10d Schweizer
Justiz-Terror: Die rassistische Anthroposophie ist
erlaubt
von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)
Anthroposophie: Das
Justizdepartement bezeichnet die ehrverletzende und
haarsträubende Behauptung, jeder habe sich seine Eltern
"ausgesucht", als legal
|
Rassismus läuft unter "Kultusfreiheit"
und ist dann erlaubt. Die rassistische
Anthroposophie ist kein Einzelfall. Auch der
Rassismus im Islam ist erlaubt, unter der Rubrik
"Religionsfreiheit"...
Rudolf Steiner, ein Rassist, dessen rassistische
Schriften bis heute behaupten, jeder Mensch habe
sich seine Eltern "ausgewählt", und die
Steiner-Eltern werfen dies dann jeweils auch ihren
Kindern vor. Krimineller geht es nicht, aber
Sektenspezialist Stamm sagt, das sei
"Kultusfreiheit"...
|
Das Steinerlein und seine kriminellen
Vorstellungen
1913-1919 wurde in Dornach bei Basel am "Goetheanum" des
Sektenführers und Rassisten Rudolf Steiner gebaut, das
Weltzentrum der Anthroposophie. Der Bau war ganz aus Holz
und brannte ab, so dass 1924-1928 ein zweites "Goetheanum"
gebaut wurde, das heute noch dort steht. Viele Menschen
bewundern die "schönen" Werke, die die anthroposophischen
Menschen hervorbringen. Das ist aber nur die Fassade.
Dahinter steht eine knallharte Auslese und Rache-Politik,
die sich auf der Behauptung begründet, jeder Mensch sei in
seinem Karma und habe die Aufgabe, sein Karma zu
"überwinden".
So behaupten die Anthroposophen regelmässig, jeder Mensch habe
sich seine Eltern ausgewählt.
Das würde heissen: Ich hätte mir meine Nazi-Eltern
ausgewählt, eine vom Vater vergewaltigte Tochter hätte
sich dies ausgewählt, Kinder, die in Armut aufwachsen,
hätten sich die Armut ausgewählt etc. Die Anthroposophen
gehen aber noch weiter und behaupten, schlechte
Lebensbedingungen seien eine Strafe für Straftaten im
vorherigen Leben. Wer vergewaltigt werde, der habe im
vorherigen Leben selber vergewaltigt, wer arm aufwachse,
hätte im vorherigen Leben vielleicht gestohlen etc. In
diesen Rachezyklen soll der Mensch sich befinden, und das
sei gottgewollt bzw. Menschen, die in schlechten Umständen
leben, seien daran selber schuld. Dies gibt den Eltern
z.T. sogar die Rechtfertigung, stur zu bleiben und zu
sagen, dass das Kind ja die Eltern ausgewählt habe und
"selber schuld" sei, dass es nun diese Mutter habe. Die
Eltern erhalten also ein Argument gegen jeden Lernprozess,
den das Kind in Gang bringen könnte.
Ich zeigte diesen Glauben des Karma und der kriminellen
Rache-Karmazyklen, die jedem Menschenrecht widersprechen,
am 28. Januar 2002 beim Bundesjustizdepartement an, mit
eben diesen Begründungen.
<Michael Palomino
Florastrasse 11; 4057 Basel
T.061-681 41 50; Natel: 079-723 50 30
http://geschichteinchronologie.
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Bundesamt für Justiz
Strafrecht, Besonderer Teil
3003 Bern
Basel, den
6.2.2002
Steiner-Schulen:
Verdrängung,
Tabuisierung, Zulassen von Verbrechen, Psychosen,
Depressionen, Erpressung
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Dorrit Schleiminger
Ihr Schreiben vom 4. 2. 2002 habe ich erhalten und Ihre
Haltung, die Steiner-Karma-Lehre zu dulden, zur Kenntnis
genommen.
