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Die nationalsozialistisch orientierten Front-Organisationen in der Schweiz 1930-1957

8. Die "Nationale Front" im Kampf um die Macht 1933-1935 - die Abstimmung über die "Autoritäre Demokratie" geht verloren

Hoffnungen auf einen Einparteienstaat - Kampf um die Macht - Drohungen und Gewalttätigkeiten - "Intelligenzblatt" - Ehrbeleidigungsprozesse - Selbstisolation und organisierter Terror - Parteitruppe "Harst"

von Michael Palomino (1998 / 2005 / 2010)

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aus: Walter Wolf: Faschismus in der Schweiz. Die Geschichte der Frontenbewegung in der deutschen Schweiz 1930-1945. Flamberg-Verlag Zürich 1969.


Die Hoffnungen der Nationalen Front auf Verwirklichung des Einparteienstaates - der Kampf um die Macht

Die Nationale Front behauptet, die Schweiz solle sich in ihrer Struktur Deutschland anpassen:
-- in Kopie mit gleichartigen Bewegungen im Ausland
-- weil das "Los" der Schweiz in entscheidendem Mass von Deutschland mitbestimmt sei
-- weil die Schweiz sich nicht den neuen Geistesströmungen Europas verschliessen dürfe
-- der "Anschluss" an des "Deutsche Geistesleben" sei nötig.

Dabei ist aber nur das nationalsozialistische Geistesleben gemeint, eine Absurdität der deutschen Kultur, gemäss Wolf eine Scheinkultur (S.196-197).

Widerspruch:
-- die Nationale Front ist gegen Thomas Mann eingestellt, der das Barbarentum klar definiert
-- die Nationale Front ist gegen hervorragende deutsche Künstler und Forscher eingestellt und bezeichnet Einstein als den "Relativitätsjuden" (S.197).

Die Frontendemonstrationen finden unter diesen Schlagworten statt, u.a. am 29.5.1934 unter dem Motto: "Der jüdische Marxismus muss ausgerottet werden." (S.197).

1935 gibt die Nationale Front das offene Bekenntnis zur nationalsozialistischen Ideologie ab. Sie vergiftet konsequent die politische Kultur in der Schweiz mit bewussten Provokationen und Einschüchterungen (S.197).

Drohungen und Gewalttätigkeiten der Nationalen Front

Drohungen gegen über Konrad Falke: Drohung mit KZ und Galgen (in: NZZ 4.7.1934).

Allgemeine Drohung:
"Das Regime, das nach dem heutigen kommt, wird keine billigen Rücksichten walten lassen! ... (in: Front: 20.6.1936)

Wecken des blinden Fanatismus:
"Wir kennen keine Gnade gegenüber den sozialdemokratischen Führern; wir diskutieren nicht mit ihnen, sie kommen hinter Schloss und Riegel." (in: Eiserner Besen, 17.3.1933) (S.216)

Gewalttätigkeiten von Frontisten gegen Juden:
-- 1. Mai 1937: Schmierereien an der Synagoge in Bern und an öffentlichen Gebäuden: "Juda verrecke" - "Heil Moskau" - "Heil Stalin" - "Nieder mit Motta" (in: Front, 27.5.1937)
-- Störung jüdischer Gottesdienste , Diebstahl jüdischer Kultgegenstände, Einbruch in die Klubhütte eines Freimaurers, Petardenwürfe gegen die Synagoge von Zürich und Luzern (NZZ 11.10.1934. 5.12.1934, 16.1.1935, 20.2.1935)

-- Installation von Schützenscheiben auf dem Grundstück eines Reichsdeutschen in Zürich, die Juden und Marxisten darstellen sollen (NZZ, 8.6.1939/25.11.1941)
-- Juden an Weihnachten den Bart abschneiden oder Jüdinnen an einem Vortrag ein Ei nachschleudern (NZZ 1.7.1934) (S.216)
-- Überfälle (in: NZZ 20.9.1933, 18.8.1937) (S.217)

Gewalttätigkeiten von Frontisten gegen Sozialisten:
-- Störung von Versammlungen (in: NZZ, 6.7.1934)
-- Sprengstoffanschläge gegen das "Volksrecht" am 18./19. August 1933, gegen einen Volksrechtsredaktor BZ Gerichtsakte 11.10.1934 (in: NZZ 28.4.1934, 11.10.1934, 12.10.1934) (S.217)
-- Überfälle auf Freimaurer (in: NZZ, 23.3.1934).

