Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
<3. Die militärischen Verdächtigenlisten
[schweizer Psychoterror durch die Bundesanwaltschaft
ohne Ende gegen "Extremisten", die sich ans Gesetz
halten]
3.1 Entstehung
[Alle PdA-Mitglieder - Ausländer sind nicht genannt,
aber wohl auch gemeint]
Erste Massnahmen zur Erstellung einer Verdächtigenliste
über "Extremisten in der Armee" wurden im Jahre 1950
getroffen. Anlass dazu, bildete die Befürchtung, es könnte
innerhalb der Armee zu Spionage- oder Sabotageakten durch
Extremisten kommen. Dies führte dazu, dass sowohl die
Bundespolizei als auch der Sicherheitsdienst der Armee mit
der Vorbereitung von Massnahmen gegen Extremisten in der
Armee begannen. An einer Besprechung vom 7. Dezember 1950
orientierten der Chef der Bundespolizei und der Chef
des Sicherheitsdienstes der Armee hohe Vertreter der
Armee über den Stand der Vorbereitungen. Aus der damaligen
Besprechungsnotiz ergibt sich deutlich, was man unter
Extremisten verstand: "Jedes Mitglied der P.d.A. ist als
militant zu betrachten. Die Tätigkeit der P.d.A. als 5.
Kolonne steht im Vordergrund." [S.144]
[Verdächtige sind an unschädliche Posten zu versetzen]
Die militärische Verdächtigenliste sollte in
Friedenszeiten folgenden Zweck erfüllen: Verdächtige
Wehrmänner müssten auf Posten versetzt werden, "auf
welchen keine unerwünschten Einblicke und Gelegenheiten zu
Propaganda, zersetzender Tätigkeit usw. möglich sind;
daher Eliminierung aus den Stäben, als Spezialisten, aus
den Mat.fassungsdet., isolierte Verteilung auf die
Einheiten, Fernhalten von geheimen und wichtigen Apparaten
und Einrichtungen, keine Instruktionen in Sachgebieten,
deren Beherrschung sich auch zugunsten extremistischer
Tätigkeit auswirken könnte" (vgl. Besprechungsnotiz vom 7.
Dezember 1950).
[Präventive Verhaftung im Kriegsfall]
In Kriegszeiten sollte die Kategorie der
"gefährlichen" Extremisten möglichst noch vor der
Kriegsmobilmachung verhaftet und den Territorialdiensten
zur Bewachung übergeben werden. Falls eine Verhaftung
nicht beschlossen würde, sollten die Betreffenden sowie
die Kategorie der "verdächtigen" Extremisten im
Militärdienst überwacht werden (vgl. Schreiben des
Bundesanwaltes an Bundesrat Feldmann vom 23. Oktober
1952).
3.2 Rechtliche Grundlagen - [die "geheime Verordnung"
vom 12. Januar 1951: Meldepflicht, Beschattung,
Bewachung, Zwangsaufenthalt, Internierung - das
"Kriegsbuch" vom Januar 1971]
Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Verdächtigenliste
bildete die vom Bundesrat vorsorglich genehmigte, aber
formell nicht in Kraft gesetzte geheime Verordnung vom 12.
Januar 1951 über die Wahrung der Sicherheit des Landes:
Sie sah in Zeiten besonderer Gefahr polizeiliche
Meldepflicht, polizeiliche Aufsicht oder Bewachung,
Zwangsaufenthalt oder Internierung - letztere nur auf
Beschluss des Bundesrates - für verdächtige Personen vor.
Mit dem Vollzug der Internierungen wurde die
Bundesanwaltschaft, in Zusammenarbeit mit den kantonalen
Polizeistellen, beauftragt. Im Januar 1971 arbeitete das
EMD für das "Kriegsbuch" (eine Sammlung von vorbereiteten
Erlässen für den Kriegsfall) eine Verordnung aus, die vom
Bundesrat beschlossen und diejenige vom 12. Januar 1951
gegebenenfalls hätte ersetzen sollen. In diesem Entwurf
sind für Personen, die eine Gefahr für die
Landessicherheit bilden, die polizeiliche Meldepflicht,
die Präventivhaft (höchstens 14 Tage) oder die
Internierung vorgesehen. Für [S.145]
die Anordnung der Meldepflicht und der Präventivhaft hätte
der Bundesanwalt oder das für das Polizeiwesen zuständige
kantonale Regierungsmitglied, für die Internierungen der
Bundesrat zuständig sein sollen. Die Verordnung vom 12.
