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Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
7. Die militärischen Verdächtigenlisten der Bundesanwaltschaft für die kriminellen schweizer Militärchefs

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Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst


<3. Die militärischen Verdächtigenlisten [schweizer Psychoterror durch die Bundesanwaltschaft ohne Ende gegen "Extremisten", die sich ans Gesetz halten]

3.1 Entstehung

[Alle PdA-Mitglieder - Ausländer sind nicht genannt, aber wohl auch gemeint]

Erste Massnahmen zur Erstellung einer Verdächtigenliste über "Extremisten in der Armee" wurden im Jahre 1950 getroffen. Anlass dazu, bildete die Befürchtung, es könnte innerhalb der Armee zu Spionage- oder Sabotageakten durch Extremisten kommen. Dies führte dazu, dass sowohl die Bundespolizei als auch der Sicherheitsdienst der Armee mit der Vorbereitung von Massnahmen gegen Extremisten in der Armee begannen. An einer Besprechung vom 7. Dezember 1950 orientierten der Chef der Bundespolizei und der Chef des  Sicherheitsdienstes der Armee hohe Vertreter der Armee über den Stand der Vorbereitungen. Aus der damaligen Besprechungsnotiz ergibt sich deutlich, was man unter Extremisten verstand: "Jedes Mitglied der P.d.A. ist als militant zu betrachten. Die Tätigkeit der P.d.A. als 5. Kolonne steht im Vordergrund." [S.144]

[Verdächtige sind an unschädliche Posten zu versetzen]

Die militärische Verdächtigenliste sollte in Friedenszeiten folgenden Zweck erfüllen: Verdächtige Wehrmänner müssten auf Posten versetzt werden, "auf welchen keine unerwünschten Einblicke und Gelegenheiten zu Propaganda, zersetzender Tätigkeit usw. möglich sind; daher Eliminierung aus den Stäben, als Spezialisten, aus den Mat.fassungsdet., isolierte Verteilung auf die Einheiten, Fernhalten von geheimen und wichtigen Apparaten und Einrichtungen, keine Instruktionen in Sachgebieten, deren Beherrschung sich auch zugunsten extremistischer Tätigkeit auswirken könnte" (vgl. Besprechungsnotiz vom 7. Dezember 1950).

[Präventive Verhaftung im Kriegsfall]

In Kriegszeiten sollte die Kategorie der  "gefährlichen" Extremisten möglichst noch vor der Kriegsmobilmachung verhaftet und den Territorialdiensten zur Bewachung übergeben werden. Falls eine Verhaftung nicht beschlossen würde, sollten die Betreffenden sowie die Kategorie der "verdächtigen" Extremisten im Militärdienst überwacht werden (vgl. Schreiben des Bundesanwaltes an Bundesrat Feldmann vom 23. Oktober 1952).

3.2 Rechtliche Grundlagen - [die "geheime Verordnung" vom 12. Januar 1951: Meldepflicht, Beschattung, Bewachung, Zwangsaufenthalt, Internierung - das "Kriegsbuch" vom Januar 1971]

Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Verdächtigenliste bildete die vom Bundesrat vorsorglich genehmigte, aber formell nicht in Kraft gesetzte geheime Verordnung vom 12. Januar 1951 über die Wahrung der Sicherheit des Landes: Sie sah in Zeiten besonderer Gefahr polizeiliche Meldepflicht, polizeiliche Aufsicht oder Bewachung, Zwangsaufenthalt oder Internierung - letztere nur auf Beschluss des Bundesrates - für verdächtige Personen vor. Mit dem Vollzug der Internierungen wurde die Bundesanwaltschaft, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeistellen, beauftragt. Im Januar 1971 arbeitete das EMD für das "Kriegsbuch" (eine Sammlung von vorbereiteten Erlässen für den Kriegsfall) eine Verordnung aus, die vom Bundesrat beschlossen und diejenige vom 12. Januar 1951 gegebenenfalls hätte ersetzen sollen. In diesem Entwurf sind für Personen, die eine Gefahr für die Landessicherheit bilden, die polizeiliche Meldepflicht, die Präventivhaft (höchstens 14 Tage) oder die Internierung vorgesehen. Für [S.145]

die Anordnung der Meldepflicht und der Präventivhaft hätte der Bundesanwalt oder das für das Polizeiwesen zuständige kantonale Regierungsmitglied, für die Internierungen der Bundesrat zuständig sein sollen. Die Verordnung vom 12. Januar 1951 wurde am 21. Februar 1990 durch den Bundesrat aufgehoben.