Ich möchte weitere Hinweise anführen, weswegen die
Steiner-Karma-Lehre mir als verbrecherisch erscheint,
denn
- Kinder sollen sich ihre Vergewaltigerväter selbst
"ausgewählt" haben
- Kinder sollen sich ihre Schlägereltern selbst
"ausgewählt" haben
- Kinder sollen sich ihren Hungertod selbst
"ausgewählt" haben (35.000 täglich gemäss Angaben
von Worldvision)
Wenn Kinder sich die Eltern "auswählen" könnten,
- so würde es in Afrika in Hungergebieten keine
Kinder geben
- so würde es in Europa und Nordamerika viel mehr
Kinder haben, und in Hungergebieten Afrikas, Asiens
und Mittel- und Südamerikas gar keine
- so würden aggressive Erwachsene gar keine Kinder
bekommen
So, wie ich die Steiner-Schulen erlebt habe (5 Jahre
Konfrontation 1991-1996), werden essentielle familiäre
Probleme mittels dieser Behauptung, die Kinder hätten
"ausgewählt", verdrängt und tabuisiert. Diese Behauptung
schnürt den Kindern wie den Eltern "die Kehle zu".
Insbesondere aber wird Steiners Karmalehre mit den
Hungergebieten und Hungerepidemien ad absurdum geführt.
Insofern finde ich schon, dass die Behauptung, Kinder
würden sich ihre Eltern "auswählen", eine Unmöglichkeit
nach OR darstellt und unter Strafe zu stellen sei, weil
diese Behauptung die Menschen irreführt und oft
Verdrängung, Tabuisierung, Psychosen und Depressionen
die Folgen sind.
Die öffentliche Thematisierung und eine soziologische
Studie betreffs dieses Themas erscheinen mir angebracht,
denn es ist bis heute ein Tabu, die Schwachpunkte der
Steiner-Schulen zu kritisieren, weil man dazu sehr viel
gelesen haben muss, und weil eingesessene Steiner-Lehrer
die Macht über die Kinder der Eltern haben, welche oft
wegen Schulprogrammrückstand die Kinder nicht mehr in
Staatsschulen wechseln lassen können, wenn sie die ganze
Dimension der "Steiner-Philosophie" erkennen. Es ist
also auch Erpressung im Spiel, die dann auch noch viel
Schulgeld kostet!
Mit freundlichen Grüssen
Michael Palomino>
Was für mich unfassbar war, schien für das Bundesamt für
Justiz "normal". Das Bundesamt für Justiz verteidigte den
Psycho-Terror mit ihren kriminellen Rache-Karmazyklen und
tat meine logischen Angaben der Verletzung der
Menschenrechte als "Gefühle" ab. Die generellen
zerstörerischen Folgen an den Kindern und Eltern wurden
gar nicht erst erwähnt sondern die kriminelle
"Weltanschauung" toleriert...:
Kriminelles Bundesamt für Justiz lässt die
Behauptung zu, dass Kinder sich die Eltern
selbst ausgewählt hätten, Brief vom 4. Februar
2002
|
Text:
<EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Bundesamt für Justiz. Strafrecht II
_______________________________________________________________________________________
3003 Bern, 4. Februar 2002
Ihr Zeichen
Herrn
Michael Palomino
Florastrasse 11
4057 Basel
Ihre Nachricht vom 28. Januar 2002
In der Antwort anzugeben: sd
Sehr geehrter Herr Palomino
Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2002.
Ihre Gefühle sind verständlich, aber die Behauptung, man
habe sich seine Eltern "selbst ausgewählt", erfüllt
keinen Straftatbestand:
Die von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation
und Karma, wonach jeder Mensch sein Lebensschicksal
selbst zu verantworten hat, sind objektiv ungeeignet,
Sie in Ihrer Geltung als ehrbarer Mensch zu treffen,
auch wenn Sie sich dadurch subjektiv in Ihrer Ehre
verletzt fühlen.
Die Äusserungen sind nicht als Unwerturteil über Ihre
Person zu interpretieren, sondern als Ausdruck einer
Weltanschauung, die nicht geteilt zu werden braucht.
Es ist Ihr gutes Recht, die Lehre vom Karma mit
Entschiedenheit abzulehnen und deren pädagogischen Wert
zu bezweifeln, aber ein strafrechtliches Verbot
erscheint nicht angezeigt.
Mit freundlichen Grüssen
BUNDESAMT FÜR JUSTIZ
Strafrecht, Besonderer Teil
i.A.
