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10a. Schweizer "Justiz"-Terror: generelle Angaben

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010 / 2014)


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Das Beispiel der Staatsanwaltschaft Basel - kein Hort der Gerechtigkeit, sondern ein Ort des Terrors (1994-2010)
Das Gebäude der
                                    Staatsanwaltschaft Basel-Stadt an
                                    der Binningerstrasse 21, wo der
                                    falscher Erste Staatsanwalt Thomas
                                    Hug als Doppel-Mafioso 1994-2010
                                    "gewirkt" hat...
Das Gebäude der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt an der Binningerstrasse 21, wo der falscher Erste Staatsanwalt Thomas Hug als Doppel-Mafioso 1994-2010 "gewirkt" hat...

Der Text unter dem Foto ist der offizielle Text der Webseite der Staatsanwaltschaft. Es fehlt im offiziellen Text natürlich der Hinweis, was die Staatsanwaltschaft wirlich macht, also, dass der Erste Staatsanwalt Thomas Hug
-- gewisse Untersuchungen je nach seinem Gutdünken blockieren kann und seine Mafia und gewisse Geldwäscher schützen kann
-- jegliches Verfahren abschmettern und nicht zu lassen kann,
-- oder wenn er ein Verfahren zulässt, kann er mit Erpressungen Staatsanwälte und Richterpersonen zu gewissen Entscheidungen manipulieren und dann über die Justizopfer lachen - das ist real.

Das heisst, eine Staatsanwaltschaft - das gilt für die ganze Welt - ist sehr oft eher eine Manipulations- und Trickser-Gesellschaft und sicher kein Haus, wo das Gesetz gilt und neutral auf alle Seiten ermittelt wird.

Die Basler Staatsanwaltschaft ist speziell beeinflusst von Mafia-Gruppen, vom illegalen Geheimdienst P26/P27 von Helmut Hubacher (SP) und von seinen Kamptruppen antifa und akdh, sowie von der Rassistengruppe um Rudolf Steiner, der in Basel-Stadt gleich zwei Steiner-Schulen für die Ausbildung von "Vollmenschen" hat. Deswegen wurde u.a. eine ganze Gruppe von Pionier-Historikern durch die Balser Staatsanwaltschaft quasi "vernichtet", die nicht als "Menschen" angesehen wurden, weil sie neue Daten über die jüdische Geschichte präsentierten, die die Stawa Basel unter Hug mit dem Proleten-Führer Hubacher (SP) und seinen Kamptruppen nicht sehen wollte (antifa, akdh, Steiner-Rassisten) - und die Untersuchungsbeamten müssen dann jeweils "mitmachen" oder sie verlieren ihren Job. Die Stawa Basel hat dann noch das Geld, ihre Propaganda in der ganzen Welt zu verbreiten, denn Ospels Schwarzkonten in der UBS AG sind ja milliardenschwer, oder dann bezahlt alles schön der Steuerzahler - praktisches System!

Ausserdem hat die Staatsanwaltschaft auf die "Politik" und auf die Aktienkurse Rücksicht zu nehmen, weil die Politiker meistens Aktienpakete besitzen und die Stawa nicht den Politikern oder den Pensionskassen schaden möchte. Deswegen haben auch Klagen gegen gesundheitsschädliche Medikamente oder "Medizinprodukte" wie Amalgam keine Chance in der Basler Stawa.

Basler Staatsanwaltschaft = Ort der Ungerechtigkeit und Geisteskrankheit, nebst dem Drogenhandel und Waffenhandel von Herrn Hug als falscher Erster Staatsanwalt 1994-2010... - 100e von Justizopfern! Das gilt für viele Staatsanwaltschaften in der ganzen Welt - so ist die ganz "normale", kriminell-pädophile Drogen-Waffen-Menschenhandel-Mafia-Welt der internationalen Justiz.




