aus: Peter Balzli:
Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche.
Werd-Verlag, Zürich 1997
<Die
Schweiz und das "hot money" [das "heisse Geld"]
Der Nazi-Terror treibt in den dreissiger Jahren
immer mehr Fluchtkapital in Richtung Alpen. Warum
die Nationalbank dies um jeden Preis verhindern
will.
[Ein Fall eines jüdischen Unternehmers, Name
abgeändert - mit schummrigen Lügen werden ein paar
10.000 Reichsmark in der Schweiz und in den 'USA'
versteckt - wahrscheinlich nie mehr abgeholt]
<Im Herbst 1937 hing das Leben von Richard Katz*
* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen
des Personenschutzes vom Verfasser geändert
nur noch an einem dünnen Faden. Während seine Frau und
seine Kinder bereits seit 1934 in Prag lebten, sass der
jüdische Kaufmann seit Monaten in einem der
berüchtigsten Kerker der Nazi-Justiz. Das
Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit war bekannt dafür,
dass seine Insassen mit brutalen Methoden zum Reden
gebracht wurden. In unzähligen Verhören musste auch Katz
immer wieder dieselben Fragen beantworten. Die Behörden
interessierten sich vor allem für seine Bankbeziehungen
in der Schweiz und für das Zusammenspiel seiner Danziger
Immobilienunternehmung Erah mit der Schaffhauser
Briefkastenfirma Alfranco. Letztere beschäftigte sich
laut Handelsregister mit der Finanzierung von
Bauarbeiten und dem An- und Verkauf von Grundbesitz.
Auszug aus einem Verhörprotokoll vom 24. November 1937:
"Frage: Bei welchen ausländischen Banken haben Sie, Ihre
Ehefrau oder die 'Erah' (GmbH, d. Verf.) Guthaben,
Wertpapierdepots,Stahlfächer oder Schulden?
Antwort: Bankverbindung besteht nur, wie ich bereits
früher ausgesagt habe, mit den Firmen R. Damme in
Danzig, Schweizerischer Bankverein in Zürich und der
Alfranco A.G. in Schaffhausen.
Frage: In Ihren Akten erschienen bei den Belegen des
Schweizerischen Bankvereins Belastungen für ein Depot
der 'Erah' bei der Manhattan-Bank in New York und für
ein Depot bei einer weiteren amerikanischen Bank. Wie
erklären Sie sich das?
Antwort: Die 'Erah', ich oder meine Ehefrau haben keine
Konten, Depots oder Stahlfächer bei amerikanischen
Banken gehabt. Es kann sich nur um ein Depot des
Schweizerischen Bankvereins handeln, in das diese Bank
die Wertpapiere der 'Erah' eingelegt hat." (S.15)
Trotz der zermürbenden Verhöre blieb Katz für die
Ermittler ein harter Brocken. Mit vielen ausweichenden
Das-weiss-ich-nicht-Antworten versuchte er monatelang,
seine Haut und sein Vermögen zu retten. Doch zu viele
Indizien sprachen gegen ihn.
[1936: Wenn ein Jude in Berlin sein
Wertschriftendepot verkauft und 53.000 Reichsmark
einkassiert - dann wird er vom deutschen Bankpersonal
sofort denunziert - ein paar Lügen über hohen
Eigenverbrauch und Verluste im Spielcasino
Baden-Baden]
Richard Katz hatte 1936 bei seiner Berliner Bank in
mehreren Schritten sein gesamtes Wertschriftendepot
geräumt und dafür insgesamt 53.000 Reichsmark in bar
einkassiert. Ein solches Vorgehen grenzte im Dritten
Reich beinahe schon an ein Verbrechen. Aufgrund des
akuten Devisenmangels des NS-Staates wurden private
Vermögenstransaktionen engmaschig bespitzelt, kleinste
Vergehen hart bestraft. Insbesondere bei Juden lieferten
angebliche Devisenvergehen den Vorwand für faktische
Enteignungen, entsprechende Denunziationen waren an der
Tagesordnung [durch Bankangestellte oder Nachbarn etc.].
Im Fall von Katz zeigte ihn seine Bank unverzüglich bei
den zuständigen Behörden an. Und diese zögerten keinen
Moment. Der blosse Verdacht auf eine Kapitalverschiebung
Richtung Ausland reichte für seine Inhaftierung. Ab
diesem Zeitpunkt quetschten ihn die Beamten regelmässig
aus. Ihr Interesse galt in erster Linie der Frage, wo
die 53.000 Reichsmark geblieben waren. Katz erklärte, er
habe einen Teil des Geldes für den Unterhalt nach Prag
geschickt, für 6000 bis 7000 Reichsmark Schmuck gekauft,
12.000 Reichsmark für sich verbraucht und die restlichen
22.000 Reichsmark im Kasino in Baden-Baden verspielt.
Die Alibis für die zwei letzten Positionen glaubte ihm
niemand. Vor allem die Kasinogeschichte sollte Katz zum
Verhängnis werden. Denn in seinem Plan hatte er die
Akribie deutscher Justizbehörden sträflich unterschätzt.
Deren gründliche Untersuchung ergab zwar, dass er
tatsächlich ein paar Tage in Baden-Baden verbracht und
dort auch das Kasino besucht hatte. Aber die befragten
Croupiers sagten alle aus, dass an diesen Tagen keine
Person eine so hohe Summe verloren habe. "Es muss daher
unterstellt werden, dass Katz die obengenannten 34.000
RM, für deren Verbleib K. keinen einwandfreien Nachweis
erbracht hat, unerlaubt ins Ausland verschoben hat",
notierte ein Ermittler in einem Zwischenbericht vom 9.
Juli 1937.
[Eine Gegenüberstellung in Baden-Baden selbst
bringt nur neue Unmöglichkeiten]
Katz bestand jedoch weiterhin auf seiner
Roulette-Version. Folglich liessen die Berliner
Untersuchungsbehörden nicht locker und scheuten keinen
Aufwand, den Staatsfeind zu überführen. Sie
verfrachteten ihn wenige Tage später kurzerhand ins
Gerichtsgefängnis nach (S.16)
Baden-Baden. Dort war im Kasino eine Gegenüberstellung
gesagt. Katz musste angeben, an welchen Tischen er
gespielt hatte und welche Angestellten damals dort
anwesend waren. Der Lokaltermin zeigte bald auf, dass
ihn seine Glückssträhne schon lange verlassen hatte.
"Auf Befragen, welche Chancen er am Spieltisch belegt
und welche Gewinne aus diesen Chancen erzielt werden
könne, konnte der Beschuldigte keinerlei Angaben machen.
Er erklärte, dass er teilweise auf volle Nummern und im
Übrigen auf und zwischen Verbindungsstriche Spielmarken
in Höhe von 5 bis über 100 RM gesetzt habe. Katz war
auch nicht in der Lage, nur einen Angestellten zu
nennen, an dessen Tisch er sein Geld verloren haben
will, behauptet aber trotzdem, dass er den von ihm
angeblich verlorenen Betrag von über 22.000 RM zum
grössten Teil an den Spieltischen selbst in Spielmarken
habe umwechseln lassen", schrieben nachher die Fahnder,
für die der Fall endgültig klar war:
"Nach Sachlage und dem gesamten Feststellungsergebnis
hat Katz lediglich versucht, sich bei der Spielbank in
Baden-Baden ein Alibi für sein nicht nachweisbares Geld
zu verschaffen. Es wird hier keineswegs bestritten, dass
er sich normalerweise am Spiel beteiligt hat, es steht
andererseits ausser jedem Zweifel, dass, wenn ein
Spieler in 4 Tagen über 22.000 RM per Saldo verspielt,
er als grosser Spieler und unter einer besonderen
Bezeichnung jedem Angestellten der Spielbank bekannt
ist."
