Kriminelle Schweizer in
Strengelbach (Kanton Aargau) am 1.1.2026: UNbewohnbare
Wohnungen mit haufenweise Wasserschäden - Blenderwohnungen
- kann man kaufen! Aargauer Pfusch-Blöcke stehen zum Verkauf – für 5
Millionen! -- Wasser tropfte
aus Steckdosen
https://www.blick.ch/wirtschaft/wasser-tropfte-aus-steckdosen-aargauer-pfusch-bloecke-stehen-zum-verkauf-fuer-5-millionen-id21561341.html
Patrik Berger -- Redaktor Wirtschaft
-- In Strengelbach AG stehen zwei
Mehrfamilienhäuser, in denen die Mieter verzweifeln. Immer
wieder haben sie Probleme mit Wasserschäden im Neubau.
Jetzt verliert offenbar auch der Eigentümer der Immobilien
die Geduld. Er verkauft die Liegenschaft für 5 Millionen
Franken.
Die zwei Wohnblöcke an der Sägetstrasse 82 in Strengelbach
AG sind weit über den Kanton hinaus bekannt. Nicht weil sie
besonders schön, luxuriös oder günstig sind – sondern weil
die Mieter der Siedlung wegen verschiedener Baumängel Alarm
geschlagen haben. Immer wieder kam es in den Blöcken mit
Baujahr 2022 zu Wasserschäden. Warm duschen war unmöglich,
Wasser tropfte aus den Steckdosen und die Tiefgarage stand
zeitweise unter Wasser, wie frustrierte Mieterinnen und
Mieter Blick 2024 berichtet haben.
Weil die Wasserleitungen regelmässig abgestellt werden
mussten, wohnten sie wochenlang im Hotel. Die
Hausratversicherung übernahm die Kosten für den Aufenthalt
nur zum Teil. Der Vermieter habe zwar eine Entschädigung
versprochen, doch davon sahen die Mieter nie etwas.
«Lediglich eine Mietminderung erhielten wir», sagte ein
Mieter zu Blick. Um die Feuchtigkeit wieder aus den Böden zu
bekommen, mussten mehrere Löcher in die Böden gebohrt
werden. Auch die Küchenvorrichtung musste raus. «Dahinter
war alles verschimmelt», sagte er. «Wir hatten die
schlimmste Wohnung von allen.
«Eine absolute
Blenderwohnung»
Die Mieter
wollten nur eines: schnell wieder raus! Nach sechs Monaten
waren sie weg. Auch die Nachmieterin hatte nur Theater mit
der Wohnung. Und immer wieder Probleme mit Wasser. Schnell
war auch für sie klar: «Das ist eine absolute
Blenderwohnung», sagte sie zu Blick.
Jetzt hat offenbar auch der Eigentümer die Freude an den
Immobilien verloren. Die beiden Mehrfamilienhäuser in der
Nähe von Zofingen AG stehen zum Verkauf – für 5 Millionen
Franken. Auf der Plattform Immoscout24 werden sie als
«attraktives Renditeobjekt mit moderner Substanz»
feilgeboten. Und als «interessante Investitionsmöglichkeit
mit überzeugender Perspektive». Kurz zusammengefasst wird
das dann so: «Diese Immobilie eignet sich besonders für
Anleger, die auf langfristige Werthaltigkeit und ein
attraktives Wohnumfeld setzen.»
«Wohnungen generieren stabile Mieteinnahmen»
Die Liegenschaft umfasst insgesamt sechs Wohnungen, vier
4,5-Zimmer-Maisonettewohnungen sowie zwei
3,5-Zimmer-Wohnungen auf total 741 Quadratmetern Wohnfläche.
«Sie erfüllen zeitgemässe Anforderungen an Wohnkomfort und
Energieeffizienz», verspricht die Annonce. Und: «Alle
Wohnungen sind vermietet und generieren stabile
Mieteinnahmen.»
Was die Eigentümerschaft seit dem Blick-Artikel 2024 an den
beiden Häusern gemacht hat, ist nicht klar. Im Inserat
heisst es aber: «Technisch präsentiert sich das Objekt auf
aktuellem Stand.» Und weiter: «Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe,
eine Photovoltaikanlage sowie eine Entkalkungsanlage
gewährleisten eine nachhaltige und effiziente
Energieversorgung.» Zudem würden Hobbyräume, ein Lagerraum
und sieben Tiefgaragenplätze zur Verfügung stehen.
Der Informationskrieg gewinnt auch in der
Schweiz an Intensität. So will der Bundesrat
die Bevölkerung besser vor angeblichen
«Desinformationen» schützen. Zu diesem Zweck hat die
Regierung im Juni 2025 eine neue App angekündigt (wir
berichteten). «Bundesrat und Bundesverwaltung
sollen die Bevölkerung auch im Krisenfall sowie bei
Desinformations- und Beeinflussungskampagnen so
erreichen können», hieß es seinerzeit in der
Medienmitteilung.
Wie SRFberichtet, soll nun zusätzlich
im Rahmen dieser App eine «neue, interdepartementale
Arbeitsgruppe des Bundes gegen
Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» eingesetzt
werden. Ihr Ziel sei es, «koordiniert Narrative und
Netzwerke hinter Kampagnen aufspüren, sensibilisieren
und allenfalls Gegenmassnahmen vorschlagen». Ein
Prototyp der Bundesrats-App stehe.
Kritik kommt beispielsweise vom Solothurner
SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann. Die App
verleihe dem Bundesrat zu viel Informationsmacht. «Der
Bürger wird dann animiert, nur noch diese App
anzuschauen. Der Bundesrat entscheidet selektiv, was da
drauf ist, das ist einseitig», so Wyssmann.
Zustimmung erhält die App hingegen von
SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf. Sie sei
selbst zum Opfer von Desinformation geworden. Die
damalige Kommissionspräsidentin hatte einen
Stichentscheid zugunsten einer erleichterten
Wiederausfuhr von Waffen an die Ukraine gefällt.
Daraufhin hat das russische Nachrichtenportal Russia
Today laut Seiler Graf einen Beitrag veröffentlicht, dem
zufolge die Schweiz plane, russische Städte zu
bombardieren. Die Nationalrätin habe in der Folge
Todesdrohungen erhalten.
SRF merkt dabei an, dass Russia
Today in anderen Ländern verboten ist,
so beispielsweise in denen der EU.
«Desinformationsexperte» Jascha Heinen von der ETH
Zürich begrüßt den im internationalen Vergleich
zurückhaltenden Schweizer Ansatz. Einerseits sei
wissenschaftlich nicht eindeutig belegt, dass
Desinformation tatsächlich eine große Wirkung entfaltet.
Andererseits könne ein intensives Vorgehen gegen
Desinformation sogar gegenteilige Effekte haben: «Eine
zu starke Reaktion kann genau jenen Vertrauensverlust
und jene Einschränkung der Bürgerrechte hervorrufen, die
man nicht will.»
Laut Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes
können die Kantone «Impfungen von gefährdeten
Bevölkerungsgruppen, von besonders
exponierten Personen und von Personen, die bestimmte
Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern
eine erhebliche Gefahr besteht».
Im Rahmen der Totalrevision des
Gesundheitsgesetzes sieht der Kanton St. Gallen im
neuen Gesetzentwurf nun
neuerdings eine Buße von 20.000 Franken vor, wenn jemand
gegen eine allfällige Impfpflicht verstößt. Darauf macht
der Präsident der Organisation «MASS-VOLL!», Nicolas
Rimoldi, aufmerksam.
IX. Schlussbestimmungen
Art. 141 Strafbestimmungen
1 MitBusse bis Fr. 1'000..- wird bestraft, wer
vorsätzlich oder fahrlässig:
a) als Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge
nicht dafür sorgt, dass das Kind unter elterlicher Sorge
an den obligatorischen Vorsorgemassnahmen nach Art. 15
Abs. 1 dieses Erlasses teilnimmt;
b) gegen das Rauchverbor auf öffentlichen
Kinderspielplätzen nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e dieses
Erlasses verstösst.
2 Mit Busse bis Fr. 20'000.- wird bestraft, wer
vorsätzlich oder fahrlässig:
a) sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses
Erlasses nicht impfen lässt;
b) gegen die Überweisungspflicht nach Art. 119 dieses
Erlasses verstösst.
Quelle: Kanton St. Gallen, Entwurf
Gesundheitsgesetz
Rimoldi schreibt auch, der Kanton wolle «in
sein neues Gesundheitsgesetz eine Impfpflicht
schreiben». So steht dort unter Art. 18: «Die
Regierung kann im Rahmen von Art. 22 des eidgenössischen
Epidemiengesetzes vom September 2012 Impfungen durch
Verordnung für obligatorisch erklären.»
In der Tat ist dieser Artikel im gegenwärtigen
Gesetz nicht vorhanden.
Allerdings wiederholt der Kanton darin lediglich
sinngemäß Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes.
Rechtlich ändert sich in dieser Hinsicht also nichts,
neu ist lediglich die Buße. Dennoch verheißt es nichts
Gutes, dass der Kanton eine mögliche Impfpflicht in
seinem Gesetzentwurf bekräftigt.
Der Gesetzentwurf ist bis zum 16. Januar 2026
in Vernehmlassung. Bis dahin können also
Stellungnahmen eingereicht werden.
Verdacht kriminelle Schweizer in Meilen am
7.1.2026: Abfallsünder entsorgen Klavier in Goldküsten-Wald
https://www.nau.ch/news/schweiz/abfallsunder-entsorgen-klavier-in-goldkusten-wald-67081855
Nico Leuthold, Nicolas Eggen, Vivian Balsiger --
Goldküste -- In Meilen ZH haben Unbekannte ein Klavier
illegal im Wald entsorgt. Abfallsünden kommen oft vor –
doch ein ganzes Klavier? Das ist «doch eher
aussergewöhnlich».
In Meilen ZH am Pfannenstil wurde ein Klavier zerschlagen
und zersägt im Wald deponiert.
Immer wieder kommt es zu illegalen Entsorgungen.
Aufgebrochene Tresore, Kühlschränke und sogar ganze
Badezimmer sind darunter.
Ein Klavierspiel kann etwas Wunderbares sein. Hier hat
jemand aber etwas gar fest «in die Tasten gehauen»: In der
Goldküsten-Gemeinde Meilen ZH am Pfannenstiel hat ein
Abfallsünder ein ganzes Klavier im Wald entsorgt.
Deshalb musste sogar die Polizei ausrücken: «Wir haben eine
Meldung erhalten, dass ein Klavier im Wald entsorgt wurde.
Das müssen wir selbstverständlich anschauen», sagt Martin
Schmäh, Polizeichef von Meilen, im Nau.ch-Video.
Es gebe immer wieder illegale Abfallentsorgung im Wald oder
ausserhalb des Siedlungsgebietes, berichtet Der Polizeichef.
«Das sind meistens Autopneus oder ein alter Fernseher, einen
Kühlschrank hatten wir schon oder verschrottete Möbel.»
Aber «ein Klavier ist doch eher aussergewöhnlich», sagt der
Polizeichef.
Landwirt: «Das Gröbste war ein aufgebrochener Tresor»
Von solchen illegalen Entsorgungen kann auch Adrian
Haggenmacher, Landwirt und Waldbesitzer aus Meilen, ein Lied
singen.
Er hat schon skurrile Dinge in seinem Waldstock gefunden,
wie er Nau.ch erzählt: «Das Gröbste, das wir erlebt haben,
ist ein Tresor.»
Der Tresor war laut dem Landwirt aufgebrochen, deshalb geht
er davon aus, dass er wohl von einem Einbruch stammt.
«Wir haben das damals der Polizei gemeldet. Von der Gemeinde
ist dann jemand gekommen, um ihn abzuholen», erzählt
Haggenmacher.
Entlang des Weges gebe es natürlich immer mal wieder diverse
Abfälle von Leuten, die dort entlangspazieren. Manche würden
beispielsweise die Bierbüchsen nicht mehr mit nach Hause
nehmen und sie einfach in den Wald werfen.
Illegal entsorgter Abfall, wie das Klavier, sorgt für viel
Ärger, Arbeit und natürlich auch für strafrechtliche
Konsequenzen.
«Im kantonalen Abfallgesetz geregelt»
«Die illegale Abfallentsorgung ist im kantonalen
Abfallgesetz geregelt», erklärt Polizeichef Schmäh.
Anschliessend werde es dem Statthalteramt rapportiert.
Falls eine Täterschaft bekannt sei, werde eine
Strafverfügung ausgestellt. «Dann kommen noch die
Entsorgungskosten dazu», sagt Schmäh.
Verantwortlich für die Entsorgung solcher illegalen Abfälle
ist dann die Gemeinde. Auch dort sorgt die
Klavier-Entsorgung für Aufsehen.
«Ein Klavier ist etwas, das wir bisher noch nie hatten. Sehr
speziell», berichtet Beat Frei, Leiter Unterhalt der
Gemeinde Meilen.
Er habe aber erlebt, dass auch «ganze Badezimmer im Wald
entsorgt wurden. Plättchen, Badwannen, WC-Schüsseln,
Brünneli ...» Das gebe es immer wieder einmal.
«Schauen, ob wir etwas herausfinden»
Wie sieht die Polizeiarbeit in diesem Fall weiter aus?
Polizeichef Schmäh erklärt: «Wir halten die ganze Geschichte
fotografisch fest und schauen, ob wir etwas herausfinden.»
Vielleicht gebe es Zeugen oder Spaziergänger, die etwas
gesehen haben. «Wir schauen, ob wir das verschrottete
Klavier zuordnen können. Das wird aber in diesem Fall
wahrscheinlich sehr schwierig sein», gibt er zu.
Wie im Video gut zu erkennen ist, haben sich die Personen,
die das Klavier deponiert haben, viel Mühe gegeben.
Das Klavier ist komplett zerschlagen und sogar zersägt
worden. Und dazu ist es auch noch schwer zu tragen, wie die
Gemeinde-Mitarbeiter feststellen müssen.
Kriminelle Alkoholiker-Fussballfans in St.
Gallen (Schweiz) am 9.1.2026: zerstören ganze
Eisenbahnwagen: St. Gallen: Wegen Vandalen-Ultras: Alle FCSG-Fans werden
gefilmt
https://www.20min.ch/story/st-gallen-wegen-vandalen-ultras-alle-fcsg-fans-werden-gefilmt-103482530
Fototext: So sah der Extrazug der FCSG-Ultras auf der Fahrt
zum Spiel St. Gallen – Thun aus. Der Sachschaden beträgt
rund 100'000 Franken, teilte die SBB mit.
Die Stadtpolizei St. Gallen kämpft gegen Eskalationen
von Ultras bei FCSG-Spielen an. Bei den nächsten beiden
Heimspielen werden Fans beim Einlass ins Stadion zur
Identifikation videoüberwacht.
KEIN
Sinn für gemeinsame Lösungen bei Baufirmen am
9.1.2026 in Wädenswil und anderswo: Knatsch um Mega-Baustelle: Zürcher Bäcker gibt
Laden frustriert auf – nach 20 Jahren!
https://www.blick.ch/wirtschaft/knatsch-um-mega-baustelle-zuercher-baecker-gibt-laden-frustriert-auf-nach-20-jahren-id21582590.html
Wegen einer grossen Baustelle vor dem Geschäft von
Urs Angehrn in Wädenswil ZH bleiben die Kunden aus.
Die Umsätze sind um 50 Prozent eingebrochen, jetzt
schliesst der Beck für immer. Kürzlich konnte er
dafür den Köllibeck in Thalwil ZH übernehmen.
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Blick_1-Bearbeitet.jpg
Patrik Berger
Redaktor Wirtschaft
Schon wieder schliesst eine traditionsreiche Bäckerei. Schon
wieder ist eine Baustelle schuld. Diesmal trifft es den
Live-Beck in Wädenswil ZH. Nach 20 Jahren ist Schluss.
