Kriminelle in der Schweiz: Meldungen 07
(ab 1.3.2026)
Kriminelle Firmen in der
Schweiz:
-- ACHTUNG: Inkassofirma Arvato Infoscore aus
Schlieren (ZH) wird schon aktiv, bevor überhaupt eine
Mahnung verschickt wurde (!)
-- ACHTUNG: Inkassofirma "intrum" aus
Schwerzenbach ERFINDET Rechnungen mit Leuten und
Wohnorten, die GAR NICHT STIMMEN (!)
Kriminelle Schweizer:
UNGLAUBLICH am 4.3.2026: Schweizer Zoll ist in Weil am
Rhein NICHT MEHR DA - aber im Tram schon!
von Michael Palomino NIE IMPFEN am 4.3.2026
Zollamt Weil-Friedlingen beim Einkaufszentrum
ist NICHT BESETZT - KEINE Kontrollen - 2x so passiert!
— am 26.2.2026 um 14:30 Uhr
— am 2.3.2026 um 9:40 Uhr
Streiken die schweizer Zöllner?
Oder haben die schweizer Zöllner die Anweisung von der
schweizer Verräterregierung (die Verräter Jans und Parmelin)
erhalten, nicht mehr zu arbeiten???
Gruss
💪🔔🌻
Update 4.3.2026:
— wieder alles leer am Zoll Weil-Friedlingen, ausser im
Tram: Das Tram wird 2mal kontrolliert, bei der Hinfahrt UND
bei der Rückfahrt
— Komisch Herr Jans: Das Tram mit wenigen Passagieren wird
kontrolliert, aber alle Autos nicht.
— ein CH-Zöllner im Tram: Ja, die Zollstation wird aus
Kostengründen nicht mehr besetzt + Einreisestempel gibt es
nur noch an den grossen Flughäfen
— also Herr Jans, das ist doch irgendwie die falsche Taktik.
Grenzen eines Landes sind ZU MARKIEREN + manche Leute
brauchen wirklich an der Grenze einen Stempel, für
Menschen oder Tiere!
Scheinbar hat Herr Jans KEINE AHNUNG vom Leben...
Gruss
💪🔔☃️
Zusatz:
UNGLAUBLICH:
Bundesamt für Grenz- und Zollsicherheit
https://www.bazg.admin.ch/de/kontakt-und-oeffnungszeiten-zoll-dienststellen
Die Webseite springt nach 1 Sekunde auf Code 550???
Gruss
💪🔔☃️
Kanton Aargau gegen Kinder am 7.3.2026:
einfach nur HOCHKRIMINELL: Kinderverbot in Aarauer Café:
Regierung sieht keine Diskriminierung
https://www.nau.ch/politik/regional/kinderverbot-in-aarauer-cafe-regierung-sieht-keine-diskriminierung-67102496
Private Gastronomen dürfen Kindern den Zutritt zu ihren
Lokalen verweigern. Die Wirtschaftsfreiheit der Wirte hat
nach Einschätzung
https://www.nau.ch/politik/regional/kinderverbot-in-aarauer-cafe-regierung-sieht-keine-diskriminierung-67102496
Nau
(https://www.nau.ch/politik/regional/kinderverbot-in-aarauer-cafe-regierung-sieht-keine-diskriminierung-67102496)
Kinderverbot in Aarauer Café: Regierung sieht keine
Diskriminierung
Private Gastronomen dürfen Kindern den Zutritt zu ihren
Lokalen verweigern. Die Wirtschaftsfreiheit der Wirte hat
nach Einschätzung
Schokoladenfirma Lindt = krimineller Roiber:
Kriminelle Mondpreise von schweizer Firma
Lindt im 4R am 10.3.2026: Schokoladenfirma Lindt zockt
Deutschland mit 8,99 Euro pro goldigen Osterhaasen ab: Deutsche schäumen wegen Lindts Osterhasen-Preisen: «Nicht
ganz dicht»
https://www.nau.ch/news/schweiz/lindt-deutsche-schaumen-wegen-osterhasen-preisen-67103519
Riccardo Schmidlin -- Alle Jahre wieder hoppelt der
Goldhase von Lindt zu Ostern in die Münder. Für viele
Deutsche hat der Preis aber die Schmerzgrenze
überschritten.
In Deutschland rasselt es hässige
Kommentare wegen Lindts Goldhasen-Preisen.
Dort kostet er 8.99 Euro – umgerechnet
8.10 Franken.
In der Schweiz ist der süsse
Gaumenschmaus sogar 22 Prozent teurer.
Deutsche wittern «Abzocke»
Ein User stänkert auf der Plattform Threads in Richtung
Lindt: «Ihr seid doch nicht ganz dicht?»
8.99 Euro (umgerechnet 8.10 Franken) kostet der 200 Gramm
schwere Schoggihase von Lindt. «Die Hälfte bleibt deswegen
stehen und wird dann nach Ostern mit 70 Prozent Rabatt
verscherbelt», vermutet er.
Und der User legt nach: «Wer die kauft, hat wirklich die
Kontrolle über sein Leben verloren und sollte zwingend seine
Zurechnungsfähigkeit überprüfen lassen.» Krawumm!
Über 1000 wütende Deutsche stimmen in den Hasen-Hass ein:
«Abzocke», «unverschämt solche Preise», «abartig» und «blöde
Schokohasen».
===
Kriminelle Schweizer mit Mondpreisen:
Schweizer Logik bei der Schokoladenfabrik
Lindt am 10.3.2026: Kakaopreise sinken - aber die Preise
für Osterhasen steigen: Goldhasen teurer als letzte Ostern: So rechtfertigt
Lindt-Chef Adalbert Lechner die hohen Schoggi-Preise
https://www.blick.ch/wirtschaft/goldhasen-teurer-als-letzte-ostern-so-rechtfertigt-lindt-chef-adalbert-lechner-die-hohen-schoggi-preise-id21769296.html
Milena Kälin -- Redaktorin Wirtschaft
-- Für alle Schoggi-Liebhaber gibt es vor
den Ostern leider keine guten Neuigkeiten: Lindt wird die
Preise trotz tieferer Kosten für Kakao nicht senken. CEO
Adalbert Lechner erklärt, weshalb es dafür noch zu früh
ist.
Kakao-Preise fielen 2025 stark, Lindt senkt Preise vorerst
nicht
Trotz 60 % niedrigeren Kakao-Kosten blieb Lindt-Gewinn hoch:
726,6 Mio. CHF
Schoggi-Preise stiegen 2025 um 19 %, Volumen erstmals
gesunken
Die Kakao-Preise sind letztes Jahr an der Börse deutlich
gesunken: Eine Tonne Kakaobohnen kostet rund 65 Prozent
weniger als noch vor einem Jahr. Im Detailhandel sind die
Schoggi-Preise bei Lidl, Migros und Denner bereits gefallen.
Doch wie sieht es bei der Premium-Marke Lindt & Sprüngli
aus?
«Es ist noch viel zu früh, um über mögliche Preissenkungen
zu diskutieren», sagt Lindt-Chef Adalbert Lechner (64) an
der Jahresmedienkonferenz vom Dienstag. Auffällig: Der
Schoggi-Hersteller verdiente 2025 an den angehobenen Preisen
sehr gut. Der Gewinn stieg um 8,1 Prozent auf 726,6
Millionen Franken. Ein Zückerli gabs auch für die Aktionäre:
Die Dividende klettert zum 30. Mal in Folge – auf 1800
Franken je Aktie. Nur Konsumentinnen und Konsumenten gehen
leer aus.
Diese Ostern lässt sich Lindt den Schoggi-Hasen vergolden.
Dieser kostet deutlich mehr als im Vorjahr. Der Grund: Lindt
hat die Preise 2025 erst nach Ostern im Schnitt um 19
Prozent angehoben. Die Preisänderungen sind deswegen bei den
Goldhasen erst dieses Jahr spürbar.
Volle Kakao-Lager
Das Problem: Die Kakao-Lager von Lindt sind noch voll. «Wir
kaufen Kakaobohnen für jeweils 12 bis 15 Monate ein»,
erklärt der Chef. Von den gesunkenen Rohstoffpreisen merkt
der Schokoladenproduzent darum noch nichts. Die
Schoggi-Hasen wurden alle noch mit teurem Kakao gegossen.
Die Rohstoffpreise von beispielsweise Zucker und Haselnüssen
seien nach wie vor höher als üblich.
Hinzu kommen neue Unsicherheiten wegen des Ausbruchs des
Krieges in Iran: Der Hersteller aus Kilchberg ZH befürchtet
steigende Energie- und Transportkosten. «Zudem werden die
asiatischen Touristen fehlen, die sehr gute Kunden unserer
Flagship-Stores sind», erklärt Lechner.
2025 nahmen die Kundinnen und Kunden Lindt die
Preiserhöhungen aber zum ersten Mal übel. Nach
Preiserhöhungen von über 40 Prozent in den letzte vier
Jahren ist das verkaufte Volumen erstmals gesunken. Lindt
rechnet auch dieses Jahr mit etwas weniger Verkäufen.
Lechner macht ein bisschen Hoffnung: «Im Herbst werden wir
entscheiden, ob Preissenkungen möglich sind.» So soll eine
erneute Flaute im Weihnachtsgeschäft verhindert werden.
Kriminelle Schweizer:
11.3.2026: Der Täter ist in 50% der Fälle
immer der Chef: Fall in Luzern bei der SVP Herr Dieter
Haller: Parteigeld veruntreut: Luzerner Ex-SVP-Präsi: «Habe
falsch gehandelt»
https://www.nau.ch/politik/regional/ex-prasident-der-svp-stadt-luzern-wegen-veruntreuung-vor-gericht-67104629
Keystone-SDA Regional -- Luzern -- Der Luzerner
Ex-SVP-Präsident Dieter Haller hat vor dem Bezirksgericht
Luzern Reue gezeigt. Veruntreuung sei es allerdings nicht
gewesen, was er im Juli 2023 mit den 25'000 Franken aus
der Parteikasse gemacht hat. Das Urteil steht noch aus.
Haller gab vor Gericht zu, den Betrag am 10. Juli 2023 vom
Parteikonto der SVP Stadt Luzern auf sein Privatkonto
überwiesen zu haben. Von dort verschob er es weiter auf sein
Geschäftskonto und beglich damit eine Rechnung der Suva über
24'783,60 Franken. Dafür war bereits eine letzte
Zahlungsaufforderung mit Betreibungsandrohung bei ihm
eingegangen. Eine Woche später überwies er die 25'000
Franken zurück auf das Parteikonto. Nachdem der Vorfall 2024
durch ein anderes Parteimitglied publik wurde, trat Haller
von seinen politischen Ämtern zurück.
Die folgenschwere Zahlung war mit dem Vermerk «Spendenkonto
Dieter Haller» versehen, was der vor Gericht ebenfalls
befragte Kassier der SVP bestätigte. Ihm war die fragliche
Transaktion damals zwei Tage nach ihrem Vollzug aufgefallen.
Einer Spende im Wahlkampf entsprach sie nicht – das Geld
brauchte Haller für die Begleichung der Rechnung, was der
Beschuldigte nicht bestritt. Warum er diesen Vermerk
anfügte, daran könne er sich nicht erinnern, so Haller. Es
sei eine hektische Zeit gewesen damals: «Ich war auswärts
bei Kunden, bei Veranstaltungen, rannte kurz ins Büro»,
sagte er vor Gericht. Der damals amtierende Kantonsrat
kandidierte zu der Zeit sowohl für den Nationalrat als auch
für den Ständerat. «Ich hatte den Überblick verloren»,
räumte er in der Befragung ein.
Doch sei er sich sicher gewesen, eine Rückzahlung rasch
vornehmen zu können und habe dies beabsichtigt. Denn bei
seinem Unternehmen Haller Works, das Temporär-Regiearbeit
und Feststellenvermittlungen anbietet, seien Zahlungen von
zuverlässigen Schuldnern ausgestanden. «Stündlich» habe er
damit gerechnet, diese Zahlungen zu erhalten. Doch sei ein
regelmässiger Kunde für einmal im Verzug gewesen.
Hallers Verteidiger plädierte auf Freispruch. Beim Vorfall
sei der SVP kein Schaden entstanden. Die Rückzahlung habe
Haller «innert weniger Arbeitstage» vorgenommen. Der Betrag
sei jederzeit durch die Bankguthaben Hallers sowie dessen
Ehefrau abgesichert gewesen. Über verschiedene Bankkonten
verteilt, seien genug liquide Mittel da gewesen, um die
Rücküberweisung zu tätigen. Nur sei die Zusammenführung
dieser Konten nicht so schnell möglich gewesen, um die
Zahlung an die Suva rechtzeitig selbst vornehmen zu können.
Damit widersprach der Verteidiger den Angaben der
Staatsanwaltschaft. Im Strafbefehl hielt die
Staatsanwaltschaft fest, zum Zeitpunkt der ersten
Überweisung habe der Kontostand des privaten und des
geschäftlichen Kontos von Dieter Haller «praktisch auf Null»
gelegen. Sie hatte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je
130 Franken verhängt. Die Probezeit sollte zwei Jahre
betragen. Zusätzlich sprach sie eine Busse von 2600 Franken.
Auch die Verfahrenskosten von 560 Franken sollte Haller
übernehmen. Dagegen erhob der Beschuldigte Einspruch.
Seine Ehefrau habe Haller vor der Rückzahlung mit 6000
Franken unterstützt, hiess es im Strafbefehl weiter. Dies
gab Haller zu. Doch sein Verteidiger argumentierte, selbst
ohne diese Unterstützung sei Haller am 17. Juli 2023 dank
der Schuldensbegleichung seiner Kunden zur Rückzahlung fähig
gewesen. Die Rückerstattung sei letztlich zeitnah erfolgt,
eine unrechtmässige Bereicherung liege nicht vor.
Während der Befragung sagte Haller: «Es wäre besser und
korrekter gewesen, wenn ich innerhalb der Partei jemanden
gefragt hätte.» Das sei ganz klar. Sein Verteidiger
argumentierte: «Blosse Pflichtverletzung ohne
Vermögensschäden sind nicht strafbar.»
Die Einzelrichterin stellte ein Urteil «in den kommenden
Tagen» in Aussicht. Auf Wunsch der Verteidigung wird es
schriftlich eröffnet.
===
Kerzers (Schweiz) am 11.3.2026: Krimineller
Schweizer hat Postauto in Brand gesteckt - 6facher
Mord+Selbstmord: Tödlicher Postauto-Brand wurde durch Schweizer mutwillig
verursacht
https://www.nau.ch/news/schweiz/todlicher-postauto-brand-wurde-durch-schweizer-mutwillig-verursacht-67104624
Keystone-SDA -- Murten -- Beim Postautobrand am
Dienstagabend in Kerzers FR handelt es sich gemäss ersten
Erkenntnissen der Polizei um eine «vorsätzliche Tat ohne
ideologisches Motiv». Der verstorbene Täter war
demnach ein «psychisch instabiler» Schweizer und im Kanton
Bern wohnhaft.
Das gab die Freiburger Kantonspolizei am Mittwoch in
Granges-Paccot FR vor den Medien bekannt. Die These einer
vorsätzlichen Brandstiftung stehe im Vordergrund. Es deute
nichts auf einen terroristischen Hintergrund hin.
Bei der Tat kamen mindestens sechs Personen ums Leben. Der
mutmassliche Täter – ein Mann in den Sechzigern – ist laut
der Polizei vermutlich unter den Toten. Die Identität der
weiteren Opfer ist ausstehend. Es befänden sich sich junge
Leute unter 18 Jahren und ältere Menschen über 64 Jahren
darunter.
Von den fünf verletzten Personen befinden sich noch zwei
Personen im Spital. Alle Verletzten seien in der Region
wohnhaft, hiess es.
Gemäss bisherigem Erkenntnisstand ist der mutmassliche Täter
am Dienstagabend in Düdingen in den Bus eingestiegen und hat
sich vierzig Minuten später selbst in Brand gesetzt. Für die
weiteren Ermittlungen setzt die Polizei auch auf Augenzeugen
sowie auf die Auswertung der Videoüberwachung im Bus.
Kerzers am 11.3.2026: Postauto-Brand: Warum
schafften es Opfer nicht aus dem Bus? – Unklar
https://www.nau.ch/news/schweiz/live-das-sagen-die-behorden-zum-postauto-brand-von-kerzers-fr-67104597
Kerzers am 11.3.2026: Auch Busfahrer verstorben: Opfer
der Brandtragödie in Kerzers FR identifiziert – Auch
Busfahrer verstorben
https://www.blick.ch/schweiz/auch-busfahrer-verstorben-opfer-der-brandtragoedie-in-kerzers-fr-identifiziert-auch-busfahrer-verstorben-id21772269.html
Am Dienstagabend fing in Kerzers FR ein Postauto Feuer. Die
Polizei bestätigte 6 Todesopfer und 5 Verletzte. Nun konnten
alle Opfer identifiziert werden.
Kriminelle Schweizer am 11.3.2026: Er
simulierte in den "USA" eine "Investmentfirma" - fälschte
Bankendokumente - und raubte den Leuten 6 Millionen
Dollar: Schweizer Millionen-Betrüger legt Geständnis ab: Ihm drohen 20 Jahre US-Knast
https://www.blick.ch/ausland/ihm-drohen-20-jahre-us-knast-schweizer-millionen-betrueger-legt-gestaendnis-ab-id21772645.html
Wiebke Köhne -- Redaktorin Newsdesk --
Ein Schweizer hat am Dienstag in den USA
einen Betrug im Wert von 6 Millionen Dollar gestanden. Er
wurde nach 11 Jahren Flucht in Italien verhaftet und 2025
ausgeliefert. Jetzt droht ihm Knast.
Schweizer bekannte sich in den USA des Millionenbetrugs
schuldig
Opfer verloren rund 6 Millionen US-Dollar durch gefälschte
Bankdokumente
Ihm droht die Höchststrafe, Urteil folgt am 9. Juni
Er versprach seinen Kunden viel Geld, doch am Ende landete
es in der eigenen Tasche. Ein Schweizer (67) und seine
Komplizen haben jahrelang Investoren abgezockt. Der Schaden?
Immens! Es geht um 6 Millionen US-Dollar (4,6 Millionen
Franken). Dafür drohen dem 67-Jährigen jetzt 20 Jahre Knast.
Denn: Er hat die Betrügereien jetzt gestanden, wie das
Office of Public Affairs berichtet.
Die Anklage gegen den Schweizer wurde bereits 2013 erhoben.
Dieser befand sich nach dem Betrug vorerst jahrelang auf der
Flucht. Sogar Interpol fahndete nach dem Schweizer. Im
September 2024 wurde er schliesslich in Italien gefasst und
im Juli 2025 an die USA ausgeliefert.
Angeblich Chef einer Investmentfirma
Während vier seiner Komplizen bereits verurteilt wurden, ist
ein fünfter Angeklagter derzeit noch auf freiem Fuss. Ihm
selbst droht bei seiner Verurteilung am 9. Juni laut
Bezirksstaatsanwaltschaft Nevada und Justizministerium eine
Höchststrafe von bis zu 20 Jahren Haft.
Seit Oktober 2009 lockten der Schweizer und seine Komplizen
Investoren aus der Schweiz und aus Las Vegas an. Dazu gab er
sich als Chef einer angeblichen Schweizer Investmentfirma
aus. Gegen Vorauszahlungen sollten die Opfer Zugang zu
lukrativen Investitionen und hohen Krediten erhalten.
Gefälschte Bankdokumente, welche Auslandskonten mit
Hunderten Millionen Dollar auswiesen, sorgten für die nötige
Glaubhaftigkeit. Zahlungen der Investoren landeten folglich
auf den Konten der Betrüger und wurden für private Zwecke
verwendet.
Kriminelle Schweizer oder Ausländer in
Zürich am 13.3.2026: klauen bei Spar - Verdacht kriminelle
Jugendliche: Fall: Spar Supermarkt
Greencity in Zürich (nahe Maneggplatz): Wegen Dieben: Spar in Zürich sperrt Self-Checkout-Kassen
https://www.nau.ch/news/schweiz/wegen-dieben-spar-in-zurich-sperrt-self-checkout-kassen-67103526
Fototexte:
Kundin Leila T. verliert Zeit, wenn sie im Spar Supermarkt
Greencity auf die bedienten Kassen ausweichen muss.
In letzter Zeit stellt Spar an den Self-Checkout-Kassen eine
deutlich erhöhte Diebstahlrate fest.
Eine Migros-Kundin liess in einigen Zürcher Filialen sogar
über Monate Waren mitgehen.
Weil Schülerinnen und Schüler in der Berner Kantine klauten,
läuft der Self-Checkout nur noch in den Schulferien.
Die Migros setzt laut einem Mediensprecher auf präventive
Massnahmen wie gut geschultes Personal, moderne
Überwachungssysteme und eine klare Kommunikation.
Bei Coop sind je nach Kundenfrequenz nicht immer alle
Self-Checkout-Kassen geöffnet.
Der Artikel:
Bettina Zanni -- Zürich -- Eine Spar-Filiale in Zürich
setzt die Selbstbedienungskassen morgens ausser Betrieb.
Grund dafür sind vermehrte Diebstähle.
«Kasse geschlossen»: Kundinnen und Kunden müssen im Spar
Supermarkt Greencity in Zürich morgens auf bediente Kassen
ausweichen. - zVg.
Eine Zürcherin verliert im Supermarkt
Greencity in Zürich Zeit.
«Die Self-Checkout-Kassen sind dort
morgens immer geschlossen», sagt sie.
Die Filiale kämpft derzeit mit einer
erhöhten Diebstahlrate.
Morgens ist Leila T.* im Schuss. Auf dem Weg zur Arbeit
kauft sie sich kurz nach acht Uhr jeweils schnell ein
Frühstück. Doch, will sie sich ihr Brötchen und ihren
Coffee-to-go im Spar Supermarkt Greencity in Zürich (nahe
Maneggplatz) schnappen, verliert sie Zeit.
«Die Self-Checkout-Kassen sind dort morgens immer
geschlossen», sagt die 36-Jährige zu Nau.ch. Dies falle ihr
bereits seit einigen Monaten auf.
Müsse sie auf eine bediente Kasse ausweichen, dauere es
teilweise lange. «Meist bedient gerade niemand die Kasse und
ich muss warten.» Da sie morgens manchmal knapp dran sei,
zähle für sie aber jede Minute. «Ich habe deswegen auch
schon den Zug verpasst.»
«Deutlich erhöhte Diebstahlrate»
Die Spar Handels AG bestätigt auf Anfrage die geschlossenen
Self-Checkout-Kassen. Die Self-Checkout-Kassen erfreuten
sich in diesem Markt grundsätzlich grosser Beliebtheit,
schreibt die Medienstelle. «In letzter Zeit ist an diesen
Kassen jedoch eine deutlich erhöhte Diebstahlrate
festgestellt worden.»
Aus diesem Grund habe ihr Franchisepartner entschieden, die
Self-Checkout-Kassen zu bestimmten Zeiten vorübergehend
ausser Betrieb zu setzen.
«Aktuell prüfen wir verschiedene Lösungsansätze, um die
Diebstahlsrate an den Self-Checkout-Kassen in Greencity
wirksam zu senken», heisst es weiter.
[Kriminelle jugendliche] Berufsschüler unter Verdacht
Leila T. fällt auf, dass sich in der Filiale jeweils viele
Berufsschülerinnen und -schüler befinden. «Vielleicht
bezahlen einige von ihnen am Self-Checkout die Einkäufe
nicht», vermutet sie.
Dass Klauen für Schülerinnen und Schüler reizvoll ist,
bestätigt zumindest der Fall einer Kantine im Kanton Bern.
Dort läuft die Self-Checkout-Kasse nur noch in den
Schulferien. Der Betreiber ZFV begründet die Massnahme mit
festgestellten Diebstahlfällen.
[SchweizerInnen klauen viel]: Über Monate Waren geklaut
Auch andere Supermärkte kämpfen mit Langfingern. Jeder
vierte Kunde hat bereits an einer Self-Checkout-Kasse
geklaut. Dies zeigt eine Umfrage des Vergleichsdiensts
Moneyland.
Eine Migros-Kundin liess in einigen Zürcher Filialen sogar
über Monate Waren mitgehen. Etwa scannte sie die Waren und
brach den Zahlvorgang beim Verlassen des Ladens ab. Die Frau
kassierte eine Busse von 3500 Franken plus Verfahrenskosten
von 800 Franken.
Die Selbstbedienungskassen zu bestimmten Zeiten zu sperren,
ist bei der Migros aber kein Thema.
«Moderne Überwachungssysteme»
«Um Diebstähle zu verhindern, setzt die Migros auf
präventive Massnahmen», sagt Andy Zesiger, Mediensprecher
der Migros. Dazu zählen gut geschultes Personal, moderne
Überwachungssysteme und eine klare Kommunikation.
Dies täten sie stets mit dem Ziel, das Einkaufserlebnis
nicht zu beeinträchtigen, sagt Zesiger. «Die
Sicherheitsmassnahmen in unseren Filialen werden regelmässig
überprüft und bei Bedarf angepasst.» Mit den derzeitigen
Sicherheitsvorkehrungen könne die Diebstahlrate auf einem
sehr niedrigen Niveau gehalten werden.
Bei Coop sind nicht immer alle Self-Checkout-Kassen
geöffnet. Die Anzahl der geöffneten Kassen werde in
einzelnen Verkaufsstellen individuell angepasst, heisst es
bei Coop. Grund dafür ist jedoch nicht der Schutz vor
Diebstahl, sondern die Kundenfrequenz.
*Name der Redaktion geändert.
Kriminelle Fussballfans in der Schweiz am
14.3.2026: mit Alkohol und Drogenhandel - Beispiel Sion: Fankurve des FC Sion ist auch ein Drogen-Netzwerk
https://www.nau.ch/sport/fussball/fankurve-des-fc-sion-ist-auch-ein-drogen-netzwerk-67105745
Simon Huber -- Sion -- Zwei Männer aus dem Wallis sind
wegen Drogenhandels im Umfeld der Ultras des FC Sion
verurteilt worden.
Zwei Walliser wurden am Bezirksgericht Sitten wegen
Drogenhandels verurteilt.
Ein 24-jähriger verkaufte Kokain im Nordsektor des
Tourbillon-Stadions.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden über 100 pyrotechnische
Gegenstände gefunden.
Zwei Gerichtsverfahren in Sitten werfen ein Schlaglicht auf
kriminelle Aktivitäten im Umfeld der Ultras des FC Sion.
Innerhalb weniger Tage wurden zwei Männer aus dem Wallis
wegen Drogenhandels verurteilt.
Ein 35-jähriger Mann erhielt eine Freiheitsstrafe von einem
Jahr, davon sechs Monate unbedingt. Er hatte in der Umgebung
des Stadions Tourbillon Heroin konsumiert und
weiterverkauft. Der Mann war bereits früher wegen ähnlicher
Delikte verurteilt worden.
Fan des FC Sion kauft Kokain über Telegram
Der zweite Fall betrifft einen 24-jährigen FC-Sion-Fan, der
über mehrere Jahre Kontakt zum Umfeld der Ultras hatte. Das
Bezirksgericht Sitten verurteilte ihn gemäss der Zeitung «24
heures» zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung.
Zwischen 2023 und 2024 kaufte er Kokain in Sitten und
verkaufte es seinen Bekannten im Nordsektor des Stadions
weiter.
Der junge Mann beschaffte das Kokain über Kontakte auf dem
verschlüsselten Nachrichtendienst Telegram für rund 80
Franken pro Gramm. Anschliessend verkaufte er es für etwa
100 Franken weiter.
Insgesamt kaufte er rund 400 Gramm Kokain und verkaufte mehr
als die Hälfte davon. Sein Gewinn belief sich laut Gericht
auf rund 5000 Franken.
Ermittler finden Pyrotechnik bei Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler zudem über
hundert pyrotechnische Gegenstände, darunter Fackeln,
Rauchbomben und Knallkörper. Einige davon waren zuvor bei
Spielen des FC Sion eingesetzt worden.
Das Gericht gewährte dem 24-Jährigen eine bedingte Strafe.
Dies, weil er den Handel bereits vor seiner Festnahme im
Sommer 2025 eingestellt hatte und keine Vorstrafen hatte.
Der Verurteilte zeigte sich vor Gericht reuig und erklärte,
er bereue seine Taten.
Kriminell
teures Zürich am 2.3.2026: ist NICHT MEHR ATTRAKTIV
mit seiner ewigen Wohnungsnot -- FY Blocher!!! Talente springen ab: In Zürich beklagen selbst Firmen
die Wohnungsnot
https://www.swissinfo.ch/ger/schweizer-politik/talente-springen-ab-in-zürich-beklagen-selbst-firmen-die-wohnungsnot/90995241
Marc Leutenegger -- Weil sie keine Bleibe finden,
laufen den Zürcher Firmen die Bewerber davon. Die
Wohnungsnot steht auf dem Sorgenbarometer der
Unternehmen auf Platz 1 – in Metropolen ein global
zunehmendes Phänomen.
Licht und Schatten liegen in Zürich nah beieinander.
Während die grösste Stadt der Schweiz in internationalen
Rankings oft als eine der lebenswertesten auf dem
Planeten bewertet wird, wandelt sie sich immer mehr zu
einem Privatclub, dessen Mitgliedschaft sich viele nicht
mehr leisten können.
Die hohen Mietkosten und tiefen Leerstände sind
berüchtigt. Laut der städtischen Bevölkerungsumfrage aus
dem letzten Jahr ist Wohnen die grösste Sorge der
Zürcherinnen und Zürcher. Nun schlagen auch die
Arbeitgeber Alarm.
In der jüngsten Firmenbefragung Externer Linkfiel die
Einschätzung der Attraktivität Zürichs so negativ aus
wie noch nie. Ein wesentlicher Treiber dabei: die
Wohnungssituation. Sie bekam von den Unternehmen eine
2,4 von 6 – die schlechteste Note überhaupt seit
Einführung der Befragung im Jahr 2008.
Wohnungsnot als Wachstumsbremse
In Zürich akzentuiert sich damit eine Entwicklung, die
andere Standorte schon länger beschäftigt. Im Frühling
2024 warnte die spanische ZentralbankExterner Link, die
hohen Mieten in Zentren wie Madrid und Barcelona
verhinderten, dass Arbeitskräfte dorthin ziehen können.
Dies führe zu einem Mangel an Fachkräften in diesen
Regionen und bremse das Wachstum.
In einer Umfrage der Londoner Handelskammer gaben 2023
50 Prozent der Unternehmen an, die hohen Häuser- und
Mietpreise hätten einen negativen Einfluss auf die
Rekrutierung neuen Personals. Fast 60 Prozent forderten,
bezahlbaren Wohnraum zu einer Top-Priorität der
kommunalen Politik zu machen.
Lokales Gewerbe doppelt betroffen
In Zürich sagt Nicole Barandun, die Präsidentin des
lokalen Gewerbeverbands: Der Mangel an günstigem
Wohnraum betreffe die Unternehmen doppelt. Einerseits
fände eine Verdrängung statt, viele Mitarbeitende
könnten sich Wohnraum nur noch in der Agglomeration
leisten und würden zum Pendeln gezwungen. Andererseits
steige der Druck auf die Umnutzung von Gewerbeflächen
für Wohnbauten, was zu einer Verknappung und steigenden
Preisen führe.
In der Firmenbefragung wurden die Mietkosten für Büro-,
Produktions- und Ladenflächen durchgehend mit einer Note
unter 3 bewertet. Auch in der offenen Frage nach
Schwächen des Standorts nannten die Unternehmen
«Immobilien» am häufigsten (30 Prozent), noch vor dem
Verkehr (23 Prozent) und dem generell hohen Preisniveau
(22 Prozent).
«Für Büros und Dienstleistungsbranchen und für den hohen
Anteil an Arztpraxen und Medizinaldienstleistern mag
Zürich weiterhin sehr attraktiv sein», sagt Barandun.
«Für Bau, Handwerk, Produktion und Gewerbe ist das Bild
deutlich trüber.»
Grosskonzerne merken wenig
An anderes Bild zeichnen die grossen internationalen
Konzerne. So räumen etwa Google und der
Sportartikelhersteller On auf Nachfrage ein, dass der
Immobilienmarkt angespannt sei. Sie fangen das aber mit
Unterstützungsleistungen bei der Umsiedlung sowie mit
dem Standort entsprechenden, hohen Löhnen auf.
Der Technologiekonzern ABB schreibt auf Anfrage:
«Derzeit spüren wir bei der Rekrutierung von Talenten
für diesen Standort keine negativen Auswirkungen.» Am
Hauptsitz in Zürich gebe es kaum Junior-Stellen. Zudem
biete ABB Homeoffice-Möglichkeiten an. «Es hat sich
gezeigt, dass sich unsere Mitarbeitenden bei der
Wohnortwahl nicht auf Zürich beschränken.»
