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15. Die Bewahrung der "Neutralität" 1939-1945 gegen einen zweiten "Frontenfrühling"
Kriegszustand und Zensur in der Schweiz zugunsten der "Neutralität" 1939-1945
von Michael Palomino (1998 / 2005 / 2010)
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aus: Walter Wolf: Faschismus in der Schweiz. Die Geschichte der Frontenbewegung in der deutschen Schweiz 1930-1945. Flamberg-Verlag Zürich 1969.
Kriegszustand und Zensur in der Schweiz zugunsten der "Neutralität" 1939-1945
1939-1945 kann die Schweiz gemäss Walter Wolf den 2.Weltkrieg mit einigen Zugeständnissen überstehen, ohne vernichtet zu werden (S.317). Der Bundesrat verhängt eine Zensur über alle negativen Nachrichten aus Deutschland ab September 1939 (S.366). Am 1. September 1939 gibt der Bundesrat die Neutralitätserklärung ab, am 8. September 1939 einen Grunderlass, der jede Äusserung verbietet, die die Aufrechterhaltung der Neutralität beeinträchtigen oder gefährden könnte. Die Zensur wird total (S.366).
Ab 1939 spekulieren die Frontisten mit der Niederlage der Schweiz gegen Deutschland, um selbst an die Macht zu kommen. Nachdem Quisling es in Norwegen zum norwegischen Ministerpräsidenten von Deutschlands Gnaden geschafft hat, bekommt diese Phantasie neue Nahrung (S.368).
Anfang März 1940 befinden sich der Landesführer und der Landessekretär der Frontisten in Haft. Die verbliebenen Organisatoren lösen die Nationale Front auf. Die Mitglieder werden auf den "Grenzboten" verwiesen. Die NZZ schreibt einen Nachruf, dass die "Selbstversenkung" bei der Nationalen Front stattgefunden habe, oder dass die Partei nun aus dem "Schiffsregister" gestrichen sei, um weiter im Verborgenen zu arbeiten (in: NZZ, 4.3.1940) (S.339).
Ausschlüsse aus dem öffentlichen Dienst in Basel-Stadt
Die Bevölkerung von Basel-Stadt nimmt am 1.9.1938 ein Gesetz zum Ausschluss frontistischer Beamten an, das vom Regierungsrat am 12. Dezember 1938 in Kraft gesetzt wird. Das Gesetz wird ab 20. Dezember 1940 auch auf die Eidgenössische Sammlung als Tochterorganisation der Nationalen Front ausgedehnt (S.377-378).
[Scheinbar bleibt aber in der Frage der Diensttauglichkeit jeder Kanton auf sich allein gestellt].
Hoffnung auf einen zweiten Frontenfrühling nach Frankreichs Niederlage ab Juli 1940 - Massnahmen des Bundesrats gegen die Frontisten
Ehemalige Front-Mitglieder fühlen einen Triumph, reden von einem "neuen Europa". Marxismus und liberal-parlamentarische Demokratie scheinen ausgelöscht. Der "Grenzbote" jubelt:
"Wenn es je einmal in der schweizer Geschichte eine Bewegung gab, deren Einsicht und Wollen derart eindeutig vom Ablauf der Ereignisse gerechtfertigt wurde, so ist es die ehemalige Nationale Front ... Wir haben endgültig Recht bekommen in allen wesentlichen Punkten." (in: Grenzbote, 5.7.1940) (S.342)
Am 9. Juli 1940 erlässt der Bundesrat die Vorschrift, alle öffentlichen und geschlossenen, politischen Veranstaltungen einer Bewilligung zu unterwerfen. Die demokratischen Parteien erhalten eine Pauschalbewilligung. Die frontistischen Parteien und die Nazi-Organisationen brauchen für jede Veranstaltung eine einzelne Bewilligung (S.376).
1941 erhält der Schaffhauser Reallehrer und "Gauführer" Carl Meyer Redeverbot wegen Drohungen gegenüber seinen politischen Gegnern (S.377).
"Grenzbote" und "Front" hoffen auf einen zweiten Frontenfrühling:
"Was sich jetzt vollzieht, ist nicht ein Winter, ... sondern ein Frühling, dem ein Sommer folgen wird. Darauf gilt es sich einzurichten." (in: Grenzbote, 30.8.1940; Front, 20./21.5.1941) (S.342)
Gründung der "Eidgenössischen Sammlung" / "Nationale Gemeinschaft" / "Nationale Opposition"
"Grenzbote" und "Front" möchten in diesem Sinn eine neue "Erneuerungsbewegung" inszenieren und beschwören einen "frischen Wind" (S.342). Die Nationale Front erlebt ein Revival unter anderem Namen:
-- "Eidgenössische Sammlung" in Zürich, Winterthur, Glarus, Baden, Aarau, Zofingen, Olten, Solothurn, Basel, Bern, Luzern
-- "Nationale Gemeinschaft" in Schaffhausen
-- "Nationale Opposition" in St. Gallen (S.343).