Inhaber Urs Angehrn schliesst den Betrieb im Einkaufszentrum
«Di alt Fabrik» im Zentrum der Gemeinde am linken
Zürichseeufer. Das berichtet die «Zürichsee-Zeitung».
Grund sind die Bauarbeiten rund um das Gessner-Areal, die
dem Traditionsbetrieb massiv zusetzen. Auf dem Areal einer
ehemaligen Textilfabrik entstehen fünf Neubauten mit rund
100 Wohnungen, gleichzeitig verlegt die Stadt neue
Fernwärmeleitungen. Bis im August wird deshalb eine tiefe
Baugrube ausgehoben. Die Folge: Die Zufahrt ist erschwert,
es hat weniger Parkplätze, die Kundschaft ist verunsichert.
Das spürt Angehrn am Umsatz in seiner Bäckerei mit
angegliedertem Café. «Wegen der Bautätigkeiten ist unser
Weihnachtsgeschäft im November und Dezember um 50 Prozent
eingebrochen», sagt er der «Zürichsee-Zeitung». Für die
Bäckerei seien das existenzielle Einbussen. Und: «Die Lage
wird in den kommenden Monaten noch schwieriger, deshalb
haben wir uns für einen Auszug entschieden», so Angehrn.
Ende Januar schliesst er sein Geschäft für immer.
Kritik am Vermieter
Der Entscheid fällt ihm schwer. «Just in dem Moment, in dem
wir Geld verdienen könnten und den Betrieb amortisiert
haben, müssen wir gehen», ärgert er sich. Zwar hätte es die
Möglichkeit eines Provisoriums während der Bauzeit gegeben.
Das lehnte er aber ab. «Das Gewerbe wurde zu wenig mit
eingeplant», kritisiert Angehrn. Zudem hätte er erneut
investieren und später die Kundschaft wieder neu aufbauen
müssen.
Die Gessner AG, die das Areal überbaut, weist die Vorwürfe
zurück. Man habe frühzeitig informiert und viele Gespräche
geführt, heisst es im Bericht. Die Bäckerei sei immer fester
Bestandteil der Planung gewesen. Sogar eine
Absichtserklärung fürs Provisorium und den Neubau sei
unterzeichnet worden. Deshalb sei man überrascht, dass
trotzdem die Kündigung kam.
170'000 Franken Schaden wegen Baustelle
Angehrn bleibt trotz der Schliessung zuversichtlich. Die
Arbeitsplätze und Lehrstellen sind gesichert. Er betreibt
weiterhin den Feld-Beck etwas ausserhalb des Wädenswiler
Stadtzentrums. Zudem hat er kürzlich die Filiale vom
kultigen Köllibeck in Thalwil ZH übernommen. Nach sechs
Generationen im Betrieb und 190 Jahren hat dieser im Sommer
seine Pforten geschlossen. Und mit einer mobilen Bäckerei
fährt er auf Märkte. «Für unseren Verkaufswagen suchen wir
in Wädenswil noch einen Standort oder ein neues Ladenlokal»,
schreibt Angehrn auf seiner Homepage.
Immer wieder müssen landauf, landab Betriebe aufgeben, weil
vor ihrem Laden gebaut wird. So hat sich 2025 sogar das
Bundesgericht mit den Auswirkungen von Baustellen
beschäftigen müssen. Die Betreiber vom «Zopf-Beck» in Zürich
haben die Stadt wegen der Folgen einer Baustelle vor ihrer
Bäckerei an der Universitätsstrasse 88 verklagt. 27'000
Kundinnen und Kunden sollen sie deswegen verloren haben. Sie
wollten 170'000 Franken von der Stadt. Das Bundesgericht hat
die Klage abgewiesen.
GB mit neuen Reisewarnungen am 11.1.2026: Zu
viel Kriminelle auch in der Schweiz: Neue Reisewarnung: Schweiz kommt mit Italien, Kroatien,
Portugal, Deutschland auf die Liste
https://www.focus.de/reisen/neue-reisewarnung-schweiz-kommt-mit-italien-kroatien-portugal-deutschland-auf-die-liste_6b4fa0a2-6606-4485-8e4d-1f30436a24e2.html
Die Briten fühlen sich in der Schweiz nicht mehr richtig
sicher. Das Außenministerium hat das Lan
Kriminelle in der Schweiz: WER ist der Uhrversteller am HB
Zürich?
Zürich am Hauptbahnhof Eingang Sihlpost am
14.1.2026: WER hat denn da die Uhr verstellt? - 3 Minuten
hinkt sie nach! Direkt vor dem HB Zürich: «Zug verpasst»: SBB-Uhr geht
bis zu drei Minuten nach
https://www.20min.ch/story/direkt-vor-dem-hb-zuerich-einfach-peinlich-sbb-uhr-bei-sihlpost-zeigt-falsche-zeit-an-103485602
Fototexte:
1. Die SBB-Uhr an der Zürcher Sihlpost geht seit Wochen
falsch.
2. Die Uhr geht circa drei Minuten nach.
3. Ein News-Scout berichtet, er habe deswegen bereits Züge
verpasst.
4. Die SBB beschreibt ihre Uhren als «beste Schweizer
Qualität und ein legendäres Stück Design».
Selina Keller -- Die
SBB-Uhr bei der Sihlpost geht seit einigen Wochen bis zu
drei Minuten nach. Die Uhr hängt ausgerechnet unmittelbar
in der Nähe des Hauptbahnhofs. Pendlerinnen und Pendler
ärgern sich.
Die Uhr hängt bei der Sihlpost in Zürich, direkt über dem
HB-Eingang Europaallee. Eigentlich ist sie ideal für
Pendlerinnen und Pendler, die auf dem Weg zum Zug schnell
einen Blick auf die Zeit werfen wollen – vorausgesetzt, sie
geht richtig. Genau das tut sie seit einigen Wochen nicht
mehr: Die Uhr geht drei Minuten nach.
«Einfach peinlich»
Wie ein News-Scout erzählt, sei ihm die falsche Zeit bereits
seit einigen Wochen aufgefallen. «Ich laufe jeden Tag nach
der Arbeit zum HB. Jedes Mal, wenn ich auf die Uhr bei der
Sihlpost schaue, denke ich, ich habe noch genügend Zeit –
doch das stimmt nicht», sagt er. Mehrfach habe er deshalb
bereits seinen Zug verpasst oder müsse jedes Mal rennen, um
den Zug zu erwischen.
«Dass eine Uhr ein oder zwei Tage nicht ganz genau läuft,
kann ja passieren», sagt der News-Scout. Doch die
Sihlpost-Uhr gehe seit Wochen rund drei Minuten nach. «Ich
finde das einfach peinlich für die Schweiz – vor allem, weil
die Uhr direkt vor dem grössten Bahnhof des Landes hängt.»
Die SBB bestätigt auf Anfrage, dass das Gebäude ihnen
gehört. In einer ersten Stellungnahme sagen sie: «Wir danken
für den Hinweis und kümmern uns darum.» Weitere Abklärungen
laufen.
«Man kann ja auf die Handyuhr schauen»
Eine Umfrage unter Pendlerinnen und Pendlern, die gerade an
der Uhr vorbeiliefen, zeigt: Vielen jungen Leuten ist die
Sihlpost-Uhr bisher nicht einmal aufgefallen. So sagt Enva
(19) aus Lenzburg, sie finde das «nicht so deep». Sie
orientiere sich ohnehin an der Uhrzeit auf ihrem Handy: «Man
kann ja einfach auf die Handyuhr schauen, wenn man sicher
gehen will.»
Auch Noah (23) hat die Sihlpost-Uhr bislang nicht bemerkt.
Dass sie jedoch nicht korrekt geht, findet er problematisch:
«Für die Leute, die sich daran orientieren, ist das nicht
okay.»
Filipo (66) zeigt sich hingegen empört. Er fordert eine
rasche Korrektur der Uhrzeit: «Da sollen heute zwei, drei
Mitarbeiter hochgehen und das regeln, damit sie wieder genau
ist.» Wegen dieser zwei Minuten könnten sonst viele Menschen
ihren Zug verpassen.
Auch Alex (32) aus Zürich meint: «Also wenn man weiss, die
Uhr geht zwei Minuten nach, sollte man sie so schnell wie
möglich wieder richtig stellen.» Wenn er auf die Uhr schauen
müsste, würde er davon ausgehen, dass sie stimmt.
Krimineller Zürcher am 18.1.2026: Zürich: Zahnklinik verlangt 45 Stutz für Herausgabe von
Röntgenbild!
https://www.nau.ch/news/schweiz/zurcher-praxis-verlangt-45-franken-fur-herausgabe-von-rontgenbild-67080417
Verdacht krimineller Schweizer bei den SBB
am 21.1.2026: Rechnungen ERFUNDEN, Steuergelder
missbraucht, Privatauto damit gekauft usw.: Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei:
SBB-Mitarbeiter soll neun Millionen Franken abgezwackt
haben
https://www.blick.ch/wirtschaft/betrug-urkundenfaelschung-geldwaescherei-sbb-mitarbeiter-soll-neun-millionen-franken-abgezwackt-haben-id21618496.html
Robin Wegmüller und Keystone-SDA -- Dem
Mann wird unter anderem Betrug, Urkundenfälschung und
Geldwäscherei vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft führt
aktuell eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen
Mitarbeiter.
Die Bundesanwaltschaft führt aktuell eine Strafuntersuchung
gegen einen SBB-Angestellten. Dieser soll durch ungetreue
Amtsführung und weitere Delikte einen Schaden von rund neun
Millionen Franken verursacht haben. Das geht aus einem
Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.
Der Mann wurde im November 2024 festgenommen. Die SBB hatten
gut zwei Monate zuvor eine Strafanzeige bei der
Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Delikte fallen in den
Zeitraum von 2007 bis zur Festnahme des Beschuldigten. Dies
schreibt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in
einem Beschluss vom November, der am Mittwoch veröffentlicht
wurde.
Verschiedene Vorwürfe
Die Bundesanwaltschaft wirft dem früher als Abteilungsleiter
tätigen Mann auch Betrug, Urkundenfälschung,
Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Waffengesetz
vor. Zusammen mit weiteren Personen und Firmen soll er für
die Begleichung von Rechnungen gesorgt haben, für die nie
eine Leistung erbracht wurde. Teilweise soll er die
Rechnungen selbst erstellt haben, schreibt das
Bundesstrafgericht.
Im konkreten Beschluss wies die Kammer eine Beschwerde gegen
die Beschlagnahme eines Privatfahrzeugs ab. Dieses soll mit
Geldern bezahlt worden sein, die aus den deliktischen
Machenschaften des früheren Abteilungsleiters stammen.
Der kriminelle Geldgott im Kanton Zug am
23.1.2026: Restaurant muss schliessen wegen Mieterhöhung: Mega-Miete bricht Zuger Gault-Millau-Beizern das Genick:
Aus nach nur zwei Jahren
https://www.blick.ch/wirtschaft/aus-nach-nur-zwei-jahren-mega-miete-bricht-zuger-gault-millau-beizern-das-genick-id21626243.html
Der kriminelle Geldgott in den Skigebieten
der Schweiz am 23.1.2026: Wenn die Sonne scheint, kostet
das Ticket mehr: Leser zu Skiticket-Aufschlägen: «Dynamischer Preis heisst
einzig Nachteile für den Kunden»
https://www.blick.ch/community/leser-zu-skiticket-aufschlaegen-dynamischer-preis-heisst-einzig-nachteile-fuer-den-kunden-id21626101.html
Werden wir von den Skigebieten abgezockt? Der
Konsumentenschutz vermutet schon lange, dass hinter den
dynamischen Ticketpreisen eine Strategie der zur
Einnahmensteigerung steckt. Auch viele Leserinnen und Leser
sprechen sich dagegen aus.
Alessandro_Kälin_Praktikant
Community_Blick_1-Bearbeitet.jpg
Alessandro KälinRedaktor Community
Wer dieses Jahr auf die Skier will, sollte gut auf die
Ticketpreise achten. Mittlerweile sind die in vielen
Schweizer Skigebiete dynamisch. Preise für eine Tageskarte
können massiv variieren und sind teils vom
Buchungszeitpunkt, der Nachfrage, dem Wochentag oder auch
der Saisonzeit abhängig.
Dem Konsumentenschutz geht das gegen den Strich. Laut
Konsumentenschützerin Sara Stalder (59) habe man schon oft
vermutet, dass die Gebiete dynamischen Preise für versteckte
Preiserhöhungen nutzen. Wir haben nachgefragt, wie unsere
Leser dazu stehen.
So steht die Leserschaft zur fehlenden Transparenz
In einer nicht repräsentativen Umfrage mit über 1'700
Teilnehmern stimmt die Mehrheit dem Konsumentenschutz zu. 84
Prozent der Teilnehmer sehen dynamische Preise als Abzocke.
Sie fühlen sich unfair behandelt.
Während 9 Prozent die schwankenden Preise mit der richtigen
Kommunikation akzeptabel finden, sehen darin nur knapp 7
Prozent ein gutes System.
«Dynamischer Preis heisst einzig Nachteile für den Kunden»
Auch in den Kommentaren werden die Skigebiete ordentlich für
ihre fehlende Transparenz kritisiert. «Natürlich haben
dynamische Preise nur ein einziges Ziel: Mehreinnahmen!»,
schreibt Andy Meier. Michael Görlitz schliesst sich an:
«Dynamischer Preis heisst einzig Nachteile für den Kunden.»
Karin Sutter kommentiert: «Diese dynamischen Preise bringen
der Gesellschaft rein gar nichts. Die Einzigen, die davon
profitieren, sind Unternehmen, deren Eigentümer, und die
Banken.» Linus Sennrich vergleicht: «Mit dynamischen Preisen
ist es wie im Kasino. Die Bank gewinnt immer!»
Nicht wenige haben die Ski wegen solcher klammheimlicher
Preiserhöhungen bereits an den Nagel gehängt. Markus Semmler
ist einer davon: «Ich habe dem Skifahren abgeschworen. Die
Gier der Liftbetreiber ist unendlich. So wie ich denken
viele.» Auch Markus Hunziker kritisiert: «Die Preise in den
Skigebieten finde ich eine Frechheit. Mir ist das schon
lange zu blöd.»
«Die Nachfrage bestimmt den Preis»
Trotzdem gibt es noch Leserinnen und Leser, die sich von
solchen Preisstrategien nicht irritieren lassen. So schreibt
Thierry Steiner: «Solange genug Kunden diese Preise bezahlen
und es freiwillig ist, ist ja alles in Ordnung.» Christoph
Buettiker fügt hinzu: «Das sind Privatunternehmen und sie
können ihre Preise so gestalten, wie sie wollen.» Ueli
Baltensperger kommentiert kurz und knapp: «Die Nachfrage
bestimmt den Preis.»
«Ich bin begeisterter Skifahrer und spreche ab und zu mit
Mitarbeitern», berichtet Kurt Frei von sich selbst. Er führt
aus: «Alle, die von Abzocke sprechen, sollen doch mal die
Zuständigen fragen, wie viel Aufwand jeden Tag gemacht wird,
dass wir so tolle Pisten haben.» Den Leuten sei es
heutzutage zu wichtig, spontan und unverbindlich unterwegs
zu sein. «Spontanität hat halt seinen Preis», so Frei.
Kriminelle Schweizer im Kanton Aargau am
24.1.2026: müssen lernen: Ausländer, die am
Wirtschaftsleben teilnehmen, sind mit den Verhältnissen
vertraut und kann man einbürgern: Einbürgerung: Kosovare gewinnt vor
Gericht – folgt nun der Ansturm?
https://www.nau.ch/news/schweiz/einburgerung-kosovare-gewinnt-vor-gericht-folgt-nun-der-ansturm-67084520
Simon Ulrich -- Brugg -- Eine Juristin sieht im Aargauer
Entscheid keine Revolution, aber ein klares Signal. Das
kantonale Regelwerk dürfte nun angepasst werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Kosovare wurde trotz bestandener Tests von seiner
Gemeinde nicht eingebürgert.