Gauführer Tobler deckt die Attentate. Die Täter sollen austreten und dann nach 14 Tagen wieder eintreten, sonst werden sie ausgeschlossen und müssten ein Jahr warten (Untersuchungsrapport der Bezirksanwaltschaft Zürich 11.5.1934, 4.5.1934, in Akten zum U der 1. Abt. vom 11.10.1934).

Die NZZ macht die ganze Front-Partei moralisch für die Terrorakte mitverantwortlich (in: NZZ 28.4.1934). Reaktion des Landesführers der Nationalen Front: "Wir pfeifen!" (in: Front: 30.4.1934) (S.218-219).

Gewalttätigkeiten von Sozialisten gegen Frontisten
(S.219-212)

durch absichtliche Provokationen der Frontisten: Frontisten-Versammlungen in Hochburgen der Sozialisten
-- in Winterthur-Töss (in: Volksrecht: 23/27.1.1934)
-- Demonstrationen der Front mit provokativem Charakter gegen die Sozialisten: Die Sozis lassen sich provozieren
-- der Sozialistische Kampfbund stellt sich gegen den Faschismus:
oo  24.5.1934: Versammlung der Front in Dietikon gesprengt (in: Front, 25.5.1934)
oo  29.5.1934: Frontisten werden von Sozis blutig geschlagen, auch mit Messern verletzt, an Demonstrationen in Zürich, mit Barrikaden, mit Brandreden (in: Volksrecht 30.5.1934, Zürcher Post 30.5.1934).

Reaktion der Front
Frontistische Studenten machen in Flugblättern jüdische Studenten für die Demonstrationsausfälle mitverantwortlich (in: Front, 2.6.1934).

Reaktion des antifaschistischen Kampfbunds: Flugblatt verteilen. Die Verteiler werden von frontistischen Studenten zusammengeschlagen.

Reaktion des Stadtrats Zürich: Versammlungsverbot für 10 Tage am 4. Juli 1934 ausgesprochen, mit einem Artikel des Polizeivorstandes an die Öffentlichkeit, dass die Verantwortung für das Verbot bei frontistischen, kommunistischen und sozialistischen Radaubrüdern liege (in: Neue Zürcher Nachrichten, 13.6.1934) (S.219-221).

Das Schaffhauser "Intelligenzblatt"
betont, seit seiner Gründung habe der Frontismus "Gräben aufgerissen, wie sie vor 1933 nicht bestanden hätten:

"Wie soll eine Volksgemeinschaft zustandekommen, wenn diejenigen Schweizerbürger, die weder zum Kommunismus noch zum Frontismus abschwenken wollen..., von den Frontisten einfach als "Versumpfte, Verweste, Nutzniesser, Schwindler, Betrüger, Lumpen" hingestellt ... werden?" (2.3.1935); ebenso: Bund, 9.7.1933, Thurgauer Zeitung 7.7.1934, 26.9.1934) (S.212).

Ehrbeleidigungsprozesse
-- Tobler beschimpft Stadtpräsident Klöti als "Mistfink" und muss 200 Franken Busse und die Prozesskosten bezahlen (in: Front, 4.9.1934)
-- die "Front" bezichtigt den Zürcher Stadtrat der Lüge, und muss 200 Fr. Busse bezahlen (in: NZZ 17.3.1937)
-- der "Grenzbote" nennt die Polizei Nicoles nach Zusammenstössen in Genf eine "ausländische Verbrecherkolonie", und muss 100 Fr. Busse bezahlen (26.6.1936, Obergericht Schaffhausen) (S.211).

Ein Frontist äussert gegen Bundesrat Schulthess den Vorwurf der persönlichen Bereicherung und muss 500 Fr. Busse bezahlen und 1 Woche ins Gefängnis (in: Basler Nachrichten, 26.9.1934, NZZ 3.10.1934).

