Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
Die Karteikarten (Fichen) der kriminellen
"Militärischen Sicherheitsdienste" (MSD)
<2. Datensammlungen der "Abteilung Abwehr"
2 .1 Datensammlungen der "Sektion MSD"
("Militärische Sicherheitsdienste")
2.1.1 Personenkartei
2.1.1.1 Entstehung
Soweit es sich zurückverfolgen lässt, bestand seit Ende
der sechziger Jahre bei der damaligen Dienststelle
"Sicherheitsdienst der Armee" (Vorläuferin der heutigen
Sektion MSD, vgl. Teil II. Ziff. 1.3.4.3) eine Kartei mit
Informationen über Angehörige der Armee, Bedienstete des
EMD und Privatpersonen.
[Die
Opfergruppen des MSD - schweizer Nazitum macht's
möglich
Die kriminellen, schweizer Militärs machten Jagd
auf die 1968er-Bewegung, Jagd auf "Alternative",
Jagd auf Schwule, Jagd auf AKW-Gegner und
Umweltschützer, Jagd auf Menschenrechtler und
Pionierhistoriker. Wer sich engagiert, wird
registriert und bei der Polizei mit falschen
Einträgen und vor Gericht mit falschen Urteilen
und Rufmorden abserviert - wer spioniert, der wird
hofiert. So funktioniert der schweizer Nazi-Staat
bis heute (2014), beherrscht von den hohen
Kriminellen und Tierkreis-Chefs Ospel, Villiger
und Hubacher, vorher waren es Furgler und seine
"Freunde"...] |
Die Informationen gelangten insbesondere
anlässlich von Sicherheitsüberprüfungen oder im
Zusammenhang mit Meldungen von armeefeindlichen Umtrieben
zu dieser Dienststelle. Diese Personenkartei wurde Mitte
der achtziger Jahre neu erstellt, ältere Einträge wurden
nicht mehr aufgenommen.
Nach Aussagen der zuständigen Personen vernichtete man die
alten Karteikarten.
[Da wurde sicher NICHTS vernichtet,
sondern alles in geheimen Archiven verstaut - und
eventuell sogar digitalisiert].
|
["Vorbeugende" Karteien bis 1990 ohne
Rechtsgrundlage ganz normal in der Nazi-Schweiz - Leute,
"die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten"]
Für die Errichtung dieser Personenkartei bestand bis vor
kurzem keine Rechtsgrundlage. Der Bundesratsbeschluss vom
19. Mai 1971 über den Sicherheitsdienst [SD, so wie im
Dritten Reich] der Armee erwähnt lediglich, dass die
Aufgaben des Sicherheitsdienstes der Armee, soweit es sich
um "vorbeugende Massnahmen im Armeebereich handelt", durch
den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt würden
(Art. l Abs. 2 [S.127]
Bundesratsbeschluss). Der Geschäftsordnung des Stabes der
Gruppe für Generalstabsdienste vom 15. Mai 1987 ist zu
entnehmen, der Chef der "Sektion MSD" [Militärische
Sicherheitsdienste] leite "die Beschaffung und Bearbeitung
von Informationen über Bedienstete des EMD und Angehörige
der Armee, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten".
Hingegen wurde in keinem Erlass eine Personenkartei
ausdrücklich erwähnt, und Grundsätze zur Führung dieser
Kartei wurden nicht normiert.
["Rechtsgrundlagen für die Errichtung von
Datensammlungen" ab 1990]
Mit der am 9. Mai 1990 in Kraft getretenen Verordnung des
Bundesrates über die Personensicherheitsüberprüfung im
militärischen Bereich sowie den dazugehörenden Weisungen
des Generalstabschefs vom 22. August 1990 sind nun die
Rechtsgrundlagen für die Errichtung von Datensammlungen im
Zusammenhang mit Personensicherheitsüberprüfungen
geschaffen worden.
Bei seinem Amtsantritt am 9. April 1990 verfügte der
Sonderbeauftragte des EMD [wer?????], dass die
Datensammlung der "Sektion MSD" ab sofort weder
bewirtschaftet noch sonstwie benutzt werden dürfe. Sie
diente fortan ausschliesslich dem Sonderbeauftragten zur
Information der betroffenen Personen sowie der PUK EMD für
ihre Untersuchung.
[Kommentar: Die
Mobiltelefonie und das Internet und die
Spionageprogramme machen dann aber schon ab 1992
jede "Rechtsgrundlage" wieder überflüssig. Das
heisst, die Bevölkerung der Schweiz konnte sich
genau 2 Jahre sicher fühlen...]
|
2.1.1.2 Informationsquellen - [die
"Personenkartei" der "Dienststelle Sicherheitsdienst der
Armee" - später "Sektion MSD" - Datenaustausch
Bundespolizei-MSD]
Die Daten, welche in der Personenkartei der damaligen
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee (später der
Sektion MSD) registriert wurden, stammten aus
verschiedenen Quellen - je nach Anlass der Eintragung.
Hauptinformationsquelle war
-- die Bundespolizei;
sie liess der Sektion MSD entweder auf konkrete Anfrage
hin oder im Sinne einer allgemeinen Orientierung
personenbezogene Meldungen zukommen. Nach deren Auswertung
wurden solche Meldungen, soweit sie als
sicherheitsrelevant galten, in die Personenkartei
aufgenommen. Häufig erschlossen sich die Mitarbeiter der
"Sektion MSD" diese Quelle, indem sie selbst in den
Registern der Bundespolizei Nachschau hielten. Sie konnten
jederzeit in die Fichen der Bundespolizei Einblick nehmen.
Zur Einsichtnahme in die Dossiers der Bundespolizei mit
den Originalberichten benötigten sie dagegen im Normalfall
die schriftliche Zustimmung des Chefs Abteilung Abwehr/
Bundespolizei oder eines seiner Stellvertreter bei der
Bun-. [S.128]
despolizei. In gewissen Fällen wurde auf der Fiche der
Bundespolizei der Stempelaufdruck "Dem SDA
[Sicherheitsdienst der Armee] interessierende Neueingänge
bekanntgeben!" angebracht und damit ausdrücklich
vorgesehen, dass die Bundespolizei der Sektion MSD über
die betreffende Person weitere Informationen zukommen
lassen würde. Konkrete Anfragen der Sektion MSD an die
Bundespolizei ergingen insbesondere im Rahmen der
Sicherheitsüberprüfungen (vgl. Teil II. Ziff. 4.).
Bestanden bei der Bundespolizei bereits Aufzeichnungen
über die zu überprüfende Person, so kam es vor, dass man
von Fichen der Bundespolizei Abschriften in Stichworten
erstellte und direkt in die Datensammlung der Sektion MSD
übernahm.
[Damit wurden die
minimierten Einträge in den Karteikarten - die
ohne Rückfrage gemacht wurden - auch noch
verfälscht und jeder konnte sich bei den
Stichworten denken, was er wollte! Tja, so
funktioniert ein Nazi-Staat oder ein Stalin-Staat.
