aus: Peter Balzli: Treuhänder
des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997
* Die mit * gekennzeichneten Namen
wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser
geändert (S.15)
<Von offiziellen
Stellen torpediert
Ob Diplomaten oder Nationalbankiers, jüdische
Vermögensinteressen will niemand unterstützen.
Stattdessen wird sabotiert und denunziert.
[Schweizer im Ausland erhielten nur dann
diplomatische Unterstützung, wenn es dem
Nazi-Bundesrat in Bern gefiel - Beispiel Botschafter
Frölicher]
Die Hürden waren hoch. Ob riskante Schmuggelaktionen
oder massive Abwehrmassnahmen gegen ausländisches
Fluchtgeld, die Nazi-Opfer stiessen bei der Rettung
ihrer Vermögen auf starken Widerstand. Und Ausnahmen gab
es keine. Selbst jüdische Auslandschweizer, die zuerst
in Deutschland und danach in den besetzten Gebieten
unter Hitlers Terror zu leiden hatten [was von den
kriminellen, zionistischen Organisationen so gewollt
war, um viele Juden nach Palästina zu treiben], konnten
von der Schweiz kein Entgegenkommen erwarten.
Insbesondere die offiziellen Stellen legten den
wirtschaftlichen Interessen der eigenen
Staatsangehörigen immer wieder Hindernisse in den Weg.
In jüdischen Fragen praktizierte die Schweiz "eine
fliessende Handhabung des von ihr sonst vertretenen
Interessenprinzips", schreibt der Historiker Jacques
Picard in seinem Buch "Die Schweiz und die Juden
1933-1945". Im Klartext: Um die neuen Machthaber Europas
nicht zu provozieren, liess die schweizer Diplomatie die
jüdischen Schweizer mit Wohnsitz im Ausland des öfteren
im Stich. Sie wurden laut Picard die Opfer einer
Kombination aus "politischer Schwäche, vorsichtigem
Taktieren und judenfeindlichen Regungen".
[Der schweizer Nazi-Botschafter Hans Frölicher
in Berlin - half Schweizern in Deutschland oft NICHT -
ein Schweizer heiratet eine deutsche Jüdin und rettet
sie in die Schweiz - aber das Vermögen muss in
Deutschland bleiben - Verdacht auf Scheinheirat]
Beispiel Nummer eins: Hans Frölicher, Top-Diplomat in
Berlin [der schweizer Botschafter in Berlin].
Der schweizer Gesandte, der heute als die
Personifizierung der Kollaboration mit dem Nazi-Regime
schlechthin gilt, hatte unter anderem auch für die
vermögenstechnischen Bedürfnisse von schweizer Juden
kein Ohr. Dringend notwendige Interventionen bei den
deutschen Behörden wurden bewusst verschlampt oder von
vornherein abgeblockt. Frölicher nahm die Rassengesetze
[die hauptsächlich vom Schweizer Ernst Rüdin entworfen
worden waren] als selbstverständliche Regeln hin, bei
deren Umgehung er selbst vor der Denunziation eigener
Landsleute nicht zurückschreckte. Ida und Adolf Michel
waren zwei von unzähligen Menschen, die Frölichers
eiserne Hand hautnah zu spuren bekamen. Um Ida Arnold
vor dem beinahe sicheren Tod zu retten [S.65], heiratete
der 78-jährige Schweizer Jude Adolf Michel die deutsche
Jüdin im Februar 1939. Während die beiden in Zürich
einen neuen Wohnsitz fanden, lag beinahe ihr gesamtes
Vermögen im Reich und sollte jetzt vor dem Zugriff der
Nazis geschützt werden. Sogar das schweizer Konsulat in
Stuttgart unterstützte dieses Vorhaben und versuchte,
Frölicher dazu zu bewegen, bei den entscheidenden
Stellen seinen Einfluss spielen zu lassen. Doch war er
die falsche Adresse.
Auf den entsprechenden Brief des Konsulats nach Berlin
reagierte Frölicher am 22. Februar 1940 mit einem
Schreiben an seine Vorgesetzten in Bern. Er fasste die
Angelegenheit der "zwei nichtarischen, nach der Schweiz
übergesiedelten Mitbürger" kurz zusammen:
"Herr Michel möchte eine auf seinem Grundstück lastende
und zur Rückzahlung gekündigte Schuld mittels Aufnahme
einer neuen Hypothek ablösen. Ein Gesuch ist bei der
Devisenstelle Stuttgart hängig, doch es ist
vorauszusehen, dass es abgelehnt wird. Frau Michel
besitzt in Deutschland beträchtliche Vermögenswerte, hat
aber auch viele Verpflichtungen. Sie scheint ihre
Liegenschaft nur halten zu können, wenn ihr entweder die
V. Tranche der Judenabgeabe erlassen wird, oder wenn es
ihr gelingt, eine Hypothek aufzunehmen. Die Belastung
ihres Grundstückes ist ihr von der Devisenstelle bereits
abgeschlagen worden."
