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Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- ZES=Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand" gg. die ganze Welt, gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
6. Karteikarten (Fichen) - Opferbeispiele der kriminellen "Militärischen Sicherheitsdienste" (MSD)

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Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst


Die Karteikarten (Fichen) der kriminellen "Militärischen Sicherheitsdienste" (MSD)

<2. Datensammlungen der "Abteilung Abwehr"

2 .1 Datensammlungen der "Sektion MSD" ("Militärische Sicherheitsdienste")

2.1.1 Personenkartei


2.1.1.1 Entstehung


Soweit es sich zurückverfolgen lässt, bestand seit Ende der sechziger Jahre bei der damaligen Dienststelle "Sicherheitsdienst der Armee" (Vorläuferin der heutigen Sektion MSD, vgl. Teil II. Ziff. 1.3.4.3) eine Kartei mit Informationen über Angehörige der Armee, Bedienstete des EMD und Privatpersonen.

[Die Opfergruppen des MSD - schweizer Nazitum macht's möglich
Die kriminellen, schweizer Militärs machten Jagd auf die 1968er-Bewegung, Jagd auf "Alternative", Jagd auf Schwule, Jagd auf AKW-Gegner und Umweltschützer, Jagd auf Menschenrechtler und Pionierhistoriker. Wer sich engagiert, wird registriert und bei der Polizei mit falschen Einträgen und vor Gericht mit falschen Urteilen und Rufmorden abserviert - wer spioniert, der wird hofiert. So funktioniert der schweizer Nazi-Staat bis heute (2014), beherrscht von den hohen Kriminellen und Tierkreis-Chefs Ospel, Villiger und Hubacher, vorher waren es Furgler und seine "Freunde"...]

Die Informationen gelangten insbesondere anlässlich von Sicherheitsüberprüfungen oder im Zusammenhang mit Meldungen von armeefeindlichen Umtrieben zu dieser Dienststelle. Diese Personenkartei wurde Mitte der achtziger Jahre neu erstellt, ältere Einträge wurden nicht mehr aufgenommen.

Nach Aussagen der zuständigen Personen vernichtete man die alten Karteikarten.

[Da wurde sicher NICHTS vernichtet, sondern alles in geheimen Archiven verstaut - und eventuell sogar digitalisiert].

["Vorbeugende" Karteien bis 1990 ohne Rechtsgrundlage ganz normal in der Nazi-Schweiz - Leute, "die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten"]

Für die Errichtung dieser Personenkartei bestand bis vor kurzem keine Rechtsgrundlage. Der Bundesratsbeschluss vom 19. Mai 1971 über den Sicherheitsdienst [SD, so wie im Dritten Reich] der Armee erwähnt lediglich, dass die Aufgaben des Sicherheitsdienstes der Armee, soweit es sich um "vorbeugende Massnahmen im Armeebereich handelt", durch den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt würden (Art. l Abs. 2 [S.127]

Bundesratsbeschluss). Der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste vom 15. Mai 1987 ist zu entnehmen, der Chef der "Sektion MSD" [Militärische Sicherheitsdienste] leite "die Beschaffung und Bearbeitung von Informationen über Bedienstete des EMD und Angehörige der Armee, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten". Hingegen wurde in keinem Erlass eine Personenkartei ausdrücklich erwähnt, und Grundsätze zur Führung dieser Kartei wurden nicht normiert.

["Rechtsgrundlagen für die Errichtung von Datensammlungen" ab 1990]

Mit der am 9. Mai 1990 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesrates über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich sowie den dazugehörenden Weisungen des Generalstabschefs vom 22. August 1990 sind nun die Rechtsgrundlagen für die Errichtung von Datensammlungen im Zusammenhang mit Personensicherheitsüberprüfungen geschaffen worden.

Bei seinem Amtsantritt am 9. April 1990 verfügte der Sonderbeauftragte des EMD [wer?????], dass die Datensammlung der "Sektion MSD" ab sofort weder bewirtschaftet noch sonstwie benutzt werden dürfe. Sie diente fortan ausschliesslich dem Sonderbeauftragten zur Information der betroffenen Personen sowie der PUK EMD für ihre Untersuchung.

[Kommentar: Die Mobiltelefonie und das Internet und die Spionageprogramme machen dann aber schon ab 1992 jede "Rechtsgrundlage" wieder überflüssig. Das heisst, die Bevölkerung der Schweiz konnte sich genau 2 Jahre sicher fühlen...]

2.1.1.2 Informationsquellen - [die "Personenkartei" der "Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee" - später "Sektion MSD" - Datenaustausch Bundespolizei-MSD]

Die Daten, welche in der Personenkartei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee (später der Sektion MSD) registriert wurden, stammten aus verschiedenen Quellen - je nach Anlass der Eintragung. Hauptinformationsquelle war

-- die Bundespolizei;
sie liess der Sektion MSD entweder auf konkrete Anfrage hin oder im Sinne einer allgemeinen Orientierung personenbezogene Meldungen zukommen. Nach deren Auswertung wurden solche Meldungen, soweit sie als sicherheitsrelevant galten, in die Personenkartei aufgenommen. Häufig erschlossen sich die Mitarbeiter der "Sektion MSD" diese Quelle, indem sie selbst in den Registern der Bundespolizei Nachschau hielten. Sie konnten jederzeit in die Fichen der Bundespolizei Einblick nehmen. Zur Einsichtnahme in die Dossiers der Bundespolizei mit den Originalberichten benötigten sie dagegen im Normalfall die schriftliche Zustimmung des Chefs Abteilung Abwehr/ Bundespolizei oder eines seiner Stellvertreter bei der Bun-. [S.128]

despolizei. In gewissen Fällen wurde auf der Fiche der Bundespolizei der Stempelaufdruck "Dem SDA [Sicherheitsdienst der Armee] interessierende Neueingänge bekanntgeben!" angebracht und damit ausdrücklich vorgesehen, dass die Bundespolizei der Sektion MSD über die betreffende Person weitere Informationen zukommen lassen würde. Konkrete Anfragen der Sektion MSD an die Bundespolizei ergingen insbesondere im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen (vgl. Teil II. Ziff. 4.). Bestanden bei der Bundespolizei bereits Aufzeichnungen über die zu überprüfende Person, so kam es vor, dass man von Fichen der Bundespolizei Abschriften in Stichworten erstellte und direkt in die Datensammlung der Sektion MSD übernahm.

[Damit wurden die minimierten Einträge in den Karteikarten - die ohne Rückfrage gemacht wurden - auch noch verfälscht und jeder konnte sich bei den Stichworten denken, was er wollte! Tja, so funktioniert ein Nazi-Staat oder ein Stalin-Staat. Die Mehrheit der Schweizer meinen aber immer noch, die Schweiz sei eine "Demokratie"...]