Die Mehrheit der Schweizer meinen aber immer noch,
die Schweiz sei eine "Demokratie"...]
|
[Kopien der Fichen und Akten der
Bundespolizei für den Militärischen Sicherheitsdienst
(MSD) - die Datensammlung LISTER und
"Verdächtigenlisten"]
Ausnahmsweise wurden Fichen und Aktenstücke der
Bundespolizei auch fotokopiert. Auf diesem Wege sind ca.
1200 bis 1300 Fichen in die Kartei der Sektion MSD
aufgenommen worden. Im Sinne einer allgemeinen
Orientierung gelangte die Datensammlung "LISTER" über "der
Terroristenszene nahestehende Personen" von der
Bundespolizei zur Sektion MSD (vgl. Ziff. 2.1.4.1), ebenso
wie die bis Ende der siebziger Jahre von der Bundespolizei
erstellten "Verdächtigenlisten". Letztere bildeten [die]
Grundlage für die Errichtung von militärischen
Verdächtigenlisten (vgl. Ziff. 3). Angaben aus diesen
Datensammlungen wurden - soweit man es als zweckmässig
erachtete - in die Personenkartei der Sektion MSD
aufgenommen.
[-- die kantonalen Polizeistellen]:
Neben der Bundespolizei waren im Rahmen der
Sicherheitsüberprüfungen auch die kantonalen
Polizeistellen Informationsquellen für die Sektion MSD
(vgl. Teil II. Ziff. 4.3.1.3). Bis 1989 wurden bei
Sicherheitsüberprüfungen von Bundesbediensteten und
Personen, die für besondere Funktionen in der Armee
vorgesehen waren, polizeiliche Führungsberichte eingeholt.
Die darin enthaltenen sicherheitsrelevanten Angaben
registrierte die Sektion MSD ebenfalls in der
Personenkartei.
[-- die Schul- und Truppenkommandanten:
"Armeefeindliche Umtriebe" - "sicherheitsrelevante"
Vorkommnisse]
Eine weitere Informationsquelle bildeten die Schul- und
Truppenkommandanten. Sie hatten, gestützt auf die
Reglemente für die Ausbildung und Organisation in Schulen
(AOS) und in Truppen (AOT), armeefeindliche Umtriebe dem
Stab der Gruppe für Generalstabsdienste zu melden (vgl.
Ziff. 4).
["Armeefeindliche
Umtriebe" eine unmenschliche, schweizer Armee? -
Die Menschen wollten Menschen bleiben!
Genau diese Schul- und
Truppenkommandanten in der schweizer Armee waren
bis in die 1990er Jahre zum Teil die schlimmsten
Nazis mit sinnlosem Terror gegen Rekruten,
Erpressungen und Folter und sinnlose Mutproben
gegen Rekruten, Arrest- und Gefängnisstrafen für
Leute, die den 30kg-Rucksack und den sinnlosen
30km-Marsch ohne Vorbereitungszeit verweigerten.
Und Dienstverweigerer landeten in der Schweiz
bis in die 1990er Jahre im Gefängnis, weil das
zum Teil nazistisch orientierte schweizer
Stimmvolk den Zivildienst dreimal (!) abgelehnt
hat. Die "armeefeindlichen Umtriebe" hatten ihre
Gründe, und alles lief unter dem Namen
"Demokratie"...]
|
Soweit in diesen Meldungen der [S.129]
Name des Urhebers der armeefeindlichen Umtriebe genannt
und das Vorkommnis als sicherheitsrelevant erachtet wurde,
verzeichnete man die betreffende Person in der Kartei. In
Einzelfällen liessen Schul- und Truppenkommandanten der
Sektion MSD auch direkt Informationen über Wehrmänner
zukommen, welche teilweise ebenfalls registriert wurden.
[-- einzelne Dienststellen des EMD]
Weitere Informationsquellen waren einzelne Dienststellen
des EMD (dies insbesondere im Zusammenhang mit den
Meldungen über visumspflichtige Reisen von Bediensteten
des EMD, vgl. Ziff. 2.1.4.3) und in Einzelfällen auch
andere eidgenössische oder kantonale Amtsstellen sowie
Private; sie machten der Sektion MSD über ein bestimmtes
Ereignis Meldung.
Exkurs - [weitere "Informanten" der Bundespolizei - der
Nazi-Staat und Stalin-Staat Schweiz funktioniert
"ausgezeichnet"]
[Informationen des Militär-Sicherheitsdiensts für die
Bundespolizei - "suspekte" und "armeefeindliche"
Wehrmänner werden der Bundespolizei gemeldet]
Nach den Feststellungen der PUK EMD war die Bundespolizei
nicht nur Hauptinformationsquelle der "Sektion MSD",
sondern umgekehrt liess auch die "Sektion MSD" der
Bundespolizei Informationen zukommen. Die Fichen der
Kartei der Bundespolizei enthalten beispielsweise Hinweise
auf Meldungen der "Sektion MSD" über Wehrmänner, die von
ihren Kommandanten - anlässlich von Truppenbesuchen -
gegenüber Funktionären des Sicherheitsdienstes der Armee
als suspekt erwähnt wurden (vgl. Ziff. 2.1.3),
sowie über Personen, die wegen armeefeindlicher
Umtriebe erfasst worden waren (vgl. Ziff. 4.2.1).
Weiter finden sich auf den Fichen der Bundespolizei
Vermerke wie "fig. sur liste officiers suspects, connus du
SSA" ["ist auf der Liste der verdächtigen Offiziere
aufgeführt, bekannt durch die SSA" (=Schweizerische
Sicherheitsagentur?)] oder "wurde auf der Liste der
verdächtigen Offiziere gestrichen". Davon hatte die
Bundespolizei ebenfalls aufgrund von Mitteilungen der
Sektion MSD erfahren. Auf verschiedenen Fichen der Kartei
der Bundespolizei sind Mitteilungen der Sektion MSD
registriert, welche sich auf die militärische Einteilung
oder auf die Erfüllung der Dienstpflicht beziehen ("WK
[Wiederholungskurs] ab 11. April 1983 mit Einheit",
"Dienstleistung vom 5.10.-24.10.81 bei seiner Einheit").
[Truppenkommandanten informierten zum Teil direkt die
Bundespolizei]
Ausserdem lieferten Truppenkommandanten der Bundespolizei
direkt Informationen über Wehrmänner.
[Beamte von Bundesämtern informieren die Bundespolizei]
Auch einzelne Beamte von Bundesämtern hielten der
Bundespolizei Informationen über Angehörige der ihren
Ämtern unterstellten Formation zu. Dies war namentlich bei
der Abteilung für Sanität der Fall, in welcher ein
Mitarbeiter in den siebziger Jahren eine ausgedehnte
Meldetätigkeit entfaltete. [S.130]
[Die Strukturen der Karteien der Militärischen
Sicherheitsdienste (MSD)]
2.1.1.3 Aufbau und Inhalt
[Stammkartei mit 7994 Karteikarten (Fichen) - 2
Nebenkarteien - die Kategorien]
Die Personenkartei der Sektion MSD ist in eine Stammkartei
und zwei Nebenkarteien unterteilt. Die Stammkartei enthält
7994 Karteikarten. Die eine Nebenkartei umfasst die
Bediensteten des EMD, die andere die Armeeangehörigen nach
Truppeneinteilung. Mittels farbigen "Reitern" - die auf
den einzelnen Karteikarten angebracht
sind - werden die registrierten Personen der Stammkartei
in die Kategorien
-- "Armee Personal",
-- "Auskunftspersonen",
-- "verdächtige Personen",
-- "Beziehungen nach kommunistischen Staaten",
-- "andere Beziehungen und Kontakte" und
-- "Rückwanderer" eingeteilt.