3.3 Aufbau [Erste Liste im Sommer 1951 - die Täter bleiben ungenannt! - ab 1967 Informationen bis hin zu den Einheitskommandanten]

Im Sommer 1951 wurde die Erstellung einer ersten militärischen Verdächtigenliste, welche eine heute nicht mehr feststellbare Anzahl von Namen nach Truppeneinteilung enthielt, abgeschlossen. [Die Täter sind Mitglieder der Bundesanwaltschaft, bleiben aber ungenannt!] Das Verzeichnis wurde den Kommandanten der Armeekorps und den Chefs der Dienstabteilungen ausgehändigt; diese hatten die unterstellten Kommandanten über die Namen der ihnen zugeteilten Extremisten zu orientieren, wobei es in ihrem Ermessen lag, wieweit nach unten die Information gehen sollte. Da die Orientierung durch die einzelnen Kommandanten in der Folge unterschiedlich erfolgte, legte der Generalstabschef im Jahre 1967 verbindlich fest, dass bis hin zu den  Einheitskommandanten zu informieren sei.

Zuständig für die Erstellung der Verdächtigenliste war die Bundesanwaltschaft. Sie verfasste die Liste gestützt auf die Meldungen der kantonalen Polizeistellen [also aufgrund von "Einträgen", die auch falsch sein können]. Die Grundliste - sie wurde periodisch erneuert - umfasste Männer und Frauen, die aus Gründen des Staatsschutzes als gefährlich oder verdächtig beurteilt wurden. In Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst der Armee wurden auf dieser Grundlage über die militärisch eingeteilten Verdächtigen Namensauszüge nach Truppeneinteilung erstellt. Auf diese Weise entstanden jeweils 7 militärische Listen: je eine für die drei Feldarmeekorps, eine für das Gebirgsarmeekorps, die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen, die Armeetruppen sowie eine Liste für "Diverse".

[1950: Die Bundesanwaltschaft kreiert zwei Listen mit "Gefährlichen" und "Verdächtigen" - die "G-Listen" und die "V-Listen"]

Bereits am 16. Januar 1950 hatte die Bundesanwaltschaft Richtlinien erlassen: Sie unterschied zwei Kategorien von Extremisten, die "Gefährlichen" und die "Verdächtigen". Laut der Besprechungsnotiz vom 7. Dezember 1950 umfasste die erste Kategorie "faktisch [S.146]

führende Extremisten, Kryptokommunisten, ausländische Emissäre", während die zweite "weitere Mitläufer" betraf. Bis zum Jahre 1961 wurden auch die auf den militärischen Listen verzeichneten Personen in die Kategorien der "Verdächtigen" und der "Gefährlichen" unterteilt; es gab die sogenannten "V-Listen" und "G-Listen".

[9.1.1961: Unterscheidung in 5 Kategorien]

Mit Weisung des Bundesanwaltes vom 9. Januar 1961 wurde dann zwischen den folgenden fünf Kategorien unterschieden:

"1. Extremisten, von denen aufgrund ihrer bisherigen politischen Tätigkeit zu erwarten ist, dass sie im Falle eines militärischen Angriffs auf unser Land oder im Falle innerer Unruhen die politische Führung im Interesse einer fremden Macht übernehmen würden. (Von einem von der PUK EMD befragten Zeugen wurden in diesem Zusammenhang die Namen Vincent, Woog, Brunner genannt.)
2. Extremisten, die höhere leitende Funktionen übernehmen könnten.
3. Extremisten, von denen angenommen werden muss, dass sie in für die Landesverteidigung wichtigen Unternehmungen Spionage oder Sabotage ausüben könnten.
4. Mitglieder in- und ausländischer extremistischer Organisationen.
5. Alle übrigen Extremisten."

