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Treuhänder des Reiches

Kapitel 1: Die Schweiz und das 'hot money' (1933-1940)

Ein Fall eines jüdischen Unternehmers, Name abgeändert - mit schummrigen Lügen werden ein paar 10.000 Reichsmark in der Schweiz und in den 'USA' versteckt - wahrscheinlich nie mehr abgeholt -- Politische Geschehnisse in Europa 1933-1938 - der Bürgerkrieg in Spanien -- Das "hot money" - mit grosser Angst werden Milliarden in der Schweiz deponiert - abgezogen - und wieder deponiert -- Ergänzung: 1940: Nicht bediente jüdische Konten in der Schweiz - Milliardenwerte fallen in schweizer Hände - kein Deal mit den jüdischen Gemeinden
Seite 32: Verhörprotokoll aus dem Gefängnis Berlin-Moabit 1937: Im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit zum Reden gebracht: Aussagen von Richard Katz* in einem Verhör vom 24. November 1937 
Seite 32: Verhörprotokoll aus dem Gefängnis Berlin-Moabit 1937: Im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit zum Reden gebracht: Aussagen von Richard Katz* in einem Verhör vom 24. November 1937

Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

<Die Schweiz und das "hot money" [das "heisse Geld"]

Der Nazi-Terror treibt in den dreissiger Jahren immer mehr Fluchtkapital in Richtung Alpen. Warum die Nationalbank dies um jeden Preis verhindern will.


[Ein Fall eines jüdischen Unternehmers, Name abgeändert - mit schummrigen Lügen werden ein paar 10.000 Reichsmark in der Schweiz und in den 'USA' versteckt - wahrscheinlich nie mehr abgeholt]


<Im Herbst 1937 hing das Leben von Richard Katz*

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert

nur noch an einem dünnen Faden. Während seine Frau und seine Kinder bereits seit 1934 in Prag lebten, sass der jüdische Kaufmann seit Monaten in einem der berüchtigsten Kerker der Nazi-Justiz. Das Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit war bekannt dafür, dass seine Insassen mit brutalen Methoden zum Reden gebracht wurden. In unzähligen Verhören musste auch Katz immer wieder dieselben Fragen beantworten. Die Behörden interessierten sich vor allem für seine Bankbeziehungen in der Schweiz und für das Zusammenspiel seiner Danziger Immobilienunternehmung Erah mit der Schaffhauser Briefkastenfirma Alfranco. Letztere beschäftigte sich laut Handelsregister mit der Finanzierung von Bauarbeiten und dem An- und Verkauf von Grundbesitz. Auszug aus einem Verhörprotokoll vom 24. November 1937:

"Frage: Bei welchen ausländischen Banken haben Sie, Ihre Ehefrau oder die 'Erah' (GmbH, d. Verf.) Guthaben, Wertpapierdepots,Stahlfächer oder Schulden?

Antwort: Bankverbindung besteht nur, wie ich bereits früher ausgesagt habe, mit den Firmen R. Damme in Danzig, Schweizerischer Bankverein in Zürich und der Alfranco A.G. in Schaffhausen.

Frage: In Ihren Akten erschienen bei den Belegen des Schweizerischen Bankvereins Belastungen für ein Depot der 'Erah' bei der Manhattan-Bank in New York und für ein Depot bei einer weiteren amerikanischen Bank. Wie erklären Sie sich das?

Antwort: Die 'Erah', ich oder meine Ehefrau haben keine Konten, Depots oder Stahlfächer bei amerikanischen Banken gehabt. Es kann sich nur um ein Depot des Schweizerischen Bankvereins handeln, in das diese Bank die Wertpapiere der 'Erah' eingelegt hat." (S.15)

Trotz der zermürbenden Verhöre blieb Katz für die Ermittler ein harter Brocken. Mit vielen ausweichenden Das-weiss-ich-nicht-Antworten versuchte er monatelang, seine Haut und sein Vermögen zu retten. Doch zu viele Indizien sprachen gegen ihn.

[1936: Wenn ein Jude in Berlin sein Wertschriftendepot verkauft und 53.000 Reichsmark einkassiert - dann wird er vom deutschen Bankpersonal sofort denunziert - ein paar Lügen über hohen Eigenverbrauch und Verluste im Spielcasino Baden-Baden]

Richard Katz hatte 1936 bei seiner Berliner Bank in mehreren Schritten sein gesamtes Wertschriftendepot geräumt und dafür insgesamt 53.000 Reichsmark in bar einkassiert. Ein solches Vorgehen grenzte im Dritten Reich beinahe schon an ein Verbrechen. Aufgrund des akuten Devisenmangels des NS-Staates wurden private Vermögenstransaktionen engmaschig bespitzelt, kleinste Vergehen hart bestraft. Insbesondere bei Juden lieferten angebliche Devisenvergehen den Vorwand für faktische Enteignungen, entsprechende Denunziationen waren an der Tagesordnung [durch Bankangestellte oder Nachbarn etc.]. Im Fall von Katz zeigte ihn seine Bank unverzüglich bei den zuständigen Behörden an. Und diese zögerten keinen Moment. Der blosse Verdacht auf eine Kapitalverschiebung Richtung Ausland reichte für seine Inhaftierung. Ab diesem Zeitpunkt quetschten ihn die Beamten regelmässig aus. Ihr Interesse galt in erster Linie der Frage, wo die 53.000 Reichsmark geblieben waren. Katz erklärte, er habe einen Teil des Geldes für den Unterhalt nach Prag geschickt, für 6000 bis 7000 Reichsmark Schmuck gekauft, 12.000 Reichsmark für sich verbraucht und die restlichen 22.000 Reichsmark im Kasino in Baden-Baden verspielt.

Die Alibis für die zwei letzten Positionen glaubte ihm niemand. Vor allem die Kasinogeschichte sollte Katz zum Verhängnis werden. Denn in seinem Plan hatte er die Akribie deutscher Justizbehörden sträflich unterschätzt. Deren gründliche Untersuchung ergab zwar, dass er tatsächlich ein paar Tage in Baden-Baden verbracht und dort auch das Kasino besucht hatte. Aber die befragten Croupiers sagten alle aus, dass an diesen Tagen keine Person eine so hohe Summe verloren habe. "Es muss daher unterstellt werden, dass Katz die obengenannten 34.000 RM, für deren Verbleib K. keinen einwandfreien Nachweis erbracht hat, unerlaubt ins Ausland verschoben hat", notierte ein Ermittler in einem Zwischenbericht vom 9. Juli 1937.

