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Bankenbilanzen der Bankgeheimnis-Schweiz und Liechtensteins (Teil 2)
Das Bankgeheimnis ist quasi abgeschafft
Artikel präsentiert von Michael Palomino
Schlussfolgerungen von Michael Palomino
21.9.2011: In einem Monat wurden 140 Milliarden Franken Auslandsgelder abgezogen
aus: 20 minuten online: Auslandgeld in der Schweiz: In einem Monat 140 Milliarden weniger; 21.9.2011;
http://www.20min.ch/finance/news/story/23363754
<Vor allem die Privatvermögen ausländischer Depotinhaber sanken.
von Balz Bruppacher -
Allein im Monat Juli verringerten sich die Vermögen ausländischer Kunden stärker als im ganzen letzten Jahr. Das hat nicht nur mit der Aufweichung des Bankgeheimnisses zu tun.
Die jüngste Statistik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über die Wertschriftenbestände in den Kundendepots der Banken spricht eine deutliche Sprache. Im Monat Juli verringerten sich die Vermögen ausländischer Kunden stärker als im ganzen letzten Jahr.
Ende Juli lagen noch Wertschriften in der Höhe von 2 114 Milliarden Franken in den Bankdepots ausländischer Kunden. Das waren 140 Milliarden oder 6,2 Prozent weniger als ein Monat zuvor und entsprach dem tiefsten Stand seit März 2009. Bei den Vermögen ausländischer Privatkunden war der Rückgang prozentual noch stärker. Sie schrumpften innert Monatsfrist um 40 Milliarden oder 6,9 Prozent auf noch 537 Milliarden Franken.
Inländische Depots verringerten sich nur halb so viel
Zu den Gründen für den Vermögensschwund macht die Nationalbank keine Angaben. Mit Sicherheit litten die Vermögen unter der Aufwertung des Frankens und unter dem Kursrutsch an den Börsen – Entwicklungen, die sich im Juli akzentuiert hatten. Wegen des vergleichsweise hohen Fremdwährungs- und Aktienanteils sind die ausländischen Depots gegenüber Wechselkurs und Aktienbörse besonders exponiert.
Spuren dürfte aber auch die Aufweichung des Bankgeheimnisses im Steuerbereich hinterlassen haben. So war der Rückgang der inländischen Kundendepots mit 3,4 Prozent im Juli nur halb so gross wie bei den Vermögen aus dem Ausland. Diese Diskrepanz wird auch beim Vorjahresvergleich deutlich. Die Depots ausländischer Kunden verringerten sich innert Jahresfrist um 207 Milliarden oder 4,9 Prozent. Die Vermögen von inländischen Depotinhabern nahmen bloss um 47 Milliarden oder 2,4 Prozent ab.
Vor allem Privatvermögen
Auf einen Weissgeldeffekt deutet auch die Entwicklung der ausländischen Privatvermögen hin, auch wenn die Abgrenzung zu den institutionellen Anlegern fliessend ist. Die Privatvermögen ausländischer Depotinhaber sanken innerhalb eines Jahres um 16,9 Prozent. Die Gelder der institutionellen Anleger aus dem Ausland verringerten sich bloss um 5,9 Prozent.
Der Anteil der ausländischen Vermögen an den gesamten Kundendepots von 4 046 Milliarden Franken sank Ende Juli auf einen neuen Tiefststand von 52,2 Prozent. Ein Jahr zuvor waren es noch 54,2 Prozent gewesen. Im Rekordjahr 2007 hatten die ausländischen Depots sogar 58,7 Prozent am Total der verwalteten Vermögen ausgemacht.>
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Seit drei Jahren ist klar, dass das Bankgeheimnis fallen wird. Nachdem die USA im Fall UBS dermassen viele Gesetzesverstösse fanden, dass die Schweiz nachgeben musste und Namen von Steuerhinterziehern lieferte, ging es nur noch darum, wie der Bankenplatz die unerwünscht gewordenen Altlasten los wird. Vor einem Jahr hat Eveline Widmer-Schlumpf das strategisch wichtige Finanzdepartement für sich erobert. Damit wurde sie zu der Bundesrätin, die das Bankgeheimnis abschaffen muss.
Sie ging ins Amt mit vielen Vorschusslorbeeren. In Finanzkreisen herrscht bis heute Konsens darüber, dass sie 2008 die Rettung der UBS souverän über die Bühne brachte, als sie im Krisenherbst das Finanzministerium ad interim vom erkrankten Hans-Rudolf Merz übernahm. Danach stand sie für die sogenannte Weissgeldstrategie, die besagt, dass man künftig in der Schweiz keine unversteuerten Gelder mehr verstecken kann. In diesem Umfeld wurde die Abgeltungssteuer erfunden, die es ausländischen Bankkunden ermöglichen soll, ihr Geld in der Schweiz weiterhin anonym auf der Bank zu verstecken und gleichzeitig anonym Steuern zu zahlen. Vor einigen Wochen gelang ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland.