Es kommt zur Demonstration gegen Schulthess und zur Hetze im Grenzboten. Der Redaktor wird zu 6 Tagen Gefängnis verurteilt, dann in 300 Fr. Busse umgewandelt (Obergericht Schaffhausen, 17.5.1935) (S.212).

Die Selbstisolation der Frontisten: kein Dazulernen
-- Abbrechen alter persönlicher Kontakte
-- um den Sieg kämpfen: siegen oder sterben (in: Front, 28.9.1935)
-- schärfster Radikalismus und Kompromisslosigkeit (in: Front, 28.9.1935).

Kampf um die Schweiz: Organisierter Terror der Nationalen Front

Die Ankündigung der Zeitung "Front":
"Jetzt beginnt der Kampf um die Schweiz. Hier gibt es ... nur noch Freunde oder Feinde." (in: Front 18.1.1935, vgl.: Grenzbote 8.7.1933).

Damit distanziert sich die Front aber von der "Volksgemeinschaft und auch vom Patriotismus, denn wenn Eidgenossen in anderen Eidgenossen Feinde erblicken, ist ja kein Patriotismus mehr möglich. Die Front pflegt die soldatische Heeressprache bei jeder Gelegenheit, schürt eine Kriegslüsternheit. Der militärische Sprachgebrauch ist an nicht-militärischen Versammlungen aber durch das Militärstrafgesetzbuch verboten. Somit kommt es zum Verbot des Schaffhauser Hallauer Treffens (in: Grenzbote 12.3.1937). Der Rekurs wird vom Bundesgericht abgewiesen (in: BGr-A.Staatsr., Urteil vom 4.6.1937) (S.221-222).

Gründung der eigenen Parteitruppe "Harst"
-- Schutz von eigenen Versammlungen
-- für Aufmärsche und Demonstrationen
-- vom Bundesgericht als staatsgefährlich taxiert (S.223).

Ausbildung des Harst-Mitglieds:

-- 22-35 Jahre alt
-- jährlich bis mindestens 25 Einsätze
-- Schulung im Zweikampf (Gruppenkampf)
-- Schulung im Handhaben von Schlag- und Wurfkörpern
-- Schulung der körperlichen Leistung
-- Dienstbuch, Harst-Abzeichen, Ausweis, vier Armbinden weiss/rot/blau/gelb, Notverband
-- "Ausrüstung": Schlagringe, Gummiknüppel, Stahlruten, Stinkbomben, Sprengkörper (S.223).

Auflösung von "Harst" und Gründung des "Antifaschistischen Kampfbunds" 6. Juli 1934

Reaktion: Zürcher Regierungsratsbeschluss: Verbot für Selbstschutz- und Angriffsorganisationen für politische Parteien. Die Polizeidirektion Zürich führt den Beschluss durch.

Toblers
Reaktion: Man werde sich an das Verbot erinnern, wenn man die modernen Landvögte verjagt haben werde... (in: Front 11.7.1934) (S.224).

Terrororganisation der Nationalen Front: Gruppe "Säntis" (Gruppe "S")
Es handelt sich dabei um die Gruppe um den Täter des Bombenattentats auf den Volksrecht-Redakteur, eine Unterabteilung des Harstes:

-- den Mitgliedern wird absolute "Zuverlässigkeit" befohlen
-- die Mitglieder müssen "allzeit" zu jedwelchem Einsatz für Terrorakte bereit sein auf Befehl von Gruppenharst-/Oberharst-/Gau- oder Landesführer (S.224).

Weitere Unruhen auch nach dem Harst-Verbot
-- 4.4.1935: Aus der Wahlkundgebung der Nationalen Front in Wetzikon wird eine Saalschlacht (NZZ, 5.4.1935)
-- 22.6.1935: Petardenanschlag der Nationalen Front auf das Zürcher Schauspielhaus (NZZ, 24.6.1935) (S.224)
-- 8.7.1935: Handgemenge zwischen einem Frontisten und einem Kommunisten im Kantonsrat endet mit Verweis beider Parteien (NZZ, 8./9.7.1935)
-- Oktober 1935: Sozialistische Veranstaltung in Zürich artet in Schlägerei aus mit frontistischen Besuchern, Tobler lässt sich mit Verbandsturban demonstrativ fotografieren (in: NZZ, 23.10.1935)
-- 25.6.1935: Frontisten stören die Vereinigungsfeier von Schaffhauser Kommunisten und Schaffhauser Sozialisten in Feuerthalen, zwei Mal Schlägerei (in: Grenzbote, 26.6.1935) (S.225).