Zürich greift zur Millionen-Bazooka
Die Wohnungsnot bleibt in Zürich derweil ganz oben auf
der politischen Agenda. Das hat die Stadtregierung im
Januar an einer Pressekonferenz erneut
bekräftigtExterner Link. Die sozialdemokratische Zürcher
Stadtpräsidentin Corinne MauchExterner Link beklagte vor
den Medien, das Wohnangebot wachse einseitig im oberen
Segment.
Die Stadt will deshalb noch stärker als bisher in den
Wohnungsmarkt eingreifen: Jährlich sollen bis zu 600
Millionen Franken für den Kauf von Land und Immobilien
investiert werden – über doppelt so viel wie bisher.
Unverändertes Ziel ist, dass ein Drittel der Wohnungen
in Zürich gemeinnützig vermietet werden. Aktuell liegt
dieser Anteil bei 27 Prozent.
So was kann wirklich nur in der kriminellsten Stadt der
Schweiz passieren:
Kriminelle Verwaltung in
Zion-Pharma-Giftloch-Basel am 10.3.2026: E-Voting
funktionierte nicht: 2048 Stimmen nicht ausgezählt: Staatsanwaltschaft
ermittelt
https://www.20min.ch/story/basel-panne-bei-e-voting-nun-ermittelt-staatsanwaltschaft-103523554
Jeanne Dutoit -- Die
elektronisch abgegebenen Stimmen von Auslandschweizern
konnten bei den Abstimmungen wegen einer Panne nicht
ausgezählt werden. Nun veranlasst der Regierungsrat eine
Analyse der Ursachen.
Wegen einer Panne konnten 2048
elektronisch abgegebene Stimmen von Auslandschweizerinnen
und Auslandschweizern bei den Abstimmungen vom 8. März nicht
gezählt werden.
Nun gibt der Regierungsrat eine externe
Untersuchung in Auftrag.
Zudem hat die Staatsanwaltschaft ein
Strafverfahren eingeleitet.
Bei den Abstimmungen vom 8. März im Kanton Basel-Stadt
konnten wegen einer Panne 2048 elektronisch abgegebene
Stimmen von Auslandschweizer Stimmberechtigten und
Stimmberechtigten mit Behinderungen nicht ausgezählt werden.
Dies, weil es nicht gelang, die elektronische Urne zu
entschlüsseln. Mehrere Versuche von IT-Experten zur Behebung
des Problems blieben erfolglos.
Am Dienstag kommunizierte die Basler Regierung, dass eine
externe Untersuchung nun die Umstände und Ursachen dieses
Vorfalls klären soll. «Um den Vorfall sorgfältig
aufzuarbeiten und Massnahmen zu ergreifen, die ähnliche
Fehler verhindern, setzt der Regierungsrat den Testbetrieb
der elektronischen Stimmabgabe vorerst bis 31. Dezember 2026
aus», heisst es in der Mitteilung. Zudem verweist der
Regierungsrat darauf, dass die Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren
eingeleitet hat.
E-Voting bei elf Urnengängen eingesetzt
Der Vorfall am Abstimmungswochenende vom 8. März 2026 ist
nur im Kanton Basel-Stadt aufgetreten. Er ist auf die
Handhabung einer externen Komponente (USB-Stick)
zurückzuführen und nicht auf das E-Voting-System, welches
die Schweizerische Post zur Verfügung stellt. Der
elektronische Stimmkanal wurde in Basel-Stadt (bis und mit
November 2025) bei elf Urnengängen eingesetzt, inklusive der
National- und Ständeratswahlen von 2023. Es kam zu keinen
Vorfällen.
Die Regierung nehme den Vorfall «sehr ernst», heisst es. Und
weiter: «Die politischen Rechte der betroffenen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger würden dadurch verletzt.
Der Regierungsrat bedauert dies ausserordentlich.»
Kriminelle Massenkündigung in Zürich-Witikon
am 15.3.2026: Massenkündigung in Zürich: 200 Menschen verlieren ihr
Zuhause - für den Gewinn wird hier alles niedergemäht
https://www.blick.ch/schweiz/massenkuendigung-in-zuerich-200-menschen-verlieren-ihr-zuhause-fuer-den-gewinn-wird-hier-alles-niedergemaeht-id21779860.html
Kriminelle Massenkündigungen in der Schweiz
am 15.3.2026: Abriss und Neubau und dann verdoppelte
Mieten ist "wirtschaftlicher" als Erhalt alter Gebäude: Warum Investoren Häuser verlottern lassen und dann
abreissen - das ist ein lukratives Geschäftsmodell
https://www.blick.ch/wirtschaft/lukratives-geschaeftsmodell-warum-investoren-haeuser-verlottern-lassen-und-dann-abreissen-id21784605.html
Martin Schmidt -- Bei grossem Invstitionsbedarf werden
Mietwohnungn oft abgerissen und durch einen Neubau
ersetzt. Dahinter steckt ein Geschäftsmodell. Für
Investoren kann es äusserst lukrativ sein, den Unterhalt
von Immobilien zu vernachlässigen.
-- In Zürich-Witikon verlieren üer 200 Menschen durch Abriss
von Siedlungen ihr Zuhause.
-- Investoren bevorzugen Abriss statt Sanierung wegen
höherer Renditechancen.
-- 50-70 Prozent der Sanierungskosten können auf die Mieten
umgelegt werden, den Rest trägt der Investor.
[...] In der Schweiz kommt es regelmässig zu Leerkündigungen
von MIetliegenschaften, die danach kernsaniert oder
abterissen werden. Aus Sicht der Mieterschaft ist dieses
Vorgehen äusserst unpopulär, da dbei jeweils günstiger
Wohnraum verloren geht. Aus Sicht der Immobilieninvestoren
gibt es klare Anreize, die dieses Vorgehen begünstigen.
[...] Eine in der Branche bewährte [Profit-Strategie] ist
es, die Liegenschaft "auszumelken". Heisst: Solange sich das
Risiko von grösseren Leerständen im Rahmen bewegt, wird nur
das Allernötigste in den Unterhalt investiert. Sobald das
Mietobjekt das Ablaufdatum erreicht hat, wird es kernsaniert
oder abgerissen.
Einer der Gründe: Werterhaltende Investitionen dürfen gemäss
Gesetz nicht auf die Miete abgewälzt werden. Wer beim
Unterhalt nur das gesetzliche Minimum macht, hält die Kosten
gering und maximiert den Gewinn. Steigen deshalb die
Nebenkosten, müssen diese durch die Mieterinnen und Mieter
bezahlt werden.
Wertsteigerung trotz Vernachlässigung
Immobilienfirmen und -fonds stehen unter dem Druck, kurz-
bis mittelfristige Renditeziele zu erfüllen. Bei ihnen ist
die Ausmelk-Strategie deshalb verbreiteter. Ein veralteter
Ausbaustandard bietet zudem Chancen: Haben langjährige
Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, in eine moderne
Wohnung zu ziehen, kann der Mietzins bei jedem Wechsel nach
oben korrigiert werden. Bei Bestandsmieten hinken die
Mieteinnahmen dem Gebäudewert ansonsten oft weit hinterher.
Eine gewisse Fluktuation ist aus Eigentümersicht deshalb
wünschenswert. Vorausgesetzt, die Immobilie steht in einer
Gegend mit einer hohen Nachfrage.
Das Mietrecht schränkt den Umfang der Erhöhung bei einem
Wechsel zwar ein. In überhitzten Mietwohnungsmärkten können
aber auch grössere Aufschläge durchgesetzt werden, da die
Neumieter nur äusserst selten gegen die Erhöhung vorgehen.
An Top-Lagen wie in den Städten Zürich und Genf hängt die
Wertsteigerung einer Immobilie zudem massgeblich mit den
rasant steigenden Bodenpreisen zusammen. So kann ein
Investor leicht verkraften, dass die reine Gebäudesubstanz
an Wert verliert, solange der Baulandpreis schneller steigt.
Abriss oft wirtschaftlicher
Bei umfassenden Sanierungen gilt die Regel, dass 50 bis 70
Prozent der Kosten auf den Mietzins umgelegt werden dürfen.
Das heisst umgekehrt, dass der Investor 30 bis 50 Prozent
der Kosten selbst tragen muss. Für einen Investor erhöht
dies den Anreiz, das Renditeobjekt aus Gewinnüberlegungen
auszupressen, statt es zu sanieren. Am Ende seines
Lebenszyklus wird das Gebäude abgerissen und die
Neubauwohnungen werden zum marktüblichen Mietzins angeboten
– womit die Rendite im Vergleich zu einer Sanierung im
bewohnten Zustand massiv steigt.
Auch die Bauauflagen spielen für die Wahl dieser Strategie
eine Rolle: Eine energetische Sanierung eines sehr alten
Gebäudes verursacht hohe Kosten. Die Faustregel in der
Branche: Machen die Kosten einer Sanierung 75 Prozent eines
vergleichbaren Neubaus aus, ist Abreissen oft
wirtschaftlicher.
Investoren spekulieren auf Verdichtung
Ein Instandhaltungsstau kann für Investoren auch aus einer
langfristigen strategischen Perspektive Sinn machen: Nämlich
dann, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen,
dass das Bauland für eine Innenverdichtung aufgezont wird.
Eine solche Aufzonung erhöht den Wert des Grundstücks
erheblich, da hier nun deutlich mehr Wohnungen gebaut werden
dürfen. Grössere Investitionen wie eine Dach- oder
Fassadensanierung wären bei einem späteren Abriss
verbranntes Geld.
Demgegenüber verfolgen viele Investoren eine Strategie, bei
der die Bausubstanz dauerhaft erhalten werden soll. So haben
gerade Pensionskassen häufig einen sehr langfristigen
Anlagehorizont. Mit laufenden Investitionen in ein
Mietobjekt kann das Risiko von Leerständen und einem
Wertverlust der Immobilie reduziert werden. Dafür nimmt der
Immobilieneigentümer in Kauf, dass die Rendite niedriger
ist.
Verdacht kriminelle schweizer
Alkoholiker-Jugendliche am 16.3.2026: Alles klauen und
kaputtmachen: Bern: Diebe brechen in 42 Hoflädeli ein – über 10'000
Franken Beute
https://www.20min.ch/story/bern-dieb-wird-erst-nach-42-einbruechen-gefasst-103527664
Zoé Stoller -- Die
Berner Kantonspolizei hat einen Einbrecher sowie seine
zwei Komplizen nach 42 Vergehen gefasst. Einer der Täter
war noch minderjährig.
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Kantonspolizei Bern
drei Männer in Zusammenhang mit Einbruchdiebstählen in
landwirtschaftlichen Betrieben und Hofläden identifiziert.
Einer der Beschuldigten soll zwischen März und Oktober 2025
insgesamt 42 Delikte in den Kantonen Bern, Freiburg, Waadt,
Neuenburg, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Luzern
verübt haben. Die zwei weiteren mutmasslichen Täter waren an
diesen Delikten teilweise beteiligt. Dies teilte die
Kantonspolizei Bern am Montagnachmittag mit.
Milchautomaten und Kassen von Hofläden
Die drei Beschuldigten sollen bei landwirtschaftlichen
Betrieben die Milchautomaten oder Kassen von Hofläden
aufgebrochen und hauptsächlich Bargeld gestohlen haben.
Insgesamt stahlen die Diebe Deliktsgut von über 10'000
Franken. Ausserdem entstand bei den Einbrüchen Sachschaden
in der Höhe von über 115'000 Franken.
Nachdem der Kantonspolizei am 15. Oktober 2025 das
Aufbrechen eines Milchautomaten in Neuenegg gemeldet wurde,
konnten im Rahmen der unverzüglich eingeleiteten Nahfahndung
zwei Täter in Allenlüften angehalten und vorläufig
festgenommen werden. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen
konnten die Täter mit den weiteren Delikten in Verbindung
gebracht sowie ein mutmasslicher weiterer Täter ermittelt
und angehalten werden. Zwei der drei mutmasslichen Täter
wurden während der Tatzeit volljährig, der dritte ist bis
heute minderjährig. Alle drei sind geständig.
Wie die Kantonspolizei Bern mitteilt, sind die Ermittlungen
in diesem Fall sind abgeschlossen.
===
Eine Villa im Kanton Zug am 16.3.2026: ist
nicht nur eine Villa: Millionen-Tricksereien um Zuger Seevilla
https://www.blick.ch/politik/milliardaer-burkard-angeklagt-untersuchung-gegen-politiker-millionentricksereien-um-seevilla-vor-diesem-prozess-zittert-zug-id21784925.html
Erbstreit um Luxusvilla in Zug: Ab heute müssen vier Männer
vor Gericht. Darunter: Ein Milliardär. Im Fokus aber: Ein
Bruder, der seine Schwester betrogen haben soll. Der Fall
wirft Fragen über Macht und Filz auf. Bereits gibt es eine
parlamentarische Untersuchung.
In Zug beginnt ein Prozess um Erbstreit,
Betrug und Geldwäscherei
Bruder verkaufte Seevilla am Ägerisee
2017 für 16 Millionen Franken, viel zu günstig und gegen den
Willen der Schwester
Prozess dauert bis 31. März, PUK
untersucht politische Verstrickungen
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LucienFluri05.jpg
Lucien FluriCo-Ressortleiter Politik
Es ist eine Geschichte, in der einer der reichsten Männer
der Schweiz mitspielt. Es geht um Betrugs- oder
Geldwäschereivorwürfe und um heikle politische
Verstrickungen.
Es geht um einen knallhart ausgetragenen Erbstreit im
Steuerparadies Zug.
Gekämpft wird um eines der exklusivsten Grundstücke im
Millionärskanton. 5000 Quadratmeter gross, direkter Zugang
an den Ägerisee, uneinsehbar dank alter Bäume, bis zu 27
Millionen Franken wert. Es wurde im Erbstreit
höchstwahrscheinlich deutlich unter Wert verkauft.
Rund um diese Wirren stehen ab Montag in Zug vier Männer vor
Gericht. Im Zentrum der Geschichte stehen:
Ein Bruder, der möglicherweise seine
Schwester übers Ohr hauen wollte. Er ist wegen ungetreuer
Geschäftsbesorgung angeklagt.
Ein sehr vermögender Villenkäufer. Er
steht jetzt wegen des Verdachts auf Geldwäscherei vor
Gericht.
Treuhänder und Anwälte, die mitmischten.
Zwei von ihnen stehen ebenfalls vor Gericht.
Eine Schwester, die hartnäckig um ihr
Erbe kämpft. Im politischen Zug hat sie mit ihrem strikten
Kampf für mehrere Erdbeben gesorgt. Mauscheleien und Filz
stehen im Raum. Macht sie Lärm in Eigeninteresse – oder
deckt sie gegen alle Widerstände schonungslos Missstände
auf?
Einflussreiche Zuger Politiker, die sich
eine Frage gefallen lassen müssen: Drückten Behörden für
einen guten Steuerzahler ein Auge zu? Parallel zum Prozess
gibt es im Kanton eine Parlamentarische
Untersuchungskommission (PUK), das schärfste Instrument, das
die Schweizer Demokratie kennt.
Blick hat verschiedene Berichte und frühere Urteile
angeschaut. Das sind die wichtigsten Punkte:
Wie kam es zum umstrittenen Millionendeal?
2017 verkaufte der Bruder die Prachtvilla der verstorbenen
Eltern für 16 Millionen Franken. Ihm gelang der Verkauf
gegen den Willen der Schwester, obwohl er an der
Familienholding nur 45 Prozent hielt, die Schwester und
deren minderjährige Tochter aber 55 Prozent. Doch mithilfe
eines Verwaltungsrats und des Willensvollstreckers, der auch
Stimmrechtsvertreter der minderjährigen Tochter war, gelang
es, die Schwester aus der Holding zu drängen. Es kam zum
Hauruckverkauf der Villa.
Der Käufer: Der schwerreiche Sika-Erbe Urs Burkard (68,
Familienvermögen laut Bilanz: 3,3 Milliarden Franken). Er
zahlte 16 Millionen Franken, liess aber bei der Zuger
Kantonalbank einen Schuldbrief über 25 Millionen Franken auf
das Grundstück eintragen.
Was sind die Vorwürfe?
Die Schwester wehrte sich gegen den Verkauf. Die Notarin in
der Gemeinde Oberägeri wollte den Deal nicht beurkunden. Das
tat dann eine eher ahnungslose Notarin in der
Nachbargemeinde. Der Bruder und ein Verwaltungsrat liessen
sich nach dem Verkauf Dividenden auszahlen und gaben sich
selbst Millionendarlehen. Die Grundstücke wurden nicht
öffentlich ausgeschrieben, es gab kein Bieterverfahren. Der
Bruder steht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor
Gericht, ebenso ein Treuhänder sowie ein Anwalt, der als
Verwaltungsrat am Deal mitgewirkt haben soll.
Milliardär Burkard hätte – laut einem Zuger
Obergerichtsurteil zum zivilrechtlichen Streit um die Villa
– stutzig werden sollen beim Verkaufspreis und den Umständen
des Erbstreits. Die hohe Eintragung von 25 Millionen Franken
beim Schuldbrief bringt ihm das Verfahren wegen des
Geldwäschereivorwurfs ein.
Wie argumentieren die Beschuldigten?
Es gilt die Unschuldsvermutung für alle. Der Bruder hatte
argumentiert, ein Verkauf des Seegrundstücks sei nötig
geworden, weil die Firma kein Geld mehr hatte.
Milliardär Burkard hatte sich zu seinem Kauf nie direkt in
der Presse geäussert. In einem Prozess vor dem Zuger
Obergericht war argumentiert worden, dass Burkard vom
Erbstreit nichts gewusst habe. Der Betrag von 25 Millionen
Franken könnte gerechnet worden sein mit Bauarbeiten auf dem
Grundstück, heisst es in den Ausführungen des Gerichts.
Warum steht die Justiz selbst im Fokus?
Eine Frage, die sich aufdrängt: Wurde mit genügend Elan
ermittelt? 2017 kam es zum Verkauf, doch erst jetzt findet
ein Prozess statt, über acht Jahre später. Höhere Instanzen
mussten die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen anhalten. Die
Schwester wirft der Staatsanwaltschaft zudem
Verfahrensfehler vor. Dies wird aus mehreren
Bundesgerichtsurteilen zum Fall deutlich. Andererseits ist
der Fall auch äusserst komplex. Es gibt mehrere Zivil- und
Strafverfahren. Auf allen Seiten in diesem Prozess stehen
Parteien, die sich Prozesse mit teuren Anwälten und Beratern
leisten können.
Warum ist der Fall politisch brisant?
Eine Frage ist: Warum wollte die Notarin in Oberägeri den
Verkauf nicht beurkunden? Warum war das in der
Nachbargemeinde möglich? Wurden Bedenken der Schwester genug
ernst genommen? Oder wurde weggeschaut, um einen Milliardär
möglichst rasch zufriedenzustellen – und als guten
Steuerzahler im Kanton zu behalten? Mehrfach hat das
zuständige Regierungsdepartement Abklärungen und
Untersuchungen vorgenommen.
Im Raum stehen auch Druckversuche auf eine Mitarbeitende.
Doch bei der Transparenz hapert es. Eine zuständige
Aufsichtskommission des Parlaments verlor die Geduld mit dem
Zuger Regierungsrat. Im Juli 2025 beschloss der Kantonsrat
die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Doch
auch diese hat noch nichts von sich hören lassen.
Warum ist der Fall sonst noch heikel?
Es geht um die Fragen, die vielerorts in der Schweiz
gestellt werden können: Wie unabhängig sind Behörden und
Politiker in einem Kanton, in dem jeder jeden kennt? Gibt es
an solchen Orten zu viel Spielraum für Deals, wenn ein
besonders guter Steuerzahler kommt? Und schadet das alles
der Glaubwürdigkeit der Institutionen?
Drei Beispiele:
Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler
(65) sprach sich vehement gegen eine PUK aus. Milliardär
Burkard kennt er von einer Wohnbaugenossenschaft im Engadin,
in der beide Mitglied sind. Tännler wusste auch von
Prozessdetails, die sonst nur die Parteien kannten.
Mutmasslich war er von Burkard darüber informiert worden.
Tännler betonte allerdings, er kenne Burkard nur lose.
Eines der 15 PUK-Mitglieder hat die
Gemeinde Oberägeri schon als Anwalt in einem Nebengleis rund
um den Deal vertreten. Ob die Person überhaupt in der PUK
sein darf, ist auch acht Monate nach Einsetzung der
Untersuchungskommission noch nicht geklärt.
Der Obergerichtspräsident hatte dem
Kantonsrat von sich aus öffentlich geraten, die PUK erst
nach den Prozessen arbeiten zu lassen. Das wurde teils als
Einmischung eines Richters in die parlamentarische Arbeit
verstanden. Die Frau des Gerichtspräsidenten hatte laut «NZZ
am Sonntag» als stellvertretende Landschreiberin einen
Beschluss der Regierung zum Streit unterschrieben.
Wie geht es weiter?
Bis zum 31. März dauert der Prozess. Er wird Anhaltspunkte
liefern, ob Politiker, Milliardär und Beamte sich in diesem
Fall zu nahe standen. Allerdings wird der Erbstreit um die
Millionenvilla Zug noch länger beschäftigen: Die PUK wird
ihre Untersuchungen machen. Zivilprozesse werden
entscheiden, ob die Schwester das Haus zurückbekommt. Und
gut möglich ist, dass sich auch das Bundesgericht noch mit
den Strafprozessen befassen wird.
NIE reich genug am 17.3.2026: Er überwies
sich 25.000 Stutz aus der SVP-Parteikasse auf sein
Privatkontoooo: Bezirksgericht Luzern verurteilt Dieter Haller wegen
Veruntreuung
https://www.nau.ch/news/schweiz/fruherer-luzerner-svp-politiker-dieter-haller-verurteilt-67106853
Keystone-SDA Regional -- Luzern -- Das Bezirksgericht Luzern
hat den früheren SVP-Politiker Dieter Haller wegen
Veruntreuung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Haller hatte 2023 25'000 Franken aus der Parteikasse auf
sein Privatkonto überwiesen.
17.3.2026: Die Schweiz ist kinderfeindlich
und die Schweizer merken das nicht - aber Kinder wollen
sie kaum noch: 2000 Stimmen ausgewertet: Die Hälfte will keine Kinder
mehr – Schweiz tief gespalten
https://www.blick.ch/life/familie/2000-stimmen-ausgewertet-die-haelfte-will-keine-kinder-mehr-schweiz-tief-gespalten-id21788471.html
Gunda Bossel -- SEO-Redaktorin -- Ein
Artikel über 27 Gründe gegen Kinder hat eine hitzige
Debatte ausgelöst. Fast 2000 Leserinnen und Leser nahmen
an unserer Leserumfrage teil. Das Resultat: Die Schweiz
ist in der Kinderfrage tief gespalten.
Ein Kommentar zu Kinderwünschen spaltet die Schweiz, zeigen
2000 Umfrage-Antworten
Hohe Kosten und gesellschaftlicher Druck prägen die
kontroverse Diskussion
Rund 56 % der Befragten würden erneut Kinder bekommen, 44 %
nicht
Kaum eine Entscheidung greift so tief ins Leben ein – und
sorgt gleichzeitig für so viel Zündstoff. Zwischen
Glücksgefühlen, Freiheitsdrang und Existenzängsten spaltet
die Kinderfrage unsere Community. Denn die Reaktionen auf
einen Blick-Artikel zur Kinderfrage zeigen: Hinter der
Entscheidung für oder gegen Kinder steckt weit mehr als nur
eine persönliche Präferenz.
Die Frage an die Community war:
«Würdest du dich in einem nächsten Leben erneut für Kinder
entscheiden?»
Die Antworten und Abstimmungsergebnisse zeigen klar: Beim
Thema Kinder prallen sehr unterschiedliche Lebensrealitäten
aufeinander. 56% sagen: «Ja, auf jeden Fall». Dagegen meinen
44% dazu: «Nein, ich würde mein nächstes Leben dann mal ohne
Kinder geniessen».
«Meine Kinder sind das Schönste im Leben»
Viele Eltern in den Kommentaren schreiben, dass sie ihre
Entscheidung für Kinder niemals bereut hätten. Ein Leser
erzählt: «Ich musste meine Tochter allein grossziehen. War
nicht immer einfach, aber es hat sich gelohnt.» Andere sehen
im Familienleben vor allem Sinn und Glück: «Mit meinen
Kindern begann eine der schönsten Zeiten meines Lebens.»
Mehrere Leser betonen, dass Kinder zwar anstrengend sein
können – aber emotional unbezahlbar. «Kinder zu haben, ist
ein Segen und ein Privileg», schreibt eine Mutter.
Andere sagen: «Ohne Kinder ist das Leben freier»
Fast genau so viele Stimmen verteidigen jedoch ganz klar ein
Leben ohne Nachwuchs. Einige argumentieren mit mehr Freiheit
und Selbstbestimmung. Ohne Kinder könne man spontaner
reisen, seine Karriere verfolgen oder einfach ruhiger leben.
Eine Leserin schreibt offen: «Ich wollte niemals Kinder und
schätze mein unabhängiges Leben.» Andere nennen persönliche
Gründe. Eine Leserin erklärt etwa, sie habe sich bewusst
gegen Kinder entschieden, weil sie aufgrund ihrer Situation
einem Kind nicht das geben könne, was es verdient.
Solche Entscheidungen werden laut Kommentaren aber oft
gesellschaftlich kritisiert: viele Betroffene berichten von
Unverständnis, Rechtfertigungsdruck oder sogar Vorwürfen,
egoistisch zu handeln oder sich vor Verantwortung zu
drücken.
Viele sehen das Problem im Geld
Ein Argument taucht in der Diskussion immer wieder auf: die
Kosten. Ein Leser rechnet vor, wie teuer Familie heute sein
kann. Hohe Mieten, Krankenkassenprämien und Alltagskosten
würden Familien stark belasten. «Mit normalem Einkommen ist
es für viele kaum möglich, eine Familie zu gründen»,
schreibt er. Andere Kommentatoren gehen noch weiter und
nennen die Schweiz sogar ein «kinderfeindliches Land», weil
Familien finanziell stark unter Druck stünden.
Streitpunkt AHV: Wer zahlt später?
Besonders emotional wird die Debatte beim Thema
Altersvorsorge: Mehrere Leser argumentieren, dass kinderlose
Personen später von den Kindern anderer profitieren, weil
diese die Renten finanzieren. Andere widersprechen heftig:
Wer arbeite, zahle auch AHV – egal ob mit oder ohne Kinder.
Die Diskussion zeigt, wie schnell die Kinderfrage auch zur
gesellschaftlichen Grundsatzdebatte wird.
Respekt statt Vorwürfe
Zwischen all den hitzigen Kommentaren gibt es auch
versöhnliche Stimmen. Eine Leserin schreibt: «Jede Medaille
hat zwei Seiten. Wichtig ist, dass jeder selbst entscheiden
darf, wie er leben möchte – ohne gesellschaftlichen Druck.»
Kinder, Glück und Freiheit
Kinder – für die einen das grösste Glück, für die anderen
bewusst kein Lebensziel. Genau das zeigt: Beide Lebenswege
haben ihre Reize. Wer keine Kinder hat, spürt manchmal die
Sehnsucht nach dem Familienglück. Eltern dagegen beneiden ab
und zu die Freiheit und Unabhängigkeit derjenigen, die sich
bewusst gegen Nachwuchs entschieden haben. So
unterschiedlich die Entscheidungen, so nachvollziehbar sind
die Gefühle.
Die Blick-Umfrage macht deutlich: In der Schweiz gehen die
Meinungen zu diesem Thema so auseinander wie selten zuvor.
Skigebiet Engelberg-Titlis (OW) am
18.3.2026: Der Wind war bis 84km/h stark - und dann
Gondelbahn laufen lassen? So stark windete es im Skigebiet vor dem
Gondelabsturz
Im Skigebiet Engelberg-Titlis ist am Mittwoch eine
Gondel abgestürzt. Winde von 84 km/h könnten die
Ursache gewesen sein. News-Scout Dennis machte
dieses Video, kurz bevor eine Gondel wenige Meter
hinter seiner, abstürzte. Die Aufnahme zeigt die
Wetterbedingungen vor Ort. Dennis selbst wäre
beinahe in die abgestürzte Gondel gestiegen. Doch
sein Vater entschied sich für eine andere.
ebenda:
Das Spiel mit dem Tod:
Skigebiet Engelberg-Titlis (OW) am
18.3.2026: Der CEO liess bei Winden mit über 80km/h die
Gondelbahn weiterlaufen: CEO Titlis Bergbahnen: «Herr Patt, warum wurde die Bahn
nicht abgestellt?»
https://www.20min.ch/video/ceo-titlis-bergbahnen-herr-patt-warum-wurde-die-bahn-nicht-abgestellt-103529123
Melissa Greiter -- Vivian Waldvogel -- Daniel Schnüriger
Im Skigebiet Titlis ist eine Gondel abgestürzt. Der CEO der
Titlis Bergbahnen, Norbert Patt, nimmt im Interview mit 20
Minuten Stellung. Der Unfall ist ausserhalb seines
Vorstellungsvermögens. Ein ganzes Team stehe hinter der
Entscheidung, ob eine Bahn in Betrieb genommen werden soll.
Alle Daten werden jetzt gesammelt und den
Untersuchungsbehörden weitergeleitet.
Am Mittwoch gegen 11 Uhr ist im Skigebiet Engelberg-Titlis
eine Gondel abgestürzt. Es lief ein Grosseinsatz, auch die
Rega und Care-Teams waren vor Ort.
Eine Person hat beim Unfall ihr Leben verloren. Eine Gondel
der Anlage «Titlis Xpress» ist kurz nach der Mittelstation
in Richtung Schlächtismatt abgestürzt und hat sich mehrmals
überschlagen.
Kriminelle Mondpreise in Zürich für
Wohnungen am 19.3.2026: haben Folgen für den Kanton
Aargau: 4000.- für 4 Zimmer: Wegen hoher Züri-Mieten steigt Druck
im Aargau & Co.
https://www.nau.ch/news/schweiz/wegen-hoher-mietpreise-in-zurich-steigt-druck-im-aargau-und-co-67107059
Karin Aebischer -- Baden -- Die Preise des Zürcher
Wohnungsmarkts sind so hoch, dass dort gar nicht mehr
gesucht wird. Das spüren Aargauer, Zentral- und
Ostschweizer. Die Nachfrage steigt.
2025 war der Markt bei Mietwohnungen so knapp wie seit zehn
Jahren nicht mehr.
Das zeigt das neuste Monitoring des Bundesamts für
Wohnungswesen.
Im Raum Zürich ist die Lage besonder prekär. Das hat Folgen
für die Regionen rundum.
Fixkosten von 4000 Franken allein für die Wohnungsmiete? Für
viele Schweizerinnen und Schweizer unvorstellbar, oder
besser unbezahlbar.
Doch im Raum Zürich kostet eine Vierzimmerwohnung im Mittel
heute so viel. Was dazu führt, dass sich die Wohnungssuche
auf andere Regionen verschiebt.
«Das ist der Grund, weshalb jetzt der Nachfragedruck und die
gefühlte Knappheit peripher zu Zürich fast höher ist als in
Zürich selber, weil dort probieren sie es gar nicht erst»,
sagt Daniel Sager gegenüber SRF.
Sager ist Inhaber der Meta-Sys AG, die das entsprechende
Monitoring im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen
durchgeführt hat.
Es zeigt auf, dass sich 2025 die Situation auf dem Schweizer
Wohnungsmarkt im Vergleich zum Vorjahr verschärft hat.
Besonders für Haushalte mit tiefer oder mittlerer Kaufkraft
ist die Lage so schwierig wie seit 2014 nicht mehr.
Keine Entschärfung in Sicht
Aktuell werden gemäss Sager vor allem im Aargau, in der
Zentralschweiz sowie in Teilen der Ostschweiz auffällig
viele Wohnungen gesucht. In Baden AG zum Beispiel seien noch
Vierzimmerwohnungen für 2300 Franken erhältlich. Das lockt
die Zürich-Suchenden in den Aargau.
Wer in Zürich eine Wohnung sucht, muss einen langen Atem
oder ein grosses Portemonnaie haben.
Wer in Zürich eine Wohnung sucht, muss einen langen Atem
oder ein grosses Portemonnaie haben. - keystone
Deshalb verschiebt sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt auf
die umliegenden Regionen.
Deshalb verschiebt sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt auf
die umliegenden Regionen. - keystone
In Baden AG zum Beispiel sind die Wohnungen viel günstiger
als in Zürich.
