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Kriminelle in der Schweiz: Meldungen 06 (ab 1.1.2026)

Kriminelle Firmen in der Schweiz:

-- ACHTUNG: Inkassofirma Arvato Infoscore aus Schlieren (ZH) wird schon aktiv, bevor überhaupt eine Mahnung verschickt wurde (!)


Meldungen

präsentiert
von Michael Palomino
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Kriminelle Schweizer in Strengelbach (Kanton Aargau) am 1.1.2026: UNbewohnbare Wohnungen mit haufenweise Wasserschäden - Blenderwohnungen - kann man kaufen!
Aargauer Pfusch-Blöcke stehen zum Verkauf – für 5 Millionen! -- Wasser tropfte aus Steckdosen
https://www.blick.ch/wirtschaft/wasser-tropfte-aus-steckdosen-aargauer-pfusch-bloecke-stehen-zum-verkauf-fuer-5-millionen-id21561341.html

Bericht 2024:
https://www.blick.ch/wirtschaft/massiver-baupfusch-in-mehrfamilienhaus-in-strengelbach-ag-tiefgarage-ueberflutet-das-wasser-lief-aus-den-steckdosen-id19640728.html

Patrik Berger -- Redaktor Wirtschaft -- In Strengelbach AG stehen zwei Mehrfamilienhäuser, in denen die Mieter verzweifeln. Immer wieder haben sie Probleme mit Wasserschäden im Neubau. Jetzt verliert offenbar auch der Eigentümer der Immobilien die Geduld. Er verkauft die Liegenschaft für 5 Millionen Franken.

Die zwei Wohnblöcke an der Sägetstrasse 82 in Strengelbach AG sind weit über den Kanton hinaus bekannt. Nicht weil sie besonders schön, luxuriös oder günstig sind – sondern weil die Mieter der Siedlung wegen verschiedener Baumängel Alarm geschlagen haben. Immer wieder kam es in den Blöcken mit Baujahr 2022 zu Wasserschäden. Warm duschen war unmöglich, Wasser tropfte aus den Steckdosen und die Tiefgarage stand zeitweise unter Wasser, wie frustrierte Mieterinnen und Mieter Blick 2024 berichtet haben.

Weil die Wasserleitungen regelmässig abgestellt werden mussten, wohnten sie wochenlang im Hotel. Die Hausratversicherung übernahm die Kosten für den Aufenthalt nur zum Teil. Der Vermieter habe zwar eine Entschädigung versprochen, doch davon sahen die Mieter nie etwas. «Lediglich eine Mietminderung erhielten wir», sagte ein Mieter zu Blick. Um die Feuchtigkeit wieder aus den Böden zu bekommen, mussten mehrere Löcher in die Böden gebohrt werden. Auch die Küchenvorrichtung musste raus. «Dahinter war alles verschimmelt», sagte er. «Wir hatten die schlimmste Wohnung von allen.

«Eine absolute Blenderwohnung»

Die Mieter wollten nur eines: schnell wieder raus! Nach sechs Monaten waren sie weg. Auch die Nachmieterin hatte nur Theater mit der Wohnung. Und immer wieder Probleme mit Wasser. Schnell war auch für sie klar: «Das ist eine absolute Blenderwohnung», sagte sie zu Blick.


Jetzt hat offenbar auch der Eigentümer die Freude an den Immobilien verloren. Die beiden Mehrfamilienhäuser in der Nähe von Zofingen AG stehen zum Verkauf – für 5 Millionen Franken. Auf der Plattform Immoscout24 werden sie als «attraktives Renditeobjekt mit moderner Substanz» feilgeboten. Und als «interessante Investitionsmöglichkeit mit überzeugender Perspektive». Kurz zusammengefasst wird das dann so: «Diese Immobilie eignet sich besonders für Anleger, die auf langfristige Werthaltigkeit und ein attraktives Wohnumfeld setzen.»

«Wohnungen generieren stabile Mieteinnahmen»
Die Liegenschaft umfasst insgesamt sechs Wohnungen, vier 4,5-Zimmer-Maisonettewohnungen sowie zwei 3,5-Zimmer-Wohnungen auf total 741 Quadratmetern Wohnfläche. «Sie erfüllen zeitgemässe Anforderungen an Wohnkomfort und Energieeffizienz», verspricht die Annonce. Und: «Alle Wohnungen sind vermietet und generieren stabile Mieteinnahmen.»

Was die Eigentümerschaft seit dem Blick-Artikel 2024 an den beiden Häusern gemacht hat, ist nicht klar. Im Inserat heisst es aber: «Technisch präsentiert sich das Objekt auf aktuellem Stand.» Und weiter: «Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage sowie eine Entkalkungsanlage gewährleisten eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung.» Zudem würden Hobbyräume, ein Lagerraum und sieben Tiefgaragenplätze zur Verfügung stehen.




Stalinismus kommt in der Schweiz am 7.1.2026: Bundesrat will Zensur gegen freie Logik-Information - mit einer "Arbeitsgruppe":
Info-Krieg in der Schweiz: Interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes gegen «Desinformation»

Die neue Arbeitsgruppe wird im Rahmen einer im Juni angekündigten Bundesrats-App tätig sein, durch die gegen «Desinformations- und Beeinflussungskampagnen» vorgegangen werden soll.

https://transition-news.org/info-krieg-in-der-schweiz-interdepartementale-arbeitsgruppe-des-bundes-gegen

Der Informationskrieg gewinnt auch in der Schweiz an Intensität. So will der Bundesrat die Bevölkerung besser vor angeblichen «Desinformationen» schützen. Zu diesem Zweck hat die Regierung im Juni 2025 eine neue App angekündigt (wir berichteten). «Bundesrat und Bundesverwaltung sollen die Bevölkerung auch im Krisenfall sowie bei Desinformations- und Beeinflussungskampagnen so erreichen können», hieß es seinerzeit in der Medienmitteilung.

Wie SRF berichtet, soll nun zusätzlich im Rahmen dieser App eine «neue, interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes gegen Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» eingesetzt werden. Ihr Ziel sei es, «koordiniert Narrative und Netzwerke hinter Kampagnen aufspüren, sensibilisieren und allenfalls Gegenmassnahmen vorschlagen». Ein Prototyp der Bundesrats-App stehe.

Kritik kommt beispielsweise vom Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann. Die App verleihe dem Bundesrat zu viel Informationsmacht. «Der Bürger wird dann animiert, nur noch diese App anzuschauen. Der Bundesrat entscheidet selektiv, was da drauf ist, das ist einseitig», so Wyssmann.

Zustimmung erhält die App hingegen von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf. Sie sei selbst zum Opfer von Desinformation geworden. Die damalige Kommissionspräsidentin hatte einen Stichentscheid zugunsten einer erleichterten Wiederausfuhr von Waffen an die Ukraine gefällt. Daraufhin hat das russische Nachrichtenportal Russia Today laut Seiler Graf einen Beitrag veröffentlicht, dem zufolge die Schweiz plane, russische Städte zu bombardieren. Die Nationalrätin habe in der Folge Todesdrohungen erhalten.

SRF merkt dabei an, dass Russia Today in anderen Ländern verboten ist, so beispielsweise in denen der EU. «Desinformationsexperte» Jascha Heinen von der ETH Zürich begrüßt den im internationalen Vergleich zurückhaltenden Schweizer Ansatz. Einerseits sei wissenschaftlich nicht eindeutig belegt, dass Desinformation tatsächlich eine große Wirkung entfaltet. Andererseits könne ein intensives Vorgehen gegen Desinformation sogar gegenteilige Effekte haben: «Eine zu starke Reaktion kann genau jenen Vertrauensverlust und jene Einschränkung der Bürgerrechte hervorrufen, die man nicht will.»

Quelle:

SRF: Krisensichere App: Bundesrat geht gegen digitale Angriffe vor - 7. Januar 2026

Schweizerische Eidgenossenschaft: Bundesrats-App geht in Realisierung - 25. Juni 2025



Achtung Frau Impfmonsterin Levy hat noch nicht fertig am 7.1.2026: Sie will scheinbar ihre Pharma-Aktien verteidigen:
Gesetzentwurf: Kanton St. Gallen will Verstöße gegen allfällige Impfpflicht mit 20.000 Franken büßen

Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf können bis zum 16. Januar eingereicht werden, da er bis dahin in Vernehmlassung ist.

https://transition-news.org/gesetzesentwurf-kanton-st-gallen-will-verstosse-gegen-allfallige-impfpflicht

Laut Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes können die Kantone «Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht».

Im Rahmen der Totalrevision des Gesundheitsgesetzes sieht der Kanton St. Gallen im neuen Gesetzentwurf nun neuerdings eine Buße von 20.000 Franken vor, wenn jemand gegen eine allfällige Impfpflicht verstößt. Darauf macht der Präsident der Organisation «MASS-VOLL!», Nicolas Rimoldi, aufmerksam.


IX. Schlussbestimmungen

Art. 141 Strafbestimmungen

1 MitBusse bis Fr. 1'000..- wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
a) als Inhaberin oder der Inhaber der elterlichen Sorge nicht dafür sorgt, dass das Kind unter elterlicher Sorge an den obligatorischen Vorsorgemassnahmen nach Art. 15 Abs. 1 dieses Erlasses teilnimmt;
b) gegen das Rauchverbor auf öffentlichen Kinderspielplätzen nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e dieses Erlasses verstösst.

2 Mit Busse bis Fr. 20'000.- wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
a) sich entgegen einer Impfpflicht nach Art. 18 dieses Erlasses nicht impfen lässt;
b) gegen die Überweisungspflicht nach Art. 119 dieses Erlasses verstösst.

Quelle: Kanton St. Gallen, Entwurf Gesundheitsgesetz

Rimoldi schreibt auch, der Kanton wolle «in sein neues Gesundheitsgesetz eine Impfpflicht schreiben». So steht dort unter Art. 18: «Die Regierung kann im Rahmen von Art. 22 des eidgenössischen Epidemiengesetzes vom September 2012 Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären.»

In der Tat ist dieser Artikel im gegenwärtigen Gesetz nicht vorhanden. Allerdings wiederholt der Kanton darin lediglich sinngemäß Art. 22 des Schweizer Epidemiengesetzes. Rechtlich ändert sich in dieser Hinsicht also nichts, neu ist lediglich die Buße. Dennoch verheißt es nichts Gutes, dass der Kanton eine mögliche Impfpflicht in seinem Gesetzentwurf bekräftigt.