Obwohl völlig überführt, beharrte Katz nach wie vor auf
seiner Version. Die Ermittler kümmerte das wenig. Sie
waren inzwischen dazu übergegangen, seine
Geschäftsbeziehungen zu durchleuchten. Im Mittelpunkt
standen immer wieder der Schweizerische Bankverein in
Zürich [mit Zentrale in Basel], die Alfranco in
Schaffhausen, und seine aufgelöste Erah GmbH. Letztere
besass mehrere Grundstücke in Berlin und Danzig, dem
ehemaligen Sitz der Erah. In seiner Anklageschrift vom
16. Dezember 1937 kam der Staatsanwalt dann
erwartungsgemäss zu dem Schluss, dass die
Kasino-Geschichte unglaubwürdig sei. Zudem lieferte für
ihn die Verschiebung von Goldsachen und Schmuck nach
Prag den Beweis, "dass der Angeschuldigte systematisch
darauf ausging, Werte in jeder Form ins Ausland zu
verbringen, um Kapital zur Verfügung zu haben. Die
Auflösung der Erah in Danzig und die Übertragung des
grössten Teils ihrer Vermögenswerte entweder an Frau
Katz oder an die dieser wirtschaftlich völlig gehörende
Alfranco AG in Schaffhausen zeigt, dass die Eheleute
offenbar übereingekommen (S.17)
waren, das finanzielle Schwergewicht auf die im Ausland
lebende Ehefrau Katz zu verlegen."
[Die wahrscheinliche Zuchthausstrafe für Katz - und
das Geld war wohl in der Schweiz und wurde nie
mehr abgeholt]
Mit dieser Anklage bricht das Dossier zum Fall Katz ab.
Aufgrund ähnlich gelagerter Fälle ist anzunehmen, dass
ihn das Gericht zu einer Zuchthausstrafe von mehreren
Jahren sowie einer hohen Busse verurteilte. Obwohl in
der Liste der Berliner Nazi-Opfer nicht verzeichnet,
dürfte er in einer solchen Situation den Holocaust kaum
überlebt haben. Laut den Strafakten ist hingegen eines
sicher: Die deutschen Behörden konnten dank der
Hartnäckigkeit von Katz bis zuletzt nicht feststellen,
in welches Land die 34.000 Reichsmark geflossen waren.
Angesichts seiner Geschäftsbeziehungen liegt die
Vermutung nahe, dass Katz' Geld 1936 den Weg in die
Schweiz gefunden hat. Und das wäre kein Einzelfall
gewesen. Die Schweiz wurde ab diesem Zeitpunkt von
Fluchtkapitalien regelrecht überschwemmt, denn die Lunte
am Pulverfass Europa brannte immer schneller.
[Politische Geschehnisse in Europa 1933-1938 -
der Bürgerkrieg in Spanien]
Hitler forcierte seit seiner Machtübernahme 1933 den
Aufbau einer riesigen Rüstungsindustrie [mit der
dankbaren Hilfe von "Amerikas" Rüstungsindustrie und dem
Antiklopfmittel]. 1935 führte er zudem die allgemeine
Wehrpflicht ein. Noch im selben Jahr verkündete Hermann
Göring die Nürnberger Rassengesetze [die grösstenteils
aus der Hand des schweizer Rassisten Rudolf Rüdin
stammen, der dafür mit NS-Lob überschüttet wurde]. Sie
verboten Ehen und ausserehelichen Verkehr zwischen
Deutschen und Juden, die Rechte der deutschen
Staatsbürgerschaft wurden den sogenannten Nichtariern
entzogen [im Sinne des Zionismus, so dass Juden eine
neue Nationalität "Jude" erhielten].
1936 lieferte Adolf Hitler einen ersten Vorgeschmack auf
seine territorialen Absichten. Am 7. März gab er den
Befehl zur Ausführung des "Falls Schulung". Wie seit Mai
1935 geplant, besetzte die deutsche Wehrmacht die durch
internationale Verträge entmilitarisierte Zone des
Rheinlandes. Danach verschärfte sich die Lage in Europa
Schlag auf Schlag.
[1936: Italiens Armee in Abessinien -
Kohle-Boykott von England - deutsche Kohlelieferungen
- Deutschland und Italien im Bürgerkrieg von Spanien]
Gut zwei Monate nach dem Sieg Italiens in Abessinien
[und nach dem englischen Boykott Italien für
Kohlelieferungen, für die Deutschland einspringen musste
und massenweise Kohle durch die Schweiz durch den
Gotthard transportiert wurden] brach im Juli 1936 in
Spanien ein blutiger Bürgerkrieg aus. Die kurz darauf
folgenden Hilferufe von General Francisco Franco nach
Deutschland und Italien kamen vor allem den Machthabern
in Berlin gelegen. Sie wollten schon lange den Ernstfall
proben. Insbesondere für die junge Luftwaffe unter dem
Kommando von Hermann Göring sollte Spanien zum Testkrieg
werden. [In Spanien hatten kommunistische Einheiten
verschiedene Räterepubliken ausgerufen und verschiedene
Rathäuser kommunistisch besetzt, gesteuert von Stalin in
Russland. Frankreich und England stritten sich, wie weit
die Einmischung in Spanien gehen solle. Italien und
Deutschland handelten]. Noch im selben Jahr gründeten
Italien und Deutschland die "Achse Rom-Berlin", und
Japan verbündete sich mit Hitler.
[Das "hot money" - mit grosser Angst werden
Milliarden in der Schweiz deponiert - abgezogen -
und wieder deponiert]
Die schweizer Banken bekamen nun die faschistische
Kriegshetze in ersten Ansätzen zu spüren [und Europa war
nun in Spanien konkret vom Kommunismus bedroht]. Die
seit dem grossen Börsenkrach 1929 (S.18)
massiv schrumpfenden Bilanzsummen legten plötzlich
wieder zu. Beispiel Schweizerische Bankgesellschaft (SBG
/ UBS): Hatte man zum Zeitpunkt des Ausbruchs der
Weltwirtschaftskrise noch rund 993 Millionen Franken in
den Büchern verzeichnet, so waren es 1935 nur noch 441,4
Millionen. Die Abwertung des Schweizer Frankens [und der
Beginn des Bürgerkriegs in Spanien] löste dann die
Trendwende aus. Innerhalb der letzten drei Monate des
Jahres 1936 liess laut Geschäftsbericht der
"beträchtliche Zufluss an Kreditorengeldern" die
Bilanzsumme um 31 Millionen Franken ansteigen. In- und
ausländische Kunden begannen sukzessive mit der
Heimschaffung respektive der Verschiebung ihrer Vermögen
in die Schweiz.
