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Teil 3: Die offizielle Untersuchung und die Vertuschung
Die "Flugunfalluntersuchung" im Propagandafilm "Mayday" -- Die fehlenden Hügel auf der Karte -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Hügel vor der Piste sind nicht einfach Routine, sondern sind bei Nebel und Schneefall ohne Sicht brandgefährlich -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Fluglotsin blieb allein und ohne Nachhaken oder Entscheidungskraft - denn sie war mit 2 Landungen und mehreren Starts alleingelassen worden!!! -- Das Chaos mit den Distanzangaben im Abschlussbericht - wird im Film "Mayday" gar nicht erst erwähnt -- Film "Mayday" mit Foto mit Distanzangabe "1.3 miles" statt "2.2 NM" -- Giga-Lüge im Film: Die Fluglotsin hätte auf Piste 14 umentscheiden können - Lutz hätte die Landung auf Piste 28 verweigern können - also sind die Fluglotsen unschuldig? - NEIN -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Möglichkeit eines "Höhencheck" wird unterschlagen! -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Auch die Empfehlung des BfU von 1990, überall Höhenwarnsysteme zu installieren, wird unterschlagen -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Nur die Piloten haben versagt - und alle anderen werden reingewaschen -- Und nun hetzt der Film "Mayday" gegen Lutz -- Giga-Lüge im Film "Mayday": 6,4 km vom Kurs abgekommen? - Unmöglich - alles gelogen -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Das BfU stellt das Entfernungsmessgerät DME in Zweifel - aber es funktionierte perfekt -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Das BfU verwechselt 2 km mit 2 NM (nautischen Meilen) -- Starker Verdacht: Die Angestellten des BfU wurden für den Propagandafilm "Mayday" bestochen, um dort nur Aussagen gegen den Piloten Lutz zu machen und alle anderen Faktoren zu verschweigen -- Der steile Sinkflug von Flugkapitän Lutz -- Giga-Lüge im Film "Mayday": Die effektive Höhe der Bäume und die Gefährlichkeit der Hügel wird verschwiegen -- These: Die Hügel von Bassersdorf waren nicht im Bewusstsein von Lutz - Blackout -- FALSCH: Schockzustand des Copiloten - 24 Sekunden lang sagt er kein Wort mehr -- Das Manöver zum Durchstarten kam zu spät - 1 Sekunde zu spät -- Die fehlenden technischen Kontrollen für den gefährlichen Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten -- Die fehlenden Wiederholungsprüfungen für Piloten -- Das BAZL von Bundesrat Leuenberger kontrollierte die Crossair nicht!!! -- Die Schuld: Verkehrsdepartement Leuenberger, BAZL, Flughafen Unique, die Fluglotsen von Skyguide und der Kartenverlag Jeppesen -- Die Sicherheitsempfehlungen des Bundesamts für Unfallverhütung -- Ein paar Lügen im "Abschlussbericht" -- Die falsche Bilanz im Propagandafilm "Mayday" -- Bilanz: Der Film "Mayday" verschweigt einiges - Leuenberger gehört an den ich weiss nicht was -- Zusammenfassung: Die Lügen und Fälschungen im Film "Mayday" - gefälschte Daten, um dem Piloten Lutz alle Schuld zuzuschieben -- Die vorgeschlagenen Massnahmen ("Sicherheitsempfehlungen") des Bundesamtes für Unfallverhütung (Unterabteilung Flugunfalluntersuchungen) sortiert nach Sachbereichen
Schema des gefährlichen Anflugs auf Piste 28 von Zürich-Kloten, Panorama 02 [17+18]
Analyse von Michael Palomino (2013)
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http://www.youtube.com/watch?v=jhA-IWo7dP0
-- Abschlussbericht des Bundesamts für Unfallverhütung BfU zum Absturz von Crossair 3597: http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//1793_d.pdf
Die "Flugunfalluntersuchung" im Propagandafilm "Mayday"
Daniel Knecht vom Bundesamt für Unfallverhütung (BfU) erreicht die Unfallstelle [Video "Mayday", 17min.35-40sek.].
Daniel Knecht, Ermittler vom Bundesamt für Unfallverhütung (BfU), Video "Mayday", 17min.55sek. [1], gibt im Film seine Show ab und verschweigt alle Schuldigen auf der Seite der kriminellen, schweizer Regierung mit Bundesrat Leuenberger und dem BAZL...
Das "Büro für Flugunfalluntersuchungen" ist eine Unterabteilung des Bundesamtes für Unfallverhütung (BfU).
"Ich bekam von unserem Rettungsdienst ungefähr um 22 Uhr 30 einen Anruf. Eine halbe Stunde später war ich an der Unfallstelle. Der hintere Teil des Rumpfes war noch intakt. In diesem Teil sassen auch die meisten unverletzten Überlebenden." [Video "Mayday", 17min.40sek.-18min.0sek.]
Die Position des Wracks weit vom Flughafen entfernt ist für die Ermittler interessant.
-- die Absturzstelle ist 4 km von der Landebahn entfernt [Video "Mayday", 18min.20-38sek.]
-- die Maschine war nicht dort, wo sie hätte sein sollen [Video "Mayday", 18min.40-43sek.]
-- "die Maschine zerschellt an einem Hügel östlich von Bahn 28, das heisst, sie flog zu tief" [Video "Mayday", 18min.43-49sek.]
-- "da muss man sich fragen, warum flog sie zu tief" [Video "Mayday", 18min.49-53sek.]
Ausländische Vertreter an der Unglückstelle
<Gemäss Anhang 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (ICAO Annex 13) haben die Herstellerstaaten des Flugzeuges und die Heimatländer der Fluggäste die Möglichkeit, bevollmächtigte Vertreter zur Untersuchung zu entsenden. Von dieser Möglichkeit machten das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland (UK) als Herstellerstaat des Flugzeuges und die Bundesrepublick Deutschland (BRD) als Vertreter von hinterbliebenen deutschen Staatsangehörigen Gebrauch.> [web46 Abschlussbericht S.11]
Die Flugschreiber werden in den Trümmern gefunden, in gutem Zustand [Video "Mayday", 18min.58-19min.6sek.].
Zwei Flugschreiber werden gefunden, Video "Mayday", 19min.1sek. [2]
Absturzstelle der Crossair 3597, Luftaufnahme [3]
Das intakte Heckteil: Video "Mayday", 19min.18sek. [4]
Die abgebrannte Passagierkabine und das Cockpit: Video "Mayday", 19min.20sek. [5]
Die Leitung der Unfalluntersuchung durch das Bundesamt für Unfallverhütung wird von Jean Overney übernommen.
Jean Overney, Untersuchungsleiter des Bundesamts für Unfallverhütung (BfU): Video "Mayday", 19min.48sek. [6] gibt im Film "Mayday" auch seine Show ab und nimmt sogar die Fluglotsen in Schutz, die zum grossen Teil gar nicht da waren, und verschweigt, dass die alleinige Fluglotsin noch mehrere Starts zu betreuen hatte...
-- der Kapitän war "sehr erfahren" mit über 17.000 Flugstunden, war Fluglehrer und Prüfer, war über 20 Jahre bei Crossair unter Vertrag [20min.18sek.]
-- "Die Flugschreiber ["Data Flight Recorder"] werden an ein Labor in Paris geschickt, um die Daten auszuwerten." [Video "Mayday", 20min.20sek.]
-- Wrackteile vom Unfallort werden geborgen, um Hinweise zu finden ["Mayday", 20min.35sek.]
-- die Position der Schalter im Cockpit [die Position der Schalter beim Absturz] ist sehr wichtig ["Mayday", 20min.35-37sek.]
-- man kann bei Anzeigen mit Leuchtdioden anhand der Drähte feststellen, "welche Anzeigen oder auch Warnlichter zum Zeitpunkt des Aufschlags leuchteten" ["Mayday", 20min.37-55sek.]
-- ein verblüffendes Wrackteil ist die Ölstands-Anzeige für die vier Triebwerke, wo eine Anzeige verkehrt eingebaut ist ["Mayday", 21min.18sek.], und sofort stürzt sich das BfU auf die Crossair. Alle "wollten wissen, wie man ein Flugzeug steuern kann, wenn ein Instrument verkehrt eingebaut war." ["Mayday", 21min.26sek.]. Overney: "Es war kein allzu wichtiges Instrument. Man konnte es noch lesen, wenn es kopfüber eingebaut war." ["Mayday", 21min.32sek.].
-- die Ermittler schlussfolgern, dass es am Flugzeug noch andere Fehler geben könnte. Overney vermutet Wartungsmängel, und nun wird die Wartung bei Crossair unter die Lupe genommen [21min.47sek.]
-- die Triebwerke des Flugzeugs haben alle funktioniert: Erde, Äste und andere Gegenstände in den Triebwerken zeigen, dass alle gut funktioniert haben ["Mayday", 22min.10sek.]
-- nun warten alle auf die Ergebnisse der Flugschreiber-Auswertung ["Mayday", 22min.26sek.]
[Durch die falsch eingebaute Ölanzeige hetzen die schweizer Medien nun gegen die Crossair und vertuschen alle Schuld der Behörden bei Verkehrsdepartement Leuenberger und die Schuld der Fluglotsen].
Die fehlenden Hügel auf der Karte
-- das BfU bemerkt, dass "irgendetwas die Crew auf tragische Weise irregeführt haben muss" ["Mayday", 22min.35sek.]
-- der Film "Mayday" zeigt die Flugkarten, die praktisch unversehrt im Cockpit gefunden werden ["Mayday", 22min.40sek.]
Die Flugkarte vom Ostanflug mit Piste 28 auf Kloten, wo die beiden Hügel bei Bassersdorf fehlen, Video "Mayday", 23min.1sek. [7]
Der Film "Mayday" verschweigt, dass es die Aufgabe des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL gewesen wäre, die Karten zu kontrollieren...
-- das BfU muss herausfinden, ob es am Anflug oder am Flugzeug lag [22min.50sek.]
-- die Anflugkarten liefern Richtungsangaben und Funkfrequenzen [23min.0sek.]
-- die Ermittler der BfU machen die erschreckende Entdeckung: "Auf der Karte ist der Hügel nicht zu sehen, auf den die Maschine gestürzt ist" [23min.19sek.]
Der Abschlussbericht erwähnt die fehlenden, gefährlichen Hügel in der Anflugkarte der Piste 28 gleich mehrmals:
Film "Mayday": Ein Untersuchungsbeamter untersucht die Karte für den Anflug auf Piste 28 mit der Lupe, 23min.8sek. [8]
Seite 13:
<Der Höhenzug, den das Flugzeug berührte, war auf der Anflugkarte, welche die Flugbesatzung verwendet hatte, nicht eingetragen.> [web46 Abschlussbericht S.13]
Seite 100:
<In der Anflugkarte 13-2 vom 10. November 2000 des Jeppesen route manual, welche die Flugbesatzung verwendete, waren keine Flughindernisse im Anflugsektor der Piste 28 eingetragen. In der Anflugkarte LSZH AD 2.24.10.7-1 des Schweizer Luftfahrthandbuches AIP, die den standard VOR/DME approach 28 beschreibt, sind zwei befeuerte Flughindernisse mit den üblichen Symbolen im Anflugsektor verzeichnet (vgl. Anhänge 7 und 8).> [web46 Abschlussbericht S.100]
Die Anflugkarte Nr. 23-2 für die Piste 28 des Flughafens Zürich-Kloten des Handbuchs des Jeppesen-Verlags [9]
Der Abschlussbericht empfiehlt als Massnahme: "Eintragung von Flughindernissen im Jeppesen route manual" [web46 Abschlussbericht, S.13]
Und: Der Abschlussbericht empfiehlt ebenso als Massnahme "Geländeprofil auf Anflugkarten" [web46 Abschlussbericht S.13].
Nun, es sind Profile für die Anflüge vorhanden, aber eben ohne "Gelände"!!!
Das Anflugprofil auf der Karte Nr. 23-2 für die Piste 28 von Zürich-Kloten, die Hügel fehlen [10]
Und das schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte nie auch nur 10 Minuten Zeit, zusammen mit einem Piloten die Anflugkarten für den gefährlichen Anflug auf die Piste 28 zu kontrollieren. Scheinbar verfügt das BAZL über keine Kontakte zu Piloten, sonst wären die Karten und Profile niemals so unvollständig gewesen...
-- BfU-Untersuchungsbeamter Knecht meint: "Mängel in den Angaben können die Crew so irreführen, dass sie schliesslich falsche Entscheidungen trifft" [23min.29sek.]
-- nun meint das BfU mit ihrem Leiter Overney aber, für eine fremde Crew, die den Flughafen nicht kennt, würde eine fehlerhafte Karte wohl eine Gefahr darstellen, aber der Crossair-Pilot Lutz fliege nun doch schon 15 bis 20 Jahre lang den Flughafen Zürich-Kloten an und deswegen spiele diese kleine Karte keine Rolle. "Die Ermittler schliessen daraus, dass die Anflugkarte zwar mangelhaft war, aber bei dieser Crew nicht die Unfallursache sein konnte." [24min.12sek.]
Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Hügel vor der Piste sind nicht einfach Routine, sondern sind bei Nebel und Schneefall ohne Sicht brandgefährlich
Die Tatsachen sehen - leider - anders aus:
Der Sensor des Flugzeugs misst den bewohnten Boden. Der Wald kommt erst, als der Hügel überflogen werden muss. Das heisst, diese Hügel bei Bassersdorf sind eine dreifache Falle:
1. die Hügel liegen kurz vor einer Landepiste und provozieren einen Anflugwinkel von 6º (im Profil sind pauschal 5,3º angegeben)
2. auf den Hügeln steht hoher Wald mit einer durchschnittlichen Baumhöhe von 50m, so dass die Flughöhe sich kurz vor der Landung um 50m reduziert
3. diese bewaldeten Hügel liegen in einem notorischen Winter-Nebel-Gebiet, im Nebelmeer der Schweiz
4. diese bewaldeten Hügel haben schon ein Warnlicht drauf, sind "befeuert", aber im dichten Nebel können die Piloten das Warnlicht nicht sehen...
Die Tatsache, dass diese gefährlichen, bewaldeten Hügel in einem notorischen Winter-Nebelgebiet kurz vor der Piste 28 am Flughafen Zürich weder in der Karte noch im Profil eingezeichnet sind, scheint in diesem Fall absolut kriminell.
Die Daten der Flugschreiber: Triebwerke funktionierten einwandfrei
-- die Triebwerksdaten des Flugschreibers bestätigen, alle Triebwerke haben einwandfrei funktioniert, haben "völlig normal gearbeitet" ["Mayday", 24min.31sek.]
-- mechanisches Versagen "kann ausgeschlossen werden" [24min.37sek.]
Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Fluglotsin blieb allein und ohne Nachhaken oder Entscheidungskraft - denn sie war mit 2 Landungen und mehreren Starts alleingelassen worden!!!
-- die BfU stellt sich die Frage, ob die Fluglotsin das Flugzeug falsch angeleitet hat [24min.49sek.]
-- die Aufzeichnungen der Unglücksnacht werden untersucht und die BfU macht eine "beunruhigende Entdeckung": "Der Tower des Flughafens war zur Zeit des Absturzes unterbesetzt." [25min.0sek.]
-- Der Supervisor verliess den Raum: "Er ging vor Ende seiner Schicht" [25min.3sek.]. Der Supervisor im Tower ging früher nach Hause und liess eine einzelne Fluglotsin mit der Landeeinweisung von Flug 3597 allein." [25min.12sek.]
-- Overney: "Sie war noch ziemlich jung und hatte noch nicht allzuviel Erfahrung." [25min.18sek.]
-- der Gesprächsablauf zwischen Flugsicherung und Flugzeugcrew werden überprüft. "Sie suchen Hinweise darauf, ob die Fluglotsin einen Fehler gemacht hat". "Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Fluglotsin der Crew falsche Instruktionen gegeben hätte." [25min.44sek.]