Laut Frölicher verlangte das Konsulat in Stuttgart einen
Vorstoss der Gesandtschaft zugunsten von Herrn und Frau
Michel, da sonst Gefahr bestehe, dass sie ihren Besitz
verschleudern müssen und schliesslich noch der
Heimatgemeinde [des Schweizers in der Schweiz] zur Last
fallen. "Leider scheint mir aber die Aussicht einer
Intervention nicht günstig. Die Belastung eines in
Deutschland gelegenen Grundstückes durch einen Ausländer
hängt nun einmal von der Genehmigung der zuständigen
Devisenstelle ab, und Nichtarier können selbst bei einer
Empfehlung durch die Gesandtschaft kaum mit einem
Entgegenkommen rechnen. Was andererseits die Judenabgabe
betrifft, war Frau Michel am Stichtage noch deutsche
Staatsangehörige, so dass ein Anspruch auf Erlass der V.
Tranche nicht abgeleitet werden kann. Dazu kommt, dass
im Falle der Frau Michel der Verdacht einer Scheinehe
nicht ganz von der Hand zu weisen ist. In der Tat geht
die Heirat bloss auf den Februar 1939 zurück, und Herr
Michel ist heute 78 Jahre alt. Auch leben die beiden,
wenn ich zutreffend unterrichtet bin, in der Schweiz
getrennt", schrieb Frölicher.
[Die schweizer Spionagewelle gegen das
jüdische Ehepaar Michel]
Der skrupellose Hinweis auf eine mögliche Scheinehe
verfehlte (S.66)
seine Wirkung nicht. Die Information des schweizer
Gesandten löste bei den heimischen Behörden einen
Bespitzelungseifer aus, der demjenigen der Gestapo in
nichts nachstand. Die Schweizer setzten gegen das
jüdische Ehepaar alle Hebel in Bewegung, beinahe der
gesamte Staatsapparat kam zum Einsatz. Zuerst nahmen
sich die Verantwortlichen des Eidgenössischen
Politischen Departementes (EPD) den Anwalt des Ehepaars
Michel vor und versuchten, aus ihm Details über das
Intimleben der Frischverheirateten herauszupressen. Als
das wenig brachte, wurde das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement eingeschaltet. Das EJPD erhielt die
Akte Michel mit dem Auftrag, eine umfassende
Observierung der beiden zu organisieren. Mit der
ausdrücklichen Bemerkung, dass es sich um "Nichtarier"
[und zusätzlich um eine Nicht-Schweizerin] handle,
delegierte das EJPD daraufhin die Untersuchung an das
[erzrassistische, immer gerne gegen Deutsche agierende]
Polizeikommando Zürich [das von der rassistischen Partei
SVP geführt wird, im schweizer Volksmund auch ScheissVP
genannt].
Die kantonalen Schnüffler leisteten über Wochen ganze
Arbeit. Mit bedauerndem Unterton musste das EJPD dann
allerdings feststellen, dass die Ehe nicht aberkannt
werden konnte. Auszug aus dem Bericht vom 21. Mai 1940
an das EPD:
"In Beantwortung Ihres Schreibens vom 26. April 1940 in
Sachen Adolf und Ida Michel-Arnold beehren wir uns,
Ihnen in der Beilage einen Rapport der Kantonspolizei
Zürich zu übermitteln. Es ergibt sich daraus, dass die
Eheleute Michel nach dem Eheschluss immerhin einige
Monate beieinander gewohnt haben. Das Bundesgericht
dürfte nach seiner jetzigen Praxis (...) eine
Bürgerrechtsehe (Scheinehe) doch nur dann nichtig
erklären, wenn es der Frau überhaupt nicht auf die
Lebensgemeinschaft, sondern bloss auf den
Bürgerrechtserwerb ankam. Es scheint uns daher, dass der
Nachweis einer Scheinehe auf Schwierigkeiten stossen
würde; doch sind wir bereit, die Angelegenheit weiter zu
verfolgen, wenn Sie uns neues Material unterbreiten
können. Wir müssen allerdings beifügen, dass wir in
Fällen, wo eine Scheinheirat vorzuliegen scheint, nichts
anderes tun können, als die Akten dem Heimatkanton zu
überweisen, wobei es diesem freisteht, ob er der
Heimatgemeinde die Erhebung der Ehenichtigkeitsklage
nahelegen will."