[Beziehungen zu kommunistischen
Staaten sind verdächtig? - Die schweizer
Militär-Spione sind verdächtig!
Wer also den Mut hatte,
trotz aller politischer Hetzpropaganda in Radio
und Fernsehen Kontakte nach Osteuropa zu
pflegen, der wurde gleich negativ verdächtigt
und fichiert. Dabei wurden die osteuropäischen
Staaten von Roosevelt und Eisenhower an Stalin
verraten und die Bevölkerungen wurden von der
Roten Armee besetzt und die Leute dort waren
unheimlich glücklich, dass jemand aus dem
"Westen" sie besuchte. Das Verhalten der
schweizer Armee-Spione sieht diese Zusammenhänge
nicht und führt sich - leider - wieder mal wie
ein Nazi-Staat oder Stalin-Staat auf...]
|
In der Rubrik "verdächtige Personen"
bestehen die Unterkategorien
-- "ND" (Nachrichtendienst),
-- "Terror/Sabotage",
-- "Subversion/Politik",
-- "Rechtsextrem",
-- "Verschuldet" und
-- "Abartige Veranlagungen".
["Abartige Veranlagungen"?
Das ist die Bezeichnung der
kriminellen, schweizer Armee der 1950er bis
1990er Jahre für Schwule (siehe weiter unten).
Wieso dafür die Bezeichnung "abartig" verwendet
wurde, kann nur durch das Nazitum in der Armee
erklärt werden. So hat auch das Dritte Reich
gegen Menschengruppen geurteilt].
|
Nach den Feststellungen der PUK EMD
besteht in der Personenkartei der Sektion MSD keine
besondere Rubrik für Rauschgiftsüchtige oder
Rauschgiftdelinguenten, und es wird auch keine spezielle
Kartei unter dieser Bezeichnung geführt.
Bei den in der Kartei der "Sektion MSD" verzeichneten
Personen handelt es sich zum grössten Teil entweder um
Angehörige der Armee oder um Bedienstete des EMD, die
einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen oder über die
Informationen gesammelt wurden, um das Bestehen eines
militärischen Sicherheitsrisikos abzuklären. Daneben
wurden Aufzeichnungen über Privatpersonen in die Kartei
aufgenommen, sofern diese Informationen nach Auffassung
des zuständigen Beamten für die Armee oder das EMD
sicherheitsrelevant waren. So wurden beispielsweise im
Zusammenhang mit der Einreichung der
Armeeabschaffungs-Initiative im Bundesblatt publizierte
Mitglieder der GSoA [Bewegung / Gruppe für eine Schweiz
ohne Armee] in die Kartei der Sektion MSD eingereiht.
Zirka 750 Karteikarten betreffen Frauen, wovon der weitaus
grösste Teil aufgrund der obligatorisch vorgesehenen
Sicherheitsüberprüfung für Bewerberinnen des
Frauenhilfsdienstes (FHD) beziehungsweise des
Militärischen Frauendienstes (MFD) und des
Rotkreuzdienstes verzeichnet wurde; die restlichen
Eintragungen beziehen sich vorwiegend auf weibliche
Bedienstete des EMD. [S.131]
[Abklärungen des MSD bei Nicht-Militärpersonen:
KGB-Gerüchte: Jahrelange Spionage ohne Resultat]
In einigen Fällen tätigte die Sektion MSD auch Abklärungen
über Personen, die weder zur Armee noch zum EMD in
irgendeiner Beziehung standen. Ende 1987 gelangte
beispielsweise der Hinweis an die Sektion MSD, die Ehefrau
eines Hoteliers in einer Kantonshauptstadt sei
höchstwahrscheinlich für den KGB tätig. Die Sektion MSD
ermittelte in der Folge, dass bei der Bundespolizei
bereits seit Jahren in dieser Angelegenheit Abklärungen
getroffen und Akten angelegt worden waren, ohne dass der
Verdacht gegen die Frau hätte konkretisiert werden können.
Sowohl die Frau als auch deren Ehemann wurden in der Folge
in die Personenkartei der Sektion MSD aufgenommen, mit dem
Hinweis auf die bei der Bundespolizei bestehenden Akten
und dem Vermerk "Affaire à suivre" ["Fortsetzung der Story
folgt"].
[2920 Einzeldossiers]
Über rund 2920 der in der Kartei verzeichneten Personen
bestehen persönliche Einzeldossiers. In diesen Akten
befinden sich die gesamten Unterlagen zu den jeweiligen
auf den Karteikarten verzeichneten Informationen und
Vorkommnissen. In den beiden Kategorien "Armee Personal"
und "Auskunftspersonen" sind die Ergebnisse von
Sicherheitsüberprüfungen festgehalten, die in Bezug auf
Angehörige der Armee sowie in Bezug auf Vertrauenspersonen
der Armee oder des EMD (z.B. Sicherheitsbeauftragte,
Chefbeamte, Quellen der UNA) vorgenommen wurden. In den
meisten dieser Fälle findet sich nur der Vermerk, dass
gegen die überprüfte Person keine Einwände bestehen, oder
es wird auf bestehende Akten bei der Bundespolizei
verwiesen, ohne dass materielle Eintragungen vorliegen.
[Gründe für einen Einwand gegen eine Beförderung]
Als Grund für einen Einwand wurde beispielsweise angegeben
-- "Berner Linksszene",
-- "Unterzeichner Demokratisches Manifest" [Arbeitsgruppe
gegründet 1977 gegen die "Arroganz der Macht"] oder
-- "Links-Aktivist & Verkäufer der Parteizeitung
'Oktober'".
[Kommentar: In dieser Parteizeitung
"Oktober" könnten neue Wahrheiten über die
Nazi-Spitzel-Schweiz zu finden sein - wäre eine
Recherche Wert].
|
["Verdächtige Personen": Menschen gegen
die Armee, gegen Waffenplätze etc.]
In der Kategorie "verdächtige Personen" findet man solche,
die sich in irgendeiner Form aktiv gegen die Armee
betätigt oder armeekritisch geäussert hatten, z.B.
-- wer sich für den Zivildienst,
-- gegen den Waffenplatz Rothenthurm oder
-- für die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee"
eingesetzt hatte,
-- Mitglied oder Anhänger einer entsprechenden
Organisation war,
-- armeekritische Flugblätter verteilt
-- oder sonstwie öffentlich seine armeegegnerische
Einstel- [S.132]
lung bekundet: hatte.