Nun, die Details im Untersuchungsbericht zeigen etwas ganz anderes: Die Fluglotsin war wurde nicht nur mit den letzten zwei Crossair-Anflügen alleingelassen, sondern:
Die Fluglotsin hatte auch noch ungefähr 3 Starts zu betreuen - ganz alleine. Zitat im Abschlussbericht auf Seite 122:
<2.2.7.4.3 Durchführung des Standard VOR/DME Approach 28
Der standard VOR/DME approach 28 wird nicht mittels Radarführung sondern in Eigennavigation geflogen. Der APP-FVL (A) [Anflug-Fluglotse A] übergab um 21:03:01 UTC [22:03:01 MEZ] die Maschine an Zurich Aerodrome Control 1 (Zurich tower) bei Beginn der Rechtskurve zur Anfluggrundlinie von 275° Richtung VOR/DME KLO, ca. 11 NM [nautische Meilen, 20,37 km] östlich des Flughafens, ohne sich zu vergewissern, dass sich Flug CRX 3597 im Endanflug (final approach track) befand. Um 21:05:21 UTC [22:05:21 MEZ] meldete sich CRX 3597 erstmals auf der Frequenz von ADC 1: „Tower guten Abig, CRX 3597, established VOR/DME runway 28“. Der APP-FVL (B) [die Anflug-Fluglotsin B], der [die] vom APP-FVL (A) die Aufgabe zur Überwachung der CRX 3597 übernahm, hatte gleichzeitig noch einige Abflüge zu betreuen. Er [die Fluglotsin] gab an (vgl. Kapitel 1.8.4), dass er [sie, die Fluglotsin] die Maschine [von Crossair 3597] auf seinem Radarbildschirm sah. Die Höhe derselben habe er [sie, die Fluglotsin] lediglich bei ca. 6 NM [11,1 km] bewusst wahrgenommen, als er [sie, die Fluglotsin] auf dem Radarbildschirm eine Höhe von ungefähr 3600 ft [1097,3 m.ü.M.] feststellte. Er [sie, die Fluglotsin] habe keine weiteren Kontrollen der Höhe [Höhenchecks] gemacht, da sich das Flugzeug in Eigennavigation befand.> [web46 Abschlussbericht, S.122]
Nun wird klar, wieso die Fluglotsin keine Höhenchecks gemacht hat und ohne Nachhaken oder Entscheidungskraft blieb: Die Fluglotsin war noch mit einigen, das heisst, mindestens drei Starts beschäftigt - ganz alleine. Und dies wirft nun ein katastrophales Licht auf den Flugverkehrsleiter des Kontrollturms des Flughafens Zürich-Kloten, der schon um 22:03 nach Hause ging, statt seinen Dienst bis 23 Uhr zu erfüllen...
Die Fluglotsin meinte, für einen weiteren Höhencheck bestand "ihrer Ansicht nach [...] keine Notwendigkeit" - dabei war sie mit etwa 3 startenden Flugzeugen beschäftigt
Auf Seite 66 gibt der Abschlussbericht die komplette Aussage der arroganten Fluglotsin wider, die meint, Höhenchecks für VOR/DME-Anflüge bei Nacht und Nebel seien nicht notwendig:
<Es wurde festgestellt, dass der [die] zum Unfallzeitpunkt zuständige APW-FVL [die Fluglotsin] die CRX 3597 ab einer Distanz von 9 NM [9 nautische Meilen, 16,67 km] der Pistenschwelle 28 im Rahmen einer Radarüberwachung (radar monitoring) betreute. Dabei gab der APW-FVL [Approach Control West-Fluglotse] an, dass er die Maschine auf seinem Radarbildschirm sah, als sie sich in einer Distanz von 9 NM, 6 NM [11,1km] und ungefähr 4 NM [7,4km] zur Pistenschwelle befand. Die Höhe derselben habe er [sie, die Fluglotsin] lediglich bei ca. 6 NM [11,1km] bewusst wahrgenommen, als er [sie, die Fluglotsin] auf dem Radarbildschirm eine Höhe von ungefähr 3600 ft [1097,3m] feststellte.
Der FVL [die Fluglotsin] sagte aus: „Später machte ich keine Höhenkontrolle mehr. Ich überwachte lediglich den weiteren Flugweg. Der Grund, warum ich keine bewussten Höhenchecks vornahm war, dass sich das Flugzeug in Eigennavigation befand und in diesem Status meiner Ansicht nach für mich keine Notwendigkeit bestand, im Rahmen eines radar monitoring solche Höhenchecks durchzuführen.“ > [web46 Abschlussbericht, S.66]
Die Fluglotsin ist eine der vielen Mördern in diesem Fall von Crossair 3597
Wer bei Nacht und Nebel bei VOR/DME-Anflüge keine routinemässigen Höhenchecks macht, wird bei einem Absturz zum Mörder, in diesem Fall eine Mörderin, denn mit Pilotenfehlern oder Instrumentenfehlern muss man immer rechnen. Aber in der Schweiz wird ja jeweils immer alles auf die Toten abgeschoben, in diesem Fall auf die toten Piloten.
Der Flugleiter, der nach Hause ging - ein Mörder von vielen in diesem Fall
Auch der Flugleiter, der die Fluglotsin bei Nacht und Nebel mit 2 Landungen und mindestens noch 3 Starts alleine liess, ist ein Mitmörder, denn er war eine der Instanzen, die nicht nur die Begleitung der gefährlichen Anflüge hätte unterstützen können, sondern der Flugleiter, der nach Hause ging, war derjenige, der auch die routinemässigen Höhenchecks hätte vorschreiben können.
Verkehrsminister Leuenberger und das BAZL haben die Fluglotsen nicht im Griff - ein Mörder von vielen in diesem Fall
Schlussendlich ist es die Verantwortung des Verkehrsministers und des Bundesamts für Zivilluftfahrt, Notmassnahmen für die Prävention bei einer Landepiste zu treffen, um dort die Sicherheit zu erhöhen und die Lebensgefahr zu minimieren. Aber es wurden keine Anweisungen gegeben, weder
-- obligatorische Höhenchecks bei Nacht-und-Nebel-Anflügen
-- und es wurden nicht einmal die Karten kontrolliert...
Damit wurden eigentlich die einfachsten pädagogischen Prinzipien und Richtlinien verletzt, die das Leben erfordert, um keine Gefahrensituationen in der Fliegerei bei Nacht und Nebel zu verursachen.
Mörder im Fall des Absturz von Crossair 3597
-- die Fluglotsin, die nicht einen einzigen Höhencheck machte
-- der Flugleiter, der nach Hause ging, statt die 2 Nacht-und-Nebel-Landungen und die ca. 3 Starts noch abzuwickeln mit der Berücksichtigung, dass in der Nacht der Nebel immer dichter und nicht lichter wird
-- Verkehrsminister Leuenberger und das BAZL, die weder die Fluglotsen im Griff hatten noch die Anflugkarten kontrollierten
-- Flughafen Unique mit BAZL und Verkehrsminister Leuenberger, die keine Notverordnung in Gang setzten, um die Prävention mit ILS- und Höhenkontrollsystem schnellstens zu installieren.
Das Chaos mit den Distanzangaben im Abschlussbericht - wird im Film "Mayday" gar nicht erst erwähnt
Bezugspunkte für Distanzangaben zu einer Flugpiste sind
-- der Funkturm (Kontrollturm), im Fall von Piste 28 1,7km nach der Pistenschwelle
-- die Pistenschwelle (der Beginn der Piste)
-- die Pistenbefeuerung (die Lichtanlage vor der Piste), im Fall der Piste 28 700 m vor der Pistenschwelle.
Der Pilot von Crossair 3891 meldet eine Sichtweite von "2,2 NM" (nautische Meilen, 4,07 km)
-- dann wird der Funkspruch des Crossair-Flugs CRX 3891 gefunden, "der Minuten zuvor gelandet war". Der Abschlussbericht zitiert den Funkspruch aus dem Flugschreiber:
<Um 21:03:29 UTC [22:03:29 MEZ] landete eine Embraer EMB 145 mit Flugnummer CRX 3891 auf Piste 28 und übermittelte um 21:04:31 UTC [22:04:31 MEZ] auf der Frequenz von Zurich Tower folgende Information:
„Ja, just for information, ähm..., the weather at... for runway 28 ist äh... pretty minimum; so we had runway in sight about 2.2 NM distance away“.> [web46 Abschlussbericht S.19]Eine deutsche Übersetzung ist etwa so:
"Nur eine kleine Information - öhm..., das Wetter ist für die Piste 28 - öhm... wirklich an der Grenze; wir hatten erst bei ungefähr 2,2 nautischen Meilen [4,07km] Sicht auf die Piste."Nun gibt es da aber ein Problem: Im hinteren Teil des Abschlussberichts des Bundesamts für Unfallverhütung (BfU) wird die Distanz mehrmals mit "2.2 DME distance away" angegeben, also 2,2 nautische Meilen (4,07 km) vom Funkturm entfernt.
oder: Der Pilot von Crossair 3897 meldet die Sichtweite von "2,2 NM" in Bezug auf den Kontrollturm "VOR/DME KLO"
Dasselbe Zitat im Abschlussbericht S. 137 lautet so: „Just for information, the weather for runway 28 is pretty minimum, so we had runway in sight about 2.2 DME distance away“. (Abschlussbericht, S.137)
Übersetzung: "Nur eine Information, das Wetter für die Piste 28 ist wirklich grenzwertig, wir haben die Piste erst bei ungefähr 2,2 Entfernung vom DME-Kontrollturm gesehen".
Nun müsste man genau nachkontrollieren, was der Pilot der Embraer von Crossair 3891 gesagt hat. Auf den letzten Seiten des Abschlussberichts wiederholt sich gleich mehrmals die Angabe, dass es "2.2 DME distance away" oder "2.2 NM DME distance away" heissen muss, das heisst, die Sicht auf den Kontrollturm war 2,2 NM (4,07km). Davon muss man 1,7 km Pistenlänge abziehen und so erhält man die Sichtweite auf die Pistenschwelle, die somit nur 2,3 km war. Die Sichtweite auf die "Pistenbefeuerung" ist dann nochmals 700 m weniger und war nur 1,6 km. Der Anflugwinkel von Crossair 3891 im Endanflug war dann 6º und das war sehr steil:
"Entspricht die tatsächliche Sicht dem zum Unfallzeitpunkt gültigen Minimum von 2000 m, kann die Anflugbefeuerung frühestens ab einer Distanz von 2.3 NM DVOR KLO [4,26 km] erkannt werden (vgl. Anhang 11, Punkt P-3). Da ein Endanflug nach Sicht von diesem Punkt aus einem Anflugwinkel von rund 6° zur Pistenschwelle hin entspricht, besteht die Gefahr eines unstabilisierten Endanfluges in Bodennähe." (Abschlussbericht S.123)
Das heisst, 2,3 NM (4,26 km) Sicht zum Kontrollturm, minus 1,7 km = 2,56 km Sicht auf das Pistenende, minus 700 m bis zum Beginn der Pistenbefeuerung = 1,86 km Sicht auf die Pistenbefeuerung.
Weiter hinten im Abschlussbericht beziehen sich die 2,2, NM (4,07 km) immer wieder auf den Kontrollturm "VOR/DME KLO":
"Rund drei Minuten vor dem Unfall landete Crossair Flug CRX 3891 auf der Piste 28 und die Besatzung meldete, dass sie die Piste bei einer Distanz von ungefähr 2.2 NM [4,07 km] zum VOR/DME KLO gesehen habe. Zu diesem Zeitpunkt befand sich dieses Flugzeug bei einer Distanz von rund 1700 m zur Anflugbefeuerung der Piste 28." (Abschlussbericht, S.129)
WAS STIMMT NUN?Nun müsste man den originales Text haben, denn scheinbar ist dieser Unterschied zwischen Sicht auf die Pistenschwelle und Sicht auf den Kontrollturm wichtig. Und was Flugkapitän Lutz betrifft, so hat er wahrscheinlich gedacht, die 2,2 nautischen Meilen (4,07 km) beziehen sich auf das Pistenende. Er hätte besser einmal beim Kontrollturm nachgefragt.
Film "Mayday" mit Foto mit Distanzangabe "1.3 miles" statt "2.2 NM"
Der Film "Mayday" gibt eine FALSCHE Distanz von "2km" beziehungsweise auf dem Foto "1,3 Meilen" (2,09 km) an:
"Zürich Tower, hier Crossair 3891: Sichtweite auf [Landebahn] 28 war grenzwertig. Wir konnten die Bahn erst ab 2 km Entfernung sehen"
(Englisch im Film auf dem Foto: "Zurich tower, this is Crossair 3891. Just for your information. Visibility approaching 28 was borderline. We could only see the runway from 1.3 miles out.")
Nun, die Angabe "1,3 Meilen" ist sowieso FALSCH und wurde im Original NIE so gesagt, sondern es ist immer von 2,2 nautischen Meilen "NM" die Rede (4,07km).
Wenn die Sicht von "2,2 NM" (4,07 km) auf den Kontrollturm bezogen wird, dann ist die Sicht auf die Pistenschwelle nach Abzug der Pistenlänge von 1,7 km noch 2,37 km und nicht 2,0 km. Somit ist die Angabe von 1,3 Meilen komplett FALSCH.
Um die Lüge zu verstärken, wird im Film sogar ein Foto mit einem Protokoll mit der FALSCHEN Distanzangabe gezeigt: "1,3 Meilen", obwohl in der Luftfahrt mit Seemeilen gerechnet wird...
Der Funkspruch von Crossair 3891 mit der Warnung einer FALSCHEN Sichtweite von nur 2 km ("1.3 miles") auf die Landebahn 28, Video "Mayday", 25min.58sek. [11]
Die Piste 28 ist 1,7 km lang mit der Sicht auf den Kontrollturm (VOR/DME KLO) - die Sicht bis zur Pistenschwelle ist minus 1,7 km, und die Sicht bis zur Pistenbefeuerung nochmals minus 700 m. Diese Details verschweigt der Propagandafilm "Mayday" komplett!
Giga-Lüge im Film: Die Fluglotsin hätte auf Piste 14 umentscheiden können - Lutz hätte die Landung auf Piste 28 verweigern können - also sind die Fluglotsen unschuldig? - NEIN
-- die Untersuchungskommission der BfU mit dem Untersuchungsleiter Herr Overney meint: "Sie hätte umentscheiden können." Kommentator: "Sie fragen sich, warum die Fluglotsin Landebahn 28 nicht gesperrt hat. Aufgrund der schlechten Sicht hätte sie Bahn 14 wieder öffnen können, trotz des Lärmschutzgesetzes. Dann hätte die Crew einen Präzisionsanflug durchführen können. Aber das tat sie nicht." Sie sagte nur: "Danke Crossair 3891. Gute Nacht." ["Mayday", 26min.24sek.]
-- Hans-Peter Graf, Luftfahrt-Fachberater: "Bei diesem Wetter wäre es viel einfacher gewesen, einen ILS-Anflug zu machen, ungeachtet des Lärmproblems." [26min.32sek.]
-- Kommentator: "Man vermutet, dass die Lotsin ohne ihren Vorgesetzten eine solch wichtige Massnahme nicht eigenverantwortlich ergreifen wollte." [26min.39sek.]
-- Overney: "Natürlich erfordert die Entscheidung gegen Landebahn 28 und für die Öffnung von Bahn 14 ein gewisses Mass an Selbstbewusstsein und Mut." [26min.50sek.]
-- Kommentator über die Piloten: "Kapitän Lutz hat aber dieselbe Warnung gehört." - aber er entscheidet auf "Fahrwerk ausfahren" und will auf Piste 28 landen. Kommentator: "Er flog trotzdem weiter." [27min.7sek.]
-- die Ermittler der BfU meinen somit, die Fluglotsin treffe an diesem Unfall keine Schuld. Die "Air traffic control" habe in Zürich nicht versagt [27min.12sek.]