Diese Kapitalflut kam nur in den ersten Monaten 1937
kurz zum Stillstand: Ein Teil der deutschen Guthaben
wurde abgezogen, andere Gelder wanderten zwecks
Rüstungsfinanzierung zurück nach Frankreich. Zeitweise
wurden auch grössere Kapitalien in die USA verschoben
Doch spätestens ab der Mitte des Jahres floss das Geld
wieder in grossen Mengen Richtung Alpen. Die explosive
politische Lage, der Zusammenbruch der französischen
Währung [Franc] sowie Gerüchte über eine neue
Abwertung des Dollar und des belgischen Franken [Franc]
führten zu einer erneuten Flucht in den sicheren
Schweizer Franken und zu den Banken. Die Nationalbank
musste 1937 allein in der zweiten Jahreshälfte Devisen
von über einer halben Milliarde Franken übernehmen. Die
massiven Liquidationen schweizerischer Anlagen im
Ausland und der Zustrom fremden Geldes führten zudem zu
einem Einbruch der Zinsen. Erstklassige, schweizerische
Obligationen rentierten gerade noch mit drei Prozent.
[Massnahmen gegen das "hot money" werden von den
Bankdirektoren verworfen - dagegen werden Werbebriefe
ins Ausland verschickt, um neue Kunden zu
gewinnen und dem Ausland abspenstig zu machen]
Die Schweiz stand im Zeichen des "hot money". Das damals
benützte Schlagwort brachte das Phänomen auf den Punkt.
Der Zufluss der heissen Ware hatte wenig mit
wirtschaftlichen Überlegungen zu tun. "Die Bewegung
dieser Gelder basiert weder auf der Suche nach einem
Kapitalgewinn noch nach Währungsgeschäften oder einer
Fluktuation an der Börse", meinte später der Neuenburger
Ökonom Henri Blumenfeld in seiner Dissertation aus dem
Jahre 1941. Vielmehr hatte die Sicherheit oberste
Priorität. Viele fürchteten ein Währungsdesaster und
vermögensrechtliche Eingriffe durch die heimischen
Behörden. Neben Holland war vor allem die Schweiz als
Auffangbecken wie geschaffen, schliesslich galt seit
zwei Jahren das Bankgeheimnis, und es bestanden keine
Devisenvorschriften. In der Chefetage der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) sorgte dieser
Magneteffekt für entsprechend (S.19)
heisse Köpfe. Die Gründe für die Flucht interessierten
sie dabei nicht. Der Boom der ausländischen
Frankenguthaben und der in den Safes gehorteten
Notenbündeln bedeutet für die Währungshüter aus ganz
anderen Gründen eine Bedrohung. Ihre Gold- und
Devisenbestände schwollen immer schneller an, was in
ihren Augen die Stabilität der Geldpolitik zunehmend
gefährdete. Im Führungsgremium der SNB [heute UBS]
herrschte darum bald eine Meinung: Die Geldschwemme
musste gestoppt werden. Ausländisches Fluchtkapital
sollte um jeden Preis geschröpft, abgelehnt oder sonst
ausgeschafft werden. Doch für diese restriktive Politik
brauchte es die Mitarbeit der Geschäftsbanken, die den
Grossteil der Fluchtgelder annahmen und verwalteten.
Am 9. September 1937 landete auf dem Tisch der
Schweizerischen Bankiervereinigung ein Entwurf zu einem
"Gentlemen's Agreement zur Verminderung des Übermasses
der bei den Banken liegenden, ausländischen Gelder und
zur Bekämpfung der Notenthesaurierung". Der Vorschlag
enthielt einschneidende Massnahmen: Genaue
Durchleuchtung der ausländischen Kunden, Einstellung der
Verzinsung von Spar- und Depositengeldern, Erhebung
einer Kommission von einem Prozent pro Semester, Verbot
von kurzfristigen Geldanlagen, Verbot der Abgabe von
Geldnoten und entsprechende Sanktionen gegen abtrünnige
Geldinstitute.
Den tonangebenden Bankdirektoren gingen diese
Restriktionen viel zu weit, sie fürchteten um das
lukrative Privatkundengeschäft. Am 16. September trafen
sie sich mit der Nationalbankspitze zu einer Konferenz
und degradierten das Papier zu Makulatur. Nach Ansicht
der Bankiers hatten allein schon die Grundannahmen der
Nationalbank nichts mit der Realität zu tun. "Die Banken
sind überzeugt, dass nicht viel sogenanntes 'hot money'
vorhanden ist. Der heutige Geldüberfluss ist nach ihrem
Dafürhalten zum grossen Teil dem Umstand zu verdanken,
dass die schweizerischen Banken aus verschiedenen
Gründen ihre ausländischen Engagements abgebaut haben
und weiter abbauen", heisst es im Direktionsprotokoll
der SNB. Das war allerdings nicht die ganze Wahrheit.
Die Banken verschickten zu dieser Zeit fleissig
persönlich adressierte Werbebriefe ins Ausland, um,
möglichst viel Fluchtkapital in die Schweiz zu locken.
Aufgrund dieser Praxis hatten beispielsweise die
französischen Steuerbehörden bereits 1936 Mühe,
verlässliche Vermögenserhebungen durchzuführen.
Von den vorgeschlagenen Massnahmen der Nationalbank
wollten (S.20)
die Banken erst recht nichts wisse. Die Untersuchung der
gesamten Kundschaft hielten sie schlicht für unmöglich.
Die Einstellung der Verzinsung bewerteten sie als
unannehmbar, weil die Bestimmungen leicht zu umgehen
seien und die Identität der Einleger von Spar- und
Depositenheften üblicherweise nicht überprüft werde. Die
vorgeschlagene Kommission galt als prohibitiv, das
Verbot einer Annahme kurzfristiger Gelder als
inakzeptabel und so weiter und so fort. Die Banken waren
lediglich zu zwei mageren Konzessionen bereit:
Erstens konnten sie sich damit einverstanden erklären,
von Safeinhabern die schriftliche Erklärung zu
verlangen, dass im Schrankfach keine schweizer Noten
gehortete werden.
Zweitens sollten der Nationalbank die statistischen
Daten über ausländische Vermögen geliefert werden.
Letzteres hatte zum Zweck, der SNB anhand der Daten
beweisen zu können, dass es gar kein Problem gab und
folglich auch ein Gentlemen's Agreement überflüssig war.
Allerdings erklärten sich die Banken im
entgegengesetzten Fall bereit, einen Gegenvorschlag
auszuarbeiten.
[Finanz-Holdinggesellschaften in der Schweiz:
Ende 1936: 262 - Mitte 1937: fast 2000]
Mit diesem Frontalangriff waren die Dissonanzen im
weiteren Verlauf des Gipfeltreffens vorprogrammiert. Die
Nationalbankspitze reagierte zuerst diplomatisch mit
einer Nachhilfestunde in Volkswirtschaft. Die Haltung
von Gold- und Devisenbeständen in der Höhe von 3,4
Milliarden Franken sei für die Nationalbank und
schliesslich auch für das ganze Land nicht tragbar,
meinte Generaldirektor Ernst Weber. Für ihn war klar,
dass man sich auf Seiten der Banken über den Umfang der
in der Schweiz liegenden Auslandgelder täuschte. Die
Nationalbank sei überzeugt, dass gewaltige Mengen
ausländischen Geldes in der Schweiz lägen, die
allerdings in zahlreiche Kanäle geflossen seien [vor
allem in Finanzgesellschaften, die zum Teil nicht den
Bankengesetzen unterlagen] und sich in die
verschiedensten Formen gekleidet hätten. Unter diesen
Kanälen und Formen verstand Weber Wertschriften und vor
allem Holdinggesellschaften, die sich in der Schweiz
explosionsartig vermehrten. Während das Eidgenössische
Statistische Amt Ende 1936 noch 262 gezählt hatte, waren
es sechs Monate später beinahe 2000 Gesellschaften, die
ausländisches Kapital einbürgerten.
