Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
II. UNTERGRUPPE NACHRICHTENDIENST UND ABWEHR
(UNA)
1. Auftrag, Organisation und Tätigkeit der UNA
1.1 Einleitung
Gegenstand der Untersuchungen der PUK EMD war gemäss
Artikel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 12. März 1990
die Tätigkeit der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr
(UNA) im allgemeinen. Die PUK EMD überprüfte im
besonderen, ob und allenfalls in welchem Ausmass die UNA
Informationen über Personen und Organisationen in der
Schweiz beschaffte, sammelte und verwertete.
1.2 Auftrag [das Reglement von 1987 für die UNA in der
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste]
Unterstellung, Organisation und Aufgaben der UNA sowie
ihrer Abteilungen und Sektionen sind in der
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste enthalten, die der Generalstabschef
mit Genehmigung des Departementsvorstehers, gestützt auf
Artikel 5 der Verordnung des EMD vom 1. Februar 1968 zur
Dienstordnung (SMA 88 120), am 15. Mai 1987 erliess.
Erlasse höherer Stufe, die sich mit der UNA befassen,
existieren nicht.
[Zeuge Divisionär Schlup: Gefahren und Bedrohungen
"militärischer Art" erkennen]
Divisionär Schlup, Unterstabschef Nachrichtendienst und
Abwehr bis zum 30. Mai 1990, umschrieb die Aufgabe seines
Dienstes als Zeuge vor der PUK EMD folgendermassen:
"Ich ermittle mit meinem Amt Gefahren und Bedrohungen
militärischer Art und stelle die rechtzeitige Warnung der
Entscheidungsträger sicher. Zudem ermittle ich mit meinem
Amt Erkenntnisse für die zutreffende Planung und Rüstung
sowie Ausbildung unserer Armee. Das ist der Bereich
Nachrichtendienst. Im Bereich Abwehr schütze ich die Armee
vor schädigenden Einflüssen oder Einwirkungen."
[Alle sind verdächtig - die schweizer Geisteskrankheit
- und die Bundespolizei...]
Der Auftrag der UNA erweist sich in dieser Formulierung
als ein streng militärischer; insbesondere ist die
Nachrichtenbeschaffung auf militärisch relevante
Erkenntnisse beschränkt. Demgegenüber ist der "örtliche"
Zuständigkeitsbereich der UNA in dieser Lesart [S.30]
keiner Beschränkung unterworfen; militärisch relevante
Nachrichten könnten somit auch im Inland über Inländer
beschafft werden. Die Arbeitsgruppe Bachmann der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates stellte zu
dieser Problematik in ihrem Bericht vom 19. Januar 1981
fest, dass die Bekämpfung der Subversion ["Zersetzung"] in
der Schweiz nicht in den Aufgabenbereich der UNA falle,
sondern zum Aufgabenbereich der Bundespolizei gehöre (vgl.
Ziff. 26 des Berichtes der Arbeitsgruppe).
1.3 Organisation und Tätigkeit - [UNA=Teil im
Generalstab - die Abteilungen und Sektionen der
"Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr" (UNA)]
1.3.1 Übersicht
Die UNA [Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr] ist
Teil des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste. Ihr
Chef (der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr) ist
dem Generalstabschef direkt unterstellt. Er verfügt über
einen Stab und zwei Abteilungen, nämlich die "Abteilung
Nachrichtendienst" einerseits und die "Abteilung Abwehr"
andererseits. Die UNA ist folgendermassen aufgebaut:
- Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr
- Vizedirektor
- Stv Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr
- Technische Sektion
- Militärprotokoll
- Dienststelle
- Informatik
- Verteidigungsattaches
- Abteilung Nachrichtendienst
- Dienststelle Organisation + Betrieb
- Sektion Beschaffung
- Sektion Auswertung
- Sektion Truppennachrichtendienst [S.31]
[Separat:
- Sektion Militärische Sicherheitsdienste MSD, S.54]
1.3.2 Stab und direkt unterstellte Sektionen
1.3.2.1 Stab
Der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr verfügt
über einen Stab; dieser Stab befasst sich namentlich mit
administrativen, personellen und finanziellen Belangen.
Dem Stellvertreter des Unterstabschefs - als Vizedirektor
der UNA - sind die Technische Sektion, das
Militärprotokoll und die Dienststelle Informatik direkt
unterstellt. Er ist für den administrativen, technischen
und personellen Bereich sowie für die militärische Planung
und die Kriegsvorbereitungen der UNA verantwortlich.
Ferner koordiniert er den Einsatz der elektronischen
Datenverarbeitung in der UNA und im Rahmen des
Truppennachrichtendienstes.
1.3.2.2 Technische Sektion [mit "technischen
Hilfsmitteln", Ausbildung für Spionage und Spannerei,
technische Hilfe für Bundespolizei und Polizei]
Die Technische Sektion ist die Fachstelle der für die
Nachrichtenbeschaffung und Abwehr erforderlichen
technischen Hilfsmittel. Sie gewährleistet die technische
Ausbildung der UNA-Mitarbeiter in den Bereichen
Nachrichten- und Sicherheitsdienst und Übermittlung. Sie
hat technische Probleme der Bundespolizei sowie kantonaler
und kommunaler Polizeikorps zu lösen und bauliche Fragen
der UNA zu bearbeiten.
[30.11.1970: Kollaboration mit dem "Wissenschaftlichen
Forschungsdienst" der Stadtpolizei Zürich - Technische
Sektion ist auch Auftraggeber]
Die Technische Sektion verfügt über Abhör- und
Beobachtungsmaterial (zu dessen Verwendung vgl. Ziff. 3).
Zur Lösung anspruchsvoller technischer Probleme hat sich
die Sektion die Unterstützung des Wissenschaftlichen
Forschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich (WFD)
gesichert. Am 30. November 1970 schlossen die
Eidgenossenschaft und die Stadt Zürich einen Vertrag ab,
wonach der Wissenschaftliche Forschungsdienst im Auftrag
der Technischen Sektion wissenschaftliche Forschung
betreibt - namentlich in den Bereichen
-- Nachrichtenbeschaffung,
-- Spionageabwehr,
-- Spurensicherung bei Sprengstoffdelikten und
-- Anlage von Dokumentationen.
[15.12.1978: Pflichtenheft für die Kollaboration mit
dem "Wissenschaftlichen Forschungsdienst" - fallweise
auch einzelne "Forschungsaufträge" für Spionage und
Spannerei - 290.000]
Ein vom Chef der Technischen Sektion der UNA am 15.
Dezember 1978 erlassenes Pflichtenheft präzisiert den
Auftrag dieses [S.32]
Dienstes im Rahmen des Vertrages. Fallweise erteilt der
Chef der Technischen Sektion dem Wissenschaftlichen
Forschungsdienst auch einzelne Forschungsaufträge. Für die
vom Wissenschaftlichen Forschungsdienst gegenüber dem Stab
der Gruppe für Generalstabsdienste erbrachten Leistungen
bezahlt der Bund der Stadt Zürich jährlich rund 290'000
Franken. Dieser Betrag wird im Voranschlag der
Eidgenossenschaft nicht gesondert ausgewiesen; er ist in
der Rubrik "Abteilungsarbeiten" des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste enthalten (vgl. Ziff. 1.6).
[Kollaboration der "Technischen Sektion" auch mit den
"geheimen Diensten" P-26 und P-27: "Kontrollierte"
Räume, Übermittlungen]
Die PUK EMD stellte fest, dass die Technische Sektion auch
für die "geheimen Dienste" (vgl. Teil IV.) eine
Unterstützungstätigkeit im technischen Bereich entfaltete:
So kontrollierte sie die Räume, die der ausserordentliche
Nachrichtendienst (P-27) benutzte, auf ihre Sicherheit hin
und beschaffte für diesen geheimen Dienst fallweise auch
Material. Zugunsten der geheimen Widerstandsorganisation
(P-26) bearbeitete sie Übermittlungs- und andere
technische Fragen und kontrollierte auch deren Räume in
technischer Hinsicht. Ausserdem waren verschiedene
Aufträge, welche die Technische Sektion dem
Wissenschaftlichen Forschungsdienst übertrug, für die
geheime Widerstandsorganisation bestimmt.
1.3.2.3 Militärprotokoll [für den "Verkehr" mit dem
Ausland]
Das Militärprotokoll leitet den Verkehr mit dem Ausland in
allen militärischen Angelegenheiten. Es organisiert
Besuche und Akkreditierungen und führt diese durch.
1.3.2.4 Dienststelle Informatik [für "Datenübertragung"
und "Sicherheit von EDV-Anlagen"]
Seit knapp einem Jahr verfügt die UNA über eine neue
Dienststelle: die direkt dem Vizedirektor unterstellte
Dienststelle Informatik. Diese Dienststelle "NA-IK"
(Nachrichten-Informatik) befasst sich in Zusammenarbeit
mit anderen Stellen der eidgenössischen Verwaltung mit der
Entwicklung der Informatiksysteme der UNA. Sie bearbeitet
Fragen der Datenübertragung und überwacht die Sicherheit
von EDV-Anlagen. [S.33]
Würdigung
Die Organisation des Stabes und der direkt unterstellten
Sektionen und Dienststellen geben der PUK EMD zu keinen
besonderen Bemerkungen Anlass.
[Anmerkung:
Hier wird vieles
unterschlagen, zum Beispiel, welcher Art denn
die die Arbeiten des "Forschungsdienst" und die
"Forschungsaufträge" waren, oder wie Menschen
eingeschätzt wurden, ob nur negativ
eingeschätzte Details aufgelistet wurden etc.]
|
1.3.3 Abteilung Nachrichtendienst
1.3.3.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen
Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst ist dem
Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr direkt
unterstellt und für die nachrichtendienstlichen Belange
der Kriegsvorbereitung dem Unterstabschef Front zur
Zusammenarbeit zugewiesen. Gemäss der Geschäftsordnung des
Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste leitet er
-- die konzeptionellen und organisatorischen Belange des
strategischen, des operativen und des
Truppennachrichtendienstes;
-- die Beschaffung und Auswertung von Informationen und
Nachrichten sowie
-- die Verbreitung von Erkenntnissen und Beurteilungen zur
sicherheitspolitischen Lage und der Bedrohung;
-- die Beschaffung der Grundlagen über Bedrohung und
Umwelt im Rahmen der militärischen Gesamtplanung.
Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst verfügt -
-- neben der administrativen Dienststelle - über
-- die Sektion Beschaffung,
-- die Sektion Auswertung und
-- die Sektion Truppennachrichtendienst.
Er sorgt für die Zusammenarbeit
-- mit der Abteilung Elektronische Kriegsführung des
Bundesamtes für Übermittlungstruppen und
-- mit der Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst des Kommandos der Flieger-
und Fliegerabwehrtruppen.
Im Rahmen ihrer Untersuchung legte die PUK EMD besonderes
Gewicht auf die Abklärung der Frage, ob die Abteilung
Nachrichtendienst "innenpolitischen" oder
"gesellschaftspolitischen" Nachrichtendienst betreibt oder
betrieben hat. [S.34]
1.3.3.2 Sektion Beschaffung ["Beschaffung" von
"relevanten" Nachrichten]
Die Sektion Beschaffung erwirbt relevante Nachrichten nach
den Prioritäten, die der Chef der Sektion Auswertung
festlegt.
1.3.3.3: Sektion Auswertung [wertet die Spannerei aus,
"beurteilt" und gibt die "rechtzeitige Vorwarnung" - das
"Indikations- und Warnzentrum" (IWZ)]
Die Sektion Auswertung gewährleistet die
nachrichtendienstliche Permanenz und die rechtzeitige
Vorwarnung der obersten Führungs- und
Entscheidungsinstanzen. Sie beurteilt laufend: die
sicherheitspolitische Lage, deren Entwicklung und
Perspektiven; die Mittel, Fähigkeiten und Absichten
aktueller und potentieller Konfliktsparteien, potentieller
Gegner oder Verbündeter; die Bedrohung der Schweiz und
ihrer Interessen. Ihr Chef legt unter anderem die
Nachrichtenbedürfnisse und -beschaffungsbegehren nach
Prioritäten fest. In bestimmten allgemeinen Bereichen
erteilt er schriftlich einen permanenten
Beschaffungsauftrag; in spezifischen Bereichen vergibt er
Sonderaufträge zur kurzfristigen Nachrichtenbeschaffung.
Der Chef der Sektion Auswertung umschreibt den Bedarf an
Nachrichten entweder von sich aus oder aufgrund von
Anfragen, die ihm von der Bundesverwaltung, den
Verteidigungsattaches oder von ausländischen
Nachrichtendiensten zugehen.
In Berichten zuhanden übergeordneter politischer und
militärischer Behörden schildert die Sektion Auswertung in
grossen Zügen die internationale Lage. Dabei stützt sie
sich auf die Nachrichten, die sie von der Sektion
Beschaffung und über andere Kanäle erhält (Massenmedien,
Nachrichten der Presseagenturen, verschiedene
Publikationen, elektronische Beobachtung durch die
Übermittlungstruppen, direkt vom ausserordentlichen
Nachrichtendienst eingehende Informationen etc..). Die
Sektion Auswertung leitet ferner das Indikations- und
Warnzentrum (IWZ), wo alle verfügbaren Informationen
gesammelt werden. [S.35]
1.3.3.4 Sektion Truppennachrichtendienst [Ausbildung
der Spione und Spanner in der schweizer Armee]
Die Sektion Truppennachrichtendienst betreut die Aus- und
Weiterbildung der Nachrichtenoffiziere, -Unteroffiziere
und -Soldaten, die in den Stäben und Stabseinheiten der
Truppenkörper und Heereseinheiten Dienst leisten, und
stellt ihnen Arbeitsgrundlagen zur Verfügung.
1.3.3.5 Methoden der Nachrichtenbeschaffung [Methoden
der kriminellen Spionage und Spannerei]
Die PUK EMD versuchte, einen allgemeinen Überblick über
die Sektion Beschaffung zu erhalten; sie legte dabei ein
besonderes Gewicht auf die Frage der Methoden der
Nachrichtenbeschaffung. Darüber spricht sich die
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste nicht aus. Der PUK EMD sind auch sonst
keine einschlägigen Weisungen oder Erlasse bekannt
geworden, die diesen Aspekt ausdrücklich regeln würden.
Aufgrund der verfügbaren Grundlagen und ohne Vorliegen
gegenteiliger Hinweise ist die PUK EMD zu folgenden
Feststellungen gekommen:
- Die Beamten der UNA betreiben zweifellos nicht
"Spionage" im üblichen Sinn des Wortes. In der Abteilung
Nachrichtendienst sind [angeblich!] keine Agenten
beschäftigt, wie man sie in ausländischen Diensten finden
kann (in der neuesten Zeitgeschichte stösst man auf
zahlreiche Beispiele). Wegen des beschränkten
Personalbestandes der Abteilung Nachrichtendienst wäre
eine solche Art von Tätigkeit auch nicht systematisch zu
betreiben.
[Mit diesen Aussagen soll die UNA
"reingewaschen" werden, denn ein Geheimdienst gibt
sicher nicht bekannt, wer ein "Agent" ist]. |
[Die "Informanten" der UNA: Kriminelle
Spione und Spanner - und die kriminellen Kollaborateure
("sekundäre Quellen") - Gesetzesbrüche]
- In der Regel bezieht der schweizerische
Nachrichtendienst - abgesehen von den Informationen, die
er aus öffentlichen Quellen, von den Verteidigungsattaches
oder von ausländischen Diensten erhält - Auskünfte von
Informanten. Solche Informanten setzen sich bei der
Nachrichtenbeschaffung nur einer kleinen oder gar keiner
Gefahr aus (eine solche könnte beispielsweise entstehen,
wenn Dokumente - obwohl es untersagt ist - aus einem
Drittland [S.36]
herausgeschmuggelt würden oder wenn in einem Drittland ein
Fotografierverbot missachtet würde). - Es ist schwer
festzustellen, auf welche Weise die Partner der
Informanten, die sogenannten "sekundären Quellen" (vgl.
Ziff. 1.3.3.6;2), die für die Sektion Beschaffung
bestimmten Informationen erwerben. Der PUK EMD sind die
Beschaffungsmethoden dieser "sekundären Quellen" nicht
bekannt. Die Art der Nachrichten lässt indessen eine
sogenannte "operative" Tätigkeit - d.h. eine
Nachrichtenbeschaffung unter Bruch fremden Rechts - nicht
als ausgeschlossen erscheinen. In einem solchen Fall kann
kein Zweifel darüber bestehen, dass die "sekundären
Quellen" wegen ihrer Beschaffungstätigkeit bestimmte
Risiken eingehen.
1.3.3.6 Informationsquellen und Zusammenarbeit mit
Dritten - [den "Nachrichtenbedürfnissen" der Sektion
Auswertung "nachkommen" - die Sammelwut]
Es obliegt der Sektion Beschaffung, die notwendigen
Informationsquellen zu erschliessen, um den
Nachrichtenbedürfnissen der Sektion Auswertung möglichst
nachzukommen. Diese Informationsquellen können öffentliche
oder nicht öffentliche sein. Die Informationen stammen
-- von den Verteidigungsattaches,
-- von Informanten,
-- von anderen Stellen der Bundesverwaltung und
-- von den ausländischen Nachrichtendiensten.
1.3.3.6.1 Schweizerische Verteidigungsattaches
[schweizer Botschaften sind Spionagezentren - Spionage
auch in Ländern weit weg von der Schweiz]
Die Schweiz hat im Ausland 13 Verteidigungsattaches,
darunter vier höhere Stabsoffiziere, sechs
Instruktionsoffiziere und drei Milizoffiziere. Sie
befinden sich auf Schweizer Botschaften in aller Welt (die
höheren Stabsoffiziere in London, Washington, Bonn und
Paris, die anderen, in der Regel im Rang eines Obersten
auf den Posten Wien, Rom, Moskau, Stockholm, Warschau,
Budapest, Ankara, Kairo und Tokio) und sind jeweils in
mehreren Ländern der entsprechenden Region, insgesamt in
41 Staaten, akkreditiert. Eine 14. Stelle wird 1991 in New
Delhi eröffnet werden. [S.37]
Schweizerische Verteidigungsattaches haben die ständige
Aufgabe, in den Ländern ihrer Region jene Nachrichten zu
beschaffen, die Gegenstand des "Verzeichnisses der
permanenten Nachrichtenbedürfnisse" bilden: Nachrichten
über die Streitkräfte, die Militär-, Wirtschafts- und
Sicherheitspolitik, die innere Lage und die Rüstungs- und
Ausrüstungsprobleme in den anvisierten Ländern. Sie haben
fallweise Sonderfragen zu bearbeiten; die Sektion
Beschaffung übermittelt ihnen solche Sonderfragen entweder
aus eigenem Antrieb oder im Auftrag einer anderen
Dienststelle des EMD (kürzliche Beispiele: Gliederung von
Streitkräften in Ländern des Mittleren Ostens, Entwicklung
der Lage in der DDR). Des weiteren verfassen sie
monatliche Berichte über Themen ihrer Wahl.
[Anmerkung:
Hier ist die schweizer Geisteskrankheit klar
bewiesen: Die UNA betreibt Spionage in der DDR und
im Mittleren Osten und meint, die Schweiz werde
dort "verteidigt". Die DDR ist weit von der
Schweiz weg, und der Mittlere Osten mit Iran und
Irak ist noch weiter weg. Für diese schweizer
Spionage gibt es nur einen Grund: Die schweizer
Spionage in der Schweizer Armee ist hoffnungslos
geisteskrank geworden - und der schweizer
Steuerzahler zahlt diesen Unsinn OHNE sein
Wissen...] |
[Die "Sonderausbildung" der Verteidigungsattaches in
den schweizer Botschaften je nach Region ihres
"Einsatzes"]
Damit die Verteidigungsattaches ihre Aufgaben erfüllen
können, erhalten sie bei der UNA eine Sonderausbildung.
Zur Hauptsache geht es dabei um eine Vertiefung ihrer
Kenntnisse über die Regionen, in denen sie ihre Tätigkeit
entfalten sollen, sowie um eine Einführung in die Art und
Weise, wie Nachrichten aus offen zugänglichen Quellen
beschafft werden.
1.3.3.6.2 Informanten [v.a. Schweizer mit "Beziehungen
zum Ausland" - UNA bezahlt die Spione und Spanner - "ein
Journalist" und noch "ein Journalist"]
Eine weitere Kategorie von Informationsquellen (in diesem
Bericht kurz "Informanten" genannt) bilden Personen, die
ausserhalb der UNA stehen und keine
nachrichtendienstlichen Fachleute sind. Es handelt sich in
der Mehrzahl der Fälle um schweizerische Staatsangehörige
mit Beziehungen zum Ausland. Für die Kontakte mit den
Informanten sorgen innerhalb der Sektion Beschaffung
Nachrichtendienstfachleute, indem sie als
Führungsoffiziere wirken. Ein Berner Journalist behauptete
dem Medienmagazin "Klartext" zufolge, er habe 1980 im
Verlaufe eines Interviews mit dem inzwischen verstorbenen
Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Eduard
Lehmann, eine Liste betreffend Zahlungen der UNA an
diverse Informanten gesehen. Auf die Frage, wofür diese
Personen Geld bekämen, soll Lehmann geantwortet haben:
"Zum Beispiel für Berichte aus Pressehäusern." Die PUK EMD
konnte die erwähnte Liste nicht auffinden. Bei der
Befragung erinnerte sich der Journalist aber an [S.38]
einen Namen auf der Liste, unter welchem er einen
Berufskollegen zu erkennen glaubte. Die PUK EMD stellte
fest, dass ein Journalist gleichen Namens von etwa 1975
bis heute als Quelle für die UNA tätig gewesen ist und von
1985 bis Mitte 1989 - frühere Unterlagen existieren nicht
mehr - jährlich gleichbleibende Zahlungen von rund 6'000
Franken erhalten hat. Nach Angaben der Abteilung
Nachrichtendienst handelt es sich um einen
Marinespezialisten für Fragen und Probleme
aussereuropäischer Seestreitkräfte. Nach Erkenntnissen der
PUK EMD befasste sich dieser Journalist
publizistisch auch mit Front- und Einwirkorganisationen
(vgl. 2.3) und war auch in der Schweiz politisch aktiv.;
Der zuständige Beamte der UNA gab an, dies nicht gewusst
zu haben. Der Journalist teilte der PUK EMD mit, nie
Nachrichten über Personen, Organisationen und Vorgänge im
Inland geliefert zu haben.