[Kopien der Fichen und Akten der Bundespolizei für den Militärischen Sicherheitsdienst (MSD) - die Datensammlung LISTER und "Verdächtigenlisten"]

Ausnahmsweise wurden Fichen und Aktenstücke der Bundespolizei auch fotokopiert. Auf diesem Wege sind ca. 1200 bis 1300 Fichen in die Kartei der Sektion MSD aufgenommen worden. Im Sinne einer allgemeinen Orientierung gelangte die Datensammlung "LISTER" über "der Terroristenszene nahestehende Personen" von der Bundespolizei zur Sektion MSD (vgl. Ziff. 2.1.4.1), ebenso wie die bis Ende der siebziger Jahre von der Bundespolizei erstellten "Verdächtigenlisten". Letztere bildeten [die] Grundlage für die Errichtung von militärischen Verdächtigenlisten (vgl. Ziff. 3). Angaben aus diesen Datensammlungen wurden - soweit man es als zweckmässig erachtete - in die Personenkartei der Sektion MSD aufgenommen.

[-- die kantonalen Polizeistellen]:
Neben der Bundespolizei waren im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen auch die kantonalen Polizeistellen Informationsquellen für die Sektion MSD (vgl. Teil II. Ziff. 4.3.1.3). Bis 1989 wurden bei Sicherheitsüberprüfungen von Bundesbediensteten und Personen, die für besondere Funktionen in der Armee vorgesehen waren, polizeiliche Führungsberichte eingeholt. Die darin enthaltenen sicherheitsrelevanten Angaben registrierte die Sektion MSD ebenfalls in der Personenkartei.

[-- die Schul- und Truppenkommandanten: "Armeefeindliche Umtriebe" - "sicherheitsrelevante" Vorkommnisse]
Eine weitere Informationsquelle bildeten die Schul- und Truppenkommandanten. Sie hatten, gestützt auf die Reglemente für die Ausbildung und Organisation in Schulen (AOS) und in Truppen (AOT), armeefeindliche Umtriebe dem Stab der Gruppe für Generalstabsdienste zu melden (vgl. Ziff. 4).

["Armeefeindliche Umtriebe" eine unmenschliche, schweizer Armee? - Die Menschen wollten Menschen bleiben!
Genau diese Schul- und Truppenkommandanten in der schweizer Armee waren bis in die 1990er Jahre zum Teil die schlimmsten Nazis mit sinnlosem Terror gegen Rekruten, Erpressungen und Folter und sinnlose Mutproben gegen Rekruten, Arrest- und Gefängnisstrafen für Leute, die den 30kg-Rucksack und den sinnlosen 30km-Marsch ohne Vorbereitungszeit verweigerten. Und Dienstverweigerer landeten in der Schweiz bis in die 1990er Jahre im Gefängnis, weil das zum Teil nazistisch orientierte schweizer Stimmvolk den Zivildienst dreimal (!) abgelehnt hat. Die "armeefeindlichen Umtriebe" hatten ihre Gründe, und alles lief unter dem Namen "Demokratie"...]

Soweit in diesen Meldungen der [S.129]

Name des Urhebers der armeefeindlichen Umtriebe genannt und das Vorkommnis als sicherheitsrelevant erachtet wurde, verzeichnete man die betreffende Person in der Kartei. In Einzelfällen liessen Schul- und Truppenkommandanten der Sektion MSD auch direkt Informationen über Wehrmänner zukommen, welche teilweise ebenfalls registriert wurden.

[-- einzelne Dienststellen des EMD]
Weitere Informationsquellen waren einzelne Dienststellen des EMD (dies insbesondere im Zusammenhang mit den Meldungen über visumspflichtige Reisen von Bediensteten des EMD, vgl. Ziff. 2.1.4.3) und in Einzelfällen auch andere eidgenössische oder kantonale Amtsstellen sowie Private; sie machten der Sektion MSD über ein bestimmtes Ereignis Meldung.

Exkurs - [weitere "Informanten" der Bundespolizei - der Nazi-Staat und Stalin-Staat Schweiz funktioniert "ausgezeichnet"]

[Informationen des Militär-Sicherheitsdiensts für die Bundespolizei - "suspekte" und "armeefeindliche" Wehrmänner werden der Bundespolizei gemeldet]


Nach den Feststellungen der PUK EMD war die Bundespolizei nicht nur Hauptinformationsquelle der "Sektion MSD", sondern umgekehrt liess auch die "Sektion MSD" der Bundespolizei Informationen zukommen. Die Fichen der Kartei der Bundespolizei enthalten beispielsweise Hinweise auf Meldungen der "Sektion MSD" über Wehrmänner, die von ihren Kommandanten - anlässlich von Truppenbesuchen - gegenüber Funktionären des Sicherheitsdienstes der Armee als suspekt erwähnt wurden (vgl. Ziff. 2.1.3), sowie über Personen, die wegen armeefeindlicher Umtriebe erfasst worden waren (vgl. Ziff. 4.2.1).

Weiter finden sich auf den Fichen der Bundespolizei Vermerke wie "fig. sur liste officiers suspects, connus du SSA" ["ist auf der Liste der verdächtigen Offiziere aufgeführt, bekannt durch die SSA" (=Schweizerische Sicherheitsagentur?)] oder "wurde auf der Liste der verdächtigen Offiziere gestrichen". Davon hatte die Bundespolizei ebenfalls aufgrund von Mitteilungen der Sektion MSD erfahren. Auf verschiedenen Fichen der Kartei der Bundespolizei sind Mitteilungen der Sektion MSD registriert, welche sich auf die militärische Einteilung oder auf die Erfüllung der Dienstpflicht beziehen ("WK [Wiederholungskurs] ab 11. April 1983 mit Einheit", "Dienstleistung vom 5.10.-24.10.81 bei seiner Einheit").

[Truppenkommandanten informierten zum Teil direkt die Bundespolizei]

Ausserdem lieferten Truppenkommandanten der Bundespolizei direkt Informationen über Wehrmänner.

[Beamte von Bundesämtern informieren die Bundespolizei]

Auch einzelne Beamte von Bundesämtern hielten der Bundespolizei Informationen über Angehörige der ihren Ämtern unterstellten Formation zu. Dies war namentlich bei der Abteilung für Sanität der Fall, in welcher ein Mitarbeiter in den siebziger Jahren eine ausgedehnte Meldetätigkeit entfaltete. [S.130]


[Die Strukturen der Karteien der Militärischen Sicherheitsdienste (MSD)]

2.1.1.3 Aufbau und Inhalt

[Stammkartei mit 7994 Karteikarten (Fichen) - 2 Nebenkarteien - die Kategorien]


Die Personenkartei der Sektion MSD ist in eine Stammkartei und zwei Nebenkarteien unterteilt. Die Stammkartei enthält 7994 Karteikarten. Die eine Nebenkartei umfasst die Bediensteten des EMD, die andere die Armeeangehörigen nach Truppeneinteilung. Mittels farbigen "Reitern" - die auf den einzelnen Karteikarten angebracht
sind - werden die registrierten Personen der Stammkartei in die Kategorien
-- "Armee Personal",
-- "Auskunftspersonen",
-- "verdächtige Personen",
-- "Beziehungen nach kommunistischen Staaten",
-- "andere Beziehungen und Kontakte" und
-- "Rückwanderer" eingeteilt.