Der Gesetzentwurf ist bis zum 16. Januar 2026 in Vernehmlassung. Bis dahin können also Stellungnahmen eingereicht werden.

Quelle:

Kanton St. Gallen, Entwurf Gesundheitsgesetz - 4. September 2025

Nicolas Rimoldi/X - 6. Januar 2026




Verdacht kriminelle Schweizer in Meilen am 7.1.2026:
Abfallsünder entsorgen Klavier in Goldküsten-Wald
https://www.nau.ch/news/schweiz/abfallsunder-entsorgen-klavier-in-goldkusten-wald-67081855

Nico Leuthold, Nicolas Eggen, Vivian Balsiger -- Goldküste -- In Meilen ZH haben Unbekannte ein Klavier illegal im Wald entsorgt. Abfallsünden kommen oft vor – doch ein ganzes Klavier? Das ist «doch eher aussergewöhnlich».
In Meilen ZH am Pfannenstil wurde ein Klavier zerschlagen und zersägt im Wald deponiert.
Immer wieder kommt es zu illegalen Entsorgungen.
Aufgebrochene Tresore, Kühlschränke und sogar ganze Badezimmer sind darunter.
Ein Klavierspiel kann etwas Wunderbares sein. Hier hat jemand aber etwas gar fest «in die Tasten gehauen»: In der Goldküsten-Gemeinde Meilen ZH am Pfannenstiel hat ein Abfallsünder ein ganzes Klavier im Wald entsorgt.
Deshalb musste sogar die Polizei ausrücken: «Wir haben eine Meldung erhalten, dass ein Klavier im Wald entsorgt wurde. Das müssen wir selbstverständlich anschauen», sagt Martin Schmäh, Polizeichef von Meilen, im Nau.ch-Video.
Es gebe immer wieder illegale Abfallentsorgung im Wald oder ausserhalb des Siedlungsgebietes, berichtet Der Polizeichef.
«Das sind meistens Autopneus oder ein alter Fernseher, einen Kühlschrank hatten wir schon oder verschrottete Möbel.»
Aber «ein Klavier ist doch eher aussergewöhnlich», sagt der Polizeichef.

Landwirt: «Das Gröbste war ein aufgebrochener Tresor»
Von solchen illegalen Entsorgungen kann auch Adrian Haggenmacher, Landwirt und Waldbesitzer aus Meilen, ein Lied singen.
Er hat schon skurrile Dinge in seinem Waldstock gefunden, wie er Nau.ch erzählt: «Das Gröbste, das wir erlebt haben, ist ein Tresor.»
Der Tresor war laut dem Landwirt aufgebrochen, deshalb geht er davon aus, dass er wohl von einem Einbruch stammt.
«Wir haben das damals der Polizei gemeldet. Von der Gemeinde ist dann jemand gekommen, um ihn abzuholen», erzählt Haggenmacher.
Entlang des Weges gebe es natürlich immer mal wieder diverse Abfälle von Leuten, die dort entlangspazieren. Manche würden beispielsweise die Bierbüchsen nicht mehr mit nach Hause nehmen und sie einfach in den Wald werfen.
Illegal entsorgter Abfall, wie das Klavier, sorgt für viel Ärger, Arbeit und natürlich auch für strafrechtliche Konsequenzen.

«Im kantonalen Abfallgesetz geregelt»
«Die illegale Abfallentsorgung ist im kantonalen Abfallgesetz geregelt», erklärt Polizeichef Schmäh. Anschliessend werde es dem Statthalteramt rapportiert.
Falls eine Täterschaft bekannt sei, werde eine Strafverfügung ausgestellt. «Dann kommen noch die Entsorgungskosten dazu», sagt Schmäh.
Verantwortlich für die Entsorgung solcher illegalen Abfälle ist dann die Gemeinde. Auch dort sorgt die Klavier-Entsorgung für Aufsehen.
«Ein Klavier ist etwas, das wir bisher noch nie hatten. Sehr speziell», berichtet Beat Frei, Leiter Unterhalt der Gemeinde Meilen.
Er habe aber erlebt, dass auch «ganze Badezimmer im Wald entsorgt wurden. Plättchen, Badwannen, WC-Schüsseln, Brünneli ...» Das gebe es immer wieder einmal.

«Schauen, ob wir etwas herausfinden»
Wie sieht die Polizeiarbeit in diesem Fall weiter aus? Polizeichef Schmäh erklärt: «Wir halten die ganze Geschichte fotografisch fest und schauen, ob wir etwas herausfinden.»
Vielleicht gebe es Zeugen oder Spaziergänger, die etwas gesehen haben. «Wir schauen, ob wir das verschrottete Klavier zuordnen können. Das wird aber in diesem Fall wahrscheinlich sehr schwierig sein», gibt er zu.
Wie im Video gut zu erkennen ist, haben sich die Personen, die das Klavier deponiert haben, viel Mühe gegeben.
Das Klavier ist komplett zerschlagen und sogar zersägt worden. Und dazu ist es auch noch schwer zu tragen, wie die Gemeinde-Mitarbeiter feststellen müssen.



Kriminelle Alkoholiker-Fussballfans in St. Gallen (Schweiz) am 9.1.2026: zerstören ganze Eisenbahnwagen:
St. Gallen: Wegen Vandalen-Ultras: Alle FCSG-Fans werden gefilmt
https://www.20min.ch/story/st-gallen-wegen-vandalen-ultras-alle-fcsg-fans-werden-gefilmt-103482530

Fototext: So sah der Extrazug der FCSG-Ultras auf der Fahrt zum Spiel St. Gallen – Thun aus. Der Sachschaden beträgt rund 100'000 Franken, teilte die SBB mit.

Die Stadtpolizei St. Gallen kämpft gegen Eskalationen von Ultras bei FCSG-Spielen an. Bei den nächsten beiden Heimspielen werden Fans beim Einlass ins Stadion zur Identifikation videoüberwacht.


KEIN Sinn für gemeinsame Lösungen bei Baufirmen am 9.1.2026 in Wädenswil und anderswo:
Knatsch um Mega-Baustelle: Zürcher Bäcker gibt Laden frustriert auf – nach 20 Jahren!
https://www.blick.ch/wirtschaft/knatsch-um-mega-baustelle-zuercher-baecker-gibt-laden-frustriert-auf-nach-20-jahren-id21582590.html

Wegen einer grossen Baustelle vor dem Geschäft von Urs Angehrn in Wädenswil ZH bleiben die Kunden aus. Die Umsätze sind um 50 Prozent eingebrochen, jetzt schliesst der Beck für immer. Kürzlich konnte er dafür den Köllibeck in Thalwil ZH übernehmen.

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Patrik Berger
Redaktor Wirtschaft
Schon wieder schliesst eine traditionsreiche Bäckerei. Schon wieder ist eine Baustelle schuld. Diesmal trifft es den Live-Beck in Wädenswil ZH. Nach 20 Jahren ist Schluss. Inhaber Urs Angehrn schliesst den Betrieb im Einkaufszentrum «Di alt Fabrik» im Zentrum der Gemeinde am linken Zürichseeufer. Das berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Grund sind die Bauarbeiten rund um das Gessner-Areal, die dem Traditionsbetrieb massiv zusetzen. Auf dem Areal einer ehemaligen Textilfabrik entstehen fünf Neubauten mit rund 100 Wohnungen, gleichzeitig verlegt die Stadt neue Fernwärmeleitungen. Bis im August wird deshalb eine tiefe Baugrube ausgehoben. Die Folge: Die Zufahrt ist erschwert, es hat weniger Parkplätze, die Kundschaft ist verunsichert.

Das spürt Angehrn am Umsatz in seiner Bäckerei mit angegliedertem Café. «Wegen der Bautätigkeiten ist unser Weihnachtsgeschäft im November und Dezember um 50 Prozent eingebrochen», sagt er der «Zürichsee-Zeitung». Für die Bäckerei seien das existenzielle Einbussen. Und: «Die Lage wird in den kommenden Monaten noch schwieriger, deshalb haben wir uns für einen Auszug entschieden», so Angehrn. Ende Januar schliesst er sein Geschäft für immer.

Kritik am Vermieter
Der Entscheid fällt ihm schwer. «Just in dem Moment, in dem wir Geld verdienen könnten und den Betrieb amortisiert haben, müssen wir gehen», ärgert er sich. Zwar hätte es die Möglichkeit eines Provisoriums während der Bauzeit gegeben. Das lehnte er aber ab. «Das Gewerbe wurde zu wenig mit eingeplant», kritisiert Angehrn. Zudem hätte er erneut investieren und später die Kundschaft wieder neu aufbauen müssen.

Die Gessner AG, die das Areal überbaut, weist die Vorwürfe zurück. Man habe frühzeitig informiert und viele Gespräche geführt, heisst es im Bericht. Die Bäckerei sei immer fester Bestandteil der Planung gewesen. Sogar eine Absichtserklärung fürs Provisorium und den Neubau sei unterzeichnet worden. Deshalb sei man überrascht, dass trotzdem die Kündigung kam.

170'000 Franken Schaden wegen Baustelle
Angehrn bleibt trotz der Schliessung zuversichtlich. Die Arbeitsplätze und Lehrstellen sind gesichert. Er betreibt weiterhin den Feld-Beck etwas ausserhalb des Wädenswiler Stadtzentrums. Zudem hat er kürzlich die Filiale vom kultigen Köllibeck in Thalwil ZH übernommen. Nach sechs Generationen im Betrieb und 190 Jahren hat dieser im Sommer seine Pforten geschlossen. Und mit einer mobilen Bäckerei fährt er auf Märkte. «Für unseren Verkaufswagen suchen wir in Wädenswil noch einen Standort oder ein neues Ladenlokal», schreibt Angehrn auf seiner Homepage.

Immer wieder müssen landauf, landab Betriebe aufgeben, weil vor ihrem Laden gebaut wird. So hat sich 2025 sogar das Bundesgericht mit den Auswirkungen von Baustellen beschäftigen müssen. Die Betreiber vom «Zopf-Beck» in Zürich haben die Stadt wegen der Folgen einer Baustelle vor ihrer Bäckerei an der Universitätsstrasse 88 verklagt. 27'000 Kundinnen und Kunden sollen sie deswegen verloren haben. Sie wollten 170'000 Franken von der Stadt. Das Bundesgericht hat die Klage abgewiesen.