In Baden AG zum Beispiel sind die Wohnungen viel günstiger
als in Zürich. - keystone
Eine Entspannung der Lage sieht Sager nicht kommen. «Wenn
wir das gleich handhaben wie bisher, dann sehen wir, dass
wir bei starker Zuwanderung nicht Schritt halten werden mit
dem Wohnungsbestand», wird er vom Sender zitiert.
Einzig für jene, die bereits seit längerer Zeit in derselben
Wohnung leben, sehe die Lage mit den sinkenden Zinsen
zurzeit gut aus.
Kriminelle Gondelbahn im Titlis-Gebiet am
22.3.2026: Winde von bis zu 84km/h und die Bahn wurde
NICHT abgestellt: Engelberg-Titlis: So stark windete es
im Skigebiet vor dem Gondelabsturz
https://www.20min.ch/video/engelberg-ow-so-stark-windete-es-im-skigebiet-vor-dem-gondelabsturz-103528917
Nora Haider -- Im Skigebiet Engelberg-Titlis ist am Mittwoch
eine Gondel abgestürzt. Winde von 84 km/h könnten die
Ursache gewesen sein. News-Scout Dennis machte dieses Video,
kurz bevor eine Gondel wenige Meter hinter seiner,
abstürzte. Die Aufnahme zeigt die Wetterbedingungen vor Ort.
Dennis selbst wäre beinahe in die abgestürzte Gondel
gestiegen. Doch sein Vater entschied sich für eine andere.
Benedikt Hollenstein -- Vor
vier Jahren bot Herstellerin Garaventa den Titlis
Bergbahnen an, die Unglücksbahn nachzurüsten. Die
Verantwortlichen lehnten damals ab – warum, ist laut dem
CEO noch unklar.
Hätte das Unglück im Titlis verhindert werden können? Nach
dem Absturz einer Gondel des Titlis Xpress, bei dem eine
61-Jährige starb, kommen weitere Fragen zur Sicherheit der
Bahn auf. Jetzt ist klar: Die Bergbahn-Verantwortlichen
verzichteten vor einigen Jahren bewusst darauf, die
Sicherheit der Gondelbahn mit einer Umrüstung zu steigern.
Das bestätigt Titlis-Bahnen-CEO Norbert Patt gegenüber der
Nachrichtenagentur Keystone/SDA, wie die «Südostschweiz»
berichtet. Zuvor hatte die «SonntagsZeitung» den Verzicht
publik gemacht.
Unfall von 2019 weist unheimliche Parallelen auf
2019 stürzte im Kanton Schwyz eine Gondel ab,
glücklicherweise kamen keine Personen zu Schaden. Die Kabine
der Rotenfluebahn wurde damals von starken Winden an den
Mast geweht, löste sich vom Seil und krachte 20 Meter in die
Tiefe – fast gleich spielte sich der Horror-Unfall im
Titlis-Skigebiet nach jetzigem Kenntnisstand ab, auch der
Bahntyp ist der gleiche.
Am 20. Oktober 2019 wurde diese Gondel der Rotenfluebahn von
starken Winden an den Masten geweht, löste sich vom Seil und
krachte zu Boden – glücklicherweise ohne Personen an Bord.
Am 20. Oktober 2019 wurde diese Gondel der Rotenfluebahn von
starken Winden an den Masten geweht, löste sich vom Seil und
krachte zu Boden – glücklicherweise ohne Personen an
Bord.Kapo Schwyz
Nach dem Vorfall bot der Bahn-Hersteller Garaventa seinen
Kunden ab 2022 eine Nachrüstung der Kuppelklemmen DT 108 mit
einem Aufsatz an, der die Gondeln am Seil festhält. Die
Titlis-Bahnen lehnten ab, wie Patt bestätigt. «Es war jedoch
keine zwingende sicherheitsrelevante Aufforderung zur
Nachrüstung», so der CEO. Zudem habe die Information von
Garaventa keine Informationen zum Unfall von 2019 enthalten.
Titlis-CEO: Unklar, warum Nachrüstung abgelehnt wurde
Ob die Nachrüstung aus betriebstechnischen oder finanziellen
Gründen abgelehnt wurde oder ob andere Faktoren dazu
führten, dass sich die Verantwortlichen gegen eine
Nachrüstung des Titlis Xpress entschieden, ist unklar: «Ich
kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, was der Grund
war, dass wir auf die Einholung eines Angebotes im Jahr 2022
verzichtet haben», wird Patt von der Nachrichtenagentur
zitiert.
Sklavenstaat Schweiz am 22.3.2026: Justiz im
Kanton Zug verhängt 1000 Franken Busse für 2 Tage Fehlen
in der Schule: Baar ZG: Zwei Tage Schule geschwänzt: 1000 Franken Busse
https://www.20min.ch/story/baar-zg-zwei-tage-schule-geschwaenzt-1000-franken-busse-103531418
Michelle Brazerol -- Eltern
aus Baar meldeten ihre drei Kinder für einen Trip ins
Ausland krank. Ihr Betrug fiel auf – und sie wurden nun
dafür verurteilt.
Für ein verlängertes Wochenende im Ausland entschied sich
eine Baarer Familie dazu, ihre drei Kinder von der Schule
krankzumelden. Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, ist dies
im Kanton Zug kein Einzelfall. Im Gegensatz zu anderen
Kantonen wie Zürich, Aargau oder Graubünden gibt es in Zug
keine sogenannten Jokertage, also Tage oder Halbtage, an
denen die Schülerinnen und Schüler ohne Angabe eines Grundes
vom Unterricht dispensiert werden können.
Laut Bildungsdirektor Stephan Schleiss muss im Kanton Zug
ein Urlaubsgesuch eingereicht werden, wenn Kinder vom
Unterricht dispensiert werden sollen – dieser Antrag wird
anschliessend geprüft. Offenbar umgehen viele Zuger Eltern
diesen Prozess, indem sie ihre Kinder nicht korrekt abmelden
oder die Abwesenheit mit einem Vorwand entschuldigen.
Fünf bis zehn Schulpflichtverstösse pro Jahr
Der Schulpräsident der Baarer Schule, an der sich der
Vorfall ereignete, berichtet, dass sie pro Schuljahr mit
fünf bis zehn solchen Fällen konfrontiert seien. Wenn die
Lehrpersonen einen Verdacht auf eine mutmassliche Verletzung
der Schulpflicht hätten, wendeten sie sich ans Rektorat und
an die Schulleitung. Daraufhin werde eine Stellungnahme der
Eltern eingeholt. Diese entscheide dann über das weitere
Vorgehen. Im Durchschnitt komme es alle zwei Jahre zu einer
Anzeige, diese werde vom Schulpräsidenten selbst erstattet.
Bis zu 5000 Franken Busse
Im kantonalen Schulgesetz wird die Verletzung der
Schulpflicht mit 100 bis zu 5000 Franken Busse bestraft. In
der Regel wird bei einem Einzelfall nur eine Verwarnung
ausgesprochen – bei einer Wiederholung erfolgt eine Anzeige.
Die Höhe der Busse wird dann über die
Strafverfolgungsbehörde bestimmt. Die Baarer Eltern wurden
nun der Widerhandlung gegen das Schulgesetz per Strafbefehl
verurteilt – und müssen eine Busse von über 1000 Franken
bezahlen, wie die «Zuger Zeitung» schreibt.
Auch im Kanton Zürich können Eltern mit einer Busse von bis
zu 5000 Franken rechnen, wenn sie ihre Pflichten rund um den
Schulbesuch ihrer Kinder nicht erfüllen. In St. Gallen wird
eine Ordnungsbusse erhoben: Für jeden versäumten
Schulhalbtag werden 200 Franken fällig. In schwereren Fällen
komme es zu einer Strafanzeige, so das Reglement für
Absenzen.
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22.3.2026: WER ist nun kriminell: Die
schweizer Justiz? oder die NGOs, die einfach so viel
klagen wie möglich? Klagefreudige NGOs: Darum wird die Schweiz weltweit am
häufigsten wegen Folter gerügt
https://www.20min.ch/story/klagefreudige-ngos-darum-wird-die-schweiz-weltweit-am-haeufigsten-wegen-folter-geruegt-103531396
Jonas Bucher -- Gemäss
UNO-Statistik müsste die Schweiz ein Folterstaat sein: Sie
liegt auf Platz 1 bei Rügen wegen Folter und auf Platz 2
bei Klagen insgesamt – hinter Belarus. Grund dafür ist die
hohe Zahl an klagefreudigen NGOs in der Schweiz.
ZAHLEN Schweiz Karte am 23.3.2026: Am
meisten Straftaten pro 1000 Einwohner: Yverdon-les-Bains
und Basel: Kriminalstatistik: Basel-Stadt belegt unrühmlichen
Spitzenplatz
https://www.20min.ch/story/kriminalstatistik-basel-stadt-belegt-unruehmlichen-spitzenplatz-103532216
Artikel: Anzahl Straftaten pro 1000 Einwohner im Jahr 2025
in der Schweiz
-- die kriminellste Stadt ist das Giftloch Basel, wo die
kriminelle Antifa Schweiz ihren Hauptsitz hat und die
Polizei nie weiss, was eine U-Haft ist
-- die sichersten Regionen sind im Wallis und im Tessin, wo
die kriminelle Antifa nicht ist.
ZAHLEN Schweiz Karte am 23.3.2026: Am
meisten Straftaten pro 1000 Einwohner: Yverdon-les-Bains
und Basel [1]
Jeanne Dutoit -- Im
Kanton Basel-Stadt wurden schweizweit die meisten
Straftaten pro 1000 Einwohner begangen. Wie die Statistik
zeigt, gab es im Vorjahresvergleich einen Rückgang von 4
Prozent.
Am Montag veröffentlichte das Bundesamt für Statistik die
jährliche Schweizer Kriminalstatistik. Seit Jahren besetzt
der Kanton Basel-Stadt den unrühmlichen Spitzenplatz, und
weist in diversen Kategorien die höchste Kriminalitätsrate
auf. 148 Straftaten wurden laut den aktuellen Zahlen pro
tausend Einwohnerinnen und Einwohner in Basel-Stadt begangen
und damit führt Basel-Stadt die Statistik im kantonalen
Vergleich an. Aber: Wie die Statistik zeigt, gab es im
Vorjahresvergleich einen Rückgang von 4 Prozent: 2024 waren
es 155 Verstösse pro tausend Einwohnerinnen und Einwohner.
Es sei zu beachten, dass die Zahlen «nicht die
unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere
in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden
Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat,
berücksichtigen», heisst es in der Statistik. Dies ist beim
Kanton Basel-Stadt insbesondere wegen der Grenznähe zu
Deutschland und Frankreich der Fall.
Nur eine Stadt noch krimineller - [Yverdon-les-Bains]
Die Kriminalstatistik zeigt: 13,6 Gewaltstraftaten wurden
2025 pro tausend Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton
Basel-Stadt begangen. Auch hier führt der Stadtkanton die
höchste Rate an. Auch andere städtische Kantone heben sich
mit deutlich mehr Gewaltstraftaten von den ländlicheren
Regionen ab. Im Kanton Zürich waren es 6,2 und im Kanton
Bern wurden auf tausend Einwohnerinnen und Einwohner 4,6
Gewaltstraftaten begangen.
Basel belegt mit 14,5 Gewaltstraftaten pro Tausend
Einwohnerinnen und Einwohner auch die Statistik
aufgegliedert nach Städten den zweiten Platz. Nur
Yverdon-les-Bains verzeichnet mit 14,6 mehr Straftaten.
Hinter Basel folgen die Städte Lausanne (12,4), Biel (11,6),
Fribourg (10) und Zürich (9,9).
Wie diese Zahlen zu erklären sind, geht aus der Statistik
nicht hervor. Detaillierte kantonale Zahlen aus der
Kriminalstatistik und Einschätzungen dazu liefert die
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt aber am Dienstag.
Kriminelle Mondpreise in Zürich natürlich am
23.3.2026: 85,4m2 kosten 5520 Franken Miete PRO MONAT: 34 Wohnungen stehen leer: Zürcher Luxussiedlung ist ein
Ladenhüter
https://www.bilanz.ch/invest/immobilien/34-wohnungen-leer-zuercher-luxussiedlung-ist-ein-ladenhueter/h4mr254
5520 Franken im Monat. Dafür
bekommt man 85,4 Quadratmeter Wohnfläche in einer
loftartigen Wohnung
Patrik Berger -- In
Oerlikon steht in der Neubausiedlung «Living Eleven» über
die Hälfte der Wohnungen leer. Liegts am neuartigen
«Split-Level-Konzept»? Oder sind die Mieten überrissen?
[...] In Zürich werden derzeit vor allem teure Wohnungen
gebaut. Und die finden längst nicht immer Mieterinnen oder
Mieter. So etwa in Oerlikon, wo im Neubauprojekt «Living
Eleven» aktuell 34 Wohnungen leer stehen. Die beiden Häuser
an der Jungstrasse sind seit November 2025 bezugsbereit –
noch immer ist mehr als die Hälfte der 61 Wohnungen
unbewohnt. Zuerst hat die NZZdarüber berichtet.
Keine Warteschlangen bei Besichtigung Liegts an den Mieten? Denn die sind selbst für Zürcher
Verhältnisse hoch, wie ein Blick auf die Liste der freien
Apartments zeigt. Eine 2,5-Zimmer-Wohnung
gibts für 5520 Franken im Monat. Dafür bekommt man
85,4 Quadratmeter Wohnfläche in einer loftartigen
Wohnung. Die Räume sind auf verschiedenen Ebenen
angeordnet. «Split-Level-Wohnung» nennt man sowas heute.
In der Immo-Annonce heisst das dann: «Die lofttypische
Gestaltung mit offenem Grundriss, weitläufigem Wohnbereich,
viel Tageslicht und hochwertiger Ausstattung schafft eine
stilvolle Wohnatmosphäre für Menschen, die das Besondere
suchen.» Schlange stehen diese für eine Besichtigung der
noblen Bleibe aber offenbar nicht. Für April und Mai sind
bereits zwei Tage der offenen Tür angekündigt.
36 Quadratmeter für 2100 Franken
Dann können sich Interessierte auch eine 3,5-Zimmer-Wohnung
mit 69 Quadratmetern für 3330 Franken im Monat anschauen.
Oder vor dem inneren Auge schon einmal eine
4,5-Zimmer-Maisonette-Wohnung mit 132 Quadratmetern für 6570
Franken einrichten. Schon fast ein Schnäppchen ist im
Vergleich dazu die 1,5-Zimmer-Wohnung für 2100 Franken. 36
Quadratmeter gross ist das günstigste noch freie Angebot im
Haus.
Bei Früh Immobilien, die das Projekt betreut, bleibt man ob
des Leerstandes aber entspannt. Auch die Mieten hält man
nicht für zu hoch. Sie seien «die Folge stark gestiegener
Bau- und Bodenpreise, eines hohen Ausbaustandards sowie
langwieriger Verfahren mit Ortsbildschutz und unzähliger
behördlicher Auflagen», sagt das Immo-Unternehmen zur NZZ.
Rabatte auf die leeren Wohnungen gibts aber keinen. Andere
Vermieter setzen auf dieses Mittel, um Wohnungen schneller
vermieten zu können. So lockte im Januar die Helvetia in
Basel und Zürich mit einem «Winter-Special»: Für die ersten
sechs Monate gabs 50 Prozent Rabatt auf die Nettomiete.
Immo-Profis sind da skeptisch. «Steht auf dem aktuellen
Wohnungsmarkt eine Wohnung leer, stimmt die Qualität nicht
oder sie ist schlicht zu teuer», sagte Immobilienexperte
Donato Scognamiglio (55)auf Anfrage.
Finnya Kavita -- Kurz
einen beeinträchtigten Kollegen abholen und zum Arzt
fahren? Fehlanzeige in Birsfelden, wie ein User auf Reddit
berichtet. Wegen der Durchfahrtskontrolle der Gemeinde
kassierte er eine saftige Busse.
Ein Reddit-User erhielt in Birsfelden
eine Busse von 100 Franken.
Er holte einen beeinträchtigten Kollegen
für einen Arzttermin ab.
Die Gemeinde lehnt eine Annullierung der
Busse ab. Es gibt keine Ausnahmeregelung.
Bereits seit Monaten sorgt die Durchfahrtskontrolle in
Birsfelden für Aufsehen. Seit dem 1. September kontrolliert
die Gemeinde über Kameras, wie lange Autos im Baselbieter
Dorf bleiben. Wer sich kürzer als 15 Minuten im Quartier
aufhält, riskiert eine Busse von 100 Franken. Der
Reddit-User Iloukal ist eines der Opfer der sehr
umstrittenen Regelung: Iloukal habe eigentlich einen
körperlich beeinträchtigten Kollegen abholen wollen, um ihn
zum Arzt zu bringen. Ein paar Wochen später flatterte die
Busse ins Haus.
In einem Post auf Reddit erklärt der User die Situation.
Dort beschreibt er, dass er sich durchaus bewusst war, dass
es in Birsfelden eine Durchfahrtskontrolle gibt. In dem
Moment habe er aber nicht daran gedacht. Das Abholen habe
sehr schnell gehen müssen, wie er schreibt. In den
Kommentaren ermutigen andere Reddit-Nutzer, dagegen
vorzugehen.
«Unmenschliche Hirnis»
«Die Birsfeldner Behörde sieht es nicht ein und besteht auf
der Busse», so der Reddit-Nutzer. Nachdem die Rechnung kam,
habe er die Infos eingereicht, dass er einen Birsfeldner
Anwohnenden abgeholt und auch den Arzttermin nachgewiesen
habe.
Sein Schreiben wurde von der Gemeinde Birsfelden
zurückgewiesen, wie Iloukal erklärt. «Das ist im System und
da läuft alles automatisch, da können wir nichts machen»,
soll ihm am Telefon gesagt worden sein. Der Reddit-User
schreibt: «Also verstehe ich das richtig, dass die
Bürgerinnen und Bürger einfach sitzen gelassen werden
müssen? Was für ein unmenschlicher Hirni hat sich das
ausgedacht?»
«Ich sehe nicht ein, 100 Franken zu zahlen, dafür, dass ich
jemandem geholfen habe», steht abschliessend im Post. In den
Kommentaren wird der User ermutigt, dagegen vorzugehen.
Busse wird nicht zurückgenommen
Solche Fälle gäbe es nicht oft, wie der Leiter der
Sicherheit und Rettung aus Birsfelden bestätigt.
Ausnahmeregelungen gäbe es keine. «Die ausgestellte
Ordnungsbusse kann in solchen Fällen leider nicht
zurückgenommen werden», wie er sagt.
«Im Zuge des ordentlichen Strafverfahrens steht es dann den
beschuldigten Personen offen, gegen einen allfälligen
Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft
Einsprache zu erheben.»
Auf die Anfrage von 20 Minuten hat der Reddit-User nicht
reagiert.
Kriminelle schweizer Behörden in Zureich am
1.4.2026: haben Lust daran, Rentner zu VERNICHTEN: "Der Rentner, den es nicht mehr gibt https://barbouillech.substack.com/p/der-rentner-den-es-nicht-mehr-gibt
Wie die Zürcher Behörden einen Rentner aus dem (amtlichen)
Leben ausgeschlossen haben. Mit schwerwiegenden
existentiellen Konsequenzen."
Die Geschichte von F.B., liberaler Freigeist. Humanist mit
politischer History. Zwei erfolgreich abgeschlossene
Hochschulstudien. Ehemaliger Offizier der Schweizer Armee.
Aktiver Rentner. Verheiratet. Als Einzelpartner (allein
lebend) mit Anspruch auf AHV/IV Zusatzleistungen. Im
existentiellen Dauerclinch mit kantonalen und städtischen
Behörden.
(Gastbeitrag)
ein Leben als “Nomade”
Obwohl ich seit 2000 verheiratet bin, haben meine Frau und
ich nie einen gemeinsamen Wohnort gehabt. Auch haben wir nie
einen gemeinsamen Haushalt geführt. Sie wohnt in der Stadt
Zürich und ist in Zürich, ordnungsgemäss, angemeldet. Ich
lebe hauptsächlich auch in der Stadt Zürich, habe aber
keinen festen Wohnsitz. Da das Thema aktuell ist: Wir haben
es sogar geschafft, vom Steueramt der Stadt Zürich, seit
Oktober 2000, zivilstandsunabhängig individuell besteuert zu
werden.
Ab 2014 hatte ich eine sog. Amtsadresse der Stadt ZH. So war
ich offiziell in Zürich angemeldet, ohne meine gewählte
Lebensart als “Nomade” und “Couch Surfer” aufgeben zu
müssen.
Als Pensionär erhalte ich seit Dezember 2013 von der SVA
Zürich (Kanton) die AHV-Rente und vom Amt für
Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich noch
Zusatzleistungen in Form von finanziellen
Ergänzungsleistungen, Beihilfen, Gemeindezuschüssen und
Prämienverbilligung Krankenkasse.
Ich hatte noch nie ein Bank- und/oder Postkonto. Allerdings
wurde beim Post-Konto meiner ehem. Arbeitgeberin (Verein im
Bereich Kidscare), buchhalterisch, ein Scharnierkonto,
Begünstigter meine Person, eingerichtet, damit meine Renten
der SVA Zürich und die Zusatzleistungen der Stadt Zürich
überwiesen werden können. Als Kontakt- und
Korrespondenzadresse dient auch die Anschrift meiner ehem.
Arbeitgeberin. Operativ ist der Verein seit 2019 nicht mehr
aktiv. Aber auf der strategischen Ebene ist er weiterhin
sehr präsent. Sodann bin ich weiterhin der GL des Vereins,
wo ich noch ein Büro habe und regelmässig Pendenzen
bearbeite, Kontakte mit Ämtern und Behörden habe, sowie
meine Post abholen kann.
Anfang 2023 hat mir die SVA Zürich allerdings mitgeteilt,
dass die AHV-Rente nur noch “auf ein Bank- oder Postkonto,
welches auf den eigenen Namen lautet” ausbezahlt wird. Die
Alternative war die “Rentenauszahlung mit einem
Auszahlungsschein mit Referenznummer”, der am Schalter der
“Wohnpoststelle” eingelöst werden soll. Auch im hohen Alter
ist Bewegung immer gut und einen monatlichen Spaziergang,
bei guter Gesundheit, zur Post habe ich in Kauf genommen.
Die Zusatzleistungen der Stadt Zürich wurden weiterhin
problemlos aufs Konto meiner ehem. Arbeitgeberin,
Begünstigter meine Person, überwiesen.
Aus dem Einwohnerregister gestrichen
Ende März 2024 kam der Schock: “Aufhebung der Amtsadresse
und Streichung aus dem Einwohner- und Einwohnerinnenregister
der Stadt Zürich”.
(Bildquelle: Stadt Zürich, Bevölkerungsamt, Verfügung vom
27. März 2024)
Das Personenmeldeamt der Stadt Zürich hatte mich aus dem
Einwohnerregister gestrichen und rausgeschmissen. Plötzlich
hatte ich keinen offiziellen und amtlichen Wohnsitz mehr in
der Stadt Zürich, obwohl Zürich immer noch mein Heimat- und
Bürgerort ist!
Mit anderen Worten: Von einem Tag auf den anderen hatte ich
keine amtlich-offizielle Existenz mehr.
Der Vorteil: Sogar der selbsternannte “Antrieb der
Gesellschaft” (auch als Steueramt des Kantons ZH bekannt)
musste sich geschlagen geben und mich in Ruhe lassen. Ich
erhalte keine Steuererklärungen mehr. Ergo kann ich auch
keine Steuern mehr bezahlen.
Aber andere Konsequenzen wurden mir schnell bewusst.
Zum Beispiel darf ich am politischen Leben nicht mehr
teilnehmen: Abstimmungs- und Wahlunterlagen werden mir keine
mehr zugesandt. Und dies, obwohl ich nach wie vor Schweizer
Bürger bin!
Während die Zusatzleistungen weiterhin aufs Verein-Konto
überwiesen werden, musste ich der SVA Zürich mitteilen, dass
mein monatlicher Auszahlungsschein für die AHV-Rente nicht
mehr an die nun gestrichene Amtsadresse sondern an meine
Kontakt- und Korrespondenzadresse geschickt werden soll.
Die Antwort der SVA Zürich war wenig erfreulich: “Wir
übernehmen keine Garantie zur Auszahlung, weil es sich nicht
um Ihre offizielle Wohnsitzadresse handelt.” Nur... Ich
habe, von Amts wegen, keine offizielle Wohnsitzadresse mehr.
Ab diesem Zeitpunkt musste ich beim monatlichen Besuch bei
der Post jedes Mal zittern: Würde man diesmal meine
Wohnsitzadresse prüfen und mir die Auszahlung der AHV-Rente
verweigern? Sollte dies eintreffen, wie könnte ich dann
überleben?
Zum Glück ist bis Mitte 2025 alles gut gegangen, aber der
Stress was omnipräsent.
Herzoperation - Keine Rente
Im Juli 2025 musste ich mich einer schweren Herzoperation
unterziehen. Alles verlief gut und nach zwei Wochen in einer
Zürcher Klinik wurde ich bis Anfang September 2025 in eine
ausserkantonale Rehaklinik verlegt.
Während dieser Zeit konnte ich den Auszahlungsschein der
AHV-Rente nicht persönlich bei der Post validieren. Ich bat
die SVA Zürich, den Auszahlungsschein an die Klinikadresse
zu senden, und reichte umgehend die geforderte
Aufenthaltsbestätigung ein. Die SVA stellte den
Auszahlungsschein trotzdem nicht zu und begründete dies
damit, ich könne einen kostenpflichtigen Patientenservice
(ca. CHF 700) nutzen – bei einer Rente von 1’850 CHF!
Der Auszahlungsschein verfiel nach 30 Tagen. Die
August-Rente wurde mir vollständig vorenthalten. Danach
stellte die SVA Zürich den Versand ein.
Herzoperation - Kanton zahlt nichts
Im Oktober 2025 kam die nächste Überraschung: Eine
Spital-Rechnung von CHF 30’255.- für die Herz-Operation.
Meine Krankenkasse hatte 45% der Gesamtrechnung übernommen,
aber der Kanton Zürich hatte die Kostenübernahme seines
Anteils (55%) abgelehnt. Der Grund: “kein Wohnsitz im Kt.
ZH. Nicht gemeldet.”
Das Spital verlangte von mir eine aktuelle
Wohnsitzbestätigung. Nur... die Stadt Zürich hatte mich im
Frühling 2024 aus dem Einwohnerregister gelöscht: Mich
gibt’s ja nicht mehr.
Ohne AHV-Rente und nur mit den Zusatzleistungen war ich
finanziell am absoluten Limit. An Weihnachten 2025 hatte ich
nur noch CHF 64.- auf dem Konto!
Noch von der Herz-Operation geschwächt, physisch und
psychisch am Ende, ging es nur noch bergab.
Ohne finanzielle Ressourcen zwischen Leben und Tod
Am 6. Januar 2026 musste mich eine gute Freundin und
Vertrauensperson, notfallmässig, wieder in die Zürcher
Klinik einliefern. Diagnose: Körpergewicht 37kg,
Körpertemperatur knapp über 35°, Lungenentzündung,
Unterernährung,... 1-2 Tage später wäre es offenbar zu spät
gewesen.
Da die SVA Zürich noch immer die AHV-Renten seit August 2025
einbehielt, übernahm meine Freundin, mit allen Vollmachten
ausgestattet, die Kommunikation mit der SVA , um einerseits
den ausstehenden Betrag zur Auszahlung zu bringen und
andererseits eine nachhaltige Lösung zu finden.
Die SVA blieb stur: Die 6 ausstehenden AHV-Renten wollte sie
nur auf ein Konto im eigenen Namen überweisen. Eine
einmalige Barauszahlung in der SVA Zürich wäre eine
Ausnahme, welche sie notfalls anzuwenden bereit war.
Zu diesem Zeitpunkt lag ich wieder in der Zürcher Klinik
zwischen Leben und Tod. Der Versuch meiner Freundin, für
mich den Betrag mit einer Vollmacht abzuholen, wurde von der
SVA abgelehnt: Ich müsse höchstpersönlich erscheinen. In
meinem Zustand schlicht unmöglich.
Am 22. Januar hatte sich mein Zustand verbessert und ich
wurde ins Gesundheitszentrum für das Alter Käferberg
verlegt. Für die kurze Wegstrecke von 9 km, ab Zürcher
Klinik, verrechnete mir die Patientenservice Schweiz GmbH
CHF 550. Das ist aber eine andere Geschichte.
Damit endlich eine nachhaltige Lösung für die Auszahlung
meiner AHV-Renten denkbar war, hat mich meine Freundin
überzeugt, ein Bankkonto, lautend auf meinen Namen, bei der
ZKB zu eröffnen. Die ersten Schritte konnten wir Online
erledigen, aber um den Prozess abzuschliessen, musste ich
persönlich am Schalter einer ZKB-Filiale erscheinen.
Gleichzeitig wurde ein Termin bei der SVA Zürich vereinbart,
damit ich die ausstehenden Renten, mittels Barbezug,
beziehen konnte.
Am 30. Januar war es soweit: In Begleitung meiner Freundin
schafften wir es endlich, im luxuriösen Bunker der SVA
Zürich, meine überfälligen AHV-Renten ab Aug. 2025 bis Jan.
2026, als einmaligen Barbezug, abzuholen.
(Bildquelle: svazurich.ch)
Privatsphäre ist übrigens dort ein Fremdwort: Man sitzt im
grossen Open-Space - mit feinster Möblierung - nur 1m von
anderen “Kunden” entfernt. Alle bekommen alles mit. Die
persönliche Sicherheit, nach einem Barbezug, war in meinem
Fall mit Rollator, nicht gewährleistet!
Dann ging’s zur ZKB Zürich-Höngg, um meine erste
Konto-Eröffnung abzuschliessen.
Denkste.
Kein Wohnsitz, kein Konto
Die ZKB-Angestellte staunte nur: Ohne offizielle Wohn- &
Meldeadresse (Wohnsitz) kann unmöglich ein Bank- oder
Postkonto eröffnet werden! Quod erat demonstrandum.
Die Überweisung der AHV-Rente auf ein Bank-/Post-Konto war
definitiv vom Tisch. Es blieb nur noch die Lösung
“Auszahlungsschein mit Referenznummer”.
Weil ein solcher Auszahlungsschein mit Betrag über CHF 1’000
nur bei der Wohnsitzpoststelle eingelöst werden kann, habe
ich der SVA Zürich den Vorschlag gemacht, die Gesamtsumme
der Rente auf zwei Auszahlungsscheine aufzusplitten, damit
ich - als Nomade ohne offiziellen Wohnsitz - meine Rente
jeweils bei der nächstgelegenen Post validieren kann.
Mein konstruktiver Vorschlag wurde von der
“lösungsorientierten” SVA Zürich, ohne belegsmässige
Dokumentation, abgelehnt. Der Rollator sollte rollen.
Mitte Februar 2026 war wiederum kein Auszahlungsschein im
Briefkasten. Keine AHV-Rente in Sicht.
Dank der Intervention meiner Freundin sowie mehrere Emails
mit der SVA Zürich, ist der Auszahlungsschein Ende Februar
doch noch eingetroffen und ich konnte meine Februar-Rente am
3. März bei der Post einlösen. Gleichzeitig habe ich meine
Freundin als Bevollmächtigte eintragen lassen, damit sie
meine Rente einlösen kann, falls ich dazu erneut nicht in
der Lage sein sollte.
So weit so gut, könnte man denken.
Anfang März ist tatsächlich der Auszahlungsschein pünktlich
eingetroffen. Um die Gültigkeit der Vollmacht zu prüfen,
haben wir abgemacht, dass ihn meine Freundin bei der Post
validieren soll.
Die Vollmacht war zwar in Ordnung, aber... aber der
Auszahlungsschein der SVA Zürich wurde von der Post für
ungültig erklärt und abgelehnt: “Falsche Kodierung”!
Wie die SVA Zürich einen ungültigen Auszahlungsschein
erstellen kann, ist rätselhaft. Nach sofortiger Meldung
wurde mir am 13. März 2026 ein neuer Auszahlungsschein
geschickt.
So weit so gut? Darf ich jetzt mein Rentner-Leben
weiterführen? Natürlich nicht, es wäre zu schön gewesen! Die
Ämter und Behörden, wenn sie kollaborieren, sind für neue
Überraschungen immer zu haben.
Die Stadt Zürich streicht die Zusatzleistungen
Am 10. März kam der nächste Schock: Eine Verfügung vom Amt
für Zusatzleistungen der Stadt Zürich: “Gemäss unserer
Informationen besteht kein Anspruch mehr auf eine Rente der
AHV/IV, womit die Bezugsvoraussetzungen für den Bezug von
Zusatzleistungen zur AHV/IV wegfallen.”
Das Amt für Zusatzleistungen fordert von mir, inkl.
