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Beat Balzli: Treuhänder des Reichs
13. Sabotage in vier Akten
Teil 1: Die Idee eines Fonds mit nachrichtenlosen, jüdischen Geldern)
Die Kurzstudie des Zionisten Bienenfeld vom WJC 1946: Auf jüdischen, "erblosen" Konten liegen "mehrere Hundert Millionen Dollar" - Schweiz, Holland, Schweden, Palästina -- Deutsche Vermögen in der Schweiz: Die Washingtoner Verhandlungen und das Abkommen 1946 -- Stuckis Rechnung mit rund 1 Milliarde deutscher Vermögen in der Schweiz - Stuckis behauptet gegenüber den Amis nur 200 bis 300 Millionen Franken deutsche Vermögen in der Schweiz -- 1945: Der heimliche Antrag der Alliierten auf Übertragung der nachrichtenlosen, jüdischen Vermögen zugunsten der Flüchtlingsorganisationen - weitere Antragsteller - die Empfehlung der Reparationskonferenz -- Der Unterhalt für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz wird bisher von jüdischen Gemeinden bezahlt - und die Eidgenossenschaft kompensiert die 54 Millionen Franken bisher nicht
Präsentation von Michael Palomino (2013)
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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997
* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15).
[Zusammenfassung: Abkommen der schweizer Regierung - schweizer Financiers sabotieren alles - schweizer Hochpreisinsel ab 1960er Jahre
Die schweizer Regierung schloss spezielle Abkommen mit den Regierungen von Polen, Ungarn und Rumänien ab. An jüdische Gemeinden wurde nichts ausbezahlt. Schweizer Bankiers, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder wehrten sich mit allen Mitteln gegen einen Fonds für jüdische Überlebende. Sie sicherten einen Grossteil ihrer namenlose Beute vor dem Gesetzgeber. Die Gelder von namenlosen Konten, Wertpapieren und Safe-Werte flossen auch in "Personalfonds", um wahrscheinlich mit Lohnerhöhungen oder Prämien als "gute Tat" für das Personal ein "gutes Gefühl" zu haben. Dies betraf vor allem Bankangestellte und Anwälte. Der Hintergedanke war höchstwahrscheinlich, die jüdischen Gelder nicht in zionistische Hände geraten zu lassen].
<Sabotage in vier Akten (ein Fonds wird systematisch sabotiert - schweizer Banken, Anwälte, Versicherungen und Treuhänder - aber da steckt noch mehr dahinter)
Banken und Anwälte versuchen mit allen Mitteln, die gesetzliche Suche nach herrenlosen Vermögen zu verhindern. Die Rechnung geht beinahe auf.
[Die Kurzstudie des Zionisten Bienenfeld vom WJC 1946: Auf jüdischen, "erblosen" Konten liegen "mehrere Hundert Millionen Dollar" - Schweiz, Holland, Schweden, Palästina]
Offenbar wusste er von nichts.
[Herr Bienenfeld, Mitglied des Exekutivausschusses des Jüdischen Weltkongresses (Englisch: World Jewish Congress, WJC), tat so, als wüsste er von nichts und ].
Er wusste nichts von den Raubzügen der kommissarischen Verwalter in der Schweiz. Er wusste nichts vom grossen Abräumen der Gestapo mittels erpresster Vollmachten. Er wusste nichts von den Umbuchungen jüdischer Vermögen auf deutsche Sammeldepots. Er wusste nichts von skrupellosen Bankbeamten, die Gelder von Nazi-Opfern auf anonymen oder eigenen Konten beiseite geschafft hatten, sondern Dr. F.R. Bienenfeld ging davon aus, dass die Vermögen der Nazi-Opfer in der Schweiz noch dort lagen, wo sie vor dem Krieg deponiert worden waren.
Jedenfalls sprach dafür die Tatsache, dass er als Mitglied des Exekutivausschusses des Jüdischen Weltkongresses in seinem Gutachten kein Wort über solche Machenschaften verlor. Bienenfeld legte seine Kurzstudie über nachrichtenlose Vermögen im Frühling 1946 dem Eidgenössischen Politischen Departement [Aussenministerium der Schweiz] vor. Darin war aber nicht nur von der Schweiz die Rede, sondern auch von Holland, Schweden und Palästina.
