Kontakt /
                  contact      Hauptseite / page principale / pagina principal /
                  home      zurück / retour                  / indietro / atrás / back

ENGL
<<
         >>

Beat Balzli: Treuhänder des Reichs

13. Sabotage in vier Akten

Teil 2: Ein Fond für jüdische Flüchtlinge wird wird systematisch sabotiert - schweizer Banken, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder - aber da steckt noch mehr dahinter

Die schweizer Banken, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder wollen keinen Fond - Berufsgeheimnis! (und Bankgeheimnis!) -- Kein Fond - und neue Proteste des SIG - neue Beispiele von Konten, die noch da sein müssen -- Die Schweiz stellt Polen 2 Mio. Franken in Aussicht - aber es werden nur 600.000 Franken -- Abmachungen der schweizer Regierung mit Ungarn und Rumänien - jüdische Forderungen nach einem Gesetz oder einer Meldepflicht - es wird nichts gemeldet -- Abmachungen der schweizer Regierung mit Ungarn und Rumänien -- Jüdische Forderungen nach einem Gesetz oder einer Meldepflicht für die herrenlosen Vermögen - es wird doch nichts gemeldet -- Fall: Otto Trachsel mit einem Konto in Obersimmental - Auszahlung nach 20 Jahren ohne Zins -- Depots oder Safes bei der Schweizerischen Nationalbank fallen OFFIZIELL an die Schweiz - in einen "Personalfond" -- Schweizerische Nationalbank: Schrankfächer werden geöffnet - und in KEINEM Bericht je erwähnt -- Bundesrat Wahlen (SVP) setzt eine "Meldepflicht" durch -- Die schweizer Anwälte beharren auf das Berufsgeheimnis -- 1962: Das Meldegesetz mit vielen Lücken und Hürden für die Antragsteller - ganz nach dem Geschmack der schweizer Bankiers -- Ergänzung: Da steckt noch mehr dahinter: Die Verhinderung, dass die Gelder in zionistische Hände gelangten
Seite 317: Brief des schweinzerischen (schweizerischen) Anwaltsverbands vom 14. September 1945 mit der Angabe, dass eine Suche nach herrenlosen Vermögen nicht möglich sei: Der Schweizerische Anwaltsverband verweigerte bei der Suche nach herrenlosen Vermögen jede Mithilfe [denn die geraubten Judengelder waren ja das Startkapital für die Gründung der "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich), und der WJC behauptete ja immer 6 Millionen tote Juden, die nicht mehr wiederkommen würden...]
Seite 317: Brief des schweinzerischen (schweizerischen) Anwaltsverbands vom 14. September 1945 mit der Angabe, dass eine Suche nach herrenlosen Vermögen nicht möglich sei: Der Schweizerische Anwaltsverband verweigerte bei der Suche nach herrenlosen Vermögen jede Mithilfe [denn die geraubten Judengelder waren ja das Startkapital für die Gründung der "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich), und der WJC behauptete ja immer 6 Millionen tote Juden, die nicht mehr wiederkommen würden...]


Präsentation von Michael Palomino (2013)

Teilen:

Facebook








aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15).


[Die schweizer Banken, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder wollen keinen Fond - Berufsgeheimnis! (und Bankgeheimnis!)]

Doch EPD und EJPD hatten ihre Rechnungen ohne die Vermögensverwalter gemacht. Ob Banken, Anwälte, Lebensversicherungen oder Treuhänder, es begann der lange Kampf gegen gesetzliche Regelungen. Wie auch im Bereich der deutschen Guthaben pochten alle auf das Berufsgeheimnis und verweigerten die Zusammenarbeit. Das begann bereits bei den Abklärungen über den tatsächlichen Umfang an nachrichtenlosen Vermögen. Während Robert Meyer, der Anwalt der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, die Summe auf 40 bis 50 Millionen Franken schätzte, ergaben die Umfragen bei den Verbänden wenig oder gar nichts.

[Die Argumente des Schweizerischen Anwaltsverbands gegen einen Fonds mit nachrichtenlosen, jüdischen Vermögen]

So legte sich der Schweizerische Anwaltsverband gleich vornherein quer. Gegenüber dem EPD [Aussenministerium der Schweiz] wurde am 14. September 1946 "bedauert, dass der Verband sich nicht in der Lage sähe, dem Wunsch zu entsprechen. Zum einen sei "der Verband gemäss Statuten gar nicht berechtigt", eine Enquête [Umfrage] durchzuführen, zum anderen seien solche Fragen "eine Aufforderung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses". Drittens meinten die Juristen, dass "die Voraussetzungen, unter welchen ein Anwalt eine Meldung vorzunehmen hätte nicht, genügend deutlich umschrieben sind". Viertens könne man "nicht wissen und nicht beurteilen, aus welchen Gründen solche Nachrichten ausgeblieben sind und ob der betreffende Klient das Opfer deutscher Kriegsmassnahmen geworden ist, ob er ohne Erben gestorben ist etc." Und fünftens erklärte man den Beamten, dass "das Bild, das sich aus solchen Antworten der Anwälte, wenn sie überhaupt erhältlich wären, ergeben würde", nicht geeignet wäre, "den Bundesbehörden den gewünschten Überblick über die sie interessierenden Verhältnisse zu geben." Kurz: Die Anwälte sabotierten die Suche nach erbenlosen Vermögen
[und genau die schweizer Anwälte verwalteten die anonymen Nummernkonten - im Namen des Kontoinhabers. Die Anwälte wollten alleine abkassieren und haben dies auch getan...].

[Die Argumente der schweizer Banken gegen einen Fonds mit nachrichtenlosen, jüdischen Vermögen]

Die Banken wandten dieselbe Strategie an, allerdings eine Spur subtiler. Nachdem ihnen das EPD [Aussenministerium] mit dem Gesetzesentwurf gedroht hatte (S.304),

traf man sich am 21. August 1947 zu einer Sitzung. Die Vertreter der Bankiervereinigung machten keinen Hehl daraus, was sie von der Sache hielten. Laut Protokoll war ihr Kalkül einfach: Wen die Summe zu hoch wird, werden "die Alliierten einen grossen Appetit" geltend machen, wenn sie zu klein ist, werden sie "nicht an die Seriosität der Umfrage glauben". Albert Caflisch, Sekretär der Bankiervereinigung, empfahl, aus der politischen Grosswetterlage Kapital zu schlagen. Er meinte, dass die aktuelle Situation völlig verschieden sei im Vergleich mit dem Washingtoner Abkommen oder gar mit den Currie- Verhandlungen. Die Vereinigten Staaten seien nicht in einer so starken Position. Er sähe daher keinen Grund, für "stupide Fragen vor ihnen auf die Knie zu gehen". Im Gegenteil, man müsse von den Umständen profitieren. Caflisch spielte auf den einsetzenden Ost-West-Konflikt an. Das Aufkommen des Kalten Krieges hatte die Schweiz aus ihrer internationalen Isolation geholt. Damit verbunden war ein abnehmendes Interesse der Alliierten an der Frage der nachrichtenlosen Vermögen. Dennoch wurde an der Sitzung beschlossen, die Banken unter eigener Regie eine Umfrage durchführen zu lassen, um immerhin einen Eindruck von den Dimensionen zu haben.

sie dem EPD [Aussenministerium]: "Vermögenswerte, welche Personen gehören, von denen die angefragten Institute wissen, dass sie Opfer der Gewaltakte der ehemaligen, deutschen Regierung geworden sind und dass sie keine rechtmässigen Erben hinterlassen haben, wurden keine gemeldet."