Krankenkassen Prämienverbilligung, CHF 20’392.50! Wie bitte?
Wie das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
Zürich, übrigens eine Abteilung des Sozialdepartements der
Stadt Zürich, darauf kommt, dass meine AHV-Rente weggefallen
sei, sprengt mein Vorstellungsvermögen. Mit Brief
Einschreiben vom 20. März 2026 habe ich, innert Frist und
belegsmässig dokumentiert, eine Beschwerde eingereicht.
Der Fall ist noch pendent.
Fazit
Bis März 2024 konnte ich mein Leben als Nomade und Couch
Surfer so gestalten, wie ich es wollte, wie es mir passte.
Dann hat die Verwaltung der Stadt Zürich interveniert und
hat mich mit der Streichung aus dem Einwohnerregister de
facto für amtlich inexistent erklärt. Wie oben geschildert,
hat dies eine Reihe von gravierenden und existentiellen
Konsequenzen gehabt.
Die Sturheit der SVA Zürich, die auf keinen einzigen meiner
Lösungsvorschläge eingegangen ist, hat mich in grosse Nöten
gebracht. Und die neuesten Forderungen des Amtes für
Zusatzleistungen machen mich fast sprachlos. Sie gefährden
meine finanzielle Existenz.
By the way: Weder der Geschäftsleiter noch die Leiterin
Ausgleichskasse der SVA Zürich haben sich bis dato in der
Sache vernehmen lassen.
Am 8. März 2026 hat Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter
während der Medienkonferenz zur Volksabstimmung folgendes
deklariert:
Die Behörden sind für das Volk da, und das Volk ist nicht
für die Behörden da.
Das heisst, dass die Behörden dem Volk und dem Willen des
Volkes dienen müssen.
In Zürich ist die Botschaft offensichtlich noch nicht
angekommen.
Fortsetzung folgt!
Kriminelle im Kanton Fribourg (Schweiz) am
2.4.2026: WER sind die Räuber, die systematisch über 100
Kellerabteile ausräumten? Hunderte Diebstähle aufgeklärt: Drei junge Männer brechen
in Keller ein und klauen Dutzende Armeewaffen
Artikel von Mattia Jutzeler -- Zwischen Mai und August
2025 kam es im Kanton Freiburg zu zahlreichen Einbrüchen
in Kellerräumen. Auch mehrere Fahrzeuge wurden
aufgebrochen.
Unter den gestohlenen Gegenständen befanden sich mehr als
ein Dutzend Militärwaffen, Airsoft-Waffen, Munition,
Tretroller, Elektronikgeräte und Lebensmittel. Insgesamt
wurden 54 Anzeigen wegen Diebstahls und Sachbeschädigung
erstattet.
-- Die Freiburger Kantonspolizei leitete Ermittlungen ein.
Diese führten Ende August zur Identifizierung und Festnahme
eines 17-jährigen Mannes aus der Region.
-- Bei der Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmte die
Polizei Airsoft-Waffen, verschiedene gestohlene Gegenstände,
Betäubungsmittel und Material, das zur Begehung von
Einbrüchen verwendet wurde.
-- 17-Jähriger gestand Hunderte Diebstähle
Nach mehrmaliger Vernehmung gestand der junge Mann über
hundert Diebstähle. Er gab zudem zu, zwei
Fahrzeuge gestohlen und beschädigt zu haben.
Im Laufe der Ermittlungen geriet ein 26-jähriger Mann mit
Wohnsitz in der Region wegen seiner Beteiligung an mehreren
Dutzend Fällen in Verdacht. Die Kantonspolizei führte zudem
mehrere Hausdurchsuchungen durch.
Zwei Verdächtige inhaftiert
Die beiden Verdächtigen wurden zur Sicherstellung der
Ermittlungen inhaftiert. Sie werden den zuständigen Behörden
wegen verschiedener Vermögensdelikte sowie wegen Verstössen
gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz
angezeigt.
Die weiteren Ermittlungen ergaben die Beteiligung einer
dritten Person im Alter von 22 Jahren, die ebenfalls im
Kanton wohnt, an der Hehlerei der nach Frankreich
gestohlenen Waffen. Er wurde in Untersuchungshaft genommen
und wird ebenfalls bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Kriminelles Birsfelden am 3.4.2026: kassiert
wegen 4 Minuten 100 Franken ein: Lorenz Kunkler kassiert Busse: «Ich habe vier Minuten zu
kurz eingekauft»
https://www.blick.ch/schweiz/basel-landschaft/lorenz-kunkler-kassiert-busse-ich-habe-vier-minuten-zu-kurz-eingekauft-id21839515.html
Nicolas Lurati und Ralph Donghi -- Lorenz
Kunkler (66) aus Rheinfelden AG erhielt eine Busse von 100
Franken. Für elf Minuten Aufenthalt in Birsfelden BL.
«Vier Minuten länger, und ich wäre straffrei gewesen»,
sagt er zu Blick. Nun kämpft er gegen Gemeinde und
Staatsanwaltschaft.
-- Lorenz Kunkler kämpft gegen 100-Franken-Busse in
Birsfelden
-- Gemeinde sagt, er müsse die Busse bezahlen
-- Zwischen September 2025 und Dezember 2025 hat Birsfelden
etwa 2,3 Millionen Franken mit den Bussen eingenommen
Lorenz Kunkler (66) aus Rheinfelden AG ist wütend. Besonders
auf die Gemeinde Birsfelden BL, weil sie ihm eine Busse von
100 Franken aufgebrummt hat. Und auf die Staatsanwaltschaft
Basel-Landschaft, die auch nicht nachgegeben hat. Denn:
«Hätte ich vier Minuten länger im Quartier eingekauft – ich
wäre straffrei davongekommen», sagt Kunkler zu Blick. «Am
liebsten würde ich ein Treffen aller Gebüssten organisieren
und eine 16-minütige Fahrt durch das Quartier durchführen.
Dieser Unsinn wäre dann straffrei!»
Fest steht: Das neue Bussensystem in Birsfelden steht, seit
es letzten September eingeführt wurde, in der Kritik.
Kontrolliert wird mit Kameras
Die Gemeinde will die Anwohner vom Durchgangsverkehr
befreien. Heisst: Wer weniger als 15 Minuten in den
betroffenen Quartieren ist, gilt als Durchfahrer. Und muss
100 Franken blechen. Kontrolliert wird mit Kameras.
Dies passierte auch Kunkler. Der Ex-Buchhalter und Vater der
Energy-Basel-Moderatorin Vivian Kunkler kam mit seinem Auto
am 5. November 2025 von Rheinfelden her nach Birsfelden.
«Ich wollte grosse Mineralwasser-Spender bei einem
Getränkehändler kaufen gehen», sagt er.
Kunkler fuhr um 11.18 Uhr ins Quartier. Seine
Einkaufsquittung belegt: Er bezahlte beim Händler total 70
Franken – um 11.25 Uhr. Um 11.29 Uhr verliess er das
Quartier wieder. Er war also elf Minuten da. Für ihn steht
fest: «Ich habe vier Minuten zu wenig lange eingekauft. Für
die Gemeinde bin ich ein Durchfahrer.»
«Ich habe sogar eine Durchfahrtsbewilligungskarte vom
Getränkehändler erhalten.» Kunkler fragt sich: «Hätte ich
noch minutenlang im Quartier rumfahren sollen, damit ich auf
die 15 Minuten komme?»
Kampf gegen Gemeinde und Staatsanwaltschaft
Als Kunkler die Busse erhielt, schrieb er der Gemeinde, dass
er sie nicht bezahlen werde – und legte die Einkaufsquittung
und die Durchfahrtskarte bei. «Dann kam ein Standardbrief
zurück, dass ich die Busse bezahlen müsse.»
Weil Kunkler nochmals Einsprache bei der Gemeinde machte,
ging der Fall zur nächsten Instanz: zur Staatsanwaltschaft
Basel-Landschaft. «Sie hat mir dann geschrieben, dass die
Busse rechtens sei. Ich hätte einen anderen Weg nehmen
müssen. Zudem sei die Durchfahrtsbewilligung nur für den
Getränkehändler und nicht übertragbar.»
Lieber Haft anstatt Busse
Er habe dann zurückgeschrieben, dass man die Busse – wenn
sie nicht aufgehoben werde – in eine Haftstrafe umwandeln
solle. Er kämpfe weiter. «Auch wenn es mich am Ende noch
mehr kostet oder ich ins Gefängnis muss.»
Birsfelden hält auf Nachfrage von Blick an der Busse fest.
«Weil Herr Kunkler ein Fahrverbot missachtet hat», sagt
Gemeindepräsident Christof Hiltmann. «Aus welchem Grund er
das getan hat, ist – wie bei den meisten Verkehrsregelungen
– für die Bussenerhebung grundsätzlich irrelevant.»
«Abgesehen davon: Würden wir gewisse Argumente akzeptieren
und andere nicht, würden wir der Willkür Tür und Tor
öffnen», sagt Hiltmann. Kunkler habe beim Einkaufsort
verschiedene Optionen gehabt. «Einfachste Lösung: Er hätte
den gleichen Weg zurückfahren können. Dann wäre keine Busse
ausgestellt worden.»
Noch rund 20 Übertretungen pro Tag
Die Gemeinde habe zwischen September und Dezember 2025 circa
2,3 Millionen Franken mit den Bussen eingenommen, sagt
Hiltmann. Dass es jedoch ums Geld gehe, wie Kunkler
behauptet, sei «falsch». Es gehe um die Reduktion des
Ausweichverkehrs durch die Quartiere. Und dieser habe
deutlich abgenommen – und entsprechend auch die
Busseneinnahmen. Bei der Einführung habe man pro Tag rund
1000 Übertretungen registriert – aktuell liege man im
Durchschnitt bei rund 20 pro Tag.
Rechtlich gesehen sei man der Meinung, «dass wir uns auf
sicherem Feld bewegen», sagt Hiltmann weiter. «Das System
wurde sowohl vom Datenschutz als auch von den zuständigen
kantonalen Instanzen geprüft und für zulässig befunden.»
527 Fälle gingen bei der Staatsanwaltschaft ein
Kunkler ist nicht die einzige Person, deren Birsfelden-Busse
bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft gelandet ist.
«Bis letzten Freitag sind bei uns 527 Fälle eingegangen»,
sagt Sprecher Michael Lutz. Dabei sieht es so aus: Drei
Personen haben die Busse nachträglich bezahlt, drei Fälle
wurden rechtskräftig, es gab 293 Strafbefehle, in vier
Fällen liegen Einsprachen vor, und ein Fall kommt vor
Gericht. Bleiben noch 223 offene Fälle.
Und der Fall Kunkler? «Zum konkreten Fall dürfen wir aus
Datenschutzgründen keine Stellung nehmen», sagt Lutz. Weil
Lorenz Kunkler weiterkämpft, wie er sagt, dürfte jedoch auch
sein Fall irgendwann vor Gericht landen. Er freut sich schon
jetzt: «Dann kommt es zum Showdown.»
Kriminelle Schweiz am 3.4.2026: Makler
provozieren immer höhere Preise für Häuser+Wohnungen: Ueli Schmezer: «Es reicht! Immobilien-Makler zerstören
Quartiere!»
https://www.nau.ch/lifestyle/wohnen/ueli-schmezer-es-reicht-immobilien-makler-zerstoren-quartiere-67112737
Ueli Schmezer -- Bern -- Warum lassen wir zu, dass ein
paar wenige Leute mit viel Geld darüber entscheiden, was
aus unseren Quartieren wird. Das fragt Videokolumnist Ueli
Schmezer.
Ueli Schmezer ist Nau.ch-Kolumnist, sein Videoformat heisst
«Auf den Punkt».
Er fragt: «Was tragen Immobilien-Makler eigentlich zum
Gemeinwohl bei?»
Und: Warum schaut die Mehrheit der Mietenden dieser
Entwicklung einfach zu?
v«Schaut mal die schönen Bilder in diesem Wohnungsinserat
an». So beginnt Ueli Schmezer seine neueste Videokolumne
(Video oben). Was für schöne Wohnungen in diesem
Mehrfamilienhaus am Egghölzli in Bern!
Doch diese schönen Wohnungen hätten einen Schönheitsfehler:
«Kein normaler Mensch kann sich so eine Wohnung leisten».
Und das in einem Haus, in welchem bis vor Kurzem noch ganz
normale Menschen gewohnt hätten. «Normale Menschen mit einem
normalen Einkommen.»
Nun kostet hier eine 4,5-Zimmer-Wohnung 1,42 Millionen
Franken.
Das freut die Investoren, sagt Schmezer. «Die haben das Haus
gekauft, alle Leute rausgeschmissen, daraus
Eigentumswohnungen gemacht und nun kassieren sie ab.»
Die bisherigen Mieterinnen und Mieter hätten hier nichts
mehr verloren, stellt Ueli Schmezer fest – Mieterinnen und
Mieter, die zum Teil über 60 Jahre hier gelebt haben.
«Kannst du dir das vorstellen? Das ist praktisch ein ganzes
Leben lang.»
Rechtliche Grundlagen vorhanden
«Wie können wir diese Entwicklung zulassen?», fragt der
Nau.ch-Kolumnist. «Wie können wir zulassen, dass
Immobilien-Makler darüber entscheiden, wer in einem Quartier
leben darf? Warum sorgen wir nicht beispielsweise dafür,
dass die öffentliche Hand solche Liegenschaften übernimmt?»
Die rechtliche Grundlage für solche Massnahmen wäre
vorhanden. Sie steht in Artikel 108 der Bundesverfassung.
Die kriminelle SVP spioniert immer noch, wer mit wem und wie
alt etc. - eine hochkriminelle Partei des Geldes mit
Tunnelblick, bis die Wand kommt:
Schweiz am 4.4.2026: Kriminelles Schulsystem
mit Aufnahmeprüfung für's Gymnasium - und zu frühe
Selektion: Schweizer Schulsystem: «Schluss mit Gymiprüfung und
Langzeitgymi»
https://www.20min.ch/story/schweizer-schulsystem-schluss-mit-gymipruefung-und-langzeitgymi-103540989
Daniela Wyler -- Zu
früh zu viel Leistungsdruck: Der oberste Schulleiter
Thomas Minder stellt das Schweizer Schulsystem infrage.
Schulleiter Thomas Minder stellt frühe
Selektionen im Schweizer Schulsystem infrage und fordert die
Abschafftung der Gymiprüfung.
Kinder würden zu früh unter
Leistungsdruck geraten und teilweise falsch eingestuft.
Zudem fordert er eine längere
Lehrerausbildung für alle.
Der oberste Schweizer Schulleiter Thomas Minder stellt im
Interview mit dem Sonntagsblick (Link)
das heutige Schweizer Schulsystem (Link)
grundsätzlich infrage – insbesondere die frühen Selektionen.
Für ihn ist klar: «Wir brauchen kein Langzeitgymnasium.» Die
Aufnahmeprüfungen fürs Gymi sollten abgeschafft werden, da
sie soziale Ungleichheiten verstärken.
Minder kritisiert, dass Kinder bereits mit 10 oder 12 Jahren
unter enormem Leistungsdruck stehen. Gymiprüfungen führten
dazu, dass Familien früh in teure Vorbereitungskurse
investieren – und schwächere Schüler schnell abgestempelt
würden. Fehlentscheide hätten oft langfristige Folgen.
Stattdessen plädiert Minder für spätere Selektionen – erst
am Ende der obligatorischen Schulzeit. Bis dahin sollen alle
Kinder gemeinsam lernen, in heterogenen Klassen mit
unterschiedlichen Leistungsniveaus. Leistungsförderung sei
weiterhin wichtig, betont er, doch ohne frühen
Selektionsdruck.
Lehrerausbildung aktuell zu kurz
Auch bei den Lehrpersonen sieht Minder Reformbedarf: Die
Ausbildung sei zu kurz für die steigenden Anforderungen.
Seiner Ansicht nach wären «mindestens vier Jahre» Ausbildung
nötig, und «es braucht einen Masterabschluss für alle
Lehrpersonen».
Dass eine Verlängerung des Studiums den Personalmangel
verschärfen würde, bestreitet Minder beziehungswiese liefert
das Gegenrezept: «Man müsste die Ausbildung so gestalten,
dass die angehenden Lehrpersonen schon vor Abschluss des
Studiums an Schulen unterrichten und dort in den Betrieb
integriert würden.»
Waldenburg (Basel-Land) am 8.4.2026:
Spielplatz: viele Fliegen - Verdacht Hundeckack ohne
Robidog
E-Mail am 8.4.2026:
Hallo Gemeinde Waldenburg,
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem kleinen Besuch auf dem Spielplatz Waldenburg vor
dem Schulhaus am 8.4.2026 konnten ich und meine Tochter
viele Fliegen feststellen - im Platzbereich bei den
Klettergeräten und oben beim Klettergestell.
Scheinbar haben Hunde dort gekackt und der Auswurf wurde nie
richtig entfernt, sondern mangelhaft vergraben.
Robidog habe ich keinen gesehen. Kinderschutz?
Robidog beim Spielplatz ist essentiell, dafür zahlen
Hündeler ja die Hundesteuer.
Freundliche Grüsse
Michael Palomino NIE IMPFEN
Geschichte - Soziologie - Naturmedizin
Klosters plant etwas gegen Wohnungsnot am
9.4.2026: Kontrolle von Wohnungsbelegung - gegen reiche
Schweizer, die nur 1 bis 2 Monate präsent sind: Klosters geht gegen Wohnungsschummler vor: Harte Strafen für Unterländer
https://www.blick.ch/politik/harte-strafen-fuer-unterlaender-klosters-geht-gegen-wohnungsschummler-vor-id21854940.html
Simone Steiner -- Bundeshausredaktorin
-- Klosters kämpft mit Wohnungsnot. Grund
sind Feriengäste, die günstige Erstwohnungen besetzten.
Nun will die Berggemeinde hart durchgreifen.
Klosters GR kämpft gegen illegal genutzte Erstwohnungen und
plant härtere Kontrollen
Bis zu 40 Prozent der Erstwohnungen weisen
Unregelmässigkeiten auf
Miete für 5.5-Zimmer-Wohnung: 5690 Fr., bis 3 Jahre Haft
drohen
Klosters GR will härter gegen Wohnungsschummler vorgehen.
Viele Unterländer nutzen Erstwohnungen als Feriendomizile.
Dadurch wird der günstige Wohnraum für die einheimische
Bevölkerung knapp. Aktuell muss eine Familie für eine
Fünfeinhalb-Zimmer-Wohnung rund 5690 Franken Miete stemmen,
wie die «Südostschweiz» schreibt. Ein stolzer Preis!
Der Gemeindevorstand will nun systematisch vorgehen.
Einerseits sollen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt
werden. Überprüft werden Wohnungen, die seit über sechs
Monaten als leerstehend gemeldet sind. Andererseits will die
Gemeinde stärker mit der Bevölkerung zusammenarbeiten.
Verdachtsmeldungen von Bewohnern sollen konsequenter
verfolgt werden.
Laut den Behörden nutzen die Trickser unterschiedliche
Umgehungstaktiken. Die einen melden sich im Dorf an, ohne
ihren Lebensmittelpunkt in der Gemeinde zu haben. Andere
haben ihre Firmensitze in der Gemeinde. Anstatt vor Ort zu
arbeiten, verbringen sie ihre freien Tage im Bergdomizil.
Kontrollen in Mehrfamilienhäusern hätten gezeigt, dass
teilweise bis zu 40 Prozent der Erstwohnungen
Unregelmässigkeiten aufweisen.
Kommt die Gemeinde den Schwindlern auf die Schliche, will
sie hart durchgreifen. Klosters kündigt an, widerrechtlich
genutzte Wohnungen zu versiegeln oder zwangszuvermieten.
Zudem erstattet die Gemeinde Strafanzeige. Eine illegale
Nutzung kann mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren
oder hohen Geldstrafen geahndet werden.
Mit diesem Vorgehen folgt Klosters der Nachbargemeinde Davos
GR. Diese kündigte bereits im letzten Sommer an, die
Kontrollen wegen der Wohnmisere zu intensivieren. Die
Gemeinde sprach davon, «jede Wohnung einzeln» überprüfen zu
wollen. Jede illegal genutzte Wohnung sei grundsätzlich eine
zu viel, hiess es.
Die Davoser Hochbauamtsvorsteherin Valérie Favre Accola (52)
legte kürzlich gegenüber der «Südostschweiz» offen, dass
sich durch die Kontrollen 15 Fälle erhärtet hätten. Die
Gemeinde habe gegen die Betroffenen Strafanzeige bei der
Bündner Staatsanwaltschaft eingereicht.
Jonah Weibel -- Ein
Schweizer Staatsbürger nervt die Passagiere mit
Handylärm und schlägt danach den Zugbegleiter, sodass
dieser Kieferverletzungen erleidet.
Ein 34-jähriger Schweizer verprügelte einen Zugbegleiter in
Italien.
Der Schweizer störte Passagiere mit lauter Handymusik. Der
Zugbegleiter forderte ihn auf, leiser zu sein.
Der Täter wurde verhaftet. Er ist der Polizei bereits
bekannt.
In Italien wurde ein Schweizer Staatsbürger (34) verhaftet.
Der Grund: Als ein Zugbegleiter ihn dazu aufforderte, sein
Handy leiser zu stellen, schlug er diesem mit seinen Fäusten
ins Gesicht. Zum Gewaltdelikt kam es Ende März in einem
Tilo-Regionalzug zwischen Lugano und der Station Malpensa
IT.
Schweizer weigerte sich, sein Handy leise zu stellen
Wie die italienische Polizei in einer Medienmitteilung am
Mittwoch berichtet, ging der Schweizer den anderen
Passagieren mit Handylärm auf den Geist. Als der
Zugbegleiter ihn dazu aufforderte, die Lautstärke zu
regulieren, soll er diesen zuerst beleidigt und ihm dann mit
den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Der Kontrolleur
sei mit einer Kieferverletzung ins Spital gebracht worden.
Der Schweizer sei unmittelbar danach von der Polizei
verhaftet worden. Nach einem Aufenthalt im Gefängnis in
Varese sei er aber entlassen worden. Er erhielt ein
Aufenthaltsverbot für die Lombardei, das Piemont und das
Südtirol.
Täter ist der Polizei bekannt
Wie «Nau.ch» berichtet, war das nicht die erste Straftat des
Schweizers: Er sei in der Schweiz bereits vorbestraft.
Verurteilt worden sei er bereits wegen Vermögensdelikten,
Straftaten gegen Personen sowie Gewaltanwendung und
Drohungen gegen Amtsträger.
Sudan am 12.4.2026: Kriminelle schweizer
Manager spielen 1999 bis 2003 mit: Mammutprozess gegen zwei Schweizer Manager: Ölgeschäfte im Bürgerkrieg: Ölgeschäfte im sudanesischen Bürgerkrieg: Zwei
Schweizer Managern drohen lange Haftstrafen
https://www.blick.ch/ausland/oelgeschaefte-im-sudanesischen-buergerkrieg-zwei-schweizer-managern-drohen-lange-haftstrafen-id21861672.html
Hunderte Verhandlungstage, Dutzende Zeugen und
Forderungen nach jahrelangen Haftstrafen: Der
Mammutprozess gegen zwei Schweizer Manager wegen ihrer
Rolle im sudanesischen Bürgerkrieg steht kurz vor dem
Abschluss.
Sara Belgeri -- Redaktorin -- Hunderte
Verhandlungstage, Dutzende Zeugen und Forderungen nach
jahrelangen Haftstrafen: Der Mammutprozess gegen zwei
Schweizer Manager wegen ihrer Rolle im sudanesischen
Bürgerkrieg steht kurz vor dem Abschluss.
Seit rund zweieinhalb Jahren wird in Gerichtssaal 34 des
Stockholmer Bezirksgerichts verhandelt. Es ist der längste
Gerichtsprozess der schwedischen Geschichte. Und ein
historischer.
Angeklagt sind der Schweizer Alexandre Schneiter und der
schwedisch-schweizerische Doppelbürger Ian Lundin. Beide
leben im Kanton Genf und gehören laut dem Wirtschaftsmagazin
«Bilan» zu den 300 reichsten Schweizern. Ihnen wird Beihilfe
zu Kriegsverbrechen im Sudan in der Zeit von 1999 bis
2003 vorgeworfen.
Ende eines historischen Prozesses
Der Fall gilt als historisch, weil es einer der wenigen
Prozesse ist, bei denen Vertreter eines grossen,
börsenkotierten Unternehmens wegen mutmasslicher Verstösse
gegen das Völkerrecht vor Gericht stehen.
Jetzt neigt sich der Prozess dem Ende zu. Vergangene Woche
war Gerichtssaal 34 besonders voll: Die schwedische
Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussplädoyer zehn
Jahre Haft für Lundin respektive sechs Jahre für Schneiter.
Im Zentrum des Verfahrens steht die Rolle des schwedischen
Ölkonzerns Lundin Oil (heute: Orrön Energy), den Lundins
Vater Adolf gegründet hatte. Ian Lundin leitete das
Unternehmen und fungierte als Vorstandsvorsitzender.
Alexandre Schneiter war für die Ölsuche zuständig und später
CEO. Sein Fokus lag – wie er im Prozess betonte – auf dem,
«was unter der Erdoberfläche lag», nicht darüber.
Kamen «in Frieden»
Die Geschichte führt zurück in den zweiten sudanesischen
Bürgerkrieg unter dem Regime von Omar al-Bashir (82). 1997
erhielt Lundin Oil eine Ölkonzession für das Gebiet «Block
5A», im Süden des damals noch vereinigten Sudans.
Offiziell trat das Unternehmen mit dem Anspruch auf,
wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Als die «Rundschau»
2019 über den Fall berichtete, zeigte sie Aufnahmen der
Eröffnungsfeier. «Wir wollen bald Öl finden, damit es eurer
Wirtschaft besser geht. Wir kommen in Frieden», sagt Lundin
darin. Tatsächlich aber entwickelte sich die Region rund um
die Konzession zu einem Brennpunkt der Gewalt. In Aufnahmen
von 2001, die die «Rundschau» zeigte, ist Lundin umringt von
Kindersoldaten zu sehen.
Menschenrechtsorganisationen dokumentierten später
systematische Vertreibungen, zerstörte Dörfer und Angriffe
auf Zivilisten. Ein Bericht der European Coalition on Oil in
Sudan (ECOS) schätzt, dass in der Region Block 5A rund
12’000 Menschen starben und 160’000 vertrieben wurden.
Allein im Konzessionsgebiet sollen mehr als 40 Ortschaften
zerstört worden sein.
Auch die niederländische NGO Pax sammelte Zeugnisse von
Betroffenen. Einer von ihnen, James Kuong Ninrew,
schilderte: «Wir wurden vertrieben. Unser Gebiet wurde uns
weggenommen, ohne unser Einverständnis. Unsere Leute wurden
getötet.»
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
Für die schwedische Staatsanwaltschaft sind diese Gewaltakte
kein Zufall, sondern stehen in direktem Zusammenhang mit den
Interessen des Ölkonzerns. Sie argumentiert, dass Lundin mit
der sudanesischen Regierung Vereinbarungen getroffen habe,
um militärischen Schutz für die Ölsuche zu erhalten. Dies
habe dazu geführt, dass das Militär und regimenahe Milizen
systematisch gegen Zivilisten vorgegangen seien. Die Anklage
spricht unter anderem von Bombardierungen aus der Luft,
Vertreibungen und dem Niederbrennen von Dörfern und Ernten.
Sowohl Ian Lundin als auch Alexandre Schneiter weisen alle
Vorwürfe zurück. Bereits 2018 erklärten Schneiter und Lundin
in einem offenen Brief, sie seien «absolut überzeugt»,
unschuldig zu sein. Vielmehr habe das Unternehmen versucht,
Frieden zu fördern. In einem «Rundschau»-Beitrag von 2024
argumentierte Alexandre Schneiters Verteidiger Per
Samuelsson, dass man nie Einfluss auf die militärischen
Operationen des Sudans gehabt habe.
Die Ermittlungen begannen bereits 2010, ausgelöst durch
einen Bericht internationaler NGOs. 2021 wurde Anklage
erhoben, und im September 2023 begann der Prozess. Dieser
sprengt alle bisherigen Dimensionen der schwedischen Justiz:
Hunderte Verhandlungstage, zahlreiche Zeuginnen und Zeugen
aus Afrika und Europa sowie eine enorme Menge an
Beweismaterial prägten das Verfahren.
Antrag auf Untersuchungshaft
Besonders ist der Prozess auch für die Betroffenen selbst:
Über 30 Zivilisten aus dem Sudan und Südsudan wurden
angehört. Insgesamt sagten 32 von 34 Klägern persönlich aus.
Im Zentrum der Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft
standen denn auch diese Aussagen. Laut der schwedischen
Nachrichtenagentur TT sprach Staatsanwalt Henrik Attorps in
seinem Schlussplädoyer von «Mittäterschaft an Verbrechen
gegen Zivilisten», bei denen das Leben zahlreicher
Zivilisten aufgrund des «Profitstrebens des Unternehmens und
der Angeklagten» völlig zerstört worden sei.
Der Staatsanwalt beantragte, dass sowohl Schneiter als auch
Lundin nach der Urteilsverkündung in Untersuchungshaft
genommen werden, da sie als Schweizer Staatsbürger nicht
ausgeliefert werden können und daher Fluchtgefahr bestehe.
Das Bundesamt für Justiz und die Bundesanwaltschaft
bestätigen auf Anfrage, dass ein Rechtshilfeersuchen aus
Schweden eingegangen ist, das von der Bundesanwaltschaft
vollzogen wurde.
Die Verteidigung weist die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
entschieden zurück. Ian Lundins Anwalt Torgny Wetterberg
erklärt gegenüber Blick, es gebe «keine Beweise» für die
Anschuldigungen. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei
«schwach» gewesen und habe entscheidende Fakten ausser Acht
gelassen. Der gesamte Prozess sei letztlich eine
«monumentale Verschwendung staatlicher Ressourcen». Die
Verteidigung werde in ihren Schlussplädoyers darlegen, warum
die Argumentation der Staatsanwaltschaft in jeder Hinsicht
unhaltbar sei.
Alexandre Schneiters Verteidiger liess eine Anfrage
unbeantwortet.
Die Schlussplädoyers der Verteidigung sind auf Ende April
angesetzt. Der Prozess wird voraussichtlich im Mai enden.
Ein Urteilstermin steht noch aus.
Justin Arber -- Kundinnen
und Kunden scheinen von den hohen Preisen der
Lindt-Schokolade abgeschreckt zu werden. Händler in den
Nachbarländern beklagen die Produkte als Ladenhüter.
Das Lindt-Ostergeschäft lief in Deutschland
schlecht.
Händler beklagen Ladenhüter trotz Rabatten von 25
Prozent.
Gestiegene Preise und verändertes Kaufverhalten sind
die Gründe.
Ein Supermarktchef entfernte den Lindt-Goldhasen aus
dem Sortiment.
Das
Ostergeschäft von Lindt verlief, zumindest in Deutschland,
schleppend aus Sicht der Händler
wie Rewe oder Edeka. «Die Artikel liegen wie Blei in
den Regalen», fasst es jemand aus der Branche gegenüber
der «Lebensmittel Zeitung» zusammen.
Werbung
Die
Situation änderte sich auch nicht, als gewisse Produkte
bis zu 25 Prozent günstiger
angeboten wurden.
Händler ziehen Konsequenzen
Die
Händler nennen als wichtigen Grund die gestiegenen Preise.
In Hamburg hat dies bereits dazu geführt, dass ein
Supermarktchef den berühmten Lindt-Goldhasen aus
dem Sortiment geschmissen hat.
Auch
ein verändertes Kaufverhalten stellen die Verantwortlichen
fest. So führten steigende Lebenshaltungskosten sowie
Spritpreise dazu, dass viele Kundinnen und Kunden sich
mehr Gedanken dazu machen, was sie einkaufen. Zu
Spontankäufen kommt es weniger.
Lindt & Sprüngli prüft
selektive Preissenkungen
Lindt
& Sprüngli teilt auf Anfrage mit, man lege keine
Zahlen für einzelne Produktgruppen oder Saisonverkäufe
offen. Man erwarte für dieses Jahr weiterhin ein
gruppenweites organisches Umsatzwachstum von 4 bis 6
Prozent.
Das Unternehmen teilt ausserdem mit, man beobachte die
Kostensituation laufend, um ein faires
Preis-Leistungs-Verhältnis sicherzustellen, «welches der
hohen Qualität unserer Produkte und den aktuellen
Marktbedingungen Rechnung trägt und prüfen derzeit
selektive Preissenkungen für den deutschen Markt».
Jonas Bucher -- Aldi
darf seine roten Schokoladenkugeln in der Schweiz nicht
mehr verkaufen. Das Handelsgericht Aargau sieht darin eine
zu starke Annäherung an die Lindor-Kugeln von Lindt.