[Die versuchte Anwerbung "eines Journalisten" - für
Spionage in Afrika!]
In einem weiteren der PUK EMD zur Kenntnis gelangten Fall
versuchte die Sektion Beschaffung, einen Journalisten als
Informanten zu gewinnen. Jener hätte für die UNA im Rahmen
einer Berufsreise Informationen über die an einem Konflikt
in Afrika beteiligten Parteien sowie über deren Bewaffnung
sammeln sollen. Weitere Fälle, in denen die Sektion
Beschaffung Journalisten zur Informationsbeschaffung hätte
heranziehen wollen, sind der PUK EMD nicht bekannt
geworden.
[Anmerkung:
Mit der gewollten Spionage in Afrika stellt sich
die Schweizer Armee nun absolut ins Abseits der
Sinnlosigkeit. Aber die
Oberschicht-Militär-Schweizer sind scheinbar
einfach zu reich geboren. Der eigentliche Sinn
solcher Spionageaktionen ist, Kontakte zu den
jeweiligen Oberschichten zu knüpfen, um Gelder in
die Schweiz fliessen zu lassen - immer mit dem
Argument "Bankgeheimnis" - und das ist die
Kriegswaffe der Schweiz gegen die ganze Welt. Die
Schweiz bleibt reich, und der Rest der Welt soll
arm bleiben...]. |
[Informanten-Spione und Spanner der
UNA: Oft Selbständige - bei Angestellten wird der
Arbeitgeber "im Prinzip" unterrichtet]
Die PUK EMD ging auch der Frage nach, ob Informanten für
die UNA tätig sind, ohne dass ihre Arbeitgeber davon
Kenntnis haben. Nach den angehörten Zeugen handelt es sich
bei den Informanten häufig um Selbständigerwerbende, für
die sich dieses Problem nicht stellt; in den anderen
Fällen werde der Arbeitgeber im Prinzip unterrichtet,
unter früheren Generalstabschefs manchmal durch diesen
selbst.
[Die Formulierung
"im Prinzip" heisst, dass im Reglement
vorgeschrieben ist, den Arbeitgeber zu
unterrichten, aber in der Praxis wird der
Arbeitgeber dann eben NICHT unterrichtet]. |
[Das "Verzeichnis der permanenten
Nachrichtenbedürfnisse" der Schweizer Armee - und
"Sonderaufträge" - "Drittpersonen" als "Informanten"]
In der Regel werden Informanten nur für die Beschaffung
von Nachrichten eingesetzt, die im Verzeichnis der
permanenten Nachrichtenbedürfnisse aufgeführt sind (vgl.
Ziff. 1.3.3.3). Zur Beschaffung spezieller Nachrichten im
Rahmen von Sonderaufträgen - deren [S.39]
Beantwortung häufig dringend ist - sind solche Informanten
in der Regel nicht geeignet. In zahlreichen Fällen
beschaffen die Informanten die Nachrichten nicht selbst,
sondern holen die von ihrem Führungsoffizier verlangten
Auskünfte bei Drittpersonen ein, namentlich bei
ausländischen Staatsangehörigen, mit denen sie in Kontakt
stehen (sogenannte "sekundäre Quellen", vgl. Ziff.
1.3.3.5). Dem Führungsoffizier ist die Identität dieser
Drittpersonen nicht unbedingt bekannt.
[Solche
"Informationen" von "Informanten" können auch
Erfindungen sein, um Karriere zu machen, und wenn
die "Drittperson" unbekannt ist, gibt es darüber
KEINE Kontrolle. Damit erweist sich die UNA als
UNBRAUCHBAR und sogar GEFÄHRLICH]. |
[Entschädigung von "Informanten" oft nur mit Spesen -
Rubrik "Abteilungsarbeiten" - "getarnte
Rechnungen"+"getarnte Quittungen" (!)]
Die Quellen wissen ihrerseits vielfach nicht, dass ihre
Nachrichten für die UNA bestimmt sind. Gewisse Informanten
werden für ihre Spesen entschädigt (Reisen,
Hotelunterkünfte, Mahlzeiten, Übermittlungskosten etc.),
ohne indessen für die gelieferten Nachrichten bezahlt zu
werden. Andere Informanten werden pauschal abgefunden
und/oder erhalten unterschiedliche Beträge für ihre
Berichte, die sie abliefern. Die Auszahlungen an die
Informanten werden von der UNA zu Lasten der Rubrik
"Abteilungsarbeiten" verbucht (vgl. Ziff. 1.6). Der
Rechnungsführer der UNA übergibt den Führungsoffizieren
das benötigte Geld aufgrund von "getarnten" Rechnungen,
welche die Identität des eigentlichen Empfängers nicht
offenlegen.
Die Führungsoffiziere zahlen das Geld gegen eine -
ebenfalls "getarnte" - Quittung aus, die sie anschliessend
dem Rechnungsführer der UNA zustellen. Nach seinen
Aussagen fördert der Rechnungsführer der UNA von Zeit zu
Zeit einen von den betreffenden Informanten erstellten
Bericht an, um zu kontrollieren, ob das Geld korrekt
verwendet wird.
[Zusammenfassung:
Die Spionage wie in einer Diktatur
Fassen wir zusammen, wie die "Demokratie" in der
Bankgeheimnis-Schweiz funktioniert:
-- Informanten sind dem Generalstabschef nicht
bekannt
-- Spionage wird bis nach Asien und Afrika
betrieben, um die Schweiz in Asien und Afrika zu
verteidigen
-- Informationen können nicht überprüft werden,
weil der Informant nicht bekannt ist
-- es wird mit getarnten Rechnungen und getarnten
Quittungen operiert.
Schlussfolgerung: In Kombination mit dem Verbot
eines Zivildienstes bis Mitte der 1990er Jahre
sind diese UNA-Praktiken gegen jegliche
Demokratie, sondern solche Praktiken sind
diejenigen einer Diktatur oder eines sowjetischen
Stalin-Staats. Eine schlimmere Geldverschwendung
von Steuergeldern gibt es nicht]. |
1.3.3.6.3 Schweizerische Verwaltungsstellen -
Bundespolizei - [jährliche Sitzungen der UNA-Sektion
"Beschaffung" und der Bundespolizei - Protokolle
"unvollständig" (!)]
Zwischen der Abteilung Nachrichtendienst und der
Bundespolizei fand ein gegenseitiger Informationsaustausch
statt, welcher aufgrund der Personalunion Chef
Bundespolizei und Chef der Abteilung Abwehr vereinfacht
wurde [das war André Amstein 1969-1990, siehe Seite 51].
Gemäss den Ermittlungen der PUK EMD beschlossen der
Generalstabschef und der Bundesanwalt in einem Gespräch am
15. August 1978 die Durchführung von jährlichen Sitzun-
[S.40]
gen der Verantwortlichen der Bundespolizei und der Sektion
Beschaffung. Diesem Beschluss wurde nachgelebt; die
Verantwortlichen der Bundespolizei und der Sektion
Beschaffung kamen jedes Jahr zusammen. Die PUK EMD
verlangte die Protokolle dieser Sitzungen heraus, erhielt
diese jedoch nur unvollständig, da nicht immer Protokolle
erstellt wurden und einige Protokolle heute nicht mehr
vorhanden sind. Aus den vorliegenden Unterlagen geht
indessen klar hervor, dass zwischen der Bundespolizei und
der Sektion Beschaffung ein Nachrichtenaustausch
stattfand; über die Anzahl der ausgetauschten
Informationen wurden Statistiken geführt. Die beiden
Dienste stimmten ihre Beziehungen zu jenen ausländischen
Nachrichtendiensten, mit denen sie beide
zusammenarbeiteten, aufeinander ab und führten gemeinsam
die Verzeichnisse der permanenten Nachrichtenbedürfnisse
nach.
["Datenaustausch": Bupo-Daten der Telefonüberwachungen
und Quartalsberichte gegen Monatsberichte der
Verteidigungsattaches und Auslandsmeldungen über die
Schweiz]
Die Bundespolizei stellte der [UNA]-"Sektion Beschaffung"
[Datenbeschaffung] Unterlagen, die aus
Telefonüberwachungen stammten, und ihre Quartalsberichte
zur Verfügung. Umgekehrt leitete die "Sektion Beschaffung"
der Bundespolizei die monatlichen Berichte der
schweizerischen Verteidigungsattaches sowie - gemäss
Aussagen der Verantwortlichen - die von ausländischen
Nachrichtendiensten eingehenden Informationen über
innerschweizerische Angelegenheiten weiter.
[Spionage der "Abteilung Nachrichtendienst" bei der
Bundespolizei über persönliche und berufliche
Beziehungen von bestimmten Personen]
Nach Aussagen eines ehemaligen Beamten der Bundespolizei
richtete die "Abteilung Nachrichtendienst" wiederholt
Anfragen an die Bundespolizei, welche Einwohner der
Schweiz betrafen. Der befragte Beamte gab an, Antworten
seien in solchen Fällen nur selten gegeben worden. Das
Militär habe nur einen Anspruch auf eine Antwort, wenn
militärische Interessen betroffen seien. Für den
Staatsschutz sei die Bundespolizei zuständig.
- In einem konkreten Falle, welcher der PUK EMD bekannt
wurde, gelangte die Abteilung Nachrichtendienst mit einer
Anfrage bezüglich eines eidgenössischen Parlamentariers an
die Bundespolizei; sie wollte Informationen über dessen
persönliche und berufliche Beziehungen erhalten. Die
Bundespolizei erstellte darüber, wie dem Dossier "UNA" der
Bundespolizei zu entnehmen ist, einen kurzen Be- [S.41]
richt, welcher der anfragenden Stelle allerdings nicht
zugestellt worden sein soll.
[UNA-Spione und UNA-Spanner auf allen Ebenen des
EMD - eigene "Informationsnetze"]
- Andere Verwaltungsstellen
Nach Aussagen eines massgeblichen Mitarbeiters soll die
UNA über Informanten auf allen Ebenen des EMD verfügen. Es
scheint, dass verschiedene Instanzen der UNA eigene
"Informantennetze" innerhalb des Departements haben.
Gemäss den Äusserungen eines Zeugen kann es der
Glaubwürdigkeit der UNA schaden, wenn sich diese "Netze"
überschneiden.
[Und wieder ist
einmal mehr die schweizer Geisteskrankheit
bewiesen: Es wird grenzenlos spioniert, und die
UNA spionierte sogar das EMD systematisch aus.
"Spionieren und spannen" (Spusp) werden dabei von
Steuergeldern noch gut bezahlt, die in den
Bilanzen NIE auftauchen. DAS sind sichere
Spanner-Jobs, auf die die kriminellen Schweizer
besonders "scharf" sind...] |
1.3.3.6.4 Ausländische Nachrichtendienste - [das
"Verbindungsbüro" für Krisenfälle - die "befreundeten
Dienst" - die "benachbarten Dienste"]
Für den Verkehr mit den ausländischen Nachrichtendiensten
besteht in der Sektion Beschaffung ein Verbindungsbüro.
Dank dessen Übermittlungsmittel kann der Verkehr mit den
ausländischen Nachrichtendiensten auch dann
aufrechterhalten werden, wenn die gewöhnlichen Mittel
versagen, d.h. insbesondere in Krisenfällen. Die
ausländischen Nachrichtendienste, mit denen regelmässige
Kontakte unterhalten werden, werden "benachbarte Dienste"
genannt. Dieser Begriff wurde 1988 vom Generalstabschef
und vom Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr dem
früheren Begriff "befreundete Dienste" vorgezogen, da der
Begriff "befreundete Dienste" unter dem Gesichtspunkt der
schweizerischen Neutralität als fragwürdig erachtet wurde.
["Diskrete Begegnungen" - viele "Beschaffungsaufträge"
der UNA gingen ins Ausland - hoher, schweizer
"Nachrichtenbedarf" im Ausland]
Die Kontakte mit diesen Diensten bestehen namentlich in
diskreten Begegnungen in der Schweiz oder im Ausland. Bei
der Prüfung der Beschaffungsaufträge, welche die "Sektion
Beschaffung" in den Jahren 1989 und 1990 von der "Sektion
Auswertung" erhielt, stellte die PUK EMD einen hohen
Anteil an Anfragen von ausländischen Diensten fest. Das
kann damit erklärt werden, dass die Nachrichtendienste
ihre Informationen auf der Grundlage des
Reziprozitätsprinzips ("do ut des") austauschen und die
schweizerischen Dienste für die von ihnen benötigten
Informationen zu einem grossen Teil auf die ausländischen
Dienste angewiesen sind. Verschiedene Mitarbeiter der UNA
unterstrichen die sich daraus er- [S.42]
gebende Abhängigkeit von ausländischen Diensten, die ihren
Ursprung in den geringen Mitteln unserer Dienste - im
Vergleich zum bestehenden Nachrichtenbedarf - habe.
[Keine Gesetze, keine Reglemente - nur die
Geheimhaltung ist "schriftlich vereinbart"]
Die Zusammenarbeit mit benachbarten Nachrichtendiensten
ist nicht schriftlich geregelt. Schriftliche
Vereinbarungen bestehen hingegen in Bezug auf die
Geheimhaltungsvorschriften (vgl. Ziff. 1.3.4.2.2).
[So funktioniert die kriminelle,
schweizer Spionage-Demokratie...] |
1.3.3.6.5 Ausserordentlicher
Nachrichtendienst [P-27, P27]
Zusätzlich zu ihrem offiziellen Dienst verfügt die Schweiz
über einen ausserordentlichen Nachrichtendienst [P-27,
P27], eine Geheimorganisation (deren Beziehungen zum
ordentlichen Nachrichtendienst werden in Teil IV.
geschildert).
[P-27 mit
Hubacher und Villiger
Dies sind Informationen aus schweizer
Justizkreisen:
Gründer des P-27 ist der kriminelle
Tierkreis-Gründer Helmut Hubacher. Der "Basler
Tierkreis" ist ein Geheimclub für Kinderhandel mit
Lust an Kinderfolter bis hin zum Kindermord.
Chef des P-27 ist der kriminelle Drogenbaron und
Tierkreis-Mitglied Kaspar Villiger. Auch Villiger
ist im Geheimclub für Kinderfolter.
Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
verschweigt die Gründer und die Chefs des P-27
sowie deren hochkriminelle Machenschaften -
Hubacher mit Beziehungen zu Altkommunisten und
Neonazis, Villiger als Drogenbaron mit seiner
"Zigarrenfirma" Villiger&Söhne, die seit 1989
mit einem "Joint Venture" aus Kuba auch Drogen
importiert und die ganze Schweiz und halb Europa
verdrögelet. Konkurrenten (Del Ponte) und
Drogenfahnder (Cattaneo) wurden von Villiger und
seinem Geheimdienst P-27 "ausgeschaltet".
Also weiss man, welchen Zwecken der P-27 dient:
Den Kinderhandel für den Tierkreis schützen, den
Drogenhandel schützen und noch vieles Illegales
mehr. Bis heute (2014) getraut sich niemand in der
Schweiz die beiden Hochkriminellen Hubacher und
Villiger festzunehmen...] |
1.3.3.6.6 Privatorganisationen [für die
"Nachrichtenbeschaffung"]
Die PUK EMD ging auch der Frage nach, ob die UNA einen
Teil ihrer Aufgaben im Bereich der Nachrichtenbeschaffung
- namentlich hinsichtlich schweizerischer Personen,
Organisationen und Ereignisse - Privatorganisationen
übertragen hat. Diese Möglichkeit einer "Privatisierung"
der Nachrichtenbeschaffung, insbesondere von
Inlandinformationen, erschien nicht von vornherein als
ausgeschlossen. Die PUK EMD hat daher die nachfolgend
aufgeführten Institutionen einer Überprüfung unterzogen.
- "Büro Ha" - [Oberst Albert Bachmann übernahm
das "Büro Ha"]
Das "Büro Ha" (Hausamann) wurde seinerzeit von Oberst
Albert Bachmann übernommen (vgl. Teil IV. Ziff. 2.2.1).
Dieser betonte gegenüber der PUK EMD, die Organisation
werde "schlafend" gehalten. Nach den Erkenntnissen der PUK
EMD bestehen heute keine Beziehungen mehr zwischen dem
"Büro Ha" und der UNA. Oberst Bachmann unterhält
gegenwärtig noch persönliche Kontakte zu Angehörigen der
UNA, zu anderen Stellen des EMD sowie zur Armee. Ob sich
diese Be- [S.43]
ziehungen auf den rein privaten Bereich beschränken, wie
gegenüber der PUK EMD allseits behauptet wurde, muss von
der PUK EMD indessen offengelassen werden.
- Die Firma INSOR AG [Firma für
"Sicherheitssysteme" - wegen hohem Kundenaufkommen als
Tarnfirma ungeeignet]
Die Firma INSOR AG wurde 1976 ins Handelsregister des
Kantons Zürich eingetragen (eine Tarnfirma für
"Sicherheitssysteme" mit Sitz in Zürich, 1976-1988). Eine
ihrer Aktivitäten war die Herstellung sogenannter
"integraler Sicherheitssysteme". [Die "anderen
Aktivitäten" werden verschwiegen].
Die Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission
des Nationalrates unterzog diese Firma einer Überprüfung.
Sie kam zu folgenden Ergebnissen (vgl. Ziff. 44 ihres
Berichtes): Oberst Bachmann beabsichtigte 1976, eine
Tarnfirma für den ausserordentlichen Nachrichtendienst zu
gründen. Er versuchte, die Firma INSOR AG für diese Zwecke
einzuspannen, der Versuch scheiterte aber, da die Firma
auf dem Gebiet der Sicherheitsberatung eine echte
Marktlücke ausfüllte und sich daher zur Verwendung als
Tarnfirma nicht eignete.
[Dokumente zur Firma INSOR AG sind "verschwunden]
Die Abklärungen der PUK EMD, insbesondere die Anhörung
mehrerer Zeugen, führten zu keinen neuen Erkenntnissen. Es
ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in der
Bundesanwaltschaft vor etwa zehn Jahren - unter bis heute
ungeklärten Umständen - Dokumente betreffend die Firma
INSOR AG verschwanden. Es war der PUK EMD deshalb nicht
möglich, diese Dokumente einzusehen.
[INSOR AG war eine Insider-Bachmann-Firma - Liquidation
1988]
Die PUK EMD stellte fest, dass zwischen Verantwortlichen
der Ex-Organisationen rund um Oberst Bachmann und
Spitzenleuten der Firma INSOR AG sowie einer weiteren, mit
jener unter einem Dach untergebrachten Gesellschaft auch
persönliche Beziehungen bestanden.
Sie fand indessen keinen Hinweis, der auf eine
Zusammenarbeit zwischen der ehemaligen Firma INSOR AG und
der Abteilung Nachrichtendienst und/oder den geheimen
Organisationen (Widerstandsorganisation und
ausserordentlicher Nachrichtendienst; vgl. Teil IV.)
schliessen liesse. Die Firma wurde zufolge Liquidation im
Handelsregister am 21. April 1988 gelöscht. [S.44]
- Schweizerisches Ost-Institut (SOI) -
[Ein "Institut" als Spionageorganisation - Publikationen
abonniert - Doppeljobs oder Nachfolgejobs mit
"Aufträgen" der UNA]
Diese Institution verfolgt die wirtschaftliche und
politische Entwicklung in den Ländern Osteuropas und
veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Recherchen in der
Schweiz und anderen westlichen Ländern in Form von
Periodika und Monographien. Unter ihren, der breiten
Öffentlichkeit in der Regel offenstehenden Publikationen,
findet man Periodika wie "Zeitbild" und "SOI-Bilanz". Die
PUK EMD konnte feststellen, dass das Schweizerische
Ost-Institut und einige seiner Mitarbeiter mehr oder
weniger regelmässig Fragen von Beamten der UNA (z.B. über
Aspekte der Gesetzgebung in den kommunistischen Ländern) -
im Prinzip kostenlos - beantworten. Ferner übte der Leiter
des Instituts eine gewisse Zeit lang gegen eine
bescheidene Vergütung eine Tätigkeit als Referent für die
UNA aus. Die Abteilung Nachrichtendienst hat Publikationen
des Ost-Instituts abonniert.
Die Frage, ob Personen, die beim Schweizerischen
Ost-Institut lediglich eine Teilzeitbeschäftigung
innehaben, gleichzeitig auch für die UNA arbeiten, konnte
nicht geklärt werden. Die PUK EMD stellte hingegen fest,
dass Mitarbeiter des Schweizerischen Ost-Instituts gegen
Bezahlung einzelne Aufträge für die UNA ausführten.
Gegenwärtig sind zwei frühere Mitarbeiter der "Abteilung
Nachrichtendienst" beim Schweizerischen Ost-Institut
angestellt. Da diese beiden Mitarbeiter keine Beamten mehr
sind, ist die Ausübung dieser Tätigkeit nicht zu
beanstanden.
[Spezial-Spionage gegen Russland: 1 Jahre lang ein
"Aufklärungszentrum" wegen den "Aktiven Massnahmen" der
"Sowjetunion"]
In einem "Nachrichtenbulletin" (Nr. 1/87) kündigte der
Chef der "Sektion Auswertung" für 1987 die Schaffung eines
internationalen Aufklärungszentrums (Centrale
internationale de clearing) innerhalb des Schweizerischen
Ost-Instituts an; es werde sich mit den "Sowjetischen
'Aktiven Massnahmen'" befassen. Gemäss einem
Verantwortlichen des Schweizerischen Ost-Instituts sollten
Informationen über diese "Aktiven Massnahmen"
(insbesondere "Massnahmen zur Desinformation")
zusammengetragen und in der Folge gegen Bezahlung an
interessierte Personen und Institutionen weitergeleitet
werden. [S.45]
Nach einer etwa einjährigen Versuchsphase wurde dieses
Projekt aus finanziellen Gründen aufgegeben. Während
dieser Versuchsphase hat sich die "Abteilung
Nachrichtendienst" nach ihren eigenen Angaben nie um
diesbezügliche Informationen aus dem Schweizerischen
Ost-Institut bemüht und auch nie welche erhalten.