[Eine Gegenüberstellung in Baden-Baden selbst bringt nur neue Unmöglichkeiten]

Katz bestand jedoch weiterhin auf seiner Roulette-Version. Folglich liessen die Berliner Untersuchungsbehörden nicht locker und scheuten keinen Aufwand, den Staatsfeind zu überführen. Sie verfrachteten ihn wenige Tage später kurzerhand ins Gerichtsgefängnis nach (S.16)

Baden-Baden. Dort war im Kasino eine Gegenüberstellung gesagt. Katz musste angeben, an welchen Tischen er gespielt hatte und welche Angestellten damals dort anwesend waren. Der Lokaltermin zeigte bald auf, dass ihn seine Glückssträhne schon lange verlassen hatte. "Auf Befragen, welche Chancen er am Spieltisch belegt und welche Gewinne aus diesen Chancen erzielt werden könne, konnte der Beschuldigte keinerlei Angaben machen. Er erklärte, dass er teilweise auf volle Nummern und im Übrigen auf und zwischen Verbindungsstriche Spielmarken in Höhe von 5 bis über 100 RM gesetzt habe. Katz war auch nicht in der Lage, nur einen Angestellten zu nennen, an dessen Tisch er sein Geld verloren haben will, behauptet aber trotzdem, dass er den von ihm angeblich verlorenen Betrag von über 22.000 RM zum grössten Teil an den Spieltischen selbst in Spielmarken habe umwechseln lassen", schrieben nachher die Fahnder, für die der Fall endgültig klar war:

"Nach Sachlage und dem gesamten Feststellungsergebnis hat Katz lediglich versucht, sich bei der Spielbank in Baden-Baden ein Alibi für sein nicht nachweisbares Geld zu verschaffen. Es wird hier keineswegs bestritten, dass er sich normalerweise am Spiel beteiligt hat, es steht andererseits ausser jedem Zweifel, dass, wenn ein Spieler in 4 Tagen über 22.000 RM per Saldo verspielt, er als grosser Spieler und unter einer besonderen Bezeichnung jedem Angestellten der Spielbank bekannt ist."

Obwohl völlig überführt, beharrte Katz nach wie vor auf seiner Version. Die Ermittler kümmerte das wenig. Sie waren inzwischen dazu übergegangen, seine Geschäftsbeziehungen zu durchleuchten. Im Mittelpunkt standen immer wieder der Schweizerische Bankverein in Zürich [mit Zentrale in Basel], die Alfranco in Schaffhausen, und seine aufgelöste Erah GmbH. Letztere besass mehrere Grundstücke in Berlin und Danzig, dem ehemaligen Sitz der Erah. In seiner Anklageschrift vom 16. Dezember 1937 kam der Staatsanwalt dann erwartungsgemäss zu dem Schluss, dass die Kasino-Geschichte unglaubwürdig sei. Zudem lieferte für ihn die Verschiebung von Goldsachen und Schmuck nach Prag den Beweis, "dass der Angeschuldigte systematisch darauf ausging, Werte in jeder Form ins Ausland zu verbringen, um Kapital zur Verfügung zu haben. Die Auflösung der Erah in Danzig und die Übertragung des grössten Teils ihrer Vermögenswerte entweder an Frau Katz oder an die dieser wirtschaftlich völlig gehörende Alfranco AG in Schaffhausen zeigt, dass die Eheleute offenbar übereingekommen (S.17)

waren, das finanzielle Schwergewicht auf die im Ausland lebende Ehefrau Katz zu verlegen."

[Die wahrscheinliche Zuchthausstrafe für Katz - und das Geld war wohl in der Schweiz und wurde nie mehr abgeholt]

Mit dieser Anklage bricht das Dossier zum Fall Katz ab. Aufgrund ähnlich gelagerter Fälle ist anzunehmen, dass ihn das Gericht zu einer Zuchthausstrafe von mehreren Jahren sowie einer hohen Busse verurteilte. Obwohl in der Liste der Berliner Nazi-Opfer nicht verzeichnet, dürfte er in einer solchen Situation den Holocaust kaum überlebt haben. Laut den Strafakten ist hingegen eines sicher: Die deutschen Behörden konnten dank der Hartnäckigkeit von Katz bis zuletzt nicht feststellen, in welches Land die 34.000 Reichsmark geflossen waren. Angesichts seiner Geschäftsbeziehungen liegt die Vermutung nahe, dass Katz' Geld 1936 den Weg in die Schweiz gefunden hat. Und das wäre kein Einzelfall gewesen. Die Schweiz wurde ab diesem Zeitpunkt von Fluchtkapitalien regelrecht überschwemmt, denn die Lunte am Pulverfass Europa brannte immer schneller.


[Politische Geschehnisse in Europa 1933-1938 - der Bürgerkrieg in Spanien]

Hitler forcierte seit seiner Machtübernahme 1933 den Aufbau einer riesigen Rüstungsindustrie [mit der dankbaren Hilfe von "Amerikas" Rüstungsindustrie und dem Antiklopfmittel]. 1935 führte er zudem die allgemeine Wehrpflicht ein. Noch im selben Jahr verkündete Hermann Göring die Nürnberger Rassengesetze [die grösstenteils aus der Hand des schweizer Rassisten Rudolf Rüdin stammen, der dafür mit NS-Lob überschüttet wurde]. Sie verboten Ehen und ausserehelichen Verkehr zwischen Deutschen und Juden, die Rechte der deutschen Staatsbürgerschaft wurden den sogenannten Nichtariern entzogen [im Sinne des Zionismus, so dass Juden eine neue Nationalität "Jude" erhielten].

1936 lieferte Adolf Hitler einen ersten Vorgeschmack auf seine territorialen Absichten. Am 7. März gab er den Befehl zur Ausführung des "Falls Schulung". Wie seit Mai 1935 geplant, besetzte die deutsche Wehrmacht die durch internationale Verträge entmilitarisierte Zone des Rheinlandes. Danach verschärfte sich die Lage in Europa Schlag auf Schlag.

[1936: Italiens Armee in Abessinien - Kohle-Boykott von England - deutsche Kohlelieferungen - Deutschland und Italien im Bürgerkrieg von Spanien]

Gut zwei Monate nach dem Sieg Italiens in Abessinien [und nach dem englischen Boykott Italien für Kohlelieferungen, für die Deutschland einspringen musste und massenweise Kohle durch die Schweiz durch den Gotthard transportiert wurden] brach im Juli 1936 in Spanien ein blutiger Bürgerkrieg aus. Die kurz darauf folgenden Hilferufe von General Francisco Franco nach Deutschland und Italien kamen vor allem den Machthabern in Berlin gelegen. Sie wollten schon lange den Ernstfall proben. Insbesondere für die junge Luftwaffe unter dem Kommando von Hermann Göring sollte Spanien zum Testkrieg werden. [In Spanien hatten kommunistische Einheiten verschiedene Räterepubliken ausgerufen und verschiedene Rathäuser kommunistisch besetzt, gesteuert von Stalin in Russland. Frankreich und England stritten sich, wie weit die Einmischung in Spanien gehen solle. Italien und Deutschland handelten]. Noch im selben Jahr gründeten Italien und Deutschland die "Achse Rom-Berlin", und Japan verbündete sich mit Hitler.


[Das "hot money" - mit grosser Angst werden Milliarden in der Schweiz deponiert - abgezogen - und wieder deponiert]

Die schweizer Banken bekamen nun die faschistische Kriegshetze in ersten Ansätzen zu spüren [und Europa war nun in Spanien konkret vom Kommunismus bedroht]. Die seit dem grossen Börsenkrach 1929 (S.18)

massiv schrumpfenden Bilanzsummen legten plötzlich wieder zu. Beispiel Schweizerische Bankgesellschaft (SBG / UBS): Hatte man zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Weltwirtschaftskrise noch rund 993 Millionen Franken in den Büchern verzeichnet, so waren es 1935 nur noch 441,4 Millionen. Die Abwertung des Schweizer Frankens [und der Beginn des Bürgerkriegs in Spanien] löste dann die Trendwende aus. Innerhalb der letzten drei Monate des Jahres 1936 liess laut Geschäftsbericht der "beträchtliche Zufluss an Kreditorengeldern" die Bilanzsumme um 31 Millionen Franken ansteigen. In- und ausländische Kunden begannen sukzessive mit der Heimschaffung respektive der Verschiebung ihrer Vermögen in die Schweiz.