[1972: Unterscheidung in 3 Kategorien]

Im Jahre 1972 reduzierte sich die Einteilung der Verdächtigen wiederum auf drei Kategorien (Führungsspitze, Stabsfunktionäre und übrige). Gleichzeitig wurde beschlossen, bei den militärischen Auszügen auf eine Einteilung in diese Kategorien zu verzichten. Mit den Weisungen des Generalstabschefs vom 15. Juni 1967 betreffend Verdächtige in der Armee wurde der Begriff der Verdächtigen näher umschrieben wie folgt:

["Verdächtige": Leute, die das Potential haben "zersetzend" wirken zu können etc.]

"Unter den Begriff "Verdächtige" im Sinne dieser Weisungen fallen Wehrmänner, die auf Grund ihrer Einstellung, ihres Verhaltens und ihrer Verbindungen als fähig betrachtet werden müssen, zersetzend zu wirken, Geheimnisse zu verletzen, Spionage oder Sabotage zu betreiben oder solchen Handlungen aktiv oder passiv Vorschub zu leisten." (Ziff. 1.1) "Verdächtige Wehrmänner sind so einzusetzen, dass eine Tätigkeit  im Sinne von Ziffer 1.1 so weitgehend als möglich ausgeschlossen wird." (Ziff.11.2) [S.147]

3.4 Inhalt - [eine angebliche Vernichtungsaktion 1976/77 liess angeblich unvollständige Datenbestände zurück]

Da die noch vorhandenen Unterlagen zu den militärischen Verdächtigenlisten wegen der in den Jahren 1976/77 durchgeführten Vernichtungsaktion unvollständig sind, können zur Anzahl der errichteten Listen und deren Inhalt heute nur noch fragmentarische Angaben gemacht werden. Eine erste militärische Verdächtigenliste wurde - wie erwähnt - erstmals im Jahre 1951 erstellt. In den Jahren 1955 und 1957 entstanden neu bearbeitete und ergänzte Listen. Weitere Listen datierten von 1963, 1965, 1966, 1967 und 1973. Bezüglich der Anzahl der auf den Listen enthaltenen Namen ergibt sich aufgrund diverser Unterlagen folgende Statistik:

Tabelle: Verdächtigenlisten der kriminellen schweizer Militärchefs gegen "Extremisten" 1963-1967
[wer ist denn da extremistisch?]

Jahr
Kategorie 1
[Schläfer für eine Machtübernahme]
Kategorie 2
[Schläfer für leitende Funktionen]
Kategorie 3
[könnten Spionage und Sabotage ausüben]
Kategorie 4
[Mitglieder von extremistischen Organisationen]
Kategorie 5
[übrige "Extremisten"]
total
1963
45
118
146
287
262
858
1965
27
84
112
249
237
709
1966
20
69
92
215
194
590
1967
19
46
71
189
144
469
[S.148]

[1973: Neue, dreiteilige Verdächtigenliste]

Am 1. Februar 1973 wurde eine militärische Verdächtigenliste, die gegenüber den früheren vollständig umgestaltet war, erstellt, und zwar aufgrund der Neueinteilung in drei Kategorien gegenüber den früheren fünf. Sie enthielt offenbar im Vergleich mit den früheren Listen merklich weniger Namen (genaue Zahlen sind nicht mehr vorhanden) .

[1990: Verdächtigenlisten werden vom EMD des Drogenbarons und Tierkreislers Kaspar Villiger abgestritten!!!]