Das Handelsgericht des
Kantons Aargau hat im Streit zwischen Lindt &
Sprüngli und Aldi Suisse teilweise zugunsten des Schweizer
Schoggiherstellers entschieden. Dar Urteil findest du hier.
Der Discounter Aldi muss den Verkauf seiner roten «Moser
Roth»-Schokoladenkugeln in der Schweiz stoppen. Das Gericht
sieht darin eine zu starke Verwechselungsgefahr mit den
bekannten Lindor-Kugeln. Für andere Varianten von Aldi
wies das Gericht die Klage ab. Der Entscheid ist noch nicht
rechtskräftig, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Arbon (Schweiz) am 16.4.2026: Kriminelle
Leerkündigung für über 100 MieterInnen - Häuser werden
abgerisen+neu gebaut statt endlich gedämmt: Leser zu Leerkündigung auf dem Land «Wo wird das Volk
überhaupt noch geschützt?»
https://www.blick.ch/community/leser-zu-leerkuendigung-auf-dem-land-wo-wird-das-volk-ueberhaupt-noch-geschuetzt-id21876239.html
Alessandro Kälin -- Redaktor Community
-- In Arbon TG verlieren über 100
Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen. Die beiden
betroffenen Wohnblöcke werden wegen mangelhafter
Wärmedämmung und Schimmelrisiko abgerissen. In unserer
Kommentarspalte bricht ein Wortwechsel los.
Über 100 Mieter in Arbon TG müssen bis spätestens 2028 ihre
Wohnungen verlassen
Der Abriss wird mit veralteter Wärmedämmung, Feuchtigkeit
und Schimmelbildung begründet
Über 50 Wohnungen betroffen, Ersatzneubauten geplant
Über 100 Mieterinnen und Mieter in Arbon TG landen bald auf
der Strasse. Zwei grosse Liegenschaften mit über 50
Wohnungen müssen Ersatzneubauten weichen. Was einst ein
Stadtphänomen war, hat nun auch den Thurgau erreicht. Die
bestürzten Anwohner müssen ihr Heim zwischen 2027 und 2028
verlassen. Viele stehen ohne Alternative da.
Auf Anfrage von Blick teilt die Verwaltung der Wohnblöcke,
ABV Liegenschaften, den Grund für den Abriss mit. Die
Wärmedämmung sei veraltet, zudem seien Feuchtigkeit und
Schimmelbildung schon länger ein Problem in den Wohnungen.
In unserer Leserschaft sind viele mit dieser Begründung
unzufrieden. In den Kommentaren wird rege diskutiert.
«Mieter werden einfach vor die Tür gesetzt»
Viele Leserinnen und Leser stehen für die Thurgauer
Mieterschaft ein. Marco Kramer fühlt mit ihnen: «Ist echt
traurig, was in der Schweiz abgeht. Ja, das Leben ist kein
Wunschkonzert, aber ein wenig Sicherheit sollte doch möglich
sein.» Auch Irene Burtscher protestiert: «Mieter, die für
diese Wohnungen jahrelang bezahlt haben, werden einfach vor
die Tür gesetzt. Manchmal frage ich mich schon, wo das Volk
überhaupt noch geschützt wird!»
Andere zweifeln an den Motiven der Verwaltung. Für Walter
Portmann ist klar: «Die Mängel können sicher auch ohne
Abriss behoben werden. Die Leute werden für dumm verkauft!»
Rolf Meyer stimmt zu: «Niemand reisst deswegen ein Gebäude
ab. Mich beschleicht das Gefühl, dass das ein vorgeschobenes
Argument ist.»
Auch Werner Stutz ist der Meinung: «Gewinnoptimierung ist
das! Die Eigentümer dieser Liegenschaften können nochmals
richtig abkassieren und die Mieten erhöhen.»
«Umziehen gehört beim Mieten dazu»
Die Gegenseite kann die Aufregung nicht nachvollziehen.
Leser Mark Grunder hebt hervor: «Viele begreifen einfach
nicht, dass ein Mietvertrag von beiden Seiten gekündigt
werden kann.» Andreas Schärer argumentiert ähnlich: «Ein
Mietvertrag ist ein Vertrag auf Zeit, von beiden Parteien
kündbar. Viele Mieter denken aber offenbar, sie hätten ein
Wohnrecht bis Lebensende. Sorry, das läuft nicht so.» Lena
Misteli schreibt kurz und knapp: «Umziehen gehört beim
Mieten dazu.»
Für Rudolf Ogi ist klar: «Der Eigentümer hat die Pflicht,
seine Liegenschaften instand zu halten und diese, wenn
notwendig, zu sanieren.» Er habe zudem das Recht, dies
effizient und kostengünstig zu regeln.
Elias Truttmann stimmt zu: «Ein Gebäude aus den 60ern muss
irgendwann totalsaniert oder abgerissen werden. Was stellen
sich die Leute denn vor, wie das sonst funktionieren soll?»
Auch Hans-Ulrich Burri schreibt: «Wohnblöcke aus den 60er-
bis 70er-Jahren sind nicht für die Ewigkeit gebaut!»
Julia Docker -- Per Gericht wurde Anton M. (63) der
Kontakt mit Kindern untersagt. Trotzdem leitete er einen
Trachtenverein mit Kinder‑Tanzgruppe. Ab Dienstag wird
ihm in Biel der Prozess gemacht.
Der Vereinspräsident Anton M. (63) steht in Biel wegen
Sexualdelikten mit Kindern vor Gericht.
Ihm war der Kontakt zu Minderjährigen gerichtlich
untersagt. Er leitete trotzdem einen Trachtenverein mit
Kindergruppe.
M. soll sich erneut an einem Kind vergangen haben. Er war
bereits 2009 wegen ähnlicher Taten verurteilt worden.
Anton M. (63) wurde im Frühling 2023 nach 13 Stunden
wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Wie der Blick
berichtet, wurden damals Ersatzmassnahmen angeordnet. M.
musste sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Zudem
wurden ihm Tätigkeiten untersagt, bei denen er Kontakt mit
Minderjährigen hat. Nicht einmal drei Monate später soll
sich Anton M. erneut an einem vierjährigen Mädchen
vergangen haben.
Ab Dienstag steht er vor dem Regionalgericht in Biel BE
vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft M. unter anderem
sexuelle Nötigung, mögliche Schändung sowie sexuelle
Handlungen mit Kindern vor.
M. blieb nach Übergriffen Präsident
Wie Recherchen des Blick zeigen, blieb der 63-Jährige auch
nach den mutmasslichen Übergriffen weiterhin Präsident
eines Trachtenvereins im Kanton Freiburg, dem auch eine
Kinder- und Jugendtanzgruppe angegliedert ist.
Fraglich ist, ob M. in diesem Amt auch für gemeinsame
Anlässe und Ausflüge mit den Kindern zuständig war. Noch
vor wenigen Monaten stand M. an einem Unterhaltungsabend
gemeinsam mit Minderjährigen auf der Bühne. Bis 2025 war
er zudem Mitglied der Kommission für Kinder und Jugend des
Vereins.
Wer hat versagt?
Dabei ist der Beschuldigte einschlägig vorbestraft.
Bereits früher hatte er sich an Minderjährigen vergriffen.
2009 wurde er wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu
zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und zu einer
psychotherapeutischen Behandlung verpflichtet.
In einem internen Schreiben vom 7. August 2025 kritisierte
das Regionalgericht selbst, dass die Massnahmen nicht
ausreichend kontrollierbar seien. Die Zuständigen
schrieben an das Zwangsmassnahmengericht: «Das
Tätigkeitsverbot ist so schwammig formuliert, dass eine
Kontrolle durch das Gericht gänzlich unmöglich ist.» So
werde etwa keine konkrete Tanzgruppe genannt, bei der eine
Nachfrage zur Überprüfung möglich wäre. Ob die Massnahmen
daraufhin konkretisiert wurden, ist unklar.
Bern am 23.4.2026: Bern zerstören seit 2025
- z.B. mit einem neuen "Konzept für Geschäftsauslagen" -
in den Lauben sind Auslagen TOTAL VERBOTEN -
Geschäftsverluste bis zu 100.000 Franken pro Jahr: Bürokratie vermiest Gewerblern das Geschäft: Lauben-Knatsch in Bern
https://www.blick.ch/politik/lauben-knatsch-in-bern-buerokratie-vermiest-gewerblern-das-geschaeft-id21894042.html
Ruedi Studer -- In Berns Altstadt brodelt es: Das seit
letztem Jahr geltende Konzept für Geschäftsauslagen sorgt
für Unmut. Gewerbler klagen über Umsatzeinbussen von
Zehntausenden Franken. Jetzt kommt das Thema im Stadtrat
auf den Tisch.
In Bern sorgt ein Gechäftsauslagen-Konzept seit 2025 für
Ärger bei Gewerblern
Geschäfte klagen über Umsatzverlust, ein Betrieb verlor
100'000 Franken
Stadt verteidigt Regeln, FDP verlangt Anpassungen
Unter den Lauben in Bern herrscht dicke Luft. Grund dafür
ist ein seit letztem Jahr geltendes Vollzugskonzept
zu den Geschäftsauslagen. Dies legt fest, unter welchen
Bedingungen Ladenbesitzer beispielsweise Waren,
Reklameständer, Dekorationen oder Mobiliar vor ihrem
Betrieb aufstellen dürfen. «Pro Geschäft
ist höchstens eine bewilligte Geschäftsauslage zulässig»,
schreibt die Stadt vor. «Diese darf maximal 1,2
Quadratmeter Platz beanspruchen und nicht
höher sein als 1,8 Meter.»
[Totaler Terror vom Stadtrat: AuslagenVERBOT in den
Lauben]
In der Altstadt mit ihren malerischen Lauben gilt ein noch
strikteres Reglement. So müssen die Laubengänge für
die Passanten freigehalten werden.
«Geschäftsauslagen sind lediglich unter dem äusseren
Laubenbogen gestattet», betonen die Behörden.
Die Idee dahinter: Genügend Raum für den Fussverkehr und
eine Aufwertung des städtischen Ambiente. «Das dürfte sich
auch positiv auf das Shopping-Erlebnis auswirken», so die
Hoffnung.
FDP kritisiert Umsetzung
Die FDP-Fraktion sieht die Erwartungen aber enttäuscht. Seit
der Umsetzung des Konzepts würden zahlreiche
Geschäftsinhaber in der Berner Altstadt «von erheblichen
Umsatzeinbussen und einer Verschlechterung der städtischen
Aufenthaltsqualität berichten», monieren die Freisinnigen in
einem Vorstoss. In lokalen Medien berichteten betroffene
Geschäftsinhaber von Einbussen von Zehntausenden
Franken.
Die Stadt hingegen zieht ein bisher positives Fazit. Sie
habe viele positive Rückmeldungen erhalten, schreibt sie in
der Antwort auf die Interpellation. Gerade für Personen
mit Kinderwagen oder Menschen mit Beeinträchtigungen
sei die Stadt teils ein Hindernisparcours gewesen. Das habe
sich geändert.
Mit den betroffenen Geschäftsinhabern würden offene Fragen
laufend geklärt. Die Behörden machen klar, dass der
eingeschlagene Weg daher weiterverfolgt wird: «Zum jetzigen
Zeitpunkt besteht aus Sicht des Gemeinderats kein Anlass,
die Vollzugshilfe anzupassen oder gar rückgängig zu machen.»
«Gewerbler sind unzufrieden»
Vom Tisch ist die Sache damit nicht. Per Anfang Mai ist der
FDP-Vorstoss im Stadtparlament traktandiert. Eine
Chropfleerete ist garantiert, denn verflogen ist der Ärger
nicht. «Viele Gewerbler haben weiterhin mit massiven
Umsatzeinbussen zu kämpfen und sind
unzufrieden», sagt FDP-Stadträtin Chantal Perriard (58) zu
Blick.
«Die Einbussen belaufen sich auf gut 10 Prozent»,
weiss Perriard aus verschiedenen Gesprächen mit
Gewerbetreibenden zu berichten. «Ein Laden sieht sich sogar
mit einem Ausfall von rund 100'000 Franken
konfrontiert.» Fehle die Auslage, würden auch
Spontaneinkäufe vermehrt wegfallen. Die
Laufkundschaft suche seltener die Läden auf. «Das summiert
sich und bedroht gerade kleinere Geschäfte in ihrer
Existenz.»
Die Laubenverordnung habe auch zu einem sterileren
Aussenbild geführt, findet Perriard. «Wo früher
Dekorationen oder Blumen für einen Farbtupfer sorgten,
stehen heute stattdessen Velos und Trottinetts
herum. Das Ziel wird damit verfehlt.»
Für die FDP-Frau ist daher klar, dass sich der Gemeinderat
mit den Gewerblern zusammensetzen muss, um gemeinsam eine
Lösung zu finden. «Die jetzige Regelung ist
unverhältnismässig und für viele untragbar», sagt sie
bestimmt. Weiter wie bisher gehe nicht, es brauche deutliche
Verbesserungen. «Wir brauchen jetzt pragmatische Lösungen
mit Augenmass – gemeinsam mit dem Gewerbe.»
Fabienne Gnos -- Influencer
Zeki Bulgurcu stellt ein Eierdieb-Pärchen im Internet
bloss. Fachleute sagen klar: Das verstösst gegen das
Gesetz – und auch für Reposter drohen Konsequenzen.
Influencer Zeki Bulgurcu veröffentlichte
auf Instagram ein unverpixeltes Überwachungsvideo eines
Diebstahls in einem Hofladen in Wynigen BE.
Datenschutzspezialistin Ursula Uttinger
stellt klar: Die Veröffentlichung von unverpixeltem
Bildmaterial ist illegal.
Die Kantonspolizei Bern warnt, dass alle,
die das Video repostet haben, ebenfalls mit zivilrechtlichen
Konsequenzen rechnen müssen.
Das Video der Überwachungskamera mit dem Titel «Hofladen in
Wynigen wird geplündert» auf dem Instagram-Kanal von
Swissmeme von Influencer Zeki Bulgurcu zeigt, wie ein
Pärchen in einem Hofladen in Wynigen BE die Regale leer
räumt und sich an Eiern, Gebäck und Gemüse bedient, ohne zu
bezahlen.
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Auf Instagram hat das Video über 660'000 Aufrufe, knapp 7500
Likes und mehr als 2300 Kommentare. Über 340 Personen haben
es erneut veröffentlicht. Zeki veröffentlichte das Video
unverpixelt. Auch bei 20 Minuten löste das Video eine grosse
Diskussion aus.
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20min
«Wieso dieser unnötige Täterschutz?»
Viele 20-Minuten-Leserinnen und -Leser feiern Zeki, der das
Video unverpixelt veröffentlichte. Sie sind der Meinung,
dass die Täter bei ihrer strafbaren Handlung mit
Konsequenzen rechnen müssen. Sie sehen das Datenschutzrecht
sowie das Persönlichkeitsrecht in diesem Fall als «unnötig».
Andere sind der Ansicht, dass Regeln wichtig seien. Sie sind
der Meinung, dass diese Videos der Polizei gehören und diese
schliesslich die Verpixelung oder Entpixelung vornehmen
solle. Einige Userinnen und User mahnen, dass es sich bei
der Veröffentlichung von unverpixeltem Bildmaterial
ebenfalls um eine Straftat handelt.
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Datenschutzexpertin: «Selbstjustiz ist falsch»
Was stimmt jetzt? Was darf man und was ist illegal? Ursula
Uttinger, Datenschutzspezialistin und Dozentin an der
Hochschule Luzern, klärt auf. Es sei nicht erlaubt,
unverpixeltes Bildmaterial zu veröffentlichen. «Selbstjustiz
ist falsch – wir wollen nicht, dass alle zu Hilfssheriffs
werden», sagt sie gegenüber 20 Minuten.
Zudem dürfe nur der Innenraum des Hofladens gefilmt werden.
«Der Aussenraum mit Blick auf die Strasse zur
Identifizierung von Personenwagen und somit der öffentliche
Raum darf nicht überwacht werden», so Uttinger.
Laut Ursula Uttinger, Datenschutzspezialistin und Dozentin
an der Hochschule Luzern, sei es nicht erlaubt,
unverpixeltes Bildmaterial zu veröffentlichen.
Laut Ursula Uttinger, Datenschutzspezialistin und Dozentin
an der Hochschule Luzern, sei es nicht erlaubt,
unverpixeltes Bildmaterial zu veröffentlichen.Privat
Das Pärchen, das beim Hoflädeli-Diebstahl gefilmt wurde,
könne Strafanzeige wegen Verletzung seiner Privatsphäre
erstatten. «Jedoch mit dem Risiko, dass die Polizei
feststellt, dass sie selbst eine Straftat begangen haben.»
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Täten sie dies, würden sie nicht gleich strafrechtlich
verfolgt. «Da müsste auch zuerst wieder eine Strafanzeige
wegen Diebstahls gemacht werden.»
Auf dem Instagram-Kanal von Swissmeme von Influencer Zeki
Bulgurcu wurde ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie ein
unverpixeltes Pärchen in einem Hofladen in Wynigen BE alles
Mögliche in seine Tasche einpackt.
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Viele 20-Minuten-Leserinnen und -Leser feiern Zeki, der das
Video unzensiert veröffentlichte.
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Laut Ursula Uttinger, Datenschutzspezialistin und Dozentin
an der Hochschule Luzern, ist es nicht erlaubt,
unverpixeltes Bildmaterial zu veröffentlichen.
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Auf dem Instagram-Kanal von Swissmeme von Influencer Zeki
Bulgurcu wurde ein Video veröffentlicht, das zeigt, wie ein
unverpixeltes Pärchen in einem Hofladen in Wynigen BE alles
Mögliche in seine Tasche einpackt.Privat
Täterschaft weiterhin auf freiem Fuss
Die Kantonspolizei Bern bestätigt auf Anfrage von 20
Minuten, dass eine Strafanzeige eingegangen ist. «Es
bestehen Hinweise zur möglichen Täterschaft», so eine
Sprecherin der Polizei. Bislang konnte jedoch niemand
angehalten werden. «Die entsprechenden Ermittlungen sind im
Gang.»
Laut der Polizei bringe es nichts, ein solches Video im
Internet zu veröffentlichen. «Nicht nur diese Person, die es
veröffentlicht hat, sondern alle, die es auch geteilt oder
erneut veröffentlicht haben, müssen mit zivilrechtlichen
Konsequenzen rechnen», so die Sprecherin. Der Hintergedanke,
so zur Aufklärung beizutragen, sei nachvollziehbar. «Solche
Veröffentlichungen von Überwachungsvideos, auf denen
Personen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung, sind
jedoch aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Sicht
problematisch.»
Die Familie, die den Hofladen betreibt, hat sich gegenüber
20 Minuten nicht zum Vorfall geäussert. Eine Anfrage an Zeki
Bulgurcu blieb ebenfalls unbeantwortet.
Kanton Waadt am 24.4.2026:
Landwirtschaftsministerin Frau Valérie Dittli hat
Probleme: Öffentliche Gelder ohne Kontrolle für Aufträge
verwendet - aber es geht doch nur um 10.000 Stutz...: Neuer vernichtender Bericht: «Dittli hat gelogen und eine
Vereinbarung verschwiegen»
https://www.blick.ch/politik/neuer-vernichtender-bericht-dittli-hat-gelogen-und-eine-vereinbarung-verschwiegen-id21896671.html
Loïck
Mauroux -- Die Waadtländer
Regierungsrätin Valérie Dittli hatte eine geheime
Vereinbarung getroffen, worauf eine Strafanzeige gegen sie
zurückgezogen wurde. Brisant: Die Vereinbarung sah die
Zahlung von 10'000 Franken aus öffentlichen Mitteln an den
Beschwerdeführer vor.
Waadtländer Staatsrat meldet Missstände
in Landwirtschaftsbehörde an Staatsanwaltschaft
Ex-Vorsteherin Dittli hielt Informationen
zurück und band unrechtmässig Gelder
Unrechtmässige Zahlungen: 33'000 Franken,
Rückerstattung ohne Staatsrat-Info
Das Waadtland ist in Aufruhr! Denn der Staatsrat – die
Kantonsregierung – hat
jetzt den Schleier über schwerwiegende Missstände im
Departement für Landwirtschaft, Weinbau und
Veterinärwesen der umstrittenen
Regierungsrätin Valérie Dittli (33, Mitte) gelüftet.
Der ehemalige Kantonsrichter Jean-François Meylan, der
von der Kantonsregierung mit einer Untersuchung beauftragt
worden war, legte am Freitag seinen Bericht über die
Vergabe verdächtiger Aufträge vor. Es geht um schwere
Vorwürfe.
Laut dem Bericht hat Dittli, vormals auch für die
Kantonsfinanzen zuständig, entscheidende
Informationen zurückgehalten – und ohne Genehmigung
öffentliche Gelder verwendet. So seien die
Aufträge an den ehemaligen Präsidenten der Kommission für
ländlichen Grundbesitz, Jean-Claude Mathey, vergeben
worden, nachdem dieser eine Strafanzeige gegen Dittli
zurückgezogen hatte.
Die Rede ist von einer Vergütung über 10'000
Franken an Mathey. Meylan konnte die Existenz
einer solchen schriftlichen Vereinbarung nachweisen. Die
Waadtländer Kantonsregierung war darüber nie informiert
worden.
Laut dem Bericht stand dieser Betrag in keinem
Verhältnis zu den erbrachten Leistungen. Darüber
hinaus wurden zwei Zahlungen von insgesamt 23'000 Franken,
die Dittli im September 2024 vor Abschluss der Vereinbarung
angeordnet hatte, als unrechtmässig erachtet. Diese Beträge
wurden zurückerstattet, der Staatsrat war darüber aber
ebenfalls nicht informiert worden.
«Das Vertrauen in Valérie Dittli ist beschädigt»
Dittli hatte es auch versäumt, ein zweites Mandat
an Rechtsanwalt Mathey zu melden – und sie hat
den Staatsrat nicht über die Existenz und die finanziellen
Auswirkungen der Vereinbarung informiert. «Trotz
Nachfragen log Frau Dittli und verschwieg die Existenz
einer Vereinbarung», hält der Bericht unmissverständlich
fest.
Angesichts dieser Enthüllungen leitet der Staatsrat den Fall
an die Staatsanwaltschaft weiter, um mögliche
strafrechtliche Verstösse zu ermitteln. Darüber hinaus wird
die Kantonale Finanzkontrolle mit einem Finanzaudit der
Direktion beauftragt, während die zuständige Personalbehörde
weitere Untersuchungen durchführen wird.
«Das Vertrauen in Valérie Dittli ist beschädigt und wird
schwer wiederherzustellen sein», spart die Waadtländer
Kantonsregierung nicht an deutlichen Worten. Das Band
zwischen Dittli und ihren Regierungskollegen scheint
endgültig zerschnitten zu sein.
Kriminelle Schweizer in Saas Fee (Wallis,
Schweiz) am 26.4.2026: Frauen-WC in er Bar gibt es nicht -
sie müssen ins Restaurant nebenan gehen: Kopfschütteln im Wallis: Bar hat kein Frauen-WC: «Glaubte
es nicht»
https://www.nau.ch/news/schweiz/kopfschutteln-im-wallis-bar-hat-kein-frauen-wc-67115385
Andrea Schüpbach -- Oberwallis -- Eine Berggängerin ist
in einer Walliser Bar mit Freunden zu Gast. Als sie aufs
WC will, lautet die Antwort: Für Frauen gibt es keine
Toilette.
Zum Abschluss der Ski-Saison besuchten Lara K.* und Martina
G.* mit einer Gruppe von Freunden das Gebiet Saas-Fee im
Wallis.
Natürlich soll bei den frühlingshaften Temperaturen auch das
Après-Ski nicht zu kurz kommen.
«Die ‹Pit Stop Bar› liegt perfekt zum Aperölen», erzählt
Nau-Leserin Lara. Mitten auf der Piste, Heida-Weisswein,
Sonnenterrasse. Doch etwas irritiert die beiden trotzdem
sehr.
«Wir haben kein Frauen-WC»
«Als ich nach einer Weile an der Bar nachfragte, wo das
Frauen-WC ist, antwortete man mir: ‹Wir haben kein
Frauen-WC.› Ich glaubte es erst nicht, das muss doch ein
Witz sein?»
Ist es nicht.
Beim Gang um die Ecke sieht Lara: «Ein Natur-Pissoir. Für
Männer kein Problem. Für Frauen ist es komplett
ungeeignet...»
Besonders störend: «Von der Sonnenterrasse sieht man von
oben einfach ins ‹WC› rein. Sichtschutz gibt es keinen. Ich
weiss nicht, wie das genau gedacht ist...» (Video ganz oben)
Für WC-Gang müssen Frauen von Bar in Restaurant
An der Bar heisst es: Frauen müssten ins Bergrestaurant
Morenia Beiz gehen.
«Dieses ist eine Ski-Abfahrt entfernt. Dann muss man wieder
mit dem Sessellift rauf in die Bar fahren. Ein WC-Gang
dauert so für Frauen also ungefähr 25 Minuten», kritisiert
Lara. (Fahrt von der Bar ins Restaurant im Video unten)
Auch auf der Website wird aufgeführt, dass die «Pit Stop
Bar» zur Morenia-Beiz auf 2'550 Metern über Meer gehört. Sie
liege «200 Meter oberhalb» des Restaurants, heisst es auf
Facebook.
Nau.ch hat die Betreiber mehrere Male kontaktiert. Warum
entschied man sich, kein Frauen-WC zu installieren? Antwort
gibt es keine.
Und die Frage stellt sich: Kein Frauen-WC. Dürfen Bars das
überhaupt?
Im Wallis gibt es keine Vorgaben zu Frauen-WCs
Wie so oft in der Schweiz regeln dies die Kantone selbst.
Genauer das kantonale Gastgewerbe- und Baurecht.
Im Wallis gibt es hierzu keine konkreten Regeln. «Es gibt
keine Vorgaben hinsichtlich einer Mindestanzahl an
Toiletten», sagt Patricia Katic. Sie ist Abteilungsleiterin
im Sekretariat der kantonalen Baukommission im Kanton
Wallis.
Mehrere Faktoren seien entscheidend. Handelt es sich um
einen Neubau oder Umbau? Liegt das Objekt in einer Bauzone
oder in einem nicht bebaubaren Gebiet? «Die Prüfung erfolgt
daher von Fall zu Fall durch die zuständige Behörde», so
Katic.
Die Betriebsbewilligung im Wallis erteilt zwar die Gemeinde
über den Gemeinderat. Allerdings enthält das Gesetz über
Beherbergung, Gastronomie und Kleinhandel mit alkoholischen
Getränken (GBB) keine Bestimmungen zu sanitären
Einrichtungen.
Das Schlupfloch
Nationale Regeln gibt es zum Schutz der Mitarbeiter. In der
Hygieneverordnung im Schweizerischen Arbeitsgesetz heisst es
zwar, dass für Frauen und Männer getrennte Toiletten
vorzusehen sind.
Allerdings gibt es ein Schlupfloch: Es reicht, wenn
«zumindest eine getrennte Benutzung» möglich ist –
theoretisch möglich in der Saas-Fee-Bar.
Es geht um Hygiene, nicht ums Geschlecht
In dieser Verordnung geht es primär darum, dass das Personal
die Lebensmittel nicht durch mangelnde Hygiene kontaminiert
wird. Darum ist eigentlich auch das Vorhandensein von
Waschbecken (gibt es in der Saas-Fee-Bar ebenfalls nicht)
obligatorisch.
Weil die Bar aber zum Restaurant Morenia gehört, ist die
Anwendung der Regel schwammig.
7. Abschnitt: Garderoben, Waschanlagen,Toiletten, Ess-
und Aufenthaltsräume, Erste Hilfe:
Art. 29 Allgemeine Anforderungen:
1 Die Bestimmungen über die Gestaltung und Benutzung der
Arbeitsräume gelten sinngemäss auch für Garderoben,
Waschanlagen, Toiletten, Ess- und Aufenthaltsräume sowie
Sanitätsräume.
2. Alle Anlagen nach Absatz 1 müssen in hygienisch
einwandfreiem Zustand gehalten werden.
3. Für Frauen und Männer sind getrennte Gareroben,
Waschanlagen und Toiletten oder zumindest eine getrennte
Benutzung dieser Einrichtungen vorzusehen. Auszug aus der
Verordnung 3 zum Schweizerischen Arbeitsgeetz. -
fedlex.admin.ch
WC Wallis Morenia
Auszug aus der Verordnung 3 zum Schweizerischen
Arbeitsgesetz. - fedlex.admin.ch
Tiziana Boebner-Lombardo vom Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV sagt: Die
Verordnung enthalte keine spezifischen Vorgaben zur
Ausgestaltung von sanitären Einrichtungen für Gäste.
«Insbesondere nicht zur Frage getrennter Toiletten für
Frauen und Männer oder zur maximalen Entfernung der
Gästetoiletten vom Verzehrort.»
Rechtlich gesehen befindet sich die Walliser Bar also im
(grau-)grünen Bereich. Trotzdem sagt Lara: «Sowas habe ich
so noch in keiner anderen Bar erlebt.»
Reto Bollmann - Ein
Krankenkassen-Mitarbeiter soll fast ein Jahr
Prämienrückzahlungen für Verstorbene abgefangen haben. Der
Grossteil des gestohlenen Geldes scheint derzeit zu
fehlen.
in ehemaliger Mitarbeiter der Berner
Krankenkasse KPT hat 354'000 Franken veruntreut.
Er leitete zwischen April 2024 und März
2025 zurückbezahlte Prämien von Verstorbenen auf sein
Privatkonto um – insgesamt mutmasslich 87 Zahlungen.
Auf seinem Konto fanden sich nur noch
knapp 17'000 Franken; der Beschuldigte will von seinem
Schweigerecht Gebrauch machen.
Mit einer dreisten Masche veruntreute ein Angestellter der
Berner Krankenkasse KPT 354'000 Franken. Der Mann leitete
vorausbezahlte Prämien von Verstorbenen auf sein Privatkonto
um. Da nur die wenigsten Hinterbliebenen überprüfen, ob das
Geld zurückkommt, dauerte es beinahe ein Jahr, bis der
Betrug aufflog.
Witwe fiel ausgebliebene Rückzahlung auf
Mutmasslich 87 Zahlungen kassierte der Mann zwischen April
2024 und März 2025 so selbst ein, ehe er bei der
Krankenkasse kündigte, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Schliesslich hakte jedoch die Witwe eines verstorbenen
KPT-Kunden nach und erkundigte sich nach einer Rückzahlung,
die ausgeblieben war – der Mann flog auf.
Als die Witwe eines verstorbenen KPT-Kunden nachhakte, flog
der Betrug auf. (Symbolbild)
Als die Witwe eines verstorbenen KPT-Kunden nachhakte, flog
der Betrug auf. (Symbolbild)Getty Images/Connect Images
Die KPT erstattete im Juli 2025 Strafanzeige gegen ihren
ehemaligen Mitarbeiter, worauf die Staatsanwaltschaft
Bern-Mittelland eine Untersuchung eröffnete, wie in einem
Entscheid der Beschwerdekammer des Obergerichts ersichtlich
ist. Der Beschuldigte forderte unter anderem, dass die
Sperrung seines Kontos aufgehoben werde. Das Gericht gab
seiner Beschwerde nicht statt.
Rückzahlungen in die Wege geleitet
Ein KPT-Sprecher hält gegenüber dem «Tages-Anzeiger» fest,
man habe die Rückzahlungen auf die entsprechenden Konten in
die Wege geleitet. Auch arbeite man intern an der
Beseitigung der Schwachstellen, die zum Fall geführt haben.
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Doch wo sind die gestohlenen Gelder? Auf dem Konto des
Beschuldigten fanden sich nur noch knapp 17'000 Franken.
Gegen ihn läuft zwar eine Strafuntersuchung, doch er sei
nicht in Gewahrsam oder U-Haft, wie ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft gegenüber dem «Tages-Anzeiger» festhält.
Über 300'000 Franken fehlen noch
Die übrigen mehr als 300'000 Franken wird die KPT als
Privatklägerin zurückzuerhalten versuchen. Dazu Muss der
Beschuldigte jedoch zuerst angeklagt und verurteilt werden.
Überprüfst du Rückzahlungen oder Gutschriften von grossen
Unternehmen wie Krankenkassen oder Banken immer genau?
Ja, immer. Ich bin da sehr genau.
Meistens schon, aber manchmal vergesse ich es.
Nur bei grösseren Beträgen.
Nein, ich gehe davon aus, dass alles stimmt.
Ich habe keine Rückzahlungen, die ich überprüfen müsste.
Ich will nur die Resultate sehen.