[Kommentar: Es ist
das Gegenteil anzunehmen: Es sind sicher viele
Informationen aus dem Ost-Institut eingegangen.
Das Projekt eines "Aufklärungszentrums" wegen den
"aktiven Massnahmen" der "Sowjetunion" wurde aber
1988 aufgegeben, weil es dann bald keine
"Sowjetunion" mehr gab! Ganz im Gegensatz zum
P-27, der bis heute (2014) weiterläuft, um
Menschenjagden zu veranstalten!]
|
["Nichtklassifizierte Schriften" der
UNA gratis für das "Schweizerische Ost-Institut"]
Nach den Abklärungen der PUK EMD erhält das
Schweizerische Ost-Institut von der UNA keine Nachrichten.
Die PUK EMD stellte jedoch fest, dass die UNA dem Institut
im Austausch gegen Publikationen des Instituts
gelegentlich nichtklassifizierte Schriften gratis abgibt.
- Institut für politische Zeitfragen (IPZ) -
[Informationen für die UNA über die
"Nachrichtenbeschaffung" und die "indirekte
Kriegsführung" - Publikationen abonniert]
Die Untersuchung der PUK EMD ergab, dass Robert Vögeli,
Leiter dieses Instituts, gelegentlich Fragen von
Mitarbeitern der "Sektion Beschaffung" beantwortete. Von
Zeit zu Zeit hielt er bei der UNA Referate zum Thema der
indirekten Kriegsführung. Für diese Leistungen wurde er
entschädigt. Die Abteilung Nachrichtendienst hat gewisse
Publikationen des Instituts abonniert.
Die PUK EMD stellte keine besonderen Verbindungen zwischen
der UNA und dem Institut für politische Zeitfragen oder
Robert Vögeli fest.
1.3.3.6.7 "Abteilung Elektronische Kriegsführung" -
[Spionage von ausländischem Militärfunk "in einem
grossen Umkreis"]
Zwei Mitarbeiter der "Sektion Auswertung" stellen die
Verbindung mit der "Abteilung Elektronische Kriegsführung"
(EKF) des Bundesamtes für Übermittlungstruppen sicher. Die
Einrichtungen der "Abteilung Elektronische Kriegsführung"
ermöglichen es ihr, in einem grossen Umkreis Funksprüche
aufzufangen und so in gewissen Zonen den militärischen
Funkverkehr zu verfolgen. Aufgrund von Nachrichten, die
auf diesem Wege eingehen, kann die "Sektion Auswertung"
ihre Lagekarten über militärische Konzentrationen und
Bewegungen à jour halten. [S.46]
[Kommentar: Die PUK
verschweigt hier, dass diese Militärspionage gegen
andere Staaten absolut kriminell und illegal ist,
und dass damit die staatliche Souveränität eines
jeden Landes verletzt wird. Das heisst, diese
kriminelle Militärspionage macht die Schweiz auch
zum militärischen Ziel! Aber die kriminelle,
schweizer Bankgeheimnis-Demokratie hat sich immer
alles erlaubt...] |
[Spionage bei Privatpersonen möglich -
die Ausrede von der "Intensität des Funkverkehrs" -
Schutzbehauptung: Artikel 179bis wird "eingehalten"]
Die PUK EMD stellte fest, dass die "Abteilung
Elektronische Kriegsführung" mit dem ihr zur Verfügung
stehenden Material auch Gespräche zwischen Privatpersonen
empfangen kann. Nach ihren Verantwortlichen begnügt sie
sich aber damit, die Intensität des Funkverkehrs zu
überwachen, und hört die privaten Gespräche von Dritten
nicht ab. Die Verantwortlichen erklärten gegenüber der PUK
EMD, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das
Verbot des Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche
gemäss Artikel 179bis des Schweizerischen
Strafgesetzbuches, würden eingehalten. Es ist darauf
hinzuweisen, dass jedermann in der Schweiz Geräte auf dem
freien Markt erwerben kann, um derartige Funkverbindungen
mitanzuhören. Die PUK EMD fand keine Hinweise auf eine
unerlaubte Tätigkeit der Abteilung Elektronische
Kriegsführung.
[Kommentar: Nun,
auch die Feststellung "keine Hinweise" hat die
Funktion, die UNA reinzuwaschen. Die UNA gibt
sicher keine Dokumente über Abhörmassnahmen bei
Privatpersonen heraus. Die Kriminellen der UNA und
im schweizer Militärgeheimdienst oder im P-26 und
P-27 wissen, dass sie schweigen müssen]. |
[Der Nachrichtendienst der Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen: Spionage gegen ausländische
Luftwaffen und Raumfahrt - Kooperation mit der UNA]
1.3.3.6.8 Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst
Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen verfügen über einen
eigenen Nachrichtendienst (Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst), der ihrem Kommandanten
direkt unterstellt ist. Dieser Nachrichtendienst beschafft
Informationen über ausländische Luftstreitkräfte,
einschliesslich Fliegerabwehr und Raumfahrt, wertet sie
aus und verbreitet sie. Ausserdem analysiert er die
Bedrohung aus der Luft gegen die Schweiz. Dabei hat er in
Abstimmung mit der UNA zu arbeiten und deren
Nachrichtenbedürfnissen Rechnung zu tragen.
[Direkte Kontakte mit ausländischen Geheimdiensten -
direkte Kontakte zur Bundespolizei - Spione auf
Kongressen, Konferenzen etc. - Desinformation]
Die Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst
tauscht - unabhängig von der UNA - Informationen mit den
ausländischen Nachrichtendiensten aus und pflegt direkte
Kontakte mit der Bundespolizei. Sie schickt regelmässig
Mitarbeiter ins Ausland, um Nachrichten anlässlich von
Kongressen, Konferenzen etc. zu beschaffen. Ferner
bearbeitet er die indirekte Kriegsführung (Subversion
[Zersetzung] und Desinformation). [S.47]
Zur Rechtfertigung für das Nebeneinanderbestehen der
"Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst" und
der "Abteilung Nachrichtendienst" führten die
Verantwortlichen vor der PUK EMD aus, die
Informationsbedürfnisse der Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen seien besonderer Art. Es sei nötig,
dass diese Truppen die zweckdienlichen Nachrichten direkt
erhielten und auswerten könnten.
[These: Die
Formulierung "Informationsbedürfnisse ...
besonderer Art" heisst wahrscheinlich, dass da
Nachrichten über UFOs sind, die vor den anderen,
kriminellen Geheimdiensten und vor allem vor der
Bevölkerung geheimgehalten werden sollen, damit
die Macht der "USA" und der Mondhallen-NASA nicht
angezweifelt wird...] |
1.3.3.6.9 Der Armeestabsteil
"Beschaffung" - ["vorbereitete" Offiziere für den Fall
einer Mobilmachung - Spionage überall]
Bestimmte Mitarbeiter der "Sektion Beschaffung" - als Teil
der Bundesverwaltung - treten im Falle einer Mobilmachung
in einen besonderen Armeestabsteil ("Beschaffung") über.
Dort sind bereits in Friedenszeiten weitere für die
Nachrichtenbeschaffung geeignet scheinende Offiziere, die
nicht UNA-Beamte sind, eingeteilt. Obwohl ein Einsatz -
grundsätzlich - nur für den Mobilmachungsfall vorgesehen
ist, werden die Offiziere in Friedenszeiten auf ihre
Aufgaben vorbereitet; sie leisten ihren Militärdienst im
Nachrichtenwesen, wo sie verschiedene Funktionen ausüben.
So betätigen sie sich als gelegentliche Mitarbeiter der
Sektion Beschaffung oder als Informanten, indem sie
Nachrichten direkt beschaffen oder aufgrund eines eigenen
Beziehungsnetzes erwerben.
1.3.3.7 Würdigung
- zur Zusammenarbeit mit der Bundespolizei [muss
unterbunden werden - Vermischung von Inland und Ausland]
Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei ist
problematisch. Bundespolizei und militärischer
Nachrichtendienst haben prinzipiell getrennte
Aufgabenbereiche: Die "Abteilung Nachrichtendienst"
beschafft Auslandnachrichten, die Bundespolizei bearbeitet
Nachrichten über die innere Sicherheit der Schweiz und
nicht-militärische Bedrohungen im In- und Ausland. Wenn
auch die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist (vgl. Ziff.
2.2), so muss doch festgehalten werden, dass sich die
Abteilung Nachrichtendienst nicht um die politischen
Verhältnisse im Inland zu kümmern hat.
Nachrichtendienstliche Erkenntnisse der Bundespolizei über
Vorgänge im Inland dürfen daher nach Auffassung der PUK
EMD der Abteilung Nachrichten- [S.48]
dienst nicht übergeben werden. Namentlich hat die
Abteilung Nachrichtendienst keine Befugnis, der
Bundespolizei "Beschaffungsaufträge" im Inland zu
erteilen, und die Bundespolizei darf solche Aufträge nicht
ausführen. Die Armeeleitung muss sich - mit Blick auf die
Vorbereitungen der Mobilmachung, des Aufmarsches und des
Einsatzes der Armee - ein treffendes Bild nicht nur über
die Verhältnisse im Ausland, sondern auch über die
Situation im Inland machen können. Die Beschaffung der
Inlandinformation ist jedoch nicht Sache der Abteilung
Nachrichtendienst, sondern hauptsächlich der
Bundesanwaltschaft beziehungsweise der Bundespolizei
(bezüglich der Information durch die Abteilung Abwehr
siehe Ziff. 1.3.4).
- zur Zusammenarbeit mit den ausländischen
Nachrichtendiensten - [keine Rechtsgrundlage vorhanden -
keine politische Kontrolle]
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten
bedarf einer Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat im Rahmen
der Aussen- und Militärpolitik Kompetenzen für den
Abschluss sogenannter Geheimschutzvereinbarungen und
braucht hierzu keine zusätzlichen verfassungsmässigen
Grundlagen. Er hat von diesen Kompetenzen Gebrauch gemacht
und Vereinbarungen hinsichtlich der Geheimhaltung
ausgetauschter Informationen mit anderen Staaten
abgeschlossen. Nach den Feststellungen der PUK EMD
betreffen diese Geheimschutzvereinbarungen allerdings den
Nachrichtenaustausch nicht (vgl. Ziff. 1.3.4.4). Die
(mündlichen) Abmachungen der Unterstabschefs
Nachrichtendienst und Abwehr mit ihren ausländischen
Partnern über den Nachrichtenaustausch vermögen indessen
fehlende Abkommen des Bundesrates oder andere
Rechtsgrundlagen nicht zu ersetzen. Bereits die PUK EJPD
stellte fest, dass zwischenstaatliche Abkommen auf unterer
Verwaltungsstufe ohne entsprechende Grundlage unzulässig
sind.
Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen Diensten ist
neutralitätspolitisch heikel. Er setzt eine ständige
Kontrolle durch die politische Führung voraus. Unser
Nachrichtendienst ist zudem von ausländischen Diensten zu
stark abhängig (vgl. Ziff. 1.3.3.6.4). Auch wenn ein
Kleinstaat gewissen Beschränkungen in materieller und
personeller Hinsicht unterliegt, darf er sich nicht
aufgrund [S.49]
dieser Beschränkungen in die Abhängigkeit von Dritten
begeben. Ziel müsste es daher sein, den Anteil der eigenen
Leistungen unseres Nachrichtendienstes zu erhöhen.
- zur Zusammenarbeit mit der Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst - [Doppelspurigkeiten
vermeiden]
Die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung
Nachrichtendienst und der Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst (vgl. Ziff. 1.3.3.6.8)
müsste verbessert werden. Insbesondere sollte dafür
gesorgt werden, dass die beiden Dienste Doppelspurigkeiten
bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben vermeiden. Es ist zu
überprüfen, ob die Sektion Flieger- und
Fliegerabwehrnachrichtendienst in die UNA integriert
werden könnte.
- zu den Methoden der Nachrichtenbeschaffung -
[Spionage und Spannerei in Friedenszeiten mit
Rechtsbrüchen ist unangebracht]
In Übereinstimmung mit den Verantwortlichen des EMD
beziehungsweise der UNA lehnt die PUK EMD eine "operative"
Nachrichtenbeschaffung der UNA im strategischen
Normalfall, d.h. in Friedenszeiten, ab (vgl. Ziff.
1.3.3.5). Der gezielte Einsatz von Mitarbeitern zur
aktiven Beschaffung von Nachrichten unter Inkaufnahme des
Bruchs fremden Rechts rechtfertigt sich erst bei Auftreten
einer aktuellen Bedrohung. Die Vorbereitung solcher
Massnahmen schon in Friedenszeiten ist indessen nicht
ausgeschlossen.
1.3.4 Die "Abteilung Abwehr" [der UNA]
1.3.4.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen -
[Präventive Spionage und Spannerei, um das "militärische
Geheimnis" zu wahren und um "Beeinträchtigungen" zu
verhindern - Bearbeitung "armeefeindlicher Umtriebe"]
Die "Abteilung Abwehr" hat die Aufgabe, für den Schutz des
militärischen Geheimnisses zu sorgen und beeinträchtigende
Einwirkungen auf Militärpersonen oder Armeeanlagen zu
verhindern beziehungsweise abzuklären; ausserdem ist
sie für die zentrale Bearbeitung von Fällen
armeefeindlicher Umtriebe zuständig.
Dem Chef der "Abteilung Abwehr" stehen zur Erfüllung
seiner Aufgabe die "Sektion Geheimhaltung" (neu:
Zentralstelle EMD für Schutz und [S.50]
Sicherheit, nachfolgend ZES genannt) und die Sektion MSD
[Militärische Sicherheitsdienste] zur Verfügung.
[1969-1990: Chef der Bundespolizei=Chef der "Abteilung
Abwehr": André Amstein]
Seit dem Jahre 1969, als der damalige Chef der
Bundespolizei, André Amstein, auch Chef der Abteilung
Abwehr wurde, bestand zwischen diesen beiden Funktionen
eine Personalunion. Nach der Beurlaubung des jetzigen
Amtsinhabers aus seinen Funktionen im Februar 1990 wurden
sowohl die Bundespolizei als auch die Abteilung Abwehr je
einem Beamten der Bundespolizei beziehungsweise der
Abteilung Abwehr vertretungsweise unterstellt.
1.3.4.2 Die "Sektion Geheimhaltung"
1.3.4.2.1 Die Aufgaben der "Sektion Geheimhaltung"
[1990: Umbenennung in "Zentralstelle EMD für Schutz und
Sicherheit" ZES - Verordnung des EMD ab 1991 -
Prävention zur Wahrung des militärischen Geheimnisses]
Mit Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung vom 9.
Mai 1990 über die Personensicherheitsüberprüfung im
militärischen Bereich - die PUK EMD hatte ihre Arbeiten
bereits aufgenommen - wurde die "Sektion Geheimhaltung" in
"Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit" (ZES)
umbenannt. Ihre Aufgaben wurden mit Wirkung ab 1. Januar
1991 in der Verordnung des EMD vom 29. August 1990 über
Organisation und Verantwortung im Bereich der Schutz- und
Sicherheitsmassnahmen umschrieben. Bis zum 1. Januar 1991
gilt weiterhin die Verfügung des EMD vom 18. März 1965
betreffend die Organisation zur Wahrung des militärischen
Geheimnisses. Der Bericht der PUK EMD steht auf der
Grundlage der noch geltenden Verfügung vom 18. März 1965.
[Geheimhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen werden
"bearbeitet", Armeekader und Beamte des EMD werden
"ausgebildet", rechtliche Fragen erledigt -
EDV-Sicherheit]
In der Sektion Geheimhaltung werden die Geheimhaltungs-
und Sicherheitsmassnahmen
-- in der Armee,
-- bei den Verwaltungszweigen des EMD und
-- bei den kantonalen Militärverwaltungen sowie
-- bei Dritten (private Auftragnehmer im Rahmen des
Geheimschutzverfahrens)
bearbeitet, die entsprechende Ausbildung der Armeekader
und der Beamten des EMD geleitet und die Erledigung aller
diesen Bereich beschlagenden Rechtsfragen besorgt. Die
Sektion ist auch für die Sicherstellung der EDV-Sicherheit
bei militärischen Geheimhaltungs- und
Sicherheitsmassnahmen verantwortlich. [S.51]
1.3.4.2.2 Geheimschutzverfahren,
Geheimschutzvereinbarungen und
Sicherheitsbescheinigungen
Die PUK EMD hat sich - nach einem summarischen Überblick
über die Tätigkeit dieser Sektion - insbesondere mit den
nachfolgenden Tätigkeitsbereichen befasst.
- Geheimschutzverfahren
Auf die Geheimschutzverfahren wird im Berichtspunkt
"Sicherheitsüberprüfungen durch die ZES" eingegangen (vgl.
Ziff. 4.3.2).
- Geheimschutzvereinbarungen
Die Geheimschutzvereinbarungen wurden bereits im Jahre
1977 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der
Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen bei den
Abklärungen im Zusammenhang mit dem Verrat von Jean-Louis
Jeanmaire (77.073 Bericht vom 21. Oktober 1977, Ziff. 72)
und im Jahre 1989 von der PUK EJPD (Ziff. 9.3, S. 182)
einer Prüfung unterzogen. Die PUK EMD kann die dort
gewonnenen Erkenntnisse bestätigen.
[Geheimhaltungsverträge zwischen zwei Staaten -
normalerweise im Zusammenhang mit Rüstungskäufen]
Geheimschutzvereinbarungen sind Verträge zwischen den
Sicherheitsbehörden zweier Staaten beziehungsweise den
hierfür zuständigen Regierungsstellen: Mit solchen
Vereinbarungen verpflichten sich die beteiligten Parteien
gegenseitig, der Geheimhaltung unterstehende Informationen
des jeweiligen Partners den eigenen
Geheimhaltungsvorschriften zu unterstellen. In der Regel
werden die von den Vereinbarungen erfassten Informationen
definiert, womit zugleich der Anwendungsbereich der
Vereinbarungen festgelegt wird. Üblicherweise beziehen
sich die Vereinbarungen auf Informationen, die für den
Kauf militärischer Ausrüstung und Bewaffnung notwendig
sind. Eine solche Vereinbarung enthält typischerweise auch
Bestimmungen über den Ausschluss des Kontrollrechtes des
einen Partners auf dem Territorium des anderen.
[Rüstungskäufe und totaler Informationsaustausch]
Der PUK EMD wurde ein Abkommen [der Staat bleibt
ungenannt!] bekannt, das von diesem Schema abweicht, indem
es - nach seinem Wortlaut - [S.52]
"auf jede Zusammenarbeit und auf jeden
Informationsaustausch auf jedem Gebiet zwischen den
Streitkräften der beiden Partner" Anwendung finden soll
(vgl. Ziff. 1.3.4.4).
[Alte und neue Unterschriften für die
Geheimhaltungsverträge]
Bis vor kurzem wurden die Geheimschutzvereinbarungen in
der Regel durch den Chef der "Sektion Geheimhaltung"
unterzeichnet. Er stützte sich dabei auf die
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste. Diese Praxis erfuhr mittlerweile eine
Änderung, indem der Bundesrat am 2. November 1988 zwei
Vereinbarungen guthiess. In einem Fall wurde das
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten,
im anderen Fall das EMD ermächtigt, die entsprechende
Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Verordnung des EMD vom
29. August 1990 über Organisation und Verantwortung im
Bereich der Schutz- und Sicherheitsmassnahmen betraut die
ZES [Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit] nur noch
mit der Federführung, nicht mehr mit dem Abschluss von
Geheimschutzvereinbarungen. Mit diversen Staaten bestehen
Geheimschutzvereinbarungen. Der Bundesrat wird eingeladen,
die Namen dieser Staaten zu veröffentlichen.
- Sicherheitsbescheinigungen [für schweizer Spione und
Spanner im Ausland - und für ausländische Spione und
Spanner in der Schweiz - Besuchsbewilligung]
Schweizer, die im Ausland Zugang zu klassifizierten
Informationen erhalten sollen, benötigen in der Regel
aufgrund des ausländischen Rechts und, wo
Geheimschutzvereinbarungen bestehen, gestützt auf diese,
eine Sicherheitsbescheinigung der schweizerischen
Sicherheitsbehörden. Diese Bescheinigungen erklären
zuhanden des ausländischen Staates, dass der betreffende
Schweizer aufgrund eines entsprechenden
Überprüfungsverfahrens berechtigt sei, Informationen bis
zu einer bestimmten Geheimhaltungsstufe zur Kenntnis zu
nehmen beziehungsweise zu bearbeiten. Weisungen der
Sektion Geheimhaltung regeln das Verfahren und die
Zuständigkeit zur Ausstellung solcher
Sicherheitsbescheinigungen. Umgekehrt legen die Weisungen
fest, dass Ausländer, welchen Zugang zu klassifiziertem
Material in der Schweiz gewährt werden soll, eine
Sicherheitsbescheinigung ihres Herkunftslandes benötigen.
Wird die ausländische Sicherheitsbescheinigung für in
Ordnung befunden, so erteilt die [S.53]
Sektion Geheimhaltung der Besuchsinstanz die
sicherheitsmässige Besuchsbewilligung.
Militärische Sicherheitsdienste (MSD)
1.3.4.3 Die "Sektion MSD" [militärische
"Sicherheitsdienste"]
Diese Sektion besteht in ihrer heutigen Form seit 1985 und
umfasst vier Dienststellen:
-- die Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee,
-- die Dienststelle Heerespolizei,
-- die Dienststelle Technik und
-- die Dienststelle Prävention.
Die beiden ersten Dienststellen betreuen administrativ den
gleichnamigen Armeestabsteil beziehungsweise Dienstzweig,
während der Dienststelle Prävention keine Truppen zur
Verwaltung zugewiesen sind.
1.3.4.3.1 Der Sicherheitsdienst der Armee -
["Sicherung" der Armee gegen "Spionage und Sabotage" -
Sicherung der Schweiz gegen Handlungen gegen die
Landesverteidigung oder gegen die "Neutralität"]
[Ergänzung: Mit dem
Wort "Sicherheitsdienst" (SD) und mit all den
Unterstellungen gegen das Ausland ist die
Nazi-Struktur der Schweiz absolut bestätigt. Die
Schweiz wurde eben wirklich NIE entnazifiziert]. |
Der "Bundesratsbeschluss vom 19. Mai 1971
über den Sicherheitsdienst der Armee" weist dem
Armeestabsteil "Sicherheitsdienst der Armee" als Aufgabe
die Sicherung der Armee gegen Spionage und Sabotage sowie
die Abwehr anderer rechtswidriger Handlungen gegen die
militärische Landesverteidigung oder die Neutralität zu.
