Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst
und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter
Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und
Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs
gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut
Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage,
Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut
Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
<V. ANTRÄGE DER PUK EMD
Parlamentarische Initiative
Gestützt auf Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes
unterbreitet die PUK EMD die folgende parlamentarische
Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung:
1. Für die Oberaufsicht über Tätigkeiten der Verwaltung,
die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen,
wird eine besondere Delegation beider Räte geschaffen.
Diese soll aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern des
National- und des Ständerates zusammengesetzt sein. Alle
Fraktionen sollen in dieser Delegation vertreten sein. Sie
soll das Recht haben, nach Anhörung des Bundesrates Akten
beizuziehen, die der Geheimhaltung unterstehen. Beamte
können als Auskunftspersonen oder als Zeugen auch über
Tatsachen einvernommen werden, die der
Amtsverschwiegenheit oder der militärischen
Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mitglieder, Sekretäre
und Protokollführer dieser Delegation sind ihrerseits zur
Geheimhaltung verpflichtet.
2. Artikel 65 Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes soll
in dem Sinne geändert werden, dass andere rechtlich
geordnete Verfahren nur mit Zustimmung der
parlamentarischen Untersuchungskommissionen aufgenommen
oder weitergeführt werden dürfen.
Motion 1
Widerstandsorganisation : Der Bundesrat wird beauftragt/
bis zur Herbstsession 1991 entweder gesetzliche Grundlagen
für eine Widerstandsorganisation dem Parlament vorzulegen
oder dem Parlament über den Abschluss der Auflösung der
Organisation P-26 Rechenschaft abzulegen. [S.272]
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rekrutierung und
Ausbildung von Mitgliedern der Organisation P-26
unverzüglich einstellen, alle Akten des Führungsstabes
sowie Material, Waffen, Munition und Sprengstoff der
Organisation umgehend unter parlamentarischer Kontrolle in
wenigen zentralen Depots einlagern und den Zutritt zu den
Anlagen der Organisation für Mitglieder derselben
unterbinden zu lassen. Der Bundesrat wird beauftragt, für
die im Dienste der Organisation auftrags- beziehungsweise
arbeitsvertraglich beschäftigten Personen eine
Weiterbeschäftigung im Dienste der Eidgenosserischaft oder
eine angemessene Abgangsentschädigung vorzusehen.
Motion 2
Ausserordentlicher Nachrichtendienst Der Bundesrat wird
beauftragt, den ungesetzlichen Zustand des
ausserordentlichen Nachrichtendienstes zu beenden, indem
er diese Organisation in den Stab der Gruppe für
Generalstabsdienste überführt.
.
Motion 3
Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich Der
Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage für
Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich
vorzulegen [S.273]
Motion 4
Geheimschutzvereinbarungen
Der Bundesrat wird beauftragt, die auf unterer Stufe
abgeschlossenen Geheimschutzvereinbarungen zu überprüfen
und allenfalls zu revidieren oder aufzuheben.
Postulat l
Ausserordentlicher Nachrichtendienst
Der Bundesrat wird eingeladen, sofern er den
ausserordentlichen Nachrichtendienst ausserhalb der
Verwaltung weiterführen will, dem Parlament eine Vorlage
für eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu unterbreiten.
Postulat 2
Strategischer Nachrichtendienst Der Bundesrat wird
eingeladen zu prüfen, ob ein strategischer
Nachrichtendienst ausserhalb des EMD mit einem umfassenden
Nachrichtenbeschaffungsauftrag zu schaffen sei.
Postulat 3
Funktion des Chefs der Abteilung Abwehr Der Bundesrat wird
eingeladen, die Funktion des Chefs der Abteilung Abwehr zu
überprüfen und dabei insbesondere die Personalunion Chef
Bundespolizei/Chef Abteilung Abwehr in Zukunft nicht
weiterzuführen. [S.274]
Postulat 4
Tätigkeit der Abteilung Nachrichtendienst Der Bundesrat
wird eingeladen, die Tätigkeit der Abteilung
Nachrichtendienst zu überprüfen1 und dabei dafür zu
sorgen, dass diese Abteilung keine Informationen über
Personen, Organisationen und Vorgänge im Inland beschafft.
