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10d Schweizer Justiz-Terror: Die rassistische Anthroposophie ist erlaubt

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


Anthroposophie: Das Justizdepartement bezeichnet die ehrverletzende und haarsträubende Behauptung, jeder habe sich seine Eltern "ausgesucht", als legal

Rudolf Steiner, ein Rassist Rassismus läuft unter "Kultusfreiheit" und ist dann erlaubt. Die rassistische Anthroposophie ist kein Einzelfall. Auch der Rassismus im Islam ist erlaubt, unter der Rubrik "Religionsfreiheit"...

Rudolf Steiner, ein Rassist, dessen rassistische Schriften bis heute behaupten, jeder Mensch habe sich seine Eltern "ausgewählt", und die Steiner-Eltern werfen dies dann jeweils auch ihren Kindern vor. Krimineller geht es nicht, aber Sektenspezialist Stamm sagt, das sei "Kultusfreiheit"...


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Das Steinerlein und seine kriminellen Vorstellungen

1913-1919 wurde in Dornach bei Basel am "Goetheanum" des Sektenführers und Rassisten Rudolf Steiner gebaut, das Weltzentrum der Anthroposophie. Der Bau war ganz aus Holz und brannte ab, so dass 1924-1928 ein zweites "Goetheanum" gebaut wurde, das heute noch dort steht. Viele Menschen bewundern die "schönen" Werke, die die anthroposophischen Menschen hervorbringen. Das ist aber nur die Fassade. Dahinter steht eine knallharte Auslese und Rache-Politik, die sich auf der Behauptung begründet, jeder Mensch sei in seinem Karma und habe die Aufgabe, sein Karma zu "überwinden".

So behaupten die Anthroposophen regelmässig, jeder Mensch habe sich seine Eltern ausgewählt.

Das würde heissen: Ich hätte mir meine Nazi-Eltern ausgewählt, eine vom Vater vergewaltigte Tochter hätte sich dies ausgewählt, Kinder, die in Armut aufwachsen, hätten sich die Armut ausgewählt etc. Die Anthroposophen gehen aber noch weiter und behaupten, schlechte Lebensbedingungen seien eine Strafe für Straftaten im vorherigen Leben. Wer vergewaltigt werde, der habe im vorherigen Leben selber vergewaltigt, wer arm aufwachse, hätte im vorherigen Leben vielleicht gestohlen etc. In diesen Rachezyklen soll der Mensch sich befinden, und das sei gottgewollt bzw. Menschen, die in schlechten Umständen leben, seien daran selber schuld. Dies gibt den Eltern z.T. sogar die Rechtfertigung, stur zu bleiben und zu sagen, dass das Kind ja die Eltern ausgewählt habe und "selber schuld" sei, dass es nun diese Mutter habe. Die Eltern erhalten also ein Argument gegen jeden Lernprozess, den das Kind in Gang bringen könnte.

Ich zeigte diesen Glauben des Karma und der kriminellen Rache-Karmazyklen, die jedem Menschenrecht widersprechen, am 28. Januar 2002 beim Bundesjustizdepartement an, mit eben diesen Begründungen.

<Michael Palomino
Florastrasse 11; 4057 Basel
T.061-681 41 50; Natel: 079-723 50 30

http://geschichteinchronologie.
members.easyspace.com


Bundesamt für Justiz
Strafrecht, Besonderer Teil
3003 Bern
            Basel, den 6.2.2002

Steiner-Schulen: Verdrängung, Tabuisierung, Zulassen von Verbrechen, Psychosen, Depressionen, Erpressung

Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Frau Dorrit Schleiminger

Ihr Schreiben vom 4. 2. 2002 habe ich erhalten und Ihre Haltung, die Steiner-Karma-Lehre zu dulden, zur Kenntnis genommen.

Ich möchte weitere Hinweise anführen, weswegen die Steiner-Karma-Lehre mir als verbrecherisch erscheint, denn
  • Kinder sollen sich ihre Vergewaltigerväter selbst "ausgewählt" haben
  • Kinder sollen sich ihre Schlägereltern selbst "ausgewählt" haben
  • Kinder sollen sich ihren Hungertod selbst "ausgewählt" haben (35.000 täglich gemäss Angaben von Worldvision)
Wenn Kinder sich die Eltern "auswählen" könnten,
  • so würde es in Afrika in Hungergebieten keine Kinder geben
  • so würde es in Europa und Nordamerika viel mehr Kinder haben, und in Hungergebieten Afrikas, Asiens und Mittel- und Südamerikas gar keine
  • so würden aggressive Erwachsene gar keine Kinder bekommen
So, wie ich die Steiner-Schulen erlebt habe (5 Jahre Konfrontation 1991-1996), werden essentielle familiäre Probleme mittels dieser Behauptung, die Kinder hätten "ausgewählt", verdrängt und tabuisiert. Diese Behauptung schnürt den Kindern wie den Eltern "die Kehle zu".

