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15. Schweizer Terror: Seriöse schweizer Diebe: Hausverwaltungen klauen das Mietzinsdepot

von Michael Palomino (2010); Artikel


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Fälle von kriminellen schweizer Hausverwaltungen

Die grossen Hausverwaltungen in der Schweiz klauen den Mietern systematisch das Miterdepot. So habe ich das jedenfalls in den Jahren 2001 bis 2008  in Basel erlebt. Schlimm sind also nicht die privaten Vermieter, sondern die grossen Hausverwaltungen, die für Inserate und für Werbung viel Chlotz  / Kohle ausgeben, mit ihren grossen Inseraten einen "sicheren" und grosszügigen Eindruck machen, und dann aber den Mietern systematisch das Mitzinsdepot rauben oder Kosten aufbrummen wollen, die von jemand anderem einzutreiben sind.Die Weisheit, dass der Manager der Dieb ist, erweist sich hier in jedem Fall als richtig. Der Terror mit dem Mietzinsdepot hat System - in Basel sicherlich.


Kriminelle
                Suter Immobilien Treuhand AG in Binningen, Logo
Kriminelle Suter Immobilien Treuhand AG in Binningen, Logo

Fall 1: Unbewohnbare Wohnung am Klingenthalgraben in Basel - die schweizer Hausverwaltung "Suter Immobilien" in Binningen behält das Depot ein, obwohl sie nichts zu tun hat

Das war zum Beispiel eine unbewohnbare Wohnung, die wegen einer Lüftung an der gegenüberliegenden Strassenseite unbewohnbar war, weil diese Lüftung auch die ganze Nacht durch funktionierte. Das war am Klingenthalgraben in Basel. Ich war verpflichtet worden, das Mietzinsdepot im Voraus zu bezahlen, schlief dann eine Nacht in der Wohnung ohne Möbel auf einer halb zusammengefalteten Decke und bemerkte, dass da eine Lüftung eines grossen Unternehmens (IWB) war, die den Anwohnern die ganze Nacht versaute. Also schrieb ich der Verwaltung, dass ich nicht in dieser Wohnung leben könne, suchte schnell eine andere Wohnung ohne Lüftungslärm  an der Florastrasse in Basel und gab erstere Wohnung am Klingenthalgraben gereinigt und praktisch ungebraucht und ohne jeden Schaden wieder ab, und schaltete auch noch Inserate in der Inseratezeitung Baslerstab für die Verwaltung. Was machte die Verwaltung? Sie gab das Mietzinsdepot nicht zurück, sondern behielt das Mietzinsdepot von zwei Monatsmieten ein, und liess 2 1/2 Monate lang keinen neuen Mieter in die Wohnung. Ich ging zum Basler Mieterverband zur Schlichtungsstelle, und an der Verhandlung kam dann heraus: Die schweizer Hausverwaltung "Suter Immobilien" aus Binningen durfte das Mietzinsdepot einbehalten und musste keinen neuen Mieter in die Wohnung lassen, und sie durfte mir nichtstuend dieses Geld rauben! Ein asozialeres Verhalten gibt es nicht! Das Mietergericht verfügte, ich hätte 3 Monate in der Wohnung aushalten müssen ("duresüüche") und die Kündigungsfrist einhalten sollen. Die Schlichtungsstelle sagte, es gäbe in Basel etwa 70 Lüftungen, und dagegen könne man "nichts machen". Vielen Dank kriminelle Krawatten-Schweiz, kriminelle Suter Immobilien Binningen. Sie wollten eine Wohnung vermieten, die eine Lüftungsbeschallung die ganze Nacht hindurch aufweist.Statt die Lüftungen so zu installieren, dass niemand belästigt wird, werden die Mieter verarscht...

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Kriminelle
                Deck AG, Logo
Kriminelle Deck AG, Logo [2]

Fall 2: Wechsel der Hausverwaltung - und alle Schäden, die ich in der Wohnung habe übernehmen müssen, soll ich bezahlen - die kriminellen Forderungen der Deck AG, Basel

Ein weiterer Fall, den ich erleben durfte, war eine Wohnung am Herrengrabenweg 48 in Basel, wo die Hausverwaltung wechselte. Die erste schweizer Hausverwaltung war "Gröflin" am Totentanz 1 in Basel, eine sehr tolerante Hausverwaltung, die mir das Mieterdepot sogar erliess. Die Wohnung wies einige Schäden auf. Zum Beispiel

-- war der Parkettboden am Eingang zum kleinen Balkon sehr beschädigt
-- war der Parkettboden im Bereich der Schiebetür beschädigt durch ca. 20 Jahre Abnutzung des Rollrades der Schiebetür
-- die Storen waren nicht geputzt, sondern schwarz.