[Gleichzeitig fehlen Spanien, Portugal, die Türkei und Süd-"Amerika", wobei viele Juden, die nach Süd-"Amerika" ausgewandert waren, durch die Manipulationen desselben zionistischen WJC dann nach Israel wandern und ihr Geld wahrscheinlich zumindest zum Teil nach Israel bringen - mit dem Ziel eines Gross-Israel].
[Zionist Bienenfeld behauptet, die Hauptfluchtländer seien die Schweiz, Holland, Schweden, Palästina - Nummernkonten, anonyme Konten, Stiftungen, AGs, Safes]
"Es waren die Banken und Treuhandgesellschaften besonders in vier Ländern, bei welchen solche Fluchtgelder deponiert wurden. Da die Depositäre wünschten, die Existenz der Depots geheimzuhalten und keinerlei Korrespondenzen, Auszüge oder sonstige Mitteilungen zu erhalten [um in den 1930er Jahren die Spionage der Gestapo zu vermeiden], so kamen nur Länder in Betracht, deren Banken und Treuhandgesellschaften darauf eingerichtet waren, die Diskretion zu wahren und in denen auch die Gesetzgebung die Deponierung ausländischer Gelder durch verschiedene Massnahmen begünstigte. Die Fluchtgelder wurden daher besonders in der Schweiz, in Holland, in Schweden und in Palästina deponiert", schrieb Bienenfeld.
Das brisante Papier erklärte auch die Methoden, wie die Gelder im Ausland angelegt worden waren. Die Depots seien auf Nummernkonten, anonymen Konten in der Form von Stiftungen, bei speziell zu diesem (S.299)
Zweck errichteten Aktiengesellschaften oder schliesslich in Safes deponiert gewesen. "In der Regel war der Eigentümer und ein Verwandter oder Freund von ihm, der im selben Land lebte wie der Depositar, dispositionsberechtigt, sein Name erschien nach aussen hin nicht, war aber den Referenten in den Banken oder Treuhandgesellschaften bekannt."
[Schätzung auf mehrere 100 Millionen Dollar - "erblos" gewordene Konten - Verteilung in Millionen: CH 50 - NL 30 - S 15 Palästina 40 - polnische und russische Juden]
Entscheidend an Bienenfelds Studie waren die Schätzungen über die Dimension der damals deponierten Vermögen. Er bezifferte den Wert auf mehrere hundert Millionen Dollar. Ein "sehr bedeutender Teil" dieser Gelder sei jetzt aufgrund der Ausrottung erblos geworden, oder die Erben wüssten nicht, wo sie deponiert worden seien. "Die Höhe dieser erblosen oder nicht-disponiblen Depositen ist sehr gross; sie wird von Sachverständigen auf 50 Millionen Dollar für die Schweiz, auf 30 Millionen Dollar für Holland, auf 15 Millionen Dollar für Schweden und auf 40 Millionen Dollar für Palästina geschätzt," meinte [der Zionist] Bienenfeld.
Bei der Schweiz fügte er hinzu, dass von den dort liegenden 375.000.000 Dollar, "die nach offiziellen amerikanischen Schätzungen nicht feindlichen Ausländern gehören, ein nicht unerheblicher Prozentsatz polnischen und karpatho-russischen Juden gehört haben" muss. Dazu kämen noch die "formal feindlichen" Guthaben der ungarischen, rumänischen, deutschen und österreichischen Juden. Alle diese Vermögen seien in der Regel nicht in Werten des betreffenden Landes angelegt gewesen, sondern hauptsächlich in amerikanischen oder kanadischen Wertpapieren.
Im Gegensatz zur heutigen Auffassung des [rassistisch-zionistischen] Jüdischen Weltkongresses [WJC, mit seiner ewigen Behauptung von "6 Millionen ermordeten Juden"] befanden sich somit laut Bienenfeld nur knapp 40 Prozent, also nicht einmal die Hälfte der nachrichtenlosen Vermögen in der Schweiz. Dennoch waren 50 Millionen Dollar eine enorme Summe. Hätte man dieses Vermögen fünfzig Jahre lang mit durchschnittlich drei Prozent verzinst, ergäbe dies heute einen Wert von nahezu 900 Millionen Schweizer Franken.
[Von diesen 50 Millionen Dollar ist ein Teil von der Gestapo wieder nach Deutschland zurückgeholt worden].