Diese vereinfachte Argumentation verschweigt viele weiter Umstände - und die Fluglotsen von Zürich-Kloten sind in hohem Masse schuldig
-- Lutz war während dieses Fluges Crossair 1397 schon zweimal auf die Piste 28 gezwungen worden und konnte nicht mehr protestieren, sonst wäre er in den schweizer Hetzmedien fertiggemacht worden
-- es bestand ein gewisser Gruppenzwang, dass Lutz die Landung bei Nacht und Nebel ohne ILS-System auf Piste 28 schaffen würde wie die Crossair-Flugzeuge vor ihm
-- die Fluglotsen unterliessen jegliche Höhenchecks, obwohl sie bei Nacht-und-Nebel-Anflügen absolut angebracht gewesen wären, und Höhenkontrollen hätten nicht viel Arbeitsaufwand bedeutet
-- der Supervisor liess die Fluglotsin allein, obwohl bei Nacht Nebel und Schneefall mit Landungen auf Piste 28 ohne ILS-System eigentlich eine Notsituation herrschte, denn es konnte immer "was passieren", mit Pilotenfehlern oder Instrumentenfehlern muss man rechnen, und es war absehbar, dass so ein Absturz mit einem Piloten, der sich im Nebel in den Hügeln verfliegt, passieren würde - vor allem, weil der Nebel im Verlaufe der Nacht jeweils dichter und nicht lichter wird
-- die Fluglotsin war völlig überfordert und verweigerte nicht nur die Höhenchecks, sondern blieb sage und schreibe 4 ganze Minuten vom Flug Crossair 3597 abwesend, um andere Starts zu betreuen. Die Fluglotsin hat den Anflug von Crossair 3597 somit nachweislich nicht überwacht und somit ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Möglichkeit eines "Höhencheck" wird unterschlagen!
Der Film "Mayday - Crossair 3597 verschweigt im ganzen Film, dass die Fluglotsen bei VOR-DME-Anflügen die Möglichkeit haben, Höhenkontrollen ("Höhenchecks") zu machen. Der Abschlussbericht sagt es auf Seite 66 klar:
<1.8.4 Radarüberwachung von Instrumentenanflügen - [Distanz und Höhe des Flugzeugs sind beim VOR/DME-Anflug feststellbar]
Die standard VOR/DME approaches 28 werden nicht mittels Radarführung, sondern in Eigennavigation geflogen. Gemäss Arbeitsplatzdokumentation ist es Aufgabe des FINAL-Flugverkehrsleiters (FVL), den von der Besatzung geflogenen Flugweg zu überwachen und nötigenfalls Kurskorrekturen anzuordnen (vectoring). Es wurde festgestellt, dass der zum Unfallzeitpunkt zuständige APW-FVL [die Fluglotsin] die CRX 3597 ab einer Distanz von 9 NM [9 nautische Meilen, 16,67 km] der Pistenschwelle 28 im Rahmen einer Radarüberwachung (radar monitoring) betreute. Dabei gab der APW-FVL [die Fluglotsin] an, dass er die Maschine auf seinem Radarbildschirm sah, als sie sich in einer Distanz von 9 NM [16,67 km], 6 NM [11,1km] und ungefähr 4 NM [7,4km] zur Pistenschwelle befand. Die Höhe derselben habe er [die Fluglotsin] lediglich bei ca. 6 NM [11,1km] bewusst wahrgenommen, als er [sie, die Fluglotsin] auf dem Radarbildschirm eine Höhe von ungefähr 3600 ft [1097,3m] feststellte.
Der FVL [sie, die Fluglotsin] sagte aus: „Später machte ich keine Höhenkontrolle mehr. Ich überwachte lediglich den weiteren Flugweg. Der Grund, warum ich keine bewussten Höhenchecks vornahm war, dass sich das Flugzeug in Eigennavigation befand und in diesem Status meiner Ansicht nach für mich keine Notwendigkeit bestand, im Rahmen eines radar monitoring solche Höhenchecks durchzuführen.“ >
Nun, bei Nacht und Nebel ist jede Höhenkontrolle gut, auch wenn es 100 zu viele sind.
Die Fluglotsen urteilen unterschiedlich, wie sie die Flugzeuge kontrollieren sollen - keine einheitlichen Anweisungen
<Das Verständnis der befragten FVL [Fluglotsen] bezüglich Umfang und praktischer Durchführung der Radarüberwachung während eines standard VOR/DME approach 28 war unterschiedlich:
• Ein FVL [Fluglotse] sagte aus, dass er bei einem radar monitoring in der Regel lediglich den Flugweg, nicht aber die Höhe kontinuierlich überwache. Die Überwachung der Flughöhe verwende er zur Staffelung gegenüber einem anderen Flugzeug.
• Ein anderer FVL [Fluglotse] sagte aus, dass beim radar monitoring die Ausführung der erteilten Anweisungen an ein Flugzeug überwacht werden müsse. Diese Überwachung erstrecke sich nach seinem Verständnis „ungefähr bis zum Minimum eines standard VOR/DME approach 28 (ca. 3 NM [nautische Meilen, 5,56km] DME)“.> [web 46 Abschlussbericht S.66]
Somit wird im Film "Mayday" mit dem Verschweigen der möglichen Höhenkontrollen ("Höhenchecks") eine grosse Mitschuld der Fluglotsin vertuscht - obwohl der Abschlussbericht diese Unterlassungssünde der unterlassenen Höhenkontrollen klar schildert.
Giga-Lüge im Film "Mayday": Auch die Empfehlung des BfU von 1990, überall Höhenwarnsysteme zu installieren, wird unterschlagen
Weiter besagt der Abschlussbericht des BfU, dass schon nach dem Absturz der Alitalia-Maschine am 14. November 1990 die Empfehlung des BfU abgegeben worden, überall Höhenwarnsysteme einzurichten, aber Piste 28 bekam kein Höhenwarnsystem. Zitat:
<Nachdem am 14. November 1990 ein Verkehrsflugzeug der Alitalia mit dem Stadlerberg kollidiert war, wurde vom BFU eine Sicherheitsempfehlung erlassen (vgl. 1.18.3.2), mit der u.a. die Einführung eines minimum safe altitude warning system (MSAW) empfohlen wurde. Beim MSAW handelt es sich um ein Sicherheitssystem, das bei Unterschreitung vordefinierter Mindesthöhen in der Flugverkehrsleitung einen optischen und akustischen Alarm auslöst. In der Folge wurden die Pisten 14 und 16 mit einem MSAW ausgerüstet, der Anflugsektor der Piste 28 hingegen nicht.> [S.66]
Nun, wer ist verantwortlich, dass auf Piste 28 kein Höhenwarnsystem installiert wurde? Das Verkehrsdepartament Leuenberger, das BAZL, und der Flughafen Zürich (Unique). Somit wird im Film "Mayday" eine grosse Mitschuld des Verkehrsdepartements Leuenberber, des BAZL und des Flughafens (Unique) vertuscht. Dabei ist im Abschlussbericht diese Angabe über die Empfehlung des BfU von 1990 für Höhenwarnsysteme im nebelgeplagten Zürich bereits enthalten gewesen.
Wenn man bedenkt, dass Verkehrsminister Leuenberger per Notverordnung die Prävention mit ILS- und Höhenkontrollsystem beim Anflug auf die Piste 28 schnell hätte installieren lassen können, so wird diese Unterlassung wirklich zu einem Mordfall.
Der Film "Mayday" aber hetzt wie gewohnt immer nur gegen den toten Piloten:
Giga-Lüge im Film "Mayday": Nur die Piloten haben versagt - und alle anderen werden reingewaschen
-- Hans-Peter Graf, Luftfahrt-Fachberater: "Ein Pilot kann sich immer weigern. Er kann die Freigabe immer zurückweisen. Wenn er der Meinung ist, dass die Landung wahrscheinlich nicht möglich ist, kann er die Anflugfreigabe ablehnen und um eine andere Freigabe bitten." [27min.27sek.]
-- Untersuchungsleiter Overney versteht nicht, warum Kapitän Lutz genau dies nicht getan hat, denn bei schlechtem Wetter kann jeder Pilot einen Nicht-Präzisionsanflug ablehnen [27min.35sek.]
[Aber es bestand Gruppenzwang: Vor dem Flug Crossair 3597 haben zwei andere Crossair-Piloten den Anflug geschafft, also wollte Crossair-Pilot Lutz es wohl auch schaffen und seinen Kollegen in nichts nachstehen. Nur meinte Flugkapitän Lutz, dass er auch dieses Mal die Piste schneller sieht, wenn er tiefer als vorgeschrieben fliegt - und er hatte die Hügel von Bassersdorf nicht mehr im Kopf].
-- Overney: "Als wir den Fehler des Piloten erkannten, fragten wir uns sofort, wie das möglich war" [27min.46sek.]. "Für einen erfahrenen Piloten, der auch Fluglehrer ist, war dies wirklich ein grundlegender Fehler." [27min.57sek.]
Dabei muss man mit Pilotenfehlern und mit Instrumentenfehlern eben rechnen, und dafür sind ja auch die Kontrollen der Fluglotsen da, sonst bräuchte es ja gar keine Fluglotsen. Ausserdem gelten eben die folgenden Umstände:
Diese vereinfachte Argumentation verschweigt viele weiter Umstände - und die Fluglotsen von Zürich-Kloten sind in hohem Masse schuldig
-- Lutz war während dieses Fluges Crossair 1397 schon zweimal auf die Piste 28 gezwungen worden und konnte nicht mehr protestieren, sonst wäre er in den schweizer Hetzmedien fertiggemacht worden
-- es bestand ein gewisser Gruppenzwang, dass Lutz die Landung bei Nacht und Nebel ohne ILS-System auf Piste 28 schaffen würde wie die Crossair-Flugzeuge vor ihm
-- die Fluglotsen unterliessen jegliche Höhenchecks, obwohl sie bei Nacht-und-Nebel-Anflügen absolut angebracht gewesen wären und hätten nicht viel Arbeitsaufwand bedeutet
-- der Supervisor liess die Fluglotsin allein, obwohl bei Nebel und Schneefall mit Landungen auf Piste 28 ohne ILS-System eigentlich eine Notsituation herrschte, denn es konnte immer "was passieren", mit Pilotenfehlern oder Instrumentenfehlern muss man rechnen, und es war absehbar, dass so ein Absturz mit einem Piloten, der sich im Nebel in den Hügeln verfliegt, passieren würde
-- die Fluglotsin war völlig überfordert und verweigerte nicht nur die Höhenchecks, sondern blieb sage und schreibe 4 ganze Minuten vom Flug Crossair 3597 abwesend, um andere Starts zu betreuen. Die Fluglotsin hat den Anflug von Crossair 3597 somit nachweislich nicht überwacht.
Und nun hetzt der Film "Mayday" gegen Lutz
Durchsuchung der Karriere von Lutz
-- der BfU-Untersuchungsleiter Overney meint, er könne "Hinweise auf sein Verhalten in der Nacht des Unfalls finden", wenn er die Karriere von Kapitän Lutz durchforstet [28min.5sek.]
Die Konversation im Cockpit
-- Kapitän Lutz kommentiert alle Handlungen, und das ist alles in den Aufzeichnungen festgehalten [28min.53sek.]
-- Ermittler Othmar Hummel der BfU lobt Flugkapitän Lutz für seine Kommentare während des Fluges, das sei selten so ausführlich zu finden [29min.15sek.]
-- die Piloten glaubten, die Landebahn bald zu sehen [29min.32sek.]
-- BfU-Untersuchungsbeamter Daniel Knecht meint: Weder Flugkapitän Lutz noch Copilot Löhrer hatten Angst abzustürzen, sondern fühlten sich sicher, die Piste bald zu erreichen [29min.42sek.]
Giga-Lüge im Film "Mayday": 6,4 km vom Kurs abgekommen? - Unmöglich - alles gelogen
-- Kommentator: "Sie wussten allerdings nicht, dass das Flugzeug 6,4 km vom Kurs abgekommen war." [Video "Mayday", 29min.43-52sek.].
Nun, 6,4 km vom Kurs abzukommen dürfte auch dem dümmsten Fluglotsen aufgefallen sein, aber die gezeigten Karten der Fluglotsen zeigen keine solche Abweichung. Diese Angabe von "6,4 km vom Kurs abgekommen" ist FALSCH und ist eine weitere - und dieses Mal völlig kalkulierte - Hetze gegen den toten Flugkapitän Lutz. Der Abschlussbericht erwähnt eine Abweichung der Absturzstelle von der Ideallinie von 150m:
<Mittlere Koordinaten der Wracklage: [...] 4050 m vor Beginn der Piste 28 des Flughafens Zürich, 150 m nördlich der Pistenachse> [Abschlussbericht, S.11].
Dieser Abschlussbericht war Jahre VOR der Filmproduktion der Filmproduktionsfirma "National Geographics" publiziert worden und muss den Filmproduzenten bekanntgewesen sein. Diese Lüge "6,4 km vom Kurs abgekommen" ist der Beweis, dass der gesamte Film "Mayday - Crossair 3597" eine einzige Hetzkampagne gegen den toten Piloten ist, um den kriminellen Bundesrat Leuenberger, das BAZL, den Flughafen und die Fluglotsen reinzuwaschen.
Die Propagandisten im Film "Mayday" meinen, Flugkapitän Lutz habe die Piste nicht gefunden, weil er "6,4 km vom Kurs abgekommen" sei. Mehr Verleumdung geht wirklich nicht. Sondern die Manipulanten von "National Geographics" lenken auf diese Weise von den gefährlichen Hügeln ab und lassen den Schauspieler, der den Flugkapitän Lutz spielt, sagen: "Verdammt. Er sagte doch Bahn bei 2 km in Sicht" [29min.57sek.]
Das BfU behauptet, das Entfernungsmessgerät (DME) wurde nicht mehr beachtet? - Wurde beschränkt beachtet
DME=Distance Measurement Equipment
-- Kommentator: "Kapitän Lutz dachte offenbar, dass sich die Maschine näher an der Landebahn befand, als es tatsächlich der Fall war." [30min.4sek.]
Im Film "Mayday" wird nun behauptet, Flugkapitän Lutz habe das Entfernungsmessgerät nicht mehr beachtet und die Piste sei erst ab 2 km sichtbar gewesen. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Die Absturzstelle befindet sich 4,05 km vom Pistenende entfernt, was in etwa der Distanz von 2,2 nautischen Meilen (NM, 4,07 km) entspricht, die der Pilot des vorherigen Crossair-Fluges durchgegeben hat.
Entfernungsmessgerät (DME) zeigt 4,9 bis 4,8 km Distanz zur Piste 28 an [12]
Ob es sich dabei um die Distanz zum Pistenende oder zum Funkturm VOR/DME KLO handelt, wird im Propagandafilm "Mayday" NIE erklärt.
Die Wahrheit bei der Distanzfrage liegt aber in der Mitte:
Der Abschlussbericht des Bundesamts für Unfallverhütung berichtet erst im hinteren Teil präzis: Die Frage von Flugkapitän Lutz, wo denn die Piste sei ("Er hat doch 2 Meilen gesagt"), erfolgte in einer Distanz von 3,1 nautischen Meilen [5,74km]:
<Um 21:06:22 UTC [22:06:22 MEZ] war eine Radarhöhe von 500 ft RA [152,4 m über dem Boden] erreicht und das ground proximity warning system lieferte die Meldung: „Five hundred“. Dieser call out löste möglicherweise ein Unbehagen aus, denn der Kommandant sagte unmittelbar darauf: „Sch*****, Zwee Meile hät er gseit, gseht er d’Pischte“ ["Scheisse, zwei Meilen hat er gesagt, sieht er die Piste"]. Ein weiteres Mal erinnerte sich der Kommandant an die Meldung der unmittelbar vorher gelandeten Maschine. Der Kommandant hatte sinngemäss richtig eine Distanz von 2 NM [4,07 km] zum VOR/DME Kloten verstanden, bei der CRX 3891 die Piste gesehen hatte. Da sich die HB-IXM zu diesem Zeitpunkt noch im Abstand von 3.1 NM [5,74 km] zur Pistenschwelle befand, war ein Sichtkontakt zur Piste immer noch nicht möglich.> [web46 Abschlussbericht S.112].
Wir wissen nicht, wie Flugkapitän Lutz die Distanzangabe von Crossair 3891 aufgenommen hat, ob als 2,2 NM Distanz zum DME-Funkturm oder zur Pistenschwelle. Lutz hätte da eben besser einmal beim Funkturm nachgefragt.
