Kontakt / contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                  home      zurück / retour / indietro / atrás / back
<<     >>

Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
1. Inhaltsverzeichnis und Abkürzungen

Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst

Teilen / share:

Facebook






<90.022

VORKOMMNISSE IM EMD

BERICHT DER PARLAMENTARISCHEM UNTERSUCHUNGSKOMMISSION (PUR EMD)

VOM 17. NOVEMBER 1990

Sehr geehrte Herren Präsidenten,
sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen den Bericht über unsere Abklärungen betreffend Vorkommnisse von grosser Tragweite im Eidgenössischen Militärdepartement mit dem Antrag, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen und die parlamentarische Initiative sowie die Motionen und Postulate gemäss Teil V. zu überweisen.

Im Namen der Kommission
Der Präsident: Carlo Schmid
Der Vizepräsident: Werner Carobbio

1293 [Titelseite]

Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) - Inhalt

I. AUFTRAG, ORGANISATION UND VERFAHREN

l. Auftrag l
1.1 Bundesbeschluss vom 12. März 1990
1.2 Eingrenzung des Auftrages 2
1.2.1 Gegenstand der Untersuchung 2
1.2.2 Untersuchungseinschränkung  4
1.2.3 Die PUK EMD als parlamentarische Kommission  4
1.2.4 Amtsstellen ausserhalb des EMD 5
1.2.5 Privatpersonen und privatrechtliche Institutionen 5

2. Organisation  6

3. Verlauf der Arbeiten 8
3 . l Allgemeines 8
3.2 Vorsorgliche Massnahmen 8
3 . 3 Vertraulichkeit 9
3.4 Unabhängigkeit der PUK EMD 10
3.5 Einvernahmen 11

4. Fragen zum Verfahren mit anderen Behörden, Amtsstellen und Privaten 11
4.1 Bundesrat 11
4.1.1 Allgemeines 11
4.1.2 Entbindung der Zeugen und Auskunftspersonen vom Amtsgeheimnis und von der Pflicht zur militärischen Geheimhaltung 12
4.1.3 Herausgabe von Amtsakten 14
4.1.4 Teilnahme des Bundesrates an den Sitzungen 15
4.2 Sonderbeauftragter des EMD 16
4.2.1 Auftrag  16
4.2.2 Abgrenzung zur Arbeit der PUK EMD 17
4.2.3 Aktensicherung 17
4.3 Sonderbeauftragter des EJPD  17
4 .4 Bundesverwaltung 18
4.4.1 Bundesverwaltung im allgemeinen 18
4.4.2 Die Gruppe für Generalstabsdienste im besonderen 18 [S.I]

4.4.3 Die Eidgenössische Finanzkontrolle und das Sekretariat der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte 19
4 . 5 Gerichte 19
4.6 Kantonale Amtsstellen 19
4.7 Privatpersonen. 20
4.7.1 Hinweise von Privatpersonen 20
4.7.2 Befragungen und Aktenherausgabe 20
4.8 Rechtliches Gehör  21
4.8.1 Einsichtsrechte gemäss Artikel 63 Absatz l GVG 21
4.8.2 Anhörungsrechte gemäss Artikel 63 Absatz 3 GVG 21

5. Weitere Verfahren 22
5. l Allgemeines 22
5.2 Disziplinarverfahren von Bundesrichter Pfisterer 22
5.2.1 Der gemeinsame Untersuchungsgegenstand  22
5.2.2 Abgrenzungsfragen 23
5.2.2.1 Frage der Untersuchungspriorität 23
5.2.2.2 Frage der Ausschliesslichkeit der Untersuchung 24
5.2.2.3 Vertrauensschutz 25
5.3 Administrativuntersuchung Professor Voyame 27
5.3.1 Der gemeinsame Untersuchungsgegenstand 27
5.3.2 Abgrenzungsfragen  28
5.3.2.1 "Rechtlich geordnetes Verfahren" 28
5.3.2.2 Untersuchungspriorität 28
5.4 Würdigung 29

Kriminelle Spionage der "UNA" des kriminellen Oberst Bachmann vor allem gegen Systemkritiker

