Kontakt / contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                  home      zurück / retour / indietro / atrás / back
<<     >>

Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27

16. Anträge und Empfehlungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK)

Initiativen, Motionen und Postulate
Teilen / share:

Facebook







Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst


-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)


<V. ANTRÄGE DER PUK EMD

Parlamentarische Initiative
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes unterbreitet die PUK EMD die folgende parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung:

1. Für die Oberaufsicht über Tätigkeiten der Verwaltung, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen, wird eine besondere Delegation beider Räte geschaffen. Diese soll aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern des National- und des Ständerates zusammengesetzt sein. Alle Fraktionen sollen in dieser Delegation vertreten sein. Sie soll das Recht haben, nach Anhörung des Bundesrates Akten beizuziehen, die der Geheimhaltung unterstehen. Beamte können als Auskunftspersonen oder als Zeugen auch über Tatsachen einvernommen werden, die der Amtsverschwiegenheit oder der militärischen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mitglieder, Sekretäre und Protokollführer dieser Delegation sind ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet.

2. Artikel 65 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes soll in dem Sinne geändert werden, dass andere rechtlich geordnete Verfahren nur mit Zustimmung der parlamentarischen Untersuchungskommissionen aufgenommen oder weitergeführt werden dürfen.

Motion 1
Widerstandsorganisation : Der Bundesrat wird beauftragt/ bis zur Herbstsession 1991 entweder gesetzliche Grundlagen für eine Widerstandsorganisation dem Parlament vorzulegen oder dem Parlament über den Abschluss der Auflösung der Organisation P-26 Rechenschaft abzulegen. [S.272]

Der Bundesrat wird beauftragt, die Rekrutierung und Ausbildung von Mitgliedern der Organisation P-26 unverzüglich einstellen, alle Akten des Führungsstabes sowie Material, Waffen, Munition und Sprengstoff der Organisation umgehend unter parlamentarischer Kontrolle in wenigen zentralen Depots einlagern und den Zutritt zu den Anlagen der Organisation für Mitglieder derselben unterbinden zu lassen. Der Bundesrat wird beauftragt, für die im Dienste der Organisation auftrags- beziehungsweise arbeitsvertraglich beschäftigten Personen eine Weiterbeschäftigung im Dienste der Eidgenosserischaft oder eine angemessene Abgangsentschädigung vorzusehen.

Motion 2
Ausserordentlicher Nachrichtendienst Der Bundesrat wird beauftragt, den ungesetzlichen Zustand des ausserordentlichen Nachrichtendienstes zu beenden, indem er diese Organisation in den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste überführt.
.
Motion 3
Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage für Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich vorzulegen [S.273]

Motion 4
Geheimschutzvereinbarungen
Der Bundesrat wird beauftragt, die auf unterer Stufe abgeschlossenen Geheimschutzvereinbarungen zu überprüfen und allenfalls zu revidieren oder aufzuheben.

Postulat l
Ausserordentlicher Nachrichtendienst
Der Bundesrat wird eingeladen, sofern er den ausserordentlichen Nachrichtendienst ausserhalb der Verwaltung weiterführen will, dem Parlament eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu unterbreiten.

Postulat 2
Strategischer Nachrichtendienst Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob ein strategischer Nachrichtendienst ausserhalb des EMD mit einem umfassenden Nachrichtenbeschaffungsauftrag zu schaffen sei.

Postulat 3
Funktion des Chefs der Abteilung Abwehr Der Bundesrat wird eingeladen, die Funktion des Chefs der Abteilung Abwehr zu überprüfen und dabei insbesondere die Personalunion Chef Bundespolizei/Chef Abteilung Abwehr in Zukunft nicht weiterzuführen. [S.274]

Postulat 4
Tätigkeit der Abteilung Nachrichtendienst Der Bundesrat wird eingeladen, die Tätigkeit der Abteilung Nachrichtendienst zu überprüfen1 und dabei dafür zu sorgen, dass diese Abteilung keine Informationen über Personen, Organisationen und Vorgänge im Inland beschafft.

Postulat 5
Tätigkeit der Abteilung Abwehr Der Bundesrat wird eingeladen, die Tätigkeit der Abteilung Abwehr zu überprüfen und dabei dafür zu sorgen, dass - mit Ausnahme der Personensicherheitsüberprüfungen und der Erhebungen zum Schutz des militärischen Geheimnisses, von Militärpersonen und Militäranlagen diese Abteilung keine Erhebungen über Personen im Inland durchführt. Insbesondere sind Erhebungen über die politische Gesinnung von Angehörigen der Armee und über armeefeindliche Umtriebe von Zivilpersonen einzustellen.

Postulat 6
Zusammenarbeit Bundesanwaltschaft und UNA Der Bundesrat wird eingeladen, die Zusammenarbeit zwischen Bundesanwaltschaft einerseits und UNA andererseits zu überprüfen und dabei insbesondere dafür zu sorgen, dass den Postulaten 4 und 5 Rechnung getragen wird. [S.275]

Postulat 7
Zusammenarbeit mit benachbarten Nachrichtendiensten Der Bundesrat wird eingeladen, den Austausch von Informationen mit benachbarten Nachrichtendiensten im Hinblick auf die aussenpolitischen Zusammenhänge zu überprüfen.

Postulat 8
Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Nachrichtendienst und der Sektion Flieger- und Flieqerabwehrnachrichtendienst. Der Bundesrat wird eingeladen, die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Nachrichtendienst und der Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst zu überprüfen und allenfalls diese Sektion in die UNA zu integrieren.

Empfehlungen an das EMD

1. Die Grundsätze der Nachrichtenbeschaffung sowie die ständigen Nachrichtenbedürfnisse sind auf hoher Stufe schriftlich zu regeln.

2. Bei der Auswahl der Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr und der Verteidigungsattaches ist primär den Anforderungen des Nachrichtendienstes Rechnung zu tragen.

3. Eine räumliche Zusammenfassung der UNA ist zu prüfen.

4. Die dem Sonderbeauftragten des EMD in Obhut gegebenen Personenkarteien und -dossiers der Sektion MSD sind nach Abschluss von dessen Arbeit zu vernichten, sofern ein Betroffener nicht ausdrücklich die Archivierung verlangt. [S.276]

5. Die Abgabe von technischem Material der UNA an die Bundesanwaltschaft und kantonale Polizeistellen ist klar zu regeln. Material für Beobachtungen und Abhörungen darf nur bei Vorweisung der entsprechenden richterlichen Bewilligung abgegeben werden.

6. Die Aufnahme von strafrechtlichen Urteilen bürgerlicher Gerichte in das System PISA ist zu überprüfen.

7. Im Bereich MIDONAS ist der Zugriff zu "grauer Literatur" einzuschränken (vgl. III. Ziff. 7).

8. Die über fünf Jahre alten Personendaten (Strafregisterauszüge und Überprüfungsentscheide der Bundesanwaltschaft), die sich bei der Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit befinden, sind zu vernichten.

======

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

VORKOMMNISSE IM EMD BERICHT DER PARLAMENTARISCHEN
UNTERSUCHUNGSKOMMISSION (PUK EMD) VOM 17. NOVEMBER 1990

In Bundesblatt
Dans Feuille fédérale
In Foglio federale



Jahr
Année
Anno

1990


Band
Volume
Volume

3


Heft
Cahier
Numero

50


Geschäftsnummer
Numéro d'affaire
Numero dell'oggetto

90.022


Datum
Date
Data

18.12.1990


Seite
Page
Pagina

1293-1584


Ref. No 10 051 633

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.


<<     >>

Teilen / share:

Facebook








^