Bienenfelds Schätzung stimmte erstaunlich gut mit internen Schätzungen des Eidgenössischen Politischen Departements [schweizer Aussenministerium] überein, die dem Bundesrat bereits am 7. Februar 1946 von Minister Walter Stucki vorgelegt worden waren.
[Geschätzte deutsche Vermögen: Amerikaner schätzen rund 1,9 Milliarden - die schweizerische Verrechnungsstelle schätzt rund 1 Milliarde]
Die Amerikaner schätzten die in der Schweiz liegenden deutschen [inklusive deutsch-jüdische] Vermögen inklusive Juwelen und gestohlener Kunstgegenstände auf (S.300)
rund 1,9 Milliarden Franken. Die Schweizer gingen hingegen aufgrund der Angaben der zuständigen Verrechnungsstelle von rund einer Milliarde aus.
[Um den Gegenwert für das Jahr 2010 zu erhalten, kann man alle Summen etwa mit dem Faktor 10 multiplizieren].
[Deutsche Vermögen in der Schweiz: Die Washingtoner Verhandlungen und das Abkommen 1946]
[Stuckis Rechnung mit rund 1 Milliarde deutscher Vermögen in der Schweiz - Stuckis behauptet gegenüber den Amis nur 200 bis 300 Millionen Franken deutsche Vermögen in der Schweiz]
Davon gehörten rund 500 Millionen Franken Deutschen, die schon seit Kriegsanfang in der Schweiz wohnten. Vom Rest konnten "die Vermögenswerte von Emigranten, Juden und politischen Gegnern Deutschlands" abgezogen werden. Als deutsches Feindvermögen im Sinne der Alliierten blieben somit "200 bis 300 Millionen Franken" übrig. Stucki schätzte folglich allein die Vermögen von deutschen Nazi-Opfern auf 200 bis 300 Millionen Franken.
Stucki verfolgte mit seiner Rechnung allerdings ein ganz anderes Ziel als Bienenfeld. Der Minister [Stucki] war zum Delegationsleiter für die Verhandlungen in Washington bestimmt worden und erklärte mit dem Zahlenspiel seine Verhandlungsstrategie. Neben der Goldfrage stand dabei vor allem das Verhalten gegenüber der alliierten Forderung auf Liquidation und Herausgabe der deutschen Vermögen im Zentrum Stuckis Strategie war einfach: Ganz im Sinne der schweizer Banken würde man in einer ersten Phase versuchen, die Forderung kategorisch abzulehnen. Sollte dies nicht gelingen, so würde die Schweiz das alliierte Argument anerkennen, dass die deutschen Vermögenswerte in den neutralen Staaten nicht zur Vorbereitung eines neuen, deutschen Krieges Verwendung finden durften, meinte Stucki. Zu diesem Zweck musste die Zahl der effektiven deutschen Gelder möglichst tief sein. Schliesslich wollte die Schweiz den Alliierten so wenig wie möglich abliefern. Die Streitsumme belief sich nach Stuckis Rechnung folglich auf 200 bis 300 Millionen Franken.
Die Gelder der Opfer spielten in den konkreten Verhandlungen tatsächlich eine Nebenrolle. Auf keiner der beiden Seiten bestand wirklich ein Interesse an einer griffigen Lösung. Vielmehr wollten die Schweizer möglichst schnell ihre blockierten Guthaben in den USA freibekommen und die Abschaffung der schwarzen Listen für schweizer Firmen erreichen. Dafür gaben sie den Alliierten als Kompensation der Raubgoldgeschäfte 250 Millionen Franken und verpflichteten sich, die deutschen Guthaben zu identifizieren, zu liquidieren und auszuliefern. Letzteres war allerdings nur eine Scheinverpflichtung. In Wirklichkeit hatten die Schweizer nicht vor, deutsche Fluchtgelder restlos auszuliefern. Insbesondere der Widerstand der Banken war enorm. Ihr Image als verschwiegene Vermögensverwalter, die keine Fragen stellten, durfte um keinen Preis aufs Spiel gesetzt werden [aber jüdische Konten hat man früher automatisch an das Dritte Reich "überwiesen". Irgendwie war hier eine riesige Bestechung im Spiel].