Das Ehepaar Michel hatte also am Schluss noch Glück im
Unglück. Obwohl alle beteiligten Behörden mit Akribie
versucht hatten, den beiden Schweizern einen Strick zu
drehen, erwies sich die Praxis des Bundesgerichts als
letzter Rettungsanker. Frölichers subtiler Terror gegen
die Juden erreichte für einmal nicht sein Ziel.
"Unter diesen Umständen (S.67)
bitten wir Sie deshalb, die
Hypothekenablösungsangelgenheit wieder aufzunehmen",
schrieb Robert Kohli, Sektionschef der Abteilung
Rechtswesen und private Vermögensinteressen im Ausland,
wenige Tage später nach Berlin.
Der Fall Michel zeigt schonungslos auf, welche Haltung
die offizielle Schweiz damals gegenüber den Nazi-Opfern
einnahm. [Und meistens hatten sie kein solches Glück].
[Die Erfindung des J-Stempels gegen eine
'Verjudung' der Schweiz]
[Heinrich Rothmund und das Schlagwort einer
"Verjudung der Schweiz" - über 30.000 jüdische
Flüchtlinge abgewiesen und in den sicheren Tod
geschickt]
Bereits zwei Jahre zuvor hatte der Chef der
Bundespolizei, Heinrich Rothmund, bei der deutschen
Gesandtschaft in Bern protestiert: Er geisselte die
"Überflutung" der Schweiz mit Wiener Juden. Für diese
Menschen habe die Schweiz nicht mehr Verwendung als
Deutschland, meinte Rothmund. Kurz darauf wurden die
Schweizer auch in Berlin vorstellig, um sich gegen eine
"Verjudung" ihres Landes zu wehren. [Und auch die Juden
in der Schweiz wollten keine Masseneinwanderung von
Juden aus dem Ausland, die eventuell ein jüdisches
Proletariat bilden würden]. Nach langwierigen
Verhandlungen über Visumszwang und das diplomatische
Prinzip der Gegenseitigkeit erreichte Bern am 29.
September 1938 die Unterzeichnung eines Vertrages, in
dem sich die Deutschen [falsch? die Schweizer an der
Grenze] verpflichteten, alle Pässe ihrer Juden mit einem
J-Stempel zu markieren. In der Folge sollten über 30.000
jüdische Flüchtlinge an der schweizer Grenze
abgewiesen und in den sicheren Tod geschickte werden.
Diese Boot-ist-voll-Politik [die vom rassistischen
Bundesrat Von Steiger ausging, der von der
rechtsradikalen Partei SVP angehörte] galt zumindest
inoffiziell ebenfalls für die Vermögen der Juden. An
deren Vollzug beteiligten sich jedoch nicht nur
Frölicher und seine Gehilfen, sondern auch Nationalbank.
[Vermögen von schweizer Juden in Frankreich
1940 - die Nationalbank blockierte den Transfer]
[1940: Jüdisch-schweizerische Vermögen in
Frankreich - Arisierungen in Frankreich - Diskussion
um 32 oder 11 Millionen Franc]
Während in den Dokumenten über den Kampf gegen das "hot
money" die dadurch hart getroffenen Juden nicht
ausdrücklich erwähnt wurden, konnte spätestens ab 1942
kein Zweifel mehr darüber bestehen, dass die obersten
Währungshüter die Verschiebung von jüdischem Kapital
wenn irgendwie möglich zu behindern versuchten. Das
zeigt das Beispiel von Hérménegilde Snozzi, schweizer
Notar in Paris.
