Kontakt / contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                  home      zurück / retour / indietro / atrás / back
<<     >>

Kriminelle, schweizer Geheimdienste: PUK-Bericht 1990 über UNA, MSD, P-26 und P-27
-- UNA=Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (Spionage, Spannerei v.a. gg. Kritiker unter Oberst Bachmann)
-- MSD=Militärische Sicherheitsdienste (Spionage und Rufmorde der Bundesanwaltschaft und der hohen Militärs gegen schweizer Militärangehörige)
-- ZES=Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit
-- P-26=Projekt 26 ("Widerstand" gg. die ganze Welt, gegründet von Helmut Hubacher, Chef angeblich Cattelan)
-- P-27=Projekt 27 (Spionage, Spannerei v.a. gg. Ausländer, gegründet von Helmut Hubacher, Chef Kaspar Villiger)
5. Die "Informationspolitik" des Eidgenössischen Militärdepartements (EMD) zur UNA

Teilen / share:

Facebook







Mit Spionage lernt man nicht dazu, sondern nur mit denken.

Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst


<III. PERSONENDATEN IM EIDGENÖSSISCHEN MILITÄRDEPARTEMENT

1. Einleitung
1.1 Untersuchungsgegenstand

Das EMD beschäftigt ca. 15'000 Zivilbedienstete und verwaltet ein Milizheer mit 700'000 eingeteilten Armeeangehörigen. In seinen Bundesämtern, bei den unterstellten Kommandostellen und bei den kantonalen Militärbehörden werden zahlreiche personenbezogene Daten gesammelt, verarbeitet, weitergegeben und gespeichert. Es war nicht Auftrag der PUK EMD, alle personenbezogenen Datenbanken dieser Stellen einer eingehenden Untersuchung zu unterziehen. Die PUK EMD betrachtete es als ihre Aufgabe, die Datenbanken zu überprüfen, von denen anzunehmen war, dass sie "besonders schützenswerte" Personendaten enthielten. Sie traf ihre Auswahl aufgrund der  Erkenntnisse, die zu ihrer Einsetzung geführt hatten, von Hinweisen, die ihr zusätzlich von Privatpersonen und durch die Medien gegeben wurden und von Resultaten ihrer eigenen Untersuchungen.

Die PUK EMD ordnete Personendaten als besonders schützenswert ein, wenn - wegen ihrer Bedeutung, wegen der Art ihrer Bearbeitung oder wegen ihrer Verknüpfung mit anderen Daten - eine besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht. Dazu gehörten unter anderem Daten:

- welche politische, gesellschaftliche oder die Privatsphäre berührende Wertungen über die registrierte Person enthalten; oder - welche in keinem direkten sachlichen Zusammenhang mit der betreffenden Datensammlung stehen. War für bestimmte Bereiche das Registrieren personenbezogener Wertungen als sachlich begründet anzusehen, so hatte die PUK EMD zu überprüfen, ob eine hinreichende Regelung für die Datensammlung und -bearbeitung bestand, und insbesondere, ob den Betroffenen gegenüber der Datenschutz gewahrt wurde.> [S.120]

1.2 Die Informationspolitik des EMD im Zusammenhang mit den Personendaten der Abteilung Abwehr

[Ansprechpartner und Mitteilungen 1989-1990]

1.2.1 Die "Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989

Die Informationspolitik des EMD im Zusammenhang mit den Personendaten der Abteilung Abwehr (vgl. nachfolgend Ziff. 2^1) bildete bereits Gegenstand der Administrativuntersuchung von Prof. J. Voyame (vgl. Teil I, Ziff. 5.3). In seinem Schlussbericht vom 30. April 1990 kam Prof. Voyame im wesentlichen zum Schluss, der Umstand, dass der Vorsteher des EMD über die in der Abteilung Abwehr vorhandenen Personendaten unzureichend informiert gewesen sei, sei einerseits darauf zurückzuführen, dass er von Divisionär Schlup, Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr, auf seine entsprechenden Fragen hin unvollständig Auskunft erhalten habe, und anderseits darauf, dass die von Peter Huber, Chef der Abteilung Abwehr, verfasste "Sprachregelung", die als Grundlage zur Beantwortung verschiedener Journalistenanfragen bezüglich Personenkarteien im EMD diente, die Wahrheit nur teilweise wiedergegeben habe.