Konkrete Beispiele der kriminellen Machenschaften der schweizer Justiz

Hier sind Beispiele, wie die schweizer Justiz systematisch Menschen kriminalisiert:

-- durch willkürliche Kombination von Fällen vollziehen die Staatsanwälte und Richter in der Schweiz regelmässig einen Terror gegen Angeklagte in Angelegenheiten, die gar nicht zusammengehören. Die schweizer Staatsanwälte und Richter haben mit dieser Nazi-Methode der willkürlichen Kombination von Fällen einen Spass daran, Leute zu kriminalisieren

-- kriminelle Staatsanwälte und Richter beschliessen zu glauben, was ihnen passt, und sie verweigern in wichtigen Teilen die Weiterbildung oder die Kenntnisnahme von Fakten

-- Staatsanwalt Voser in Basel rechtfertigt z.B. das Amalgam, das die Menschen vergiftet, und Staatsanwalt Ammann in Basel rechtfertigt die Behauptung des Rassisten Rudolf Steiner, dass es "Vollmenschen" gibt

-- Manöver der schweizer "Justiz", bei kritisierten Werken ganze Teile zu unterschlagen, oder zu behaupten, dass Fussnoten nicht gelten würden, oder zu behaupten, dass ein ganzes Werk "unwissenschaftlich" sei, oder dass nur mit "vermeintlichen Beweisen" gearbeitet würde, ist in der schweizer "Justiz" normal

-- die schweizer "Justiz" macht Justiz, wie wenn es ein Fussballspiel wäre, ohne genaue Faktenaufnahme, ohne logische Entscheide, und so profilieren sich die Richter und stellen sich als "der Stärkere" dar, auch wenn alle Fakten dagegensprechen, und dies passiert mit einem Dr.-Titel und mit einem fünfstelligen Monatslohn. Es ist ein Graus...

-- mit einem Betreibungsterror kann jedermann / jederfrau in der Schweiz Menschen aus dem sozialen System hinausdrängen und eine Wohnungssuche erschweren bzw. verunmöglichen

-- die schweizer "Justiz" nimmt jeden Krieg in Kauf, so dass die Leute das Geld in die Schweiz tragen. Banken, die Kriege finanzieren oder die Beihilfe zur Finanzierung von Staaten leisten, die Kriege führen ("USA" etc.), werden in der Schweiz nicht verboten

-- die schweizer Justiz begünstigt systematisch die Inhaber von schweizer Pässen. Ein Ausländer hat gegen einen Schweizer vor Gericht kaum eine Chance. Für Schweizer wird in der schweizer Justiz gelogen, dass sich die Balken biegen, und es wird so viel Schuld wie möglich dem Ausländer auferlegt

-- und die am wenigsten gebildeten Schweizer arbeiten oft noch für den Geheimdienst, wobei in der Schweiz sogar illegale Geheimdienste existieren, die von der Justiz geduldet werden (Geheimdienste des kriminellen Helmut Hubacher-Hungerbühler P26/P27)

-- die schweizer "Justiz" ist systematisch mit grossen Mafia-Gruppen, Logen und mit Geheimclubs der "hohen Politik" verbunden

-- die schweizer "Justiz" lässt falsche Richter auftreten (Fall Palomino 2007) und Unterschriften bei Urteilen fälschen, die schon "vorgedruckt" sind - auch im Fall Adaboli ist der Richter nicht auffindbar, der gemäss den Medien über Adaboli geurteilt haben soll

Man sieht, in der schweizer Justiz kann von Neutralität KEINE Rede sein, sondern in der Schweiz herrscht eine Tendenzjustiz, die dem Land NICHT dient, sondern es zerstört.




