Mit Spionage lernt man nicht dazu,
sondern nur mit denken.
Dummheit erfindet schnell eine Gefahr, damit man
spionieren kann. Und die kriminelle Schweiz ist kein
Denkerstaat, sondern ein Manipulationsstaat gegen die
GANZE Welt - auch bei der Spionage - speziell gegen
Ausländer - die Psychose im schweizerischen Geheimdienst
<III. PERSONENDATEN IM EIDGENÖSSISCHEN
MILITÄRDEPARTEMENT
1. Einleitung
1.1 Untersuchungsgegenstand
Das EMD beschäftigt ca. 15'000 Zivilbedienstete und
verwaltet ein Milizheer mit 700'000 eingeteilten
Armeeangehörigen. In seinen Bundesämtern, bei den
unterstellten Kommandostellen und bei den kantonalen
Militärbehörden werden zahlreiche personenbezogene Daten
gesammelt, verarbeitet, weitergegeben und gespeichert. Es
war nicht Auftrag der PUK EMD, alle personenbezogenen
Datenbanken dieser Stellen einer eingehenden Untersuchung
zu unterziehen. Die PUK EMD betrachtete es als ihre
Aufgabe, die Datenbanken zu überprüfen, von denen
anzunehmen war, dass sie "besonders schützenswerte"
Personendaten enthielten. Sie traf ihre Auswahl aufgrund
der Erkenntnisse, die zu ihrer Einsetzung geführt
hatten, von Hinweisen, die ihr zusätzlich von
Privatpersonen und durch die Medien gegeben wurden und von
Resultaten ihrer eigenen Untersuchungen.
Die PUK EMD ordnete Personendaten als besonders
schützenswert ein, wenn - wegen ihrer Bedeutung, wegen der
Art ihrer Bearbeitung oder wegen ihrer Verknüpfung mit
anderen Daten - eine besondere Gefahr einer
Persönlichkeitsverletzung besteht. Dazu gehörten unter
anderem Daten:
- welche politische, gesellschaftliche oder die
Privatsphäre berührende Wertungen über die registrierte
Person enthalten; oder - welche in keinem direkten
sachlichen Zusammenhang mit der betreffenden Datensammlung
stehen. War für bestimmte Bereiche das Registrieren
personenbezogener Wertungen als sachlich begründet
anzusehen, so hatte die PUK EMD zu überprüfen, ob eine
hinreichende Regelung für die Datensammlung und
-bearbeitung bestand, und insbesondere, ob den Betroffenen
gegenüber der Datenschutz gewahrt wurde.> [S.120]
1.2 Die Informationspolitik des EMD im
Zusammenhang mit den Personendaten der Abteilung
Abwehr
[Ansprechpartner und Mitteilungen 1989-1990]
1.2.1 Die "Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989
Die Informationspolitik des EMD im Zusammenhang mit den
Personendaten der Abteilung Abwehr (vgl. nachfolgend Ziff.
2^1) bildete bereits Gegenstand der
Administrativuntersuchung von Prof. J. Voyame (vgl. Teil
I, Ziff. 5.3). In seinem Schlussbericht vom 30. April 1990
kam Prof. Voyame im wesentlichen zum Schluss, der Umstand,
dass der Vorsteher des EMD über die in der Abteilung
Abwehr vorhandenen Personendaten unzureichend informiert
gewesen sei, sei einerseits darauf zurückzuführen, dass er
von Divisionär Schlup, Unterstabschef Nachrichtendienst
und Abwehr, auf seine entsprechenden Fragen hin
unvollständig Auskunft erhalten habe, und anderseits
darauf, dass die von Peter Huber, Chef der Abteilung
Abwehr, verfasste "Sprachregelung", die als Grundlage zur
Beantwortung verschiedener Journalistenanfragen bezüglich
Personenkarteien im EMD diente, die Wahrheit nur teilweise
wiedergegeben habe.
Die PUK EMD befasste sich im Laufe ihrer Untersuchung
ebenfalls mit der Frage, unter welchen Umständen die
erwähnte "Sprachregelung" zustande kam und weshalb der
Vorsteher des EMD in diesem Zusammenhang unzureichend
informiert wurde. Es ging der PUK EMD nicht darum, die
Schlussfolgerungen der Administrativuntersuchung von Prof.