Ziel: umfassende Volksbewegung. Die Zeitung "Front" kann die Abonnentenzahl verdoppelt (1.1.1940: 1421 Abonnements, 1.1.1942: 2860 Abonnements) (S.343).
Im Juli 1940 unternimmt der Bundesrat vorübergehende Überlegungen zur Preisgabe der Neutralität. Die Sozialdemokratische Fraktion stellt die aussenpolitische Maxime der Schweiz zur Diskussion. Bundespräsident Pilet-Golaz lässt von juristischer Seite her ein Gutachten einholen, "ob der Bundesrat kompetent sei, von sich aus die Neutralität aufzugeben" (S.475).
August-Oktober 1940
Forderung der "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" nach Anpassung
Die "Eidgenössische Sammlung" strebt zusammen mit den Bewegungen von Burri und Leo Keller die Umbesetzung des Beamtenapparates an und fordert die Anpassung der Politik an Deutschland u.a. mit der Behauptung, die schweizer Politik solle nicht mehr "unentwegt auf die falsche Karte" setzen (in: Grenzbote 24/16.6.1940; vgl. ferner: Grenzbote 42/17.10.1940).
Die Schweiz habe sich den "kontinentalen Siegermächten" anzupassen und die bisher politisch Verantwortlichen hätten "von der öffentlichen Bildfläche [zu] verschwinden ... Das gleiche gilt von einer gewissen Sorte von Zeitungsschreibern, die es in wenigen Jahren fertig gebracht haben, die Hochachtung, ... die die Schweiz seit dem [Ersten] Weltkrieg im Norden, Süden und Osten genoss, in offenen Hass und offene Verachtung zu verwandeln." (in: Grenzbote 37/13.9.1940; vgl. ferner: Grenzbote 31/1.8.1940) (S.347).
Robert Tobler hetzt in derselben Weise demokratiezersetzend in einem Vortrag "Die Schweiz und Europa" (in: Inf. der Woche, 7/10.1.1941, S.21) (S.471).
Die "Front" und der "Grenzbote" fordern die "Säuberung" der Schweiz von antifrontistischen Elementen:
"Die Uhr der Ewig-Gestrigen ist endgültig abgelaufen." (in: Front, 17.10.1940; Grenzbote, 1.8.1940, 30.8.1940) (S.347).
Die "Eidgenössische Sammlung" erhebt einen Machtanspruch aufgrund der Bestätigung, die die frontistischen Ziele und Programme durch das Kriegsgeschehen im Ausland gefunden hätten (in: Grenzbote 23.8.1940). Tobler in seinem Vortrag "Die Schweiz und Europa":
"Die Schweiz ist keine Arche Noah, auch nicht dazu da, das israelitische Volk vor dem Ersaufen zu bewahren." (S.347)
Die Frontisten glauben nun an einen endgültigen Sieg Deutschlands. Frankreich werde für Jahrzehnte geschlagen sein (in: Grenzbote, 13.9.1940). Der Krieg sei als Ganzes für die Westmächte verloren (in: Grenzbote, 30.8.1940). Am 30.3.1941 fordert sogar Carl Meyer an der Landsgemeinde der Eidgenössischen Sammlung Zürich, die Schweiz solle in die "europäische Gemeinschaft" zurückfinden (S.347).
Am 30. Oktober 1940 werden "Front" und "Grenzbote" vom Bundesrat öffentlich verwarnt (S.366).
Die "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" unternimmt ein erneutes Bekenntnis zum Nationalsozialismus. Die "Faszination" durch die "Gemeinschaft" und den "arbeitenden Menschen" rücken in den Mittelpunkt des Denkens, wo keine Arbeitslosigkeit mehr existiert (S.353-354). Hitlers Siege werden mit dem Argument "Volksgemeinschaft" begründet:
"Frägt man sich, was ... den Deutschen ihren schier unfassbaren Angriffs- und Durchschlagsgeist gegeben hat, so ... ist es die Verwurzelung in der lebendigen Volksgemeinschaft." (in: Front, 31.12.1940) (S.354)
Nach diesem neuen Bekenntnis zum Nationalsozialismus findet Henne zur Eidgenössischen Sammlung zurück und leistet der Parteizeitung "Grenzbote" neue Zuwendungen (S.354). "Front" und "Grenzbote" vertreten dabei als einzige Zeitungen in der Schweiz die Standpunkte des Reichs. Tobler meint, es sei eine "Aufgabe" der Neutralität der Schweiz, auch den Standpunkt Nazi-Deutschlands zu vertreten. Andersdenkende bezeichnen die ehemaligen Frontisten und andere Anhänger Deutschlands als "Hitler-Brüder" (S.355).