(Unterschrift)
Dorrit Schleiminger>
Diese Behauptung, dass Kinder sich die Eltern "selbst
ausgewählt" hätten, die praktisch alle Menschen in
misslichen Lebenslagen oder alle Kinder mit kriminellen
Eltern trifft, soll nicht rassistisch sein, weil sie alle Menschen
trifft. Diese menschenfeindliche Logik vertrat auch der
"Sektenexperte" vom Tagesanzeiger Hugo Stamm, der den
Psycho-Terror, jedes Kind habe sich die Eltern selber
ausgewählt, als Glaubens- und Kultusfreiheit
rechtfertigte:
Die Behauptung des "Sektenexperten" Hugo Stamm,
die Behauptung, man habe sich die Eltern
ausgewählt, sei Glaubens- und Kultusfreiheit,
Brief vom 6. März 2002
|
<Hugo Stamm
Tages-Anzeiger Redaktion
Werdstrasse 21
Postfach
CH-8021 Zürich
Telefon +41 (0)1 248 4411
Fax +41 (0)1 248 44 71
www.tagesanzeiger.ch
hugo.stamm@tagesanzeiger.ch
Michael Palomino
Florastr. 11
4057 Basel
Anthroposophie
Sehr geehrter Herr Palmino,
ich befürchte, dass gesetzlich nichts zu machen ist. Die
Behauptung verletzt das Rassismusgesetz nicht, sondern
wird geschützt durch die Glaubens- und Kultusfreiheit.
Die finanziellen Aspekte sind bei den meisten Schulen
prekär, was bekannt ist. Zurzeit versuchen die
Steiner-Schulen, Subventionen zu bekommen. Dies wird
sicher bald ein Thema sein. Steiner würde vermutlich
vieles anders machen, doch Genaues lässt sich natürlich
nicht sagen.
Mit freundlichen Grüssen
(Unterschrift)
Hugo Stamm
Redaktion Tages-Anzeiger>
Es scheint, dass die verantwortlichen Schweizer und
Schweizerinnen im Land den Psycho-Terror von Rudolf
Steiner nicht als kriminell empfinden, weil der
Psycho-Terror von Rudolf Steiner noch nicht stark genug
ist, oder dann ist der Regierungsapparat bereits derart
mit Steiner-Menschen verseucht, dass diese den Rassisten
Rudolf Steiner decken und schützen. Für was hat die
Schweiz denn ein Antirassismusgesetz, wenn es nicht vor
dem Rassisten Steiner schützt?
Kriminelle Staatsanwaltschaft in der Schweiz:
Anthroposophie mit dem Begriffen "Vollmensch" und
"Missbegurt" soll nicht rassistisch sein
|
Rudolf Steiner, ein Rassist, dessen
Schriften bis heute behaupten, dass nur
Steiner-Schüler "Vollmenschen" seien, und andere
Menschen seien demzufolge nur Halbmenschen, oder
wie es Steiner sagt, "Missgeburten". Diese
Schriften werden bis heute legal verkauft, trotz
Antirassismusgesetz. Warum ist das so? In der
schweizer Justiz sitzen auch Steiner-Schüler... |
Der kriminelle Rassist Rudolf Steiner meinte, er könne
intelligentere Menschen züchten und seine Schulen, die
Waldorf-Schulen und die Rudolf-Steiner-Schulen und sein
Goetheanum würden die Menschen "höher" entwickeln als die
"anderen" Menschen. Die "höher" entwickelten Menschen, die
in seine Schulen gehen würden, nannte Steiner in seinen
"pädagogischen" Werken "Vollmenschen". Dadurch impliziert
der Rassist Rudolf Steiner automatisch, dass Menschen, die
nicht in seine Schulen gehen, keine "Vollmenschen", also
eventuell nur "Halbmenschen" seien. Diese Tatsache brachte
ich bei der kriminellen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur
Anzeige, mit Beweisen aus Auszügen aus den Steinerschen
Schriften, die im Buch "Wirkungen der Schule im
Lebenslauf" abgedruckt sind:
<Nur dann, wenn ein
Mensch zwischen seinem siebenten und vierzehnten
Lebensjahre so heranwächst, dass er an dem andern
Menschen, der ihm Autorität ist, sich gewissermassen
hinaufrankt, dann entwickelt sich der Vollmensch, der sich
entwickeln soll. Und dieser Vollmensch kann sich nur entwickeln,
wenn wir in dieser Zeit manches in einer sehr
gründlichen Weise pädagogisch anfassen. Da muss gesagt
werden, gerade für diese Zeit ist vor allen Dingen eines
wiederum in Anknüpfung gerade an die Autorität besonders
charakteristisch.>
(aus: Neugestaltung des sozialen Organismus (14
Vorträge 1919). Bibliographie-Nr. 330/331. 1. Auflage
1963, 11. Vortrag; In: In: Karl Rittersbacher:
Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Zbinden-Verlag
Basel 1975, ISBN 3-85989-311-4, S. 151).