Januar 1951 wurde am 21. Februar 1990 durch den Bundesrat
aufgehoben.
3.3 Aufbau [Erste Liste im Sommer 1951 - die Täter
bleiben ungenannt! - ab 1967 Informationen bis hin zu
den Einheitskommandanten]
Im Sommer 1951 wurde die Erstellung einer ersten
militärischen Verdächtigenliste, welche eine heute nicht
mehr feststellbare Anzahl von Namen nach Truppeneinteilung
enthielt, abgeschlossen. [Die Täter sind Mitglieder der
Bundesanwaltschaft, bleiben aber ungenannt!] Das
Verzeichnis wurde den Kommandanten der Armeekorps und den
Chefs der Dienstabteilungen ausgehändigt; diese hatten die
unterstellten Kommandanten über die Namen der ihnen
zugeteilten Extremisten zu orientieren, wobei es in ihrem
Ermessen lag, wieweit nach unten die Information gehen
sollte. Da die Orientierung durch die einzelnen
Kommandanten in der Folge unterschiedlich erfolgte, legte
der Generalstabschef im Jahre 1967 verbindlich fest, dass
bis hin zu den Einheitskommandanten zu informieren
sei.
Zuständig für die Erstellung der Verdächtigenliste war die
Bundesanwaltschaft. Sie verfasste die Liste gestützt auf
die Meldungen der kantonalen Polizeistellen [also aufgrund
von "Einträgen", die auch falsch sein können]. Die
Grundliste - sie wurde periodisch erneuert - umfasste
Männer und Frauen, die aus Gründen des Staatsschutzes als
gefährlich oder verdächtig beurteilt wurden. In
Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst der Armee wurden
auf dieser Grundlage über die militärisch eingeteilten
Verdächtigen Namensauszüge nach Truppeneinteilung
erstellt. Auf diese Weise entstanden jeweils 7
militärische Listen: je eine für die drei Feldarmeekorps,
eine für das Gebirgsarmeekorps, die Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen, die Armeetruppen sowie eine Liste
für "Diverse".
[1950: Die Bundesanwaltschaft kreiert zwei Listen mit
"Gefährlichen" und "Verdächtigen" - die "G-Listen" und
die "V-Listen"]
Bereits am 16. Januar 1950 hatte die Bundesanwaltschaft
Richtlinien erlassen: Sie unterschied zwei Kategorien von
Extremisten, die "Gefährlichen" und die "Verdächtigen".
Laut der Besprechungsnotiz vom 7. Dezember 1950 umfasste
die erste Kategorie "faktisch [S.146]
führende Extremisten, Kryptokommunisten, ausländische
Emissäre", während die zweite "weitere Mitläufer" betraf.
Bis zum Jahre 1961 wurden auch die auf den militärischen
Listen verzeichneten Personen in die Kategorien der
"Verdächtigen" und der "Gefährlichen" unterteilt; es gab
die sogenannten "V-Listen" und "G-Listen".
[9.1.1961: Unterscheidung in 5 Kategorien]
Mit Weisung des Bundesanwaltes vom 9. Januar 1961 wurde
dann zwischen den folgenden fünf Kategorien unterschieden:
"1. Extremisten, von denen aufgrund ihrer bisherigen
politischen Tätigkeit zu erwarten ist, dass sie im Falle
eines militärischen Angriffs auf unser Land oder im Falle
innerer Unruhen die politische Führung im Interesse einer
fremden Macht übernehmen würden. (Von einem von der PUK
EMD befragten Zeugen wurden in diesem Zusammenhang die
Namen Vincent, Woog, Brunner genannt.)
2. Extremisten, die höhere leitende Funktionen übernehmen
könnten.
3. Extremisten, von denen angenommen werden muss, dass sie
in für die Landesverteidigung wichtigen Unternehmungen
Spionage oder Sabotage ausüben könnten.
4. Mitglieder in- und ausländischer extremistischer
Organisationen.