[Die Drohung von Nationalbankpräsident Weber,
den Zufluss von ausländischen Geldern per Gesetz
einzuschränken]
Nach der Einführung in die ökonomischen Zusammenhänge
lancierte Weber dann einen entscheidenden Vorstoss, der
seine Wirkung nicht verfehlen sollte. Laut
Sitzungsprotokoll drohte er indirekt mit gesetzlichen
Massnahmen: "Gelingt es aber nicht, mit den Banken zu
einer Verständigung zu gelangen, so müsste die
Nationalbankleitung den zuständigen Behörden erklären,
die Verantwortung für das ständig (S.21)
wachsende Risiko nicht mehr tragen zu können." Webers
Botschaft war deutlich und liess den Bankiers keine Wahl
mehr. Getreu der eidgenössischen Kompromisskultur wurde
nur zwei Monate später, am 15. November 1937, ein leicht
abgeändertes Gentlemen's Agreement unterschrieben, und
die Banken verschickten an ihre ausländischen Kunden ein
gemeinsam verfasstes Rundschreiben. Die hinter den
Kulissen herrschende Eiszeit wurde in den offiziellen
Statements verschwiegen. "Erfreulicherweise wurden im
allgemeinen die Massnahmen gegen den unerwünschten
Kapitalimport mit Verständnis aufgenommen", säuselten
die Nationalbankiers in ihrem Geschäftsbericht. Und auch
im Bankenlager mimte man plötzlich Verständnis für den
harten Umgang mit der neuen ausländischen Kundschaft.
"Die durchaus begreifliche Abwehr richtet sich nur gegen
Auslandsgeld, das ohne Beziehung zur Schweiz einströmen
möchte, um hier auf kürzeste Frist ein Asyl zu suchen
und das Land ebenso rasch wieder zu verlassen, wenn es
anderswo eine sicherere Ruhestätte zu finden meint. An
solchem flüchtigen Kapital haben wir in der Tat in der
Schweiz so gut wie kein Interesse", stellte die
Schweizerische Kreditanstalt [SKA, heute CS] in ihrem
Monatsbulletin vom Februar 1938 klar.
[Die konkreten "Strafmassnahmen" gegen
ausländische Gelder]
Im Wesentlichen bestimmten die beschlossenen
Strafmassnahmen, dass sämtliche, bereits auf Abruf
hinterlegten Auslandsvermögen nicht mehr verzinst und in
Gelder mit mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist
umgewandelt werden sollten. Neues Geld von ausländischen
Kunden, die sich von den neuen Restriktionen nicht
abschrecken liessen, wurde gleich am Tag der
Kontoeröffnung auf drei Monate eingefroren. Zudem ging
von Festgeldern, die eine Laufzeit von unter sechs
Monaten hatten, eine jährliche Kommission von einem
Prozent ab. Im Safegeschäft, welches entsprechend der
politischen Lage boomte, lenkten die Banken zumindest
auf dem Papier ebenfalls ein. Die Verwahrung von
schweizerischen Banknoten in offenen, sprich für die
Bank transparenten Depots von Ausländern sollte
abgelehnt werden. Ausländische Besitzer von
Schrankfächern hatten eine entsprechende
Verzichtserklärung abzugeben.
Die Dimensionen der durch die neue kundenfeindliche
Politik betroffenen Gelder illustriert das Beispiel SKA.
Anfang 1938 waren über 50 Millionen Franken entweder mit
mindestens dreimonatiger Kündigungsfrist gebunden oder
in fremde Währung umgewandelt oder ins Ausland
abgedrängt worden. Bei der Post, die mit der
Nationalbank (S.22)
ein gesondertes Abkommen getroffen hatte, betrugen die
Postcheckvermögen von im Ausland wohnenden Besitzern
rund 2,4 Millionen Franken. Doch die Interventionen zu
Lasten der ausländischen Kunden sollten sich bald als
ein Schlag ins Wasser entpuppen. Die Finanzspezialisten
im geschützten Alpenparadies konnten oder wollten das
Ausmass der in Europa herrschenden Angst und
Verunsicherung offensichtlich nicht begreifen,
geschweige denn eine weiter Verschärfung voraussehen.
DAs Jahr 1938 stellt ein dieser Beziehung alles bisher
Dagewesene in den Schatten.
[1938: Alle Strafmassnahmen nützen nichts - es strömt
weiter Geld in die Schweiz]
Den Auftakt bildete der Sonderfall "Otto", der geheime
Deckname für den Einmarsch der Deutschen in Österreich
[wo die deutsche Wehrmacht mit Blumen begrüsst wurde -
auch "Blumenkrieg" genannt]. Bereits 1934 hatte die SS,
allerdings erfolglos, geputscht und Bundeskanzler
Engelbert Dollfuss ermordet. Doch nach diesem Ereignis
liessen die Deutschen nicht mehr locker, sie wollten die
Herren in Wien sein [und die grosse Mehrheit der
Österreicher wartete auch seit 1871 auf den
"Anschluss"]. Das letzte Vorspiel dazu fand in Hitlers
privater Burg, dem Berghof in Berchtesgaden statt. Durch
Vermittlung Franz von Papens erschien dort am 12.
Februar 1938 der österreichische Bundeskanzler Kurt von
Schuschnigg. Hitler [auch ein Österreicher, der
ebenfalls den "Anschluss" seiner Heimat anstrebte]
wollte nicht verhandeln, sondern stellte Schuschnigg
eine Art Ultimatum. Einen Monat später vollzog Hitler
den "Anschluss". Die deutsche Wehrmacht marschierte am
11. März 1938 in Österreich ein. Während ein Teil der
Österreicher auf den Strassen tanzte und sang, herrscht
im Wiener Judenviertel Leopoldstadt Panik. Hunderte,
wenn nicht Tausende, rüsteten zur Flucht [die von
zionistischen Organisationen unterstützt wurde - in
Richtung Israel], vielfach [aber] in die Schweiz.
Im Herbst desselben Jahres setzte Hitler zum nächsten
Schlag an. Er forderte das Sudetenland. Für einen
vermeintlichen Frieden verkauften schliesslich
Frankreich und Grossbritannien die befreundete
Tschechoslowakei. Am Freitag, dem 30. September,
unterschreiben der britische Premier Neville Chamberlain
und sein französisches Pendant Edouard Daladier das
Müncnner Abkommen. Die Tschechen mussten sich fügen und
das Sudentenland an Deutschland abtreten [das 1919 in
diktatorischer Art und Weise in Versailles an Prag
gefallen war, obwohl alle Leute dort Deutsch sprachen].
Die Führung des Dritten Reiches übte jedoch nicht nur
Terror gegen aussen, sondern auch gegen innen aus. Seit
Jahren war ein grausamer Feldzug gegen die Juden im Gang
[in Zusammenarbeit mit zionistischen Organisationen, die
Juden nach Palästina zu treiben, u.a. mit dem
Ha'avara-Abkommen, das den Geldtransfert und
Gütertransfert von Deutschland nach Palästina teilweise
zuliess]. Dutzende antijüdische Massnahmen waren in
Kraft. Doch nicht alle Teile des Nazi-Apparates besassen
in Sachen Judenvernichtung die gleiche Stellung.