Basler Zeitung online, Logo

4.4.2017: Kriminelle Justiz in Basel "verfälscht" Polizeirapporte, um Leute zu bestrafen
Die wertlosen Polizeirapporte: Wie die Basler Strafverfolgungsbehörden Aussagen zurechtbiegen, um Porsche-Fahrer T. zu bestrafen
http://bazonline.ch/basel/stadt/die-wertlosen-polizeirapporte/story/10061531




CS-Aktionär hat wegen der UBS aG 140.000 Franken Verlust am 7.10.2025: und der Staat haftet nicht - meint die Freimaurer-Justiz in Lausanne:
CS-Aktionär: Bundesgericht weist Klage nach UBS-Übernahme ab
https://www.nau.ch/news/schweiz/cs-aktionar-bundesgericht-weist-klage-nach-ubs-ubernahme-ab-67052232

Gerrit Fredrich - Lausanne - Das Bundesgericht lehnte die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund wegen der UBS-Übernahme ab. Der Kläger forderte 140'000 Franken Schadenersatz.

Das Bundesgericht hat am Dienstag die Klage eines CS-Aktionärs gegen den Bund abgewiesen. Es ging um die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS.

Der Kläger forderte rund 140'000 Franken Schadenersatz von staatlicher Seite. Er hatte vergangenen März beim Übergang seiner Aktien auf UBS-Anteile hohe Verluste erlitten, berichtet «Swissinfo».

Aktionär spricht von Rechtswidrigkeit – Bundesgericht widerspricht

Der Aktionär beklagte, der Bund habe durch die Notverordnung rechtswidrig gehandelt. Er sah seine Eigentumsrechte verletzt und sprach von willkürlichem Vorgehen, berichtete das «SRF».

Das Bundesgericht hingegen befand, dass die Massnahmen rechtens waren. Es verwies darauf, dass der Marktwert der Aktien entscheidend gewesen sei. Staatliche Übergriffe sah das Gericht nicht.

Weitere Verfahren laufen noch

Neben dem Fall einzelner Aktionäre regt sich an den Handelsgerichten aufgrund der Übernahme Widerstand. Über 5'000 ehemalige CS-Aktionäre verlangen höhere Entschädigungen von der UBS, so die «Handelszeitung».

Die Sammelklagen beziehen sich auf den angeblich zu tiefen Übernahmepreis der Credit Suisse. Die Verfahren dauern an und sind noch nicht abgeschlossen, wie das «SRF» berichtet.

Risiken für Aktionäre sind Teil des Aktienmarkts

Generell sieht die Rechtsprechung Kursverluste als typisches Risiko von Aktienanlagen an. Eine direkte Verantwortung des Bundes wird nicht angenommen.

Diese zweite Abweisung einer Staatshaftungsklage unterstreicht den schwierigen Weg für Aktionäre. Die Entscheidungen folgen klarer Expertise und Jurisprudenz gegen staatliche Entschädigungsklagen.





Bundesgericht Lausanne (Schweiz) am 18.9.2026: stützt den Impfzwang - und das ist HOCHKRIMINELL:
Wenn der Arbeitgeber über den Körper entscheidet

Das Bundesgericht erklärt die Kündigung zweier Swiss-Mitarbeiterinnen wegen verweigerter Covid-Impfung für zulässig. Kritiker wie die Organisation ABF Schweiz sehen darin einen gefährlichen Präzedenzfall.


https://transition-news.org/wenn-der-arbeitgeber-uber-den-korper-entscheidet

Die beiden Urteile des Schweizer Bundesgerichts vom 27. Mai und 30. Juni 2026 werfen eine grundsätzliche Frage auf, wie die Organisation Aktionsbündnis Freie Schweiz (ABF Schweiz) in einer Medienmitteilung diese Woche schreibt. Wie weit darf das Weisungsrecht eines privaten Arbeitgebers reichen, wenn eine Anordnung unmittelbar in die körperliche Integrität seiner Angestellten eingreift?

Im konkreten Fall ging es um zwei ehemalige Flight Attendants der Swiss, die sich dem während Corona eingeführten Covid-Impfobligatorium widersetzt hatten und denen daraufhin gekündigt wurde. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen und erachtete die Kündigungen als rechtmäßig. Es gewichtete insbesondere die damalige betriebliche Situation, die internationalen Einreisebestimmungen und die Notwendigkeit einer möglichst flexiblen Einsatzplanung hoch.