5. Alle übrigen Extremisten."
[1972: Unterscheidung in 3 Kategorien]
Im Jahre 1972 reduzierte sich die Einteilung der
Verdächtigen wiederum auf drei Kategorien (Führungsspitze,
Stabsfunktionäre und übrige). Gleichzeitig wurde
beschlossen, bei den militärischen Auszügen auf eine
Einteilung in diese Kategorien zu verzichten. Mit den
Weisungen des Generalstabschefs vom 15. Juni 1967
betreffend Verdächtige in der Armee wurde der Begriff der
Verdächtigen näher umschrieben wie folgt:
["Verdächtige": Leute, die das Potential haben
"zersetzend" wirken zu können etc.]
"Unter den Begriff "Verdächtige" im Sinne dieser Weisungen
fallen Wehrmänner, die auf Grund ihrer Einstellung, ihres
Verhaltens und ihrer Verbindungen als fähig betrachtet
werden müssen, zersetzend zu wirken, Geheimnisse zu
verletzen, Spionage oder Sabotage zu betreiben oder
solchen Handlungen aktiv oder passiv Vorschub zu leisten."
(Ziff. 1.1) "Verdächtige Wehrmänner sind so einzusetzen,
dass eine Tätigkeit im Sinne von Ziffer 1.1 so
weitgehend als möglich ausgeschlossen wird." (Ziff.11.2)
[S.147]
3.4 Inhalt - [eine angebliche Vernichtungsaktion
1976/77 liess angeblich unvollständige Datenbestände
zurück]
Da die noch vorhandenen Unterlagen zu den militärischen
Verdächtigenlisten wegen der in den Jahren 1976/77
durchgeführten Vernichtungsaktion unvollständig sind,
können zur Anzahl der errichteten Listen und deren Inhalt
heute nur noch fragmentarische Angaben gemacht werden.
Eine erste militärische Verdächtigenliste wurde - wie
erwähnt - erstmals im Jahre 1951 erstellt. In den Jahren
1955 und 1957 entstanden neu bearbeitete und ergänzte
Listen. Weitere Listen datierten von 1963, 1965, 1966,
1967 und 1973. Bezüglich der Anzahl der auf den Listen
enthaltenen Namen ergibt sich aufgrund diverser Unterlagen
folgende Statistik:
Tabelle: Verdächtigenlisten der
kriminellen schweizer Militärchefs gegen
"Extremisten" 1963-1967
[wer ist denn da extremistisch?]
|
Jahr
|
Kategorie 1
[Schläfer für eine Machtübernahme]
|
Kategorie 2
[Schläfer für leitende Funktionen]
|
Kategorie 3
[könnten Spionage und Sabotage ausüben]
|
Kategorie 4
[Mitglieder von extremistischen Organisationen]
|
Kategorie 5
[übrige "Extremisten"]
|
total
|
1963
|
45
|
118
|
146
|
287
|
262
|
858
|
1965
|
27
|
84
|
112
|
249
|
237
|
709
|
1966
|
20
|
69
|
92
|
215
|
194
|
590
|
1967
|
19
|
46
|
71
|
189
|
144
|
469
|
[S.148]
|
[1973: Neue, dreiteilige Verdächtigenliste]
Am 1. Februar 1973 wurde eine militärische
Verdächtigenliste, die gegenüber den früheren vollständig
umgestaltet war, erstellt, und zwar aufgrund der
Neueinteilung in drei Kategorien gegenüber den früheren
fünf. Sie enthielt offenbar im Vergleich mit den früheren
Listen merklich weniger Namen (genaue Zahlen sind nicht mehr
vorhanden) .
[1990: Verdächtigenlisten werden vom EMD des Drogenbarons
und Tierkreislers Kaspar Villiger abgestritten!!!]
Die PUK EMD erkundigte sich anlässlich ihrer Inspektionen
und Zeugenbefragungen bei den verschiedenen
Truppenverbänden, Bundesämtern und kantonalen
Militärverwaltungen jeweils danach, ob heute noch
militärische Verdächtigenlisten vorhanden seien, was von den
Verantwortlichen stets verneint wurde. [S.148]
[Dossiers der Bundesanwaltschaft von 1972 und 1976]
Bei der Durchsicht von Dossiers der Bundesanwaltschaft fand
die PUK EMD in deren Archiv zwei militärische
Verdächtigenlisten aus den Jahren 1972 und 1976 sowie eine
Liste mit Namen Verdächtiger aus dem Kanton Neuenburg,
datiert vom 1. Dezember 1961. In den drei Listen finden sich
Namen von Personen, die heute nach den Kenntnissen der PUK
EMD beruflich in führender Stellung tätig sind.