Dann hetzt der Film "Mayday" wieder gegen die Crossair und behauptet defekte Instrumente:
Giga-Lüge im Film "Mayday": Das BfU stellt das Entfernungsmessgerät DME in Zweifel - aber es funktionierte perfekt
-- Kommentator: "Die Ermittler ziehen die Möglichkeit in Betracht, dass das DME - das Entfernungsmessgerät - Grund für den Fehler war" [30min.10sek.]. "Das Gerät zeigt den Piloten an, wie weit sie vom Flughafen entfernt sind." [30min.15sek.]
-- BfU-Untersuchungsbeamter Daniel Knecht macht im Film eine unverständliche Aussage: "Die DME-Anzeige hätte die Distanz angezeigt, und er hätte sofort erkennen müssen, dass er unterhalb der Anflugbahn flog." [30min.27sek.]
Bei einem Entfernungsmesser ist es aber unmöglich, dass das Gerät die Flughöhe "unterhalb der Anflugbahn" misst. Da hat der BfU-Untersuchungsbeamte Daniel Knecht zwei Messgeräte miteinander verwechselt.
Dann behauptet der Propagandafilm "Mayday", das Entfernungsmessgerät sei defekt gewesen:
-- Kommentator: "Vielleicht war das DME von Flug 3597 defekt. Zwar wurde es auf dem Wrack geborgen, aber man kann unmöglich sagen, welche Informationen es den Piloten gab." [30min.39sek.]
Das geborgene Entfernungsmessgerät DME, 30min.36sek. [13]
-- Kommentator: "Man kann jedoch noch auf andere Weise prüfen, ob das Gerät funktioniert hat." [30min.45sek.]
-- Ermittler Othmar Hummel: "Die Entfernungsanzeige des DME ist nicht auf dem Flugschreiber gespeichert. Aber die Piloten erwähnten die Entfernung zweimal." [30min.55sek.]
-- Flugkapitän Lutz gab die Distanzangabe "9600 m" bekannt [30min.55sek.]. Die Leute der Unfalluntersuchung überprüfen nun, ob diese Angabe mit den Radardaten übereinstimmt [31min.0sek.], und die Angabe von Lutz stimmt: Das Flugzeug von Crossair 3597 war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich 9,6 km von der Landebahn entfernt: "Der Vergleich ergibt, dass Lutz tatsächlich 9,6 km von der Landebahn entfernt war." [31min.18sek.]
-- BfU-Ermittler Othmar Hummel: "Wir wussten also, dass die Piloten zu diesem Zeitpunkt die richtigen Entfernungsangaben hatten." [31min.27sek.]
[und der Entfernungsmesser hat funktioniert].
BfU-Ermittler Othmar Hummel [14], verschweigt auch mehr, als er verrät und deckt den gesamten kriminellen Apparat von Bundesrat Leuenberger und BAZL, das die Luftfahrt der Crossair gar nicht kontrollierte...
Giga-Lüge im Film "Mayday": Das BfU verwechselt 2 km mit 2 NM (nautischen Meilen)
Aber nun erfinden die "Ermittler" des BfU im Propagandafilm "Mayday", Flugkapitän Lutz habe gedacht, er würde sich 2 km von der Piste entfernt befinden, obwohl Lutz genau wusste, dass er sich 2 bis 3 nautische Meilen von Piste 28 entfernt befand, also mindestens noch 4,07 km entfernt war. Dabei wird im Film "Mayday" NIE erwähnt, dass die Distanzen unterschiedlich gehandhabt werden
-- mit der Entfernung zum Funkturm / Kontrollturm
-- mit der Entfernung zur Pistenschwelle (minus 1,7km)
-- mit der Entfernung zur Pistenbefeuerung (nochmals minus 700m)
Diese Unterschlagung von Details ist ein Beweis mehr, dass der Film "Mayday - Crossair 3597" nur ein Propagandafilm gegen den Piloten Lutz ist, um die kriminelle schweizer Regierung reinzuwaschen. Mit der Flugsicherheit hat sich die kriminelle schweizer Regierung von 1998 bis 2002 irgendwie NICHT beschäftigt.
Alle Vorwürfe gegen Lutz und gegen die Crossair durch das BfU mit Herrn Untersuchungsleiter Overney sind somit gelogen und nichtig, weil NIE zwischen der Distanz zur Pistenschwelle oder zum Funkturm unterschieden wird - ein Unterschied von 1,7km. Es ist anzunehmen, dass Flugkapitän Lutz sogar eine besonders "sanfte" Landung vorhatte - wenn er nur die Hügel von Bassersdorf und Birchwil nicht vergessen hätte.
Die Aussagen im Propagandafilm "Mayday" gegen Lutz und gegen Crossair:
Lutz hat am Ende den Entfernungsmesser nicht mehr genau kontrolliert
-- die Instrumente im Flugzeug haben also einwandfrei funktioniert, aber die Ursache für die 4 km Distanz zur Piste ist damit nicht geklärt [31min.36sek.]
-- Flugkapitän Lutz dachte, er sei näher an der Piste, obwohl die Instrumente richtig arbeiteten [31min.47sek.], also liegt die Wahrheit nicht darin, was die Ermittler in den Aufzeichnungen hören, "sondern darin, was sie nicht hören", so sagt der Film "Mayday" [31min.54sek.]
-- Overney: "Nach 9,6 km kommt nichts mehr" [31min.57sek.]
-- keiner der Piloten macht nach der 9,6 km-Meldung noch Angaben zur DME-Distanzanzeige [32min.5sek.]. Kommentator: "Das sagt den Ermittlern, dass Lutz dieses wichtige Instrument während der letzten Minuten des Landeanflugs nicht mehr kontrollierte." [32min.13sek.] "Stattdessen versuchte er angestrengt, die Lichter der Landebahn zu erkennen. Gerade das sollten Piloten aber nicht tun." [32min.20sek.]
All diese Aussagen sind FALSCH, denn im Abschlussbericht des BfU steht genau geschrieben, wie Flugkapitän Lutz vor dem Absturz 4,07 km Distanz verzweifelt sagt:
<Um 21:06:22 UTC [22:06:22 MEZ] ertönte die synthetische Stimme des ground proximity warning systems (GPWS) mit dem Hinweis, dass gemäss Radarhöhenmessung 500 Fuss über Grund erreicht seien. Unmittelbar darauf stellte der Kommandant fest: „*****, zwee Meile hät er gseit, gseht er d’Pischte“ – *****, zwei Meilen hat er gesagt, sieht er die Piste. [2,2 nautische Meilen=4,07km]. > [web46 Abschlussbericht S.20]
Die reale Distanz zur Piste während dieser Aussage war 3,1 nautische Meilen, 5,74 km - und die Hügel von Bassersdorf versperrten ihm die Sicht...
Dabei bleibt aber ungeklärt, wann die Distanz zum DME-Funkturm gilt und wann die Distanz zur Pistenschwelle. Diese wichtige Präzision ist im BfU scheinbar vergessen worden.
Das BfU: 2km - 2,2 NM - 3,1 NM - Unfallort 4,5km entfernt
Die Angestellten des schweizerischen Bundesamts für Unfallverhütung widersprechen sich also selber:
-- im Propagandafilm "Mayday" sprechen sie von 2 km Sichtweite, wobei nicht gesagt wird, ob die Distanz vom DME-Funkturm oder von der Pistenschwelle aus gemessen ist
-- aber im Abschlussbericht sprechen dieselben Angestellten des BfU (!!!) von 2,2 NM Sichtweite (nautische Meilen, = 4,07 km), einmal als Distanz zur Pistenschwelle und zweimal als Distnanz zum DME-Funkturm
-- und die reale Distanz des Flugzeugs während der Aussage von Lutz "Er hat doch zwei Meilen gesagt" findet man erst auf Seite 112 des Abschlussberichts: "3.1 NM [5,74 km] zur Pistenschwelle". [web46 Abschlussbericht S.112]
Der Unfallort war schliesslich 4,05 km vom Pistenende entfernt: "Wracklage: [...] 4050 m vor Beginn der Piste 28" [web46 Abschlussbericht S.11].
BfU-Untersuchungsleiter Overney: Flugkapitän Lutz habe die Entfernungsanzeige nicht beachtet
-- BfU-Untersuchungsleiter Jean Overney, weiss scheinbar selber nicht, was eine nautische Meile (NM) ist. Herr Overney erfindet nun den Vorwurf, Flugkapitän Lutz habe die Instrumente nicht mehr beachtet:
-- "Der steuernde Pilot muss seine Augen auf den Anzeigen haben, weil er von dort alle notwendigen Informationen bekommt. Er geht nur auf Sichtflug über, wenn der Copilot 'Bahn in Sicht' meldet. Nur dann kann der Kapitän die Augen von den Anzeigen nehmen und auf Sichtflug wechseln, weil die Landung im Sichtflug erfolgt." [32min.48sek.]
-- "Hätte Lutz seine Anzeigen geprüft, hätte er sehen müssen, wie weit er eigentlich von der Landebahn entfernt war. Aber wieso war er noch so weit von ihr entfernt?" [32min.59sek.]
All diese Vorwürfe gegen Flugkapitän Lutz sind FALSCH. Lutz hat die Instrumente genau beachtet und hat auf der Höhe von 2,2 NM angefangen, nach der Piste Ausschau zu halten. Wieso das BfU mit Overney und Knecht falsche Angaben über Lutz machen, indem sie vorgeben, nicht zu wissen, was eine nautische Meile (NM) ist, erscheint ungeklärt. Entweder es war sträfliche Dummheit, um einen Toten massiv falsch zu beschuldigen und zu verleumden, oder es ist für die Filmproduktion Bestechung im Spiel, den toten Piloten mit falschen Vorwürfen zu belasten, um andere Leute reinzuwaschen. Der Film "Mayday - Crossair 3597" scheint eine Auftragsproduktion der kriminellen, schweizer Regierung um Bundesrat Leuenberger und des BAZL zu sein...
Starker Verdacht: Die Angestellten des BfU wurden für den Propagandafilm "Mayday" bestochen, um dort nur Aussagen gegen den Piloten Lutz zu machen und alle anderen Faktoren zu verschweigen
Die vielen falschen Angaben und die unpräzisen und falschen Distanzangaben im Film "Mayday" sowie die einseitige Hetze gegen Flugkapitän Lutz lassen darauf schliessen, dass die Angestellten des Bundesamts für Unfallverhütung für die Produktion des Propagandafilms "Mayday - Crossair 3597" bestochen wurden, um gegen Lutz und gegen die Crossair zu hetzen. Scheinbar haben Knecht und Overney im Propagandafilm absichtlich falsche Aussagen gemacht, obwohl sie im Abschlussbericht dann die Wahrheit mit 2,2 nautischen Meilen und 3,1 nautischen Meilen geschrieben haben. Flugkapitän Lutz wähnte sich nie näher der Piste als real und er meinte, mit dem Unterschreiten der Wolkenuntergrenze die Piste schon von dieser Distanz aus sehen zu können - und hatte den letzten Hügel vergessen, der auf der Karte und im Profil fehlte.
Leuenberger, das BAZL und die kriminellen Berater der schweizer Regierung wie "Erste Staatsanwälte" ohne Diplom (z.B. Thomas Hug) wissen, wie solche Manipulationen und Hetzaktionen gegen Einzelpersonen laufen. Flugkapitän Lutz ist nicht das einzige Opfer der kriminellen, schweizer Regierung, die "Bundesrat" heisst und zu dieser Zeit noch mit "Finanzminister" Villiger gleichzeitig mit Zigarren Drogen aus Kuba importierte - es ist anzunehmen, mit der nationalen, schweizer Fluggesellschaft oder mit Schiffstransporten und Importen - unter der Schirmherrschaft von Herrn Leuenberger...
Der steile Sinkflug von Flugkapitän Lutz
-- der Sinkflug von Flugkapitän Lutz ist zu steil und stimmt nicht mit den Flugbahnen der Flugkarten überein [33min.26sek.]
Nun, wieso war der Sinkflug von Flugkapitän Lutz zu steil? Er hatte nach den negativen Erlebnissen auf diesem elenden Nachtflug einfach die Lust am Fliegen etwas verloren und wollte scheinbar so schnell wie möglich die Wolkenuntergrenze erreichen, um die Piste zu sehen. Die Distanz zur Piste war ihm scheinbar nur noch in den grundlegenden Dimensionen wichtig. So machte er dies viele Male zuvor, aber in diesem Fall mit der Piste 28 bei Nacht und Nebel gerieht sein steiles Landeverfahren in eine Falle - und dass diese Falle bei Nacht und Nebel vor der Piste 28 einmal bei irgendeinem Flugzeug zuschnappen würde, war absolut absehbar.
Die Theorie für den Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten
-- Kommentator: "Für eine Landung auf der Landebahn 28 muss der Pilot einen allmählichen Sinkflug einleiten, der das Flugzeug auf eine Höhe von 2400 Fuss [über Meer, 731,52m.ü.M.] bringt." [33min.42sek.]
Die vorliegenden Grafiken sind mit Angaben aus dem Abschlussbericht ergänzt:
Die Piloten müssen dann die Hügel "Langetholz" von Birchwil und Bassersdorf auf einer strikten Höhe von 2400 Fuss (731,5m.ü.M.) überfliegen, die 4 km vor der Piste liegen, wobei genau diese Hügel auf der Anflugkarte von Jeppesen und in den Anflugprofilen fehlen. Flugkapitän Lutz und Copilot Löhrer hatten diese Hügel scheinbar nicht mehr im Kopf, weil die Wunschlandung auf Piste 14 in ihrem Hirn scheinbar immer noch dominant war. Und so kam es, dass das Flugzeug vom Flug Crossair 3597 am Ende in den Hügel Langetholz bei Birchwil und Bassersdorf prallte. Die Absturzstelle heisst Geissbühl.
Anflug auf Piste 28, Schema und realer Sinkflug von Crossair 3597 mit Flugkapitän Lutz [19]
Eine Höhenkontrolle der Fluglotsin und der Pilot Hans-Ulrich Lutz hätte den Impuls erhalten, sich an die Vorgaben zu halten. Vor allem hätte dann der Copilot ein Argument erhalten, den Pilot zur Präzision anzumahnen...
-- dieses Geländeprofil fehlt in der Kartensammlung und wäre wohl sehr hilfreich gewesen [web46 Abschlussbericht S.13]
[Die Piloten waren also mit ungenügendem Kartenmaterial ausgestattet - die Fehlleistung des schweizerischen Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL). Mit dem Absinken von der Mindesthöhe vor der Sicht auf die Piste hat Flugkapitän eine Grundregel des Fliegens verletzt, aber er hatte einfach diese Hügel nicht mehr im Kopf und dachte wohl, er könne auf diese Weise früher die Piste sehen und ausserdem eine "butterweiche" Landung "hinlegen", so wie er es oft schon gemacht hatte. Wenn man die Hügel abtragen würde, dann wäre dies bei Piste 28 ja auch wirklich möglich...]
Zum Sinkflug gibt der Abschlussbericht folgende Detailangaben:
<2.2.6.3 Konfiguration während eines non precision approach - [Lutz begann den Sinkflug zu früh und änderte dann die Konfiguration]
Die Verfahrensvorgaben des Flugbetriebsunternehmens sowie die PANS-OPS sahen vor, dass das Flugzeug vor dem Erreichen des final approach fix (FAF) für die Landung konfiguriert sein sollte. Die dadurch praktisch unveränderte Fluglage vereinfacht die Einteilung und Überwachung des Gleitweges während des Endanfluges. Ohne dies bei der Anflugbesprechung zu erwähnen, entschied sich der Kommandant, den Anflug schneller als vorgesehen zu beginnen und die Konfiguration des Flugzeuges während des Endanfluges laufend zu ändern. Dieses Vorgehen hätte eine laufende Anpassung der Sinkrate an die Geschwindigkeit erfordert, die aber unterblieb (vgl. Anhänge 4 und 10).> [web46 Abschlussbericht, S.120]
[Die Nichtanpassung der Sinkrate an die Geschwindigeit scheint ein gravierender Fehler von Flugkapitän Lutz, oder dann wollte er den schnellen Abwärtsgang, um eben schneller die Piste zu sehen].