Das Aargauer Verwaltungsgericht rügte das Verfahren als
willkürlich und unzulässig.
Das Urteil sei kein Präzedenzfall, habe aber eine gewisse
Signalwirkung, so eine Juristin.
Der Kanton prüft nun eine Anpassung seines
Einbürgerungshandbuchs.
Ein Kosovare aus dem Kanton Aargau hat einen besonders
beschwerlichen Weg hinter sich, um den Schweizer Pass zu
erhalten.
Der Mann wurde in der Schweiz geboren und lebt seit 1997 in
derselben Gemeinde. Nachdem er den kantonalen
Einbürgerungstest bestanden hatte, scheiterte er allerdings
an seiner Gemeinde.
Diese befand, er sei mit den hiesigen Lebensverhältnissen
nicht genügend vertraut und verweigerte ihm das Bürgerrecht.
Der Regierungsrat stützte diesen Entscheid.
Verwaltungsgericht rügt willkürliches Verfahren
Doch: Der Einbürgerungswillige zog den Fall vor das Aargauer
Verwaltungsgericht – und erhielt Recht. Die Richter rügten
das Verfahren als willkürlich und beanstandeten unzulässige
Fragen im Einbürgerungsgespräch, formale Mängel bei
Protokollierung und Bewertung.
Das Gericht stellte ausserdem klar: Bei hier aufgewachsenen
Personen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen, sei
grundsätzlich davon auszugehen, dass sie mit den hiesigen
Lebensverhältnissen vertraut sind.
Der Entscheid zwingt die Gemeinde nun, dem Mann das
Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Zugleich wirft er die Frage
auf, ob und wie stark sich die Einbürgerungspraxis im Aargau
und darüber hinaus verändern wird.
Präzedenzfall nein, Signalwirkung ja
Die Juristin und Bürgerrechtsspezialistin Barbara von Rütte
bremst diesbezüglich allzu hohe Erwartungen. «Im Prinzip
handelt es sich um eine Einzelfallkorrektur eines kantonalen
Entscheids», sagt sie gegenüber Nau.ch.
Von einem Präzedenzfall könne man folglich nicht sprechen.
Auch deshalb nicht, weil das Urteil «für die Gerichte in
anderen Kantonen und auf Bundesebene nicht direkt bindend»
sei.
Eine Signalwirkung sieht von Rütte hingegen in der
Argumentation des Gerichts, wonach bei in der Schweiz
aufgewachsenen Menschen die Vertrautheit mit den hiesigen
Lebensverhältnissen und der Kontakt zur einheimischen
Bevölkerung vermutet werden könne.
Diese Idee sei zwar nicht grundlegend neu, räumt von Rütte
ein. Aber: «So deutlich hat das bisher noch kein Gericht
formuliert.»
Behörden stehen unter Druck
Könnte das Urteil dazu führen, dass künftig mehr abgewiesene
Gesuchsteller den Rechtsweg beschreiten? «Nein, damit rechne
ich grundsätzlich nicht», sagt die Staatsrechtlerin.
Die Hürden, einen Einbürgerungsentscheid anzufechten, seien
hoch: Man lege sich schliesslich mit jener Behörde an, die
einen später noch einbürgern soll. Hinzu komme das
Kostenrisiko.
Von Rütte rechnet jedoch damit, dass Beschwerdeführer
künftig ähnliche Argumente vorbringen und sich dabei auf den
Aargauer Entscheid berufen. Ob dies Erfolg haben werde,
lasse sich nur schwer abschätzen. «Es kommt auf den
jeweiligen Kanton und den konkreten Fall an», so von Rütte.
Vor Bundesgericht könne eine ähnliche Argumentation aber
durchaus Erfolg haben, weil sie mit der bisherigen
Rechtsprechung im Einklang stehe.
Klar ist für von Rütte vor allem eines: Die Behörden stehen
nun selbst stärker unter Druck. Die Anforderungen gelten
nicht nur für Gesuchsteller, sondern auch für die Gemeinden.
Diese dürften nicht «beliebig eine Einbürgerung verweigern,
wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt
sind».
Ganz konkrete Folgen erwartet sie im Aargau beim Regelwerk
selbst: «Das Gericht hält fest, dass die im
Einbürgerungshandbuch des Kantons aufgelisteten Fragen
unzulässig sind. Hier erwarte ich, dass der Kanton sein
Handbuch entsprechend korrigiert und auch darüber hinaus an
das neue Urteil anpasst.»
«Anpassung des Handbuchs nicht ausgeschlossen»
Und was sagt der Kanton Aargau zur juristischen Ohrfeige?
Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe man zur Kenntnis
genommen, schreibt das Departement Volkswirtschaft und
Inneres auf Anfrage von Nau.ch.
«Der Regierungsrat ist in seinem ursprünglichen Entscheid –
insbesondere auch aufgrund der gesetzlich eingeschränkten
Überprüfungsbefugnis – zu einem anderen Entscheid gekommen»,
hält Sprecherin Sandra Olar fest.
Nun wolle man das Urteil sorgfältig analysieren und
anschliessend die nächsten Schritte festlegen. «Auch eine
Anpassung des Handbuchs ist nicht ausgeschlossen», so die
Sprecherin.
Zu klären seien vor allem die Folgen für die
Einbürgerungsgespräche in den Gemeinden. Dabei gelte es auch
abzuwarten, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts
rechtskräftig sei.
Verdacht krimineller Schweizer in Gossau
(SG) am 24.1.2026: Bankangestellter klaut 16.000 Franken,
um Kokain zu bezahlen: Acrevis-Jungbanker (21) erleichtert Gossauer
Weihnachtslauf um 16'000 Franken: Mit Geld
aus der Vereinskasse finanzierte er seinen Kokainkonsum https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/st-gallen/acrevis-jungbanker-21-erleichtert-gossauer-weihnachtslauf-um-16000-franken-mit-geld-aus-der-vereinskasse-finanzierte-er-seinen-kokainkonsum-id21626362.html
Sandro Zulian -- Reporter News -- Er
war zwei Jahre lang Kassier für den Weihnachtslauf in
Gossau SG. Doch statt das Konto zu führen, bediente sich
Jungbanker Mirco N.* (21) ungeniert daran. Über 16'000
Franken stahl er gemäss Strafbefehl der St. Galler
Staatsanwaltschaft.
Der Griff in die Kasse war zu verlockend: Jungbanker Mirco
N.* (21) war seit 2023 Kassier des Weihnachtslaufs in Gossau
SG. Sein Arbeitgeber, die Regionalbank Acrevis, ist
Hauptsponsor des Sportanlasses und stellt traditionsgemäss
den Kassier. Doch was weder die Acrevis noch die
Verantwortlichen des Gossauer Volkslaufs wussten: Mirco N.
wurde im Frühjahr 2025 straffällig – und begann, sich aus
der Kasse zu bedienen!
31 Mal bediente er sich am Konto des Weihnachtslaufs
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen schreibt im
mittlerweile rechtskräftigen Entscheid: «Der Beschuldigte
tätigte in seiner Funktion als Kassier des Vereins Gossauer
Weihnachtslauf im Zeitraum vom 06.01.2025 bis zum 20.02.2025
unrechtmässig folgende Barabhebungen und Überweisungen vom
ihm anvertrauten Vereinskonto.»
Dann folgt eine Liste von Banküberweisungen und
Bargeldbezügen – meist auf das Privatkonto des jungen
Bankers. Insgesamt geht es um über 16'531 Franken, die der
Kassier abgezweigt haben soll. Und nicht nur das: Auch die
Einnahmen eines Panflötenkonzerts in Gossau von 440 Franken
verschwanden in seiner Tasche.
31 Mal vergriff er sich am ihm anvertrauten Vereinskonto. Er
brauchte das Geld gemäss Staatsanwaltschaft «um sich seinen
Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren und Schulden zu
tilgen». Der junge Mann ging dabei nicht sonderlich
vorsichtig vor. Er überwies das Geld auf sein Privatkonto,
teilweise sandte er Tranchen von bis zu 2000 Franken direkt
an eine Gläubigerin.
Warum tut ein junger Mann so etwas? Im Strafbefehl findet
sich eine mögliche Erklärung: Dem jungen Mann wird über das
Bedienen am Vereinskonto hinaus noch Kokainkonsum,
Schnapsdiebstahl und Verstoss gegen ein Hausverbot
angelastet.
Hohe Busse für Lehrabgänger
Die Liste der Verfehlungen von Mirco N. ist lang: Mehrfache
qualifizierte Veruntreuung, einfacher Diebstahl, mehrfache
geringfügige Vermögensdelikte, mehrfacher Hausfriedensbruch
und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Für Mirco N. hat das nun Folgen: Er erhält eine bedingte
Geldstrafe von 8000 Franken, die Probezeit beträgt zwei
Jahre. Der Mann, der seine Lehre erst vor ein paar Jahren
abschloss, muss trotzdem viel Geld in die Hand nehmen.
Die Staatsanwaltschaft brummt ihm eine Busse in der Höhe von
1940 Franken auf. Die Schlussrechnung, die er direkt zu
bezahlen hat, inklusive Auslagen für Staatsanwaltschaft und
Polizei, beläuft sich auf 3040 Franken. Nicht wenig für
einen 21-Jährigen.
«Wir bedauern den Vorfall» – Das sagen Verein und Acrevis
Gegenüber Blick wollte sich Mirco N. nicht zum Strafbefehl
äussern. Beim Vorstand des Weihnachtslaufs in Gossau gibt
man sich ebenso wortkarg. Der Vereinspräsident schreibt auf
Anfrage von Blick: «Der Sachverhalt wurde aufgearbeitet, der
entstandene Schaden vollständig beglichen, und der Verein
ist schadlos gestellt. Weitere Auskünfte kann ich dazu nicht
erteilen.»
Auch die Ostschweizer Acrevis-Bank gibt sich eher
schmallippig. Auf Anfrage von Blick heisst es von Stefan
Hauser, Leiter Content Marketing und Mitglied des
Führungskaders: «Der genannte Mitarbeitende arbeitet nicht
mehr bei Acrevis. Wir bedauern den Vorfall. Zum vorliegenden
Sachverhalt können wir uns aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes nicht weiter äussern.»
Klarer Verdacht
kriminelle Antifa in Basel (Schweiz) am 24.1.2026:
AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT: Kiosk am Bundesplatz im
Schützenmattpark in Basel
von Michael Palomino NIE IMPFEN - 24.1.2026
Klarer Verdacht kriminelle Antifa in Basel (Schweiz) am
24.1.2026: AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT: Kiosk am Bundesplatz
im Schützenmattpark in Basel 1,2,3 [5,6,7]
Heute morgen 24.1.2026 um ca. 10 Uhr:
Der Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel war
aufgebrochen+ausgeraubt - und: Die Läden lagen am Boden
extra und provokativ. Das macht so KEIN normaler Räuber.
Ist ja wohl klar, wer das war: Schlägertypen von der
Muttenzer Kurve, auch Antifa genannt, die von der Stawa
Basel GESCHÜTZT werden+als Manöver missbraucht werden.
Es gibt dort nicht nur Alkis beim kr. FCB im Stadion,
sondern auch Alkis mit Kampfsportausbildung, die KEINE
Grenzen kennen. Meist IV-Menschen mit 1em Schaden. Und von
DENEN wird Basel laufend terrorisiert und
— die Polizei macht nichts ausser notieren,
— die UPK therapiert nicht, weil die Alkis schon 20 oder
älter sind etc.
— und dem kriminellen FCB - also der steinreichen
Freimaurer-Führung des FCB - denen ist eh alles egal.
Irgendwann ist es dann aber nicht mehr egal... wenn dem
FCBasel endlich das Publikum wegbleibt - BOYKOTTIEREN
DIESEN KRIMINELLEN CLUB!
Es gibt noch genügend andere Sportarten!
Michael Palomino NIE IMPFEN
💪🔔☃
Kriminelle Schweizer am 26.1.2026: Bei Coop
kostet 1 Gipfeli 150 Franken+2 Jahre Hausverbot - absolut
UNverhältnismässig: Schweizerin kassiert zwei Jahre Hausverbot bei Coop!
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizerin-kassiert-zwei-jahre-hausverbot-bei-coop-67087695
Etienne Sticher -- Zürich -- Eine Schweizerin vergass beim
175-Franken-Einkauf, ein Gipfeli einzutippen. Deswegen
musste sie 150 Franken bezahlen und erhielt zwei Jahre
Hausverbot bei Coop.
Erstfeld (Schweiz) am 28.1.2026:
Fussballclub ESC Erstfeld hat einen Dieb als Kassierñ, der
gerne Porno und Onlyfans schaut: Kassier verprasst 173’000 Stutz aus Fussballclub-Kässeli!
https://www.nau.ch/sport/fussball/kassier-verprasst-173000-stutz-aus-fussballclub-kasseli-67088361
Yannick Zimmermann -- Uri -- Der Kassier des ESC Erstfeld
hat 173’000 Franken aus dem Club-Kässeli für persönliche
Zwecke abgezweigt.
Dem ESC Erstfeld sind über 173’000 Franken aus dem
Club-Kässeli abhanden gekommen.
Der Kassier hat das Geld unrechtmässig für persönliche
Zwecke abgezweigt.
Mittlerweile hat er eine Rückzahlungsvereinbarung
unterzeichnet.
Ein unerwarteter finanzieller Schlag traf den ESC Erstfeld
am 19. November 2025. Dies geht aus einer Medienmitteilung
des Clubs hervor.
Der Vorstand entdeckte ungewöhnliche Transaktionen auf den
Vereinskonten, die nicht mit dem normalen Betrieb des
Vereins in Verbindung gebracht werden konnten. Sofort wurden
Massnahmen ergriffen, um das Vermögen des ESC Erstfeld vor
weiterem Schaden zu schützen.
Mit Hilfe von Experten wurde der Sachverhalt untersucht und
aufgearbeitet. Die Untersuchung ergab nun schockierende
Ergebnisse: Der Kassier hatte zwischen Januar 2024 und
November 2025 unrechtmässig 173'296 Franken vom Verein für
persönliche Zwecke abgezweigt.
«Er hat das Geld für Onlyfans und Pornoseiten
hinterzogen», sagt ein Informant gegenüber dem «Blick». Ob
dies stimmt, ist unklar.
Klar ist: Nachdem der Kassier von seinen Aufgaben entbunden
wurde, zeigte er sich kooperativ.
Er gab sein Fehlverhalten gegenüber dem Verein zu und
unterzeichnete eine Rückzahlungsvereinbarung. Darin
verpflichtete er sich, den zweckentfremdeten Betrag
vollständig zurückzuzahlen und so den Verein langfristig
schadlos zu halten.
Die Rückzahlungsvereinbarung wurde an einer
ausserordentlichen Generalversammlung diese Woche
angenommen.
Bisher keine Anzeige
Trotz des hohen Betrags, der zweckentfremdet wurde, sind die
laufenden Ausgaben des Vereins durch das verbleibende
Vermögen gedeckt. «Der Vereinsbetrieb ist weiterhin
gewährleistet und nicht gefährdet», stellt der Fussballclub
in der Medienmitteilung klar.
Zu einer Anzeige des Kassiers ist es bisher nicht gekommen.
Laut «Blick» ist bei der Kantonspolizei Uri und bei der
Staatsanwaltschaft Uri keine Strafanzeige eingegangen.
