10f Schweizer
Justiz-Terror: Die Weiterbildungsverweigerung in
Sachen Holocaust-Daten und die Hetze gegen Michael
Palomino
Iso Ambühl, schweizerischer Hetzjournalist "alter
Schule", hat eine grosse Schnauze aber keine Ahnung von
Details, Mai 2009 [1]
Gemäss neuen Einschätzungen seit 2013 ist er beim
schweinzer Geheimdienst - denn er ist pensioniert, aber
er hetzt immer noch auf akdh gegen den Autor...
von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010 / 2015)
Die Verweigerung der Weiterbildung in der
schweizer Journalistik und in den schweizerischen
Staatsanwaltschaften in Sachen Holocaust-Daten - die
Hetze gegen mich mit Webseiten im Internet ist erlaubt
und ich soll mich nicht wehren dürfen - der Richter
wird zum Holocaust-Leugner
Es war mir immer ein Anliegen gewesen, durch Analysen
Wahrheiten aufzuzeigen, so dass alle Seiten eines
Konflikts eine klar definierte Basis für eine
Friedensfindung haben. 1999 fing ich mit der
Holocaust-Recherche an, sammelte Daten von allen Seiten
und wusste, irgendwo in der Mitte wird es einen neuen
Mittelweg geben. Mein Fehler war, auf einem öffentlichen
Internet-Forum des jüdischen Vereins haGalil Ende 1999
einige isolierte Daten zu präsentieren und zu neuer
Forschung aufzurufen. Das Forum war aber eigens dafür
eingerichtet, um Menschen, die eine andere Meinung hatten,
als "Holocaustleugner" zu brandmarken und zu verurteilen -
sprich: Das Forum war dafür geschaffen, der Justiz zu
neuer Arbeit zu verhelfen. Das habe ich zu spät gemerkt.
Aber so lernte ich die deutschen und die schweizerischen
Justiz-Praktiken genau kennen, und wo dort die Bretter vor
den Köpfen sind. Alles, was alternative Daten beim
Holocaust anbelangt, wird von der kriminellen Justiz als
"Holocaustleugnung" bezeichnet. Es ist eine Katastrophe,
und dieses Verhalten gleicht dem von Alkoholikern. Ja, da
sind auch viele gut bezahlte Alkoholiker in der Justiz...
Auf meinen Eintrag im Internetforum mit den alternativen
Daten und mit dem Aufruf zu neuer Forschung reagierte dann
auch die Hetz-Presse der Schweiz (Ringier) in der
Sonntagszeitung mit einem Hetzartikel von Hetz-Journalist
Iso Ambühl. Dieser Hetzartikel mit seinem reisserischen
Titel "Holocaust im Internet geleugnet" wurde gleich von
drei "Organisationen" ins Internet gepflanzt, von der
jüdischen haGalil, von der linksextremen antifa, und von
der vom Steiner-Schüler Samuel Althof vertretenen "Aktion
Kinder des Holocaust" (akdh). Man sieht, ich wurde also
jahrelang gleich von drei Seiten her weltweit angegriffen,
und man suggerierte im Internet, man müsse Angst vor mir
haben. In dem Artikel tauchte auch noch mein altern
Familienname "Schulz" auf, den ich aber gemäss deutschem
Recht schon 6 Monate lang nicht mehr trug. Da hat also der
Hetz-Journalist Iso Ambühl auch noch den Namen "Schulz"
gebraucht, um gegen mich zu hetzen, als Assoziation zu
einem gewissen Kinofilm aus den Verunreinigten Staaten wo
es einen KZ-Wächter "Schulz" gibt. Das heisst: Iso Ambühl
hat nicht mehr IQ als Berlusconi, der dieselben Witzlein
im EU-Parlamente macht.
Ich forschte indessen weiter am gesamten Geschehen um die
Judenverfolgung im Zweiten Weltkrieg, und im Jahre 2004
kam ich auf ein strukturelles
Resultat: Der Holocaust muss dreigeteilt werden
-- in einen deutschen Teil unter Hitler (mit einem grossen
Bunkerbau),
-- in einen russischen Teil unter Stalin (mit vielen
Deportationen und Massentod in Sibirien und in der Roten
Armee), und
-- in einen Teil für die Auswanderung.