Die Berner Diplomaten (S.301)
hielten sich an diese Vorgabe. Nach Abschluss des Abkommens am 25. Mai 1946 praktizierten sie im Vollzug eine jahrelange Verzögerungs- und Hinhaltetaktik. Mit dem aufkommenden Kalten Krieg liess zudem der Druck der Alliierten zusehends nach. Geschickt verknüpften die Schweizer die Frage der deutschen Guthaben mit immer neuen Gegenforderungen, nicht zuletzt mit der Begleichung der Schulden des Dritten Reiches.
[Die Schulden des Dritten Reiches in der Schweiz von 1945 als Faktor bei den Washingtoner Verhandlungen: 1,2 Milliarden Franken]
Die Nazis hatten im Clearing ein Loch von rund 1,2 Milliarden Franken hinterlassen. Die Schweizer hatten dem Dritten Reich für diese Summe Waren auf Kredit geliefert - ein sogenannter Exportvorschuss.
Mit dem Ablösungspaket von 1952 nahm die Affäre schliesslich einen Ausgang, der ganz im Sinne der Schweizer war. Gegen den Verzicht auf die deutschen Vermögen in der Schweiz konnten sie die Alliierten mit einer Abfindung von 121,5 Millionen Franken abspeisen. Die neu gegründete Bundesrepublik zahlte dem Alpenstaat dafür 650 Millionen Franken, als mehr als die Hälfte der Kriegsschulden, zurück [die DDR bezahlte 0 Franken]. Der Handel war perfekt. Das Bankgeheimnis wurde kaum angekratzt. 80 Prozent aller deutschen Besitzer konnten ohne Einbussen wieder über ihre Guthaben verfügen. Selbst von grossen Vermögen wurde nur ein Drittel eingezogen. Ein bis heute unbekannter Teil an Nazi-Geldern blieb somit endgültig unbehelligt.
[1945: Der heimliche Antrag der Alliierten auf Übertragung der nachrichtenlosen, jüdischen Vermögen zugunsten der Flüchtlingsorganisationen - weitere Antragsteller - die Empfehlung der Reparationskonferenz - Bienenfelds Idee eines Fonds für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz]
[Bemerkung: Verschiedene Stellen stellen Anspruch auf jüdische Gelder in der Annahme, es kämen keine Juden mehr zurückDie Banken hatten ihr Ziel innerhalb von sechs Jahren erreicht. Die Erben der Holocaust-Opfer waren zu diesem Zeitpunkt immer noch die Geprellten [der WJC unterstützte sie NICHT, weil sie ja eigentlich gestorben sein sollten]. Ihre finanzielle Leidensgeschichte hatte ebenfalls im Mai 1946 mit dem Washingtoner Abkommen begonnen. In einem geheimen Briefwechsel stellten die Alliierten damals den Antrag, dass ihnen die nachrichtenlosen Vermögen der Ermordeten zugunsten der Flüchtlingsorganisationen überwiesen werden sollten. Stucki versprach eine "wohlwollende Prüfung" dieser Frage.
Die ganze Welt glaubt die kriminelle Behauptung der zionistischen Organisationen, es seien "6 Millionen Juden umgebracht" worden, und deswegen käme niemals mehr ein Jude zurück, um Ansprüche geltend zu machen. Die Holocaustfilme, die die "6-Millionen-Zahl" darstellen sollten, wurden in der "amerikanischen" Zone gedreht und zeigten dann jeweils die Leichenhaufen von deutschen Soldaten von den Rheinwiesen und die Leichenhaufen aus deutschen Städten. In den Rheinwiesenlagern wurde das KZ Auschwitz nachgebaut und dort wurden auch die Auschwitz-Filme gedreht. Die Amis selbst waren NIE in Auschwitz selbst, das in der russischen Zone lag. Statt den Holocaust aber nun genau zu erforschen und die genaue Anzahl Opfer und die genauen Orte des Massentods zu eruieren (siehe Holocausttabelle mit der Aufteilung der 6-Millionen-Zahl), ergab sich ein Streit um namenlose Gelder auf anonymen Konten und in anonymen Safes, die niemand so richtig deklarieren wollte!]
Das war jedoch alles andere als einfach, denn noch andere Parteien versuchen, sich den Zugriff auf diese Vermögen zu sichern. Es herrschte eine verworrene Situation. So machten Jugoslawien, Polen und die Tschechoslowakei im Alleingang Ansprüche auf diese Gelder geltend. die Forderung der Alliierten basierte hingegen auf der Schlussakte der Pariser Reparationskonferenz vom 21. Dezember 1945, die die neutralen Staaten zudem verpflichtet hatte, total 25 Millionen Dollar für Hilfszwecke abzuliefern. Den Anspruch auf die erblosen Gelder akzeptierten (S.302) wiederum die Juden nicht.