Die PUK EMD befasste sich im Laufe ihrer Untersuchung ebenfalls mit der Frage, unter welchen Umständen die erwähnte "Sprachregelung" zustande kam und weshalb der Vorsteher des EMD in diesem Zusammenhang unzureichend informiert wurde. Es ging der PUK EMD nicht darum, die Schlussfolgerungen der Administrativuntersuchung von Prof. Voyame in Frage zu stellen. Die Kommission versuchte vielmehr, aufgrund ihrer gesamten, umfassend durchgeführten Ermittlungen im Bereich der Personendaten des EMD noch mehr Licht in die umstrittene Angelegenheit der Entstehung und der Verwendung der sog. "Sprachregelung" zu bringen. Die PUK EMD führte in diesem Zusammenhang mehrere Zeugenbefragungen durch; es standen ihr zudem die Akten der Administrativuntersuchung von Prof. Voyame zur Verfügung [S.121]

1.2.2 Chronologie der Ereignisse

- Am 24. November 1989 wurde der Bericht der PUK EJPD veröffentlicht;
- in der Folge erkundigte sich der Vorsteher des EMD wiederholt bei seinen Mitarbeitern, ob in seinem Departement auch sensible Personenkarteien bestünden;
- unter mehreren Malen fragte er insbesondere auch Divisionär Schlup (Unterstabschef Nachrichtendienst und Abwehr) sowie Hans-Ulrich Ernst (Direktor der Eidgenössischen Militärverwaltung) an, ob innerhalb des EMD "Flehen" existierten;
- diese Fragen des Vorstehers des EMD, welche er laut Zeugenaussagen in der Zeit zwischen dem 24. November und dem 20. Dezember 1989 - u.a. auch bei den Morgenrapporten - wiederholt stellte, wurden von den erwähnten Beamten verneint;
- im Dezember 1989 wurde vom Tages-Anzeiger im Hinblick auf ein Zeitungsinterview mit dem Vorsteher des EJPD ein Fragenkatalog eingereicht, in welchem auch nach dem Bestehen einer Personenkartei im EMD gefragt wurde;
- der Pressechef des EJPD leitete diese das EMD betreffende Frage zur Bearbeitung an den Chef der Abteilung Abwehr, Peter Huber, weiter;

- am 20. Dezember 1989 arbeitete Huber einen Antwortentwurf mit folgendem Text (später "Sprachregelung" genannt) aus:

"Die UNA hat keinen Informationsdienst im Sinne der politischen Polizei zu betreiben, wie er der Bundesanwaltschaft aufgetragen ist. Sie führt daher auch keine entsprechende Kartei."

- in einem weiteren Satz hielt Huber laut seinen Aussagen fest, dass bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Personensicherheitsüberprüfungen bei der Abteilung Abwehr registermässig bearbeitet und festgehalten würden; [S.122]

- nach Erstellung des Entwurfes durch Huber fand ein Zusammentreffen zwischen Huber, Schlup und Ernst statt; die Aussagen der drei Beteiligten über den Zeitpunkt dieses Treffens und über den Inhalt des dabei geführten Gespräches gehen auseinander: Huber sagt aus, er habe Ernst am 20. Dezember 1989 aufgesucht, um diesem den Antwortentwurf für das Tages-Anzeiger-Interview vorzulegen; in Anwesenheit von Schlup habe Ernst darauf bestanden, dass der dritte Satz des Textes, in welchem die bei der Abteilung Abwehr geführte Registratur erwähnt wurde, gestrichen werde; Schlup gibt an, Huber habe ihm am 20. Dezember 1989 den Textentwurf gebracht, worauf sie beide zu Ernst gegangen seien; das Gespräch mit Ernst sei nur kurz gewesen; er könne sich nicht daran erinnern, dass dieser die Streichung einer Textpassage verlangt habe ; Ernst erklärt, der betreffende Text sei ihm am 21. Dezember 1989 von Schlup vorgelegt worden; möglicherweise sei auch Huber dabei gewesen; über den Inhalt des Textes sei nicht diskutiert worden;

