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Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
10. Übrige Sammlungen von Personendaten des EMD über schweizer Armeeangehörige

Hilfskarteien, "Sonderlisten", ärztliche Dossiers, Personendossiers, Personendaten, Abgelehnte, Akten nicht vernichtet
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Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst


<6. Übrige Sammlungen von Personendaten [des EMD über schweizer Armeeangehörige]

6.1 Übersicht

Im EMD besteht neben den in diesem Bericht bereits dargestellten Datensammlungen eine Vielzahl weiterer Sammlungen von Personendaten. Zum grössten Teil sind diese im "Register der Sammlungen von Personendaten" - es wurde im Jahre 1986 vom Bundesamt für Justiz herausgegeben und steht gegenwärtig in Überarbeitung - aufgeführt. Die PUK EMD hat sich durch Einvernahmen von Direktoren von Bundesämtern des EMD sowie durch Inspektionen in Ämtern des Bundes, bei kantonalen Militärverwaltungen und bei hohen Kommandostellen der Armee einen stichprobenweisen Überblick über diese Datensammlungen verschafft und ist dabei zu den nachfolgend aufgeführten Feststellungen gelangt.

6.2 Personendaten in den Gruppen, Untergruppen und Ämtern des EMD

Die truppenführenden Bundesämter verfügen über eine überwältigende Menge von Unterlagen, Daten, Informationen, Karteien und Listen der zu ihren Formationen gehörenden Angehörigen der Armee: Die PUK EMD konnte feststellen, dass die bestehenden Verordnungen und Verfügungen des EMD sowie die Weisungen und Reglemente des Ausbildungschefs und weiterer Instanzen eine derartige Datenmenge geradezu provozieren.

Im Stab der Gruppe für Ausbildung sowie in verschiedenen Bundesämtern werden Instruktorendossiers geführt, die alle Ereignisse vom Amtsantritt bis zur Pensionierung beziehungsweise zum Ausscheiden eines Instruktors enthalten. Die PUK EMD stellte in diesem Bereich keine Besonderheiten fest, die zu Bemerkungen Anlass geben würden. Im weiteren prüfte die PUK EMD die Führung und Aufbewahrung von Rekruten- und Anwärterdossiers, von Dienstetats der Offiziere und der Korpskontrollen. Hinsichtlich der Dienstetats sind keine besonderen Feststellungen zu machen; bezüglich der Korpskontrollen kann darauf verwiesen werden, dass sie nach der Einführung von [S.164]

PISA ihre Funktion verloren haben. Auf die Rekruten- und Anwärterdossiers ist im Zusammenhang mit den polizeilichen Führungsberichten eingegangen worden (vgl. Teil II. Ziff. 4.3.1.3).

[Hilfskarteien und "Sonderlisten" zu "administrativen Zwecken"]

Nebst den genannten Dossiers und Datensammlungen finden sich in den Bundesämtern zahlreiche Hilfskarteien und Sonderlisten zu administrativen Zwecken, wie

-- Anwärterkontrollen (Vorschlagskärtchen),
-- alphabetische Suchkarteien aller Angehörigen einer bestimmten Truppengattung (Formular 1.13),
-- Mutationsunterlagen,
-- Offiziersetats der betreffenden Truppengattungsformationen,
-- medizinische Akten von Anwärtern für höhere Offiziersfunktionen,
-- Zusammenstellungen der Eignungsprüfungen für Motorfahrer und Listen von Angehörigen der Armee mit Ostsprachenkenntnissen.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig; sie vermag einen Eindruck von der Menge des verfügbaren Personendatenmaterials in den verschiedenen Bundesämtern zu vermitteln.

Von besonderer Bedeutung sind die folgenden Datensammlungen:

Militärärztliche Dossiers [ab der Aushebung]:

Über jeden Stellungspflichtigen wird bei der Aushebung ein Dossier mit medizinischen Angaben erstellt. Diese Dossiers enthalten je nach Fall ausführliche Informationen über die Betroffenen und ihre Krankheiten und Störungen, wobei Fälle psychischer und psychosomatischer Störungen nach den Angaben des Direktors des Bundesamtes
für Sanität recht häufig sind.

[Kommentar: Psychische Krankheit oder "Störung" als Rettung vor der schweizer Armee
Eine psychische Krankheit oder "Störung" zu haben war vor der Einführung des Zivildienstes in der Schweiz eine der Möglichkeiten, sich vor dem kriminellen Militärdienst mit den oft kriminellen Truppenkommandanten und sich vor den kriminellen Militärgerichten zu retten.

