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Beat Balzli: Treuhänder des Reiches

Kapitel 3: Von offiziellen Stellen torpediert

Schweizer im Ausland erhielten nur dann diplomatische Unterstützung, wenn es dem Nazi-Bundesrat in Bern gefiel - Beispiel Botschafter Fröhlicher -- Die Erfindung des J-Stempels gegen eine 'Verjudung' der Schweiz -- Vermögen von schweizer Juden in Frankreich 1940 - die Nationalbank blockierte den Transfer -- Diplomatische Vertretungen für 43 Staaten in 35 Ländern: Beispiel Argentinien
Seite 75: Der Generaldirektor der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank Alfred Hirs. Er verweigerte den schweizer Juden in Frankreich lange Zeit die Hilfe
Seite 75: Der Generaldirektor der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank Alfred Hirs. Er verweigerte den schweizer Juden in Frankreich lange Zeit die Hilfe

Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15)


<Von offiziellen Stellen torpediert

Ob Diplomaten oder Nationalbankiers, jüdische Vermögensinteressen will niemand unterstützen. Stattdessen wird sabotiert und denunziert.


[Schweizer im Ausland erhielten nur dann diplomatische Unterstützung, wenn es dem Nazi-Bundesrat in Bern gefiel - Beispiel Botschafter Frölicher]

Die Hürden waren hoch. Ob riskante Schmuggelaktionen oder massive Abwehrmassnahmen gegen ausländisches Fluchtgeld, die Nazi-Opfer stiessen bei der Rettung ihrer Vermögen auf starken Widerstand. Und Ausnahmen gab es keine. Selbst jüdische Auslandschweizer, die zuerst in Deutschland und danach in den besetzten Gebieten unter Hitlers Terror zu leiden hatten [was von den kriminellen, zionistischen Organisationen so gewollt war, um viele Juden nach Palästina zu treiben], konnten von der Schweiz kein Entgegenkommen erwarten. Insbesondere die offiziellen Stellen legten den wirtschaftlichen Interessen der eigenen Staatsangehörigen immer wieder Hindernisse in den Weg. In jüdischen Fragen praktizierte die Schweiz "eine fliessende Handhabung des von ihr sonst vertretenen Interessenprinzips", schreibt der Historiker Jacques Picard in seinem Buch "Die Schweiz und die Juden 1933-1945". Im Klartext: Um die neuen Machthaber Europas nicht zu provozieren, liess die schweizer Diplomatie die jüdischen Schweizer mit Wohnsitz im Ausland des öfteren im Stich. Sie wurden laut Picard die Opfer einer Kombination aus "politischer Schwäche, vorsichtigem Taktieren und judenfeindlichen Regungen".

[Der schweizer Nazi-Botschafter Hans Frölicher in Berlin - half Schweizern in Deutschland oft NICHT - ein Schweizer heiratet eine deutsche Jüdin und rettet sie in die Schweiz - aber das Vermögen muss in Deutschland bleiben - Verdacht auf Scheinheirat]

Beispiel Nummer eins: Hans Frölicher, Top-Diplomat in Berlin [der schweizer Botschafter in Berlin].

Der schweizer Gesandte, der heute als die Personifizierung der Kollaboration mit dem Nazi-Regime schlechthin gilt, hatte unter anderem auch für die vermögenstechnischen Bedürfnisse von schweizer Juden kein Ohr. Dringend notwendige Interventionen bei den deutschen Behörden wurden bewusst verschlampt oder von vornherein abgeblockt. Frölicher nahm die Rassengesetze [die hauptsächlich vom Schweizer Ernst Rüdin entworfen worden waren] als selbstverständliche Regeln hin, bei deren Umgehung er selbst vor der Denunziation eigener Landsleute nicht zurückschreckte. Ida und Adolf Michel waren zwei von unzähligen Menschen, die Frölichers eiserne Hand hautnah zu spuren bekamen. Um Ida Arnold vor dem beinahe sicheren Tod zu retten [S.65], heiratete der 78-jährige Schweizer Jude Adolf Michel die deutsche Jüdin im Februar 1939. Während die beiden in Zürich einen neuen Wohnsitz fanden, lag beinahe ihr gesamtes Vermögen im Reich und sollte jetzt vor dem Zugriff der Nazis geschützt werden. Sogar das schweizer Konsulat in Stuttgart unterstützte dieses Vorhaben und versuchte, Frölicher dazu zu bewegen, bei den entscheidenden Stellen seinen Einfluss spielen zu lassen. Doch war er die falsche Adresse.