- nach dem Zusammentreffen mit Schlup und Ernst nahm Huber telefonisch Kontakt auf mit dem Pressechef des EJPD und erklärte diesem, es bestünde bei der UNA eine Registratur, die aber in der von1 ihm ausgearbeiteten Antwort nicht erwähnt werde; der Text enthalte "das Maximum von dem, was er sagen könne, weil das EMD nicht weiter gehen wolle" (Zeugenaussage Pressechef EJPD);
- der Pressechef EJPD empfahl Huber in der Folge, in einer separaten Notiz zuhanden des Chefs EJPD auf diesen Umstand hinzuweisen;
- am 20. Dezember 1989 um 17.00 Uhr wurde der mit "Fragen Tagesanzeiger" überschriebene Text Hubers an den Pressedienst des EJPD gefaxt; er enthielt neben dem weiter oben bereits zitierten ersten Absatz einen Zusatz folgenden Wortlauts: [S.123]

"Zu Ihrer persönlichen Orientierung
Bei der Abteilung Abwehr werden bekanntlich die Sicherheitsüberprüfungen für den militärischen Bereich (Armee, militärische Bundesverwaltung, Auftragnehmer klassifizierter Aufträge) durchgeführt. Die Abklärungen basieren wesentlich auf den Akten der Bundesanwaltschaft, doch werden bei militärischen Stellen fallweise zusätzliche Abklärungen durchgeführt. Abklärungsergebnisse bzw. Entscheide werden registermässig festgehalten."

- da es sich um eine das EMD betreffende Angelegenheit handelte, wurde je eine Kopie des Textes auch Divisionär Schlup und Direktor Ernst zugestellt;

- am 21. Dezember 1989 ging im EMD eine vom 19. Dezember 1989 datierte persönliche Anfrage eines Journalisten des Tages-Anzeigers an den Vorsteher des EMD ein, in welcher sich der Journalist erkundigte, ob im militärischen Nachrichtendienst auch Personenkarteien geführt würden;

- ebenfalls am 21. Dezember 1989 brachte Direktor Ernst auf der ihm zugestellten Kopie des Textes von Huber den handschriftlichen Vermerk "Sprachregelung Bupo/UNA, 21.12." an und beauftragte einen Mitarbeiter, die erwähnte persönliche Anfrage des Journalisten anhand dieses Textes zu beantworten;

- mit Datum vom 22. Dezember 1989 ging ein vom Vorsteher des EMD unterzeichnetes Schreiben an den betreffenden Journalisten, in welchem die beiden Sätze des ersten Absatzes der "Sprachregelung" wörtlich wiedergegeben wurden; die Registratur bei der Abteilung Abwehr wurde hingegen nicht erwähnt;

- der Vorsteher des EMD erhielt vom Originaltext von Huber, insbesondere vom Inhalt des zweiten Absatzes "Zu Ihrer persönlichen Orientierung", keine Kenntnis;
- am 31. Dezember 1989 äusserte sich der Vorsteher des EMD in einer Fernsehsendung des Fernsehens DRS wie folgt: "...darum hat das EMD nie eine vergleichbare Kartei <wie bei der Bupo> anlegen müssen, weil es ja auf die gleichen Daten Zugriff gehabt hat"; [S.124]

- am 12. Januar 1990 empfahl Direktor Ernst dem Vorsteher des EMD anlässlich einer Besprechung, einen (zu einem früheren Zeitpunkt bereits geplanten) persönlichen Besuch bei der Abteilung Abwehr vorzunehmen zur Abklärung der Frage, ob dort sensible Personendaten vorhanden seien;
- am 1. Februar 1990 führte der Vorsteher des EMD diese Besichtigung durch und erhielt dabei Kenntnis von der Personenkartei der Sektion MSD;
- an einer Pressekonferenz vom 14. Februar 1990 wies der Vorsteher des EMD darauf hin, dass der Abteilung Abwehr verschiedene Aufgaben übertragen seien, die mit dem Bearbeiten und Erfassen von Personendaten verbunden seien, und dass Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen registermässig festgehalten würden.