Der andere "legale" Weg war die Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen, wo aber ein in der Regel brutales, sadistisches, schweizer Militärgericht entschied, ob dem stattgegeben wurde oder nicht. Denn die nazistisch gedrillten Offiziere der Schweizer Armee wollten ihre "Rädchen" für ihre "Panzerspielchen" haben.

Der Zivildienst als Ersatzdienst für den Armeedienst wurde in der kriminellen Schweiz erst 1996 eingeführt, und zwar unter Bedingungen, die 2002 bereits wieder korrigiert werden mussten. Und der Zivildienst wurde vor allem auch deswegen eingeführt, weil die Gefängnisse der Schweiz mit Militärdienstverweigerern überquollen und die Gefängnisse mit schweizer Militärdienstverweigerern überbelegt waren.

Das heisst, die Schweinz blieb auch nach dem Mauerfall von 1989 und nach dem Zusammenbruch des Ostblocks von 1990 noch lange ein militaristisch geprägtes Land mit Nazi-Strukturen, zum Teil bis in die Schulen in die Mittelstufen hinab, wo schon die Registrierung begann - und die Schweinz ist zum Teil heute (2014) noch ein militaristisches Land, wenn man Berichte über "scharfen Arrest" im Kanton Wallis liest, wenn ein schweizer Soldat wegen eines Nichterkennens eines Oberst eine falsche Begrüssung wählt und dann 5 Tage Gefängniszelle als Strafe erhält. Die Nazi-Schweiz bleibt eben eine...]

Die militärärztlichen Dossiers liegen im Archiv der "Sektion Militärärztlicher Dienst". Erkranken Angehörige der Armee während einer Dienstleistung, so erhält der zuständige Truppenarzt das ganze Dossier zur Einsicht. Sofern der Betroffene sein Einverständnis gibt, wird auch zivilen Ärzten Einsicht in das Dossier gewährt. Nach einer internen Anweisung des Amtsdirektors sind die militärärztlichen Dossiers als Krankengeschichten zu behandeln, was bedeutet, dass das Bundesamt für Sanität den Betroffenen auf Anfrage hin Einsicht in das Dossier gewährt, mit Ausnahme der Handnotizen der Ärzte, die auch im zivilen Bereich nicht offengelegt werden. [S.165]

Personendossiers des PPD - [der Psychologisch-Pädagogische Dienst PPD - das "Beratungsdossier"]

Der Psychologisch-Pädagogische Dienst (PPD) des Stabes der Gruppe für Ausbildung steht den Kommandanten, Instruktoren, Truppenkadern und Militärärzten in militärischen Schulen und Kursen als Fachdienst zur Verfügung. Seine Aufgaben sind die Beratung der Kader bei Führungsproblemen im Zusammenhang mit einzelnen Angehörigen der Armee, die Unterstützung der Militärärzte bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit, die Leistung von Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige der Armee mit persönlichen, diensterschwerenden Problemen sowie die Erteilung von Führungsunterricht. Die Beratung der Angehörigen der Armee in persönlichen, familiären oder finanziellen Problemen durch Psychologen des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes wird begleitet durch die Anlage eines Beratungsdossiers, welches nebst den Personalien eine Schilderung des Falles, der Beratung und der Massnahmen enthält. Nach Darlegung des Chefs des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes werden privaten Dritten (z.B. Arbeitgebern) keine Auskünfte erteilt, hingegen erhalten Amtsstellen, wie z.B. der militärische Untersuchungsrichter Akteneinsicht, wenn eine entsprechende Entbindung vom Arztgeheimnis vorliegt.

Personendossiers der Soldatenfürsorge:

Die unter der Verantwortung des Bundesamtes für Adjutantur stehende Zentralstelle für Soldatenfürsorge befasst sich mit der Linderung und Behebung wirtschaftlicher Nöte von Angehörigen der Armee. Die Mitarbeiter dieses Dienstes versuchen solche Probleme zusammen mit den Betreffenden zu lösen. Über jede Hilfestellung wird ein Dossier angelegt, das nach Auskunft der Verantwortlichen im Bundesamt für Adjutantur zentral archiviert und für Dritte nicht einsehbar ist.

6.3 Personendaten bei kantonalen Militärverwaltungen

Die kantonalen Militärverwaltungen gliedern sich üblicherweise in mehrere Abteilungen:
-- Kreiskommando (militärisches Kontroll- und Meldewesen),
-- Militärpflichtersatzverwaltung und
-- Zeughausverwaltung.

Für die Arbeit der PUK EMD war nur das militärische Kon- [S.166]

troll- und Meldewesen von Bedeutung. Sie hat daher eine Anzahl von Kreiskommandos in verschiedenen Kantonen einer Inspektion unterzogen. Das Hauptarbeitsinstrument der kantonalen Verwaltungen ist heute das Personal-Informations-System der Armee (PISA; vgl. Ziff. 5.). Daneben sind nach wie vor grosse Bestände an Mannschaftskontrollkarten vorhanden.