[Beziehungen zu kommunistischen Staaten sind verdächtig? - Die schweizer Militär-Spione sind verdächtig!
Wer also den Mut hatte, trotz aller politischer Hetzpropaganda in Radio und Fernsehen Kontakte nach Osteuropa zu pflegen, der wurde gleich negativ verdächtigt und fichiert. Dabei wurden die osteuropäischen Staaten von Roosevelt und Eisenhower an Stalin verraten und die Bevölkerungen wurden von der Roten Armee besetzt und die Leute dort waren unheimlich glücklich, dass jemand aus dem "Westen" sie besuchte. Das Verhalten der schweizer Armee-Spione sieht diese Zusammenhänge nicht und führt sich - leider - wieder mal wie ein Nazi-Staat oder Stalin-Staat auf...]

In der Rubrik "verdächtige Personen" bestehen die Unterkategorien
-- "ND" (Nachrichtendienst),
-- "Terror/Sabotage",
-- "Subversion/Politik",
-- "Rechtsextrem",
-- "Verschuldet" und
-- "Abartige Veranlagungen".

["Abartige Veranlagungen"?
Das ist die Bezeichnung der kriminellen, schweizer Armee der 1950er bis 1990er Jahre für Schwule (siehe weiter unten). Wieso dafür die Bezeichnung "abartig" verwendet wurde, kann nur durch das Nazitum in der Armee erklärt werden. So hat auch das Dritte Reich gegen Menschengruppen geurteilt].

Nach den Feststellungen der PUK EMD besteht in der Personenkartei der Sektion MSD keine besondere Rubrik für Rauschgiftsüchtige oder Rauschgiftdelinguenten, und es wird auch keine spezielle Kartei unter dieser Bezeichnung geführt.

Bei den in der Kartei der "Sektion MSD" verzeichneten Personen handelt es sich zum grössten Teil entweder um Angehörige der Armee oder um Bedienstete des EMD, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen oder über die Informationen gesammelt wurden, um das Bestehen eines militärischen Sicherheitsrisikos abzuklären. Daneben wurden Aufzeichnungen über Privatpersonen in die Kartei aufgenommen, sofern diese Informationen nach Auffassung des zuständigen Beamten für die Armee oder das EMD sicherheitsrelevant waren. So wurden beispielsweise im Zusammenhang mit der Einreichung der Armeeabschaffungs-Initiative im Bundesblatt publizierte Mitglieder der GSoA [Bewegung / Gruppe für eine Schweiz ohne Armee] in die Kartei der Sektion MSD eingereiht.

Zirka 750 Karteikarten betreffen Frauen, wovon der weitaus grösste Teil aufgrund der obligatorisch vorgesehenen Sicherheitsüberprüfung für Bewerberinnen des Frauenhilfsdienstes (FHD) beziehungsweise des Militärischen Frauendienstes (MFD) und des Rotkreuzdienstes verzeichnet wurde; die restlichen Eintragungen beziehen sich vorwiegend auf weibliche Bedienstete des EMD. [S.131]

[Abklärungen des MSD bei Nicht-Militärpersonen: KGB-Gerüchte: Jahrelange Spionage ohne Resultat]

In einigen Fällen tätigte die Sektion MSD auch Abklärungen über Personen, die weder zur Armee noch zum EMD in irgendeiner Beziehung standen. Ende 1987 gelangte beispielsweise der Hinweis an die Sektion MSD, die Ehefrau eines Hoteliers in einer Kantonshauptstadt sei höchstwahrscheinlich für den KGB tätig. Die Sektion MSD ermittelte in der Folge, dass bei der Bundespolizei bereits seit Jahren in dieser Angelegenheit Abklärungen getroffen und Akten angelegt worden waren, ohne dass der Verdacht gegen die Frau hätte konkretisiert werden können. Sowohl die Frau als auch deren Ehemann wurden in der Folge in die Personenkartei der Sektion MSD aufgenommen, mit dem Hinweis auf die bei der Bundespolizei bestehenden Akten und dem Vermerk "Affaire à suivre" ["Fortsetzung der Story folgt"].

[2920 Einzeldossiers]

Über rund 2920 der in der Kartei verzeichneten Personen bestehen persönliche Einzeldossiers. In diesen Akten befinden sich die gesamten Unterlagen zu den jeweiligen auf den Karteikarten verzeichneten Informationen und Vorkommnissen. In den beiden Kategorien "Armee Personal" und "Auskunftspersonen" sind die Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen festgehalten, die in Bezug auf Angehörige der Armee sowie in Bezug auf Vertrauenspersonen der Armee oder des EMD (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Chefbeamte, Quellen der UNA) vorgenommen wurden. In den meisten dieser Fälle findet sich nur der Vermerk, dass gegen die überprüfte Person keine Einwände bestehen, oder es wird auf bestehende Akten bei der Bundespolizei verwiesen, ohne dass materielle Eintragungen vorliegen.

[Gründe für einen Einwand gegen eine Beförderung]

Als Grund für einen Einwand wurde beispielsweise angegeben
-- "Berner Linksszene",
-- "Unterzeichner Demokratisches Manifest" [Arbeitsgruppe gegründet 1977 gegen die "Arroganz der Macht"] oder
-- "Links-Aktivist & Verkäufer der Parteizeitung 'Oktober'".

[Kommentar: In dieser Parteizeitung "Oktober" könnten neue Wahrheiten über die Nazi-Spitzel-Schweiz zu finden sein - wäre eine Recherche Wert].

["Verdächtige Personen": Menschen gegen die Armee, gegen Waffenplätze etc.]

In der Kategorie "verdächtige Personen" findet man solche, die sich in irgendeiner Form aktiv gegen die Armee betätigt oder armeekritisch geäussert hatten, z.B.

-- wer sich für den Zivildienst,
-- gegen den Waffenplatz Rothenthurm oder
-- für die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee" eingesetzt hatte,
-- Mitglied oder Anhänger einer entsprechenden Organisation war,
-- armeekritische Flugblätter verteilt
-- oder sonstwie öffentlich seine armeegegnerische Einstel- [S.132]

lung bekundet: hatte.