GB mit neuen Reisewarnungen am 11.1.2026: Zu viel Kriminelle auch in der Schweiz:
Neue Reisewarnung: Schweiz kommt mit Italien, Kroatien, Portugal, Deutschland auf die Liste
https://www.focus.de/reisen/neue-reisewarnung-schweiz-kommt-mit-italien-kroatien-portugal-deutschland-auf-die-liste_6b4fa0a2-6606-4485-8e4d-1f30436a24e2.html

Die Briten fühlen sich in der Schweiz nicht mehr richtig sicher. Das Außenministerium hat das Lan



Kriminelle in der Schweiz: WER ist der Uhrversteller am HB Zürich?
Zürich am Hauptbahnhof Eingang Sihlpost am 14.1.2026: WER hat denn da die Uhr verstellt? - 3 Minuten hinkt sie nach!
Direkt vor dem HB Zürich: «Zug verpasst»: SBB-Uhr geht bis zu drei Minuten nach
https://www.20min.ch/story/direkt-vor-dem-hb-zuerich-einfach-peinlich-sbb-uhr-bei-sihlpost-zeigt-falsche-zeit-an-103485602

Fototexte:
1. Die SBB-Uhr an der Zürcher Sihlpost geht seit Wochen falsch.
2. Die Uhr geht circa drei Minuten nach.
3. Ein News-Scout berichtet, er habe deswegen bereits Züge verpasst.
4. Die SBB beschreibt ihre Uhren als «beste Schweizer Qualität und ein legendäres Stück Design».

Selina Keller -- Die SBB-Uhr bei der Sihlpost geht seit einigen Wochen bis zu drei Minuten nach. Die Uhr hängt ausgerechnet unmittelbar in der Nähe des Hauptbahnhofs. Pendlerinnen und Pendler ärgern sich.

Die Uhr hängt bei der Sihlpost in Zürich, direkt über dem HB-Eingang Europaallee. Eigentlich ist sie ideal für Pendlerinnen und Pendler, die auf dem Weg zum Zug schnell einen Blick auf die Zeit werfen wollen – vorausgesetzt, sie geht richtig. Genau das tut sie seit einigen Wochen nicht mehr: Die Uhr geht drei Minuten nach.
«Einfach peinlich»

Wie ein News-Scout erzählt, sei ihm die falsche Zeit bereits seit einigen Wochen aufgefallen. «Ich laufe jeden Tag nach der Arbeit zum HB. Jedes Mal, wenn ich auf die Uhr bei der Sihlpost schaue, denke ich, ich habe noch genügend Zeit – doch das stimmt nicht», sagt er. Mehrfach habe er deshalb bereits seinen Zug verpasst oder müsse jedes Mal rennen, um den Zug zu erwischen.

«Dass eine Uhr ein oder zwei Tage nicht ganz genau läuft, kann ja passieren», sagt der News-Scout. Doch die Sihlpost-Uhr gehe seit Wochen rund drei Minuten nach. «Ich finde das einfach peinlich für die Schweiz – vor allem, weil die Uhr direkt vor dem grössten Bahnhof des Landes hängt.»

Die SBB bestätigt auf Anfrage, dass das Gebäude ihnen gehört. In einer ersten Stellungnahme sagen sie: «Wir danken für den Hinweis und kümmern uns darum.» Weitere Abklärungen laufen.
«Man kann ja auf die Handyuhr schauen»

Eine Umfrage unter Pendlerinnen und Pendlern, die gerade an der Uhr vorbeiliefen, zeigt: Vielen jungen Leuten ist die Sihlpost-Uhr bisher nicht einmal aufgefallen. So sagt Enva (19) aus Lenzburg, sie finde das «nicht so deep». Sie orientiere sich ohnehin an der Uhrzeit auf ihrem Handy: «Man kann ja einfach auf die Handyuhr schauen, wenn man sicher gehen will.»

Auch Noah (23) hat die Sihlpost-Uhr bislang nicht bemerkt. Dass sie jedoch nicht korrekt geht, findet er problematisch: «Für die Leute, die sich daran orientieren, ist das nicht okay.»

Filipo (66) zeigt sich hingegen empört. Er fordert eine rasche Korrektur der Uhrzeit: «Da sollen heute zwei, drei Mitarbeiter hochgehen und das regeln, damit sie wieder genau ist.» Wegen dieser zwei Minuten könnten sonst viele Menschen ihren Zug verpassen.

Auch Alex (32) aus Zürich meint: «Also wenn man weiss, die Uhr geht zwei Minuten nach, sollte man sie so schnell wie möglich wieder richtig stellen.» Wenn er auf die Uhr schauen müsste, würde er davon ausgehen, dass sie stimmt.





Krimineller Zürcher am 18.1.2026:
Zürich: Zahnklinik verlangt 45 Stutz für Herausgabe von Röntgenbild!
https://www.nau.ch/news/schweiz/zurcher-praxis-verlangt-45-franken-fur-herausgabe-von-rontgenbild-67080417




Verdacht krimineller Schweizer bei den SBB am 21.1.2026: Rechnungen ERFUNDEN, Steuergelder missbraucht, Privatauto damit gekauft usw.:
Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei: SBB-Mitarbeiter soll neun Millionen Franken abgezwackt haben
https://www.blick.ch/wirtschaft/betrug-urkundenfaelschung-geldwaescherei-sbb-mitarbeiter-soll-neun-millionen-franken-abgezwackt-haben-id21618496.html

Robin Wegmüller und Keystone-SDA -- Dem Mann wird unter anderem Betrug, Urkundenfälschung und Geldwäscherei vorgeworfen. Die Bundesanwaltschaft führt aktuell eine Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Mitarbeiter.

Die Bundesanwaltschaft führt aktuell eine Strafuntersuchung gegen einen SBB-Angestellten. Dieser soll durch ungetreue Amtsführung und weitere Delikte einen Schaden von rund neun Millionen Franken verursacht haben. Das geht aus einem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor.

Der Mann wurde im November 2024 festgenommen. Die SBB hatten gut zwei Monate zuvor eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Delikte fallen in den Zeitraum von 2007 bis zur Festnahme des Beschuldigten. Dies schreibt die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Beschluss vom November, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Verschiedene Vorwürfe
Die Bundesanwaltschaft wirft dem früher als Abteilungsleiter tätigen Mann auch Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor. Zusammen mit weiteren Personen und Firmen soll er für die Begleichung von Rechnungen gesorgt haben, für die nie eine Leistung erbracht wurde. Teilweise soll er die Rechnungen selbst erstellt haben, schreibt das Bundesstrafgericht.

Im konkreten Beschluss wies die Kammer eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme eines Privatfahrzeugs ab. Dieses soll mit Geldern bezahlt worden sein, die aus den deliktischen Machenschaften des früheren Abteilungsleiters stammen.




21.1.2026:
Faschismus Schweiz 2026
https://t.me/standpunktgequake/223592

Impfen ⟶ Obligatorisch.
Freiheit ⟶ Rechtsextrem.
Bargeld ⟶ Verbot.
Meinung ⟶ Zensur.
Rechtsstaat ⟶ Ausgesetzt.




Der kriminelle Geldgott im Kanton Zug am 23.1.2026: Restaurant muss schliessen wegen Mieterhöhung:
Mega-Miete bricht Zuger Gault-Millau-Beizern das Genick: Aus nach nur zwei Jahren
https://www.blick.ch/wirtschaft/aus-nach-nur-zwei-jahren-mega-miete-bricht-zuger-gault-millau-beizern-das-genick-id21626243.html


Der kriminelle Geldgott in den Skigebieten der Schweiz am 23.1.2026: Wenn die Sonne scheint, kostet das Ticket mehr:
Leser zu Skiticket-Aufschlägen: «Dynamischer Preis heisst einzig Nachteile für den Kunden»
https://www.blick.ch/community/leser-zu-skiticket-aufschlaegen-dynamischer-preis-heisst-einzig-nachteile-fuer-den-kunden-id21626101.html

Werden wir von den Skigebieten abgezockt? Der Konsumentenschutz vermutet schon lange, dass hinter den dynamischen Ticketpreisen eine Strategie der zur Einnahmensteigerung steckt. Auch viele Leserinnen und Leser sprechen sich dagegen aus.

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Alessandro KälinRedaktor Community

Wer dieses Jahr auf die Skier will, sollte gut auf die Ticketpreise achten. Mittlerweile sind die in vielen Schweizer Skigebiete dynamisch. Preise für eine Tageskarte können massiv variieren und sind teils vom Buchungszeitpunkt, der Nachfrage, dem Wochentag oder auch der Saisonzeit abhängig.

Dem Konsumentenschutz geht das gegen den Strich. Laut Konsumentenschützerin Sara Stalder (59) habe man schon oft vermutet, dass die Gebiete dynamischen Preise für versteckte Preiserhöhungen nutzen. Wir haben nachgefragt, wie unsere Leser dazu stehen.
So steht die Leserschaft zur fehlenden Transparenz

In einer nicht repräsentativen Umfrage mit über 1'700 Teilnehmern stimmt die Mehrheit dem Konsumentenschutz zu. 84 Prozent der Teilnehmer sehen dynamische Preise als Abzocke. Sie fühlen sich unfair behandelt.

Während 9 Prozent die schwankenden Preise mit der richtigen Kommunikation akzeptabel finden, sehen darin nur knapp 7 Prozent ein gutes System.
«Dynamischer Preis heisst einzig Nachteile für den Kunden»

Auch in den Kommentaren werden die Skigebiete ordentlich für ihre fehlende Transparenz kritisiert. «Natürlich haben dynamische Preise nur ein einziges Ziel: Mehreinnahmen!», schreibt Andy Meier. Michael Görlitz schliesst sich an: «Dynamischer Preis heisst einzig Nachteile für den Kunden.»

Karin Sutter kommentiert: «Diese dynamischen Preise bringen der Gesellschaft rein gar nichts. Die Einzigen, die davon profitieren, sind Unternehmen, deren Eigentümer, und die Banken.» Linus Sennrich vergleicht: «Mit dynamischen Preisen ist es wie im Kasino. Die Bank gewinnt immer!»