[1972: Akademiker-Offiziere als "Verdächtige" als
"Sympathisanten von extremen Linkskreisen"]
Die Liste aus dem Jahre 1972, betitelt mit "Offiziere, die
extrem politisch tätig sind", enthält die Namen von 5
Offizieren (3 Oberleutnants, 2 Leutnants), welche als aktive
Linksextremisten beschrieben werden. Ausserdem sind die
Namen von vier weiteren Offizieren (1 Oberleutnant, 3
Leutnants) aufgeführt: Sie wurden (z.T. von den zuständigen
Truppenkommandanten) als Sympathisanten von extremen
Linkskreisen gemeldet; über sie waren aber polizeilich keine
konkreten Tatbestände festgestellt worden. Bei den
Verzeichneten handelt es sich ausschliesslich um Akademiker.
[1976: Verdächtige "aus verschiedenen Gründen: politische
Gründe, Verdacht der Spionage"]
Auf der Liste von 1976, überschrieben mit "Verdächtige
Offiziere, bekannt beim SDA" [Sicherheitsdienst der Armee],
sind insgesamt 38 Namen registriert (2 Hauptleute, 25
Oberleutnants, 8 Leutnants und 3 ohne Gradbezeichnung). Als
Grund für die Aufnahme in der Liste wird erwähnt, es handle
sich um Offiziere, die aus verschiedenen Gründen (politische
Gründe, Verdacht der Spionage etc.) dem Sicherheitsdienst
der Armee bekannt seien. Berufsbezeichnungen sind in dieser
Liste nicht enthalten.
In der Liste aus dem Kanton Neuenburg sind die Namen von 14
Armeeangehörigen enthalten, wobei einer der Kategorie l,
einer der Kategorie 2, zwei der Kategorie 3, fünf der
Kategorie 4 und fünf der Kategorie 5 des Verdächtigengrades
zugeordnet wurden. Ausser bei der Bundesanwaltschaft fand
die PUK EMD keine weiteren alten Verdächtigenlisten.
3 .5 Vorgesehene Massnahmen
In Friedenszeiten bestanden die für die verzeichneten
Verdächtigen vorgesehenen Massnahmen darin, die betreffenden
Wehrmänner so einzusetzen oder umzuteilen, dass eine
gefährdende Tätigkeit weitgehend verhindert werden konnte
(vgl. Ziff. 3.1). [S.149]
Für den Fall der "bewaffneten Neutralität" oder des
"staatlichen Notstandes" waren für die Verzeichneten die
erwähnten Massnahmen der polizeilichen Meldepflicht, der
polizeilichen Aufsicht oder Bewachung, des
Zwangsaufenthaltes (Verbleiben am Wohnort) oder der
Internierung (auf Beschluss des Bundesrates) vorgesehen. Bei
der ursprünglichen Einteilung der Listen in "Gefährliche"
und "Verdächtige" kam die Internierung nur für die
erstgenannte Kategorie in Frage. Unter der Regelung nach
fünf Kategorien war eine Internierung für alle in den
Kategorien 1 bis 3 aufgeführten Verdächtigen vorgesehen. Wie
aus einer Orientierung des Chefs des Sicherheitsdienstes der
Armee an der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten
vom 14. September 1967 in Basel hervorgeht - die PUK EMD
verfügt über eine Abschrift - , lagen für diese Personen bei
der Bundesanwaltschaft Hausdurchsuchungs- und Haftbefehle
bereit. In der bereinigten Grundliste der Bundesanwaltschaft
vom 1. Juni 1967 waren damals insgesamt 2'002 Namen
enthalten, davon entfielen 469 auf militärische Verdächtige.
Zur Internierung waren total 499 Personen vorgesehen. Diese
sollten zuerst in Strafanstalten untergebracht und danach -
innerhalb von drei bis vier Wochen - in Internierungslager
im Innern des Landes verbracht werden. Der Territorialdienst
sollte die Internierungslager vorbereiten.