<2.2.6.4 Altitude setting während eines non precision approach - [die Crossair hat die Voreinstellung der Mindestflughöhe im Autopiloten ausgelassen]
Das Flugbetriebsunternehmen schrieb im pilots information handbook und in den AVRO RJ training guidelines vor, dass kurz vor dem Erreichen des final approach fix auf dem mode control panel (MCP) die go around altitude [Mindesthöhe für das Durchstarten] vorzuwählen sei. Die step altitudes musste die Besatzung gemäss dieser Vorschrift mit dem altitude hold mode des Autopiloten gewährleisten. Das Verlassen der jeweiligen Höhe wurde über den vertical speed mode eingeleitet. Früher wurde gemäss den Vorschriften des pilots information handbook während des Endanfluges die minimum descent altitude (MDA [Mindestflughöhe]) auf dem MCP eingestellt. Dieses Verfahren schuf ein Sicherheitsnetz, weil damit, ohne Eingriff durch den Piloten, ein automatischer level off auf der MDA [Mindestflughöhe] durchgeführt wurde, sofern der Autopilot zugeschaltet war. Der Hersteller des Unfallmusters überliess die Einstellung der Höhe auf dem mode control panel den Betreibern [S.120]. Die Besatzung des Unfallflugzeuges hielt sich in Bezug auf das Setzen der go around altitude [Mindesthöhe für ein Durchstarten] an die gültigen Verfahrensvorgaben des Flugbetriebsunternehmens. Diese haben gegenüber dem früheren Verfahren der Crossair den Nachteil, dass ein zusätzliches Sicherheitsnetz eliminiert wurde. Ob der Kommandant beim Erreichen der MDA [Mindestflughöhe] den Übergang des Flugzeuges in den Horizontalflug unterbunden hätte, falls das frühere Verfahren zur Anwendung gekommen wäre, muss offen bleiben.> [web46 Abschlussbericht S.121]
[Dieses Auslassen des Sicherheitsnetzes bei der Crossair kann zum Beispiel mit der Einstellung erfolgt sein: "Wir sind doch keine Kinder mehr, wir brauchen das nicht". Nun, bei Nacht und Nebel sind eben alle wieder orientierungslos und auf Hilfe angewiesen. Der falsche Stolz geht dann im Nebel unter].
-- Flugkapitän Lutz hat die Mindesthöhenangabe von 2400 Fuss [731,5 m.ü.M.] für den Anflug auf Piste 28 nicht ernst genommen, sondern er ist weiter gesunken, bevor er die Piste sah, und das ist ein Grundfehler der Flugfahrt. Kommentator: "Es scheint, als hätte Lutz eine der Grundregeln des Fliegens verletzt. Flugzeuge auf einem Nicht-Präzisionsanflug dürfen nicht unter die Mindestsinkflughöhe beziehungsweise Sicherheitshöhe kommen, bis die Landebahn in Sicht ist [34min.28sek.]. Das soll vermeiden, dass das Flugzeug möglichen Gefahrenpunkten zu nahe kommt." [34min.33sek.]
[Und dieses Festhalten an der Mindestflughöhe soll auch Fluglärm für die Region vor dem Flughafen vermeiden. Lutz war aber gewohnt, zu tief anzufliegen, frei nach der Anweisung von Crossair-Chef Suter: <So lud Suter neu eingestellte Copiloten zum Essen ein, wo er ihnen erklärte, dass gute Piloten die Mindestanflughöhe bei schlechtem Wetter unterschreiten würden, um noch landen zu können.> [Wikipedia web01, Anfang Dezember 2013].
-- BfU-Untersuchungsbeamter Daniel Knecht: "Das ist ein wirklich grundlegender Fehler. Jeder Pilot lernt, solche Minimalangaben ernst zu nehmen, nicht nur bei V-O-R / DME-Anflügen, sondern bei ILS-Anflügen [34min.49sek.].
Und so war nach Crossair-Gewohnheit des zu tiefen Anfliegens bei manchen Crossair-Piloten der Absturz im Wald von Crossair 3597 vorprogrammiert.
Die Grafiken für den Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten
Die vorliegenden Grafiken sind mit Angaben aus dem Abschlussbericht ergänzt:
Schema des Anflugs auf Piste 28 mit der Mindestflughöhe von 2400 Fuss (731,5 m.ü. Meer) 02 [21]
Schema des Anflugs auf Piste 28 mit der Mindestflughöhe von 2400 Fuss (731,5 m.ü. Meer) 01 [20]
Anflug von Crossair 3597 auf Piste 28 von Zürich-Kloten mit Flugkapitän Lutz und Copilot Löhrer, ergänztes Schema 01 [22]
Die effektive Höhe des Hügels Langetholz mit den Bäumen betrug 565 m.ü.M. An dem gewohnheitsmässigen Unterfliegen der Mindestflughöhe durch Flugkapitän Lutz kann man in etwa ersehen, wie manche Piloten der Crossair es "gewohnt" waren, die Mindestflughöhe vor dem Endanflug nicht einzuhalten...
Giga-Lüge im Film "Mayday": Die effektive Höhe der Bäume und die Gefährlichkeit der Hügel wird verschwiegen
Die effektive Höhe der Hügel (515 m.ü.M.) und die Baumhöhe (50m, ergibt eine effektive Höhe des Hügels von 565 m.ü.M.) werden im Propagandafilm "Mayday" bewusst vertuscht, um die Gefährlichkeit dieser Hügel zu vertuschen. Es bleibt für das Flugzeug bei der Einhaltung der Mindestflughöhe von 2400 Fuss (731 m.ü.M.) nämlich nur eine Flughöhe von 166,5 m zu den Baumwipfeln. Und diese Hügel sind in der Flugkarte NICHT eingetragen, und Leuenberger und das BAZL meinten, diese Hügel seien nicht gefährlich - obwohl sie ein Leuchtfeuer haben - das die Piloten aber im Nebel nicht sehen können - wie "praktisch"!
Anflug von Crossair 3597 auf Piste 28 von Zürich-Kloten mit Flugkapitän Lutz und Copilot Löhrer, ergänztes Schema 02 [23]
These: Die Hügel von Bassersdorf waren nicht im Bewusstsein von Lutz - Blackout
Scheinbar hatte Flugkapitän Lutz noch den Anflug auf Piste 14 im Kopf und hat die Hügel von Bassersdorf und Birchwil waren ihm überhaupt nicht präsent. Dasselbe gilt für den Copiloten, der sonst vor den Hügeln von Bassersdorf und Birchwil gewarnt hätte, in etwa so: "Halt Chef, da häts dänn na es paar Hügeli, mümmer überflüüge vorher" ("Halt Chef, da sind noch ein paar kleine Hügel, die man vorher noch überfliegen muss"). Scheinbar ist das Fehlen der Hügel in der Anflugkarte und im Anflugprofil für diesen Fall entscheidend.
Das BfU mit der Untersuchung unter der Leitung von Herrn Oversey meinte im Film "Mayday" lapidar, Flugkapitän Lutz habe doch 20 Jahre Flugerfahrung und die fehlenden Hügel auf der Karte seien deswegen vernachlässigbar. Aber diese Argumentation ist gelogen: Die Änderung des Anflugregimes ist das Entscheidende, und die Nachtzeit mit dem Nebel machte den Anflug auf Piste 28 in Kombination mit Schneefall brandgefährlich - dieses Regime galt erst seit rund einem Monat, und spezielle Übungskurse oder Warnungen der Chefetage oder des BAZL scheint es keine gegeben zu haben.
Die "Bestrafung" mit Piste 28 für Flugkapitän Lutz
Es kommt einem psychologisch etwa so vor: Flugkapitän Lutz fühlte sich mit dem Entscheid, auf Piste 28 eingeteilt zu werden, schon genug bestraft, da wollte er nicht noch an Details denken, und alle Piloten vor ihm schafften die Piste 28, da musste er es auch schaffen. Aber innerlich waren Kapitän Lutz und Copilot Löhrer immer noch bei Piste 14. Und für die Verspätung seines Flugs war er auch nicht verantwortlich, als man 10 Minuten auf 21 Passagiere gewartet hatte, die nicht kamen. Und ein solcher Bewusstseinsfehler beim Piloten muss einkalkuliert werden, dafür sind ja die Fluglotsen da, die die Höhenchecks machen sollten - vor allem bei Nacht und Nebel. Piloten können wirklich auch Fehler machen oder einen Blackout haben.
-- Luftfahrt-Fachberater Hans-Peter Graf: "Je nachdem es sich um flaches oder hügeliges Terrain handelt, werden auch die Sinkflughöhen vorgegeben. Diese Mindestangaben dürfen auf keinen Fall unterschritten werden." [Video "Mayday", 36min.8sek.]
Das war der Fehler der Piloten von Crossair 3597 - fehlgeleitet durch eine falsche Karte und durch eine falsche Gewohnheit - die nie entdeckt oder gemeldet worden war, sondern die scheinbar sogar eine Anweisung von Crossair-Chef Suter war.
Flugkapitän Lutz sucht eine Landebahn, die er nicht sehen kann, weil sie hinter dem Bassersdorfer Hügel liegt
-- Flugkapitän Lutz meldet "Bodenkontakt", obwohl die Hügel von Bassersdorf noch vor ihm liegen. BfU-Untersuchungsleiter Overney: "Er hat die Landebahn gar nicht sehen können, weil sich ein Hügel zwischen ihm und der Bahn befand. Bei dieser Flughöhe ist Sichtkontakt unmöglich." [Video "Mayday", 35min.49sek.]
Die meteorologische Sicht spielt bei Piste 28 keine Rolle, weil ein Hügel die Sicht versperrt: <Die auf dem Flughafen ermittelte meteorologische Sicht war für den Anflug auf Piste 28 nicht repräsentativ, weil sie nicht der tatsächlichen Flugsicht im Anflugsektor entsprach.> [web46 Abschlussbericht, S.13]
Und:
<Die zum Unfallzeitpunkt gültigen Sichtminima, um den standard VOR/DME approach 28 [VOR/DME-Anflug auf Piste 28] in Betrieb zu nehmen, waren unzweckmässig.> [web46 Abschlussbericht S.13].
Das heisst, die Sichtverhältnisse waren "unter aller Sau". In diesem Fall ist die Karte mit den fehlenden Hügeln und ist die Kontrolle der Anflugkarte entscheidend. Die Hauptschuld fällt auf
-- das Verkehrsdepartement unter Ex-Bundesrat Leuenberger
-- das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das nicht einmal die Flugkarten kontrolliert
-- auf den Flugkartenverlag Jeppesen, der Flugkarten ohne gefährliche Hügel vor den Pisten und ohne Profile herausgibt.
Copilot Löhrer sagt nur "ja, ja" und protestiert nicht gegen das Unterfliegen der Mindestflughöhe von 2400 Fuss über Meer - wahrscheinlich Schock
-- das Flugzeug von Crossair 3597 erreicht die Mindestflughöhe von 2400 Fuss über Meer (731,52m)
Der Höhenmesser mit der Mindestflughöhe von 2400 Fuss [731,52m] über Meer für den Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten [24]
-- da beschliesst der Flugkapitän Lutz: "Wir fliegen weiter", und der Höhenmeter dreht sich weiter abwärts [Video "Mayday", 36min.23sek.]
-- Copilot Löhrer protestiert nicht gegen das Unterschreiten der Mindestflughöhe von 2400 Fuss [731,52m] über Meer.
Der Abschlussbericht schildert die Dummheit im Cockpit:
<Der Kommandant unterschritt die Mindesthöhe für den Anflug (minimum descent altitude – MDA) des standard VOR/DME approach 28 [VOR/DME-Anflug auf Piste 28], ohne über Sichtkontakt zur Anflugbefeuerung [700 m vor der Piste] bzw. zur Piste [zur Pistenschwelle] zu verfügen. Der Copilot unternahm keinen Versuch, die Weiterführung des Fluges unter die minimum descent altitude [Mindestflughöhe] zu verhindern.> [web46 Abschlussbericht S.12]
-- Kommentator: "Der Copilot sollte den Piloten die Mindestsinkflughöhe nicht unterschreiten lassen", bis er die Piste sieht. [Video "Mayday", 36min.27sek.]
-- BfU-Untersuchungsleiter Overney: "Der Copilot hätte sagen können: 'Wir können die Bahn nicht sehen, also kein Sinkflug.' " [Video "Mayday", 36min.35sek.]
-- Luftfahrt-Fachberater Hans-Peter Graf: "Er wusste, dass der Kapitän ein sehr erfahrener Pilot war. Er nahm wohl an, er mache keine Fehler. Wahrscheinlich vertraute er ihm zu sehr und war auch zu unsicher, um zu protestieren, vielleicht, um die Harmonie im Cockpit nicht zu stören." [Video "Mayday", 36min.58sek.]
Der Abschlussbericht berichtet über den Copiloten Löhrer, dieser habe ein Streben nach Harmonie und die Tendenz, sich unterzuordnen. Zitat:
<Während des Auswahlverfahrens für Copiloten der Crossair, stellte man fest, dass der Copilot die Tendenz hatte, sich unterzuordnen. Er wurde als vital, aber nicht kämpferisch sondern nach Harmonie strebend beschrieben. Diese Eigenschaften sind an sich noch kein Hindernis für eine erfolgreiche Pilotenlaufbahn, wenn im Flugbetrieb und bei der Ausbildung der Persönlichkeitsentwicklung Rechnung getragen wird.> [S.113]
[FALSCH: Schockzustand des Copiloten - 24 Sekunden lang sagt er kein Wort mehr
Ich schätze die Situation nicht als "Suche nach Harmonie" ein, sondern das sieht nach Schock aus: Copilot Löhrer war von der Waghalsigkeit von Lutz, den Sinkflug im Nebel ohne Sicht weiterzuführen, dermassen schockiert, dass er nur noch Argumente suchte und keine fand, weil die Hügel in der Karte fehlten und weil der die Region auch nicht mehr so genau im Kopf hatte. Es heisst im Abschlussbericht, die gesamten folgenden 24 Sekunden habe der Copilot kein Wort mehr gesagt. Das ist Schockzustand:
<Während den nächsten 24 Sekunden, die nach dem Durchfliegen der MDA [minimum descent altitude, Mindesthöhe] bis zum Einleiten des Durchstartversuchs verstrichen, sind keine Äusserungen oder Handlungen des Copiloten dokumentiert.> [web46 Abschlussbericht, S.115]
[Viele Korrekturen schon während des Fluges - bei der Landung ist kein Streben nach "Harmonie" mehr möglich
Das streben "nach Harmonie" ist im Zweifelsfall nachteilig und hat in diesem Falle 24 Menschenleben gekostet, auch das Leben des Copiloten. Aber ich glaube nicht, dass es das "Streben nach Harmonie" im Cockpit war, sondern der Copilot war im Schockzustand. Die Landung eines Flugzeugs ist der gefährlichste Teil des Flugs. Man muss auf Fehler bei der Landung so lange hinweisen, bis sie korrigiert sind. Somit fehlte dem Copiloten die wichtige Fähigkeit, auf der Korrektur von Fehlern bis zuletzt zu bestehen. Er hatte ja vorher bereits auf Fehler hingewiesen, die vom Flugkapitän dann mit Humor korrigiert wurden.
Wenn es das "Streben nach Harmonie" im Cockpit war, dann meinte Copilot Löhrer vielleicht auch, er habe während des Fluges doch schon genug korrigiert und er sage nun nichts mehr, sonst sei noch seine Karriere in Gefahr, wenn man ihn hinten rum als "Nörgler" oder "Tüpflischiisser" bezeichnet, oder wenn nun ein Streit ausbreche, dann würde man abstürzen. Die Angst um die Karriere kann auch eine Rolle gespielt haben, denn leider ist die Schweiz in den Führungsetagen bis heute auf diese Weise strukturiert, denn die Nazi-Strukturen von 1945 wurden beibehalten und die Schweiz wurde NIE entnazifiziert. Ein falsches Wort oder ein falsches Gerücht kann die Karriere kosten oder die Kündigung bewirken. Aber in diesem Falle war es falsch, nichts mehr zu sagen, denn ein Flug ist erst dann zu Ende, wenn 0 km/h erreicht sind und wenn die Türen aufgehen.