KRIMINELLE Schweizer:
"Dritte Welt" in Aarau
(Schweiz) am 29.1.2026: Seniorenzentrum Auf Walthersburg
ist Bankrott - die Kantine ist zu -- wie kann das
passieren? Kein Essen mehr für Bewohner –
Kantine ist dicht!
https://www.blick.ch/schweiz/puff-im-aarauer-seniorenheim-kein-essen-mehr-fuer-bewohner-kantine-ist-dicht-id21641429.html
Fototexte:
Die Betriebsgenossenschaft, die das Seniorenzentrum Auf
Walthersberg betrieben hat, ist konkurs. -- Das hat auch
Auswirkungen auf die Bewohnenden und ihre Angehörigen. --
So erzählt Verena Bütschli, dass sie die Verpflegung ihrer
Mutter nun selber organisieren muss. -- Ihre Mutter ist 89
Jahre alt und auf einen Rollstuhl angewiesen. -- Die
Kommunikation der Stadt und der Genossenschaft empfindet
sie als «unzumutbar»
Der Artikel:
Angela Rosser -- Journalistin News
-- Mit dem Konkurs des Seniorenzentrums Auf
Walthersburg kommen für die Bewohnenden und die
Angehörigen grosse Probleme auf. Nicht mehr unterhalten
wird nämlich auch die Kantine. Um Verpflegung müssen
sich nun die Angehörigen und ein externer Pflegedienst
kümmern.
Wenn Seniorinnen und Senioren nicht mehr in ihren eigenen
Wohnungen und Häusern leben können und sie andere
Betreuung benötigen, ziehen viele von ihnen in
Seniorenzentren um. So auch Verena Bütschli-Guggisberg
(89), die Mutter von Verena Bütschli (53). Sie lebt seit
letztem Sommer im Seniorenzentrum Auf Walthersburg in
Aarau.
Geführt wird das Zentrum von einer Betriebsgenossenschaft.
Oder besser gesagt, wurde. Die Genossenschaft hat den
Betrieb eingestellt. Gemäss Bütschli per sofort. Dies hat
zur Folge, dass auch die Kantine nicht mehr betrieben
wird.
Damit die Bewohnerinnen und Bewohner trotzdem Frühstück,
Mittag- und Abendessen erhalten und auch sonst verpflegt
werden, muss nun ein externer Pflegedienst anrücken. Dass
die Genossenschaft Probleme hatte, habe sie anfänglich
nicht gewusst, sagt Bütschli gegenüber Blick.
Geschlossene Cafeteria und spontane Infoveranstaltung
Im Januar sei zwar von dem Geschäftsführer informiert
worden, dass die Bilanz deponiert wurde und man warten
müsse. Weiter sei dann aber nichts mehr geschehen. Am
Montag war Bütschli noch bei ihrer Mutter zu Besuch. Ihr
fiel ein Schild bei der Cafeteria auf, dass diese
geschlossen sei.
Bei ihrem Mami fand sie dann den Brief mit der Ankündigung
zur Infoveranstaltung am nächsten Morgen. «Wäre ich am
Montag nicht bei ihr gewesen, hätte ich davon gar nichts
erfahren», sagt die 53-Jährige zu Blick.
«Das rechne ich denen hoch an»
Sie sagt auch, dass die Sache wohl recht komplex sei, da
der Wohnraum von der Stadt gestellt werde. Der Rest aber
nicht. «Die Stadt hat uns mitgeteilt, dass die Wohnungen
weiter verfügbar bleiben.»
Der Vertrag beinhalte aber Wohnung und Verpflegung. Das
letzte Zmittag von den Angestellten habe ihre Mutter am
Dienstag erhalten. Zwei Serviceangestellte und eine Köchin
blieben freiwillig noch, um ein letztes Mal für die
Seniorinnen und Senioren zu kochen. Dann war Schluss. «Zum
Glück springt die Spitex24 spontan ein. Das rechne ich
denen hoch an», betont Bütschli.
Unzumutbare Kommunikation
Um die Verpflegung müssen sich jetzt alle separat kümmern.
Auch dass die Cafeteria geschlossen und nicht mehr
zugänglich ist, kritisiert Bütschli. «Nur schon dazusitzen
und den Austausch mit anderen Bewohnenden zu haben, ist
doch wichtig.» Dort hätten diese zum Beispiel auch die
Chance, eine Pizza zu bestellen und wenigstens gemeinsam
zu essen, sagt sie.
Nicht nur die Cafeteria, sondern auch ein Raum, den die
Spitex vorher nutzen durfte, wurde geschlossen. «Da fand
das wöchentliche Altersturnen statt. Da hatte meine Mami
immer grosse Freude dran. Auch das fällt weg», sagt die
Tochter sichtlich enttäuscht.
Wie es nun weitergehen soll und kann, weiss sie noch
nicht. Damit sich die Angehörigen der Bewohnenden
austauschen könnten, müsste man auch erst mal deren
Kontakte haben. «Die Kommunikation ist meines Erachtens
unzumutbar und wir fühlen uns einfach im Stich gelassen»,
sagt Bütschli deutlich. Stadt äussert sich zur Situation
Die zuständige Stadträtin Petra Ohnsorg sagt auf Anfrage
von Blick: «Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner
wird derzeit durch einen privaten Anbieter sichergestellt.
Der Stadt ist es ein Anliegen, dass sämtliche Bewohnenden
des Seniorenzentrums auch künftig in ihren Wohnungen
bleiben können, und arbeitet deshalb im Rahmen einer
Taskforce intensiv an einer entsprechenden Lösung.»
Weitere Informationen sollen zu gegebener Zeit
kommuniziert werden.
Verdacht kriminelle Schweizer:
BLACKOUT
SCHWEIZ seit 1.1.2026 wird kein
Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt - wegen einem
komischen "Update"!!!!! Kein Geld wegen
IT-Chaos bei Arbeitslosenkassen – Betroffene
verzweifelt «Wie soll ich all die anstehenden
Rechnungen bezahlen?»
https://www.blick.ch/schweiz/kein-geld-wegen-it-chaos-bei-arbeitslosenkassen-betroffene-verzweifelt-wie-soll-ich-all-die-anstehenden-rechnungen-bezahlen-id21644500.html
Es könnte ABSICHT sein: Mit Blackout die Armen foltern,
die sich eh keinen Anwalt leisten können!!!!!
Fototexte:
Muriel M.* (41) tut es leid, dass sie das monatliche
Ritual mit Tochter Giulia (3, rechts) wegen des
fehlenden Geldes verschieben musste. -- Die arbeitslose
Mutter am Donnerstag im Gespräch mit Blick. --
Normalerweise hat Muriel M. zu diesem Zeitpunkt die
Arbeitslosenentschädigung erhalten – doch ihr Bankkonto
ist im Minus. -- Fabian Maienfisch vom SECO sagt zu
Blick, dass bereits neun von zehn Fehlern behoben werden
konnten. -- Schwierige finanzielle Zeiten für Muriel M.
und ihren Mann (links), der Töchterchen Giulia auf dem
Armen trägt. Sie hoffen, dass das Arbeitslosengeld bald
überwiesen wird.
Der Artikel:
Ralph Donghi --
Reporter News -- Arbeitslose
in der Schweiz kämpfen seit Jahresbeginn mit massiven
Problemen bei der Auszahlung ihres Taggelds. Ein neues
IT-System der Arbeitslosenkassen führt zu
Verzögerungen. Manche Betroffene stehen vor
finanziellen Engpässen – so etwa Muriel M. (41).
Für Arbeitslose in der Schweiz ist es bereits
herausfordernd, finanziell über die Runden zu kommen.
Doch jetzt hat sich ihre schwierige Situation
zugespitzt. Denn: Die Arbeitslosenkassen haben seit
Anfang Jahr ein neues IT-System, das zu massiven
technischen Problemen – etwa bei Auszahlungen – geführt
hat. Das Resultat: Arbeitslose haben ihr Geld teils
immer noch nicht erhalten.
Eine von ihnen: Muriel M.* (41). Die gelernte
Versicherungsfachfrau wohnt mit ihrem Ehemann (43) und
dem gemeinsamen Töchterchen Giulia (3) im Kanton
Basel-Landschaft. Sie ist arbeitslos und braucht das
Taggeld der Kasse dringend. «Es ist eine Katastrophe.
Die Situation ist sehr prekär», sagt sie im Gespräch mit
Blick. «Mein Bankkonto ist bereits im Minus. Wie soll
ich all die anstehenden Rechnungen bezahlen?»
Konto im Minus
Muriel M. zeigt Blick am Donnerstag um 10.30 Uhr ihren
Kontostand: 1498.51 Franken im Minus. Bezahlen müsste
sie die Wohnungsmiete von 1770 Franken, die Krankenkasse
für ihre kleine Familie von über 1000 Franken, weitere
Rechnungen und einen Teil der Steuern. «Aber wie?»,
fragt sie. «Dafür haben wir das Geld nicht.»
Sie berichtet, dass sie im Schnitt 4500 Franken
Arbeitslosengeld pro Monat erhält und ihr Mann im
Gastrobereich für einen 70-Prozent-Job etwa 2700 Franken
verdient. Zusammen kommt das Paar auf etwas über 7000
Franken. «Wir leben gut und kommen durch. Aber sparen
können wir nur für die Steuern», sagt Muriel M. Gerade
deshalb sei sie auf die Auszahlung angewiesen – «wie
viele andere auch!»
Was die Mutter am meisten ärgert: «Ich habe alle meine
Angaben eingereicht, wie immer.» Normalerweise gehe es
dann schnell, bis das Arbeitslosengeld auf dem Konto
sei. Doch es tue sich nichts. Dabei müsse sie auch die
Bezahlfristen einhalten. «Ich habe auch schon mehrmals
beim Amt angerufen. Doch ich wurde jedes Mal
vertröstet», berichtet Muriel M. «Es kann mir kein
Mensch sagen, wann das Taggeld ausbezahlt wird.»
Unglaublich sei auch: «Man hat mir gesagt: Wenn das
System nicht läuft, dann läuft es nicht.»
Ihr grösster Wunsch: «Dass die Ausgleichskassen
vorwärtsmachen! Es kann nicht sein, dass wir in der
Schweiz ein solches Problem haben und Arbeitslose, die
sonst schon in einer schwierigen Situation sind,
bestraft werden.» Wenn man sich an die Pflichten halte,
müsse auch das Arbeitslosengeld hereinkommen. Oder: «Man
hätte diese Menschen zumindest vorwarnen müssen – und
zwar früh genug! Dann hätte man allenfalls eine Lösung
finden können», findet Muriel M.
SECO «Tag und Nacht» an der Behebung dran
Fabian Maienfisch vom Staatssekretariat für Wirtschaft
(SECO) sagt zu Blick: «Seit der Einführung des neuen,
schweizweiten Programms am 6. Januar 2025 traten zehn
grosse Fehler auf – neun davon konnten bereits behoben
werden.» Die SECO-Fachpersonen seien Tag und Nacht an
der Behebung der noch bestehenden Störungen dran.
Wie viele Personen von einer verspäteten Auszahlung
betroffen sind, könne aktuell nicht abgeschätzt werden.
«Die Auszahlungen laufen weiter, und offene Fälle werden
schrittweise abgearbeitet», sagt Maienfisch.
Das SECO sei sich «sehr bewusst», dass Verzögerungen bei
den Auszahlungen bei Einzelnen zu finanziellen Engpässen
führen können. Die Arbeitslosenentschädigung sei jedoch
«gesetzlich garantiert» und könne «bis drei Monate nach
dem Ende einer Kontrollperiode geltend gemacht» werden.
Muriel M. sucht dringend einen Job
Doch das nützt Muriel M. nichts. Für sie bleibt die
Situation «sehr bedrückend». Sie wäre froh, wenn sie
einen Job im kaufmännischen Bereich finden könnte. Doch
sie weiss: «Im Moment ist dort der Arbeitsmarkt sehr
ausgelastet.»
Sie habe ihren letzten Job im September 2024 aus
wirtschaftlichen Gründen verloren und bis Ende Oktober
2025 temporär gestempelt und gearbeitet – seit Anfang
November sei sie voll arbeitslos. «Ich würde auch einen
längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen. Und ich kann vier
Sprachen», sagt Muriel M. fast verzweifelt. Sie würde
sogar ihre Tochter, die wegen der Job-Suche eh schon zu
einer Tagesmutter gehe, vermehrt dorthin schicken –
«auch, wenn da wieder mehr Kosten auf uns zukommen
würden».
Die 41-Jährige möchte vor allem eines: «Nicht mehr
abhängig von diesem Arbeitslosensystem sein. Von einer
Kasse, die nicht funktioniert.» Die Situation sei für
sie und ihren Mann belastend, doch das Paar versucht,
Tochter Giulia zu schützen. «Wir schotten sie von der
Problematik ab und schauen, dass sie alles hat, was sie
braucht.»
Trotzdem merke die Familie das Fehlen des Geldes schon
bei kleineren Dingen – so etwa bei ihrem monatlichen
Ritual: «Immer, wenn ich das Arbeitslosengeld bekomme,
gehen wir zusammen in den McDonald's.» Doch diesmal habe
sie Tochter Giulia vertrösten müssen, so Muriel M. «Bei
uns zählt im Moment jeder Franken.»
* Name bekannt
=====
Kriminelle Zwangsimpfungs-Gesetze in der
Schweiz am 29.1.2026: Terror-Geldbussen ohne
Verhältnismässigkeit: Impfobligatorien auf dem Prüfstand - Alarmierende
Resultate juristischer Analyse
zu unserer juristischen Analyse der kantonalen
Impfobligatorien
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Impfobligatorien-Schweiz-29.01.26.pdf
gestützt auf EpG 22 und Strafbestimmungen dazu
Die Ergebnisse sind alarmierend: In mehreren Kantonen drohen
nicht nur
▪️hohe Bussen und Strafandrohungen,
▪️sondern wie im Kanton Zug sogar die Möglichkeit einer
Einweisung in eine geeignete Anstalt.
▪️In einzelnen Kantonen können Impfobligatorien für ganze
Bevölkerungen oder gesamte Kantonsgebiete angeordnet werden.
▪️Im Wallis sind Bussen bis 100'000 Franken oder Haft
vorgesehen.
⚠️Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden damit
massiv verletzt.
⚠️Vor diesem Hintergrund fordert ABF Schweiz entschieden:
-Es darf keinen auch indirekten Zwang für Impfungen geben,
insbesondere nicht für experimentelle Injektionen wie bei
der modRNA-Gentherapie, die nicht mit einer traditionellen
und bewährten Impfung zu vergleichen ist und erhebliche
Gesundheitsrisiken birgt;
-Die Impfobligatorien sind zu überprüfen;
-Das Legalitätsprinzip und das Bestimmtheitsgebot sind zu
achten;
-Das verfassungsmässige Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit (Art. 10 Bundesverfassung) darf nicht ausser
Kraft gesetzt werden.
🔺Unterstützen Sie unsere Online-Petition und setzen Sie
sich für eine evidenzbasierte Aufarbeitung ein, bevor die
Massnahmen im (https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/)
Epidemiengesetz zementiert werden!🔺
(https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/)
Kriminelle Schweizer beim Self Checkout am
30.1.2026: Wegen 1 Gipfeli Strafe zahlen und Hausverbot -
so geht es einfach nicht: Coop und Co. in Kritik: «Bei kleinsten Fehlern» gibts
Strafverfahren
https://www.nau.ch/news/schweiz/coop-und-co-in-kritik-bei-kleinsten-fehlern-gibts-strafverfahren-67087792
Elena Hatebur -- Luzern, -- Ein kleiner Fehler beim
Self-Checkout – und schon drohe ein Strafverfahren: Der
Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen der
Detailhändler scharf.
Weil sie ein Gipfeli beim Scanning vergass, erteilt Coop
einer Kundin 2 Jahre Hausverbot.
Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen scharf.
Bereits bei kleinen Fehlern werde teilweise sogar ein
Strafverfahren eingeleitet.