<Worauf es der Gegenwart ankommen muss, das ist, die
Schule ganz in einem freien Geistesleben zu verankern
[wobei das Geistesleben aber ganz den Steinerschen
Richtlinien entsprechen muss und alles andere als "frei"
ist]. Was gelehrt und erzogen werden soll, das soll nur
aus der Erkenntnis des werdenden Menschen und seiner
individuellen Anlage entnommen sein. Wahrhaftige
Anthropologie soll die Grundlage der Erziehung und des
Unterrichtes sein. Nicht gefragt soll werden: was
braucht der Mensch zu wissen und zu können für die
soziale Ordnung, die besteht; sondern: was ist im
Menschen veranlagt und was kann in ihm entwickelt
werden? [Dies hat zur Folge, dass Kinder gesagt
bekommen, wo sie den Hauptschwerpunkt der Tätigkeit zu
setzen haben, und so werden Identitäten z.T. verkrüppelt
bzw. Kinder werden bestraft, weil sie etwas gut können,
es dann immer tun zu müssen etc.]. Dann wird es möglich
sein, der sozialen Ordnung immer neue Kräfte aus der
heranwachsenden Generation zuzuführen [bzw. wenn das
Leben dann nur noch aus Zwängen besteht, werden der
Gesellschaft Steiner-Psychopathen zugeführt]. Dann wird
in dieser Ordnung immer das leben, was die in sie
eintretenden Vollmenschen
aus ihr machen; nicht aber wird aus der heranwachsenden
Generation das gemacht werden, was die bestehende
soziale Organisation aus ihr machen will. [Auch das ist
gelogen, denn die Logen-Mächte sind immer stärker und
werden alles zu ihrem Nutzen manipulieren können].>
(aus: Neugestaltung des sozialen Organismus (14
Vorträge 1919); Bibliographie-Nr. 330/331, 1. Auflage
1963, Vortrag 11: "Freie Schule und Dreigliederung";
In: Karl Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
Lebenslauf, Zbinden-Verlag Basel 1975, ISBN
3-85989-311-4, S. 219)
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
Lebenslauf, Buchdeckel
|
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
Lebenslauf, Seite 151, wo der "Vollmensch" der
Steiner-Schule verherrlicht wird
|
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
Lebenslauf, Seite 219, wo der "Vollmensch" der
Steiner-Schule verherrlicht wird
|
Es gibt noch weitere solche Texte des Rassisten Rudolf
Steiner, wo der rassistische Steiner "Missgeburten" und
"Vollmenschen" gegeneinandergesetzt, ganz legal, von der
von Steiner offensichtlich durchsetzten europäischen
Justiz erlaubt:
<Wir müssen eben
lernen, schon etwas von der Zukunftsstimmung der
Menschheit in uns zu tragen, die darin bestehen wird,
dass der Besitz der blossen Wissenschaften den Menschen
zu etwas macht, wodurch er sich wie eine
seelisch-geistige Missgeburt
ansehen wird. Wer bloss Wissenschaftler ist, wird nicht
den Trieb haben - sei es auch nur durch Formung der
Gedanken - das Wissenschaftliche umzugestalten ins
Künstlerische. Aber erst im Künstlerischen begreift man
die Welt. Denn immer gilt Goethes Wort:
"Wem die Natur ihr offenbares Geheimnis zu enthüllen
anfängt, der empfindet eine unwiderstehliche Sehnsucht
nach ihrer würdigsten Auslegerin, der Kunst."
