Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
<6. Übrige Sammlungen von Personendaten [des
EMD über schweizer Armeeangehörige]
6.1 Übersicht
Im EMD besteht neben den in diesem Bericht bereits
dargestellten Datensammlungen eine Vielzahl weiterer
Sammlungen von Personendaten. Zum grössten Teil sind diese
im "Register der Sammlungen von Personendaten" - es wurde
im Jahre 1986 vom Bundesamt für Justiz herausgegeben und
steht gegenwärtig in Überarbeitung - aufgeführt. Die PUK
EMD hat sich durch Einvernahmen von Direktoren von
Bundesämtern des EMD sowie durch Inspektionen in Ämtern
des Bundes, bei kantonalen Militärverwaltungen und bei
hohen Kommandostellen der Armee einen stichprobenweisen
Überblick über diese Datensammlungen verschafft und ist
dabei zu den nachfolgend aufgeführten Feststellungen
gelangt.
6.2 Personendaten in den Gruppen, Untergruppen und
Ämtern des EMD
Die truppenführenden Bundesämter verfügen über eine
überwältigende Menge von Unterlagen, Daten, Informationen,
Karteien und Listen der zu ihren Formationen gehörenden
Angehörigen der Armee: Die PUK EMD konnte feststellen,
dass die bestehenden Verordnungen und Verfügungen des EMD
sowie die Weisungen und Reglemente des Ausbildungschefs
und weiterer Instanzen eine derartige Datenmenge geradezu
provozieren.
Im Stab der Gruppe für Ausbildung sowie in verschiedenen
Bundesämtern werden Instruktorendossiers geführt, die alle
Ereignisse vom Amtsantritt bis zur Pensionierung
beziehungsweise zum Ausscheiden eines Instruktors
enthalten. Die PUK EMD stellte in diesem Bereich keine
Besonderheiten fest, die zu Bemerkungen Anlass geben
würden. Im weiteren prüfte die PUK EMD die Führung und
Aufbewahrung von Rekruten- und Anwärterdossiers, von
Dienstetats der Offiziere und der Korpskontrollen.
Hinsichtlich der Dienstetats sind keine besonderen
Feststellungen zu machen; bezüglich der Korpskontrollen
kann darauf verwiesen werden, dass sie nach der Einführung
von [S.164]
PISA ihre Funktion verloren haben. Auf die Rekruten- und
Anwärterdossiers ist im Zusammenhang mit den polizeilichen
Führungsberichten eingegangen worden (vgl. Teil II. Ziff.
4.3.1.3).
[Hilfskarteien und "Sonderlisten" zu "administrativen
Zwecken"]
Nebst den genannten Dossiers und Datensammlungen finden
sich in den Bundesämtern zahlreiche Hilfskarteien und
Sonderlisten zu administrativen Zwecken, wie
-- Anwärterkontrollen (Vorschlagskärtchen),
-- alphabetische Suchkarteien aller Angehörigen einer
bestimmten Truppengattung (Formular 1.13),
-- Mutationsunterlagen,
-- Offiziersetats der betreffenden
Truppengattungsformationen,
-- medizinische Akten von Anwärtern für höhere
Offiziersfunktionen,
-- Zusammenstellungen der Eignungsprüfungen für
Motorfahrer und Listen von Angehörigen der Armee mit
Ostsprachenkenntnissen.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig; sie vermag einen
Eindruck von der Menge des verfügbaren
Personendatenmaterials in den verschiedenen Bundesämtern
zu vermitteln.
Von besonderer Bedeutung sind die folgenden
Datensammlungen:
Militärärztliche Dossiers [ab der Aushebung]:
Über jeden Stellungspflichtigen wird bei der Aushebung ein
Dossier mit medizinischen Angaben erstellt. Diese Dossiers
enthalten je nach Fall ausführliche Informationen über die
Betroffenen und ihre Krankheiten und Störungen, wobei
Fälle psychischer und psychosomatischer Störungen nach den
Angaben des Direktors des Bundesamtes
für Sanität recht häufig sind.
[Kommentar:
Psychische Krankheit oder "Störung" als Rettung
vor der schweizer Armee
Eine psychische Krankheit oder "Störung" zu haben
war vor der Einführung des Zivildienstes in der
Schweiz eine der Möglichkeiten, sich vor dem
kriminellen Militärdienst mit den oft kriminellen
Truppenkommandanten und sich vor den kriminellen
Militärgerichten zu retten.
Der andere "legale" Weg war die
Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen, wo
aber ein in der Regel brutales, sadistisches,
schweizer Militärgericht entschied, ob dem
stattgegeben wurde oder nicht. Denn die nazistisch
gedrillten Offiziere der Schweizer Armee wollten
ihre "Rädchen" für ihre "Panzerspielchen" haben.