II. UNTERGRUPPE NACHRICHTENDIENST UND ABWEHR (UNA) 30
1. Auftrag, Organisation und Tätigkeit der UNA 30
1.1 Einleitung 30
1. 2 Auftrag 30
1. 3 Organisation und Tätigkeit 31
1.3.1 Übersicht 31
1.3.2 Stab und direkt unterstellte Sektionen 32
1.3.2.1 Stab 32
1.3.2.2 Technische Sektion 32
1.3.2.3 Militärprotokoll  33
1.3.2.4 Dienststelle Informatik 33 [S.II]

1.3.3 Abteilung Nachrichtendienst  34
1.3.3.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen 34
1.3.3.2 Sektion Beschaffung  35
1.3.3.3 Sektion Auswertung 35
1.3.3.4 Sektion Truppennachrichtendienst  36
1.3.3.5 Methoden der Nachrichtenbeschaffung  36
1.3.3.6 Informationsquellen und Zusammenarbeit mit Dritten  37
1.3.3.6.1 Schweizerische Verteidigungsattaches 37
1.3.3.6.2 Informanten .38
1.3.3.6.3 Schweizerische Verwaltungsstellen  40
1.3.3.6.4 Ausländische Nachrichtendienste 42
1.3.3.6.5 Ausserordentlicher Nachrichtendienst .43
1; 3.3 . 6.6 Privatorganisationen 43
1.3.3.6.7 Abteilung Elektronische Kriegsführung 46
1.3.3.6.8 Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst...47
1.3.3.6.9 Der Armeestabsteil "Beschaffung" 48
1.3.3.7 Würdigung 48
1.3.4 Die Abteilung Abwehr 50
1.3.4.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen 50
1.3.4.2 Die Sektion Geheimhaltung 51
1.3.4.2.1 Die Aufgaben der Sektion Geheimhaltung 51
1.3.4.2.2 Geheimschutzverfahren, Geheimschutzvereinbarungen und Sicherheitsbescheinigungen 52
1.3.4.3 Die Sektion MSD  54
1.3.4.3.1 Der Sicherheitsdienst der Armee 54
1.3.4.3.2 Dienststelle Heerespolizei 55
1.3.4.3.3 Dienststelle Prävention 56
1.3.4.4 Würdigung  57
1.4 Führung der UNA  61
1.4.1 Die Führung im allgemeinen 61
1.4.2 Die Führung im besonderen 62
l. 5 Personal 64
1.5.1 Auswahl des Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr 64
1.5.2 Auswahl und Führung der schweizerischen Verteidigungsattaches 65
1.6 Finanzen  66
1.6.1 Höhe und Herkunft der Mittel 66
1.6.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht .67 [S.III]

1.7 Parlamentarische Kontrolle  69
2. Inlandaktivitäten des Nachrichtendienstes 71
2 . 1 Allgemeines 71
2 .2 Grundlagen 72
2.3 Nachrichtendienstliche Behandlung der Frontorganisationen  74
2.3.1 Die Bedeutung der Frontorganisationen aus der Sicht der Abteilung Nachrichtendienst. 74
2.3.2 Die Bearbeitung der Frontorganisationen durch die UNA 76
2.3.3 Die von der Abteilung Nachrichtendienst gewonnenen Erkenntnisse 78
2.4 Nachrichtenbeschaffung im Inland 80
2.4.1 "Vertraulicher Schweizer Brief" 80
2.4.2 Konferenz "Frieden in Gerechtigkeit" in Basel, 15. bis 21. Mai 1989 81
2.4.3 Konferenz der Internationalen Anwaltsunion in Interlaken, August 1989 83
2.5 "Fall Murten" 83
2.5.1 "Rundschau"-Sendung vom 20. Februar 1990 83
2.5.2 Disziplinarverfahren 84
2.5.3 Chronologie der Ereignisse 85
2.5.4 Schlussfolgerungen 90
2.6 Würdigung der Inlandaktivitäten 92

3. Beobachtungs- und Abhörtätigkeiten der UNA [Spionage, Schnüffelei, Spannerei] 93
3 . l Allgemeines 93
3.2 Optische Beobachtungen 93
3.3 Abhörungen 94
3.4 Telefonüberwachungen 95
3.5 Einzelfälle 96

4. Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich 99
4. l Definition und Zweck 99
4.2 Rechtsgrundlagen 100
4.3 Überprüfte Personen 101
4.3.1 Angehörige der Armee 101 [S.IV]
4.3.1.1 Verfahren 101

4.3.1.2 Behandlung, Verwendung und Aufbewahrung der Daten; Rechtsschutz 103
4.3.1.3 Das Verfahren nach altem Recht 104
4.3.2 Dritte 108
4.3.2.1 Verfahren 108
4.3.2.2 Behandlung, Verwendung und Aufbewahrung der Daten; Rechtsschutz 110
4.3.3 Bedienstete des EMD 110
4.3.3.1 Verfahren 110
4.3.3.2 Behandlung, Verwendung und Aufbewahrung der Daten; Rechtsschutz 111
4.4 Würdigung 111
4.4.1 Hauptkritik: Anliegen des Datenschutzes nicht berücksichtigt 112
4.4.2 Das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage 113
4.4.3 Unklare Bestimmung der Kompetenzen 114
4.4.4 Überprüfung nach sachfremden Kriterien 114
4.4.5 Das Fehlen von Entscheidkriterien 115
4.4.6 Mehrfache Registrierung der Ergebnisse 115
4.4.7 Die neue Verordnung des Bundesrates 115

5. Spezialfragen 116

Das kriminelle Eidgenössische Militärdepartement (EMD) [lässt die hohen Kriminellen alle laufen...]

III. PERSONENDATEN IM EIDGENÖSSISCHEN MILITÄRDEPARTEMENT 120
1. Einleitung 120
1. 1 Untersuchungsgegenstand 120
1.2 Die Informationspolitik des EMD im Zusammenhang mit den Personendaten der Abteilung Abwehr [Ansprechpartner und Mitteilungen 1989-1990] 121
1.2.1 Die "Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989 121
1.2.2 Chronologie der Ereignisse 122
1.2.3 Schlussfolgerungen 125
1.2.4 Würdigung 126

Kriminelle Spionage der "Militärischen Sicherheitsdienste" (MSD) - kriminelle Spitzel und Generalstabschefs

2. Datensammlungen der Abteilung Abwehr [kriminelle Karteikarten (Fichen) des MSD - Opferbeispiele] 127
2. l Datensammlungen der Sektion MSD (Militärische Sicherheitsdienste) 127
2.1.1 Personenkartei 127
2.1.1.1 Entstehung 127
2.1.1.2 Informationsquellen 128 [S.V]

2.1.1.3 Aufbau und Inhalt 131
2.1.2 Sachkartei 133
2.1.3 Truppenkartei 135
2.1.4 Weitere Datensammlungen 138
2.1.4.1 Datensammlung "LISTER" 138
2.1.4.2 Meldungen über persönliche Kontakte zu Angehörigen diplomatischer Missionen des Auslandes 139
2.1.4.3 Meldungen über visumspflichtige Reisen von Bediensteten des EMD 140
2.1.4.4 Geschäftskontrolle Anwärterüberprüfungen 140
2.2 Datensammlungen der Sektion Geheimhaltung (heute Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit, ZES) 141
2.2.1 Datensammlung Sicherheitsüberprüfungen 141
2.2.2 Karteien Geheimnisverletzungen und Ausweisverluste 142
2.3 Würdigung 142

Spionage und Spannerei der schweizer Armee gegen Armeeangehörige

3. Die militärischen Verdächtigenlisten [der Bundesanwaltschaft für die kriminellen, schweizer Militärchefs - schweizer Militär-Psychoterror gegen "Extremisten" ohne Ende, die sich ans Gesetz halten] 144
3.1 Entstehung 144
3 .2 Rechtliche Grundlagen 145
3.3 Aufbau 146
3.4 Inhalt 148
3 .5 Vorgesehene Massnahmen 149
3. 6 Vernichtung der Listen 152

4. [Die kriminellen, schweizer Armeechefs definieren] Armeefeindliche Umtriebe 154
1.l Massnahmen der Armeeleitung zur Abwehr armeefeindlicher Aktionen. 154
4.2 Datenfluss und Verwertung der Meldungen. 155
4.2.1 Frühere Regelung 155
4.2.2 Heutige Regelung 156
4.3 Inhalt der Meldungen 157