Die Justiz wurde immer informiert, aber die Justiz
reagierte nicht konstruktiv, sondern negativ weiter mit
einem Brett vor dem Kopf: Die Justiz kriminalisierte
weiterhin alle meine neuen Daten, obwohl immer mehr Daten
aus z.T. sogar jüdischen
Quellen dazukamen, und obwohl sich die
Dreiteilung des Holocaust immer mehr manifestierte. Die
Justiz wollte nichts glauben, sondern kriminalisierte mich
weiter als Holocaustleugner wie im Jahre 1999.
Eigenartigerweise erfolgte auch keine Reaktion der Presse:
Die Dreiteilung des Holocaust und meine Holocaust-Tabelle
ist bis heute in der gesamten Weltpresse ein Tabu und wird
nicht gemeldet. Dabei wäre es ein Meilenstein, um mit der
Forschung über die Wahrheit vorwärtszukommen, was mit den
Juden im Zweiten Weltkrieg wirklich passiert ist.
Ich machte auch immer wieder Anzeige gegen die Hetze im
Internet gegen mich wegen Ehrverletzung, Verleumdung
meiner Person, Rufschädigung und Internetkriminalität
durch die kriminellen Organisationen (haGalil in Berlin,
antifa in Bern, und akdh mit dem Steiner-Schüler und
"Vollmenschen" und Weiterbildungsverweigerer Samuel
Althof). Im Jhr 2007 hatte ich dann zur Anzeige gebracht,
dass die Interneteinträge von 1999, die bis heute (2009)
unter meinem Namen "Michael Palomino" auftauchen, zu
löschen seien, weil ich 2001 eine Busse bezahlt habe und
die Sache durch die neue Aktenlage seit 2003 definitiv
erledigt war. Die Staatsanwälte Voser und Ammann der
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hatten alle bisherigen
Anzeigen in dieser Sache einfach nicht bearbeitet, google
weigerte sich, die Suchresultate zu löschen, und die
Sonntagszeitung weigerte sich, gegen die weitere
Verbreitung des Hetzartikels vorzugehen (meine Anfrage war
im Mai 2008). Daneben tauchten in neuen Internetforen
immer wieder Personen auf, die mich verleumdeten. Diese
Foren wurden z.T. auf meine Anzeigen hin eingestellt, aber
es tauchten immer neue solche Foren auf, wo ich verleumdet
wurde. Das heisst: Das waren fiktive Foren der
Staatsanwaltschaft, wo ich bekämpft werden sollte. Eine
solche Person nannte sich im Jahr 2007 z.B. "Dottore
Watson", wobei es sich wahrscheinlich um einen
Staatsanwalt handelte, der gegen mich eine weitere
Internet-Hetze anzetteln wollte. Das finden die
Staatsanwälte scheinbar "lustig". Das Rezept, kleine Foren
einzurichten, wo gezielte verleumderische Sätze stehen,
wird von einigen Justizdepartementen scheinbar ganz
gezielt angewandt, und ebenso bei den
"Fachkommunikationen" der "freien" Wikipedia (der Fall der
mehrfachen Verleumdung durch die "freie" Wikipedia war im
Jahr 2006).
Der vorliegende Beschluss vom 14. Januar 2008
(Aktenzeichen: V071127 001 ff. (SW 2007 11 1420) sci)
lautete: Nichteintreten. Dies legt nahe, dass die
Staatsanwaltschaft Basel eine einzige Mafia ist, die sich
zum Ziel gesetzt hat, meine Person und alle alternativen
Holocaust-Daten medial zu vernichten und die Hetze gegen
mich im Internet weiterlaufen zu lassen. Die kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel liess sich sowieso 6 Jahre Zeit,
um überhaupt etwas in dieser Sache mit den Hetz-Webseiten
von 1999 zu schreiben, die zum Teil bis heute noch gegen
mich aufgeschaltet sind (2009). Die kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel schützte in ihrem
Nichteintretensentscheid sogar die Hetze gegen mich und
behauptete sogar, ich würde die Justiz missbrauchen, wenn
ich gegen diese Hetze protestieren würde, weil ich meinen
dreiteiligen Holocaust ja immer weiter entwickeln würde
und immer neue Daten hinzukämen. Perverser kann eine
Staatsanwaltschaft schlichtweg nicht argumentieren: Da
kommen immer neue Daten hinzu, aber die Staatsanwaltschaft
beharrte auf ihrem Brett vor dem Kopf. Dabei wäre es
höchste Zeit, wenn immer neue Daten dazukommen, endlich
eine grundlegende Recherche und Nachprüfung einzuleiten.