Diese Kapitalflut kam nur in den ersten Monaten 1937 kurz zum Stillstand: Ein Teil der deutschen Guthaben wurde abgezogen, andere Gelder wanderten zwecks Rüstungsfinanzierung zurück nach Frankreich. Zeitweise wurden auch grössere Kapitalien in die USA verschoben Doch spätestens ab der Mitte des Jahres floss das Geld wieder in grossen Mengen Richtung Alpen. Die explosive politische Lage, der Zusammenbruch der französischen Währung [Franc] sowie Gerüchte über eine  neue Abwertung des Dollar und des belgischen Franken [Franc] führten zu einer erneuten Flucht in den sicheren Schweizer Franken und zu den Banken. Die Nationalbank musste 1937 allein in der zweiten Jahreshälfte Devisen von über einer halben Milliarde Franken übernehmen. Die massiven Liquidationen schweizerischer Anlagen im Ausland und der Zustrom fremden Geldes führten zudem zu einem Einbruch der Zinsen. Erstklassige, schweizerische Obligationen rentierten gerade noch mit drei Prozent.

[Massnahmen gegen das "hot money" werden von den Bankdirektoren verworfen - dagegen werden Werbebriefe ins Ausland verschickt, um neue Kunden zu gewinnen und dem Ausland abspenstig zu machen]

Die Schweiz stand im Zeichen des "hot money". Das damals benützte Schlagwort brachte das Phänomen auf den Punkt. Der Zufluss der heissen Ware hatte wenig mit wirtschaftlichen Überlegungen zu tun. "Die Bewegung dieser Gelder basiert weder auf der Suche nach einem Kapitalgewinn noch nach Währungsgeschäften oder einer Fluktuation an der Börse", meinte später der Neuenburger Ökonom Henri Blumenfeld in seiner Dissertation aus dem Jahre 1941. Vielmehr hatte die Sicherheit oberste Priorität. Viele fürchteten ein Währungsdesaster und vermögensrechtliche Eingriffe durch die heimischen Behörden. Neben Holland war vor allem die Schweiz als Auffangbecken wie geschaffen, schliesslich galt seit zwei Jahren das Bankgeheimnis, und es bestanden keine Devisenvorschriften. In der Chefetage der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sorgte dieser Magneteffekt für entsprechend (S.19)

heisse Köpfe. Die Gründe für die Flucht interessierten sie dabei nicht. Der Boom der ausländischen Frankenguthaben und der in den Safes gehorteten Notenbündeln bedeutet für die Währungshüter aus ganz anderen Gründen eine Bedrohung. Ihre Gold- und Devisenbestände schwollen immer schneller an, was in ihren Augen die Stabilität der Geldpolitik zunehmend gefährdete. Im Führungsgremium der SNB [heute UBS] herrschte darum bald eine Meinung: Die Geldschwemme musste gestoppt werden. Ausländisches Fluchtkapital sollte um jeden Preis geschröpft, abgelehnt oder sonst ausgeschafft werden. Doch für diese restriktive Politik brauchte es die Mitarbeit der Geschäftsbanken, die den Grossteil der Fluchtgelder annahmen und verwalteten.

Am 9. September 1937 landete auf dem Tisch der Schweizerischen Bankiervereinigung ein Entwurf zu einem "Gentlemen's Agreement zur Verminderung des Übermasses der bei den Banken liegenden, ausländischen Gelder und zur Bekämpfung der Notenthesaurierung". Der Vorschlag enthielt einschneidende Massnahmen: Genaue Durchleuchtung der ausländischen Kunden, Einstellung der Verzinsung von Spar- und Depositengeldern, Erhebung einer Kommission von einem Prozent pro Semester, Verbot von kurzfristigen Geldanlagen, Verbot der Abgabe von Geldnoten und entsprechende Sanktionen gegen abtrünnige Geldinstitute.

Den tonangebenden Bankdirektoren gingen diese Restriktionen viel zu weit, sie fürchteten um das lukrative Privatkundengeschäft. Am 16. September trafen sie sich mit der Nationalbankspitze zu einer Konferenz und degradierten das Papier zu Makulatur. Nach Ansicht der Bankiers hatten allein schon die Grundannahmen der Nationalbank nichts mit der Realität zu tun. "Die Banken sind überzeugt, dass nicht viel sogenanntes 'hot money' vorhanden ist. Der heutige Geldüberfluss ist nach ihrem Dafürhalten zum grossen Teil dem Umstand zu verdanken, dass die schweizerischen Banken aus verschiedenen Gründen ihre ausländischen Engagements abgebaut haben und weiter abbauen", heisst es im Direktionsprotokoll der SNB. Das war allerdings nicht die ganze Wahrheit. Die Banken verschickten zu dieser Zeit fleissig persönlich adressierte Werbebriefe ins Ausland, um, möglichst viel Fluchtkapital in die Schweiz zu locken. Aufgrund dieser Praxis hatten beispielsweise die französischen Steuerbehörden bereits 1936 Mühe, verlässliche Vermögenserhebungen durchzuführen.

Von den vorgeschlagenen Massnahmen der Nationalbank wollten (S.20)

die Banken erst recht nichts wisse. Die Untersuchung der gesamten Kundschaft hielten sie schlicht für unmöglich. Die Einstellung der Verzinsung bewerteten sie als unannehmbar, weil die Bestimmungen leicht zu umgehen seien und die Identität der Einleger von Spar- und Depositenheften üblicherweise nicht überprüft werde. Die vorgeschlagene Kommission galt als prohibitiv, das Verbot einer Annahme kurzfristiger Gelder als inakzeptabel und so weiter und so fort. Die Banken waren lediglich zu zwei mageren Konzessionen bereit:

Erstens konnten sie sich damit einverstanden erklären, von Safeinhabern die schriftliche Erklärung zu verlangen, dass im Schrankfach keine schweizer Noten gehortete werden.

