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Kriminelle schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand", gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
3. Die "Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr" (UNA). Allgemeine Angaben

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Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst



II. UNTERGRUPPE NACHRICHTENDIENST UND ABWEHR (UNA)

1. Auftrag, Organisation und Tätigkeit der UNA
1.1 Einleitung
Gegenstand der Untersuchungen der PUK EMD war gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 12. März 1990 die Tätigkeit der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA) im allgemeinen. Die PUK EMD überprüfte im besonderen, ob und allenfalls in welchem Ausmass die UNA Informationen über Personen und Organisationen in der Schweiz beschaffte, sammelte und verwertete.

1.2 Auftrag [das Reglement von 1987 für die UNA in der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste]

Unterstellung, Organisation und Aufgaben der UNA sowie ihrer Abteilungen und Sektionen sind in der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste enthalten, die der Generalstabschef mit Genehmigung des Departementsvorstehers, gestützt auf Artikel 5 der Verordnung des EMD vom 1. Februar 1968 zur Dienstordnung (SMA 88 120), am 15. Mai 1987 erliess. Erlasse höherer Stufe, die sich mit der UNA befassen, existieren nicht.

[Zeuge Divisionär Schlup: Gefahren und Bedrohungen "militärischer Art" erkennen]

Divisionär Schlup, Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr bis zum 30. Mai 1990, umschrieb die Aufgabe seines Dienstes als Zeuge vor der PUK EMD folgendermassen:

"Ich ermittle mit meinem Amt Gefahren und Bedrohungen militärischer Art und stelle die rechtzeitige Warnung der Entscheidungsträger sicher. Zudem ermittle ich mit meinem Amt Erkenntnisse für die zutreffende Planung und Rüstung sowie Ausbildung unserer Armee. Das ist der Bereich Nachrichtendienst. Im Bereich Abwehr schütze ich die Armee vor schädigenden Einflüssen oder Einwirkungen."

[Alle sind verdächtig - die schweizer Geisteskrankheit - und die Bundespolizei...]

Der Auftrag der UNA erweist sich in dieser Formulierung als ein streng militärischer; insbesondere ist die Nachrichtenbeschaffung auf militärisch relevante Erkenntnisse beschränkt. Demgegenüber ist der "örtliche" Zuständigkeitsbereich der UNA in dieser Lesart [S.30]

keiner Beschränkung unterworfen; militärisch relevante Nachrichten könnten somit auch im Inland über Inländer beschafft werden. Die Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates stellte zu dieser Problematik in ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 fest, dass die Bekämpfung der Subversion ["Zersetzung"] in der Schweiz nicht in den Aufgabenbereich der UNA falle, sondern zum Aufgabenbereich der Bundespolizei gehöre (vgl. Ziff. 26 des Berichtes der Arbeitsgruppe).

1.3 Organisation und Tätigkeit - [UNA=Teil im Generalstab - die Abteilungen und Sektionen der "Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr" (UNA)]
1.3.1 Übersicht

Die UNA [Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr] ist Teil des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste. Ihr Chef (der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr) ist dem Generalstabschef direkt unterstellt. Er verfügt über einen Stab und zwei Abteilungen, nämlich die "Abteilung Nachrichtendienst" einerseits und die "Abteilung Abwehr" andererseits. Die UNA ist folgendermassen aufgebaut:

  • Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr
  • Vizedirektor
  • Stv Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr
  • Technische Sektion
  • Militärprotokoll
  • Dienststelle
  • Informatik
  • Verteidigungsattaches
  • Abteilung Nachrichtendienst
  • Dienststelle Organisation + Betrieb
  • Sektion Beschaffung
  • Sektion Auswertung
  • Sektion Truppennachrichtendienst [S.31]

[Separat:

  • Sektion Militärische Sicherheitsdienste MSD, S.54]


1.3.2 Stab und direkt unterstellte Sektionen
1.3.2.1 Stab
Der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr verfügt über einen Stab; dieser Stab befasst sich namentlich mit administrativen, personellen und finanziellen Belangen. Dem Stellvertreter des Unterstabschefs - als Vizedirektor der UNA - sind die Technische Sektion, das Militärprotokoll und die Dienststelle Informatik direkt unterstellt. Er ist für den administrativen, technischen und personellen Bereich sowie für die militärische Planung und die Kriegsvorbereitungen der UNA verantwortlich. Ferner koordiniert er den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der UNA und im Rahmen des Truppennachrichtendienstes.

1.3.2.2 Technische Sektion [mit "technischen Hilfsmitteln", Ausbildung für Spionage und Spannerei, technische Hilfe für Bundespolizei und Polizei]
Die Technische Sektion ist die Fachstelle der für die Nachrichtenbeschaffung und Abwehr erforderlichen technischen Hilfsmittel. Sie gewährleistet die technische Ausbildung der UNA-Mitarbeiter in den Bereichen Nachrichten- und Sicherheitsdienst und Übermittlung. Sie hat technische Probleme der Bundespolizei sowie kantonaler und kommunaler Polizeikorps zu lösen und bauliche Fragen der UNA zu bearbeiten.

[30.11.1970: Kollaboration mit dem "Wissenschaftlichen Forschungsdienst" der Stadtpolizei Zürich - Technische Sektion ist auch Auftraggeber]

Die Technische Sektion verfügt über Abhör- und Beobachtungsmaterial (zu dessen Verwendung vgl. Ziff. 3). Zur Lösung anspruchsvoller technischer Probleme hat sich die Sektion die Unterstützung des Wissenschaftlichen Forschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich (WFD) gesichert. Am 30. November 1970 schlossen die Eidgenossenschaft und die Stadt Zürich einen Vertrag ab, wonach der Wissenschaftliche Forschungsdienst im Auftrag der Technischen Sektion wissenschaftliche Forschung betreibt - namentlich in den Bereichen
-- Nachrichtenbeschaffung,
-- Spionageabwehr,
-- Spurensicherung bei Sprengstoffdelikten und
-- Anlage von Dokumentationen.

[15.12.1978: Pflichtenheft für die Kollaboration mit dem "Wissenschaftlichen Forschungsdienst" - fallweise auch einzelne "Forschungsaufträge" für Spionage und Spannerei - 290.000]

Ein vom Chef der Technischen Sektion der UNA am 15. Dezember 1978 erlassenes Pflichtenheft präzisiert den Auftrag dieses [S.32]

Dienstes im Rahmen des Vertrages. Fallweise erteilt der Chef der Technischen Sektion dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst auch einzelne Forschungsaufträge. Für die vom Wissenschaftlichen Forschungsdienst gegenüber dem Stab der Gruppe für Generalstabsdienste erbrachten Leistungen bezahlt der Bund der Stadt Zürich jährlich rund 290'000 Franken. Dieser Betrag wird im Voranschlag der Eidgenossenschaft nicht gesondert ausgewiesen; er ist in der Rubrik "Abteilungsarbeiten" des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste enthalten (vgl. Ziff. 1.6).

[Kollaboration der "Technischen Sektion" auch mit den "geheimen Diensten" P-26 und P-27: "Kontrollierte" Räume, Übermittlungen]

Die PUK EMD stellte fest, dass die Technische Sektion auch für die "geheimen Dienste" (vgl. Teil IV.) eine Unterstützungstätigkeit im technischen Bereich entfaltete: So kontrollierte sie die Räume, die der ausserordentliche Nachrichtendienst (P-27) benutzte, auf ihre Sicherheit hin und beschaffte für diesen geheimen Dienst fallweise auch Material. Zugunsten der geheimen Widerstandsorganisation (P-26) bearbeitete sie Übermittlungs- und andere technische Fragen und kontrollierte auch deren Räume in technischer Hinsicht. Ausserdem waren verschiedene Aufträge, welche die Technische Sektion dem Wissenschaftlichen Forschungsdienst übertrug, für die geheime Widerstandsorganisation bestimmt.

1.3.2.3 Militärprotokoll [für den "Verkehr" mit dem Ausland]

Das Militärprotokoll leitet den Verkehr mit dem Ausland in allen militärischen Angelegenheiten. Es organisiert Besuche und Akkreditierungen und führt diese durch.

1.3.2.4 Dienststelle Informatik [für "Datenübertragung" und "Sicherheit von EDV-Anlagen"]

Seit knapp einem Jahr verfügt die UNA über eine neue Dienststelle: die direkt dem Vizedirektor unterstellte Dienststelle Informatik. Diese Dienststelle "NA-IK" (Nachrichten-Informatik) befasst sich in Zusammenarbeit mit anderen Stellen der eidgenössischen Verwaltung mit der Entwicklung der Informatiksysteme der UNA. Sie bearbeitet Fragen der Datenübertragung und überwacht die Sicherheit von EDV-Anlagen. [S.33]

Würdigung
Die Organisation des Stabes und der direkt unterstellten Sektionen und Dienststellen geben der PUK EMD zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.

[Anmerkung:
Hier wird vieles unterschlagen, zum Beispiel, welcher Art denn die die Arbeiten des "Forschungsdienst" und die "Forschungsaufträge" waren, oder wie Menschen eingeschätzt wurden, ob nur negativ eingeschätzte Details aufgelistet wurden etc.]

1.3.3 Abteilung Nachrichtendienst
1.3.3.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen

Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst ist dem Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr direkt unterstellt und für die nachrichtendienstlichen Belange der Kriegsvorbereitung dem Unterstabschef Front zur Zusammenarbeit zugewiesen. Gemäss der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste leitet er

-- die konzeptionellen und organisatorischen Belange des strategischen, des operativen und des Truppennachrichtendienstes;
-- die Beschaffung und Auswertung von Informationen und Nachrichten sowie
-- die Verbreitung von Erkenntnissen und Beurteilungen zur sicherheitspolitischen Lage und der Bedrohung;
-- die Beschaffung der Grundlagen über Bedrohung und Umwelt im Rahmen der militärischen Gesamtplanung.

Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst verfügt -
-- neben der administrativen Dienststelle - über
-- die Sektion Beschaffung,
-- die Sektion Auswertung und
-- die Sektion Truppennachrichtendienst.

Er sorgt für die Zusammenarbeit
-- mit der Abteilung Elektronische Kriegsführung des Bundesamtes für Übermittlungstruppen und
-- mit der Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst des Kommandos der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen.

Im Rahmen ihrer Untersuchung legte die PUK EMD besonderes Gewicht auf die Abklärung der Frage, ob die Abteilung Nachrichtendienst "innenpolitischen" oder "gesellschaftspolitischen" Nachrichtendienst betreibt oder betrieben hat. [S.34]

1.3.3.2 Sektion Beschaffung ["Beschaffung" von "relevanten" Nachrichten]
Die Sektion Beschaffung erwirbt relevante Nachrichten nach den Prioritäten, die der Chef der Sektion Auswertung festlegt.

1.3.3.3: Sektion Auswertung [wertet die Spannerei aus, "beurteilt" und gibt die "rechtzeitige Vorwarnung" - das "Indikations- und Warnzentrum" (IWZ)]

Die Sektion Auswertung gewährleistet die nachrichtendienstliche Permanenz und die rechtzeitige Vorwarnung der obersten Führungs- und Entscheidungsinstanzen. Sie beurteilt laufend: die sicherheitspolitische Lage, deren Entwicklung und Perspektiven; die Mittel, Fähigkeiten und Absichten aktueller und potentieller Konfliktsparteien, potentieller Gegner oder Verbündeter; die Bedrohung der Schweiz und ihrer Interessen. Ihr Chef legt unter anderem die Nachrichtenbedürfnisse und -beschaffungsbegehren nach Prioritäten fest. In bestimmten allgemeinen Bereichen erteilt er schriftlich einen permanenten Beschaffungsauftrag; in spezifischen Bereichen vergibt er Sonderaufträge zur kurzfristigen Nachrichtenbeschaffung. Der Chef der Sektion Auswertung umschreibt den Bedarf an Nachrichten entweder von sich aus oder aufgrund von Anfragen, die ihm von der Bundesverwaltung, den Verteidigungsattaches oder von ausländischen Nachrichtendiensten zugehen.

In Berichten zuhanden übergeordneter politischer und militärischer Behörden schildert die Sektion Auswertung in grossen Zügen die internationale Lage. Dabei stützt sie sich auf die Nachrichten, die sie von der Sektion Beschaffung und über andere Kanäle erhält (Massenmedien, Nachrichten der Presseagenturen, verschiedene Publikationen, elektronische Beobachtung durch die Übermittlungstruppen, direkt vom ausserordentlichen Nachrichtendienst eingehende Informationen etc..). Die Sektion Auswertung leitet ferner das Indikations- und Warnzentrum (IWZ), wo alle verfügbaren Informationen gesammelt werden. [S.35]

1.3.3.4 Sektion Truppennachrichtendienst [Ausbildung der Spione und Spanner in der schweizer Armee]

Die Sektion Truppennachrichtendienst betreut die Aus- und Weiterbildung der Nachrichtenoffiziere, -Unteroffiziere und -Soldaten, die in den Stäben und Stabseinheiten der Truppenkörper und Heereseinheiten Dienst leisten, und stellt ihnen Arbeitsgrundlagen zur Verfügung.

1.3.3.5 Methoden der Nachrichtenbeschaffung [Methoden der kriminellen Spionage und Spannerei]

Die PUK EMD versuchte, einen allgemeinen Überblick über die Sektion Beschaffung zu erhalten; sie legte dabei ein besonderes Gewicht auf die Frage der Methoden der Nachrichtenbeschaffung. Darüber spricht sich die Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste nicht aus. Der PUK EMD sind auch sonst keine einschlägigen Weisungen oder Erlasse bekannt geworden, die diesen Aspekt ausdrücklich regeln würden. Aufgrund der verfügbaren Grundlagen und ohne Vorliegen gegenteiliger Hinweise ist die PUK EMD zu folgenden Feststellungen gekommen:

- Die Beamten der UNA betreiben zweifellos nicht "Spionage" im üblichen Sinn des Wortes. In der Abteilung Nachrichtendienst sind [angeblich!] keine Agenten beschäftigt, wie man sie in ausländischen Diensten finden kann (in der neuesten Zeitgeschichte stösst man auf zahlreiche Beispiele). Wegen des beschränkten Personalbestandes der Abteilung Nachrichtendienst wäre eine solche Art von Tätigkeit auch nicht systematisch zu betreiben.

[Mit diesen Aussagen soll die UNA "reingewaschen" werden, denn ein Geheimdienst gibt sicher nicht bekannt, wer ein "Agent" ist].

[Die "Informanten" der UNA: Kriminelle Spione und Spanner - und die kriminellen Kollaborateure ("sekundäre Quellen") - Gesetzesbrüche]

- In der Regel bezieht der schweizerische Nachrichtendienst - abgesehen von den Informationen, die er aus öffentlichen Quellen, von den Verteidigungsattaches oder von ausländischen Diensten erhält - Auskünfte von Informanten. Solche Informanten setzen sich bei der Nachrichtenbeschaffung nur einer kleinen oder gar keiner Gefahr aus (eine solche könnte beispielsweise entstehen, wenn Dokumente - obwohl es untersagt ist - aus einem Drittland [S.36]

herausgeschmuggelt würden oder wenn in einem Drittland ein Fotografierverbot missachtet würde). - Es ist schwer festzustellen, auf welche Weise die Partner der Informanten, die sogenannten "sekundären Quellen" (vgl. Ziff. 1.3.3.6;2), die für die Sektion Beschaffung bestimmten Informationen erwerben. Der PUK EMD sind die Beschaffungsmethoden dieser "sekundären Quellen" nicht bekannt. Die Art der Nachrichten lässt indessen eine sogenannte "operative" Tätigkeit - d.h. eine Nachrichtenbeschaffung unter Bruch fremden Rechts - nicht als ausgeschlossen erscheinen. In einem solchen Fall kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die "sekundären Quellen" wegen ihrer Beschaffungstätigkeit bestimmte Risiken eingehen.

1.3.3.6 Informationsquellen und Zusammenarbeit mit Dritten - [den "Nachrichtenbedürfnissen" der Sektion Auswertung "nachkommen" - die Sammelwut]

Es obliegt der Sektion Beschaffung, die notwendigen Informationsquellen zu erschliessen, um den Nachrichtenbedürfnissen der Sektion Auswertung möglichst nachzukommen. Diese Informationsquellen können öffentliche oder nicht öffentliche sein. Die Informationen stammen
-- von den Verteidigungsattaches,
-- von Informanten,
-- von anderen Stellen der Bundesverwaltung und
-- von den ausländischen Nachrichtendiensten.

1.3.3.6.1 Schweizerische Verteidigungsattaches [schweizer Botschaften sind Spionagezentren - Spionage auch in Ländern weit weg von der Schweiz]

Die Schweiz hat im Ausland 13 Verteidigungsattaches, darunter vier höhere Stabsoffiziere, sechs Instruktionsoffiziere und drei Milizoffiziere. Sie befinden sich auf Schweizer Botschaften in aller Welt (die höheren Stabsoffiziere in London, Washington, Bonn und Paris, die anderen, in der Regel im Rang eines Obersten auf den Posten Wien, Rom, Moskau, Stockholm, Warschau, Budapest, Ankara, Kairo und Tokio) und sind jeweils in mehreren Ländern der entsprechenden Region, insgesamt in 41 Staaten, akkreditiert. Eine 14. Stelle wird 1991 in New Delhi eröffnet werden. [S.37]

Schweizerische Verteidigungsattaches haben die ständige Aufgabe, in den Ländern ihrer Region jene Nachrichten zu beschaffen, die Gegenstand des "Verzeichnisses der permanenten Nachrichtenbedürfnisse" bilden: Nachrichten über die Streitkräfte, die Militär-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik, die innere Lage und die Rüstungs- und Ausrüstungsprobleme in den anvisierten Ländern. Sie haben fallweise Sonderfragen zu bearbeiten; die Sektion Beschaffung übermittelt ihnen solche Sonderfragen entweder aus eigenem Antrieb oder im Auftrag einer anderen Dienststelle des EMD (kürzliche Beispiele: Gliederung von Streitkräften in Ländern des Mittleren Ostens, Entwicklung der Lage in der DDR). Des weiteren verfassen sie monatliche Berichte über Themen ihrer Wahl.

[Anmerkung:
Hier ist die schweizer Geisteskrankheit klar bewiesen: Die UNA betreibt Spionage in der DDR und im Mittleren Osten und meint, die Schweiz werde dort "verteidigt". Die DDR ist weit von der Schweiz weg, und der Mittlere Osten mit Iran und Irak ist noch weiter weg. Für diese schweizer Spionage gibt es nur einen Grund: Die schweizer Spionage in der Schweizer Armee ist hoffnungslos geisteskrank geworden - und der schweizer Steuerzahler zahlt diesen Unsinn OHNE sein Wissen...]


[Die "Sonderausbildung" der Verteidigungsattaches in den schweizer Botschaften je nach Region ihres "Einsatzes"]

Damit die Verteidigungsattaches ihre Aufgaben erfüllen können, erhalten sie bei der UNA eine Sonderausbildung. Zur Hauptsache geht es dabei um eine Vertiefung ihrer Kenntnisse über die Regionen, in denen sie ihre Tätigkeit entfalten sollen, sowie um eine Einführung in die Art und Weise, wie Nachrichten aus offen zugänglichen Quellen beschafft werden.

1.3.3.6.2 Informanten [v.a. Schweizer mit "Beziehungen zum Ausland" - UNA bezahlt die Spione und Spanner - "ein Journalist" und noch "ein Journalist"]

Eine weitere Kategorie von Informationsquellen (in diesem Bericht kurz "Informanten" genannt) bilden Personen, die ausserhalb der UNA stehen und keine nachrichtendienstlichen Fachleute sind. Es handelt sich in der Mehrzahl der Fälle um schweizerische Staatsangehörige mit Beziehungen zum Ausland. Für die Kontakte mit den Informanten sorgen innerhalb der Sektion Beschaffung Nachrichtendienstfachleute, indem sie als Führungsoffiziere wirken. Ein Berner Journalist behauptete dem Medienmagazin "Klartext" zufolge, er habe 1980 im Verlaufe eines Interviews mit dem inzwischen verstorbenen Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, Eduard Lehmann, eine Liste betreffend Zahlungen der UNA an diverse Informanten gesehen. Auf die Frage, wofür diese Personen Geld bekämen, soll Lehmann geantwortet haben: "Zum Beispiel für Berichte aus Pressehäusern." Die PUK EMD konnte die erwähnte Liste nicht auffinden. Bei der Befragung erinnerte sich der Journalist aber an [S.38]

einen Namen auf der Liste, unter welchem er einen Berufskollegen zu erkennen glaubte. Die PUK EMD stellte fest, dass ein Journalist gleichen Namens von etwa 1975 bis heute als Quelle für die UNA tätig gewesen ist und von 1985 bis Mitte 1989 - frühere Unterlagen existieren nicht mehr - jährlich gleichbleibende Zahlungen von rund 6'000 Franken erhalten hat. Nach Angaben der Abteilung Nachrichtendienst handelt es sich um einen Marinespezialisten für Fragen und Probleme aussereuropäischer Seestreitkräfte. Nach Erkenntnissen der PUK EMD befasste  sich dieser Journalist publizistisch auch mit Front- und Einwirkorganisationen (vgl. 2.3) und war auch in der Schweiz politisch aktiv.; Der zuständige Beamte der UNA gab an, dies nicht gewusst zu haben. Der Journalist teilte der PUK EMD mit, nie Nachrichten über Personen, Organisationen und Vorgänge im Inland geliefert zu haben.