Nicht wenige haben die Ski wegen solcher klammheimlicher Preiserhöhungen bereits an den Nagel gehängt. Markus Semmler ist einer davon: «Ich habe dem Skifahren abgeschworen. Die Gier der Liftbetreiber ist unendlich. So wie ich denken viele.» Auch Markus Hunziker kritisiert: «Die Preise in den Skigebieten finde ich eine Frechheit. Mir ist das schon lange zu blöd.»
«Die Nachfrage bestimmt den Preis»

Trotzdem gibt es noch Leserinnen und Leser, die sich von solchen Preisstrategien nicht irritieren lassen. So schreibt Thierry Steiner: «Solange genug Kunden diese Preise bezahlen und es freiwillig ist, ist ja alles in Ordnung.» Christoph Buettiker fügt hinzu: «Das sind Privatunternehmen und sie können ihre Preise so gestalten, wie sie wollen.» Ueli Baltensperger kommentiert kurz und knapp: «Die Nachfrage bestimmt den Preis.»

«Ich bin begeisterter Skifahrer und spreche ab und zu mit Mitarbeitern», berichtet Kurt Frei von sich selbst. Er führt aus: «Alle, die von Abzocke sprechen, sollen doch mal die Zuständigen fragen, wie viel Aufwand jeden Tag gemacht wird, dass wir so tolle Pisten haben.» Den Leuten sei es heutzutage zu wichtig, spontan und unverbindlich unterwegs zu sein. «Spontanität hat halt seinen Preis», so Frei.





Kriminelle Schweizer im Kanton Aargau am 24.1.2026: müssen lernen: Ausländer, die am Wirtschaftsleben teilnehmen, sind mit den Verhältnissen vertraut und kann man einbürgern:
Einbürgerung: Kosovare gewinnt vor Gericht – folgt nun der Ansturm?
https://www.nau.ch/news/schweiz/einburgerung-kosovare-gewinnt-vor-gericht-folgt-nun-der-ansturm-67084520

Simon Ulrich -- Brugg -- Eine Juristin sieht im Aargauer Entscheid keine Revolution, aber ein klares Signal. Das kantonale Regelwerk dürfte nun angepasst werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze
Ein Kosovare wurde trotz bestandener Tests von seiner Gemeinde nicht eingebürgert.
Das Aargauer Verwaltungsgericht rügte das Verfahren als willkürlich und unzulässig.
Das Urteil sei kein Präzedenzfall, habe aber eine gewisse Signalwirkung, so eine Juristin.
Der Kanton prüft nun eine Anpassung seines Einbürgerungshandbuchs.
Ein Kosovare aus dem Kanton Aargau hat einen besonders beschwerlichen Weg hinter sich, um den Schweizer Pass zu erhalten.

Der Mann wurde in der Schweiz geboren und lebt seit 1997 in derselben Gemeinde. Nachdem er den kantonalen Einbürgerungstest bestanden hatte, scheiterte er allerdings an seiner Gemeinde.

Diese befand, er sei mit den hiesigen Lebensverhältnissen nicht genügend vertraut und verweigerte ihm das Bürgerrecht. Der Regierungsrat stützte diesen Entscheid.

Verwaltungsgericht rügt willkürliches Verfahren
Doch: Der Einbürgerungswillige zog den Fall vor das Aargauer Verwaltungsgericht – und erhielt Recht. Die Richter rügten das Verfahren als willkürlich und beanstandeten unzulässige Fragen im Einbürgerungsgespräch, formale Mängel bei Protokollierung und Bewertung.

Das Gericht stellte ausserdem klar: Bei hier aufgewachsenen Personen, die am Wirtschaftsleben teilnehmen, sei grundsätzlich davon auszugehen, dass sie mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut sind.

Der Entscheid zwingt die Gemeinde nun, dem Mann das Gemeindebürgerrecht zuzusichern. Zugleich wirft er die Frage auf, ob und wie stark sich die Einbürgerungspraxis im Aargau und darüber hinaus verändern wird.

Präzedenzfall nein, Signalwirkung ja
Die Juristin und Bürgerrechtsspezialistin Barbara von Rütte bremst diesbezüglich allzu hohe Erwartungen. «Im Prinzip handelt es sich um eine Einzelfallkorrektur eines kantonalen Entscheids», sagt sie gegenüber Nau.ch.

Von einem Präzedenzfall könne man folglich nicht sprechen. Auch deshalb nicht, weil das Urteil «für die Gerichte in anderen Kantonen und auf Bundesebene nicht direkt bindend» sei.

Eine Signalwirkung sieht von Rütte hingegen in der Argumentation des Gerichts, wonach bei in der Schweiz aufgewachsenen Menschen die Vertrautheit mit den hiesigen Lebensverhältnissen und der Kontakt zur einheimischen Bevölkerung vermutet werden könne.

Diese Idee sei zwar nicht grundlegend neu, räumt von Rütte ein. Aber: «So deutlich hat das bisher noch kein Gericht formuliert.»

Behörden stehen unter Druck
Könnte das Urteil dazu führen, dass künftig mehr abgewiesene Gesuchsteller den Rechtsweg beschreiten? «Nein, damit rechne ich grundsätzlich nicht», sagt die Staatsrechtlerin.

Die Hürden, einen Einbürgerungsentscheid anzufechten, seien hoch: Man lege sich schliesslich mit jener Behörde an, die einen später noch einbürgern soll. Hinzu komme das Kostenrisiko.


Von Rütte rechnet jedoch damit, dass Beschwerdeführer künftig ähnliche Argumente vorbringen und sich dabei auf den Aargauer Entscheid berufen. Ob dies Erfolg haben werde, lasse sich nur schwer abschätzen. «Es kommt auf den jeweiligen Kanton und den konkreten Fall an», so von Rütte.

Vor Bundesgericht könne eine ähnliche Argumentation aber durchaus Erfolg haben, weil sie mit der bisherigen Rechtsprechung im Einklang stehe.

Klar ist für von Rütte vor allem eines: Die Behörden stehen nun selbst stärker unter Druck. Die Anforderungen gelten nicht nur für Gesuchsteller, sondern auch für die Gemeinden. Diese dürften nicht «beliebig eine Einbürgerung verweigern, wenn die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind».

Ganz konkrete Folgen erwartet sie im Aargau beim Regelwerk selbst: «Das Gericht hält fest, dass die im Einbürgerungshandbuch des Kantons aufgelisteten Fragen unzulässig sind. Hier erwarte ich, dass der Kanton sein Handbuch entsprechend korrigiert und auch darüber hinaus an das neue Urteil anpasst.»

«Anpassung des Handbuchs nicht ausgeschlossen»
Und was sagt der Kanton Aargau zur juristischen Ohrfeige? Das Urteil des Verwaltungsgerichts habe man zur Kenntnis genommen, schreibt das Departement Volkswirtschaft und Inneres auf Anfrage von Nau.ch.

«Der Regierungsrat ist in seinem ursprünglichen Entscheid – insbesondere auch aufgrund der gesetzlich eingeschränkten Überprüfungsbefugnis – zu einem anderen Entscheid gekommen», hält Sprecherin Sandra Olar fest.

Nun wolle man das Urteil sorgfältig analysieren und anschliessend die nächsten Schritte festlegen. «Auch eine Anpassung des Handbuchs ist nicht ausgeschlossen», so die Sprecherin.

Zu klären seien vor allem die Folgen für die Einbürgerungsgespräche in den Gemeinden. Dabei gelte es auch abzuwarten, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig sei.



Verdacht krimineller Schweizer in Gossau (SG) am 24.1.2026: Bankangestellter klaut 16.000 Franken, um Kokain zu bezahlen:
Acrevis-Jungbanker (21) erleichtert Gossauer Weihnachtslauf um 16'000 Franken: Mit Geld aus der Vereinskasse finanzierte er seinen Kokainkonsum
https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/st-gallen/acrevis-jungbanker-21-erleichtert-gossauer-weihnachtslauf-um-16000-franken-mit-geld-aus-der-vereinskasse-finanzierte-er-seinen-kokainkonsum-id21626362.html

Sandro Zulian -- Reporter News -- Er war zwei Jahre lang Kassier für den Weihnachtslauf in Gossau SG. Doch statt das Konto zu führen, bediente sich Jungbanker Mirco N.* (21) ungeniert daran. Über 16'000 Franken stahl er gemäss Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft.

Der Griff in die Kasse war zu verlockend: Jungbanker Mirco N.* (21) war seit 2023 Kassier des Weihnachtslaufs in Gossau SG. Sein Arbeitgeber, die Regionalbank Acrevis, ist Hauptsponsor des Sportanlasses und stellt traditionsgemäss den Kassier. Doch was weder die Acrevis noch die Verantwortlichen des Gossauer Volkslaufs wussten: Mirco N. wurde im Frühjahr 2025 straffällig – und begann, sich aus der Kasse zu bedienen!

31 Mal bediente er sich am Konto des Weihnachtslaufs
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen schreibt im mittlerweile rechtskräftigen Entscheid: «Der Beschuldigte tätigte in seiner Funktion als Kassier des Vereins Gossauer Weihnachtslauf im Zeitraum vom 06.01.2025 bis zum 20.02.2025 unrechtmässig folgende Barabhebungen und Überweisungen vom ihm anvertrauten Vereinskonto.»

Dann folgt eine Liste von Banküberweisungen und Bargeldbezügen – meist auf das Privatkonto des jungen Bankers. Insgesamt geht es um über 16'531 Franken, die der Kassier abgezweigt haben soll. Und nicht nur das: Auch die Einnahmen eines Panflötenkonzerts in Gossau von 440 Franken verschwanden in seiner Tasche.

31 Mal vergriff er sich am ihm anvertrauten Vereinskonto. Er brauchte das Geld gemäss Staatsanwaltschaft «um sich seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren und Schulden zu tilgen». Der junge Mann ging dabei nicht sonderlich vorsichtig vor. Er überwies das Geld auf sein Privatkonto, teilweise sandte er Tranchen von bis zu 2000 Franken direkt an eine Gläubigerin.