Insbesondere die Partei ["die Partei" war die NSDAP] -
mit Ausnahme der SS - hatte gemäss dem amerikanischen
Holocaust-Forscher Raul Hilberg in der Judenfrage keine
entscheidenden (S.23)
Funktionen mehr zu erfüllen. Propagandaminister Joseph
Goebbels fühlte sich übergangen. In dieser Situation
sollte ein Vorfall in Paris den gewünschten Vorwand für
den Griff an die Macht liefern. Der jüdische Emigrant
Herschel Grynszpan hatte am 7. November 1938 zwei
Schüsse auf den deutschen Botschaftsangehörigen Ernst
vom Rath gefeuert. Rath starb zwei Tage später an seinen
Verletzungen. Während der Mord an Wilhelm Gustloff,
Führer des schweizerischen Ablegers der NSDAP, drei
Jahre zuvor keine Folgen hatte, schlug die Partei [die
NSDAP] nach den Schüssen in Paris gnadenlos zu. Goebbels
lancierte am 9. November im ganzen Land Ausschreitungen
gegen die Juden. Systematisch wurden alle Synagogen
niedergebrannt [nicht alle, aber viele wurden von der SA
angezündet], jüdische Geschäfte geplündert [es wurden
Fensterscheiben eingeschlagen, und in den folgenden
Wochen wurden dann aus den Auslagen Sachen entwendet,
andere Sachen wurden auch wieder zurückgebracht] und
30.000 Juden verhaftet [die oft nach einigen Tagen
wieder freigelassen wurden]. Das Massaker [es war KEIN
Massaker,sondern ein Propagandafeldzug] ging als die
"Reichskristallnacht" in die Geschichte ein. Göring
kassierte in der Folge von der jüdischen Bevölkerung
eine Sühneleistung von einer Milliarde Reichsmark, um
die Schäden von Goebbels Schlägern [der SA] zu decken.
[Gleichzeitig erfand der rassistische, schweizer
Polizeivorsteher Rothmund in Bern in Übereinstimmung mit
dem rassistischen Bundesrat Von Steiger (SVP) zusammen
mit deutschen Behörden den "Judenstempel", um abgelehnte
Juden von der schweizer Grenze direkt in die
Konzentrationslager bringen zu können].
Die dramatischen Ereignisse im Vorfeld des Zweiten
Weltkrieges machten den schweizerischen
Währungsbuchhaltern einen Strich durch die Rechnung.
Abgesehen von temporären Abzügen Richtung Österreich und
den USA blieb die Schweiz eine der Top-Adressen für
Fluchtkapital. Dass die einschneidenden Massnahmen gegen
das Fluchtgeld keine Wirkung zeigten, dämmerte der
Nationalbank bereits vor der Einverleibung Österreichs.
"Der anhaltende Zustrom von Gold und Devisen lässt
erkennen, dass das Gentlemen's Agreement seinen Zweck
nur mangelhaft erfüllt, sei es, dass die Banken dessen
Bestimmungen nicht nachleben, sei es, dass sich der
ausländische Kapitalzufluss auf Wegen vollzieht, die
ausserhalb des Wirkungskreises des Agreements liegen",
wird im Direktionsprotokoll der SNB bereits am 20.
Januar 1938 vermerkt. Tatsächlich tat sich ausserhalb
des Wirkungskreises einiges, was die Nationalbank jedoch
zweifellos wissen musste. Einerseits wehrten sich so
bekannte Unternehmen wie die Schweizerische
Treuhandgesellschaft monatelang gegen einen Beitritt zum
abkommen. Andererseits hatte die Nationalbank selbst die
Bankiervereinigung zwei Monate zuvor beauftragt, eine
Liste mit weiteren Firmen zu erstellen, die dem Abkommen
beitreten sollte. Die Bankiers lieferten daraufhin über
200 Namen von Anwälten, Vermögensverwaltern und Notaren,
die vielfach unter eigenem Namen ausländisches (S.24)
Geld deponierten und verwalteten.
Erstaunlicherweise wollte die SNB von dieser
Aufstellung aber plötzlich nichts mehr wissen, die
Liste mit den zusätzlichen Namen wurde auf ein
absolutes Minimum zusammengestrichen.
Doch auch mit dem Einbezug der ursprünglich genannten
200 Vermögensverwalter wäre das Abkommen wirkungslos
geblieben, der Druck des Kapitals war trotz des
Verzinsungsverbots zu gross. Dennoch beabsichtigte die
Nationalbank, noch härter durchzugreifen.
Verschiedenste Massnahmen standen zur Diskussion:
Moralischer Druck auf die Banken, Pressekampagnen
gegen das Fluchtkapital, Kontrolle der Effektenkäufe
von Banken für Rechnung von Ausländern, sowie
Untersuchungen über die Herkunft der Devisen und den
Zweck gewisser Transaktionen.
Das II. Departement [der Nationalbank] unter Leitung
von Paul Rossy ging in dieser Diskussion am weitesten.
Der Berner Sitz der Nationalbank verlangte angesichts
der Wirkungslosigkeit des Gentlemen's Agreement einen
Bundesratsbeschluss. Per Dekret sollte das gesamte
Geschäft der Banken mit Ausländern inklusive Holdings
überwacht werden. Die Nationalbank sollte zudem das
Recht haben, bei verdächtigen Büros regelrechte
Razzien durchführen zu könne. In Rossys Entwurf
fehlten Bussenregelungen ebenso wenig wie die
Sanktion, dass Ausländer an verheimlichten Geldern
ihre Rechte verlieren sollen. Fritz Schnorf, der
Leiter des III. Departements der SNB [Schweizerische
Nationalbank], machte Front gegen das inquisitorische
Vorgehen, das er als Devisenzwangswirtschaft im
extremsten Sinne ansah. Es war derselbe Schnorf, auf
dessen Druck auch die Liste mit den 200 Namen kurz
zuvor drastisch gekürzt worden war.
Die heissen Massnahmen gegen das heisse Geld wurden
schliesslich fallengelassen. Statt dessen entschied
sich die Nationalbank erneut für ein tiefgründiges
Gespräch mit dem Verwaltungsrat der
Bankiervereinigung. An einer internen Vorbesprechung
zum geplanten Treffen wurden die entscheidenden Punkte
nochmals zusammengefasst:
"1. Es liegt eine ungenügende Durchführung des
Gentlemen's Agreement vor. Diese Feststellung soll
nicht im Sinne einer Anklage gegenüber den Banken
gemacht werden, sondern es soll damit nur darauf
hingewiesen werden, dass gewisse Verhältnisse bei den
Banken wie auch bei ihrer Kundschaft die mangelhafte
Durchführung gefördert haben. (Ausländische
Holdinggesellschaften sind vielfach nicht als solche
behandelt worden. Das bei den Banken unter
schweizerischem (S.25)
Namen liegende, ausländische Kapital konnte nicht
erfasst werden. Die Verhandlungen mit dem
ausländischen Kunden haben sich herausgezogen, weil
diesem keine Korrespondenzen zugestellt werden dürfen
und weil dieser sich eine Bedenkzeit erbeten hat usw.)