Insbesondere aber wird Steiners Karmalehre mit den Hungergebieten und Hungerepidemien ad absurdum geführt. Insofern finde ich schon, dass die Behauptung, Kinder würden sich ihre Eltern "auswählen", eine Unmöglichkeit nach OR darstellt und unter Strafe zu stellen sei, weil diese Behauptung die Menschen irreführt und oft Verdrängung, Tabuisierung, Psychosen und Depressionen die Folgen sind.

Die öffentliche Thematisierung und eine soziologische Studie betreffs dieses Themas erscheinen mir angebracht, denn es ist bis heute ein Tabu, die Schwachpunkte der Steiner-Schulen zu kritisieren, weil man dazu sehr viel gelesen haben muss, und weil eingesessene Steiner-Lehrer die Macht über die Kinder der Eltern haben, welche oft wegen Schulprogrammrückstand die Kinder nicht mehr in Staatsschulen wechseln lassen können, wenn sie die ganze Dimension der "Steiner-Philosophie" erkennen. Es ist also auch Erpressung im Spiel, die dann auch noch viel Schulgeld kostet!

Mit freundlichen Grüssen
Michael Palomino>


Was für mich unfassbar war, schien für das Bundesamt für Justiz "normal". Das Bundesamt für Justiz verteidigte den Psycho-Terror mit ihren kriminellen Rache-Karmazyklen und tat meine logischen Angaben der Verletzung der Menschenrechte als "Gefühle" ab. Die generellen zerstörerischen Folgen an den Kindern und Eltern wurden gar nicht erst erwähnt sondern die kriminelle "Weltanschauung" toleriert...:

Kriminelles Bundesamt für Justiz lässt
                            die Behauptung zu, dass Kinder sich die
                            Eltern selbst ausgewählt hätten, Brief vom
                            4. Februar 2002
Kriminelles Bundesamt für Justiz lässt die Behauptung zu, dass Kinder sich die Eltern selbst ausgewählt hätten, Brief vom 4. Februar 2002

Text:
<EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Bundesamt für Justiz. Strafrecht II
_______________________________________________________________________________________

3003 Bern, 4. Februar 2002

Ihr Zeichen

Herrn
Michael Palomino
Florastrasse 11
4057 Basel
Ihre Nachricht vom 28. Januar 2002
In der Antwort anzugeben: sd

Sehr geehrter Herr Palomino

Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2002.

Ihre Gefühle sind verständlich, aber die Behauptung, man habe sich seine Eltern "selbst ausgewählt", erfüllt keinen Straftatbestand:
Die von Steiner vertretenen Prinzipien von Inkarnation und Karma, wonach jeder Mensch sein Lebensschicksal selbst zu verantworten hat, sind objektiv ungeeignet, Sie in Ihrer Geltung als ehrbarer Mensch zu treffen, auch wenn Sie sich dadurch subjektiv in Ihrer Ehre verletzt fühlen.
Die Äusserungen sind nicht als Unwerturteil über Ihre Person zu interpretieren, sondern als Ausdruck einer Weltanschauung, die nicht geteilt zu werden braucht.
Es ist Ihr gutes Recht, die Lehre vom Karma mit Entschiedenheit abzulehnen und deren pädagogischen Wert zu bezweifeln, aber ein strafrechtliches Verbot erscheint nicht angezeigt.

Mit freundlichen Grüssen

BUNDESAMT FÜR JUSTIZ
Strafrecht, Besonderer Teil
i.A.