Man hatte allerdings eine sehr spitzfindige Unterscheidung gemacht. Bei 208.000 Franken "vermuteten" die Banken lediglich, dass die Besitzer erbenlose Nazi-Opfer aus den besetzten Gebieten waren. Weitere 279.000 Franken gehörten "nach den Vermutungen der Bank" sieben deutschen Opfern. Diese zweite Summe fiel laut Meinung der Bankiervereinigung aber nicht unter den vertraulichen Briefwechsel zum Washingtoner Abkommen, weil es sich formal um feindliche und damit zu liquidierende Guthaben handelte. Die Verrechnungsstelle hatte von der betreffenden Bank eine entsprechende Meldung erhalten.

Vieles deutet darauf hin, dass das magere Ergebnis von total 487.000 Franken manipuliert war. Die Summe passte zu perfekt ins Konzept der Bankiers, die daraus die ihnen genehmen Schlüsse zogen.

"Das Ergebnis unserer internen Enquête [Umfrage] unter den hauptsächlichsten Schweizerbanken ist insofern von Interesse, als damit die Bedeutungslosigkeit (S.305)

des Problems der sogenannten herrenlosen Güter erwiesen wird. Wir dürfen wohl annehmen, dass Sie dieser Tatsache bei der Weiterverfolgung der Angelegenheit gebührend Rechnung tragen werden."

Damit nicht genug. Um der Weiterverfolgung der Angelegenheit endgültig einen Riegel vorzuschieben, präsentierte die juristische Kommission der Bankiervereinigung rund zwei Monate später gleich noch ein Exposé [Aufsatz] über die "rechtliche Lage der herrenlosen Vermögen". Darin wurde die Verbindlichkeit des vertraulichen Briefes zum Washingtoner Abkommen in Frage gestellt. "Jedenfalls kann (...) die Zuständigkeit zur Durchführung eines Verschollenerklärungsverfahrens in der Schweiz für solche Ausländer, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, nicht hergeleitet werden", hiess es in dem Papier vom 5. Dezember 1947.
[Der zionistische WJC behauptete - und auch der Nürnberger Prozess - behauptete immer die "6 Millionen ermordeten Juden" - und keiner sollte zurückkommen...].
Die Sabotage hatte ihre Wirkung nicht verfehlt. Die erste Runde ging an die Banken und Anwälte. Der ursprünglich vom EPD [Aussenministerium] favorisierte Gesetzesentwurf verschwand 1947 in den Schubladen der Bundesbehörden. "Dem Versuch, das Problem einer Lösung näherzubringen, haben sich in der Schweiz aus grundsätzlichen Erwägungen insbesondere die Bankkreise widersetzt. Die Bankiervereinigung hat sich immerhin bereiterklärt, bei ihren Mitgliedern direkt Erkundigungen über den Umfang allenfalls in Betracht kommender Guthaben einzuziehen. Das Ergebnis dieser vertraulichen Enquête ist höchst bescheiden. (...) Bei dieser Sachlage bestand (...) kein Anlass, den Gegenstand mit besonderem Eifer weiter zu verfolgen", beschrieb das EPD dieses Stadium zwei Jahre später in einer Zusammenfassung zuhanden von Minister Walter Stucki.


[Kein Fond - und neue Proteste des SIG - neue Beispiele von Konten, die noch da sein müssen]

Die den Banken lästige Angelegenheit war jedoch nicht wirklich vom Tisch. Noch im selben Jahr regte sich in den jüdischen Kreisen erneut Widerstand. In einem internen Bericht des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) wurden die nachrichtenlosen Vermögen auf mehrere Millionen Franken geschätzt. Beispiele gab es genug. so war von einer schweizerischen Schuhfabrik die Rede, deren jüdische Vertreter oder Vertriebsfirmen im Ausland sich nicht mehr gemeldet hatten, aber in der Schweiz noch 75 Bankkonten besassen. "Ein weiteres Beispiel nannte einen Immobilienbesitz im Wert von damals 2 Millionen Schweizer Franken, der durch eine Grossbank verwaltet wurde, weil das Schicksal des Besitzers unbekannt blieb", schreibt der schweizer Historiker Jacques Picard (S.306).

Im Dezember 1947 erreichte das EPD [Aussenministerium der Schweiz] ein Memorandum des SIG. Nach Bienenfeld war es die zweite, offizielle Forderung der jüdischen Seite nach einer gesetzlichen Lösung, diesmal in Form einer Meldepflicht. Danach lies s der Druck nicht mehr nach. Rund ein Jahr später forderte der schweizer Ableger der Axis Victims League beim EPD, "die schweizerischen Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften mögen gehalten werden, bei einer neutralen Amtsstelle, sei es nun das Eidgenössische Politische Departement [EPD] oder eine andere Abteilung der Bundesverwaltung, bis zu einem zu bestimmenden Zeitpunkt alle Konten von Ausländern anzugeben, die seit einem bestimmten Zeitpunkt, beispielsweise dem Jahre 1930 , errichtet worden sind und seit dem Jahre 1935 keine Dispositionen oder Adressanschriften der seinerzeitigen Inhaber den betreffenden Instituten mehr gemeldet wurden." Das Jahr 1935 war gewählt worden, weil damals die Zensur- und Ausreisebestimmungen drastisch verschärft worden waren.


[Die Schweiz stellt Polen 2 Mio. Franken in Aussicht - aber es werden nur 600.000 Franken]

Im Juli 1949 erhöhte sich der Druck auf die Schweiz noch einmal. Eine Delegation jüdischer Organisationen aus den USA traf mit EJPD-Chef Bundesrat Eduard von Steiger [rechtsradikale SVP] zusammen, um die Frage der nachrichtenlosen Vermögen zu diskutieren. Die Amerikaner wussten allerdings nicht, dass die Schweiz gut einen Monat zuvor in den Wirtschaftsverhandlungen mit Polen eine brisante Abmachung getroffen hatte.

"In einem vertraulichen Begleit-Briefwechsel zum schweizerisch-polnischen Entschädigungsabkommen sichert die schweizer Delegation der polnischen Delegation zu, dem polnischen Staat nach einem festgelegten Verfahren Vermögenswerte von polnischen Staatsangehörigen zu überlassen, die am 1. September 1939 Wohnsitz in Polen hatte und von denen seit dem 9. Mai 1945 keine Nachricht mehr vorlag", schreiben die Historiker Peter Hug und Marc Perrenoud in einer Studie im Auftrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten [Aussenministerium]. Aufgrund von Schätzungen stellten die Schweizer den Polen Vermögen in Höhe von zwei Millionen Franken in Aussicht, was das EJPD veranlasste, dem EPD eine gesetzliche Sonderregelung für die restlichen nachrichtenlosen Vermögen schmackhaft zu machen, allerdings ohne Erfolg. Eine Umfrage der Bankiervereinigung ergab am 4. Juli 1950 zudem nur eine Summe von rund 600.000 Franken, die aus Polen stammten.