2. Das Gentlemen's Agreement reicht zur Abdrängung des
unerwünschten, ausländischen Geldes nicht aus. Zum
Teil hat einfach eine Umlegung in eine andere Form
(längere Bindung, Titel, Noten etc.) stattgefunden.
3. Dazu kommt die Kapitalbewegung in der Zeit vom
Oktober 1937 bis zum April 1938. Zweifellos ist in
dieser Zeit weiteres Kapital aus Frankreich und
Amerika in die Schweiz eingeflossen; ist es Schweizer
- ist es Auslandskapital? Dieser Zufluss war
jedenfalls grösser als der Abfluss. Um über diese
Bewegungen einigermassen orientiert zu sein, müssten
häufiger Bilanzen einverlangt werden."
An der Sitzung vom 25. Mai 1938 in Bern legte
SNB-Verwaltungsratspräsident Gottlieb Bachmann den
Banken dann die Fakten auf den Tisch. Der Gold- und
Devisenbestand hatte sich zwischen Ende Oktober 1937
bis Ende April 1938 um 160 Millionen Franken erhöht.
Die auf Ende des Jahres eingezogenen Bilanzen von 72
Banken zeigten erstmals die Dimensionen der Vermögen,
um die es ging: Die Verpflichtungen gegenüber
Ausländern betrugen total 1,359 Milliarden Franken.
Davon lauteten 716 Millionen auf Schweizer Franken und
643 Millionen auf andere Währungen. Die reinen
Sparguthaben von Ausländern beliefen sich auf rund 100
Millionen Schweizer Franken.
Bachmann wies darauf hin, dass die Zahl von 716
Millionen wohl einer Korrektur bedürfe, indem von den
zirka 1,8 Milliarden inländischen Kundengeldern
in schweizer Währung bei diesen 72 Banken ein gewisser
Betrag auf Gelder entfallen dürfte, die unter
inländischem Namen bei der Bank zu Buch stehen,
tatsächlich aber Ausländern gehören. Es handle sich um
Gelder, die unter schweizerischem Decknamen oder von
in der Schweiz gegründeten Holdinggesellschaften
ausländischer Herkunft zu den Banken gelangt seien.
Die Banken wollten in der Sitzung von solchen
Vorgängen nichts wissen und machten gleichzeitig
geltend, dass es ihnen nicht zugemutet werden könne,
über die wirkliche Zugehörigkeit dieser inländischen
Gelder in schweizer Währung Nachforschungen
anzustellen. Die Haltung der Banken erstaunt nicht.
Sie wollten die Beschränkungen des Abkommens so
schnell wie möglich vom Hals haben. Darum (S.26)
schreckten sie auch nicht davor zurück, ein Loblied
auf das verhasste Agreement zu singen. Es sei nicht
nutzlos gewesen, argumentierte die Bankiervereinigung.
Es habe zwar kaum in der Schweiz bereits vorhandenes
Fluchtgeld zum Abzug veranlasst, wohl aber den Zuzug
neuen Fluchtgeldes gebremst. Die Nationalbank liess
sich nicht umstimmen und deklarierte, dass das
Abkommen sicher bis Ende 1938 in Kraft bleibe. Auch
die Tatsache, dass sich die ausländischen Vermögen bei
69 erfassten Banken per Ende Juni um 119 Millionen
Franken verringerten, konnte daran nichts ändern. Im
Gegenteil, die SNB entschloss sich bereits im August,
das Abkommen um ein weiteres Jahr bis Ende 1939 zu
verlängern.
Die Bankiervereinigung akzeptierte zwar diesen
Entscheid, doch wies man erneut darauf hin, dass die
Nationalbank die Überschwemmung der Schweiz mit
ausländischem Fluchtkapital erheblich überschätze. Die
Zunahme der Devisen- und Goldbestände sei nach wie vor
auf die Repatriierung von schweizerischen Kapitalien
zurückzuführen. Zudem interpretierten die Banken das
Agreement als derart geschäftsschädigend, dass sie die
Verlängerung geheimhalten wollte. Im Klartext: Kein
Pressecommuniqué. Die Nationalbank blieb jedoch hart.
[Teilweise verweigern ausländische Kunden
aus Sicherheitsgründen die Korrespondenz]
Im Januar 1939 waren 452 von 537 eingeladenen Banken
und Treuhändern dem Agreement erneut beigetreten. Die
auf den ersten Blick hohe Beteiligungsquote täuschte
jedoch. Denn der siebente Punkt des Abkommens, der die
Kontrolle der Hortung von schweizer Bargeld in den
Safes regelte, sorgte für einige Schwierigkeiten. Die
latente Kriegsgefahr und die deutsche Judenhetze [die
in Übereinstimmung mit den zionistischen
Organisationen stattfand, um möglichst viele Juden
nach Palästina tu "treiben"] machten vor allem die
randvollen Tresorräume zu einem sensiblen Bereich und
damit zu einer der grössten Schwachstellen des
Agreements. Kein Wunder, denn das 1934 eingeführte
Bankgeheimnis hatte höchstwahrscheinlich gerade für
Safekunden eine magische Anziehungskraft. Hinzu kam
die damals übliche Sicherheitsvorkehrung, dass sich
viele verängstigte Ausländer keine Korrespondenz
zuschicken liessen. Dementsprechend gaben nur gerade
204 von den 452 Instituten die verlangte Bestätigung
über die sogenannte Notenthesaurierung ab. Bei 55
Instituten konnten die Kunden teilweise nicht
kontaktiert werden, die Kunden selbst verweigerten die
Unterschrift, oder die Erklärungen waren nicht
vollständig. Der Rest von 186 Instituten geriet
vollständig zur Black box, auf die Ausführung von
Artikel 7 des Abkommens wurde schlicht nicht reagiert.
Das war allerdings unerheblich, denn nicht das
Gentlemen's (S.27)
Agreement änderte schliesslich die Richtung der
Fluchtgeldströme, sondern der Startschuss zum grössten
Blutvergiessen in der europäischen Geschichte des
zwanzigsten Jahrhunderts.
[1939: Besetzung der Rest-Tschechei und die Teilung
Polens provozieren neue Geldströme in die Schweiz]
Deutsche Truppen überfielen im März 1939 die
Rest-Tschechoslowakei und das Memelgebiet. [Nun waren
die Sudetendeutschen oft in Prag die Übersetzer für
die Nazi-Besetzung in Prag etc. Danach folgte wegen
Polen 4 Monate gebannte Stille mit diplomatischen
Bemühungen auf alle Seiten, aber die "USA" liess
Hitler gegen den Kommunismus freien Lauf. Der
Hitler-Stalin-Pakt liess Japan dann verunsichern und
fiel dann gegen den Kommunismus aus, so dass Hitler
zum zweiten Napoleon wurde]. Am 30. August liess
Hitler durch angeblich polnische Soldaten einen
Angriff auf den Radiosender Gleiwitz fingieren
[deutsche Soldaten in polnischen Uniformen]. "Polen
hat heute Nacht zum ersten Mal auf unserem eigenen
Territorium auch mit bereits regulären Soldaten
geschossen. Seit 5 Uhr 45", es war allerdings 4 Uhr
45, "wird jetzt zurückgeschossen, und von jetzt ab
wird Bombe mit Bombe vergolten", brüllte er um zehn
Uhr morgens des 1. September 1939 in den Reichstag.