Wenn man allerdings das Profil ohne die gefährlichen Hügel ansieht, dann weiss man, wer da Daten nicht beachtet hat - der Jeppesen-Kartenverlag - und es ist auch bekannt, wer diese Karten nie kontrolliert hat - das BAZL und Verkehrsminister Leuenberger, der die Leute bei Nacht und Nebel ohne jede Kontrolle bei Nacht und Nebel über die Piste 28 schickte - und somit war der Massentod bei einem Absturz absehbar].
Das Manöver zum Durchstarten kam zu spät - 1 Sekunde zu spät
Normalerweise wird ein Durchstarten nur von der Mindesthöhe aus vollzogen, in diesem Fall bei Piste 28 also von 2400 Fuss über Meer aus. Ohne Rücksprache mit dem Kontrollturm inszeniert Flugkapitän Lutz nun ein Durchstartemanöver.
<Die Flugbesatzung leitete das Durchstartmanöver zu spät ein.> [web46 Abschlussbericht S.12]
Eine fachliche Webseite sagt, 1 Sekunde früher und das Durchstartmanöver wäre geglückt:
<Flugsimulationen haben gezeigt, dass, wäre statt der Frage des Piloten bereits eine Sekunde früher der "Go around" ausgeführt worden, wäre die nachfolgende Baumberührung ausgeblieben und der Absturz hätte vermieden werden können.> [Gegensystem blogspot, Flugunfälle, web44]
Der Abschlussbericht bestätigt dies auf Seite 112:
<Eine Sekunde später, um 21:06:32 UTC [22:06:32 MEZ] gab das GPWS [Radarhöhenmessgerät des Flugzeugs] die Meldung „minimums“ aus, da 300 ft RA [91,44m über dem Boden] erreicht waren. Nochmals eine Sekunde später [22:06:33 MEZ] fragte der Kommandant zögernd: „...go around mache?“ Wäre zu diesem Zeitpunkt anstelle der Frage ein go around eingeleitet worden, so hätte, wie die Versuche im Simulator gezeigt haben, die Kollision mit den Bäumen eventuell noch knapp vermieden werden können. Um 21:06:34 UTC [22:06:34 MEZ] entschied der Kommandant schliesslich, den Durchstart einzuleiten.> [web46 Abschlussbericht, S.112]
[Ein Höhencheck der Fluglotsin und der Absturz wäre nicht passiert
Wenn die Fluglotsin nur einen einzigen Höhencheck gemacht hätte mit der klaren Anweisung, nicht zu tief zu fliegen, dann wäre der Flugzeugabsturz nicht passiert. Aber im Film "Mayday - Crossair 3597 werden die möglichen Höhenkontrollen durch Fluglotsen verschwiegen und somit die kriminellen Fluglotsen im Kontrollturm Zürich-Kloten von jeglicher Schuld reingewaschen. Aber Reinwaschen hat ja Tradition in der Bankgeheimnis-Geldwäscher-Schweiz...]
Die fehlenden technischen Kontrollen für den gefährlichen Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten
Der Abschlussbericht des BfU sagt es klar:
<Im Anflugsektor der Piste 28 des Flughafens Zürich war kein System vorhanden, welches bei Unterschreitung einer Sicherheitsmindesthöhe einen Alarm auslöst (minimum safe altitude warning – MSAW).> [web46 Abschlussbericht S.12]
[Leuenberger hätte per Notverordnung die Prävention mit ILS-System und Höhenkontrollsystem sofort durchführen können - er hat es nicht getan
Mit diesem Satz ist der Massenmord an Piste 28 klar - ganz klar - begünstigt und provoziert. Verantwortlich für diesen Massenmord an 24 Menschen ist Verkehrsminister Leuenberger, denn Verkehrsminister Leuenberger hätte mit einer Notverordnung jegliche Freiheit gehabt, die präventiven Massnahmen für mehr Sicherheit am Anflug für die Piste 28 einzurichten. Jeder hat gewusst, dass früher oder später eine Maschine beim Nacht-und-Nebel-Anflug auf Piste 28 "runterkommt". Leuenberger hat nichts für mehr Prävention getan, hat nicht einmal die Fluglotsen und die Karten kontrollieren lassen - und hat somit den Massenmord durch einen Flugzeugabsturz bewusst provoziert.
[Kleine Flugzeuge haben noch keine dreidimensionales Navis
Man mag sich schon fragen, wieso Autos zu dieser Zeit bereits digitale Navigationssysteme hatten, aber Flugzeuge scheinbar nicht. Das dreidimensionale Navigationsgerät mit Landschaftsdaten war für kleine Flugzeuge einfach noch nicht verfügbar oder ein dreidimensionales Navigationsgerät für kleinere Flugzeuge wurde von den Chefetagen der Fluggesellschaften als vernachlässigbar eingestuft...]
Die fehlenden Wiederholungsprüfungen für Piloten
Piloten sollten jeweils als geistiges Training Wiederholungsprüfungen absolvieren müssen. Der Abschlussbericht des BfU empfiehlt dies klar: <Überprüfung der Leistungen von Piloten.> [web46 Abschlussbericht S.13]
Bei solchen Wiederholungsprüfungen kann man auch falsche Angewohnheiten von Piloten erkennen und korrigieren. Aber ein zu tiefer Anflug bei schlechtem Wetter war bei der Crossair ja scheinbar zum Teil Gewohnheit, und das BAZL kontrollierte die Crossair gar nicht:
Das BAZL von Bundesrat Leuenberger kontrollierte die Crossair nicht!!!
Dies ist die grösste Verfehlung von Ex-Bundesrat Moritz Leuenberger. Moritz Leuenberger wollte Moritz Suter nicht kontrollieren. Der Abschlussbericht des BfU sagt es klar:
<2.2.7.7 Aufsichtsbehörde
Die konsequente Überwachung des Flugbetriebs durch die Aufsichtsbehörde (Eidgenössisches Luftamt bzw. das spätere Bundesamt für Zivilluftfahrt) hätte unter Umständen [S.125] die Möglichkeit geboten zu erkennen, dass Defizite in Bezug auf die Leistungen des Kommandanten bestanden. So hat beispielsweise nach der Umschulung auf die SA 226 TC Metroliner ein Inspektor des Eidgenössischen Luftamtes Mängel festgestellt, die in der Folge bis zum Umschulungskurs auf MD 80 von Experten des Flugbetriebsunternehmens nur in Einzelfällen bemerkt wurden. Auch hätte erkannt werden können, dass Besatzungen des Flugbetriebsunternehmens nicht selten von Verfahrensvorgaben abwichen. Bis zum Unfallzeitpunkt wurde die Crossair nie einem flugbetrieblichen Audit durch das BAZL unterzogen. Ebenso wurde die Tätigkeit der im Auftrag des BAZL wirkenden Experten des Unternehmens nicht überwacht. Dieser Umstand wurde mit knappen Personalressourcen begründet. Erst am 28. August 2002 wurde die neu in Swiss International Air Lines Ltd. umbenannte Crossair einem luftverkehrsbetrieblichen Audit unterzogen.> [web46 Abschlussbericht, S.126]
Auf Seite 130 wird der Abschlussbericht klar und deutlich, was das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL mit der Crossair gemacht hat: Es gab keine Kontrollen:
<• Unterlagen über Inspektionen der Crossair durch den dafür zuständigen Prozess Luftverkehrsbetriebe (LV) des Bundesamtes für Zivilluftfahrt [BAZL] liegen nicht vor.
• Die Tätigkeit der bei der Crossair angestellten Experten, welche im Auftrag des BAZL Musterberechtigungen und Leistungsüberprüfungen wie line checks und route checks vorzunehmen hatten, wurde vom BAZL nicht überprüft.> [web46 Abschlussbericht, S.130]
Auch diese Tatsache, dass die Regierung Leuenberger mit dem BAZL die Crossair gar nicht kontrolliert hat, wird im Propagandafilm "Mayday - Crossair 3597" NICHT erwähnt. Die ganze Schuld des Siebenschläfers Leuenberger wird im Film vertuscht. Er wird somit mit all seinen Fehlleistungen in der schweizer Zivilluftfahrt zum Massenmörder und der Propagandafilm "Mayday" ist wirklich als Propagandafilm der kriminellen, schweizer Regierung entlarvt.
Die Schuld: Verkehrsdepartement Leuenberger, BAZL, Flughafen Unique, die Fluglotsen von Skyguide und der Kartenverlag Jeppesen
Mit einem Aussetzer beim Piloten oder mit einem Instrumentenausfall muss immer gerechnet werden. Nicht gerechnet darf dagegen mit einem Nichtrealisieren von grundlegenden Präventionsmassnahmen.
Die Hauptschuld beim Crossair-Absturz von Crossair 3597 liegt beim Verkehrsdepartement, beim BAZL, beim Flughafen Unique und beim Kartenverlag
* der Film und das BfU unter dem Untersuchungsleiter Overney kommen zu der völlig falschen Schuldverteilung, der Pilot sei alleine Schuld am Absturz gewesen und der Pilot sei übermüdet gewesen, dabei liegt die Hauptschuld für diesen Flugzeugabsturz von Crossair 3597 eindeutig beim Kartenverlag, der "vergessen" hat, die Hügel einzuzeichnen, und beim schweizer Verkehrsdepartement Leuenberger und bei der Unterabteilung "Bundesamt für Zivilluftfahrt" (BAZL), das die Flugkarten nicht kontrollierte, denn wenn die Hügel eingezeichnet gewesen wären, wäre der Flugzeugabsturz von Crossair 3597 nicht passiert, sondern die Piloten hätten - nachdem sie zuerst Piste 14 zur Landung zugewiesen bekommen hatten und ihnen dann Piste 28 aufgezwungen wurde - dann gewusst, dass da noch die Hügel von Birchwil und Bassersdorf sind. Da diese Hügel vor der Piste 28 lebensgefährlich sind, müssen sie auf der Karte eingezeichnet sein. Mit einem Pilotenfehler muss immer gerechnet werden
Die Sicherheitsempfehlungen des Bundesamts für Unfallverhütung
Die Liste der vom BfU vorgeschlagenen Massnahmen - viele Massnahmen betreffen nicht die Piloten
[web46 Abschlussbericht S.13]
An der langen Liste der Massnahmen im Abschlussbericht ist erkennbar, dass der Pilot nicht alleine die Schuld für diesen Absturz trägt, wenn die Piste mit vielen Massnahmen nachgerüstet werden muss und wenn der Kartenverlag seine Karte nachbessern muss. Zitat des Abschlussbericht Seite 12-13:
<Folgende Faktoren haben zur Entstehung des Unfalls beigetragen:
• Im Anflugsektor der Piste 28 des Flughafens Zürich war kein System vorhanden, welches bei Unterschreitung einer Sicherheitsmindesthöhe einen Alarm auslöst (minimum safe altitude warning – MSAW).
• Die Verantwortlichen des Flugbetriebsunternehmens haben über lange Zeit die fliegerische Leistung des Kommandanten nicht zutreffend bewertet. Dort wo Schwächen
erkennbar waren, ergriffen sie keine zweckmässigen Massnahmen. [unabhängige Prüfungen bei neutralen Organisationen]
• Das Konzentrations- und Entscheidungsvermögen des Kommandanten sowie seine Fähigkeit zur Analyse komplexer Vorgänge waren aufgrund von Übermüdung beeinträchtigt. [das ist gelogen, denn der Pilot hat nie gegähnt]
• Die Aufgabenverteilung der Flugbesatzung während des Anfluges war nicht zweckmässig und entsprach nicht den Verfahrensvorgaben des Flugbetriebsunternehmens [S.12]
• Der Höhenzug, den das Flugzeug berührte, war auf der Anflugkarte, welche die Flugbesatzung verwendet hatte, nicht eingetragen [Karte 32-2 des Kartenverlags Jeppesen]
• Die auf dem Flughafen ermittelte meteorologische Sicht war für den Anflug auf Piste 28 nicht repräsentativ, weil sie nicht der tatsächlichen Flugsicht im Anflugsektor entsprach [es gibt für die Piste 28 keine Wetterstation]
• Die zum Unfallzeitpunkt gültigen Sichtminima, um den standard VOR/DME approach 28 in Betrieb zu nehmen, waren unzweckmässig.
Im Rahmen der Untersuchung wurden durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen dreizehn Sicherheitsempfehlungen zu folgenden Themen ausgesprochen:
• Altitude setting [Höhen festlegen] während eines non precision approach [Nicht-Präzisionsanflugs] [Crossair-Anflugstrategie allgemein]
• Terrain awareness and warning system [dreidimensionales Navigationssystem, das auch Hügel "sieht"] [Ausrüstung der Flugzeuge]
• System der Wetterbeobachtung [für die Piste 28 fehlt die Wetterbeobachtung] [Wetterdienst]
• Installation eines minimum safe altitude warning (MSAW) system für den Anflugsektor der Piste 28 in Zürich Kloten [Ausrüstung der Piste 28]
• Eintragung von Flughindernissen im Jeppesen route manual [Flugkarte des Verlags Jeppesen ergänzen]
• Publikation eines visual descent points [Wetterdienst]
• Mindestsichtweiten bei non precision approaches [Nicht-Präzisionsanflügen] [Strategie des Flughafens zur Freigaben von Pisten]
• Geländeprofil auf Anflugkarten [und in Anflugprofilen] [Flugkarten verbessern]
• Crewpairing – Zusammenstellung von Flugbesatzungen [die sich gegenseitig auch korrigieren können] [Crossair-Strategie der Pilotenverteilung]
• Überprüfung der Leistungen von Piloten [periodische Tests] [Piloten]
• Besatzungszeiten [keine Überstunden leisten, Nebenjobs kontrollieren] [Piloten]
• Verbesserung des Qualitätssystems von Flugbetriebsunternehmen [Rückmeldungen über Fehler verbessern] [Piloten]
• Abnahme von Fähigkeitsnachweisen und Befähigungsüberprüfungen.> [S.13] [Piloten]
[Von 13 Massnahmen betreffen nur 4 Massnahmen die Piloten
Von den 13 Sicherheitsmassnahmen betreffen nur vier die Piloten. Daran ersieht man klar, wo die Schuld für den Absturz von Crossair 3597 zu suchen ist, sicher nicht nur bei den Piloten. Und daran sieht man, dass der Propagandafilm "Mayday" von der kriminellen, schweizer Regierung so gefälscht wurde, um alle Schuld dem Piloten zuzuschieben und alle anderen Parteien reinzuwaschen].
Der versagende Copilot
* wenn man bedenkt, dass der Copilot den Pilot darauf hätte hinweisen müssen, dass man die Mindestflughöhe nicht unterschreiten darf, dann ist Flugkapitän Lutz, der an dem Tag zuvor und am 24.11.2001 schon so viele gute Taten vollbracht hatte, kaum schuldig, und wie man im Abschlussbericht erkennen kann, liess sich Flugkapitän Lutz auch vom Copiloten schon bei anderen Sachen korrigieren, ohne dass es zu Spannungen gekommen wäre, sondern Lutz nahm es sogar mit Humor
Beide Piloten haben die Hügel vergessen
* im Film "Mayday" meint der Untersuchungsleiter Overney, der Copilot habe deswegen nicht eingegriffen, um die Atmosphäre im Cockpit zu wahren - und das ist somit auch völlig gelogen. Beide Piloten haben die Hügel von Bassersdorf "vergessen", weil sie innerlich immer noch die Landung auf Piste 14 im Kopf hatten, die eigentlich vorgesehen war, und weil die Hügel nicht auf der Karte eingezeichnet waren und kein Profil existierte.