2242 Abstimmungen
Der ehemalige KPT-Angestellte denkt derweil offenbar nicht
daran, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Schon vor der
ersten Einvernahme durch die Polizei kündigte er an, von
seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Auch
forderte er eine Absage des Befragungstermins, wofür gemäss
Richter jedoch die gesetzliche Grundlage fehle.
Der Intrum-FAKE aus Schwerzenbach:
Kriminelle Inkassofirma "intrum" in 8603
Schwerzenbach am 10.5.2026: ERFINDET Rechnungen mit Leuten
und Wohnorten, die GAR NICHT STIMMEN (!)
von Michael Palomino NIE IMPFEN - 10.5.2026
-- seit ca. 2 Jahren werde ich durch die kriminelle
Inkassofirma "intrum" mit FAKE-Rechnungen belästigt
-- es wird behauptet, bei Sunrise sei eine Rechnung offen
für das Jahr 2010 und 2011 und ich soll in dieser Zeit in
Thun (Kanton Bern) einen Wohnsitz gehabt haben
-- aber ich habe NIE in Thun gelebt, sondern in den Jahren
2010 und 2011 habe ich sogar GAR NICHT IN EUROPA, sondern in
Süd-"AMERIKA" gelebt
-- trotz allen Beweisen mit den Stempeln in meinem Pass von
damals hörte die kriminelle Inkassofirma "intrum" NICHT AUF,
auch im Jahr 2026 ERNEUT FAKE-Rechnungen mit derselben
FAKE-Behauptung zu verschicken, ich hätte bei Sunrise in der
Schweiz für 2010 und 2011 eine Rechnung offen
-- als ich bei Sunrise nachfragte, konnte mich in ihrem
System auch nicht finden
-- erst mit DIESER Angabe, dass Sunrise mich NICHT FINDEN
konnte, kam von "intrum" ein Formular zum Bestreiten der
Rechnung.
Verdacht: Ich bin sicher KEIN Einzelfall
-- die kriminellen Ausländer, die bei "intrum" arbeiten (es
waren durchweg deutsche Leute oder Leute mit ausländischem
Akzent aus Afrika am Telefon), ERFINDEN SYSTEMATISCH
RECHNUNGEN, um schweizer Leute abzuzocken, die einfach gerne
zahlen und auf diese Weise ihre Ruhe haben wollen, statt
sich zu wehren
-- es besteht der klare Verdacht, dass die kriminelle
Inkassofirma "intrum" auf diese Weise mit ERFUNDENEN
RECHNUNGEN Millionen einnimmt und sich die Angestellten
auf diese Weise ihr Einfamilienhaus oder ihren 4x4
abverdienen, alles unrechtmässige Einnahmen, die
den Opfern zurückerstattet werden müssen.
Schlussfolgerung: Hausdurchsuchung - Beschlagnahmung -
Rückzahlung aller illegal eingenommenen Gelder
-- es ist Zeit, die kriminelle Inkassofirma "intrum" bei der
Polizei und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich zu melden
- mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung und Abklärung aller
Fälle, die da einkassiert wurden.
Kriminelle Schweiz am 11.5.2026: Viel zu
hohe Geldbussen wegen Bagatelldelikten - Gefängnisse voll
wegen praktisch gar nichts! Überfüllte Gefängnisse: So viele Menschen hinter Gitter
wie noch nie
https://www.blick.ch/politik/ueberfuellte-gefaengnisse-so-viele-menschen-hinter-gitter-wie-noch-nie-id21940737.html
Simone Steiner -- Bundeshausredaktorin
-- Die Schweizer Gefängnisse sind voll. Das
zeigt die neuste Statistik. Viele Inhaftierungen erfolgen,
weil Personen ihre Bussen nicht zahlen können. Die Politik
suchte bisher erfolglos nach Lösungen.
Schweizer Gefängnisse sind zu 97 Prozent ausgelastet,
Platznot verschärft sich
Prison du Bois-Mermet im Waadtland war zu 167 Prozent belegt
Ersatzfreiheitsstrafen machen 43 Prozent der Neueintritte
aus, 200 Franken pro Tag
Die Schweizer Gefängnisse sind rappelvoll. Noch nie seit
Beginn der Erhebungen im Jahr 1988 sassen so viele Menschen
hinter Gittern. Ende Januar waren es 7119 Personen. Steigt
diese Zahl weiter, könnte es bald eng werden. Schweizweit
sind bereits 97 Prozent der Gefängnisplätze belegt. Das
zeigt die neuste Erhebung des Bundesamts für Statistik.
In einigen Regionen sind die Gefängnisse bereits heute
überfüllt. Das Regionalgefängnis Thun BE etwa war im April
zu 121 Prozent ausgelastet, jenes in Burgdorf BE zu 111
Prozent. Das Prison du Bois-Mermet im Kanton Waadt war laut
«Monitoring Justizvollzug» sogar zu 167 Prozent belegt.
Die Überbelegungen führen zu Stress und Konflikten unter den
Insassen sowie zu einer starken Belastung des
Gefängnispersonals. Zudem verschlechtern sich die
hygienischen Bedingungen.
Der Kanton Luzern stellte deswegen bereits zusätzliche
Container für die Gefangenen auf. Im Grossen Rat in Bern
wird der Ansatz ebenfalls diskutiert. In St. Gallen könnten
die Kleingefängnisse in Bazenheid und Uznach vorübergehend
wieder eröffnet werden.
Überlastung wegen Bagatelldelikten
Ein Hauptgrund für die überfüllten Gefängnisse ist, dass
Personen im Gefängnis landen, weil sie ihre Busse oder
Strafe – etwa wegen Schwarzfahrens – nicht bezahlen können.
2024 sassen 4985 Personen wegen sogenannter
Ersatzfreiheitsstrafen hinter Gittern. Das war mehr als die
Hälfte aller 9030 Inhaftierten in diesem Jahr.
Die vielen Kurzaufenthalte kosten die Steuerzahler viel
Geld. Im Durchschnitt bleiben die Betroffenen nur acht Tage
im Gefängnis. Jeder Hafttag kostet rund 200 Franken pro
Person. Das übersteigt die eigentlichen Bussen um ein
Vielfaches.
Die Waadtländer SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud (42) wollte
verhindern, dass Ersatzfreiheitsstrafen bei Bussen bis zu
5000 Franken ausgesprochen werden können. Der Nationalrat
lehnte die Idee jedoch ab.
Einen anderen Ansatz verfolgt der Kanton Zürich. Dort können
mittellose Personen ihre Bussen mit gemeinnütziger Arbeit
abarbeiten. Einige scheitern allerdings daran, dass sie die
Arbeit nicht rechtzeitig beantragen. Dennoch stieg die Zahl
der Personen, die gemeinnützige Arbeit leisten, innerhalb
eines Jahres um 26 Prozent.
Politik scheitert daran, das Problem zu lösen
Transportunternehmen ist es überlassen, ob sie Schwarzfahrer
bei der Staatsanwaltschaft anzeigen oder nicht. Tun sie es,
gibt es bei erfolgloser Betreibung eine
Ersatzfreiheitsstrafe.
Viele Kantone wollen nun mit dieser Praxis brechen. Ihre
Kosten explodieren wegen der vielen Ersatzfreiheitsstrafen.
Justizminister Beat Jans (61, SP) erinnerte das Parlament
deshalb daran, dass mehr als 43 Prozent aller Neueintritte
ins Gefängnis auf Ersatzfreiheitsstrafen zurückgehen.
Weil die Politik aber noch keine griffigen Lösungen gefunden
hat, engagieren sich mittlerweile auch Private. Der Verein
Freiheitsentzugskritik will mit einer Online-Spendenaktion
50’000 Franken sammeln. Damit sollen rund 150 Bussen bezahlt
und entsprechende Gefängnisaufenthalte verhindert werden.
Varen (Kanton Wallis) am 13.5.2026: WER hat
die Olivenbäume geklaut? Varen VS: «Bin wütend»: Diebe klauen Winzer Gabriel (39)
drei Olivenbäume
https://www.20min.ch/story/varen-vs-bin-wuetend-diebe-klauen-winzer-gabriel-39-drei-olivenbaeume-103562386
Fototext: Die drei geklauten Olivenbäume
waren die ersten der 67, die die Familie gepflanzt hat.
Fabienne Gnos -- Dem Walliser Winzer Gabriel Roten fehlen
plötzlich drei Olivenbäume. Besonders schmerzt ihn: Es
waren die ersten von 67, die er mit seiner Familie
pflanzte.
Winzer Gabriel Roten (39) aus Varen VS
wurden drei Olivenbäume von seinem Feld gestohlen.
Die drei Bäume waren die ersten, die er
gemeinsam mit seiner Familie gepflanzt hatte – von insgesamt
67.
Roten hat Strafanzeige bei der Walliser
Polizei eingereicht. Die Ermittlungen sind im Gange.
67 Olivenbäume auf einer Fläche: Im vergangenen April
pflanzte Winzer Gabriel Roten (39) aus Varen im Kanton
Wallis eine Vielzahl von Olivenbäumen. Doch bei einem
Spaziergang am Montagabend wurde er böse überrascht. «Drei
Bäume waren einfach weg», sagt er zu 20 Minuten.
Für Gabriel sei es ein klarer Fall von Diebstahl: «Es waren
Löcher im Boden und die Holzpflöcke lagen daneben – das kann
nur ein Mensch gewesen sein», so der Walliser Winzer.
Gabriel ist verständnislos. «Ich bin wütend und zugleich
überrascht, dass jemand Bäume klaut.» Der «Walliser Bote»
hat zuerst darüber berichtet.
Hanf, Chili und Oliven
Bei der Bestellung im Frühling habe er über 2500 Franken in
die Hand genommen: «Pro Olivenbaum bezahlte ich knapp 40
Franken», so Gabriel. Die Olivenbäume seien der Start eines
neuen Projekts. «Das waren schwierig zugängliche Rebberge»,
erzählt er. So habe er die Fläche umfunktioniert.
«Ich habe dort auch schon Hanfpflanzen und Chili
angepflanzt.» Doch diese Versuche scheiterten jeweils an den
Naturbedingungen.
«Das ist kein Selbstbedienungsladen»
Bei den drei geklauten Olivenbäumen sei er besonders
emotional: «Das sind die ersten drei von den 67, die wir als
Familie gepflanzt haben», sagt Gabriel. Das hat für ihn
Bedeutung: «Man pflanzt schliesslich nicht jeden Tag einen
Baum.»
Als Winzer treffe ihn der Diebstahl sehr: «Bei Diebstählen
in der Landwirtschaft sind wir machtlos, wir können nichts
dagegen tun», meint er. Die Leute sollen verstehen: «Das ist
kein Selbstbedienungsladen, sondern harte Arbeit.» Er hat
Strafanzeige bei der Walliser Polizei erstattet.
Vor allem Maschinen oder Werkzeuge
Die Kantonspolizei Wallis bestätigt auf Anfrage von 20
Minuten, dass eine entsprechende Strafanzeige eingegangen
ist. Die Ermittlungen seien im Gange.
Diebstähle in der Landwirtschaft werden in der
Kriminalstatistik nicht separat ausgewiesen. «Betroffen sind
jedoch unter anderem eher Maschinen oder Werkzeuge», so
Polizeisprecher Daniel Imboden. Landwirtschaftliche Betriebe
oder Flächen lägen oft abgelegen. «Und sie verfügen über
grosse, teilweise schwer überwachbare Areale, was solche
Delikte begünstigen kann.»
Kriminelle Schweizer oder Ausländer im
Kanton Fribourg (CH) am 17.5.2026: simulieren
Polizeianrufe mit "echter Polizeinummer": Beunruhigende Betrugswelle: Kriminelle täuschen Opfer mit
echter Polizeinummer
https://www.blick.ch/schweiz/freiburg/sie-taeuschen-mit-echter-polizeinummer-freiburger-polizei-warnt-vor-beunruhigender-betrugswelle-id21956194.html
Janine Enderli -- Redaktorin News -- Falsche
Polizisten täuschen in Freiburg mit echter Dienstnummer
und ergaunerten innert weniger Tage 10'000 Franken sowie
Schmuck. Seit Freitag meldet die Polizei 30
Betrugsversuche, davon waren drei erfolgreich.
Freiburger Polizei meldet 30 Betrugsfälle
durch falsche Polizisten seit Freitag
Betrüger nutzen gefälschte Polizeinummer
und verursachen 10'000 Franken Schaden
26-jähriger Italiener in Saint-Saphorin
VD nach Verfolgung festgenommen
Seit Freitag hat die Kantonspolizei Freiburg rund 30 Fälle
von Betrug durch falsche Polizisten registriert. Besonders
beunruhigend ist, dass die Betrüger die offizielle Nummer
der Einsatz- und Alarmzentrale (026 347 01 17) missbrauchen,
um ihre Opfer zu täuschen, schreibt die Freiburger Polizei
in einer Mitteilung.
Innerhalb weniger Tage wurden 25 Versuche und drei
erfolgreiche Betrugsfälle gemeldet, wobei sich der
Gesamtschaden auf rund 10'000 Franken sowie Schmuck beläuft.
Aus diesem Grund ruft die Polizei im gesamten Kanton sowie
in der Westschweiz zu grösster Wachsamkeit auf.
Um das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen, wenden die
Betrüger eine «Spoofing»-Technik an: Auf dem Display des
Telefons der potenziellen Opfer wird die echte Nummer der
Polizei (026 347 01 17) angezeigt.
Verdächtiger entzieht sich Polizeikontrolle und flüchtet
Am Samstag, dem 16. Mai 2026, wurde nach der Meldung neuer
Fälle im Süden des Kantons eine Fahndungsaktion eingeleitet.
Bei einer gezielten Verkehrskontrolle in Bulle drängte sich
ein verdächtiges Fahrzeug vor, um auf die Autobahn A12 in
Richtung Bern zu fahren. Der Fahrer weigerte sich, den
Anweisungen Folge zu leisten, ging dabei erhebliche Risiken
ein und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer, bevor er in
der Region Flamatt FR aus dem Blickfeld geriet.
Gegen 22 Uhr wurde dasselbe Fahrzeug von einer Streife
gesichtet, als es erneut auf der A12 unterwegs war, diesmal
in Richtung Lausanne. Der Flüchtige fuhr mit hoher
Geschwindigkeit, um den Polizeikräften zu entkommen, und
konnte schliesslich dank der engen Zusammenarbeit mit der
Kantonspolizei Waadt in Saint-Saphorin VD gestoppt werden.
Der Mann, ein 26-jähriger italienischer Staatsangehöriger,
steht im Verdacht, an den oben genannten Betrugsdelikten
beteiligt gewesen zu sein. Er wurde auf Anordnung der
Freiburger Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen.
Krimineller ÖV in Lausanne am 23.5.2026:
Automat für Prepaid-Karte kaputt - Kundin will
Personaldaten nicht geben - Kontrolleure holen Polizei -
stolze Lausanner ÖV-Elite will 250 Stutz: Frau soll 250 Franken zahlen – obwohl Automat kaputt war
- Kontrolle in Lausanner Bus
eskaliert
https://www.blick.ch/politik/kontrolle-in-lausanner-bus-eskaliert-frau-soll-250-franken-zahlen-obwohl-automat-kaputt-war-id21972769.html
Solène Monney -- Eine
Frau konnte ihre Prepaid-Karte in einem Bus der Lausanner
Verkehrsbetriebe aufgrund eines defekten Lesegeräts nicht
entwerten. Trotzdem kassiert sie eine Busse. Das
ÖV-Unternehmen ist der Ansicht, dass die Fahrgästin nicht
ausreichend kooperiert habe.
Frau aus Lausanne erhält 250 Franken Bus-Busse
Kontrolleure bestraften trotz defektem Entwerter
100 Franken für Schwarzfahren, 100 Franken für Kontrolle, 50
Franken Verwaltungskosten
Joëlle*, eine Frau um die 60 aus Lausanne VD, hat immer noch
Mühe, das zu verdauen, was sie als eine tiefe
Ungerechtigkeit beschreibt. Am 10. Mai wurde ihr in einem
Bus der Lausanner Verkehrsbetriebe eine Geldstrafe von 250
Franken auferlegt. «Alleine, wenn ich diese
Geschichte erzähle, zittere ich erneut», flüstert sie Blick
mit verkrampfter Stimme zu.
Am besagten Tag war sie auf dem Weg ins Spital, um den
Muttertag bei ihrer kranken Mutter zu verbringen. Doch die
Fahrt wird zum Alptraum. Trotz mehrerer Versuche gelingt es
ihr nicht, das Terminal zu bedienen, um ihre Prepaid-Karte
zu validieren. Das Ergebnis: eine hohe Geldstrafe. «Das sind
10 Prozent meines Gehalts», sagt sie. «Obwohl ich nichts
Falsches getan habe.»
Die ÖV-Betriebe räumen die «bedauerliche» Situation ein. Sie
erzählen aber eine ganz andere Geschichte: Ihrer Meinung
nach hätte die Geldstrafe vermieden werden können, wenn sich
die Reisende kooperativer gezeigt hätte.
Eine ungerechte Verwarnung?
Alles beginnt gegen 13.30 Uhr an der Haltestelle Cap der
Linie 4. Mit einer Prepaid-Karte in der Hand stieg Joëlle in
den Bus und geht zum gelben Automaten, um ihre Fahrt zu
entwerten. Doch das Gerät funktioniert trotz mehrerer
Versuche nicht. Die Frau beschliesst daraufhin, den Fahrer
zu informieren. «Ich habe mich langsam nach vorne
gearbeitet, weil der Bus sich sehr stark bewegte und ich
Rückenprobleme habe», sagt sie. Doch der Fahrer habe kaum
reagiert. Daraufhin setzt sie sich auf die Vordersitze neben
ihm. An der nächsten Haltestelle steigen drei Kontrolleure
ein.
Als Joëlle die Kontrolleure sieht, denkt sie: «Gut, dass ich
dem Fahrer Bescheid gegeben habe.» Sie sei sofort zu ihnen
gegangen und habe erklärt, dass der Automat nicht
funktioniere und sie deshalb ihre Fahrkarte nicht entwerten
könne. Die Mitarbeiter hätten sie dann aufgefordert, sich
wieder hinzusetzen.
Dann kippt die Situation. «Ein Kontrolleur fragte mich
erneut nach meinem Ticket. Ich sagte ihm, dass ich keine
habe, weil der Automat nicht funktioniere. Da zückte er sein
Notizbuch und fragte mich nach meinem Personalausweis.» Für
Joëlle völlig unverständlich: «Sie haben mich das gefragt,
bevor sie den Automaten überhaupt überprüft haben.»
Erst danach versucht ein anderer Kontrolleur, den Automaten
zu bedienen. Und: Er funktioniert nicht.
Dennoch drohen die Beamten Joëlle mit einer Verwarnung.
Die Polizei greift ein
Die Situation spitzt sich weiter zu, als Joëlle sich
weigert, den Kontrolleuren ihre Identität anzugeben.
Diese warnen, dass sie die Polizei rufen würden. «Ich habe
ja gesagt. Ich war bereit, den Behörden meine Identität
preiszugeben», sagt sie. Sie dachte, die Polizei würde
vermitteln und den gesunden Menschenverstand walten lassen.
Doch was dann geschah, verblüffte sie: Die Beamten nahmen
lediglich ihre Personalien auf und gaben sie an die
Kontrolleure weiter.
Statt einer Verwarnung gibt es anschliessend eine gesalzene
Rechnung: 100 Franken für die Fahrt ohne gültigen
Fahrausweis, weitere 100 Franken für den Missbrauch der
Kontrolle, 25 Franken für die Identitätsfeststellung und
weitere 25 Franken für Verwaltungskosten. Insgesamt 250
Franken.
Der ÖV-Betrieb knickt nicht ein
Damit war der Fall noch nicht zu Ende. Überzeugt davon, dass
sie zu Unrecht bestraft wurde, füllt die Lausannerin ein
Formular aus, um bei den Lausanner Verkehrsbetrieben
Einspruch zu erheben. Allerdings ohne Erfolg. Das
ÖV-Unternehmen hält an seiner Position fest: «Wie in unserer
Kontrollpolitik festgelegt, ist der Zugang zu unseren
Fahrzeugen nur Reisenden mit einem gültigen Fahrschein
gestattet. Andernfalls stellen unsere Kontrollbeamten ein
Protokoll aus.»
Nach Angaben des ÖV-Betriebs hätte die Situation sogar noch
weiter zuungunsten der 60-Jährigen ausfallen können. Das
Unternehmen ist der Ansicht, dass sie sich durch die
Weigerung, sich gegenüber den Kontrolleuren auszuweisen,
potenziell einer Strafanzeige wegen Ungehorsam und
Befehlsverweigerung ausgesetzt hätte. Gegenüber Blick
bestätigten sie jedoch, dass die Säule in dem Bus, den
Joëlle am 10. Mai bestieg, tatsächlich ausser Betrieb war.
Unterschiedliche Versionen
Zudem werfen die Verkehrsbetriebe Joëlle vor, sich erst an
den Fahrer gewandt zu haben, als sie die Kontrolleure
gesehen hatte. Wenn sie dies getan hätte, hätte der Fahrer
ihr andere Möglichkeiten zum Kauf eines Fahrscheins
angeboten, wie ein SMS, ein E-Ticket oder einen Kauf an der
nächsten Haltestelle.
Joëlle beharrt darauf, dass sie den Fahrer informiert habe,
als sie in den Bus gestiegen war. Die angebotenen digitalen
Alternativen sind für sie nicht geeignet: «Ich benutze das
Internet nicht, um meine Fahrkarten zu kaufen, und ich will
es auch nicht. Genau deshalb habe ich eine Prepaid-Karte
gekauft.» Wenn die Kontrolleure ihr einfach angeboten
hätten, ihr Ticket zu bezahlen, hätte sie das sofort getan,
sagt sie.
Der Lausanner ÖV gibt dagegen zu Protokoll, dass Joëlle «ein
aggressives Verhalten» gegenüber den Kontrollbeamten an den
Tag legte, als diese versuchten, «einen konstruktiven Dialog
zu führen».
Sind die TL wirklich unflexibel?
Doch weshalb zeigt sich das Verkehrsunternehmen nicht
kulant, es ja tatsächlich um einen defekten Poller geht?
Gegenüber Blick versichert Sprecher Martial Messailler, dass
«in solchen Situationen ein Ermessensspielraum und
Flexibilität besteht». Die Verweigerung der Zusammenarbeit
habe dazu geführt, dass die Kontrolle eskaliert sei und die
Polizei eingreifen musste.
Die Verwarnung sei dabei eine Erinnerung an die
Verpflichtungen, die im öffentlichen Verkehr gelten, so
Messailler. «Selbst wenn ein Gerät nicht funktioniert, muss
der Fahrgast vor der Kontrolle einen gültigen Fahrschein
haben oder den Fahrer unverzüglich über die Situation
informieren.» Heisst: Die Verantwortung schiebt der ÖV an
den Fahrgast ab.
«Es ist eine Prüfung für mich»
Für Joëlle ist die Pille immer noch schwer zu schlucken. Die
Lausannerin sagt, dass sie durch den Vorfall einen Teil
ihres Vertrauens in die öffentlichen Verkehrsmittel verloren
habe.
In der Zwischenzeit bleibt die Geldstrafe von 250 Franken
bestehen. «Ich habe dieses Geld nicht zum Ausgeben», sagt
sie. Bis zum 9. Juni hat sie noch Zeit, um die Rechnung zu
begleichen. Die Gespräche mit den Verkehrsbetrieben will sie
bis dahin aber nicht aufgeben.
Bei einem Messerangriff im schweizerischen
Sulgen ist am Dienstag ein Österreicher
getötet worden. Das österreichische
Außenministerium bestätigte einen
Onlinebericht der „Tiroler Tageszeitung“
gegenüber der APA heute.
Der Mann soll laut Schweizer Polizei in
Tirol wohnhaft gewesen sein. Der 65-jährige
Tatverdächtige wurde bereits festgenommen.
Er hatte selbst die Exekutive verständigt
und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Die Tat soll sich nach einem Streit vor
einem Einfamilienhaus in Sulgen im Kanton
Thurgau, rund 40 Kilometer von der
österreichischen Grenze entfernt, ereignet
haben. Der tatverdächtige Schweizer soll mit
einer Stichwaffe auf seinen 70-jährigen
Kontrahenten losgegangen sein. Der Mann
erlag noch an Ort und Stelle seinen
Verletzungen.
Mondpreise in der Schweiz am 7.6.2026: neu
auch bei Bergbahnen: Preise bei Ausflugsbahnen verärgern Leser: «Eine Familie
kann sich das schon gar nicht mehr leisten»
https://www.blick.ch/wirtschaft/preise-bei-ausflugsbahnen-veraergern-leser-eine-familie-kann-sich-das-schon-gar-nicht-mehr-leisten-id22009952.html
Martin Schmidt -- Redaktor
Wirtschaft -- Die Preise für
Ausflugsbahnen in der Schweiz steigen weiter: Eine Fahrt
aufs Schilthorn kostet 115 Franken, aufs Jungfraujoch
sogar 239.20 Franken. Ein Grossteil der Blick-Community
kritisiert die hohen Tarife scharf.
Die beliebten Ausflugsbahnen ziehen im Sommer zahlreiche
Gäste in luftige Höhe. Dafür müssen sie jedoch tief ins
Portemonnaie greifen. Denn auch die Preise der Bahnen
klettern kontinuierlich in die Höhe, wie Blick berichtet
hat. Eine erwachsene Person zahlt für den Normaltarif aufs
Schilthorn retour 115 Franken. Die Retourfahrt aufs
Jungfraujoch kostet 239.20 Franken. Für eine Rundreise von
Zermatt nach Cervinia berappt man in der Hochsaison ohne
Vergünstigungen 264 Franken hin und zurück. Das sind 24
Franken mehr als noch bei der Eröffnung 2023.
Viele Schweizer verfügen über ein Halbtax oder GA und fahren
bei den meisten Bahnen zum halben Preis. Aufs Jungfraujoch
fällt der Rabatt saisonal etwas geringer aus. Mit dem
Generalabo ist die Fahrt auf die Rigi sogar gratis. Doch die
Preise kommen beim Grossteil der Blick-Community gar nicht
gut an.
«Normalverdienende Schweizer gehen nicht mehr auf diese
Berge, sondern nur noch vermögende Touristen. Die Schweiz
wird ein Monaco-Disneyland für den halben Planeten»,
schreibt etwa Dario Weber. Auch Patrick Weber geht mit den
Tarifen hart ins Gericht. «Das ist doch pure Abzocke in
seiner Blütezeit. Willkommen in der Schweiz. Bitte halten
Sie Ihr prall gefülltes Portemonnaie griffbereit.»
Sandro Esquina kommentiert die Preise wie folgt: «Als
Schweizer mit einem normalen Lohn kann man sich diese Preise
nicht mehr leisten. Traurig.»
«Alles nur noch für Touristen ausgelegt»
Gerade bei Familien sind die Ausflüge fürs Budget besonders
belastend. Das Arbeitspensum wird für die Kinderbetreuung
meist reduziert, gleichzeitig müssen damit drei, vier oder
fünf Personen finanziert werden. «Unverschämt wie die
eigenen Leute abgezockt werden. Eine Familie mit Kindern
kann sich das schon gar nicht mehr leisten», ärgert sich
Christine Krauss-Wirz. Dann heisse es immer, das Geld soll
im Land bleiben. «Aber wie denn? Ist doch alles nur noch für
die Touristen ausgelegt.»
Die Bahnen entschärfen die Belastung für Familien etwas,
indem sie für Kinder grosszügige Rabatte bieten.
Auch Rabatte für ausländische Gruppen sorgen für Stunk
Die Rabatte für grosse Gruppen hingegen sind einigen ein
Dorn im Auge. «Die ausländischen Touristen und ausländischen
Reiseveranstalter kaufen all diese Tickets zu einem
Spottpreis! Wir Schweizer müssen den regulären Preis
bezahlen», schreibt Esther Weber.
Die Rabatte fallen in der Regel deutlich geringer aus als
für Inhaber eines Halbtax. Gruppenrabatte bewegen sich bei
vielen Bahnen im Bereich von 20 bis 30 Prozent. Sehr grosse
Touroperatoren können ihrer Kundschaft noch grössere Rabatte
weitergeben. Doch auch hier fährt man mit Halbtax im
Vergleich fast immer günstiger.
Zahlreiche Community-Mitglieder verzichten wegen der
stattlichen Preise ganz auf die Angebote. «Ich sehe die Rigi
von zu Hause. Zahle keine horrenden Preise!», schreibt etwa
Mariella Brunner. «Da lob ich mir das Flachland. Schöne
Regionen, tolle Ausflugsziele ohne superteure Bahnen!»,
kommentiert Markus Loosli.
«Kann jeder selber entscheiden, ob er die Bahn benutzt»
Doch es gibt auch Stimmen, die mit den Preisen kein Problem
haben. «Kann ja jeder selber entscheiden, ob er die Bahn
benutzt oder nicht. Andere Sachen wie Mieten oder
Krankenkasse kann man nicht selber entscheiden», schreibt
Manuel Loretz.
«Der wichtigste Faktor in einem Unternehmen: Nachfrage
bestimmt das Angebot und den Preis», kommentiert Ryan Kand.
Die Schweizer Preise seien marktüblich in touristischen
Gebieten rund um den Globus. «Die Angestellten wollen
schliesslich anständig bezahlt und die Betriebskosten
beglichen werden», führt er aus.
Werner Signer fragt sich, warum man überhaupt über die
Preise diskutiert. «Zu Fuss ist eh gesünder, interessanter
und unterhaltsamer.»
Zürich am 13.6.2026: Schweizer machen
Schweizer mit hohen Mieten kaputt: Mietzins-Irrsinn in Zürich: Eigentümer erhöht Miete von
3200 auf satte 5900 Franken
https://www.blick.ch/wirtschaft/mietzins-irrsinn-in-zuercher-altbau-eigentuemer-erhoeht-miete-von-3200-auf-satte-5900-franken-id22025776.html
=====
Verdacht kriminelle Schweizerin am
13.6.2026: Eine Frau hat 1,6 Millionen Franken geklaut: Schweizer Holzbau-Verband: Mitarbeiterin soll 1,6
Millionen Franken veruntreut haben
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/skandal-beim-schweizer-holzbau-verband-mitarbeiterin-soll-1-6-millionen-franken-veruntreut-haben-der-fall-hat-uns-alle-ueberrascht-enttaeuscht-und-veraergert-id22025553.html
Maria-Rahel Cano und Nicolas Lurati --
Ein Finanzskandal erschüttert die
Branchenorganisation Holzbau Schweiz. Eine ehemalige
Mitarbeiterin steht im Verdacht, zwischen 2022 und 2025
rund 1,6 Millionen Franken der Berufsförderung
veruntreut zu haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft
ermittelt.
Der Branchenverband Holzbau Schweiz
meldet eine Veruntreuung von 1,6 Mio. Franken
Im Fokus der Ermittlungen steht die
ehemalige Mitarbeiterin Sarah H. zwischen
2022 und 2025 soll das Geld in ihre eigene Tasche geflossen
sein
Im Dezember 2025 hat der Verband
Strafanzeige eingereicht; die Zürcher Staatsanwaltschaft
ermittelt
Bei der Berufsförderung des Branchenverbands Holzbau Schweiz
gibt es ein gewaltiges Loch in der Kasse. Das Geld soll
offenbar direkt in die Tasche der Angestellten Sarah H.*
geflossen sein. Die Sache blieb über drei Jahre lang
unbemerkt.
Holzbau Schweiz ist der Dachverband der heimischen
Holzbaubranche und vertritt die Interessen von rund 1000
Betrieben und Zimmereien in der Deutschschweiz und im
Tessin. Die Organisation setzt sich unter anderem für die
Aus- und Weiterbildung ein. Für seine Mitglieder ist der
Verband zudem ein Dienstleister, der sie bei rechtlichen
oder technischen Fragen unterstützt.
Schaden von 1,6 Millionen Franken
Blick liegt das interne Schreiben an die betroffenen
Mitglieder vor. Darin ist die Rede von einem mutmasslichen
«Fall von gravierender Veruntreuung». Die Verantwortlichen
gehen von einem Riesenverlust aus: «Der Gesamtschaden
aus den Jahren 2022 bis 2025 beläuft sich nach aktuellem
Kenntnisstand auf rund 1,6 Millionen Schweizer Franken.»
Über drei Jahre hinweg soll Sarah H. das Geld eingesteckt
haben. Der Skandal flog erst bei der Aufarbeitung des
Geschäftsjahres 2025 auf. Nach Angaben von Holzbau Schweiz
ist die Frau nicht mehr beim Verband angestellt.
Vorstandsmitglied ist «enttäuscht und verärgert»
Die betroffene Stelle des Branchenverbands hat den Vorfall
den Behörden gemeldet. Diese haben ein Strafverfahren
eingeleitet, wie aus dem Schreiben an die Mitglieder
hervorgeht.