Gerade diese Interessenabwägung ist der Kern der Kritik. Denn damit wird eine rote Linie berührt: Darf die wirtschaftliche und organisatorische Funktionsfähigkeit eines Unternehmens schwerer wiegen als die persönliche Entscheidung eines Arbeitnehmers, eine medizinische Behandlung abzulehnen?

Das Bundesgericht beantwortet diese Frage im konkreten Fall mit Ja. Es hält fest, dass Arbeitnehmer mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrags einen Teil ihrer Persönlichkeitsrechte zugunsten der betrieblichen Organisation einschränken. Weisungen des Arbeitgebers müssen allerdings betrieblich notwendig und verhältnismäßig sein und finden ihre Grenze am Persönlichkeitsrecht.

Besonders brisant ist die Argumentation zur körperlichen Unversehrtheit. Das Gericht anerkennt zwar ausdrücklich, dass eine Impfpflicht in die körperliche Integrität und persönliche Freiheit eingreift. Gleichzeitig bezeichnet es die Beeinträchtigung durch eine Impfung nach seiner bisherigen Rechtsprechung als relativ gering. Selbst für den Fall, dass wegen fehlender Langzeiterfahrungen ein schwererer Eingriff angenommen würde, gelangte das Gericht zum Schluss, dass das Interesse der Swiss an der Aufrechterhaltung des Flugbetriebs überwiegen könne.

Genau hier setzt die fundamentale Kritik an. Denn eine Kündigungsandrohung lässt die Entscheidung, sich impfen zu lassen oder nicht, nur noch bedingt als freie persönliche Entscheidung erscheinen. Wer zwischen einem medizinischen Eingriff und dem Verlust des Arbeitsplatzes wählen muss, steht unter einem erheblichen wirtschaftlichen Druck.

Das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) wertet die Urteile deshalb als gefährlichen Präzedenzfall. Aus Sicht der Kritiker werde damit das Tor für betriebliche Impfobligatorien weiter geöffnet. Ihre Befürchtung: Was im Ausnahmezustand der «Pandemie» für Flugpersonal akzeptiert wurde, könnte künftig als Argumentationsgrundlage für andere Branchen und andere medizinische Maßnahmen dienen.

Dabei ist eine wichtige Differenzierung notwendig. Das Bundesgericht hat keinen allgemeinen Freipass für beliebige medizinische Eingriffe durch Arbeitgeber geschaffen. Es betont vielmehr, dass Weisungen am Persönlichkeitsrecht und am Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen sind und sich auf das betrieblich Notwendige beschränken müssen.

Doch genau diese Schranke wird aus Sicht der Kritiker zum entscheidenden Problem: Wer bestimmt, wann eine medizinische Maßnahme tatsächlich «betrieblich notwendig» ist? Und wie hoch muss die Beweislast für deren Nutzen und Risiken sein?

Die Klägerinnen hatten unter anderem argumentiert, dass die Impfpflicht für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nicht zwingend gewesen sei und alternative Lösungen möglich gewesen wären. Das Bundesgericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es verwies auf die damals wechselnden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verschiedener Staaten, den hohen organisatorischen Aufwand und die Gefahr von Flugausfällen bei zu wenig einsetzbarem Personal. Dass andere Fluggesellschaften teilweise auf eine Impfpflicht verzichteten, ändere daran nichts.

Auch die Kritik am damaligen Zulassungsstatus der Impfstoffe überzeugte das Gericht nicht. Die Vorinstanzen hatten berücksichtigt, dass die Impfstoffe neuartig waren; entscheidend war für das Gericht jedoch, dass sie zugelassen waren und sich der Arbeitgeber auf die Empfehlungen der zuständigen Behörden stützen durfte. Die Behauptung, es habe sich rechtlich um nicht zugelassene «Produkte im Versuchsstadium» gehandelt, wurde damit gerade nicht zur Grundlage des Urteils.

Das macht die Angelegenheit nicht weniger grundsätzlich. Im Gegenteil: Die eigentliche Sprengkraft liegt darin, dass das Bundesgericht selbst für den hypothetischen Fall eines schwereren Eingriffs in die persönliche Freiheit die betrieblichen Interessen höher gewichten würde, sofern die Voraussetzungen des konkreten Falles erfüllt sind.