Die PUK EMD erkundigte sich anlässlich ihrer Inspektionen und Zeugenbefragungen bei den verschiedenen Truppenverbänden, Bundesämtern und kantonalen Militärverwaltungen jeweils danach, ob heute noch militärische Verdächtigenlisten vorhanden seien, was von den Verantwortlichen stets verneint wurde. [S.148]

[Dossiers der Bundesanwaltschaft von 1972 und 1976]

Bei der Durchsicht von Dossiers der Bundesanwaltschaft fand die PUK EMD in deren Archiv zwei militärische Verdächtigenlisten aus den Jahren 1972 und 1976 sowie eine Liste mit Namen Verdächtiger aus dem Kanton Neuenburg, datiert vom 1. Dezember 1961. In den drei Listen finden sich Namen von Personen, die heute nach den Kenntnissen der PUK EMD beruflich in führender Stellung tätig sind.

[1972: Akademiker-Offiziere als "Verdächtige" als "Sympathisanten von extremen Linkskreisen"]

Die Liste aus dem Jahre 1972, betitelt mit "Offiziere, die extrem politisch tätig sind", enthält die Namen von 5 Offizieren (3 Oberleutnants, 2 Leutnants), welche als aktive Linksextremisten beschrieben werden. Ausserdem sind die Namen von vier weiteren Offizieren (1 Oberleutnant, 3 Leutnants) aufgeführt: Sie wurden (z.T. von den zuständigen Truppenkommandanten) als Sympathisanten von extremen Linkskreisen gemeldet; über sie waren aber polizeilich keine konkreten Tatbestände festgestellt worden. Bei den Verzeichneten handelt es sich ausschliesslich um Akademiker.

[1976: Verdächtige "aus verschiedenen Gründen: politische Gründe, Verdacht der Spionage"]

Auf der Liste von 1976, überschrieben mit "Verdächtige Offiziere, bekannt beim SDA" [Sicherheitsdienst der Armee], sind insgesamt 38 Namen registriert (2 Hauptleute,  25 Oberleutnants, 8 Leutnants und 3 ohne Gradbezeichnung). Als Grund für die Aufnahme in der Liste wird erwähnt, es handle sich um Offiziere, die aus verschiedenen Gründen (politische Gründe, Verdacht der Spionage etc.) dem Sicherheitsdienst der Armee bekannt seien. Berufsbezeichnungen sind in dieser Liste nicht enthalten.

In der Liste aus dem Kanton Neuenburg sind die Namen von 14 Armeeangehörigen enthalten, wobei einer der Kategorie l, einer der Kategorie 2, zwei der Kategorie 3, fünf der Kategorie 4 und fünf der Kategorie 5 des Verdächtigengrades zugeordnet wurden. Ausser bei der Bundesanwaltschaft fand die PUK EMD keine weiteren alten Verdächtigenlisten.

3 .5 Vorgesehene Massnahmen

In Friedenszeiten bestanden die für die verzeichneten Verdächtigen vorgesehenen Massnahmen darin, die betreffenden Wehrmänner so einzusetzen oder umzuteilen, dass eine gefährdende Tätigkeit weitgehend verhindert werden konnte (vgl. Ziff. 3.1). [S.149]

Für den Fall der "bewaffneten Neutralität" oder des "staatlichen Notstandes" waren für die Verzeichneten die erwähnten Massnahmen der polizeilichen Meldepflicht, der polizeilichen Aufsicht oder Bewachung, des Zwangsaufenthaltes (Verbleiben am Wohnort) oder der Internierung (auf Beschluss des Bundesrates) vorgesehen. Bei der ursprünglichen Einteilung der Listen in "Gefährliche" und "Verdächtige" kam die Internierung nur für die erstgenannte Kategorie in Frage. Unter der Regelung nach fünf Kategorien war eine Internierung für alle in den Kategorien 1 bis 3 aufgeführten Verdächtigen vorgesehen. Wie aus einer Orientierung des Chefs des Sicherheitsdienstes der Armee an der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten vom 14. September 1967 in Basel hervorgeht - die PUK EMD verfügt über eine Abschrift - , lagen für diese Personen bei der Bundesanwaltschaft Hausdurchsuchungs- und Haftbefehle bereit. In der bereinigten Grundliste der Bundesanwaltschaft vom 1. Juni 1967 waren damals insgesamt 2'002 Namen enthalten, davon entfielen 469 auf militärische Verdächtige. Zur Internierung waren total 499 Personen vorgesehen. Diese sollten zuerst in Strafanstalten untergebracht und danach - innerhalb von drei bis vier Wochen - in Internierungslager im Innern des Landes verbracht werden. Der Territorialdienst sollte die Internierungslager vorbereiten.