Zwar hatten die Banken die Vertraulichkeit der Abmachung durchgesetzt, doch sickerte der Inhalt des geheimen Vertrages durch. Insbesondere (S.307)

die jüdischen Kreise bekamen Wind von der Sache und protestierten dagegen. Das Polen-Abkommen wurde als unmoralisch angeprangert. Die Aushändigung namenloser Vermögen an eine Regierung empfanden die Juden als Affront.
[Ergänzung: Das antisemitische Polen 1946-1947
Vor allem war in Polen ein Antisemitismus im Gange, der dazu führte, dass viele polnische Juden, die aus dem Gulag zurückgekehrt waren, nun aus Polen flüchteten, und die Polen hatten "Spass" an ihrem Antisemitismus, wollten Wohnungen und Häuser oder Arbeitsstellen nicht mehr hergeben. Man kann dies in der Encyclopaedia Judaica nachlesen. Juden mussten sich mit Barrikaden gegen polnische "Christen"-Antisemiten verteidigen. Manche Polen sagten auch insgeheim zu den Juden: Wieso hat Hitler euch nicht umgebracht? Die schweizer Taktlosigkeit, das jüdische, nachrichtenlose Vermögen aus Polen der polnischen Regierung zu geben, ist wirklich nicht nachvollziehbar, auch wenn es wahrscheinlich nur etwa 10% der wirklichen, polnischen, nachrichtenlosen Vermögen waren, die da überwiesen wurden. Balzli erwähnt dies leider nicht].
Ihr Argument [das Argument der Juden in Polen] war einleuchtend: Die Gelder seien schliesslich mit der Motivation in die Schweiz geschafft worden, sie dem allfälligen Zugriff des Staates zu entziehen [und Polen war schon seit 1919 sehr antisemitisch eingestellt]. Die Rückzahlung [an genau diesen antisemitischen, polnischen Staat] widerspreche folglich den Beweggründen der ermordeten Besitzer [die zu einem Teil ermordet waren, zum anderen Teil nach Russland hatten flüchten können und nun hinter dem Eisernen Vorhang festsassen]. Der Bundesrat musste schliesslich dem Druck nachgeben und den Briefwechsel in einer Pressemitteilung Anfang 1950 veröffentlichen. Mehr erreichten die Juden allerdings nicht.
[Ob an die polnische Regierung tatsächlich jüdische Gelder aus der Schweiz geflossen sind, bleibt ungeklärt. Man kann vermuten, eher nicht, da die polnische Regierung sehr antisemitisch war und die Juden 1946 und 1947 zum Teil aus Polen flüchten mussten. Die Encyclopaedia Judaica schildert im Artikel "Poland" die Jahre 1946 und 1947 sehr genau].

[Abmachungen der schweizer Regierung mit Ungarn und Rumänien]

Ungeachtet ihrer Argumente traf die Schweiz wenig später ähnliche, wenn auch weniger verpflichtende Abmachungen mit Ungarn und Rumänien.
[Aber wo waren die Juden von Ungarn und Rumänien jetzt? - Oft in der Ukraine.
In Ungarn und in Rumänien lebten aber kaum noch Juden, sondern sie waren vor allem in den "USA" und hinter dem Eisernen Vorhang in der Ukraine mit Zentrum in Kiew, wo es nach 1945 mehr Juden waren als vor 1939, oft mit Muttersprache Jiddisch, die aus Polen stammte (siehe: Encyclopaedia Judaica, Artikel: Kiev). Die schweizer Regierung hätte die gesamte Holocaust-Geschichtsschreibung des kriminellen, zionistischen WJC mit seiner Behauptung von "6 Millionen ermordeten Juden" ins Wanken bringen können, wenn sie mit Russlands Regierung und mit der Ukraine über Hilfe für Juden hinter dem Eisernen Vorhang verhandelt hätte, wo nach 1945 ein Grossteil derjenigen Juden aus Polen und Rumänien und der Ukraine festsass, der sich ins innere Russland hatte flüchten können].

[Jüdische Forderungen nach einem Gesetz oder einer Meldepflicht für die herrenlosen Vermögen - es wird doch nichts gemeldet]

Die Forderung nach einer Sondergesetzgebung verstummte nicht mehr. Immer wieder nahmen jüdische Kreise und einzelne Parlamentarier einen Anlauf. Die Bankiers liess das kalt. Erst als sich 1951 auch Israel einschaltete und eine rasche Lösung des Problems forderte, verlor man bei der Bankiervereinigung die Fassung [weil doch Deutschland bereits für die ermordeten Juden bezahlte]. In einem Telefongespräch mit Maurice Jaccard, einem Juristen des EPD [Aussenministerium der Schweiz], liess Sekretär Max Oetterli Dampf ab. Jaccard versuchte, Oetterli für ein Vorgehen im "Sinne des israelischen Begehrens" zu gewinnen. "Herr Oetterli war ziemlich gereizt und äusserte sich mit etwas verächtlichen Worten über die 'jüdische Reklamiererei'. Das Departement solle den Israeliten widerstehen und nicht einfach umfallen, wenn aus Tel Aviv Forderungen gestellt würden. Für die Bankiers sei die geltende Rechtsordnung massgebend und nichts anderes. Schuld an der ganzen Angelegenheit sei das Washingtoner Abkommen und der berühmte Briefwechsel", protokollierte Jaccard die antisemitische Hetze Oetterlis.

Die Bankiers blieben weiter unter Druck. Im September 1951 stellte Nationalrat Philipp Schmid eine Kleine Anfrage. Er verwies darauf, dass Erben von Nazi-Opfern auf der Suche nach ihren Vermögen bei schweizer Banken regelmässig auf Schwierigkeiten stossen würden. Der Bundesrat war der Meinung, dass es sich nicht rechtfertigen liesse, wenn die Werte infolge Verjährung der Ansprüche oder Ersitzung - also durch Abwarten - endgültig in die Hände der Verwalter übergingen. Er gab dem EJPD Anfang 1952 den Auftrag, ein Bundesgesetz oder einen referendumsfähigen Bundesbeschluss zu entwerfen.

Der Widerstand der Bankiers liess nicht lange auf sich warten. Bereits am 5. März 1952 bekam SIG-Präsident Georges Brunschvig im (S.308)

EJPD die Ansichten der Hardliner zu hören. "Von Seiten der Bankiervereinigung werde dagegen Stellung genommen. Sie erklären, dass sie nicht die Absicht hätten, diese Vermögen zu behalten, dass jedoch in einem späteren Zeitpunkt erst darüber entschieden werden könne. Dies insbesondere auch mit Rücksicht auf die Situation hinter dem eisernen Vorhang", hiess es in einer Aktennotiz des SIG.

doch das war erst der Anfang. In der ersten Verhandlung über einen Gesetzesentwurf am 17. November 1952 traten die Bankiers noch deutlich härter auf. Die Sitzung fand damit rund drei Monate nach Unterzeichnung des Ablösepakts zum Washingtoner Abkommen statt. In einem geheimen Begleitbrief dazu hatte die Schweiz erneut ihr "Wohlwollen" zugesagt, allfällige herrenlose Vermögenswerte für die Opfer des Nationalsozialismus zu verwenden.

In Anwesenheit von EJPD-Chef Markus Feldmann und der Spitze des SIG zeigten die Vertreter der Bankiervereinigung ihr wahres Gesicht. So war dem Generaldirektor der Schweizerischen Volksbank, Dr. Alfred Wegelin, "nicht recht begreiflich", weshalb es Massnahmen zur Sicherstellung der Vermögen brauche. "Die Vermögen sind bei den Banken in guter Hut und stehen den Berechtigten nach wie vor zur Verfügung." Sein Kollege von der Basler Kantonalbank, Dr. Albert Matter, stiess ins gleiche Horn. Matter war jedoch ganz Geschäftsmann und sah das Problem als doppelte Buchhaltung. Er schreckte nicht davor zurück, die ausstehenden Kredite der Holocaust-Opfer zurückzufordern. "Es sind nicht nur Leute verschwunden, die Guthaben bei den Banken hatten, sondern auch Schuldner der Banken. Dieser Tatsache wird man auch Aufmerksamkeit schenken müssen." Ebenso bekämpfte Sekretär Max Oetterli eine gesetzliche Lösung mit allen Mitteln. Das Bankgeheimnis war ihm heilig - ganz im Gegensatz zur Integrität der suchenden Erben. "Die gemachten Erfahrungen brachten uns (...) zu der Auffassung, dass die Bedeutung des ganzen Problems übertrieben wird. Viele Interessenten meinen eben, wenn ein verschwundener Verwandter sich einmal in der Schweiz aufgehalten hat, so müsse er hier unbedingt Vermögen hinterlassen haben." [Zu 905 war dies so].