[Die versuchte Anwerbung "eines Journalisten" - für Spionage in Afrika!]

In einem weiteren der PUK EMD zur Kenntnis gelangten Fall versuchte die Sektion Beschaffung, einen Journalisten als Informanten zu gewinnen. Jener hätte für die UNA im Rahmen einer Berufsreise Informationen über die an einem Konflikt in Afrika beteiligten Parteien sowie über deren Bewaffnung sammeln sollen. Weitere Fälle, in denen die Sektion Beschaffung Journalisten zur Informationsbeschaffung hätte heranziehen wollen, sind der PUK EMD nicht bekannt geworden.

[Anmerkung:
Mit der gewollten Spionage in Afrika stellt sich die Schweizer Armee nun absolut ins Abseits der Sinnlosigkeit. Aber die Oberschicht-Militär-Schweizer sind scheinbar einfach zu reich geboren. Der eigentliche Sinn solcher Spionageaktionen ist, Kontakte zu den jeweiligen Oberschichten zu knüpfen, um Gelder in die Schweiz fliessen zu lassen - immer mit dem Argument "Bankgeheimnis" - und das ist die Kriegswaffe der Schweiz gegen die ganze Welt. Die Schweiz bleibt reich, und der Rest der Welt soll arm bleiben...].

[Informanten-Spione und Spanner der UNA: Oft Selbständige - bei Angestellten wird der Arbeitgeber "im Prinzip" unterrichtet]

Die PUK EMD ging auch der Frage nach, ob Informanten für die UNA tätig sind, ohne dass ihre Arbeitgeber davon Kenntnis haben. Nach den angehörten Zeugen handelt es sich bei den Informanten häufig um Selbständigerwerbende, für die sich dieses Problem nicht stellt; in den anderen Fällen werde der Arbeitgeber im Prinzip unterrichtet, unter früheren Generalstabschefs manchmal durch diesen selbst.

[Die Formulierung "im Prinzip" heisst, dass im Reglement vorgeschrieben ist, den Arbeitgeber zu unterrichten, aber in der Praxis wird der Arbeitgeber dann eben NICHT unterrichtet].

[Das "Verzeichnis der permanenten Nachrichtenbedürfnisse" der Schweizer Armee - und "Sonderaufträge" - "Drittpersonen" als "Informanten"]

In der Regel werden Informanten nur für die Beschaffung von Nachrichten eingesetzt, die im Verzeichnis der permanenten Nachrichtenbedürfnisse aufgeführt sind (vgl. Ziff. 1.3.3.3). Zur Beschaffung spezieller Nachrichten im Rahmen von Sonderaufträgen - deren [S.39]

Beantwortung häufig dringend ist - sind solche Informanten in der Regel nicht geeignet. In zahlreichen Fällen beschaffen die Informanten die Nachrichten nicht selbst, sondern holen die von ihrem Führungsoffizier verlangten Auskünfte bei Drittpersonen ein, namentlich bei ausländischen Staatsangehörigen, mit denen sie in Kontakt stehen (sogenannte "sekundäre Quellen", vgl. Ziff. 1.3.3.5). Dem Führungsoffizier ist die Identität dieser Drittpersonen nicht unbedingt bekannt.

[Solche "Informationen" von "Informanten" können auch Erfindungen sein, um Karriere zu machen, und wenn die "Drittperson" unbekannt ist, gibt es darüber KEINE Kontrolle. Damit erweist sich die UNA als UNBRAUCHBAR und sogar GEFÄHRLICH].


[Entschädigung von "Informanten" oft nur mit Spesen - Rubrik "Abteilungsarbeiten" - "getarnte Rechnungen"+"getarnte Quittungen" (!)]

Die Quellen wissen ihrerseits vielfach nicht, dass ihre Nachrichten für die UNA bestimmt sind. Gewisse Informanten werden für ihre Spesen entschädigt (Reisen, Hotelunterkünfte, Mahlzeiten, Übermittlungskosten etc.), ohne indessen für die gelieferten Nachrichten bezahlt zu werden. Andere Informanten werden pauschal abgefunden und/oder erhalten unterschiedliche Beträge für ihre Berichte, die sie abliefern. Die Auszahlungen an die Informanten werden von der UNA zu Lasten der Rubrik "Abteilungsarbeiten" verbucht (vgl. Ziff. 1.6). Der Rechnungsführer der UNA übergibt den Führungsoffizieren das benötigte Geld aufgrund von "getarnten" Rechnungen, welche die Identität des eigentlichen Empfängers nicht offenlegen.

Die Führungsoffiziere zahlen das Geld gegen eine - ebenfalls "getarnte" - Quittung aus, die sie anschliessend dem Rechnungsführer der UNA zustellen. Nach seinen Aussagen fördert der Rechnungsführer der UNA von Zeit zu Zeit einen von den betreffenden Informanten erstellten Bericht an, um zu kontrollieren, ob das Geld korrekt verwendet wird.

[Zusammenfassung: Die Spionage wie in einer Diktatur
Fassen wir zusammen, wie die "Demokratie" in der Bankgeheimnis-Schweiz funktioniert:
-- Informanten sind dem Generalstabschef nicht bekannt
-- Spionage wird bis nach Asien und Afrika betrieben, um die Schweiz in Asien und Afrika zu verteidigen
-- Informationen können nicht überprüft werden, weil der Informant nicht bekannt ist
-- es wird mit getarnten Rechnungen und getarnten Quittungen operiert.

Schlussfolgerung: In Kombination mit dem Verbot eines Zivildienstes bis Mitte der 1990er Jahre sind diese UNA-Praktiken gegen jegliche Demokratie, sondern solche Praktiken sind diejenigen einer Diktatur oder eines sowjetischen Stalin-Staats. Eine schlimmere Geldverschwendung von Steuergeldern gibt es nicht].


1.3.3.6.3 Schweizerische Verwaltungsstellen - Bundespolizei - [jährliche Sitzungen der UNA-Sektion "Beschaffung" und der Bundespolizei - Protokolle "unvollständig" (!)]

Zwischen der Abteilung Nachrichtendienst und der Bundespolizei fand ein gegenseitiger Informationsaustausch statt, welcher aufgrund der Personalunion Chef Bundespolizei und Chef der Abteilung Abwehr vereinfacht wurde [das war André Amstein 1969-1990, siehe Seite 51]. Gemäss den Ermittlungen der PUK EMD beschlossen der Generalstabschef und der Bundesanwalt in einem Gespräch am 15. August 1978 die Durchführung von jährlichen Sitzun- [S.40]

gen der Verantwortlichen der Bundespolizei und der Sektion Beschaffung. Diesem Beschluss wurde nachgelebt; die Verantwortlichen der Bundespolizei und der Sektion Beschaffung kamen jedes Jahr zusammen. Die PUK EMD verlangte die Protokolle dieser Sitzungen heraus, erhielt diese jedoch nur unvollständig, da nicht immer Protokolle erstellt wurden und einige Protokolle heute nicht mehr vorhanden sind. Aus den vorliegenden Unterlagen geht indessen klar hervor, dass zwischen der Bundespolizei und der Sektion Beschaffung ein Nachrichtenaustausch stattfand; über die Anzahl der ausgetauschten Informationen wurden Statistiken geführt. Die beiden Dienste stimmten ihre Beziehungen zu jenen ausländischen Nachrichtendiensten, mit denen sie beide zusammenarbeiteten, aufeinander ab und führten gemeinsam die Verzeichnisse der permanenten Nachrichtenbedürfnisse nach.

["Datenaustausch": Bupo-Daten der Telefonüberwachungen und Quartalsberichte gegen Monatsberichte der Verteidigungsattaches und Auslandsmeldungen über die Schweiz]

Die Bundespolizei stellte der [UNA]-"Sektion Beschaffung" [Datenbeschaffung] Unterlagen, die aus Telefonüberwachungen stammten, und ihre Quartalsberichte zur Verfügung. Umgekehrt leitete die "Sektion Beschaffung" der Bundespolizei die monatlichen Berichte der schweizerischen Verteidigungsattaches sowie - gemäss Aussagen der Verantwortlichen - die von ausländischen Nachrichtendiensten eingehenden Informationen über innerschweizerische Angelegenheiten weiter.

[Spionage der "Abteilung Nachrichtendienst" bei der Bundespolizei über persönliche und berufliche Beziehungen von bestimmten Personen]

Nach Aussagen eines ehemaligen Beamten der Bundespolizei richtete die "Abteilung Nachrichtendienst" wiederholt Anfragen an die Bundespolizei, welche Einwohner der Schweiz betrafen. Der befragte Beamte gab an, Antworten seien in solchen Fällen nur selten gegeben worden. Das Militär habe nur einen Anspruch auf eine Antwort, wenn militärische Interessen betroffen seien. Für den Staatsschutz sei die Bundespolizei zuständig.

- In einem konkreten Falle, welcher der PUK EMD bekannt wurde, gelangte die Abteilung Nachrichtendienst mit einer Anfrage bezüglich eines eidgenössischen Parlamentariers an die Bundespolizei; sie wollte Informationen über dessen persönliche und berufliche Beziehungen erhalten. Die Bundespolizei erstellte darüber, wie dem Dossier "UNA" der Bundespolizei zu entnehmen ist, einen kurzen Be- [S.41]

richt, welcher der anfragenden Stelle allerdings nicht zugestellt worden sein soll.

[UNA-Spione und UNA-Spanner auf allen Ebenen des EMD - eigene "Informationsnetze"]

- Andere Verwaltungsstellen
Nach Aussagen eines massgeblichen Mitarbeiters soll die UNA über Informanten auf allen Ebenen des EMD verfügen. Es scheint, dass verschiedene Instanzen der UNA eigene "Informantennetze" innerhalb des Departements haben. Gemäss den Äusserungen eines Zeugen kann es der Glaubwürdigkeit der UNA schaden, wenn sich diese "Netze" überschneiden.

[Und wieder ist einmal mehr die schweizer Geisteskrankheit bewiesen: Es wird grenzenlos spioniert, und die UNA spionierte sogar das EMD systematisch aus. "Spionieren und spannen" (Spusp) werden dabei von Steuergeldern noch gut bezahlt, die in den Bilanzen NIE auftauchen. DAS sind sichere Spanner-Jobs, auf die die kriminellen Schweizer besonders "scharf" sind...]


1.3.3.6.4 Ausländische Nachrichtendienste - [das "Verbindungsbüro" für Krisenfälle - die "befreundeten Dienst" - die "benachbarten Dienste"]

Für den Verkehr mit den ausländischen Nachrichtendiensten besteht in der Sektion Beschaffung ein Verbindungsbüro. Dank dessen Übermittlungsmittel kann der Verkehr mit den ausländischen Nachrichtendiensten auch dann aufrechterhalten werden, wenn die gewöhnlichen Mittel versagen, d.h. insbesondere in Krisenfällen. Die ausländischen Nachrichtendienste, mit denen regelmässige Kontakte unterhalten werden, werden "benachbarte Dienste" genannt. Dieser Begriff wurde 1988 vom Generalstabschef und vom Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr dem früheren Begriff "befreundete Dienste" vorgezogen, da der Begriff "befreundete Dienste" unter dem Gesichtspunkt der schweizerischen Neutralität als fragwürdig erachtet wurde.

["Diskrete Begegnungen" - viele "Beschaffungsaufträge" der UNA gingen ins Ausland - hoher, schweizer "Nachrichtenbedarf" im Ausland]

Die Kontakte mit diesen Diensten bestehen namentlich in diskreten Begegnungen in der Schweiz oder im Ausland. Bei der Prüfung der Beschaffungsaufträge, welche die "Sektion Beschaffung" in den Jahren 1989 und 1990 von der "Sektion Auswertung" erhielt, stellte die PUK EMD einen hohen Anteil an Anfragen von ausländischen Diensten fest. Das kann damit erklärt werden, dass die Nachrichtendienste ihre Informationen auf der Grundlage des Reziprozitätsprinzips ("do ut des") austauschen und die schweizerischen Dienste für die von ihnen benötigten Informationen zu einem grossen Teil auf die ausländischen Dienste angewiesen sind. Verschiedene Mitarbeiter der UNA unterstrichen die sich daraus er- [S.42]

gebende Abhängigkeit von ausländischen Diensten, die ihren Ursprung in den geringen Mitteln unserer Dienste - im Vergleich zum bestehenden Nachrichtenbedarf - habe.

[Keine Gesetze, keine Reglemente - nur die Geheimhaltung ist "schriftlich vereinbart"]

Die Zusammenarbeit mit benachbarten Nachrichtendiensten ist nicht schriftlich geregelt. Schriftliche Vereinbarungen bestehen hingegen in Bezug auf die Geheimhaltungsvorschriften (vgl. Ziff. 1.3.4.2.2).

[So funktioniert die kriminelle, schweizer Spionage-Demokratie...]

1.3.3.6.5 Ausserordentlicher Nachrichtendienst [P-27, P27]

Zusätzlich zu ihrem offiziellen Dienst verfügt die Schweiz über einen ausserordentlichen Nachrichtendienst [P-27, P27], eine Geheimorganisation (deren Beziehungen zum ordentlichen Nachrichtendienst werden in Teil IV. geschildert).

[P-27 mit Hubacher und Villiger
Dies sind Informationen aus schweizer Justizkreisen:

Gründer des P-27 ist der kriminelle Tierkreis-Gründer Helmut Hubacher. Der "Basler Tierkreis" ist ein Geheimclub für Kinderhandel mit Lust an Kinderfolter bis hin zum Kindermord.

Chef des P-27 ist der kriminelle Drogenbaron und Tierkreis-Mitglied Kaspar Villiger. Auch Villiger ist im Geheimclub für Kinderfolter.

Die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) verschweigt die Gründer und die Chefs des P-27 sowie deren hochkriminelle Machenschaften - Hubacher mit Beziehungen zu Altkommunisten und Neonazis, Villiger als Drogenbaron mit seiner "Zigarrenfirma" Villiger&Söhne, die seit 1989 mit einem "Joint Venture" aus Kuba auch Drogen importiert und die ganze Schweiz und halb Europa verdrögelet. Konkurrenten (Del Ponte) und Drogenfahnder (Cattaneo) wurden von Villiger und seinem Geheimdienst P-27 "ausgeschaltet".

Also weiss man, welchen Zwecken der P-27 dient: Den Kinderhandel für den Tierkreis schützen, den Drogenhandel schützen und noch vieles Illegales mehr. Bis heute (2014) getraut sich niemand in der Schweiz die beiden Hochkriminellen Hubacher und Villiger festzunehmen...]

1.3.3.6.6 Privatorganisationen [für die "Nachrichtenbeschaffung"]

Die PUK EMD ging auch der Frage nach, ob die UNA einen Teil ihrer Aufgaben im Bereich der Nachrichtenbeschaffung - namentlich hinsichtlich schweizerischer Personen, Organisationen und Ereignisse - Privatorganisationen übertragen hat. Diese Möglichkeit einer "Privatisierung" der Nachrichtenbeschaffung, insbesondere von Inlandinformationen, erschien nicht von vornherein als ausgeschlossen. Die PUK EMD hat daher die nachfolgend aufgeführten Institutionen einer Überprüfung unterzogen.


- "Büro Ha" - [Oberst Albert Bachmann übernahm das "Büro Ha"]

Das "Büro Ha" (Hausamann) wurde seinerzeit von Oberst Albert Bachmann übernommen (vgl. Teil IV. Ziff. 2.2.1). Dieser betonte gegenüber der PUK EMD, die Organisation werde "schlafend" gehalten. Nach den Erkenntnissen der PUK EMD bestehen heute keine Beziehungen mehr zwischen dem "Büro Ha" und der UNA. Oberst Bachmann unterhält gegenwärtig noch persönliche Kontakte zu Angehörigen der UNA, zu anderen Stellen des EMD sowie zur Armee. Ob sich diese Be-  [S.43]

ziehungen auf den rein privaten Bereich beschränken, wie gegenüber der PUK EMD allseits behauptet wurde, muss von der PUK EMD indessen offengelassen werden.


- Die Firma INSOR AG [Firma für "Sicherheitssysteme" - wegen hohem Kundenaufkommen als Tarnfirma ungeeignet]

Die Firma INSOR AG wurde 1976 ins Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen (eine Tarnfirma für "Sicherheitssysteme" mit Sitz in Zürich, 1976-1988). Eine ihrer Aktivitäten war die Herstellung sogenannter "integraler Sicherheitssysteme". [Die "anderen Aktivitäten" werden verschwiegen].

Die Arbeitsgruppe Bachmann der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates unterzog diese Firma einer Überprüfung. Sie kam zu folgenden Ergebnissen (vgl. Ziff. 44 ihres Berichtes): Oberst Bachmann beabsichtigte 1976, eine Tarnfirma für den ausserordentlichen Nachrichtendienst zu gründen. Er versuchte, die Firma INSOR AG für diese Zwecke einzuspannen, der Versuch scheiterte aber, da die Firma auf dem Gebiet der Sicherheitsberatung eine echte Marktlücke ausfüllte und sich daher zur Verwendung als Tarnfirma nicht eignete.

[Dokumente zur Firma INSOR AG sind "verschwunden]

Die Abklärungen der PUK EMD, insbesondere die Anhörung mehrerer Zeugen, führten zu keinen neuen Erkenntnissen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass in der Bundesanwaltschaft vor etwa zehn Jahren - unter bis heute ungeklärten Umständen - Dokumente betreffend die Firma INSOR AG verschwanden. Es war der PUK EMD deshalb nicht möglich, diese Dokumente einzusehen.

[INSOR AG war eine Insider-Bachmann-Firma - Liquidation 1988]

Die PUK EMD stellte fest, dass zwischen Verantwortlichen der Ex-Organisationen rund um Oberst Bachmann und Spitzenleuten der Firma INSOR AG sowie einer weiteren, mit jener unter einem Dach untergebrachten Gesellschaft auch persönliche Beziehungen bestanden.

Sie fand indessen keinen Hinweis, der auf eine Zusammenarbeit zwischen der ehemaligen Firma INSOR AG und der Abteilung Nachrichtendienst und/oder den geheimen Organisationen (Widerstandsorganisation und ausserordentlicher Nachrichtendienst; vgl. Teil IV.) schliessen liesse. Die Firma wurde zufolge Liquidation im Handelsregister am 21. April 1988 gelöscht. [S.44]


- Schweizerisches Ost-Institut (SOI) -

[Ein "Institut" als Spionageorganisation - Publikationen abonniert - Doppeljobs oder Nachfolgejobs mit "Aufträgen" der UNA]


Diese Institution verfolgt die wirtschaftliche und politische Entwicklung in den Ländern Osteuropas und veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Recherchen in der Schweiz und anderen westlichen Ländern in Form von Periodika und Monographien. Unter ihren, der breiten Öffentlichkeit in der Regel offenstehenden Publikationen, findet man Periodika wie "Zeitbild" und "SOI-Bilanz". Die PUK EMD konnte feststellen, dass das Schweizerische Ost-Institut und einige seiner Mitarbeiter mehr oder weniger regelmässig Fragen von Beamten der UNA (z.B. über Aspekte der Gesetzgebung in den kommunistischen Ländern) - im Prinzip kostenlos - beantworten. Ferner übte der Leiter des Instituts eine gewisse Zeit lang gegen eine bescheidene Vergütung eine Tätigkeit als Referent für die UNA aus. Die Abteilung Nachrichtendienst hat Publikationen des Ost-Instituts abonniert.

Die Frage, ob Personen, die beim Schweizerischen Ost-Institut lediglich eine Teilzeitbeschäftigung innehaben, gleichzeitig auch für die UNA arbeiten, konnte nicht geklärt werden. Die PUK EMD stellte hingegen fest, dass Mitarbeiter des Schweizerischen Ost-Instituts gegen Bezahlung einzelne Aufträge für die UNA ausführten. Gegenwärtig sind zwei frühere Mitarbeiter der "Abteilung Nachrichtendienst" beim Schweizerischen Ost-Institut angestellt. Da diese beiden Mitarbeiter keine Beamten mehr sind, ist die Ausübung dieser Tätigkeit nicht zu beanstanden.

[Spezial-Spionage gegen Russland: 1 Jahre lang ein "Aufklärungszentrum" wegen den "Aktiven Massnahmen" der "Sowjetunion"]

In einem "Nachrichtenbulletin" (Nr. 1/87) kündigte der Chef der "Sektion Auswertung" für 1987 die Schaffung eines internationalen Aufklärungszentrums (Centrale internationale de clearing) innerhalb des Schweizerischen Ost-Instituts an; es werde sich mit den "Sowjetischen 'Aktiven Massnahmen'" befassen. Gemäss einem Verantwortlichen des Schweizerischen Ost-Instituts sollten Informationen über diese "Aktiven Massnahmen" (insbesondere "Massnahmen zur Desinformation") zusammengetragen und in der Folge gegen Bezahlung an interessierte Personen und Institutionen weitergeleitet werden. [S.45]

Nach einer etwa einjährigen Versuchsphase wurde dieses Projekt aus finanziellen Gründen aufgegeben. Während dieser Versuchsphase hat sich die "Abteilung Nachrichtendienst" nach ihren eigenen Angaben nie um diesbezügliche Informationen aus dem Schweizerischen Ost-Institut bemüht und auch nie welche erhalten.