[Kommentar: All die
Massenmorde im Vietnamkrieg mit "US"-Napalmbomben,
B-51-Bombern und Maschinengewehren sind ja
"unverdächtig". Man merkt, wer hier geistig
behindert ist: Die Nazi-Militärs der Schweizer
Armee].
|
["Verdächtige Personen": Politisch engagierte Menschen,
religiöse Gemeinschaften]
Auch die Teilnahme an politischen
Veranstaltungen, die politische Gesinnung oder sogar die
Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft wurden
registriert. So finden sich z.B. die Vermerke
-- "Linker",
-- "Angeblich gegen Staat und Armee eingestellt",
-- "AKW-Gegner",
-- "Zeugen Jehovas",
-- der Verweis auf die Teilnahme an einer
Antisemitismus-Demonstration oder
-- auf die Beziehung zu einem Rechtsanwalt der linken
Szene (mit dem Zusatz "Plakatkleber") sowie
-- der Vermerk: "Überraschend als parteiloser Kandidat
(Armeekritiker) in den Stadtrat von U. gewählt."
[Kommentar: Wer die
Heimat vor Atommüll bewahren wollte und will, wird
von den rassistisch-kriminellen schweizer
Militärspionen des MSD als "verdächtig"
eingestuft. Man fragt sich: Wieso hat die
schweizer Armee das Land nicht vor Atomkraftwerken
geschützt???!!!]
|
["Abartige Veranlagungen": Die Hetze
gegen Schwule]
Die Rubrik "abartige Veranlagungen" erfasste Homosexuelle;
die Registrierung erfolgte in diesen Fällen, da diese
Personen als erpressbar und daher als Sicherheitsrisiko
angesehen wurden.
[Beziehungen nach Osteuropa]
In der Kategorie "Beziehungen nach kommunistischen
Staaten" wurden die Bediensteten des EMD aufgenommen,
welche Reisen in ein visumspflichtiges Land unternommen
hatten; wobei in den letzten Jahren nur noch Ostreisen
erfasst wurden (vgl. Ziff. 2.1.4.3).
["Rückwanderer" aus Osteuropa]
In der Kategorie "Rückwanderer" figurieren Angehörige der
Armee oder Bedienstete des EMD, die herkunftsmässig aus
einem "Ostblock" -Staat stammen oder in einem solchen
gewohnt haben.
[Hetze des schweizer
Militärgeheimdienst gegen osteuropäische
Staaten, ohne Wissen um die leidenden
Bevölkerungen
Aus dieser Aufstellung von
Listen gegen Menschen mit Beziehungen zu
kommunistischen Staaten ist klar ersichtlich,
dass das schweizer Spionage-Militär (MSD etc.)
sich überhaupt nicht NEUTRAL verhält und
überhaupt KEINE AHNUNG hat, was Menschen mit
Ostbeziehungen angeht. Die Bevölkerungen der
DDR, Polens, der CSSR, Ungarns und Rumäniens
wurden 1945 von den Zionisten um Roosevelt,
Eisenhower und Morgenthau an Stalin quasi
"verschenkt". Die westlichen Generäle und der
britische Generalstab wollten das nicht, mussten
sich dem zionistischen Diktat der "USA" aber
beugen. Statt diese Beziehungen mit den
osteuropäischen Ländern zu nutzen, werden diese
Menschen nun vom schweizer Militärgeheimdienst
auch noch verfolgt. Und dies ist leider wieder
ein klarer Beweis, dass die Struktur der Schweiz
eine absolute Nazi-Schweiz ist].
|
2.1.2 Sachkartei - [ein
Stichwortverzeichnis mit verfolgten Organisationen,
Gruppierungen, Initiativkomitees]
Bei der Sachkartei der Sektion MSD handelt es sich um ein
alphabetisch geführtes Stichwortverzeichnis. Dieses dient
als Hilfsmittel zur Auffindung von Akten oder
Dokumentationen zu verschiedenen politischen Themen oder
Sachfragen. Hauptsächlich sind in dieser Kartei die
verschiedenen Organisationen und Gruppierungen
verzeichnet, über welche die "Sektion MSD" Dokumentationen
in Einzeldossiers (z.B. über die GSoA) oder in
Sammeldossiers (z.B. unter dem Titel "linksextreme",
"rechtsradikale" oder "paramilitärische Organisationen")
besitzt. Neben den Verweisen auf Organisationen und
Gruppierungen sind in der Kartei Hinweise auf die
verschiedensten Sachgebiete und die dazu bestehenden Akten
enthalten. Zu verschiedenen Themen verfügt [S.133]
die Sektion MSD über Dokumentationen in Einzeldossiers.
Als Beispiele sind zu erwähnen:
-- eine Sammlung von Berichten kantonaler Polizeistellen
über Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Abstimmung
über die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee",
-- eine Sammlung von Unterschriftenlisten der
Initiativgruppe "Für einen Schweizer Appell für Frieden,
gegen den Atomtod",
-- Dokumentationen über die Zivildienst-Initiative,
-- über den Waffenplatz Rothenthurm,
-- über die Initiative "Für eine Schweiz ohne Armee",
-- über das Referendum gegen die Änderung des
Schweizerischen Strafgesetzbuches und des
Militärstrafgesetzes sowie
-- eine Sammlung von "Flugblättern armeefeindlichen
Inhalts".
[Kommentar: Genau
auf diesen Flugblättern stehen vielleicht die
Wahrheiten über das Nazi-Verhalten der schweizer
Kommandanten drauf mit Folterungen, Mutproben,
Erpressungen und Rufmorden gegen schweizer
Soldaten].
|
[Die PUK EMD und die Sachdatei: Der MSD verfolgte
Offiziere, die für die Zivildienstinitiative von 1983
eintraten - GSoA-Rekruten]
Die PUK EMD stellte in den Dokumentationssammlungen nur
wenige Personendaten fest. Als Beispiele seien erwähnt
eine Liste mit Namen von Offizieren, die sich im Jahre
1983 für die Zivildienst-Initiative eingesetzt hatten, und
eine Liste mit Namen von Rekruten einer
Sommerrekrutenschule 1988, bei welchen ein Leibchen mit
dem Aufdruck "GSoA" konfisziert worden war.
Bezüglich der "GSoA-Leibchen-Liste" überprüfte die PUK EMD
bei einem Teil der betreffenden Rekruten, ob diesen wegen
der Verzeichnung in irgendeiner Form Nachteile in ihrer
beruflichen Laufbahn erwachsen waren. Aufgrund der
Antworten der Betroffenen ergaben sich keine Anhaltspunkte
dafür, dass die Namensliste in irgendeiner Weise von
zivilen Stellen zum Nachteil der darauf Verzeichneten
benützt worden wäre.
[Verzeichnung von "Vorkommnissen" in der "Sachkartei"]
Obschon als reines Stichwortverzeichnis verstanden, wurden
in der Sachkartei in einzelnen Fällen auch Vorkommnisse
aller Art registriert:
Beispielsweise ist ein Hinweis auf ein Zürcher
Fotogeschäft zu finden, aus dessen Fahrzeug ein
Unbekannter die Militärkaserne in Bern fotografiert habe.