Oetterli verstrickte sich jedoch in Widersprüche. Obwohl er das Problem für übertrieben hielt, war er der Meinung, dass sich bei der Einführung der Meldepflicht "erhebliche Beträge ergeben" könnten.

Die Vertreter des SIG redeten gegen eine Wand. Die Bankiers wollten von einer Meldepflicht partout [wirklich] nichts wissen. Oetterli sah im Holocaust (S.309)

keinen Grund für eine Ausnahmeregelung. Die Frage hatte seiner Ansicht nach keine Priorität, dann für ihn war "die Zeit für die beantragte allgemeine Ermittlungsaktion noch nicht gekommen. In 20 oder 30 Jahren könnte man darüber reden."

Damit nicht genug: "Sollte die Meldepflicht in den Entwurf aufgenommen werden, so wird dies grosses Aufsehen erregen: denn dieses Institut wäre eine juristische Ungeheuerlichkeit. Sollte man darauf beharren, so würde meine Hilfsbereitschaft darunter leiden", drohte er.

Die Sitzung endete ohne konkretes Ergebnis. Der SIG beharrte weiterhin auf einer Meldepflicht, und die Banken sperrten sich dagegen. Die Angelegenheit wurde für eineinhalb Jahre auf Eis gelegt.

[Währenddessen räumten viele Anwälte still und leise viele Nummernkonten ab, oder räumten Safes aus, nicht nur in den Banken, sondern auch in den Finanzgesellschaften...]


[Fall: Otto Trachsel mit einem Konto in Obersimmental - Auszahlung nach 20 Jahren ohne Zins]

In der Zwischenzeit bekam am 23. April 1953 Rudolf Bindschedler, der Rechtskonsulent des Eidgenössischen Politischen Departements, brisante Post vom Leiter der schweizer Delegation in Berlin. Felix Schnyder schilderte den Fall von Otto Trachsel. Der Schweizer war Jahrzehnte vor dem Krieg in den Osten Deutschlands ausgewandert. Er besass bei der Amtsersparniskasse Obersimmental in Zweisimmen ein Sparheft. Nachdem Trachsel sein Geld zwanzig Jahre nicht angerührt hatte,

kündigte die Bank im Amtsblatt des Kantons Bern das Konto auf den 30. Juni 1935 "zur Rückzahlung" und erklärte es zinslos. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass "wenn innert 10 Jahren das Guthaben nicht erhoben werde, dasselbe nach Ablauf der Frist dem Reservefonds zufliesse." So geschah es auch. Die Obersimmentaler kassierten das Geld zehn Jahr später für sich ein. Erst als Trachsels Sohn Jahre nach Kriegsende durch einen Zufall das Sparheft wiederfand, flogen diese Machenschaften auf, und die Bank zahlte im Februar 1953, wenngleich widerwillig:

"Wir sind trotzdem bereit, das Guthaben von Fr. 3430,65 den rechtmässigen Erben gegen Ausweis und des von denselben quittierten Sparheftes jederzeit auszubezahlen, nur möchten wir dabei den Wunsch äussern, dass das Guthaben auch wirklich in die Hände der berechtigten Erben und nicht etwa in diejenigen der ostdeutschen Behörden kommt."

Für Schnyder war dieser Vorfall ein Skandal. "Dass die Ausschreibung im Amtsblatt (...) dem Eigentümer des Sparheftes tatsächlich nicht zur Kenntnis kommen konnte, ist offensichtlich", schrieb er. "Die Ausschreibung (...) erfolgte übrigens ausgerechnet kurze Zeit, nachdem in Deutschland die Devisenzwangswirtschaft eingeführt worden war." (S.310)

Schnyder war entrüstet, dass die Amtsersparniskasse tatsächlich von der Situation profitiert hatte. Nach seiner Rechnung hatte die Bank mit der Einstellung der Verzinsung mindestens 1600 Franken gespart. Für ihn war klar, dass es per Gesetz jemanden brauchte, der sich um solche Guthaben kümmerte.

Er vermutete, dass noch viele Bankguthaben von Bewohnern Deutschlands in der Schweiz bestanden, die zum Vorteil der betreffenden schweizerischen Bankinstitute "herrenlos" geworden seien. "Auch im Fall Trachsel war es ja sicher ein Zufall, dass das betreffende Sparheft seinem Sohn nach so langer Zeit wieder in die Hände gekommen ist. Ich glaube nicht, dass es sehr richtig ist, wenn die Banken in solchen Fällen aus der Not der vergangenen Jahrzehnte für sich Kapital schlagen können."

Obwohl Schnyders Skandalmeldung auch die Frage nach den Vermögen der Holocaust-Opfer in einem völlig neuen Licht erscheinen liess, hatte sie keine Konsequenzen. Zwar informierte Bindschedler die Bankiervereinigung und das EJPD [Justiz- und Polizeidepartement], die er mit kritischen Worten auf das "Stossende" des Falles aufmerksam machte, aber weitere Schritte unternahm er nicht. Laut den Historikern Hug und Perrenoud hätte Bindschedler im Amtsblatt des Kantons Bern nachlesen können, "dass die Amtsersparniskasse Obersimmental am 30. April 1935 gleichzeitig 77 Sparhefte kündigte."


[Depots oder Safes bei der Schweizerischen Nationalbank fallen OFFIZIELL an die Schweiz - in einen "Personalfond"]
[Mit diesen Handlungen disqualifiziert sich die schweizer Politik KOMPLETT. Aber vielleicht steckt da noch mehr dahinter, wie im Schlusswort zu lesen ist].
Mit intensiven Recherchen hätte der Jurist des EPD aber noch eine andere Entdeckung gemacht. Das Einkassieren von nachrichtenlosen Vermögen hatte in der Schweiz selbst bei renommiertesten Häusern eine lange Tradition. Konkrete Beweise liefern Akten der Schweizerischen Nationalbank. Zwar führte sie für Privatpersonen keine Konten im herkömmlichen Sinn, aber Bargeld und Wertsachen konnten bei ihr in Depots oder Safes hinterlegt werden. Die SNB buchte solche nachrichtenlose Vermögen schon vor dem Krieg in die eigene Kasse - und zwar heimlich. Im Gegensatz zu den Obersimmentalern bemühte sie sich nicht einmal um eine Bekanntmachung in einem Amtsblatt.