[Kommentar: Es ist das Gegenteil anzunehmen: Es sind sicher viele Informationen aus dem Ost-Institut eingegangen. Das Projekt eines "Aufklärungszentrums" wegen den "aktiven Massnahmen" der "Sowjetunion" wurde aber 1988 aufgegeben, weil es dann bald keine "Sowjetunion" mehr gab! Ganz im Gegensatz zum P-27, der bis heute (2014) weiterläuft, um Menschenjagden zu veranstalten!]

["Nichtklassifizierte Schriften" der UNA gratis für das "Schweizerische Ost-Institut"]

Nach  den Abklärungen der PUK EMD erhält das Schweizerische Ost-Institut von der UNA keine Nachrichten. Die PUK EMD stellte jedoch fest, dass die UNA dem Institut im Austausch gegen Publikationen des Instituts gelegentlich nichtklassifizierte Schriften gratis abgibt.


- Institut für politische Zeitfragen (IPZ) -

[Informationen für die UNA über die "Nachrichtenbeschaffung" und die "indirekte Kriegsführung" - Publikationen abonniert]


Die Untersuchung der PUK EMD ergab, dass Robert Vögeli, Leiter dieses Instituts, gelegentlich Fragen von Mitarbeitern der "Sektion Beschaffung" beantwortete. Von Zeit zu Zeit hielt er bei der UNA Referate zum Thema der indirekten Kriegsführung. Für diese Leistungen wurde er entschädigt. Die Abteilung Nachrichtendienst hat gewisse Publikationen des Instituts abonniert.

Die PUK EMD stellte keine besonderen Verbindungen zwischen der UNA und dem Institut für politische Zeitfragen oder Robert Vögeli fest.

1.3.3.6.7 "Abteilung Elektronische Kriegsführung" - [Spionage von ausländischem Militärfunk "in einem grossen Umkreis"]

Zwei Mitarbeiter der "Sektion Auswertung" stellen die Verbindung mit der "Abteilung Elektronische Kriegsführung" (EKF) des Bundesamtes für Übermittlungstruppen sicher. Die Einrichtungen der "Abteilung Elektronische Kriegsführung" ermöglichen es ihr, in einem grossen Umkreis Funksprüche aufzufangen und so in gewissen Zonen den militärischen Funkverkehr zu verfolgen. Aufgrund von Nachrichten, die auf diesem Wege eingehen, kann die "Sektion Auswertung" ihre Lagekarten über militärische Konzentrationen und Bewegungen à jour halten. [S.46]

[Kommentar: Die PUK verschweigt hier, dass diese Militärspionage gegen andere Staaten absolut kriminell und illegal ist, und dass damit die staatliche Souveränität eines jeden Landes verletzt wird. Das heisst, diese kriminelle Militärspionage macht die Schweiz auch zum militärischen Ziel! Aber die kriminelle, schweizer Bankgeheimnis-Demokratie hat sich immer alles erlaubt...]

[Spionage bei Privatpersonen möglich - die Ausrede von der "Intensität des Funkverkehrs" - Schutzbehauptung: Artikel 179bis wird "eingehalten"]

Die PUK EMD stellte fest, dass die "Abteilung Elektronische Kriegsführung" mit dem ihr zur Verfügung stehenden Material auch Gespräche zwischen Privatpersonen empfangen kann. Nach ihren Verantwortlichen begnügt sie sich aber damit, die Intensität des Funkverkehrs zu überwachen, und hört die privaten Gespräche von Dritten nicht ab. Die Verantwortlichen erklärten gegenüber der PUK EMD, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Verbot des Abhörens und Aufnehmens fremder Gespräche gemäss Artikel 179bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches, würden eingehalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass jedermann in der Schweiz Geräte auf dem freien Markt erwerben kann, um derartige Funkverbindungen mitanzuhören. Die PUK EMD fand keine Hinweise auf eine unerlaubte Tätigkeit der Abteilung Elektronische Kriegsführung.

[Kommentar: Nun, auch die Feststellung "keine Hinweise" hat die Funktion, die UNA reinzuwaschen. Die UNA gibt sicher keine Dokumente über Abhörmassnahmen bei Privatpersonen heraus. Die Kriminellen der UNA und im schweizer Militärgeheimdienst oder im P-26 und P-27 wissen, dass sie schweigen müssen].

[Der Nachrichtendienst der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen: Spionage gegen ausländische Luftwaffen und Raumfahrt - Kooperation mit der UNA]

1.3.3.6.8 Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst

Die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen verfügen über einen eigenen Nachrichtendienst (Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst), der ihrem Kommandanten direkt unterstellt ist. Dieser Nachrichtendienst beschafft Informationen über ausländische Luftstreitkräfte, einschliesslich Fliegerabwehr und Raumfahrt, wertet sie aus und verbreitet sie. Ausserdem analysiert er die Bedrohung aus der Luft gegen die Schweiz. Dabei hat er in Abstimmung mit der UNA zu arbeiten und deren Nachrichtenbedürfnissen Rechnung zu tragen.

[Direkte Kontakte mit ausländischen Geheimdiensten - direkte Kontakte zur Bundespolizei - Spione auf Kongressen, Konferenzen etc. - Desinformation]

Die Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst tauscht - unabhängig von der UNA - Informationen mit den ausländischen Nachrichtendiensten aus und pflegt direkte Kontakte mit der Bundespolizei. Sie schickt regelmässig Mitarbeiter ins Ausland, um Nachrichten anlässlich von Kongressen, Konferenzen etc. zu beschaffen. Ferner bearbeitet er die indirekte Kriegsführung (Subversion [Zersetzung] und Desinformation). [S.47]

Zur Rechtfertigung für das Nebeneinanderbestehen der "Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst" und der "Abteilung Nachrichtendienst" führten die Verantwortlichen vor der PUK EMD aus, die Informationsbedürfnisse der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen seien besonderer Art. Es sei nötig, dass diese Truppen die zweckdienlichen Nachrichten direkt erhielten und auswerten könnten.

[These: Die Formulierung "Informationsbedürfnisse ... besonderer Art" heisst wahrscheinlich, dass da Nachrichten über UFOs sind, die vor den anderen, kriminellen Geheimdiensten und vor allem vor der Bevölkerung geheimgehalten werden sollen, damit die Macht der "USA" und der Mondhallen-NASA nicht angezweifelt wird...]

1.3.3.6.9 Der Armeestabsteil "Beschaffung" - ["vorbereitete" Offiziere für den Fall einer Mobilmachung - Spionage überall]

Bestimmte Mitarbeiter der "Sektion Beschaffung" - als Teil der Bundesverwaltung - treten im Falle einer Mobilmachung in einen besonderen Armeestabsteil ("Beschaffung") über. Dort sind bereits in Friedenszeiten weitere für die Nachrichtenbeschaffung geeignet scheinende Offiziere, die nicht UNA-Beamte sind, eingeteilt. Obwohl ein Einsatz - grundsätzlich - nur für den Mobilmachungsfall vorgesehen ist, werden die Offiziere in Friedenszeiten auf ihre Aufgaben vorbereitet; sie leisten ihren Militärdienst im Nachrichtenwesen, wo sie verschiedene Funktionen ausüben. So betätigen sie sich als gelegentliche Mitarbeiter der Sektion Beschaffung oder als Informanten, indem sie Nachrichten direkt beschaffen oder aufgrund eines eigenen Beziehungsnetzes erwerben.

1.3.3.7 Würdigung

- zur Zusammenarbeit mit der Bundespolizei [muss unterbunden werden - Vermischung von Inland und Ausland]

Die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei ist problematisch. Bundespolizei und militärischer Nachrichtendienst haben prinzipiell getrennte Aufgabenbereiche: Die "Abteilung Nachrichtendienst" beschafft Auslandnachrichten, die Bundespolizei bearbeitet Nachrichten über die innere Sicherheit der Schweiz und nicht-militärische Bedrohungen im In- und Ausland. Wenn auch die Abgrenzung nicht immer eindeutig ist (vgl. Ziff. 2.2), so muss doch festgehalten werden, dass sich die Abteilung Nachrichtendienst nicht um die politischen Verhältnisse im Inland zu kümmern hat. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse der Bundespolizei über Vorgänge im Inland dürfen daher nach Auffassung der PUK EMD der Abteilung Nachrichten- [S.48]

dienst nicht übergeben werden. Namentlich hat die Abteilung Nachrichtendienst keine Befugnis, der Bundespolizei "Beschaffungsaufträge" im Inland zu erteilen, und die Bundespolizei darf solche Aufträge nicht ausführen. Die Armeeleitung muss sich - mit Blick auf die Vorbereitungen der Mobilmachung, des Aufmarsches und des Einsatzes der Armee - ein treffendes Bild nicht nur über die Verhältnisse im Ausland, sondern auch über die Situation im Inland machen können. Die Beschaffung der Inlandinformation ist jedoch nicht Sache der Abteilung Nachrichtendienst, sondern hauptsächlich der Bundesanwaltschaft beziehungsweise der Bundespolizei (bezüglich der Information durch die Abteilung Abwehr siehe Ziff. 1.3.4).

- zur Zusammenarbeit mit den ausländischen Nachrichtendiensten - [keine Rechtsgrundlage vorhanden - keine politische Kontrolle]

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten bedarf einer Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat im Rahmen der Aussen- und Militärpolitik Kompetenzen für den Abschluss sogenannter Geheimschutzvereinbarungen und braucht hierzu keine zusätzlichen verfassungsmässigen Grundlagen. Er hat von diesen Kompetenzen Gebrauch gemacht und Vereinbarungen hinsichtlich der Geheimhaltung ausgetauschter Informationen mit anderen Staaten abgeschlossen. Nach den Feststellungen der PUK EMD betreffen diese Geheimschutzvereinbarungen allerdings den Nachrichtenaustausch nicht (vgl. Ziff. 1.3.4.4). Die (mündlichen) Abmachungen der Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr mit ihren ausländischen Partnern über den Nachrichtenaustausch vermögen indessen fehlende Abkommen des Bundesrates oder andere Rechtsgrundlagen nicht zu ersetzen. Bereits die PUK EJPD stellte fest, dass zwischenstaatliche Abkommen auf unterer Verwaltungsstufe ohne entsprechende Grundlage unzulässig sind.

Der Nachrichtenaustausch mit ausländischen Diensten ist neutralitätspolitisch heikel. Er setzt eine ständige Kontrolle durch die politische Führung voraus. Unser Nachrichtendienst ist zudem von ausländischen Diensten zu stark abhängig (vgl. Ziff. 1.3.3.6.4). Auch wenn ein Kleinstaat gewissen Beschränkungen in materieller und personeller Hinsicht unterliegt, darf er sich nicht aufgrund [S.49]

dieser Beschränkungen in die Abhängigkeit von Dritten begeben. Ziel müsste es daher sein, den Anteil der eigenen Leistungen unseres Nachrichtendienstes zu erhöhen.

- zur Zusammenarbeit mit der Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst - [Doppelspurigkeiten vermeiden]

Die Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Nachrichtendienst und der Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst (vgl. Ziff. 1.3.3.6.8) müsste verbessert werden. Insbesondere sollte dafür gesorgt werden, dass die beiden Dienste Doppelspurigkeiten bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben vermeiden. Es ist zu überprüfen, ob die Sektion Flieger- und Fliegerabwehrnachrichtendienst in die UNA integriert werden könnte.

- zu den Methoden der Nachrichtenbeschaffung - [Spionage und Spannerei in Friedenszeiten mit Rechtsbrüchen ist unangebracht]

In Übereinstimmung mit den Verantwortlichen des EMD beziehungsweise der UNA lehnt die PUK EMD eine "operative" Nachrichtenbeschaffung der UNA im strategischen Normalfall, d.h. in Friedenszeiten, ab (vgl. Ziff. 1.3.3.5). Der gezielte Einsatz von Mitarbeitern zur aktiven Beschaffung von Nachrichten unter Inkaufnahme des Bruchs fremden Rechts rechtfertigt sich erst bei Auftreten einer aktuellen Bedrohung. Die Vorbereitung solcher Massnahmen schon in Friedenszeiten ist indessen nicht ausgeschlossen.

1.3.4 Die "Abteilung Abwehr" [der UNA]
1.3.4.1 Auftrag und Organisation im allgemeinen -

[Präventive Spionage und Spannerei, um das "militärische Geheimnis" zu wahren und um "Beeinträchtigungen" zu verhindern - Bearbeitung "armeefeindlicher Umtriebe"]


Die "Abteilung Abwehr" hat die Aufgabe, für den Schutz des militärischen Geheimnisses zu sorgen und beeinträchtigende Einwirkungen auf Militärpersonen oder Armeeanlagen zu verhindern beziehungsweise  abzuklären; ausserdem ist sie für die zentrale Bearbeitung von Fällen armeefeindlicher Umtriebe zuständig.

Dem Chef der "Abteilung Abwehr" stehen zur Erfüllung seiner Aufgabe die "Sektion Geheimhaltung" (neu: Zentralstelle EMD für Schutz und [S.50]

Sicherheit, nachfolgend ZES genannt) und die Sektion MSD [Militärische Sicherheitsdienste] zur Verfügung.

[1969-1990: Chef der Bundespolizei=Chef der "Abteilung Abwehr": André Amstein]

Seit dem Jahre 1969, als der damalige Chef der Bundespolizei, André Amstein, auch Chef der Abteilung Abwehr wurde, bestand zwischen diesen beiden Funktionen eine Personalunion. Nach der Beurlaubung des jetzigen Amtsinhabers aus seinen Funktionen im Februar 1990 wurden sowohl die Bundespolizei als auch die Abteilung Abwehr je einem Beamten der Bundespolizei beziehungsweise der Abteilung Abwehr vertretungsweise unterstellt.

1.3.4.2 Die "Sektion Geheimhaltung"
1.3.4.2.1 Die Aufgaben der "Sektion Geheimhaltung"

[1990: Umbenennung in "Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit" ZES - Verordnung des EMD ab 1991 - Prävention zur Wahrung des militärischen Geheimnisses]

Mit Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung vom 9. Mai 1990 über die Personensicherheitsüberprüfung im militärischen Bereich - die PUK EMD hatte ihre Arbeiten bereits aufgenommen - wurde die "Sektion Geheimhaltung" in "Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit" (ZES) umbenannt. Ihre Aufgaben wurden mit Wirkung ab 1. Januar 1991 in der Verordnung des EMD vom 29. August 1990 über Organisation und Verantwortung im Bereich der Schutz- und Sicherheitsmassnahmen umschrieben. Bis zum 1. Januar 1991 gilt weiterhin die Verfügung des EMD vom 18. März 1965 betreffend die Organisation zur Wahrung des militärischen Geheimnisses. Der Bericht der PUK EMD steht auf der Grundlage der noch geltenden Verfügung vom 18. März 1965.

[Geheimhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen werden "bearbeitet", Armeekader und Beamte des EMD werden "ausgebildet", rechtliche Fragen erledigt - EDV-Sicherheit]

In der Sektion Geheimhaltung werden die Geheimhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen
-- in der Armee,
-- bei den Verwaltungszweigen des EMD und
-- bei den kantonalen Militärverwaltungen sowie
-- bei Dritten (private Auftragnehmer im Rahmen des Geheimschutzverfahrens)
bearbeitet, die entsprechende Ausbildung der Armeekader und der Beamten des EMD geleitet und die Erledigung aller diesen Bereich beschlagenden Rechtsfragen besorgt. Die Sektion ist auch für die Sicherstellung der EDV-Sicherheit bei militärischen Geheimhaltungs- und Sicherheitsmassnahmen verantwortlich. [S.51]

1.3.4.2.2 Geheimschutzverfahren, Geheimschutzvereinbarungen und Sicherheitsbescheinigungen

Die PUK EMD hat sich - nach einem summarischen Überblick über die Tätigkeit dieser Sektion - insbesondere mit den nachfolgenden Tätigkeitsbereichen befasst.

- Geheimschutzverfahren
Auf die Geheimschutzverfahren wird im Berichtspunkt "Sicherheitsüberprüfungen durch die ZES" eingegangen (vgl. Ziff. 4.3.2).

- Geheimschutzvereinbarungen
Die Geheimschutzvereinbarungen wurden bereits im Jahre 1977 von der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen bei den Abklärungen im Zusammenhang mit dem Verrat von Jean-Louis Jeanmaire (77.073 Bericht vom 21. Oktober 1977, Ziff. 72) und im Jahre 1989 von der PUK EJPD (Ziff. 9.3, S. 182) einer Prüfung unterzogen. Die PUK EMD kann die dort gewonnenen Erkenntnisse bestätigen.

[Geheimhaltungsverträge zwischen zwei Staaten - normalerweise im Zusammenhang mit Rüstungskäufen]

Geheimschutzvereinbarungen sind Verträge zwischen den Sicherheitsbehörden zweier Staaten beziehungsweise den hierfür zuständigen Regierungsstellen: Mit solchen Vereinbarungen verpflichten sich die beteiligten Parteien gegenseitig, der Geheimhaltung unterstehende Informationen des jeweiligen Partners den eigenen Geheimhaltungsvorschriften zu unterstellen. In der Regel werden die von den Vereinbarungen erfassten Informationen definiert, womit zugleich der Anwendungsbereich der Vereinbarungen festgelegt wird. Üblicherweise beziehen sich die Vereinbarungen auf Informationen, die für den Kauf militärischer Ausrüstung und Bewaffnung notwendig sind. Eine solche Vereinbarung enthält typischerweise auch Bestimmungen über den Ausschluss des Kontrollrechtes des einen Partners auf dem Territorium des anderen.

[Rüstungskäufe und totaler Informationsaustausch]

Der PUK EMD wurde ein Abkommen [der Staat bleibt ungenannt!] bekannt, das von diesem Schema abweicht, indem es - nach seinem Wortlaut - [S.52]

"auf jede Zusammenarbeit und auf jeden Informationsaustausch auf jedem Gebiet zwischen den Streitkräften der beiden Partner" Anwendung finden soll (vgl. Ziff. 1.3.4.4).

[Alte und neue Unterschriften für die Geheimhaltungsverträge]

Bis vor kurzem wurden die Geheimschutzvereinbarungen in der Regel durch den Chef der "Sektion Geheimhaltung" unterzeichnet. Er stützte sich dabei auf die Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste. Diese Praxis erfuhr mittlerweile eine Änderung, indem der Bundesrat am 2. November 1988 zwei Vereinbarungen guthiess. In einem Fall wurde das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten, im anderen Fall das EMD ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. Die Verordnung des EMD vom 29. August 1990 über Organisation und Verantwortung im Bereich der Schutz- und Sicherheitsmassnahmen betraut die ZES [Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit] nur noch mit der Federführung, nicht mehr mit dem Abschluss von Geheimschutzvereinbarungen. Mit diversen Staaten bestehen Geheimschutzvereinbarungen. Der Bundesrat wird eingeladen, die Namen dieser Staaten zu veröffentlichen.

- Sicherheitsbescheinigungen [für schweizer Spione und Spanner im Ausland - und für ausländische Spione und Spanner in der Schweiz - Besuchsbewilligung]

Schweizer, die im Ausland Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten sollen, benötigen in der Regel aufgrund des ausländischen Rechts und, wo Geheimschutzvereinbarungen bestehen, gestützt auf diese, eine Sicherheitsbescheinigung der schweizerischen Sicherheitsbehörden. Diese Bescheinigungen erklären zuhanden des ausländischen Staates, dass der betreffende Schweizer aufgrund eines entsprechenden Überprüfungsverfahrens berechtigt sei, Informationen bis zu einer bestimmten Geheimhaltungsstufe zur Kenntnis zu nehmen beziehungsweise zu bearbeiten. Weisungen der Sektion Geheimhaltung regeln das Verfahren und die Zuständigkeit zur Ausstellung solcher Sicherheitsbescheinigungen. Umgekehrt legen die Weisungen fest, dass Ausländer, welchen Zugang zu klassifiziertem Material in der Schweiz gewährt werden soll, eine Sicherheitsbescheinigung ihres Herkunftslandes benötigen. Wird die ausländische Sicherheitsbescheinigung für in Ordnung befunden, so erteilt die [S.53]

Sektion Geheimhaltung der Besuchsinstanz die sicherheitsmässige Besuchsbewilligung.


Militärische Sicherheitsdienste (MSD)

1.3.4.3 Die "Sektion MSD" [militärische "Sicherheitsdienste"]
Diese Sektion besteht in ihrer heutigen Form seit 1985 und umfasst vier Dienststellen:

-- die Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee,
-- die Dienststelle Heerespolizei,
-- die Dienststelle Technik und
-- die Dienststelle Prävention.

Die beiden ersten Dienststellen betreuen administrativ den gleichnamigen Armeestabsteil beziehungsweise Dienstzweig, während der Dienststelle Prävention keine Truppen zur Verwaltung zugewiesen sind.

1.3.4.3.1 Der Sicherheitsdienst der Armee -

["Sicherung" der Armee gegen "Spionage und Sabotage" - Sicherung der Schweiz gegen Handlungen gegen die Landesverteidigung oder gegen die "Neutralität"]

[Ergänzung: Mit dem Wort "Sicherheitsdienst" (SD) und mit all den Unterstellungen gegen das Ausland ist die Nazi-Struktur der Schweiz absolut bestätigt. Die Schweiz wurde eben wirklich NIE entnazifiziert].