Weiter heisst es dort: «Parallel zum Verfahren wurden und
werden die bestehenden Prozesse und Kontrollmechanismen
überprüft und angepasst.» Um die Buchhaltung der letzten
Jahre zu überprüfen, seien zudem ein externes Treuhandbüro
sowie eine Anwaltskanzlei beigezogen worden.
Vorstandsmitglied Luca Pagnamenta schreibt im
Geschäftsbericht zum Verdacht gegen die ehemalige
Mitarbeiterin: «Der gegen Ende des Jahres aufgedeckte Fall
von Veruntreuung hat uns alle überrascht, enttäuscht und
verärgert.» Überrascht habe ihn das Ausmass, enttäuscht und
verärgert der Vertrauensmissbrauch von Sarah H.
Holzbau Schweiz will Vorfall nicht kommentieren
Auf Anfrage von Blick wollte sich Holzbau Schweiz nicht zum
konkreten Fall äussern: «Wir möchten uns während der
Ermittlungs- und Aufarbeitungsphase nicht an Mutmassungen
beteiligen oder Sachverhalte kommentieren, die Gegenstand
der laufenden Untersuchungen sind», heisst es.
Als ehemalige Arbeitgeberin sei man «aus datenschutz- und
persönlichkeitsrechtlichen Gründen nicht in der Lage,
Auskünfte zu einzelnen Personen zu erteilen». Zugleich
betont der Dachverband, dass es sich um eine von ihm
rechtlich unabhängige Stelle handle.
Untersuchung läuft
Auf Blick-Anfrage bestätigt die Staatsanwaltschaft des
Kantons Zürich ein laufendes Verfahren. Ausgehend von einer
Strafanzeige führe man eine Untersuchung gegen Sarah H.
wegen des Verdachts auf Veruntreuung.
Weitere Angaben, etwa zum genauen Verwendungszweck des
Geldes, machen die Strafverfolger aus Gründen des
Untersuchungsgeheimnisses derzeit nicht.
Für die Ex-Angestellte Sarah H. gilt bis zu einem
rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.
* Name geändert
===
Basel am 13.6.2026: Eine gedichtete
Anklageschrift fliegt auf: Haufenweise Lügen und
UNmöglichkeiten
von Michael Palomino NIE IMPFEN - 13.6.2026
Neue Lügentäter hat das Land:
— Zion-Staatsanwaltschaft Basel
— MLaw V. Walker, Staatsanwältin
— MLaw J. Leutwyler, Staatsanwältin
Sie negieren die Corona-Wahrheit bis zuletzt und
unterschlagen die Taten der Täter.
So wie diese Frauen dichten, kann es wieder sein, dass die
gar kein Jus studiert haben sondern die Titel gefälscht sind
wie bei der Eva Eichenberger...
-- E-Mails an den IGB oder an die kr. Feministin Lavoyer,
die immer gegen Männer hetzt, sollen als "öffentlich"
gewertet werden
-- E-Mails an die IV-Stelle wurden illegal miteinbezogen
-- Akten der IV-Stelle wurden illegal miteinbezogen
-- Wahrheit soll Verschwörungstheorie und Rassismus etc.
sein
-- alles nur GELOGEN in dieser Anklageschrift!
-- die Übergriffe der Zions in Basel sind wieder mal
unglaublich!
💪🔔🌻
Komische Schweizerin am 15.6.2026: ist
Steuerbeamtin - und fälscht für sich selber einen Beleg: Steuerbeamtin «verfälscht» Beleg für eigene
Steuererklärung - Das hat Konsequenzen in Bern
https://www.blick.ch/politik/das-hat-konsequenzen-in-bern-steuerbeamtin-verfaelscht-beleg-fuer-eigene-steuererklaerung-id22031176.html
Sven Altermatt -- Co-Ressortleiter
Politik -- Eine Angestellte der Berner
Steuerverwaltung geriet wegen eines verfälschten Belegs
ins Visier. Zudem gab es einen
Interessenkonflikt-Verdacht. Nach längeren Abklärungen ist
der Fall abgeschlossen – mit Folgen für die
Steuerverwaltung.
Berner Steuerbeamtin fälschte 2011 Beleg
für ihre Steuererklärung
Daraufhin wurde Finanzkontrolle aktiv und
parlamentarische Kommission schaute genauer hin
Neue Regeln: Mitarbeitende dürfen eigene
Steuerfälle nicht mehr selbst bearbeiten
Es ist ein Fall, der die Berner Politik hinter den Kulissen
schon länger beschäftigt: Eine Angestellte der
Steuerverwaltung soll für ihre eigene Steuererklärung einen
Beleg gefälscht haben. Gleichzeitig stand der Verdacht im
Raum, dass sie bei der Behandlung ihres Steuerdossiers von
ihrer Stellung innerhalb der Verwaltung profitiert haben
könnte.
Die Geschichte begann schon 2011. Damals kaufte das Berner
Unternehmen, das der Frau gehört, ein Patent von einer
deutschen Firma. Im Zentrum des späteren Rechtsstreits stand
eine Anzahlung von 90'000 Franken. Laut einem Urteil der
Steuerrekurskommission wurde der dazu eingereichte Bankbeleg
«verfälscht», wie es wörtlich heisst. Die Kommission sprach
von «zahlreichen Ungereimtheiten» und kam zum Schluss, dass
die Zahlung steuerlich anders hätte behandelt werden müssen.
Bei Mitarbeitenden gelten neue Regeln
Die «Berner Zeitung» hat den Fall aufgearbeitet. Weil die
Frau selbst bei der Steuerverwaltung arbeitete, vermutete
die Berner Finanzkontrolle, dass es bei der Bearbeitung
ihres Steuerdossiers zu einem Interessenkonflikt gekommen
sein könnte. Sowohl eine von Finanzdirektorin Astrid
Bärtschi (53, Mitte) angeordnete Administrativuntersuchung
als auch Gutachten fanden aber keine ausreichenden Hinweise
auf einen konkreten Interessenkonflikt, wie nun klar ist.
Offenbar waren sich die Experten jedoch nicht in allen
Punkten einig. Während ein Interessenkonflikt nicht
bestätigt wurde, kamen die Gutachter bei steuerrechtlichen
Fragen teilweise zu anderen Schlüssen. Gemäss der
Finanzkommission des Kantonsparlaments widersprechen mehrere
Gutachten den steuerrechtlichen Feststellungen im konkreten
Fall.
Folgenlos bleibt die Geschichte dennoch nicht. Die
Kommission schaute sich den Fall, den die Finanzkontrolleure
ins Rollen gebracht haben, ganz genau an. Die Ergebnisse
ihrer Abklärungen veröffentlicht sie in ihrem aktuellen
Tätigkeitsbericht.
So werden in Bern nun einige «steuerrechtliche Mängel»
behoben. Wie die «Berner Zeitung» weiter berichtet, wurden
die Verfahren innerhalb der Steuerverwaltung überprüft und
angepasst. Heisst konkret: Einsprachen von Mitarbeitenden
werden künftig von einer Fachgruppe beurteilt. Zudem sollen
Nachsteuerverfahren in Zweifelsfällen durchgeführt und mit
einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen werden. Man wolle
bereits den Anschein einer bevorzugten Behandlung vermeiden.
Wie unabhängig sind Steuerbehörden?
Wer schaut da wem auf die Finger? Und wie werden
Interessenkonflikte vermieden? Die Unabhängigkeit von
Steuerverfahren ist ein sensibles Thema. Es sorgte im Kanton
Bern schon früher für Diskussionen. Wie Blick aufzeigte,
werden Einsprachen gegen Steuerveranlagungen teilweise von
denselben Mitarbeitenden geprüft, die zuvor bereits die
Veranlagung vorgenommen hatten.
Kritiker warnten damals vor möglichen Interessenkonflikten.
«Das lässt Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität
solcher Verfahren aufkommen», sagte der Berner
FDP-Fraktionschef Carlos Reinhard (52) zu Blick.
Die Kantonsregierung verteidigte die Praxis: Die Überprüfung
durch denselben Angestellten sei effizient, da dieser den
Fall am besten kenne. Zudem werde das Verfahren durch das
Vier-Augen-Prinzip abgesichert – ein Vorgesetzter müsse das
Ergebnis absegnen.
Verdacht 21.6.2026: Korruption in der
Schweiz mit Anne Lévy - neues Vergütungsmodell für
Augenärzte - der Ehemann ist Augenarzt: Augenfällige Verbindung – BAG-Lévy tritt in Ausstand - Es
geht um zig Millionen Franken
https://www.blick.ch/politik/es-geht-um-zig-millionen-franken-augenfaellige-verbindung-bag-levy-tritt-in-ausstand-id22043897.html
Reza Rafi -- Chefredaktor
SonntagsBlick -- Dank neuem
Vergütungsmodell könnten Augenärzte bald massiv mehr
verdienen. Mit dem Segen des BAG. Der Ehemann von
BAG-Chefin Anne Lévy ist – Augenarzt. Sie tritt in den
Ausstand.
Der Kampf wird mit harten Bandagen ausgefochten. Die
Konfliktparteien: die Pharmabranche auf der einen,
Augenärzte auf der anderen Seite. Seit 2026 gelten neue
ambulante Fallpauschalen – auch für die Behandlung einer
Augenkrankheit namens feuchte Makuladegeneration. Von der
sind in der Schweiz über 60'000 Menschen betroffen.
Die Pauschalen decken von Behandlung und Material bis zu
Medikamenten alles ab – was umstrittene Anreize schafft:
Ärzte, die ein teureres, innovatives Medikament einsetzen,
das nur noch viermal jährlich gespritzt werden muss, was dem
Patienten zugutekommt, erhalten weniger von der Pauschale.
Wählen sie stattdessen ein günstigeres Nachahmerprodukt mit
bis zu zehnmal jährlicher Anwendung, profitieren sie
doppelt: mehr Marge und mehr Pauschalen. Die Zeche zahlt der
Prämienzahler.
Roche verschickte Warnbrief an die Branche
Pharmariese Roche, dessen neueres Medikament besonders
betroffen ist, bekämpft die Pauschalen gerichtlich und
politisch – bisher ohne Erfolg. Am 10. April wandte sich der
Konzern per Brief an alle wichtigen Verbände des
Gesundheitswesens – FMH, H+ und Prio.Swiss – und schlug
Alarm. «Wir sehen bei den Tarifen in der Ophthalmologie
dringenden Handlungsbedarf», heisst es im Schreiben, das
Blick vorliegt. Der Absender fordert die Herauslösung von
Medikamenten aus den ophthalmologischen Pauschalen. Laut
einer Modellierung des Marktforschungsunternehmens IQVIA,
die Roche dem Brief beilegte, könnten durch die Fehlanreize
im bestehenden System über zwei Jahre Mehrkosten von bis zu
69 Millionen Franken für das gesamte Gesundheitssystem
entstehen.
Es folgte ein Hickhack innerhalb der Medizinerzunft. Die
tonangebende Organisation für die pauschalen Ärztetarife,
die OAAT, beantragte schliesslich, die Medikamente in den
Pauschalen zu lassen. Nach Blick-Informationen hatten zuvor
diverse Schweizer Privatkliniken Druck bei der OAAT
zugunsten dieses Entscheids gemacht. Jetzt liegt der
Entscheid beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und beim
Bundesrat, der demnächst entscheiden wird. Beim BAG dürfte
die Übernahme der OAAT-Empfehlung laut Beobachtern Formsache
sein – sehr zur Freude der privaten Ophthalmologen.
Lévy «in keinster Weise involviert»
Brisant an der ganzen Sache ist eine Personalie: Der Mann
von BAG-Direktorin Anne Lévy (55) ist ein renommierter
Ophthalmologe. David Goldblum (55) ist Chief Medical Officer
(CMO), also höchster Arzt der privaten Klinikgruppe Pallas.
Der Jahresumsatz der grössten Schweizer Augenklinik wird auf
100 Millionen Franken geschätzt. Die Firma würde direkt von
den neuen Pauschalen profitieren. Auch Pallas hat dem
Vernehmen nach das Lobbying mitgetragen.
Die «Verordnung über die Integrität und Transparenz im
Heilmittelbereich» sieht bei derlei Interessenkonflikten
strenge Massnahmen vor. Auf Anfrage teilt das BAG mit, dass
die Direktorin «bereits seit ihrem Amtsantritt bei allen
Fragen und Entscheiden im Zusammenhang mit der
Augenheilkunde in den Ausstand tritt». Sie sei somit «in
keinster Weise in Entscheidungsprozesse involviert, welche
die Augenheilkunde betreffen». Für solche Dossiers sei bei
der Behörde abschliessend Lévys Stellvertreter zuständig,
was auch so in Ausstandsvereinbarungen verankert sei. Und
Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (62) sei im
Bild. «Die zuständige Departementsvorsteherin wurde
informiert.»
Mit anderen Worten: Würde sich Lévys Stellvertreter auf die
Seite der Kritiker der Reform schlagen, würde er sich
frontal gegen seine Vorgesetzte und ihren Mann stellen.
Asoziales Zürich am 24.6.2026: Unwetter -
Schutz im Fraumünster verboten! Hochschwangere und ihr Mann suchen am Fraumünster Schutz
vor heftigem Unwetter und werden weggewiesen: «Die
Mitarbeiterin drohte mir mit der Polizei»
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/hochschwangere-und-ihr-mann-suchen-am-fraumuenster-schutz-vor-heftigem-unwetter-und-werden-rausgeschmissen-die-mitarbeiterin-drohte-mir-mit-der-polizei-id22053443.html
Gina Grace Zurbrügg und Daniel Macher
-- Ein Unwetter über Zürich führte zu
dramatischen Szenen: Eine Hochschwangere und ihr Mann
wurden trotzdem aus dem Fraumünster geschickt. Die Kirche
räumt Fehler ein und prüft Konsequenzen für Mitarbeiter.
Ein Sturm traf Zürich am Freitag, ein
Paar suchte Schutz im Fraumünster
Mitarbeiterin wies das Paar trotz
gefährlicher Lage aus der Kirche
Kirche bestätigt Fehler, plant neue
Richtlinien und prüft Konsequenzen
Am vergangenen Freitag wüteten heftige Gewitter in der Stadt
Zürich. Wie schwer, das zeigt der Fall einer Jugendlichen
(†16). Sie wurde von einem herabfallenden Ast schwer
verletzt und erlag später ihren Verletzungen im Spital.
Auch auf dem Münsterhof wurde es brenzlig, wie Leserreporter
Amir* beschreibt. Der Wind peitschte durch die Strassen,
Hagelkörner prasselten nieder und herumfliegende Gegenstände
machten die Situation gefährlich.
Gemeinsam mit seiner hochschwangeren Ehefrau suchte er
Schutz am Seiteneingang des Fraumünsters. Für das Paar wurde
die Situation immer dramatischer.
«Durch den Wind und das extreme Wasser fiel sogar mir das
Atmen schwer, und meine Frau erlitt aufgrund der akuten
Bedrohungssituation eine heftige Panikattacke mit
Atembeschwerden und fing an zu weinen», schildert er. Um
seine Frau und das ungeborene Kind zu schützen, suchte das
Ehepaar im geöffneten Eingangsbereich der Kirche Zuflucht.
Auch weitere Personen, darunter Touristen, sollen sich zu
diesem Zeitpunkt dort aufgehalten haben.
Streit um Wegweisung mitten im Sturm
Laut dem besorgten Ehemann habe eine Mitarbeiterin die
Notlage erkannt und Verständnis gezeigt. Dann kam es jedoch
zum Eklat. Eine andere Mitarbeiterin habe darauf bestanden,
dass das Ehepaar die Kirche verlassen müsse.
Während draussen weiterhin das Unwetter tobte, sei auch der
zuständige Schichtleiter telefonisch kontaktiert worden.
Trotz der gefährlichen Wetterlage sei die Anweisung erteilt
worden, die schutzsuchenden Personen wegzuweisen, sagt der
Zürcher. «Als ich die Mitarbeiterin auf das gesundheitliche
Risiko meiner Frau aufmerksam machte, drohte sie mir mit dem
Beizug der Polizei, um den Rausschmiss physisch
durchzusetzen.»
Keitere Personen verwiesen
Die Situation blieb laut Beschwerde nicht unbeobachtet. «Der
gesamte Vorfall spielte sich in aller Öffentlichkeit und vor
zahlreichen Augenzeugen ab», sagt Amir. Im Ausgangsbereich
des Fraumünsters sollen sich mehrere Personen aufgehalten
haben, die den Vorfall mitverfolgten.
Darunter eine spanischsprachige Touristenfamilie, ein
weiterer Passant sowie eine Gruppe amerikanischer Touristen,
die ihren Besuch in der Kirche gerade beendet hatten. Laut
Amir hätten auch diese Personen die Situation wahrgenommen
und sich gegen die Wegweisung ausgesprochen. Er hat eine
offizielle Beschwerde bei der zuständigen Kirchgemeinde
eingereicht.
Kirche hatte keine klare Unwetter-Regelung
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich bestätigt
gegenüber Blick den Eingang der Beschwerde und kündigt eine
interne Prüfung an. Die Kirche räumt ein, dass die Situation
falsch eingeschätzt worden sei: «Die Dramatik des Sturmes
konnte im Innenraum nicht richtig eingeschätzt werden. Wir
hätten den Besucherinnen und Besuchern Schutz gewähren
sollen. Wir möchten uns dafür entschuldigen.»
Auch zum Vorwurf, dass mit dem Beizug der Polizei gedroht
worden sei, nimmt die Kirche Stellung: Durch die Wegweisung
sei Amir ungehalten geworden. «Was wir unter den gegebenen
Umständen nachvollziehen können», wie es weiter heisst. «Die
Mitarbeiterin bekam Angst und versuchte, die Polizei
hinzuzuziehen.»
Der Vorfall wirft zudem Fragen zu den Abläufen bei extremen
Wetterlagen auf. Die Kirche erklärt, dass es bislang keine
ausdrückliche Regelung für solche Situationen gebe.
Gleichzeitig hält die Kirchgemeinde fest: Wer bei einem
heftigen Unwetter in einer geöffneten Kirche Schutz suche,
solle diesen grundsätzlich erhalten. «Das Fehlverhalten
werden wir intern thematisieren und daraus Massnahmen
ableiten.»
* Name geändert
Argument des Staates: Fahrzeugschmuggel unterbinden:
Krimineller schweizer Zoll am 27.6.2026:
Wucher wegen einer Autofahrt nach Deutschland im
"falschen" Auto -- oder Bewilligung vom TCS mit
Beglaubigung der Gemeinde: Schweizer Grenze: Zoll verlangt 8000
Euro, weil Bruder des Besitzers am Steuer war
https://www.20min.ch/story/schweizer-grenze-zoll-verlangt-8000-euro-weil-bruder-des-besitzers-am-steuer-war-103590978
Fabian Pöschl -- Ein
Mann aus Weil am Rhein fuhr allein mit dem Schweizer Auto
seines Bruders nach Deutschland. Der Zoll zog ihn aus dem
Verkehr.
Ein 33-Jähriger aus Weil am Rhein fuhr ein Schweizer SUV
seines Bruders über die Grenze.
Das hätte er nicht ohne seinen Bruder tun dürfen.
Wer seinen Wohnsitz in einem EU-Land hat und mit einem in
der Schweiz gemeldeten Fahrzeug in ein EU-Land fährt, muss
es verzollen und versteuern.
Das gilt umgekehrt auch für Schweizer Bürgerinnen und
Bürger.
Nach einer Zollkontrolle nahe der Grenze zur Schweiz warf
ein 33-Jähriger aus Weil am Rhein (D) dem deutschen Staat
Geldgier vor.
Das ist passiert
Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach an der
Grenze zur Schweiz zogen den Mann am 17. Juni an einer
Kontrollstelle aus dem Verkehr. Er befand sich alleine in
einem sportlichen Premium-SUV mit Schweizer Kennzeichen, wie
es in einer Mitteilung heisst.
Sein Problem: Das Auto gehört nicht dem Fahrer aus
Deutschland, sondern seinem Bruder, der in Riehen BS wohnt.
Der Mann habe angegeben, dass sich sein Bruder zu dem
Zeitpunkt zu Hause aufgehalten habe.
Doch ein ausserhalb der EU zugelassenes Fahrzeug dürfen in
der EU ansässige Personen nur in Ausnahmefällen im EU-Raum
fahren (siehe Box). Sein Bruder aus der Schweiz hätte sich
im Auto oder zumindest in der EU aufhalten müssen, um kein
Problem mit dem Zoll zu bekommen.
Diese Ausnahmen gibt es
Gemäss dem Hauptzollamt Lörrach gibt es Ausnahmen für Fahrer
aus der EU mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug
unter folgenden Voraussetzungen:
Dienstwagen
Firmenwagen
Mietfahrzeuge
Umzugsgut
Darum muss der Mann 8000 Euro bezahlen
Wer seinen Wohnsitz in einem EU-Land hat und mit einem in
der Schweiz gemeldeten Fahrzeug in ein EU-Land fährt, muss
es verzollen und versteuern. «Ein Fahrzeug ist eine Ware.
Wer ein solches als EU-Bürger aus der Schweiz einführt, hat
dies am Grenzzollamt anzumelden und die Abgaben zu
entrichten», sagt Antje Bendel, Pressesprecherin des
Hauptzollamts Lörrach. Solche Sachverhalte stellten die
Zöllner und Zöllnerinnen immer wieder fest.
Die Beamten leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren
ein. Sie ermittelten den Zeitwert des Fahrzeugs und setzten
Eingangsabgaben in Höhe von rund 8000 Euro gegen den Mann
fest.
Der Mann habe nur einen Teil des Abgabenbetrags entrichten
können. Auf die Sicherstellung des Fahrzeugs hätten die
Beamten aber verzichtet. Sie hätten sich über einen Weg der
Zahlung des Restbetrags geeinigt und den Mann weiterfahren
lassen.
Was gilt für Bürger aus der Schweiz?
Im umgekehrten Fall wenden laut Zollsprecherin Bendel auch
die Schweizer Behörden entsprechende Vorschriften an. Dem
Zoll gehe es grundsätzlich darum, dass keine geschmuggelten
oder gar gestohlenen Autos unterwegs sind, sagt
TCS-Sprecherin Vanessa Flack.
Wenn Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein fremdes Auto
mit Schweizer Zulassung für eine Fahrt ins Ausland nutzen, sollten
sie sich immer eine Bewilligung zur Benutzung ausstellen
lassen, rät Flack. Der TCS stellt ein
solches Formular auf seiner Website zur Verfügung.
Der Fahrer muss das Formular beglaubigen lassen. Je
nach Kanton beglaubigen die Wohngemeinde, die Notarin
oder eine andere Stelle das Formular. Fahrten ins
Ausland mit dem Mietauto sind aber etwa bei Mobility
erlaubt.
Galaxus kriminell am 1.7.2026: Einfach mal
den 5fachen Preis verlangt: «Saldo»-Bericht: Galaxus verkauft Temu-Messer für 14.90
statt 2.91 Franken
https://www.20min.ch/story/saldo-bericht-galaxus-verkauft-temu-messer-fuer-1490-statt-291-franken-103592818
Fabian Pöschl -- Galaxus
bezeichnet das Temu-Modell als Umweltkatastrophe. Das
hindert das Unternehmen laut einem Bericht aber nicht
daran, Temu-Produkte mit deutlichem Aufpreis
weiterzuverkaufen.
Galaxus verkauft Messer der Marke
Fischer2, die laut Etikette von Temu stammen, zum Fünffachen
des Temu-Preises.
Ein Kartoffelmesser kostete bei Galaxus
14.90 Franken – dasselbe Modell gibt es bei Temu für 2.91
Franken.
Galaxus sagt, man habe die Produkte über
einen Zwischenhändler und nicht über Temu bezogen.
Eine Zürcherin tappte in die Dropshipping-Falle: Statt vom
vermeintlich niederländischen Laden stammten die Schuhe von
Temu. Die Gefahr besteht auch bei Schweizer Onlineshops.
Galaxus-Kunden haben Produkte geliefert bekommen, deren
Etikette zeigt, dass das Produkt von Temu stammt, wie das
Konsumentenmagazin «Saldo» berichtet.
Ein «Saldo»-Leser hat im Mai ein Kartoffelmesser der Marke
Fischer2 bei Galaxus gekauft. Als er das Päckli mit dem
Messer erhielt, sei als Importeur die Firma Whaleco
Technology Limited angegeben gewesen. Dabei handelt es sich
um eine Temu-Tochterfirma mit Sitz in Irland.
Galaxus verkaufte die China-Ware demnach zu einem Vielfachen
des Preises. Der Kunde zahlte bei der Migros-Tochter 14.90
Franken für das Messer. Das gleiche Modell gebe es bei der
Firma Shenzhen Zhihe Sida Trading Company bei Temu für 2.91
Franken. Galaxus verlangt also das Fünffache des Preises der
China-Konkurrenz.
Auch andere Produkte der Marke Fischer2 sind bei Galaxus
teurer:
Getränke- und Handyhalter zum Montieren
am Kinderwagen kostet bei Temu 3.02 Franken, bei Galaxus
18.90 Franken – 525 Prozent mehr.
Dreiteiliges Schneidbretterset aus
Edelstahl kostet bei Temu 13.99 Franken, bei Galaxus 39.90
Franken – 185 Prozent mehr.
Pikant: Galaxus gilt als grosser Kritiker von Temu. Auf der
eigenen Website schreibt das Unternehmen in Artikeln etwa
über Millionenstrafen der EU gegen Temu wegen unsicherer
Ware und bezeichnete das Temu-Modell auch schon als
Katastrophe für die Umwelt. Das hält Galaxus aber nicht
davon ab, selber bei Temu zu bestellen und die Ware teurer
zu verkaufen, schreibt das Konsumentenmagazin.
«Fatale Entwicklung»
Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder hält es für
eine fatale Entwicklung, wenn sich die grössten Schweizer
Onlineshops am Dropshipping beteiligen, wie sie zu 20
Minuten sagt. Damit untergrabe Galaxus die eigene
Glaubwürdigkeit.
Stalder fordert, dass die Kundschaft zumindest informiert
wird, wenn die Ware direkt aus China geliefert wird. Diese
Information sollte beim Bestellvorgang vor Abschluss klar
ersichtlich sein, so die Konsumentenschützerin.
Das sagt Galaxus
Galaxus-Sprecher Tobias Heller sagt auf Anfrage von 20
Minuten, man habe die Produkte der Marke Fischer2 über einen
Zwischenhändler und nicht über Temu bezogen. «Unsere
Einkaufspreise lagen auch deutlich über den von Saldo
erwähnten Verkaufspreisen bei Temu.»
Nach der Anfrage von «Saldo» und eigenen Abklärungen habe
Galaxus sich entschieden, alle Produkte, dieser Marke
vorerst aus dem Shop zu entfernen. Aktuell stehe Galaxus mit
dem betroffenen Lieferanten im Austausch.
Die Lieferanten sicherten Galaxus vertraglich zu, die in der
Schweiz gültigen gesetzlichen Normen, Vorschriften und
Vorgaben einzuhalten. Zusätzlich überwache Galaxus die
Einhaltung mit Massnahmen wie optischen Beurteilungen bis
hin zu Labortests.
Bei einem Sortiment von über zehn Millionen Produkten und
über 100'000 Paketen pro Tag sei es allerdings nicht
möglich, jedes einzelne Produkt oder dessen Etikette vor dem
Versand individuell zu inspizieren. «Deshalb kann es in
Einzelfällen vorkommen, dass Produkte in unseren Shops
landen, die unseren Anforderungen nicht entsprechen.
Entdecken wir solche Fälle, kann das je nach Verstoss
Konsequenzen für den Lieferanten haben», sagt der Sprecher.
Italien gegen Crans-Montana am 6.7.2026: Crans-Montana: Die Region Lombardei tritt als
Zivilklägerin auf
https://www.nau.ch/news/europa/crans-montana-die-region-lombardei-tritt-als-zivilklagerin-auf-67146200
Keystone-SDA -- Italien -- Die italienische Region Lombardei
tritt als Zivilklägerin im Verfahren um die Brandkatastrophe
von Crans-Montana auf. Das teilte die Behörde am Montagabend
mit. Mit der Rechtsvertretung der Lombardei wurde Paolo
Bernasconi von der Tessiner Anwaltskammer beauftragt.
Kriminelle Gaga-Schweiz am 10.7.2026: Die Firmen, die
Billionen haben, wollen keine Auskunft mehr geben!
KI als Auskunftsperson "Voicebot" in grossen
Firmen der Schweiz am 10.7.2026: absolute KATASTROPHE! Swisscom und Co.: KI statt Mensch am Hörer - Beschwerden
nehmen zu
https://www.nau.ch/news/schweiz/swisscom-und-co-ki-statt-mensch-am-horer-beschwerden-nehmen-zu-67144367
Fototexte:
Firmen setzen zunehmend auf Voicebots, doch Kunden
verzweifeln zuweilen an den KI-Sprachassistenten.
(Symbolbild) - magnific.com
Versicherte beklagen, es werde immer schwieriger, einen
echten Mitarbeitenden zu erreichen. (Symbolbild) -
Depositphotos
Die Bots triagieren meist, erledigen aber auch erste
Standardaufgaben. (Symbolbild) - keystone
Ombudsstellen warnen vor Standardantworten bei komplexen
Problemen. (Symbolbild) - pexels
Versicherte beklagen, es werde immer schwieriger, einen
echten Mitarbeitenden zu erreichen. (Symbolbild)
Die Bots triagieren meist, erledigen aber auch erste
Standardaufgaben. (Symbolbild)
Ombudsstellen warnen vor Standardantworten bei komplexen
Problemen. (Symbolbild)
Standardanliegen wie Kartensperrungen, Störungsauskünfte
oder Adressänderungen sollen bei Postfinance künftig über
den digitalen Sprachassistenten möglich werden. - Keystone
Swisscom schreibt, rund 90 Prozent der Anrufe würden durch
den KI-Sprachassistenten korrekt vermittelt. - keystone
Der Artikel:
Simon Ulrich -- Bern -- KI-Sprachassistenten sollen
Wartezeiten beim Kundendienst verkürzen. Doch Anrufer
bemängeln, es werde immer schwieriger, echte Menschen zu
erreichen.
Voicebots empfangen Anrufende immer öfter
bei Firmen und Versicherern.
Kunden klagen, echte Mitarbeitende seien
dadurch schwerer erreichbar.
Firmen versprechen raschere Hilfe und
entlastete Kundendienst-Teams.
Ombudsstellen warnen vor
Standardantworten bei komplexen Problemen.
Wer heute bei einer Versicherung, Bank oder
Telekommunikationsfirma anruft, landet immer öfter zuerst
bei einer KI-Stimme statt einem Menschen. Sie heisst Sam,
Leonie oder schlicht digitaler Sprachassistent.
Von diesen sogenannten Voicebots versprechen sich die
Unternehmen schnellere Hilfe und kürzere Wartezeiten. Doch
nicht alle Kundinnen und Kunden erleben das so.
Auf der Bewertungsplattform Trustpilot finden sich teils
deutliche Klagen. Über Generali schreibt eine Kundin: «Das
automatisierte System macht es fast unmöglich, eine echte
Person ans Telefon zu kriegen.»
Ein Swisscom-Kunde urteilt über den digitalen Assistenten:
«Sam ist unpersönlich und inkompetent.»
Bei PostFinance heisst es über die digitale Assistentin Kim:
«Von (künstlicher) Intelligenz keine Spur.»
Und ein Anrufer bei Sympany zeigt sich irritiert über die
«unpersönliche Damenstimme».
Versicherte beklagen Standardantworten
Mittlerweile gelangen solche Beschwerden auch zur
Ombudsstelle Krankenversicherung. Versicherte sprechen
Voicebots und Chatbots in ihren Anfragen seit rund einem
Jahr teilweise an, sagt Ombudsfrau Susanne Müller Ineichen.
Sie rechnet damit, dass derlei Beanstandungen mit der
Verbreitung digitaler Assistenten weiter zunehmen werden.
Bemängelt wird laut Müller Ineichen einerseits die Qualität
der Auskunft. Versicherte hätten den Eindruck, dass auf ihr
Problem nicht im Detail eingegangen werde, sondern sie eher
eine Standardantwort erhielten.
Andererseits werde es gemäss Rückmeldungen zunehmend
schwieriger, einen Mitarbeitenden zu erreichen, dem «das
Anliegen in verständlicher Weise geschildert werden könne
und der sich in der Folge für eine Lösung einsetze».
Gerade bei heiklen Fällen sei dies aber zentral, betont
Müller Ineichen: «Komplexe, dringende oder umstrittene
Anliegen müssen aus Sicht der Ombudsstelle durch
Mitarbeitende rasch und in guter Qualität erledigt werden.»