Warum tut ein junger Mann so etwas? Im Strafbefehl findet sich eine mögliche Erklärung: Dem jungen Mann wird über das Bedienen am Vereinskonto hinaus noch Kokainkonsum, Schnapsdiebstahl und Verstoss gegen ein Hausverbot angelastet.

Hohe Busse für Lehrabgänger
Die Liste der Verfehlungen von Mirco N. ist lang: Mehrfache qualifizierte Veruntreuung, einfacher Diebstahl, mehrfache geringfügige Vermögensdelikte, mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.

Für Mirco N. hat das nun Folgen: Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 8000 Franken, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Mann, der seine Lehre erst vor ein paar Jahren abschloss, muss trotzdem viel Geld in die Hand nehmen.

Die Staatsanwaltschaft brummt ihm eine Busse in der Höhe von 1940 Franken auf. Die Schlussrechnung, die er direkt zu bezahlen hat, inklusive Auslagen für Staatsanwaltschaft und Polizei, beläuft sich auf 3040 Franken. Nicht wenig für einen 21-Jährigen.

«Wir bedauern den Vorfall» – Das sagen Verein und Acrevis
Gegenüber Blick wollte sich Mirco N. nicht zum Strafbefehl äussern. Beim Vorstand des Weihnachtslaufs in Gossau gibt man sich ebenso wortkarg. Der Vereinspräsident schreibt auf Anfrage von Blick: «Der Sachverhalt wurde aufgearbeitet, der entstandene Schaden vollständig beglichen, und der Verein ist schadlos gestellt. Weitere Auskünfte kann ich dazu nicht erteilen.»

Auch die Ostschweizer Acrevis-Bank gibt sich eher schmallippig. Auf Anfrage von Blick heisst es von Stefan Hauser, Leiter Content Marketing und Mitglied des Führungskaders: «Der genannte Mitarbeitende arbeitet nicht mehr bei Acrevis. Wir bedauern den Vorfall. Zum vorliegenden Sachverhalt können wir uns aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht weiter äussern.»






Klarer Verdacht kriminelle Antifa in Basel (Schweiz) am 24.1.2026:
AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT: Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel

von Michael Palomino NIE IMPFEN - 24.1.2026

Klarer Verdacht kriminelle Antifa in Basel
                    (Schweiz) am 24.1.2026: AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT:
                    Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel
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                    (Schweiz) am 24.1.2026: AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT:
                    Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel
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                    (Schweiz) am 24.1.2026: AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT:
                    Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel
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Klarer Verdacht kriminelle Antifa in Basel (Schweiz) am 24.1.2026: AUFGEBROCHEN+AUSGERAUBT: Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel  1,2,3 [5,6,7]

Heute morgen 24.1.2026 um ca. 10 Uhr:
Der Kiosk am Bundesplatz im Schützenmattpark in Basel war aufgebrochen+ausgeraubt - und: Die Läden lagen am Boden extra und provokativ. Das macht so KEIN normaler Räuber.
Ist ja wohl klar, wer das war: Schlägertypen von der Muttenzer Kurve, auch Antifa genannt, die von der Stawa Basel GESCHÜTZT werden+als Manöver missbraucht werden.

Es gibt dort nicht nur Alkis beim kr. FCB im Stadion, sondern auch Alkis mit Kampfsportausbildung, die KEINE Grenzen kennen. Meist IV-Menschen mit 1em Schaden. Und von DENEN wird Basel laufend terrorisiert und
— die Polizei macht nichts ausser notieren,
— die UPK therapiert nicht, weil die Alkis schon 20 oder älter sind etc.
— und dem kriminellen FCB - also der steinreichen Freimaurer-Führung des FCB - denen ist eh alles egal.

Irgendwann ist es dann aber nicht mehr egal... wenn dem FCBasel endlich das Publikum wegbleibt - BOYKOTTIEREN DIESEN KRIMINELLEN CLUB!

Es gibt noch genügend andere Sportarten!

Michael Palomino NIE IMPFEN
💪🔔☃




Kriminelle Schweizer am 26.1.2026: Bei Coop kostet 1 Gipfeli 150 Franken+2 Jahre Hausverbot - absolut UNverhältnismässig:
Schweizerin kassiert zwei Jahre Hausverbot bei Coop!
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizerin-kassiert-zwei-jahre-hausverbot-bei-coop-67087695

Etienne Sticher -- Zürich -- Eine Schweizerin vergass beim 175-Franken-Einkauf, ein Gipfeli einzutippen. Deswegen musste sie 150 Franken bezahlen und erhielt zwei Jahre Hausverbot bei Coop.




Erstfeld (Schweiz) am 28.1.2026: Fussballclub ESC Erstfeld hat einen Dieb als Kassierñ, der gerne Porno und Onlyfans schaut:
Kassier verprasst 173’000 Stutz aus Fussballclub-Kässeli!
https://www.nau.ch/sport/fussball/kassier-verprasst-173000-stutz-aus-fussballclub-kasseli-67088361

Yannick Zimmermann -- Uri -- Der Kassier des ESC Erstfeld hat 173’000 Franken aus dem Club-Kässeli für persönliche Zwecke abgezweigt.

Dem ESC Erstfeld sind über 173’000 Franken aus dem Club-Kässeli abhanden gekommen.
Der Kassier hat das Geld unrechtmässig für persönliche Zwecke abgezweigt.
Mittlerweile hat er eine Rückzahlungsvereinbarung unterzeichnet.
Ein unerwarteter finanzieller Schlag traf den ESC Erstfeld am 19. November 2025. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Clubs hervor.

Der Vorstand entdeckte ungewöhnliche Transaktionen auf den Vereinskonten, die nicht mit dem normalen Betrieb des Vereins in Verbindung gebracht werden konnten. Sofort wurden Massnahmen ergriffen, um das Vermögen des ESC Erstfeld vor weiterem Schaden zu schützen.

Mit Hilfe von Experten wurde der Sachverhalt untersucht und aufgearbeitet. Die Untersuchung ergab nun schockierende Ergebnisse: Der Kassier hatte zwischen Januar 2024 und November 2025 unrechtmässig 173'296 Franken vom Verein für persönliche Zwecke abgezweigt.

«Er hat das Geld für Onlyfans und Pornoseiten hinterzogen», sagt ein Informant gegenüber dem «Blick». Ob dies stimmt, ist unklar.

Klar ist: Nachdem der Kassier von seinen Aufgaben entbunden wurde, zeigte er sich kooperativ.

Er gab sein Fehlverhalten gegenüber dem Verein zu und unterzeichnete eine Rückzahlungsvereinbarung. Darin verpflichtete er sich, den zweckentfremdeten Betrag vollständig zurückzuzahlen und so den Verein langfristig schadlos zu halten.

Die Rückzahlungsvereinbarung wurde an einer ausserordentlichen Generalversammlung diese Woche angenommen.

Bisher keine Anzeige
Trotz des hohen Betrags, der zweckentfremdet wurde, sind die laufenden Ausgaben des Vereins durch das verbleibende Vermögen gedeckt. «Der Vereinsbetrieb ist weiterhin gewährleistet und nicht gefährdet», stellt der Fussballclub in der Medienmitteilung klar.

Zu einer Anzeige des Kassiers ist es bisher nicht gekommen. Laut «Blick» ist bei der Kantonspolizei Uri und bei der Staatsanwaltschaft Uri keine Strafanzeige eingegangen.




KRIMINELLE Schweizer:
"Dritte Welt" in Aarau (Schweiz) am 29.1.2026: Seniorenzentrum Auf Walthersburg ist Bankrott - die Kantine ist zu -- wie kann das passieren?
Kein Essen mehr für Bewohner – Kantine ist dicht!
https://www.blick.ch/schweiz/puff-im-aarauer-seniorenheim-kein-essen-mehr-fuer-bewohner-kantine-ist-dicht-id21641429.html

Fototexte:
Die Betriebsgenossenschaft, die das Seniorenzentrum Auf Walthersberg betrieben hat, ist konkurs. -- Das hat auch Auswirkungen auf die Bewohnenden und ihre Angehörigen. -- So erzählt Verena Bütschli, dass sie die Verpflegung ihrer Mutter nun selber organisieren muss. -- Ihre Mutter ist 89 Jahre alt und auf einen Rollstuhl angewiesen. -- Die Kommunikation der Stadt und der Genossenschaft empfindet sie als «unzumutbar»

Der Artikel:

Angela Rosser -- Journalistin News -- Mit dem Konkurs des Seniorenzentrums Auf Walthersburg kommen für die Bewohnenden und die Angehörigen grosse Probleme auf. Nicht mehr unterhalten wird nämlich auch die Kantine. Um Verpflegung müssen sich nun die Angehörigen und ein externer Pflegedienst kümmern.

Wenn Seniorinnen und Senioren nicht mehr in ihren eigenen Wohnungen und Häusern leben können und sie andere Betreuung benötigen, ziehen viele von ihnen in Seniorenzentren um. So auch Verena Bütschli-Guggisberg (89), die Mutter von Verena Bütschli (53). Sie lebt seit letztem Sommer im Seniorenzentrum Auf Walthersburg in Aarau.

Geführt wird das Zentrum von einer Betriebsgenossenschaft. Oder besser gesagt, wurde. Die Genossenschaft hat den Betrieb eingestellt. Gemäss Bütschli per sofort. Dies hat zur Folge, dass auch die Kantine nicht mehr betrieben wird.

Damit die Bewohnerinnen und Bewohner trotzdem Frühstück, Mittag- und Abendessen erhalten und auch sonst verpflegt werden, muss nun ein externer Pflegedienst anrücken. Dass die Genossenschaft Probleme hatte, habe sie anfänglich nicht gewusst, sagt Bütschli gegenüber Blick.

Geschlossene Cafeteria und spontane Infoveranstaltung
Im Januar sei zwar von dem Geschäftsführer informiert worden, dass die Bilanz deponiert wurde und man warten müsse. Weiter sei dann aber nichts mehr geschehen. Am Montag war Bütschli noch bei ihrer Mutter zu Besuch. Ihr fiel ein Schild bei der Cafeteria auf, dass diese geschlossen sei.

Bei ihrem Mami fand sie dann den Brief mit der Ankündigung zur Infoveranstaltung am nächsten Morgen. «Wäre ich am Montag nicht bei ihr gewesen, hätte ich davon gar nichts erfahren», sagt die 53-Jährige zu Blick.