«Uns fehlen immer noch die Details»
Gestern hätte es ein weiterer Triumph nach langen Verhandlungen sein sollen, als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und der britische Steuerminister David Gauke ihre Unterschriften unter das Steuerabkommen der Schweiz mit Grossbritannien setzte. Bereits vor gut einem Jahr war Freude angesagt, als der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz die Einigung in Grundzügen verkündete. Doch heute herrscht Katerstimmung. Auch bei den bürgerlichen Politikern, die noch vor kurzem eine Abgeltungslösung als Ideallösung feierten. «Uns fehlen noch immer die Details, was denn genau in dem Abkommen und seinen Zusatzpapieren steht», meint der FDP-Finanzpolitiker Philipp Müller. «Genau so wenig weiss man, was genau im Abkommen mit Deutschland steht.»
«Nacht-und-Nebel-Aktion»
Noch kontroverser sind die Verhandlungen mit den USA, mit denen man endlich eine Lösung erzielen will. Hier stellte sich das Parlament vor kurzem quer, und Widmer-Schlumpf konnte froh sein, dass sie nicht definitiv scheiterte, sondern einen Aufschub der Debatte erreichte. Müller: «Frau Widmer-Schlumpf nimmt die Wirtschaftskommission nicht ernst, wenn sie denkt, dass wir in einer Nacht-und-Nebel-Aktion einen Zusatzbericht zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA annehmen, das noch nicht einmal in Kraft ist. Dies alles für ein Abkommen, von dem wir eigentlich nichts wissen», sagt der Nationalrat, der auch Mitglied der nationalrätlichen Wirtschaftskommission ist.
SVP-Nationalrat Hans Kaufmann sagt es so: «Mittlerweile gibt es im Verhältnis mit den USA zehn verschiedene Verträge, Interpretationen und Abkommen, die das Steuerproblem lösen sollen. Das ist das Gegenteil von Rechtssicherheit.»
Widmer-Schlumpfs Bemühen, sich die Kritik der SVP vom Leib zu halten und sich nicht als Landesverräterin hinstellen zu lassen, treibt tatsächlich manchmal seltsame Blüten. Etwa dann, wenn die Bundesrätin gebetsmühlenhaft den Satz wiederholt: «Wir machen alles auf bestehender Rechtsgrundlage.» Den Satz prägte sie bereits im Sommer 2009, als sie mit Merz und Calmy-Rey den UBS-Staatsvertrag vorstellte. Als das Bundesverwaltungsgericht dann befand, dies stimme nicht, leitete Widmer-Schlumpf daraus ab: Die Schweiz werde wortbrüchig, wenn sie den Vertrag nicht nachträglich über das Parlament absegne. Und so wurde eben doch wieder neues Recht geschaffen.
Geheime Sitzung
Nun soll ein Datentransfer in die USA legitimiert werden. Dies, indem man einen Teil eines alten Steuerabkommens in eine neue Übereinkunft hineininterpretiert sowie Sammelanfragen bei Steuerhinterziehung zulässt. Der Entscheid darüber wurde aber bis nach den Wahlen aufgeschoben.
Somit gilt noch altes Recht, und das lässt schon einiges zu. Dieser Spielraum soll nun genutzt werden. In diesem Licht muss eine geheime Sitzung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) von voriger Woche gesehen werden. Damals wurde die Kerngruppe von elf Schweizer Banken (Credit Suisse, Julius Bär, ZKB, BKB, Wegelin und kleinere Banken), die von den USA ins Visier genommen worden sind, informiert: Sie müssten die Dossiers ihrer US-Kunden zusammenstellen. Ende Oktober würden ein erstes Mal Daten geliefert, ein zweites Mal Mitte November.
Offenbar werden in Kürze entsprechende Amtshilfegesuche der Amerikaner erwartet, und mit einer Teillieferung soll erreicht werden, dass vor allem die Credit Suisse einer Anklage in den USA vorläufig entgeht. Der Rest – die Lieferung von einigen Tausend Daten – soll später erfolgen. Mario Tuor, Sprecher des SIF, wollte dies nicht kommentieren. Er sagte nur, die Verhandlungen mit den USA seien am Laufen. Für Widmer-Schlumpf könnte die Bankgeheimnisfrage entscheidend werden für ihr politisches Überleben. Bei bürgerlichen Parlamentariern ist ihr Lavieren schlecht angekommen. Doch auch der grüne Nationalrat Daniel Vischer sagt: «Es kommt einem der Verdacht, dass insgeheim Zugeständnisse gemacht werden ohne Gegenleistung, und das ist schlecht für die Schweiz, selbst wenn man gegen das Bankgeheimnis ist.» (Tages-Anzeiger)>
Kommentar
Die schweizer Grossbank UBS ist mit ihrem Pädophilenzirkel "Tierkreis" und mit der ewigen Geldwäsche über beschlagnahmte Konten oder über Konten von Toten oder Jugendlichen, die nicht mehr Jugendliche sind, derart kriminell, dass die Schweiz dadurch erpressbar wird. Und der dumme Bundesrat lässt sich erpressen, statt im eigenen Stall der UBS endlich aufzuräumen. Nur wird dies leider nie gemeldet, weil Ex-UBS-Kader an allen Stellen sitzen.