(Unterschrift)
Dorrit Schleiminger>

Diese Behauptung, dass Kinder sich die Eltern "selbst ausgewählt" hätten, die praktisch alle Menschen in misslichen Lebenslagen oder alle Kinder mit kriminellen Eltern trifft, soll nicht rassistisch sein, weil sie alle Menschen trifft. Diese menschenfeindliche Logik vertrat auch der "Sektenexperte" vom Tagesanzeiger Hugo Stamm, der den Psycho-Terror, jedes Kind habe sich die Eltern selber ausgewählt, als Glaubens- und Kultusfreiheit rechtfertigte:

Die Behauptung des
                            "Sektenexperten" Hugo Stamm, die
                            Behauptung, man habe sich die Eltern
                            ausgewählt, sei Glaubens- und
                            Kultusfreiheit, Brief vom 6. März 2002
Die Behauptung des "Sektenexperten" Hugo Stamm, die Behauptung, man habe sich die Eltern ausgewählt, sei Glaubens- und Kultusfreiheit, Brief vom 6. März 2002

<Hugo Stamm
Tages-Anzeiger Redaktion
Werdstrasse 21
Postfach
CH-8021 Zürich
Telefon +41 (0)1 248 4411
Fax +41 (0)1 248 44 71
www.tagesanzeiger.ch
hugo.stamm@tagesanzeiger.ch
Michael Palomino
Florastr. 11
4057 Basel


Anthroposophie

Sehr geehrter Herr Palmino,

ich befürchte, dass gesetzlich nichts zu machen ist. Die Behauptung verletzt das Rassismusgesetz nicht, sondern wird geschützt durch die Glaubens- und Kultusfreiheit.
Die finanziellen Aspekte sind bei den meisten Schulen prekär, was bekannt ist. Zurzeit versuchen die Steiner-Schulen, Subventionen zu bekommen. Dies wird sicher bald ein Thema sein. Steiner würde vermutlich vieles anders machen, doch Genaues lässt sich natürlich nicht sagen.

Mit freundlichen Grüssen

(Unterschrift)
Hugo Stamm
Redaktion Tages-Anzeiger>

Es scheint, dass die verantwortlichen Schweizer und Schweizerinnen im Land den Psycho-Terror von Rudolf Steiner nicht als kriminell empfinden, weil der Psycho-Terror von Rudolf Steiner noch nicht stark genug ist, oder dann ist der Regierungsapparat bereits derart mit Steiner-Menschen verseucht, dass diese den Rassisten Rudolf Steiner decken und schützen. Für was hat die Schweiz denn ein Antirassismusgesetz, wenn es nicht vor dem Rassisten Steiner schützt?


Kriminelle Staatsanwaltschaft in der Schweiz: Anthroposophie mit dem Begriffen "Vollmensch" und "Missbegurt" soll nicht rassistisch sein

Rudolf Steiner, ein Rassist Rudolf Steiner, ein Rassist, dessen Schriften bis heute behaupten, dass nur Steiner-Schüler "Vollmenschen" seien, und andere Menschen seien demzufolge nur Halbmenschen, oder wie es Steiner sagt, "Missgeburten". Diese Schriften werden bis heute legal verkauft, trotz Antirassismusgesetz. Warum ist das so? In der schweizer Justiz sitzen auch Steiner-Schüler...


Der kriminelle Rassist Rudolf Steiner meinte, er könne intelligentere Menschen züchten und seine Schulen, die Waldorf-Schulen und die Rudolf-Steiner-Schulen und sein Goetheanum würden die Menschen "höher" entwickeln als die "anderen" Menschen. Die "höher" entwickelten Menschen, die in seine Schulen gehen würden, nannte Steiner in seinen "pädagogischen" Werken "Vollmenschen". Dadurch impliziert der Rassist Rudolf Steiner automatisch, dass Menschen, die nicht in seine Schulen gehen, keine "Vollmenschen", also eventuell nur "Halbmenschen" seien. Diese Tatsache brachte ich bei der kriminellen Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Anzeige, mit Beweisen aus Auszügen aus den Steinerschen Schriften, die im Buch "Wirkungen der Schule im Lebenslauf" abgedruckt sind:

<Nur dann, wenn ein Mensch zwischen seinem siebenten und vierzehnten Lebensjahre so heranwächst, dass er an dem andern Menschen, der ihm Autorität ist, sich gewissermassen hinaufrankt, dann entwickelt sich der Vollmensch, der sich entwickeln soll. Und dieser Vollmensch kann sich nur entwickeln, wenn wir in dieser Zeit manches in einer sehr gründlichen Weise pädagogisch anfassen. Da muss gesagt werden, gerade für diese Zeit ist vor allen Dingen eines wiederum in Anknüpfung gerade an die Autorität besonders charakteristisch.>

(aus: Neugestaltung des sozialen Organismus (14 Vorträge 1919). Bibliographie-Nr. 330/331. 1. Auflage 1963, 11. Vortrag; In: In: Karl Rittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Zbinden-Verlag Basel 1975, ISBN 3-85989-311-4, S. 151).