[Kommentar: All die Massenmorde im Vietnamkrieg mit "US"-Napalmbomben, B-51-Bombern und Maschinengewehren sind ja "unverdächtig". Man merkt, wer hier geistig behindert ist: Die Nazi-Militärs der Schweizer Armee].

["Verdächtige Personen": Politisch engagierte Menschen, religiöse Gemeinschaften]

Auch die Teilnahme an politischen Veranstaltungen, die politische Gesinnung oder sogar die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft wurden registriert. So finden sich z.B. die Vermerke

-- "Linker",
-- "Angeblich gegen Staat und Armee eingestellt",
-- "AKW-Gegner",
-- "Zeugen Jehovas",
-- der Verweis auf die Teilnahme an einer Antisemitismus-Demonstration oder
-- auf die Beziehung zu einem Rechtsanwalt der linken Szene (mit dem Zusatz "Plakatkleber") sowie
-- der Vermerk: "Überraschend als parteiloser Kandidat (Armeekritiker) in den Stadtrat von U. gewählt."

[Kommentar: Wer die Heimat vor Atommüll bewahren wollte und will, wird von den rassistisch-kriminellen schweizer Militärspionen des MSD als "verdächtig" eingestuft. Man fragt sich: Wieso hat die schweizer Armee das Land nicht vor Atomkraftwerken geschützt???!!!]

["Abartige Veranlagungen": Die Hetze gegen Schwule]

Die Rubrik "abartige Veranlagungen" erfasste Homosexuelle; die Registrierung erfolgte in diesen Fällen, da diese Personen als erpressbar und daher als Sicherheitsrisiko angesehen wurden.

[Beziehungen nach Osteuropa]

In der Kategorie "Beziehungen nach kommunistischen Staaten" wurden die Bediensteten des EMD aufgenommen, welche Reisen in ein visumspflichtiges Land unternommen hatten; wobei in den letzten Jahren nur noch Ostreisen erfasst wurden (vgl. Ziff. 2.1.4.3).

["Rückwanderer" aus Osteuropa]

In der Kategorie "Rückwanderer" figurieren Angehörige der Armee oder Bedienstete des EMD, die herkunftsmässig aus einem "Ostblock" -Staat stammen oder in einem solchen gewohnt haben.

[Hetze des schweizer Militärgeheimdienst gegen osteuropäische Staaten, ohne Wissen um die leidenden Bevölkerungen
Aus dieser Aufstellung von Listen gegen Menschen mit Beziehungen zu kommunistischen Staaten ist klar ersichtlich, dass das schweizer Spionage-Militär (MSD etc.) sich überhaupt nicht NEUTRAL verhält und überhaupt KEINE AHNUNG hat, was Menschen mit Ostbeziehungen angeht. Die Bevölkerungen der DDR, Polens, der CSSR, Ungarns und Rumäniens wurden 1945 von den Zionisten um Roosevelt, Eisenhower und Morgenthau an Stalin quasi "verschenkt". Die westlichen Generäle und der britische Generalstab wollten das nicht, mussten sich dem zionistischen Diktat der "USA" aber beugen. Statt diese Beziehungen mit den osteuropäischen Ländern zu nutzen, werden diese Menschen nun vom schweizer Militärgeheimdienst auch noch verfolgt. Und dies ist leider wieder ein klarer Beweis, dass die Struktur der Schweiz eine absolute Nazi-Schweiz ist].

2.1.2 Sachkartei - [ein Stichwortverzeichnis mit verfolgten Organisationen, Gruppierungen, Initiativkomitees]

Bei der Sachkartei der Sektion MSD handelt es sich um ein alphabetisch geführtes Stichwortverzeichnis. Dieses dient als Hilfsmittel zur Auffindung von Akten oder Dokumentationen zu verschiedenen politischen Themen oder Sachfragen. Hauptsächlich sind in dieser Kartei die verschiedenen Organisationen und Gruppierungen verzeichnet, über welche die "Sektion MSD" Dokumentationen in Einzeldossiers (z.B. über die GSoA) oder in Sammeldossiers (z.B. unter dem Titel "linksextreme", "rechtsradikale" oder "paramilitärische Organisationen") besitzt. Neben den Verweisen auf Organisationen und Gruppierungen sind in der Kartei Hinweise auf die verschiedensten Sachgebiete und die dazu bestehenden Akten enthalten. Zu verschiedenen Themen verfügt [S.133]

die Sektion MSD über Dokumentationen in Einzeldossiers. Als Beispiele sind zu erwähnen:
-- eine Sammlung von Berichten kantonaler Polizeistellen über Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee",
-- eine Sammlung von Unterschriftenlisten der Initiativgruppe "Für einen Schweizer Appell für Frieden, gegen den Atomtod",
-- Dokumentationen über die Zivildienst-Initiative,
-- über den Waffenplatz Rothenthurm,
-- über die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee",
-- über das Referendum gegen die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes sowie
-- eine Sammlung von "Flugblättern armeefeindlichen Inhalts".

[Kommentar: Genau auf diesen Flugblättern stehen vielleicht die Wahrheiten über das Nazi-Verhalten der schweizer Kommandanten drauf mit Folterungen, Mutproben, Erpressungen und Rufmorden gegen schweizer Soldaten].


[Die PUK EMD und die Sachdatei: Der MSD verfolgte Offiziere, die für die Zivildienstinitiative von 1983 eintraten - GSoA-Rekruten]

Die PUK EMD stellte in den Dokumentationssammlungen nur wenige Personendaten fest. Als Beispiele seien erwähnt eine Liste mit Namen von Offizieren, die sich im Jahre 1983 für die Zivildienst-Initiative eingesetzt hatten, und eine Liste mit Namen von Rekruten einer Sommerrekrutenschule 1988, bei welchen ein Leibchen mit dem Aufdruck "GSoA" konfisziert worden war.

Bezüglich der "GSoA-Leibchen-Liste" überprüfte die PUK EMD bei einem Teil der betreffenden Rekruten, ob diesen wegen der Verzeichnung in irgendeiner Form Nachteile in ihrer beruflichen Laufbahn erwachsen waren. Aufgrund der Antworten der Betroffenen ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Namensliste in irgendeiner Weise von zivilen Stellen zum Nachteil der darauf Verzeichneten benützt worden wäre.