Wie die Verteilung der zu internierenden 499 Frauen und
Männer geplant war, ergibt sich aus der folgenden
Darstellung (entnommen aus der Orientierung "des Chefs des
Sicherheitsdienstes der Armee vom 14. September 1967):
[S.150]
Tabelle:
Die geplante Internierung von "Verdächtigen"
|
Kanton
|
Männer
|
Frauen
|
Strafanstalt
|
|
Zürich-Kanton
|
14
|
|
Lenzburg
|
|
Zürich-Stadt
|
52
|
11
|
M: Luzern
|
F: Lenzburg
|
Bern-Kanton
|
15
|
2
|
M: Witzwil
|
F: Bellechasse
|
Bern-Stadt
|
14
|
1
|
M: Witzwil
|
F: Bellechasse
|
Luzern
|
2
|
|
Luzern
|
|
Uri
|
1
|
|
Altdorf
|
|
Schwyz
|
1
|
|
Kaltbach
|
|
Obwalden
|
|
|
|
|
Niedwalden
|
|
|
|
|
Glarus
|
1
|
|
Glarus
|
|
Zug
|
|
|
|
|
Freiburg
|
1
|
|
Bellechasse
|
|
Solothurn
|
4
|
|
Oberschöngrün
|
|
Basel-Stadt
|
72
|
9
|
M: Thorberg
|
F: Bellechasse
|
Basel-Land
|
17
|
1
|
M: Thorberg
|
F: Bellechasse
|
Schaffhausen
|
1
|
|
Zug
|
|
Appenzell A.-Rh.
|
2
|
|
Gmünden / Niederteufen
|
|
Appenzell I.-Rh.
|
|
|
|
|
St. Gallen
|
6
|
1
|
Glarus
|
|
Graubünden
|
|
|
|
|
Aargau
|
1
|
|
Lenzburg
|
|
Thurgau
|
2
|
|
Zug
|
|
Tessin
|
37
|
2
|
Bez.Gef. Bellinzona, Lugano &
Locarno
|
|
Waadt
|
73
|
12
|
M: Bez.Gef. Morges, Nyon und
Aubonne
|
F: Bellechasse
|
Wallis
|
5
|
|
Sitten
|
|
Neuenburg
|
24
|
3
|
M: Witzwil
|
F. Bellechasse
|
Genf
|
97
|
15
|
M: Lausanne, Bois-Mermet
|
F: Bellechasse
|
Total
|
442
|
57
|
|
|
|
|
|
|
[S.151]
|
Ob tatsächlich Internierungslager vorbereitet wurden, konnte
die PUK EMD nicht eruieren. Nach Aussagen eines ehemaligen
Chefs der Bundespolizei bestanden keine Pläne für besondere
Internierungslager. Im "Kriegsbuch" (vgl. Ziff. 3.2) ist ein
Entwurf des EMD vom Januar 1973 für einen
"Bundesratsbeschluss über den Sicherheitsdienst der Armee im
aktiven Dienst" zu finden. Der Entwurf sieht vor, dass der
Kommandant und führende Offiziere des Armeestabsteils
"Sicherheitsdienst der Armee" in bestimmten Fällen
Haftbefehle erlassen können.