Auf den entsprechenden Brief des Konsulats nach Berlin reagierte Frölicher am 22. Februar 1940 mit einem Schreiben an seine Vorgesetzten in Bern. Er fasste die Angelegenheit der "zwei nichtarischen, nach der Schweiz übergesiedelten Mitbürger" kurz zusammen:

"Herr Michel möchte eine auf seinem Grundstück lastende und zur Rückzahlung gekündigte Schuld mittels Aufnahme einer neuen Hypothek ablösen. Ein Gesuch ist bei der Devisenstelle Stuttgart hängig, doch es ist vorauszusehen, dass es abgelehnt wird. Frau Michel besitzt in Deutschland beträchtliche Vermögenswerte, hat aber auch viele Verpflichtungen. Sie scheint ihre Liegenschaft nur halten zu können, wenn ihr entweder die V. Tranche der Judenabgeabe erlassen wird, oder wenn es ihr gelingt, eine Hypothek aufzunehmen. Die Belastung ihres Grundstückes ist ihr von der Devisenstelle bereits abgeschlagen worden."

Laut Frölicher verlangte das Konsulat in Stuttgart einen Vorstoss der Gesandtschaft zugunsten von Herrn und Frau Michel, da sonst Gefahr bestehe, dass sie ihren Besitz verschleudern müssen und schliesslich noch der Heimatgemeinde [des Schweizers in der Schweiz] zur Last fallen. "Leider scheint mir aber die Aussicht einer Intervention nicht günstig. Die Belastung eines in Deutschland gelegenen Grundstückes durch einen Ausländer hängt nun einmal von der Genehmigung der zuständigen Devisenstelle ab, und Nichtarier können selbst bei einer Empfehlung durch die Gesandtschaft kaum mit einem Entgegenkommen rechnen. Was andererseits die Judenabgabe betrifft, war Frau Michel am Stichtage noch deutsche Staatsangehörige, so dass ein Anspruch auf Erlass der V. Tranche nicht abgeleitet werden kann. Dazu kommt, dass im Falle der Frau Michel der Verdacht einer Scheinehe nicht ganz von der Hand zu weisen ist. In der Tat geht die Heirat bloss auf den Februar 1939 zurück, und Herr Michel ist heute 78 Jahre alt. Auch leben die beiden, wenn ich zutreffend unterrichtet bin, in der Schweiz getrennt", schrieb Frölicher.

[Die schweizer Spionagewelle gegen das jüdische Ehepaar Michel]

Der skrupellose Hinweis auf eine mögliche Scheinehe verfehlte (S.66)

seine Wirkung nicht. Die Information des schweizer Gesandten löste bei den heimischen Behörden einen Bespitzelungseifer aus, der demjenigen der Gestapo in nichts nachstand. Die Schweizer setzten gegen das jüdische Ehepaar alle Hebel in Bewegung, beinahe der gesamte Staatsapparat kam zum Einsatz. Zuerst nahmen sich die Verantwortlichen des Eidgenössischen Politischen Departementes (EPD) den Anwalt des Ehepaars Michel vor und versuchten, aus ihm Details über das Intimleben der Frischverheirateten herauszupressen. Als das wenig brachte, wurde das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement eingeschaltet. Das EJPD erhielt die Akte Michel mit dem Auftrag, eine umfassende Observierung der beiden zu organisieren. Mit der ausdrücklichen Bemerkung, dass es sich um "Nichtarier" [und zusätzlich um eine Nicht-Schweizerin] handle, delegierte das EJPD daraufhin die Untersuchung an das [erzrassistische, immer gerne gegen Deutsche agierende] Polizeikommando Zürich [das von der rassistischen Partei SVP geführt wird, im schweizer Volksmund auch ScheissVP genannt].