[Friedenszeiten: Polizei und Generalstabsdienste -
Ausbildung - Polizeibeamte und Bundespolizeibeamte]
In Friedenszeiten werden die Aufgaben des
Sicherheitsdienstes der Armee durch die Polizei des
Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie, soweit es
sich um vorbeugende Massnahmen im Armeebereich handelt,
vom Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt. Die
Ausbildung des Sicherheitsdienstes der Armee erfolgt im
Rahmen von Fachkursen und in Ausbildungsdiensten bei der
Truppe. Der Sicherheitsdienst der Armee rekrutiert sich
aus aktiven Polizeibeamten der Kantone und der Gemeinden,
ergänzt durch wenige Beamten der Bundespolizei.
[Spionage, Studien und Spekulation,
Ausbildungsunterlagen, Waffenbeschaffung, Waffenlager]
Die administrative Betreuung des Dienstzweiges obliegt der
Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee. Sie führt
zusammen mit anderen Dienststellen das Personelle,
behandelt Organisations- und Mobilmachungsfragen, erstellt
in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Kommando die
erforderlichen Ausbildungsunterlagen, beschafft
beziehungsweise bewirtschaftet das Material und bearbeitet
Einsatzprobleme. Die zivilen Mitarbeiter der Dienststelle
Sicherheits- [S.54]
dienst der Armee sind nicht notwendigerweise im
"Armeestabsteil Sicherheitsdienst der Armee" eingeteilt.
Zum Material, welches von der Dienststelle
Sicherheitsdienst der Armee beschafft und verwaltet wird,
gehören Waffen, insbesondere Pistolen und
Maschinenpistolen. Die PUK EMD, hat einige [Hunderte?
Tausende?] Pistolen und Maschinenpistolen, die
üblicherweise in den Zeughäusern gelagert sind, in den
Kellerräumen der Sektion MSD festgestellt.
[Spionage und Spannerei mit Wanzen, Telefonüberwachung,
Funkfrequenzscanner, Kameras - Schulungen]
Im übrigen verfügt der Sicherheitsdienst der Armee über
Abhör- und Beobachtungsmaterial: drahtlose und
drahtgestützte Abhöranlagen (Wanzen), Tonbandgeräte (mit
der Möglichkeit, diese an Telefonleitungen
anzuschliessen), Funkfrequenzscanner und optisches
Beobachtungsmaterial [Kameras]. Der Einsatz dieser Mittel
erfolgt entweder im Rahmen der Ausbildung oder bei
Einsätzen durch den Sicherheitsdienst der Armee selbst
beziehungsweise durch Ausleihen. Die Einsätze des
Sicherheitsdienstes der Armee sind in der Regel
Ausbildungsdienste, während welchen dessen Mitglieder
insbesondere an den Observationsgeräten geschult werden.
[Personenschutz bei "hohen" Ausländern]
Eine weitere Einsatzform des Sicherheitsdienstes der Armee
war frühen der Personenschutz namentlich von
Repräsentanten ausländischer Staaten und ausländischer
Streitkräfte, die die Schweiz besuchen.
1.3.4.3.2 Dienststelle Heerespolizei - [Aktionen gegen
schweizer Armeeangehörige - Polizeibeamte]
Die Verordnung vom 29. Juni 1983 über die Heerespolizei
weist dem Dienstzweig Heerespolizei die Aufgabe einer
Kriminal- und Sicherheitspolizei bei der Truppe zu. Die
Heerespolizei wird in der Regel auf Anordnung des
zuständigen Truppenkommandanten beziehungsweise eines
militärischen Untersuchungsrichters oder des EMD tätig.
Sie rekrutiert sich aus aktiven und ehemaligen Beamten der
zivilen Polizeikorps. Als militärischer Verband ist sie -
über den Kommandanten der Heerespolizei - dem
Generalstabschef unterstellt.
Die administrative Betreuung des Dienstzweigs obliegt der
Dienststelle Heerespolizei; sie ist in ihren Aufgaben der
Dienststelle [S.55]
Sicherheitsdienst der Armee vergleichbar. Die zivilen
Mitarbeiter dieser Dienststelle sind nicht
notwendigerweise im Dienstzweig Heerespolizei eingeteilt.
Die Heerespolizei nimmt kriminalpolizeiliche sowie
sicherheits- und verkehrspolizeiliche Aufgaben wahr.
Observationsmaterial akustisch-elektronischer Art fehlt in
ihren Materialsätzen vollständig. Über diesen Dienstzweig
beziehungsweise diese Dienststelle sind von der PUK EMD
keine besonderen Feststellungen zu machen.
[Die Realitäten
in der kriminellen, schweizer Armee bis in die
1990er Jahre
Die Truppenkommandanten und die militärischen
Untersuchungsrichter hatten alle Macht über die
schweizer Soldaten und konnten willkürlich
Soldaten diskriminieren und mit Rufmorden
"fertigmachen". Die schweizer Soldaten dagegen
hatten KEINE Macht gegen die oft kriminellen
Truppenkommandanten und gegen kriminelle schweizer
Militärrichter, die ein undurchdringliches,
schweizer "Militär-Pack" bildeten. Das sind die
Umstände bis in die 1990er Jahre bis zur
Einführung eines Zivildienst. Dieses kollektive
Militär-Trauma in der Schweiz mit dem blanken
Nazitum in der schweizer Armee unterscheidet die
kriminelle, schweizer Mentalität mit ihrem
Bankgeheimnis (Kompensation!) bis heute wesentlich
von anderen Ländern Europas mit weniger
Kriminalität]. |
1.3.4.3.3 Dienststelle Prävention -
["vorbeugende Massnahmen" - 1 Mitarbeiter pro
Truppenteil]
Rechtsgrundlage der Arbeiten der Dienststelle Prävention
ist Artikel 1 Absatz 2 des Bundesratsbeschlusses vom 19.
Mai 1971 über den Sicherheitsdienst der Armee, wonach in
Friedenszeiten "vorbeugende Massnahmen im Armeebereich"
vom Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt
werden; gemäss Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste fällt diese Aufgabe in den
Zuständigkeitsbereich des Chefs der "Abteilung Abwehr",
der sie der "Dienststelle Prävention" übertragen hat. Die
"Dienststelle Prävention" betreut keinen Truppenteil.
Ursprünglich in der "Dienststelle Sicherheitsdienst der
Armee" integriert und mit einer Personalstelle dotiert,
wurde sie im Jahre 1985 geschaffen und sukzessive mit zwei
weiteren Personalstellen versehen. Die Absicht war,
mindestens für jedes Korps und für die Flieger- und
Fliegerabwehrtruppen je einen Mitarbeiter zur Verfügung zu
haben.
["Vorbeugende Massnahmen":
Personensicherheitsüberprüfungen von Bediensteten v.a.
der UNA - Zentralpolizeibüro und Fichen der
Bundespolizei - "Sicherheitsgespräch"]
Die Aufgabe der Dienststelle Prävention besteht im
wesentlichen in der Durchführung der
Personensicherheitsüberprüfungen von Bediensteten der
Gruppe für Generalstabsdienste, im besonderen von
Mitarbeitern der UNA. Zu diesem Zwecke werden die zu
überprüfenden Personen beim Schweizerischen
Zentralpolizeibüro und anhand der Fichen der Bundespolizei
"nachgeschlagen" und, sofern sich keine negativen
Anhaltspunkte ergeben, in der Regel zu einem
"Sicherheitsgespräch" aufgeboten und dabei nochmals
befragt.
[Kriminelle schweizer Spione machen mit Erfindungen
Karriere
Hier unterschlägt die PUK EMD, dass viele Einträge bei den
Karteikarten (Fichen) der Bundespolizei reine Erfindungen
und Rufmorde sind, weil sich kriminelle Spione gerne
"profilieren" wollen und mit "sensationellen"
Erkenntnissen "Karriere machen" wollen - und auch
"Karriere machen". Die Opfer werden NIE befragt sondern
werden dann endlos verfolgt, weil in den schweizer
Dienststellen dann auch ein "Korpsgeist" besteht, und wer
"dumme Fragen" stellt, der gefährdet seine Karriere oder
fliegt...]
["Prävention" gegen "armeefeindliche Umtriebe"]
Eine weitere Aufgabe dieser Dienststelle besteht in der
Bearbeitung von besonderen Fragen im Zusammenhang mit
armeefeindlichen Umtrieben. [S.56]
[Ursache
für "armeefeindliche Umtriebe"
Hier unterschlägt die PUK EMD vom 17. November
1990 wieder die Brutalität und das Nazitum in der
Schweizer Armee durch die kriminellen
Kommandanten, die die Soldaten systematisch
quälten und mit sinnlosen Märschen folterten oder
Mutproben anordneten, und die die Macht hatten und
zum Teil heute noch haben, mit einem einzigen
Brief mit falschen oder einseitigen Angaben ganze
Existenzen zu vernichten und Karrieren zu
blockieren. Widerstand und Dienstverweigerung
wurde bis in die 1990er Jahre mit Militärgefängnis
beantwortet. Insofern ist es nur logisch, dass
viele Schweizer "armeefeindliche Umtriebe"
entwickelten, um diese Armee zu verändern oder
abzuschaffen]. |
[Die militärischen Karteikarten
(EMD-Karteikarten, EMD-Fichen)]
Die Tätigkeit der Dienststelle Prävention wird besonders
dargestellt unter dem Berichtspunkt "Personendaten im
Eidgenössischen Militärdepartement" (vgl. Teil III. Ziff.
2.), da in dieser Dienststelle die sogenannten
"EMD-Fichen" erstellt und verwaltet wurden, sowie im
Berichtspunkt "Sicherheitsüberprüfungen im militärischen
Bereich" (vgl. Teil II. Ziff. 4.), da ihr in diesem
Bereich zusammen mit der "Sektion Geheimhaltung" eine
zentrale Aufgabe zukommt.
[Ergänzung: Auch
diese militärischen Karteikarten (EMD-Fichen) sind
wahrscheinlich voller Erfindungen, Rufmorde und
enthalten vor allem nur einseitige Informationen,
damit die "Informanten" eine gute "Karriere"
machen konnten und die Opfer blieben unbeachtet].
|
1.3.4.4 Würdigung
- Personalunion Chef Abteilung Abwehr/Chef
Bundespolizei [1969: André Amstein]
Die PUK EMD stellte sich die Frage, ob an der
Personalunion Chef Abteilung Abwehr/Chef Bundespolizei
festgehalten werden kann. Diese Personalunion wurde im
Jahre 1969 geschaffen. Einer der Gründe hierfür lag nach
den Aussagen des damaligen Chefs der Bundespolizei, André
Amstein, insbesondere in den Verhältnissen während des
Zweiten Weltkrieges. Damals bestanden zwei Organisationen,
die sich mit der Spionageabwehr befassten: nämlich die
militärische Spionageabwehr einerseits und die
Bundespolizei anderseits. Die Koordination zwischen den
beiden Diensten war ungenügend, der Informationsfluss
zwischen ihnen teilweise prekär, und
die beiden Abteilungschefs unterhielten ein persönlich
gespanntes Verhältnis miteinander. Das Ergebnis dieser
mangelhaften Zusammenarbeit war unbefriedigend. Es wurden
Beispiele bekannt, in denen die zivile Abwehr militärische
Massnahmen behinderte oder durchkreuzte, weil sie von der
militärischen Abwehr darüber nicht informiert worden war.
Funktionäre der Bundespolizei sollen Angehörige des
militärischen Nachrichtendienstes überwacht, ja sogar
verhaftet haben. Es ging bei der Personalunion mithin um
die koordinierte Führung von zwei im gleichen Gebiete
tätigen zivilen und militärischen Diensten.
[These: Der Sinn der
"Personalunion" von Abwehr und Bundespolizei von
1969: Sanktionen gegen Schwule, gegen
Regimegegner und gegen "Alternative" etc. in der
Armee
Die Personalunion zwischen der militärischen
Abwehr und der Bundespolizei hatte wohl ein
anderes Ziel:
-- Die Schweizer Armee wollte keine Schwulen in
der Armee sondern wollte diese "draussen" halten,
und deswegen brauchte es die Informationen der
Bundespolizei, die die Schwulen separat
registriert hatte - was bis 1974 in der
kriminellen Schweiz noch ein Straftatsbestand war.
-- Die Schweizer Armee wollte auch keine
Regimegegner in der Armee, also keine
Atomkraftwerkgegner in der Armee, die in der
Bundespolizei auch registriert waren und durch
Demonstrationen "auffielen", während die
kriminelle, schweizer Regierung, die Atommüll
produziert, bis heute NICHT auffällt!
-- ausserdem wollte die kriminelle Schweizer Armee
alle "Alternativen" der 1968-Generation "draussen"
halten und ihnen die Karrieren und Existenzen
zerstören, ja wenn möglich, Tötungen vornehmen (es
wurden in Zürich Dutzende Augen mit Gummischrot
ohne Grund ausgeschossen, Leuten mit dem Knüppel
ohne Grund auf den Kopf gehauen).
Diese "Personalunion" zwischen militärischer
"Abwehr" und "Bundespolizei" hatte also 1969
durchaus ihre "Gründe": Es begann ein Kampf der
schweizer Nazis gegen die "Alternativen" und so
wurden 1000e Schweizer die Opfer des schweizer
Nazitums in der Gesellschaft - denn die Schweiz
wurde NIE entnazifiziert, sondern hat das Nazitum
ab 1945 zum Teil sogar weiterentwickelt. Die
Tatsache, dass diese Personalunion bis 1990
Bestand hatte, legt den Verdacht nahe, dass der
Rassismus gegen Schwule, Regimegegner und
"Alternative" in der schweizer Armee bis 1990 so
weiterlief.
Dies wird im PUK-Bericht aber NIE so klar gesagt,
weil das bis heute (2014) das schweizer Nazitum
ein grosses Tabu ist in der kriminellen
Bankgeheimnis-Schweinz. Aussenpolitisch hatte sich
in Europa 1968 nicht viel verändert ausser mit der
Roten Armee in der Tschechoslowakei. Dafür
brauchte es aber sicher keine Personalunion
zwischen Abwehr und Bundespolizei...] |
[Die direkte Kommunikation zwischen
militärischer "Abwehr" und Bundespolizei]
Die Personalunion erlaubte es dem Chef der Bundespolizei,
als Chef der Abteilung Abwehr mit dem anderen
Abteilungschef innerhalb der [S.57]
UNA, dem Chef der Abteilung Nachrichtendienst, in direkten
Kontakt zu treten, wodurch die Beziehungen der
Bundespolizei zur Abteilung Nachrichtendienst in
organisatorischer Hinsicht verbessert wurden und der
Verkehr zu den ausländischen Diensten mit der Abteilung
Nachrichtendienst koordiniert werden konnte. Ein weiterer
Vorteil der Personalunion wurde darin gesehen, dass der
Chef der Bundespolizei als Chef der Abteilung Abwehr in
der Lage war, den militärischen Nachrichtendienst auf
direktem Wege über die innenpolitische Lage und über
gewisse Gefahren im Innern zu orientieren.
[Die Rekrutierung von geeigneten Polizisten für die
"Abteilung Abwehr"]
Letzten Endes wies diese Personalunion den Vorteil auf,
dass der Chef der "Abteilung Abwehr" - als Vorgesetzter
der entsprechenden militärischen Formationen - in der Lage
war, die Mitglieder der Bundespolizei - als Chef dieser
Polizei - für die entsprechende militärische Verwendung zu
rekrutieren.
[Die Überbeanspruchung des Doppelfunktionärs]
Den erwähnten Vorteilen, die für eine Personalunion
sprechen, sind die Nachteile gegenüberzustellen, die diese
Stellenkumulation mit sich bringt. Die beiden bisherigen
Amtsinhaber in dieser Funktion erklärten übereinstimmend,
dass durch die Personalunion eine gewisse
Überbeanspruchung des Amtsinhabers eingetreten sei mit der
Folge, dass er den Mitarbeitern ein grösseres Mass an
Verantwortung und Selbständigkeit habe überlassen müssen,
als dies normalerweise der Fall gewesen wäre.
[Mangelnde Koordination kann auch ohne Personalunion
gelöst werden]
Die PUK EMD überprüfte die von den befragten Zeugen
vorgebrachten Vorteile auf ihre Gewichtung hin. Sie
stellte fest, dass die mangelnde Koordination zwischen
Bundespolizei und Abteilung Abwehr in Kriegszeiten auch
auf anderem Wege gelöst werden kann.
Da die meisten Mitglieder der Bundespolizei ohnehin in
einem besonderen Armeestabsteil eingeteilt sind und im
Falle des Aktivdienstes militarisiert werden, da zudem die
Mitarbeiter der Nachrichtendienste der kantonalen
Polizeikorps in der Regel im Sicherheitsdienst der Armee
eingeteilt sind, dürfte sich mindestens während den Phasen
des Aktivdienstes eine eindeutige Gewichtsverlagerung in
den abwehrpolizeilichen Aktivitäten von der Bundespolizei
hin zur mili- [S.58]
tärischen Abwehr ergeben, so dass ein Koordinationsbedarf
nur in untergeordnetem Masse als notwendig erscheint. Das
Erfordernis der Koordination des Verkehrs mit gemeinsamen
Quellen der Bundespolizei und des militärischen
Nachrichtendienstes, namentlich mit ausländischen
Diensten, wurde von Vertretern des militärischen
Nachrichtendienstes gegenüber der PUK EMD ebenfalls, stark
relativiert. Nach ihren Aussagen trifft es zwar zu, dass
die meisten ausländischen Dienste sowohl in Kontakt zur
UNA als auch zur Bundespolizei stehen, da viele
ausländische Dienste sowohl militärische als auch
nicht-militärische Nachrichten bearbeiten; doch habe es
keine wesentlichen Koordinationsbedürfnisse gegeben und
entsprechende Kontakte zwischen der Bundespolizei und dem
militärischen Nachrichtendienst seien nicht von
unverzichtbarer Bedeutung gewesen, da innerhalb des Bundes
der Nachrichtenbereich klar abgegrenzt sei.
Was die Orientierung der militärischen Führung
hinsichtlich der innenpolitischen Situation betrifft,
bringt die Personalunion zwar eine gewisse Vereinfachung.
Diese fällt aber nicht derart ins Gewicht, dass die
Personalunion deswegen als geboten erscheinen würde. Im
übrigen muss die Rekrutierung von Polizeibeamten für den
Sicherheitsdienst der Armee und weitere polizeiliche
Formationen des Militärs auch ohne Personalunion möglich
sein.
[Die Personalunion zwischen Abwehr und Bundespolizei
mit André Amstein provoziert die ersten Karteikarten
(Fichen)]
Die Personalunion war schliesslich auch ein massgeblicher
Grund für die von der PUK EMD beanstandete Fichierung von
Angehörigen der Armee und von Privatpersonen, sowohl bei
der Bundespolizei als auch bei der Sektion MSD (vgl. Teil
III. Ziff. 2.).
[Anmerkung:
In der kriminellen Nazi-Schweiz wurden fichiert
und kriminalisiert
-- Schwule
-- Regimegegner
-- "Alternative" etc.
Es wurden dabei systematisch
Einträge gefälscht, einseitig dargestellt oder
sogar frei ERFUNDEN, damit die schweizer Nazis
schneller Karriere machen konnten und die Opfer
nur noch mehr unter Rufmorden litten. Die
Nazi-Schweiz hatte ab 1968 ein absolutes
"System". Bis heute (2014) gibt es KEINE
Entschädigungen oder Kompensationen. Einsichten
und Kompensationen für erlittene Schäden und
Lohnausfall wegen Existenzvernichtung oder
Verhinderung von Berufslaufbahnen werden
weiterhin verweigert etc., wie es ein Nazi-Staat
eben macht: Mit reihenweise ausgeschossenen
Augen, mit Rufmord mit erfundenen Konkursen, mit
Rufmord durch Bezirksanwälte, die Straftaten
erfinden, um Leute "fertigzumachen", und mit
Gerichten, die systematisch kriminelle
Polizisten schützen (AJZ-Bewegung u.a.). Dies
kann man zum Beispiel alles in den AJZ-Zeitungen
nachlesen. So ist die Nazi-Schweinz bis heute
(2014)...]
|
Die PUK EMD sieht aus diesen Gründen kein
Erfordernis, an der Personalunion Chef Bundespolizei/Chef
der Abteilung Abwehr festzuhalten, und gelangt zur
Auffassung, diese sei aufzuheben.
- Geheimschutzvereinbarungen - [Verbreitung von
Informationen über Rüstungsgüter]
Die Geheimschutzvereinbarungen sind - ihrem Anlass und
auch ihrem Inhalt nach - typischerweise Instrumente, die
es einem Staate [S.59]
erlauben, geheime Informationen im Zusammenhang mit
Rüstungsgütern an einen Drittstaat weiterzugeben, ohne
befürchten zu müssen, seine legitimen
Geheimhaltungsinteressen würden vom anderen Staate nicht
hinreichend gewahrt. Im Rahmen dieses engen
Anwendungsbereiches sind solche Abkommen notwendig und
nicht zu beanstanden. Allerdings sprengt eine
Vereinbarung, deren Inhalt durch eine Generalklausel
bestimmt ist (vgl. Ziff. 1.3.4.2.2), diesen
Anwendungsbereich. Dieser Vertrag deckt mit seinem offenen
Wortlaut insbesondere auch den Austausch von
nachrichtendienstlichen Geheiminformationen ab. Die
befragten Zeugen zeigten sich erstaunt, als sie zur
Kenntnis nehmen mussten, dass die PUK EMD diese
Generalklausel auf den Nachrichtenaustausch bezog, und
gaben an, daran sei bei der Abfassung dieser
Geheimschutzvereinbarungen nie gedacht worden. Solche
Formulierungen, die über das beabsichtigte Ziel
hinausgehen, gehen jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen
zu weit. Dieser Vertrag ist daher zu revidieren.