Der Zivildienst als Ersatzdienst für den
Armeedienst wurde in der kriminellen Schweiz erst
1996 eingeführt, und zwar unter Bedingungen, die
2002 bereits wieder korrigiert werden mussten. Und
der Zivildienst wurde vor allem auch deswegen
eingeführt, weil die Gefängnisse der Schweiz mit
Militärdienstverweigerern überquollen und die
Gefängnisse mit schweizer
Militärdienstverweigerern überbelegt waren.
Das heisst, die Schweinz blieb auch nach dem
Mauerfall von 1989 und nach dem Zusammenbruch des
Ostblocks von 1990 noch lange ein militaristisch
geprägtes Land mit Nazi-Strukturen, zum Teil bis
in die Schulen in die Mittelstufen hinab, wo schon
die Registrierung begann - und die Schweinz ist
zum Teil heute (2014) noch ein militaristisches
Land, wenn man Berichte über "scharfen Arrest" im
Kanton Wallis liest, wenn ein schweizer Soldat
wegen eines Nichterkennens eines Oberst eine
falsche Begrüssung wählt und dann 5 Tage
Gefängniszelle als Strafe erhält. Die Nazi-Schweiz
bleibt eben eine...]
|
Die militärärztlichen Dossiers liegen im Archiv der "Sektion
Militärärztlicher Dienst". Erkranken Angehörige der Armee
während einer Dienstleistung, so erhält der zuständige
Truppenarzt das ganze Dossier zur Einsicht. Sofern der
Betroffene sein Einverständnis gibt, wird auch zivilen
Ärzten Einsicht in das Dossier gewährt. Nach einer internen
Anweisung des Amtsdirektors sind die militärärztlichen
Dossiers als Krankengeschichten zu behandeln, was bedeutet,
dass das Bundesamt für Sanität den Betroffenen auf Anfrage
hin Einsicht in das Dossier gewährt, mit Ausnahme der
Handnotizen der Ärzte, die auch im zivilen Bereich nicht
offengelegt werden. [S.165]
Personendossiers des PPD - [der
Psychologisch-Pädagogische Dienst PPD - das
"Beratungsdossier"]
Der Psychologisch-Pädagogische Dienst (PPD) des Stabes der
Gruppe für Ausbildung steht den Kommandanten,
Instruktoren, Truppenkadern und Militärärzten in
militärischen Schulen und Kursen als Fachdienst zur
Verfügung. Seine Aufgaben sind die Beratung der Kader bei
Führungsproblemen im Zusammenhang mit einzelnen
Angehörigen der Armee, die Unterstützung der Militärärzte
bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit, die Leistung
von Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige der Armee mit
persönlichen, diensterschwerenden Problemen sowie die
Erteilung von Führungsunterricht. Die Beratung der
Angehörigen der Armee in persönlichen, familiären oder
finanziellen Problemen durch Psychologen des
Psychologisch-Pädagogischen Dienstes wird begleitet durch
die Anlage eines Beratungsdossiers, welches nebst den
Personalien eine Schilderung des Falles, der Beratung und
der Massnahmen enthält. Nach Darlegung des Chefs des
Psychologisch-Pädagogischen Dienstes werden privaten
Dritten (z.B. Arbeitgebern) keine Auskünfte erteilt,
hingegen erhalten Amtsstellen, wie z.B. der militärische
Untersuchungsrichter Akteneinsicht, wenn eine
entsprechende Entbindung vom Arztgeheimnis vorliegt.
Personendossiers der Soldatenfürsorge:
Die unter der Verantwortung des Bundesamtes für Adjutantur
stehende Zentralstelle für Soldatenfürsorge befasst sich
mit der Linderung und Behebung wirtschaftlicher Nöte von
Angehörigen der Armee. Die Mitarbeiter dieses Dienstes
versuchen solche Probleme zusammen mit den Betreffenden zu
lösen. Über jede Hilfestellung wird ein Dossier angelegt,
das nach Auskunft der Verantwortlichen im Bundesamt für
Adjutantur zentral archiviert und für Dritte nicht
einsehbar ist.
6.3 Personendaten bei kantonalen Militärverwaltungen
Die kantonalen Militärverwaltungen gliedern sich
üblicherweise in mehrere Abteilungen:
-- Kreiskommando (militärisches Kontroll- und Meldewesen),
-- Militärpflichtersatzverwaltung und
-- Zeughausverwaltung.
Für die Arbeit der PUK EMD war nur das militärische Kon-
[S.166]
troll- und Meldewesen von Bedeutung. Sie hat daher eine
Anzahl von Kreiskommandos in verschiedenen Kantonen einer
Inspektion unterzogen. Das Hauptarbeitsinstrument der
kantonalen Verwaltungen ist heute das
Personal-Informations-System der Armee (PISA; vgl. Ziff.
