4. Schweizer Terror: Religionsfreiheit
gegen
Menschenrechte
ist
in
der
Schweiz erlaubt - keine Offizialdelikte
|
Rudolf Steiner, ein Rassist, dessen
Werke bis heute ganz legal Rassismus verbreiten,
z.B. mit der Formulierung, dass in Steiner-Schulen
"Vollmenschen" gezüchtet werden (z.B. von
Staatsanwalt Ammann in Basel nicht beanstandet),
oder die Steiner-Menschen behaupten, jeder habe
sich seine Eltern "ausgewählt" (und das
Justizdepartement bezeichnet das als
"Kultusfreiheit"). Und so können alle Religionen
ihren Psychoterror ausüben, und die Justiz tut
nichts... |
von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010 / 2015)
Jegliche Religion ist
legal in der Schweinz
Die Einwanderung in die Schweiz ist mit einer
unglaublichen "Vielfalt" an Religionsfreiheit verbunden.
Das Antirassismusgesetz erlaubt jegliche
Religionsausübung und stellt die Religion über die
Menschenrechte. Die hat zur Folge, dass viele Religionen
in der Schweiz ihren Sitz haben, oder dass viele
Religionen meinen, sie könnten in der Schweiz
"Hauptstützpunkte" für ihren Kampf gegen andere
Religionen aufstellen.
Die Religion schützt körperliche und psychische
Gewalt - katastrophale Zustände in der Schweinz (!)
Die Religionen können unter dem Deckmantel der
Religionsfreiheit weitgehendst gegen alle Menschenrechte
verstossen. Mit dem Argument der Religion gegen
Menschenrechte zu verstossen ist in der Schweiz KEIN
Offizialdelikt, sondern nur ein Antragsdelikt. Konkret
heisst das z.B. folgendes:
-- Zwang zur Heirat (Zwangsheirat) mit bestimmten
Partnern wird nur dann bestraft, wenn die betroffene
Person Anzeige erstattet
-- Vergewaltigung mit dem Argument der Religion wird nur
dann bestraft, wenn das Opfer Anzeige erstattet
-- Zwang oder Erpressung zu einem religiösen Dienst in
der Kindheit und Jugend kann nicht als Kinderarbeit
bestraft werden
-- die Behauptung der Reinkarnation und der Vorwurf, man
habe sich die Eltern ausgewählt, und das ganze Leben sei
"vorherbestimmt", kann nicht als Ehrverletzung bestraft
werden
etc.
-- die Verbreitung des Karma-Terrors mit der Behauptung,
dass jeder Mensch, der unterdrückt wird, dies als Strafe
für "Taten in einem vorherigen Leben" zu akzeptieren
habe, ist in der Schweiz legale "Kultusfreiheit" und
keine Ehrverletzung
-- die Verbreitung des Glaubens, dass in den
Waldorf-Schulen / Steiner-Schulen "Vollmenschen"
herangezüchtet werden, ist in der Schweiz eine legale
"Religionsfreiheit" bzw. "Kultusfreiheit" und kein
Rassismus, obwohl der Begriff "Vollmensch" von Rudolf
Steiner impliziert, dass alle anderen Menschen
"Halbmenschen" sind
-- die Verbreitung des Glaubens, jeder Mensch habe sich
seine Eltern ausgewählt, ist in der Schweiz eine legale
"Religionsfreiheit" bzw. "Kultusfreiheit", auch wenn
diese Behauptung impliziert, dass sich die Menschen
somit auch kriminelle Schlägereltern, kriminelle
Hungereltern, kriminelle Vergewaltigereltern oder Eltern
ausgewählt haben sollen, die dem Kind Zwangsarbeit an
einem Musikinstrument oder in einem Familiengeschäft
aufzwingen
-- die schweizer "Justiz" lässt den Karma-Terror des
Goetheanums zu, der dem Auserwähltheitsglauben der
Schweiz allgemein entspricht: Die Schweiz ist
auserwählt, das reichste Land in ganz Europa zu sein
Religionen OHNE Menschenrechte - DAS ist
Religionsfreiheit in der Schweinz (!)
Die Religionen werden nicht gezwungen, ihre "heiligen
Bücher" den Menschenrechten anzupassen, sondern die
"heiligen Bücher" sind durch das Antirassismusgesetz
geschützt. Das heisst: Das Antirassismusgesetz (ARG)
höhlt die Menschenrechte aus, die 1968 von der Schweiz
unterschrieben wurden. Als Ausländer wundert man sich
z.B., dass Hitler-Feste wie das Johannifest in der
Schweiz gefeiert werden dürfen, und die Schweizer finden
nichts dabei.
Die Folge ist, dass der Bevölkerung der Schweiz jegliche
gemeinsame Basis abhanden kommt. Es bilden sich immer
kleinere Sektengruppen, wobei eine Sektengruppe, die
Anthroposophen, inzwischen den Staatsapparat
durchdringen und ihren Reinkarnationsglauben z.T. in die
Staatspraxis umsetzen, indem bestimmte Tendenzen
begünstigt werden. Die vielen Sekten und Religionen in
der Schweiz werden seit relativ kurzer Zeit von linken
und mittleren Parteien grosszügig als "Bereicherung" der
Schweiz bezeichnet, auch wenn die Religionen
nachweislich kriminell sind. Und die Justiz hat durch
die wachsende Kriminalität wachsende Arbeit und eine
Arbeitsplatzgarantie.
Das ist schweizer Psycho-Terror, ganz normal. Die
Auswanderung in die Schweiz ist also nichts für schwache
Nerven. Einwanderer, die in die Schweiz kommen, müssen
von diesen Zusammenhängen wissen, damit sie nicht
enttäuscht werden, wenn sie in der Schweiz an
unsichtbare Grenzen stossen. Und die Einwanderer müssen
wissen, mit welchen Problemen ihre Kinder später
konfrontiert werden: mit sehr vielen religiösen
Problemen, die es in anderen Ländern nicht gibt. Vor
allem die Komplexität, dass so viele verschiedene
Religionen in diesem kleinen Staat Schweiz nebeneinander
existieren dürfen, ist eine Einmaligkeit. Dadurch geht
jegliches Zusammengehörigkeitsgefühl verloren, und man
fühlt sich sehr bald einsam in der Schweiz, und das
Misstrauen nimmt überhand.
Und wer mit dieser Situation nicht fertig wird, der
bekommt den Vorwurf zu hören, er/sie habe "psychische
Probleme". Dann ist der Psychologe / die Psychologin
wieder froh, einen Patienten / eine Patientin mehr zu
haben. Am Ende verlieren die sensiblen Menschen die
Orientierung und werden krankgeschrieben, obwohl das
System krank ist.
Die ganze Entwicklung mit dem Antirassismusgesetz und
der Zersplitterung der Bevölkerung wird von den Medien
in der Schweiz natürlich verschwiegen.