Die kantonalen Schnüffler leisteten über Wochen ganze Arbeit. Mit bedauerndem Unterton musste das EJPD dann allerdings feststellen, dass die Ehe nicht aberkannt werden konnte. Auszug aus dem Bericht vom 21. Mai 1940 an das EPD:

"In Beantwortung Ihres Schreibens vom 26. April 1940 in Sachen Adolf und Ida Michel-Arnold beehren wir uns, Ihnen in der Beilage einen Rapport der Kantonspolizei Zürich zu übermitteln. Es ergibt sich daraus, dass die Eheleute Michel nach dem Eheschluss immerhin einige Monate beieinander gewohnt haben. Das Bundesgericht dürfte nach seiner jetzigen Praxis (...) eine Bürgerrechtsehe (Scheinehe) doch nur dann nichtig erklären, wenn es der Frau überhaupt nicht auf die Lebensgemeinschaft, sondern bloss auf den Bürgerrechtserwerb ankam. Es scheint uns daher, dass der Nachweis einer Scheinehe auf Schwierigkeiten stossen würde; doch sind wir bereit, die Angelegenheit weiter zu verfolgen, wenn Sie uns neues Material unterbreiten können. Wir müssen allerdings beifügen, dass wir in Fällen, wo eine Scheinheirat vorzuliegen scheint, nichts anderes tun können, als die Akten dem Heimatkanton zu überweisen, wobei es diesem freisteht, ob er der Heimatgemeinde die Erhebung der Ehenichtigkeitsklage nahelegen will."

Das Ehepaar Michel hatte also am Schluss noch Glück im Unglück. Obwohl alle beteiligten Behörden mit Akribie versucht hatten, den beiden Schweizern einen Strick zu drehen, erwies sich die Praxis des Bundesgerichts als letzter Rettungsanker. Frölichers subtiler Terror gegen die Juden erreichte für einmal nicht sein Ziel.

"Unter diesen Umständen (S.67)

bitten wir Sie deshalb, die Hypothekenablösungsangelgenheit wieder aufzunehmen", schrieb Robert Kohli, Sektionschef der Abteilung Rechtswesen und private Vermögensinteressen im Ausland, wenige Tage später nach Berlin.

Der Fall Michel zeigt schonungslos auf, welche Haltung die offizielle Schweiz damals gegenüber den Nazi-Opfern einnahm. [Und meistens hatten sie kein solches Glück].


[Die Erfindung des J-Stempels gegen eine 'Verjudung' der Schweiz]

[Heinrich Rothmund und das Schlagwort einer "Verjudung der Schweiz" - über 30.000 jüdische Flüchtlinge abgewiesen und in den sicheren Tod geschickt]

Bereits zwei Jahre zuvor hatte der Chef der Bundespolizei, Heinrich Rothmund, bei der deutschen Gesandtschaft in Bern protestiert: Er geisselte die "Überflutung" der Schweiz mit Wiener Juden. Für diese Menschen habe die Schweiz nicht mehr Verwendung als Deutschland, meinte Rothmund. Kurz darauf wurden die Schweizer auch in Berlin vorstellig, um sich gegen eine "Verjudung" ihres Landes zu wehren. [Und auch die Juden in der Schweiz wollten keine Masseneinwanderung von Juden aus dem Ausland, die eventuell ein jüdisches Proletariat bilden würden]. Nach langwierigen Verhandlungen über Visumszwang und das diplomatische Prinzip der Gegenseitigkeit erreichte Bern am 29. September 1938 die Unterzeichnung eines Vertrages, in dem sich die Deutschen [falsch? die Schweizer an der Grenze] verpflichteten, alle Pässe ihrer Juden mit einem J-Stempel zu markieren. In der Folge sollten über 30.000 jüdische Flüchtlinge  an der schweizer Grenze abgewiesen und in den sicheren Tod geschickte werden.