Frankreich hatte im Juni 1940 kapituliert, und es war
nur eine Frage der Zeit, bis auch die Vermögen der dort
ansässigen Juden konfisziert würden. Die entsprechenden
Arisierungs- und Liquidationsverordnungen liessen nicht
lange auf sich warten. Ein Unterschied zwischen
französischen Juden und Juden aus neutralen Staaten
wurde nicht gemacht, womit auch die rund 160
betroffenen schweizer Familien um ihre Vermögen
zitterten. Doch in einem Handel mit den deutschen
Militärbefehlshabern erreichte die schweizer
Gesandtschaft eine Sonderregelung. Zwar sollten die
deutschen Verordnungen vollständig befolgt werden, aber
die kommissarische Zwangsverwaltung (S.68)
der jüdischen Vermögen konnte von einem schweizer Bürger
übernommen werden. Hérménegilde Snozzi war dieser Mann
fürs Grobe. Laut Historiker Picard sah Snozzi seine
Aufgabe darin, "im Rahmen der schweizerischen Interessen
dazu beizutragen, den jüdischen Einfluss im
wirtschaftlichen Leben von Frankreich zu eliminieren."
Der Notar ging gründlich an die Arbeit. In beinahe 300
Mandaten arisierte respektive liquidierte er
Handelsgesellschaften, Immobilien, Wertpapiere und
Bankkonten. Snozzi realisierte mit diesen
Zwangsveräusserungen am Ende rund 32 Millionen
französische Franc. Eine Summe, die weit unter dem
wirklichen Gesamtwert der verkauften Positionen lag.
Die Deutschen hatten den Vorschlag akzeptiert, das Geld
in die Schweiz zu transferieren. Und damit kam die
Natinalbank ins Spiel. Snozzi war im August 1942 ein
erstes Mal nach Bern und Zürich gereist, um mögliche
Transfervarianten zu erkunden. Zu diesem Zeitpunkt
verwaltete er bereits 11 Millionen französische Franc.
Nach einem Gespräch mit der Nationalbank traf sich der
Notar mit den Verantwortlichen der Verrechnungsstelle
und schliesslich mit Robert Kohli vom Eidgenössischen
Politischen Departement. Kohlis Leute verhandelten
daraufhin mit den zuständigen Behörden des berüchtigten
Vichy-Regimes. Die Franzosen willigten ein, dass die 11
Millionen auf das Compte spécial [Spezialkonto] der
Nationalbank bei der Banque de France einbezahlt und auf
diesem Weg in die Schweiz transferiert werden sollten.
Der praktischen Durchführung stand somit nichts mehr im
Weg, zumindest fast nichts mehr. Denn auf Kohlis Anfrage
führte die Nationalbank verschiedene technische
Argumente ins Feld, die gegen einen solchen Transfer
sprachen. "Die Antwort der Nationalbank hängt u.a. davon
ab, ob und in welchem Umfang sie für solche französische
Franken drüben Verwendung hat. Falls keine
aussergewöhnlichen Zahlungen, wie sie gelegentlich schon
ausgeführt wurden, in Frage kämen, so dürften Monate
vergehen, bis diese 11 Millionen franz. Franken
konsumiert wären. Anders wäre es dagegen, wenn ein
solches Guthaben bei grösseren Transaktionen (...)
Verwendung finden könnte", diskutierte die Chefetage
laut Protokoll vom 8. Oktober 1942.
[Hardliner der Nationalbank: Die
schweizerisch-jüdischen Vermögen in Frankreich sind
egal - schweizer Juden sind z.T. bereits in den "USA"
- ]
Während sich Direktor Max Schwab schliesslich durchrang,
Kohli unter bestimmten Bedingungen zuzusagen,
deklarierten die restlichen Hardliner der Nationalbank
klar und deutlich, dass sie zugunsten der jüdischen
Vermögen absolut nichts unternehmen wollten. "Das III.
Departement (S.69)
empfiehlt, auf die Sache nicht einzutreten, da noch
zahlreiche andere Fälle vorliegen, die eher eine
Berücksichtigung verdienen würden. Das II. Departement
stellt fest, dass es sich hier um einen Fall handelt,
der im Rahmen der Hilfsaktion des Bundes für die
Rückwanderer behandelt werden sollte. Es wäre s.E.
[seines Erachtens] nicht ganz richtig, wenn für einzelne
Personen, die stets in Frankreich gelebt haben, die
Möglichkeit eröffnet würde, über das Compte spécial
[Spezialkonto] Millionenbeträge in die Schweiz zu
bringen. Das Direktorium beschliesst hierauf einstimmig,
auf die Angelegenheit nicht einzutreten. "
Doch Kohli versuchte es vier Wochen später wieder.
Diesmal ging es unter anderem um denjenigen Teil der
betroffenen Juden, der sich von der Sicherheit in der
Schweiz nicht viel versprach und direkt in die USA
ausgewandert war. Sie hinterliessen in den Händen von
Snozzi sieben bis acht Millionen französische Franc.