Der Zweite Weltkrieg war Tatsache geworden [der
eigentlich schon seit 1931 seit Japans
China-Besetzungen im Gange war].
Die Lage auf dem schweizer Kapitalmarkt änderte sich
schlagartig. Die Abmachung mit den Banken zur Abwehr
ausländischer Gelder war plötzlich überflüssig. "Das
Direktorium stellt fest, dass unter den heutigen
Verhältnissen die Frage der Abdrängung ausländischer
Frankenguthaben nicht mehr aktuell ist, und dass daher
auf die hierüber im Agreement enthaltenen Abmachungen
mit den Banken verzichtet werden kann", heisst es im
SNB-Direktionsprotokoll des 21. Septembers. Allerdings
wollte man auf den Punkt sieben auch in Zukunft nicht
verzichten. Die Banken sollten weiterhin von ihren
Safekunden die Erklärung fordern, dass sie keine
schweizer Banknoten lagerten. Das Beharren auf diesem
Punkt hatte nicht nur geldpolitische Gründe. Die
Nationalbank, die zu dieser Zeit auch selbst privaten
Kunden Safes und Wertschriftendepots anbot, verfolgte
gegenüber den Ausländern schon seit langem einen
äusserst restriktiven Kurs. Bereits Anfang der
dreissiger Jahre durften diese Kunden die gefährliche
Post über ihr Vermögen nicht mehr bei der SNB
zurückhalten lassen. Die Depotauszüge und
Saferechnungen, die den heimischen Behörden aus
verschiedensten Gründen nicht in die Hände fallen
durften, mussten - abgesehen von gewissen Ausnahmen -
ab 1934 durch einen bevollmächtigten schweizer
Mittelsmann entgegengenommen werden.
Die Nationalbank wollte damit erreichen, dass in jedem
Fall in der Schweiz ein Ansprechpartner vorhanden war,
dem man zum Beispiel auch de Kündigung des Depots
mitteilen konnte. Denn mit der Verschärfung der
politischen Lage in Europa sah sie einen Teil der
ausländischen (S.28)
Kundschaft immer weniger gern. Und nach Ausbruch des
Krieges wollte die SNB sie regelrecht loswerden.
Prominentestes Opfer dieser Strategie wurde der
französische Zweig der jüdischen Bankiersfamilie
Rothschild. Deren Firmengruppe hatte seit 1922 bei der
Genfer Filiale der SNB eine Stahlkammer für den Preis
von 25.000 Franken pro Jahr gemietet. Um das Vermögen
vor einem allfälligen Zugriff der Deutschen zu
schützen, beschlossen die Rothschilds zwei Monate nach
der Kapitulation Frankreichs, im September 1940, den
Inhalt des Safes durch die schweizer Firma Société
Anonyme financière de Participations verwalten zu
lassen. Zu diesem Zweck sollte der Mietvertrag
geändert werden. "Das Direktorium erklärt sich mit
dieser Übertragung des Mietvertrages auf die Société
Anonyme financière de Participations et de Gérance in
Bern einverstanden. Von der Überlegung ausgehend, dass
es heute weniger denn je Aufgabe der Nationalbank sein
kann, Depots für Rechnung von Ausländern zu verwahren,
beschliesst das Direktorium ferner, den Mietvertrag
auf den nächstmöglichen Termin zu künden und im
Übrigen drauf hinzuwirken, dass die bisher von der
Nationalbank verwalteten Titeldepots der Gruppe
Rothschild auf andere Banken übertragen werden",
heisst es im Protokoll vom 12. September 1940.
[Oktober 1939 bis September 1940: NS-Besetzung von
Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und Norwegen
- die Einkreisung der Schweiz bewirkt einen grossen
Kapitalsabfluss in die "USA" - die Gründung
schweizer Bankfilialen in New York]
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Kapitalströme
nicht beruhigt, sondern einfach in die
entgegengesetzte Richtung entwickelt. Bereits seit
Ende 1939 sah sich die Nationalbank in einer
umgekehrten Situation und musste um ihre Reserven
fürchten. "Die Verringerung der Gold und
Devisenbestände des Noteninstitutes um annähernd eine
halbe Milliarde im Laufe des Jahres 1939 erklärt sich
vor allem durch Abwanderung von ausländischem
Fluchtkapital und durch die Notwendigkeit der
Bezahlung unserer stark gesteigerten Einfuhr",
bemerkte die Schweizerische Bankgesellschaft in ihrem
Geschäftsbericht. Die Kapitalflucht nahm in den
Monaten zwischen Oktober 1939 und September 1940 so
massive Ausmasse an, dass die Nationalbank teilweise
täglich Dollars in der Höhe von 25 Millionen,
umgerechnet rund 100 Millionen Franken, abgeben
musste. Ob Schweizer oder Ausländer, ob Firmen oder
Zentralbanken, das Ziel hiess für viele USA. Nachdem
die Vereinigten Staaten schon vorher einen Teil des
europäischen Fluchtkapitals aufgenommen hatten, folgte
jetzt eine gewaltige Schwemme. Von 1935 bis 1940
gingen schliesslich total 7,6 Milliarden Dollar über
den Atlantik. (S.29)
Der Exodus in Richtung USA sorgte in den
Vermögensverwaltungsabteilungen der schweizer Banken
bereits seit Längerem für Beunruhigung. Das Big
Business mit den schwerreichen Privatkunden aus Europa
nahm im Verlauf der dreissiger Jahre in New York immer
grössere Dimensionen an, und die Alpenbanker glänzten
durch Abwesenheit. Der Gedanke an eigene Filialen im
Ausland war den konservativen Herren ein Graus. Doch
spätestens nach Hitlers Einmarsch in die
Rest-Tschechoslowakei wurde allen klar, dass man die
eigenen Kunden nicht länger der amerikanischen
Konkurrenz überlassen konnte. Der Schweizerische
Bankverein [mit Zentrum in Basel] hatte bereits ein
paar Monate zuvor mit der Swiss Bank Corporation New
York als erste schweizer Grossbank eine Filiale in den
USA eröffnet.
Neben der Vermögensverwaltung gab es für den
Bankverein allerdings noch einen anderen Grund für
diesen Schritt. Der Schutz der eigenen Investitionen
in den USA, die sich 1939 auf rund 200 Millionen
Dollar beliefen, war im Kriegsfall mit einer New
Yorker Filiale am besten zu gewährleisten. Die Basler
Bank "räumte der Swiss Bank Agency eine gewisse
Selbständigkeit ein und überliess ihr grössere
Devisen- und Effektenbestände zu Anlagezwecken",
schreibt der schweizer Ökonom und Bankenspezialist
Marco Durrer in seiner 1985 erschienenen Dissertation
über die schweizerisch-amerikanischen
Finanzbeziehungen im Zweiten Weltkrieg. Der Bankverein
bleib jedoch nicht lange alleine im Big Apple. Die
Schweizerische Kreditanstalt [SKA, heute CS] gründete
1939 eine Tochtergesellschaft namens Swiss American
Corporation, die dazugehörende Filiale folgte ein Jahr
später. Die dritte Grossbank setzte nicht ganz so
stark auf den amerikanischen Markt. Die Schweizerische
Bankgesellschaft [heute UBS] beschränkte sich auf das
Minimum und liess sich in New York lediglich durch
eine Agentur vertreten.