Die Zeitung "Front" behauptet die "Volksgemeinschaft":
"Unsere Bewegung aber ist nichts anderes als die schweizerische Verkörperung des neuen Gemeinschaftsideals." (in: Front, 31.12.1940) (S.354)
Die "Front" meint, die Schweiz sei nicht "belagert", was aber die grosse Mehrheit der schweizer Politik in diesem Moment anders sieht. Die "Front" meint, Leute, die von der Schweiz als "belagerte Festung" reden, würden "Verwirrung stiften und Unheil anrichten" und seien von "Wahnvorstellungen" befallen (in: Front, 23.1.1941) (S.363).
Die Kräfte der Demokratie wehren sich gegen die Nazi-Propaganda mit Durchhaltewillen und Flüsterpropaganda [wegen Zensur des Bundesrats] (S.363-364).
Die Presse der "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" feiert den "Endsieg" schon Anfang 1941:
"Ein deutscher Sieg ... würde zu einer politischen Einigung aller kontinentalen Völker ... unter deutscher Führung hinleiten ... Umgekehrt würde ein englischer Sieg ... den Kontinent unvermeidlicherweise in ein revolutionäres Chaos hineinstürzen." (in: Beschwerdeschrift von Werner Meyer, 15.2.1941) (S.356)
Die Totalität des Rassisten-Nazi-Staates solle gemäss "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" akzeptiert werden, zur Menschenzucht "höheren Menschentums":
"Wer sich zum Ziele setzt, ein neues, höheres Menschentum zu schaffen, kann sich auf keine Kompromisse einlassen." (in: Nationale Hefte, April 1941) (S.356)
Am 15. Februar 1941 werden "Front" und "Grenzbote" für 3 Monate verboten, danach erneut verwarnt und z.T. beschlagnahmt (S.366).
Die Forderungen nach Anpassung während des Russlandfeldzugs - zunehmender Verrat bis zu TodesstrafenDie "Front" fordert am 10. Juli 1941 die "entschlossene Mitarbeit am Neuaufbau eines geeinigten Europa", ebenso Werner Meyer in seinem Vortrag "Die Schweiz in Europa" 1941. Das "Neue Europa" wird als faschistisch-nationalsozialistisches Europa definiert, unter Führung von Berlin. Die "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" meint, der Schweiz einen "Platz im neuen Europa" sicherstellen zu müssen, wie Quisling es mit Norwegen getan hat (Inf. der Woche, 30.9.1941) (S.349-350).
Schon zu Beginn des Russlandfeldzuges beschwört die "Front" den Sieg Deutschlands oder den "Untergang" der "abendländischen Kultur" in einem "Mongolensturm" (in: Front, 26.3.1942). Es gehe um die Rettung der "abendländischen Welt" (in: Front, 17.7.1941).
Mit am "Kreuzzug" beteiligt sind gemäss Front:
-- italienische Expeditionskorps
-- eine junge slowakische Armee
-- die ungarischen Honved
-- die spanische "Blaue Division"
-- Freiwillige aus Dänemark, Norwegen, Belgien, Kroatien und aus Frankreich (in: Front, 3.7.1941) (S.358).
Einige Frontisten kämpfen an der Ostfront mit und werden vom schweizerischen Militärgericht in Abwesenheit verurteilt (S.359).
Am 23. Oktober 1941 gibt die "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" eine Eingabe gegen die Bewilligungspflicht ihrer Versammlungen ab. Bundesrat von Steiger lehnt ab und empfiehlt der Sammlung, sie solle ihren Mitgliederbestand von staatsgefährlichen Elementen säubern, sonst sei das Totalverbot möglich (in: Brief, 5.5.1942; in: Front, 13.5.1942). Die Frontisten unternehmen aber keine Säuberung (in: Front, 13.5.1942) (S.376-379).
Ab 1942 werden an Zürcher Versammlungen der Frontisten Türkontrollen durch die Polizei durchgeführt. In Basel werden die Versammlungen der Frontisten ganz verboten (S.376).