Bei Schweizer Detailhändlern gelten strenge Regeln an den
Self-Checkout-Kassen. Das zeigt ein kürzlich bekannt
gewordener Fall der Luzerner Comedienne Julia Steiner. Bei
einem 175-Franken-Einkauf bei Coop vergass sie, ein Gipfeli
einzuscannen.
Der Fehler kommt die junge Frau teuer zu stehen: Coop brummt
ihr prompt ein zweijähriges Hausverbot sowie eine Busse von
150 Franken auf. Doch Steiner ist kein Einzelfall.
So musste im Frühsommer 2025 auch eine Kundin bei Aldi tief
in die Tasche greifen. Sie hatte beim Einkauf das Gebäck
nicht eingescannt.
Am Ende beliefen sich Umtriebsentschädigung, Busse und
Strafbefehlsgebühr auf insgesamt 600 Franken.
Einschätzung von Coop «kaum nachvollziehbar»
Der Konsumentenschutz kritisiert die Praxis deutlich.
Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Konsumentenschützer Jan
Liechti, dass Hausverbote zwar erlaubt seien. «In der Praxis
erleben wir aber, dass teils sehr schnell zu diesem Mittel
gegriffen wird», so Liechti.
Besonders brisant: «Es werden teilweise bei kleinsten
Fehlern, etwa einer vergessenen Dose, Strafverfahren
eingeleitet.» Teilweise werde die Kundschaft zudem nahezu
bei jedem Einkauf kontrolliert.
Im konkreten Fall von Julia Steiner zeigt Liechti wenig
Verständnis. «Es ist kaum nachvollziehbar, dass jemand bei
einem Grosseinkauf vorsätzlich ein einzelnes Gipfeli nicht
einscannt.»
Detailhändler sollen Kunden als Partner sehen
Grundsätzlich wünsche sich der Konsumentenschutz von den
Detailhändlern mehr Fingerspitzengefühl.
Self-Checkout-Kassen böten sowohl der Kundschaft als auch
den Unternehmen Vorteile.
«Dabei ist aber entscheidend, dass Kundinnen und Kunden als
Partner und nicht als Risiko behandelt werden», betont
Liechti.
Sei das Hausverbot nach einem Versehen ausgesprochen worden,
empfiehlt der Konsumentenschutz, schriftlich Stellung zu
nehmen. Zudem solle man eine Überprüfung verlangen.
Das sagen Coop, Migros und Co. zur Kritik
Der im Gipfeli-Fall betroffene Detailhändler Coop äussert
sich nur knapp zu der Kritik. Man beurteile jeden Fall
individuell, zu Details sicherheitsrelevanter Aspekte
äussere man sich nicht.
Eine pauschale Aussage zu Hausverboten sei nicht möglich und
deshalb auch nicht angebracht. «Der Self-Checkout ist fair
und verhältnismässig gestaltet. Kontrollen dienen der
Gleichbehandlung aller Kunden und der
Missbrauchsprävention», heisst es weiter.
«Wenn es Hinweise auf ein Vergehen gibt, wird der Einzelfall
geprüft und entsprechend kundenorientiert gehandelt.»
Auch Konkurrentin Migros hält sich bedeckt. Zu
Sicherheitsvorkehrungen und internen Massnahmen mache man
keine Angaben. «Unsere Kundinnen und Kunden sind ehrlich und
bezahlen ihre Einkäufe», teilt Migros auf Anfrage mit.
Lidl: «Hausverbot ist für uns das letzte Mittel»
Lidl lässt verlauten: «Ein Hausverbot ist für uns das letzte
Mittel.» Es werde nur in eindeutigen, schwerwiegenden oder
Wiederholungs-Fällen ausgesprochen.
«Wir beurteilen jeden Fall individuell und nach dem
Verhältnismässigkeitsprinzip», schreibt die Medienstelle. In
der Regel werde ein Hausverbot für die Dauer von zwei Jahren
ausgesprochen.
Man unterscheide aber zwischen offensichtlichen und
vermuteten Ladendiebstählen. «Sollte beispielsweise an einer
Selbstbedienungskasse ein Artikel versehentlich nicht
gescannt worden sein, klärt unser Personal dies im direkten
Gespräch.»
Und: «Wir setzen auf ein partnerschaftliches Verhältnis und
das gegenseitige Vertrauen – insbesondere bei der Nutzung
von Self-Checkout-Kassen.»
Bei offensichtlichen Diebstählen fordere man die Bezahlung
oder Rückgabe der Ware auf. Zudem erhebe man eine
Aufwandsentschädigung von 100 Franken. Je nach Schweregrad
erfolge eine Verwarnung oder ein Hausverbot sowie der Beizug
der Polizei.
Aldi zieht Polizei hinzu
Auch Aldi zieht in der Regel die Polizei hinzu, wenn es sich
«effektiv um einen Diebstahl» handle. Die Medienstelle
schreibt auf Anfrage: «Dann erheben wir eine
Umtriebsentschädigung und können ein Hausverbot für unsere
Filialen aussprechen.»
Die überwiegende Mehrheit der Kundschaft verhalte sich
ehrlich.
KRIMINELLE DEUTSCHE + SCHWEIZER
ANTIFA-STUDENTEN am 2.2.2026: Der Anarchie-Gedanke erlaubt
es ihnen, in Mensen Geschirr+Besteck zu klauen: Schweizer Studis klauen «täglich» Geschirr und Besteck
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-studis-klauen-taglich-geschirr-und-besteck-67087790
Riccardo Schmidlin -- Zürich -- In Schweizer Uni-Mensen
verschwindet täglich Besteck. Mensen setzen auf
Ehrlichkeit und Hausdienste.
Studis klauen Geschirr aus Uni-Mensen,
auch in der Schweiz.
In Deutschland verschwinden massenhaft
Kuchenteller und Pommes-Schalen.
In der Schweiz verschwindet vor allem
Besteck.
In
Uni-Mensen wird täglich Geschirr und Besteck geklaut.
Während einige Studis das Besteck nur kurz ausleihen und
zurückbringen, landet es bei anderen gleich dauerhaft in
der WG-Küche.
In
Deutschland hat das Mitgehenlassen ein krasses Ausmass
angenommen: In Mainz verschwanden innerhalb eines Jahres
fast alle Kuchenteller und 1490 Pommes-Schalen. Die
Mensa musste den beliebten Frittier-Klassikerzeitweise vom Menü streichen.
[Schweizer
StudentInnen klaufen ebenso]
Ganz so schlimm ist es hierzulande zwar nicht. Doch: «Wir
verzeichnen täglich Geschirr und Besteck, das fehlt»,
bestätigt Cornelia Magnin, Sprecherinder ZFV-Genossenschaft.
Die
Unternehmung betreibt unter anderem die Mensen an den
Universitäten Zürich, Bern und Luzern sowie an der ZHAW.
Besonders Besteck verschwindet
Besonders
betroffen seien Gabeln, Messer und Löffel, Teller etwas
weniger häufig. Wo genau die Hotspots liegen, kann
Magnin nicht sagen. Konkrete Zahlen für einzelne
Standorte kommuniziere man nicht.
Trotz
der täglichen Verlusteblieben Pommesund
andere Klassiker im Angebot.
«Manchmal
wird Besteck oder Geschirr auch wieder zurückgebracht.
Dies von selbstverpflegenden Gästen, die es sich
ausgeliehen und an den Lern-/Arbeitsplatz mitgenommen
haben», erklärt Magnin.
Um
den Schwund einzudämmen, sensibilisieren die
ZFV-Betriebe gemeinsam mit den Ausbildungsstätten ihre
Gäste.
«Eine
punktuelle Massnahme kann zum Beispiel sein, dass das
Besteck bei der Kasse platziert ist. So dass nur
Personen Besteck holen, die auch in der Mensa essen. Und
natürlich appellieren wir an die Ehrlichkeit.»
Hausdienst hilft beim Aufspüren
mit
Zudem
unterstütze das Facility Management der Hochschulen und
Unis «beim Suchen und Finden von Geschirr in Räumen
ausserhalb der Mensen».
Heisst:
Der Hausdienst spürt verschollenes Geschirr und Besteck
in den Räumen auf – und bringt es zurück in die Mensa.
Die
SV Group, Betreiberin zahlreicher Mensen in der Schweiz,
hält sich zu Zahlen bedeckt: «Zu entwendetem Geschirr
oder Besteck führen wir weder standortbezogene noch
aggregierte Statistiken», heisst es auf Anfrage.
Die dokumentierten Fälle zeigen kein Zufallsbild, sondern
ein Muster. Das SRF berichtet selektiv, moralisiert
politische Themen und blendet unbequeme Fakten aus.
Durch Framing, Weglassen und Gewichtung entsteht
Meinungslenkung statt sachgerechter Information.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt in der Schweiz
einen besonderen Vertrauensvorschuss. Gebührenfinanziert,
staatsfern organisiert, dem Sachgerechtigkeitsgebot
verpflichtet.
Gerade deshalb wiegt es schwer, wenn sich über Jahre hinweg
ein anderes Bild verfestigt. Nicht durch einen einzelnen
Fehltritt, sondern durch ein Muster aus Auslassungen,
Verzerrungen, Moralisierungen und politischer Schlagseite.
Die SRF-Berichterstattung der letzten Jahre liefert dafür
reichlich Anschauungsmaterial.
Ein Blick auf die dokumentierten Fälle seit 2023 zeigt kein
zufälliges Aneinanderreihen redaktioneller Pannen, sondern
eine systematische Abweichung von journalistischen
Grundsätzen.
Besonders auffällig ist dabei die wiederkehrende Asymmetrie:
Bestimmte Themen werden emotional aufgeladen, andere
konsequent relativiert oder ganz ignoriert. Politische
Akteure werden je nach ideologischer Nähe kritisch seziert
oder wohlwollend begleitet.
Beginnen wir mit dem Ukraine-Krieg
Das SRF inszenierte früh einzelne ukrainische Kämpfer als
Heldenfiguren, ohne deren biografische Hintergründe kritisch
zu prüfen. Problematische Vorgeschichten blieben unerwähnt,
abweichende Einschätzungen wurden kaum zugelassen. Die Folge
war eine Berichterstattung, die mehr mobilisierte als
informierte.
Ein ähnliches Muster zeigt sich bei den sogenannten
RKI-Protokollen.
Während internationale Medien und selbst deutsche Gerichte
deren Relevanz betonten, entschied sich das SRF über Monate
hinweg für Schweigen.
Die Begründung, es handle sich um ein deutsches Thema ohne
Schweiz-Bezug, erwies sich später als nicht haltbar. Sowohl
die Ombudsstelle als auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz
erklärten das Unterlassen der Berichterstattung als
programmrechtswidrig. Dass das SRF stattdessen ein
Corona-Quiz publizierte, wirkte weniger wie journalistische
Prioritätensetzung als wie Themenvermeidung.
Besonders augenfällig ist die politische Einordnung
missliebiger Parteien und Akteure. Die AfD wurde wiederholt
pauschal als rechtsextrem bezeichnet, teilweise mit
historischen Analogien zur NSDAP.
Ombudsstellen rügten einzelne Beiträge, doch die
redaktionelle Linie blieb bestehen. Gleichzeitig wurden
linke oder grüne Akteure auffallend schonend behandelt.
Studien zur Gästestruktur politischer Sendungen belegen eine
klare Übervertretung bestimmter Parteien.
Die wählerstärkste Kraft der Schweiz, die SVP, fehlte
mehrfach in zentralen Diskussionsformaten zu Themen, die sie
unmittelbar betrafen.
Auch Donald Trump dient als Konstante dieser Entwicklung.
Das SRF illustriert Beiträge mit Bildern, die ihn bewusst in
Nähe totalitärer Symbolik rücken. Aussagen werden verkürzt,
entlastende Kontexte weggeschnitten, politische Gewalt
indirekt relativiert, wenn sie sich gegen Akteure aus dem
falschen Lager richtet. Selbst nach Ombudsrügen werden
problematische Darstellungsweisen häufig verteidigt statt
korrigiert.
Hinzu kommt eine zunehmende Vermischung von Journalismus und
Aktivismus. Gendergerechte Sprache wird nicht nur verwendet,
sondern aktiv propagiert, obwohl Umfragen eine klare
Ablehnung im Publikum zeigen. Religiöse Formate mutieren zu
politischen Kommentaren.
Wissenschaftliche Sendungen erklären Klimaskepsis zum
psychologischen Defizit und müssen später mangels Belegen
korrigiert werden. Wetterprognosen werden systematisch
dramatisiert, was selbst interne Kritiker als problematisch
bezeichnen.
Besonders heikel ist der Umgang mit Statistik und Begriffen.
Nettozuwanderung, Kriminalität, Asylzahlen oder
Umfrageergebnisse werden selektiv präsentiert oder falsch
eingeordnet. Korrekturen erfolgen spät, leise oder unter
öffentlichem Druck. Der erste Eindruck bleibt, die
öffentliche Meinungsbildung ist bereits beeinflusst.
All dies wäre einzeln betrachtet erklärbar. Redaktionen
arbeiten unter Zeitdruck, Fehler passieren. Doch die schiere
Menge an Fällen, die in dieselbe Richtung weisen, lässt
diese Erklärung nicht mehr zu. Wer über Jahre hinweg
ähnliche Verzerrungen produziert, folgt keiner Zufälligkeit,
sondern einer Haltung.
Der Kern des Problems liegt nicht in offener Lüge, sondern
in struktureller Voreingenommenheit. Fake-News im
klassischen Sinn sind selten. Stattdessen entsteht eine
Realität durch Weglassen, Framing und moralische Gewichtung.
Genau diese Form der Meinungslenkung ist gefährlicher als
plumpe Desinformation, weil sie sich im Gewand der
Seriosität präsentiert.
Für einen gebührenfinanzierten Sender ist das kein
Nebenschauplatz, sondern ein Legitimationsproblem. Vertrauen
basiert auf Ausgewogenheit, nicht auf der moralischen
Gewissheit der Redaktion. Wer glaubt, im Besitz der
richtigen Haltung zu sein, verliert schnell den Blick für
die Pflicht zur Distanz.
Die Bilanz der letzten Jahre zeigt: Das SRF berichtet nicht
nur über gesellschaftliche Konflikte. Der Sender ist Teil
davon geworden. Und genau darin liegt das eigentliche Risiko
für die mediale Öffentlichkeit in der Schweiz.
=====
Krimineller Ausländer in Basel am 5.2.2026:
"Novartis: Chef verdient jetzt 300 Mal mehr als Du!"
https://www.nau.ch/news/schweiz/novartis-chef-verdient-jetzt-300-mal-mehr-als-du-67091352
Andrea Schüpbach -- Basel -- Novartis schreibt einen
fetten Gewinn. CEO Vas Narasimhan kassiert nun 25
Millionen Franken Lohn. Der Aufschrei ist gross.
Novartis macht im Geschäftsjahr 2017
einen Gewinn von 17,4 Milliarden US-Dollar.
Bedeutet auch: CEO Narasimhan freut sich
auf eine krasse Lohn-Erhöhung.
Dafür gibt es Kritik von der
Aktionärsgesellschaft.
Grund
zur Freude hat auch CEO Vas Narasimhan. Sein Grund-Salär
erhöht sich zwar nur minim auf 1,9 MillionenFranken.Der Amerikanererhält
für das letzte Jahr aber eine Gesamtvergütung von24,9 Millionen Franken.
Kritik: «Verdient an einem Tag, was Schweizer in einem
Jahr verdienen»
Ein Blick zurück zeigt: Der Lohn von Vas Narasimhan ist auch
schon gesunken, in den letzten Jahren aber stark
angestiegen.
Das sorgt für massive Kritik – etwa durch den
Aktionärs-Vertreter Vincent Kaufmann. Die fast 25 Millionen
seien viel zu hoch, sagt der Direktor der Anlage-Stiftung
«Ethos» in der «SRF Tagesschau».