Der "Bundesratsbeschluss vom 19. Mai 1971 über den Sicherheitsdienst der Armee" weist dem Armeestabsteil "Sicherheitsdienst der Armee" als Aufgabe die Sicherung der Armee gegen Spionage und Sabotage sowie die Abwehr anderer rechtswidriger Handlungen gegen die militärische Landesverteidigung oder die Neutralität zu.

[Friedenszeiten: Polizei und Generalstabsdienste - Ausbildung - Polizeibeamte und Bundespolizeibeamte]

In Friedenszeiten werden die Aufgaben des Sicherheitsdienstes der Armee durch die Polizei des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie, soweit es sich um vorbeugende Massnahmen im Armeebereich handelt, vom Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt. Die Ausbildung des Sicherheitsdienstes der Armee erfolgt im Rahmen von Fachkursen und in Ausbildungsdiensten bei der Truppe. Der Sicherheitsdienst der Armee rekrutiert sich aus aktiven Polizeibeamten der Kantone und der Gemeinden, ergänzt durch wenige Beamten der Bundespolizei.

[Spionage, Studien und Spekulation, Ausbildungsunterlagen, Waffenbeschaffung, Waffenlager]

Die administrative Betreuung des Dienstzweiges obliegt der Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee. Sie führt zusammen mit anderen Dienststellen das Personelle, behandelt Organisations- und Mobilmachungsfragen, erstellt in Zusammenarbeit mit dem betreffenden Kommando die erforderlichen Ausbildungsunterlagen, beschafft beziehungsweise bewirtschaftet das Material und bearbeitet Einsatzprobleme. Die zivilen Mitarbeiter der Dienststelle Sicherheits- [S.54]

dienst der Armee sind nicht notwendigerweise im "Armeestabsteil Sicherheitsdienst der Armee" eingeteilt. Zum Material, welches von der Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee beschafft und verwaltet wird, gehören Waffen, insbesondere Pistolen und Maschinenpistolen. Die PUK EMD, hat einige [Hunderte? Tausende?] Pistolen und Maschinenpistolen, die üblicherweise in den Zeughäusern gelagert sind, in den Kellerräumen der Sektion MSD festgestellt.

[Spionage und Spannerei mit Wanzen, Telefonüberwachung, Funkfrequenzscanner, Kameras - Schulungen]

Im übrigen verfügt der Sicherheitsdienst der Armee über Abhör- und Beobachtungsmaterial: drahtlose und drahtgestützte Abhöranlagen (Wanzen), Tonbandgeräte (mit der Möglichkeit, diese an Telefonleitungen anzuschliessen), Funkfrequenzscanner und optisches Beobachtungsmaterial [Kameras]. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt entweder im Rahmen der Ausbildung oder bei Einsätzen durch den Sicherheitsdienst der Armee selbst beziehungsweise durch Ausleihen. Die Einsätze des Sicherheitsdienstes der Armee sind in der Regel Ausbildungsdienste, während welchen dessen Mitglieder insbesondere an den Observationsgeräten geschult werden.

[Personenschutz bei "hohen" Ausländern]

Eine weitere Einsatzform des Sicherheitsdienstes der Armee war frühen der Personenschutz namentlich von Repräsentanten ausländischer Staaten und ausländischer Streitkräfte, die die Schweiz besuchen.

1.3.4.3.2 Dienststelle Heerespolizei - [Aktionen gegen schweizer Armeeangehörige - Polizeibeamte]

Die Verordnung vom 29. Juni 1983 über die Heerespolizei weist dem Dienstzweig Heerespolizei die Aufgabe einer Kriminal- und Sicherheitspolizei bei der Truppe zu. Die Heerespolizei wird in der Regel auf Anordnung des zuständigen Truppenkommandanten beziehungsweise eines militärischen Untersuchungsrichters oder des EMD tätig. Sie rekrutiert sich aus aktiven und ehemaligen Beamten der zivilen Polizeikorps. Als militärischer Verband ist sie - über den Kommandanten der Heerespolizei - dem Generalstabschef unterstellt.

Die administrative Betreuung des Dienstzweigs obliegt der Dienststelle Heerespolizei; sie ist in ihren Aufgaben der Dienststelle [S.55]

Sicherheitsdienst der Armee vergleichbar. Die zivilen Mitarbeiter dieser Dienststelle sind nicht notwendigerweise im Dienstzweig Heerespolizei eingeteilt. Die Heerespolizei nimmt kriminalpolizeiliche sowie sicherheits- und verkehrspolizeiliche Aufgaben wahr. Observationsmaterial akustisch-elektronischer Art fehlt in ihren Materialsätzen vollständig. Über diesen Dienstzweig beziehungsweise diese Dienststelle sind von der PUK EMD keine besonderen Feststellungen zu machen.

[Die Realitäten in der kriminellen, schweizer Armee bis in die 1990er Jahre
Die Truppenkommandanten und die militärischen Untersuchungsrichter hatten alle Macht über die schweizer Soldaten und konnten willkürlich Soldaten diskriminieren und mit Rufmorden "fertigmachen". Die schweizer Soldaten dagegen hatten KEINE Macht gegen die oft kriminellen Truppenkommandanten und gegen kriminelle schweizer Militärrichter, die ein undurchdringliches, schweizer "Militär-Pack" bildeten. Das sind die Umstände bis in die 1990er Jahre bis zur Einführung eines Zivildienst. Dieses kollektive Militär-Trauma in der Schweiz mit dem blanken Nazitum in der schweizer Armee unterscheidet die kriminelle, schweizer Mentalität mit ihrem Bankgeheimnis (Kompensation!) bis heute wesentlich von anderen Ländern Europas mit weniger Kriminalität].

1.3.4.3.3 Dienststelle Prävention - ["vorbeugende Massnahmen" - 1 Mitarbeiter pro Truppenteil]

Rechtsgrundlage der Arbeiten der Dienststelle Prävention ist Artikel 1 Absatz 2 des Bundesratsbeschlusses vom 19. Mai 1971 über den Sicherheitsdienst der Armee, wonach in Friedenszeiten "vorbeugende Massnahmen im Armeebereich" vom Stab der Gruppe für Generalstabsdienste besorgt werden; gemäss Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste fällt diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich des Chefs der "Abteilung Abwehr", der sie der "Dienststelle Prävention" übertragen hat. Die "Dienststelle Prävention" betreut keinen Truppenteil. Ursprünglich in der "Dienststelle Sicherheitsdienst der Armee" integriert und mit einer Personalstelle dotiert, wurde sie im Jahre 1985 geschaffen und sukzessive mit zwei weiteren Personalstellen versehen. Die Absicht war, mindestens für jedes Korps und für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen je einen Mitarbeiter zur Verfügung zu haben.

["Vorbeugende Massnahmen": Personensicherheitsüberprüfungen von Bediensteten v.a. der UNA - Zentralpolizeibüro und Fichen der Bundespolizei - "Sicherheitsgespräch"]

Die Aufgabe der Dienststelle Prävention besteht im wesentlichen in der Durchführung der Personensicherheitsüberprüfungen von Bediensteten der Gruppe für Generalstabsdienste, im besonderen von Mitarbeitern der UNA. Zu diesem Zwecke werden die zu überprüfenden Personen beim Schweizerischen Zentralpolizeibüro und anhand der Fichen der Bundespolizei "nachgeschlagen" und, sofern sich keine negativen Anhaltspunkte ergeben, in der Regel zu einem "Sicherheitsgespräch" aufgeboten und dabei nochmals befragt.

[Kriminelle schweizer Spione machen mit Erfindungen Karriere
Hier unterschlägt die PUK EMD, dass viele Einträge bei den Karteikarten (Fichen) der Bundespolizei reine Erfindungen und Rufmorde sind, weil sich kriminelle Spione gerne "profilieren" wollen und mit "sensationellen" Erkenntnissen "Karriere machen" wollen - und auch "Karriere machen". Die Opfer werden NIE befragt sondern werden dann endlos verfolgt, weil in den schweizer Dienststellen dann auch ein "Korpsgeist" besteht, und wer "dumme Fragen" stellt, der gefährdet seine Karriere oder fliegt...]

["Prävention" gegen "armeefeindliche Umtriebe"]

Eine weitere Aufgabe dieser Dienststelle besteht in der Bearbeitung von besonderen Fragen im Zusammenhang mit armeefeindlichen Umtrieben. [S.56]

[Ursache für "armeefeindliche Umtriebe"
Hier unterschlägt die PUK EMD vom 17. November 1990 wieder die Brutalität und das Nazitum in der Schweizer Armee durch die kriminellen Kommandanten, die die Soldaten systematisch quälten und mit sinnlosen Märschen folterten oder Mutproben anordneten, und die die Macht hatten und zum Teil heute noch haben, mit einem einzigen Brief mit falschen oder einseitigen Angaben ganze Existenzen zu vernichten und Karrieren zu blockieren. Widerstand und Dienstverweigerung wurde bis in die 1990er Jahre mit Militärgefängnis beantwortet. Insofern ist es nur logisch, dass viele Schweizer "armeefeindliche Umtriebe" entwickelten, um diese Armee zu verändern oder abzuschaffen].

[Die militärischen Karteikarten (EMD-Karteikarten, EMD-Fichen)]

Die Tätigkeit der Dienststelle Prävention wird besonders dargestellt unter dem Berichtspunkt "Personendaten im Eidgenössischen Militärdepartement" (vgl. Teil III. Ziff. 2.), da in dieser Dienststelle die sogenannten "EMD-Fichen" erstellt und verwaltet wurden, sowie im Berichtspunkt "Sicherheitsüberprüfungen im militärischen Bereich" (vgl. Teil II. Ziff. 4.), da ihr in diesem Bereich zusammen mit der "Sektion Geheimhaltung" eine zentrale Aufgabe zukommt.

[Ergänzung: Auch diese militärischen Karteikarten (EMD-Fichen) sind wahrscheinlich voller Erfindungen, Rufmorde und enthalten vor allem nur einseitige Informationen, damit die "Informanten" eine gute "Karriere" machen konnten und die Opfer blieben unbeachtet].

1.3.4.4 Würdigung

- Personalunion Chef Abteilung Abwehr/Chef Bundespolizei [1969: André Amstein]

Die PUK EMD stellte sich die Frage, ob an der Personalunion Chef Abteilung Abwehr/Chef Bundespolizei festgehalten werden kann. Diese Personalunion wurde im Jahre 1969 geschaffen. Einer der Gründe hierfür lag nach den Aussagen des damaligen Chefs der Bundespolizei, André Amstein, insbesondere in den Verhältnissen während des Zweiten Weltkrieges. Damals bestanden zwei Organisationen, die sich mit der Spionageabwehr befassten: nämlich die militärische Spionageabwehr einerseits und die Bundespolizei anderseits. Die Koordination zwischen den beiden Diensten war ungenügend, der Informationsfluss zwischen ihnen teilweise prekär, und
die beiden Abteilungschefs unterhielten ein persönlich gespanntes Verhältnis miteinander. Das Ergebnis dieser mangelhaften Zusammenarbeit war unbefriedigend. Es wurden Beispiele bekannt, in denen die zivile Abwehr militärische Massnahmen behinderte oder durchkreuzte, weil sie von der militärischen Abwehr darüber nicht informiert worden war. Funktionäre der Bundespolizei sollen Angehörige des militärischen Nachrichtendienstes überwacht, ja sogar verhaftet haben. Es ging bei der Personalunion mithin um die koordinierte Führung von zwei im gleichen Gebiete tätigen zivilen und militärischen Diensten.

[These: Der Sinn der "Personalunion" von Abwehr und Bundespolizei von 1969: Sanktionen gegen Schwule, gegen Regimegegner und gegen "Alternative" etc. in der Armee
Die Personalunion zwischen der militärischen Abwehr und der Bundespolizei hatte wohl ein anderes Ziel:
-- Die Schweizer Armee wollte keine Schwulen in der Armee sondern wollte diese "draussen" halten, und deswegen brauchte es die Informationen der Bundespolizei, die die Schwulen separat registriert hatte - was bis 1974 in der kriminellen Schweiz noch ein Straftatsbestand war.
-- Die Schweizer Armee wollte auch keine Regimegegner in der Armee, also keine Atomkraftwerkgegner in der Armee, die in der Bundespolizei auch registriert waren und durch Demonstrationen "auffielen", während die kriminelle, schweizer Regierung, die Atommüll produziert, bis heute NICHT auffällt!
-- ausserdem wollte die kriminelle Schweizer Armee alle "Alternativen" der 1968-Generation "draussen" halten und ihnen die Karrieren und Existenzen zerstören, ja wenn möglich, Tötungen vornehmen (es wurden in Zürich Dutzende Augen mit Gummischrot ohne Grund ausgeschossen, Leuten mit dem Knüppel ohne Grund auf den Kopf gehauen).

Diese "Personalunion" zwischen militärischer "Abwehr" und "Bundespolizei" hatte also 1969 durchaus ihre "Gründe": Es begann ein Kampf der schweizer Nazis gegen die "Alternativen" und so wurden 1000e Schweizer die Opfer des schweizer Nazitums in der Gesellschaft - denn die Schweiz wurde NIE entnazifiziert, sondern hat das Nazitum ab 1945 zum Teil sogar weiterentwickelt. Die Tatsache, dass diese Personalunion bis 1990 Bestand hatte, legt den Verdacht nahe, dass der Rassismus gegen Schwule, Regimegegner und "Alternative" in der schweizer Armee bis 1990 so weiterlief.

Dies wird im PUK-Bericht aber NIE so klar gesagt, weil das bis heute (2014) das schweizer Nazitum ein grosses Tabu ist in der kriminellen Bankgeheimnis-Schweinz. Aussenpolitisch hatte sich in Europa 1968 nicht viel verändert ausser mit der Roten Armee in der Tschechoslowakei. Dafür brauchte es aber sicher keine Personalunion zwischen Abwehr und Bundespolizei...]

[Die direkte Kommunikation zwischen militärischer "Abwehr" und Bundespolizei]

Die Personalunion erlaubte es dem Chef der Bundespolizei, als Chef der Abteilung Abwehr mit dem anderen Abteilungschef innerhalb der [S.57]

UNA, dem Chef der Abteilung Nachrichtendienst, in direkten Kontakt zu treten, wodurch die Beziehungen der Bundespolizei zur Abteilung Nachrichtendienst in organisatorischer Hinsicht verbessert wurden und der Verkehr zu den ausländischen Diensten mit der Abteilung Nachrichtendienst koordiniert werden konnte. Ein weiterer Vorteil der Personalunion wurde darin gesehen, dass der Chef der Bundespolizei als Chef der Abteilung Abwehr in der Lage war, den militärischen Nachrichtendienst auf direktem Wege über die innenpolitische Lage und über gewisse Gefahren im Innern zu orientieren.

[Die Rekrutierung von geeigneten Polizisten für die "Abteilung Abwehr"]

Letzten Endes wies diese Personalunion den Vorteil auf, dass der Chef der "Abteilung Abwehr" - als Vorgesetzter der entsprechenden militärischen Formationen - in der Lage war, die Mitglieder der Bundespolizei - als Chef dieser Polizei - für die entsprechende militärische Verwendung zu rekrutieren.

[Die Überbeanspruchung des Doppelfunktionärs]

Den erwähnten Vorteilen, die für eine Personalunion sprechen, sind die Nachteile gegenüberzustellen, die diese Stellenkumulation mit sich bringt. Die beiden bisherigen Amtsinhaber in dieser Funktion erklärten übereinstimmend, dass durch die Personalunion eine gewisse Überbeanspruchung des Amtsinhabers eingetreten sei mit der Folge, dass er den Mitarbeitern ein grösseres Mass an Verantwortung und Selbständigkeit habe überlassen müssen, als dies normalerweise der Fall gewesen wäre.

[Mangelnde Koordination kann auch ohne Personalunion gelöst werden]

Die PUK EMD überprüfte die von den befragten Zeugen vorgebrachten Vorteile auf ihre Gewichtung hin. Sie stellte fest, dass die mangelnde Koordination zwischen Bundespolizei und Abteilung Abwehr in Kriegszeiten auch auf anderem Wege gelöst werden kann.

Da die meisten Mitglieder der Bundespolizei ohnehin in einem besonderen Armeestabsteil eingeteilt sind und im Falle des Aktivdienstes militarisiert werden, da zudem die Mitarbeiter der Nachrichtendienste der kantonalen Polizeikorps in der Regel im Sicherheitsdienst der Armee eingeteilt sind, dürfte sich mindestens während den Phasen des Aktivdienstes eine eindeutige Gewichtsverlagerung in den abwehrpolizeilichen Aktivitäten von der Bundespolizei hin zur mili- [S.58]

tärischen Abwehr ergeben, so dass ein Koordinationsbedarf nur in untergeordnetem Masse als notwendig erscheint. Das Erfordernis der Koordination des Verkehrs mit gemeinsamen Quellen der Bundespolizei und des militärischen Nachrichtendienstes, namentlich mit ausländischen Diensten, wurde von Vertretern des militärischen Nachrichtendienstes gegenüber der PUK EMD ebenfalls, stark relativiert. Nach ihren Aussagen trifft es zwar zu, dass die meisten ausländischen Dienste sowohl in Kontakt zur UNA als auch zur Bundespolizei stehen, da viele ausländische Dienste sowohl militärische als auch nicht-militärische Nachrichten bearbeiten; doch habe es keine wesentlichen Koordinationsbedürfnisse gegeben und entsprechende Kontakte zwischen der Bundespolizei und dem militärischen Nachrichtendienst seien nicht von
unverzichtbarer Bedeutung gewesen, da innerhalb des Bundes der Nachrichtenbereich klar abgegrenzt sei.

Was die Orientierung der militärischen Führung hinsichtlich der innenpolitischen Situation betrifft, bringt die Personalunion zwar eine gewisse Vereinfachung. Diese fällt aber nicht derart ins Gewicht, dass die Personalunion deswegen als geboten erscheinen würde. Im übrigen muss die Rekrutierung von Polizeibeamten für den Sicherheitsdienst der Armee und weitere polizeiliche Formationen des Militärs auch ohne Personalunion möglich sein.

[Die Personalunion zwischen Abwehr und Bundespolizei mit André Amstein provoziert die ersten Karteikarten (Fichen)]

Die Personalunion war schliesslich auch ein massgeblicher Grund für die von der PUK EMD beanstandete Fichierung von Angehörigen der Armee und von Privatpersonen, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei der Sektion MSD (vgl. Teil III. Ziff. 2.).

[Anmerkung:

In der kriminellen Nazi-Schweiz wurden fichiert und kriminalisiert
-- Schwule
-- Regimegegner
-- "Alternative" etc.

Es wurden dabei systematisch Einträge gefälscht, einseitig dargestellt oder sogar frei ERFUNDEN, damit die schweizer Nazis schneller Karriere machen konnten und die Opfer nur noch mehr unter Rufmorden litten. Die Nazi-Schweiz hatte ab 1968 ein absolutes "System". Bis heute (2014) gibt es KEINE Entschädigungen oder Kompensationen. Einsichten und Kompensationen für erlittene Schäden und Lohnausfall wegen Existenzvernichtung oder Verhinderung von Berufslaufbahnen werden weiterhin verweigert etc., wie es ein Nazi-Staat eben macht: Mit reihenweise ausgeschossenen Augen, mit Rufmord mit erfundenen Konkursen, mit Rufmord durch Bezirksanwälte, die Straftaten erfinden, um Leute "fertigzumachen", und mit Gerichten, die systematisch kriminelle Polizisten schützen (AJZ-Bewegung u.a.). Dies kann man zum Beispiel alles in den AJZ-Zeitungen nachlesen. So ist die Nazi-Schweinz bis heute (2014)...]

Die PUK EMD sieht aus diesen Gründen kein Erfordernis, an der Personalunion Chef Bundespolizei/Chef der Abteilung Abwehr festzuhalten, und gelangt zur Auffassung, diese sei aufzuheben.

- Geheimschutzvereinbarungen - [Verbreitung von Informationen über Rüstungsgüter]

Die Geheimschutzvereinbarungen sind - ihrem Anlass und auch ihrem Inhalt nach - typischerweise Instrumente, die es einem Staate [S.59]

erlauben, geheime Informationen im Zusammenhang mit Rüstungsgütern an einen Drittstaat weiterzugeben, ohne befürchten zu müssen, seine legitimen Geheimhaltungsinteressen würden vom anderen Staate nicht hinreichend gewahrt. Im Rahmen dieses engen Anwendungsbereiches sind solche Abkommen notwendig und nicht zu beanstanden. Allerdings sprengt eine Vereinbarung, deren Inhalt durch eine Generalklausel bestimmt ist (vgl. Ziff. 1.3.4.2.2), diesen Anwendungsbereich. Dieser Vertrag deckt mit seinem offenen Wortlaut insbesondere auch den Austausch von nachrichtendienstlichen Geheiminformationen ab. Die befragten Zeugen zeigten sich erstaunt, als sie zur Kenntnis nehmen mussten, dass die PUK EMD diese Generalklausel auf den Nachrichtenaustausch bezog, und gaben an, daran sei bei der Abfassung dieser Geheimschutzvereinbarungen nie gedacht worden. Solche Formulierungen, die über das beabsichtigte Ziel hinausgehen, gehen jedoch aus grundsätzlichen Überlegungen zu weit. Dieser Vertrag ist daher zu revidieren.