Die Zensur in der Schweiz wird ab 1942 noch einmal drastisch verschärft:
-- Kritik an der Regierung wird strafbar
-- auf Verdacht sind Hausdurchsuchungen möglich
-- Verhöre über Intimsachen sind möglich
-- die Pressefreiheit ist gänzlich aufgehoben
-- die Versammlungs- und Vereinsfreiheit ist gänzlich aufgehoben
-- das Post- und Telefongeheimnis ist aufgehoben (in: Front, 19.3.1942) (S.376-379).
Am 20. Mai 1942 werden "Front" und "Grenzbote" erneut für 4 Monate verboten (S.367).
Im März 1942 fordert eine weitere frontistische Petition die Gedankenfreiheit mit 3995 Unterschriften (S.376-379).
Am 3.6.1942 greift der "N.S.-Kurier" aus Deutschland die schweizer Zensur gegen "Front" und "Grenzbote" scharf an. Eine Note des deutschen Botschaftsrates von Bibra macht auf den Bundesrat aber keinen Eindruck (S.367).
Am 3. Juli 1942 reichen die Frontisten bei der Bundeskanzlei eine Petition zur Gedankenfreiheit ein (in: Front, 8.10.1942). Die schweizer Presse erkennt sofort, dass die "Fröntler" die Gedankenfreiheit nur so lange fordern werden, wie sie die Demokratie bekämpfen können, um bei ihrer Machtübernahme dieselbe Gedankenfreiheit abzuschaffen (S.376-379).
Am 3. Juli 1942 kommt von den Frontisten eine Petition mit Antrag auf Verzicht des Neutralitätsprinzips zustande. Im August 1941 wird die Eingabe beim Bundesrat gemacht. Der Bundesrat beschliesst Nichteintreten, weil Europa sich im Kriegszustand befinde und nationale Geschlossenheit und Disziplin geboten sei (S.365-366).
Die "Front" behauptet, nationale "Sonderwünsche" hätten in Anbetracht der riesigen Aufgabe der Bekämpfung des Bolschewismus keinen Platz mehr (in: Front, 10,7.1941, 18.9.1941) (S.364).
Die "Front" beschwört am 31.7.1941 die "gemeinsame Mutter Europa", die auf eine entschlossene unterstützende Tat der Schweiz für den 1. August 1941 warte (S.359). Die Staatsraison verbietet es aber der Schweiz, sich an irgendeinem Konflikt aktiv zu beteiligen. Das gilt auch für die deutschschweizer Presse (S.360).
In der Welschschweiz hört man häufig die Meinung, ein Sieg Deutschlands sei das geringere Übel als ein Sieg Russlands (S.360).
Am 4. August 1942 lässt der Bundesrat die neutralitätsfeindliche Propaganda bei Gefängnis- und Zuchthausstrafe verbieten (S.367).
Im November 1942 kommt es zur Affäre um den Schaffhauser Reallehrer Carl Meyer, der im Lehrerzimmer allen demokratischen Kräften im Falle eines Hitler-Einmarschs mit dem Spruch "Gottlob hämmer no gnueg Bäum!" gedroht haben soll, alle Hitler-Gegner an Bäumen aufzuhängen (S.379).
Im Dezember 1942 werden Versammlungen der Frontisten "Nationale Opposition" verboten (S.376).
In der Wintersession von National- und Ständerat in Bern im Jahr 1942 wird ein Antrag auf Verbot der "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" gestellt. Bundesrat von Steiger lehnt das Verbot aber ab mit dem Argument, man könne die Fröntler besser überwachen, wenn sie sich noch nicht verstecken müssten (S.385).
Stalingrad und seine Wirkung
Ruf nach der Todesstrafe in der Schweiz
Ab Stalingrad belassen es die Frontisten bei "verhindertem Landesverrat". Gleichzeitig kommt in der schweizer Öffentlichkeit ab 1942 nach einer Häufung von Spionagefällen der Ruf nach der Todesstrafe auf, die militärrechtlich möglich ist mit der Argumentation, dass der schweizer Soldat an der Grenze sein Leben riskiere, der Verräter aber im Zuchthaus "durchgefüttert" würde und auf den Umsturz warte. Dies ginge nicht, und die Todesstrafe sei somit für Verräter legitim (S.368-369).