Diese Boot-ist-voll-Politik [die vom rassistischen Bundesrat Von Steiger ausging, der von der rechtsradikalen Partei SVP angehörte] galt zumindest inoffiziell ebenfalls für die Vermögen der Juden. An deren Vollzug beteiligten sich jedoch nicht nur Frölicher und seine Gehilfen, sondern auch Nationalbank.


[Vermögen von schweizer Juden in Frankreich 1940 - die Nationalbank blockierte den Transfer]

[1940: Jüdisch-schweizerische Vermögen in Frankreich - Arisierungen in Frankreich - Diskussion um 32 oder 11 Millionen Franc]

Während in den Dokumenten über den Kampf gegen das "hot money" die dadurch hart getroffenen Juden nicht ausdrücklich erwähnt wurden, konnte spätestens ab 1942 kein Zweifel mehr darüber bestehen, dass die obersten Währungshüter die Verschiebung von jüdischem Kapital wenn irgendwie möglich zu behindern versuchten. Das zeigt das Beispiel von Hérménegilde Snozzi, schweizer Notar in Paris.

Frankreich hatte im Juni 1940 kapituliert, und es war nur eine Frage der Zeit, bis auch die Vermögen der dort ansässigen Juden konfisziert würden. Die entsprechenden Arisierungs- und Liquidationsverordnungen liessen nicht lange auf sich warten. Ein Unterschied zwischen französischen Juden und Juden aus neutralen Staaten wurde nicht gemacht, womit auch die rund 160 betroffenen schweizer Familien um ihre Vermögen zitterten. Doch in einem Handel mit den deutschen Militärbefehlshabern erreichte die schweizer Gesandtschaft eine Sonderregelung. Zwar sollten die deutschen Verordnungen vollständig befolgt werden, aber die kommissarische Zwangsverwaltung (S.68)

der jüdischen Vermögen konnte von einem schweizer Bürger übernommen werden. Hérménegilde Snozzi war dieser Mann fürs Grobe. Laut Historiker Picard sah Snozzi seine Aufgabe darin, "im Rahmen der schweizerischen Interessen dazu beizutragen, den jüdischen Einfluss im wirtschaftlichen Leben von Frankreich zu eliminieren." Der Notar ging gründlich an die Arbeit. In beinahe 300 Mandaten arisierte respektive liquidierte er Handelsgesellschaften, Immobilien, Wertpapiere und Bankkonten. Snozzi realisierte mit diesen Zwangsveräusserungen am Ende rund 32 Millionen französische Franc. Eine Summe, die weit unter dem wirklichen Gesamtwert der verkauften Positionen lag.

Die Deutschen hatten den Vorschlag akzeptiert, das Geld in die Schweiz zu transferieren. Und damit kam die Natinalbank ins Spiel. Snozzi war im August 1942 ein erstes Mal nach Bern und Zürich gereist, um mögliche Transfervarianten zu erkunden. Zu diesem Zeitpunkt verwaltete er bereits 11 Millionen französische Franc. Nach einem Gespräch mit der Nationalbank traf sich der Notar mit den Verantwortlichen der Verrechnungsstelle und schliesslich mit Robert Kohli vom Eidgenössischen Politischen Departement. Kohlis Leute verhandelten daraufhin mit den zuständigen Behörden des berüchtigten Vichy-Regimes. Die Franzosen willigten ein, dass die 11 Millionen auf das Compte spécial [Spezialkonto] der Nationalbank bei der Banque de France einbezahlt und auf diesem Weg in die Schweiz transferiert werden sollten. Der praktischen Durchführung stand somit nichts mehr im Weg, zumindest fast nichts mehr. Denn auf Kohlis Anfrage führte die Nationalbank verschiedene technische Argumente ins Feld, die gegen einen solchen Transfer sprachen. "Die Antwort der Nationalbank hängt u.a. davon ab, ob und in welchem Umfang sie für solche französische Franken drüben Verwendung hat. Falls keine aussergewöhnlichen Zahlungen, wie sie gelegentlich schon ausgeführt wurden, in Frage kämen, so dürften Monate vergehen, bis diese 11 Millionen franz. Franken konsumiert wären. Anders wäre es dagegen, wenn ein solches Guthaben bei grösseren Transaktionen (...) Verwendung finden könnte", diskutierte die Chefetage laut Protokoll vom 8. Oktober 1942.