Die Kompetenz zum Abschluss von Geheimschutzvereinbarungen, die heute vom Bundesrat ausgeübt wird, ist nicht zu beanstanden. Die auf unterer Verwaltungsstufe getroffenen Vereinbarungen sind hingegen vom Bundesrat zu revidieren beziehungsweise aufzuheben.

- Sicherheitsbescheinigungen

Die PUK EMD hält das Institut der Sicherheitsbescheinigungen für notwendig. Sie ist aber der Auffassung, dass Inhalt, Zuständigkeit und Verfahren der Sicherheitsbescheinigungen unzureichend geregelt sind. Heute besteht bloss eine Kompetenznorm in der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste; Inhalt und Verfahren werden durch eine Weisung der Sektion Geheimhaltung geregelt. In diesem Bereich sind durch eine bundesrätliche Verordnung, analog zu den Personensicherheitsüberprüfungen, Regeln aufzustellen, wobei dem Daten- und Rechtsschutz Rechnung zu tragen  ist. [S.60]


1.4 Führung der UNA

In ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 über die Angelegenheit Oberst Bachmann wies die Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates auf gravierende Führungsprobleme in der UNA hin. Die PUK EMD stellte im Laufe ihrer Untersuchung fest, dass die Führung der UNA - im Bereich Nachrichtendienst wie im Bereich Abwehr - auch in der nachfolgenden Zeit eine schwierige Aufgabe war.

1.4.1 Die Führung im allgemeinen - [der Generalstabschef regelt nicht alles in der UNA - Eigenständigkeiten in der UNA]

Wie erwähnt, obliegt es dem Generalstabschef, mit Einverständnis des Vorstehers des EMD reglementarische Vorschriften betreffend Auftrag, Organisation und Tätigkeiten der UNA zu erlassen (vgl. die Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste). Nach den Feststellungen der PUK EMD übt der Generalstabschef keinen direkten Einfluss auf die Aktivitäten der Untergruppe aus.

Der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr kann die ihm unterstellten Dienste weitgehend autonom leiten. Die Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste sagt beispielsweise weder etwas zur Methode, wie Nachrichten zu beschaffen sind, noch legt sie Grundprinzipien fest, die im Informationsaustausch
mit Nachrichtendiensten von Drittstaaten anzuwenden wären. Die Abteilungs- und Sektionschefs können ebenfalls in grossem Ausmasse selbst über die Aktivitäten ihrer Dienststellen entscheiden, wobei auch sie an die Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste, die allerdings nur einen sehr allgemeinen Rahmen absteckt, gebunden sind. [S.61]

1.4.2 Die Führung im besonderen

Die PUK EMD stellte insbesondere folgendes fest:

[Fehlende Konzepte bei der "Nachrichtenbeschaffung"]

- Im Bereich des Nachrichtendienstes mangelt es bei der Definition der Methoden zur Nachrichtenbeschaffung an der nötigen Klarheit. In einem Schreiben an die vorgesetzten Stellen beklagten sich Mitarbeiter der UNA im Jahre 1983 darüber, dass ein einheitliches Konzept über die Methode der Nachrichtenbeschaffung fehle, und verwiesen beispielshalber auf die seinerzeitige Diskussion über die "operative" Beschaffung: Im Jahre 1980 habe der damalige Generalstabschef explizit eine "operative" Beschaffungstechnik mit hohem Risiko postuliert, während im Jahre 1983 der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr eine rein rezeptive Beschaffungstechnik ohne Eingehen jeglichen Risikos vorgeschrieben habe. Der Chef der Sektion Auswertung habe aber gleichzeitig Nachrichtenbedürfnisse formuliert, deren Erfüllung eindeutig rein "operative" Beschaffungstechniken erforderte. Die UNA-Beamten beklagten sich auch über die Fülle nicht definierter Begriffe, die in der UNA in diesem Zusammenhang verwendet würden, wie "offene Beschaffung", "geheime rezeptive Beschaffung", "operativ-rezeptive Beschaffung", "aggressiv-rezeptive Beschaffung", "geheime operative Beschaffung", "vorsichtig aggressive Beschaffung", "relativ risikolose Beschaffung in der Grauzone".

- Die Formulierung der Nachrichtenbedürfnisse wird nach der Erkenntnis der PUK EMD auf relativ tiefer Stufe vorgenommen. Es war festzustellen, dass die oberste Führung, der Vorsteher des EMD, über bestimmte Nachrichtenbeschaffungsbedürfnisse der UNA nicht einmal informiert war, als er im Frühjahr dieses Jahres gegenüber der Öffentlichkeit erklärte, das EMD erfülle "keinen Informationsauftrag im Sinne der politischen Polizei" (Pressedokumentation des EMD vom 14. Februar 1990). Die Tätigkeit der UNA im Bereich der "Frontorganisationen" kam jedoch dieser der Bundespolizei zustehenden Aufgabe zumindest sehr nahe (vgl. Ziff. 2.3). Der Entschluss, auf die Bearbeitung der Frontorganisationen zu verzichten, erfolgte bei der Abteilung Nachrichten- [S.62]

dienst einen Tag nach der Pressekonferenz des Vorstehers des EMD, d.h. am 15. Februar 1990 (vgl. Ziff. 2.3.l und 2.5.3). - Im Bereich Abwehr wusste der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr wenig über die Tätigkeiten der Prävention; insbesondere auch nicht in Bezug auf die Personenkartei bei der Sektion MSD. Wie aus den Aussagen des Sekretärs der Geschäftsprüfungskommissionen hervorgeht, versicherten die Verantwortlichen der Bundespolizei und der Abteilung Abwehr gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen stets, dass eine klare Abgrenzung zwischen Bundespolizei und Abteilung Abwehr bestehe. Die Abteilung Abwehr betreibe in Friedenszeiten keine Nachrichtenbeschaffung im Inland, Ausnahmen seien Straffälle in der Armee sowie Sicherheitsüberprüfungen über Angehörige der Armee und des EMD.

Die UNA habe in diesem Bereich lediglich die Geheimhaltung als Abwehrmassnahme zu betreuen; alle Akten über Verhältnisse im Inland seien in den Händen der Bundespolizei. Von der gleichen Auffassung ging auch der Vorsteher des EMD aus, als er am 14. Februar 1990 vor der Presse erklärte, militärische Stellen seien nicht zuständig für das "Sammeln von Daten, das Observieren von Personen sowie andere Überwachungsmassnahmen auf dem Gebiet des Staatsschutzes" (Pressedokumentation des EMD vom 14. Februar 1990). Als eine Delegation der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte am 16. Februar 1990 die Karteien der Sektion MSD in Augenschein nahm, präzisierte Divisionär Schlup, dass die Sektion MSD gegenüber der früher gegebenen Darstellung in der Tat eine erweiterte Aufgabenstellung erhalten und auch Zugriff zu den Karteien der Bundespolizei gehabt habe, dass dieser Auftrag aber am Vortag, d.h. , am 15. Februar 1990, gestoppt worden sei.

Würdigung
Es hat sich gezeigt, dass die UNA während Jahren Aktivitäten entfaltet hat, von denen der Bundesrat wenig wusste. Es kann in der Regel nicht verlangt werden, dass ein Departementsvorsteher oder ein Amtsdirektor bis hinab in die Dienststellen jeden Auftrag ge- [S.63]

nau kennt. Die politische und militärische Führung hat sich aber im sensiblen Bereich der UNA über sämtliche Tätigkeitsbereiche Kenntnis zu verschaffen. Insbesondere hat sie sich über Nachrichtenbeschaffungsmethoden und -konzepte zu informieren. Das s solche Konzepte auf unterer Ebene formuliert werden, ist nicht zu beanstanden, solange die Führung hierzu Direktiven erteilt, die Konzepte zur Kenntnis nimmt und diese, wenn auch nur stillschweigend, genehmigt. Die Führung hat sich auch über die Einhaltung der festgelegten Grundsätze zu vergewissern. Der Departementsvorsteher und der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr verfügten jedoch nur über einen geringen Kenntnisstand. Die Führung der UNA wird unter anderem dadurch erschwert, dass der Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr seinen Arbeitsplatz nicht bei den ihm unterstellten Abteilungen und Sektionen hat und diese zudem auf verschiedene Standorte zerstreut sind. Die Führung könnte erleichtert werden, wenn die Untergruppe räumlich zusammengefasst würde.

1.5 Personal

1.5.1 Auswahl des Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr - [Angestellte und Chefs ohne Qualifikationen]

In ihrem Bericht vom 19. Januar 1981 über die Angelegenheit Oberst Bachmann führte die Arbeitsgruppe der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates die Führungsschwierigkeiten in der UNA teilweise darauf zurück, dass leitende Aufgaben Instruktionsoffizieren übertragen würden, die für "die Aufgabe zu wenig vorbereitet" seien und ihre Funktion "nur für wenige Jahre auf ihrem Karriereweg" ausübten. Dem damaligen Unterstabschef warf sie vor, er habe die UNA "zu wenig geführt und kontrolliert".

Mehrere von der PUK EMD angehörte Zeugen wiesen darauf hin, dass es in der UNA einen Unterstabschef brauche, der über gewisse Erfahrungen in diesem Bereich verfüge, namentlich was den Nachrichtendienst betreffe. Ansonsten könne er schweizerischen und ausländischen Fachleuten nicht als gleichwertiger Gesprächspartner [S.64]

gegenübertreten und habe er Schwierigkeiten, seinen Dienst so zu leiten, wie es sich gehöre. Im Zusammenhang mit der Auswahl des Unterstabschefs Nachrichtendienst
und Abwehr wurde gegenüber der PUK EMD wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht nur hohe Offiziere die nötigen Voraussetzungen für diesen Posten mitbringen, sondern auch Leute aus andern Bereichen.

1.5.2 Auswahl und Führung der schweizerischen Verteidigungsattaches [Stabsoffiziere werden Verteidigungsattaches]

Als Verteidigungsattaches werden meist Stabsoffiziere und höhere Stabsoffiziere ernannt, welche am Ende ihrer militärischen Karriere stehen. Verantwortliche der UNA wiesen darauf hin, dass es gelegentlich schwierig sei, diese für die Nachrichtenbeschaffung zu führen. Auch würden die Bedürfnisse der UNA bei der Wahl der Attachés nicht gebührend berücksichtigt. Die PUK EMD hat von einer vertieften Abklärung dieses Sachverhaltes abgesehen, da die Problematik vom EMD bereits erkannt worden war und sich Konzepte zur Verbesserung der Auswahl und Ausbildung in Bearbeitung befinden.

Würdigung

[Der Unterstabschef Nachrichtendienst Herr Divisionär Schlup teilweise ohne Qualifikation]

Vor seinem Amtsantritt als Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr am 1. Januar 1989 konnte sich Divisionär Schlup nur während fünf Monaten - und dies nur teilzeitlich - auf seine neue Aufgabe  vorbereiten. Als früherer Oberkriegskommissär brachte er die nötige Erfahrung auf diesem Gebiet nicht mit. Die PUK EMD erachtet aus diesem Grund die Wahl von Divisionär Schlup zum Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr - ohne dabei die von diesem Offizier in seinen früheren Funktionen bewiesenen Fähigkeiten in Zweifel ziehen zu wollen - als problematisch. Es hätte eine interimistische Lösung getroffen werden müssen, solange kein Kandidat zur Verfügung stand, der auch die militärischen Beförderungsbedingungen erfüllte. [S.65]

Die Stelle des Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr muss mit einer Person besetzt werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung allen Anforderungen genügt. Die militärische Karriere darf dabei nicht ausschlaggebend sein. Die Verteidigungsattaches müssen gemäss den echten Bedürfnissen der UNA und nicht nach den Kriterien des Alters oder des Ranges ausgewählt werden.

1.6 Finanzen

1.6.1 Höhe und Herkunft der Mittel [Finanzierung über die Staatsrechnung mit Steuergeldern - Rubrik "Personalbezüge" etc.]

Die Personalkosten der UNA sind in der Rubrik 501.211.01 der Staatsrechnung ("Personalbezüge") enthalten, welche für einen grossen Teil des Personals des EMD bestimmt ist. Die Ausgaben für Räumlichkeiten, Mobiliar usw. figurieren in verschiedenen Rubriken der Staatsrechnung. Für die besonderen Bedürfnisse des Nachrichtendienstes steht der Kredit 511.311.01 mit dem Titel "Stab der Gruppe für Generalstabsdienste, Abteilungsarbeiten" zur Verfügung. Im gedruckten Voranschlag für 1990 waren in dieser Rubrik 4 Millionen Franken eingesetzt. Dieser Betrag wird teilweise für Reisen, Einladungen, Beschaffung von Unterlagen, Honorare für Informanten etc. verwendet. Ein anderer Teil dieses Kredites ist für den ausserordentlichen Nachrichtendienst (vgl. Teil IV. ) sowie für den Beitrag an den Wissenschaftlichen Forschungsdienst der Stadtpolizei Zürich vorgesehen.

Das besondere nachrichtendienstliche Material wie Funkgeräte etc. wird aus dem "Dispositionskredit" im Rahmen der Kredite für persönliche Ausrüstung und Erneuerungsbedarf finanziert (541.557.10; vgl. Teil IV. Ziff. 1.3.3.8.1).

[Reservebildung: Kreditreste auf Depotkonten - "besondere Umstände": Spionage-Reisen]

Normalerweise kann eine Dienststelle des Bundes am Schluss des Jahres nicht über die nicht beanspruchten Kredite verfügen. Für die Rubrik "Abteilungsarbeiten" erliess die Eidgenössische Finanzverwaltung im Jahre 1967 im Einverständnis mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartementes eine Ausnahmeregelung in dem Sinne, dass Kreditreste bis zu einem Betrag von 1 Mil- [S.66]

lion Franken auf ein unverzinsliches Depotkonto überwiesen werden können. Diese Ausnahme wurde mit den "besonderen Umständen" begründet. Mit dieser Sonderlösung soll es den Mitarbeitern der UNA ermöglicht werden, in Krisenzeiten zum Beispiel zusätzliche Reisen zur Nachrichtenbeschaffung unternehmen zu können. 1985 wurde die Reservebildung erweitert, indem Kreditreste aus der Rubrik "Abteilungsarbeiten" zusätzlich bis zu 2 Millionen Franken auf ein verzinsliches Bankkonto des ausserordentlichen Nachrichtendienstes überwiesen werden. Dies ergibt sich aus einer "Aktennotiz" vom 24. April 1985, die vom Generalstabschef, vom stellvertretenden Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, vom Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und dem Rechnungsführer der UNA unterzeichnet sowie vom Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr und dem Sekretär der Finanzkommissionen zur Kenntnis genommen wurde. Die Reserve von 1 Million Franken ist im vertraulichen internen Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes zur Kapitalrechnung erwähnt, allerdings ohne Hinweis auf eine Rechtsgrundlage oder Begründung. Die Reserve von 2 Millionen Franken für den ausserordentlichen Nachrichtendienst ist nicht verbucht.

1.6.2 Finanzkontrolle und Finanzaufsicht

Aufgrund eines Schreibens der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte vom 21. September 1967 an den Vorsteher des EMD wurden die Zahlungsbelege der zu Lasten der Rubrik "Abteilungsarbeiten" erfolgten Zahlungen durch den Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und den Sekretär der Finanzdelegation alle zwei Monate kontrolliert. Nach dem gleichen Schreiben konnten nach erfolgter Revision die Zahlungsbelege unverzüglich vernichtet werden. Der Sekretär der Finanzdelegation nahm bis ins Jahr 1981 an den Revisionen teil. Nachdem der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle für diese Revisionen aufgrund des umfangreichen Belegmaterials einen Mitarbeiter der Finanzkontrolle zugezogen hatte, wurde die Teilnahme des Sekretärs der Finanzdelegation an den Revisionen nicht mehr als notwendig erachtet. Dieser beschränkte sich in der Folge auf die sporadische Teilnahme an Schlussbesprechungen des [S.67]

Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit dem sogenannten vorgeschobenen Inspektorat der UNA, welches die Abrechnung der Rubrik "Abteilungsarbeiten" im Auftrag der Eidgenössischen Finanzkontrolle überprüfte (gemäss Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische Finanzkontrolle heissen die "vorgeschobenen Inspektorate" "besondere Inspektions- und Revisionsdienste", Art. 11).

Würdigung

[Die Abrechnungsrubriken sind eingehalten - die Reservebildung braucht eine gesetzliche Grundlage - Vernichtung von Belegen geht nicht]

Die Finanzierung des ordentlichen Nachrichtendienstes über die verschiedenen, vorstehend dargestellten Rubriken ist gesetzeskonform. Die Einsetzung eines vorgeschobenen Inspektorates bei der UNA durch die Eidgenössische Finanzkontrolle ist nicht zu beanstanden; diese vorgeschobenen Inspektorate bestehen auch bei anderen Amtsstellen und funktionieren zufriedenstellend. Die Bildung von Reserven aus Kreditresten hingegen entsprach nicht dem Finanzhaushaltgesetz, welches vorsah, dass Rückstellungen zur Deckung künftiger Ausgaben der gesetzlichen Grundlage bedürfen (Art. 11 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1968 über den eidgenössischen Finanzhaushalt).

Die PUK EMD beanstandet zudem, dass die neue Reserve von 2 Millionen Franken, welche mit Aktennotiz vom 24. April 1985 über die ursprüngliche Reserve von 1 Million Franken hinaus gebildet wurde, im Bericht zur Kapitalrechnung nicht enthalten ist. Die Vernichtung der Belege unmittelbar nach der Revision, welche durch Schreiben der Finanzdelegation vom 21. September 1967 für zulässig erklärt würde, widerspricht dem geltenden Finanzhaushaltrecht des Bundes (Art. 36 Abs. 4 der Finanzhaushaltverordnung vom 15. Januar 1986). [S.68]

1.7 Parlamentarische Kontrolle

Zwischen dem Anspruch der Nachrichtendienste auf Geheimhaltung ihrer Aktivitäten und der demokratischen Forderung nach Transparenz, namentlich einer parlamentarischen Kontrolle, besteht ein Interessengegensatz. Die Aktivitäten der Abteilung Nachrichtendienst und die von ihr bearbeiteten Informationen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Indessen muss die politische Behörde in der Lage sein zu kontrollieren, wie dieser Dienst seine Aufgaben erledigt. In der Schweiz ist diese Kontrolle, allerdings in unterschiedlichem Ausmasse, durch folgende Institutionen wahrzunehmen:

- von den Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerates, welche beschränkte Kontrollbefugnisse haben;

- von den Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte; die Finanzdelegation hat, soweit sie es zur Erfüllung ihrer Aufgaben als notwendig erachtet, "das unbedingte Recht, jederzeit und ohne Rücksicht auf das Amtsgeheimnis in die mit dem Finanzhaushalt im Zusammenhang stehenden Akten Einsicht zu nehmen und von den Behörden und den Verwaltungseinheiten aller Stufen die zweckdienlichen Auskünfte zu verlangen" (Art. 14 des Reglementes vom 8. November 1985 für die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte). Die Militärkommissionen beider Räte haben keine Kontrollpflicht. Allerdings können die Mitglieder der Militärkommission des Nationalrates die Beantwortung von Fragen verlangen (Art. 5 des Reglementes vom 4. Oktober 1966 für die Militärkommission des Nationalrates ).

[Parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten im Ausland: Keine Kontrolle, Kontrolle mit einem Ausschuss, Zwischenlösungen]

Im Ausland stösst man auf sehr unterschiedliche Lösungen:

- auf der einen Seite eine auf die Exekutive beschränkte Kontrolle (Kanada und mit einigen unbedeutenden Abweichungen Frankreich) oder die offizielle Weigerung, sogar das Vorhandensein eines nach aussen gerichteten Nachrichtendienstes auch nur zuzugeben oder abzustreiten (Grossbritannien); [S.69]

- auf der anderen Seite eine erschöpfende Kontrolle der Tätigkeiten dieser Dienste durch Ausschüsse, die sich aus Parlamentariern aller Kammern zusammensetzen, mit der Verpflichtung der Nachrichtendienst-Verantwortlichen, die Ausschüsse über alle laufenden und geplanten Nachrichtentätigkeiten zu informieren, und mit der Befugnis der Ausschussmitglieder und deren Assistenten, sich alle Dokumente im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten geben zu lassen und in der Praxis die Akten dieser Dienste zu konsultieren (Vereinigte Staaten von Amerika);

- als Zwischenlösung findet man Organisationsformen, die eine parlamentarische Kontrolle mit einem beschränkten Zugang zu Informationen zulassen (BRD, Italien). Das Fehlen einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle wird von der betroffenen Verwaltung selbst keineswegs immer als Vorteil empfunden. So zeigt u.a. ein als vertraulich klassifizierter Bericht des Unterstabschefs Nachrichtendienst und Abwehr vom Januar 1990, der sich mit der parlamentarischen Aufsicht über die Nachrichtendienste in anderen westlichen Staaten befasste, dass regelmässige Kontrollen durchaus im Interesse des Nachrichtendienstes (ND) sein können:

"Kontrollen, regelmässig und weise ausgeübt, sind durchaus im Interesse der UNA. Interessiert sind wir auch daran, dass die bisher bestehenden Regelungen und Kontrollen im gesamten Parlament und auch der Öffentlichkeit aufgezeigt und bekannt gemacht werden. Eine auf regelmässigere Kontakte abzielende Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle dürfte auch bessere Kenntnis darüber versprechen, was man von unserem ND realistischerweise erwarten kann. Gleichzeitig dürfte das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass höhere Erwartungen auch immer höhere Kosten sowie personelle und materielle Mehraufwendungen zur Folge haben werden. Erweiterte und regelmässigere Kontrollen dürften auch das Verständnis für die Notwendigkeit eines effizienteren ND wecken und der Erkenntnis zum Durchbruch verhelfen, dass ein gut funktionierender ND eines der wesentlichsten Mittel, wenn nicht gar Voraussetzung, zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit ist und dass in Zeiten schnellen Wandels die Bedeutung des ND wächst."