Wie die Verteilung der zu internierenden 499 Frauen und Männer geplant war, ergibt sich aus der folgenden Darstellung (entnommen aus der Orientierung "des Chefs des Sicherheitsdienstes der Armee vom 14. September 1967): [S.150]

Tabelle: Die geplante Internierung von "Verdächtigen"
Kanton
Männer
Frauen
Strafanstalt

Zürich-Kanton
14

Lenzburg

Zürich-Stadt
52
11
M: Luzern
F: Lenzburg
Bern-Kanton
15
2
M: Witzwil
F: Bellechasse
Bern-Stadt
14
1
M: Witzwil
F: Bellechasse
Luzern
2

Luzern

Uri
1

Altdorf

Schwyz
1

Kaltbach

Obwalden




Niedwalden




Glarus
1

Glarus

Zug




Freiburg
1

Bellechasse

Solothurn
4

Oberschöngrün

Basel-Stadt
72
9
M: Thorberg
F: Bellechasse
Basel-Land
17
1
M: Thorberg
F: Bellechasse
Schaffhausen
1

Zug

Appenzell A.-Rh.
2

Gmünden / Niederteufen

Appenzell I.-Rh.




St. Gallen
6
1
Glarus

Graubünden




Aargau
1

Lenzburg

Thurgau
2

Zug

Tessin
37
2
Bez.Gef. Bellinzona, Lugano & Locarno

Waadt
73
12
M: Bez.Gef. Morges, Nyon und Aubonne
F: Bellechasse
Wallis
5

Sitten

Neuenburg
24
3
M: Witzwil
F. Bellechasse
Genf
97
15
M: Lausanne, Bois-Mermet
F: Bellechasse
Total
442
57






[S.151]


Ob tatsächlich Internierungslager vorbereitet wurden, konnte die PUK EMD nicht eruieren. Nach Aussagen eines ehemaligen Chefs der Bundespolizei bestanden keine Pläne für besondere Internierungslager. Im "Kriegsbuch" (vgl. Ziff. 3.2) ist ein Entwurf des EMD vom Januar 1973 für einen "Bundesratsbeschluss über den Sicherheitsdienst der Armee im aktiven Dienst" zu finden. Der Entwurf sieht vor, dass der Kommandant und führende Offiziere des Armeestabsteils "Sicherheitsdienst der Armee" in bestimmten Fällen Haftbefehle erlassen können.

Die Regierung des Kantons Jura unterbreitete der PUK EMD die Frage, ob eine besondere militärische Liste von Jurassiern, die durch Truppen der Armee hätten verhaftet werden sollen, bestehe. Die PUK EMD hat die Person, von welcher die Regierung des Kantons Jura diese Information erhalten hatte, einvernommen. Nach deren Zeugenaussagen habe ein Verantwortlicher der entsprechenden militärischen Formation ihr gegenüber erklärt, Ende der sechziger Jahre habe eine Liste von rund 60 jurassischen Personen bestanden, die von diesem Truppenkörper gegebenenfalls zu verhaften gewesen seien. Entsprechende Übungen hätten stattgefunden. In den Befehlssammlungen dieses Verbandes lässt sich indessen kein Hinweis darauf finden. Allfällige Unterlagen von Übungen aus dieser Zeit bestehen nicht mehr. Generalstabsoffiziere dieser militärischen Formation, die von ihrer Funktion her davon Kenntnis hätten haben müssen, können sich weder an eine solche Liste noch an entsprechende Vorbereitungen oder Übungen erinnern. i