Diese Meldung wurde an die Bundespolizei weitergeleitet;
die Sektion MSD erstellte keine weiteren Akten. Ein
anderer Hinweis betrifft die Gründung einer
"Sicherheitsfirma": Dieses Unternehmen soll Privatpersonen
gegen Bezahlung "bewaffnete Supermänner für
Sicherheitsaufgaben" zur Verfügung gestellt haben. Die
Information wurde einem Zeitungsartikel der
Boulevardpresse entnommen. Verzeichnet wurde auch eine
Firma aus Genf, die Import und Export von Waren aller Art
betreibt und sich beim Informationsdienst des EMD um die
Zustellung einer [S.134]
[Die Rubrik "Spinner": "Wirre" Schreiben und Anrufe]
Lieferantenliste für Offiziersmützen bemühte, da sie
ähnliche Mützen zu bestellen beabsichtigte. Unter der
Rubrik "Spinner" führte die Sachkartei Personen auf,
welche mit sogenannten "wirren" Schreiben oder
Telefonanrufen an das EMD oder an die Armee gelangt waren.
Teilweise wurde in den Aufzeichnungen der Inhalt der
Mitteilungen wiedergegeben, teilweise wurden nur die
Personalien der betreffenden Leute festgehalten. Diese
Personen wurden nur vereinzelt auch in der Personenkartei
registriert.
2.1.3 Truppenkartei - [Registrierung von linksextremen
Truppenangehörigen für den "Ernstfall"]
In dieser, der Ordre de bataille [Schlachtordnung]
folgenden, nicht personenbezogenen Kartei hielt man
besondere Vorkommnisse bei den jeweiligen Truppen fest.
Die registrierten Ereignisse wurden der damaligen
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee entweder im
Zusammenhang mit den Meldungen über armeefeindliche
Aktionen oder aufgrund persönlicher Informationen der
Truppenkommandanten bekannt. In den Jahren 1981 und 1983
hatten Inspektoren und Kommissäre des Sicherheitsdienstes
der Armee im Rahmen ihrer Dienstleistung Besuche bei den
Truppen vorzunehmen. Anlässlich dieser Besuche wurden die
Kommandanten über die Aufgaben des Sicherheitsdienstes der
Armee orientiert und bei ihnen gleichzeitig Informationen
über sicherheitsrelevante Vorgänge in der Truppe
eingeholt. Ziel dieses Einsatzes war aus der Sicht des
Sicherheitsdienstes der Armee einerseits, die Kommissäre
und Inspektoren vermehrt mit den Belangen der Armee
vertraut zu machen. Anderseits wollte man Dokumente und
Karteien für einen Ernstfall-Einsatz des
Sicherheitsdienstes der Armee vorbereiten, wie aus einer
Orientierung des Chefs des Sicherheitsdienstes der Armee
vom Januar 1983 an die Funktionäre hervorgeht. Die
Truppenkommandanten mussten anlässlich von Gesprächen
insbesondere über auffällige, vor allem über linksextreme
Truppenangehörige Auskunft geben. Die Truppenbesuche und
die Namen der dabei erwähnten Wehrmänner vermerkte man in
der Truppenkartei.
[Fichierung in der Personenkartei - Sozialist darf
keine Kompanie mehr führen - Fichierung bei der
Bundespolizei]
Sofern es als notwendig erachtet wurde, fichierte die
damalige Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee die
betreffenden Wehrmän- [S.135]
ner auch in ihrer Personenkartei. In gewissen Fällen
erhielt auch die Bundespolizei die Informationen. Die
Bundespolizei erstellte dann ebenfalls eine Fiche über den
Betreffenden. Die PUK EMD ist einigen Fällen, in denen
Wehrmänner in der Truppenkartei namentlich erwähnt werden,
nachgegangen. Sie ist auf folgende Beispiele gestossen:
Anlässlich eines Truppenbesuches am 25. April 1983 wurde
gegenüber den Funktionären des Sicherheitsdienstes der
Armee der Fall eines Hauptmannes erwähnt; diesen Offizier
habe man wegen "son appartenance au Parti socialiste et
ses idées politiques" [seiner Zugehörigkeit zur
Sozialistischen Partei und wegen seiner politischen Ideen]
keine Kompanie mehr führen lassen. Diese Mitteilung fand
in der Folge Eingang auf der entsprechenden Truppenkarte,
und zwar mit dem Hinweis "fiche séparée établie" [getrennt
laufende Karteikarte]. In der heutigen Personenkartei der
Sektion MSD ist der Betreffende allerdings nicht (mehr)
verzeichnet. Hingegen wurde er am 29. April 1983 aufgrund
der Mitteilung des Sicherheitsdienstes der Armee bei der
Bundespolizei fichiert. Auf der Fiche heisst es:
"Vertrauliche Meldung aus der Trp [Truppen] des X. In
einem Wiederholungskurs [3 wöchiger WK] gab X zu, ein
'Sozialist' zu sein. - Anmerkung: Diese Information ist
abwehrintern zu behalten."
In einem weiteren Fall findet sich in der Truppenkartei
der folgende Eintrag:
"Am 7.10.1981 besuchte Insp Y einen HEPO-Posten und
vernahm in einem Gespräch von Sdt z."
[Eine Äusserung - eine Fiche]
Am 27. Oktober 1981 wurde über den betreffenden Soldaten
bei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee
eine Fiche mit folgendem Inhalt errichtet:
"Z hat negative Einstellung zur Armee. Äusserte sich
nachteilig (Bericht Insp Y) . Bupo unbek." In diesem Fall
erfolgte in der Kartei der Bundespolizei kein Eintrag.
[Vorstandsmitglied des Friedensrates - eine Fiche
- Befehlsverweigerung und 5 Tage scharfer Arrest]
Am 16. November 1983 meldete ein Oberleutnant den beiden
Funktionären des Sicherheitsdienstes der Armee anlässlich
eines Truppenbesuches, Soldat X sei Vorstandsmitglied des
Friedensrates. Ein entsprechender Hinweis auf X wurde
hierauf in der Truppenkartei notiert. Auch die
Bundespolizei sowie der Nachrichtendienst der zuständigen
Kantonspolizei erhielten die Information. Auf der Fiche
der Bundespolizei ist mit Datum vom 24. November 1983
vermerkt:
"Hinweis aus der Truppe. Vertrauliche Meldung betr. X, der
[S.136]
im WK 1983 ein Gesuch zur Teilnahme zu einer Sitzung des
Schweiz. Friedensrat (SFR) eingereicht hatte. Über X ist
bis jetzt nichts Nachteiliges bekannt." Erst am 1.
Dezember 1983 erfolgte auch in der Personenkartei der
damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eine
Registrierung über X; er hatte gemäss einer ergänzenden
Meldung des Truppenkommandanten 5 Tage scharfen Arrest
wegen Befehlsverweigerung erhalten.