Damit verschiebt sich die Perspektive. Nicht mehr nur die Frage, ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist, steht im Zentrum, sondern die Frage, welche Macht ein Arbeitgeber über die körperliche Selbstbestimmung seiner Beschäftigten besitzen darf.

Das ist eine Debatte, die weit über die Swiss und die Coronazeit hinausreicht. Medizinische Behandlungen unterscheiden sich von gewöhnlichen Arbeitsanweisungen fundamental. Ein Arbeitgeber kann Arbeitsabläufe bestimmen, Sicherheitsvorschriften erlassen oder Kleidung vorschreiben. Bei einem medizinischen Eingriff aber geht es um den eigenen Körper.

Gerade deshalb ist die gesellschaftliche und rechtspolitische Diskussion über die Reichweite betrieblicher Weisungen noch lange nicht beendet. Die entscheidende Frage lautet: Wo endet die vertragliche Treuepflicht – und wo beginnt eine körperliche Selbstbestimmung, über die auch ein Arbeitgeber nicht verfügen darf?

Die beiden Urteile liefern darauf eine Antwort für einen konkreten Pandemie- und Arbeitsrechtsfall. Ob diese Antwort auch für künftige Krisen und andere medizinische Maßnahmen tragfähig ist, dürfte eine der heikelsten Fragen sein, die aus der «Pandemie»-Zeit zurückbleiben.

Kommentar von Transition News

Dass das Bundesgerichtsurteil so lauten würde, war zu erwarten. Schweizer Gerichte entscheiden traditionell sehr oft zugunsten des Spielraums des Arbeitgebers. Allerdings wurde hier entschieden, ein Grundrecht, in diesem Fall körperliche Unversehrtheit, in seinem Kern einzuschränken. Das geht nicht. Grundrechte sind ihrer Natur nach Rechte, die einem zustehen, die nicht verhandelbar sind und auch vom Arbeitgeber akzeptiert werden müssen.

Grundrechte dürfen mit einem referendumspflichtigen Bundesgesetz eingeschränkt werden, die Militärpflicht für Männer ist ein solcher Fall, aber ihr Kerngehalt ist unantastbar. Genau das wurde durch das Bundesgericht mit Füßen getreten. Durch die Grundrechtsinitiative könnte diese Schieflage in der Schweiz korrigiert werden.

Wie würde wohl das Urteil in einem komplett hypothetischen Fall lauten, wenn eine Fluggesellschaft keine geouteten Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft beschäftigen möchte, aus Furcht, diese nicht auf Routen in Länder einsetzen zu können, wo Homosexualität illegal ist? Es würde wohl ganz anders ausfallen. Und deshalb ist das hier besprochene Urteil auch ein Kind seiner Zeit, ein Kind der Spaltung der Gesellschaft und des rabiaten Vorgehens gegen Ungeimpfte.





Asoziale Schweiz: wieder ein Beispiel:

Kriminelle schweizer Justiz am 19.9.2026: Impfpflicht kann jeder Boss verfügen - sagt das Bundesgericht Lausanne - Grundrecht gilt nicht, sondern die Erpressung:
Schweizer Bundesgericht ebnet Weg für privatrechtliche Impfpflicht
https://t.me/bitteltv/41538

Kontrafunk-Redaktor Philipp Gut berichtet im Abendjournal darüber, wie in der Schweiz der problematische Umgang mit Ungeimpften im Nachhinein gerichtlich legitimiert wird. Das höchste Gericht des Landes habe den Weg für eine privatrechtliche Impfpflicht geebnet und damit ein Grundrecht ausgehebelt.

Der Beitrag ist in der Sendung „18/20: Das Abendjournal“ vom 17. September nachzuhören.

👉 Quelle 1 https://t.co/pyeaBkJKUG
👉 Quelle 2 https://t.co/MW0XnfJHgy






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