[Hardliner der Nationalbank: Die schweizerisch-jüdischen Vermögen in Frankreich sind egal - schweizer Juden sind z.T. bereits in den "USA" - ]

Während sich Direktor Max Schwab schliesslich durchrang, Kohli unter bestimmten Bedingungen zuzusagen, deklarierten die restlichen Hardliner der Nationalbank klar und deutlich, dass sie zugunsten der jüdischen Vermögen absolut nichts unternehmen wollten. "Das III. Departement (S.69)

empfiehlt, auf die Sache nicht einzutreten, da noch zahlreiche andere Fälle vorliegen, die eher eine Berücksichtigung verdienen würden. Das II. Departement stellt fest, dass es sich hier um einen Fall handelt, der im Rahmen der Hilfsaktion des Bundes für die Rückwanderer behandelt werden sollte. Es wäre s.E. [seines Erachtens] nicht ganz richtig, wenn für einzelne Personen, die stets in Frankreich gelebt haben, die Möglichkeit eröffnet würde, über das Compte spécial [Spezialkonto] Millionenbeträge in die Schweiz zu bringen. Das Direktorium beschliesst hierauf einstimmig, auf die Angelegenheit nicht einzutreten. "

Doch Kohli versuchte es vier Wochen später wieder. Diesmal ging es unter anderem um denjenigen Teil der betroffenen Juden, der sich von der Sicherheit in der Schweiz nicht viel versprach und direkt in die USA ausgewandert war. Sie hinterliessen in den Händen von Snozzi sieben bis acht Millionen französische Franc. Kohli fragte in seinem Brief vom 5. November 1942 bei der Nationalbank an, ob diese nicht die Franc übernehmen und dafür Dollars zur Verfügung stellen könnte. Schon wieder Fehlanzeige. Die latent judenfeindlichen Notenpresser hatten sich zum Ziel gesetzt, die französische Affäre gründlich zu sabotieren. Nachdem sie die Behandlung der dringenden Angelegenheit beinahe vier Monate verschleppt hatten, fassten sie am 19. Februar 1943 ihr Verdikt in einem Satz zusammen:

"Das Direktorium ist mit dem III. Departement der Meinung, dass eine Übernahme der französischen Franken selbst gegen Abtretung von Dollars nicht in Betracht kommt."

Von einer Begründung für diese Ablehnung fehlt im Protokoll jede Spur. Das erstaunt kaum, denn Alfred Hirs, der Chef des tonangebenden III. Departements, hatte für deutsche Interessen viel und für jüdische Anliegen wenig übrig. Es war ein offenes Geheimnis, dass Hirs keinerlei Berührungsängste gegenüber den Nazis, geschweige denn gegenüber ihrer Ideologie hatte.