<Worauf es der Gegenwart ankommen muss, das ist, die Schule ganz in einem freien Geistesleben zu verankern [wobei das Geistesleben aber ganz den Steinerschen Richtlinien entsprechen muss und alles andere als "frei" ist]. Was gelehrt und erzogen werden soll, das soll nur aus der Erkenntnis des werdenden Menschen und seiner individuellen Anlage entnommen sein. Wahrhaftige Anthropologie soll die Grundlage der Erziehung und des Unterrichtes sein. Nicht gefragt soll werden: was braucht der Mensch zu wissen und zu können für die soziale Ordnung, die besteht; sondern: was ist im Menschen veranlagt und was kann in ihm entwickelt werden? [Dies hat zur Folge, dass Kinder gesagt bekommen, wo sie den Hauptschwerpunkt der Tätigkeit zu setzen haben, und so werden Identitäten z.T. verkrüppelt bzw. Kinder werden bestraft, weil sie etwas gut können, es dann immer tun zu müssen etc.]. Dann wird es möglich sein, der sozialen Ordnung immer neue Kräfte aus der heranwachsenden Generation zuzuführen [bzw. wenn das Leben dann nur noch aus Zwängen besteht, werden der Gesellschaft Steiner-Psychopathen zugeführt]. Dann wird in dieser Ordnung immer das leben, was die in sie eintretenden Vollmenschen aus ihr machen; nicht aber wird aus der heranwachsenden Generation das gemacht werden, was die bestehende soziale Organisation aus ihr machen will. [Auch das ist gelogen, denn die Logen-Mächte sind immer stärker und werden alles zu ihrem Nutzen manipulieren können].>

(aus: Neugestaltung des sozialen Organismus (14 Vorträge 1919); Bibliographie-Nr. 330/331, 1. Auflage 1963, Vortrag 11: "Freie Schule und Dreigliederung"; In: Karl Rittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Zbinden-Verlag Basel 1975, ISBN 3-85989-311-4, S. 219)
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                            Lebenslauf, Buchdeckel
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Buchdeckel
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                            Lebenslauf, Seite 151, wo der
                            "Vollmensch" der Steiner-Schule
                            verherrlicht wird
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Seite 151, wo der "Vollmensch" der Steiner-Schule verherrlicht wird
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im
                            Lebenslauf, Seite 219, wo der
                            "Vollmensch" der Steiner-Schule
                            verherrlicht wird
Rittersbacher: Wirkungen der Schule im Lebenslauf, Seite 219, wo der "Vollmensch" der Steiner-Schule verherrlicht wird


Es gibt noch weitere solche Texte des Rassisten Rudolf Steiner, wo der rassistische Steiner "Missgeburten" und "Vollmenschen" gegeneinandergesetzt, ganz legal, von der von Steiner offensichtlich durchsetzten europäischen Justiz erlaubt:

<Wir müssen eben lernen, schon etwas von der Zukunftsstimmung der Menschheit in uns zu tragen, die darin bestehen wird, dass der Besitz der blossen Wissenschaften den Menschen zu etwas macht, wodurch er sich wie eine seelisch-geistige Missgeburt ansehen wird. Wer bloss Wissenschaftler ist, wird nicht den Trieb haben - sei es auch nur durch Formung der Gedanken - das Wissenschaftliche umzugestalten ins Künstlerische. Aber erst im Künstlerischen begreift man die Welt. Denn immer gilt Goethes Wort:

"Wem die Natur ihr offenbares Geheimnis zu enthüllen anfängt, der empfindet eine unwiderstehliche Sehnsucht nach ihrer würdigsten Auslegerin, der Kunst."