[Kommentar:
Scharfer Arrest heisst Einzelhaft in einer
Gefängniszelle. Die Gründe für die
Befehlsverweigerung fehlen - und das ist
eigentlich fahrlässig, denn der Leser will sich
ein Urteil bilden].
|
["Panzerknacker"]
Auf einer andern Truppenkarte findet man den Vermerk, dass
beim Truppenbesuch eines Inspektors des
Sicherheitsdienstes der Armee das Gespräch auf den
Truppenangehörigen Y gekommen sei, ohne dass näher auf den
Inhalt des betreffenden Gesprächs eingegangen wird. Auf
der heute bei der Sektion MSD vorhandenen Fiche dieses
Mannes findet sich kein entsprechender Eintrag, da
Aufzeichnungen über ihn dort erst seit 1985 gemacht
wurden. Die Fiche der Bundespolizei vermerkt indessen mit
Datum vom 25. November 1981 eine Meldung des
Sicherheitsdienstes der Armee, wonach Y bei Vertretern des
Soldatenkomitees Basel 60 Ex. des 'Panzerknacker' bestellt
haben soll.
[Eine Fiche wegen der Heirat mit einer Polin]
Anlässlich eines Truppenbesuches zweier Inspektoren des
Sicherheitsdienstes der Armee am 26. April 1983 machte der
Kommandant u.a. auf einen Hauptmann aufmerksam. Der Grund
des Hinweises und die registermässigen Folgen, welche sich
hieraus ergaben, sind den nachfolgenden Ficheneinträgen zu
entnehmen:
- 26. April 1983 Eintrag in der Truppenkartei:
"Durch Kdt [Kommandant] wird auf folgendes aufmerksam
gemacht: Hptm [Hauptmann] Z, whft [wohnhaft] Basel, ist
mit einer ehemaligen polnischen Staatsangehörigen
verheiratet. SDA und Bupo bisher unbekannt. Separater
Bericht."
- 29. April 1983 Eintrag in der Personenkartei der
damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee: "Ist
mit einer Polin verh. [verheiratet]. Gute mil. Qual.
SDA/Bupo unbek."
- 29. April 1983 Eintrag in der Kartei der Bundespolizei:
"Bericht betr. Z, Abklärung der persönlichen Verhältnisse.
Z ist mit einer Polin verheiratet. Militärische
Qualifikationen sind tadellos. Details über seine
Beziehungen zu Polen sind nicht bekannt. Er arbeitet als
Chemiker in Firma XY. Z ist nicht zu kontaktieren. [S.137]
[Fiche wegen Drohbriefen von Waffenplatzgegnern wegen
dem geplanten Waffenplatz in Rothenthurm im Hochmoor]
[Einleitung: 1987
forderte eine Volksinitiative der Schweiz, dass
ein Waffenplatz in Rothenthurm (Innerschweiz im
Kanton Schwyz) nicht gebaut werden dürfe, weil der
Waffenplatz in einem Hochmoor zu liegen käme.
Dieser Umweltschutz gegen die Waffengewalt des
schweizer Militärs wurde den Aktivisten und
"Rothenthurm-Gegnern" als "armeefeindliche
Tätigkeit" ausgelegt. Das Argument, ein
Waffenplatz könne doch auch an jedem anderen Ort
gebaut werden, ohne dass man ein Hochmohr
zerstören müsse, hatte schliesslich Erfolg. Die
Initiative wurde am 6. Dezember 1987 angenommen.
Einige Aktivisten schrieben Drohbriefe an
Rothenthurm-Befürworter, wie der nächste Fall
zeigt]: |
Erwähnenswert ist schliesslich, dass auch
eine armeefreundliche Gesinnung dazu führen konnte, dass
ein Wehrmann in der Personenkartei der damaligen
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eine Fiche
erhielt: Im Herbst 1983 meldete der Kommandant einer
Aufklärungskompanie dem Sicherheitsdienst der Armee, ein
Korporal seiner Truppe bekomme wegen seiner befürwortenden
Haltung gegenüber dem Waffenplatz Rothenthurm im
Militärdienst Drohbriefe. Diese Meldung führte zu einem
Eintrag in der Truppenkartei sowie zur Errichtung einer
Fiche über den Wehrmann mit dem Wortlaut: "'Pro
Rothenthurm'. Erhielt Drohungen im Mil Dienst.
Zivilangelegenheit. Bupo unbek. Weiterbehandlung durch Pko
GR [Graubünden]." Der Sicherheitsdienst der Armee meldete
diese Angelegenheit auch der Bundespolizei, wo der
Betreffende wegen des Vorkommnisses ebenfalls noch eine
Fiche erhielt.
2.1.4 Weitere Datensammlungen
2.1.4.1 Datensammlung "LISTER" - [Personen, die "der
Terroristenszene nahestehen": Informationsinstrument und
Fahndungsmittel]
Unter dem Namen "LISTER" erstellte die Bundespolizei Ende
der siebziger Jahre eine Datensammlung über "Personen,
welche der Terroristenszene nahestehen". Einem vom Oktober
1978 datierten Schreiben der Bundespolizei an die
Empfänger der Datensammlung ist zum Zweck folgendes zu
entnehmen:
"Anlass zur Anfertigung von LISTER bot uns der Umstand,
dass dafür seitens der kantonalen und städtischen
Polizeidienste ein ausgewiesenes Bedürfnis besteht. Die
gemeinsam mit diesen Diensten erarbeiteten Erkenntnisse
bilden die Grundlage des vorliegenden Albums. Wir haben
LISTER so gestaltet, dass es den Nachrichten- und
Spezialdiensten hauptsächlich als aktuelles
Informationsinstrument, in zweiter Linie aber auch als
Fahndungsmittel dienen soll."
In "LISTER" sollten laut dem Schreiben der Bundespolizei
vom Oktober 1978 grundsätzlich all jene in der Schweiz
lebenden Personen einbezogen werden, "von denen wir wissen
oder annehmen müssen, dass sie mit der internationalen
Terroristenszene in irgendeinem Zusammenhang stehen".
Insbesondere sollten auch Sympathisanten und
Unterstützer von Terroristen in die Sammlung aufgenommen
werden, [S.138]
welche sich in dem für die Polizei am schwersten
erfassbaren Bereich der Illegalität aufhielten. Dazu wird
folgendes ausgeführt:
"Gruppierungen derartiger Elemente kennen wir seit Jahren
auch in der Schweiz. Sie stellten zu keiner Zeit eine
geschlossene Organisation dar, weshalb es noch heute
schwer fällt, sie in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Wir
haben trotzdem nach einer entsprechenden Lösung gesucht
und wähnen uns mit der Herausgabe von LISTER doch in der
Nähe des gesteckten Zielbereichs."
[Die "LISTER"-Datei für Polizeikommandos und den MSD -
Dauerverfolgung]
"LISTER" wurde den kantonalen und städtischen
Polizeikommandos zugestellt; ein Exemplar ging zudem an
die "Sektion MSD". Für jede registrierte Person erstellte
man ein Einzelblatt, auf welchem die Personalien, die
möglichen Aufenthaltsorte, Angaben über die Grösse und
Augenfarbe sowie, falls vorhanden, eine Fotografie der
betreffenden Person enthalten waren. Die einzelnen Blätter
in A4-Format sollten laut Empfehlung der Bundespolizei
entweder in einem Ringheft als "Album" oder auf A5-Format
gefalzt in bestehenden Registraturen aufbewahrt werden. Es
war vorgesehen, laufend Erneuerungen und Ergänzungen
vorzunehmen.