Voicebots übernehmen einfache Aufgaben
Doch was leisten die Voicebots bereits – und wo endet ihr
Einsatz?
Noch ersetzen KI-Telefonassistenten den Menschen im
Kundendienst nicht. Derzeit übernehmen sie vor allem den
Einstieg ins Gespräch: Sie sollen begrüssen, identifizieren,
nach dem Anliegen fragen und Kundinnen und Kunden an die
richtige Fachstelle weiterleiten.
Teilweise erledigen sie aber auch schon einfache
Standardaufgaben selbst. Bei Swisscom kann «Sam» etwa PIN,
PUK oder Codes zustellen oder Zahlungsfristen verlängern.
«Leonie» von Generali ist imstande, die Schadeneröffnung für
Motorfahrzeuge oder die Bestellung einer Grüne Karte
vollständig abzuwickeln. Mit KI werde es künftig möglich
sein, solche Routinetätigkeiten auch «ausserhalb der
Support-Öffnungszeiten» zu erledigen, erklärt Sprecherin
Martina Müri.
Sympany nutzt den Bot vor allem zur Triage und zur
Identifikation. «Damit entfallen die Sicherheitsfragen, die
zu Beginn eines Anrufs oftmals viel Zeit beanspruchen»,
erklärt Christian Latta, Leiter Digitale Transformation.
PostFinance lässt derzeit noch alle Anliegen durch
Mitarbeitende bearbeiten. Mittelfristig sollen aber auch
dort Standardanliegen wie Kartensperrungen,
Störungsauskünfte oder Adressänderungen über den digitalen
Sprachassistenten möglich werden.
Unternehmen wollen Mitarbeitende entlasten
Bei den Unternehmen heisst es unisono: Die Bots sollen die
Angestellten ergänzen, nicht den persönlichen Kontakt
ersetzen.
Swisscom-Sprecher Sepp Huber sagt: «KI ist für uns ein
Werkzeug, um schneller und zielgerichteter zu helfen und
Mitarbeitende zu entlasten.» Rund 90 Prozent der Anrufe
würden korrekt vermittelt.
Bei täglich mehreren tausend Anrufen gebe es jedoch auch
«Fälle, in denen die Erfahrung nicht optimal ist».
Kundinnen und Kunden könnten deshalb wählen, ob sie direkt
mit einem Mitarbeitenden sprechen möchten. Zudem werde die
KI-Stimme verbessert, damit sie natürlicher wirke.
Auch Latta von Sympany bezeichnet den hauseigenen Bot als
«zuverlässig». Zugleich verstehe man, dass der Kontakt mit
einem Sprachassistenten für manche ungewohnt sei.
Sympany habe deshalb nachgebessert: «Wenn der Bot ein
Anliegen nicht versteht, wird der Anruf rascher an eine
echte Person weitergeleitet», sagt Latta. Zudem verstehe der
Voicebot inzwischen auch Mundart.
Generali schreibt, der Transfer zu einem Mitarbeitenden sei
auf Wunsch des Kunden oder aufgrund technischer Limitationen
«explizit simpel gehalten».
Die Unternehmen versichern: Man nehme Rückmeldungen ernst,
entwickle die Systeme stetig weiter und wolle den Zugang zum
Kundendienst nicht erschweren.
Ombudsstelle warnt vor längeren Verfahren
Doch genau dort sieht die Ombudsstelle Krankenversicherung
das grösste Risiko. Bereits vor der Einführung von Voicebots
habe sich gezeigt: Wenn auf Kunden-Argumente nicht von
Beginn weg eingegangen werde, ziehe sich die Lösung eines
Falles unnötig in die Länge.
Mit KI-Systemen, warnt Müller Ineichen, erhöhe sich die
Gefahr, dass Fälle wegen «Textbausteinantworten» oder
Standard-Antworten länger dauerten.
Deshalb brauche es interne Vorgaben: Komplexe oder dringende
strittige Angelegenheiten sollten umgehend einem
Mitarbeitenden zugewiesen werden, fordert die Ombudsfrau.
Das helfe nicht nur den Versicherten, sondern auch den
Krankenversicherern.
Denn wer den Eindruck habe, sein Anliegen werde nicht
sorgfältig geprüft, bleibe oft hartnäckig. Solche
Versicherte verfassten dann zahlreiche E-Mails oder
Eingaben.
Am Ende müsse der Fall doch ein Mensch prüfen – nur mit
deutlich höherem Aufwand.
Kriminelle Schweizer am
17.7.2026: machen gerne Einbrüche - zum Beispiel die
Alkoholiker der Antifa-"Muttenzer Kurve" - deswegen soll
man keinen Schlüssel stecken lassen - meint
Mossad-Antifa-BLICK: Irrglaube gegen Einbruch: Von innen steckende Schlüssel
helfen nicht bei Sicherheit
https://www.blick.ch/life/wohnen/einbruchschutz-warum-ein-schluessel-im-schloss-nicht-hilft-id21797491.html
Blick Lifestyle -- Viele
glauben, dass das Stecken des Schlüssels auf der
Innenseite des Schlosses über Nacht für mehr Sicherheit
sorgt. Doch diese Gewohnheit vermittelt oft nur ein
trügerisches Sicherheitsgefühl.
Ein Schlüssel im Schloss bietet keine
Sicherheit, sondern birgt Risiken
Einbrecher nutzen Techniken wie
«Bumping», um Türen schnell zu öffnen
Schlüsseldienstkosten und Verzögerungen
im Notfall können teure Folgen haben
Im heimischen Umfeld, wenn alles ruhig und unter Kontrolle
scheint, ist es leicht zu glauben, dass die Routine, den
Schlüssel von innen stecken zu lassen, unerwünschte
Situationen verhindern kann. Tatsächlich birgt diese
Praxis jedoch Risiken, an die die meisten erst denken,
wenn es zu spät ist.
Mehr Probleme als Vorteile
Ein Schlüssel, der im Schloss steckt, erhöht nicht die
Sicherheit, sondern kann im Gegenteil zu Problemen führen
– gerade dann, wenn man es am wenigsten erwartet. Von
technischen Schwierigkeiten und möglichem Aussperren bis
hin zu Verzögerungen in Notfällen: Diese scheinbar
praktische Gewohnheit kann schnell zu einer zusätzlichen
Gefahrenquelle werden, besonders wenn Technik, Hektik oder
Unachtsamkeit ins Spiel kommen.
Die Frage stellt sich immer wieder: Kann der Schlüssel
über Nacht im Schloss bleiben, ohne Risiko? Viele sind
überzeugt, dass sie so Einbrecher abschrecken. Quellen
zeigen jedoch klar, dass dies keine wirkliche Hürde für
Täter darstellt. Einbrecher umgehen einen innen steckenden
Schlüssel leicht – sei es durch das Aufbrechen des
Zylinders, spezielle Aufbruchtechniken oder die sogenannte
«Bumping»-Methode, eine Technik, bei der Einbrecher mit
einem speziell präparierten Schlüssel und einem kurzen
Schlag die Stifte im Schloss für einen Moment in die
richtige Position bringen, so dass sich die Tür in
Sekunden öffnen lässt.
Ein steckender Schlüssel ist keine Sicherheit
Auch aus praktischer Sicht ist diese Gewohnheit riskanter
als gedacht. Bleibt der Schlüssel im Schloss, kann das
Aufschliessen von aussen problematisch werden – besonders
bei Türen mit automatischer Verriegelung. Es kann leicht
passieren, dass sich jemand versehentlich aussperrt, was
dann den Einsatz eines Schlüsseldienstes erfordert, und
die sind bekannterweise nicht gerade günstig.
In Notfällen wird die Situation noch ernster: Müssen
Rettungsdienst oder Feuerwehr schnell Zugang erhalten,
kann ein innen steckender Schlüssel die Intervention
verzögern. Im schlimmsten Fall wird die Tür gewaltsam
geöffnet, wie Pascal Wenzel von der Kantonspolizei Aargau
gegenüber dem Portal 20 Minuten erklärte. Doch jede
Verzögerung kann im Notfall schreckliche Folgen haben.
Daher wird empfohlen, den Schlüssel nach dem Abschliessen
aus dem Schloss zu nehmen. Zusammenfassend lässt sich
sagen: Ein Schlüssel, der über Nacht im Schloss steckt,
bietet keine zusätzliche Sicherheit, sondern schafft neue
Risiken. Eine hochwertige Türschlossanlage, klare
Gewohnheiten und ein gut platzierter Ersatzschlüssel sind
wesentlich verlässlicher. Sicherheit beruht nicht auf
trügerischen Routinen, sondern auf wirksamen Massnahmen.
Was schützt tatsächlich gegen Einbrüche?
Zusätzlich zum Abschliessen kann man sich durch
Sicherheitszylinder, Querriegel, Alarmanlagen, Kameras
oder Bewegungsmelder absichern, um Einbrecher effektiv
abzuschrecken. Und dafür den Schlüssel nach dem
Abschliessen von innen lieber aus dem Schloss ziehen,
anstatt ihn stecken zu lassen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf blic.rs. Das serbische
Newsportal gehört wie Blick zu Ringier.
Kriminelle Schweizer in Schwyz am 19.7.2026:
Sie klauten Taschenmesser in der Taschenmesserfabrik: Ans Messer geliefert: Mitarbeitende stahlen massenhaft
Victorinox-Produkte – es gab Entlassungen
https://www.blick.ch/wirtschaft/ans-messer-geliefert-mitarbeitende-stahlen-massenhaft-victorinox-produkte-es-gab-entlassungen-id22118301.html
Mitarbeitende der Kultmarke Victorinox stahlen
massenhaft Schweizer Messer – vom fehlerhaften Halbprodukt
bis zum neuwertigen Exemplar. Die Polizei ermittelt,
Entlassungen gab es bereits. Sogar auf Flohmärkten tauchten
die gestohlenen Messer auf.
========
Wo Armut herrscht, kann man Täter kaufen, z.B. in der
verarmten Schweiz:
Verdacht Manipulation durch den CIA in Clubs:
Kriminelle Schweizer am 19.7.2026: Neue
Mentalität mit Spass an Gewalt haben verbreitet sich
rasant: Diese neue Radikalisierungsform schockt Schweizer
Behörden
https://www.nau.ch/news/schweiz/diese-neue-radikalisierungsform-schockt-schweizer-behorden-67150320
Fabienne Endras -- Obwalden -- Der gewalttätige
Nihilismus verherrlicht Gewalt um ihrer selbst willen. Vor
allem Jugendliche sind von dieser neuen Form des
Extremismus betroffen.
Eine neue Form der Radikalisierung
beunruhigt die Schweizer Behörden.
Der gewalttätige Nihilismus ist eine Form
von Extremismus, der Gewalt verherrlicht.
Gewalttaten in dieser Szene können bis
zum Suizid oder Mord führen.
Anders
ist das beim gewalttätigen Nihilismus. Es handelt sich
um eine neue Form des Extremismus, die den Schweizer
Behörden Sorgen bereitet, wieSRFberichtet.
Im
Nihilismus werden moralische Werte und gesellschaftliche
Normen grundsätzlich infrage gestellt. Das heisst, es
existieren keine moralischen Normen wie «Gewaltist falsch»
oder «Helfen ist richtig».
Die
Szene des gewalttätigen Nihilismus besteht aus
zahlreichen miteinander vernetzten Gruppen und
verherrlicht und fördertGewalt.
Dabei
spielt die Anonymität des Internets eine wichtige Rolle.
Täter von Massentötungen werden verehrt oder Anleitungen
zur Begehung von Gewalttaten veröffentlicht.
Es werden gezielt Jugendliche
rekrutiert
Bei
der Rekrutierung werden gezielt verletzliche Jugendliche
ins Visier genommen. Diese werden unter Druck gesetzt,
sich selber zu verletzen, Tiere zu quälen oder sexuelle
Handlungen zu filmen.
Innerhalb
dieser Gruppen steigt das Ansehen jener Mitglieder, die
Gewalttaten begehen und dokumentieren. Solche
Gewalttaten können bis zu Suizid oderMordführen.
GegenüberSRFerklärt Ahmed
Ajil, Kriminologe an derUniversität Luzernund
Extremismus-Experte: «Die Anonymität imInterneterleichtert
es, eine gewisse Faszination fürGewaltauszuleben,
ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.»
Auf
Plattformen wie TikTok könne man bereits nach kurzer
Zeit mit problematischen Inhalten in Kontakt kommen.
«Man verliert leicht das Bewusstsein dafür, wieschwerwiegend die Dingesind,
die man sagt, oder die Inhalte, die man konsumiert.»
Radikalisierung bleibt oft
unbemerkt
Es
sei schwierig, diese Art der Radikalisierung zu
erkennen, so Der Experte.
Denn
der Zusammenhang zwischen einer scheinbar isolierten
Straftat und einem Netzwerk lässt sich oft nur schwer
herstellen. Entsprechende Verbindungen bleiben deshalb
nicht selten unerkannt.
Das
tatsächliche Ausmass der nihilistischen Szene in der
Schweiz sei schwer zu erfassen. Die Forschung dazu sei
noch in ihren Anfängen. Es sei wichtig, das Bewusstsein
für dieses beunruhigende Phänomen zu steigern.
Serge
Terribilini, Leiter derPräventionseinheitgegen
Radikalisierung des Kantons Waadt, äusserte sich im
Forum-RTS besorgt: «Es ist ein Trend, von dem wir
annehmen können, dass er zunehmen wird. Und wir müssen
bereit sein, ihm zu begegnen.»
Kriminelle Schweizer am 28.7.2026: Schweizer
Armee soll Essen aus Estland konsumieren, das blablabla! Für 18,5 Mio. Franken: Schweizer Armee
kauft Feldessen, das Estlands Soldaten verleidete
https://www.20min.ch/story/fuer-185-mio-franken-schweizer-armee-kauft-feldessen-das-estlands-soldaten-verleidete-103609859
Simon Misteli -- Die
Schweizer Armee vergibt einen Millionenauftrag an ein
estnisches Unternehmen. Die Feldgerichte der Firma sind
zuvor dem estnischen Militär verleidet.
Die Schweizer Armee hat einen Auftrag für
Feldgerichte im Wert von 18,5 Millionen Franken an die
estnische Firma Food Force OÜ vergeben.
Das Unternehmen wurde vor drei Jahren von der
estnischen Armee als Lieferant entlassen – wegen schlechtem
Essen, nicht eingehaltenen Lieferfristen und falschen
Kalorienangaben.
Armasuisse begründet die Wahl damit, dass
Food Force OÜ unter sieben Bewerbern das beste
Preis-Qualitäts-Verhältnis bot.
Anfang Jahr hatte die Schweizer Armee den Auftrag zur
Versorgung ihrer Soldaten mit Apfelmus an eine italienische
Firma gegeben. Der Schweizer Obstverband kritisierte, dass
kein Schweizer Lieferant gewählt wurde.
Nun doppelt die Armee nach. Ein Auftrag im Wert von 18,5
Millionen Franken für Feldgerichte ging diese Woche an ein
estnisches Unternehmen. «Blick» berichtete darüber. Die Food
Force OÜ (früher Kommivabrik OÜ) habe das beste Angebot
eingereicht, heisst es von Seiten Armasuisse. Das
Unternehmen hat jedoch auch eine fragwürdige Vergangenheit.
Unternehmen in der Kritik
Die Vergabe des Auftrags an den italienischen Obsthändler
wurde damit begründet, dass kein anderes gültiges Angebot
eingereicht wurde. Im Falle der Feldgerichte gab es offenbar
sieben gültige Bewerber. Food Force OÜ habe ein Angebot der
besten Qualität und zum besten Preis gemacht, heisst es von
Armasuisse. In beiden Kategorien erreichte das Unternehmen
die höchste Punktzahl.
Allerdings sorgte das gewählte Unternehmen in der
Vergangenheit für negative Schlagzeilen. Von der estnischen
Armee wurde es vor drei Jahren als Lieferant entlassen, wie
Inside Paradeplatz berichtet. Dem Bericht zufolge sei das
Essen schlecht gewesen, Lieferfristen seien nicht
eingehalten worden und die Kalorienzahl stimmte nicht. Daher
sei es den estnischen Soldaten verleidet. Die Firma passte
die Gerichte seither jedoch an.
Die Feldgerichte sollen Armeeangehörige mit Kohlenhydraten
und Proteinen versorgen. Mit heissem oder kaltem Wasser
können sie aufbereitet werden. Das Dosenfutter ist acht
Jahre haltbar und trägt einen grossen Teil zur
Versorgungssicherheit der Schweizer Armee bei.
Kriminell-korrupte Schweiz am 6.8.2026:
Chirurgen operieren gern wegen Boni - zum Beispiel
überflüssige Kaiserschnitte: Das Geschäft mit Geburten – Experte warnt: Ärzte-Boni
führen zu unnötigen Kaiserschnitten
https://www.blick.ch/politik/in-glarus-werden-41-prozent-der-kinder-via-kaiserschnitt-geboren-experte-ist-sich-sicher-medizinisch-nicht-erklaerbar-aber-mit-dem-lohnmodell-der-chefaerzte-id22161857.html
Simone Steiner -- Bundeshausredaktorin -- In manchen
Spitälern können Chefärzte ihren Lohn mit unnötigen
Operationen optimieren. Unter dem System leiden die
Patientinnen und Patienten.
Chefärzte verdienen bis zu 850'000 Fr. im Universitätsspital
Basel jährlich
41 Prozent Kaiserschnitt-Rate im Kanton Glarus laut Obsan
2024
Inselspital Bern führte 2022 Fixlöhne für Kaderärzte ein
Chefärzte verdienen happige Löhne. Im Universitätsspital
Basel etwa verdienen die Topmediziner bis zu 850'000 Franken
im Jahr, wie eine Recherche von Blick zeigt. Doch damit ist
nicht genug: In einigen Spitälern erhalten die Mediziner
neben ihrem Grundsalär auch variable Lohnbestandteile.
Dazu gehören zum Beispiel Honorare für die Behandlung von
Privatpatienten, Boni und Vergütungen für ihre Tätigkeit als
Uni-Professoren. «Diese zusätzlichen Lohnbestandteile können
das Gehalt der Ärzte beträchtlich erhöhen», sagt der
Gesundheitswissenschaftler Armin Gemperli (53) von der
Universität Luzern zu Blick.
Vor allem das Bonussystem wurde wiederholt scharf
kritisiert. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
(FMH) etwa lehnt zielbezogene Bonusvereinbarungen in
Spitalarztverträgen ab. Es sei empirisch belegt, dass sich
«Pay for Performance» bei komplexen Tätigkeiten
kontraproduktiv auswirken könne und die intrinsische
Motivation beeinträchtige, heisst es im Positionspapier.
Im Zweifelsfall wird operiert
Von der Politik gerieten vor allem Vereinbarungen, die an
Mengenziele geknüpft sind, unter Beschuss. Solche Boni
verleiten Ärzte dazu, unnötige Leistungen zu erbringen: Weil
das Geld lockt, wird im Zweifelsfall operiert.
Das Phänomen könne man laut dem Gesundheitswissenschaftler
Gemperli etwa bei Kaiserschnitten beobachten. Laut dem
Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) wurden im
Jahr 2024 im Kanton Glarus 41 Prozent der Entbindungen per
Kaiserschnitt durchgeführt. In der Waadt waren es lediglich
25 Prozent. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 33 Prozent.
«Solche kantonalen Unterschiede lassen sich medizinisch
nicht erklären», sagt Gemperli. Der
Gesundheitswissenschaftler führt die Differenzen auf die
finanziellen Anreize zurück. Bei einem Kaiserschnitt könnten
die Ärzte mehr abrechnen als bei einer vaginalen Geburt.
Hinzu komme, dass der Eingriff lukrativer sei, weil er
besser planbar sei.
Wie Gemperli lehnt auch die FMH Bonusvereinbarungen ab, die
an Mengenziele geknüpft sind. Ziel sei es nicht, möglichst
viele Behandlungen durchzuführen, sondern die notwendigen
Behandlungen in der erforderlichen Qualität zu erbringen.
Einige Spitäler haben Fixlöhne eingeführt
Aufgrund dieser Problematik haben einzelne Spitäler
mengenabhängige Honorare bereits abgeschafft, wie Blick auf
Anfrage erfuhr. Im Berner Inselspital etwa erhalten
Kaderärzte seit 2022 Fixlöhne. Auch im Universitätsspital
Zürich sowie im Kantonsspital Winterthur gibt es seit 2022
keine mengenabhängigen Boni mehr. In den Zürcher Spitälern
bleibt aber ein variabler Lohnanteil von maximal 10 Prozent
der Gesamtvergütung weiterhin erhalten. Dieser orientiert
sich an Qualitäts- und Führungszielen.
Auch in vielen anderen öffentlichen Spitälern sind variable
Lohnbestandteile für Ärzte weiterhin gang und gäbe – etwa
bei den Solothurner Spitälern, dem Luzerner Kantonsspital
oder dem Kantonsspital St. Gallen. Die Gefahr dabei:
Patientinnen und Patienten könnten unnötig operiert werden –
und die Gesundheitskosten steigen.
Die Schweiz ist ein ASOZIALES Land am
8.8.2026: Beispiel Zuchwil auf dem Land (Kanton
Solothurn): Jugendliche zur Prostitution verführt und dann
jahrelang gezwungen - und abkassiert: Solothurnerin: Sexarbeit-Freikauf kostete eine
Viertelmillion Franken!
https://www.nau.ch/news/schweiz/solothurnerin-sexarbeit-freikauf-kostete-viertelmillion-franken-67156242
Als Jugendliche wurde die Solothurnerin
Mia von ihrem Freund zur Prostitution gezwungen. Nun
spricht sie über das Thema Menschenhandel.
Als Mia 16 Jahre alt war, wurde sie von ihrem Freund zur
Prostitution gedrängt. Der Loverboy wurde vom Gericht zu 10
Jahren Haft verurteilt.
Dass man ihr glaubte, ist für sie eine grosse Genugtuung.
Sie spricht am 28. August an einem Anlass im Zürcher
Grossmünster zum Thema Menschenhandel.
Zunächst schien es ein gewöhnlicher Flirt. Mia* lernte ihren
zukünftigen Freund Albin* über die Dating-Plattform «Badoo»
kennen. Sie war damals 16 Jahre alt, er 22.
Als sie feststellten, dass sie im selben Solothurner Dorf Zuchwil
wohnten, trafen sie sich. «Es war schön, ich fühlte mich
geschätzt», erinnert sich Mia.
Albin gab sich charmant, überhäufte sie mit Komplimenten –
nicht nur über ihr Aussehen, sondern vor allem über ihr
Wesen. «Er sagte, ich sei ein besonderer Mensch und dass er
noch nie eine Frau wie mich getroffen habe.»
Bald begann Albin, von einer gemeinsamen Zukunft zu
schwärmen. Mia verliebte sich.
Doch mit den Träumen kamen die Forderungen: Für das
gemeinsame Glück brauche man Geld – und die einzige Lösung
sei, dass Mia sich prostituiere.
Albin redete die Sexarbeit schön, sprach von «Begleitungen»
und redete Mia ein: «Wenn du deinen Körper verkaufst, bist
du eine Geschäftsfrau.»
Mia war skeptisch, willigte aber ein, weil sie Angst hatte,
ihn zu verlieren. Schliesslich fühlte sie sich
geschmeichelt, einem älteren Mann zu gefallen.
Manipuliert, belogen
Das erste Treffen mit einem Freier war ein Schock. Als Mia
mit der Prostitution aufhören wollte, erhöhte Albin den
Druck.
Er erfand Notlagen in seiner Familie und versprach, sie
könne aufhören, sobald die Schulden getilgt seien. Mia
schöpfte keinen Verdacht: «Er stellte es so dar, als wäre
ich sein einziger Ausweg. Ich wollte einfach eine gute
Freundin sein.»
Es folgte eine düstere Zeit. Während Mia ihre Ausbildung zur
Fachangestellten Gesundheit absolvierte, musste sie in jeder
freien Minute auf Abruf bereitstehen.
Um Kosten zu sparen, fanden die Treffen im Freien statt – im
Wald oder in Grillhütten. Bei drei bis fünf Kunden pro Tag
kassierte Albin täglich bis zu 1200 Franken.
Die psychologische Manipulation funktionierte nach dem
Prinzip von Zuckerbrot und Peitsche: Auf Lob folgten
Vorwürfe, auf Bestärkung Schikane. Systematisch isolierte
Albin Mia von ihrer Familie und ihren Freunden.
Zudem raubte er ihr schrittweise das Vertrauen in die eigene
Wahrnehmung. «Ich vertraute ihm mehr als mir selbst», sagt
Mia heute. «Ich war sein Geschöpf.»
Beweislage erdrückend
Als ihre Mutter während dieser Zeit starb, erbte Mia Geld.
Nach 18 Monaten Sexarbeit kaufte sie sich mit einer
Viertelmillion Franken frei.
Dieses Geld war als Startkapital für eine gemeinsame Zukunft
gedacht, und Mia hoffte, dass sich die Beziehung zu Albin
dadurch verbessern würde. Doch die Schikanen hörten nicht
auf – sie verschlimmerten sich.
Erst als ihre Halbschwester das Ausmass ihrer Verstörung
sah, brach Mia durch deren Zuspruch nach zwei Jahren die
Beziehung endgültig ab. Am Ende ihrer Lehre brach Mia
zusammen.
Ein Hausarzt überwies sie an eine psychologische
Beratungsstelle. Erst bei der Opferhilfe erfuhr sie von der
«Loverboy-Masche» – und realisierte, dass ihre gesamte
Beziehung auf Lügen aufgebaut war.
Albin war in Wahrheit verheiratet und Vater von drei
Kindern. Auf Rat ihrer Psychologin erstattete
Mia Anzeige.
Die Beweislage war erdrückend: Das Gericht
verurteilte Albin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und
sprach Mia 50’000 Franken Genugtuung zu. Das
Obergericht bestätigte das Urteil vollumfänglich.
Narben bleiben
Heute ist Mia 26 Jahre alt, arbeitet mit kognitiv und
psychisch beeinträchtigten Menschen und absolviert eine
Ausbildung zur Sozialbegleiterin.
Die Narben der Vergangenheit trägt sie bis heute – mit Höhen
und Tiefen. Doch der Gerichtsentscheid gab ihr ein Stück
Würde zurück: «Es war eine grosse Genugtuung zu sehen, dass
man mir geglaubt hat.»
*Namen geändert
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Verdacht kriminelle Antifa-Alkoholiker aus dem
Fussballstadion von YB:
Die Schweiz ist ein ASOZIALES Land am
8.8.2026: Bern: An der Ampel warten Taschendiebe: E-Bike-Fahrer warten an Ampel: Diebe
klauen Tasche aus Körbli
https://www.nau.ch/news/schweiz/e-bike-fahrer-warten-an-ampel-diebe-klauen-tasche-aus-korbli-67150438
Fabienne Endras -- Bern -- In Bern werden an roten Ampeln
immer wieder E-Bike-Fahrenden Taschen aus dem Velokörbchen
geklaut. Die Behörden raten zu Vorsichtsmassnahmen.
In Bern wird an roten Ampeln E-Bike-Fahrenden die Tasche aus
dem Velokörbchen geklaut.
Die Masche ist der Kantonspolizei Bern bekannt. Solche
Diebstähle kommen immer wieder vor.
Es ist wichtig, Wertgegenstände möglichst am Körper zu
tragen und Taschen im Körbchen zu befestigen.
Im Sommer sind die Strassen voll mit E-Bikes. Doch eine
miese Diebesmasche verdirbt manch einem den Fahrspass:
Unbekannte klauen Taschen aus den Körben auf dem
Gepäckträger von E-Bikes. Und zwar dann, wenn die Fahrer an
der roten Ampel warten müssen. Den Diebstahl bemerken sie
dann erst, wenn sie am Ziel angekommen sind.
Die Kantonspolizei Bern bestätigt auf Anfrage von Nau.ch,
dass ihr diese Vorgehensweise bekannt ist. «Solche
Diebstähle kommen vereinzelt immer wieder vor», teilt die
Behörde mit. Eine Häufung sei ihnen aber nicht bekannt.
Der Rat der Kantonspolizei Bern: «Grundsätzlich empfehlen
wir, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zulassen.» Im
Körbli hinter dem Rücken ist das aber der Fall.
Wertsachen immer sichern
Auch die Schweizerische Kriminalprävention empfiehlt,
persönliche Gegenstände möglichst am Körper zu tragen.
Alternativ sollten sie zumindest fest am Velo befestigt
sein.
Solche Methoden, wie der Taschenklau an der roten Ampel,
werden als «Gelegenheitsdiebstahl» bezeichnet. Das bedeutet,
dass Täter keine aufwendige Planung betreiben, sondern
einfach eine günstige Situation ausnützen.
Eine Tasche, die lose im Velokörbchen liegt, ist besonders
gefährdet. Sie lässt sich im Vorbeigehen oder an einer Ampel
einfach greifen. Die Kriminalprävention betont daher
ausdrücklich: Taschen sollen nicht unbefestigt im Körb
liegen.
Verdacht kriminelle ANTIFA aus dem Fussballstadion:
10.8.2026: Kriminelle Schweizer oder
kriminelle Ausländer? WER klaut den Bauern die Technik auf
den Fahrzeugen? Traktor-Technik im Visier von Banden: Nachts schlagen die
GPS-Diebe zu
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/traktor-technik-im-visier-von-banden-nachts-schlagen-die-gps-diebe-zu/ar-AA29Ie0b
Lino Schaeren -- Sie schlagen im Schutz der
Dunkelheit zu. Wenn Bauern morgens zu ihren Traktoren
kommen, zeigt sich das Chaos: aufgebrochene Kabinen,
herausgerissene Displays und fehlende GPS-Empfänger.
Dreiste Diebe klauen teure Technik direkt vom Hof.
Im Berner Seeland verzeichnete die Kantonspolizei Bern in
den letzten zwei Monaten eine Häufung solcher Fälle, wie das
«Bieler Tagblatt» kürzlich berichtete.
Link:
https://ajour.ch/de/story/690032/bis-zu-20000-franken-diebe-klauen-seel%C3%A4nder-bauern-teure-technik-aus-den-traktoren
Doch das Phänomen hat längst die gesamte Schweiz erfasst.
Besonders dramatisch verläuft die Entwicklung in der
Westschweiz. Während im Kanton Waadt zwischen 2021 und 2025
jährlich lediglich zwei bis sechs Fälle gemeldet wurden,
schnellte die Zahl im Jahr 2026 hoch. Bereits 20 Diebstähle
zählten die Ermittler laut der Kantonspolizei seit Januar –
17 davon allein seit diesem Sommer, was den rasanten Anstieg
gegenüber den Vorjahren zusätzlich unterstreicht.
Mehrere Hunderttausend Franken Schaden
Auch in der Deutschschweiz hinterlassen die Diebe ratlose
Landwirte. Im Thurgau, wo von 2021 bis 2025 kein einziger
Fall dieser Art registriert wurde, kam es 2026 bereits zu
fünf solchen Diebstählen – der Gesamtwert des Deliktsguts
beläuft sich hier laut der Kantonspolizei auf mehrere
Hunderttausend Franken. Im Kanton Solothurn schlugen
Unbekannte im Juni bei vier Traktoren der Marke John Deere
zu. Dabei entstand für die Bauern ein Schaden von mehreren
Zehntausend Franken.
Prozess um den Bergsturz von Bondo am
14.8.2026: Man hörte Tage vorher schon, dass etwas nicht
stimmte - man hätte die Region absperren müssen: «Wir hörten es ständig krachen» – neue
Augenzeugenberichte sorgen für Brisanz
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/burger-verwaltung/wir-horten-es-standig-krachen-neue-augenzeugen-berichte-sorgen-fur-brisanz-957032
Neun Jahre nach dem Bergsturz von Bondo beginnt der Prozess.
Bisher nicht bekannte Berichte werfen ein neues Licht auf
die Frage, ob es Vorboten der Katastrophe gab.
Am 23. August 2017 verschütteten riesige Felsmassen das
Bondascatal im südbündnerischen Bergell. Acht Berggänger
starben. Fast auf den Tag genau neun Jahre später kommt es
endlich zum Prozess. Ab dem 24. August tagt das
Regionalgericht Maloja.
Angeklagt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sind fünf
Personen, darunter Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald
und Naturgefahren und die damalige Gemeindepräsidentin. Sie
hätten pflichtwidrig die Gefahrenlage falsch eingeschätzt.
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Was im Wallis so abgeht am 23.8.2026: Wallis: Gewalt gegen seine Frau Jessica: Jacques Moretti
in U-Haft
https://www.20min.ch/story/wallis-gewalt-gegen-seine-frau-jessica-jacques-moretti-in-u-haft-103621567