["Amerikanische" Gerüchte gegen schweizer
Bankenfilialen - Rückfluss von Geldern in die
Schweiz ab Ende 1940 - jüdische Gelder werden
offiziell an amerikanische Besitzer überschrieben -
"USA" blockiert alle europäischen Guthaben im Juni
1941]
Die Schweizer wurden jedoch im Westen nicht mit
offenen Armen empfangen. Aufgrund der anfänglichen
Kriegserfolge der Wehrmacht Hitlers und der starken
wirtschaftlichen Abhängigkeiten der Schweizer von
Deutschland - [wobei Deutschland zuerst 1933 alle
schweizer Investitionen in Deutschland beschlagnahmte,
dann aber bei Arisierungen viele deutsche Unternehmen
auch an schweizer Unternehmen quasi verschenkte, um
sich "Freunde" zu sichern] - kamen die Amerikaner
immer mehr zu der Überzeugung, dass auch im Finanz-
und Bankenverkehr eine enge Verbandlung mit den Nazis
bestehen musste [wobei die "USA" selber Hitler gegen
Stalin fast jegliche Unterstützung zukommen liessen -
die "US"-Politik war also eine klassische
Doppelmoral]. Indizien dafür gab es genug. Laut Durrer
löste beispielsweise die Reichsbank ihr Konto bei der
National City Bank auf und liess den Saldo an die New
Yorker Filiale des Bankvereins überweisen [dies
scheint eine Sicherheitsmassnahme gewesen zu sein,
einer allfälligen Auswirkung des Boykotts von
Deutschland auszuweichen, der von den jüdischen
Organisationen in New York ausging]. Die Absicht der
amerikanischen Behörden, die Machenschaften der
schweizer Ableger in New York genauer zu durchleuchten
(S.30),
drängte bald gerüchteweise an die Öffentlichkeit. Dass
zu diesem Zweck eventuell eine Blockierung der
entsprechenden Konten geplant war, sickerte ebenfalls
durch. Die Gerüchte sorgten für die entsprechende
Reaktion der Kapitalströme. Ab Herbst 1940 zeigte die
Einbahnstrasse wieder Richtung Südamerika und Schweiz.
Schweizerische und deutsche Firmen zogen ihr Kapital
ab. Hingegen floss aus Angst vor Hitlers Truppen vor
allem jüdisches Kapital nicht mehr nach Europa zurück.
Das Geld wurde wenn möglich auf amerikanische Besitzer
überschrieben.
[Ergänzung: 1940: Nicht
bediente jüdische Konten in der Schweiz -
Milliardenwerte fallen in schweizer Hände - kein
Deal mit den jüdischen Gemeinden
Die Behauptung, dass die jüdischen
Vermögen auf amerikanische Besitzer überschrieben
wurden, ist die offizielle Version der schweizerischen
Banken-Lügner. Denn dies dürfte nur zu einem kleinen
Teil zutreffen. Die Wahrheit ist doch, dass schon im
Jahre 1940 viele jüdische Bankkonten und Safes und
Aktienpakete von den jüdischen Inhabern nicht mehr
bedient werden konnten, weil sich die Juden schon 1940
oft in Ghettos, Konzentrationslagern, in Notwohnungen
oder auf der Flucht befanden. Ein Teil der jüdischen
Bankkonten und Safes in der Schweiz war auch bereits
aufgelöst worden und nach den Besuchen durch die
"Männer in Schwarz" in deutsche SS-Hände überführt
worden. Somit fielen alle diese jüdischen Konten,
Safes und Wertpapiere in Millionenhöhe - wenn nicht in
Milliardenhöhe - die von Juden nicht mehr bedient
werden konnten, ab 1945 an die Schweiz, was natürlich
von den schweizer Bankenlügnern und den schweizer
Mittelsmännern und schweizer Anwälten nicht gerne
zugegeben wird. Statt nach 1945 mit den jüdischen
Gemeinden einen Deal mit den jüdischen Gemeinden mit
einer Prozentbeteiligung für die Schweiz auszuhandeln,
haben dann die schweizer Bankster und die schweizer
Anwälte diese jüdischen Konten, die nicht mehr bedient
wurden, nach 1945 samt und sonders selber abgeräumt
und eingesackt bzw. sich schrittweise "bedient", um
nicht aufzufallen. Darunter waren wohl auch die
Bankkonten und Safes des Herrn "Katz", der in diesem
Kapitel oben beschrieben wurde. Hauptprofiteure waren
dabei Mitglieder der rechtsextremen SVP und der
Mitte-Partei der Wirtschaft, FDP. Die Sozialisten
durften sich bis 1945 noch gar nicht an der schweizer
Regierung beteiligen, und Mitglieder und "Freunde" des
rechtextremen Bundesrates Von Steiger (SVP)
verhinderten die Aufklärung, wie später im Buch
berichtet wird].
Bis zur definitiven Blockierung der Schweizer und
anderer europäischer Guthaben in den USA im Juni
1941 wanderten monatlich Dollars im Wert von
schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken zurück.
Die Kundenguthaben nahmen in der Folge stetig zu.
Jedes Jahr wurden rund zwanzig neue Banken aus dem
Boden gestampft. Die Geldschwemme sorgte für ein
Ansteigen der Bilanzsumme aller Banken um 18 Prozent
auf beinahe 21 Milliarden Franken. Die Schweiz
mutierte zum monetären Waschautomaten des Dritten
Reiches. Das heisse Geld liess auf einmal alle kalt.
Nachdem die Nationalbank während Jahren den Zustrom
von ausländischem Fluchtgeld mit allen Mitteln
vergeblich zu stoppen versucht hatte, war jetzt von
Abwehrmassnahmen keine Rede mehr. Obwohl die Devisen-
und Goldreserven wieder extrem anstiegen, war das Geld
aus den tonangebenden Staaten Europas willkommen. "Ich
führte während des Krieges zeitweise das Buch mit den
Contremarques, also den Nummernkonten. Zwar kannte ich
den Schlüssel für diese Konten nicht, aber wir wussten
alle, dass viele italienische und deutsche Besitzer
darunter waren. Bei diesen Positionen fanden häufig
Bewegungen statt. Meistens kam jedoch mehr herein als
hinausging", erinnert sich ein ehemaliger Angestellter
der Schweizerischen Bankgesellschaft [heute UBS]
(S.31).
[Die Blockade schweizer und europäischer Guthaben in
den "USA" ab Juni 1941 war eine scheinheilige
Massnahme, um innerhalb der Alliierten gegen das
Dritte Reich zu stehen. Die "amerikanische"
Rüstungsindustrie leistete dem Dritten Reich
wesentliche Schützenhilfe, bis April 1945. Buch von
Charles Higham: Trading with the enemy].
Quellen
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Seite 32: Verhörprotokoll aus dem Gefängnis
Berlin-Moabit 1937: Im berüchtigten Untersuchungsgefängnis
Berlin-Moabit zum Reden gebracht: Aussagen von Richard Katz* in einem
Verhör vom 24. November 1937
Seite 33: Einer der Generaldirektoren der Schweinzer (Schweizer)
Nationalbank war Ernst Weber: Zwang die Banken zu harten Massnahmen
gegen ausländisches Fluchtkapital: Ernst Weber, Generaldirektor der
Schweinzerischen (Schweizerischen) Nationalbank
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