Die Kompetenz zum Abschluss von
Geheimschutzvereinbarungen, die heute vom Bundesrat
ausgeübt wird, ist nicht zu beanstanden. Die auf unterer
Verwaltungsstufe getroffenen Vereinbarungen sind hingegen
vom Bundesrat zu revidieren beziehungsweise aufzuheben.
- Sicherheitsbescheinigungen
Die PUK EMD hält das Institut der
Sicherheitsbescheinigungen für notwendig. Sie ist aber der
Auffassung, dass Inhalt, Zuständigkeit und Verfahren der
Sicherheitsbescheinigungen unzureichend geregelt sind.
Heute besteht bloss eine Kompetenznorm in der
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste; Inhalt und Verfahren werden durch
eine Weisung der Sektion Geheimhaltung geregelt. In diesem
Bereich sind durch eine bundesrätliche Verordnung, analog
zu den Personensicherheitsüberprüfungen, Regeln
aufzustellen, wobei dem Daten- und Rechtsschutz Rechnung
zu tragen ist. [S.60]
1.4 Führung der UNA
In ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 über die
Angelegenheit Oberst Bachmann wies die Arbeitsgruppe der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf
gravierende Führungsprobleme in der UNA hin. Die PUK EMD
stellte im Laufe ihrer Untersuchung fest, dass die Führung
der UNA - im Bereich Nachrichtendienst wie im Bereich
Abwehr - auch in der nachfolgenden Zeit eine schwierige
Aufgabe war.
1.4.1 Die Führung im allgemeinen - [der
Generalstabschef regelt nicht alles in der UNA -
Eigenständigkeiten in der UNA]
Wie erwähnt, obliegt es dem Generalstabschef, mit
Einverständnis des Vorstehers des EMD reglementarische
Vorschriften betreffend Auftrag, Organisation und
Tätigkeiten der UNA zu erlassen (vgl. die Geschäftsordnung
des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste). Nach den
Feststellungen der PUK EMD übt der Generalstabschef keinen
direkten Einfluss auf die Aktivitäten der Untergruppe aus.
Der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr kann die
ihm unterstellten Dienste weitgehend autonom leiten. Die
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste sagt beispielsweise weder etwas zur
Methode, wie Nachrichten zu beschaffen sind, noch legt sie
Grundprinzipien fest, die im Informationsaustausch
mit Nachrichtendiensten von Drittstaaten anzuwenden wären.
Die Abteilungs- und Sektionschefs können ebenfalls in
grossem Ausmasse selbst über die Aktivitäten ihrer
Dienststellen entscheiden, wobei auch sie an die
Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste, die allerdings nur einen sehr
allgemeinen Rahmen absteckt, gebunden sind. [S.61]
1.4.2 Die Führung im besonderen
Die PUK EMD stellte insbesondere folgendes fest:
[Fehlende Konzepte bei der
"Nachrichtenbeschaffung"]
- Im Bereich des Nachrichtendienstes mangelt es bei der
Definition der Methoden zur Nachrichtenbeschaffung an der
nötigen Klarheit. In einem Schreiben an die vorgesetzten
Stellen beklagten sich Mitarbeiter der UNA im Jahre 1983
darüber, dass ein einheitliches Konzept über die Methode
der Nachrichtenbeschaffung fehle, und verwiesen
beispielshalber auf die seinerzeitige Diskussion über die
"operative" Beschaffung: Im Jahre 1980 habe der damalige
Generalstabschef explizit eine "operative"
Beschaffungstechnik mit hohem Risiko postuliert, während
im Jahre 1983 der Unterstabschef Nachrichtendienst und
Abwehr eine rein rezeptive Beschaffungstechnik ohne
Eingehen jeglichen Risikos vorgeschrieben habe. Der Chef
der Sektion Auswertung habe aber gleichzeitig
Nachrichtenbedürfnisse formuliert, deren Erfüllung
eindeutig rein "operative" Beschaffungstechniken
erforderte. Die UNA-Beamten beklagten sich auch über die
Fülle nicht definierter Begriffe, die in der UNA in diesem
Zusammenhang verwendet würden, wie "offene Beschaffung",
"geheime rezeptive Beschaffung", "operativ-rezeptive
Beschaffung", "aggressiv-rezeptive Beschaffung", "geheime
operative Beschaffung", "vorsichtig aggressive
Beschaffung", "relativ risikolose Beschaffung in der
Grauzone".
- Die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse wird nach
der Erkenntnis der PUK EMD auf relativ tiefer Stufe
vorgenommen. Es war festzustellen, dass die oberste
Führung, der Vorsteher des EMD, über bestimmte
Nachrichtenbeschaffungsbedürfnisse der UNA nicht einmal
informiert war, als er im Frühjahr dieses Jahres gegenüber
der Öffentlichkeit erklärte, das EMD erfülle "keinen
Informationsauftrag im Sinne der politischen Polizei"
(Pressedokumentation des EMD vom 14. Februar 1990). Die
Tätigkeit der UNA im Bereich der "Frontorganisationen" kam
jedoch dieser der Bundespolizei zustehenden Aufgabe
zumindest sehr nahe (vgl. Ziff. 2.3). Der Entschluss, auf
die Bearbeitung der Frontorganisationen zu verzichten,
erfolgte bei der Abteilung Nachrichten- [S.62]
dienst einen Tag nach der Pressekonferenz des Vorstehers
des EMD, d.h. am 15. Februar 1990 (vgl. Ziff. 2.3.l und
2.5.3). - Im Bereich Abwehr wusste der Unterstabschef
Nachrichtendienst und Abwehr wenig über die Tätigkeiten
der Prävention; insbesondere auch nicht in Bezug auf die
Personenkartei bei der Sektion MSD. Wie aus den Aussagen
des Sekretärs der Geschäftsprüfungskommissionen
hervorgeht, versicherten die Verantwortlichen der
Bundespolizei und der Abteilung Abwehr gegenüber den
Geschäftsprüfungskommissionen stets, dass eine klare
Abgrenzung zwischen Bundespolizei und Abteilung Abwehr
bestehe. Die Abteilung Abwehr betreibe in Friedenszeiten
keine Nachrichtenbeschaffung im Inland, Ausnahmen seien
Straffälle in der Armee sowie Sicherheitsüberprüfungen
über Angehörige der Armee und des EMD.
Die UNA habe in diesem Bereich lediglich die Geheimhaltung
als Abwehrmassnahme zu betreuen; alle Akten über
Verhältnisse im Inland seien in den Händen der
Bundespolizei. Von der gleichen Auffassung ging auch der
Vorsteher des EMD aus, als er am 14. Februar 1990 vor der
Presse erklärte, militärische Stellen seien nicht
zuständig für das "Sammeln von Daten, das Observieren von
Personen sowie andere Überwachungsmassnahmen auf dem
Gebiet des Staatsschutzes" (Pressedokumentation des EMD
vom 14. Februar 1990). Als eine Delegation der
Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte am
16. Februar 1990 die Karteien der Sektion MSD in
Augenschein nahm, präzisierte Divisionär Schlup, dass die
Sektion MSD gegenüber der früher gegebenen Darstellung in
der Tat eine erweiterte Aufgabenstellung erhalten und auch
Zugriff zu den Karteien der Bundespolizei gehabt habe,
dass dieser Auftrag aber am Vortag, d.h. , am 15. Februar
1990, gestoppt worden sei.
Würdigung
Es hat sich gezeigt, dass die UNA während Jahren
Aktivitäten entfaltet hat, von denen der Bundesrat wenig
wusste. Es kann in der Regel nicht verlangt werden, dass
ein Departementsvorsteher oder ein Amtsdirektor bis hinab
in die Dienststellen jeden Auftrag ge- [S.63]
nau kennt. Die politische und militärische Führung hat
sich aber im sensiblen Bereich der UNA über sämtliche
Tätigkeitsbereiche Kenntnis zu verschaffen. Insbesondere
hat sie sich über Nachrichtenbeschaffungsmethoden und
-konzepte zu informieren. Das s solche Konzepte auf
unterer Ebene formuliert werden, ist nicht zu beanstanden,
solange die Führung hierzu Direktiven erteilt, die
Konzepte zur Kenntnis nimmt und diese, wenn auch nur
stillschweigend, genehmigt. Die Führung hat sich auch über
die Einhaltung der festgelegten Grundsätze zu
vergewissern. Der Departementsvorsteher und der
Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr verfügten
jedoch nur über einen geringen Kenntnisstand. Die Führung
der UNA wird unter anderem dadurch erschwert, dass der
Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr seinen
Arbeitsplatz nicht bei den ihm unterstellten Abteilungen
und Sektionen hat und diese zudem auf verschiedene
Standorte zerstreut sind. Die Führung könnte erleichtert
werden, wenn die Untergruppe räumlich zusammengefasst
würde.
1.5 Personal
1.5.1 Auswahl des Unterstabschefs Nachrichtendienst und
Abwehr - [Angestellte und Chefs ohne Qualifikationen]
In ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 über die
Angelegenheit Oberst Bachmann führte die Arbeitsgruppe der
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die
Führungsschwierigkeiten in der UNA teilweise darauf
zurück, dass leitende Aufgaben Instruktionsoffizieren
übertragen würden, die für "die Aufgabe zu wenig
vorbereitet" seien und ihre Funktion "nur für wenige Jahre
auf ihrem Karriereweg" ausübten. Dem damaligen
Unterstabschef warf sie vor, er habe die UNA "zu wenig
geführt und kontrolliert".
Mehrere von der PUK EMD angehörte Zeugen wiesen darauf
hin, dass es in der UNA einen Unterstabschef brauche, der
über gewisse Erfahrungen in diesem Bereich verfüge,
namentlich was den Nachrichtendienst betreffe. Ansonsten
könne er schweizerischen und ausländischen Fachleuten
nicht als gleichwertiger Gesprächspartner [S.64]
gegenübertreten und habe er Schwierigkeiten, seinen Dienst
so zu leiten, wie es sich gehöre. Im Zusammenhang mit der
Auswahl des Unterstabschefs Nachrichtendienst
und Abwehr wurde gegenüber der PUK EMD wiederholt darauf
hingewiesen, dass nicht nur hohe Offiziere die nötigen
Voraussetzungen für diesen Posten mitbringen, sondern auch
Leute aus andern Bereichen.
1.5.2 Auswahl und Führung der schweizerischen
Verteidigungsattaches [Stabsoffiziere werden
Verteidigungsattaches]
Als Verteidigungsattaches werden meist Stabsoffiziere und
höhere Stabsoffiziere ernannt, welche am Ende ihrer
militärischen Karriere stehen. Verantwortliche der UNA
wiesen darauf hin, dass es gelegentlich schwierig sei,
diese für die Nachrichtenbeschaffung zu führen. Auch
würden die Bedürfnisse der UNA bei der Wahl der Attachés
nicht gebührend berücksichtigt. Die PUK EMD hat von einer
vertieften Abklärung dieses Sachverhaltes abgesehen, da
die Problematik vom EMD bereits erkannt worden war und
sich Konzepte zur Verbesserung der Auswahl und Ausbildung
in Bearbeitung befinden.
Würdigung
[Der Unterstabschef Nachrichtendienst Herr Divisionär
Schlup teilweise ohne Qualifikation]
Vor seinem Amtsantritt als Unterstabschef
Nachrichtendienst und Abwehr am 1. Januar 1989 konnte sich
Divisionär Schlup nur während fünf Monaten - und dies nur
teilzeitlich - auf seine neue Aufgabe vorbereiten.
Als früherer Oberkriegskommissär brachte er die nötige
Erfahrung auf diesem Gebiet nicht mit. Die PUK EMD
erachtet aus diesem Grund die Wahl von Divisionär Schlup
zum Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr - ohne
dabei die von diesem Offizier in seinen früheren
Funktionen bewiesenen Fähigkeiten in Zweifel ziehen zu
wollen - als problematisch. Es hätte eine interimistische
Lösung getroffen werden müssen, solange kein Kandidat zur
Verfügung stand, der auch die militärischen
Beförderungsbedingungen erfüllte. [S.65]
Die Stelle des Unterstabschefs Nachrichtendienst und
Abwehr muss mit einer Person besetzt werden, die aufgrund
ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung allen
Anforderungen genügt. Die militärische Karriere darf dabei
nicht ausschlaggebend sein. Die Verteidigungsattaches
müssen gemäss den echten Bedürfnissen der UNA und nicht
nach den Kriterien des Alters oder des Ranges ausgewählt
werden.
1.6 Finanzen
1.6.1 Höhe und Herkunft der Mittel [Finanzierung über
die Staatsrechnung mit Steuergeldern - Rubrik
"Personalbezüge" etc.]
Die Personalkosten der UNA sind in der Rubrik 501.211.01
der Staatsrechnung ("Personalbezüge") enthalten, welche
für einen grossen Teil des Personals des EMD bestimmt ist.
Die Ausgaben für Räumlichkeiten, Mobiliar usw. figurieren
in verschiedenen Rubriken der Staatsrechnung. Für die
besonderen Bedürfnisse des Nachrichtendienstes steht der
Kredit 511.311.01 mit dem Titel "Stab der Gruppe für
Generalstabsdienste, Abteilungsarbeiten" zur Verfügung. Im
gedruckten Voranschlag für 1990 waren in dieser Rubrik 4
Millionen Franken eingesetzt. Dieser Betrag wird teilweise
für Reisen, Einladungen, Beschaffung von Unterlagen,
Honorare für Informanten etc. verwendet. Ein anderer Teil
dieses Kredites ist für den ausserordentlichen
Nachrichtendienst (vgl. Teil IV. ) sowie für den Beitrag
an den Wissenschaftlichen Forschungsdienst der
Stadtpolizei Zürich vorgesehen.
Das besondere nachrichtendienstliche Material wie
Funkgeräte etc. wird aus dem "Dispositionskredit" im
Rahmen der Kredite für persönliche Ausrüstung und
Erneuerungsbedarf finanziert (541.557.10; vgl. Teil IV.
Ziff. 1.3.3.8.1).
[Reservebildung: Kreditreste auf Depotkonten -
"besondere Umstände": Spionage-Reisen]
Normalerweise kann eine Dienststelle des Bundes am Schluss
des Jahres nicht über die nicht beanspruchten Kredite
verfügen. Für die Rubrik "Abteilungsarbeiten" erliess die
Eidgenössische Finanzverwaltung im Jahre 1967 im
Einverständnis mit dem Vorsteher des Eidgenössischen
Finanz- und Zolldepartementes eine Ausnahmeregelung in dem
Sinne, dass Kreditreste bis zu einem Betrag von 1 Mil-
[S.66]
lion Franken auf ein unverzinsliches Depotkonto überwiesen
werden können. Diese Ausnahme wurde mit den "besonderen
Umständen" begründet. Mit dieser Sonderlösung soll es den
Mitarbeitern der UNA ermöglicht werden, in Krisenzeiten
zum Beispiel zusätzliche Reisen zur Nachrichtenbeschaffung
unternehmen zu können. 1985 wurde die Reservebildung
erweitert, indem Kreditreste aus der Rubrik
"Abteilungsarbeiten" zusätzlich bis zu 2 Millionen Franken
auf ein verzinsliches Bankkonto des ausserordentlichen
Nachrichtendienstes überwiesen werden. Dies ergibt sich
aus einer "Aktennotiz" vom 24. April 1985, die vom
Generalstabschef, vom stellvertretenden Direktor der
Eidgenössischen Finanzverwaltung, vom Direktor der
Eidgenössischen Finanzkontrolle und dem Rechnungsführer
der UNA unterzeichnet sowie vom Unterstabschef
Nachrichtendienst und Abwehr und dem Sekretär der
Finanzkommissionen zur Kenntnis genommen wurde. Die
Reserve von 1 Million Franken ist im vertraulichen
internen Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes
zur Kapitalrechnung erwähnt, allerdings ohne Hinweis auf
eine Rechtsgrundlage oder Begründung. Die Reserve von 2
Millionen Franken für den ausserordentlichen
Nachrichtendienst ist nicht verbucht.
1.6.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht
Aufgrund eines Schreibens der Finanzdelegation der
eidgenössischen Räte vom 21. September 1967 an den
Vorsteher des EMD wurden die Zahlungsbelege der zu Lasten
der Rubrik "Abteilungsarbeiten" erfolgten Zahlungen durch
den Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und den
Sekretär der Finanzdelegation alle zwei Monate
kontrolliert. Nach dem gleichen Schreiben konnten nach
erfolgter Revision die Zahlungsbelege unverzüglich
vernichtet werden. Der Sekretär der Finanzdelegation nahm
bis ins Jahr 1981 an den Revisionen teil. Nachdem der
Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle für diese
Revisionen aufgrund des umfangreichen Belegmaterials einen
Mitarbeiter der Finanzkontrolle zugezogen hatte, wurde die
Teilnahme des Sekretärs der Finanzdelegation an den
Revisionen nicht mehr als notwendig erachtet. Dieser
beschränkte sich in der Folge auf die sporadische
Teilnahme an Schlussbesprechungen des [S.67]
Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dem
sogenannten vorgeschobenen Inspektorat der UNA, welches
die Abrechnung der Rubrik "Abteilungsarbeiten" im Auftrag
der Eidgenössischen Finanzkontrolle überprüfte (gemäss
Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische
Finanzkontrolle heissen die "vorgeschobenen Inspektorate"
"besondere Inspektions- und Revisionsdienste", Art. 11).
Würdigung
[Die Abrechnungsrubriken sind eingehalten - die
Reservebildung braucht eine gesetzliche Grundlage -
Vernichtung von Belegen geht nicht]
Die Finanzierung des ordentlichen Nachrichtendienstes über
die verschiedenen, vorstehend dargestellten Rubriken ist
gesetzeskonform. Die Einsetzung eines vorgeschobenen
Inspektorates bei der UNA durch die Eidgenössische
Finanzkontrolle ist nicht zu beanstanden; diese
vorgeschobenen Inspektorate bestehen auch bei anderen
Amtsstellen und funktionieren zufriedenstellend. Die
Bildung von Reserven aus Kreditresten hingegen entsprach
nicht dem Finanzhaushaltgesetz, welches vorsah, dass
Rückstellungen zur Deckung künftiger Ausgaben der
gesetzlichen Grundlage bedürfen (Art. 11 Abs. 2 des
Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den
eidgenössischen Finanzhaushalt).
Die PUK EMD beanstandet zudem, dass die neue Reserve von 2
Millionen Franken, welche mit Aktennotiz vom 24. April
1985 über die ursprüngliche Reserve von 1 Million Franken
hinaus gebildet wurde, im Bericht zur Kapitalrechnung
nicht enthalten ist. Die Vernichtung der Belege
unmittelbar nach der Revision, welche durch Schreiben der
Finanzdelegation vom 21. September 1967 für zulässig
erklärt würde, widerspricht dem geltenden
Finanzhaushaltrecht des Bundes (Art. 36 Abs. 4 der
Finanzhaushaltverordnung vom 15. Januar 1986). [S.68]
1.7 Parlamentarische Kontrolle
Zwischen dem Anspruch der Nachrichtendienste auf
Geheimhaltung ihrer Aktivitäten und der demokratischen
Forderung nach Transparenz, namentlich einer
parlamentarischen Kontrolle, besteht ein
Interessengegensatz. Die Aktivitäten der Abteilung
Nachrichtendienst und die von ihr bearbeiteten
Informationen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich
gemacht werden. Indessen muss die politische Behörde in
der Lage sein zu kontrollieren, wie dieser Dienst seine
Aufgaben erledigt. In der Schweiz ist diese Kontrolle,
allerdings in unterschiedlichem Ausmasse, durch folgende
Institutionen wahrzunehmen:
- von den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und
des Ständerates, welche beschränkte Kontrollbefugnisse
haben;
- von den Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der
eidgenössischen Räte; die Finanzdelegation hat, soweit sie
es zur Erfüllung ihrer Aufgaben als notwendig erachtet,
"das unbedingte Recht, jederzeit und ohne Rücksicht auf
das Amtsgeheimnis in die mit dem Finanzhaushalt im
Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von
den Behörden und den Verwaltungseinheiten aller Stufen die
zweckdienlichen Auskünfte zu verlangen" (Art. 14 des
Reglementes vom 8. November 1985 für die
Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der
eidgenössischen Räte). Die Militärkommissionen beider Räte
haben keine Kontrollpflicht. Allerdings können die
Mitglieder der Militärkommission des Nationalrates die
Beantwortung von Fragen verlangen (Art. 5 des Reglementes
vom 4. Oktober 1966 für die Militärkommission des
Nationalrates ).
[Parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten im
Ausland: Keine Kontrolle, Kontrolle mit einem Ausschuss,
Zwischenlösungen]
Im Ausland stösst man auf sehr unterschiedliche Lösungen:
- auf der einen Seite eine auf die Exekutive beschränkte
Kontrolle (Kanada und mit einigen unbedeutenden
Abweichungen Frankreich) oder die offizielle Weigerung,
sogar das Vorhandensein eines nach aussen gerichteten
Nachrichtendienstes auch nur zuzugeben oder abzustreiten
(Grossbritannien); [S.69]
- auf der anderen Seite eine erschöpfende Kontrolle der
Tätigkeiten dieser Dienste durch Ausschüsse, die sich aus
Parlamentariern aller Kammern zusammensetzen, mit der
Verpflichtung der Nachrichtendienst-Verantwortlichen, die
Ausschüsse über alle laufenden und geplanten
Nachrichtentätigkeiten zu informieren, und mit der
Befugnis der Ausschussmitglieder und deren Assistenten,
sich alle Dokumente im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten
geben zu lassen und in der Praxis die Akten dieser Dienste
zu konsultieren (Vereinigte Staaten von Amerika);
- als Zwischenlösung findet man Organisationsformen, die
eine parlamentarische Kontrolle mit einem beschränkten
Zugang zu Informationen zulassen (BRD, Italien). Das
Fehlen einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle wird
von der betroffenen Verwaltung selbst keineswegs immer als
Vorteil empfunden. So zeigt u.a. ein als vertraulich
klassifizierter Bericht des Unterstabschefs
Nachrichtendienst und Abwehr vom Januar 1990, der sich mit
der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste
in anderen westlichen Staaten befasste, dass regelmässige
Kontrollen durchaus im Interesse des Nachrichtendienstes
(ND) sein können:
"Kontrollen, regelmässig und weise ausgeübt, sind durchaus
im Interesse der UNA. Interessiert sind wir auch daran,
dass die bisher bestehenden Regelungen und Kontrollen im
gesamten Parlament und auch der Öffentlichkeit aufgezeigt
und bekannt gemacht werden. Eine auf regelmässigere
Kontakte abzielende Erweiterung der parlamentarischen
Kontrolle dürfte auch bessere Kenntnis darüber
versprechen, was man von unserem ND realistischerweise
erwarten kann. Gleichzeitig dürfte das Bewusstsein dafür
geschärft werden, dass höhere Erwartungen auch immer
höhere Kosten sowie personelle und materielle
Mehraufwendungen zur Folge haben werden. Erweiterte und
regelmässigere Kontrollen dürften auch das Verständnis für
die Notwendigkeit eines effizienteren ND wecken und der
Erkenntnis zum Durchbruch verhelfen, dass ein gut
funktionierender ND eines der wesentlichsten Mittel, wenn
nicht gar Voraussetzung, zur Gewährleistung der eigenen
Sicherheit ist und dass in Zeiten schnellen Wandels die
Bedeutung des ND wächst."