Voyame in Frage zu stellen. Die Kommission versuchte
vielmehr, aufgrund ihrer gesamten, umfassend
durchgeführten Ermittlungen im Bereich der Personendaten
des EMD noch mehr Licht in die umstrittene Angelegenheit
der Entstehung und der Verwendung der sog.
"Sprachregelung" zu bringen. Die PUK EMD führte in diesem
Zusammenhang mehrere Zeugenbefragungen durch; es standen
ihr zudem die Akten der Administrativuntersuchung von
Prof. Voyame zur Verfügung [S.121]
1.2.2 Chronologie der Ereignisse
- Am 24. November 1989 wurde der Bericht der PUK EJPD
veröffentlicht;
- in der Folge erkundigte sich der Vorsteher des EMD
wiederholt bei seinen Mitarbeitern, ob in seinem
Departement auch sensible Personenkarteien bestünden;
- unter mehreren Malen fragte er insbesondere auch
Divisionär Schlup (Unterstabschef Nachrichtendienst und
Abwehr) sowie Hans-Ulrich Ernst (Direktor der
Eidgenössischen Militärverwaltung) an, ob innerhalb des
EMD "Flehen" existierten;
- diese Fragen des Vorstehers des EMD, welche er laut
Zeugenaussagen in der Zeit zwischen dem 24. November und
dem 20. Dezember 1989 - u.a. auch bei den Morgenrapporten
- wiederholt stellte, wurden von den erwähnten Beamten
verneint;
- im Dezember 1989 wurde vom Tages-Anzeiger im Hinblick
auf ein Zeitungsinterview mit dem Vorsteher des EJPD ein
Fragenkatalog eingereicht, in welchem auch nach dem
Bestehen einer Personenkartei im EMD gefragt wurde;
- der Pressechef des EJPD leitete diese das EMD
betreffende Frage zur Bearbeitung an den Chef der
Abteilung Abwehr, Peter Huber, weiter;
- am 20. Dezember 1989 arbeitete Huber einen
Antwortentwurf mit folgendem Text (später "Sprachregelung"
genannt) aus:
"Die UNA hat keinen Informationsdienst im Sinne der
politischen Polizei zu betreiben, wie er der
Bundesanwaltschaft aufgetragen ist. Sie führt daher auch
keine entsprechende Kartei."
- in einem weiteren Satz hielt Huber laut seinen Aussagen
fest, dass bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit
Personensicherheitsüberprüfungen bei der Abteilung Abwehr
registermässig bearbeitet und festgehalten würden; [S.122]
- nach Erstellung des Entwurfes durch Huber fand ein
Zusammentreffen zwischen Huber, Schlup und Ernst statt;
die Aussagen der drei Beteiligten über den Zeitpunkt
dieses Treffens und über den Inhalt des dabei geführten
Gespräches gehen auseinander: Huber sagt aus, er habe
Ernst am 20. Dezember 1989 aufgesucht, um diesem den
Antwortentwurf für das Tages-Anzeiger-Interview
vorzulegen; in Anwesenheit von Schlup habe Ernst darauf
bestanden, dass der dritte Satz des Textes, in welchem die
bei der Abteilung Abwehr geführte Registratur erwähnt
wurde, gestrichen werde; Schlup gibt an, Huber habe ihm am
20. Dezember 1989 den Textentwurf gebracht, worauf sie
beide zu Ernst gegangen seien; das Gespräch mit Ernst sei
nur kurz gewesen; er könne sich nicht daran erinnern, dass
dieser die Streichung einer Textpassage verlangt habe ;
Ernst erklärt, der betreffende Text sei ihm am 21.