"Es wird festgestellt, dass bezüglich  des Depotkontos der Frau L. Jakimoff, im Betrage von Fr. 6000.-, die Verjährungsfrist nunmehr abgelaufen ist. Es handelt sich dabei um eine Vorkriegseinzahlung. Die Adresse der Einlegerin konnte seit 1914 nicht ermittelt werden. Auf Antrag des III. Departements beschliesst das Direktorium,das genannte Depot dem Spezial-Personal-Fonds zuzuführen", hiess es im SNB-Protokoll No. 597 vom 27. Juni 1934. Im November desselben (S.311)

Jahres liess die Nationalbank auf diese Weise gleich noch einmal Kundengelder verschwinden. Diesmal handelte es sich um das Bardepot eines "gewissen A. Svirilin, Petrograd", der sein Vermögen im November 1918 durch Vermittlung des EPD [Aussenministerium der Schweiz] bei der SNB deponiert hatte. Seine Rubelnoten waren inzwischen wertlos geworden. Die restlichen 5249,80 Franken, die auf einem Sparheft der Berner Kantonalbank zwischengelagert worden waren, teilten die Direktoren auf. Rund 2000 Franken landeten auf einem Kommissionen-Konto, den Rest liessen sie "dem Spezial-Personal-Fonds" zukommen.

Unklar ist bis heute, wie die Nationalbank nach dem Zweiten Weltkrieg mit ihren nachrichtenlosen Kundengeldern umging. Gemäss einer internen Statistik vom April 1946 führte sie für Ausländer rund 231 Depots, bei denen sie teilweise schon seit über 10 Jahren keine Korrespondenz mehr verschickt hatte. Die Vermutung liegt nahe, dass sich darunter auch Gelder von Nazi-Opfern befanden. Einerseits gehörten 219 Depots zu Kunden, die in Europa wohnten. Andererseits trafen in den dreissiger Jahren nicht zuletzt Juden verschiedene Vorsichtsmassnahmen, um das im Ausland deponierte Geld vor den Nazis verheimlichen zu könne. So wurden die Banken unter anderem an gewiesen, sämtlichen Briefverkehr zu unterlassen und kontobezogene Schriftstücke zurückzubehalten.


[Schweizerische Nationalbank: Schrankfächer werden geöffnet - und in KEINEM Bericht je erwähnt]

Weitere Indizien liefern Aktionen in den Tresoren der einzelnen SNB-Niederlassungen. Im März 946 berichtete das III. Departement, dass "gestützt auf den einschlägigen Bundesratsbeschluss vom 30. November 1945 in Anwesenheit eines Vertreters der Schweizerischen Verrechnungsstelle beim Sitz Zürich 24 Schrankfächer deutscher Staatsangehöriger geöffnet worden sind. Sie enthielten zum Teil Gold, schweizerische und ausländische Titel und Banknoten etc. (...) In diesem Zusammenhang sind nun aber ohne Wissen der Direktion zwei Schrankfächer geöffnet worden, welche nicht deutschen Staatsangehörigen gehören." Eines der Safes war zwar leer, gehörte aber einer Frau namens Esther Stern, die in Rio de Janeiro wohnte. Immerhin ein Hinweis, dass vermutlich auch Juden ihre Vermögen bei der SNB deponiert hatten.

Eine ähnliche Aktion ging Monate später beim Berner Sitz über die Bühne. Im Dezember 1946 teilte das II. Departement mit, dass "15 Fächer in Abwesenheit der Mieter durch Aufbohren gewaltsam geöffnet wurden, da ihnen zum grossen Teil die Kündigung nach zu (S.312)

gestellt werden konnte und weil in anderen Fällen auf die Kündigung nicht reagiert wurde. Sämtliche in Frage stehenden Mieter haben ihr Domizil im Ausland."

Was aus den nachrichtenlosen Depots der Schweizerischen Nationalbank geworden ist, weiss bis heute niemand. Sie wurden in den entsprechenden Verhandlungen, Umfragen und Berichten nie [!] erwähnt.

[Diskussion für einen Gesetzesentwurf am 8. März 1954 - von geöffneten Schrankfächern wird NICHTS erwähnt - Bundesrat Feldmann [BGB, die spätere SVP] will die Verweigerung der schweizer Banken nicht länger dulden]

So auch nicht am 8. März 1954. Es war der Tag der zweiten Sitzung zwischen der Bankiervereinigung, dem SIG [Israelitischer Gemeindebund] und dem EJPD [Justiz- und Polizeidepartement]. Thema war wiederum der geplante Gesetzesentwurf zu den namenlosen Vermögen. An den Standpunkten hatte sich in der Zwischenzeit nichts geändert. Allerdings waren jetzt beide Seiten mit einem entsprechenden juristischen Gutachten ausgerüstet. Für die Studie der Bankiers zeichnete Alt-Bundesrichter Plinio Bolla, der früher zusammen mit Georg Leuch so manchen Raubgutprozess zugunsten der Finanzwelt entschieden hatte. Mitautor war der Zürcher Rechtsprofessor und Anwalt Werner Niederer, der während des Krieges auf der schwarzen Liste der alliierten gestanden hatte.

Bollas Resultat überraschte wenig, denn es stützte die Verweigerungshaltung der Bankiers. Der SIG forderte dagegen für die gemeldeten Vermögen die Schaffung einer Treuhandgesellschaft, die dem Bankgeheimnis unterstehen sollte. Die Gegenseite hatte dafür wenig übrig. Bundesrat Feldmann brach die Sitzung ab - einmal mehr ohne Ergebnis.

Die Banken gingen auch nach der zweiten runde als Sieger vom Platz. Das Thema verschwand für weitere zwei Jahre wieder in der Schublade. Trotz der Vorwürfe in der internationalen Presse und massiver Proteste aus Israel hatten es die Banken jetzt schon elf Jahre geschafft, mit Unterstützung der Behörden jede Hilfe für die Erben der Nazi-Opfer abzuwürgen [wobei ein Teil dieser Opfer noch lebendig war und hinter dem Eisernen Vorhang lebte]. Damit stiessen sie jedoch nicht nur die Juden vor den Kopf. Der Boykott ging mit der Zeit sogar EJPD-Chef Markus Feldmann zu weit. Anfang 1956 äusserte er hinter den Kulissen harte Kritik.

"Herr Bundespräsident Feldmann wird mit der Bankiervereinigung Fühlung nehmen, um festzustellen, ob sie nun Hand bieten wollen zu einer Lösung, wobei Bundespräsident Feldmann daran Anstoss nimmt, dass die Bankiervereinigung das ganze Problem nur von der geldlichen (mit dem Vorwand Bankgeheimnis) Seite behandelt und die moralisch-politische Seit ausser Acht lässt", hiess es in einer internen (S.313)

Notiz des SIG vom 28. Januar 1956. Feldmann empfahl dem SIG, mit Hilfe des Parlaments den Druck auf die Banken zu verstärken. "Er meint, mit einer parlamentarischen Anfrage die Bankiervereinigung lebendiger zu machen. Er ist überzeugt, dass eine Behandlung dieses Problems im Parlament nur positiv sein kann."

[Vorschlag von SP-Nationalrat Harald Huber für einen Fonds - nun ist Bundesrat Feldmann (SVP) dagegen und das Aussenministerium torpediert das Projekt]

Feldmanns Vorschlag läutete die dritte Runde ein. Diesmal steig SP-Nationalrat Harald Huber für den SIG in den Ring. Zusammen mit 40 Mitunterzeichnern deponierte er am 20. März 1957 eine Motion, die die Regierung erneut aufforderte, dem Parlament "Bericht und Antrag für Sonderbestimmungen zu unterbreiten, durch die eine Meldepflicht, ein vereinfachtes Aufruf- und Verschollenheitsverfahren und die Zuweisung erblosen Vermögens an einen Fonds zu humanitären Zwecken vorgesehen wird."