«Das ist fast dreihundert Mal der Schweizer Median-Lohn. Der
CEO von Novartis bekommt also an einem Tag, was Schweizer
und Schweizerinnen in einem Jahr verdienen. Das stimmt
nicht.»
Zum Vergleich: Auch Roche blickt auf ein gutes Jahr zurück.
Allerdings verdient dort CEO Thomas Schinecker mit zehn
Millionen Franken nur leicht mehr als im Vorjahr.
Wohl auch, weil der Novartis-Konkurrent hier viel stärker
verankert ist und sich der politischen Sprengkraft mehr
bewusst ist. Gerade in Zeiten, wo Medikamentepreise erhöht
werden sollen.
Novartis blickt auf Löhne in den USA
Novartis erklärt, Der Lohn sei leistungsorientiert. Das
dürfte aber nicht der einzige Grund sein.
Novartis vergleicht sich mit den USA – über den Gewinn
sprach Narasimhan etwa nur in amerikanischen Medien. In
Übersee sind Löhne von über 20 Millionen längst die Regel.
Verdacht kriminelle Schweizer in Zureich am
5.2.2026: Der Goldhändler: Kantonspolizei Zürich: Etliche Verstösse bei Goldhändlern
- Blick Polizei stellt etliche Verstösse
bei Edelmetallhändlern fest: Bei 10 von 14 Betrieben.
Etliche Verstösse bei Zürcher Edelmetall-Händlern
festgestellt
https://www.blick.ch/schweiz/bei-10-von-14-betrieben-etliche-verstoesse-bei-zuercher-edelmetall-haendlern-festgestellt-id21663711.html
Angela Rosser -- Journalistin News --
Mehrere Edelmetallhändler in der Stadt
Zürich wurden gestern durch die Polizei kontrolliert. Die
Bilanz schockiert: Bei 10 von 14 Betrieben wurden
Verstösse festgestellt.
Gemeinsam mit anderen Partnerorganisationen hat die
Kantonspolizei Zürich am Mittwoch mehrere Edelmetallhänder
in der Stadt kontrolliert. Wie die Polizei in einer
Mitteilung schreibt, stellten die Einsatzkräfte bei 10 von
14 kontrollierten Betrieben Verstösse fest.
Unter anderem verstiessen die Händler gegen
Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, es fehlten
Bewilligungen für den Ankauf von Edelmetallen und es
wurden ungeeichte Waagen entdeckt.
200 Gramm Gold ohne Marke
Weiter werden in der Medienmitteilung Mängel bei der
Preisangabe sowie Verletzungen des
Mehrwertsteuergesetzes erwähnt. In einem
Geschäft fanden die Kontrolleure rund 200 Gramm
Goldschmuck ohne Verantwortlichkeitsmarke oder
Feinheitsangabe. Der Schmuck wurde
sichergestellt und der Händler bei der Staatsanwaltschaft
angezeigt.
Bereits im November informierte die Kantonspolizei Zürich
über 13 kontrollierte Betriebe, von denen bei 6 Verstösse
registriert wurden.
Empfehlungen der Polizei
Die Polizei empfiehlt Gold, Schmuck und andere
Wertgegenständ nur an autorisierte und vertrauenswürdige
Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von
Edelmetallen bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle
registriert sein.
Es sollten auch mehrere Angebote eingeholt werden, um zu
vermeiden, dass man sein Gold unter Wert verkauft. «Lassen
Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen
Sie eine Quittung. So können Sie sich besser vor Betrug
schützen», schreibt die Polizei.
Ein Hauptargument der Gegner der SRG-Initiative
«200
Fr. sind genug!», durch die die
Zwangsgebühren von 335 Franken jährlich auf 200 gesenkt
und auf Haushalte beschränkt werden sollen, lautet: Die
SRG könnte bei einer Annahme ihren Auftrag nicht mehr
erfüllen. Ins selbe Horn bläst auch die
SRG-Generaldirektorin Susanne Wille. In einem Interview
mit dem Sonntagsblick erklärte sie
beispielsweise, dass die Halbierung der SRG «das Ende
der SRG, wie wir sie heute kennen» wäre.
«Von einem Sparprogramm zu sprechen, ist eine
Verharmlosung. Die Initiative will die SRG kaputt
machen. (…) Zu behaupten, man kann mit der Hälfte des
Geldes das Gleiche machen, ist unredlich», bekräftigte
Wille.
Nun deckte die Weltwoche
allerdings auf, dass sich die
SRG-Generaldirektorin hinter verschlossenen Türen ganz
anders äußerte. So habe sie im Rahmen einer geplanten
Anleiheemission gegenüber Investoren genau das Gegenteil
behauptet. In der entsprechenden Präsentation stehe
nämlich:
«Die Annahme [der Initiative] würde eine strategische
Anpassung erfordern – die SRG könnte ihren Auftrag
aber weiter erfüllen. (…) Bei einer Annahme der
Halbierungsinitiative kann die SRG ihrer Meinung nach
mit substanziellen Kostensenkungsmaßnahmen und einem
halbierten Budget ihren verfassungsrechtlichen Auftrag
im Rahmen der Konzession weiterhin erfüllen.»
In der an der Konferenz gezeigten Präsentation
steht laut der Weltwoche «nichts
von einer Notwendigkeit einer neuen Konzession, nichts
von Kaputtmachen, nichts von Zerstörung und Chaos». Die
Zeitschrift weiter:
«Vielmehr wird explizit und in aller Seelenruhe die
Beständigkeit und Kontinuität der SRG angepriesen,
ganz unabhängig von den direktdemokratischen
Unwegsamkeiten, dem anstehenden Volksentscheid vom 8.
März. Egal, ob die SRG-Initiative durchkommt oder
nicht, so die Botschaft an die Investoren, die SRG
bleibe eine ‹attraktive Anlageoption›.»
Wie die Weltwoche erläutert, besteht
beim Geldsammeln bei Investoren eine gesetzliche
Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen
Informationen. So warne die SRG in einem Prospekt für
Investoren zwar vor «besonderen Risiken» bei einem Ja.
Kleingedruckt werde auch darauf hingewiesen, dass die
SRG-Konzession in dem Fall mit einem eingeschränkten
Leistungsauftrag angepasst werden müsste. Beobachtern
zufolge handle es sich dabei aber um einen
handelsüblichen Disclaimer. Im Prospekt werde dann auch
vor Risiken im Zusammenhang mit technologischen oder
unternehmerischen Veränderungen gewarnt. Die Weltwoche
kommentiert:
«Politisch ist die Kommunikation der SRG indes höchst
fragwürdig. Den Investoren bietet Wille den Staatsfunk
als beständige, resiliente Anlagemöglichkeit an, den
Gebührenzahlern gegenüber propagiert sie die gleiche
SRG als fragile Institution, die vor dem Untergang
steht.»
Auf Anfrage der Zeitschrift schreibe die
Medienstelle der SRG, man habe die
Auswirkungen einer möglichen Annahme der Initiative
gegenüber den interessierten Investoren «eingeordnet».
Man habe klargemacht, dass das Gesetz dann vom Parlament
revidiert werden müsse. Danach müsse der Bundesrat die
Verordnung anpassen und eine neue Konzession erteilen.
«Die Aussage, dass die SRG ihren
verfassungsrechtlichen Auftrag weiterhin erfüllen
kann, ist unter dieser Bedingung zu sehen», so die
Medienstelle der SRG.
«Unbestritten» sei aus Sicht der SRG:
Wie man immer kommuniziert habe, könne der Auftrag der
geltenden Konzession mit gekürztem Budget nicht mehr
erfüllt werden. Die Weltwoche ordnet ihrerseits
ein:
«Die offizielle SRG-Präsentation an der
Investorenkonferenz vom vergangenen August spricht
derweil eine andere Sprache. Wille und Co. wollen
freiwillige Geldgeber beruhigen, dass bei einem Ja
alles beim Alten bleibt. Den ‹gebundenen› Geldgebern,
den Zahlern der Zwangsgebühren, droht man, dass sie
die SRG zerstörten, wenn sie ihre ‹Investition› kürzen
sollten. Zwei alternative Narrative an der Spitze des
vermeintlichen Qualitätsmediums – die Direktorin
erzählt den Gebührenzahlern etwas komplett anderes als
den Investoren.»
Die rechtliche Lage gibt der Zeitschrift
zufolge einen Hinweis darauf, was nun gelte:
Was als sachgemäße Information durchgehe, sei am
Finanzmarkt «an glasklare Kriterien geknüpft». Bei
Zuwiderhandlung mache man sich strafbar. «Das wird auch
Susanne Wille wissen. Schließlich wird sie in dieser
Sache von Profis der UBS, der ZKB und der Raiffeisenbank
beraten», stellt die Weltwoche fest. Im
Abstimmungskampf werde hingegen «großzügig ausgelegt»,
was als sachgemässe Information durchgeht.
Was den Auftrag der SRG betrifft, ist
hinzuzufügen: Laut kritischen Zuschauern
erfüllt die SRG diesen insbesondere bezüglich der
Informationen gegenwärtig nicht. In der bundesrätlichen
Konzession heißt es nämlich:
«Die SRG sorgt in ihren Informationsangeboten für
eine umfassende, vielfältige und sachgerechte
Berichterstattung.»
Zum Beispiel bezüglich Kriege, Klima, Migration
und der «Pandemie» ist das jedoch nicht der
Fall. Die häufigste journalistische Sünde ist dabei die
Omission. Am Geld kann die Erfüllung dieses Auftrages
also nicht liegen. Und würde das Geld sinnvoller
eingesetzt, könnten auch mit 200 Franken Gebühren alle
Sprach- und Randregionen weiterhin problemlos bedient
werden.
Eiertätsch an einer Mohammed-Fantasie-Moschee-Türe in
Zürich-Örlikon:
Verdacht kriminelle Schweizer in Zürich am
6.2.2026: haben mit Eiern gegen eine
Mohammed-Fantasie-Moschee gespielt: «Es reicht jetzt!»: Eier-Angriff auf
Zürcher Moschee
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/es-reicht-jetzt-eier-angriff-auf-zuercher-moschee-id21667836.html
Janine Enderli -- Redaktorin News -- Bei
einer Moschee in Zürich-Oerlikon kam es vergangene Woche
zu einem Eierangriff. Betroffene sind schockiert und
fordern: «Es reicht jetzt!»
Angriff auf die türkische Moschee Mimar Sinan in
Zürich-Oerlikon: Am vergangenen Donnerstag wurde ein Gebäude
der Moschee mit rohen Eiern beworfen. Das meldet ein
Leserreporter. Bilder vom Eingang des Hauses zeigen, wie
wohl eine ganze Schachtel rohe Eier gegen die Tür geworfen
wurde.
In den sozialen Medien hat der Vorfall ebenfalls
Aufmerksamkeit erregt. «Es reicht», schreibt die
SP-Politikerin und regelmässige Besucherin der Moschee, Vera
Çelik (20), in einem Instagram-Beitrag. Solche Aktionen
seien kein «Jungenstreich», sondern «Hass», der sie
schmerze. «Ich wünsche mir, dass solche Aktionen ernst
genommen werden», schreibt Çelik.
«Kein Randphänomen»
Sie stellt klar: «Wir gehören auch zu dieser Stadt.» Unter
dem Post tummeln sich viele Kommentare, die die Tat
verurteilen. Laut der 20-Jährigen sei es auch in den
Strassen rund um die Moschee zu Eierwürfen gekommen. «Es ist
kein Randphänomen», betont sie.
Kein Sachschaden
«Der Vorfall wurde der Stadtpolizei Zürich gemeldet. Die
Fachstelle Brückenbauer steht in Kontakt mit den
Verantwortlichen der Moschee. Da kein Sachschaden entstanden
ist, wurde vonseiten der Moscheeverantwortlichen keine
offizielle Anzeige erstattet», erklärt Mediensprecher Pascal
Siegenthaler.
Die Fachstelle Brückenbauer setzt sich für ein respektvolles
Miteinander zwischen Menschen verschiedener Kulturen ein,
heisst es auf der Website der Stadt Zürich. Eine ihrer
Aufgaben ist es, verschiedene Gemeinschaften und Vereine bei
interkulturellen Herausforderungen zu beraten.
Kriminelle Schweizer am 6.2.2026: Firma ohne
Ausstiegsklausel aus dem Vertrag: Wie ein Fitnessabo für eine Kundin zum
rechtlichen Albtraum wurde -- Jetzt
droht die Betreibung
https://www.blick.ch/schweiz/jetzt-droht-die-betreibung-wie-ein-fitnessabo-fuer-eine-kundin-zum-rechtlichen-albtraum-wurde-id21668230.html
Maria-Rahel Cano -- Beobachter -- Hannah Baier
bucht für 4300 Franken ein sechsmonatiges Onlinecoaching,
doch dann kommt sie mit der App nicht klar. Vorzeitig
kündigen ist unmöglich – jetzt droht die Betreibung.
Ein Onlinequiz, ein Telefonat, ein charismatischer Verkäufer
– und am Ende ein Vertrag über mehrere Tausend Franken, der
sich nicht vorzeitig kündigen lässt. So schildern mehrere
Frauen das Vorgehen der Firma Fit on Time. Das Unternehmen
bietet Online-Fitnesscoachings mit individueller Betreuung
in den Bereichen Training, Ernährung und mentaler Gesundheit
an.
«Es ging alles so schnell», sagt Hannah Baier (Name
geändert) später gegenüber dem Beobachter. Angelockt durch
Onlinewerbung, liess sie sich am Telefon von einem Verkäufer
zu einem Vertragsabschluss überreden. Noch am selben Tag
buchte sie mit nur einem Klick das sechsmonatige
Coachingpaket für 4300 Franken.
Doch die
Ernüchterung folgte prompt: Das Programm basiert fast
ausschliesslich auf einer App. Baier, digital wenig
versiert und körperlich eingeschränkt, scheiterte an der
Umsetzung. Knapp zwei Wochen später bat sie um die
Vertragsauflösung. Die Firma lehnte jedoch ab. Laut den
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei eine Kündigung
nur aus «wichtigem Grund» möglich. Dass Baier mit der App
nicht zurechtkam, zählte für die Firma nicht als solcher.
Fit on Time
verspricht persönliche Betreuung
Gegenüber dem
Beobachter betont man bei Fit on Time, dass man die
technische Versiertheit der Kundinnen und Kunden aktiv
prüfe und sie vorab umfassend über das Angebot aufkläre.
Bei technischer Überforderung im Onboarding-Prozess biete
die Firma auch analoge Alternativen an.
Die hohen Kosten
erklärt das Unternehmen mit dem Aufwand für die intensive
Betreuung, derüber ein klassisches Fitnessabo hinausgehe:
«Vergleichbar ist unser Angebot mit der Betreuung durch
einen Personal Trainer sowie persönlicher Ernährungs- und
Gesundheitsberatung.»
Auflösung des
Vertrags nur gegen Stornogebühr
Im Fall Baier
bot das Unternehmen als «Kulanzmassnahme» eine
Vertragsauflösung gegen 800 Franken an, später stieg die
Forderung auf 1400 Franken. Baier weigerte sich zu zahlen,
da sie sich auf den Standpunkt stellte, keine Leistungen
in dieser Höhe bezogen zu haben. Kurz darauferhielt sie eine Betreibung über 5000
Franken.
=====
Randalierer=meistens Alkoholiker:
Verdacht krimineller schweizer Alkoholiker
in Como (Italien) am 6.2.2026: Anzeige in Como: Schweizer (47) randaliert auf Strasse
und zerstört Autos
https://www.blick.ch/ausland/anzeige-in-como-schweizer-47-randaliert-auf-strasse-und-zerstoert-autos-id21668049.html
Janine Enderli -- Redaktorin News -- Ein
Schweizer wurde am Donnerstag in Como von der Polizei
abgeführt. Der Grund: Er hatte mehrere Autos im
Stadtzentrum beschädigt.