1.2.3 Schlussfolgerungen

Die Umstände, unter welchen der Text der sog. "Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989 zustandekam, konnten auch durch die Untersuchung der PUK EMD nicht restlos abgeklärt werden. Da die Aussagen der Beteiligten sich widersprechen, muss offenbleiben, ob von Peter Huber tatsächlich in einem ersten Textentwurf auf eine Registratur bei der Abteilung Abwehr hingewiesen, der betreffende Satz dann aber auf Anweisung von Direktor Ernst entfernt wurde. Aufgrund ihrer Abklärungen kann die PUK EMD die folgenden wesentlichen Feststellungen machen:

- In der endgültigen Textfassung der "Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989 wurde in einer persönlichen, an den Vorsteher des EJPD gerichteten Notiz auf das Bestehen einer Registratur bei der Abteilung Abwehr hingewiesen.

- Sowohl Divisionär Schlup als auch Direktor Ernst gelangten in den Besitz einer Kopie des vollständigen Textes der "Sprachregelung". [S.125]

- Direktor Ernst datierte diese am 21. Dezember 1989 und übergab sie einem Mitarbeiter zur Beantwortung der persönlichen Anfrage eines Journalisten des Tages-Anzeigers an den Vorsteher des EMD, welche gleichentags beim EMD eingegangen war.

- Dem Vorsteher des EMD wurde am 22. Dezember 1989 der Antwortbrief an den betreffenden Journalisten zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Brief enthielt keinen Hinweis auf eine Registratur. Der Vorsteher des EMD wurde über den Inhalt der der "Sprachregelung" beigefügten persönlichen Notiz nicht orientiert.

1.2.4 Würdigung

Dem Chef der Abteilung Abwehr, Peter Huber, kann nicht der Vorwurf gemacht werden, er sei als Verfasser der "Sprachregelung" dafür verantwortlich, dass der Vorsteher des EMD über die vorhandenen Personendaten der Abteilung Abwehr unzureichend informiert worden sei. Huber verfasste den betreffenden Text im Auftrag des Pressedienstes des EJPD im Hinblick auf ein Interview des Tages-Anzeigers mit dem Vorsteher des EJPD. Nach Rücksprache mit dem Pressechef des EJPD wies Huber in einer persönlichen Notiz auf die bei der Abteilung Abwehr bestehende Registratur hin. Huber wusste nicht, dass die "Sprachregelung" für die Beantwortung der Anfrage eines Journalisten an das EMD verwendet wurde und dass dem Vorsteher des EMD in diesem Zusammenhang die beigefügte persönliche Notiz nicht zur Kenntnis gelangte.

Anders stellt sich die Situation in Bezug auf Divisonär Schlup und Direktor Ernst dar. Beide erhielten aufgrund der ihnen in Kopie zugestellten "Sprachregelung" Kenntnis davon, dass in der Abteilung Abwehr im Zusammenhang mit Personensicherheitsüberprüfungen eine Registratur geführt wurde. Nach der Publikation des Berichtes der PUK EJPD und nachdem sie wussten, dass der Vorsteher des EMD daran interessiert war, das Vorhandensein sensibler Personendaten im EMD abzuklären, hätten sie aufgrund des klaren Hinweises in der beigefügten persönlichen Notiz reagieren und den Vorsteher des EMD entsprechend informieren müssen. Insbesondere
hätte Direktor Ernst erkennen müssen, dass der Vorsteher des EMD  [S.126]

im Zusammenhang mit dem ihm am 22. Dezember 1989 zur Unterzeichnung vorgelegten Antwortschreiben an den Tages-Anzeiger-Journalisten unvollständig, ja falsch informiert wurde. Schon allein aus diesem Grund hätte er dem Vorsteher des EMD vom Inhalt der von Huber beigefügten persönlichen Orientierung Kenntnis geben müssen. Der Umstand, dass der 22. Dezember 1989 der letzte Arbeitstag vor den Feiertagen war, lässt es zwar als verständlich erscheinen, dass damals ein gewisser Zeitdruck herrschte, kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass offensichtlich eine erstaunlich geringe Sensibilisierung in Bezug auf die aktuelle Frage nach sensiblen Personendaten1 im EMD vorhanden war.> [S.127]

<<     >>

Teilen / share:

Facebook







^