Kontakt /
                contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                home      zurück
voriges Kapitelvoriges     nächstesnächstes Kapitel
10e Schweizer Justiz-Terror: Die kriminellen Staatsanwaltschaften in der Schweiz verbieten das hochgiftige Amalgam nicht

Was ist im Amalgam ("Silberamalgam") drin?
Quecksilber 50%,
und die weiteren 50% sind ein Metallpulver aus
Silber,
Kupfer,
Zinn,
Quecksilber
und eventuell Zink.

Das Quecksilber dampft im Mund Tag und Nacht, und die verschiedenen Metallplomben produzieren ausserdem einen Strom im Mund.
All dies ist bis heute legal und von der kriminellen Justiz bewilligt, auch in der Schweiz, bei Millionenschäden an der Gesundheit.

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010 / 2015)


Teilen:

Facebook









Amalgam wird durch die schweinzer Justiz geschützt und die Bevölkerung wird weiter legal mit Quecksilber, Silber, Kupfer, Zinn und Zink vergiftet

Amalgam ist hochgiftig, vor allem mit Quecksilber, und daraus entstehen viele verschiedene Krankheiten, je nach Person ein verschiedenes Spektrum und in verschiedenem Alter. Die meisten Demenzkrankheiten gibt es erst, seit es Amalgam gibt. Amalgam gilt aber bis heute nicht als Gift, obwohl es hochgiftig ist und hauptsächlich aus hochgiftigem Quecksilber besteht, das per Gesetz als Sondermüll deklariert werden muss und speziell entsorgt werden muss. Amalgam gilt bis heute nicht als Gift, obwohl sich gewisse Zahnärzte entschlossen haben, kein Amalgam mehr zu legen, und obwohl sich einige Zahnärzte sogar darauf spezialisiert haben, Amalgamfüllungen herauszunehmen und durch andere Füllmaterialien zu ersetzen. Also: Die Menschen haben Sondermüll im Mund, und das bezeichnet die schweizer Justiz bis heute (2009) als legal, und so ist es auch noch in anderen Ländern.

Dass Amalgam hochgiftig ist, hat man schon in meiner Kindheit in den 1970-er Jahren gewusst, und trotzdem wurde in meine Zähne Amalgam gelegt, u.a. von der Schulzahnklinik Winterthur 1972-1975 und dann bis 1983 von "Zahnarzt" Sandmeier an der Feierabendstrasse in Basel. Als ich bei der Staatsanwaltschaft Basel Anzeige wegen Körperverletzung durch Amalgam erstattete, weil ich verschiedenste Amalgam-Symptome hatte, schützte Staatsanwalt Voser von der Basler Staatsanwaltschaft das hochgiftige Amalgam. Der kriminelle Staatsanwalt Voser behauptete einfach: "Fehlens des Tatbestandes" und behauptete sogar, dass, sogar wenn schwere Schäden vorliegen würden, er Amalgam nicht verbieten würde. Der Textlaut des Nichteintretensentscheids des kriminellen Staatsanwalts Voser, der die Menschen nicht vor Quecksilber schützen will, lautet:

Kriminelle Staatsanwaltschaft
                            Basel-Stadt: Amalgam in Gebisse zu legen ist
                            "kein Straftatbestand"
                            (Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005
                            von Staatsanwalt Voser, Seite 1)
Kriminelle Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Amalgam in Gebisse zu legen ist "kein Straftatbestand" (Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005 von Staatsanwalt Voser, Seite 1)
Kriminelle Staatsanwaltschaft
                            Basel-Stadt: Amalgam in Gebisse zu legen ist
                            "kein Straftatbestand"
                            (Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005
                            von Staatsanwalt Voser, Seite 2)
Kriminelle Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Amalgam in Gebisse zu legen ist "kein Straftatbestand" (Nichteintretensentscheid vom 18. April 2005 von Staatsanwalt Voser, Seite 2)

<Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Aktenzeichen
S050415 041/cb

Beschluss
vom 18. April 2005

Das Strafverfahren gegen
verschiedene Zahnärzte

vertreten durch: ---
betreffend: schwere Körperverletzung (Tatzeit: 1972-1983)
wird eingestellt, wegen Fehlens des Tatbestandes.