Spezialfall: Novemberunruhen 1934 in Zürich wegen Kabarett "Pfeffermühle"

Das Kabarett von Erika Mann, der Tochter von Thomas Mann, hält die Erstaufführung des Stücks "Professor Mannheim" von Friedrich Wolf ab. Die Zeitung "Der Reichsdeutsche" hetzt am 10.11.1934 dagegen und bezeichnet Friedrich Wolf als "Pest" (S.225). Die Zeitung "Front" hetzt mit und bezeichnet das Kabarett "Pfeffermühle" als "Emigrantenkabarett, bezeichnet das Stück "Professor Mannheim" als "jüdisches Gift", das die Völker verhetze (19.11.1934).

Die Zeitung "Front" verteidigt damit das 3.Reich und beweist damit, dass sie keine Nationalinteressen vertritt (S.226).

Die Stadthalle-Versammlung ist wieder von Aufhetzungen und spontanen Versammlungen begleitet (in: Neue Zürcher Nachrichten, 24.11.1934; NZZ 27.11.1934). 5 Tage lang kommt es zu organisierten Demonstrationen mit Auseinandersetzungen mit der Polizei, Schüsse, fallen, Tränengas im Theater, Stinkbomben (in: NZZ, 18.-23.11.1934; auch 27./28.11.1934).

Die Demonstrationen und Störaktionen sind von Henne gesteuert, der dann selbst 48 Stunden im Gefängnis verbringt. In der Folge wird das Pfeffermühle-Kabarett in verschiedenen Landesgegenden verboten (S.226).

Reaktion:
Es bilden sich Kampfgruppen gegen geistigen Terror, z.B. Kundgebungen (in: NZZ, 13.12.1934). Die Juristen können einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Worten des "Reichsdeutschen" und den Taten der Front nachweisen. Es ist nun für jeden in der Schweiz ersichtlich, dass die Front von äusserer Macht gesteuert und nicht patriotisch agiert (S.227).

Es kommt noch zur offenen Auflehnung der Nationalen Front gegen die Behörden, z.B. am 1. August. Reaktion: Die Front wird durch den Stadtrat Zürich am 1. August mit regelmässigen Demonstrationsverboten belegt. Die Front bereitet trotzdem Fackelzüge zwischen Bürkliplatz und Paradeplatz vor, die durch Polizeieinsatz verhindert werden (S.227).

Die Gründe für das Scheitern der Nationalen Front: Abhängigkeit vom Ausland, Ideenlosigkeit und innere Uneinigkeit
-- Unduldsamkeit gegen den Gegner
-- übertriebene Kritik an allen staatlichen Einrichtungen
-- mangelnde Bereitschaft zu sachlicher Arbeit und positiven Leistungen
-- Anlehnungen an das Ausland
-- schon Ende 1933 werden die Mängel an der Entwicklung sichtbar
-- die ewige Ankündigung "Der Tag wird kommen..." wirkt monoton und ideenlos
-- Ablehnen sachlicher Arbeit
-- kein Zulassen von Vertretungen in Kommissionen
-- Verzicht auf Parteiparolen bei Abstimmungen, weil das System das falsche sei (S.228-232)
-- auch: Unstimmigkeiten in den eigenen Reihen: Henne verdrängt Biedermann, Gruppen führen Fusionsverhandlungen, und die Front-Leitung verhindert Fusionen etc. (S.233).

Abstimmungen und Kalkül: Aufwind für die Front 1934
Am 11. März 1934 wird das eidgenössische Staatsschutzgesetz verworfen.

Aber es kommt auch zu einem Sieg für die Front: Zwei Bundesräte müssen gehen. Nun bricht in Bern Streit um die Nachfolge der Bundesräte aus, mit Staatskrise. Die Front liegt im Aufwind (S.233).