Michael Palomino, 7.10.2011
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22.2.2012: <Steuern: Schweiz schwört Geschäften mit Steuersündern ab>
aus: n-tv online; 22.2.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Schweiz-schwoert-Geschaeften-mit-Steuersuendern-ab-article5567286.html
<Bern (dpa) - Die Schweiz macht ernst mit der versprochenen «Weißgeldstrategie» und sagt sich grundsätzlich von Geschäften mit ausländischen Steuerhinterziehern los. Dafür sollen Schweizer Banken künftig gesetzlich zu Maßnahmen verpflichtet werden, die den Zufluss von unversteuertem Geld unterbinden oder zumindest erheblich erschweren. Das erklärte die Regierung in Bern nach einer Beratung zur künftigen Finanzplatzstrategie der Alpenrepublik. Mit Deutschland und Großbritannien wurden bereits Steuerabkommen vereinbart.
Quelle: n-tv.de / dpa>
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2.4.2012: <Haftbefehl gegen Fahnder: Steuerstreit – SPD provoziert, Merkel will Frieden>
aus: Welt online; 2.4.2012;
http://www.welt.de/wirtschaft/article106148156/Steuerstreit-SPD-provoziert-Merkel-will-Frieden.html
<Nach den Schweizer Haftbefehlen gegen deutsche Steuerfahnder setzt die Opposition auf verschärfte Konfrontation mit dem Alpenstaat. Merkel möchte den Streit durch ein Steuerabkommen befrieden.
Von Jan Dams und Jan Hildebrand
Nach den Schweizer Haftbefehlen gegen deutsche Steuerfahnder ist die Bundesregierung um Deeskalation bemüht. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte die SPD auf, dem Steuerabkommen mit der Schweiz zuzustimmen und so den Streit zwischen beiden Ländern zu entschärfen.
Mit der Unterschrift unter den bilateralen Vertrag würde die Strafverfolgung der drei Finanzbeamten aus Nordrhein-Westfalen durch die Schweiz beendet, sagte Merkels Sprecher. Auch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warb um die Zustimmung der Opposition: Nach der Ratifizierung "werden alle Verfahren, die anhängig sind, eingestellt", sagte ein Sprecher des Ministers.
In dem Abkommen ist Straffreiheit für deutsche Steuerfahnder festgeschrieben, die am Ankauf von Steuer-CDs beteiligt waren. Geschickt nutzten Merkel und Schäuble die Verfahren der Schweizer Justiz gegen die drei deutschen Beamten, um Druck auf die Opposition aufzubauen.
Opposition setzt auf Konfrontation
Die verweigert bislang ihre Zustimmung zu dem bilateralen Abkommen, das die Besteuerung von Vermögen deutscher Staatsbürger in der Schweiz regeln soll. Die schwarz-gelbe Regierung ist im Bundesrat auf die Stimmen der Sozialdemokraten angewiesen.
SPD und Grünen geht ein Teil der Regelungen nicht weit genug. Nach dem Haftbefehl gegen die drei Steuerfahnder setzt die Opposition allerdings – anders als Kanzlerin und Finanzminister das fordern – nun ganz auf Konfrontation.
"Skandalös und an Dreistigkeit kaum zu überbieten", nannte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin das Vorgehen der Schweizer Behörden. Das Land schütze Kriminelle und jage stattdessen Steuerfahnder.
Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, forderte die Bundesregierung auf, gegen die Haftbefehle vorzugehen. Aus seiner Sicht müssten die drei Beamten von der deutschen Regierung für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden, sagte Oppermann.
Eskalation eines langjährigen Steuerstreits
Eskaliert war der seit langem schon schwelende Steuerstreit zwischen den beiden Ländern, als am Wochenende bekannt geworden war, dass Schweizer Behörden Haftbefehle gegen die Beamten aus NRW wegen "Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis" ausgestellt hatten.
Die deutschen Steuerfahnder waren am Kauf einer CD mit Daten von Kunden einer Schweizer Bank im Jahr 2010 beteiligt. Am 20. März stellte die Schweizer Bundesanwaltschaft bereits ein Rechtshilfeersuchen. Sie bitte darum, die drei Beamten zu den Vorwürfen zu vernehmen, sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft.
"Wir sind seit 2010 der Auffassung, dass im Rahmen des Datenankaufs deutsche Strafgesetze nicht verletzt wurden. Daran hat sich nichts geändert", sagte er weiter. Die deutsche Justiz kann nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht der Verletzung deutscher Strafgesetze vorliegt.