5. PISA [Personal-Informations-System der Armee mit "sensiblen Daten"] 158
5. l Untersuchungsanlass 158
5.2 Beschreibung des Systems PISA 159
5.3 Datenbestand 160
5.4 Bearbeitungs- und Einsichtskompetenz 161
5.5 Verbot des Verbundes von PISA mit anderen Datenverarbeitungssystemen 161 [S.VI]

5.6 Sensible Daten in PISA 161

6. Übrige Sammlungen von Personendaten [des EMD über schweizer Armeeangehörige] 164
6.1 Übersicht 164
6.2 Personendaten in den Gruppen, Untergruppen und Ämtern des EMD 164
6.3 Personendaten bei kantonalen Militärverwaltungen 166
6.4 Personendaten in hohen Kommandostellen der Armee 167

7 . MIDONAS (Militärisches Dokument-Nachweis-System) - der schweizer Nazi-Spitzel Ernst Cincera - Cincera-Daten im MIDONAS-System 169
7.1 Untersuchungsanlass 169
7.2 Beschreibung des Systems MIDONAS 169
7.3 Die Angelegenheit MIDONAS - "Archiv Cincera" 170
7.4 Das Verbot der Aufnahme von persönlichen Daten in MIDONAS 171


P-26 und P-27
IV. DIE GEHEIMEN DIENSTE 175

Die kriminelle Widerstandsorganisation P-26 (P26, Projekt 26) gegen jedes Gesetz (angeblicher Chef Cattelan, Gründer der kriminelle Helmut Hubacher)

1. Widerstandsorganisation [P-26 - die Vorgeschichte] 175

1.1 Ausgangssituation und Arbeitsweise der PUK EMD 175
1.2 Die Anfänge des organisierten Widerstandes 176
1.2.1 Postulat Jaeckle 1956 und Auftrag de Montmollin 176
1*2.2 Die Widerstandsorganisation in den siebziger Jahren 180
1.2.2.1 Der Spezialdienst vor 1976 180
1.2.2.2 Der Bericht über die Sicherheitspolitik 1973 183
1.2.2.3 Der Spezialdienst zur Zeit von Oberst Bachmann 183
1.2.3 Der "Ausschuss REWI": Widerstand im Rahmen der Gesamtverteidigung 185
1.2.4 Orientierung des Bundesrates 186
1.2.5 Die Angelegenheit Bachmann/Schilling 187

1.3 Die Vorbereitung des Widerstandes ab 1981 [P-26 - NATO, Cattelan etc.] 189
1.3.1 Das Grundlagendokument des Generalstabschefs von 1981 L 189
1.3.2 Die Konzeption des Widerstandes 190
1.3.2.1 Übersicht 190
1.3.2.2 Einsatzszenarien 191
1.3.2.3 Die Aktivierung der Organisation 192
1.3.2.4 Die Auslösung der Widerstandsaktivitäten 193 [S.VII]

1.3.2.5 Die Formen des Widerstandes 193
1.3.2.6 Die zentrale Führung des Widerstandes 195
1.3.3 Das Projekt 26 ("P-26") 197
1.3.3.1 Auftrag 197
1.3.3.2 Die Verfügungsmacht über die Organisation 198
1.3.3.3 Struktur 200
1.3.3.4 Bestand und Rekrutierung 202
1.3.3.5 Bewaffnung 204
1.3.3.6 Anlagen 204
1.3.3.7 Ausbildung 205
1.3.3.8 Finanzierung 205
1.3.3.8.1 Höhe und Herkunft der Mittel 205
1.3.3.8.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht 208
1.3.3.9 Der Beirat / "Gruppe 426" 210
1.3.3.9.1 Zusammensetzung und Bestellung des Beirates 210
1.3.3.9.2 Aufgabe und Tätigkeit des Beirates 210
1.4 Eingliederung der Organisation  213
1.4.1 Die Unabhängigkeit von Armee und Verwaltung 213
1.4.2 Der Zweck der Unabhängigkeit 213
1.4.3 Die rechtlichen Konsequenzen der Unabhängigkeit 215
1.4.3.1 Staatsrechtliche Konsequenz: Mangelnde Rechtsgrundlage 215
1.4.3.2 Völkerrechtliche Konsequenz 220
1.4.3.3 Rechtliche Unvereinbarkeiten 221
l. 5 Verantwortungen 224
1.5.1 Verantwortung des Parlamentes 224
1.5.1.1 Die Verantwortung im allgemeinen 224
1.5.1.2 Finanzaufsicht 226
1.5.2 Verantwortung des Bundesrates 228
1.5.3 Verantwortung des Generalstabschefs 230
1.5.4 Verantwortung der Organe der Finanzkontrolle 230
1. 6 Gesamtwürdigung 231