[Verzeichnung von "Vorkommnissen" in der "Sachkartei"]

Obschon als reines Stichwortverzeichnis verstanden, wurden in der Sachkartei in einzelnen Fällen auch Vorkommnisse aller Art registriert:

Beispielsweise ist ein Hinweis auf ein Zürcher Fotogeschäft zu finden, aus dessen Fahrzeug ein Unbekannter die Militärkaserne in Bern fotografiert habe. Diese Meldung wurde an die Bundespolizei weitergeleitet; die Sektion MSD erstellte keine weiteren Akten. Ein anderer Hinweis betrifft die Gründung einer "Sicherheitsfirma": Dieses Unternehmen soll Privatpersonen gegen Bezahlung "bewaffnete Supermänner für Sicherheitsaufgaben" zur Verfügung gestellt haben. Die Information wurde einem Zeitungsartikel der Boulevardpresse entnommen. Verzeichnet wurde auch eine Firma aus Genf, die Import und Export von Waren aller Art betreibt und sich beim Informationsdienst des EMD um die Zustellung einer [S.134]

[Die Rubrik "Spinner": "Wirre" Schreiben und Anrufe]

Lieferantenliste für Offiziersmützen bemühte, da sie ähnliche Mützen zu bestellen beabsichtigte. Unter der Rubrik "Spinner" führte die Sachkartei Personen auf, welche mit sogenannten "wirren" Schreiben oder Telefonanrufen an das EMD oder an die Armee gelangt waren. Teilweise wurde in den Aufzeichnungen der Inhalt der Mitteilungen wiedergegeben, teilweise wurden nur die Personalien der betreffenden Leute festgehalten. Diese Personen wurden nur vereinzelt auch in der Personenkartei registriert.

2.1.3 Truppenkartei - [Registrierung von linksextremen Truppenangehörigen für den "Ernstfall"]

In dieser, der Ordre de bataille [Schlachtordnung] folgenden, nicht personenbezogenen Kartei hielt man besondere Vorkommnisse bei den jeweiligen Truppen fest. Die registrierten Ereignisse wurden der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee entweder im Zusammenhang mit den Meldungen über armeefeindliche Aktionen oder aufgrund persönlicher Informationen der Truppenkommandanten bekannt. In den Jahren 1981 und 1983 hatten Inspektoren und Kommissäre des Sicherheitsdienstes der Armee im Rahmen ihrer Dienstleistung Besuche bei den Truppen vorzunehmen. Anlässlich dieser Besuche wurden die Kommandanten über die Aufgaben des Sicherheitsdienstes der Armee orientiert und bei ihnen gleichzeitig Informationen über sicherheitsrelevante Vorgänge in der Truppe eingeholt. Ziel dieses Einsatzes war aus der Sicht des Sicherheitsdienstes der Armee einerseits, die Kommissäre und Inspektoren vermehrt mit den Belangen der Armee vertraut zu machen. Anderseits wollte man Dokumente und Karteien für einen Ernstfall-Einsatz des Sicherheitsdienstes der Armee vorbereiten, wie aus einer Orientierung des Chefs des Sicherheitsdienstes der Armee vom Januar 1983 an die Funktionäre hervorgeht. Die Truppenkommandanten mussten anlässlich von Gesprächen insbesondere über auffällige, vor allem über linksextreme Truppenangehörige Auskunft geben. Die Truppenbesuche und die Namen der dabei erwähnten Wehrmänner vermerkte man in der Truppenkartei.

[Fichierung in der Personenkartei - Sozialist darf keine Kompanie mehr führen - Fichierung bei der Bundespolizei]

Sofern es als notwendig erachtet wurde, fichierte die damalige Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee die betreffenden Wehrmän- [S.135]

ner auch in ihrer Personenkartei. In gewissen Fällen erhielt auch die Bundespolizei die Informationen. Die Bundespolizei erstellte dann ebenfalls eine Fiche über den Betreffenden. Die PUK EMD ist einigen Fällen, in denen Wehrmänner in der Truppenkartei namentlich erwähnt werden, nachgegangen. Sie ist auf folgende Beispiele gestossen: Anlässlich eines Truppenbesuches am 25. April 1983 wurde gegenüber den Funktionären des Sicherheitsdienstes der Armee der Fall eines Hauptmannes erwähnt; diesen Offizier habe man wegen "son appartenance au Parti socialiste et ses idées politiques" [seiner Zugehörigkeit zur Sozialistischen Partei und wegen seiner politischen Ideen] keine Kompanie mehr führen lassen. Diese Mitteilung fand in der Folge Eingang auf der entsprechenden Truppenkarte, und zwar mit dem Hinweis "fiche séparée établie" [getrennt laufende Karteikarte]. In der heutigen Personenkartei der Sektion MSD ist der Betreffende allerdings nicht (mehr) verzeichnet. Hingegen wurde er am 29. April 1983 aufgrund der Mitteilung des Sicherheitsdienstes der Armee bei der Bundespolizei fichiert. Auf der Fiche heisst es:

"Vertrauliche Meldung aus der Trp [Truppen] des X. In einem Wiederholungskurs [3 wöchiger WK] gab X zu, ein 'Sozialist' zu sein. - Anmerkung: Diese Information ist abwehrintern zu behalten."

In einem weiteren Fall findet sich in der Truppenkartei der folgende Eintrag:

"Am 7.10.1981 besuchte Insp Y einen HEPO-Posten und vernahm in einem Gespräch von Sdt z."

[Eine Äusserung - eine Fiche]

Am 27. Oktober 1981 wurde über den betreffenden Soldaten bei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eine Fiche mit folgendem Inhalt errichtet:

"Z hat negative Einstellung zur Armee. Äusserte sich nachteilig (Bericht Insp Y) . Bupo unbek." In diesem Fall erfolgte in der Kartei der Bundespolizei kein Eintrag.

[Vorstandsmitglied des Friedensrates  - eine Fiche - Befehlsverweigerung und 5 Tage scharfer Arrest]

Am 16. November 1983 meldete ein Oberleutnant den beiden Funktionären des Sicherheitsdienstes der Armee anlässlich eines Truppenbesuches, Soldat X sei Vorstandsmitglied des Friedensrates. Ein entsprechender Hinweis auf X wurde hierauf in der Truppenkartei notiert. Auch die Bundespolizei sowie der Nachrichtendienst der zuständigen Kantonspolizei erhielten die Information. Auf der Fiche der Bundespolizei ist mit Datum vom 24. November 1983 vermerkt:

"Hinweis aus der Truppe. Vertrauliche Meldung betr. X, der [S.136]

im WK 1983 ein Gesuch zur Teilnahme zu einer Sitzung des Schweiz. Friedensrat (SFR) eingereicht hatte. Über X ist bis jetzt nichts Nachteiliges bekannt." Erst am 1. Dezember 1983 erfolgte auch in der Personenkartei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eine Registrierung über X; er hatte gemäss einer ergänzenden Meldung des Truppenkommandanten 5 Tage scharfen Arrest wegen Befehlsverweigerung erhalten.

[Kommentar: Scharfer Arrest heisst Einzelhaft in einer Gefängniszelle. Die Gründe für die Befehlsverweigerung fehlen - und das ist eigentlich fahrlässig, denn der Leser will sich ein Urteil bilden].