Kohli fragte in seinem Brief vom 5. November 1942 bei
der Nationalbank an, ob diese nicht die Franc übernehmen
und dafür Dollars zur Verfügung stellen könnte. Schon
wieder Fehlanzeige. Die latent judenfeindlichen
Notenpresser hatten sich zum Ziel gesetzt, die
französische Affäre gründlich zu sabotieren. Nachdem sie
die Behandlung der dringenden Angelegenheit beinahe vier
Monate verschleppt hatten, fassten sie am 19. Februar
1943 ihr Verdikt in einem Satz zusammen:
"Das Direktorium ist mit dem III. Departement der
Meinung, dass eine Übernahme der französischen Franken
selbst gegen Abtretung von Dollars nicht in Betracht
kommt."
Von einer Begründung für diese Ablehnung fehlt im
Protokoll jede Spur. Das erstaunt kaum, denn Alfred
Hirs, der Chef des tonangebenden III. Departements,
hatte für deutsche Interessen viel und für jüdische
Anliegen wenig übrig. Es war ein offenes Geheimnis, dass
Hirs keinerlei Berührungsängste gegenüber den Nazis,
geschweige denn gegenüber ihrer Ideologie hatte.
[Nationalbankpräsident Hirs für Goldgeschäfte: Gold
aus Belgien - Devisen für Nazi-Deutschland - Sprüche
von Hirs gegen Juden]
Das illustriert zum einen sein Verhalten in den
Goldgeschäften mit der deutschen Reichsbank. In vollem
Bewusstsein über Art und Herkunft bewilligte er
beispielsweise die Übernahme der nach der Besetzung von
Belgien geraubten Barren und verschaffte dem Dritten
Reich so immer wieder die nötigen Devisen in Form von
Schweizer Franken. Zum andern liess Hirs bezüglich der
Juden keine Gelegenheit aus, um seine abschätzigen
Bemerkungen zu platzieren. Und Gelegenheiten gab es
genug:
"Vier Fünftel der betreffenden Händler sind Juden",
kommentierte er 1943 gegenüber dem EPD die Tatsache,
dass in der Schweiz während des Krieges ein (S.70)
reger Handel mit Noten verschiedenster Währungen ablief:
den Finanzminister der provisorischen, französischen
Regierung, Pierre Mendès-France, nannte Hirs im
offiziellen Geldmarktbericht von Ende September 1944
einen "reichen Juden", und bei den
Nachkriegsverhandlungen zum Washingtoner Abkommen
stellte er bei der US-Delegation einen "jüdischen
Einschlag" fest, und er war zudem verärgert über "die
Amerikaner, vorab die Juden im Tresor". [Dabei hatte
Hirs Recht, denn es handelte sich beim Finanzministerium
der "USA" um die kriminelle, zionistische Clique des
zionistischen Finanzministers Morgenthau]. Die Liste
lässt sich problemlos verlängern, was zeigt, dass Hirs
sicherlich keinen Moment daran dachte, den schweizer
Juden in Frankreich bei dem Transfer ihrer Vermögen in
die Schweiz behilflich zu sein.
[Hirs machte scheinbar keinen Unterschied zwischen Juden
und kriminellen Zionisten, das war ein grosser Fehler].
[Transfer der schweizerisch-jüdischen Vermögen über
Nebenkanäle]
Snozzi musste folglich andere Wege finden. Die Vermögen
flossen schliesslich hauptsächlich
-- via Depoteinlagen bei Konsulaten,
-- dem staatlich geregelten Zahlungsverkehr, sprich
Clearing, oder
-- in Form von Devisenkompensationen der
Privatwirtschaft in die Schweiz.
Dass ganz am Schluss doch noch ein Teil via
Nationalbankkonten in Sicherheit gebracht wurde, dürfte
das Ergebnis des anhaltenden Druckes aus Bern gewesen
sein [Kohli].
[Diplomatische Vertretungen für 43 Staaten in
35 Ländern: Beispiel Argentinien]
[Das Beispiel des schweizerischen "Wirkens" in der
deutschen Botschaft von Argentinien - die
Meldung von toten Juden, die eventuell Vermögen in
Deutschland haben - es wurden Dokumente vernichtet!]