Huber forderte somit einen Bundesbeschluss, der über dem Bank- und Berufsgeheimnis stand. In der Regierung stiess Huber aber auf taube Ohren. Insbesondere Bundesrat Feldmann hatte inzwischen wieder die Seiten gewechselt. Mitte April 1957 meinte er, dass eine Meldepflicht "unsere Gesetzgebung in Misskredit bringen und wahrscheinlich auch unerwünschte wirtschaftliche folgen haben" würde.

Neben den verstärkten Druckversuchen aus Finanzkreisen war das Rechtsgutachen - sowie eine neue Umfrage der Bankiervereinigung Grund für Feldmanns Stimmungswandel. Das Ergebnis war bescheiden. Die angefragten 21 Mitgliedsbanken wussten von 36.58 Franken und vermuteten rund 825.000 Franken als nachrichtenlos. [Von den Finanzgesellschaften und den Safes ist NIE die Rede]. Die Lebensversicherung meldeten erbenlose Policen im Wert von rund 27.000 Franken. Während Feldmann den Umfragen glaubte, vermutete Huber ein abgekartetes Spiel. Er behauptete, die Umfrage sei ein durchsichtiges Täuschungsmanöver, denn die Bankiers hätten von ihren Verbandsobersten den Wink erhalten: Wenn nur ein unbedeutender Betrag herauskomme, könne man gesetzgeberische Massnahmen vermeiden, meinte Huber gegenüber dem deutschen Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Der SP-Nationalrat hatte recht, wie sich herausstellen sollte.

Feldmanns Kapitulation vor den Banken kam in dem von Bundesrat Max Petitpierre [FDP] geführten EPD [Eidgenössisches, Politisches Departement, schweizer Aussenministerium] nicht gut an. die Verantwortlichen des Rechtsdiensts wollten "die gegenüber den Alliierten 1946 abgegebenen Versprechen stärker gewichten und entwarfen für das EPD einen Mitbericht, der sich dafür aussprach, am Erlass einer Sonderregelung (S.314).

über 'erblose' Vermögen festzuhalten", schreiben die Historiker Hug und Perrenoud. Die Meinung der EPD-Juristen sickerte jedoch bald zur Bankiervereinigung durch. Oetterli protestierte gleich bei Petitpierre persönlich. Widerstand kam auch aus den eigenen Reihen des EPD [Aussenministerium]. Obwohl sich die Schweiz im Ablösepakt von 1952 erneut zu "Wohlwollen" verpflichtet hatte, sah Minister Walter Stucki keinen Grund, "den Alliierten nach Jahr und Tag noch mühevoll etwas in den Rachen zu jagen."


[Bundesrat Wahlen (SVP) setzt eine "Meldepflicht" durch]
[Das Trauerspiel der Oberschicht zieht sich fort...]
Petitpierre [FDP] wollte von diesen Argumenten nichts wissen, und Widersacher Markus Feldmann [SVP] verstarb Anfang November 1958. Nachfolger Friedrich Traugott Wahlen beantwortete am 18. März 1959 dann endlich Hubers Motion. Für die nachrichtenlosen Vermögen sollte per Bundesbeschluss eine Meldepflicht eingeführt werden. Die erneuten Proteste aus der Finanzwelt fruchteten diesmal nichts. Auf Antrag des Bundesrates wurde Hubers Motion durch den Rat in ein Postulat umgewandelt. Bereits im Juli legte Wahlen einen Entwurf für die Sonderregelung vor.

 Laut Hug und Perrenoud hatte das EJPD [justiz- und Polizeidepartement] in der Zwischenzeit von Minister Walter Stucki brisante Informationen geliefert bekommen. "Zwei Westschweizer Bankiers hätten ihm ´unabhängig voneinander gesagt, dass sie die Depots in westschweizerischen Banken von Seiten von Franzosen, über deren Verbleib heute nichts mehr bekannt ist, auf mehrere hundert Millionen Schweizer Franken schätzen. Es wirft dies ein eigentümliches Streiflicht auf die Behauptungen der Schweizerischen Bankiervereinigung, dass die Gesamthöhe der sogenannten erblosen Vermögen kaum eine Million erreicht", hiess es in einer "streng geheimen" Aktennotiz vom 22. Mai 1959.

Die Banken gaben sich nicht geschlagen. Sie bekamen sogar Schützenhilfe aus dem Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement (EFZD) und dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Wahlens Vorschlag, die Verrechnungsstelle mit der Durchführung des Meldebeschlusses zu beauftragen, passte dem EVD [Volkswirtschaftsdepartement] nicht. Und EFZD-Chef Bundesrat Hand Streuli [Finanzminister] wollte überhaupt keine Sonderregelung sondern wollte alles Abkassierte abkassiert sein lassen]. Max Petitpierre fiel schliesslich auch um und wollte auf eine Sonderregelung verzichten [vielleicht nach ein paar Telefonaten von Bankiers]. Damit ging die dritte Runde doch noch an die Bankiers.

Ihren Sieg konnten sie allerdings nicht lange geniessen. Auf erheblichen Druck der Israelis, der Amerikaner und des EPD-Juristen Rudolf Bindschedler [Aussenministerium] kippte Petitpierre im Herbst 1960 erneut um. Er befürwortete jetzt wieder eine Sonderregelung. Damit sollte der Damm (S.315)

gebrochen sein, obwohl die Bankiers weiterhin kräftig zu sabotieren versuchten. "Ich habe erfahren, dass hinter den Kulissen von interessierten Kreisen, die sich schon früher gegen derartige Sondervorschriften gewehrt hatten, Versuche unternommen werden, das Departement zu veranlassen, der Sache keine Folge zu geben und den in Aussicht genommenen Entwurf zurückzuziehen", schrieb Nationalrat Harald Huber am 21. Januar 1961 dem neuen EJPD-Chef Ludwig von Moos.

Unterstützt durch massive Kritik in ausländischen Medien nahm die Sache ihren Lauf. Die Bankiervereiningung gab schliesslich an einer Sitzung mit dem Bundesrat Ende 1961 ihren Widerstand auf. Der Grund dafür war, dass "im letzten Gesetzesentwurf eine Klausel enthalten ist, wonach der Bund die Banken schadlos halten wird, wenn sie infolge der vorgesehenen gesetzlichen Lösung von den Erben eines Verschollenen für Beträge in Anspruch genommen würden, welche sie dem Bund aufgrund der gesetzlichen Regelung auszuhändigen hätten oder bereits ausgehändigt haben", hiess es in einer Aktennotiz des SIG vom 26. Februar 1962.


[Die schweizer Anwälte beharren auf das Berufsgeheimnis]

Wenige Monate später probten noch die Anwälte ihren letzten Aufstand. Sie wollten sich um keinen Preis in die Karten schauen lassen. An einer Veranstaltung des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) verkündete Präsident Max Brand, dass ein Spezialgesetz gar nicht nötig sei. Brand geisselte es als "höchst bedauerlich", wenn durch den Bundesbeschluss das Berufsgeheimnis der Anwälte berührt werde, denn es gehöre "zu den Säulen" der schweizerischen Rechtsordnung [wie auch inoffiziell  das Rauben von Nummernkonten zur "Rechtsordnung" gehört]. "Unser Verband hat ...) an das Justiz- und Polizeidepartement eine Eingabe gerichtet, in der er sich mit aller Entschiedenheit dagegen zur Wehr setzte, dass das Berufsgeheimnis irgendwie angetastet werde", meinte Brand. An dieser Ansicht hat sich bis heute [Buchdruck: 1997]  nichts geändert [und an der Tatsache, dass Nummernkonten abkassiert wurden, sicher auch nicht].