Würdigung
Die parlamentarische Kontrolle über die Organe, die sich
mit der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
befassen, ist ungenü- [S.70]
gend oder besteht überhaupt nicht. Die Mittel - namentlich
der Geschäftsprüfungskommissionen - reichen für eine
effektive Ausübung der parlamentarischen Kontrolle nicht
aus/ die Tätigkeit der Finanzdelegation ist auf die
Überprüfung finanzieller Fragen beschränkt. Die PUK EMD
befürwortet daher die Schaffung einer ständigen
Delegation, bestehend aus einer gleichen Anzahl von
National- und Ständeräten, die die Verwaltungstätigkeit im
Bereich der inneren und äusseren Sicherheit zu überwachen
hat (vgl. Teil V. Anträge der PUK EMD). Alle Fraktionen
sollten in ihr vertreten sein. Die Delegation, welcher der
Bundesrat jährlich Bericht zu erstatten hat, soll das
Recht haben, Einsicht in Akten, die der Geheimhaltung
unterstehen, zu nehmen und Beamte als Zeugen oder
Auskunftspersonen über Sachverhalte einzuvernehmen, die
der Amtsverschwiegenheit oder der militärischen
Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mitglieder, Sekretäre
und Protokollführer dieser Delegation sollen ihrerseits
zur Geheimhaltung verpflichtet sein.
2. Inlandaktivitäten des Nachrichtendienstes
[UNA, Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr]
2.1 Allgemeines - [die Gesetzesverletzung bei Spionage]
Der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für
Generalstabsdienste zufolge ist es Aufgabe der Abteilung
Nachrichtendienst, "Auslandnachrichten" zu beschaffen und
auszuwerten. Dadurch soll der politischen und
militärischen Führung eine zutreffende Lagebeurteilung
ermöglicht und die Vorwarnzeit verlängert werden. Der
Sektion Beschaffung obliegt dabei die Beschaffung von
Auslandnachrichten. Bei seinem Entscheid, ein Verfahren
gegen einen Beamten der UNA einzuleiten - dem zum Vorwurf
gemacht wurde, er habe versucht, Informationen über
Vorkommnisse und Personen in der Schweiz zu beschaffen -,
ging der Vorsteher des EMD von der Idee aus, dass ein
solches Verhalten die geltenden Vorschriften verletze und
gegen die Dienstpflichten verstosse. Bundesrichter
Pfisterer, der das Verfahren durchführte, teilte diese
Auffassung (vgl. Ziff. 2.5).
[Die fehlenden Buchhaltungsbelege bei der UNA]
Die PUK EMD hat die "Abteilung Nachrichtendienst" einer
Prüfung auf Inlandaktivitäten hin unterzogen. Dabei
begegnete sie, im Bereich der Finanzen, welche oftmals
über die wirklichen Tätigkeiten einer [S.71]
Institution am zuverlässigsten Aufschluss geben können,
einer besonderen Schwierigkeit. Da die Buchhaltungsbelege
der UNA nach jeder vierteljährlichen Revision vernichtet
werden, war es der PUK EMD unmöglich, die finanziellen
Aspekte einer erschöpfenden Prüfung zu unterziehen (vgl.
Ziff. 1.6; zur "Tarnung" der Rechnungen von
Informanten vgl. Ziff. 1.3.3.6.2). Trotzdem konnte sie
hinreichende Erkenntnisse gewinnen.
2.2 Grundlagen - [Spionage und Spannerei gegen
Ausländer ist legal - auch Spionage und Spannerei gegen
Frontorganisationen ist legal]
Der PUK EMD gegenüber wurde von den zuständigen Organen
der UNA erklärt, dass Inlandaktivitäten der Abteilung
Nachrichtendienst zwar bestünden, dass diese aber
differenziert zu betrachten seien. Einerseits sei die
Nachrichtenbeschaffung über Ausländer in der Schweiz als
zulässig anzusehen, anderseits sei es auch zulässig,
schweizerische Frontorganisationen (vgl. Ziff. 2.3)
nachrichtendienstlich zu behandeln. Dabei gehe es nicht
darum, Informationen über diese schweizerischen
[kommunistischen] Frontorganisationen als solche zu
gewinnen, sondern darum, über Absichten und Strategien der
"Zentrale" im Ostblock orientiert zu sein.
Die PUK EMD liess sich die Verzeichnisse
der Nachrichtenbedürfnisse vorlegen, um zu prüfen, wieweit
sie inlandnachrichtendienstliche Bedürfnisse formulieren.
Die PUK EMD nahm insbesondere Einblick: in den permanenten
Nachrichtenbeschaffungsauftrag E 01 (vom Februar 1979), in
die allgemeine Übersicht der Nachrichtenbedürfnisse (1981
oder 1982 erstellt) sowie in das provisorische Verzeichnis
der permanenten Nachrichtenbedürfnisse, (das heute als
Grundlage dient und vermutlich aus dem Jahr 1983 stammt).
["Subversive Tätigkeit": Kommunistische
"Frontorganisationen", "östliche Geheimdienste",
"Tarnorganisationen" - die sinnlose Spionage bis in die
"Sowjetunion"]
Das heute geltende Verzeichnis beinhaltet eine Rubrik
"subversive [zersetzende] Tätigkeit". In diesem Bereich
sollen "destabilisierende Trends" festgestellt und dabei
insbesondere Erkenntnisse über die "neue Einmischung in
gesellschaftspolitische Vorgänge", über "neue Formen und
Methoden der Einflussnahme" sowie über die "psychologische
Kampfführung" gewonnen werden. Zu diesem Zweck soll eine
"Erfassung der Organisationen" stattfinden, wobei
unterschieden wird in: "Frontorganisationen", "östliche
Geheimdienste" und "Tarnorganisa- [S.72]
tionen". Zur Erhellung der Subversionsaktivitäten sollen
die "Unterwanderungsformen/-methoden" erfasst werden.
Dabei interessieren vor allem "Ziele",
"Steuerung/Hintermänner", "Kommunikationsmittel/-arten",
"Finanzierungsmittel/-formen", "Infiltrationsbereiche",
"Infiltrationswege/-mittel" und "Ausbildung".
[1979: Der "permanente Nachrichtenbeschaffungsauftrag"
gegen Kommunisten und Sympathisanten]
Dass im Rahmen dieser Nachrichtenbedürfnisse auch die
Nachrichtenbeschaffung über Inländer Teil des Auftrages
war, ergibt sich klar aus dem permanenten
Nachrichtenbeschaffungsauftrag von 1979. Er lautete:
"Erfassung und kontinuierliche Überwachung der Intensität
sowie Kenntnis von Ort und Zeit, Ziel und Art von
HUMINT-Operationen (Human-Intelligence-Operationen) ,
(...) von landeseigenen kommunistischen oder
sympathisierenden Organisationen in der Schweiz."
Im Auftrag heisst es weiter, die Aufklärung habe "nur mit
den dafür zuständigen staatlichen Organisationen und
Mitteln zu erfolgen". Der Chef der Abteilung
Nachrichtendienst erklärte gegenüber der PUR EMD, damit
sei gemeint, dass die Bundespolizei mit den ,in der
Schweiz vorzunehmenden Beobachtungen zu beauftragen sei
(zur Problematik einer solchen Beauftragung vgl. Ziff.
1.3.3.6.3). Die PUK EMD musste aber feststellen, dass es
durch Organe der UNA in einigen wenigen Fällen auch zu
Nachrichtenbeschaffungen über Personen und Organisationen
im Inland gekommen ist, wobei nach Aussage der
betreffenden UNA-Mitarbeiter allerdings nur öffentlich
zugängliche Informationen beschafft worden sein sollen
(vgl. Ziff. 2.3 und 2.4).
[Die "Sonderbeschaffungsaufträge" - "lückenhafte
Reihenfolge" - die Ausreden des Chefs der "Sektion
Beschaffung" - Verfolgung von schweizer Organisationen]
Die PUK EMD forderte von der Sektion Beschaffung sämtliche
Sonderbeschaffungsaufträge an, welche die Sektion
Auswertung in den Jahren 1989 und 1990 erteilt hatte und
die spezifische Nachrichtenbedürfnisse enthielten. Diese
Aufträge werden durchgehend nummeriert. In den ihr
überlassenen Dokumenten fand die PUK EMD keinen einzigen
Sonderbeschaffungsauftrag mit Bezug auf
Frontorganisationen. Aufgrund der lückenhaften Reihenfolge
musste die PUK EMD jedoch feststellen, dass einzelne
Aufträge fehlten. Auf Befragung behauptete der Chef der "
Sektion Beschaffung" zunächst, bei den fehlenden Aufträgen
handle es sich um mündlich erteilte. In der Folge kamen
noch zwei schriftliche Aufträge zum Vorschein, die irrtüm-
[S.73]
lich bei einem Sachbearbeiter abgelegt gewesen seien. Sie
wurden der PUK EMD nachgeliefert. Mit dieser Nachlieferung
wurden auch die mündlichen Aufträge erläutert
und dokumentiert. Einer dieser mündlichen Aufträge, der
dokumentiert werden konnte, ist der "Auftrag Nr. 37" vom
10. Februar 1989, der zwar zu wenig klar umrissen ist, als
dass man endgültige Folgerungen aus ihm ziehen könnte, der
aber ein mögliches Interesse der UNA an der Tätigkeit
gewisser schweizerischer Organisationen nicht
ausschliesst (vgl. Ziff. 2.4.1).
2.3 Nachrichtendienstliche Behandlung der
[kommunistischen] Frontorganisationen
2.3.1 Die Bedeutung der [kommunistischen]
Frontorganisationen aus der Sicht der Abteilung
Nachrichtendienst
[Kommunistische Frontorganisationen
werden ab 15.2.1990 nicht mehr von der UNA verfolgt, nur
noch von der Bundespolizei - die "mangelnden
Differenzierungen"]
Die nachrichtendienstliche Behandlung der
Frontorganisationen ist seit dem 15. Februar 1990
Geschichte. An diesem Tag ordnete der Chef der Abteilung
Nachrichtendienst nämlich an, auf die weitere Bearbeitung
der Frontorganisationen zu verzichten. Interessant ist in
diesem Zusammenhang, dass diese Anordnung am Tag nach der
Pressekonferenz erfolgte, an welcher der Vorsteher des EMD
erklärt hatte, militärische Stellen seien für den
Staatsschutz nicht zuständig (vgl. auch Ziff.
1.4.2). Die Bedeutung der Frontorganisationen ist mit dem
politischen Wandel in den Ländern des Warschauer Paktes
kleiner geworden. Wenn sich die PUK EMD dennoch eingehend
mit den Frontorganisationen auseinandersetzte, so hat das
seinen Grund darin, dass anhand dieser Organisationen der
"innenpolitische Nachrichtendienst" und seine Gefahr der mangelnden
Differenzierung exemplarisch dargestellt werden
können.
["Mangelnde
Differenzierungen" fangen beim "Informanten" des
Geheimdiensts an, um Karriere zu machen, und
entwickeln sich dann über die Justiz weiter mit
Rufmorden bis hin zu falschen Gefängnisstrafen]. |
Frontorganisationen sind laut dem Chef
der Abteilung Nachrichtendienst "von Moskau
ferngesteuerte, für die Realisation sowjetischer Ziele
nutzbare Organisationen".
[Kriminelle, schweizer Militär-Logik:
Friedensorganisationen und Umweltschutzgruppen etc.
sollen "Einfluss im sowjetischen Sinne" haben]
Daneben existieren nach Auffassung des Chefs der Abteilung
Nachrichtendienst sogenannte Ein- [S.74]
wirkorganisationen, welche er wie folgt definierte:
"Geflecht von neuartigen 'Initiativen', Einflusskanälen
und Einwirkungsadressaten, die nicht als sowjetisch
gesteuerte Frontorganisationen qualifiziert werden können
und über die, als gesellschaftliche Multiplikatoren,
gerade deshalb unverfänglicher und glaubwürdiger Einfluss
im sowjetischen Sinne auf das Meinungs- und politische
Klima vor allem im Westen genommen werden kann."
Genannt werden
-- Komitees für den Frieden,
-- Bürgerinitiativen,
-- ökologische Gruppierungen,
-- religiöse Kreise,
-- Massenmedien usw.
[Schlussfolgerung:
Der schweizer Nazi-Staat hat Methode
Mit der Definition von Friedensbewegungen,
Bürgerinitiativen, Umweltgruppen, religiösen
Kreisen und Massenmedien als "kommunistische 5.
Kolonne" und Spionage und Psychoterror gegen
solche ganzheitlich orientierten Menschengruppen
ist ein weiterer Beweis erbracht: Der schweizer
Nazi-Staat unter den Nazi-Bundesräten Furgler,
Chevalaz und Friedrich, unter dem Zürcher
Stadtpräsidenten Sigi Widmer und dem Zürcher
Polizeivorstand Hans Frick etc. hatte Methode -
und hat zum Teil bis heute (2014) Methode:
-- mit Menschenjagden,
-- mit "kalten Enteignungen" und
-- mit der Organisation des internationalen
Organisierten Verbrechens in der Generaldirektion
der UBS AG - gedeckt durch Ex-Bundesrat Villiger,
Calmy-Rey und auch durch die heutige schweizer
Regierung von 2014 - sie sind geschmiert!]
|
[1987: Die Behauptung einer Liste der
"Aktiven Massnahmen" der "Sowjetunion" - sowjetisch
orientierte "Frontorganisationen" und "nützliche
Idioten" sollen die Friedensbewegung und
Dritt-Welt-Organisationen manipulieren]
[Die "Sowjetunion"
unter Gorbatschow unternahm Massnahmen gegen den
"US"-Raketenbastler, Umweltverseucher und
Schuldenmacher Ronald Reagan. Die Nazi-Militärs
der Schweiz stellten sich hinter Reagan - gegen
die Friedensbewegungen.
Und die PUK EMD vom 17. November 1990 verweigert
im folgenden Text wieder einmal in absolut
UNVERANTWORTLICHER ART UND WEISE die genaue
Quellenangabe über ein "Nachrichtenbulletin"]:
|
In einem "Nachrichtenbulletin" [welches?
Schweizer Soldat? Tagi-Magazin? Schweizer Radio?] vom
Februar 1987 - über die von den Sowjets getroffenen
"aktiven Massnahmen" ("Sowjetische 'Aktive Massnahmen':
Problemkomplex und Ziele" [der Artikel ist im Internet
nicht vorhanden!]) - schrieb die Abteilung
Nachrichtendienst, die "aktiven Massnahmen" zielten in
erster Linie darauf ab,
-- die westliche Verteidigungsfähigkeit zu schwächen,
-- die antiamerikanischen Strömungen zu verstärken und
-- den Handlungsspielraum westlicher Staaten einzuengen:
oo durch Diskreditierung kritischer Politiker
und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,
oo mit Schwergewicht auf gemässigte Liberale,
Sozialdemokraten und Sozialisten, sowie
oo durch Unterminierung westlicher
Grosstechnologieprojekte (Kernkraftwerke, chemische
Industrie).
Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes
werden der Einsatz von "Frontorganisationen" und die
Verwendung "nützlicher Idioten" genannt. Zielgruppen
dieser Strategie seien unter anderem die
antiimperialistischen, friedensliebenden, realistisch
gesinnten Kräfte, d.h.
-- nationale Befreiungsbewegungen,
-- die blockfreie Bewegung,
-- andere Dritt-Welt-Organisationen,
-- nichtstaatliche internationale Organisationen,
-- Umweltschutz- und Friedensbewegungen,
-- Fremdarbeiterorganisationen,
-- sozialistische und sozialdemokratische Parteien,
-- religiöse, kulturelle, gewerkschaftliche und soziale
Bewegungen, insbesondere Berufs- und Fachvereinigungen,
sowie
-- wissenschaftliche Institute.
[Die Liste der verfolgten Organisationen]
Der Bericht schliesst mit der Folgerung, dass die "in
jüngster Zeit zu beobachtende quantitative Zunahme" und
weitere Hinweise auf einen "wahrscheinlich erhöhten
Stellenwert von 'Aktiven Massnahmen' in der sowjetischen
Strategie" hindeuteten. [S.75]
Zu den schweizerischen Organisationen, die diesem Einfluss
- direkt oder indirekt - ausgesetzt sind, zählte die UNA
namentlich
-- die Schweizerische Friedensbewegung,
-- die Partei der Arbeit,
-- die Agentur Nowosti,
-- die "Physicians for Social Responsibility",
-- die POCH,
-- die SAP,
-- die OFRA,
-- die Demokratischen Juristen der Schweiz,
-- das Komitee für Frieden und Abrüstung u.a.
Auf internationaler Ebene qualifizierte die UNA als
Frontorganisationen:
-- den Internationalen Studentenbund (ISB),
-- die Internationale Organisation der Journalisten (IOJ),
-- die Internationale Demokratische Frauenföderation
(IDFF),
-- das Internationale Institut für den Frieden (ÌIF),
-- die Christliche Friedens-Konferenz (CFK),
-- die Weltföderation der Wissenschafter (WFW),
-- die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen
(IVDJ) und
-- die Internationale Radio- und Fernsehorganisation.
[Schweiz=Nazi-Staat:
Wieder ein Beweis mehr
Mit dieser Qualifikation von
Friedensorganisationen als kommunistische 5.
Kolonnen, die für ein Gulag-System eintreten
würden, hat sich der schweizer Geheimdienst
"Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr" (UNA)
wieder als Nazi-Organisation geoutet. Die Schweiz
war von 1950 bis 1990 ein Nazi-Staat - ist es zum
Teil immer noch].
|
2.3.2 Die Bearbeitung der
[kommunistischen] Frontorganisationen durch die UNA
[Die schweizer UNA-Verantwortlichen verharmlosen ihr
Nazitum]
Ein Teil der Verantwortlichen der UNA machte geltend, dass
das Thema "Frontorganisationen" die UNA schon seit einigen
Jahren nicht mehr interessiere. Einer der Befragten
behauptete sogar, man könne in der Schweiz ohnehin keine
brauchbaren Informationen zu diesem Thema erhalten.
[Die Aktenlage: Untersuchung über "östliche
Entscheidungen" in schweizer Organisationen - die Liste
der Organisationen und "verdächtigen" Organisationen mit
ähnlichen Namen]
Die PUK EMD stellte beim Anhören von Zeugen und bei der
Prüfung von entsprechenden Dokumenten indessen fest, dass
die Wirklichkeit anders aussieht. Abgesehen davon, dass
die [kommunistischen] Frontorganisationen Gegenstand der
allgemeinen Nachrichtenbedürfnisse bildeten, wurde diesem
Auftrag offensichtlich Bedeutung zugemessen. Ein
Mitarbeiter der "Sektion Beschaffung" widmete auf
ausdrückliche Anordnung des Sektionschefs einen Teil
seiner Arbeitszeit Nachforschungen auf diesem Gebiet. Nach
seinen Angaben befasste er sich mit dem Aufbau solcher
schweizerischer Vereinigungen, um herauszufinden,
inwieweit diese von ausländischen, vor allem östlichen
Entscheidungen abhingen. Die Grundlage dazu bildete ein
interner Bericht aus dem Jahre 1985, der ein Verzeichnis
der [kommunistischen] Frontorganisationen enthielt,
Organisationen, die mit solchen im Verzeichnis
vergleichbar waren oder deren Bezeichnung einer
solchen im Ver- [S.76]
zeichnis ähnlich war (z.B. "Frauen für den Frieden"
und "Generäle für den Frieden"), konnten als verdächtig
klassiert werden. Es habe, so die Aussagen des
betreffenden Beamten [wer war der Täter?], zu seiner
Arbeit gehört, sowohl Informationen aus erschlossenen
Quellen zu beschaffen als auch Informanten für diesen
Bereich zu gewinnen. Die PUK EMD stiess bei ihrer
Untersuchung auf folgende Fälle solcher Nachforschungen:
[Kriminelle UNA: Wer zur "Weltföderation der
Wissenschafter" gehört, soll der kommunistischen 5.
Kolonne angehören]
- "International Physicians for the Prevention of Nuclear
War"
In einer von der Sektion Beschaffung zusammengetragenen
Dokumentation über die Vereinigung "International
Physicians for the Prevention of Nuclear War" (IPPNW)
finden sich u.a. Unterlagen über die im Jahre 1981
erfolgte Gründung der PSR-Schweiz ("Physicians for Social
Responsibility", schweizerische Sektion der IPPNW), in
denen die Aktivitäten und die Ziele der schweizerischen
Vereinigung beschrieben werden. Die Statuten sind
beigefügt; und man stösst zudem auf ein Dokument vom
Januar 1989 über die Aktivitäten der IPPNW in der Schweiz,
mit den Namen der Komiteemitglieder, mit den lokalen
Sektionen etc. Zweifellos stammt dieses für die
Allgemeinheit bestimmte Dokument von der PSR-Schweiz
selbst. Gemäss einem Informanten der UNA ist die IPPNW als
[kommunistische] Frontorganisation anzusehen, da sie zur
"Weltföderation der Wissenschafter" gehöre.
[Wer schweizer Militärarzt ist und gleichzeitig bei den
"Ärzten für den Frieden" ist, wird als kommunistische 5.