J.B.Rusch äussert als Leitartikler der National-Zeitung [in Basel] den Vorschlag, die Verräter im Zuchthaus zu behalten, bis der Angriff von der Seite kommt, an die der Verrat verübt wurde, und erst dann die Erschiessung vorzunehmen (in: National-Zeitung, 16.5.1942). Die "Front" reagiert mit Zorn (S.369-370)
Die "Front" lamentiert auch gegen den Begriff, die Frontisten seien eine "5.Kolonne eines fremden Landes":
"Uns Frontisten ist das traurige Schicksal beschieden, zahlreiche traurige Lumpen zu politischen Gegnern zu haben, die - ohne auch nur den Schimmer eines Beweises beibringen zu können - uns als 5.Kolonne im Dienste einer fremden Macht verdächtigten!" (in: Front, 19.2.1942) (S.370)
Weitere Fälle von Landesverrat
-- Verrat von Namen von schweizer Agenten
-- Übergabe eines Schlüssels von Bunkeranlagen in der Schweiz (S.370)
-- Verrat von Artilleriebeobachtungsposten und Festungsanlagen, Verhaftung, Selbstmord
-- Verrat von militärischen Geheimnissen von Anwälten, 10 Jahre Zuchthaus (in: NZZ, 8.7.1943)-- Bezeichnen von antifrontistischen und antinazistischen Politikern in einem Schaffhauser Staatskalender
-- regelmässiger Nachrichtendienst an Dr. Hügel, vom SD Stuttgart bezahlt [!] (S.371)
-- ein emsiger Verräter mit vielen Grenzübertritten jährlich bekommt 8 Jahre Zuchthaus und wird als "Schwabengänger" bezeichnet (S.371-372)
-- 1942-1943 kommt es zu 3 Erschiessungen von Mitgliedern der "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition", dem vierten Verurteilten gelingt die Flucht (in: NZZ, 27.9.1942/1.4.1943/6.5.1943) (S.372).
Moralisch mitschuldig am Verrat sind die Führer der Frontisten, die den Nazigeist verbreiten (S.372).
Weitere Einschränkungen gegen die Frontisten
Im Januar 1943 werden Versammlungen der Frontisten, die sich "Nationale Gemeinschaft" nennen, verboten (S.376).
Der Bundesrat greift durch. Die "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" kommt vor Bundesgericht (1.2.1943 BGr-A., Staatsr. Urteil), weil sie das Reich mit Europa gleichsetzt. Dabei herrschen in Deutschland wie in Europa militärische Besetzung, Militarismus, polizeiliche Willkür und wirtschaftliche Ausbeutung vor (S.348-349). Europa zu anerkennen hätte geheissen, die Eroberungen und Unterwerfungen der NS-Feldzüge anzuerkennen, für die grosse Mehrheit des schweizer Bewusstseins eine Unmöglichkeit (S.351).
Am 19.2.1943 wird Reallehrer Carl Meyer aus dem Schuldienst entlassen (S.367).
Die Austrittswelle seit Stalingrad ist unaufhaltsam. Im Mai 1943 beträgt die Anzahl Mitglieder bei der "Sammlung" / "Gemeinschaft" / "Opposition" noch 280 Personen gegenüber 1800 Personen im April 1942. Es macht sich ein Katzenjammer und Zweckoptimismus breit (in: Front, 10.+17.Juni 1943), mit Appell zum "Durchhalten" (in: Front, 2.6.1943, 19.6.1943) (S.386-387).
Verbot der frontistischen Partei "Sammlung" / "Gemeinschaft"
Am 7. Juli 1943 verbietet der Bundesrat die "Eidgenössische Sammlung" / "Nationale Gemeinschaft" (Bundesratsbeschluss, 6.7.1943) mit der Begründung:
-- Nichtbefolgen der bundesrätlichen Weisungen über die Neutralitätspolitik
-- enge Verflechtung der Bewegung mit landesverräterischen Elementen
-- viele Landesverräter sind Frontisten, haben höchste Strafmasse bekommen, auch Gauführer betroffen (S.388).
Die Auflösung der "Sammlung" / "Gemeinschaft":
-- Schliessung der "Führerschule"
-- Auflösung der Zeitungen "Front" und "Grenzbote"
-- Auflösen der Nebenorganisationen.
Deutschland reagiert über die Auflösung sehr verärgert (S.388).
Polemik und Anschuldigungen nach dem Verbot
Die Linken halten den rechten Parteien dauernd vor, sich mit der Front zusammengetan zu haben. Jede rechte Partei könne man "anbräunen". Das politische Klima wird dauernd vergiftet. Es kommt zu vielen Ehrverletzungsprozessen. Die Linke hat 1944 Erfolg, was wieder negative Wirkung auf die "Volksgemeinschaft" von 1940 hat. Vor allem Schaffhausen kommt politisch nicht zur Ruhe (S.390-391).
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