Aber ich nahm das alles ohne Murren hin, denn ich liebte die Einfachheit. Dann wurde das Haus am Herrengrabenweg 48 einer anderen schweizer Hausverwaltung unterstellt, der Hausverwaltung Deck AG an der Aeschenvorstadt 25, vertreten durch einen Herrn Deck mit Sohn. Zusätzlich erwies sich die Mieterin unter mir als "Edelhure" mit vielen Herrenbesuchen durch die Nacht mit lauter Musik und "Getrampel" etc. (nun, man weiss schon, was unter "Getrampel" bei einer Edelnutte mit Runzeln im Bademantel im Treppenhaus zu verstehen ist). Die nächtlichen Belästigungen waren ohne Grenzen, mit lauter Musik, aber auch mit Schreiereien und stundenlangen lauten Konversationen etc. Ich machte bei der Hausverwaltung Deck AG Meldungen, und die Deck AG gab der Edelnutte Anweisungen, die nicht befolgt wurden. Schlussendlich meinte die Deck AG, sie müsse mit der kranken Edelnutte zusammenarbeiten, da diese schon "lange im Haus" wohne. Somit ergab sich eine immer härter werdende Konfrontation mit Herrn Deck von der Deck AG.

Zwischenhinein kam noch ein kleiner Besuch der neuen Hausverwaltung Deck AG, und grosszügig liess ich meine Wohnung anschauen. Da fiel es der Deck AG auf, dass ich den eingebauten Kühlschrank als Kleiderschrank benutzte, da ich noch privat einen Kühlschrank aus Deutschland besass (ich hatte 2 Jahre in Deutschland gelebt, und dort musste ich einen eigenen Kühlschrank kaufen, und den hatte ich immer noch). Die Deck AG behauptete nun, da ich den Kühlschrank in der Wohnung für Kleider benutzte, würde der Kühlschrank Schaden nehmen, obwohl der Kühlschrank gar nicht abgenutzt wurde. Es wurden nun also von der Deck AG auch noch künstlich neue Konfrontationen aufgebaut, und nun wurde die Firma Deck AG absolut kriminell.

Als ich die Wohnung dann im Jahre 2007 abgeben wollte und nach Winterthur in einen anderen Kanton umzog, erschien Herr Deck nicht zum abgesprochenen Abnahmetermin, so dass die Wohnung ohne gemeinsames Abnahmeprotokoll blieb. Nun machte sich Herr Deck daran, selbst einseitig ein "Abnahmeprotokoll" anzufertigen, mit allen erfundenen Mängeln drauf, und natürlich nur mit seiner Unterschrift. Er liess die gesamte Wohnung renovieren, obwohl die Wohnung in meiner Mietzeit ausser einem punktuellen Parkettschaden durch ein schlecht verarbeitetes Klappbett von OBI überhaupt nicht gelitten hatte. Der Typ Herr Deck liess aber nicht nur die ganze Wohnung überflüssigerweise neu streichen, sondern er liess den gesamten Parkettboden schleifen und neu polieren und forderte nun fast 2000 Franken ein.

Die Nachfrage beim Schreiner-Handwerker ergab aber, dass sich neben dem punktuellen Schaden mit kleinen Löchern durch das dumme OBI-Klappbett nur leichte Kratzer im Parkett befanden, die man leicht hätte polieren können. Und die Nachfrage bei der Putzfirma, die die Wohnung geputzt hatte, ergab, dass mehrere Stunden lang die Storen geputzt worden waren, die nun nicht mehr schwarz, sondern hellsilbrig waren. Nun, die Storen waren seit ca. 20 Jahren scheinbar nicht mehr geputzt worden...