Das tat die Stawa Basel aber nicht.
Im Gegenteil, die Stawa Basel beharrte auf einer
Judenvernichtung, die hauptsächlich mit Zyklon B-Granulat
abgelaufen sei und leugnet weiterhin alle neuen Daten der
Gorbatschow-Akten
und weiterer jüdischer
Quellen, die in meiner Holocausttabelle
eingearbeitet sind, und behauptet, ich würde den Holocaust
leugnen und deswegen hätte ich kein Recht, gegen die Hetze
gegen meine Person überhaupt eine Anzeige zu erstatten.
Die auf das Zyklon-B-Granulat fixierte Staatsanwaltschaft
treibt es also auf die Spitze mit ihre Arroganz der
Nicht-Weiterbildung mit ihrem Brett vor dem Kopf.
Weiterbildung scheint im Lohn nicht enthalten. Zudem
duldet diese kriminelle Staatsanwaltschaft weiterhin die
Verbreitung falscher Holocaust-Daten, die im Hetz-Artikel
von Iso Ambühl von 1999 enthalten sind. Aber das sehen die
Perverslinge der Stawa einfach nicht. Sie verzichten sogar
auf jegliche Nachprüfung meiner Daten! Der Wortlaut des
Nichteintretensentscheids:
Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Hetze
gegen Michael Palomino wird geschützt
(Nichteintretensentscheid vom 14.1.2008 von
"Staatsanwältin" lic.iur E. Eichenberger,
Seite 1)
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Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Hetze
gegen Michael Palomino wird geschützt
(Nichteintretensentscheid vom 14.1.2008 von
"Staatsanwältin" lic.iur E. Eichenberger,
Seite 2)
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Kriminelle
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Die Hetze
gegen Michael Palomino wird geschützt
(Nichteintretensentscheid vom 14.1.2008 von
"Staatsanwältin" lic.iur E. Eichenberger,
Seite 3)
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<Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt
Aktenzeichen
V071127 001 ff. (SW 2007 11 1420) sci
Beschluss
vom 14. Januar 2008
Auf die Strafanzeige des Michael PALOMINO gegen
1. Samuel A L T H O F
2. Staatsanwalt Dr. B. V O S E R, c/o Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt
3. Staatsanwalt Dr. H. A M M A N N, c/o
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
4. den Internet-User "Dottore Watson"
5. die Organisation haGalil
6. Google
7. Tagesanzeiger (Sonntagszeitung)
betreffend
1. Ehrverletzung, "Internetkriminalität" und Verletzung
des ARG
2. und 3. nicht näher spezifiziertes behauptetes
'Delikt' ("nicht für neutrale Information gesorgt")
4. Ehrverletzung, "Rufschädigung" und
"Internetkriminalität"
5. "Rufschädigung"
6. "Hetze" (in mittelbarer Täterschaft)
7. "Hetze"
alles z.N.d. Michael PALOMINO
wird gemäss § 100 StPO nicht eingetreten.
Michael PALOMINO erhebt gegenüber den angeführten
Personen resp. Organisationen diverse Vorhalte, die sich
von effektiven Straftatbeständen wie Ehrverletzung, bzw.
Verleumdung oder Verletzung des Antirassismusgesetzes
über verpöntes Tun wie "Hetze", "Rufmord" oder
"Internetkriminalität" bis hin zu "strafrechtlich)
gänzlich undefinierbaren Verhaltensweisen (vgl. Ziff. 2
und 3) erstrecken. Sämtlichen Vorwürfen ist jedoch
gemein, dass sich Michael PALOMINO damit gegen die
Nennung seines Namens im Zusammenhang mit
Holocaustleugnung, bzw. dagegen wehrt, dass Personen
oder Organisationen diese Nennung nicht unterbunden
hätten.
Hinzu kommt ferner, dass sich die Vorhalte Michael
PALOMINOs teilweise pauschal gegen Organisationen, resp.
einen namentlich nicht bekannten Internet-User richten.