[1962: Das Meldegesetz mit vielen Lücken und Hürden für die Antragsteller - ganz nach dem Geschmack der schweizer Bankiers]

Auf den ersten Blick hatten die jahrzehntelangen Sabotageversuche seitens der Banken, Versicherungen und Anwälte schliesslich keinen Erfolg. Der auf zehn Jahre befristete Meldebeschluss für Vermögen von Verfolgungsopfern aus rassischen, religiösen und politischen Gründen wurde im Dezember 1962 vom Parlament abgesegnet. Der Bundesrat setzte den Bundesbeschluss am 1. September 1963 in Kraft.

Doch die Finanzwelt sollte auch nach der vierten Runde als faktischer Sieger vom Platz gehen. Das Spezialgesetz hatte auffällig grosse Lücken, und der Vollzug war ganz nach dem Geschmack der Bankiers (S.316).

[Ergänzung: Da steckt noch mehr dahinter: Die Verhinderung, dass die Gelder in zionistische Hände gelangten

Mit viel Lärm um nichts wurde die Offenlegung der anonymen, herrenlosen, jüdischen Konten und Safes verhindert. Aber wenn man die weltpolitische Lage betrachtet, dann steckt da doch viel mehr dahinter:

Die Streuung der namenlosen, jüdischen Gelder in die schweizer Wirtschaft - die Entstehung der "Goldküste" am rechten Zürichseeufer - die Entstehung der "Hochpreisinsel Schweiz" - und noch mehr Bankgeheimnis-Gelder - Motive: Die Verhinderung eines zionistischen Gross-Israel - und Stalin wollte sicher keine jüdischen Gelder sehen, die den Zionismus in Russland auch noch unterstützen würden

Die "Goldküste" (das rechte Zürichseeufer mit den vielen Millionären) hatte seit 1945 ihr "Startkapital".
Bankiers und Anwälte räumten die jüdischen Nummernkonten ab, wahrscheinlich mehrere 100 Millionen Franken. "Reiche Leute" im Kanton Zürich (Bankiers, Bankangestellte, Versicherungsbosse, Treuhänder, und die Anwälte) zogen immer mehr an die "Goldküste" mit dem Sonnenuntergang über dem Zürichsee. Auch das allgemeine Lohnniveau in der Schweiz hob sich ab den 1960er Jahren von ganz Europa ab und es entstand eine "Hochpreisinsel Schweiz": durch die jüdischen Gelder, die langsam in den Finanzkreislauf sickerten, und durch noch mehr Bankgeheimnis-Gelder bei der UNO in Genf etc.

Es bestand gleichzeitig für niemanden eine Veranlassung irgendetwas zurückzugeben, denn die Zionisten behaupteten ja, es seien "6 Millionen Juden umgebracht" worden und alle seien tot. Dies wurde Anfang der 1960er Jahre während der Auschwitz-Prozesse auch noch einmal juristisch behauptet. Das heisst, die falsche Behauptung der rassistischen Zionisten gegen Deutschland (gesteuert vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles) diente den schweizer Financiers dafür, keine Gelder mehr zurückzugeben und dabei kein schlechtes Gewissen zu haben. Es war mit der falschen, zionistischen Behauptung juristisch alles paletti. Wieso dies bei Balzli nie erwähnt wird, kann man nur erahnen. Die aussenpolitisch etwas naive SP wusste um diesen Zusammenhang scheinbar nicht, und die schweizer Universitäten mit ihren Geschichtsinstituten scheinbar auch nicht.

Gleichzeitig kamen ab 1945 durch das Bankgeheimnis und die UNO in Genf immer mehr Gelder in die Schweiz, eigentlich in unbegrenzter Höhe. Die Schweiz machte Werbung, und die neuen Regierungen der neu gegründeten Länder in Afrika und Asien liessen sich manipulieren und bunkerten die Staatsgelder in der Schweiz. Gleichzeitig liessen sie ihre eigenen Bevölkerung arm. Vor allem die arabischen Staaten mit ihren grossen Öl-Profiten sind bis heute die Weltmeister dieser "Bunkermethode", und einige Diktatoren...

Die "Meldepflicht" von 1962 war lächerlich. Viel besser hätte man den Holocaust endlich einmal ehrlich untersucht und die noch lebenden Opfer der Judenverfolgung in Osteuropa aufgespürt. Dies wurde aber vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles UND von Stalins Erben gleichzeitig verhinderten.

Und die schweizer Bankiers, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder hatten mit ihrer Verweigerungshaltung auch etwas Politik gemacht: Sie verhinderten, dass die übriggebliebenen, jüdischen Gelder in die Hände der rassistischen Zionisten gelangten, die ein Israel vom Nil bis zum Euphrat anstrebten. Da Stalin und seine Nachfolger ein Gross-Israel ebenfalls verhindern wollten, waren sie wahrscheinlich keineswegs daran interessiert, dass nach Russland geflüchtete und überlebende Juden in der Ukraine und in Russland ihre Gelder aus der Schweiz zurückerhielten, sondern sie stellten für eine Berufskarriere immer die Bedingung, dass die Juden ihren Zionismus aufgaben und Tschechen, Polen, Ukrainer oder Russen wurden.

Das heisst: Die Einstellung, "herrenlose", jüdische Gelder nicht zurückzugeben, war gleich zweifach juristisch abgesichert:

-- gemäss dem zionistischen Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles gab es ja gar keine Überlebenden, sondern es waren "6 Millionen Juden ermordet"
-- und Stalin und seine Nachfolger waren nicht an Geldern für überlebende Juden interessiert, dort, wo die meisten Überlebenden waren, und hielten ihre Bevölkerungen hinter dem Eisernen Vorhang isoliert, um der erneuten Einkreisung durch den Westen ("USA", Deutschland, das CIA-Isreael, Indien, Japan) nicht noch Vorschub zu leisten.

Dafür entstand dann die "Goldküste" und die "Hochpreisinsel Schweiz". Und
jeder muss wissen, was das Wort "Goldküste" nun wirklich bedeutet, und wieso die Schweiz so reich geworden ist: Die namenlosen Gelder waren das Startkapital. Und die Verweigerungshaltung gegen einen Fond hatte ein Motiv: die Verhinderung eines zionistischen Gross-Israel, die Gelder sollten nicht in zionistische Hände geraten. Und dieses Startkapital war ausserdem begünstigt durch Stalin, der den überlebenden Juden keine Gelder zukommen lassen wollte, um weitere zionistische Aufstände in Russland zugunsten eines Gross-Israel zu verhindern. Es wollte niemand, dass das Geld in zionistische Hände kommt. Stalin verheimlichte seine überlebenden Juden in Russland und in der Ukraine ebenfalls aus diesem Grund, so dass diese sicher keine Anträge in der Schweiz stellen konnten. Das Bankgeheimnis nach 1945 neben der UNO und die Mafia-Gelder bewirkten dann ebenfalls den "Reichtum" in der Schweiz.

Aber ein Fonds für gute Taten auf der Welt wäre den schweizer Financiers doch gut angestanden. Nun, für Bankiers ist eine Lohnerhöhung für Angestellte eine "sehr gute Tat". Soziologie gab es damals an den Universitäten noch nicht. Wo die Anwälte, Versicherungen und Treuhänder die jüdischen Gelder versickern liessen, kann sich jeder selber denken: Ein Haus an der Goldküste, Ferienhäuser, schöne Autos, schöne Ferien, Investmentfirmen gründen, neue Banken gründen, indirekt Europa fördern - aber nicht die Zionisten fördern, die sich von Deutschland die "grosse Entschädigung" abholten und dafür neue Waffen gegen die arabische Welt beschafften und derart viele Juden nach Israel in die Wüste lockten, so dass dort heute (2013) eigentlich eine dauernde Wasserknappheit herrscht...