Würdigung
Die parlamentarische Kontrolle über die Organe, die sich mit der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz befassen, ist ungenü- [S.70]

gend oder besteht überhaupt nicht. Die Mittel - namentlich der Geschäftsprüfungskommissionen - reichen für eine effektive Ausübung der parlamentarischen Kontrolle nicht aus/ die Tätigkeit der Finanzdelegation ist auf die Überprüfung finanzieller Fragen beschränkt. Die PUK EMD befürwortet daher die Schaffung einer ständigen Delegation, bestehend aus einer gleichen Anzahl von National- und Ständeräten, die die Verwaltungstätigkeit im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit zu überwachen hat (vgl. Teil V. Anträge der PUK EMD). Alle Fraktionen sollten in ihr vertreten sein. Die Delegation, welcher der Bundesrat jährlich Bericht zu erstatten hat, soll das Recht haben, Einsicht in Akten, die der Geheimhaltung unterstehen, zu nehmen und Beamte als Zeugen oder Auskunftspersonen über Sachverhalte einzuvernehmen, die der Amtsverschwiegenheit oder der militärischen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Mitglieder, Sekretäre und Protokollführer dieser Delegation sollen ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sein.


2. Inlandaktivitäten des Nachrichtendienstes [UNA, Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr]

2.1 Allgemeines - [die Gesetzesverletzung bei Spionage]

Der Geschäftsordnung des Stabes der Gruppe für Generalstabsdienste zufolge ist es Aufgabe der Abteilung Nachrichtendienst, "Auslandnachrichten" zu beschaffen und auszuwerten. Dadurch soll der politischen und militärischen Führung eine zutreffende Lagebeurteilung ermöglicht und die Vorwarnzeit verlängert werden. Der Sektion Beschaffung obliegt dabei die Beschaffung von Auslandnachrichten. Bei seinem Entscheid, ein Verfahren gegen einen Beamten der UNA einzuleiten - dem zum Vorwurf gemacht wurde, er habe versucht, Informationen über Vorkommnisse und Personen in der Schweiz zu beschaffen -, ging der Vorsteher des EMD von der Idee aus, dass ein solches Verhalten die geltenden Vorschriften verletze und gegen die Dienstpflichten verstosse. Bundesrichter Pfisterer, der das Verfahren durchführte, teilte diese Auffassung (vgl. Ziff. 2.5).

[Die fehlenden Buchhaltungsbelege bei der UNA]

Die PUK EMD hat die "Abteilung Nachrichtendienst" einer Prüfung auf Inlandaktivitäten hin unterzogen. Dabei begegnete sie, im Bereich der Finanzen, welche oftmals über die wirklichen Tätigkeiten einer [S.71]

Institution am zuverlässigsten Aufschluss geben können, einer besonderen Schwierigkeit. Da die Buchhaltungsbelege der UNA nach jeder vierteljährlichen Revision vernichtet werden, war es der PUK EMD unmöglich, die finanziellen Aspekte einer erschöpfenden Prüfung zu unterziehen (vgl. Ziff. 1.6; zur "Tarnung" der Rechnungen von  Informanten vgl. Ziff. 1.3.3.6.2). Trotzdem konnte sie hinreichende Erkenntnisse gewinnen.

2.2 Grundlagen - [Spionage und Spannerei gegen Ausländer ist legal - auch Spionage und Spannerei gegen Frontorganisationen ist legal]

Der PUK EMD gegenüber wurde von den zuständigen Organen der UNA erklärt, dass Inlandaktivitäten der Abteilung Nachrichtendienst zwar bestünden, dass diese aber differenziert zu betrachten seien. Einerseits sei die Nachrichtenbeschaffung über Ausländer in der Schweiz als zulässig anzusehen, anderseits sei es auch zulässig, schweizerische Frontorganisationen (vgl. Ziff. 2.3) nachrichtendienstlich zu behandeln. Dabei gehe es nicht darum, Informationen über diese schweizerischen [kommunistischen] Frontorganisationen als solche zu gewinnen, sondern darum, über Absichten und Strategien der "Zentrale" im Ostblock orientiert zu sein.

Die PUK EMD liess sich die Verzeichnisse der Nachrichtenbedürfnisse vorlegen, um zu prüfen, wieweit sie inlandnachrichtendienstliche Bedürfnisse formulieren. Die PUK EMD nahm insbesondere Einblick: in den permanenten Nachrichtenbeschaffungsauftrag E 01 (vom Februar 1979), in die allgemeine Übersicht der Nachrichtenbedürfnisse (1981 oder 1982 erstellt) sowie in das provisorische Verzeichnis der permanenten Nachrichtenbedürfnisse, (das heute als Grundlage dient und vermutlich aus dem Jahr 1983 stammt).

["Subversive Tätigkeit": Kommunistische "Frontorganisationen", "östliche Geheimdienste", "Tarnorganisationen" - die sinnlose Spionage bis in die "Sowjetunion"]

Das heute geltende Verzeichnis beinhaltet eine Rubrik "subversive [zersetzende] Tätigkeit". In diesem Bereich sollen "destabilisierende Trends" festgestellt und dabei insbesondere Erkenntnisse über die "neue Einmischung in gesellschaftspolitische Vorgänge", über "neue Formen und Methoden der Einflussnahme" sowie über die "psychologische Kampfführung" gewonnen werden. Zu diesem Zweck soll eine "Erfassung der Organisationen" stattfinden, wobei unterschieden wird in: "Frontorganisationen", "östliche Geheimdienste" und "Tarnorganisa- [S.72]

tionen". Zur Erhellung der Subversionsaktivitäten sollen die "Unterwanderungsformen/-methoden" erfasst werden. Dabei interessieren vor allem "Ziele", "Steuerung/Hintermänner", "Kommunikationsmittel/-arten", "Finanzierungsmittel/-formen", "Infiltrationsbereiche", "Infiltrationswege/-mittel" und "Ausbildung".

[1979: Der "permanente Nachrichtenbeschaffungsauftrag" gegen Kommunisten und Sympathisanten]

Dass im Rahmen dieser Nachrichtenbedürfnisse auch die Nachrichtenbeschaffung über Inländer Teil des Auftrages war, ergibt sich klar aus dem permanenten Nachrichtenbeschaffungsauftrag von 1979. Er lautete: "Erfassung und kontinuierliche Überwachung der Intensität sowie Kenntnis von Ort und Zeit, Ziel und Art von HUMINT-Operationen (Human-Intelligence-Operationen) , (...) von landeseigenen kommunistischen oder sympathisierenden Organisationen in der Schweiz."

Im Auftrag heisst es weiter, die Aufklärung habe "nur mit den dafür zuständigen staatlichen Organisationen und Mitteln zu erfolgen". Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst erklärte gegenüber der PUR EMD, damit sei gemeint, dass die Bundespolizei mit den ,in der Schweiz vorzunehmenden Beobachtungen zu beauftragen sei (zur Problematik einer solchen Beauftragung vgl. Ziff. 1.3.3.6.3). Die PUK EMD musste aber feststellen, dass es durch Organe der UNA in einigen wenigen Fällen auch zu Nachrichtenbeschaffungen über Personen und Organisationen im Inland gekommen ist, wobei nach Aussage der betreffenden UNA-Mitarbeiter allerdings nur öffentlich zugängliche Informationen beschafft worden sein sollen (vgl. Ziff. 2.3 und 2.4).

[Die "Sonderbeschaffungsaufträge" - "lückenhafte Reihenfolge" - die Ausreden des Chefs der "Sektion Beschaffung" - Verfolgung von schweizer Organisationen]

Die PUK EMD forderte von der Sektion Beschaffung sämtliche Sonderbeschaffungsaufträge an, welche die Sektion Auswertung in den Jahren 1989 und 1990 erteilt hatte und die spezifische Nachrichtenbedürfnisse enthielten. Diese Aufträge werden durchgehend nummeriert. In den ihr überlassenen Dokumenten fand die PUK EMD keinen einzigen Sonderbeschaffungsauftrag mit Bezug auf Frontorganisationen. Aufgrund der lückenhaften Reihenfolge musste die PUK EMD jedoch feststellen, dass einzelne Aufträge fehlten. Auf Befragung behauptete der Chef der " Sektion Beschaffung" zunächst, bei den fehlenden Aufträgen handle es sich um mündlich erteilte. In der Folge kamen noch zwei schriftliche Aufträge zum Vorschein, die irrtüm- [S.73]

lich bei einem Sachbearbeiter abgelegt gewesen seien. Sie wurden der PUK EMD nachgeliefert. Mit dieser Nachlieferung wurden auch die mündlichen Aufträge erläutert
und dokumentiert. Einer dieser mündlichen Aufträge, der dokumentiert werden konnte, ist der "Auftrag Nr. 37" vom 10. Februar 1989, der zwar zu wenig klar umrissen ist, als dass man endgültige Folgerungen aus ihm ziehen könnte, der aber ein mögliches Interesse der UNA an der Tätigkeit gewisser schweizerischer Organisationen nicht  ausschliesst (vgl. Ziff. 2.4.1).

2.3 Nachrichtendienstliche Behandlung der [kommunistischen] Frontorganisationen

2.3.1 Die Bedeutung der [kommunistischen] Frontorganisationen aus der Sicht der
Abteilung Nachrichtendienst

[Kommunistische Frontorganisationen werden ab 15.2.1990 nicht mehr von der UNA verfolgt, nur noch von der Bundespolizei - die "mangelnden Differenzierungen"]

Die nachrichtendienstliche Behandlung der Frontorganisationen ist seit dem 15. Februar 1990 Geschichte. An diesem Tag ordnete der Chef der Abteilung Nachrichtendienst nämlich an, auf die weitere Bearbeitung der Frontorganisationen zu verzichten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass diese Anordnung am Tag nach der Pressekonferenz erfolgte, an welcher der Vorsteher des EMD erklärt hatte, militärische Stellen seien für den Staatsschutz nicht zuständig (vgl. auch Ziff.  1.4.2). Die Bedeutung der Frontorganisationen ist mit dem politischen Wandel in den Ländern des Warschauer Paktes kleiner geworden. Wenn sich die PUK EMD dennoch eingehend mit den Frontorganisationen auseinandersetzte, so hat das seinen Grund darin, dass anhand dieser Organisationen der "innenpolitische Nachrichtendienst" und seine Gefahr der mangelnden Differenzierung exemplarisch dargestellt werden können.

["Mangelnde Differenzierungen" fangen beim "Informanten" des Geheimdiensts an, um Karriere zu machen, und entwickeln sich dann über die Justiz weiter mit Rufmorden bis hin zu falschen Gefängnisstrafen].

Frontorganisationen sind laut dem Chef der Abteilung Nachrichtendienst "von Moskau ferngesteuerte, für die Realisation sowjetischer Ziele nutzbare Organisationen".

[Kriminelle, schweizer Militär-Logik: Friedensorganisationen und Umweltschutzgruppen etc. sollen "Einfluss im sowjetischen Sinne" haben]

Daneben existieren nach Auffassung des Chefs der Abteilung Nachrichtendienst sogenannte Ein- [S.74]

wirkorganisationen, welche er wie folgt definierte:

"Geflecht von neuartigen 'Initiativen', Einflusskanälen und Einwirkungsadressaten, die nicht als sowjetisch gesteuerte Frontorganisationen qualifiziert werden können und über die, als gesellschaftliche Multiplikatoren, gerade deshalb unverfänglicher und glaubwürdiger Einfluss im sowjetischen Sinne auf das Meinungs- und politische Klima vor allem im Westen genommen werden kann."

Genannt werden
-- Komitees für den Frieden,
-- Bürgerinitiativen,
-- ökologische Gruppierungen,
-- religiöse Kreise,
-- Massenmedien usw.

[Schlussfolgerung: Der schweizer Nazi-Staat hat Methode
Mit der Definition von Friedensbewegungen, Bürgerinitiativen, Umweltgruppen, religiösen Kreisen und Massenmedien als "kommunistische 5. Kolonne" und Spionage und Psychoterror gegen solche ganzheitlich orientierten Menschengruppen ist ein weiterer Beweis erbracht: Der schweizer Nazi-Staat unter den Nazi-Bundesräten Furgler, Chevalaz und Friedrich, unter dem Zürcher Stadtpräsidenten Sigi Widmer und dem Zürcher Polizeivorstand Hans Frick etc. hatte Methode - und hat zum Teil bis heute (2014) Methode:
-- mit Menschenjagden,
-- mit "kalten Enteignungen" und
-- mit der Organisation des internationalen Organisierten Verbrechens in der Generaldirektion der UBS AG - gedeckt durch Ex-Bundesrat Villiger, Calmy-Rey und auch durch die heutige schweizer Regierung von 2014 - sie sind geschmiert!]

[1987: Die Behauptung einer Liste der "Aktiven Massnahmen" der "Sowjetunion" - sowjetisch orientierte "Frontorganisationen" und "nützliche Idioten" sollen die Friedensbewegung und Dritt-Welt-Organisationen manipulieren]

[Die "Sowjetunion" unter Gorbatschow unternahm Massnahmen gegen den "US"-Raketenbastler, Umweltverseucher und Schuldenmacher Ronald Reagan. Die Nazi-Militärs der Schweiz stellten sich hinter Reagan - gegen die Friedensbewegungen.

Und die PUK EMD vom 17. November 1990 verweigert im folgenden Text wieder einmal in absolut UNVERANTWORTLICHER ART UND WEISE die genaue Quellenangabe über ein "Nachrichtenbulletin"]:

In einem "Nachrichtenbulletin" [welches? Schweizer Soldat? Tagi-Magazin? Schweizer Radio?] vom Februar 1987 - über die von den Sowjets getroffenen "aktiven Massnahmen" ("Sowjetische 'Aktive Massnahmen': Problemkomplex und Ziele" [der Artikel ist im Internet nicht vorhanden!]) - schrieb die Abteilung Nachrichtendienst, die "aktiven Massnahmen" zielten in erster Linie darauf ab,
-- die westliche Verteidigungsfähigkeit zu schwächen,
-- die antiamerikanischen Strömungen zu verstärken und
-- den Handlungsspielraum westlicher Staaten einzuengen:

oo durch Diskreditierung kritischer Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens,
oo mit Schwergewicht auf gemässigte Liberale, Sozialdemokraten und Sozialisten, sowie
oo durch Unterminierung westlicher Grosstechnologieprojekte (Kernkraftwerke, chemische Industrie).

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden der Einsatz von "Frontorganisationen" und die Verwendung "nützlicher Idioten" genannt. Zielgruppen dieser Strategie seien unter anderem die antiimperialistischen, friedensliebenden, realistisch gesinnten Kräfte, d.h.
-- nationale Befreiungsbewegungen,
-- die blockfreie Bewegung,
-- andere Dritt-Welt-Organisationen,
-- nichtstaatliche internationale Organisationen,
-- Umweltschutz- und Friedensbewegungen,
-- Fremdarbeiterorganisationen,
-- sozialistische und sozialdemokratische Parteien,
-- religiöse, kulturelle, gewerkschaftliche und soziale Bewegungen, insbesondere Berufs- und Fachvereinigungen, sowie
-- wissenschaftliche Institute.

[Die Liste der verfolgten Organisationen]

Der Bericht schliesst mit der Folgerung, dass die "in jüngster Zeit zu beobachtende quantitative Zunahme" und weitere Hinweise auf einen "wahrscheinlich erhöhten Stellenwert von 'Aktiven Massnahmen' in der sowjetischen Strategie" hindeuteten. [S.75]

Zu den schweizerischen Organisationen, die diesem Einfluss - direkt oder indirekt - ausgesetzt sind, zählte die UNA namentlich
-- die Schweizerische Friedensbewegung,
-- die Partei der Arbeit,
-- die Agentur Nowosti,
-- die "Physicians for Social Responsibility",
-- die POCH,
-- die SAP,
-- die OFRA,
-- die Demokratischen Juristen der Schweiz,
-- das  Komitee für Frieden und Abrüstung u.a.

Auf internationaler Ebene qualifizierte die UNA als Frontorganisationen:

-- den Internationalen Studentenbund (ISB),
-- die Internationale Organisation der Journalisten (IOJ),
-- die Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF),
-- das Internationale Institut für den Frieden (ÌIF),
-- die Christliche Friedens-Konferenz (CFK),
-- die Weltföderation der Wissenschafter (WFW),
-- die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) und
-- die Internationale Radio- und Fernsehorganisation.

[Schweiz=Nazi-Staat: Wieder ein Beweis mehr
Mit dieser Qualifikation von Friedensorganisationen als kommunistische 5. Kolonnen, die für ein Gulag-System eintreten würden, hat sich der schweizer Geheimdienst "Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr" (UNA) wieder als Nazi-Organisation geoutet. Die Schweiz war von 1950 bis 1990 ein Nazi-Staat - ist es zum Teil immer noch].

2.3.2 Die Bearbeitung der [kommunistischen] Frontorganisationen durch die UNA

[Die schweizer UNA-Verantwortlichen verharmlosen ihr Nazitum]

Ein Teil der Verantwortlichen der UNA machte geltend, dass das Thema "Frontorganisationen" die UNA schon seit einigen Jahren nicht mehr interessiere. Einer der Befragten behauptete sogar, man könne in der Schweiz ohnehin keine brauchbaren Informationen zu diesem Thema erhalten.

[Die Aktenlage: Untersuchung über "östliche Entscheidungen" in schweizer Organisationen - die Liste der Organisationen und "verdächtigen" Organisationen mit ähnlichen Namen]

Die PUK EMD stellte beim Anhören von Zeugen und bei der Prüfung von entsprechenden Dokumenten indessen fest, dass die Wirklichkeit anders aussieht. Abgesehen davon, dass die [kommunistischen] Frontorganisationen Gegenstand der allgemeinen Nachrichtenbedürfnisse bildeten, wurde diesem Auftrag offensichtlich Bedeutung zugemessen. Ein Mitarbeiter der "Sektion Beschaffung" widmete auf ausdrückliche Anordnung des Sektionschefs einen Teil seiner Arbeitszeit Nachforschungen auf diesem Gebiet. Nach seinen Angaben befasste er sich mit dem Aufbau solcher schweizerischer Vereinigungen, um herauszufinden, inwieweit diese von ausländischen, vor allem östlichen Entscheidungen abhingen. Die Grundlage dazu bildete ein interner Bericht aus dem Jahre 1985, der ein Verzeichnis der [kommunistischen] Frontorganisationen enthielt, Organisationen, die mit solchen im Verzeichnis vergleichbar waren oder deren Bezeichnung einer solchen im Ver- [S.76]

zeichnis ähnlich war (z.B. "Frauen für den Frieden" und "Generäle für den Frieden"), konnten als verdächtig klassiert werden. Es habe, so die Aussagen des betreffenden Beamten [wer war der Täter?], zu seiner Arbeit gehört, sowohl Informationen aus erschlossenen Quellen zu beschaffen als auch Informanten für diesen Bereich zu gewinnen. Die PUK EMD stiess bei ihrer Untersuchung auf folgende Fälle solcher Nachforschungen:

[Kriminelle UNA: Wer zur "Weltföderation der Wissenschafter" gehört, soll der kommunistischen 5. Kolonne angehören]

- "International Physicians for the Prevention of Nuclear War"

In einer von der Sektion Beschaffung zusammengetragenen Dokumentation über die Vereinigung "International Physicians for the Prevention of Nuclear War" (IPPNW) finden sich u.a. Unterlagen über die im Jahre 1981 erfolgte Gründung der PSR-Schweiz ("Physicians for Social Responsibility", schweizerische Sektion der IPPNW), in denen die Aktivitäten und die Ziele der schweizerischen Vereinigung beschrieben werden. Die Statuten sind beigefügt; und man stösst zudem auf ein Dokument vom Januar 1989 über die Aktivitäten der IPPNW in der Schweiz, mit den Namen der Komiteemitglieder, mit den lokalen Sektionen etc. Zweifellos stammt dieses für die Allgemeinheit bestimmte Dokument von der PSR-Schweiz selbst. Gemäss einem Informanten der UNA ist die IPPNW als [kommunistische] Frontorganisation anzusehen, da sie zur "Weltföderation der Wissenschafter" gehöre.