Keine gemeinsame Haltung in Bundesregierung
In der Bundesregierung gibt es offensichtlich noch keine gefestigte, gemeinsame Haltung zu diesem einzigartigen Vorgang zwischen den beiden Ländern. Die Sprecherin von Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über das Schweizer Ersuchen dauere an.
Der Disput zwischen den beiden Ländern kommt überraschend. Denn das gemeinsame Steuerabkommen zwischen beiden Ländern, das Schäuble und seine Schweizer Kollegin Eveline Widmer-Schlumpf Ende September in Berlin schlossen, sollte den Steuerstreit eigentlich ein für alle Mal beilegen.
Die beiden Finanzminister unterzeichneten den 63-seitigen Vertrag, der vor allem zwei zentrale Regeln enthält: Die erste betrifft das Altvermögen, das auf Schweizer Konten liegt. Ursprünglich sollte es mit 19 bis 34 Prozent nachbesteuert werden. Diese Sätze waren von der SPD als zu niedrig kritisiert worden.
Geld wird anonym überwiesen
Schäubles Beamte haben nachverhandelt und erreicht, dass der Steuersatz nun auf bis zu 41 Prozent angehoben wird. Allerdings wird das Geld von den Schweizer Banken anonymisiert an den deutschen Fiskus überwiesen – was die Genossen weiterhin stört.
Sie beklagen zudem, dass Steuersünder ihr Vermögen noch bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2013 in andere Länder schaffen können, ohne das die deutschen Steuerfahnder von der Schweiz darüber informiert werden.
Schäuble setzt auf Diplomatie
Die zweite Regelung betrifft zukünftige Kapitaleinkünfte von Deutschen in der Schweiz. Sie sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag belastet werden. Deutsche Steuerfahnder, die in den Kauf von CDs involviert waren, sollen nach dem Abkommen straffrei bleiben.
Empfindlichkeiten bei diesem heiklen Thema herrschen spätestens seit Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück (SPD) die Schweizer mehrfach harsch wegen der Steuerpolitik angegangen ist. Halb scherzhaft drohte er den Nachbarn mit der "Kavallerie aus Fort Yuma".
Den Schweizern wiederum hatte es schon gereicht, dass sie im Steuerstreit mit den USA deren Druck nachgeben mussten. Das Ansinnen und Auftreten der Deutschen war ihnen dann zu viel. Erst der deutlich diplomatischere Schäuble brachte eine Einigung zustande.>
Kommentar
Die Schweiz besteht bald nur noch aus Löchern. Da liegen nämlich in Bern noch viel mehr Leichen im Keller, als man zu vermuten glaubt: Die Machenschaften der schweizer Regierung und der bis heute "heiligen" und nie angeklagten UBS (weil von der schweizer Regierung bis heute immer geschützt) sind viel grösser: Da geht es nicht nur um ein paar Steuerhinterzieher, sondern auch um systematisches internationales Verbrechen: Pädokriminalität, Menschenhandel, Waffenhandelgeld, das wird dort alles über blockierte Pritatkonten gewaschen.
Das heisst: Die Haftbefehle gegen Deutsche sind nur eine Stufe auf einer langen Treppe, die noch kommen wird. Irgendwann kommen dann auch Haftbefehle gegen Schweizer: einen Fantasten aus Basel, und einen Zigarren-/Fahrradfabrikanten. Die sind selber Schuld. Nur: Frau Merkel weiss das nicht und möchte Frieden mit der "ach so schönen" Schweiz.
Michael Palomino, 2.4.2012
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27.4.2012: Geldwäscherei in Graubünden - Bankgeheimnis funktionierte nicht
aus: Basler Zeitung online: Banker wegen Geldwäscherei verurteilt; 27.4.2012;
http://bazonline.ch/panorama/vermischtes/Banker-wegen-Geldwaescherei-verurteilt/story/13438756
Insgesamt 2,5 Millionen US-Dollar und 258'000 Franken hat der Banker eingestandenermassen in den Jahren 1999 bis 2003 illegal in Umlauf gebracht haben. Der Mann kassierte dafür Bestechungsgelder von mindestens 54'000 Franken.
Das Geld stammte gemäss Anklageschrift von einem Konto der Graubündner Kantonalbank, das mittels eines Strohmanns von einem italienischen Mitarbeiter der Bank of America genutzt wurde. Dieser Mitarbeiter soll in die italienische Parmalat-Affäre verwickelt gewesen sein.
Unterschlagungen bei Parmalat-Ermittlungen entdeckt
Die im Prozess von heute relevanten Summen beziehen sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft (BA) auf Unterschlagungen zum Schaden der Bank of America. Damit im Zusammenhang stehe eine Versicherungspolice betreffend einer Finanzierung, in welcher die Telekommunikationsfirma Italtel Spa Vertragspartei war.