Zweitens sollten der Nationalbank die statistischen Daten über ausländische Vermögen geliefert werden. Letzteres hatte zum Zweck, der SNB anhand der Daten beweisen zu können, dass es gar kein Problem gab und folglich auch ein Gentlemen's Agreement überflüssig war. Allerdings erklärten sich die Banken im entgegengesetzten Fall bereit, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

[Finanz-Holdinggesellschaften in der Schweiz: Ende 1936: 262 - Mitte 1937: fast 2000]

Mit diesem Frontalangriff waren die Dissonanzen im weiteren Verlauf des Gipfeltreffens vorprogrammiert. Die Nationalbankspitze reagierte zuerst diplomatisch mit einer Nachhilfestunde in Volkswirtschaft. Die Haltung von Gold- und Devisenbeständen in der Höhe von 3,4 Milliarden Franken sei für die Nationalbank und schliesslich auch für das ganze Land nicht tragbar, meinte Generaldirektor Ernst Weber. Für ihn war klar, dass man sich auf Seiten der Banken über den Umfang der in der Schweiz liegenden Auslandgelder täuschte. Die Nationalbank sei überzeugt, dass gewaltige Mengen ausländischen Geldes in der Schweiz lägen, die allerdings in zahlreiche Kanäle geflossen seien [vor allem in Finanzgesellschaften, die zum Teil nicht den Bankengesetzen unterlagen] und sich in die verschiedensten Formen gekleidet hätten. Unter diesen Kanälen und Formen verstand Weber Wertschriften und vor allem Holdinggesellschaften, die sich in der Schweiz explosionsartig vermehrten. Während das Eidgenössische Statistische Amt Ende 1936 noch 262 gezählt hatte, waren es sechs Monate später beinahe 2000 Gesellschaften, die ausländisches Kapital einbürgerten.

[Die Drohung von Nationalbankpräsident Weber, den Zufluss von ausländischen Geldern per Gesetz einzuschränken]

Nach der Einführung in die ökonomischen Zusammenhänge lancierte Weber dann einen entscheidenden Vorstoss, der seine Wirkung nicht verfehlen sollte. Laut Sitzungsprotokoll drohte er indirekt mit gesetzlichen Massnahmen: "Gelingt es aber nicht, mit den Banken zu einer Verständigung zu gelangen, so müsste die Nationalbankleitung den zuständigen Behörden erklären, die Verantwortung für das ständig (S.21)

wachsende Risiko nicht mehr tragen zu können." Webers Botschaft war deutlich und liess den Bankiers keine Wahl mehr. Getreu der eidgenössischen Kompromisskultur wurde nur zwei Monate später, am 15. November 1937, ein leicht abgeändertes Gentlemen's Agreement unterschrieben, und die Banken verschickten an ihre ausländischen Kunden ein gemeinsam verfasstes Rundschreiben. Die hinter den Kulissen herrschende Eiszeit wurde in den offiziellen Statements verschwiegen. "Erfreulicherweise wurden im allgemeinen die Massnahmen gegen den unerwünschten Kapitalimport mit Verständnis aufgenommen", säuselten die Nationalbankiers in ihrem Geschäftsbericht. Und auch im Bankenlager mimte man plötzlich Verständnis für den harten Umgang mit der neuen ausländischen Kundschaft. "Die durchaus begreifliche Abwehr richtet sich nur gegen Auslandsgeld, das ohne Beziehung zur Schweiz einströmen möchte, um hier auf kürzeste Frist ein Asyl zu suchen und das Land ebenso rasch wieder zu verlassen, wenn es anderswo eine sicherere Ruhestätte zu finden meint. An solchem flüchtigen Kapital haben wir in der Tat in der Schweiz so gut wie kein Interesse", stellte die Schweizerische Kreditanstalt [SKA, heute CS] in ihrem Monatsbulletin vom Februar 1938 klar.

[Die konkreten "Strafmassnahmen" gegen ausländische Gelder]

Im Wesentlichen bestimmten die beschlossenen Strafmassnahmen, dass sämtliche, bereits auf Abruf hinterlegten Auslandsvermögen nicht mehr verzinst und in Gelder mit mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist umgewandelt werden sollten. Neues Geld von ausländischen Kunden, die sich von den neuen Restriktionen nicht abschrecken liessen, wurde gleich am Tag der Kontoeröffnung auf drei Monate eingefroren. Zudem ging von Festgeldern, die eine Laufzeit von unter sechs Monaten hatten, eine jährliche Kommission von einem Prozent ab. Im Safegeschäft, welches entsprechend der politischen Lage boomte, lenkten die Banken zumindest auf dem Papier ebenfalls ein. Die Verwahrung von schweizerischen Banknoten in offenen, sprich für die Bank transparenten Depots von Ausländern sollte abgelehnt werden. Ausländische Besitzer von Schrankfächern hatten eine entsprechende Verzichtserklärung abzugeben.

Die Dimensionen der durch die neue kundenfeindliche Politik betroffenen Gelder illustriert das Beispiel SKA. Anfang 1938 waren über 50 Millionen Franken entweder mit mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist gebunden oder in fremde Währung umgewandelt oder ins Ausland abgedrängt worden. Bei der Post, die mit der Nationalbank (S.22)

ein gesondertes Abkommen getroffen hatte, betrugen die Postcheckvermögen von im Ausland wohnenden Besitzern rund 2,4 Millionen Franken. Doch die Interventionen zu Lasten der ausländischen Kunden sollten sich bald als ein Schlag ins Wasser entpuppen. Die Finanzspezialisten im geschützten Alpenparadies konnten oder wollten das Ausmass der in Europa herrschenden Angst und Verunsicherung offensichtlich nicht begreifen, geschweige denn eine weiter Verschärfung voraussehen. DAs Jahr 1938 stellt ein dieser Beziehung alles bisher Dagewesene in den Schatten.

[1938: Alle Strafmassnahmen nützen nichts - es strömt weiter Geld in die Schweiz]

Den Auftakt bildete der Sonderfall "Otto", der geheime Deckname für den Einmarsch der Deutschen in Österreich [wo die deutsche Wehrmacht mit Blumen begrüsst wurde - auch "Blumenkrieg" genannt]. Bereits 1934 hatte die SS, allerdings erfolglos, geputscht und Bundeskanzler Engelbert Dollfuss ermordet. Doch nach diesem Ereignis liessen die Deutschen nicht mehr locker, sie wollten die Herren in Wien sein [und die grosse Mehrheit der Österreicher wartete auch seit 1871 auf den "Anschluss"]. Das letzte Vorspiel dazu fand in Hitlers privater Burg, dem Berghof in Berchtesgaden statt. Durch Vermittlung Franz von Papens erschien dort am 12. Februar 1938 der österreichische Bundeskanzler Kurt von Schuschnigg. Hitler [auch ein Österreicher, der ebenfalls den "Anschluss" seiner Heimat anstrebte] wollte nicht verhandeln, sondern stellte Schuschnigg eine Art Ultimatum. Einen Monat später vollzog Hitler den "Anschluss". Die deutsche Wehrmacht marschierte am 11. März 1938 in Österreich ein. Während ein Teil der Österreicher auf den Strassen tanzte und sang, herrscht im Wiener Judenviertel Leopoldstadt Panik. Hunderte, wenn nicht Tausende, rüsteten zur Flucht [die von zionistischen Organisationen unterstützt wurde - in Richtung Israel], vielfach [aber] in die Schweiz.

Im Herbst desselben Jahres setzte Hitler zum nächsten Schlag an. Er forderte das Sudetenland. Für einen vermeintlichen Frieden verkauften schliesslich Frankreich und Grossbritannien die befreundete Tschechoslowakei. Am Freitag, dem 30. September, unterschreiben der britische Premier Neville Chamberlain und sein französisches Pendant Edouard Daladier das Müncnner Abkommen. Die Tschechen mussten sich fügen und das Sudentenland an Deutschland abtreten [das 1919 in diktatorischer Art und Weise in Versailles an Prag gefallen war, obwohl alle Leute dort Deutsch sprachen].