«Das rechne ich denen hoch an»
Sie sagt auch, dass die Sache wohl recht komplex sei, da der Wohnraum von der Stadt gestellt werde. Der Rest aber nicht. «Die Stadt hat uns mitgeteilt, dass die Wohnungen weiter verfügbar bleiben.»

Der Vertrag beinhalte aber Wohnung und Verpflegung. Das letzte Zmittag von den Angestellten habe ihre Mutter am Dienstag erhalten. Zwei Serviceangestellte und eine Köchin blieben freiwillig noch, um ein letztes Mal für die Seniorinnen und Senioren zu kochen. Dann war Schluss. «Zum Glück springt die Spitex24 spontan ein. Das rechne ich denen hoch an», betont Bütschli.

Unzumutbare Kommunikation
Um die Verpflegung müssen sich jetzt alle separat kümmern. Auch dass die Cafeteria geschlossen und nicht mehr zugänglich ist, kritisiert Bütschli. «Nur schon dazusitzen und den Austausch mit anderen Bewohnenden zu haben, ist doch wichtig.» Dort hätten diese zum Beispiel auch die Chance, eine Pizza zu bestellen und wenigstens gemeinsam zu essen, sagt sie.

Nicht nur die Cafeteria, sondern auch ein Raum, den die Spitex vorher nutzen durfte, wurde geschlossen. «Da fand das wöchentliche Altersturnen statt. Da hatte meine Mami immer grosse Freude dran. Auch das fällt weg», sagt die Tochter sichtlich enttäuscht.

Wie es nun weitergehen soll und kann, weiss sie noch nicht. Damit sich die Angehörigen der Bewohnenden austauschen könnten, müsste man auch erst mal deren Kontakte haben. «Die Kommunikation ist meines Erachtens unzumutbar und wir fühlen uns einfach im Stich gelassen», sagt Bütschli deutlich.

Stadt äussert sich zur Situation
Die zuständige Stadträtin Petra Ohnsorg sagt auf Anfrage von Blick: «Die Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner wird derzeit durch einen privaten Anbieter sichergestellt. Der Stadt ist es ein Anliegen, dass sämtliche Bewohnenden des Seniorenzentrums auch künftig in ihren Wohnungen bleiben können, und arbeitet deshalb im Rahmen einer Taskforce intensiv an einer entsprechenden Lösung.» Weitere Informationen sollen zu gegebener Zeit kommuniziert werden.


Verdacht kriminelle Schweizer:
BLACKOUT SCHWEIZ seit 1.1.2026 wird kein Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt - wegen einem komischen "Update"!!!!!
Kein Geld wegen IT-Chaos bei Arbeitslosenkassen – Betroffene verzweifelt «Wie soll ich all die anstehenden Rechnungen bezahlen?»
https://www.blick.ch/schweiz/kein-geld-wegen-it-chaos-bei-arbeitslosenkassen-betroffene-verzweifelt-wie-soll-ich-all-die-anstehenden-rechnungen-bezahlen-id21644500.html

Es könnte ABSICHT sein: Mit Blackout die Armen foltern, die sich eh keinen Anwalt leisten können!!!!!

Fototexte:
Muriel M.* (41) tut es leid, dass sie das monatliche Ritual mit Tochter Giulia (3, rechts) wegen des fehlenden Geldes verschieben musste. -- Die arbeitslose Mutter am Donnerstag im Gespräch mit Blick. -- Normalerweise hat Muriel M. zu diesem Zeitpunkt die Arbeitslosenentschädigung erhalten – doch ihr Bankkonto ist im Minus. -- Fabian Maienfisch vom SECO sagt zu Blick, dass bereits neun von zehn Fehlern behoben werden konnten. -- Schwierige finanzielle Zeiten für Muriel M. und ihren Mann (links), der Töchterchen Giulia auf dem Armen trägt. Sie hoffen, dass das Arbeitslosengeld bald überwiesen wird.

Der Artikel:

Ralph Donghi -- Reporter News -- Arbeitslose in der Schweiz kämpfen seit Jahresbeginn mit massiven Problemen bei der Auszahlung ihres Taggelds. Ein neues IT-System der Arbeitslosenkassen führt zu Verzögerungen. Manche Betroffene stehen vor finanziellen Engpässen – so etwa Muriel M. (41).

Für Arbeitslose in der Schweiz ist es bereits herausfordernd, finanziell über die Runden zu kommen. Doch jetzt hat sich ihre schwierige Situation zugespitzt. Denn: Die Arbeitslosenkassen haben seit Anfang Jahr ein neues IT-System, das zu massiven technischen Problemen – etwa bei Auszahlungen – geführt hat. Das Resultat: Arbeitslose haben ihr Geld teils immer noch nicht erhalten.

Eine von ihnen: Muriel M.* (41). Die gelernte Versicherungsfachfrau wohnt mit ihrem Ehemann (43) und dem gemeinsamen Töchterchen Giulia (3) im Kanton Basel-Landschaft. Sie ist arbeitslos und braucht das Taggeld der Kasse dringend. «Es ist eine Katastrophe. Die Situation ist sehr prekär», sagt sie im Gespräch mit Blick. «Mein Bankkonto ist bereits im Minus. Wie soll ich all die anstehenden Rechnungen bezahlen?»

Konto im Minus
Muriel M. zeigt Blick am Donnerstag um 10.30 Uhr ihren Kontostand: 1498.51 Franken im Minus. Bezahlen müsste sie die Wohnungsmiete von 1770 Franken, die Krankenkasse für ihre kleine Familie von über 1000 Franken, weitere Rechnungen und einen Teil der Steuern. «Aber wie?», fragt sie. «Dafür haben wir das Geld nicht.»

Sie berichtet, dass sie im Schnitt 4500 Franken Arbeitslosengeld pro Monat erhält und ihr Mann im Gastrobereich für einen 70-Prozent-Job etwa 2700 Franken verdient. Zusammen kommt das Paar auf etwas über 7000 Franken. «Wir leben gut und kommen durch. Aber sparen können wir nur für die Steuern», sagt Muriel M. Gerade deshalb sei sie auf die Auszahlung angewiesen – «wie viele andere auch!»

Was die Mutter am meisten ärgert: «Ich habe alle meine Angaben eingereicht, wie immer.» Normalerweise gehe es dann schnell, bis das Arbeitslosengeld auf dem Konto sei. Doch es tue sich nichts. Dabei müsse sie auch die Bezahlfristen einhalten. «Ich habe auch schon mehrmals beim Amt angerufen. Doch ich wurde jedes Mal vertröstet», berichtet Muriel M. «Es kann mir kein Mensch sagen, wann das Taggeld ausbezahlt wird.» Unglaublich sei auch: «Man hat mir gesagt: Wenn das System nicht läuft, dann läuft es nicht.»

Ihr grösster Wunsch: «Dass die Ausgleichskassen vorwärtsmachen! Es kann nicht sein, dass wir in der Schweiz ein solches Problem haben und Arbeitslose, die sonst schon in einer schwierigen Situation sind, bestraft werden.» Wenn man sich an die Pflichten halte, müsse auch das Arbeitslosengeld hereinkommen. Oder: «Man hätte diese Menschen zumindest vorwarnen müssen – und zwar früh genug! Dann hätte man allenfalls eine Lösung finden können», findet Muriel M.

SECO «Tag und Nacht» an der Behebung dran
Fabian Maienfisch vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) sagt zu Blick: «Seit der Einführung des neuen, schweizweiten Programms am 6. Januar 2025 traten zehn grosse Fehler auf – neun davon konnten bereits behoben werden.» Die SECO-Fachpersonen seien Tag und Nacht an der Behebung der noch bestehenden Störungen dran.

Wie viele Personen von einer verspäteten Auszahlung betroffen sind, könne aktuell nicht abgeschätzt werden. «Die Auszahlungen laufen weiter, und offene Fälle werden schrittweise abgearbeitet», sagt Maienfisch.

Das SECO sei sich «sehr bewusst», dass Verzögerungen bei den Auszahlungen bei Einzelnen zu finanziellen Engpässen führen können. Die Arbeitslosenentschädigung sei jedoch «gesetzlich garantiert» und könne «bis drei Monate nach dem Ende einer Kontrollperiode geltend gemacht» werden.

Muriel M. sucht dringend einen Job
Doch das nützt Muriel M. nichts. Für sie bleibt die Situation «sehr bedrückend». Sie wäre froh, wenn sie einen Job im kaufmännischen Bereich finden könnte. Doch sie weiss: «Im Moment ist dort der Arbeitsmarkt sehr ausgelastet.»

Sie habe ihren letzten Job im September 2024 aus wirtschaftlichen Gründen verloren und bis Ende Oktober 2025 temporär gestempelt und gearbeitet – seit Anfang November sei sie voll arbeitslos. «Ich würde auch einen längeren Arbeitsweg in Kauf nehmen. Und ich kann vier Sprachen», sagt Muriel M. fast verzweifelt. Sie würde sogar ihre Tochter, die wegen der Job-Suche eh schon zu einer Tagesmutter gehe, vermehrt dorthin schicken – «auch, wenn da wieder mehr Kosten auf uns zukommen würden».

Die 41-Jährige möchte vor allem eines: «Nicht mehr abhängig von diesem Arbeitslosensystem sein. Von einer Kasse, die nicht funktioniert.» Die Situation sei für sie und ihren Mann belastend, doch das Paar versucht, Tochter Giulia zu schützen. «Wir schotten sie von der Problematik ab und schauen, dass sie alles hat, was sie braucht.»

Trotzdem merke die Familie das Fehlen des Geldes schon bei kleineren Dingen – so etwa bei ihrem monatlichen Ritual: «Immer, wenn ich das Arbeitslosengeld bekomme, gehen wir zusammen in den McDonald's.» Doch diesmal habe sie Tochter Giulia vertrösten müssen, so Muriel M. «Bei uns zählt im Moment jeder Franken.»