[Das heisst: Diese Personen werden
dauernd ausspioniert, überwacht und verfolgt, auch
wenn gar kein Delikt vorhanden ist!] |
[Die "LISTER"-Kartei bei der
"Dienststelle Prävention" - Frauen wurden aus der Kopie
des MSD "entfernt"]
Bei der Inspektion der "Sektion MSD" stellte die PUK EMD
fest, dass bei der "Dienststelle Prävention" ein solches
Dossier "LISTER" heute noch vorhanden ist. Es beinhaltet
Einzelblätter mit den erwähnten Angaben über insgesamt 28
Schweizer Bürger. Die Aufzeichnungen wurden ab 1980 nicht
mehr nachgeführt, das Dossier hingegen weiterhin
aufbewahrt. Die erfassten Personen sind - mit einer
Ausnahme - in der Personenkartei der Sektion MSD ebenfalls
registriert, mit jeweiligem Hinweis auf die Verzeichnung
in "LISTER".
Die "LISTER"-Kopie der Sektion MSD umfasst nur Männer;
Sachbearbeiter der "Sektion MSD" haben die Blätter über
Frauen entfernt. [Wer war der Täter?]
2.1.4.2 Meldungen über persönliche Kontakte zu
Angehörigen diplomatischer Missionen des Auslandes -
[1977-1990]
Gemäss der Verordnung des EMD vom 20. Juli 1977 über
persönliche Kontakte zu Angehörigen diplomatischer
Missionen des Auslandes hatten die Bediensteten des EMD
und die in Uniform auftretenden Militärpersonen ihre
Kontakte zu Angehörigen diplomatischer Missionen des
Auslandes anlässlich von Einladungen dem Militärproto-
[S.139]
koll zu melden. [Wer hat das so entschieden?] Bis zum
Jahre 1987 leitete das Militärprotokoll die eingegangenen
Meldungen jeweils der "Sektion MSD" weiter, wo sie
alphabetisch, nach den Namen der Meldepflichtigen,
abgelegt wurden. Anhand dieser Akten war es der "Sektion
MSD" jederzeit möglich, die Kontakte, welche ein einzelner
Beamter oder Offizier pflegte, auf einen Blick zu
überprüfen (was z.B. im Falle eines Verdachtes wegen
Landesverrats nützlich sein konnte). Ab 1987 erfolgte die
Ablage der Meldungen beim Militärprotokoll. Am 22. März
1990 hob das EMD diese Meldepflicht auf. [wer?]
2.1.4.3 Meldungen über Visumspflichtige Reisen von
Bediensteten des EMD
Gestützt auf die Verordnung des EMD vom 20. Juli 1977
hatten Bedienstete des EMD alle nicht-dienstlichen
Auslandsreisen, die sie in ein Land mit vorgeschriebener
Visumspflicht unternahmen, vor Antritt der Reise der
"Abteilung Abwehr" zu melden. Bis anfangs der achtziger
Jahre wurden diese Meldungen bei der Bundespolizei
ausgewertet und archiviert; danach gelangten sie zur
"Sektion MSD". Dort wurde anfänglich jede einzelne Person
nach einer solchen Reise in der Personenkartei registriert
und über sie ein separates Dossier angelegt. Später wurden
die eingegangenen Meldungen in nach Ländern aufgeteilten
Dossiers chronologisch abgelegt und in der Regel nur noch
diejenigen Personen in die Personenkartei aufgenommen,
welche eine Reise in einen "Ostblock"-Staat unternommen
hatten. Bei Ostreisen ging ausserdem eine Kopie der
Meldung an die Bundespolizei. Am 22. März 1990 hob das EMD
auch diese Meldepflicht auf. [Entscheid von Kaspar
Villiger?]
[Der Ostblock existierte ab 1990
nicht mehr. 1989 war der Mauerfall in Berlin].
|
2.1.4.4 Geschäftskontrolle
Anwärterüberprüfungen
In einem weiteren Dossier sind die Namen sämtlicher
Anwärter für eine militärische Weiterausbildung, die einer
Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, auf einer Liste
alphabetisch verzeichnet. Es handelt sich um eine reine
Geschäftskontrolle; aufgeführt sind der Eingang/Ausgang
des polizeilichen Führungsberichts sowie der Vermerk
"Einwand", "kein Einwand" oder "zurückgestellt". [S.140]
2.2 Datensammlungen der "Sektion
Geheimhaltung" (heute Zentralstelle EMD für Schutz
und Sicherheit, ZES)
2.2.1 Datensammlung Sicherheitsüberprüfungen - [die
"Sektion Geheimhaltung" führt ein Register über alle
überprüften Personen]
Im Zusammenhang mit den von ihr vorgenommenen
Sicherheitsüberprüfungen führt die "Sektion Geheimhaltung"
eine Registratur mit sämtlichen überprüften Personen sowie
eine Sammlung von Unterlagen über Personen, für die keine
Sicherheitserklärung abgegeben wurde. Bis ca. 1982
erfasste man alle überprüften Personen in einer Kartei auf
Einzelkarten, wobei jeweils nur die Personalien und der
Vermerk, ob die betreffende Person akzeptiert wurde oder
nicht, aufgeführt wurden. Seit 1982 werden diese Angaben
in einer Geschäftskontrolle auf EDV erfasst. Die
aufgenommenen Personen werden dort mit AHV-Nr., Namen,
Adresse, Geburtsdatum / Datum der letzten
Sicherheitsüberprüfung und dem Vermerk, ob Zugang zu
klassifizierten Akten bestehe, registriert. Das gleiche
EDV-System umfasst die Firmen, die einen militärisch
klassifizierten Auftrag ausführen.
Die für die Sicherheitsüberprüfungen eingeholten
Strafregisterauszüge des Schweizerischen
Zentralpolizeibüros und die Rückmeldungen der
Bundespolizei an die Sektion Geheimhaltung werden in den
Fällen, in denen keine Sicherheitsbescheinigung
ausgestellt werden konnte, in Jahresordnern alphabetisch
abgelegt. Die Meldungen der Bundespolizei erfolgen auf
einem speziellen Formular; es enthält ohne weitere Angaben
den Vermerk, ob der Betreffende akzeptiert, bedingt
akzeptiert oder nicht akzeptiert wird. Die Sektion verfügt
heute noch über solche Unterlagen bis ins Jahr 1965
zurück. Dagegen konnte die PUK EMD bei der "Sektion
Geheimhaltung" keine Kartei feststellen, in welcher die
Gründe der Ablehnung registermässig festgehalten werden.
Bei Vorliegen eines Einwandes wurde allerdings bei der
Bundespolizei regelmässig eine Fiche über die betreffende
Person errichtet. [S.141]
2.2.2 Karteien Geheimnisverletzungen und
Ausweisverluste
Nebst der Datensammlung betreffend sicherheitsüberprüfte
Personen verfügt die Sektion Geheimhaltung über zwei
weitere Karteien kleinen Umfangs mit Personendaten: in der
einen sind Personen registriert, die eine Widerhandlung im
Geheimbereich (Geheimnisverletzung, Verlust geheimer
Akten) begangen haben, in der andern Personen, die einen
militärischen Ausweis verloren haben. Die Eintragungen
enthalten jeweils die Personalien und die Schilderung des
Vorkommnisses.