[Nationalbankpräsident Hirs für Goldgeschäfte: Gold aus Belgien - Devisen für Nazi-Deutschland - Sprüche von Hirs gegen Juden]

Das illustriert zum einen sein Verhalten in den Goldgeschäften mit der deutschen Reichsbank. In vollem Bewusstsein über Art und Herkunft bewilligte er beispielsweise die Übernahme der nach der Besetzung von Belgien geraubten Barren und verschaffte dem Dritten Reich so immer wieder die nötigen Devisen in Form von Schweizer Franken. Zum andern liess Hirs bezüglich der Juden keine Gelegenheit aus, um seine abschätzigen Bemerkungen zu platzieren. Und Gelegenheiten gab es genug:

"Vier Fünftel der betreffenden Händler sind Juden",

kommentierte er 1943 gegenüber dem EPD die Tatsache, dass in der Schweiz während des Krieges ein (S.70)

reger Handel mit Noten verschiedenster Währungen ablief: den Finanzminister der provisorischen, französischen Regierung, Pierre Mendès-France, nannte Hirs im offiziellen Geldmarktbericht von Ende September 1944 einen "reichen Juden", und bei den Nachkriegsverhandlungen zum Washingtoner Abkommen stellte er bei der US-Delegation einen "jüdischen Einschlag" fest, und er war zudem verärgert über "die Amerikaner, vorab die Juden im Tresor". [Dabei hatte Hirs Recht, denn es handelte sich beim Finanzministerium der "USA" um die kriminelle, zionistische Clique des zionistischen Finanzministers Morgenthau]. Die Liste lässt sich problemlos verlängern, was zeigt, dass Hirs sicherlich keinen Moment daran dachte, den schweizer Juden in Frankreich bei dem Transfer ihrer Vermögen in die Schweiz behilflich zu sein.

[Hirs machte scheinbar keinen Unterschied zwischen Juden und kriminellen Zionisten, das war ein grosser Fehler].

[Transfer der schweizerisch-jüdischen Vermögen über Nebenkanäle]

Snozzi musste folglich andere Wege finden. Die Vermögen flossen schliesslich hauptsächlich
-- via Depoteinlagen bei Konsulaten,
-- dem staatlich geregelten Zahlungsverkehr, sprich Clearing, oder
-- in Form von Devisenkompensationen der Privatwirtschaft in die Schweiz.

Dass ganz am Schluss doch noch ein Teil via Nationalbankkonten in Sicherheit gebracht wurde, dürfte das Ergebnis des anhaltenden Druckes aus Bern gewesen sein [Kohli].


[Diplomatische Vertretungen für 43 Staaten in 35 Ländern: Beispiel Argentinien]

[Das Beispiel des schweizerischen "Wirkens" in der deutschen Botschaft von Argentinien - die Meldung von toten Juden, die eventuell Vermögen in Deutschland haben - es wurden Dokumente vernichtet!]

Doch die offizielle Schweiz torpedierte jüdische Vermögensinteressen nicht nur in Bezug auf das eigene Land und die eigenen Bürger. Im Rahmen ihrer Guten Dienste übernahm die Schweiz durch ihre Auslandsvertretungen die Funktion einer Schutzmacht. Sie gewährleistete eine Art Notkontakt zwischen den verfeindeten Blöcken. Auf dem Höhepunkt dieser Tätigkeit wurden während des Krieges die Interessen von total 43 Staaten in 35 verschiedenen Ländern vertrete. Die schweizer Gesandtschaften organisierten die Heimkehr des diplomatischen Personals nach dem Abbruch der Beziehungen, überwachten die Behandlung von Kriegsgefangenen und zivil Internierten. Zudem kümmerten sie sich nicht zuletzt um die fremden Staatsangehörigen. Wie das Beispiel Argentinien beweist, interpretierten die Gesandten und ihre Vorgesetzten in Bern den humanitären Auftrag teilweise äusserst einseitig:

Nach der Kriegserklärung Hitlers übernahm die schweizer Vertretung in Buenos Aires die Interessen und damit die Botschaft des Dritten Reiches in Argentinien. Der Gesandte Eduard Feer kümmerte sich in der Folge beinahe mit Hingabe um die deutschen Angelegenheiten. Unterstützungszahlungen für Diplomaten wurden ebenso gewissenhaft behandelt wie die Anliegen der beiden deutschen Finanzinstitute (S.71)