["Panzerknacker"]

Auf einer andern Truppenkarte findet man den Vermerk, dass beim Truppenbesuch eines Inspektors des Sicherheitsdienstes der Armee das Gespräch auf den Truppenangehörigen Y gekommen sei, ohne dass näher auf den Inhalt des betreffenden Gesprächs eingegangen wird. Auf der heute bei der Sektion MSD vorhandenen Fiche dieses Mannes findet sich kein entsprechender Eintrag, da Aufzeichnungen über ihn dort erst seit 1985 gemacht wurden. Die Fiche der Bundespolizei vermerkt indessen mit Datum vom 25. November 1981 eine Meldung des Sicherheitsdienstes der Armee, wonach Y bei Vertretern des Soldatenkomitees Basel 60 Ex. des 'Panzerknacker' bestellt haben soll.

[Eine Fiche wegen der Heirat mit einer Polin]

Anlässlich eines Truppenbesuches zweier Inspektoren des Sicherheitsdienstes der Armee am 26. April 1983 machte der Kommandant u.a. auf einen Hauptmann aufmerksam. Der Grund des Hinweises und die registermässigen Folgen, welche sich hieraus ergaben, sind den nachfolgenden Ficheneinträgen zu entnehmen:

- 26. April 1983 Eintrag in der Truppenkartei:

"Durch Kdt [Kommandant] wird auf folgendes aufmerksam gemacht: Hptm [Hauptmann] Z, whft [wohnhaft] Basel, ist mit einer ehemaligen polnischen Staatsangehörigen verheiratet. SDA und Bupo bisher unbekannt. Separater Bericht."

- 29. April 1983 Eintrag in der Personenkartei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee: "Ist mit einer Polin verh. [verheiratet]. Gute mil. Qual. SDA/Bupo unbek."

- 29. April 1983 Eintrag in der Kartei der Bundespolizei: "Bericht betr. Z, Abklärung der persönlichen Verhältnisse. Z ist mit einer Polin verheiratet. Militärische Qualifikationen sind tadellos. Details über seine Beziehungen zu Polen sind nicht bekannt. Er arbeitet als Chemiker in Firma XY. Z ist nicht zu kontaktieren. [S.137]

[Fiche wegen Drohbriefen von Waffenplatzgegnern wegen dem geplanten Waffenplatz in Rothenthurm im Hochmoor]

[Einleitung: 1987 forderte eine Volksinitiative der Schweiz, dass ein Waffenplatz in Rothenthurm (Innerschweiz im Kanton Schwyz) nicht gebaut werden dürfe, weil der Waffenplatz in einem Hochmoor zu liegen käme. Dieser Umweltschutz gegen die Waffengewalt des schweizer Militärs wurde den Aktivisten und "Rothenthurm-Gegnern" als "armeefeindliche Tätigkeit" ausgelegt. Das Argument, ein Waffenplatz könne doch auch an jedem anderen Ort gebaut werden, ohne dass man ein Hochmohr zerstören müsse, hatte schliesslich Erfolg. Die Initiative wurde am 6. Dezember 1987 angenommen. Einige Aktivisten schrieben Drohbriefe an Rothenthurm-Befürworter, wie der nächste Fall zeigt]:

Erwähnenswert ist schliesslich, dass auch eine armeefreundliche Gesinnung dazu führen konnte, dass ein Wehrmann in der Personenkartei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eine Fiche erhielt: Im Herbst 1983 meldete der Kommandant einer Aufklärungskompanie dem Sicherheitsdienst der Armee, ein Korporal seiner Truppe bekomme wegen seiner befürwortenden Haltung gegenüber dem Waffenplatz Rothenthurm im Militärdienst Drohbriefe. Diese Meldung führte zu einem Eintrag in der Truppenkartei sowie zur Errichtung einer Fiche über den Wehrmann mit dem Wortlaut: "'Pro Rothenthurm'. Erhielt Drohungen im Mil Dienst. Zivilangelegenheit. Bupo unbek. Weiterbehandlung durch Pko GR [Graubünden]." Der Sicherheitsdienst der Armee meldete diese Angelegenheit auch der Bundespolizei, wo der Betreffende wegen des Vorkommnisses ebenfalls noch eine Fiche erhielt.

2.1.4 Weitere Datensammlungen

2.1.4.1 Datensammlung "LISTER" - [Personen, die "der Terroristenszene nahestehen": Informationsinstrument und Fahndungsmittel]


Unter dem Namen "LISTER" erstellte die Bundespolizei Ende der siebziger Jahre eine Datensammlung über "Personen, welche der Terroristenszene nahestehen". Einem vom Oktober 1978 datierten  Schreiben der Bundespolizei an die Empfänger der Datensammlung ist zum Zweck folgendes zu entnehmen:

"Anlass zur Anfertigung von LISTER bot uns der Umstand, dass dafür seitens der kantonalen und städtischen Polizeidienste ein ausgewiesenes Bedürfnis besteht. Die gemeinsam mit diesen Diensten erarbeiteten Erkenntnisse bilden die Grundlage des vorliegenden Albums. Wir haben LISTER so gestaltet, dass es den Nachrichten- und Spezialdiensten hauptsächlich als aktuelles Informationsinstrument, in zweiter Linie aber auch als Fahndungsmittel dienen soll."

In "LISTER" sollten laut dem Schreiben der Bundespolizei vom Oktober 1978 grundsätzlich all jene in der Schweiz lebenden Personen einbezogen werden, "von denen wir wissen oder annehmen müssen, dass sie mit der internationalen Terroristenszene in irgendeinem Zusammenhang stehen". Insbesondere sollten auch Sympathisanten und
Unterstützer von Terroristen in die Sammlung aufgenommen werden, [S.138]

welche sich in dem für die Polizei am schwersten erfassbaren Bereich der Illegalität aufhielten. Dazu wird folgendes ausgeführt:

"Gruppierungen derartiger Elemente kennen wir seit Jahren auch in der Schweiz. Sie stellten zu keiner Zeit eine geschlossene Organisation dar, weshalb es noch heute schwer fällt, sie in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Wir haben trotzdem nach einer entsprechenden Lösung gesucht und wähnen uns mit der Herausgabe von LISTER doch in der Nähe des gesteckten Zielbereichs."

[Die "LISTER"-Datei für Polizeikommandos und den MSD - Dauerverfolgung]

"LISTER" wurde den kantonalen und städtischen Polizeikommandos zugestellt; ein Exemplar ging zudem an die "Sektion MSD". Für jede registrierte Person erstellte man ein Einzelblatt, auf welchem die Personalien, die möglichen Aufenthaltsorte, Angaben über die Grösse und Augenfarbe sowie, falls vorhanden, eine Fotografie der betreffenden Person enthalten waren. Die einzelnen Blätter in A4-Format sollten laut Empfehlung der Bundespolizei entweder in einem Ringheft als "Album" oder auf A5-Format gefalzt in bestehenden Registraturen aufbewahrt werden. Es war vorgesehen, laufend Erneuerungen und Ergänzungen vorzunehmen.