Dezember 1989 von Schlup vorgelegt worden; möglicherweise
sei auch Huber dabei gewesen; über den Inhalt des Textes
sei nicht diskutiert worden;
- nach dem Zusammentreffen mit Schlup und Ernst nahm Huber
telefonisch Kontakt auf mit dem Pressechef des EJPD und
erklärte diesem, es bestünde bei der UNA eine Registratur,
die aber in der von1 ihm ausgearbeiteten Antwort nicht
erwähnt werde; der Text enthalte "das Maximum von dem, was
er sagen könne, weil das EMD nicht weiter gehen wolle"
(Zeugenaussage Pressechef EJPD);
- der Pressechef EJPD empfahl Huber in der Folge, in einer
separaten Notiz zuhanden des Chefs EJPD auf diesen Umstand
hinzuweisen;
- am 20. Dezember 1989 um 17.00 Uhr wurde der mit "Fragen
Tagesanzeiger" überschriebene Text Hubers an den
Pressedienst des EJPD gefaxt; er enthielt neben dem weiter
oben bereits zitierten ersten Absatz einen Zusatz
folgenden Wortlauts: [S.123]
"Zu Ihrer persönlichen Orientierung
Bei der Abteilung Abwehr werden bekanntlich die
Sicherheitsüberprüfungen für den militärischen Bereich
(Armee, militärische Bundesverwaltung, Auftragnehmer
klassifizierter Aufträge) durchgeführt. Die Abklärungen
basieren wesentlich auf den Akten der Bundesanwaltschaft,
doch werden bei militärischen Stellen fallweise
zusätzliche Abklärungen durchgeführt. Abklärungsergebnisse
bzw. Entscheide werden registermässig festgehalten."
- da es sich um eine das EMD betreffende Angelegenheit
handelte, wurde je eine Kopie des Textes auch Divisionär
Schlup und Direktor Ernst zugestellt;
- am 21. Dezember 1989 ging im EMD eine vom 19. Dezember
1989 datierte persönliche Anfrage eines Journalisten des
Tages-Anzeigers an den Vorsteher des EMD ein, in welcher
sich der Journalist erkundigte, ob im militärischen
Nachrichtendienst auch Personenkarteien geführt würden;
- ebenfalls am 21. Dezember 1989 brachte Direktor Ernst
auf der ihm zugestellten Kopie des Textes von Huber den
handschriftlichen Vermerk "Sprachregelung Bupo/UNA,
21.12." an und beauftragte einen Mitarbeiter, die erwähnte
persönliche Anfrage des Journalisten anhand dieses Textes
zu beantworten;
- mit Datum vom 22. Dezember 1989 ging ein vom Vorsteher
des EMD unterzeichnetes Schreiben an den betreffenden
Journalisten, in welchem die beiden Sätze des ersten
Absatzes der "Sprachregelung" wörtlich wiedergegeben
wurden; die Registratur bei der Abteilung Abwehr wurde
hingegen nicht erwähnt;
- der Vorsteher des EMD erhielt vom Originaltext von
Huber, insbesondere vom Inhalt des zweiten Absatzes "Zu
Ihrer persönlichen Orientierung", keine Kenntnis;
- am 31. Dezember 1989 äusserte sich der Vorsteher des EMD
in einer Fernsehsendung des Fernsehens DRS wie folgt:
"...darum hat das EMD nie eine vergleichbare Kartei
<wie bei der Bupo> anlegen müssen, weil es ja auf
die gleichen Daten Zugriff gehabt hat"; [S.124]
- am 12. Januar 1990 empfahl Direktor Ernst dem Vorsteher
des EMD anlässlich einer Besprechung, einen (zu einem
früheren Zeitpunkt bereits geplanten) persönlichen Besuch
bei der Abteilung Abwehr vorzunehmen zur Abklärung der
Frage, ob dort sensible Personendaten vorhanden seien;
- am 1. Februar 1990 führte der Vorsteher des EMD diese
Besichtigung durch und erhielt dabei Kenntnis von der
Personenkartei der Sektion MSD;
- an einer Pressekonferenz vom 14. Februar 1990 wies der
Vorsteher des EMD darauf hin, dass der Abteilung Abwehr
verschiedene Aufgaben übertragen seien, die mit dem
Bearbeiten und Erfassen von Personendaten verbunden seien,
und dass Ergebnisse von Sicherheitsüberprüfungen
registermässig festgehalten würden.
1.2.3 Schlussfolgerungen
Die Umstände, unter welchen der Text der sog.