[Wer schweizer Militärarzt ist und gleichzeitig bei den "Ärzten für den Frieden" ist, wird als kommunistische 5. Kolonne verdächtigt]

- "Ärzte für den Frieden"
Anhand eines von der schweizerischen Vereinigung der "Ärzte für den Frieden" herausgegebenen Prospektes, der das Mitgliederverzeichnis dieser Vereinigung enthielt, erstellte die Abteilung Nachrichtendienst ein Verzeichnis der Militärärzte, die dieser Vereinigung angehörten. Der Chef der "Abteilung Nachrichtendienst" unterhielt sich darüber mit einem Arzt eines Feldarmeekorps sowie mit zwei oder drei seiner Kollegen. Er machte sie auf den eigentlichen Zweck dieser Vereinigung aufmerksam, worauf sie gemeinsam das Mitgliederverzeichnis durchgingen, um festzustellen, ob sich andere Ärzte von Feldarmeekorps oder Divisionen darunter befanden. [S.77]

- Demokratische Juristen der Schweiz
Der Mitarbeiter [wer?] der "Sektion Beschaffung" ["Informationsbeschaffung"], der die Frage der [kommunistischen] Frontorganisationen bearbeitete, wurde von seinem Chef [wer?] mit einer Studie über die Demokratischen Juristen der Schweiz beauftragt. Man wollte herausfinden, ob diese Vereinigung - mehr oder weniger direkt - von den Sowjets gesteuert werde. Der Mitarbeiter erklärte vor der PUK EMD, er habe sich auf das Einholen von öffentlich zugänglichen Informationen über diese Vereinigung beschränkt. Ende 1989 habe er jedoch festgestellt, dass auf diese Weise und unter nur teilzeitlicher Bearbeitung dieses Problems keine Schlussfolgerung möglich sei. Er habe daher beschlossen, auf die Instruktionen des neuen Chefs der Abteilung Nachrichtendienst [wer?] zu warten.

[Quellen der UNA für Organisationen der kommunistische 5. Kolonne: Nachrichtendienste, Fahnenflüchtige aus dem Ostblock]

Als Quelle für Informationen über Frontorganisationen im allgemeinen dienten der UNA auch ausländische Nachrichtendienste; von diesen erhielt sie zu den interessierenden Organisationen Berichte, so z.B. über Tätigkeiten des Weltfriedensrates. Es wurden der UNA auch Zusammenfassungen von Befragungen von Agenten und Funktionären kommunistischer Staaten, die sich in den Westen abgesetzt hatten, zugehalten, sofern die Befragungen diesen Bereich betrafen.

2.3.3 Die von der Abteilung Nachrichtendienst gewonnenen Erkenntnisse

[Der Bericht "Analyse zu den Frontorganisationen": Fassaden kaschieren die Dienste für die "Sowjetunion" - das kapitalistische System wird sich von selbst auflösen]

Im November 1989 verfasste der Mitarbeiter [wer?] der "Sektion Beschaffung", der mit den Nachforschungen über die [angeblich kommunistischen] Frontorganisationen beauftragt war, einen Bericht mit dem Titel "Analyse zu den Frontorganisationen" [im Internet 2014 nicht vorhanden]. In diesem Bericht wird die ganze Problematik, die mit dieser Art Organisationen verbunden ist, abgehandelt. Nach der Darstellung des Verfassers verbergen diese Organisationen ihre wahren Absichten hinter einer Fassade und stehen im Dienst der sowjetischen "Politik der friedlichen Koexistenz"; diese Politik sucht die Gefahren eines bewaffneten Konflikts auszuräumen und gilt als Übergangsphase zur endgültigen Auflösung des kapitali- [S.78]

stischen Systems. Der ideologische Kampf im Westen - insbesondere die Agitation und die Propaganda - soll zum Zusammenbruch dieses Systems beitragen. Ein besonderes Gewicht legte der Verfasser auf die Dichtheit des Netzes der Tarnorganisationen und auf die Einflussmöglichkeiten, über die der sowjetische Staat verfüge
(-- Propagandaapparat der KPdSU im Ausland,
-- ausländische moskautreue KP,
-- Auslandsnachrichtendienst und -Vertretungen der Warschauer-Pakt- Staaten,
-- internationale kommunistische Frontorganisationen).

Der Verfasser führt etwa zehn Beispiele an, um zu belegen, dass es Frontorganisationen für fast alle Bereiche beruflicher Tätigkeiten und beinahe jede soziale Schicht gebe (Gewerkschafter, Junge, Studenten, Frauen, Mitglieder religiöser Gemeinschaften, Pazifisten, Ökologen, Wissenschafter, Juristen, Journalisten, Ärzte und andere wichtige Berufsgruppen sowie Drittweltaktivisten).

[Frieden und Abrüstung soll gefährlich und "kommunistisch" sein - erst 1990 nach dem Zusammenbruch der "Sowjetunion" hört der Psychoterror gegen Friedensgruppen auf]

Ein Kapitel im Bericht vom November 1989 ist den Zielen und Methoden der fraglichen Organisationen gewidmet. Darin wird die Vermutung ausgesprochen, dass sich in den kommenden Jahren wichtige "Gefechte" im Rahmen wissenschaftlicher Kongresse abwickeln würden:

Die UdSSR habe das vorbereitet, indem sie 1979 den Wissenschaftsrat für die Forschung über Frieden und Abrüstung gegründet habe.

Der Bericht belegt, dass bis ins Jahr 1989 ein offenkundiges Interesse an Nachforschungen über die fraglichen Organisationen bestand. Ende 1989 stellte sich die Frage, ob diese Tätigkeit seriös weiterbetrieben, d.h. ausgebaut, oder aber ganz eingestellt werden sollte. Der Chef der "Sektion Beschaffung" beschloss, bis zum Amtsantritt des neuen Chefs der "Abteilung Nachrichtendienst" anfangs 1990 zu warten, um die "Marschrichtung" festzulegen. Am 15. Februar 1990 wurde, wie bereits erwähnt, auf die weitere Bearbeitung der Frontorganisationen verzichtet. [S.79]

[Erst 1990 nach dem Zusammenbruch der "Sowjetunion" hört der Psychoterror gegen Friedensgruppen in der Schweiz offiziell auf - inoffiziell geht die Menschenjagd und die Zerstörung von Existenzen weiter - bis heute (2014)!

2.4 Nachrichtenbeschaffung im Inland

2.4.1 "Vertraulicher Schweizer Brief"

[Ausgabe Nr. 482 1989 über Friedenspolitik mit Themen Waffenhandel, Investitionen in Angola, Journalisten und kirchliche Friedenskonferenz Mitte Mai 1989 in Basel - Auftrag "ad acta" gelegt]


Am 10. Februar 1989 erliess die Sektion Auswertung einen "Auftrag Nr. 37" (vgl. Ziff. 2.2), mit dem eine "Hintergrund Info über 'Vertraulicher Schweizer Brief" der "Vereinigung für staatspolitische Mitverantwortung" verlangt wurde. Die Ausgabe Nr. 482 dieser Publikation behandelte Themen wie Waffenhandel, ausländische Investitionen in Angola, Aktivitäten der "Schweizerischen Journalistinnen- und Journalistenunion" (SJU) und den Kalender der Manifestationen und Aktivitäten, welche die "Schweizerische Friedensbewegung" für das Jahr 1989 plante, wobei namentlich das Veranstalten einer ökumenischen Friedenskonferenz Mitte Mai in Basel erwähnt wurde.

Gemäss den Aussagen der Verantwortlichen führte die Sektion Beschaffung diesen Auftrag nicht aus; es wurde kein Grund angegeben, weshalb dies unterlassen wurde. Ein Teil der im "Vertraulichen Schweizer Brief" behandelten Themen betrafen exakt jene Bereiche der schweizerischen Innenpolitik (SJU, Friedensbewegung) , über die sich der Chef der "Sektion Beschaffung" anlässlich der inzwischen allgemein bekanntgewordenen Begegnung in Murten im März 1989 (vgl. Ziff. 2.5) mit dem Journalisten Andreas Kohlschütter unter anderem unterhalten hat. Da dieses Treffen in Murten nur etwas mehr als einen Monat nach Erteilung des Auftrages Nr. 37 erfolgte, lag der Schluss nahe, hier sei ein Auftrag zur Beschaffung von Nachrichten über inländische Organisationen erfolgt.

In der Stellungnahme des Bundesrates zum Berichtsentwurf der PUK EMD wird dazu bemerkt: "Der Chef der Abteilung Nachrichtendienst führte dazu aus, der Inhalt dieses Auftrages Nr. 37 habe darin bestanden, herauszufinden, wer hinter dem "Vertraulichen Schweizer Brief" stehe, und nicht darin, Nachrichten über Organisationen zu
beschaffen, die im "Vertraulichen Schweizer Brief" kommentiert wurden. Der Auftrag Nr. 37 sei im übrigen von der Sektion Beschaffung nicht selber ausgeführt, sondern an die Bundespolizei weiter- [S.80]

geleitet und von dieser am 24. Februar 1989 beantwortet und in der Folge ad acta gelegt worden." Die PUK EMD konnte diese neue Sachverhaltsdarstellung nicht mehr
überprüfen, da ihr die entsprechenden Unterlagen erst am 14. November 1990 zugestellt wurden. Selbst wenn die von der UNA angegebene Absicht, die Urheber dieser Publikation zu eruieren, zutrifft, schliesst dies ein Interesse der Abteilung Nachrichtendienst am Inhalt dieses Briefes nicht aus.

2.4.2 Konferenz "Frieden in Gerechtigkeit" in Basel, 15. bis 21. Mai 1989

[Die kriminelle UNA unterstellt den Kirchen in Osteuropa, Friedensargumente für den Kommunismus zu nutzen]

Die UNA interessierte sich seit Februar 1988 für die Vorbereitungen für die "Weltfriedensversammlung Seoul 1990" ("Weltversammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung") der christlichen Kirchen. Von besonderem Interesse war dabei die Strategie der Kirchen des Ostens, die ökumenischen Veranstaltungen für den "Friedenskampf" der Kommunisten zu nutzen; im einzelnen:

"Welche politisch-ideologischen Inhalte suchen die Kirchen des Ostens einzubringen, um Kritiken gegenüber den östlichen Regimes vorzubeugen?

Wer nimmt - insbesondere aus dem Osten - an den Vorbereitungstreffen teil?

Wie und durch wen beeinflusst die Orthodoxe Kirche den Meinungsbildungsprozess?

Welche Vernetzungen und Verflechtungen personeller und organisatorisch-institutioneller Art bestehen zwischen den Vorbereitungsgremien und den 'Frontorganisationen'?"

Kommentar: Schweizer Geheimdienst UNA gegen Kirchen in Osteuropa - die absolute BLINDHEIT
Hier zeigt sich wieder einmal die absolute BLINDHEIT und das absolute NAZITUM der schweizer Armeeführung, die die Menschen nicht kennt und die nie vor Ort untersucht: Die Kirchen im damaligen Ostblock - wenn es sie überhaupt gab - unterstützten den Kommunismus NIE, weil der reine Kommunismus die Religion, das Reisen und viele andere persönliche Entfaltungsbereiche zum Teil rigoros verbot. In der DDR waren schon jahrelang Friedensgebete am Werk, um das kommunistische DDR-Regime von Honecker zu stürzen, das den DDR-Bürgern vor allem das Reisen verbot. Als 1989 die Friedensgebete in Leipzig dann verboten werden sollten, kamen Montagsdemonstrationen mit Kerzen in Gang, und ab 25. September 1989 Demonstrationen gegen das Honecker-Regime, so dass es noch im selben Jahr zum Mauerfall kam.

Zitat einer Webseite, die diese Ereignisse der Friedensgebete und Montagsdemonstrationen beschreibt:
Friedensgebete und Montagsdemonstrationen (http://www.jugendopposition.de/index.php?id=638)
<Die berühmten Leipziger Montagsdemonstrationen haben ihren Ursprung in der DDR-Friedensbewegung Anfang der 1980er Jahre: Seit 1981 werden in der Messestadt Friedensgebete organisiert; seit 1982 finden Sie immer montags statt. Hinzu kommen andere Veranstaltungen der Friedensbewegung in und an verschiedenen Kirchen. Die zentrale Figur in der Gestaltung und Organisation der Friedensgebete ist Christoph Wonneberger.

Der 1985 aus Dresden nach Leipzig gezogene Pfarrer initiiert bereits 1982 in Dresden die ersten Friedensgebete. Auch in Leipzig organisiert Christoph Wonneberger, Mitbegründer der AG Menschenrechte, gegen staatliche und innerkirchliche Widerstände Friedensgebete. Außerdem geht von ihm die Idee der Alternativen Leipziger Kirchentage aus, die auch viele Teilnehmer von Friedensinitiativen besuchen.

Durch die stärkere politische Ausrichtung der Gruppen und den Zustrom von Ausreisewilligen werden die Friedensgebete ab Mitte der 1980er Jahre zu systemkritischen politischen Veranstaltungen, die auch über die Kirche hinaus Öffentlichkeit erlangen. Die Folge: Verhaftungen und steigender Druck des Staates auf die Kirchenleitung. Ab September 1988 gibt die Leipziger Kirchenleitung dem Druck nach und untersagt den unabhängigen Gruppen die inhaltliche Gestaltung der Friedensgebete.>
Und was machte das schweizer Nazi-Militär? Sie unterstellten den Kirchen in der DDR, im Namen des Kommunismus für Frieden zu agieren. Die kriminelle UNA der Schweizer Nazi-Armee (sorry, die Folter und die Mutproben und die Existenzvernichtungen sind genau das) wollte scheinbar einen Grund für eine neue Untersuchung gegen eine Friedenskonferenz erfinden und wollte neue Arbeit haben. Mit den Ereignissen in Leipzig wurde dann die Untersuchung "ad acta" gelegt...

An dieser Unterstellung der kriminellen, schweizer Armeeführung gegen Kirchen in Osteuropa sieht man wieder:
Schweiz=Nazi-Schweiz=CH=Chotze.

[Die kriminelle UNA spioniert die Kirchenversammlung "Frieden in Gerechtigkeit" aus - fast alles sei nur "Rot-Grün"]

Für den europäischen Raum fand eine vorbereitende ökumenische Versammlung unter dem Motto "Frieden in Gerechtigkeit" vom 15. bis 2l. Mai 1989 in Basel statt. Der Chef der Sektion Beschaffung beauftragte einen seiner Mitarbeiter mit der Teilnahme; der Auftrag soll mündlich erfolgt sein. Der Mitarbeiter verbrachte eine Woche in Basel, wo er öffentliche Konferenzen und Seminare besuchte. Er diskutierte mit Teilnehmern und suchte im besonderen den Kontakt mit Kongressbesuchern aus östlichen Ländern, aller- [S.81]

dings ohne grossen Erfolg. Ausserdem sammelte er verschiedene Unterlagen (Teilnehmerlisten, Resolutionsentwürfe etc.) zusammen. In seinem Tätigkeitsbericht erwähnt der Mitarbeiter organisatorische Probleme, die während der Konferenz zutage getreten sein sollen. Auch hält er fest, dass Teilnehmer, welche Äusserungen von Ostvertretern kritisiert hätten, häufig unterbrochen worden seien. Er konnte sich - anlässlich von Zufallsbegegnungen - mit rumänischen, ungarischen, ostdeutschen und sowjetischen Geistlichen unterhalten. Er erzielte keine Erfolge, da sich, wie er vermerkte, die Sprachkenntnisse seiner Gesprächspartner erstaunlicherweise verschlechtert hätten, sobald er kritische Fragen gestellt habe.  Der Mitarbeiter fasst ferner die Diskussionen an den von ihm besuchten Veranstaltungen zusammen. Er hebt die allgemein verbreitete Tendenz, sich für die Abrüstung - v.a. im Westen - einzusetzen, hervor.

Mit Blick auf die Teilnehmer führt er aus: "Entsprechend der allgemeinen Themengebung war die Mehrheit der Besucher/innen tendenziell der rot-grün-alternativen Szene zuzuordnen. Der Grossteil dieser für den alternativen Umweltschutz, gegen die AKWs und das Militär, für die freie Asylgewährung und dergl. eingestellten Besucher konnte sich während der Versammlung ideologisch aufdatieren lassen und mit aktiver Desinformation eindecken. Das relativ tiefe Durchschnittsalter und der intellektuelle Hintergrund (Schüler, Studenten, Lehrer ...) werden einen Schneeballeffekt auf breitere Bevölkerungskreise ausüben."

[Es ist ja im schweizer Nazi-Staat Schweiz nur logisch, dass bis heute (2014) die Produzenten von Atommüll alle UNSCHULDIG sind und nicht einmal eine Busse bezahlen müssen für den Müll, der eine Million Jahre lang strahlen wird!]

Im Anhang des erwähnten Tätigkeitsberichtes findet man ein Verzeichnis der Delegierten (darunter auch die schweizerischen) sowie ein Verzeichnis der Mitglieder des lokalen Veranstaltungskomitees. Die Nachrichtenorgane der UNA konnten sich auf diesen Kongress vorbereiten, da sie von einer Person, die mit den Veranstaltern Kontakt hatte, zum voraus Informationen erhalten hatten; diese wurden am 10. März 1989, noch vor der Konferenz in Basel, in einem Arbeitsbericht zusammengestellt. Der Bericht erwähnt die Richtung, in welche die Diskussionen ("nach internen Aussagen") gehen könnten, die an der Konferenz in Basel konkret anzugehenden Probleme [S.82]

sowie die Resolutionsentwürfe. Der Verfasser legt ein besonderes Gewicht auf die Diskussionsthemen, welche die Schweiz berühren
(-- Möglichkeiten der Schweiz, um zur Verbesserung der Situation der Entwicklungsländer beizutragen;
-- Stellung der Flüchtlinge und der Saisonniers;
-- Armut in der Schweiz, spezielle Frauenarmut;
-- Energiepolitik etc.).

[Kommentar: Reagan und seine ewige Atompolitik mit Atommüll ohne Ende ist nie Thema?
Es ist schon eigenartig, dass die kriminelle UNA den Raketenbastler, Umweltverseucher und Schuldenmacher Reagan nie als Imperialisten und Schädling enttarnt hat. Reagan hat zum Beispiel alle Umweltimpulse für mehr Umweltschutz oder alternative Energien abgewürgt und hat die "USA" weiter auf Atomenergie und Atommüll gesetzt - so wie die Kommunisten übrigens auch.

Schon deswegen ist die Verfolgung von Umweltschutzorganisationen in der Schweiz der Beweis, dass diese Schweiz ein blinder, alkoholisch degenerierter Logen-Mafia-Atomlobby-Nazi-Staat ist

Am Ende sieht man heute (2014), wo der manipulierte Kapitalismus hingeht: In die absolute Vernichtung der Menschheit mit Atomstrahlung aus Fukushima, Schulden ohne Ende, Manipulationen durch Grossbanken und Bankenpleiten ohne Ende, kalten Enteignungen im Bankverein und in der UBS AG, Organisiertem Verbrechen im Bankverein und in der UBS AG - alles schön geduldet und gefördert vom schweizer Geheimdienst! Tja, könnte dort mal jemand durchgreifen? - Geht nicht, es herrscht Schweiz-Diktatur unter Ospel, Villiger und Hubacher!]

2.4.3 Konferenz der Internationalen Anwaltsunion in Interlaken, August 1989

Im August 1989 entsandte die "Sektion Beschaffung" ["Informationsbeschaffung"] einen Informanten an die Jahreskonferenz der Internationalen Anwaltsunion, die in Interlaken stattfand. Der Informant hatte ein Verzeichnis der Teilnehmer aus den Ostblockländern bei sich. Er konnte bestimmte dieser Teilnehmer kontaktieren und mit ihnen Gespräche über die politische Lage in Polen und im jugoslawischen Kosovo führen. Die PUK EMD fand in den ihr zur Verfügung stehenden: Unterlagen keine Hinweise auf Aktivitäten von schweizerischen Staatsangehörigen.

2.5 . "Fall Murten"

2.5.1 "Rundschau"-Sendung vom 20. Februar 1990

[Journalist und Offizier Kohlschütter wird in Murten angeblich von einem UNA-Beamten angeworben, die Journalistenunion und die Friedensbewegung auszuspionieren - gegen Honorar]

Am 20. Februar 1990 widmete das Magazin "Rundschau" des Fernsehens der deutschen Schweiz (DRS) einen Teil seiner Sendung dem sogenannten "Fall Murten". Der Journalist Andreas Kohlschütter, der als Offizier in einem mit der UNA verbundenen Armeestabsteil eingeteilt ist, gab bekannt, dass ihn ein UNA-Beamter [wer?] am 22. März 1989 in ein bekanntes Restaurant in Murten zum Essen eingeladen habe. Während der Mahlzeit soll er ihn gebeten haben, Informationen über die "Schweizerische Journalistinnen- und Journalistenunion" und die "Friedensbewegung" zu beschaffen, indem er selbst am Vereinsleben teilnehmen würde. Beim Verlassen des Restaurants habe der Beamte der UNA hinzugefügt, dass für das Erstellen von Berichten Honorare bezahlt werden könnten. [S.83]

Anlässlich der gleichen Fernsehsendung erklärte der frühere Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr, Divisionär Petitpierre, ein solches Verhalten eines seiner Untergebenen wäre vorschriftswidrig.

