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10c Schweizer Justiz-Terror: Die Justiz des Kantons Zürich lässt die pauschale Hetze gegen ganze Bevölkerungsgruppen zu, insbesondere gegen Deutsche


Das Logo
                  des Bezirksgerichts von Zürich mit zwei Löwen, die da
                  ihren Griffel und ihr Schwert tragen. Das sieht
                  "stark" aus, aber ist doch ziemlich
                  Macho...
Das Logo des Bezirksgerichts von Zürich mit zwei Löwen, die da ihren Griffel und ihr Schwert tragen.
Das sieht "stark" aus, aber ist doch ziemlich Macho...


von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


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Die kriminelle Nazi-Partei SVP kann gegen Bevölkerungsgruppen hetzen und Inserate schalten, wie sie will

Es gilt in der Schweiz, dass ein "allgemeiner Angriff" auf eine Bevölkerungsgruppe nicht als Ehrverletzung gilt, weil ein solcher Angriff "nicht geeignet" sei, "den Ruf eines Einzelnen zu schädigen". Diese kriminelle Rechtsauslegung ist bis heute (2008) in der Schweiz nicht verboten. Das Politisieren auf dem Niveau von IQ 70 ist also weiterhin erlaubt, und auch die Ausländer dürfen gegen "die Schweizer" schimpfen, weil dieser "Angriff" nicht geeignet sei, "den Ruf eines Einzelnen zu schädigen". So können die einzelnen Bevölkerungsgruppen sich in der Schweiz gegenseitig beschimpfen, ohne dass eine Ehrverletzung vorliegt. Finden Sie das legal? Ist das eine Art "Selbstverteidigung" des "schweizer Volks?" Es ist fatal, denn gewissen Parteien nutzen diese Rechtslücke und reiten auf der Polemik herum, ohne die Ursachen für Probleme je zu ergründen. Anklagen wegen Ehrverletzung werden in solchen Fällen von der schweizer Justiz regelmässig abgewiesen, auch wenn der Ruf, ein "ehrbarer Mensch" zu sein, in Mitleidenschaft gerät (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.3). In solchen Hetzreden sei es dann auch "nichts Aussergewöhnliches, wenn sich einmal eine Meinung als nicht richtig erweist. Darin liegt keine Ehrverletzung gegenüber dem von der falschen Behauptung Betroffenen" (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.4). Die SVP behauptete in ihren Hetzinseraten von 1999 immer wieder, dass die Bildung der Schweizer gefährdet sei, wenn zu viele Ausländerkinder die Schule besuchen. Texte waren zum Beispiel:

"SVP-Ausländerpolitik! Resultat linker multi-kulti Politik: 42,1% der städtischen Volksschüler sind Ausländer! Chancengleichheit für alle, auch für Schweizer Schüler" (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.4);

oder:

"Mehr Gerechtigkeit in der Politik! Linke Politik ist unsozial! Resultat linker multi-kulti Politik: Im Schulkreis Waidberg sind 90,2% der Oberschüler Ausländer! SVP: Bildungschance für Schweizer!" (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.5)

Die Inserate können Sie, wenn sie Beweise benötigen, in den Universitätsbibliotheken auf Mikrofilmen anschauen.

Die Tatsache, dass es die SVP, die FDP und die Wirtschaftsstrategen waren, die 1991 beschlossen so viele Jugoslawen ins Land zu lassen, wird in den Inseraten verschwiegen, und noch viele andere Tatsachen mehr.

Die SVP behauptete streng, dass "die linke Politik" die vielen Ausländer bringen würde:

"SVP-Ausländerkonzept: Linke Politik bringt immer mehr Ausländer: Stadt Zürich = 28,8%. SVP: Reduzierung des Ausländeranteils in Zürich auf 25%."

Das Zürcher Bezirksgericht meint dazu:

<Mit der Feststellung, dass linke Politik immer mehr Ausländer bringe und die Stadt Zürich einen Anteil an Ausländern von 28,8% habe, wird einerseits eine statistische Feststellung gemacht, die niemanden in seinem guten Ruf als Mensch schädigt. Andrerseits wird eine nach Meinung der angeklagten Partei bestehende Folge "linker Politik" angesprochen, die immer mehr Ausländer bringe. Auch mit dieser Feststellung wird niemand in seinem Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, beeinträchtigt." (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.5) "Dasselbe gilt von der Forderung, der Ausländeranteil sei in Zürich auf 25% zu reduzieren.> (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.6)

Das Bezirksgericht ist also nicht bereit, die Sache zu Ende zu denken und die Angriffe werden einfach toleriert... Pauschal wird jede Ehrverletzung an Personengruppen toleriert mit der Begründung:

<Der gegen eine grössere Anzahl von Personen gerichtete allgemeine Angriff ist nicht geeignet, den Ruf des Einzelnen zu schädigen, wenn keine Abgrenzung es erlaubt, einen engeren Personenkreis festzustellen, der sich von der Gesamtheit unterscheidet.> (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.7)

Das Bezirksgericht stellt dann aber doch bezüglich Ausländer in der Schweiz fest, dass mit diesen Inseraten über 1,5 Millionen Ausländer in der Schweiz angegriffen worden sind. Wer sich davon verletzt fühlt, ist in der Schweiz selber Schuld, denn es würden ja keine Einzelpersonen genannt, und somit wüsste man ja nicht, wer gemeint ist. Dass man sich als Ausländer oder Mitglied anderer Personengruppen verletzt fühle, das sei nicht Problem der Justiz:

<Im vorliegenden Fall würde das bedeuten, dass die allenfalls ehrverletztenden Aeusserungen in den Inseraten die gesamten, in der Schweiz lebenden Ausländer betreffen, also eine Anzahl von weit über 1,5 Millionen Personen. Nach der geltenden Bundesgerichtspraxis müsste nun aus den Inseraten hervorgehen, dass speziell der Ankläger als Ziel dieser Aeusserungen gemeint ist. Dies ist aber in keiner Weise er Fall. Die Anklage [gegen die SVP] wäre auch aus diesem Grunde nicht zuzulassen.> (Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich 5.8.1999, S.7)

Man muss sich also in der Schweiz beleidigen lassen und ist vor pauschaler Gruppenhetze nicht geschützt.

Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 01
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 01
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 02
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 02
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 03
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 03
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 04
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 04
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 05
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 05
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 06
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 06
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 07
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 07
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts
                            Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der
                            SVP-Hetze gegen Ausländer 08
Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Zürich vom 5. August 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 08

Das Obergericht Zürich bestätigte die Gerichtspraxis in einem Nichtzulassungsentscheid vom 3. November 1999. Die Forderung nach einer Senkung des Ausländeranteils ohne zu sagen, wie das dann gehen solle, wird für legal erklärt (Seite 3), die Ehre der Ausländer sei dabei nicht verletzt (Seite 3), das Obergericht billigt die Wertung des Bezirksgerichts, dass es sich bei den Hetzinseraten der SVP um eine "politische Auseinandersetzung" handle, auch wenn die Diskussion gar nicht stattfindet, weil die linke Parteien das Geld für Gegeninserate nicht haben (Seite 4), "Kollektivbeleidigungen" seien nicht zu beanstanden, denn "eine solche sei aber nur dann geeignet, den Ruf eines Einzelnen zu schädigen, wenn (S.4) erkennbar Einzelne betroffen sind. Dies sei bei den beanstandeten Inseraten nicht der Fall" (Seite 5). Das Obergericht gibt aber doch zu, "dass sich der Rekurrent als Ausländer mit Wohnsitz in der Stadt Zürich durch die Inserate der SVP betroffen fühlt, ist nachfühlbar. Ein Ehrverletzungstatbestand ist aber gleichwohl nicht erfüllt" (Seite 5). Der Rekurs wird abgewiesen und die politische Hetze kann weitergehen.

Die in meinen Augen kriminelle schweizer Justiz lässt diese pauschalen Hetzkampagnen gegen Personengruppen zu. Der schweizer Terror bzw. der Psycho-Terror gegen Personengruppen ist also planmässig organisiert. Die negative Energie von Hetzkampagnen gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen sind hinzunehmen, bzw. der politische Stil von IQ 70 ist hinzunehmen, oder dann soll man auswandern. Das ist die Botschaft der SVP-Inserate in der Schweiz. Dass durch solche Hetze die seelische Befindlichkeit und Entwicklungsmöglichkeiten bei betroffenen Personengruppen verletzt oder eingeschränkt werden, ist der Justiz egal. Speziell in Zürich ist die Justiz auch von der SVP. Für die betroffenen Personengruppen ist die Situation absolut entwürdigend, die Menschenwürde ist verletzt, und geändert wird daran nichts...







Quellen
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 01
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 01
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 02
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 02
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 03
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 03
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 04
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 04
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 05
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 05
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 06
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 06
Nichteintretensentscheid des
                              Obergerichts Zürich vom 3. November 1999
                              mit Billigung der SVP-Hetze gegen
                              Ausländer 07
Nichteintretensentscheid des Obergerichts Zürich vom 3. November 1999 mit Billigung der SVP-Hetze gegen Ausländer 07




Bildernachweis

-- Logo des Bezirksgericht aus den Akten von Michael Palomino

-- Akten von Michael Palomino

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