Banco Alemán Transatlántico und Banco Germánico de la América del Sur. Die Schweizer übernahmen aber noch ein viel heikleres Dossier. Zum einen verwalteten sie jetzt die in der deutschen Botschaft deponierten Wertgegenstände, unter anderem die Hinterlassenschaften mehrere Juden wie Ferdinand Israel Salberg, dessen Hornbrille und Armbanduhr die Nazis einkassiert hatten. Zum andern gehörte zu den Interessen der Deutschen auch der Vollzug der 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes von 1941. Danach verlor ein Jude die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er sich definitiv im Ausland aufhielt. Konsequenz: "Das Vermögen dieser Juden (...) verfällt dem Reich."

Wie sich die Schweizer gegenüber diesen Vorgaben verhielten, ist nur in Bruchstücken zu rekonstruieren, denn das entsprechende Dossier im schweizerischen Bundesarchiv weist Lücken auf. So schickte der Gesandte in Buenos Aires am 10. März 1944 ein Telegramm nach Bern und bat um die Instruktion, ob Amtshandlungen für deutsche Juden aufgrund der 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes ausgeschlossen seien. Von der schriftlichen Reaktion aus Bern fehlt in den Akten zu Buenos Aires jedoch jede Spur.

Zwei Monate später erhielt die Gesandtschaft aus der Schweiz folgende Anweisung: "Wir beehren uns, ihnen mitzuteilen, dass das Auswärtige Amt in Berlin durch Vermittlung der hiesigen Deutschen Gesandtschaft die Bitte ausgesprochen hat, Sie möchten auch die Todesfälle von Nicht-Ariern mitteilen, wenn aus den bei Ihnen vorhandenen Vorgängen ersichtlich ist, dass in Deutschland befindliche Vermögenswerte hiervon berührt werden. Wir bitten Sie, diesem Wunsche nachzukommen, wobei wir uns allerdings den Entscheid über die Bekanntgabe solcher Todesfälle an die deutschen Behörden vorbehalten."

Die schweizer Gesandtschaft bestätigte am 30. Juni den Auftrag. Man werde nicht verfehlen, dem Wunsche des Auswärtigen Amtes entsprechend auch Todesfälle von Nichtariern bekanntzugeben.

Somit ist eines sicher: Ob Amtshandlungen oder Todesmeldungen, die Schweizer interpretierten ihren humanitären Auftrag als Zweiklassensystem. Der Miteinbezug jüdischer Menschen war alles andere als selbstverständlich. Anweisungen aus Berlin wurden zumindest in einer ersten Phase ausgeführt. Aus Argentinien, für viele Emigranten eine Fluchtdestination, bekam Bern somit regelmässig Meldungen über tote Juden, die aus Deutschland geflüchtet waren. Was Bern mit den Angaben über die Toten machte, ist bis heute eine offene Frage. (S.72)

Quellen
Seite 65 - 66 - 67 - 68 - 69 - 70 - 71 - 72 -

Seite 73: Der schweinzer (schweizer) Botschafter Frölicher in Berlin und mit dem Bürgermeister von Köln Carl Georg Schmidt  Seite 74 Dokument: Die Schweizer Nationalbank blockiert jüdische Gelder von schweizer Juden, die in Frankreich sind
Seite 73: Der schweinzer (schweizer) Botschafter Frölicher in Berlin und mit dem Bürgermeister von Köln Carl Georg Schmidt -
Seite 74 Dokument: Die Schweizer Nationalbank blockiert jüdische Gelder von schweizer Juden, die in Frankreich sind: Kein Entgegenkommen für die schweizer Juden in Frankreich: Die Nationalbank lehnte den Vorschlag des Eidgenössischen Politischen Departements (Departement des Äusseren) ab.

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