Das Problem hiess Gross-Israel - und die offiziellen Historiker erwähnen das NIE

Man könnte noch feststellen, wie viel Geld schweizer Juden dem zionistischen Israel zukommen liessen, ein Wüstenstaat mit einer Dauer-Wasserknappheit, der im Dauerstreit mit arabischen Kulturen lebt und der quasi ein Bundesstaat der "USA" ist. Herzl hatte ja behauptet, die Araber seien waffenlos und man könne sie vertreiben wie die "Indianer" in den "USA". Dem war ab 1915 nicht mehr so, denn England bewaffnete die arabische Seite gegen das türkische Grossreich. Ausserdem sind wahrscheinlich von der Schweiz aus insgesamt mehr als 54 Millionen Franken nach Israel geflossen. Die Schweiz wie ganz Europa hatten aber im Nahen Osten ihre Öl-Interessen und konnten und wollten die arabischen Länder nicht durch einen neuen Staat "Gross-Israel" gefährden. Das heisst, ein Fond für jüdische Flüchtlinge hätte bedeutet, dass die Flüchtlinge das Geld "abholen" würden und dann nach Israel auswandern würden, als Instrument des rassistischen Zionismus. Man kann sich vorstellen, wie da argumentiert wurde, und dies zurecht: "Die gehen ja dann sowieso alle nach Israel". Für 80% mag diese Argumentation gestimmt haben, und deshalb gab es keinen Fond. Aus Süd-"Amerika" kam dann fast die gesamte "junge Generation" nach Israel, die zionistisch dressiert worden war. Man kann es nachlesen in der Encyclopaedia Judaica.

Was Israel machen würde, wenn es arabische Ölquellen in die Hand bekäme, kann man sich anhand der "amerikanischen" Politik ausmalen, die über eigene Ölquellen verfügt. Grosse Kreise in Europa wollten ein solches Gross-Israel nicht, und auch Russland nicht, und scheinbar auch die schweizer Bankiers nicht. Dass Israel auf seinem kleinen Territorium keine einzige Ölquelle hat, ist dagegen auch nicht so gerecht...

Die Lösung für Israel und das weltweite wäre ein Doppelstaat mit Jordanien, so dass alle Juden überall wieder friedlich leben könnten und das Judentum doch ihre Zentren behalten könnte. Aber das will niemand denken, denn Kompromisse sind nicht im Sinne des Zionismus. Der Zionismus träumt immer noch davon, die Araber zu vertreiben. Und die linken Parteien wie die Sozialisten verniedlichen den Staat Israel systematisch und erkennen das Problem dieses aggressiven "US"-Aussenpostens Israel gar nicht. So, nun weiss jeder, wieso die schweizer Financiers die übriggebliebenen, jüdischen Gelder lieber in der Schweiz gestreut haben. Eigentlich ist Energie gratis herstellbar und Erdöl bräuchte es gar nicht mehr, was aber von gewissen Kartellen verhindert wird. Das ist dann wieder ein anderes Thema für sich...
]

Quellen
Seiten 304 - 305 - 306 - 307 - 308 - 309 - 310 - 311 - 312 - 313 - 314 - 315 - 316

Seite 317: Brief des schweinzerischen (schweizerischen) Anwaltsverbands vom 14. September 1945 mit der Angabe, dass eine Suche nach herrenlosen Vermögen nicht möglich sei: Der Schweizerische Anwaltsverband verweigerte bei der Suche nach herrenlosen Vermögen jede Mithilfe [denn die geraubten Judengelder waren ja das Startkapital für die Gründung der "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich), und der WJC behauptete ja immer 6 Millionen tote Juden, die nicht mehr wiederkommen würden...]
Seite 317: Brief des schweinzerischen (schweizerischen) Anwaltsverbands vom 14. September 1945 mit der Angabe, dass eine Suche nach herrenlosen Vermögen nicht möglich sei: Der Schweizerische Anwaltsverband verweigerte bei der Suche nach herrenlosen Vermögen jede Mithilfe [denn die geraubten Judengelder waren ja das Startkapital für die Gründung der "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich), und der WJC behauptete ja immer 6 Millionen tote Juden, die nicht mehr wiederkommen würden...]

Seite 318: Die Schweinzer (Schweizer) Bankiervereinigung spielt tiefe, herrenlose Vermögen vor, um das Problem als "unbedeutend" darzustellen 01: Durchsichtige Strategie der Bankiervereinigung: Mit unrealistisch tiefen Umfrageergebnissen versuchten sie, die "Bedeutungslosigkeit des Problems der sogenannten herrenlosen Güter" zu beweisen - [sie wollten das Startkapital für die "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich) sichern...]  Seite 319: Die Schweinzer (Schweizer) Bankiervereinigung spielt tiefe, herrenlose Vermögen vor, um das Problem als "unbedeutend" darzustellen 02: Durchsichtige Strategie der Bankiervereinigung: Mit unrealistisch tiefen Umfrageergebnissen versuchten sie, die "Bedeutungslosigkeit des Problems der sogenannten herrenlosen Güter" zu beweisen - [sie wollten das Startkapital für die "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich) sichern...]
Seite 318: Die Schweinzer (Schweizer) Bankiervereinigung spielt tiefe, herrenlose Vermögen vor, um das Problem als "unbedeutend" darzustellen 01
Seite 319: Die Schweinzer (Schweizer) Bankiervereinigung spielt tiefe, herrenlose Vermögen vor, um das Problem als "unbedeutend" darzustellen 02
Durchsichtige Strategie der Bankiervereinigung: Mit unrealistisch tiefen Umfrageergebnissen versuchten sie, die "Bedeutungslosigkeit des Problems der sogenannten herrenlosen Güter" zu beweisen - [sie wollten das Startkapital für die "Goldküste" im Kanton Zureich (Zürich) sichern...]

Seite 320: Die Affäre um ein schweinzer (schweizer) Sparheft des verstorbenen Schweinzers (Schweizers) in Deutschland Trachsel: Brisanter Bericht von Felix Schnyder, Leiter der Schweinzer (Schweizer) Delegation in Berlin: Der Fall Otto Trachsel
Seite 320: Die Affäre um ein schweinzer (schweizer) Sparheft des verstorbenen Schweinzers (Schweizers) in Deutschland Trachsel: Brisanter Bericht von Felix Schnyder, Leiter der Schweinzer (Schweizer) Delegation in Berlin: Der Fall Otto Trachsel

Seite 321: Huber und Stucki:  Seite 322: Kostennote der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank von 1946 für das Aufbohren von Schliessfächern wegen eines "Umbaus": Lange Zeit vergessen: Auch die Schweizerische Nationalbank war im Besitz nachrichtenloser Vermögen
Seite 321: Huber und Stucki: Der SP-Nationalrat und spätere Bundesrichter Harald Huber traute den Banken nicht über den Weg. - Minister Walter Stucki führte die schweizer Delegation bei den Verhandlungen in Washington

Seite 322: Kostennote der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank von 1946 für das Aufbohren von Schliessfächern wegen eines "Umbaus": Lange Zeit vergessen: Auch die Schweizerische Nationalbank war im Besitz nachrichtenloser Vermögen


<<     >>





^