Diese Unterschlagungen seien im Rahmen der Untersuchungen entdeckt worden, welche die BA im Zusammenhang mit Unterschlagungen zu Schaden von Parmalat führt.
Beschuldigter wusste Bescheid
Der Mitarbeiter der Graubündner Kantonalbank hat gemäss Anklageschrift über die illegale Herkunft der Gelder Bescheid gewusst. In Chur soll er mehrere Male Beträge bis zu 500'000 US-Dollar abgehoben und in Form von Bargeld an den Mitarbeiter der Bank of America weitergeleitet haben.
Er habe die Transaktionen mit einem falschen Namen unterschrieben und somit bewusst die Täuschung der Kantonalbank in Kauf genommen, warf die BA ihm vor.
Das Gericht stimmte heute dem zwischen BA und Beschuldigtem ausgehandelten Strafmass zu. Der ehemalige Banker wurde zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr sowie zu 60 Tagessätzen von 30 Franken verurteilt.
Weiter muss er als Entschädigung 54'000 Franken an die Eidgenossenschaft zahlen. Die Bank of America, die als Zivilklägerin an dem Prozess beteiligt war, erhält 5000 Franken. (rbi/sda)>
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17.9.2012: Schweizer Politik muss umdenken: Kunden ziehen Milliarden aus der Schweiz ab
aus: Basler Zeitung online: Grossbanken warnen vor Milliardenabflüssen; 17.9.2012;
http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Grossbanken-warnen-vor-Milliardenabfluessen/story/18887393
Bei der UBS selbst dürften zwölf bis 30 Milliarden Franken abfliessen, bekräftigte Zeltner. «Für kleinere Kunden wird es aus Kostengründen auch weniger attraktiv sein, in der Schweiz zu buchen.» Im Mai hatte Zeltner erklärt, dass europäische Kunden in den vergangenen Quartalen rund zehn Milliarden Franken von ihren Konten bei der UBS abgehoben haben. Mitte 2012 verwaltete die grösste Schweizer Bank 783 Milliarden Franken für reiche Kunden.
«Im Offshore-Geschäft mit europäischen Kunden gehe ich davon aus, dass wir noch ziemlich lange mit bedeutenden Vermögensabflüssen rechnen müssen», sagte Zeltner nun. Die Credit Suisse hat ihre Informationen bereits offengelegt. Demnach haben seit 2009 reiche Westeuropäer unter dem Strich bereits 32 Milliarden Franken an in der Schweiz liegenden Vermögen abgezogen.
Weitere Abflüsse
In den nächsten Jahren rechnet die zweitgrösste Bank des Landes im grenzüberschreitenden Geschäft in Westeuropa mit Abflüssen von netto weiteren 25 bis 35 Milliarden Franken, wie Finanzchef David Mathers vergangenen Woche bei einer Anleger-Präsentation erklärte.
Mit Hilfe des Bankgeheimnisses hat sich die Schweiz zum weltweit wichtigsten [illegalen und verbrecherischen] Hort von ausländischem Geld entwickelt. Doch seit einigen Jahren üben vor allem die USA und Deutschland massiven Druck aus, reichen Steuerflüchtlingen bei Nachforschungen der Finanzämter keinen Schutz mehr zu gewähren.
Einer Studie der Unternehmensberater von ZEB zufolge verwalten Schweizer Banken rund 2800 Milliarden Franken von ausländischen Kunden. Knapp 800 Milliarden Franken dürften laut ZEB auf nicht versteuerte Gelder aus Westeuropa entfallen.
Teueres grenzübergreifendes Geschäft
ZEB schätzt, dass davon bis 2016 bis zu 200 Milliarden Franken abfliessen könnten. Gleichzeitig dürften die Bruttomargen im grenzüberschreitenden Geschäft auf 85 Basispunkte von gegenwärtig 103 Basispunkten sinken.
Das sieht Zeltner ähnlich. Die verschärften regulatorischen Anforderungen machten das grenzüberschreitende Geschäft viel teurer. Banken gehen darum auch vermehrt dazu über, ausländischen Kunden Gebühren abzuverlangen für die höheren Aufwände. Zeltner geht aber davon aus, dass sich die Margen im Offshore-Geschäft jenen des Onshore Bankings annähern, so dass die Konsolidierung unter den Banken weitergehen wird. (rbi/sda)>
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3.9.2013: Kriminelle Schweiz verwaltet offiziell 4,5 Billionen EURO - <Verschwiegenheit war gestern: Schweizer Bankgeheimnis wird gelüftet> - Steuerhinterziehung zu unterstützen war ein "Fehler"
aus: n-tv online; 3.9.2013;
http://www.n-tv.de/wirtschaft/Schweizer-Bankgeheimnis-wird-gelueftet-article11295686.html
<Mit einem Marktanteil von 25 Prozent sind die Schweizer Banken Weltmarktführer im internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft für Reiche und Superreiche. Umgerechnet rund 4500 Milliarden Euro ruhen bei ihnen. Ein Grundpfeiler des Erfolgs ist ihre Diskretion. Damit ist es nun vorbei.