Die in der Anzeige vom 31.3.2005 sinngemäss erhobene Anschuldigung, verschiedene Zahnärzte hätten den Anzeigesteller durch den Einsatz von Amalgam als Zahnfüllung vergiftet und sich damit der schweren Körperverletzung schuldig gemacht, ist nicht haltbar. Die Anschuldigung stützt sich offensichtlich allein auf die persönlich gemachte Feststellung von körperlichen und psychischen Symptomen, als deren Ursache der Anzeigesteller eine Vergiftung vermutet, sowie die Tatsache, dass in der wissenschaftlichen sowie in der öffentlichen Diskussion der Einsatz von Amalgam umstritten ist und teilweise in Verbindung mit festgestellten negativen Symptomen gebracht wird. Diese Diskussion ist jedoch nicht abgeschlossen und ihr Ausgang erscheint offen, zumal einerseits gesicherte Erkenntnisse, die den Einsatz von Amalgam verbieten könnten, nicht vorzuliegen scheinen und andererseits argumentiert wird, der Einsatz von Alternativsubstanzen mit möglicherweise gar noch grösserem Gefährundspotential werde nur verlangt, weil sich mit ihnen mehr verdienen lasse.

Selbst wenn nachzuweisen wäre, dass es im konkreten Fall durch den Einsatz von Amalgam zu Schädigungen gekommen ist, liesse ich beim aktuellen Wissens- und Diskussionsstand weder den Ärzten, welche diese Substanz eingesetzt haben, ein strafrechtlich relevanter Vorwurf machen noch, wie es der Angeschuldigte ebenfalls tut, SWISSMEDIC, weil diese den Einsatz der Substanz nicht verbietet.

STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT

[Unterschrift mit einem gut leserlichen V, ansonsten sind keine Buchstaben erkenntlich]
Dr. B. Voser, Leitender Staatsanwalt

Mitteilung an:
Michael Palmino [Druckfehler im Dokument]>

Kriminelle Staatsanwaltschaft Basel:
                            Hier wird Körperverletzung durch Amalgam und
                            Chemiepillen und der Rassismus von Rudolf
                            Steiner mit dem Begriff
                            "Vollmensch" geschützt!
Kriminelle Staatsanwaltschaft Basel: Hier wird Körperverletzung durch Amalgam und Chemiepillen und der Rassismus von Rudolf Steiner mit dem Begriff "Vollmensch" geschützt!
x
Staatsanwalt Voser in Basel: Er
                                sieht in der Verbreitung von
                                Amalgam-Zahnfüllungen keine
                                Körperverletzung, obwohl 10.000e
                                Amalgam-Opfer das Gegenteil beweisen
                                können
Staatsanwalt Voser in Basel: Er sieht in der Verbreitung von Amalgam-Zahnfüllungen keine Körperverletzung, obwohl weltweit 10.000e Amalgam-Opfer das Gegenteil beweisen können.

Der Entscheid wurde an keine andere Stelle als an mich geschickt. Somit wurde kein einziger Zahnarzt konsultiert, und erst recht nicht der kriminelle Zahnarzt, der mir Amalgam gelegt hat, und es wurden auch keine weiteren Amalgamopfer angehört. Das nennt man gut recherchiert, und gut verdientes Geld, indem man einfach Stunden aufschreibt und nichts tut, Herr Voser. So machen es die Bankiers in der Schweiz auch: Die schweizer Bankiers recherchieren nicht, kassieren ab, und dann ist die Bank bald bankrott, aber das Gehalt fliesst weiter, weil nur die Bankangestellten gekündigt werden, wenn eine Sparrunde erfolgt, aber die Bankiers, die oben sitzen, die behalten ihre Stelle. So macht es auch der Staatsanwalt: Er ist unkündbar und kann kassieren und muss nichts tun dafür. Und dafür muss der schweizer Steuerzahler auch noch bezahlen, für einen Entscheid, der das hochgiftige Quecksilber im Mund durch Amalgam weiter erlaubt. Krimineller geht es nicht...








Bildernachweis

-- Staatsanwaltschaft Basel: http://www.stawa-bs.ch/cont_adr_stawa.html
-- Staatsanwalt Voser, Basel: http://archiv.onlinereports.ch/2004/PolizistTodesschuss.htm


^