[Das heisst: Diese Personen werden dauernd ausspioniert, überwacht und verfolgt, auch wenn gar kein Delikt vorhanden ist!]

[Die "LISTER"-Kartei bei der "Dienststelle Prävention" - Frauen wurden aus der Kopie des MSD "entfernt"]

Bei der Inspektion der "Sektion MSD" stellte die PUK EMD fest, dass bei der "Dienststelle Prävention" ein solches Dossier "LISTER" heute noch vorhanden ist. Es beinhaltet Einzelblätter mit den erwähnten Angaben über insgesamt 28 Schweizer Bürger. Die Aufzeichnungen wurden ab 1980 nicht mehr nachgeführt, das Dossier hingegen weiterhin aufbewahrt. Die erfassten Personen sind - mit einer Ausnahme - in der Personenkartei der Sektion MSD ebenfalls registriert, mit jeweiligem Hinweis auf die Verzeichnung in "LISTER".

Die "LISTER"-Kopie der Sektion MSD umfasst nur Männer; Sachbearbeiter der "Sektion MSD" haben die Blätter über Frauen entfernt. [Wer war der Täter?]

2.1.4.2 Meldungen über persönliche Kontakte zu Angehörigen diplomatischer Missionen des Auslandes - [1977-1990]

Gemäss der Verordnung des EMD vom 20. Juli 1977 über persönliche Kontakte zu Angehörigen diplomatischer Missionen des Auslandes hatten die Bediensteten des EMD und die in Uniform auftretenden Militärpersonen ihre Kontakte zu Angehörigen diplomatischer Missionen des Auslandes anlässlich von Einladungen dem Militärproto- [S.139]

koll zu melden. [Wer hat das so entschieden?] Bis zum Jahre 1987 leitete das Militärprotokoll die eingegangenen Meldungen jeweils der "Sektion MSD" weiter, wo sie alphabetisch, nach den Namen der Meldepflichtigen, abgelegt wurden. Anhand dieser Akten war es der "Sektion MSD" jederzeit möglich, die Kontakte, welche ein einzelner Beamter oder Offizier pflegte, auf einen Blick zu überprüfen (was z.B. im Falle eines Verdachtes wegen Landesverrats nützlich sein konnte). Ab 1987 erfolgte die Ablage der Meldungen beim Militärprotokoll. Am 22. März 1990 hob das EMD diese Meldepflicht auf. [wer?]

2.1.4.3 Meldungen über Visumspflichtige Reisen von Bediensteten des EMD

Gestützt auf die Verordnung des EMD vom 20. Juli 1977 hatten Bedienstete des EMD alle nicht-dienstlichen Auslandsreisen, die sie in ein Land mit vorgeschriebener Visumspflicht unternahmen, vor Antritt der Reise der "Abteilung Abwehr" zu melden. Bis anfangs der achtziger Jahre wurden diese Meldungen bei der Bundespolizei ausgewertet und archiviert; danach gelangten sie zur "Sektion MSD". Dort wurde anfänglich jede einzelne Person nach einer solchen Reise in der Personenkartei registriert und über sie ein separates Dossier angelegt. Später wurden die eingegangenen Meldungen in nach Ländern aufgeteilten Dossiers chronologisch abgelegt und in der Regel nur noch diejenigen Personen in die Personenkartei aufgenommen, welche eine Reise in einen "Ostblock"-Staat unternommen hatten. Bei Ostreisen ging ausserdem eine Kopie der Meldung an die Bundespolizei. Am 22. März 1990 hob das EMD auch diese Meldepflicht auf. [Entscheid von Kaspar Villiger?]

[Der Ostblock existierte ab 1990 nicht mehr. 1989 war der Mauerfall in Berlin].

2.1.4.4 Geschäftskontrolle Anwärterüberprüfungen

In einem weiteren Dossier sind die Namen sämtlicher Anwärter für eine militärische Weiterausbildung, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, auf einer Liste alphabetisch verzeichnet. Es handelt sich um eine reine Geschäftskontrolle; aufgeführt sind der Eingang/Ausgang des polizeilichen Führungsberichts sowie der Vermerk "Einwand", "kein Einwand" oder "zurückgestellt". [S.140]


2.2 Datensammlungen der "Sektion Geheimhaltung" (heute Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit, ZES)

2.2.1 Datensammlung Sicherheitsüberprüfungen - [die "Sektion Geheimhaltung" führt ein Register über alle überprüften Personen]


Im Zusammenhang mit den von ihr vorgenommenen Sicherheitsüberprüfungen führt die "Sektion Geheimhaltung" eine Registratur mit sämtlichen überprüften Personen sowie eine Sammlung von Unterlagen über Personen, für die keine Sicherheitserklärung abgegeben wurde. Bis ca. 1982 erfasste man alle überprüften Personen in einer Kartei auf Einzelkarten, wobei jeweils nur die Personalien und der Vermerk, ob die betreffende Person akzeptiert wurde oder nicht, aufgeführt wurden. Seit 1982 werden diese Angaben in einer Geschäftskontrolle auf EDV erfasst. Die aufgenommenen Personen werden dort mit AHV-Nr., Namen, Adresse, Geburtsdatum / Datum der letzten Sicherheitsüberprüfung und dem Vermerk, ob Zugang zu klassifizierten Akten bestehe, registriert. Das gleiche EDV-System umfasst die Firmen, die einen militärisch klassifizierten Auftrag ausführen.

Die für die Sicherheitsüberprüfungen eingeholten Strafregisterauszüge des Schweizerischen Zentralpolizeibüros und die Rückmeldungen der Bundespolizei an die Sektion Geheimhaltung werden in den Fällen, in denen keine Sicherheitsbescheinigung ausgestellt werden konnte, in Jahresordnern alphabetisch abgelegt. Die Meldungen der Bundespolizei erfolgen auf einem speziellen Formular; es enthält ohne weitere Angaben den Vermerk, ob der Betreffende akzeptiert, bedingt akzeptiert oder nicht akzeptiert wird. Die Sektion verfügt heute noch über solche Unterlagen bis ins Jahr 1965 zurück. Dagegen konnte die PUK EMD bei der "Sektion Geheimhaltung" keine Kartei feststellen, in welcher die Gründe der Ablehnung registermässig festgehalten werden. Bei Vorliegen eines Einwandes wurde allerdings bei der Bundespolizei regelmässig eine Fiche über die betreffende Person errichtet. [S.141]

2.2.2 Karteien Geheimnisverletzungen und Ausweisverluste

Nebst der Datensammlung betreffend sicherheitsüberprüfte Personen verfügt die Sektion Geheimhaltung über zwei weitere Karteien kleinen Umfangs mit Personendaten: in der einen sind Personen registriert, die eine Widerhandlung im Geheimbereich (Geheimnisverletzung, Verlust geheimer Akten) begangen haben, in der andern Personen, die einen militärischen Ausweis verloren haben. Die Eintragungen enthalten jeweils die Personalien und die Schilderung des Vorkommnisses.