"Sprachregelung" vom 20. Dezember 1989 zustandekam,
konnten auch durch die Untersuchung der PUK EMD nicht
restlos abgeklärt werden. Da die Aussagen der Beteiligten
sich widersprechen, muss offenbleiben, ob von Peter Huber
tatsächlich in einem ersten Textentwurf auf eine
Registratur bei der Abteilung Abwehr hingewiesen, der
betreffende Satz dann aber auf Anweisung von Direktor
Ernst entfernt wurde. Aufgrund ihrer Abklärungen kann die
PUK EMD die folgenden wesentlichen Feststellungen machen:
- In der endgültigen Textfassung der "Sprachregelung" vom
20. Dezember 1989 wurde in einer persönlichen, an den
Vorsteher des EJPD gerichteten Notiz auf das Bestehen
einer Registratur bei der Abteilung Abwehr hingewiesen.
- Sowohl Divisionär Schlup als auch Direktor Ernst
gelangten in den Besitz einer Kopie des vollständigen
Textes der "Sprachregelung". [S.125]
- Direktor Ernst datierte diese am 21. Dezember 1989 und
übergab sie einem Mitarbeiter zur Beantwortung der
persönlichen Anfrage eines Journalisten des
Tages-Anzeigers an den Vorsteher des EMD, welche
gleichentags beim EMD eingegangen war.
- Dem Vorsteher des EMD wurde am 22. Dezember 1989 der
Antwortbrief an den betreffenden Journalisten zur
Unterzeichnung vorgelegt. Der Brief enthielt keinen
Hinweis auf eine Registratur. Der Vorsteher des EMD wurde
über den Inhalt der der "Sprachregelung" beigefügten
persönlichen Notiz nicht orientiert.
1.2.4 Würdigung
Dem Chef der Abteilung Abwehr, Peter Huber, kann nicht der
Vorwurf gemacht werden, er sei als Verfasser der
"Sprachregelung" dafür verantwortlich, dass der Vorsteher
des EMD über die vorhandenen Personendaten der Abteilung
Abwehr unzureichend informiert worden sei. Huber verfasste
den betreffenden Text im Auftrag des Pressedienstes des
EJPD im Hinblick auf ein Interview des Tages-Anzeigers mit
dem Vorsteher des EJPD. Nach Rücksprache mit dem
Pressechef des EJPD wies Huber in einer persönlichen Notiz
auf die bei der Abteilung Abwehr bestehende Registratur
hin. Huber wusste nicht, dass die "Sprachregelung" für die
Beantwortung der Anfrage eines Journalisten an das EMD
verwendet wurde und dass dem Vorsteher des EMD in diesem
Zusammenhang die beigefügte persönliche Notiz nicht zur
Kenntnis gelangte.
Anders stellt sich die Situation in Bezug auf Divisonär
Schlup und Direktor Ernst dar. Beide erhielten aufgrund
der ihnen in Kopie zugestellten "Sprachregelung" Kenntnis
davon, dass in der Abteilung Abwehr im Zusammenhang mit
Personensicherheitsüberprüfungen eine Registratur geführt
wurde. Nach der Publikation des Berichtes der PUK EJPD und
nachdem sie wussten, dass der Vorsteher des EMD daran
interessiert war, das Vorhandensein sensibler
Personendaten im EMD abzuklären, hätten sie aufgrund des
klaren Hinweises in der beigefügten persönlichen Notiz
reagieren und den Vorsteher des EMD entsprechend
informieren müssen. Insbesondere
hätte Direktor Ernst erkennen müssen, dass der Vorsteher
des EMD [S.126]
im Zusammenhang mit dem ihm am 22. Dezember 1989 zur
Unterzeichnung vorgelegten Antwortschreiben an den
Tages-Anzeiger-Journalisten unvollständig, ja falsch
informiert wurde. Schon allein aus diesem Grund hätte er
dem Vorsteher des EMD vom Inhalt der von Huber beigefügten
persönlichen Orientierung Kenntnis geben müssen. Der
Umstand, dass der 22. Dezember 1989 der letzte Arbeitstag
vor den Feiertagen war, lässt es zwar als verständlich
erscheinen, dass damals ein gewisser Zeitdruck herrschte,
kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass
offensichtlich eine erstaunlich geringe Sensibilisierung
in Bezug auf die aktuelle Frage nach sensiblen
Personendaten1 im EMD vorhanden war.> [S.127]