Die Schweizer Banken wollen ihre Verpflichtung zur Diskretion endgültig zu Grabe tragen. Gründe sind der jahrelange Druck aus den Ausland und die Angst vor einer Beschränkung des Marktzugangs nach Europa. Spezielle Schweizer Standards seien überholt, sagte der Präsident des Bankenverbandes, Patrick Odier. "Wir müssen stattdessen tun, was international üblich und verständlich ist", erklärte Odier. Auch den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten schloss Odier nicht aus, wenn er internationaler Standard wird.
In der Vergangenheit hätten die Banken mit der in der Schweiz zulässigen Annahme von unversteuerten Geldern aus dem Ausland einen Fehler gemacht, räumte Odier ein. "Dem Prinzip nachzuleben, dass alles was nicht verboten ist, erlaubt ist, hat sich als falsche Interpretation der Rahmenbedingungen herausgestellt". Die "misslichen Situationen und Lagen", in die sich die Banken mit der Annahme unversteuerter Auslandsgelder brachten, hätten sie sich weitgehend selbst zuzuschreiben, "weil wir falsch handelten und Fehlverhalten an den Tag legten", sagte Odier. "Diesen Umstand bedauere ich umso mehr, als dass wir der Reputation des gesamten Schweizer Finanzplatzes Schaden zugefügt haben".
Selbstanzeige-Programm schon tragbar
Das Selbstanzeige-Programm für Banken mit Geld amerikanischer Steuersünder, das die Schweiz und die USA in der vergangenen Woche vereinbarten, sei die einzige verbliebene Weg zur Lösung des Steuerstreits gewesen, sagte Odier. Wie hoch die Strafen ausfallen könnten, wisse der Verband nicht. Die Finanzmarktaufsicht Finma, die die Lage einzelner Banken kenne, habe aber versichert, dass das Programm für die Banken "im Allgemeinen" tragbar sei. Es könne aber "ein paar Ausnahmen" geben. Im US-Justizministerium hieß es kürzlich, die Strafen dürften insgesamt mindestens eine Milliarde Dollar betragen. Dazu kommt das, was die 14 Banken wie Credit Suisse und Bank Bär zahlen müssen, gegen die in den USA bereits Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung laufen.
Trotz der Diskussionen um das Bankgeheimnis und der Verfahren gegen Banken ist die Schweiz nach Verbandsangaben mit einem Marktanteil von 25 Prozent weiterhin Weltmarktführer im internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft für Reiche und Superreiche. Insgesamt verwalteten die Banken Ende 2012 Vermögen im Wert von 5565 Milliarden Franken (4500 Milliarden Euro). Gut 50 Prozent entfallen wie bisher schon auf reiche Leute aus dem Ausland. Nennenswerte Verschiebungen von ausländischen Kundengeldern in andere Länder habe es nicht gegeben, sagte Verbandsgeschäftsführer Claude-Alain Margelisch. Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt sei aber ein wesentlicher Wachstumsfaktor für die Banken, betonte Margelisch.
Quelle: n-tv.de , rts>
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9.9.2013: <FATCA-Abkommen: Parlament rückt Bank-Daten an USA raus> - Datenaustausch zwischen CH und "USA" ist abgesegnet
aus: 20 minuten online; 9.9.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/24728548
<Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem FACTA-Abkommen mit den USA zugestimmt. Damit gewährt die Schweiz den USA praktisch einen automatischen Datenaustausch.Die Schweiz gewährt den USA in Zukunft einen beinahe automatischen Informationsaustausch. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das Abkommen zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA genehmigt, das Banken zur Kooperation verpflichtet.
Vor kurzem erst haben sich die Schweiz und die USA auf eine Lösung für die unversteuerten Gelder der Vergangenheit geeinigt: Sie besiegelten den Steuerdeal, der Banken vor Anklagen in den USA bewahren soll. Nun ist auch das Regime für die Zukunft beschlossene Sache. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf pflegte zu sagen, es handle sich um eine Kröte, die es zu schlucken gelte. Das Parlament hat dies nun getan.
Mit FATCA («Foreign Account Tax Compliance Act») verpflichten die USA ausländische Banken dazu, Konten von US-Kunden ihren Steuerbehörden zu melden. Die Banken sind gezwungen, das Gesetz ab Mitte 2014 umzusetzen, sofern sie nicht faktisch vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Dies gilt unabhängig vom Abkommen zur Umsetzung.