Von einiger Bedeutung sind die Strafurteile der Divisionsgerichte über Angehörige der Armee, die der Kontrollführung durch den entsprechenden Kanton unterstehen; diese werden bei den kantonalen Korpskontrollführern gesammelt und aufbewahrt.

[Kommentar: Diese Strafurteile der "Divisionsgerichte" sind dann genau die Nazi-Urteile, vor denen sich jeder Schweizer fürchtet und deswegen bis 1996 gerne den Dienst verweigerte - zum Teil bis heute].


6.4 Personendaten in hohen Kommandostellen der Armee

Die PUK EMD hat die Büros der drei Feldarmeekorps, des Gebirgsarmeekorps, verschiedener Divisionen, Zonen und Brigaden inspiziert. Bei diesen Kommandostellen werden u.a. aufbewahrt:
-- die Dienstetats der Offiziere der entsprechenden Stäbe und Stabseinheiten,
-- die Offiziersetats des betreffenden Grossen Verbandes sowie Personalplanungsunterlagen für die Besetzung von Kommandostellen und für die Ausbildung zu Generalstabsoffizieren.

[Akten über "Abgelehnte"]

In einer Heereseinheit stiess die PUK EMD auf ein Dossier "Schwierige Offiziere". Darin finden sich zum Teil sehr alte Aktensammlungen über Offiziere, die sich wegen Nichtbeförderung beschwert oder aus anderen Gründen als "schwierig" gegolten haben. Die jeweiligen Heereseinheitskommandanten versahen diese Akten zum Teil mit persönlichen Qualifikationsbemerkungen. Aus der Zeit des gegenwärtig amtierenden Kommandanten finden sich keine entsprechenden Vorgänge, doch hat er die bestehenden Akten nicht vernichtet.

Bei einer Kommandostelle fanden die Dossiers über abgelehnte Generalstabsanwärter das spezielle Interesse der PUK EMD. Diese Dossiers enthalten unter anderem einen Fragenkatalog für ein Gespräch mit den Anwärtern. Der betreffende Kommandant berührt auch einen [S.167]

Fragenteil von ausschliesslich politischer Natur. Die von den Anwärtern gegebenen Antworten fehlen in den Dossiers. Die PUK EMD überprüfte insbesondere den Fall eines auf der militärischen Verdächtigenliste von 1976 (vgl. Ziff. 3.4) figurierenden Offiziers: In dessen Personalakten waren keine Bemerkungen (mehr) enthalten, die auf die politische Beurteilung des betreffenden Offiziers hinweisen würden.

Würdigung - [Akten nicht vernichtet]

Der PUK EMD wurde kein Fall bekannt, in welchem Personendaten von Bundesämtern, kantonalen Verwaltungsstellen oder Kommandostellen der Armee zweckwidrig aufgezeichnet oder weitergegeben worden wären. Hingegen stellte die PUK EMD fest, dass in verschiedenen Bundesämtern klare Vorschriften hinsichtlich der Aktenaufbewahrung nicht eingehalten werden. So fand sie bei einem Bundesamt Rekruten- und Anwärterdossiers vor, die entgegen den bestehenden Vorschriften - wonach diese Dossiers während fünf Jahren aufzubewahren und danach zu vernichten sind - bis ins Jahr 1978 (Rekrutendossiers) beziehungsweise bis ins Jahr 1956 (Anwärterdossiers) zurückreichen. Nach den Abklärungen der PUK EMD wird zudem bei der Aktenvernichtung vielerorts nicht die erforderliche Sorgfalt aufgewendet. In diesem Zusammenhang stellt der Vorfall im Frühling 1990, als Anwärterdossiers des Bundesamtes für Artillerie aus den siebziger Jahren unkontrolliert als Altpapier zur Vernichtung in ein Sortierwerk in Bern gegeben wurden, ein besonders gravierendes Beispiel dar.

Die militärärztlichen Dossiers, die Personendossiers des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes und die Personendossiers der Soldatenfürsorge stellen Datensammlungen besonders sensiblen Inhalts dar. Die PUK EMD erachtet es als unumgänglich, dass in diesem Bereich - bis zum Vorliegen entsprechender Gesetzesbestimmungen - einlässliche Vorschriften über den Datenschutz auf Verordnungsstufe geschaffen werden. [S.168]

[Da Strafurteile in der Schweiz zum Teil auf Erfindungen, Übertreibungen oder anderen Manipulationen beruhen, um Leute "fertigzumachen", wäre bei jedem Strafurteil eine Nachprüfung erforderlich...]

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