Kolonne verdächtigt]
- "Ärzte für den Frieden"
Anhand eines von der schweizerischen Vereinigung der
"Ärzte für den Frieden" herausgegebenen Prospektes, der
das Mitgliederverzeichnis dieser Vereinigung enthielt,
erstellte die Abteilung Nachrichtendienst ein Verzeichnis
der Militärärzte, die dieser Vereinigung angehörten. Der
Chef der "Abteilung Nachrichtendienst" unterhielt sich
darüber mit einem Arzt eines Feldarmeekorps sowie mit zwei
oder drei seiner Kollegen. Er machte sie auf den
eigentlichen Zweck dieser Vereinigung aufmerksam, worauf
sie gemeinsam das Mitgliederverzeichnis durchgingen, um
festzustellen, ob sich andere Ärzte von Feldarmeekorps
oder Divisionen darunter befanden. [S.77]
- Demokratische Juristen der Schweiz
Der Mitarbeiter [wer?] der "Sektion Beschaffung"
["Informationsbeschaffung"], der die Frage der
[kommunistischen] Frontorganisationen bearbeitete, wurde
von seinem Chef [wer?] mit einer Studie über die
Demokratischen Juristen der Schweiz beauftragt. Man wollte
herausfinden, ob diese Vereinigung - mehr oder weniger
direkt - von den Sowjets gesteuert werde. Der Mitarbeiter
erklärte vor der PUK EMD, er habe sich auf das Einholen
von öffentlich zugänglichen Informationen über diese
Vereinigung beschränkt. Ende 1989 habe er jedoch
festgestellt, dass auf diese Weise und unter nur
teilzeitlicher Bearbeitung dieses Problems keine
Schlussfolgerung möglich sei. Er habe daher beschlossen,
auf die Instruktionen des neuen Chefs der Abteilung
Nachrichtendienst [wer?] zu warten.
[Quellen der UNA für Organisationen der kommunistische
5. Kolonne: Nachrichtendienste, Fahnenflüchtige aus dem
Ostblock]
Als Quelle für Informationen über Frontorganisationen im
allgemeinen dienten der UNA auch ausländische
Nachrichtendienste; von diesen erhielt sie zu den
interessierenden Organisationen Berichte, so z.B. über
Tätigkeiten des Weltfriedensrates. Es wurden der UNA auch
Zusammenfassungen von Befragungen von Agenten und
Funktionären kommunistischer Staaten, die sich in den
Westen abgesetzt hatten, zugehalten, sofern die
Befragungen diesen Bereich betrafen.
2.3.3 Die von der Abteilung Nachrichtendienst
gewonnenen Erkenntnisse
[Der Bericht "Analyse zu den Frontorganisationen":
Fassaden kaschieren die Dienste für die "Sowjetunion" -
das kapitalistische System wird sich von selbst
auflösen]
Im November 1989 verfasste der Mitarbeiter [wer?] der
"Sektion Beschaffung", der mit den Nachforschungen über
die [angeblich kommunistischen] Frontorganisationen
beauftragt war, einen Bericht mit dem Titel "Analyse zu
den Frontorganisationen" [im Internet 2014 nicht
vorhanden]. In diesem Bericht wird die ganze Problematik,
die mit dieser Art Organisationen verbunden ist,
abgehandelt. Nach der Darstellung des Verfassers verbergen
diese Organisationen ihre wahren Absichten hinter einer
Fassade und stehen im Dienst der sowjetischen "Politik der
friedlichen Koexistenz"; diese Politik sucht die Gefahren
eines bewaffneten Konflikts auszuräumen und gilt als
Übergangsphase zur endgültigen Auflösung des kapitali-
[S.78]
stischen Systems. Der ideologische Kampf im Westen -
insbesondere die Agitation und die Propaganda - soll zum
Zusammenbruch dieses Systems beitragen. Ein besonderes
Gewicht legte der Verfasser auf die Dichtheit des Netzes
der Tarnorganisationen und auf die Einflussmöglichkeiten,
über die der sowjetische Staat verfüge
(-- Propagandaapparat der KPdSU im Ausland,
-- ausländische moskautreue KP,
-- Auslandsnachrichtendienst und -Vertretungen der
Warschauer-Pakt- Staaten,
-- internationale kommunistische Frontorganisationen).
Der Verfasser führt etwa zehn Beispiele an, um zu belegen,
dass es Frontorganisationen für fast alle Bereiche
beruflicher Tätigkeiten und beinahe jede soziale Schicht
gebe (Gewerkschafter, Junge, Studenten, Frauen, Mitglieder
religiöser Gemeinschaften, Pazifisten, Ökologen,
Wissenschafter, Juristen, Journalisten, Ärzte und andere
wichtige Berufsgruppen sowie Drittweltaktivisten).
[Frieden und Abrüstung soll gefährlich und
"kommunistisch" sein - erst 1990 nach dem Zusammenbruch
der "Sowjetunion" hört der Psychoterror gegen
Friedensgruppen auf]
Ein Kapitel im Bericht vom November 1989 ist den Zielen
und Methoden der fraglichen Organisationen gewidmet. Darin
wird die Vermutung ausgesprochen, dass sich in den
kommenden Jahren wichtige "Gefechte" im Rahmen
wissenschaftlicher Kongresse abwickeln würden:
Die UdSSR habe das vorbereitet, indem sie 1979 den
Wissenschaftsrat für die Forschung über Frieden und
Abrüstung gegründet habe.
Der Bericht belegt, dass bis ins Jahr 1989 ein
offenkundiges Interesse an Nachforschungen über die
fraglichen Organisationen bestand. Ende 1989 stellte sich
die Frage, ob diese Tätigkeit seriös weiterbetrieben, d.h.
ausgebaut, oder aber ganz eingestellt werden sollte. Der
Chef der "Sektion Beschaffung" beschloss, bis zum
Amtsantritt des neuen Chefs der "Abteilung
Nachrichtendienst" anfangs 1990 zu warten, um die
"Marschrichtung" festzulegen. Am 15. Februar 1990 wurde,
wie bereits erwähnt, auf die weitere Bearbeitung der
Frontorganisationen verzichtet. [S.79]
[Erst 1990 nach dem Zusammenbruch
der "Sowjetunion" hört der Psychoterror gegen
Friedensgruppen in der Schweiz offiziell auf -
inoffiziell geht die Menschenjagd und die
Zerstörung von Existenzen weiter - bis heute
(2014)!
|
2.4 Nachrichtenbeschaffung im Inland
2.4.1 "Vertraulicher Schweizer Brief"
[Ausgabe Nr. 482 1989 über Friedenspolitik mit Themen
Waffenhandel, Investitionen in Angola, Journalisten und
kirchliche Friedenskonferenz Mitte Mai 1989 in Basel -
Auftrag "ad acta" gelegt]
Am 10. Februar 1989 erliess die Sektion Auswertung einen
"Auftrag Nr. 37" (vgl. Ziff. 2.2), mit dem eine
"Hintergrund Info über 'Vertraulicher Schweizer Brief" der
"Vereinigung für staatspolitische Mitverantwortung"
verlangt wurde. Die Ausgabe Nr. 482 dieser Publikation
behandelte Themen wie Waffenhandel, ausländische
Investitionen in Angola, Aktivitäten der "Schweizerischen
Journalistinnen- und Journalistenunion" (SJU) und den
Kalender der Manifestationen und Aktivitäten, welche die
"Schweizerische Friedensbewegung" für das Jahr 1989
plante, wobei namentlich das Veranstalten einer
ökumenischen Friedenskonferenz Mitte Mai in Basel erwähnt
wurde.
Gemäss den Aussagen der Verantwortlichen führte die
Sektion Beschaffung diesen Auftrag nicht aus; es wurde
kein Grund angegeben, weshalb dies unterlassen wurde. Ein
Teil der im "Vertraulichen Schweizer Brief" behandelten
Themen betrafen exakt jene Bereiche der schweizerischen
Innenpolitik (SJU, Friedensbewegung) , über die sich der
Chef der "Sektion Beschaffung" anlässlich der inzwischen
allgemein bekanntgewordenen Begegnung in Murten im März
1989 (vgl. Ziff. 2.5) mit dem Journalisten Andreas
Kohlschütter unter anderem unterhalten hat. Da dieses
Treffen in Murten nur etwas mehr als einen Monat nach
Erteilung des Auftrages Nr. 37 erfolgte, lag der Schluss
nahe, hier sei ein Auftrag zur Beschaffung von Nachrichten
über inländische Organisationen erfolgt.
In der Stellungnahme des Bundesrates zum Berichtsentwurf
der PUK EMD wird dazu bemerkt: "Der Chef der Abteilung
Nachrichtendienst führte dazu aus, der Inhalt dieses
Auftrages Nr. 37 habe darin bestanden, herauszufinden, wer
hinter dem "Vertraulichen Schweizer Brief" stehe, und
nicht darin, Nachrichten über Organisationen zu
beschaffen, die im "Vertraulichen Schweizer Brief"
kommentiert wurden. Der Auftrag Nr. 37 sei im übrigen von
der Sektion Beschaffung nicht selber ausgeführt, sondern
an die Bundespolizei weiter- [S.80]
geleitet und von dieser am 24. Februar 1989 beantwortet
und in der Folge ad acta gelegt worden." Die PUK EMD
konnte diese neue Sachverhaltsdarstellung nicht mehr
überprüfen, da ihr die entsprechenden Unterlagen erst am
14. November 1990 zugestellt wurden. Selbst wenn die von
der UNA angegebene Absicht, die Urheber dieser Publikation
zu eruieren, zutrifft, schliesst dies ein Interesse der
Abteilung Nachrichtendienst am Inhalt dieses Briefes nicht
aus.
2.4.2 Konferenz "Frieden in Gerechtigkeit" in Basel,
15. bis 21. Mai 1989
[Die kriminelle UNA unterstellt den Kirchen in
Osteuropa, Friedensargumente für den Kommunismus zu
nutzen]
Die UNA interessierte sich seit Februar 1988 für die
Vorbereitungen für die "Weltfriedensversammlung Seoul
1990" ("Weltversammlung für Gerechtigkeit, Frieden und
Bewahrung der Schöpfung") der christlichen Kirchen. Von
besonderem Interesse war dabei die Strategie der Kirchen
des Ostens, die ökumenischen Veranstaltungen für den
"Friedenskampf" der Kommunisten zu nutzen; im einzelnen:
"Welche politisch-ideologischen Inhalte suchen die Kirchen
des Ostens einzubringen, um Kritiken gegenüber den
östlichen Regimes vorzubeugen?
Wer nimmt - insbesondere aus dem Osten - an den
Vorbereitungstreffen teil?
Wie und durch wen beeinflusst die Orthodoxe Kirche den
Meinungsbildungsprozess?
Welche Vernetzungen und Verflechtungen personeller und
organisatorisch-institutioneller Art bestehen zwischen den
Vorbereitungsgremien und den 'Frontorganisationen'?"
Kommentar: Schweizer
Geheimdienst UNA gegen Kirchen in Osteuropa -
die absolute BLINDHEIT
Hier zeigt sich wieder einmal
die absolute BLINDHEIT und das absolute NAZITUM
der schweizer Armeeführung, die die Menschen
nicht kennt und die nie vor Ort untersucht: Die
Kirchen im damaligen Ostblock - wenn es sie
überhaupt gab - unterstützten den Kommunismus
NIE, weil der reine Kommunismus die Religion,
das Reisen und viele andere persönliche
Entfaltungsbereiche zum Teil rigoros verbot. In
der DDR waren schon jahrelang Friedensgebete am
Werk, um das kommunistische DDR-Regime von
Honecker zu stürzen, das den DDR-Bürgern vor
allem das Reisen verbot. Als 1989 die
Friedensgebete in Leipzig dann verboten werden
sollten, kamen Montagsdemonstrationen mit Kerzen
in Gang, und ab 25. September 1989
Demonstrationen gegen das Honecker-Regime, so
dass es noch im selben Jahr zum Mauerfall kam.
Zitat einer Webseite, die diese Ereignisse der
Friedensgebete und Montagsdemonstrationen
beschreibt:
Friedensgebete und Montagsdemonstrationen
(http://www.jugendopposition.de/index.php?id=638)
<Die berühmten Leipziger Montagsdemonstrationen haben
ihren Ursprung in der DDR-Friedensbewegung Anfang der
1980er Jahre: Seit 1981 werden in der
Messestadt Friedensgebete organisiert; seit
1982 finden Sie immer montags statt. Hinzu
kommen andere Veranstaltungen der
Friedensbewegung in und an verschiedenen
Kirchen. Die zentrale Figur in der Gestaltung
und Organisation der Friedensgebete ist Christoph Wonneberger.
Der 1985 aus Dresden nach Leipzig gezogene
Pfarrer initiiert bereits 1982 in Dresden die
ersten Friedensgebete. Auch in Leipzig
organisiert Christoph Wonneberger,
Mitbegründer der AG Menschenrechte, gegen
staatliche und innerkirchliche Widerstände
Friedensgebete. Außerdem geht von ihm die Idee
der Alternativen Leipziger Kirchentage aus,
die auch viele Teilnehmer von
Friedensinitiativen besuchen.
Durch die stärkere politische Ausrichtung der
Gruppen und den Zustrom von Ausreisewilligen
werden die Friedensgebete ab Mitte der 1980er
Jahre zu systemkritischen politischen
Veranstaltungen, die auch über die Kirche
hinaus Öffentlichkeit erlangen. Die Folge:
Verhaftungen und steigender Druck des Staates
auf die Kirchenleitung. Ab September 1988 gibt
die Leipziger Kirchenleitung dem Druck nach
und untersagt den unabhängigen Gruppen die
inhaltliche Gestaltung der Friedensgebete.>
Und was machte das schweizer Nazi-Militär? Sie
unterstellten den Kirchen in der DDR, im Namen
des Kommunismus für Frieden zu agieren. Die
kriminelle UNA der Schweizer Nazi-Armee (sorry,
die Folter und die Mutproben und die
Existenzvernichtungen sind genau das) wollte
scheinbar einen Grund für eine neue Untersuchung
gegen eine Friedenskonferenz erfinden und wollte
neue Arbeit haben. Mit den Ereignissen in
Leipzig wurde dann die Untersuchung "ad acta"
gelegt...
An dieser Unterstellung der kriminellen,
schweizer Armeeführung gegen Kirchen in
Osteuropa sieht man wieder:
Schweiz=Nazi-Schweiz=CH=Chotze.
|
[Die kriminelle UNA spioniert die Kirchenversammlung
"Frieden in Gerechtigkeit" aus - fast alles sei nur
"Rot-Grün"]
Für den europäischen Raum fand eine vorbereitende
ökumenische Versammlung unter dem Motto "Frieden in
Gerechtigkeit" vom 15. bis 2l. Mai 1989 in Basel statt. Der
Chef der Sektion Beschaffung beauftragte einen seiner
Mitarbeiter mit der Teilnahme; der Auftrag soll mündlich
erfolgt sein. Der Mitarbeiter verbrachte eine Woche in
Basel, wo er öffentliche Konferenzen und Seminare besuchte.
Er diskutierte mit Teilnehmern und suchte im besonderen den
Kontakt mit Kongressbesuchern aus östlichen Ländern, aller-
[S.81]
dings ohne grossen Erfolg. Ausserdem
sammelte er verschiedene Unterlagen (Teilnehmerlisten,
Resolutionsentwürfe etc.) zusammen. In seinem
Tätigkeitsbericht erwähnt der Mitarbeiter organisatorische
Probleme, die während der Konferenz zutage getreten sein
sollen. Auch hält er fest, dass Teilnehmer, welche
Äusserungen von Ostvertretern kritisiert hätten, häufig
unterbrochen worden seien. Er konnte sich - anlässlich von
Zufallsbegegnungen - mit rumänischen, ungarischen,
ostdeutschen und sowjetischen Geistlichen unterhalten. Er
erzielte keine Erfolge, da sich, wie er vermerkte, die
Sprachkenntnisse seiner Gesprächspartner
erstaunlicherweise verschlechtert hätten, sobald er
kritische Fragen gestellt habe. Der Mitarbeiter
fasst ferner die Diskussionen an den von ihm besuchten
Veranstaltungen zusammen. Er hebt die allgemein
verbreitete Tendenz, sich für die Abrüstung - v.a. im
Westen - einzusetzen, hervor.
Mit Blick auf die Teilnehmer führt er aus: "Entsprechend
der allgemeinen Themengebung war die Mehrheit der
Besucher/innen tendenziell der rot-grün-alternativen Szene
zuzuordnen. Der Grossteil dieser für den alternativen
Umweltschutz, gegen die AKWs und das Militär, für die
freie Asylgewährung und dergl. eingestellten Besucher
konnte sich während der Versammlung ideologisch
aufdatieren lassen und mit aktiver Desinformation
eindecken. Das relativ tiefe Durchschnittsalter und der
intellektuelle Hintergrund (Schüler, Studenten, Lehrer
...) werden einen Schneeballeffekt auf breitere
Bevölkerungskreise ausüben."
[Es ist ja im
schweizer Nazi-Staat Schweiz nur logisch, dass bis
heute (2014) die Produzenten von Atommüll alle
UNSCHULDIG sind und nicht einmal eine Busse
bezahlen müssen für den Müll, der eine Million
Jahre lang strahlen wird!]
|
Im Anhang des erwähnten
Tätigkeitsberichtes findet man ein Verzeichnis der
Delegierten (darunter auch die schweizerischen) sowie ein
Verzeichnis der Mitglieder des lokalen
Veranstaltungskomitees. Die Nachrichtenorgane der UNA
konnten sich auf diesen Kongress vorbereiten, da sie von
einer Person, die mit den Veranstaltern Kontakt hatte, zum
voraus Informationen erhalten hatten; diese wurden am 10.
März 1989, noch vor der Konferenz in Basel, in einem
Arbeitsbericht zusammengestellt. Der Bericht erwähnt die
Richtung, in welche die Diskussionen ("nach internen
Aussagen") gehen könnten, die an der Konferenz in Basel
konkret anzugehenden Probleme [S.82]
sowie die Resolutionsentwürfe. Der Verfasser legt ein
besonderes Gewicht auf die Diskussionsthemen, welche die
Schweiz berühren
(-- Möglichkeiten der Schweiz, um zur Verbesserung der
Situation der Entwicklungsländer beizutragen;
-- Stellung der Flüchtlinge und der Saisonniers;
-- Armut in der Schweiz, spezielle Frauenarmut;
-- Energiepolitik etc.).
[Kommentar:
Reagan und seine ewige Atompolitik mit Atommüll
ohne Ende ist nie Thema?
Es ist schon eigenartig, dass die kriminelle UNA
den Raketenbastler, Umweltverseucher und
Schuldenmacher Reagan nie als Imperialisten und
Schädling enttarnt hat. Reagan hat zum Beispiel
alle Umweltimpulse für mehr Umweltschutz oder
alternative Energien abgewürgt und hat die "USA"
weiter auf Atomenergie und Atommüll gesetzt - so
wie die Kommunisten übrigens auch.
Schon deswegen ist die Verfolgung von
Umweltschutzorganisationen in der Schweiz der
Beweis, dass diese Schweiz ein blinder,
alkoholisch degenerierter
Logen-Mafia-Atomlobby-Nazi-Staat ist
Am Ende sieht man heute (2014), wo der
manipulierte Kapitalismus hingeht: In die absolute
Vernichtung der Menschheit mit Atomstrahlung aus
Fukushima, Schulden ohne Ende, Manipulationen
durch Grossbanken und Bankenpleiten ohne Ende,
kalten Enteignungen im Bankverein und in der UBS
AG, Organisiertem Verbrechen im Bankverein und in
der UBS AG - alles schön geduldet und gefördert
vom schweizer Geheimdienst! Tja, könnte dort mal
jemand durchgreifen? - Geht nicht, es herrscht
Schweiz-Diktatur unter Ospel, Villiger und
Hubacher!]
|
2.4.3 Konferenz der Internationalen
Anwaltsunion in Interlaken, August 1989
Im August 1989 entsandte die "Sektion Beschaffung"
["Informationsbeschaffung"] einen Informanten an die
Jahreskonferenz der Internationalen Anwaltsunion, die in
Interlaken stattfand. Der Informant hatte ein Verzeichnis
der Teilnehmer aus den Ostblockländern bei sich. Er konnte
bestimmte dieser Teilnehmer kontaktieren und mit ihnen
Gespräche über die politische Lage in Polen und im
jugoslawischen Kosovo führen. Die PUK EMD fand in den ihr
zur Verfügung stehenden: Unterlagen keine Hinweise auf
Aktivitäten von schweizerischen Staatsangehörigen.
2.5 . "Fall Murten"
2.5.1 "Rundschau"-Sendung vom 20. Februar 1990
[Journalist und Offizier Kohlschütter wird in Murten
angeblich von einem UNA-Beamten angeworben, die
Journalistenunion und die Friedensbewegung
auszuspionieren - gegen Honorar]
Am 20. Februar 1990 widmete das Magazin "Rundschau" des
Fernsehens der deutschen Schweiz (DRS) einen Teil seiner
Sendung dem sogenannten "Fall Murten". Der Journalist
Andreas Kohlschütter, der als Offizier in einem mit der
UNA verbundenen Armeestabsteil eingeteilt ist, gab
bekannt, dass ihn ein UNA-Beamter [wer?] am 22. März 1989
in ein bekanntes Restaurant in Murten zum Essen eingeladen
habe. Während der Mahlzeit soll er ihn gebeten haben,
Informationen über die "Schweizerische Journalistinnen-
und Journalistenunion" und die "Friedensbewegung" zu
beschaffen, indem er selbst am Vereinsleben teilnehmen
würde. Beim Verlassen des Restaurants habe der Beamte der
UNA hinzugefügt, dass für das Erstellen von Berichten
Honorare bezahlt werden könnten. [S.83]
Anlässlich der gleichen Fernsehsendung erklärte der
frühere Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr,
Divisionär Petitpierre, ein solches Verhalten eines seiner
Untergebenen wäre vorschriftswidrig.