* Name bekannt

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Kriminelle Zwangsimpfungs-Gesetze in der Schweiz am 29.1.2026: Terror-Geldbussen ohne Verhältnismässigkeit:
Impfobligatorien auf dem Prüfstand - Alarmierende Resultate juristischer Analyse

https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/)Medienmitteilung (https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Medienmitteilung-28.01.26_indd-.pdf

zu unserer juristischen Analyse der kantonalen Impfobligatorien
https://abfschweiz.ch/wp-content/uploads/Impfobligatorien-Schweiz-29.01.26.pdf

gestützt auf EpG 22 und Strafbestimmungen dazu
 
Die Ergebnisse sind alarmierend: In mehreren Kantonen drohen nicht nur
▪️hohe Bussen und Strafandrohungen,
▪️sondern wie im Kanton Zug sogar die Möglichkeit einer Einweisung in eine geeignete Anstalt.
▪️In einzelnen Kantonen können Impfobligatorien für ganze Bevölkerungen oder gesamte Kantonsgebiete angeordnet werden.
▪️Im Wallis sind Bussen bis 100'000 Franken oder Haft vorgesehen.

⚠️Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden damit massiv verletzt.
 
⚠️Vor diesem Hintergrund fordert ABF Schweiz entschieden:
-Es darf keinen auch indirekten Zwang für Impfungen geben, insbesondere nicht für experimentelle Injektionen wie bei der modRNA-Gentherapie, die nicht mit einer traditionellen und bewährten Impfung zu vergleichen ist und erhebliche Gesundheitsrisiken birgt;
 
-Die Impfobligatorien sind zu überprüfen;
 
-Das Legalitätsprinzip und das Bestimmtheitsgebot sind zu achten;
 
-Das verfassungsmässige Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 10 Bundesverfassung) darf nicht ausser Kraft gesetzt werden.
 
🔺Unterstützen Sie unsere Online-Petition und setzen Sie sich für eine evidenzbasierte Aufarbeitung ein, bevor die Massnahmen im (https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/) Epidemiengesetz zementiert werden!🔺 (https://abfschweiz.ch/nein-zum-epg/)






Kriminelle Schweizer beim Self Checkout am 30.1.2026: Wegen 1 Gipfeli Strafe zahlen und Hausverbot - so geht es einfach nicht:
Coop und Co. in Kritik: «Bei kleinsten Fehlern» gibts Strafverfahren
https://www.nau.ch/news/schweiz/coop-und-co-in-kritik-bei-kleinsten-fehlern-gibts-strafverfahren-67087792

Elena Hatebur -- Luzern, -- Ein kleiner Fehler beim Self-Checkout – und schon drohe ein Strafverfahren: Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen der Detailhändler scharf.

Weil sie ein Gipfeli beim Scanning vergass, erteilt Coop einer Kundin 2 Jahre Hausverbot.
Der Konsumentenschutz kritisiert das Vorgehen scharf.
Bereits bei kleinen Fehlern werde teilweise sogar ein Strafverfahren eingeleitet.
Bei Schweizer Detailhändlern gelten strenge Regeln an den Self-Checkout-Kassen. Das zeigt ein kürzlich bekannt gewordener Fall der Luzerner Comedienne Julia Steiner. Bei einem 175-Franken-Einkauf bei Coop vergass sie, ein Gipfeli einzuscannen.

Der Fehler kommt die junge Frau teuer zu stehen: Coop brummt ihr prompt ein zweijähriges Hausverbot sowie eine Busse von 150 Franken auf. Doch Steiner ist kein Einzelfall.

So musste im Frühsommer 2025 auch eine Kundin bei Aldi tief in die Tasche greifen. Sie hatte beim Einkauf das Gebäck nicht eingescannt.

Am Ende beliefen sich Umtriebsentschädigung, Busse und Strafbefehlsgebühr auf insgesamt 600 Franken.

Einschätzung von Coop «kaum nachvollziehbar»
Der Konsumentenschutz kritisiert die Praxis deutlich.

Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Konsumentenschützer Jan Liechti, dass Hausverbote zwar erlaubt seien. «In der Praxis erleben wir aber, dass teils sehr schnell zu diesem Mittel gegriffen wird», so Liechti.

Besonders brisant: «Es werden teilweise bei kleinsten Fehlern, etwa einer vergessenen Dose, Strafverfahren eingeleitet.» Teilweise werde die Kundschaft zudem nahezu bei jedem Einkauf kontrolliert.

Im konkreten Fall von Julia Steiner zeigt Liechti wenig Verständnis. «Es ist kaum nachvollziehbar, dass jemand bei einem Grosseinkauf vorsätzlich ein einzelnes Gipfeli nicht einscannt.»

Detailhändler sollen Kunden als Partner sehen
Grundsätzlich wünsche sich der Konsumentenschutz von den Detailhändlern mehr Fingerspitzengefühl. Self-Checkout-Kassen böten sowohl der Kundschaft als auch den Unternehmen Vorteile.

«Dabei ist aber entscheidend, dass Kundinnen und Kunden als Partner und nicht als Risiko behandelt werden», betont Liechti.

Sei das Hausverbot nach einem Versehen ausgesprochen worden, empfiehlt der Konsumentenschutz, schriftlich Stellung zu nehmen. Zudem solle man eine Überprüfung verlangen.


Das sagen Coop, Migros und Co. zur Kritik
Der im Gipfeli-Fall betroffene Detailhändler Coop äussert sich nur knapp zu der Kritik. Man beurteile jeden Fall individuell, zu Details sicherheitsrelevanter Aspekte äussere man sich nicht.

Eine pauschale Aussage zu Hausverboten sei nicht möglich und deshalb auch nicht angebracht. «Der Self-Checkout ist fair und verhältnismässig gestaltet. Kontrollen dienen der Gleichbehandlung aller Kunden und der Missbrauchsprävention», heisst es weiter.

«Wenn es Hinweise auf ein Vergehen gibt, wird der Einzelfall geprüft und entsprechend kundenorientiert gehandelt.»

Auch Konkurrentin Migros hält sich bedeckt. Zu Sicherheitsvorkehrungen und internen Massnahmen mache man keine Angaben. «Unsere Kundinnen und Kunden sind ehrlich und bezahlen ihre Einkäufe», teilt Migros auf Anfrage mit.

Lidl: «Hausverbot ist für uns das letzte Mittel»
Lidl lässt verlauten: «Ein Hausverbot ist für uns das letzte Mittel.» Es werde nur in eindeutigen, schwerwiegenden oder Wiederholungs-Fällen ausgesprochen.

«Wir beurteilen jeden Fall individuell und nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip», schreibt die Medienstelle. In der Regel werde ein Hausverbot für die Dauer von zwei Jahren ausgesprochen.

Man unterscheide aber zwischen offensichtlichen und vermuteten Ladendiebstählen. «Sollte beispielsweise an einer Selbstbedienungskasse ein Artikel versehentlich nicht gescannt worden sein, klärt unser Personal dies im direkten Gespräch.»

Und: «Wir setzen auf ein partnerschaftliches Verhältnis und das gegenseitige Vertrauen – insbesondere bei der Nutzung von Self-Checkout-Kassen.»

Bei offensichtlichen Diebstählen fordere man die Bezahlung oder Rückgabe der Ware auf. Zudem erhebe man eine Aufwandsentschädigung von 100 Franken. Je nach Schweregrad erfolge eine Verwarnung oder ein Hausverbot sowie der Beizug der Polizei.

Aldi zieht Polizei hinzu
Auch Aldi zieht in der Regel die Polizei hinzu, wenn es sich «effektiv um einen Diebstahl» handle. Die Medienstelle schreibt auf Anfrage: «Dann erheben wir eine Umtriebsentschädigung und können ein Hausverbot für unsere Filialen aussprechen.»

Die überwiegende Mehrheit der Kundschaft verhalte sich ehrlich.




KRIMINELLE DEUTSCHE + SCHWEIZER ANTIFA-STUDENTEN am 2.2.2026: Der Anarchie-Gedanke erlaubt es ihnen, in Mensen Geschirr+Besteck zu klauen:
Schweizer Studis klauen «täglich» Geschirr und Besteck
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-studis-klauen-taglich-geschirr-und-besteck-67087790

Riccardo Schmidlin -- Zürich -- In Schweizer Uni-Mensen verschwindet täglich Besteck. Mensen setzen auf Ehrlichkeit und Hausdienste.

  • Studis klauen Geschirr aus Uni-Mensen, auch in der Schweiz.
  • In Deutschland verschwinden massenhaft Kuchenteller und Pommes-Schalen.
  • In der Schweiz verschwindet vor allem Besteck.

In Uni-Mensen wird täglich Geschirr und Besteck geklaut. Während einige Studis das Besteck nur kurz ausleihen und zurückbringen, landet es bei anderen gleich dauerhaft in der WG-Küche.

In Deutschland hat das Mitgehenlassen ein krasses Ausmass angenommen: In Mainz verschwanden innerhalb eines Jahres fast alle Kuchenteller und 1490 Pommes-Schalen. Die Mensa musste den beliebten Frittier-Klassiker zeitweise vom Menü streichen.


[Schweizer StudentInnen klaufen ebenso]
Ganz so schlimm ist es hierzulande zwar nicht. Doch: «Wir verzeichnen täglich Geschirr und Besteck, das fehlt», bestätigt Cornelia Magnin, Sprecherin der ZFV-Genossenschaft.

Die Unternehmung betreibt unter anderem die Mensen an den Universitäten Zürich, Bern und Luzern sowie an der ZHAW.


Besonders Besteck verschwindet

Besonders betroffen seien Gabeln, Messer und Löffel, Teller etwas weniger häufig. Wo genau die Hotspots liegen, kann Magnin nicht sagen. Konkrete Zahlen für einzelne Standorte kommuniziere man nicht.

Trotz der täglichen Verluste blieben Pommes und andere Klassiker im Angebot.

«Manchmal wird Besteck oder Geschirr auch wieder zurückgebracht. Dies von selbstverpflegenden Gästen, die es sich ausgeliehen und an den Lern-/Arbeitsplatz mitgenommen haben», erklärt Magnin.


Um den Schwund einzudämmen, sensibilisieren die ZFV-Betriebe gemeinsam mit den Ausbildungsstätten ihre Gäste.

«Eine punktuelle Massnahme kann zum Beispiel sein, dass das Besteck bei der Kasse platziert ist. So dass nur Personen Besteck holen, die auch in der Mensa essen. Und natürlich appellieren wir an die Ehrlichkeit.»

