10e Schweizer
Justiz-Terror: Die kriminellen Staatsanwaltschaften
in der Schweiz verbieten das hochgiftige Amalgam
nicht
Was ist im Amalgam
("Silberamalgam") drin?
Quecksilber 50%,
und die weiteren 50% sind ein Metallpulver aus
Silber,
Kupfer,
Zinn,
Quecksilber
und eventuell Zink.
Das Quecksilber dampft
im Mund Tag und Nacht, und die verschiedenen
Metallplomben produzieren ausserdem einen Strom im
Mund.
All dies ist bis heute legal und von der kriminellen
Justiz bewilligt, auch in der Schweiz, bei
Millionenschäden an der Gesundheit.
von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010 / 2015)
Amalgam wird durch die
schweinzer Justiz geschützt und die Bevölkerung wird
weiter legal mit Quecksilber, Silber, Kupfer, Zinn und
Zink vergiftet
Amalgam ist hochgiftig, vor allem mit Quecksilber, und
daraus entstehen viele verschiedene Krankheiten, je nach
Person ein verschiedenes Spektrum und in verschiedenem
Alter. Die meisten Demenzkrankheiten gibt es erst, seit es
Amalgam gibt. Amalgam gilt aber bis heute nicht als Gift,
obwohl es hochgiftig ist und hauptsächlich aus
hochgiftigem Quecksilber besteht, das per Gesetz als Sondermüll
deklariert werden muss und speziell entsorgt werden muss.
Amalgam gilt bis heute nicht als Gift, obwohl sich gewisse
Zahnärzte entschlossen haben, kein Amalgam mehr zu legen,
und obwohl sich einige Zahnärzte sogar darauf
spezialisiert haben, Amalgamfüllungen herauszunehmen und
durch andere Füllmaterialien zu ersetzen. Also: Die
Menschen haben Sondermüll im Mund, und das bezeichnet die
schweizer Justiz bis heute (2009) als legal, und so ist es
auch noch in anderen Ländern.
Dass Amalgam hochgiftig ist, hat man schon in meiner
Kindheit in den 1970-er Jahren gewusst, und trotzdem wurde
in meine Zähne Amalgam gelegt, u.a. von der
Schulzahnklinik Winterthur 1972-1975 und dann bis 1983 von
"Zahnarzt" Sandmeier an der Feierabendstrasse in Basel.
Als ich bei der Staatsanwaltschaft Basel Anzeige wegen
Körperverletzung durch Amalgam erstattete, weil ich
verschiedenste Amalgam-Symptome hatte, schützte
Staatsanwalt Voser von der Basler Staatsanwaltschaft das
hochgiftige Amalgam. Der kriminelle Staatsanwalt Voser
behauptete einfach: "Fehlens des Tatbestandes" und
behauptete sogar, dass, sogar wenn schwere Schäden
vorliegen würden, er Amalgam nicht verbieten würde. Der
Textlaut des Nichteintretensentscheids des kriminellen
Staatsanwalts Voser, der die Menschen nicht vor
Quecksilber schützen will, lautet:
Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Amalgam in
Gebisse zu legen ist "kein Straftatbestand"
(Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005
von Staatsanwalt Voser, Seite 1)
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Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Amalgam in
Gebisse zu legen ist "kein Straftatbestand"
(Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005
von Staatsanwalt Voser, Seite 2)
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<Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt
Aktenzeichen
S050415 041/cb
Beschluss
vom 18. April 2005
Das Strafverfahren gegen
verschiedene Zahnärzte
vertreten durch: ---
betreffend: schwere Körperverletzung (Tatzeit:
1972-1983)
wird eingestellt,
wegen Fehlens des Tatbestandes.
Die in der Anzeige vom 31.3.2005 sinngemäss erhobene
Anschuldigung, verschiedene Zahnärzte hätten den
Anzeigesteller durch den Einsatz von Amalgam als
Zahnfüllung vergiftet und sich damit der schweren
Körperverletzung schuldig gemacht, ist nicht haltbar.
Die Anschuldigung stützt sich offensichtlich allein auf
die persönlich gemachte Feststellung von körperlichen
und psychischen Symptomen, als deren Ursache der
Anzeigesteller eine Vergiftung vermutet, sowie die
Tatsache, dass in der wissenschaftlichen sowie in der
öffentlichen Diskussion der Einsatz von Amalgam
umstritten ist und teilweise in Verbindung mit
festgestellten negativen Symptomen gebracht wird. Diese
Diskussion ist jedoch nicht abgeschlossen und ihr
Ausgang erscheint offen, zumal einerseits gesicherte
Erkenntnisse, die den Einsatz von Amalgam verbieten
könnten, nicht vorzuliegen scheinen und andererseits
argumentiert wird, der Einsatz von Alternativsubstanzen
mit möglicherweise gar noch grösserem
Gefährundspotential werde nur verlangt, weil sich mit
ihnen mehr verdienen lasse.
Selbst wenn nachzuweisen wäre, dass es im konkreten Fall
durch den Einsatz von Amalgam zu Schädigungen gekommen
ist, liesse ich beim aktuellen Wissens- und
Diskussionsstand weder den Ärzten, welche diese Substanz
eingesetzt haben, ein strafrechtlich relevanter Vorwurf
machen noch, wie es der Angeschuldigte ebenfalls tut,
SWISSMEDIC, weil diese den Einsatz der Substanz nicht
verbietet.
STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT
[Unterschrift mit einem gut leserlichen V, ansonsten
sind keine Buchstaben erkenntlich]
Dr. B. Voser, Leitender Staatsanwalt
Mitteilung an:
Michael Palmino [Druckfehler im Dokument]>
Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel: Hier wird
Körperverletzung durch Amalgam und
Chemiepillen und der Rassismus von Rudolf
Steiner mit dem Begriff "Vollmensch"
geschützt!
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x
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Staatsanwalt Voser in
Basel: Er sieht in der Verbreitung von
Amalgam-Zahnfüllungen keine
Körperverletzung, obwohl weltweit 10.000e
Amalgam-Opfer das Gegenteil beweisen können.
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Der Entscheid wurde an keine andere Stelle als an mich
geschickt. Somit wurde kein einziger Zahnarzt konsultiert,
und erst recht nicht der kriminelle Zahnarzt, der mir
Amalgam gelegt hat, und es wurden auch keine weiteren
Amalgamopfer angehört. Das nennt man gut recherchiert, und
gut verdientes Geld, indem man einfach Stunden aufschreibt
und nichts tut,
Herr Voser. So machen es die Bankiers in der Schweiz auch:
Die schweizer Bankiers recherchieren nicht, kassieren ab,
und dann ist die Bank bald bankrott, aber das Gehalt
fliesst weiter, weil nur die Bankangestellten gekündigt
werden, wenn eine Sparrunde erfolgt, aber die Bankiers,
die oben sitzen, die behalten ihre Stelle. So macht es
auch der Staatsanwalt: Er ist unkündbar und kann kassieren
und muss nichts tun dafür. Und dafür muss der schweizer
Steuerzahler auch noch bezahlen, für einen Entscheid, der
das hochgiftige
Quecksilber im Mund durch Amalgam weiter erlaubt.
Krimineller geht es nicht...