[Der Internet-User dürfte der kriminellen
Staatsanwaltschaft wohlbekannt sein, ist wahrscheinlich
selber ein Staatsanwalt. Internetforen sind voll von
Staatsanwälten, die auf neue Arbeit hoffen oder anderen
Kollegen Arbeit verschaffen, wenn jemand in einem Forum
etwas falsches sagt].
Bei dieser Ausgangslage ist bereits fraglich, ob damit
die für die Einleitung eines Strafverfahrens
erforderliche, zumindest einigermassen präzise
Sachverhaltsschilderung und die Bezeichnung der
betreffenden Personen, die strafbare Handlungen begangen
haben sollen, vorliegt. Selbst wenn man dies indessen
bejahen wollte, erübrigen sich vor dem Hintergrund, dass
- wie gleich zu zeigen ist - strafbare Handlungen
vorliegend ganz augenscheinlich auszuschliessen sind,
weitere Ermittlungen hinsichtlich der jeweils
Verantwortlichen.
Michael PALOMINO betreibt im Internet unter voller
Namensnennung seit mehreren Jahren die Webseite www.hist-chron.com
(bis Ende 2914: www.geschichteinchronologie.ch)
worin er sich u.a. mit dem Holocaust auseinandersetzt.
Etliche seiner diesbezüglichen Beiträge sind bereits
mehrfach von verschiedenen Gerichten als
holocaustleugnerisch beurteilt worden (vgl.
-- Urteil des Landgerichts Freiburg / D vom 23.05.2001
[das war das Forum, das von den kriminellen
Organisationen immer noch gezeigt wird, nicht die
genannte Webseite seit 2005])
-- Urteil des Amtsgerichts Freiburg / D vom 30.11.2006
[dabei handelte es sich um ein andere Webseite von
2001-2003:
www.geschichteinchronologie/members/easyspace.com, wobei
das Urteil ein Skandal ist, weil das Verfahren erst 2005
mittels eines neuen Präjudiz überhaupt aufgenommen
wurde, als die Seite schon 2 Jahre lang nicht mehr
existierte. Die kriminelle Staatsanwaltschaft Freiburg
im Breisgau hat also ein Präjudiz rückwirkend für etwas
angewandt, was seit Jahren nicht mehr existierte]
-- sowie Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom
09.11.2007 [diese Skandalurteil von Richter und
Weiterbildungsverweigerer Stephenson hat keinerlei
Grundlage und behauptete, ich dürfe keine Geschichte
präsentieren, weil ich kein lic. in Geschichte hätte.
Das Urteil wurde angefochten, und es ist noch gar kein
schriftliches Urteil vorhanden].
[Es stimmen also keine einzige drei genannten
Begründungen für "holocaustleugnerisch beurteilte
Beiträge. Die kriminelle Staatsanwaltschaft Basel fährt
aber weiter]:
Wie
einer
neuen Sichtung seiner Homepage [seit Ende 2014 www.hist-chron.com
mit der Holocausttabelle] zu entnehmen ist, distanziert
sich Michael PALOMINO nicht nur auch heute nicht von
seinen rassendiskriminierenden Thesen [das ist wieder
eine Lüge, denn die Texte existieren schon lange nicht
mehr], sondern hat sie per Update vom Dezember 2007
bekräftigt und erweitert [es bestehen immer mehr
Todesarten für den Holocaust, die dem Zyklon-B-Granulat
nicht mehr entsprechen, und das wertet die
Staatsanwaltschaft als "rassendiskriminierend". Die
kriminelle Staatsanwaltschaft Basel fährt aber weiter
und behauptet]:
Es grenzt an Rechtsmissbrauch, wenn Michael
PALOMINO vor diesem Hintergrund behauptet,
Opfer von Verleumdung oder "Hetze" geworden zu sein,
indem er mit Holocaustleugnung in Verbindung gebracht
oder als Holocaust-Leugner bezeichnet wird.
Seine Strafanzeige entbehrt jeglicher Grundlage; die
bezeichneten Personen, resp. Organisationen (bzw. deren
Verantwortliche) haben ganz offensichtlich keine
Straftaten begangen.