Beinahe automatischer Informationsaustausch
Der Widerstand im Parlament hielt sich daher in Grenzen, auch wenn die Tatsache, dass FATCA den beinahe automatischen Informationsaustausch mit den USA bringt, vielen missfällt. FATCA sei eine Tatsache, ob es der Schweiz passe oder nicht, lautete der Tenor in den Räten.
Der Ständerat hatte dem Abkommen in der Sommersession fast oppositionslos zugestimmt. Im Nationalrat war der Widerstand am Montag etwas grösser. Die grosse Kammer hiess den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens schliesslich aber ebenfalls deutlich gut, mit 112 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen. Das Gesetz zur Umsetzung passierte mit 113 zu 50 Stimmen bei 20 Enthaltungen.
Souveränität gefährdet
Opposition gab es vor allem von rechter Seite: Die SVP beantragte, auf die Vorlage nicht einzutreten, weil damit ausländisches Steuerrecht übernommen würde. Hans Kaufmann (SVP/ZH) sprach von einem «Kolonialvertrag». Christoph Blocher (SVP/ZH) stellte fest, ein Nein sei die einzig richtige Antwort. «Ein Staat, der etwas auf sich gibt, macht so etwas nicht.» Die Souveränität dürfe nicht preisgegeben werden.
Auch die Vertreterinnen und Vertreter anderer Parteien drückten ihr Unbehagen aus. Kritisiert wurde etwa, dass keine Reziprozität vorgesehen ist. Der Imperialismus der USA mache sie wütend, sagte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG). Trotzdem sei das Abkommen nötig. Damit werde die Umsetzung von FATCA für die Finanzbranche nämlich einfacher.
Manche Redner zweifelten gar an der Ernsthaftigkeit des Widerstandes von rechts. «Wir könnten genau so gut aufs Debattieren verzichten, abstimmen und zusammen ein Bier trinken gehen», stellte Thomas Maier (GLP/ZH) fest. Die Schweiz könne sich der Umsetzung von FATCA nicht entziehen, ohne die Schweizer Banken erheblich zu benachteiligen. Und dies wolle niemand.
Gänzlich automatischer Informationsaustausch
Der Antrag der SVP wurde schliesslich mit 126 zu 50 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Chancenlos blieben auch andere Anträge, darunter jener der Grünen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser über ein anderes Modell zur Umsetzung verhandle - ein Modell mit gänzlich automatischem Informationsaustausch.
Die Schweiz hat ein Modell gewählt, mit welchem die Informationen nicht direkt zwischen den Steuerbehörden fliessen. Die Banken liefern Informationen zu US-Konten, auf deren Basis die US-Behörden dann via Amtshilfe an die gewünschten Kundendaten gelangen können.
Aus Sicht der Mehrheit ist das gewählte Modell derzeit das richtige, auch wenn sich abzeichnet, dass der automatische Informationsaustausch auf internationaler Ebene früher oder später zum Standard erklärt werden dürfte. Der Bundesrat habe zwar beschlossen, am internationalen Standard mitzuarbeiten, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Noch existiere dieser aber nicht. Für ein anderes Modell sei es daher zu früh.
Keine Schlaumeiereien mehr
Louis Schelbert (Grüne/LU) gab vergeblich zu bedenken, es sei nicht sinnvoll, eine Parallelstruktur aufzubauen, während die internationale Entwicklung auf den automatischen Informationsaustausch zusteuere. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) pflichtete ihm bei. Wer heute noch versuche, den automatischen Informationsaustausch zu bremsen, schade dem Finanzmarkt Schweiz, sagte sie. Einmal mehr wolle die Schweiz einen Sonderzug fahren. Die Schlaumeiereien müssten ein Ende haben.
Den Rückweisungsantrag der Grünen unterstützte die SP aber nicht. Sie wollte lediglich verlangen, dass der Bundesrat Verhandlungen zur Anpassung des FATCA-Abkommens aufnimmt, sobald er den automatischen Informationsaustausch zum Standard für die Schweiz erklärt hat. Dies lehnte der Rat aber ebenfalls ab.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte fest, dass niemand über FATCA glücklich sei. Das Abkommen sei aber wichtig, nicht zuletzt wegen der Ausnahmen. Von den neuen Pflichten für Finanzinstitute ausgenommen sind Sozialversicherungen, private Vorsorgeeinrichtungen, sowie Schadens- und Sachversicherungen. Banken mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht.
(sda)>
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18.10.2013: Finanzgesellschaft "Frey" gibt die Lizenz ab - und weiss nicht, wohin mit 2 Milliarden Franken
aus: Basler Zeitung online: Operation Bankschliessung; 18.10.2013;
http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Operation-Bankschliessung/story/25426920
Dass Banken ihre Lizenz bei der Finanzaufsichtsbehörde Finma zurückgeben, kommt gemäss Sprecher Tobias Lux gelegentlich vor. Hat eine Bank diesen Schritt vorgenommen, endet die Beaufsichtigung durch die Finma. Allerdings muss die Bank eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen, bis sie aufhören kann, eine Bank zu sein.Sie muss verschiedene Anspruchsgruppen zufriedenstellen und vor allem, sie muss das ihr anvertraute Geld loswerden, was Monate oder gar mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Die Kunden der Bank Frey werden sich nicht dagegen wehren können: Es gibt keine Pflicht für die Bank, für jemanden ein Konto zu führen.