Statt einen Teil der Kosten bei der Hausverwaltung Gröflin einzufordern, forderte der kriminelle Herr Deck von der Deck AG nun alles beim Mieter ein: Er wollte von mir fast 2000 Franken verlangen. Der kriminelle Herr Deck sagte somit, ich hätte in ca. 3 Jahren Mietzeit Schäden für fast 2000 Franken verursacht. Es blieb mir nichts anderes übrig als der Gang zur Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle in Basel ist aber traditionell vermieterfreundlich, das hatte ich schon einmal erlebt. Ich gab die Protokolle des Handwerkers und der Putzfirma ein. Ausserdem war es überhaupt nicht notwendig gewesen, die Wohnung neu zu streichen. Es sollten also

-- die Kosten für das Parkett wegfallen (da konnte man von mir nur für den punktuellen Schaden durch das OBI-Bett etwas verlangen, der Schaden an der Balkon-Tür konnte von der vorherigen Verwaltung Gröflin verlangt werden, denn dieser Schaden war ca. 20 Jahre alt, und leichte Kratzer konnte man polieren)

-- die Kosten für das Putzen der Storen mussten für mich wegfallen (die Storen waren ca. 20 Jahre lang nicht geputzt, die Kosten konnten von der vorherigen Verwaltung Gröflin verlangt werden)

-- und das Streichen der Wohnung war absolut überflüssig gewesen (ich rauche nicht, Verfärbungen gab es nicht, da war Herr Deck wirklich selber Schuld).

Am Ende wurde die kriminelle Hausverwaltung Deck AG für ihre Nicht-Kooperation bestraft. Sie schickte die Rechnung erst ca. ein halbes Jahr später, und nun wollte das Amt für Sozialleistungen keine Handwerksrechnungen mehr bezahlen für jemanden, der gar nicht mehr in Basel wohnt, weil das Amt für mich "nicht mehr zuständig" war, und das Amt wollte nicht für eine kriminelle Hausverwaltung bezahlen, die kein ordentliches Abnahmeprotokoll gemacht hatte. Herr Deck AG wollte also von meinem IV-Geld fast 2000 Franken haben, eine Unmöglichkeit. Somit ging nun der kriminelle Herr Deck an die Schlichtungsstelle in der Meinung, er könne von meinem IV-Geld 2000 Franken "holen". Als der Termin der Schlichtungsstelle für den August 2008 schliesslich kam, war ich aber schon nach Peru ausgewandert. Die Auswanderung erfolgte unabhängig von der Deck AG. Die schweizerischen Geheimdienste, die mich dauern überwachen, wussten von der Auswanderung, nur der kriminelle Deck wusste es scheinbar nicht. Die Deck AG an der Aeschenvorstadt 25 hatte schlichtweg den Fall verschlammt. Für Putzarbeiten konnte Deck allenfalls 400 Franken verlangen, die ich auch gerne bezahlt hätte, aber eine solche reale Forderung kam nie...

Auf der Webseite der Deck AG macht die Deck AG eine noch viel seriösere Werbung. Die Deck AG sei kompetent in "Immobilien, Verwaltungen, Bauleitungen und Expertisen". Wer's glaubt wird selig. Die Fassade der Deck AG macht Eindruck. Die Wahrheit ist aber weit davon entfernt, wenn man die Handlungsweise des Herrn Deck anschaut...

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Der
                Beobachter online, Logo

März 2001: <Wohnungsrückgabe: Mieter müssen nicht für alles blechen>

aus: Der schweizerische Beobachter, Ausgabe 6/10;
http://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/artikel/wohnungsrueckgabe_mieter-muessen-nicht-fuer-alles-blechen/

Oft wollen Vermieter bei der Wohnungsabgabe vom Mieter Geld ­sehen. Dabei sind sie häufig im Unrecht. Wofür sind Mieter wirklich verantwortlich? Eine Checkliste schafft Klarheit.

Zügeln kostet. Auch ohne Zügelmänner – denn Vermieter bitten nicht selten für Schäden an der Mietwohnung zur Kasse. Sie versuchen, dem Mieter Kosten aufzubürden, für die er gar nicht aufkommen muss. Der Trick heisst Reinigungs- und Instandstellungsliste.