5.). Daneben sind nach wie vor grosse Bestände an
Mannschaftskontrollkarten vorhanden.
Von einiger Bedeutung sind die Strafurteile der
Divisionsgerichte über Angehörige der Armee, die der
Kontrollführung durch den entsprechenden Kanton
unterstehen; diese werden bei den kantonalen
Korpskontrollführern gesammelt und aufbewahrt.
[Kommentar: Diese
Strafurteile der "Divisionsgerichte" sind dann
genau die Nazi-Urteile, vor denen sich jeder
Schweizer fürchtet und deswegen bis 1996 gerne den
Dienst verweigerte - zum Teil bis heute].
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6.4 Personendaten in hohen Kommandostellen der Armee
Die PUK EMD hat die Büros der drei Feldarmeekorps, des
Gebirgsarmeekorps, verschiedener Divisionen, Zonen und
Brigaden inspiziert. Bei diesen Kommandostellen werden
u.a. aufbewahrt:
-- die Dienstetats der Offiziere der entsprechenden Stäbe
und Stabseinheiten,
-- die Offiziersetats des betreffenden Grossen Verbandes
sowie Personalplanungsunterlagen für die Besetzung von
Kommandostellen und für die Ausbildung zu
Generalstabsoffizieren.
[Akten über "Abgelehnte"]
In einer Heereseinheit stiess die PUK EMD auf ein Dossier
"Schwierige Offiziere". Darin finden sich zum Teil sehr
alte Aktensammlungen über Offiziere, die sich wegen
Nichtbeförderung beschwert oder aus anderen Gründen als
"schwierig" gegolten haben. Die jeweiligen
Heereseinheitskommandanten versahen diese Akten zum Teil
mit persönlichen Qualifikationsbemerkungen. Aus der Zeit
des gegenwärtig amtierenden Kommandanten finden sich keine
entsprechenden Vorgänge, doch hat er die bestehenden Akten
nicht vernichtet.
Bei einer Kommandostelle fanden die Dossiers über
abgelehnte Generalstabsanwärter das spezielle Interesse
der PUK EMD. Diese Dossiers enthalten unter anderem einen
Fragenkatalog für ein Gespräch mit den Anwärtern. Der
betreffende Kommandant berührt auch einen [S.167]
Fragenteil von ausschliesslich politischer Natur. Die von
den Anwärtern gegebenen Antworten fehlen in den Dossiers.
Die PUK EMD überprüfte insbesondere den Fall eines auf der
militärischen Verdächtigenliste von 1976 (vgl. Ziff. 3.4)
figurierenden Offiziers: In dessen Personalakten waren
keine Bemerkungen (mehr) enthalten, die auf die politische
Beurteilung des betreffenden Offiziers hinweisen würden.
Würdigung - [Akten nicht vernichtet]
Der PUK EMD wurde kein Fall bekannt, in welchem
Personendaten von Bundesämtern, kantonalen
Verwaltungsstellen oder Kommandostellen der Armee
zweckwidrig aufgezeichnet oder weitergegeben worden wären.
Hingegen stellte die PUK EMD fest, dass in verschiedenen
Bundesämtern klare Vorschriften hinsichtlich der
Aktenaufbewahrung nicht eingehalten werden. So fand sie
bei einem Bundesamt Rekruten- und Anwärterdossiers vor,
die entgegen den bestehenden Vorschriften - wonach diese
Dossiers während fünf Jahren aufzubewahren und danach zu
vernichten sind - bis ins Jahr 1978 (Rekrutendossiers)
beziehungsweise bis ins Jahr 1956 (Anwärterdossiers)
zurückreichen. Nach den Abklärungen der PUK EMD wird zudem
bei der Aktenvernichtung vielerorts nicht die
erforderliche Sorgfalt aufgewendet. In diesem Zusammenhang
stellt der Vorfall im Frühling 1990, als Anwärterdossiers
des Bundesamtes für Artillerie aus den siebziger Jahren
unkontrolliert als Altpapier zur Vernichtung in ein
Sortierwerk in Bern gegeben wurden, ein besonders
gravierendes Beispiel dar.
Die militärärztlichen Dossiers, die Personendossiers des
Psychologisch-Pädagogischen Dienstes und die
Personendossiers der Soldatenfürsorge stellen
Datensammlungen besonders sensiblen Inhalts dar. Die PUK
EMD erachtet es als unumgänglich, dass in diesem Bereich -
bis zum Vorliegen entsprechender Gesetzesbestimmungen -
einlässliche Vorschriften über den Datenschutz auf
Verordnungsstufe geschaffen werden. [S.168]
[Da Strafurteile in
der Schweiz zum Teil auf Erfindungen,
Übertreibungen oder anderen Manipulationen
beruhen, um Leute "fertigzumachen", wäre bei jedem
Strafurteil eine Nachprüfung erforderlich...]
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