Die Führung des Dritten Reiches übte jedoch nicht nur Terror gegen aussen, sondern auch gegen innen aus. Seit Jahren war ein grausamer Feldzug gegen die Juden im Gang [in Zusammenarbeit mit zionistischen Organisationen, die Juden nach Palästina zu treiben, u.a. mit dem Ha'avara-Abkommen, das den Geldtransfert und Gütertransfert von Deutschland nach Palästina teilweise zuliess]. Dutzende antijüdische Massnahmen waren in Kraft. Doch nicht alle Teile des Nazi-Apparates besassen in Sachen Judenvernichtung die gleiche Stellung. Insbesondere die Partei ["die Partei" war die NSDAP] - mit Ausnahme der SS - hatte gemäss dem amerikanischen Holocaust-Forscher Raul Hilberg in der Judenfrage keine entscheidenden (S.23)

Funktionen mehr zu erfüllen. Propagandaminister Joseph Goebbels fühlte sich übergangen. In dieser Situation sollte ein Vorfall in Paris den gewünschten Vorwand für den Griff an die Macht liefern. Der jüdische Emigrant Herschel Grynszpan hatte am 7. November 1938 zwei Schüsse auf den deutschen Botschaftsangehörigen Ernst vom Rath gefeuert. Rath starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Während der Mord an Wilhelm Gustloff, Führer des schweizerischen Ablegers der NSDAP, drei Jahre zuvor keine Folgen hatte, schlug die Partei [die NSDAP] nach den Schüssen in Paris gnadenlos zu. Goebbels lancierte am 9. November im ganzen Land Ausschreitungen gegen die Juden. Systematisch wurden alle Synagogen niedergebrannt [nicht alle, aber viele wurden von der SA angezündet], jüdische Geschäfte geplündert [es wurden Fensterscheiben eingeschlagen, und in den folgenden Wochen wurden dann aus den Auslagen Sachen entwendet, andere Sachen wurden auch wieder zurückgebracht] und 30.000 Juden verhaftet [die oft nach einigen Tagen wieder freigelassen wurden]. Das Massaker [es war KEIN Massaker,sondern ein Propagandafeldzug] ging als die "Reichskristallnacht" in die Geschichte ein. Göring kassierte in der Folge von der jüdischen Bevölkerung eine Sühneleistung von einer Milliarde Reichsmark, um die Schäden von Goebbels Schlägern [der SA] zu decken.

[Gleichzeitig erfand der rassistische, schweizer Polizeivorsteher Rothmund in Bern in Übereinstimmung mit dem rassistischen Bundesrat Von Steiger (SVP) zusammen mit deutschen Behörden den "Judenstempel", um abgelehnte Juden von der schweizer Grenze direkt in die Konzentrationslager bringen zu können].

Die dramatischen Ereignisse im Vorfeld des Zweiten Weltkrieges machten den schweizerischen Währungsbuchhaltern einen Strich durch die Rechnung. Abgesehen von temporären Abzügen Richtung Österreich und den USA blieb die Schweiz eine der Top-Adressen für Fluchtkapital. Dass die einschneidenden Massnahmen gegen das Fluchtgeld keine Wirkung zeigten, dämmerte der Nationalbank bereits vor der Einverleibung Österreichs. "Der anhaltende Zustrom von Gold und Devisen lässt erkennen, dass das Gentlemen's Agreement seinen Zweck nur mangelhaft erfüllt, sei es, dass die Banken dessen Bestimmungen nicht nachleben, sei es, dass sich der ausländische Kapitalzufluss auf Wegen vollzieht, die ausserhalb des Wirkungskreises des Agreements liegen", wird im Direktionsprotokoll der SNB bereits am 20. Januar 1938 vermerkt. Tatsächlich tat sich ausserhalb des Wirkungskreises einiges, was die Nationalbank jedoch zweifellos wissen musste. Einerseits wehrten sich so bekannte Unternehmen wie die Schweizerische Treuhandgesellschaft monatelang gegen einen Beitritt zum abkommen. Andererseits hatte die Nationalbank selbst die Bankiervereinigung zwei Monate zuvor beauftragt, eine Liste mit weiteren Firmen zu erstellen, die dem Abkommen beitreten sollte. Die Bankiers lieferten daraufhin über 200 Namen von Anwälten, Vermögensverwaltern und Notaren, die vielfach unter eigenem Namen ausländisches (S.24)

Geld deponierten und verwalteten. Erstaunlicherweise wollte die SNB von dieser Aufstellung aber plötzlich nichts mehr wissen, die Liste mit den zusätzlichen Namen wurde auf ein absolutes Minimum zusammengestrichen.

Doch auch mit dem Einbezug der ursprünglich genannten 200 Vermögensverwalter wäre das Abkommen wirkungslos geblieben, der Druck des Kapitals war trotz des Verzinsungsverbots zu gross. Dennoch beabsichtigte die Nationalbank, noch härter durchzugreifen. Verschiedenste Massnahmen standen zur Diskussion:

Moralischer Druck auf die Banken, Pressekampagnen gegen das Fluchtkapital, Kontrolle der Effektenkäufe von Banken für Rechnung von Ausländern, sowie Untersuchungen über die Herkunft der Devisen und den Zweck gewisser Transaktionen.

Das II. Departement [der Nationalbank] unter Leitung von Paul Rossy ging in dieser Diskussion am weitesten. Der Berner Sitz der Nationalbank verlangte angesichts der Wirkungslosigkeit des Gentlemen's Agreement einen Bundesratsbeschluss. Per Dekret sollte das gesamte Geschäft der Banken mit Ausländern inklusive Holdings überwacht werden. Die Nationalbank sollte zudem das Recht haben, bei verdächtigen Büros regelrechte Razzien durchführen zu könne. In Rossys Entwurf fehlten Bussenregelungen ebenso wenig wie die Sanktion, dass Ausländer an verheimlichten Geldern ihre Rechte verlieren sollen. Fritz Schnorf, der Leiter des III. Departements der SNB [Schweizerische Nationalbank], machte Front gegen das inquisitorische Vorgehen, das er als Devisenzwangswirtschaft im extremsten Sinne ansah. Es war derselbe Schnorf, auf dessen Druck auch die Liste mit den 200 Namen kurz zuvor drastisch gekürzt worden war.

Die heissen Massnahmen gegen das heisse Geld wurden schliesslich fallengelassen. Statt dessen entschied sich die Nationalbank erneut für ein tiefgründiges Gespräch mit dem Verwaltungsrat der Bankiervereinigung. An einer internen Vorbesprechung zum geplanten Treffen wurden die entscheidenden Punkte nochmals zusammengefasst:

"1. Es liegt eine ungenügende Durchführung des Gentlemen's Agreement vor. Diese Feststellung soll nicht im Sinne einer Anklage gegenüber den Banken gemacht werden, sondern es soll damit nur darauf hingewiesen werden, dass gewisse Verhältnisse bei den Banken wie auch bei ihrer Kundschaft die mangelhafte Durchführung gefördert haben. (Ausländische Holdinggesellschaften sind vielfach nicht als solche behandelt worden. Das bei den Banken unter schweizerischem (S.25)

Namen liegende, ausländische Kapital konnte nicht erfasst werden. Die Verhandlungen mit dem ausländischen Kunden haben sich herausgezogen, weil diesem keine Korrespondenzen zugestellt werden dürfen und weil dieser sich eine Bedenkzeit erbeten hat usw.)