Postulat 5
Tätigkeit der Abteilung Abwehr Der Bundesrat wird
eingeladen, die Tätigkeit der Abteilung Abwehr zu
überprüfen und dabei dafür zu sorgen, dass - mit Ausnahme
der Personensicherheitsüberprüfungen und der Erhebungen
zum Schutz des militärischen Geheimnisses, von
Militärpersonen und Militäranlagen diese Abteilung keine
Erhebungen über Personen im Inland durchführt.
Insbesondere sind Erhebungen über die politische Gesinnung
von Angehörigen der Armee und über armeefeindliche
Umtriebe von Zivilpersonen einzustellen.
Postulat 6
Zusammenarbeit Bundesanwaltschaft und UNA Der Bundesrat
wird eingeladen, die Zusammenarbeit zwischen
Bundesanwaltschaft einerseits und UNA andererseits zu
überprüfen und dabei insbesondere dafür zu sorgen, dass
den Postulaten 4 und 5 Rechnung getragen wird. [S.275]
Postulat 7
Zusammenarbeit mit benachbarten Nachrichtendiensten Der
Bundesrat wird eingeladen, den Austausch von Informationen
mit benachbarten Nachrichtendiensten im Hinblick auf die
aussenpolitischen Zusammenhänge zu überprüfen.
Postulat 8
Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Nachrichtendienst
und der Sektion Flieger- und
Flieqerabwehrnachrichtendienst. Der Bundesrat wird
eingeladen, die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung
Nachrichtendienst und der Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst zu überprüfen und
allenfalls diese Sektion in die UNA zu integrieren.
Empfehlungen an das EMD
1. Die Grundsätze der Nachrichtenbeschaffung sowie die
ständigen Nachrichtenbedürfnisse sind auf hoher Stufe
schriftlich zu regeln.
2. Bei der Auswahl der Unterstabschefs Nachrichtendienst
und Abwehr und der Verteidigungsattaches ist primär den
Anforderungen des Nachrichtendienstes Rechnung zu tragen.
3. Eine räumliche Zusammenfassung der UNA ist zu prüfen.
4. Die dem Sonderbeauftragten des EMD in Obhut gegebenen
Personenkarteien und -dossiers der Sektion MSD sind nach
Abschluss von dessen Arbeit zu vernichten, sofern ein
Betroffener nicht ausdrücklich die Archivierung verlangt.
[S.276]
5. Die Abgabe von technischem Material der UNA an die
Bundesanwaltschaft und kantonale Polizeistellen ist klar
zu regeln. Material für Beobachtungen und Abhörungen darf
nur bei Vorweisung der entsprechenden richterlichen
Bewilligung abgegeben werden.
6. Die Aufnahme von strafrechtlichen Urteilen bürgerlicher
Gerichte in das System PISA ist zu überprüfen.
7. Im Bereich MIDONAS ist der Zugriff zu "grauer
Literatur" einzuschränken (vgl. III. Ziff. 7).
8. Die über fünf Jahre alten Personendaten
(Strafregisterauszüge und Überprüfungsentscheide der
Bundesanwaltschaft), die sich bei der Zentralstelle EMD
für Schutz und Sicherheit befinden, sind zu vernichten.
======
Schweizerisches Bundesarchiv,
Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications
officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni
ufficiali digitali
VORKOMMNISSE IM EMD BERICHT DER
PARLAMENTARISCHEN
UNTERSUCHUNGSKOMMISSION (PUK EMD) VOM 17.
NOVEMBER 1990
In Bundesblatt
Dans Feuille fédérale
In Foglio federale |
|
|
|
Jahr
Année
Anno |
1990 |
|
|
Band
Volume
Volume |
3 |
|
|
Heft
Cahier
Numero |
50 |
|
|
Geschäftsnummer
Numéro d'affaire
Numero dell'oggetto |
90.022 |
|
|
Datum
Date
Data |
18.12.1990 |
|
|
Seite
Page
Pagina |
1293-1584 |
|
|
Ref. No 10 051 633 |
|
Das Dokument wurde durch das
Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.
Le document a été digitalisé par les. Archives
Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio
federale svizzero.
|