Wir sollten als Erzieher das Gefühl haben: Insofern du bloss Wissenschaftler bist, bist du seelisch-geistig eine Missgeburt! Erst wenn du deinen seelisch-geistig-körperlichen Organismus umgestaltest, wenn dein Wissen künstlerische Form annimmt, wirst du zum Menschen. Die zukünftige Entwicklung wird im Wesentlichen von der Wissenschaft zum künstlerischen Erfassen, von der "Missgeburt" zum Vollmenschen führen! Und daran hat der Pädagoge mitzuwirken!>

(aus: Rudolf Steiner: Pädagogik und Kunst, Pädagogik und Moral; Verlag Freies Geistesleben, Stuttgart; In: Anke-Usche Clausen und Martin Riedel: Bildnerisch-künstlerische Arbeit VI: Schöpferisches Gestalten mit Farben; Mellinger-Verlag Stuttgart, 3. Auflage 1981, ISBN 3-88069-024-3, S. 134)

Ein Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen
                            / Riedel: Bildnerisch-künstlerische Arbeit
                            VI: Schöpferisches Gestalten mit Farben
Ein Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen / Riedel: Bildnerisch-künstlerische Arbeit VI: Schöpferisches Gestalten mit Farben
Ein Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen
                            / Riedel: Bildnerisch-künstlerische Arbeit
                            VI: Schöpferisches Gestalten mit Farben
                            Seite 134, wo Steiners Text Missgeburten und
                            Vollmenschen in rassistischer Weise
                            gegenüberstellt
Ein Rudolf-Steiner-Malbuch von Clausen / Riedel: Bildnerisch- künstlerische Arbeit VI: Schöpferisches Gestalten mit Farben Seite 134, wo Steiners Text Missgeburten und Vollmenschen in rassistischer Weise gegenüberstellt

Nun, die kriminelle Staatsanwaltschaft Basel war nicht imstande, den rassistischen Begriff "Vollmensch" zu verbieten, sondern schützte den Begriff sogar, er sei nicht rassistisch: "da offensichtlich keine Straftat vorliegt". Der Wortlaut des Nichteintretensentscheids:

Die kriminelle Staatsanwaltschaft
                            Basel-Stadt behauptet, der Begriff
                            "Vollmensch" sei nicht rassistisch
                            (Nichteintretensentscheid vom 13. Juli 2007,
                            Staatsanwalt Ammann)
Die kriminelle Staatsanwaltschaft Basel-Stadt behauptet, der Begriff "Vollmensch" sei nicht rassistisch
(Nichteintretensentscheid vom 13. Juli 2007, Staatsanwalt Ammann)

<Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
Aktenzeichen
S070718 045/cb

Beschluss über Nichteintreten gemäss § 100 StPO

vom 18. Juli 2007

Auf die Strafanzeige des Michael PALOMINO vom 13. Juli 2007 wegen Rassendiskriminierung wird nicht eingetreten, da offensichtlich keine Straftat vorliegt (§ 100 StPO).

Begründung:

Der Begriff "Vollmensch" stellt weder einen öffentlichen Aufruf zur Diskriminierung einer Gruppe von Personen, noch die Diskriminierung einer Rasse, Ethnie oder Religion dar und erfüllt damit den Tatbestand der Rassendiskriminierung nach Art. 261bis StGB nicht.

STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT

(knapp leserliche Unterschrift)
Dr. iur. H. Ammann, Staatsanwalt

Mitteilung an:
- Michael PALOMINO

Beilage:
1. Rechtsmittelbelehrung
2. Eingereichtes Buch "Wirkungen der Schule im Lebenslauf">

Wenn also gleich alle Menschen, die nicht in Steiner-Schulen gehen, verhöhnt und diskriminiert werden, dann ist das nicht rassistisch? Der kriminelle Staatsanwalt Ammann hat leider übersehen, dass es sich bei den kriminellen Steiner-Schulen um eine Glaubensgruppe handelt. Aber vielleicht ist er selber ein Steiner-Schüler, bzw. die Region Basel mit dem Goetheanum des Rassisten Steiner 10 km von der Stadt Basel entfernt scheint in der Staatsanwaltschaft bereits derart viele "Jünger" platziert zu haben, dass der Steiner-Rassismus unangreifbar ist und weiter Kinder mit der Argumentation "Vollmensch" gegen die ganze Welt vermanipuliert werden, um einem Toten zu dienen. Wieso hat die Schweiz ein Anti-Rassismusgesetz? Richtig, um die "Kultusfreiheit" zu schützen, also, um den religiösen Rassismus zu schützen, in diesem Fall der Steiner-Rassismus, ganz legal...







Bildernachweis

-- Rudolf Steiner Rassist: http://www.waldorf-salzburg.info/rss/steiner.htm


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