Frey kann weiterexistieren
Die 2002 gegründete Bank, die mit etwa 30 Mitarbeitern 2 Milliarden Fr. Vermögen verwaltet, hatte am Donnerstagabend die Beendigung ihrer Banktätigkeit angekündigt. Die Firma sei finanziell aber gesund und werde nicht liquidiert, hiess es.
Die freiwillige Lizenzabgabe bewirke nicht zwingend auch gleich die Liquidation der Aktiengesellschaft, erklärte Bankenexperte Patrick Schwaller von der Beratungsfirma Ernst & Young am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Die Gesellschaft könne durchaus mit einem geänderten Zweck weiterbestehen.
«Derzeit erwägen denn auch einige kleinere Banken, die umfassende Banklizenz abzugeben und dann die Beratungstätigkeit für die Kunden als Vermögensverwalter oder regulierter Asset Manager weiterzuführen», sagt Schwaller. In so einem Falle müssen die Kunden eine weitere Bank als Depotbank haben.
Im Visier der US-Justiz
Die Bank Frey ist eine von 14 Banken, die wegen des Verdachts der Übernahme von Steuersünderkunden der UBS nach 2009 im Visier des Justizdepartements (Department of Justice, DoJ) in Washington stehen. Diese Banken können nicht an einem Ende August vorgestellten Programm des DoJ zur Bereinigung der Vergangenheit teilnehmen.
Sie müssen separat verhandeln. Wie der Fall der Bank Wegelin im Januar 2012 gezeigt hat, würde ein US-Klage gegen eine Bank diese in den Grundfesten erschüttern. Eine solche Bank läuft Gefahr, dass sie andere Banken als Geschäftspartner verliert und handlungsunfähig wird.
Kunden müssen clean sein
Die US-Kunden kann die Bank allerdings nicht so einfach loswerden. Viele Steuersünder dürften auf so genannten Abschleicher-Listen figurieren und den amerikanischen Behörden bekannt sein. Eine Bank Frey etwa kann diese Kunden aber erst ziehen lassen, wenn diese ihre Angelegenheiten mit dem US-Fiskus geregelt haben.
Erst dann finden diese Kunden eine neue Bank, bei er sie ihr Geld sicher aufbewahren können. Die Bank Wegelin, die Anfang 2012 unter dem Eindruck drohender Klagen aus den USA zerbrochen war, hat ihr ausseramerikanisches Geschäft an die Raiffeisengruppe verkauft und ihre US-Kunden schrittweise an andere Banken abgegeben.
Die US-Kunden könnten über die Zukunft der Bank Frey entscheiden. Ob die Bank Frey in die Rolle eines Vermögensverwalters ohne Banklizenz schlüpfen könnte, hängt auch davon ab, wie viele US-Personen mit Steuerdelikten sie unter all ihren Klienten hat.
Frey kann auch versuchen, Kundenportfolios an andere Banken zu verkaufen. Bei den amerikanischen Kunden, die noch in Verfahren hängen, geht dies allerdings nicht: Keine andere Bank würde sie übernehmen.
Schwieriges Umfeld
Der US-Druck hat der Bank Frey schwer zugesetzt. Für den Genfer Wirtschaftsanwalt Carlo Lombardini befindet sich Frey aber ohnehin in einer schwierigen Lage. Eine so kleine Bank habe keine Chance, selbständig zu überleben, ob mit oder ohne amerikanischen Kunden.
Die Kleininstitute müssen die seit der Finanz- und Steuerkrise schärfer gewordenen Regulierungsanforderungen personell und finanziell bewältigen. Eine Bank braucht für jeden Markt eigene Experten in Aufsichts- und Steuerfragen, was einen enormen Aufwand darstellt. Aus diesem Grund hat selbst die Grossbank Credit Suisse vor kurzem ihren Rückzug aus einigen Ländern angekündigt.
Zudem verlangt die Vermögensverwaltung ausgeklügelte und aufwendige Informatiksysteme. Dazu sind auch kleine Banken der Gefahr von Datenklau ausgesetzt, somit müssen sie in Sicherheitssysteme investieren.
Die kritische Grösse zu definieren, ist nicht einfach. Für eine allgemeine, internationale Vermögensverwaltung braucht es laut Branchenkreisen mindestens drei bis vier Milliarden Fr. an anvertrauten Geldern. Überleben kann ein Kleinst-Vermögensverwalter aber dann, wenn er sich auch bestimmte Märkte, Kunden und Produkte beschränkt. (sda)>
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