STAATSANWALTSCHAFT BASEL-STADT
(Unterschrift: i.V. unleserlich)
lic. iur. E. Eichenberger, Staatsanwältin
Mitteilung an:
- Samuel ALTHOF
- Dr. B. VOSER
- Dr. H. AMMANN
- Michael PALOMINO
(20.2.2008)
Man sieht also: Die Staatsanwaltschaft Basel will
jeglichen Beweis, dass das Zyklon-B-Granulat vielleicht
nicht Tatwaffe im Holocaust gewesen sein könnte,
unterdrücken, und unterdrückt damit alle
Stalin-Deportationen, Fluchtbewegungen, Auswanderungen,
und auch den Bunkerbau. Die Staatsanwaltschaft Basel
ermittelt gar nicht auf alle Seiten, sondern verteidigt
ihre Schulbüchlein und den alten Geschichtslehrer.
Kurioserweise hat dieselbe Staatsanwaltschaft
(Untersuchungsbeamtin Frau J.Kiefer-Balmer) im Jahr 2007
mit mir eine mehrstündige Einvernahme über meine
Holocausttabelle durchgeführt und alles im Detail
aufgeschrieben. Meine Daten, die ich erarbeitet habe und
der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt präsentiert habe,
werden einfach nicht zur Kenntnis genommen, aber die
Einvernahmen werden abgehalten und als Arbeitsstunden
verrechnet. Perverser kann eine Staatsanwalftschaft nicht
agieren.
Basel ist nachweislich die kriminellste Stadt der Schweiz
(Meldung von 20 minuten online 31.3.2008:
http://www.20min.ch/news/basel/story/19117269). Die
Staatsanwaltschaft Basel gehört mit zu den Tätern. Der
Clou an der ganzen Sache ist: Der Basler Steuerzahler
bezahlt diese kriminelle Basler Justiz, die von
Steiner-Schülern unterwandert ist (z.B. Samuel Althof und
seine akdh), und niemand kann diese Justiz vor einen
Richter ziehen, weil das Pack sich gegenseitig schützt. Im
Zweifelsfall wird einfach §100 angewandt:
Nichteintretensentscheid. Jetzt fragt sich, wer hier die
Justiz missbraucht. Die Justiz wird in Sachen Holocaust
von mir sicher nicht missbraucht, sondern Millionen von
Steuergeldern werden missbraucht, und meine Person wird
missbraucht, seit Jahren, um neue Daten und nachweislich
jüdische Daten zu
unterdrücken, die eine Dreiteilung des Holocaust
beweisen. Seit 2003 wird einfach nicht recherchiert,
und zu den bisherigen Urteilen bzw. Fehlurteilen aus dem
Deutschen Land (Freiburg i.Br.) werden systematisch
unvollständige Angaben gemacht, um die Fehlurteile als
legitim erscheinen zu lassen. Man hätte eigentlich
besseres erwartet als eine Rückständigkeit der Basler
Stawa bei den Holocaust-Daten vom Stand von 1946. Aber
eine Pflicht zur Weiterbildung ist in der
Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen - und würde auch nicht
bezahlt. Und somit erhöht sich der IQ bei der Basler
Staatsanwaltschaft - leider nicht...
Es kommen also immer mehr Daten für einen dreigeteilten
Holocaust zusammen (aufteteilt zwischen Hitler, Stalin und
Auswanderung), und die Basler Justiz behält ihr Brett vor
dem Kopf, verweigert jede Beweisprüfung und Weiterbildung
und meint, so locker ihre sechstelligen Jahressaläre
verdienen zu können. Das tat dann auch der Basler Richter
Stephenson, der in seinem Urteil von Ende 2007 und in
seinem schriftlichen Urteil von 2008 genau gleich agierte:
Alle meine Holocaust-Daten wurden für illegal erklärt, und
er selbst hatte nicht einen einzigen Bunkerbau oder
russisches Archiv in Moskau gesehen. So lange sich
Justizpersonen in Europa es sich leisten können, Stunden
aufzuschreiben, ohne Daten nachzuprüfen, so lange tun die
das auch, und der Basler Steuerzahler kann sich nicht
wehren.
Das heisst: Die Staatsanwaltschaft und der Richter leugnet
meinen neuen Holocaust mit den neuen Daten - und der
Richter wird zum Holocaust-Leugner. Aber der Justiz ist
das egal, und der Steuerzahler finanziert
Holocaust-Leugner mit Richter-Krawatte. Krimineller kann
ein Zensur-Justiz-Terror nicht agieren...