2.5.2 Disziplinarverfahren [eingestellt - alle Vorwürfe
seien unbegründet]
[Kaspar Villiger leitet am 21.2.1990 ein
Disziplinarverfahren ein - Bundesrichter Pfisterer
vernimmt Zeugen, nimmt einen Augenschein und machte
einen "Schlussbericht" - Kaspar Villiger lässt das
Verfahren am 19.4.1990 einstellen]
Am der Fernsehsendung folgenden Tag - am 21. Februar 1990
- verfügte der Vorsteher des EMD [damals der Drogenbaron
und Tierkreisler Kaspar Villiger] die Einleitung eines
Disziplinarverfahrens gegen den fraglichen UNA-Beamten. Er
vertraute die Untersuchung Bundesrichter Thomas Pfisterer
an und gab ihm folgenden Auftrag:
"Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist abzuklären, ob
Herr . . . [wer?] Hptm Andreas Kohlschütter für die
Bespitzelung von inländischen Organisationen zu gewinnen
trachtete."
Der Vorsteher des EMD ging offensichtlich vom Grundsatz
aus, dass die Aufgabe der UNA nicht darin bestehe,
Informationsbeschaffung über inländische Organisationen im
Sinne der politischen Polizei zu betreiben.
Bundesrichter Pfisterer hörte Zeugen an, holte
schriftliche Erklärungen ein, trug Unterlagen zusammen und
machte einen unangekündigten Besuch in den Räumen der UNA.
Aufgrund eines Berichtsentwurfs von Bundesrichter
Pfisterer beschloss der Vorsteher des EMD [Kaspar
Villiger] am 19. April 1990, das Disziplinarverfahren
gegen den UNA-Beamten einzustellen.
Mit Datum vom 30. April 1990 legte Bundesrichter Pfisterer
seinen Schlussbericht vor, der folgert, dass die gegen den
Beamten der UNA in der Sendung "Rundschau" des Fernsehens
DRS erhobenen Vorwürfe unbegründet seien. Gemäss
Bundesrichter Pfisterer wurde mit dem Treffen von Murten
lediglich ein Gespräch über einen Vortrag bezweckt. Diesen
Vortrag sollte Kohlschütter vor Offizieren halten, die im
vom betreffenden UNA-Beamten geleiteten, Armeestabsteil
eingeteilt waren.
Am 2. Mai 1990 legte der Vorsteher des EMD in einer
Pressemitteilung dar, das Ergebnis der Untersuchung habe
die Vorwürfe gegen [S.84]
den UNA-Beamten nicht bestätigt und das
Disziplinarverfahren sei eingestellt worden.
2.5.3 Chronologie der Ereignisse - [Details zum Fall
Murten mit Journalist Kohlschütter]
Die PUK EMD prüfte diese Angelegenheit eingehend, indem
sie zahlreiche Zeugen befragte, namentlich den
betreffenden UNA-Beamten [wer?] und Andreas Kohlschütter
(die beiden wurden einander auch gegenübergestellt); sie
studierte verschiedene Dossiers, insbesondere jenes der
Untersuchung Pfisterer.
Die PUK EMD stellte folgendes fest:
- Kohlschütter war seit dem 1. Januar 1974 in einem der
UNA zugehörigen Armeestabsteil eingeteilt;
- er war allem Anschein nach im Rahmen dieser Einteilung
nicht tätig;
- er arbeitete als Auslandskorrespondent einer
Deutschschweizer Zeitung;
- 1984 wurde eine Sicherheitsüberprüfung bezüglich
Kohlschütter durchgeführt, wie das üblicherweise für die
Stabsmitglieder gehandhabt wird (Anfrage vom 18. April
1984, "grünes Licht" ohne weiteren Kommentar am 20. Juni
1984);
- am 3. Oktober 1984 überreichte der Verantwortliche des
fraglichen Armeestabsteils (nicht der betreffende
UNA-Beamte) Kohlschütter eine Frageliste: Der Journalist
sollte fünfzehn bis zwanzig Fragen beantworten, nachdem er
die dazu notwendigen Informationen anlässlich einer
beruflich bedingten Reise beschafft hätte; es handelte
sich um gezielte Fragen; der Verantwortliche wies
diesbezüglich auf ein früheres Gespräch mit Kohlschütter
hin (vgl. Ziff. 1.3.3.6.2); [S.85]
- Kohlschütter weigerte sich, die Fragen zu beantworten,
und beantragte in der Folge eine Umteilung (in einen
anderen Armeestabsteil)
- die Umteilung wurde geprüft; dem Antrag wurde nicht
stattgeben;
am 20. Dezember 1985 teilte der Verantwortliche des
Armeestabsteils Kohlschütter schriftlich mit, dass die
Sachlage Anfang 1986 nochmals überprüft werde, und zwar im
Sinne einer Neuzuteilung, die seinen Begehren besser
entspreche; er wünsche sich aber trotzdem mit ihm
gelegentlich zu unterhalten;
- in der Folge wurde Kohlschütter nicht umgeteilt; er
hielt auch nicht weiter daran fest;
- an einem nicht mit Sicherheit feststehenden Datum
(wahrscheinlich des Jahres 1988) trafen sich Kohlschütter
und der betreffende UNA-Beamte in Bern, nachdem der Beamte
die Leitung jenes Armeestabsteils übernommen hatte, in dem
Kohlschütter eingeteilt ist;
- am 10. Februar 1989 übermittelte die Sektion Auswertung
der Sektion Beschaffung die Ausgabe Nr. 482 des
"Vertraulichen Schweizer Briefes"; zu den in dieser
Publikation angesprochenen Themen gehörte auch die
"Schweizerische Journalistinnen- und Journalistenunion"
sowie die Friedensbewegung (vgl. Ziff. 2.4.1);
- anlässlich eines Telefongesprächs sagte Kohlschütter dem
UNA-Beamten zu, vor den Mitgliedern des Armeestabsteils in
Grindelwald einen Vortrag darüber zu halten, wie sich ein
Journalist in Krisenlagen Informationen verschaffen kann;
- anlässlich eines weiteren Telefongesprächs lud der
UNA-Beamte Kohlschütter für den 22. März 1989 in ein
Restaurant in Murten zum Essen ein; was den Grund dieses
Treffens betrifft, so unterscheiden sich die Versionen der
Betroffenen: Kohlschütter behauptet, dass ihm der
UNA-Beamte einfach gesagt habe, er wünsche ihn zu sehen;
der Beamte gibt an, dass Kohlschütter zusätzliche
Informationen seinen Vortrag betreffend habe einholen
wollen, namentlich über die Teilnehmer der Zusammenkunft
(da es sich um [S.86]
eine als geheim klassifizierte Veranstaltung handelte,
hätten die Auskünfte nicht telefonisch gegeben werden
können); der UNA-Beamte behauptet im weiteren, dass Murten
als Treffpunkt gewählt worden sei, weil sich Kohlschütter
am Nachmittag nach Moudon habe begeben müssen;
Kohlschütter hingegen erklärt, dass der Beamte darüber gar
nicht orientiert gewesen sei, als er ihm Murten als
Treffpunkt vorgeschlagen habe;
- der UNA-Beamte und Kohlschütter trafen sich am 22. März
1989 vor dem Restaurant in Murten und liessen sich später
an einem Tisch im Speisesaal nieder; ihr Gespräch bezog
sich auf die Weltpolitik; aufgrund der übereinstimmenden
Zeugenaussagen der beiden ist erwiesen, dass sie sowohl
über die "Schweizerische Journalistinnen- und
Journalistenunion" als auch über die "Friedensbewegung"
sowie auch über die [kommunistisch eingeschätzten]
Frontorganisationen im allgemeinen sprachen; Kohlschütter
erklärt, der Beamte habe ihm gegenüber im Sinne eines
Herantastens das Ansinnen geäussert, ob er (Kohlschütter)
sich thematisch für die Sektion Beschaffung mit den beiden
Organisationen befassen könnte, u.a. indem er an deren
Zusammenkünften teilnähme; er (Kohlschütter) habe sich
jedoch geweigert; der Beamte bestreitet, dass er
Kohlschütter irgendeinen Auftrag habe erteilen wollen oder
ihm irgendeinen Vorschlag in diesem Sinne gemacht habe;
der geplante Vortrag von Kohlschütter in Grindelwald wurde
nur kurz gestreift;
- der UNA-Beamte bezahlte das Essen; die Rechnung betrug
um die 120 bis 160 Franken; diesen Betrag liess er sich
von der UNA nicht zurückerstatten;
- Kohlschütter gibt an, der Beamte habe ihm beim Verlassen
des Restaurants gesagt, er (der Beamte) könne ihm für die
Berichte, die er über die Organisationen erstelle,
Honorare bezahlen; er (Kohlschütter) habe aber so getan,
als habe er nichts gehört; der Beamte bestreitet, davon
gesprochen zu haben;
- Kohlschütter und der Beamte verabschiedeten sich in
Murten voneinander; Kohlschütter behauptet, der Vorschlag
habe ihn in eine schlechte Laune versetzt; nach dem
UNA-Beamten soll Kohlschütter [S.87]
aber nicht verärgert ausgesehen haben, als er sich von ihm
trennte;
- am 24. August 1989 hielt Kohlschütter im Beisein des
UNA-Beamten in Grindelwald seinen Vortrag vor den
Offizieren, die im gleichen Armeestabsteil eingeteilt
waren wie er; die Teilnehmer lobten den Vortrag, der
Beamte bedankte sich bei Kohlschütter;
- am 1. September 1989 schrieb Kohlschütter dem Beamten,
wobei er im wesentlichen festhielt, er sei erfreut, dass
er den Vortrag habe halten können, und er wünschte, ein
Mittel finden zu können, um in seiner Einteilung nützlich
mitzuarbeiten; dazu führte er folgendes aus:
"Es hat mich sehr gefreut, in Grindelwald dazuzugehören,
neue Gesichter kennenzulernen und auch einige Altbekannte
wiederzusehen. Gerne tue ich wieder mit, wenn sich
Gelegenheit dazu bietet. Lassen Sie uns doch beim nächsten
Zusammentreffen gemeinsam nachdenken, ob und wie ich Ihrer
Arbeit nützlich sein könnte - ohne dass mein
Journalistengewissen daran Schaden nähme. Sie haben diese
Perspektive in Grindelwald angesprochen. Ich hätte grosses
Interesse, meine über zweieinhalb Jahrzehnte angehäuften
Ost-West- und Nord-Süd-Erfahrungen über die rein
journalistische Ebene hinaus in einen seriösen 'Denk-Tank'
und analytischen Prozess einzubringen.";
- im Dezember 1989 erwähnte Kohlschütter gegenüber Balz
Hosang, Redaktor beim Fernsehen DRS, im Anschluss an eine
"Rundschau"-Sendung, in der ein Dokument von a.
Nationalrat Müller-Marzohl "Zum Fall Bachmann"
angesprochen wurde, dass er eine ähnliche Erfahrung
gemacht habe, und erzählte vom Geschehen in Murten;
- am 14. Februar 1990 veranstaltete der Vorsteher des EMD
jene Pressekonferenz, an der er unter anderem erklärte,
das EMD erfülle "keinen Informationsauftrag im Sinne der
politischen Polizei, wie er der Bundesanwaltschaft
aufgetragen" sei; es führe auch keine entsprechende
Kartei; eine "Schnüffelorganisation" gebe es im EMD nicht;
gemäss Kohlschütter soll dies der Moment gewesen sein, da
er begriffen habe, dass der Vorschlag des UNA-Beamten
unzulässig gewesen sei, während er die vorgeschlagene
[S.88]
Tätigkeit zuvor nur als seiner Berufsethik zuwiderlaufend
betrachtet habe;
- gleichentags gelangte Balz Hosang an Kohlschütter und
fragte ihn, ob er mit seinem Erlebnis in Murten an die
Öffentlichkeit treten wolle;
- am 15. Februar 1990 erfuhren die Verantwortlichen der
UNA, dass das Thema "Nachrichtendienst" anlässlich der
Fernsehsendung "Rundschau" vom 20. Februar 1990 zur
Sprache kommen sollte;
- ebenfalls am 15. Februar 1990 wies der Chef der
Abteilung Nachrichtendienst den Chef der Sektion
Beschaffung (den betreffenden UNA-Beamten) und dessen
Stellvertreter an, es seien keine Informationen mehr über
die [kommunistisch eingeschätzten] Frontorganisationen zu
beschaffen (der betreffende UNA-Beamte behauptete
gegenüber der PUK EMD, die beiden Vorkommnisse des
gleichen Tags würden in keiner Weise zusammenhängen)
- innerhalb der UNA versuchte man herauszufinden, welcher
Offizier in der Fernsehsendung auftreten würde; u.a. wurde
Kohlschütter genannt; der betreffende UNA-Beamte
betrachtete es als ausgeschlossen, dass Kohlschütter
dieser Offizier sei, und teilte das auch seinen
Vorgesetzten mit;
- der UNA-Beamte zeigte in der Folge seinem Vorgesetzten
das Schreiben Kohlschütters vom 1. September 1989; später
unterbreitete dieser Vorgesetzte das Schreiben - neben
anderen Unterlagen - Divisionär Petitpierre, dem früheren
Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr, der das EMD
anlässlich der Fernsehsendung vertreten sollte;
- am Sonntag, 18. Februar 1990, versuchte der UNA-Beamte
gegen 21 Uhr, Kohlschütter telefonisch zu Hause zu
erreichen; dieser war abwesend, aber seine Gattin
beantwortete den Anruf; der Beamte hinterliess keine
Botschaft (ihm zufolge telefonierte er, weil der Chef der
Abteilung Nachrichtendienst ihn noch einmal gefragt habe,
ob Kohlschütter in der Fernsehsendung auftreten werde);
[S.89]
- am 20. Februar 1990 wurde die Fernsehsendung "Rundschau"
ausgestrahlt;
- am 21. Februar 1990 leitete der Vorsteher des EMD
[Kaspar Villiger] ein Disziplinarverfahren gegen den
UNA-Beamten ein;
- am 19. April 1990 beschloss er die Einstellung des
Disziplinarverfahrens;
- Bundesrichter Pfisterer präsentierte vorerst einen
Berichtentwurf; mit Datum vom 30. April 1990 legte er
seinen Schlussbericht vor.
2.5.4 Schlussfolgerungen
Die Aussagen der beiden Betroffenen weichen in den
Hauptpunkten voneinander ab: nämlich in Bezug auf den
Vorschlag, den der UNA-Beamte Kohlschütter gegenüber
gemacht haben soll, sowie in Bezug auf das damit
verbundene finanzielle Angebot. Das betreffende Gespräch
wurde von keiner Drittperson mitverfolgt; die PUK EMD
unterzog unter diesen Voraussetzungen den Sachverhalt in
seiner Gesamtheit einer eingehenden Prüfung, um dennoch
brauchbare Schlüsse ziehen zu können. Folgende Elemente
erachtet die PUK EMD als besonders wichtig:
- Die Zeugenaussagen von Andreas Kohlschütter und des
UNA-Beamten stimmen insofern überein, als beide erklärten,
sie hätten anlässlich ihres Treffens in Murten miteinander
über die "Schweizerische Journalistinnen- und
Journalistenunion" und die "Friedensbewegung" gesprochen.
- Der UNA-Beamte erteilte laut seinen Aussagen
Kohlschütter keinen Auftrag im eigentlichen Sinn;
Kohlschütter behauptete dies auch nie. [S.90]
- Im Rahmen ihrer Untersuchung hörte die PUK EMD einen
Zeugen an, dem sich derselbe UNA-Beamte im Zusammenhang
mit einem Auftrag zur Beschaffung von Auslandsnachrichten
in einer Art und Weise genähert hätte, die sich mit
derjenigen gegenüber Kohlschütter durchaus vergleichen
lässt: Einladung zum Essen in einem Hotel ausserhalb von
Bern; indirekte und vorsichtig schrittweise Annäherung an
den potentiellen Informanten, wobei im Laufe des Gesprächs
gewisse Themen, die auf ein Interesse der UNA hinwiesen,
angeschnitten wurden, ein eindeutiger Nachrichtenbedarf
jedoch nicht geltend gemacht wurde.
- Der UNA-Beamte hatte als Chef der "Sektion Beschaffung"
den Auftrag, Auskünfte über Frontorganisationen
zusammenzutragen ("permanente Bedürfnisse", die, 1983
formuliert, zum Zeitpunkt des Treffens noch in Kraft
waren) und sich in diesem wie in den anderen Bereichen mit
Informationsquellen zu versehen (vgl. Ziff. 1.3.3.6,'
Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3.2).
- Die Behauptung betreffend den Zusammenhang zwischen dem
Treffen in Murten in einem Hotel der gehobenen Klasse
(beziehungsweise dem Essen, welches der betreffende Beamte
[dem Offizier und Journalisten] Kohlschütter offerierte)
einerseits - und dem Zweck des Gesprächs, wie er vor der
PUK EMD von diesem Beamten dargestellt wurde, andererseits
- vermag nicht zu überzeugen, zumal der Vortrag in
Grindelwald nur kurz gestreift wurde. Nach Würdigung
sämtlicher Elemente, insbesondere der oben dargelegten,
gelangt die PUK EMD zur Auffassung, dass der UNA-Beamte
anlässlich des Treffens in Murten Andreas Kohlschütter
keinen Auftrag im strengen Sinn des Wortes erteilte, dass
Kohlschütter aber annehmen durfte, dass der UNA-Beamte ihn
mit Andeutungen für eine Informationstätigkeit anzuwerben
versuchte.
Die PUK EMD würdigt damit den Sachverhalt anders als
Bundesrichter Pfisterer. Sie hebt im weiteren hervor, dass
die Verhaltensweise des UNA-Beamten die Einstellung des
Disziplinarverfahrens nach Auffassung der PUK EMD
gerechtfertigt hat, da der Beamte im Rahmen eines
bestehenden Nachrichtenbeschaffungsauftrages gehandelt
hat. [S.91]
2.6 Würdigung der Inlandsaktivitäten - [keine Regelung,
wer ausspioniert werden darf und wer nicht - UNA vor
allem gegen Ausländer]
Die Abteilung Nachrichtendienst ist für die Beschaffung
und die Auswertung von Auslandnachrichten, die zur
Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage dienen,
verantwortlich. Es stellt sich die Frage, ob
Auslandnachrichten auf dem Weg der Beschaffung und
Auswertung von Nachrichten über Personen und
Organisationen in der Schweiz erhoben werden dürfen. Die
von der PUK EMD befragten Mitarbeiter der Abteilung
Nachrichtendienst vertraten einhellig die Meinung, die
Informationsbeschaffung über Schweizer Bürger sei nicht
zulässig; demgegenüber schlössen sie ein Tätigwerden ihres
Dienstes im Inland nicht aus. Im weiteren wurde die
Auffassung vertreten, eine nachrichtendienstliche
Bearbeitung von Informationen über Schweizer sei dann
erlaubt, wenn nicht deren Verhalten als solches Gegenstand
der Ermittlungen sei, sondern wenn dieses dazu diene, über
ausländische Personen, Organisationen, Institutionen oder
Ereignisse relevante Erkenntnisse zu gewinnen. Daraus
wurde abgeleitet, dass die Beobachtung von ausländischen
Teilnehmern an Veranstaltungen in der Schweiz sowie die
Nachrichtenbeschaffung über schweizerische [kommunistisch
eingeschätzte] Frontorganisationen erlaubt seien.
Die sich hier stellende Frage ist in keinem Erlass
ausdrücklich geregelt. Bereits die Arbeitsgruppe Bachmann
stellte aber in ihrem Bericht fest, dass die Beschaffung
von Nachrichten über Schweizer nicht in den
Zuständigkeitsbereich der UNA falle. Die PUK EMD teilt
diese Auffassung vollumfänglich. Die von den Vertretern
der Abteilung Nachrichtendienst vorgenommene
Differenzierung zwischen Ziel und Mittel der
Erkenntnisgewinnung mag zwar auf den ersten Blick
einleuchten, führt aber in der Praxis zu unlösbaren
Abgrenzungsproblemen. Es bedarf einer aussergewöhnlichen
Disziplin, bei der Beobachtung ausländischer Personen im
Inland das Verhalten ihrer inländischen Kontaktpersonen
ausser acht zu lassen oder bei der Auswertung von
Erkenntnissen über schweizerische Organisationen nur
diejenigen Informationen zu berücksichtigen, die
sicherheitsrelevante Aufschlüsse über ausländische
Organisationen vermitteln.
Die PUK EMD hält es für undenkbar, dass eine solche Dif-
[S.92]
ferenzierung in der Praxis eingehalten werden kann. Die in
der Abteilung Nachrichtendienst vorgefundenen Arbeiten
über die Frontorganisationen in der Schweiz belegen dies.
[Spionage und Spannerei verletzt die Grundrechte]
Die nachrichtendienstliche Überwachung innenpolitischer
Aktivitäten kann einen Eingriff in die verfassungsmässig
garantierten politischen und persönlichen Grundrechte
darstellen und ist daher ohne gesetzliche Grundlage
unzulässig. Da diese fehlt, ist die Überwachung für die
Zukunft zu unterlassen. [S.93]
[Statt Ende der
Spionage kam der Ausbau der Spionage -
Strukturen des Nazi-Staates Schweiz
Die Spionage und Spannerei wurde ab 1990 NICHT
unterlassen, sondern sie wurde sogar AUSGEBAUT.
Der schweizer Nazi-Staat hat bis 2014 weiter sein
Bestehen
-- mit Spionage,
-- mit Spannerei ohne Ende,
-- mit blockierten Bankkonten in der UBS AG,
-- mit Geldwäsche über diese blockierten
Bankkonten,
-- es erfolgt weiterhin KEIN Verbot des
pädophil-kriminellen Kinderfolterclubs "Basler
Tierkreis",
-- Kaspar Villiger ist als Drogenbaron und als
Chef des Geheimdienst P-27 "unantastbar",
-- Hubacher ist ein Urkundenfälscher, Dieb und
sogar ein Gründer des Kinderfolterclubs sowie der
Gründer der Geheimdienste P-26 und P-27
-- Marcel Ospel ist weiterhin der
Standard-Geldwäscher in der UBS AG und ebenfalls
Mitglied im Kinderfolterclub
-- und die Bundespolizei meint immer, man könne
"nichts machen" und die schweizer Regierung tut
auch nichts, weil sie an der Geldwäsche für das
Organisierten Verbrechen in der UBS AG zum Teil
beteiligt ist etc. etc.
Das ist die Nazi-Schweiz - und dieses System
heisst "Demokratie" - CH=Chotze].
|