Der kriminelle "ausserordentliche" Nachrichtendienst P-27 (P27, Projekt 27) gegen jedes Gesetz (Chef der kriminelle Kaspar Villiger, Gründer der kriminelle Helmut Hubacher)

2. Ausserordentlicher Nachrichtendienst [P-27 - die Vorgeschichte] 233

2 . l Ausgangssituation 233
2.2 Historischer Rückblick 233
2.2.1 Geheime Nachrichtendienste im Zweiten Weltkrieg 233
2.2.2 Aufbau eines ausserordentlichen Nachrichtendienstes durch Oberst Bachmann 234 [S.VIII]

2.2.2.1 Auftrag an Oberst Bachmann l 234
2.2.2.2 Information der Militärdelegation des Bundesrates 236
2.2.2.3 Anonyme Studie für einen geheimen Nachrichtendienst 237
2.2.2.4 Projekte PANA und PEGASUS 238
2.2.2.5 Die Schaffung des ausserordentlichen Nachrichtendienstes 239
2.2.3 Bericht der Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates 1980/1981 240
2.3 Das Projekt P-27 in seiner Grundkonzeption 242
2.3.1 Die Grundkonzeption "Der ausserordentliche Nachrichtendienst" (Projekt 27) vom 1. Februar 1982 242
2.3.2 Der Auftrag des Generalstabschefs vom 25. Oktober 1985 243

2.4 Der ausserordentliche Nachrichtendienst 1982 bis 1990 - [die "Tätigkeit" des P-27 mit Spionage, Spannerei, Rufmord etc.] 245
2.4.1 Auftrag 245
2.4.2 Die Stellung der Organisation im Staatsgefüge 245
2.4.3 Aufbau, Organisation, Bestand und Ausrüstung 245
2.4.3.1 Aufbau 245
2.4.3.2 Organisation 246
2.4.3.3 Bestand, Arbeitsgeräte etc 247
2.4.3.4 Anstellung und Besoldung der Mitarbeiter der Organisation 247
2.4.4 Tätigkeit 248
2.4.4.1 Vorbemerkung 248
2.4.4.2 Funkabhörung  249
2.4.4.3 Berichtswesen 249
2.4.4.4 Operative Einsätze 250
2.4.4.5 Zusammenarbeit zwischen dem ausserordentlichen Nachrichtendienst und der UNA 251
2.5 Finanzierung 253
2.5.1 Höhe und Herkunft der Mittel 253
2.5.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht 253
2.6 Der Konsultativrat ("Konrat") 254
2.6.1 Zusammensetzung und Bestellung 254
2.6.2 Aufgabe und Tätigkeit. 255
2.7 Die Rechtslage 257
2.7.1 Staats- und verfassungsrechtliche Aspekte 257 [S.IX]


2.7.2 Die völker- und strafrechtliche Problematik der aktiven Spionage 261
2.8 Verantwortungen. 263
2.8.1 Verantwortung des Parlamentes 263
2.8.1.1 Verantwortung bei der Entstehung der Organisation P-27 263
2.8.1.2 Verantwortung im Rahmen der Aufsicht über die Organisation P-27 264
2.8.2 Verantwortung des Bundesrates 265
2.8.3 Verantwortung der Verwaltung 266
2.8.3.1 Verantwortung der Generalstabschefs 266
2.8.3.2 Verantwortung der Organe der Finanzkontrolle 266
2.9 Politische Würdigung 267
2.10 Die Idee eines strategischen Nachrichtendienstes 269

Die Vorschläge der PUK - ohne die grossen Kriminellen Hubacher und Villiger zu nennen...