Randale in Como (I): Am Donnerstagnachmittag zeigte die
Polizei in der norditalienischen Stadt einen 47-jährigen
Schweizer an, der im Stadtzentrum mehrere Autos beschädigt
haben soll.
Der Einsatz begann um 13.30 Uhr, nachdem ein Notruf von
mehreren Anwohnern eingegangen war. Offenbar hatte der Mann
es vor allem auf die Scheibenwischer der Autos abgesehen,
die teilweise verbogen oder abgerissen waren.
Spitzige Nagelfeile dabei
Nach kurzer Zeit konnten die Polizisten den Mann ausfindig
machen. Laut dem Nachrichtenportal Varese News ist er nicht
vorbestraft und verfügt über keinen Wohnsitz in Italien. Er
konnte sich offenbar nur auf Französisch verständigen. Weil
er keine Ausweispapiere dabei hatte, wurde er zunächst auf
eine Polizeiwache verbracht.
Der Mann wurde kontrolliert und schliesslich angezeigt. Bei
der Durchsuchung fanden die Polizisten in seinem Rucksack
ein Küchenmesser und in der Tasche seines Sweatshirts eine
Nagelfeile mit spitzer Spitze.
Ostschweiz am 9.2.2026: Schweizer
Audi-Fahrer will das Benzin immer gratis haben - bis er
auffliegt: Audi-Fahrer (21) tankt 26-mal ohne zu zahlen
https://www.nau.ch/news/schweiz/audi-fahrer-21-tankt-26-mal-ohne-zu-zahlen-67092652
Vivian Balsiger -- Frauenfeld -- Für 2500 Franken
«gratis» getankt: 26-mal machte sich ein 21-Jähriger im
Thurgau und in St. Gallen nach dem Tanken aus dem Staub –
nun wird es teuer für ihn.
Während 100 Tagen tankte ein 21-Jähriger
26-mal gratis – für rund 2500 Franken.
Vor Gericht in Frauenfeld musste er sich
noch für weitere Tatbestände verantworten.
Der Schweizer wurde zu einer Gesamtstrafe
von 4710 Franken verurteilt.
Zwischen
dem 19. April und dem 27. Juli 2025 hat ein 21-Jähriger
seinenAudiganze 26-mal
getankt,ohne zu bezahlen.
Dabei
hatte der mittlerweile verurteilte Straftäter einen
beachtlichen Benzin-Verschleiss. Über genau 100 Tage
tankte er 1231 Liter. Genug für rund 15'000 Kilometer
bei einem durchschnittlichen Verbrauch von acht Litern
pro 100 Kilometer.
Doch
der 21-Jährige hat noch mehr auf dem Kerbholz. VorGerichtim Thurgau
musste er sich noch für weitere Tatbestände
verantworten.
Tankstellen-Sünder klaute auch
noch bei Coop
Bei
dem hohen Benzinverbrauch liessen auch seine Reifen zu
wünschen übrig: Bei Kontrollen waren zwei Reifen so
abgefahren, dass bereits das Grundgerüst zu sehen war.
Tatbestand: Führen eines nicht betriebssicheren
Fahrzeugs.
Mal
nicht mit demAudi, sondern einemSeat, verursachte er in der Nacht vom 8.
August in Münchwilen TG Lärm. VorGerichtlautete der
Tatbestand auf «Einfache Verkehrsregelverletzung».
Vor
seinen Gratis-Tank-Besuchen klaute er auch beiCoop, so das «Tagblatt». Gemeinsam mit
einer Komplizin stahl er Ware im Wertvon 400 Franken ausder
Filiale im Einkaufszentrum Rickenbach ZH.
21-Jähriger muss jetzt über 7000
Franken blechen
Das
daraufhin verhängte schriftliche Hausverbot schien ihn
wenig abzuschrecken: Ein paar Monate später stahl er imCoopin Uzwil SG
erneut Ware im Wert von 42 Franken.
Auch
dies führte zu einem weiteren Tatbestand vorGericht: Diebstahl und
Hausfriedensbruch.
Die
Frauenfelder Staatsanwaltschaft sprach den 21-Jährigen
in allen Tatbeständen schuldig. Für die Vergehen wurde
er mit einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30
Franken belegt. Eine Busse von 2000 Franken kommt noch
obendrauf.
Mit
den Verfahrenskosten beläuft sich die Gesamtsumme auf
4710 Franken.
Den
Tankstellen schuldet der Verurteilte 2593 Franken. Diese
Summe müssen die Betreiber zivilrechtlich von ihm
einfordern.
=====
Lügen-TV der Schweiz am 9.2.2026: berichtet
tendenziös gegen JEDE Neutralität - soll verduften! Stinkhässig nach SRF-Doku: Baufirma-Chef spendet 100'000
Franken für Halbierungs-Initiative
https://www.blick.ch/wirtschaft/stinkhaessig-nach-srf-doku-baufirma-chef-spendet-100000-franken-fuer-halbierungs-initiative-id21677405.html
Robin Wegmüller --
Redaktor Wirtschaft -- Unternehmer Balz Halter
unterstützt die Kampagne gegen die SRG mit 100'000
Franken. Kürzlich war er Protagonist in einem
SRF-Beitrag, den er als «tendenziös» einstuft.
Damit haben die Unterstützer der Halbierungs-Initiative
nicht mehr gerechnet. Kurz vor Meldeschluss erhalten sie
nochmals 100'000 Franken aufs Konto. Spender ist die BFG
Halter KLG mit Sitz in Schlieren ZH. Sie gehört mehreren
Mitgliedern der Familie Halter – ein grosser Brocken in der
Immobilienbranche. Das Paradoxe daran: Auslöser war ein
Dok-Beitrag von SRF, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
In der Sendung «Wo-wo-Wohnungsnot – Das Zürcher Monopoly»
tritt Balz Halter, Verwaltungsratspräsident der Halter
Gruppe und in der Leitung der KLG, als einer der
Hauptprotagonisten auf. Er führt über 500 Mitarbeitende und
ist für Projekte in der ganzen Schweiz verantwortlich. Das
Problem: Der Dokfilm ist für Halter zu «tendenziös», wie es
im Bericht heisst. SRF anderer Meinung
Der VR-Präsident ist der einzige Vertreter der
Immobilienindustrie im Beitrag. Die Filmemacherin setzte den
Fokus auf Themen wie Profitgier, Leerkündigungen und die
explodierenden Mietpreise. «Wie ist es, wenn man Hunderte
von Leuten verdrängt?», lautete die erste Frage an Halter.
Bürgerliche Meinungen kamen wenige vor – zu wenige für den
Bauunternehmer. Im TV zu sehen war die Sendung am 22.
Januar. Die Familie Halter tätigte die Spende am 2. Februar.
«Das hat tatsächlich den Ausschlag gegeben», erklärt Halter
gegenüber der Zeitung. Er habe die Initiative schon vorher
unterstützt. Am SRF-Bericht lässt er im Artikel kein gutes
Haar: «Der Film hatte einzig zum Zweck, die
Immobilienbranche zu diskreditieren», sagt Halter. Darum hat
sich die Familie zur Spende entschieden.
Das SRF will von einer tendenziösen Berichterstattung nichts
wissen. «Die Ausgewogenheit ergibt sich aus der Gesamtschau
der vertretenen Positionen», so SRF gegenüber der «Aargauer
Zeitung». Man stehe weiterhin hinter dem Beitrag.
Es wird behauptet am 10.1.2026: Schweiz
fällt im Korruptions-Ranking zurück
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweiz-fallt-im-korruptions-ranking-zuruck-67093079
Keystone-SDA, Nicolas Eggen -- Die Schweiz hat
Rückschritte gemacht bei der Bekämpfung von Korruption im
öffentlichen Sektor. Das geht aus dem Bericht einer
Transparenz-Organisation hervor.
Die Schweiz hat Rückschritte gemacht bei der
Korruptionsbekämpfung.
Laut der NGO deutet der Rückgang für eine gestiegene
Bereitschaft zur Korruption hin.
Den 6. Rang im Index teilt sich die Schweiz mit Schweden.
Kein gutes Zeugnis für die Schweiz: Wir haben Rückschritte
bei der Korruptionsbekämpfung gemacht.
In der Rangliste von Transparency International fiel die
Schweiz im internationalen Vergleich um einen Platz auf Den
6. Rang zurück.
Der Schweizer Ableger der Anti-Korruptions-Organisation
Transparency International sieht einen klaren Abwärtstrend.
Sie fordert in einer Mitteilung vom Dienstag Bund, Kantone
und Gemeinden zum Handeln auf.
In dem am Dienstag veröffentlichten
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2025 der Organisation
Transparency International erreicht die Schweiz 80 von 100
möglichen Punkten. Das ist ein Punkt weniger als im Vorjahr.
Laut der Organisation deutet der Rückgang auf eine
gestiegene Bereitschaft zur Korruption hin.
Schweizer Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung unzureichend
Transparency International kritisiert die bestehenden
Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als
unzureichend.
Die neue Anti-Korruptionsstrategie des Bundes sei zwar ein
wichtiges Instrument, weise aber Lücken auf.
So fehle etwa die Förderung der Transparenz im Lobbying auf
Verwaltungsebene. Auch für Wartefristen beim Wechsel von
Führungspersonen aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft
formuliere die Strategie keine Ziele.
Zudem gebe es keine eigentliche Antikorruptionsbehörde,
sondern nur eine interdepartementale Arbeitsgruppe ohne
Durchsetzungsbefugnisse.
Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur
Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden.
(Symbolbild)
Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur
Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden.
(Symbolbild) - keystone
Transparency International kritisiert die bestehenden
Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als
unzureichend. (Symbolbild)
Transparency International kritisiert die bestehenden
Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als
unzureichend. (Symbolbild) - keystone
Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der
Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt
steige, so die Organisation. (Symbolbild)
Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der
Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt
steige, so die Organisation. (Symbolbild) - keystone
Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur
Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden.
Dies sei problematisch, da die Kantone 43 Prozent und die
Gemeinden 24 Prozent der öffentlichen Ausgaben der Schweiz
verantworten. Entsprechend hoch sei dort das Potenzial für
Vetternwirtschaft und Interessenkonflikte.
Jüngster Punktverlust ist Teil einer längerfristigen
negativen Entwicklung
Laut Transparency International ist der jüngste
Punkteverlust der Schweiz Teil einer längerfristigen
negativen Entwicklung. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat
die Schweiz insgesamt sechs Punkte eingebüsst.
Im gleichen Zeitraum betrug der durchschnittliche Rückgang
in den westeuropäischen Ländern zwei Punkte.
Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der
Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt
steige, so die Organisation.
Sollte die Schweiz mehr Geld für Korruptionsbekämpfung
ausgeben?
1
Ja.
2
Nein.
Urs Thalmann, Geschäftsführer von Transparency International
Schweiz, verweist in der Mitteilung auf Studien: Demnach sei
der Anteil an Schweizer Geschäftsleuten, die Bestechung von
Amtsträgern als üblich bezeichnen, stark angestiegen.
Gleichzeitig zeige eine andere Studie eine Schwächung der
korruptionshemmenden Institutionen. Der Rückgang im CPI lege
nahe, dass die Bereitschaft zur Korruption gestiegen sei.
Der Index wird seit 1995 erhoben. Er ist ein
zusammengesetztes Verzeichnis, das auf verschiedenen
Erhebungen und Einschätzungen von unabhängigen Institutionen
basiert.
Den 6. Rang im Index teilt sich die Schweiz mit Schweden.
Bessere Werte als die Schweiz erreichten: Dänemark (Rang 1),
Finnland (Rang 2), Singapur (Rang 3), Neuseeland und
Norwegen (beide Rang 4).
Kriminelles Lügen-TV der Schweiz am
12.2.2026: in sozialen Netzwerken mit 150 Kanälen: Instagram 44 -- YouTube 40 -- Facebook 39
-- TickTock 21 -- WhatsApp 6: Volksabstimmung: SRG betreibt immer
noch 150 Kanäle in den sozialen Medien
https://www.20min.ch/story/volksabstimmung-srg-nach-wie-vor-mit-150-kanaelen-in-den-sozialen-medien-103503242
Stefan Lanz -- Christina Pirskanen --
Taddeo Cerletti -- Die SRG verbreitet die
Inhalte ihrer Sender nach wie vor sehr breit in den
sozialen Medien. Eine Zählung von 20 Minuten ergibt 150
Kanäle – mindestens.
Die SRG verbreitet ihre Inhalte über mindestens 150
Social-Media-Kanäle.
Dies ergab eine aktuelle Zählung von 20 Minuten.
Kritiker sehen darin eine Abweichung vom
Service-public-Auftrag.
Die SRG nutze die Kanäle, um junge Menschen zu
erreichen.
Die
Sender der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft
(SRG) verbreiten
ihre Programme – anders, als es der Name vermuten
lässt – längst nicht nur auf den klassischen Radio- und
TV-Kanälen wie SRF, RTS oder RSI. Auch online sind die
Angebote stark präsent.
Das ist
seit Jahren ein Politikum. Im Abstimmungskampf zur
SRG-Initiative nutzen die Initianten die vielen
Kanäle als Argument für ein Ja. Sie fordern: Die SRG
solle sich auf den «zentralen Auftrag des Service public
konzentrieren».
Auch
seitens der privaten Medien ertönte Kritik: Diese fühlten
sich durch die gebührenfinanzierten
Angebote konkurrenziert. Die SRG und die Gegner der
Initiative argumentieren hingegen, dass sie im Netz die
junge, aber auch andere Zielgruppen erreiche, die das
klassische lineare TV- und Radioprogramm nicht nutzten.
20 Minuten hat nachgezählt
– 150 Kanäle
Im
Sommer 2023 prüfte
20 Minuten ein erstes Mal, wie viele Kanäle die SRG
in den grössten sozialen Netzwerken besitzt. Ergebnis:
insgesamt mindestens 169 auf den Plattformen Instagram,
Youtube, Facebook und Tiktok.
Nun hat
20 Minuten erneut nachgezählt. Neu kommt die Plattform
Whatsapp hinzu: Die Funktion, dort über «Kanäle» zu
kommunizieren, existierte im Juli 2023 noch nicht.
Ergebnis: Im Februar 2026 bespielt die SRG mindestens 150
Kanäle in mehreren Sprachen in den sozialen Medien.
Eine Liste mit all ihren Onlinekanälen wollte die SRG trotz
Anfrage nicht zur Verfügung stellen. Somit bleibt ungewiss,
ob die 20-Minuten-Recherche alle SRG-Konten ans Licht
gebracht hat – sie erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Tiktok – der grösste Ausbau
Bei der ersten Zählung vor zweieinhalb Jahren sendeten die
Anstalten der SRG auf 12 Tiktok-Kanälen. Jetzt sind es
mindestens 21. Zwei Konten verschwanden, zehn neue kamen
hinzu. Ein Kanal blieb während der Recherche 2023
unentdeckt.
Facebook – der grösste Abbau
Am meisten Kanäle gestrichen hat die SRG auf Facebook.
Im Netzwerk, das gerade beim jungen Zielpublikum etwas aus
der Mode gekommen ist, sendet die SRG noch auf mindestens 39
Konten regelmässig, ganze 23 weniger als noch vor
zweieinhalb Jahren. Neue Konten liessen sich keine finden.
Youtube – Kanäle reduziert
Ihre aktiven Youtube-Kanäle hat die SRG auf 40 reduziert.
Bei der letzten Zählung von 20 Minuten waren es noch 48 –
allerdings zeigte die aktuelle Recherche, dass damals drei
Kanäle unentdeckt blieben. 2023 wären es also eigentlich 51
gewesen.
Weniger Konten bedeuten ausserdem nicht unbedingt einen
Rückgang an Präsenz. So sind im Kanal «SRF Dokus &
Reportagen» unter anderem die Formate «Dok», «Mona
mittendrin» und «rec.» zusammengefasst.