2.3 Würdigung

— Datensammlungen der Sektion MSD - [diskriminierende Registrierungspraxis - Mitglieder von gewissen Parteien gegen jegliche Richtlinien registriert]

Die Datensammlungen der Sektion MSD wurden ohne klare rechtliche Grundlage und ohne hinreichende Weisungen seitens der vorgesetzten Instanzen aufgebaut. In der Folge blieb es weitgehend dem einzelnen Sachbearbeiter überlassen, aufgrund seiner persönlichen Bewertung zu entscheiden, ob und nach welchen Kriterien Informationen in die Datensammlungen der Sektion MSD aufzunehmen waren. Daraus ergab sich eine uneinheitliche und inhaltlich teilweise fragwürdige, ja geradezu diskriminierende Registrierungspraxis. Diese war zudem insoweit rechtswidrig, als sie politische Aktivitäten von Personen ausserhalb des Truppenbereiches erfasste und Informationen über die politische Einstellung von Angehörigen der Armee aufzeichnete, ohne dass hierfür - z.B. im Rahmen einer Personensicherheitsüberprüfung - ein hinreichender Grund vorhanden gewesen wäre. Stossend und den allgemeinen Richtlinien der Armeeführung nicht entsprechend sind insbesondere auch Registrierungen,
die die Zugehörigkeit zu einer sich den demokratischen Regeln unterziehenden Partei betreffen (vgl. Ziff. 2.1.3).

Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates vom 9. Mai 1990 über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich ist die Sektion MSD nicht mehr mit der sicherheitspolizeilichen "Nachschlagung" von zu überprüfenden Personen befasst. Damit hat die Personenkartei der "Sektion MSD" keine Funktion mehr zu erfül- [S.142]

len, die ihren Weiterbestand rechtfertigen würde. Soweit sicherheitsbedrohende Vorfälle zu bearbeiten sind, war die Registratur der Sektion MSD ohnehin kaum brauchbar, da sie weder systematisch auf solche Vorfälle hin angelegt noch konsequent auf den neuesten Stand gebracht worden war.

- Datensammlungen der Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit (ZES)

Die auf EDV erfasste Registratur der Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit, in welcher festgehalten wird, für welche Personen eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und eine Sicherheitserklärung abgegeben wurde, sieht die PUK EMD als zweckmässig an, zumal in dieser Datensammlung keine Informationen enthalten sind, die Rückschlüsse auf den Inhalt der Akten, welche Grundlage für den Sicherheitsentscheid bildeten, zulassen würden.

- Datenaufbewahrung - [Daten zu lange aufbewahrt - Strafen nicht gelöscht - Verordnung von 1990: 5 Jahre - verschiedene Amtsstellen machen, was sie wollen]

Die PUK EMD beanstandet, dass bislang Daten von Sicherheitsüberprüfungen unterzogenen Personen während Jahren bei den entsprechenden Stellen aufbewahrt wurden; so wurden u.a. bei der "Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit" Strafregisterauszüge von Personen, für die keine Sicherheitserklärung ausgesprochen wurde, jahrelang aufbewahrt, womit allfällige Löschungen von Strafen völlig unbeachtet blieben.

Die Verordnung des Bundesrates vom 9. Mai 1990 über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich sieht für die Datenaufbewahrung eine Frist von fünf Jahren vor. Die PUK EMD anerkennt dies als einen Schritt in die richtige Richtung. Sie weist aber darauf hin, dass auch mit dieser Regelung über Jahre hinweg sensible Personendaten über dieselbe Person bei verschiedenen Amtsstellen aufbewahrt werden können.

[Empfehlung der Aktenvernichtung nach dem Entscheid]

Die bei Sicherheitsüberprüfungen erhobenen Daten, namentlich die Auskünfte der Bundespolizei und der kantonalen Polizeikorps sowie die Strafregister- und Betreibungsregisterauszüge, sollten bei der entscheidenden Instanz nur so lange aufbewahrt werden, als der Entscheid über die Sicherheitserklärung noch nicht rechtskräftig ist. Mit Eintreten der Rechtskraft des Entscheides sollten die erhobenen Akten durch die entscheidende Stelle vernichtet werden. [S.143]

- Kompetenzabgrenzung - [illegaler Datenaustausch zwischen MSD und Bundespolizei]

Kritisch zu würdigen ist im weiteren die unklare Kompetenzabgrenzung in gewissen Bereichen zwischen der "Sektion MSD" und der Bundespolizei. Als Beispiele seien hier nochmals erwähnt
-- der direkte Zugriff, der Sachbearbeitern der "Dienststelle Prävention" und dem Chef der "Sektion MSD" zur Personenregistratur der Bundespolizei gewährt wurde,
-- das Erstellen von Abschriften und Kopien von Akten der Bundespolizei zuhanden der "Sektion MSD" (und umgekehrt) sowie
-- die Ermittlungen der "Sektion MSD" im rein zivilen Bereich (Fall des Hotelierehepaars, vgl. Ziff. 2.1.1.3).

Diese Kompetenzübergriffe ergaben sich offensichtlich aus der Personalunion der Funktionen Chef Bundespolizei/Chef Abteilung Abwehr und der Unterbringung der beiden Dienste im gleichen Haus, zumindest wurden sie durch diese Umstände begünstigt. In dieser Hinsicht sind klare Richtlinien für die gegenseitige Kompetenzabgrenzung Bundespolizei/Sektion MSD zu schaffen, und der Problematik der Personalunion der beiden Funktionen Chef Bundespolizei/Chef Abteilung Abwehr ist gebührend Rechnung zu tragen (vgl..auch Teil II. Ziff. 1.3.4.4).> [S.144]

[Alter Fichenskandal 1990 - neuer Fichenskandal 2010!
Und wie ging es weiter? Die schweizer Geheimdienste legten weiterhin immer wieder neue Karteikarten und Fichen an und entwickelten neue Überwachungs- und Spionage- und Spannermethoden mit Handy und Internet etc. Der neue Fichenskandal kommt im Jahre 2010. Die kriminellen Schweizer im Spionagebereich wollen auf ihre gut bezahlten und hoffnungslos überbezahlten Spionagejobs nicht verzichten, sondern sie schaffen im Gegenteil sogar immer mehr NEUE Spionagejobs. Die Spanner spannen weiter für schweizer Lohn - und der Steuerzahler weiss von nichts...]

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