V. ANTRÄGE DER PUK EMD 272
Parlamentarische Initiative 272
Motion 1 272
Motion 2 273
Motion 3 273
Motion 4 274
Postulat 1 274
Postulat 2 274
Postulat 3 274
Postulat 4 275
Postulat 5 275
Postulat 6 275
Postulat 7 276
Postulat 8 276
Empfehlungen an das EMD 276 [S.X]

Der komplette PUK-Bericht EMD vom 17. November 1990 (758 kB)
UNA, MSD, P-26 und P-27

Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
AOND Ausserordentlicher Nachrichtendienst
Art. Artikel
EFK Eidgenössische Finanzkontrolle
EJPD Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
EMD Eidgenössisches Militärdepartement
GGST Gruppe für Generalstabsdienste
GVG Geschäftsverkehrsgesetz
MIDONAS Militärisches Dokument-Nachweis-System
MSD Militärische Sicherheitsdienste (Sektion)
[P-26: Projekt 26, offiziell eine schweizer "Widerstandsorganisation"]
[P-27: Projekt 27, offiziell ein schweizer "Nachrichtendienst"]
PISA Personal-Informations-System der Armee
PUK Parlamentarische Untersuchungskommission
SDA Sicherheitsdienst der Armee
[SSA Schweizerische Sicherheitsagentur?]
UNA Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr
vgl. vergleiche
ZES Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit [S.XI]




========

20 minuten online, Logo

25.4.2018: Bericht zur "Geheimarmee P-26" darf dem Volk präsentiert werden - aber nur die zensierte Version
Bundesrat gab grünes Licht: Bericht zur Geheimarmee P-26 veröffentlicht
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Bundesrat-veroeffentlicht-Version-von-Bericht-zu-P-26-25547194

<Die Schweizer Regierung ist zum Schluss gekommen, dass der Veröffentlichung nichts im Weg steht. Die vollständige Version ist weiterhin als «geheim» klassifiziert.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine anonymisierte Version des «Berichts Cornu» zur Geheimarmee P-26 aus dem Jahr 1991 veröffentlicht. Darin geht es um die Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland.

Die geheime Widerstandsorganisation P-26 war 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden. Neben einer parlamentarischen Untersuchung wurde damals auch eine Administrativuntersuchung durchgeführt.

Der Bericht dazu war 1991 als «geheim» klassifiziert und seither nicht veröffentlicht worden. Damals war auch eine Fassung für die Medien erstellt worden, doch behielt die Regierung diese ebenfalls unter Verschluss. Diese Fassung hat der Bundesrat nun veröffentlicht.

Er sei zum Schluss gekommen, dass aus Sicht des Informations- und Datenschutzes der Veröffentlichung nichts im Weg stehe, schreibt der Bundesrat. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes seien jedoch einige Passagen geschwärzt worden. Die vollständige Version ist weiterhin als «geheim» klassifiziert. Die 50-jährige Schutzfrist läuft bis 2041.

Nicht in internationalen Komitees

Untersuchungsrichter Pierre Cornu hatte den Auftrag, die Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und ähnlichen Organisationen im Ausland zu untersuchen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Schweizer P-26 mit ausländischen Geheimarmeen in Kontakt stand oder gar ein Teil eines grösseren Netzwerkes war.

Cornu verneint dies, wie im Grundsatz bereits bekannt war. In den Schlussfolgerungen des Berichts schreibt er, die Vertreter von Geheimorganisationen der Nato-Länder hätten sich in internationalen Komitees vereinigt. Die Organisation P-26 habe sich an diesen Komitees nicht beteiligt und keine Beziehungen zu ihnen unterhalten.

Beziehungen zu britischen Diensten

Die Organisation P-26 habe indes bilaterale Beziehungen zu den offiziellen britischen Diensten unterhalten, nämlich zu den Nachrichtendiensten und zu einem Zweig des Nachrichtendienstes, der sich mit Fragen aus dem Bereich der «stay-behind» Organisationen befasst habe.

Diese Verbindungen hätten insbesondere die Teilnahme des Kaders des Spezialdienstes und der Organisation P-26 an regelmässigen Kursen und Übungen in Grossbritannien sowie die Teilnahme britischer Spezialisten als Übungsleiter oder als Beobachter an Übungen schweizerischer Dienste in der Schweiz umfasst.

(nag/sda)>

========



<<        >>

Teilen / share:

Facebook







^