Die Taten Hitlers und der NSDAP 1934 und die Wirkung gegen die "Front"
-- 30. Juni 1934: SA-Führer Röhm wird ermordet
-- 25. Juli 1934: Bundeskanzler Dollfuss wird von Nazis weggeputscht

->> die schweizer Bevölkerung erwacht und weiss ab jetzt, wohin die "Front" steuern will
->> die Front wird in der Schweiz gesellschaftlich an den Rand gedrängt, auch grosse "Gautagungen" nützen nichts
->> die Front beklagt viele Austritte und registriert nur wenige neue Eintritte in die Partei (S.234)
->> es kommt sogar zu Passivität in den eigenen Reihen, die nur mit einem "kleinen inneren Terror" und Zwang überwunden werden kann (S.235).

Ab Herbst 1934 organisiert die Front Werbezüge auf dem Land in Form von "Ausmärschen" (S.235), womit aber kaum Stimmengewinne erzielt werden (ca. 2% im Durchschnitt). Alle Kantonsratsmandate im Kanton Zürich kommen weiterhin aus der Stadt Zürich selbst.

Kommentar der "Zürcher Post": Hitlers Reich wird länger als 1000 Jahre bestehen müssen, um die Schweiz in einen nazistischen Staat zu verwandeln (S.236).

Frontisten sammeln Unterschriften für eine "autoritäre Bundesverfassung"
Die Abstimmung zur Totalrevision der Bundesverfassung ist mit einer grossen Fehlprognose behaftet, denn die Unterschrift zur Initiative heisst nicht, dass dann auch so abgestimmt wird (S.237)

Die Front initiiert die Initiative zur Totalrevision der Bundesverfassung am 18.3.1934 in der Hoffnung, die verschiedenen frontistischen Bewegungen zu bündeln (S.233). Hierzu schliessen sich die frontistisch-schweizerischen Gruppen am 23. und 25.6.1934 zu einer gemeinsamen Aktion zusammen und bilden eine "Tatgemeinschaft":

-- die Neue Schweizerische Nationale Front
-- die Heimatwehr
-- die Schweizerischen Faschisten
-- die Eidgenössische Front
-- der Bund für Volk und Heimat
-- das Aufgebot
-- die Jungkonservativen (S.237).

Sie sammeln bei 50.000 erforderlichen Unterschriften 77.578 Unterschriften, hauptsächlich aus den Kantonen Schaffhausen, Zürich, St. Gallen, Aargau, Thurgau und Bern (S.238), unter 1000 aus Glarus, Basel-Stadt, Solothurn, Waadt und Luzern, keine Unterschriften aus Appenzell, Basel-Land, Uri, Fribourg, Neuenburg und Genf (S.239).

Die Verfassungsrevision ist aber an kein Programm geknüpft. Die Nationale Front behauptet:

"Wir haben kein Programm, wir sind das Programm" (S.240).

Es herrscht in diesem Sinn gemäss Walter Wolf eine totale Kopflosigkeit (S.240).

8.9.1935: Abstimmung über die "Autoritäre Demokratie" - vernichtende Niederlage für die Front

Die Abstimmungsvorlage am 8. September 1935 stösst auf eine Ablehnung bei der Bevölkerung im Verhältnis 5:1, v.a. auch auf Ablehnung in den Kantonen Zürich und Schaffhausen (S.240).

Verluste der Frontisten bei den Nationalratswahlen November 1935 - Landesring
Trotz eines unheimlichen Aufwands bei Kundgebungen erleben die frontistischen Gruppen einen Rückgang. Noch im Frühling 1935 war die Front in der Stadt Zürich die drittstärkste Partei, nach dem November 1935 rutscht sie auf den 6. Platz, im Kanton auf den 7. Platz mit nur noch einem Mandat.

Grund u.a. ist der Auftritt des Landesrings mit Duttweiler, der 5 Mandate erhält, ohne jede Werbung und ohne Zeitung (S.242-243).


Schaffhausens Front verliert gegenüber 1933 50% der Anhänger. In den Kantonen Bern und Thurgau sinkt die Front unter 3% (S.243-244).

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