2. Das Gentlemen's Agreement reicht zur Abdrängung des unerwünschten, ausländischen Geldes nicht aus. Zum Teil hat einfach eine Umlegung in eine andere Form (längere Bindung, Titel, Noten etc.) stattgefunden.

3. Dazu kommt die Kapitalbewegung in der Zeit vom Oktober 1937 bis zum April 1938. Zweifellos ist in dieser Zeit weiteres Kapital aus Frankreich und Amerika in die Schweiz eingeflossen; ist es Schweizer - ist es Auslandskapital? Dieser Zufluss war jedenfalls grösser als der Abfluss. Um über diese Bewegungen einigermassen orientiert zu sein, müssten häufiger Bilanzen einverlangt werden."

An der Sitzung vom 25. Mai 1938 in Bern legte SNB-Verwaltungsratspräsident Gottlieb Bachmann den Banken dann die Fakten auf den Tisch. Der Gold- und Devisenbestand hatte sich zwischen Ende Oktober 1937 bis Ende April 1938 um 160 Millionen Franken erhöht. Die auf Ende des Jahres eingezogenen Bilanzen von 72 Banken zeigten erstmals die Dimensionen der Vermögen, um die es ging: Die Verpflichtungen gegenüber Ausländern betrugen total 1,359 Milliarden Franken. Davon lauteten 716 Millionen auf Schweizer Franken und 643 Millionen auf andere Währungen. Die reinen Sparguthaben von Ausländern beliefen sich auf rund 100 Millionen Schweizer Franken.

Bachmann wies darauf hin, dass die Zahl von 716 Millionen wohl einer Korrektur bedürfe, indem von den zirka  1,8 Milliarden inländischen Kundengeldern in schweizer Währung bei diesen 72 Banken ein gewisser Betrag auf Gelder entfallen dürfte, die unter inländischem Namen bei der Bank zu Buch stehen, tatsächlich aber Ausländern gehören. Es handle sich um Gelder, die unter schweizerischem Decknamen oder von in der Schweiz gegründeten Holdinggesellschaften ausländischer Herkunft zu den Banken gelangt seien.

Die Banken wollten in der Sitzung von solchen Vorgängen nichts wissen und machten gleichzeitig geltend, dass es ihnen nicht zugemutet werden könne, über die wirkliche Zugehörigkeit dieser inländischen Gelder in schweizer Währung Nachforschungen anzustellen. Die Haltung der Banken erstaunt nicht. Sie wollten die Beschränkungen des Abkommens so schnell wie möglich vom Hals haben. Darum (S.26)

schreckten sie auch nicht davor zurück, ein Loblied auf das verhasste Agreement zu singen. Es sei nicht nutzlos gewesen, argumentierte die Bankiervereinigung. Es habe zwar kaum in der Schweiz bereits vorhandenes Fluchtgeld zum Abzug veranlasst, wohl aber den Zuzug neuen Fluchtgeldes gebremst. Die Nationalbank liess sich nicht umstimmen und deklarierte, dass das Abkommen sicher bis Ende 1938 in Kraft bleibe. Auch die Tatsache, dass sich die ausländischen Vermögen bei 69 erfassten Banken per Ende Juni um 119 Millionen Franken verringerten, konnte daran nichts ändern. Im Gegenteil, die SNB entschloss sich bereits im August, das Abkommen um ein weiteres Jahr bis Ende 1939 zu verlängern.

Die Bankiervereinigung akzeptierte zwar diesen Entscheid, doch wies man erneut darauf hin, dass die Nationalbank die Überschwemmung der Schweiz mit ausländischem Fluchtkapital erheblich überschätze. Die Zunahme der Devisen- und Goldbestände sei nach wie vor auf die Repatriierung von schweizerischen Kapitalien zurückzuführen. Zudem interpretierten die Banken das Agreement als derart geschäftsschädigend, dass sie die Verlängerung geheimhalten wollte. Im Klartext: Kein Pressecommuniqué. Die Nationalbank blieb jedoch hart.

[Teilweise verweigern ausländische Kunden aus Sicherheitsgründen die Korrespondenz]

Im Januar 1939 waren 452 von 537 eingeladenen Banken und Treuhändern dem Agreement erneut beigetreten. Die auf den ersten Blick hohe Beteiligungsquote täuschte jedoch. Denn der siebente Punkt des Abkommens, der die Kontrolle der Hortung von schweizer Bargeld in den Safes regelte, sorgte für einige Schwierigkeiten. Die latente Kriegsgefahr und die deutsche Judenhetze [die in Übereinstimmung mit den zionistischen Organisationen stattfand, um möglichst viele Juden nach Palästina tu "treiben"] machten vor allem die randvollen Tresorräume zu einem sensiblen Bereich und damit zu einer der grössten Schwachstellen des Agreements. Kein Wunder, denn das 1934 eingeführte Bankgeheimnis hatte höchstwahrscheinlich gerade für Safekunden eine magische Anziehungskraft. Hinzu kam die damals übliche Sicherheitsvorkehrung, dass sich viele verängstigte Ausländer keine Korrespondenz zuschicken liessen. Dementsprechend gaben nur gerade 204 von den 452 Instituten die verlangte Bestätigung über die sogenannte Notenthesaurierung ab. Bei 55 Instituten konnten die Kunden teilweise nicht kontaktiert werden, die Kunden selbst verweigerten die Unterschrift, oder die Erklärungen waren nicht vollständig. Der Rest von 186 Instituten geriet vollständig zur Black box, auf die Ausführung von Artikel 7 des Abkommens wurde schlicht nicht reagiert. Das war allerdings unerheblich, denn nicht das Gentlemen's (S.27)

Agreement änderte schliesslich die Richtung der Fluchtgeldströme, sondern der Startschuss zum grössten Blutvergiessen in der europäischen Geschichte des zwanzigsten Jahrhunderts.

[1939: Besetzung der Rest-Tschechei und die Teilung Polens provozieren neue Geldströme in die Schweiz]

Deutsche Truppen überfielen im März 1939 die Rest-Tschechoslowakei und das Memelgebiet. [Nun waren die Sudetendeutschen oft in Prag die Übersetzer für die Nazi-Besetzung in Prag etc. Danach folgte wegen Polen 4 Monate gebannte Stille mit diplomatischen Bemühungen auf alle Seiten, aber die "USA" liess Hitler gegen den Kommunismus freien Lauf. Der Hitler-Stalin-Pakt liess Japan dann verunsichern und fiel dann gegen den Kommunismus aus, so dass Hitler zum zweiten Napoleon wurde]. Am 30. August liess Hitler durch angeblich polnische Soldaten einen Angriff auf den Radiosender Gleiwitz fingieren [deutsche Soldaten in polnischen Uniformen]. "Polen hat heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen Territorium auch mit bereits regulären Soldaten geschossen. Seit 5 Uhr 45", es war allerdings 4 Uhr 45, "wird jetzt zurückgeschossen, und von jetzt ab wird Bombe mit Bombe vergolten", brüllte er um zehn Uhr morgens des 1. September 1939 in den Reichstag. Der Zweite Weltkrieg war Tatsache geworden [der eigentlich schon seit 1931 seit Japans China-Besetzungen im Gange war].