Darin beschreiben Vermieter, welche Arbeiten der Mieter vor der Abgabe vorzunehmen habe. Doch diese Listen enthalten oft unzulässige Anweisungen. So muss der Mieter zum Beispiel keinen Service an einem Geschirrspüler machen, auch wenn dies der Vermieter verlangt (siehe Checkliste «Wohnung abgeben» - PDF 105 kb).

Die Übergabe findet – je nach Vertrag und Ortsgebrauch – entweder spätestens am letzten Tag der Mietdauer oder im Laufe des Vormittags am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses statt. Bei der Abgabe erstellt der Vermieter meist ein Rückgabeprotokoll, das den Zustand der Mietsache festhält und zentral ist für eine allfällige spätere Haftung des Mieters.

Was ist «ausserordentliche Abnutzung»?

Das von den Parteien unterzeichnete Protokoll hat Beweisfunktion. Der Vermieter kann sich im Nachhinein nicht mehr auf Mängel berufen, die zwar bei Abnahme offensichtlich erkennbar waren und weder im Protokoll aufgelistet noch dem Mieter innert der darauffolgenden zwei bis drei Werktage schriftlich mitgeteilt wurden.

Hauptstreitpunkt bei der Wohnungsabgabe ist die Frage, ob eine ordentliche oder eine ausserordentliche Abnutzung vorliegt. Nur für letztere haftet der Mieter. Und nur in dem Umfang, als die Sache bei der Wohnungsabnahme überhaupt noch etwas an Wert besitzt. Massgeblich ist also der Zeitwert und nicht der Anschaffungswert.

Ein Beispiel: Für Abschliff und Versiegelung eines Parketts ist die Lebensdauer zehn Jahre. Liegt die letzte Behandlung des Parkettbodens schon zwölf Jahre zurück, ist sie heute vollständig abgeschrieben und somit nichts mehr wert. Der Mieter muss für Kratzer im Parkett nicht mehr geradestehen. Die massgebende Amortisationsdauer für jeden Einrichtungsgegenstand findet man in der Lebensdauertabelle (www.mieterverband.ch/1652.0.html).

Diese Amortisationsdauer gilt aber nicht für eine übermässige Abnutzung. Hier muss der Mieter ungeachtet der Lebensdauer für den Zusatzschaden aufkommen. Häufig sind das etwa Raucherschäden an den Wänden.

Schliesslich wird manchmal darüber gestritten, ob ein Mieter Änderungen an der Wohnung, die er selber vorgenommen hat, rückgängig machen muss. Grundsätzlich muss er dies, sofern er dafür nicht eine schriftliche Zustimmung des Vermieters hat. Rote Wände, die bei Mietantritt weiss waren, müssen also selbst nach Ablauf der achtjährigen Lebensdauer eines Anstrichs wieder weiss gestrichen werden.

Sind sich die Parteien uneinig, ob eine Abnutzung ordentlich oder ausserordentlich ist, sollte der Mieter einen Vorbehalt auf dem Protokoll anbringen: «Der Mieter ist der Ansicht, dass es sich hierbei um eine ordentliche Abnutzung handelt.» Auch ist es oft sinnvoll, für anerkannte Schäden ­eine konkrete Summe einzutragen. Findet man gar keine Einigung, sollte der Mieter das Protokoll nicht unterschreiben.


Kommentare

    • 11.09.2010 13:50 Uhr

      Monet-Armin

      Wir sind selbstaendig und haben ebenfalls 2 Monate nach einer Wohnung gesucht. Wir sind nicht bereit einen Mietzins fuer eine 160qm Wohnung zu bezahlen fuer den wir andernorts uns ein Landhaus mit bester Ausstattung, beheizten Pool und jede menge Sonne leisten koennen. Die Dienst/Kindermaedchen sind teuer, unzuverlaessig und taugen nichts. Die vom Mieterverband herausgegebene Lebensdauertabelle ist ein Witz und Mieterlastig. Eine Badezimmermodernisierung (gesamthaft) erst alle 30 Jahre. - Schon mal an Schimmel, Pilze und Sporen gedacht in warmfeuchter Umgebung gedacht! Hygiene scheint wohl nicht ein Masstab in der Lebensdauertabelle eine rolle zu spielen.