Ein paar Lügen im "Abschlussbericht"
Die Lüge eines "ereignislosen Flugs" vor dem Anflug auf Piste 28
Seite 11: <Um 20:58:50 UTC erhielt die Maschine, nach einem ereignislosen Flug, die Freigabe für einen standard VOR/DME approach 28 des Flughafens Zürich.>
Die Lüge: Der Flug war NICHT ereignislos, sondern
-- schom vor dem Start ging es mit Stress los, als 21 Passagiere nicht erschienen und deswegen eine Verspätung von 10 Minuten in Kauf genommen werden musste
-- Flugkapitän Lutz flog dann sogar zu schnell, wahrscheinlich, um noch sicher die Piste noch zu erreichen
-- dann ging es weiter mit Stress durch den späten Befehl von der sicheren Piste 14 auf die kriminelle Piste 28 ohne ILS-System im dichten Nebel und im Schneeregen, wobei Lutz den ersten Befehl nicht akzeptierte
-- und nach dem späten Befehl auf Piste 28 mussten alle Instruktionen mit dem Copiloten wiederholt werden.
Die Lüge der Übermüdung von Pilot Lutz
Seite 12: <Das Konzentrations- und Entscheidungsvermögen des Kommandanten sowie seine Fähigkeit zur Analyse komplexer Vorgänge waren aufgrund von Übermüdung beeinträchtigt.>
<Die beiden Piloten waren gemäss dem 169 Seiten starken Abschlussbericht des Bundesamts für Unfallverhütung BFU übermüdet, so dass das Konzentrationsvermögen stark eingeschränkt war.> [web27]
Die Übermüdung eines Piloten tritt aber gemäss einer Studie der FAA aus den "USA" erst signifikant nach 8 bis 9 Stunden ein, und erst dann steigen die Unfallzahlen deutlich an:
<Als Jeffrey H. Goode im Auftrag der FAA verglich, wie lange ein Pilot zum Unfallzeitpunkt im Einsatz war, stellte er zunächst einmal fest, dass die Unfallrate während der ersten neun Stunden leicht ansteigt, was er als »nicht statistisch relevant« einstufte. Auffälliger war der Anstieg der Unfallrate zwischen zehn und zwölf Stunden um signifikante 65 Prozent. Piloten, die schließlich 13 oder mehr Stunden im Cockpit zugebracht hatten, waren 5,6 Mal häufiger in einen Unfall verwickelt als der Durchschnitt.> [web29].
Das Verschweigen, wie der Kontrollturm Zürich ein Chaos mit Befehlen auf Piste 14 und 28 produziert
Der Abschlussbericht erwähnt mehrere Male, wie chaotisch der Befehl von der Piste 14 auf die Piste 28 durchgegeben wurde. Zuerst wurde der Befehl herausgegeben aber dem Flug Crossair 3597 gar nicht mitgeteilt. Dann wurde er mitgeteilt, aber nur in knappsten Worten. Und es wurde volles Risiko bei Nebel und Schneefall eingegangen.
Das Verschweigen der genauen Verhaltensweisen der Fluglotsen - ein Fluglotse allein war KEIN Einzelfall sondern eher die Regel
Der Abschlussbericht verschweigt, wie viele Male bei Nacht-und-Nebel-Anflügen im Nebelsuppen-Zürich eine Höhenkontrolle gemacht wurde. Es kann nämlich sein, dass solche Höhenkontrollen NIE gemacht wurden, obwohl sie bei Nacht und Nebel absolut angebracht gewesen wären. Im Abschlussbericht wird auch verschwiegen, ob das Verhalten der Unterbesetzung gewohnheitsmässig stattgefunden hat. Wenn man die Zustände mit den Zuständen während des Flugzeugzusammenpralls bei Überlingen vergleicht, dann kommt man automatisch zum Schluss: Die Fluglotsen von Zürich-Kloten waren tatsächlich dermassen kriminell und liessen systematisch immer wieder einen einzigen Fluglotsen im Raum alle Arbeit alleine machen. Wer hat denn da die Kontrolle? Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), also Verkehrsminister Leuenberger.
Die falsche Bilanz im Propagandafilm "Mayday"
Was sagt uns der Propagandafilm "Mayday"?
-- Kommentator: "Es gab weder mechanische Fehler, noch Probleme mit den Anzeigen des Flugzeugs." [37min.3sek.]
-- Kommentator: "Auch die Fluglotsin hatte nicht fahrlässig gearbeitet." [37min.7sek.]
Nun, es ist genau das Gegenteil der Fall, sie hatte noch mehrere Starts zu betreuen und hat jeglichen Höhencheck unterlassen und hat 4 Minuten lang den Flug Crossair 3597 gar nicht beobachtet!
Das vorzeitige Verschwinden des Supervisors vom Kontrollturm bei Nebel und Schneefall, der in der Nacht normalerweise stärker und nicht schwächer wird, wird in der Abschlussbilanz ebenfalls unterschlagen.
-- Kommentator: "Doch nun ist klar, dass Kapitän Lutz eine Reihe von katastrophalen Fehlern beging, die Flug 3597 ins Unglück stürzte und 24 Menschen tötete." [37min.19sek.]
Damit sind im Propagandafilm "Mayday - Crossair 3597" alle anderen Beteiligten "freigesprochen":
-- Bundesrat Leuenberger, der keine Prävention per Notverordnung verfügte
-- das Bundesamt für Zivilluftfahrt, das weder die Crossair noch die Karten kontrollierte
-- der Flughafen Zürich (Unique), der es nicht fertigbrachte, das Mindeste an Prävention für die Piste 28 zu tun: Die Fluglotsen kontrollieren
-- die kriminellen Fluglotsen im Kontrollturm von Zürich-Kloten, die nicht einmal Höhenkontrollen bei Nacht und Nebel machten
etc. etc. etc.
Daran kann man klar erkennen, dass der Film "Mayday - Crossair 3597" im Auftrag der kriminellen, schweizer Regierung gemacht sein muss.
Und nun stürzt sich der Propagandafilm "Mayday" nochmals auf den toten Piloten, stellt ein paar Fehlverhalten im Laufe von 30 Jahren Flugerfahrung fest, ohne zu sagen, was bei anderen Piloten noch alles an kleinen Unfällen und Beinahe-Unfällen verheimlicht wird. Und natürlich wird verschwiegen, dass die Swissair der Crossair immer die besten Piloten abgeworben hat:
Die Flugakte von Kapitän Hans-Ulrich Lutz - die schnell wachsende Crossair stellt ihn 1979 ein
-- die Untersuchungskommission der BfU stürzt sich nun auf die Karriere von Hans-Ulrich Lutz, und es werden zahlreiche intellektuelle Schwächen aufgedeckt, wie er Prüfungen mehrfach machen musste etc.: "Lutz bewarb sich mit 17 Jahren an der Flugschule. Dreimal wurde er wegen unzureichender Bildung abgelehnt. Mit 20 Jahren bekam er schliesslich seine Fluglizenz. Doch bei Aufbauprüfungen fiel er regelmässig durch, weil er kein ausreichendes Wissen über Navigationssysteme vorweisen konnte. Kapitän Lutz hatte zwar eine recht lange Pilotenlaufbahn, aber keine herausragende." [38min.2sek.]
Luftfahrt-Fachberater Hans-Peter Graf: "Jahrelange Flugerfahrung sagt nichts über Kompetenz aus." [38min.3-8sek.]
[Nun, die BfU-Beamten scheinen leider für diesen Propagandafilm gegen Pilot Lutz bestochen zu sein].
"Aus irgendeinem Grund hinderte seine unterdurchschnittliche Pilotenleistung Crossair nicht daran, ihn 1979 einzustellen. [38min.15sek.]
Luftfahrt-Fachberater Hans-Peter Graf: "Mehrere Vorfälle zogen sich wie ein Roter Faden durch seine Laufbahn. Auch hat er mehrere Prüfungen nicht absolviert. Er hatte seine Grenzen, und es ist wirklich schwer zu verstehen, dass diese Grenzen registriert wurden, und man ihn trotzdem weiterfliegen liess." [38min.43sek.]
Und nun werden zwei Vorfälle zitiert, die sich innerhalb von 30 Jahren ereigneten - und positive Taten werden nicht erwähnt:
Kommentator: "Kapitän Lutz' begrenzte Fähigkeiten zeigten sich auch in seiner neuen Beschäftigung" [38min.50sek.]:
-- einmal wird auf einem Besichtigungsflug wegen eines Navigationsfehlers die Stadt Aosta mit der Stadt Sion verwechselt und erst auf Hinweise der Passagiere startet er durch und landet doch noch in Sion [39min.5sek.]
-- einmal lässt er vor dem Start noch auf dem Rollfeld das Fahrwerk einziehen und verursacht so einen Totalschaden an einer 1,5-Millionen-Crossair-Maschine [39min.17sek.]
-- als Fluglehrer wird Lutz daraufhin entlassen, aber er darf weiterhin Passagiermaschinen fliegen [39min.28sek.]
Luftfahrt-Fachberater Hans-Peter Graf: "Ich erstelle auch Beurteilungen von Piloten, und er hätte von mir nie eine positive Beurteilung bekommen." [39min.35sek.].
Und nun meint der Film "Mayday": Nun, Lutz war nicht der einzige "schwächere Pilot" bei Crossair. Diese Piloten wurden eingestellt, weil die Crossair so schnell wuchs, und anderen Billig-Air-Lines ergeht es ebenso, dass sie nicht so gute Piloten haben, die manchmal Abstürze verursachen [40-45min.].
[Giga-Lüge im Film "Mayday": Die Abwerbung guter Crossair-Piloten zur Swissair wird verschwiegen
Die Crossair hatte auch deswegen nicht so gute Piloten, weil die guten Crossair-Piloten jeweils zur Swissair wechselten und von der Swissair mit hohen Löhnen abgeworben wurden. Die Swissair hat der Crossair Dutzende von guten Piloten immer wieder "weggenommen". Wieso dies im Propagandafilm "Mayday" nicht erwähnt wird, bleibt unklar - deswegen ist der Film ja ein Propagandafilm...]
Bilanz: Der Film "Mayday" verschweigt einiges - Leuenberger gehört an den ich weiss nicht was
Der Film "Mayday"
-- verschweigt, wieso 22 Leute nicht an Bord gekommen sind, im Abschlussbericht der BfU sind es aber nur 21 Personen, die nicht gekommen sind
-- verschweigt, dass das Flugzeug deswegen Verspätung hatte, weil man auf diese 21 oder 22 Personen noch gewartet hat
-- verschweigt, dass die Lotsin die Piloten bei Nebel und Schneefall quasi alleingelassen
-- verschweigt, wieso die Lotsin und der Pilot nicht enger zusammengearbeitet haben mit Distanzangaben und Warnungen
-- verschweigt, dass die alleingelassene Fluglotsin alleine zwei Anflüge und "mehrere Starts" zu betreuen hatte
-- behauptet, das Flugzeug sei 6,4km vom Kurs abgekommen, dabei lag die Absturzstelle nur 150m von der Ideallinie des Anflugs auf Piste 28 etnfernt
-- verschweigt, wieso die schweizer Regierung und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Leuenberger und BAZL) sich bis 2001 geweigert haben, auf Piste 28 ein ILS zu installieren, wenn dort doch Nachtanflüge bei Nacht und Nebel und Schneefall stattfinden sollten, wobei Zürich in einer Nebelzone liegt (Nebelmeer von Oktober bis Februar) und im Winter oft auch eine Schneezone mit Schneefall ist - und per Notverordnung kann man jede Prävention installieren und muss keine Instanzen abwarten
-- verschweigt die grossen Proteste der Piloten, die meiner Erinnerung nach auf diesen Mangel eines ILS-Systems auf Piste 28 hingewiesen haben
-- verschweigt den Kartographen und den Kartenverlag, der die Hügel in der Karte vergessen hat einzuzeichnen
-- verschweigt die Enttäuschung des Piloten Lutz, nicht auf der Piste 14 landen zu dürfen, und der Zwangsflug auf Piste 28 bei dichtem Nebel und mit Schneefall ohne ILS ist absolut mörderisch
-- verschweigt, dass sich das Wetter wahrscheinlich weiter verschlechtert hat, nachdem die Warnung des Piloten des Fluges zuvor eingegangen war
-- verschweigt, dass die Dichte des Nebels immer mehr zunimmt, je kälter die Nacht wird
-- verschweigt, dass der Aufsichtsleiter (Supervisor) des Towers diese abermalige Wetterverschlechterung hätte berücksichtigen müssen und somit niemals hätte den Tower vorzeitig verlassen dürfen, sondern der Aufsichtsleiter hätte warten müssen, bis der letzte Flieger die Landung geschafft hat
-- verschweigt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Crossair gar nicht kontrollierte
-- verschweigt, dass Crossair-Chef Suter alle Piloten anwies, bei schlechtem Wetter tiefer zu fliegen, um früher die Piste zu sehen
-- verschweigt, dass die kriminelle, schweizer Regierung (Bankgeheimnis, Geldwäsche, Schmuggel, Drogenhandel mit Villiger-Zigarren aus Kuba) per Notverordnung jegliche Prävention bei der Piste 28 hätte durchführen können.
Zusammenfassung: Die Lügen und Fälschungen im Film "Mayday" - gefälschte Daten, um dem Piloten Lutz alle Schuld zuzuschieben
Die Fälschungen im Film "Mayday" - gefälschte Daten, um dem Piloten Lutz alle Schuld zuzuschieben
Beim Vergleich des Films "Mayday" mit dem Abschlussbericht (http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//1793_d.pdf) fallen folgende fehlende Elemente, Fehler und Fälschungen auf (und die Wikipedia-Zensur sollte das nun wirklich nicht löschen, sondern endlich in die Öffentlichkeit bringen):
- der Film "Mayday" fehlt die Erwähnung, dass es sich bei den Zeitangaben um "Mitteleuropäische Zeit" (MEZ) handelt, um klarzustellen, dass es sich nicht um die Zeitangabe "UTC" des Abschlussberichts handelt
- im Film "Mayday" fehlt jeweils der Schneefall, der die Sicht zusätzlich behinderte und auf ca. 20 m beschränkte
- im Film "Mayday" fehlen bei der im Film simulierten Absturz-Landung alle Zeitangaben
- im Film "Mayday" fehlen die beiden Notsignale "MINIMUMS" des Flugzeugs, dass der Aufprall kurz bevorstehe
- im Film "Mayday" sind im Hintergrund "amerikanische" Polizei- und Feuerwehrsirenen zu hören ohne Berücksichtigung, dass schweizer Sirenen mit dem Martinshorn anders sind...