Instagram – unterdessen Kanal-Leader
Nach der Einstellung vieler Kanäle auf Facebook ist die
ebenfalls zum Meta-Konzern gehörende Plattform Instagram nun
das soziale Medium mit den meisten SRG-Konten. 44 Stück sind
es heute – vor zweieinhalb Jahren waren es 48 Profile,
inklusive zweier Konten, welche die erste Recherche vor
zweieinhalb Jahren nicht ans Licht brachte. Das bedeutet:
ein Rückgang um vier Konten seit 2023.
Whatsapp – der neue Kanal
Im September 2023, also nur wenige Monate nach der ersten
20-Minuten-Zählung, stellte Whatsapp die neue Funktion der
«Kanäle» vor. Die SRG hat auch auf dieser Meta-Plattform
Konten erstellt – sie ist aktuell mit mindestens sechs auf
dem Messaging-Dienst präsent.
Das sagt die SRG
Die SRG selbst bestätigt auf Anfrage die Konzentration auf
weniger Social-Media-Kanäle: Dies sei «Teil der
Unternehmensstrategie» und noch nicht abgeschlossen. Die
Auftritte auf Drittplattformen seien zuletzt «überall stark
reduziert» worden, meint die SRG. Nach Zählung von 20
Minuten sind seit 2023 insgesamt 19 Kanäle weniger online
oder aktiv. Zur Erinnerung: Damals zählte 20 Minuten
mindestens 169. Eine eigene Zählung der Kanäle will die SRG
«zu gegebenem Zeitpunkt» kommunizieren.
Auf die Frage, wie viele Mitarbeitende oder Stellenprozente
die Bewirtschaftung der sozialen Medien bindet, sagt das
Unternehmen, dass diese Aufgabe in den «trimedialen
Redaktionen» meist neben anderen Aufgaben erledigt werde –
deshalb lasse sich keine Anzahl nennen. Die Bewirtschaftung
der Plattformen mache oft nur einen kleinen Teil der
Aufgaben aus.
Ob neue Kanäle in den sozialen Medien geplant sind, will die
SRG nicht genau sagen. Es heisst lediglich: «Der Fokus liegt
bei eigenen digitalen Kanälen.» Damit gemeint sind unter
anderem etwa Apps wie Play SRF.
Nach der Publikation des Artikels weist ein Sprecher der SRG
darauf hin, dass die Kanäle der regionalen
SRG-Trägerschaften, von diesen Organisationen selbst
verwaltet werden.
=====
Kanton Basel-Land am 12.2.2026: Krimineller
Schweizer ERFINDET Rechnungen für über 1,3 Mio. Franken -
knapp 10% bezahlen - 120.000 Stutz ergaunert: Anklage erhoben: 20-Jähriger ergaunert mit
Fake-Rechnungen 120'000 Franken
https://www.20min.ch/story/anklage-erhoben-20-jaehriger-ergaunert-mit-fake-rechnungen-120-000-franken-103504878
Daniel Krähenbühl -- Die
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen
einen 20-Jährigen erhoben. Er hatte Scheinrechnungen im
Wert von mindestens 1,3 Millionen Franken verschickt.
Ein 20-Jähriger muss sich wegen Betrugs vor Gericht
verantworten.
Er verschickte Scheinrechnungen im Wert von 1,3
Millionen Franken.
Damit verdiente er über 120'000 Franken.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage
erhoben.
Wer in
der Schweiz eine Firma gründet und diese im
Handelsregister eintragen will, muss zwischen 80 und 700
Franken zahlen. Kriminelle versuchen aber, mit offiziell
anmutenden Rechnungen Unternehmensgründer dazu zu bewegen,
Gelder für nutzlose Eintragungen in private Firmenregister
zu zahlen. Die kantonalen Handelsregister und die Polizei
warnen seit Jahren vor diesem sogenannten
«Adressbuchschwindel» (siehe Box).
Der Kanton Basel-Stadt
warnt vor solchen gefälschten Rechnungen.Kanton Basel-Stadt
Auch in
Baselland trieb ein solcher Schwindler sein Unwesen. Die
Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat nun Ermittlungen
gegen einen heute 20-jährigen Schweizer abgeschlossen und
am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen
gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs
erhoben, wie sie heute mitteilt.
So sieht eine echte
Rechnung des Basler Handelsregisteramts aus.Kanton Basel-Stadt
75'000 Franken
beschlagnahmt
Die
Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, durch
dieses mutmassliche Betrugssystem Zahlungen an ihn in der
Höhe von über 120'000 Franken verdient und dabei mehrere
Hundert Personen geschädigt zu haben.
Im Zuge
des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft am 4. März 2025
eine Webseite sperren lassen und Vermögenswerte in der
Höhe von rund 75'000 Franken beschlagnahmt.
Wann
die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft
stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den
Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Was ist
«Adressbuchschwindel»?
Bei sogenanntem
Adressbuchschwindel oder Registerbetrug durchforsten
die Tatpersonen typischerweise systematisch amtliche
Register (beispielsweise das Handelsregister oder das
Markenregister) nach Neueinträgen und verschicken den
gefundenen Firmen anschliessend Rechnungen für neue
Registereinträge oder Mutationen.
Die verschickten
Rechnungen muten aufgrund der gewählten Sprache und
des Layouts amtlich und offiziell an. Dass es sich
dabei jedoch um nutzlose Einträge in private Register
handelt, wird in der Regel geschickt getarnt. Die
Täterschaft spekuliert typischerweise darauf, dass
Rechnungen mit kleineren Beträgen im dreistelligen
Bereich in vielen Firmen wenig auffallen und nicht
eingehend kontrolliert werden.
Gründer
sollten Rechnungen genau prüfen
Oft werden die
Rechnungen zudem mit einer kurzen Zahlungsfrist von
wenigen Tagen versehen. Die Staatsanwaltschaft
Basel-Landschaft warnt daher Personen, die
Neueintragungen oder Mutationen in einem amtlichen
Register vornehmen lassen, vor dieser Betrugsmasche.
Kriminelle Schweizer: Die Mossad-Propaganda-Maschine von
20minuten hetzt wieder mit dem Wort "rechtsradikal" - der
Krieg gegen Wahrheitswisser geht schon wieder los:
Verdacht
kriminelle Antifa in Lyon am 14.2.2026: MORD gegen
Nemesis-Mitglied: Rechtsradikaler
Aktivist zusammengeschlagen – tot
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/rechtsradikaler-aktivist-zusammengeschlagen-tot/ar-AA1WmizL?ocid=BingNewsVerp
In Lyon wurde am Donnerstag ein Aktivist der
identitären Gruppe Nemesis von Unbekannten
zusammengeschlagen. Am Samstag erlag er seinen
Verletzungen.
Ein 23-jähriger, identitärer Aktivist wurde am
Donnerstag in Lyon angegriffen. Am Samstag ist er
seinen Verletzungen erlegen, wie die
Staatsanwaltschaft mitteilte.
Der Mann war laut der identitären, feministischen
Gruppe Nemesis Teil ihres Sicherheitsteams, dass die
Aktivisten bei einer Demonstration schützen sollte.
Waren Täter Linksextreme?
Nemesis macht auf Social Media linksextreme Aktivisten
verantwortlich für den Angriff. Demnach identifizierte
Nemesis Mitglieder der Jeune Garde, einer
antifaschistischen Gruppe, die laut «Le Monde» im Juni
2025 aufgelöst wurde.
Die Polizei hat noch keine Täter identifiziert. «Die
Ermittlungen dauern an und werden nun neben der
schweren Körperverletzung unter drei Umständen auch
wegen Totschlags geführt», teilte die
Staatsanwaltschaft am Samstag mit.
Der Verstorbene erhielt mehrere Schläge gegen den
Kopf, wie «Le Monde» erfuhr. Er wurde schwer verletzt
ins Spital eingeliefert und dort in ein künstliches
Koma versetzt, ehe er infolge einer
Gehirnerschütterung verstarb.
Macron meldet sich zu Wort
Der französiche Präsident Emmanuel Macron verurteilte
in den sozialen Medien einen «beispiellosen
Gewaltausbruch» und rief zu «Ruhe, Zurückhaltung und
Respekt » auf . «Seiner Familie und seinen Angehörigen
spreche ich mein Beileid und die Unterstützung der
Nation aus », erklärte er und fügte hinzu: «Keine
Sache, keine Ideologie kann jemals das Töten
rechtfertigen.»
Kriminelle Schweizer vom Mossad-SVP-BLICK am
15.2.2026: hetzen gegen Beziehungen, die in der Statistik
auffallen - immerzu der kriminelle SVP-BLICK mit seiner
Spionage-Scheisse: Tatsächlich Liebe? -- Ex-Google-CEO Schmidt (70) und
Model Burkandt (27) sollen ein Paar sein
https://www.blick.ch/gesellschaft/ex-google-ceo-schmidt-70-und-model-burkandt-27-sollen-ein-paar-sein-tatsaechlich-liebe-id21691832.html
Er tut es erneut: Stolz zeigt sich Ex-Google-CEO Eric
Schmidt (70) mit Gloria-Sophie Burkandt, gerade mal 27
Jahre alt, Model, Influencerin und Politikertochter. Angst
vor dem Altern trifft auf Vaterkomplex? Oder steckt mehr
dahinter?
Sandra Casalini
Eins vorweg: Ausgeschlossen ist Liebe auch bei 43 Jahren
Altersunterschied nicht. «Bei Liebespaaren herrscht stets
ein Geben und ein Nehmen. Wenn Unähnlichkeiten auftauchen,
werden diese durch andere Ressourcen ausgeglichen», sagt
Psychologieprofessor Guy Bodenmann, Autor des Ratgebers «Was
Paare stark macht», in einem Gespräch mit dem «Beobachter».
Will heissen: Es gibt Paare, die auf irgendeiner Ebene – sei
es emotional, intellektuell oder auch sexuell – so gleich
ticken, dass der Altersunterschied nur noch eine
untergeordnete Rolle spielt.
Kommentar:
WANN wird die kriminelle Scheiss-SVP aufhören, im BLICK mit
Spionagedaten gegen Beziehungen zu hetzen?
Mobbing in der Schweiz gegen Ausländer - ganz normale
Diskriminierung:
Amis in der Schweiz am
17.2.2026: nicht immer sehr beliebt - und
schweizer Nachbarn scheinen von kriminellen
Pfarrern oder Parteibonzen manipuliert: Thurgau: US-Amerikanerin weint: «Warum hassen
mich die Schweizer?»
https://www.20min.ch/story/thurgau-us-amerikanerin-weint-warum-hassen-mich-die-schweizer-103508238
Deborah
Gonzalez -- Die
US-Amerikanerin Adri klagt in einem viralen
Tiktok-Video über Ablehnung im Thurgau. In den
Kommentaren entbrennt eine Debatte über
Integration und Sprache. Wie stehst du dazu? Melde
dich.
Eine US-Amerikanerin im Thurgau
klagt in einem viralen Tiktok-Video über Ablehnung
in der Schweiz.
Sie berichtet von ignorierenden
Nachbarn und fühlt sich wegen ihrer Herkunft
ausgegrenzt.
In den Kommentaren diskutieren
User und Userinnen über Integration, Sprache und
unterschiedliche Erfahrungen von Ausländern.
Laut dem Bundesamt für Statistik
hängt Integration stark vom Alltag und dem Umfeld
ab.
«Was habe ich denn gemacht – ausser in einem anderen
Land geboren zu sein?» Unter Tränen richtet sich die
US-Amerikanerin Adri in einem viralen Tiktok-Video
an ihre Zuschauer. Die Userin lebt seit rund einem
Jahr im Thurgau – und sagt offen, sie fühle sich
hier nicht wohl.
Der Clip wurde bereits über 328’000-mal aufgerufen
und mehr als 15’600-mal kommentiert. Darin erzählt
sie, sie könne nicht verstehen, wie Menschen
jemanden hassen könnten, «nur weil er aus einem
anderen Land kommt». Die Schweiz sei «theoretisch
ein grossartiger Ort», doch sie erlebe im Alltag
viel Ablehnung.
«Es gibt aber auch viele freundliche Personen»
Besonders ihre Nachbarschaft belaste sie: Sie grüsse
regelmässig, werde aber stets ignoriert. Eine
Nachbarin schaue sie jedes Mal an, «als wäre ich das
Schlimmste, was sie je gesehen hat». Sie habe diesen
Menschen nie etwas getan – ausser hierhergezogen zu
sein, wie sie weiter erzählt. Zwar gebe es auch
viele freundliche Personen, betont sie. Trotzdem
habe sie nirgendwo sonst so viel Ablehnung erlebt.
Ein Jahr in der Schweiz sei für sie härter gewesen
als sechs Jahre in den Niederlanden zusammen.
In den Kommentaren wird über ihre Aussagen
diskutiert. Einige User und Userinnen relativieren:
«Wir Europäer machen kaum Smalltalk – du siehst aus
wie wir, wir wissen gar nicht, dass du Ausländerin
bist», schreibt eine. Andere sehen die Integration
als Problem: Ein Geflüchteter berichtet, er habe
erst grosse Mühe gehabt, schnell die Sprache zu
lernen und sich anpassen zu müssen. Und weiter:
«Heute kommen viele Expats, lernen die Sprache nicht
und erwarten, dass sich alle anderen anpassen.»
Einer fragt direkt: «Hast du versucht, die Sprache
zu lernen?»
Eine Userin widerspricht Adri und schreibt: «Ich
lebe in der Schweiz und bin auch Ausländerin. Die
Leute sind nett hier.» Eine andere hingegen meint:
«Ich bin jetzt seit zwei Jahren hier und die
einzigen Freunde, die ich gefunden habe, sind andere
Einwanderer – ich sehe es also genauso wie du.»
Integration hängt stark vom Alltag ab
Migration beschäftigt die Schweiz stark. Rund 2,3
Millionen Menschen – etwa ein Viertel der
Bevölkerung – besitzen keinen Schweizer Pass.
Rechnet man Eingebürgerte hinzu, hat deutlich über
ein Drittel der Bevölkerung einen
Migrationshintergrund. Viele kommen wegen Arbeit
oder besserer Lebensbedingungen – genau jene Gründe,
die auch die Tiktok-Userin in ihrem Video nennt.
Studien des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass
Integration stark vom Alltag abhängt: Nachbarschaft,
Arbeitsplatz oder Vereine entscheiden oft darüber,
ob sich Zugewanderte willkommen fühlen. Gleichzeitig
berichten Betroffene häufig von subtiler Ablehnung –
etwa Ignorieren, abweisenden Blicken oder
abschätzigen Bemerkungen.
Thema ist aktuell politisch präsent
Dass solche Erfahrungen nicht nur online vorkommen,
zeigte bereits die Geschichte einer Deutschen, die
wegen eines Jobs in die Schweiz gezogen war. Sie
wurde beim Spazieren von einem Mann als «Scheiss
Ausländerin» beschimpft und zu Boden gestossen. Der
Täter wurde verurteilt, die Frau zog kurz darauf
weg, weil sie sich nicht mehr sicher fühlte.
Auch politisch ist das Thema präsent. Das neue
Vertragspaket mit der EU (Bilaterale III) sieht vor,
dass rund 690’000 EU-Bürger langfristig ein
gefestigtes Aufenthaltsrecht erhalten könnten – das
hat die Debatte über Zuwanderung neu angeheizt. In
Gesprächen mit 20 Minuten schilderten Zugewanderte
sehr unterschiedliche Erfahrungen – von «gut
aufgenommen» bis zu regelmässigen Beschimpfungen.
Wie sieht es bei dir aus? Wie erlebst du das im
Alltag? Hast du selbst schon ähnliche Situationen
erlebt – oder ganz andere Erfahrungen gemacht?
Erzähl es uns unten im Formular.