2.5.2 Disziplinarverfahren [eingestellt - alle Vorwürfe seien unbegründet]

[Kaspar Villiger leitet am 21.2.1990 ein Disziplinarverfahren ein - Bundesrichter Pfisterer vernimmt Zeugen, nimmt einen Augenschein und machte einen "Schlussbericht" - Kaspar Villiger lässt das Verfahren am 19.4.1990 einstellen]

Am der Fernsehsendung folgenden Tag - am 21. Februar 1990 - verfügte der Vorsteher des EMD [damals der Drogenbaron und Tierkreisler Kaspar Villiger] die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den fraglichen UNA-Beamten. Er vertraute die Untersuchung Bundesrichter Thomas Pfisterer an und gab ihm folgenden Auftrag:

"Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ist abzuklären, ob Herr . . . [wer?] Hptm Andreas Kohlschütter für die Bespitzelung von inländischen Organisationen zu gewinnen trachtete."

Der Vorsteher des EMD ging offensichtlich vom Grundsatz aus, dass die Aufgabe der UNA nicht darin bestehe, Informationsbeschaffung über inländische Organisationen im Sinne der politischen Polizei zu betreiben.

Bundesrichter Pfisterer hörte Zeugen an, holte schriftliche Erklärungen ein, trug Unterlagen zusammen und machte einen unangekündigten Besuch in den Räumen der UNA. Aufgrund eines Berichtsentwurfs von Bundesrichter Pfisterer beschloss der Vorsteher des EMD [Kaspar Villiger] am 19. April 1990, das Disziplinarverfahren gegen den UNA-Beamten einzustellen.

Mit Datum vom 30. April 1990 legte Bundesrichter Pfisterer seinen Schlussbericht vor, der folgert, dass die gegen den Beamten der UNA in der Sendung "Rundschau" des Fernsehens DRS erhobenen Vorwürfe unbegründet seien. Gemäss Bundesrichter Pfisterer wurde mit dem Treffen von Murten lediglich ein Gespräch über einen Vortrag bezweckt. Diesen Vortrag sollte Kohlschütter vor Offizieren halten, die im vom betreffenden UNA-Beamten geleiteten, Armeestabsteil eingeteilt waren.

Am 2. Mai 1990 legte der Vorsteher des EMD in einer Pressemitteilung dar, das Ergebnis der Untersuchung habe die Vorwürfe gegen [S.84]

den UNA-Beamten nicht bestätigt und das Disziplinarverfahren sei eingestellt worden.

2.5.3 Chronologie der Ereignisse - [Details zum Fall Murten mit Journalist Kohlschütter]

Die PUK EMD prüfte diese Angelegenheit eingehend, indem sie zahlreiche Zeugen befragte, namentlich den betreffenden UNA-Beamten [wer?] und Andreas Kohlschütter (die beiden wurden einander auch gegenübergestellt); sie studierte verschiedene Dossiers, insbesondere jenes der Untersuchung Pfisterer.

Die PUK EMD stellte folgendes fest:
- Kohlschütter war seit dem 1. Januar 1974 in einem der UNA zugehörigen Armeestabsteil eingeteilt;
- er war allem Anschein nach im Rahmen dieser Einteilung nicht tätig;
- er arbeitete als Auslandskorrespondent einer Deutschschweizer Zeitung;
- 1984 wurde eine Sicherheitsüberprüfung bezüglich Kohlschütter durchgeführt, wie das üblicherweise für die Stabsmitglieder gehandhabt wird (Anfrage vom 18. April 1984, "grünes Licht" ohne weiteren Kommentar am 20. Juni 1984);

- am 3. Oktober 1984 überreichte der Verantwortliche des fraglichen Armeestabsteils (nicht der betreffende UNA-Beamte) Kohlschütter eine Frageliste: Der Journalist sollte fünfzehn bis zwanzig Fragen beantworten, nachdem er die dazu notwendigen Informationen anlässlich einer beruflich bedingten Reise beschafft hätte; es handelte sich um gezielte Fragen; der Verantwortliche wies diesbezüglich auf ein früheres Gespräch mit Kohlschütter hin (vgl. Ziff. 1.3.3.6.2); [S.85]

- Kohlschütter weigerte sich, die Fragen zu beantworten, und beantragte in der Folge eine Umteilung (in einen anderen Armeestabsteil)

- die Umteilung wurde geprüft; dem Antrag wurde nicht stattgeben;

am 20. Dezember 1985 teilte der Verantwortliche des Armeestabsteils Kohlschütter schriftlich mit, dass die Sachlage Anfang 1986 nochmals überprüft werde, und zwar im Sinne einer Neuzuteilung, die seinen Begehren besser entspreche; er wünsche sich aber trotzdem mit ihm gelegentlich zu unterhalten;

- in der Folge wurde Kohlschütter nicht umgeteilt; er hielt auch nicht weiter daran fest;
- an einem nicht mit Sicherheit feststehenden Datum (wahrscheinlich des Jahres 1988) trafen sich Kohlschütter und der betreffende UNA-Beamte in Bern, nachdem der Beamte die Leitung jenes Armeestabsteils übernommen hatte, in dem Kohlschütter eingeteilt ist;

- am 10. Februar 1989 übermittelte die Sektion Auswertung der Sektion Beschaffung die Ausgabe Nr. 482 des "Vertraulichen Schweizer Briefes"; zu den in dieser Publikation angesprochenen Themen gehörte auch die "Schweizerische Journalistinnen- und Journalistenunion" sowie die Friedensbewegung (vgl. Ziff. 2.4.1);

- anlässlich eines Telefongesprächs sagte Kohlschütter dem UNA-Beamten zu, vor den Mitgliedern des Armeestabsteils in Grindelwald einen Vortrag darüber zu halten, wie sich ein Journalist in Krisenlagen Informationen verschaffen kann;

- anlässlich eines weiteren Telefongesprächs lud der UNA-Beamte Kohlschütter für den 22. März 1989 in ein Restaurant in Murten zum Essen ein; was den Grund dieses Treffens betrifft, so unterscheiden sich die Versionen der Betroffenen: Kohlschütter behauptet, dass ihm der UNA-Beamte einfach gesagt habe, er wünsche ihn zu sehen; der Beamte gibt an, dass Kohlschütter zusätzliche Informationen seinen Vortrag betreffend habe einholen wollen, namentlich über die Teilnehmer der Zusammenkunft (da es sich um [S.86]

eine als geheim klassifizierte Veranstaltung handelte, hätten die Auskünfte nicht telefonisch gegeben werden können); der UNA-Beamte behauptet im weiteren, dass Murten als Treffpunkt gewählt worden sei, weil sich Kohlschütter am Nachmittag nach Moudon habe begeben müssen; Kohlschütter hingegen erklärt, dass der Beamte darüber gar nicht orientiert gewesen sei, als er ihm Murten als Treffpunkt vorgeschlagen habe;

- der UNA-Beamte und Kohlschütter trafen sich am 22. März 1989 vor dem Restaurant in Murten und liessen sich später an einem Tisch im Speisesaal nieder; ihr Gespräch bezog sich auf die Weltpolitik; aufgrund der übereinstimmenden Zeugenaussagen der beiden ist erwiesen, dass sie sowohl über die "Schweizerische Journalistinnen- und Journalistenunion" als auch über die "Friedensbewegung" sowie auch über die [kommunistisch eingeschätzten] Frontorganisationen im allgemeinen sprachen; Kohlschütter erklärt, der Beamte habe ihm gegenüber im Sinne eines Herantastens das Ansinnen geäussert, ob er (Kohlschütter) sich thematisch für die Sektion Beschaffung mit den beiden Organisationen befassen könnte, u.a. indem er an deren Zusammenkünften teilnähme; er (Kohlschütter) habe sich jedoch geweigert; der Beamte bestreitet, dass er Kohlschütter irgendeinen Auftrag habe erteilen wollen oder ihm irgendeinen Vorschlag in diesem Sinne gemacht habe; der geplante Vortrag von Kohlschütter in Grindelwald wurde nur kurz gestreift;

- der UNA-Beamte bezahlte das Essen; die Rechnung betrug um die 120 bis 160 Franken; diesen Betrag liess er sich von der UNA nicht zurückerstatten;
- Kohlschütter gibt an, der Beamte habe ihm beim Verlassen des Restaurants gesagt, er (der Beamte) könne ihm für die Berichte, die er über die Organisationen erstelle, Honorare bezahlen; er (Kohlschütter) habe aber so getan, als habe er nichts gehört; der Beamte bestreitet, davon gesprochen zu haben;

- Kohlschütter und der Beamte verabschiedeten sich in Murten voneinander; Kohlschütter behauptet, der Vorschlag habe ihn in eine schlechte Laune versetzt; nach dem UNA-Beamten soll Kohlschütter [S.87]

aber nicht verärgert ausgesehen haben, als er sich von ihm trennte;

- am 24. August 1989 hielt Kohlschütter im Beisein des UNA-Beamten in Grindelwald seinen Vortrag vor den Offizieren, die im gleichen Armeestabsteil eingeteilt waren wie er; die Teilnehmer lobten den Vortrag, der Beamte bedankte sich bei Kohlschütter;

- am 1. September 1989 schrieb Kohlschütter dem Beamten, wobei er im wesentlichen festhielt, er sei erfreut, dass er den Vortrag habe halten können, und er wünschte, ein Mittel finden zu können, um in seiner Einteilung nützlich mitzuarbeiten; dazu führte er folgendes aus:

"Es hat mich sehr gefreut, in Grindelwald dazuzugehören, neue Gesichter kennenzulernen und auch einige Altbekannte wiederzusehen. Gerne tue ich wieder mit, wenn sich Gelegenheit dazu bietet. Lassen Sie uns doch beim nächsten Zusammentreffen gemeinsam nachdenken, ob und wie ich Ihrer Arbeit nützlich sein könnte - ohne dass mein Journalistengewissen daran Schaden nähme. Sie haben diese Perspektive in Grindelwald angesprochen. Ich hätte grosses Interesse, meine über zweieinhalb Jahrzehnte angehäuften Ost-West- und Nord-Süd-Erfahrungen über die rein journalistische Ebene hinaus in einen seriösen 'Denk-Tank' und analytischen Prozess einzubringen.";

- im Dezember 1989 erwähnte Kohlschütter gegenüber Balz Hosang, Redaktor beim Fernsehen DRS, im Anschluss an eine "Rundschau"-Sendung, in der ein Dokument von a. Nationalrat Müller-Marzohl "Zum Fall Bachmann" angesprochen wurde, dass er eine ähnliche Erfahrung gemacht habe, und erzählte vom Geschehen in Murten;

- am 14. Februar 1990 veranstaltete der Vorsteher des EMD jene Pressekonferenz, an der er unter anderem erklärte, das EMD erfülle "keinen Informationsauftrag im Sinne der politischen Polizei, wie er der Bundesanwaltschaft aufgetragen" sei; es führe auch keine entsprechende Kartei; eine "Schnüffelorganisation" gebe es im EMD nicht; gemäss Kohlschütter soll dies der Moment gewesen sein, da er begriffen habe, dass der Vorschlag des UNA-Beamten unzulässig gewesen sei, während er die vorgeschlagene [S.88]

Tätigkeit zuvor nur als seiner Berufsethik zuwiderlaufend betrachtet habe;

- gleichentags gelangte Balz Hosang an Kohlschütter und fragte ihn, ob er mit seinem Erlebnis in Murten an die Öffentlichkeit treten wolle;
- am 15. Februar 1990 erfuhren die Verantwortlichen der UNA, dass das Thema "Nachrichtendienst" anlässlich der Fernsehsendung "Rundschau" vom 20. Februar 1990 zur Sprache kommen sollte;
- ebenfalls am 15. Februar 1990 wies der Chef der Abteilung Nachrichtendienst den Chef der Sektion Beschaffung (den betreffenden UNA-Beamten) und dessen Stellvertreter an, es seien keine Informationen mehr über die [kommunistisch eingeschätzten] Frontorganisationen zu beschaffen (der betreffende UNA-Beamte behauptete gegenüber der PUK EMD, die beiden Vorkommnisse des gleichen Tags würden in keiner Weise zusammenhängen)

- innerhalb der UNA versuchte man herauszufinden, welcher Offizier in der Fernsehsendung auftreten würde; u.a. wurde Kohlschütter genannt; der betreffende UNA-Beamte betrachtete es als ausgeschlossen, dass Kohlschütter dieser Offizier sei, und teilte das auch seinen Vorgesetzten mit;

- der UNA-Beamte zeigte in der Folge seinem Vorgesetzten das Schreiben Kohlschütters vom 1. September 1989; später unterbreitete dieser Vorgesetzte das Schreiben - neben anderen Unterlagen - Divisionär Petitpierre, dem früheren Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr, der das EMD anlässlich der Fernsehsendung vertreten sollte;
- am Sonntag, 18. Februar 1990, versuchte der UNA-Beamte gegen 21 Uhr, Kohlschütter telefonisch zu Hause zu erreichen; dieser war abwesend, aber seine Gattin beantwortete den Anruf; der Beamte hinterliess keine Botschaft (ihm zufolge telefonierte er, weil der Chef der Abteilung Nachrichtendienst ihn noch einmal gefragt habe, ob Kohlschütter in der Fernsehsendung auftreten werde); [S.89]

- am 20. Februar 1990 wurde die Fernsehsendung "Rundschau" ausgestrahlt;
- am 21. Februar 1990 leitete der Vorsteher des EMD [Kaspar Villiger] ein Disziplinarverfahren gegen den UNA-Beamten ein;
- am 19. April 1990 beschloss er die Einstellung des Disziplinarverfahrens;
- Bundesrichter Pfisterer präsentierte vorerst einen Berichtentwurf; mit Datum vom 30. April 1990 legte er seinen Schlussbericht vor.

2.5.4 Schlussfolgerungen

Die Aussagen der beiden Betroffenen weichen in den Hauptpunkten voneinander ab: nämlich in Bezug auf den Vorschlag, den der UNA-Beamte Kohlschütter gegenüber gemacht haben soll, sowie in Bezug auf das damit verbundene finanzielle Angebot. Das betreffende Gespräch wurde von keiner Drittperson mitverfolgt; die PUK EMD unterzog unter diesen Voraussetzungen den Sachverhalt in seiner Gesamtheit einer eingehenden Prüfung, um dennoch brauchbare Schlüsse ziehen zu können. Folgende Elemente erachtet die PUK EMD als besonders wichtig:

- Die Zeugenaussagen von Andreas Kohlschütter und des UNA-Beamten stimmen insofern überein, als beide erklärten, sie hätten anlässlich ihres Treffens in Murten miteinander über die "Schweizerische Journalistinnen- und Journalistenunion" und die "Friedensbewegung" gesprochen.

- Der UNA-Beamte erteilte laut seinen Aussagen Kohlschütter keinen Auftrag im eigentlichen Sinn; Kohlschütter behauptete dies auch nie. [S.90]

- Im Rahmen ihrer Untersuchung hörte die PUK EMD einen Zeugen an, dem sich derselbe UNA-Beamte im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Beschaffung von Auslandsnachrichten in einer Art und Weise genähert hätte, die sich mit derjenigen gegenüber Kohlschütter durchaus vergleichen lässt: Einladung zum Essen in einem Hotel ausserhalb von Bern; indirekte und vorsichtig schrittweise Annäherung an den potentiellen Informanten, wobei im Laufe des Gesprächs gewisse Themen, die auf ein Interesse der UNA hinwiesen, angeschnitten wurden, ein eindeutiger Nachrichtenbedarf jedoch nicht geltend gemacht wurde.

- Der UNA-Beamte hatte als Chef der "Sektion Beschaffung" den Auftrag, Auskünfte über Frontorganisationen zusammenzutragen ("permanente Bedürfnisse", die, 1983 formuliert, zum Zeitpunkt des Treffens noch in Kraft waren) und sich in diesem wie in den anderen Bereichen mit Informationsquellen zu versehen (vgl. Ziff. 1.3.3.6,' Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3.2).

- Die Behauptung betreffend den Zusammenhang zwischen dem Treffen in Murten in einem Hotel der gehobenen Klasse (beziehungsweise dem Essen, welches der betreffende Beamte [dem Offizier und Journalisten] Kohlschütter offerierte) einerseits - und dem Zweck des Gesprächs, wie er vor der PUK EMD von diesem Beamten dargestellt wurde, andererseits - vermag nicht zu überzeugen, zumal der Vortrag in Grindelwald nur kurz gestreift wurde. Nach Würdigung sämtlicher Elemente, insbesondere der oben dargelegten, gelangt die PUK EMD zur Auffassung, dass der UNA-Beamte anlässlich des Treffens in Murten Andreas Kohlschütter keinen Auftrag im strengen Sinn des Wortes erteilte, dass Kohlschütter aber annehmen durfte, dass der UNA-Beamte ihn mit Andeutungen für eine Informationstätigkeit anzuwerben versuchte.

Die PUK EMD würdigt damit den Sachverhalt anders als Bundesrichter Pfisterer. Sie hebt im weiteren hervor, dass die Verhaltensweise des UNA-Beamten die Einstellung des Disziplinarverfahrens nach Auffassung der PUK EMD gerechtfertigt hat, da der Beamte im Rahmen eines bestehenden Nachrichtenbeschaffungsauftrages gehandelt hat. [S.91]

2.6 Würdigung der Inlandsaktivitäten - [keine Regelung, wer ausspioniert werden darf und wer nicht - UNA vor allem gegen Ausländer]

Die Abteilung Nachrichtendienst ist für die Beschaffung und die Auswertung von Auslandnachrichten, die zur Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage dienen, verantwortlich. Es stellt sich die Frage, ob Auslandnachrichten auf dem Weg der Beschaffung und Auswertung von Nachrichten über Personen und Organisationen in der Schweiz erhoben werden dürfen. Die von der PUK EMD befragten Mitarbeiter der Abteilung Nachrichtendienst vertraten einhellig die Meinung, die Informationsbeschaffung über Schweizer Bürger sei nicht zulässig; demgegenüber schlössen sie ein Tätigwerden ihres Dienstes im Inland nicht aus. Im weiteren wurde die Auffassung vertreten, eine nachrichtendienstliche Bearbeitung von Informationen über Schweizer sei dann erlaubt, wenn nicht deren Verhalten als solches Gegenstand der Ermittlungen sei, sondern wenn dieses dazu diene, über ausländische Personen, Organisationen, Institutionen oder Ereignisse relevante Erkenntnisse zu gewinnen. Daraus wurde abgeleitet, dass die Beobachtung von ausländischen Teilnehmern an Veranstaltungen in der Schweiz sowie die Nachrichtenbeschaffung über schweizerische [kommunistisch eingeschätzte] Frontorganisationen erlaubt seien.

Die sich hier stellende Frage ist in keinem Erlass ausdrücklich geregelt. Bereits die Arbeitsgruppe Bachmann stellte aber in ihrem Bericht fest, dass die Beschaffung von Nachrichten über Schweizer nicht in den Zuständigkeitsbereich der UNA falle. Die PUK EMD teilt diese Auffassung vollumfänglich. Die von den Vertretern der Abteilung Nachrichtendienst vorgenommene Differenzierung zwischen Ziel und Mittel der Erkenntnisgewinnung mag zwar auf den ersten Blick einleuchten, führt aber in der Praxis zu unlösbaren Abgrenzungsproblemen. Es bedarf einer aussergewöhnlichen Disziplin, bei der Beobachtung ausländischer Personen im Inland das Verhalten ihrer inländischen Kontaktpersonen ausser acht zu lassen oder bei der Auswertung von Erkenntnissen über schweizerische Organisationen nur diejenigen Informationen zu berücksichtigen, die sicherheitsrelevante Aufschlüsse über ausländische Organisationen vermitteln.

Die PUK EMD hält es für undenkbar, dass eine solche Dif- [S.92]

ferenzierung in der Praxis eingehalten werden kann. Die in der Abteilung Nachrichtendienst vorgefundenen Arbeiten über die Frontorganisationen in der Schweiz belegen dies.

[Spionage und Spannerei verletzt die Grundrechte]

Die nachrichtendienstliche Überwachung innenpolitischer Aktivitäten kann einen Eingriff in die verfassungsmässig garantierten politischen und persönlichen Grundrechte darstellen und ist daher ohne gesetzliche Grundlage unzulässig. Da diese fehlt, ist die Überwachung für die Zukunft zu unterlassen. [S.93]

[Statt Ende der Spionage kam der Ausbau der Spionage - Strukturen des Nazi-Staates Schweiz
Die Spionage und Spannerei wurde ab 1990 NICHT unterlassen, sondern sie wurde sogar AUSGEBAUT. Der schweizer Nazi-Staat hat bis 2014 weiter sein Bestehen
-- mit Spionage,
-- mit Spannerei ohne Ende,
-- mit blockierten Bankkonten in der UBS AG,
-- mit Geldwäsche über diese blockierten Bankkonten,
-- es erfolgt weiterhin KEIN Verbot des pädophil-kriminellen Kinderfolterclubs "Basler Tierkreis",
-- Kaspar Villiger ist als Drogenbaron und als Chef des Geheimdienst P-27 "unantastbar",
-- Hubacher ist ein Urkundenfälscher, Dieb und sogar ein Gründer des Kinderfolterclubs sowie der Gründer der Geheimdienste P-26 und P-27
-- Marcel Ospel ist weiterhin der Standard-Geldwäscher in der UBS AG und ebenfalls Mitglied im Kinderfolterclub
-- und die Bundespolizei meint immer, man könne "nichts machen" und die schweizer Regierung tut auch nichts, weil sie an der Geldwäsche für das Organisierten Verbrechen in der UBS AG zum Teil beteiligt ist etc. etc.
Das ist die Nazi-Schweiz - und dieses System heisst "Demokratie" - CH=Chotze].


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