[Bienenfeld schlägt einen öffentlichen Fonds für Flüchtlinge vor]
Zumindest machte Bienenfeld vom World Jewish Congress (WJC) den Schweizern bereits im März 1946 klar, dass er damit nicht einverstanden sei und dass er es durchaus begrüssen würde, "wenn die Schweiz diese Zumutung ablehnen und solches, herrenlos gewordene Gut für den Unterhalt und die Ansiedlung der noch in der Schweiz weilenden Flüchtlinge verwenden würde", hiess es in einem internen Bericht des Eidgenössischen Politischen Departements [schweizer Aussenministerium], verfasst von Franz Kappeler am 29. Juli 1946.
Bienenfeld machte einen Vorschlag, der über fünfzig Jahre später wieder aktuell werden sollte. Er stellte sich ein Gesetz vor, "wonach ein öffentlicher Fonds aus diesen Werten gebildet und verwendet würde zur Deckung der Kosten für die Feststellung der allfälligen Erben und zur Wiederansiedlung der in der Schweiz verbliebenen Flüchtlinge. Ein Überschuss wäre im Benehmen mit dem internationalen Flüchtlingskomitee und anderen jüdischen Organisationen zu verwenden."
[Der Unterhalt für jüdische Flüchtlinge in der Schweiz wird bisher von jüdischen Gemeinden bezahlt - und die Eidgenossenschaft kompensiert die 54 Millionen Franken bisher nicht]
Bereits während des Krieges hatte die jüdische Gemeinschaft für den Unterhalt der Flüchtlinge 54 Millionen Franken selbst aufbringen müssen, weil die offizielle Schweiz nicht gewillt war, für die entstehenden Kosten aufzukommen. Ansonsten wären auch diese Menschen zurück und damit in den sicheren Tod [oder in die heimliche Deportation in den Gulag] geschickt worden. Bienenfelds Vorschlag war somit einerseits logisch, andererseits sehr erstaunlich. Denn heute kritisierten jüdische Organisationen die damalige Unterstützungsverweigerung der Schweiz scharf und fordern die Rückzahlung dieser 54 Millionen Franken.
[Ein Fond für "betagte und kranke, mittellose Flüchtlinge"]
Bienenfelds Idee eines Fonds passte gut ins Konzept der Schweizer. Die Herausgabe von Geld war nie nach ihrem Geschmack gewesen. Abgesehen von Ansprüchen aus Drittstaaten sollten die Vermögen da bleiben, wo sie waren. "Lediglich ein allfälliger Überschuss wäre in diesem Fall den Alliierten zur Verfügung zu stellen", notierte Kappeler. Er hielt es für "unumgänglich, die Frage durch einen Bundesbeschluss zu regeln." Der daraufhin ausgearbeitete Entwurf sah unter anderem eine Stiftung nach schweizerischem Recht vor. Diese Lösung interessiert auch die Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements [EJPD]. Sie sah darin einen bequemen Weg, die Bundesfinanzen zu sanieren. Am 25. November 1946 liess sie das EPD [Aussenministerium] wissen, dass man an dem "Problem im Zusammenhang mit der Frage der Finanzierung der dauernden Unterbringung einer grösseren Zahl von betagten und kranken, mittellosen Flüchtlingen" sehr interessiert sei. Die Polizeiabteilung (S.303)
habe bis jetzt über 100 Millionen Franken für die Unterstützung und Betreuung der Flüchtlinge ausgegeben. "Jährlich werden neue Millionen ins Budget gestellt werden müssen, um den bestehenden Verpflichtungen nachkommen zu können. Dass das für die Bundesfinanzen eine schwere Belastung bedeute, braucht nicht besonders erwähnt zu werden. (...) Bei dieser Sachlage ist der Gedanke naheliegend, auf die erbenlosen Vermögen von Opfern des nationalsozialistischen Regimes zu greifen, besonders mit Rücksicht darauf, dass diese Gelder den gleichen Menschengruppen gehört haben, denen sie nun allenfalls zugute kommen sollten", meinte das EJPD (S.304)
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