Doch die offizielle Schweiz torpedierte jüdische
Vermögensinteressen nicht nur in Bezug auf das eigene
Land und die eigenen Bürger. Im Rahmen ihrer Guten
Dienste übernahm die Schweiz durch ihre
Auslandsvertretungen die Funktion einer Schutzmacht. Sie
gewährleistete eine Art Notkontakt zwischen den
verfeindeten Blöcken. Auf dem Höhepunkt dieser Tätigkeit
wurden während des Krieges die Interessen von total 43
Staaten in 35 verschiedenen Ländern vertrete. Die
schweizer Gesandtschaften organisierten die Heimkehr des
diplomatischen Personals nach dem Abbruch der
Beziehungen, überwachten die Behandlung von
Kriegsgefangenen und zivil Internierten. Zudem kümmerten
sie sich nicht zuletzt um die fremden Staatsangehörigen.
Wie das Beispiel Argentinien beweist, interpretierten
die Gesandten und ihre Vorgesetzten in Bern den
humanitären Auftrag teilweise äusserst einseitig:
Nach der Kriegserklärung Hitlers übernahm die schweizer
Vertretung in Buenos Aires die Interessen und damit die
Botschaft des Dritten Reiches in Argentinien. Der
Gesandte Eduard Feer kümmerte sich in der Folge beinahe
mit Hingabe um die deutschen Angelegenheiten.
Unterstützungszahlungen für Diplomaten wurden ebenso
gewissenhaft behandelt wie die Anliegen der beiden
deutschen Finanzinstitute (S.71)
Banco Alemán Transatlántico und Banco Germánico de la
América del Sur. Die Schweizer übernahmen aber noch ein
viel heikleres Dossier. Zum einen verwalteten sie jetzt
die in der deutschen Botschaft deponierten
Wertgegenstände, unter anderem die Hinterlassenschaften
mehrere Juden wie Ferdinand Israel Salberg, dessen
Hornbrille und Armbanduhr die Nazis einkassiert hatten.
Zum andern gehörte zu den Interessen der Deutschen auch
der Vollzug der 11. Verordnung des Reichsbürgergesetzes
von 1941. Danach verlor ein Jude die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn er sich definitiv im Ausland
aufhielt. Konsequenz: "Das Vermögen dieser Juden (...)
verfällt dem Reich."
Wie sich die Schweizer gegenüber diesen Vorgaben
verhielten, ist nur in Bruchstücken zu rekonstruieren,
denn das entsprechende Dossier im schweizerischen
Bundesarchiv weist Lücken auf. So schickte der Gesandte
in Buenos Aires am 10. März 1944 ein Telegramm nach Bern
und bat um die Instruktion, ob Amtshandlungen für
deutsche Juden aufgrund der 11. Verordnung des
Reichsbürgergesetzes ausgeschlossen seien. Von der
schriftlichen Reaktion aus Bern fehlt in den Akten zu
Buenos Aires jedoch jede Spur.
Zwei Monate später erhielt die Gesandtschaft aus der
Schweiz folgende Anweisung: "Wir beehren uns, ihnen
mitzuteilen, dass das Auswärtige Amt in Berlin durch
Vermittlung der hiesigen Deutschen Gesandtschaft die
Bitte ausgesprochen hat, Sie möchten auch die Todesfälle
von Nicht-Ariern mitteilen, wenn aus den bei Ihnen
vorhandenen Vorgängen ersichtlich ist, dass in
Deutschland befindliche Vermögenswerte hiervon berührt
werden. Wir bitten Sie, diesem Wunsche nachzukommen,
wobei wir uns allerdings den Entscheid über die
Bekanntgabe solcher Todesfälle an die deutschen Behörden
vorbehalten."
Die schweizer Gesandtschaft bestätigte am 30. Juni den
Auftrag. Man werde nicht verfehlen, dem Wunsche des
Auswärtigen Amtes entsprechend auch Todesfälle von
Nichtariern bekanntzugeben.
Somit ist eines sicher: Ob Amtshandlungen oder
Todesmeldungen, die Schweizer interpretierten ihren
humanitären Auftrag als Zweiklassensystem. Der
Miteinbezug jüdischer Menschen war alles andere als
selbstverständlich. Anweisungen aus Berlin wurden
zumindest in einer ersten Phase ausgeführt. Aus
Argentinien, für viele Emigranten eine
Fluchtdestination, bekam Bern somit regelmässig
Meldungen über tote Juden, die aus Deutschland
geflüchtet waren. Was Bern mit den Angaben über die
Toten machte, ist bis heute eine offene Frage. (S.72)
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