3.6 Vernichtung der Listen

Laut seinen Zeugenaussagen hat der Chef der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee die militärischen Verdächtigenlisten in den Jahren 1976/1977 bei den Grossen Verbänden und bei den Territorialzonen selbst eingezogen und sie zusammen mit der bei der damaligen Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee bestehenden
Grundliste vernichtet. Der betreffende Beamte erklärt, dem Chef der Abteilung Abwehr dieses Vorgehen vorgeschlagen zu haben, da [S.152]

die Listen wenig sinnvoll mehr gewesen seien, und dieser sei damit einverstanden gewesen. Der ehemalige Chef der Abteilung Abwehr - auch ihn befragte die PUK EMD als Zeuge - kann sich an eine solche Vernichtungsaktion nicht mehr erinnern und erachtet diese eher als unwahrscheinlich. Über die Vernichtungsaktion wurde kein Protokoll erstellt, auch wurde keine Kontrolle durchgeführt, ob tatsächlich alle Listen an die damalige Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee zurückgesandt worden waren. Der Dienstchef einer Territorialzone hat gemäss seinen Zeugenaussagen die Verdächtigenliste selbst vernichtet.

Würdigung

Die Erstellung von Listen über Schweizer Bürger, die der Subversion verdächtigt wurden, ist vor dem Hintergrund des Kalten Krieges zu sehen. Aus heutiger Sicht stellt sie einen massiven Eingriff in die Persönlichkeit der Betroffenen dar. Die Schwere dieses Eingriffs liegt vor allem darin, dass für den Krisenfall einschneidende Massnahmen wie die Verhaftung oder die Internierung der Registrierten bis ins Detail vorbereitet waren. Genügende Rechtsgrundlagen bestanden - mit einer nicht einmal in Kraft gesetzten geheimen Verordnung - weder für diese Präventivmassnahmen noch für die Registrierung an sich. Aus heutiger Sicht müsste die Schaffung solcher Rechtsgrundlagen aus rechtsstaatlichen Gründen allerdings als nicht vertretbar bezeichnet werden.

Nach den Feststellungen der PUK EMD wurden seit 1976/1977, als die militärischen Verdächtigenlisten durch die Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee eingezogen und vernichtet wurden, keine neuen militärischen Listen .mehr errichtet. Die PUK EMD stiess bei ihren Untersuchungen auf keine Anhaltspunkte, die darauf hindeuten würden, dass heute noch solche Listen erstellt oder verwendet würden. Sie weist jedoch darauf hin, dass beispielsweise mit der durch die Sektion MSD geführten Personenkartei jederzeit eine aktuelle militärische Verdächtigenliste erstellt werden könnte, sofern die Kennzeichnung der entsprechenden Karten durch "Reiter" hinreichend genau vorgenommen und die Kartei unter , diesem Gesichtspunkt und durch die Nachführung der Adressen à jour gehalten [S.153]

würde. Auch aufgrund der Fichen der Bundespolizei, in denen die Karten jener Personen, die auf der Verdächtigenliste figurierten, mit einem grossen "V" gekennzeichnet sind, könnte jederzeit eine Verdächtigenliste rekonstruiert werden. Die Frage, ob tatsächlich alle militärischen Verdächtigenlisten vernichtet wurden oder nicht, erweist sich unter diesem Gesichtspunkt als bedeutungslos. Die PUK EMD erkennt hier ein Problem, das sich generell bei Personendatensammlungen stellt - vor allem bei elektronischen. Durch geeignete Kennzeichnung von Daten und Schaffung entsprechender Suchbegriffe können aus jeder Datensammlung Listen erstellt werden, die eine spezielle Personenkategorie umfassen. Der Definition solcher Suchbegriffe ist daher besondere Beachtung zu schenken, zumal das Recht der Betroffenen, in die persönlichen Daten Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls eine Berichtigung zu verlangen, mittels solcher Vorkehren umgangen werden könnte.> [S.154]

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