Die Regierung des Kantons Jura unterbreitete der PUK EMD die
Frage, ob eine besondere militärische Liste von Jurassiern,
die durch Truppen der Armee hätten verhaftet werden sollen,
bestehe. Die PUK EMD hat die Person, von welcher die
Regierung des Kantons Jura diese Information erhalten hatte,
einvernommen. Nach deren Zeugenaussagen habe ein
Verantwortlicher der entsprechenden militärischen Formation
ihr gegenüber erklärt, Ende der sechziger Jahre habe eine
Liste von rund 60 jurassischen Personen bestanden, die von
diesem Truppenkörper gegebenenfalls zu verhaften gewesen
seien. Entsprechende Übungen hätten stattgefunden. In den
Befehlssammlungen dieses Verbandes lässt sich indessen kein
Hinweis darauf finden. Allfällige Unterlagen von Übungen aus
dieser Zeit bestehen nicht mehr. Generalstabsoffiziere
dieser militärischen Formation, die von ihrer Funktion her
davon Kenntnis hätten haben müssen, können sich weder an
eine solche Liste noch an entsprechende Vorbereitungen oder
Übungen erinnern. i
3.6 Vernichtung der Listen
Laut seinen Zeugenaussagen hat der Chef der damaligen
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee die militärischen
Verdächtigenlisten in den Jahren 1976/1977 bei den Grossen
Verbänden und bei den Territorialzonen selbst eingezogen und
sie zusammen mit der bei der damaligen Dienststelle
Sicherheitsdienst der Armee bestehenden
Grundliste vernichtet. Der betreffende Beamte erklärt, dem
Chef der Abteilung Abwehr dieses Vorgehen vorgeschlagen zu
haben, da [S.152]
die Listen wenig sinnvoll mehr gewesen seien, und dieser sei
damit einverstanden gewesen. Der ehemalige Chef der
Abteilung Abwehr - auch ihn befragte die PUK EMD als Zeuge -
kann sich an eine solche Vernichtungsaktion nicht mehr
erinnern und erachtet diese eher als unwahrscheinlich. Über
die Vernichtungsaktion wurde kein Protokoll erstellt, auch
wurde keine Kontrolle durchgeführt, ob tatsächlich alle
Listen an die damalige Dienststelle Sicherheitsdienst der
Armee zurückgesandt worden waren. Der Dienstchef einer
Territorialzone hat gemäss seinen Zeugenaussagen die
Verdächtigenliste selbst vernichtet.
Würdigung
Die Erstellung von Listen über Schweizer Bürger, die der
Subversion verdächtigt wurden, ist vor dem Hintergrund des
Kalten Krieges zu sehen. Aus heutiger Sicht stellt sie einen
massiven Eingriff in die Persönlichkeit der Betroffenen dar.
Die Schwere dieses Eingriffs liegt vor allem darin, dass für
den Krisenfall einschneidende Massnahmen wie die Verhaftung
oder die Internierung der Registrierten bis ins Detail
vorbereitet waren. Genügende Rechtsgrundlagen bestanden -
mit einer nicht einmal in Kraft gesetzten geheimen
Verordnung - weder für diese Präventivmassnahmen noch für
die Registrierung an sich. Aus heutiger Sicht müsste die
Schaffung solcher Rechtsgrundlagen aus rechtsstaatlichen
Gründen allerdings als nicht vertretbar bezeichnet werden.
Nach den Feststellungen der PUK EMD wurden seit 1976/1977,
als die militärischen Verdächtigenlisten durch die
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eingezogen und
vernichtet wurden, keine neuen militärischen Listen .mehr
errichtet. Die PUK EMD stiess bei ihren Untersuchungen auf
keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten würden, dass heute
noch solche Listen erstellt oder verwendet würden. Sie weist
jedoch darauf hin, dass beispielsweise mit der durch die
Sektion MSD geführten Personenkartei jederzeit eine aktuelle
militärische Verdächtigenliste erstellt werden könnte,
sofern die Kennzeichnung der entsprechenden Karten durch
"Reiter" hinreichend genau vorgenommen und die Kartei unter
, diesem Gesichtspunkt und durch die Nachführung der
Adressen à jour gehalten [S.153]
würde. Auch aufgrund der Fichen der Bundespolizei, in denen
die Karten jener Personen, die auf der Verdächtigenliste
figurierten, mit einem grossen "V" gekennzeichnet sind,
könnte jederzeit eine Verdächtigenliste rekonstruiert
werden. Die Frage, ob tatsächlich alle militärischen
Verdächtigenlisten vernichtet wurden oder nicht, erweist
sich unter diesem Gesichtspunkt als bedeutungslos. Die PUK
EMD erkennt hier ein Problem, das sich generell bei
Personendatensammlungen stellt - vor allem bei
elektronischen. Durch geeignete Kennzeichnung von Daten und
Schaffung entsprechender Suchbegriffe können aus jeder
Datensammlung Listen erstellt werden, die eine spezielle
Personenkategorie umfassen. Der Definition solcher
Suchbegriffe ist daher besondere Beachtung zu schenken,
zumal das Recht der Betroffenen, in die persönlichen Daten
Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu
verlangen, mittels solcher Vorkehren umgangen werden
könnte.> [S.154]