Der Film "Mayday" lügt daher, der Pilot sei praktisch alleine Schuld - die Liste mit Massnahmen im Abschlussbericht
- der Film "Mayday" verschweigt die genauen Vorgänge um die Distanzen zur Piste, die im Abschlussbericht klar und sogar zum Teil mehrfach angegeben sind (Sichtweite 2,2 nautische Meilen (NM, = 4,07km), und die reale Distanz zur Piste, als Flugkapitän Lutz anfing, die Piste zu suchen, betrug 3,1 nautische Meilen (NM, = 5,74km)
- der Film "Mayday" behauptet in völlig falscher Weise, der Pilot sei praktisch alleine schuldig, denn die Hauptschuld für diesen Flugzeugabsturz von Crossair 3597 liegt in diesem Fall ganz klar bei der fehlenden Sicherheit (die Gefahren waren bekannt, Alitalia ist 1991 auch schon dort abgestürzt) und vor allem liegt die Schuld auch beim Kartenverlag, der "vergessen" hat, die Hügel einzuzeichnen, denn: Wenn die Hügel eingezeichnet gewesen wären, wäre der Flugzeugabsturz nicht passiert, sondern die Piloten hätten dann gewusst, dass da noch die Hügel von Bassersdorf sind. Da diese Hügel vor der Piste 28 lebensgefährlich sind, MÜSSEN sie auf der Karte eingezeichnet sein. Und mit einem Pilotenfehler muss immer gerechnet werden, vor allem am späten Abend
- an der langen Liste der Massnahmen im Abschlussbericht (Seite 13) ist erkennbar, dass der Pilot nicht alleine die Schuld für diesen Absturz trägt, wenn klar erwähnt wird, dass der Anflug auf die Piste 28 in VIELEN Punkten nachgerüstet werden muss und wenn der Kartenverlag seine Karte nachbessern muss
- wenn man bedenkt, dass der Copilot Christoph Löhrer den Piloten Lutz es VERPASST hat darauf hinzuweisen, dass man die Mindestflughöhe nicht unterschreiten sollte, dann ist Flugkapitän Lutz, der an dem Tag zuvor und am 24.11.2001 schon so viele gute Taten vollbracht hatte, kaum schuldig, und wie man im Abschlussbericht erkennen kann, liess sich Flugkapitän Lutz auch vom Copiloten schon bei anderen Sachen korrigieren, ohne dass es zu Spannungen im Cockpit gekommen wäre, sondern Lutz nahm es sogar mit Humor
- im Film "Mayday" meint der Untersuchungsleiter des BfU, Herr Overney, der Copilot habe deswegen nicht eingegriffen, um die Atmosphäre im Cockpit zu wahren - das ist somit auch völlig gelogen. Es ist doch anders: An diesem späten Abend - nachdem das Flugzeug zuerst die Piste 14 erhalten sollte und dann der Befehl für Piste 28 kam - haben beide Piloten die Hügel von Bassersdorf "vergessen", weil sie nicht auf der Karte eingezeichnet waren, und der Kartenverlag hat somit eine grosse Mitschuld bei diesem Flugzeugabsturz von Crossair 3597, und das BAZL ebenso, denn das BAZL muss die Flugkarten kontrollieren
Der Film "Mayday" ist in vielen Punkten gefälscht und nur bedingt brauchbar - die Punkte im Abschlussbericht
- man kommt nicht um den Verdacht herum, dass der Film "Mayday" dazu dient, mittels einer Fälschung der Distanzangaben dem Piloten Lutz alle Schuld in die Schuhe zu schieben und alle anderen Verantwortlichen reinzuwaschen. Der Film scheint von gewissen Kräften der schweizer Regierung manipuliert, um alle Schuld dem toten Piloten in die Schuhe zu schieben, und die nachlässige schweizer Regierung (Verkehrsminister Moritz Leuenberger), das BAZL, der Flughafen Zürich (Unique) und die Fluglotsen von Skyguide sowie vor allem die Kartographen und der Kartenverlag sollen reingewaschen werden. Es gibt da einen gerissenen Regierungsberater, der solche Tricks kennt, durch Datenmanipulationen Schuld auf falsche Leute zu schieben: Thomas Hug, damals "Erster Staatsanwalt" in Basel, der schon viele Verfahren auf solche Weise manipuliert hat.
- der Film "Mayday" ist somit nur bedingt empfehlenswert und das Bundesamt BfU mit "Untersuchungsleiter" Overney belügen im Film das Publikum mit falschen Distanzen und falschen Schuldzuweisungen.
- Im Abschlussbericht auf Seite 13 sind aber nur wenige Punkte angeführt, die die Piloten betreffen, sondern es wird klar gesagt, dass der Anflug auf Piste 28 mit technischen Massnahmen entschärft werden muss, und dass der Kartenverlag endlich die lebensgefährlichen Hügel einzeichnen muss und seine Karten auch mit Geländeprofilen verbessern sollte.
Die vorgeschlagenen Massnahmen ("Sicherheitsempfehlungen") des Bundesamtes für Unfallverhütung (Unterabteilung Flugunfalluntersuchungen) sortiert nach Sachbereichen
[web46 Abschlussbericht S.13]
<Im Rahmen der Untersuchung wurden durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen dreizehn Sicherheitsempfehlungen zu folgenden Themen ausgesprochen>.
Von diesen 13 Massnahmen betreffen nur vier die Piloten. Dies ist ein klarer Beweis, dass die Piloten bei diesem gefährlichen Anflug auf die Piste 28 ohne ILS-System nicht die Hauptschuld trifft, sondern die Hauptschuld trifft das Verkehrsdepartament Leuenberger, das BAZL unter Leuenberger, den Flughafen Zürich (Unique) und den Kartenverlag Jeppensen, der die Hügel vor der Piste nicht eingezeichnet hat, sowie die Fluglotsen, die die Aufgabe haben, die Piloten am Abend mit Freundlichkeiten auch ein bisschen wachzuhalten.
Eigenartigerweise fehlt das Wort "ILS" in der Liste der vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesamts für Unfallverhütung (BfU):
[6 Massnamen für die Prävention für mehr Sicherheit beim Anflug auf die Piste 28]
- Altitude setting während eines non precision approach
- Terrain awareness and warning system
- System der Wetterbeobachtung
- Installation eines minimum safe altitude warning (MSAW) system für den Anflugsektor der Piste 28 in Zürich Kloten [Höhenwarnsystem]
- Publikation eines visual descent points [Kontrollpunkte]
- Mindestsichtweiten bei non precision approaches [Flugverbot bei dichtem Nebel für Anflüge ohne ILS]
(Der Punkt, generell ILS-Systeme für alle Pisten in Nebelgebieten zu installieren, FEHLT).
[2 Massnahmen für besseres Kartenmaterial]
- Eintragung von Flughindernissen im Jeppesen route manual [also: die lebensgefährlichen Hügel endlich einzeichnen]
- Geländeprofil auf Anflugkarten [Kartenmaterial generell verbessern]
[4 Massnahmen bei den Piloten]
- Crewpairing – Zusammenstellung von Flugbesatzungen
- Überprüfung der Leistungen von Piloten
- Besatzungszeiten
- Abnahme von Fähigkeitsnachweisen und Befähigungsüberprüfungen
[1 Massnahme für die Fluggesellschaften]
- Verbesserung des Qualitätssystems von Flugbetriebsunternehmen.>
Die Schuldigen für den Absturz von Crossair 3597: Leuenberger, BAZL, Flughafen Zürich (Unique), Fluglotsen (Skyguide), und der KartenverlagAbschliessend muss erwähnt werden, dass Verkehrsminister Moritz Leuenberger selber aus Zürich stammt,
-- dass er über die Gefährlichkeit des Anflugs auf Piste 28 voll im Bilde war,
-- dass er auch wusste, wie dicht der Nebel in der Region Zürich werden kann,
-- dass er wusste, dass Zürich im Nebelmeer liegt.
Das wussten auch die Fluglotsen. Es wusste aber scheinbar niemand, dass die lebensgefährlichen Hügel von Bassersdorf in den Flugkarten fehlten. Das heisst, es hat sich niemand mit dem Anflug auf Piste 28 richtig beschäftigt, und es hat niemand den Stress berücksichtigt, der Nebel auf Piloten ausüben kann und dann eventuell auch zu Fehlern führt. Der Verkehrsminister Leuenberger, das BAZL, der Flughafen Zürich (Unique), das BfU, die Fluglotsen von Skyguide und der Kartenverlag haben total versagt und sind somit alle mitschuldig. Sie haben mit dem Leben der Piloten und von 1000en Passagieren "gespielt" und haben KEINE Prävention betrieben und haben nicht einmal die Flugkarten der Piloten kontrolliert. Schlimmer geht's wirklich nimmer. Denn ein Pilotenfehler kann immer passieren, und in diesem Fall war ein solcher Pilotenfehler sogar absehbar, weil die Landungen vor allem auch am späten Abend durchgeführt wurden. Aber wenn ein Kartenverlag tödliche Hügel vor einer Piste nicht in die Karte einzeichnet und das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Karten nie kontrolliert und das Verkehrsministerium unter Leuenberger das ILS für Nebelanflüge verweigert etc., so was darf doch NIE passieren. Ein solches Verhalten, keine Prävention zu betreiben, Hügel zu vergessen einzuzeichnen und die Karten nicht zu kontrollieren und nicht einmal regelmässige Höhenchecks zu machen, ist kriminell - ist die Vorschubleistung zu einem Massenmord, so wie er mit dem Flugzeugabsturz von Crossair 3597 am Hügel Langetholz geschah.
Mit Pilotenfehlern und Instrumentenausfällen muss immer gerechnet werden - deswegen sind ja die Sicherheitsmassnahmen und die Fluglotsen da - und deswegen sollten die Fluglotsen ja auch arbeiten.
Die schweizer Justiz: Die Vertuschung und die Manipulationen der schweizer Justiz gegen Crossair - und der kriminelle Kontrollturm von Zürich wird gar nicht angeklagt
Die schweizer Justiz hat extra 7 Jahre lang zugewartet, bis der Todschlag verjährt!!! Und die Liste mit den Verletzten wurde wahrscheinlich extra zu spät eingereich, so dass die Betroffenen offiziell keine Ansprüche mehr habent!!! So machen die Kriminellen das in der schweizer Regierung, um Sachen zu "regeln", und vor Gericht sassen dann nur die Crossair-Leute Suter und Dosé und Leuenberger und das BAZL und der Kartenzeichner und die Fluglotsin nicht.
So sind die schweizerischen Lösungen: Die Schuld nur auf die Toten schieben. Es hätte 100e Möglichkeiten gegeben, dem Piloten in seiner Frustsituation zu helfen und ihn sogar wieder auf Piste 14 zu leiten, wenn er nur den Mund aufgetan hätte. Aber er wollte nicht in der Presse als unfähiger Pilot auffallen, wenn man nachher schreiben würde, wegen ihm habe das neue Lärmgesetz verletzt werden müssen. DAS ist der Punkt, die Scham vor den Journalisten, in die Herr Leuenberger die Piloten absichtlich getrieben hat.
Der Schützer von Leuenberger - der Mafioso und Pseudo-Staatsanwalt Thomas Hug
Die Person, die hinter Leuenberger (Mafia It.) steht, damit er nicht drankommt, ist wahrscheinlich der kriminelle Pseudo-"Erster"Staatsanwalt Thomas Hug (Mafia It. und Ru. gleichzeitig), der ohne ein Anwaltsdiplom in Basel "Erster Staatsanwalt" war und mit Erpressungen ca. 20 Jahre lang alle Prozesse manipulierte, u.a. auch gegen meine Person wegen deutscher Geschichte.
Heute ist Thomas Hug nicht mehr an der Stawa Basel, sondern direkt in Bern als "Regierungsberater" - mehr Mafia ist nicht möglich.
Die Schuldverteilung des mehrfachen Todschlags auf 6 Parteien
Der Todschlag geht auf 6 Parteien:
-- Leuenberger (ist der Hauptverantwortliche als Verkehrsminister, kalkuliertes Risiko, ILS-System wurde auf Piste 28 für Nachtflüge mit Nebel und Schnee verweigert)
-- BAZL (kalkuliertes Risiko, ILS-System wurde auf Piste 28 für Nachtflüge mit Nebel und Schnee verweigert)
-- die Piloten (geistiges Versagen nach dem Umdirigieren auf Piste 28)
-- den Kartographen und der Kartenverlag (wollte wahrscheinlich einfach weniger Arbeit)
-- die Fluglotsin (Unerfahrenheit, hat das Flugzeug nicht ernst genommen und hat das Abdriften von 6,4 km nicht gemeldet)
-- den Supervisor im Kontrollturm (meinte, alles sei wie normal, und wollte weniger Arbeit, obwohl draussen Nebel herrschte und es schneite).
Es sind Mörder - sorry - aber wenn man solch lebenswichtige Präventinosmassnahmen bei Nacht-Nebel-Schneefall-Anflügen nicht installiert oder anwendet und dann ein Flugzeug sich verfliegt und abstürzt, dann ist das Massenmord durch diejenigen, die die Präventionsmassnahmen verweigert haben.
Und man kann noch von Glück reden, dass es nur so wenige Opfer gab. Das Flugzeug hatte ja über 80 Plätze zur Verfügung, aber nur 23 waren belegt.
DIE JUSTIZ FAND EIN OPFER: DIE CROSSAIR - ALLE ANDERE BLIEBEN AUSSEN VOR
Aber die BfU un die Justiz haben sich dann auf die Crossair und auf die Pilotenausbildung gestürzt statt auf die fehlende Kommunikation in einer Notsituation zwischen Tower und Piloten - der fehlende Supervisor, und die Ursache des fehlenden ILS-Systems wurde beim Prozess ganz aussen vorgelassen und die falsche Karte auch noch gleich. Das ist die Manipulation der Mafia - alles nur auf die Toten schieben. So machen die das immer so, um die Leute der Logen zu schützen.
Ausserdem ist wieder der Konflikt von Basel gegen Zürich zu berücksichtigen: Leuenberger als Zürcher hat es geschafft, Basel allein für den Unfall in den Schlagzeilen zu halten und vor die Richter zu ziehen, und er selbst als Zürcher kam fein raus. Der gehört an den Galgen, zumindest hinter Gardinen.
Wenn man mit den Leuten von der BfU spricht, dann werden sie vielleicht sagen, dass die Untersuchung in eine gewisse Richtung gesteuert werden musste, um den krim. Leuenberger zu schützen, der auf Piste 28 das ILS-System zuerst verweigert hat.
Quellen
[web01] Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Crossair-Flug_3597
[web02] http://de.wikipedia.org/wiki/Ground_Proximity_Warning_System
[web03] http://de.wikipedia.org/wiki/QNH#QNH
[web04] http://de.wikipedia.org/wiki/Crossair
[web05] http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/11/24/Schweiz/Der-Crossair-Absturz-bei-Bassersdorf-vor-10-Jahren
[web06] 24.11.2001: http://www.youtube.com/watch?v=xTsbuHoCGIY
[web07] Video von National Geographic:
[1] Daniel Knecht vom Bundesamt für Unfallverhütung (BfU): Video "Mayday", 17min.40sek.
[2] Zwei intakte Flugschreiber: Video "Mayday", 19min.1sek.
[3] Absturzstelle der Crossair 3597, Luftaufnahme 19min. 11sek.
[4] Das intakte Heckteil: Video "Mayday", 19min.18sek.
[5] Die abgebrannte Passagierkabine und das Cockpit: Video "Mayday", 19min.20sek.
[6] Jean Overney, Untersuchungsleiter des Bundesamts für Unfallverhütung (BfU): Video "Mayday", 19min.48sek.
[7] Die Flugkarte vom Ostanflug mit Piste 28 auf Kloten, wo die beiden Hügel bei Bassersdorf fehlen, Video "Mayday", 23min.1sek.
[8] Ein Untersuchungsbeamter untersucht die Karte für den Anflug auf Piste 28 mit der Lupe: Video "Mayday", 23min.8sek.
[9] Anflugkarte 23-2 des Jeppesen-Verlags für den Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten, die Hügel fehlen: Abschlussbericht: http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//1793_d.pdf, Anhang 8
[10] Anflugprofil auf der Anflugkarte 23-2 ohne Hügel auf der Karte des Jeppesen-Verlags: Abschlussbericht: http://www.sust.admin.ch/pdfs/AV-berichte//1793_d.pdf, Anhang 8
[11] Der Funkspruch von Crossair 3891 mit der Warnung einer Sichtweite von nur 2 km auf die Landebahn 28, Video "Mayday", 25min.58sek.
[12] Entfernungsmessgerät: 30min.9sek.
[13] Das geborgene Entfernungsmessgerät DME: Video "Mayday", 30min.36sek.
[14] BfU-Ermittler Othmar Hummel: 31min.27sek.
[15] Schema des Anflugs auf Piste 28 von Zürich-Kloten 01: 33min.31sek.
[16] Schema des Anflugs auf Piste 28 von Zürich-Kloten 02: 33min.34sek.
[17] Schema des Anflugs auf Piste 28 von Zürich-Kloten 03: 33min.38sek.
[18] Schema des Anflugs auf Piste 28 von Zürich-Kloten 04: 33min.43sek.
[19] kombiniertes Schema mit theoretischem Sinkflug und dem Sinkflug von Flugkapitän Lutz: 33min.52sek.
[20] Anflugschema auf Piste 28 mit Mindestanflughöhe 2400 m.ü.M. 01:
[21] Anflugschema auf Piste 28 mit Mindestanflughöhe 2400 m.ü.M. 02:
[22] Sinkflug von Flugkapitän Lutz, Schema 01: Video "Mayday", 34min.54sek.
[23] Sinkflug von Flugkapitän Lutz, Schema 02: Video "Mayday", 34min.56sek.
[24] Höhenmesser mit der Mindestflughöhe von 2400 m über Meer für den Anflug auf Piste 28 von Zürich-Kloten: 36min.15sek.