Die Lage auf dem schweizer Kapitalmarkt änderte sich schlagartig. Die Abmachung mit den Banken zur Abwehr ausländischer Gelder war plötzlich überflüssig. "Das Direktorium stellt fest, dass unter den heutigen Verhältnissen die Frage der Abdrängung ausländischer Frankenguthaben nicht mehr aktuell ist, und dass daher auf die hierüber im Agreement enthaltenen Abmachungen mit den Banken verzichtet werden kann", heisst es im SNB-Direktionsprotokoll des 21. Septembers. Allerdings wollte man auf den Punkt sieben auch in Zukunft nicht verzichten. Die Banken sollten weiterhin von ihren Safekunden die Erklärung fordern, dass sie keine schweizer Banknoten lagerten. Das Beharren auf diesem Punkt hatte nicht nur geldpolitische Gründe. Die Nationalbank, die zu dieser Zeit auch selbst privaten Kunden Safes und Wertschriftendepots anbot, verfolgte gegenüber den Ausländern schon seit langem einen äusserst restriktiven Kurs. Bereits Anfang der dreissiger Jahre durften diese Kunden die gefährliche Post über ihr Vermögen nicht mehr bei der SNB zurückhalten lassen. Die Depotauszüge und Saferechnungen, die den heimischen Behörden aus verschiedensten Gründen nicht in die Hände fallen durften, mussten - abgesehen von gewissen Ausnahmen - ab 1934 durch einen bevollmächtigten schweizer Mittelsmann entgegengenommen werden.

Die Nationalbank wollte damit erreichen, dass in jedem Fall in der Schweiz ein Ansprechpartner vorhanden war, dem man zum Beispiel auch de Kündigung des Depots mitteilen konnte. Denn mit der Verschärfung der politischen Lage in Europa sah sie einen Teil der ausländischen (S.28)

Kundschaft immer weniger gern. Und nach Ausbruch des Krieges wollte die SNB sie regelrecht loswerden. Prominentestes Opfer dieser Strategie wurde der französische Zweig der jüdischen Bankiersfamilie Rothschild. Deren Firmengruppe hatte seit 1922 bei der Genfer Filiale der SNB eine Stahlkammer für den Preis von 25.000 Franken pro Jahr gemietet. Um das Vermögen vor einem allfälligen Zugriff der Deutschen zu schützen, beschlossen die Rothschilds zwei Monate nach der Kapitulation Frankreichs, im September 1940, den Inhalt des Safes durch die schweizer Firma Société Anonyme financière de Participations verwalten zu lassen. Zu diesem Zweck sollte der Mietvertrag geändert werden. "Das Direktorium erklärt sich mit dieser Übertragung des Mietvertrages auf die Société Anonyme financière de Participations et de Gérance in Bern einverstanden. Von der Überlegung ausgehend, dass es heute weniger denn je Aufgabe der Nationalbank sein kann, Depots für Rechnung von Ausländern zu verwahren, beschliesst das Direktorium ferner, den Mietvertrag auf den nächstmöglichen Termin zu künden und im Übrigen drauf hinzuwirken, dass die bisher von der Nationalbank verwalteten Titeldepots der Gruppe Rothschild auf andere Banken übertragen werden", heisst es im Protokoll vom 12. September 1940.

[Oktober 1939 bis September 1940: NS-Besetzung von Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und Norwegen - die Einkreisung der Schweiz bewirkt einen grossen Kapitalsabfluss in die "USA" - die Gründung schweizer Bankfilialen in New York]

Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Kapitalströme nicht beruhigt, sondern einfach in die entgegengesetzte Richtung entwickelt. Bereits seit Ende 1939 sah sich die Nationalbank in einer umgekehrten Situation und musste um ihre Reserven fürchten. "Die Verringerung der Gold und Devisenbestände des Noteninstitutes um annähernd eine halbe Milliarde im Laufe des Jahres 1939 erklärt sich vor allem durch Abwanderung von ausländischem Fluchtkapital und durch die Notwendigkeit der Bezahlung unserer stark gesteigerten Einfuhr", bemerkte die Schweizerische Bankgesellschaft in ihrem Geschäftsbericht. Die Kapitalflucht nahm in den Monaten zwischen Oktober 1939 und September 1940 so massive Ausmasse an, dass die Nationalbank teilweise täglich Dollars in der Höhe von 25 Millionen, umgerechnet rund 100 Millionen Franken, abgeben musste. Ob Schweizer oder Ausländer, ob Firmen oder Zentralbanken, das Ziel hiess für viele USA. Nachdem die Vereinigten Staaten schon vorher einen Teil des europäischen Fluchtkapitals aufgenommen hatten, folgte jetzt eine gewaltige Schwemme. Von 1935 bis 1940 gingen schliesslich total 7,6 Milliarden Dollar über den Atlantik. (S.29)

Der Exodus in Richtung USA sorgte in den Vermögensverwaltungsabteilungen der schweizer Banken bereits seit Längerem für Beunruhigung. Das Big Business mit den schwerreichen Privatkunden aus Europa nahm im Verlauf der dreissiger Jahre in New York immer grössere Dimensionen an, und die Alpenbanker glänzten durch Abwesenheit. Der Gedanke an eigene Filialen im Ausland war den konservativen Herren ein Graus. Doch spätestens nach Hitlers Einmarsch in die Rest-Tschechoslowakei wurde allen klar, dass man die eigenen Kunden nicht länger der amerikanischen Konkurrenz überlassen konnte. Der Schweizerische Bankverein [mit Zentrum in Basel] hatte bereits ein paar Monate zuvor mit der Swiss Bank Corporation New York als erste schweizer Grossbank eine Filiale in den USA eröffnet.

Neben der Vermögensverwaltung gab es für den Bankverein allerdings noch einen anderen Grund für diesen Schritt. Der Schutz der eigenen Investitionen in den USA, die sich 1939 auf rund 200 Millionen Dollar beliefen, war im Kriegsfall mit einer New Yorker Filiale am besten zu gewährleisten. Die Basler Bank "räumte der Swiss Bank Agency eine gewisse Selbständigkeit ein und überliess ihr grössere Devisen- und Effektenbestände zu Anlagezwecken", schreibt der schweizer Ökonom und Bankenspezialist Marco Durrer in seiner 1985 erschienenen Dissertation über die schweizerisch-amerikanischen Finanzbeziehungen im Zweiten Weltkrieg. Der Bankverein bleib jedoch nicht lange alleine im Big Apple. Die Schweizerische Kreditanstalt [SKA, heute CS] gründete 1939 eine Tochtergesellschaft namens Swiss American Corporation, die dazugehörende Filiale folgte ein Jahr später. Die dritte Grossbank setzte nicht ganz so stark auf den amerikanischen Markt. Die Schweizerische Bankgesellschaft [heute UBS] beschränkte sich auf das Minimum und liess sich in New York lediglich durch eine Agentur vertreten.