    • 11.09.2010 13:16 Uhr

      Marx

      Nun Wohnungen in der Schweiz sind etwa vollkommen ueberteuert und in den meisten Faellen auch sub-standard was Ausstattung und Zustand betrifft. Wir haben 3 Monate uns in der Schweiz umgeschaut und sind zu dem Entschluss gekommen das alles in allem der Standort Schweiz eine Reputation vorgibt die er gar nicht mehr hat. Wenn das Preis/Leistungsverhaeltnis nicht stimmt muss man sich nicht ueber Mietnomadentum wundern. Und wenn zuviele Forderungen gestellt werden dann wartet man halt ewig auf den Traummieter oder erhaelt einen ueblen Mietbetrueger.

    • 09.09.2010 19:49 Uhr

      Brönnimann

      Ich bin zuständig für die Wohnungsübergabe in einer Wohngenossenschaft. Was ich ihr zum Teil sehe ist zum davonlaufen. Über die Rechte sind die Mieter im Bilde aber über die Pflichten da haberts ein wenig. Ich finde es übel, dass der Beobachter immer die so armen Konsumenten Schütz, aber die Verantwortungsträger, welche für die Mieter Tag und Nacht erreichbar sein sollen nicht würdigt. Als Mieter und Geschäftsführer bin ich beides, setze mich für einen konstanten Mietzins ein, dieser kommt mir und den anderen Mieter zu gute. Bei den Abnahmen der Wohnungen sei noch gesagt, wer reinigt schon gerne die Urinsteinbelage in der Toilette der Mieter sicher nicht..

    • 04.09.2010 11:08 Uhr

      Samuel

      Mit den Voten bin ich Teils einverstanden. Unfaire Mieter müssten schneller und unbürokratischer ausgewiesen werden können. Dito müssten aber auch unfaire Verwaltungen und Vermieter schneller gebüsst werden können, sofern sie mit Tricks versuchen die Kosten auf die Mieter abzuwälzen.

    • 04.09.2010 05:10 Uhr

      friederich

      Wer als Vermieter permanent völlig verwahrloste Wohungen zurück bekommt, wer als Vermieter über Jahre Mieten nicht erhält teure Zwangsräumungen bezahlt und noch nie gegen einen Mieter erfolgreich Geldforderungen vollstrecken konnte, wer das Geschäft länger betreibt und sieht wie Häuser heruntergewatzt werden, wie Grünanlagen zu Müllkippen werden, der weiß warum der Mietwohungsbau heute auf Größenordnungsmäßig 3 % des Jahres 1973 herab gesunken ist. Vermieten ist ein Geschäftsmodell das sich nur in seltenen Fällen rechnet. Fehlende Investitionen treffen aber die Allgemeinheit der Mieter, der Wohnungsbestand überaltert und die Qualität sinkt. Ein Neubau Emittiert nur 10 bis 20% der CO2 Mengen. Schade, daß Mieter der Neubauvermietung die wirtschaftliche...

    • 03.09.2010 16:10 Uhr

      Luzia

      Ja stimmt. Die Verwaltungen versuchen es einfach einem was aufzubrummen. Habe das auch erlebt mit der Wintimmo. Jetzt bin ich bei der Auwiesen und die sind ganz zwar pingelig aber sehr korrekt.

    • 30.08.2010 09:51 Uhr

      Beate

      Zimmer sind im Prinzip zu teuer, weil da ist kein Komfort usw auch vorhanden. Reparaturen sind teuer, Handwerker sind nicht zuverlässig, und einiges ist doch auch Pfusch von ihnen. Der Tick der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages dann eine Schufa-Auskunft , wie auch z.B. eine Bescheinigung vom Vormieter einzuholen, er solle bescheinigen, dass keine Schulden vorliegen, das geht bis in ein Zeugnis hinein, oder auch eine Bescheinigung, dass keine Insolvenz vorliegt. Mietverträge enthalten dann so Sätze, wie ein Hund würde "den Hausfrieden stören", usw. Weitere Ticks sind ausserdem die Sache mit den Nebenkosten, wie auch unrechtmässiges Betreten des Raumes, ohne sich anzumelden um in der Privatsphäre herumzuschnüffeln.








Fotoquellen
[1] kriminelle Suter Immobilien Treuhand, Logo: http://www.suter-immo.ch/
[2] kriminelle Deck AG, Logo: http://www.deck.ch/

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