Wir sollten als Erzieher das Gefühl haben: Insofern du
bloss Wissenschaftler bist, bist du seelisch-geistig
eine Missgeburt! Erst wenn du deinen
seelisch-geistig-körperlichen Organismus umgestaltest,
wenn dein Wissen künstlerische Form annimmt, wirst du
zum Menschen. Die zukünftige Entwicklung wird im
Wesentlichen von der Wissenschaft zum künstlerischen
Erfassen, von der "Missgeburt" zum Vollmenschen führen!
Und daran hat der Pädagoge mitzuwirken!>
(aus: Rudolf Steiner: Pädagogik und Kunst,
Pädagogik und Moral; Verlag Freies Geistesleben,
Stuttgart; In: Anke-Usche Clausen und Martin Riedel:
Bildnerisch-künstlerische Arbeit VI: Schöpferisches
Gestalten mit Farben; Mellinger-Verlag Stuttgart, 3.
Auflage 1981, ISBN 3-88069-024-3, S. 134)
Ein Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen / Riedel:
Bildnerisch-künstlerische Arbeit VI:
Schöpferisches Gestalten mit Farben
|
Ein
Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen / Riedel:
Bildnerisch- künstlerische Arbeit VI:
Schöpferisches Gestalten mit Farben Seite 134,
wo Steiners Text Missgeburten und Vollmenschen
in rassistischer Weise gegenüberstellt
|
Nun, die kriminelle Staatsanwaltschaft Basel war nicht
imstande, den rassistischen Begriff "Vollmensch" zu
verbieten, sondern schützte den Begriff sogar, er sei
nicht rassistisch: "da offensichtlich keine Straftat
vorliegt". Der Wortlaut des Nichteintretensentscheids:
Die kriminelle Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
behauptet, der Begriff "Vollmensch" sei nicht
rassistisch
(Nichteintretensentscheid vom 13. Juli 2007,
Staatsanwalt Ammann)
|
<Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt
Aktenzeichen
S070718 045/cb
Beschluss über Nichteintreten gemäss § 100 StPO
vom 18. Juli 2007
Auf die Strafanzeige des Michael PALOMINO vom 13. Juli
2007 wegen Rassendiskriminierung wird nicht eingetreten,
da offensichtlich keine Straftat vorliegt (§ 100 StPO).
Begründung:
Der Begriff "Vollmensch" stellt weder einen öffentlichen
Aufruf zur Diskriminierung einer Gruppe von Personen,
noch die Diskriminierung einer Rasse, Ethnie oder
Religion dar und erfüllt damit den Tatbestand der
Rassendiskriminierung nach Art. 261bis
StGB nicht.
STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT
(knapp leserliche Unterschrift)
Dr. iur. H. Ammann, Staatsanwalt
Mitteilung an:
- Michael PALOMINO
Beilage:
1. Rechtsmittelbelehrung
2. Eingereichtes Buch "Wirkungen der Schule im
Lebenslauf">
Wenn also gleich alle Menschen, die nicht in
Steiner-Schulen gehen, verhöhnt und diskriminiert werden,
dann ist das nicht rassistisch? Der kriminelle
Staatsanwalt Ammann hat leider übersehen, dass es sich bei
den kriminellen Steiner-Schulen um eine Glaubensgruppe
handelt. Aber vielleicht ist er selber ein
Steiner-Schüler, bzw. die Region Basel mit dem Goetheanum
des Rassisten Steiner 10 km von der Stadt Basel entfernt
scheint in der Staatsanwaltschaft bereits derart viele
"Jünger" platziert zu haben, dass der Steiner-Rassismus
unangreifbar ist und weiter Kinder mit der Argumentation
"Vollmensch" gegen die ganze Welt vermanipuliert werden,
um einem Toten zu dienen. Wieso hat die Schweiz ein
Anti-Rassismusgesetz? Richtig, um die "Kultusfreiheit" zu
schützen, also, um den religiösen Rassismus zu schützen,
in diesem Fall der Steiner-Rassismus, ganz legal...