["Amerikanische" Gerüchte gegen schweizer Bankenfilialen - Rückfluss von Geldern in die Schweiz ab Ende 1940 - jüdische Gelder werden offiziell an amerikanische Besitzer überschrieben - "USA" blockiert alle europäischen Guthaben im Juni 1941]

Die Schweizer wurden jedoch im Westen nicht mit offenen Armen empfangen. Aufgrund der anfänglichen Kriegserfolge der Wehrmacht Hitlers und der starken wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Schweizer von Deutschland - [wobei Deutschland zuerst 1933 alle schweizer Investitionen in Deutschland beschlagnahmte, dann aber bei Arisierungen viele deutsche Unternehmen auch an schweizer Unternehmen quasi verschenkte, um sich "Freunde" zu sichern] - kamen die Amerikaner immer mehr zu der Überzeugung, dass auch im Finanz- und Bankenverkehr eine enge Verbandlung mit den Nazis bestehen musste [wobei die "USA" selber Hitler gegen Stalin fast jegliche Unterstützung zukommen liessen - die "US"-Politik war also eine klassische Doppelmoral]. Indizien dafür gab es genug. Laut Durrer löste beispielsweise die Reichsbank ihr Konto bei der National City Bank auf und liess den Saldo an die New Yorker Filiale des Bankvereins überweisen [dies scheint eine Sicherheitsmassnahme gewesen zu sein, einer allfälligen Auswirkung des Boykotts von Deutschland auszuweichen, der von den jüdischen Organisationen in New York ausging]. Die Absicht der amerikanischen Behörden, die Machenschaften der schweizer Ableger in New York genauer zu durchleuchten (S.30),

drängte bald gerüchteweise an die Öffentlichkeit. Dass zu diesem Zweck eventuell eine Blockierung der entsprechenden Konten geplant war, sickerte ebenfalls durch. Die Gerüchte sorgten für die entsprechende Reaktion der Kapitalströme. Ab Herbst 1940 zeigte die Einbahnstrasse wieder Richtung Südamerika und Schweiz. Schweizerische und deutsche Firmen zogen ihr Kapital ab. Hingegen floss aus Angst vor Hitlers Truppen vor allem jüdisches Kapital nicht mehr nach Europa zurück. Das Geld wurde wenn möglich auf amerikanische Besitzer überschrieben.

[Ergänzung: 1940: Nicht bediente jüdische Konten in der Schweiz - Milliardenwerte fallen in schweizer Hände - kein Deal mit den jüdischen Gemeinden
Die Behauptung, dass die jüdischen Vermögen auf amerikanische Besitzer überschrieben wurden, ist die offizielle Version der schweizerischen Banken-Lügner. Denn dies dürfte nur zu einem kleinen Teil zutreffen. Die Wahrheit ist doch, dass schon im Jahre 1940 viele jüdische Bankkonten und Safes und Aktienpakete von den jüdischen Inhabern nicht mehr bedient werden konnten, weil sich die Juden schon 1940 oft in Ghettos, Konzentrationslagern, in Notwohnungen oder auf der Flucht befanden. Ein Teil der jüdischen Bankkonten und Safes in der Schweiz war auch bereits aufgelöst worden und nach den Besuchen durch die "Männer in Schwarz" in deutsche SS-Hände überführt worden. Somit fielen alle diese jüdischen Konten, Safes und Wertpapiere in Millionenhöhe - wenn nicht in Milliardenhöhe - die von Juden nicht mehr bedient werden konnten, ab 1945 an die Schweiz, was natürlich von den schweizer Bankenlügnern und den schweizer Mittelsmännern und schweizer Anwälten nicht gerne zugegeben wird. Statt nach 1945 mit den jüdischen Gemeinden einen Deal mit den jüdischen Gemeinden mit einer Prozentbeteiligung für die Schweiz auszuhandeln, haben dann die schweizer Bankster und die schweizer Anwälte diese jüdischen Konten, die nicht mehr bedient wurden, nach 1945 samt und sonders selber abgeräumt und eingesackt bzw. sich schrittweise "bedient", um nicht aufzufallen. Darunter waren wohl auch die Bankkonten und Safes des Herrn "Katz", der in diesem Kapitel oben beschrieben wurde. Hauptprofiteure waren dabei Mitglieder der rechtsextremen SVP und der Mitte-Partei der Wirtschaft, FDP. Die Sozialisten durften sich bis 1945 noch gar nicht an der schweizer Regierung beteiligen, und Mitglieder und "Freunde" des rechtextremen Bundesrates Von Steiger (SVP) verhinderten die Aufklärung, wie später im Buch berichtet wird].


Bis zur definitiven Blockierung der Schweizer und anderer europäischer Guthaben in den USA im Juni 1941 wanderten monatlich Dollars im Wert von schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken zurück. Die Kundenguthaben nahmen in der Folge stetig zu. Jedes Jahr wurden rund zwanzig neue Banken aus dem Boden gestampft. Die Geldschwemme sorgte für ein Ansteigen der Bilanzsumme aller Banken um 18 Prozent auf beinahe 21 Milliarden Franken. Die Schweiz mutierte zum monetären Waschautomaten des Dritten Reiches. Das heisse Geld liess auf einmal alle kalt. Nachdem die Nationalbank während Jahren den Zustrom von ausländischem Fluchtgeld mit allen Mitteln vergeblich zu stoppen versucht hatte, war jetzt von Abwehrmassnahmen keine Rede mehr. Obwohl die Devisen- und Goldreserven wieder extrem anstiegen, war das Geld aus den tonangebenden Staaten Europas willkommen. "Ich führte während des Krieges zeitweise das Buch mit den Contremarques, also den Nummernkonten. Zwar kannte ich den Schlüssel für diese Konten nicht, aber wir wussten alle, dass viele italienische und deutsche Besitzer darunter waren. Bei diesen Positionen fanden häufig Bewegungen statt. Meistens kam jedoch mehr herein als hinausging", erinnert sich ein ehemaliger Angestellter der Schweizerischen Bankgesellschaft [heute UBS] (S.31).

[Die Blockade schweizer und europäischer Guthaben in den "USA" ab Juni 1941 war eine scheinheilige Massnahme, um innerhalb der Alliierten gegen das Dritte Reich zu stehen. Die "amerikanische" Rüstungsindustrie leistete dem Dritten Reich wesentliche Schützenhilfe, bis April 1945. Buch von Charles Higham: Trading with the enemy].

Quellen
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Seite 32: Verhörprotokoll aus dem Gefängnis Berlin-Moabit 1937: Im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit zum Reden gebracht: Aussagen von Richard Katz* in einem Verhör vom 24. November 1937  Seite 33: Einer der Generaldirektoren der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank war Ernst Weber: Zwang die Banken zu harten Massnahmen gegen ausländisches Fluchtkapital: Ernst Weber, Generaldirektor der Schweinzerischen (Schweizerischen) Nationalbank
Seite 32: Verhörprotokoll aus dem Gefängnis Berlin-Moabit 1937: Im berüchtigten Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit zum Reden gebracht: Aussagen von Richard Katz* in einem Verhör vom 24. November 1937
Seite 33: Einer der Generaldirektoren der Schweinzer (Schweizer) Nationalbank war Ernst Weber: Zwang die Banken zu harten Massnahmen gegen ausländisches Fluchtkapital: Ernst Weber, Generaldirektor der Schweinzerischen (Schweizerischen) Nationalbank


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