2.3 Würdigung
— Datensammlungen der Sektion MSD - [diskriminierende
Registrierungspraxis - Mitglieder von gewissen Parteien
gegen jegliche Richtlinien registriert]
Die Datensammlungen der Sektion MSD wurden ohne klare
rechtliche Grundlage und ohne hinreichende Weisungen
seitens der vorgesetzten Instanzen aufgebaut. In der Folge
blieb es weitgehend dem einzelnen Sachbearbeiter
überlassen, aufgrund seiner persönlichen Bewertung zu
entscheiden, ob und nach welchen Kriterien Informationen
in die Datensammlungen der Sektion MSD aufzunehmen waren.
Daraus ergab sich eine uneinheitliche und inhaltlich
teilweise fragwürdige, ja geradezu diskriminierende
Registrierungspraxis. Diese war zudem insoweit
rechtswidrig, als sie politische Aktivitäten von Personen
ausserhalb des Truppenbereiches erfasste und Informationen
über die politische Einstellung von Angehörigen der Armee
aufzeichnete, ohne dass hierfür - z.B. im Rahmen einer
Personensicherheitsüberprüfung - ein hinreichender Grund
vorhanden gewesen wäre. Stossend und den allgemeinen
Richtlinien der Armeeführung nicht entsprechend sind
insbesondere auch Registrierungen,
die die Zugehörigkeit zu einer sich den demokratischen
Regeln unterziehenden Partei betreffen (vgl. Ziff. 2.1.3).
Seit Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates vom 9.
Mai 1990 über die Personensicherheitsüberprüfung im
militärischen Bereich ist die Sektion MSD nicht mehr mit
der sicherheitspolizeilichen "Nachschlagung" von zu
überprüfenden Personen befasst. Damit hat die
Personenkartei der "Sektion MSD" keine Funktion mehr zu
erfül- [S.142]
len, die ihren Weiterbestand rechtfertigen würde. Soweit
sicherheitsbedrohende Vorfälle zu bearbeiten sind, war die
Registratur der Sektion MSD ohnehin kaum brauchbar, da sie
weder systematisch auf solche Vorfälle hin angelegt noch
konsequent auf den neuesten Stand gebracht worden war.
- Datensammlungen der Zentralstelle EMD für Schutz und
Sicherheit (ZES)
Die auf EDV erfasste Registratur der
Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit, in welcher
festgehalten wird, für welche Personen eine
Sicherheitsüberprüfung durchgeführt und eine
Sicherheitserklärung abgegeben wurde, sieht die PUK EMD
als zweckmässig an, zumal in dieser Datensammlung keine
Informationen enthalten sind, die Rückschlüsse auf den
Inhalt der Akten, welche Grundlage für den
Sicherheitsentscheid bildeten, zulassen würden.
- Datenaufbewahrung - [Daten zu lange aufbewahrt -
Strafen nicht gelöscht - Verordnung von 1990: 5 Jahre -
verschiedene Amtsstellen machen, was sie wollen]
Die PUK EMD beanstandet, dass bislang Daten von
Sicherheitsüberprüfungen unterzogenen Personen während
Jahren bei den entsprechenden Stellen aufbewahrt wurden;
so wurden u.a. bei der "Zentralstelle EMD für Schutz und
Sicherheit" Strafregisterauszüge von Personen, für die
keine Sicherheitserklärung ausgesprochen wurde, jahrelang
aufbewahrt, womit allfällige Löschungen von Strafen völlig
unbeachtet blieben.
Die Verordnung des Bundesrates vom 9. Mai 1990 über die
Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich
sieht für die Datenaufbewahrung eine Frist von fünf Jahren
vor. Die PUK EMD anerkennt dies als einen Schritt in die
richtige Richtung. Sie weist aber darauf hin, dass auch
mit dieser Regelung über Jahre hinweg sensible
Personendaten über dieselbe Person bei verschiedenen
Amtsstellen aufbewahrt werden können.
[Empfehlung der Aktenvernichtung nach dem Entscheid]
Die bei Sicherheitsüberprüfungen erhobenen Daten,
namentlich die Auskünfte der Bundespolizei und der
kantonalen Polizeikorps sowie die Strafregister- und
Betreibungsregisterauszüge, sollten bei der entscheidenden
Instanz nur so lange aufbewahrt werden, als der Entscheid
über die Sicherheitserklärung noch nicht rechtskräftig
ist. Mit Eintreten der Rechtskraft des Entscheides sollten
die erhobenen Akten durch die entscheidende Stelle
vernichtet werden. [S.143]
- Kompetenzabgrenzung - [illegaler Datenaustausch
zwischen MSD und Bundespolizei]
Kritisch zu würdigen ist im weiteren die unklare
Kompetenzabgrenzung in gewissen Bereichen zwischen der
"Sektion MSD" und der Bundespolizei. Als Beispiele seien
hier nochmals erwähnt
-- der direkte Zugriff, der Sachbearbeitern der
"Dienststelle Prävention" und dem Chef der "Sektion MSD"
zur Personenregistratur der Bundespolizei gewährt wurde,
-- das Erstellen von Abschriften und Kopien von Akten der
Bundespolizei zuhanden der "Sektion MSD" (und umgekehrt)
sowie
-- die Ermittlungen der "Sektion MSD" im rein zivilen
Bereich (Fall des Hotelierehepaars, vgl. Ziff. 2.1.1.3).
Diese Kompetenzübergriffe ergaben sich offensichtlich aus
der Personalunion der Funktionen Chef Bundespolizei/Chef
Abteilung Abwehr und der Unterbringung der beiden Dienste
im gleichen Haus, zumindest wurden sie durch diese
Umstände begünstigt. In dieser Hinsicht sind klare
Richtlinien für die gegenseitige Kompetenzabgrenzung
Bundespolizei/Sektion MSD zu schaffen, und der Problematik
der Personalunion der beiden Funktionen Chef
Bundespolizei/Chef Abteilung Abwehr ist gebührend Rechnung
zu tragen (vgl..auch Teil II. Ziff. 1.3.4.4).> [S.144]
[Alter
Fichenskandal 1990 - neuer Fichenskandal 2010!
Und wie ging es weiter? Die schweizer
Geheimdienste legten weiterhin immer wieder neue
Karteikarten und Fichen an und entwickelten neue
Überwachungs- und Spionage- und Spannermethoden
mit Handy und Internet etc. Der neue Fichenskandal
kommt im Jahre 2010. Die kriminellen Schweizer im
Spionagebereich wollen auf ihre gut bezahlten und
hoffnungslos überbezahlten Spionagejobs nicht
verzichten, sondern sie schaffen im Gegenteil
sogar immer mehr NEUE Spionagejobs. Die Spanner
spannen weiter für schweizer Lohn - und der
Steuerzahler weiss von nichts...]
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