Hausdienst hilft beim Aufspüren mit

Zudem unterstütze das Facility Management der Hochschulen und Unis «beim Suchen und Finden von Geschirr in Räumen ausserhalb der Mensen».

Heisst: Der Hausdienst spürt verschollenes Geschirr und Besteck in den Räumen auf – und bringt es zurück in die Mensa.

Die SV Group, Betreiberin zahlreicher Mensen in der Schweiz, hält sich zu Zahlen bedeckt: «Zu entwendetem Geschirr oder Besteck führen wir weder standortbezogene noch aggregierte Statistiken», heisst es auf Anfrage.





SF DRS am 5.2.2026: ist die totale Verarschung durch WEGLASSEN von wichtiger Information:
Wie der Schweizer ÖRR die Bevölkerung gezielt manipuliert

https://uncutnews.ch/wie-der-schweizer-oerr-die-bevoelkerung-gezielt-manipuliert/
https://de.rt.com/meinung/268993-oeffentlich-finanziert-politisch-gefaerbt-wie/

Die dokumentierten Fälle zeigen kein Zufallsbild, sondern ein Muster. Das SRF berichtet selektiv, moralisiert politische Themen und blendet unbequeme Fakten aus. Durch Framing, Weglassen und Gewichtung entsteht Meinungslenkung statt sachgerechter Information.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt in der Schweiz einen besonderen Vertrauensvorschuss. Gebührenfinanziert, staatsfern organisiert, dem Sachgerechtigkeitsgebot verpflichtet.

Gerade deshalb wiegt es schwer, wenn sich über Jahre hinweg ein anderes Bild verfestigt. Nicht durch einen einzelnen Fehltritt, sondern durch ein Muster aus Auslassungen, Verzerrungen, Moralisierungen und politischer Schlagseite. Die SRF-Berichterstattung der letzten Jahre liefert dafür reichlich Anschauungsmaterial.

Ein Blick auf die dokumentierten Fälle seit 2023 zeigt kein zufälliges Aneinanderreihen redaktioneller Pannen, sondern eine systematische Abweichung von journalistischen Grundsätzen.

Besonders auffällig ist dabei die wiederkehrende Asymmetrie: Bestimmte Themen werden emotional aufgeladen, andere konsequent relativiert oder ganz ignoriert. Politische Akteure werden je nach ideologischer Nähe kritisch seziert oder wohlwollend begleitet.

Beginnen wir mit dem Ukraine-Krieg

Das SRF inszenierte früh einzelne ukrainische Kämpfer als Heldenfiguren, ohne deren biografische Hintergründe kritisch zu prüfen. Problematische Vorgeschichten blieben unerwähnt, abweichende Einschätzungen wurden kaum zugelassen. Die Folge war eine Berichterstattung, die mehr mobilisierte als informierte.

Ein ähnliches Muster zeigt sich bei den sogenannten RKI-Protokollen.

Während internationale Medien und selbst deutsche Gerichte deren Relevanz betonten, entschied sich das SRF über Monate hinweg für Schweigen.

Die Begründung, es handle sich um ein deutsches Thema ohne Schweiz-Bezug, erwies sich später als nicht haltbar. Sowohl die Ombudsstelle als auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz erklärten das Unterlassen der Berichterstattung als programmrechtswidrig. Dass das SRF stattdessen ein Corona-Quiz publizierte, wirkte weniger wie journalistische Prioritätensetzung als wie Themenvermeidung.

Besonders augenfällig ist die politische Einordnung missliebiger Parteien und Akteure. Die AfD wurde wiederholt pauschal als rechtsextrem bezeichnet, teilweise mit historischen Analogien zur NSDAP.

Ombudsstellen rügten einzelne Beiträge, doch die redaktionelle Linie blieb bestehen. Gleichzeitig wurden linke oder grüne Akteure auffallend schonend behandelt. Studien zur Gästestruktur politischer Sendungen belegen eine klare Übervertretung bestimmter Parteien.

Die wählerstärkste Kraft der Schweiz, die SVP, fehlte mehrfach in zentralen Diskussionsformaten zu Themen, die sie unmittelbar betrafen.

Auch Donald Trump dient als Konstante dieser Entwicklung. Das SRF illustriert Beiträge mit Bildern, die ihn bewusst in Nähe totalitärer Symbolik rücken. Aussagen werden verkürzt, entlastende Kontexte weggeschnitten, politische Gewalt indirekt relativiert, wenn sie sich gegen Akteure aus dem falschen Lager richtet. Selbst nach Ombudsrügen werden problematische Darstellungsweisen häufig verteidigt statt korrigiert.

Hinzu kommt eine zunehmende Vermischung von Journalismus und Aktivismus. Gendergerechte Sprache wird nicht nur verwendet, sondern aktiv propagiert, obwohl Umfragen eine klare Ablehnung im Publikum zeigen. Religiöse Formate mutieren zu politischen Kommentaren.

Wissenschaftliche Sendungen erklären Klimaskepsis zum psychologischen Defizit und müssen später mangels Belegen korrigiert werden. Wetterprognosen werden systematisch dramatisiert, was selbst interne Kritiker als problematisch bezeichnen.

Besonders heikel ist der Umgang mit Statistik und Begriffen. Nettozuwanderung, Kriminalität, Asylzahlen oder Umfrageergebnisse werden selektiv präsentiert oder falsch eingeordnet. Korrekturen erfolgen spät, leise oder unter öffentlichem Druck. Der erste Eindruck bleibt, die öffentliche Meinungsbildung ist bereits beeinflusst.

All dies wäre einzeln betrachtet erklärbar. Redaktionen arbeiten unter Zeitdruck, Fehler passieren. Doch die schiere Menge an Fällen, die in dieselbe Richtung weisen, lässt diese Erklärung nicht mehr zu. Wer über Jahre hinweg ähnliche Verzerrungen produziert, folgt keiner Zufälligkeit, sondern einer Haltung.

Der Kern des Problems liegt nicht in offener Lüge, sondern in struktureller Voreingenommenheit. Fake-News im klassischen Sinn sind selten. Stattdessen entsteht eine Realität durch Weglassen, Framing und moralische Gewichtung. Genau diese Form der Meinungslenkung ist gefährlicher als plumpe Desinformation, weil sie sich im Gewand der Seriosität präsentiert.

Für einen gebührenfinanzierten Sender ist das kein Nebenschauplatz, sondern ein Legitimationsproblem. Vertrauen basiert auf Ausgewogenheit, nicht auf der moralischen Gewissheit der Redaktion. Wer glaubt, im Besitz der richtigen Haltung zu sein, verliert schnell den Blick für die Pflicht zur Distanz.

Die Bilanz der letzten Jahre zeigt: Das SRF berichtet nicht nur über gesellschaftliche Konflikte. Der Sender ist Teil davon geworden. Und genau darin liegt das eigentliche Risiko für die mediale Öffentlichkeit in der Schweiz.

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Krimineller Ausländer in Basel am 5.2.2026: "Novartis: Chef verdient jetzt 300 Mal mehr als Du!"
https://www.nau.ch/news/schweiz/novartis-chef-verdient-jetzt-300-mal-mehr-als-du-67091352

Andrea Schüpbach -- Basel -- Novartis schreibt einen fetten Gewinn. CEO Vas Narasimhan kassiert nun 25 Millionen Franken Lohn. Der Aufschrei ist gross.

  • Novartis macht im Geschäftsjahr 2017 einen Gewinn von 17,4 Milliarden US-Dollar.
  • Bedeutet auch: CEO Narasimhan freut sich auf eine krasse Lohn-Erhöhung.
  • Dafür gibt es Kritik von der Aktionärsgesellschaft.

Novartis verkündet am Mittwoch einen fetten Gewinn von 17,4 Milliarden US-Dollar (rund 13,5 Milliarden Franken).

Grund zur Freude hat auch CEO Vas Narasimhan. Sein Grund-Salär erhöht sich zwar nur minim auf 1,9 Millionen Franken. Der Amerikaner erhält für das letzte Jahr aber eine Gesamtvergütung von 24,9 Millionen Franken.



Kritik: «Verdient an einem Tag, was Schweizer in einem Jahr verdienen»
Ein Blick zurück zeigt: Der Lohn von Vas Narasimhan ist auch schon gesunken, in den letzten Jahren aber stark angestiegen.

Das sorgt für massive Kritik – etwa durch den Aktionärs-Vertreter Vincent Kaufmann. Die fast 25 Millionen seien viel zu hoch, sagt der Direktor der Anlage-Stiftung «Ethos» in der «SRF Tagesschau».

«Das ist fast dreihundert Mal der Schweizer Median-Lohn. Der CEO von Novartis bekommt also an einem Tag, was Schweizer und Schweizerinnen in einem Jahr verdienen. Das stimmt nicht.»

Zum Vergleich: Auch Roche blickt auf ein gutes Jahr zurück. Allerdings verdient dort CEO Thomas Schinecker mit zehn Millionen Franken nur leicht mehr als im Vorjahr.

Wohl auch, weil der Novartis-Konkurrent hier viel stärker verankert ist und sich der politischen Sprengkraft mehr bewusst ist. Gerade in Zeiten, wo Medikamentepreise erhöht werden sollen.

Novartis blickt auf Löhne in den USA
Novartis erklärt, Der Lohn sei leistungsorientiert. Das dürfte aber nicht der einzige Grund sein.

Novartis vergleicht sich mit den USA – über den Gewinn sprach Narasimhan etwa nur in amerikanischen Medien. In Übersee sind Löhne von über 20 Millionen längst die Regel.


Verdacht kriminelle Schweizer in Zureich am 5.2.2026: Der Goldhändler:
Kantonspolizei Zürich: Etliche Verstösse bei Goldhändlern - Blick
Polizei stellt etliche Verstösse bei Edelmetallhändlern fest:
Bei 10 von 14 Betrieben. Etliche Verstösse bei Zürcher Edelmetall-Händlern festgestellt
https://www.blick.ch/schweiz/bei-10-von-14-betrieben-etliche-verstoesse-bei-zuercher-edelmetall-haendlern-festgestellt-id21663711.html

Angela Rosser -- Journalistin News -- Mehrere Edelmetallhändler in der Stadt Zürich wurden gestern durch die Polizei kontrolliert. Die Bilanz schockiert: Bei 10 von 14 Betrieben wurden Verstösse festgestellt.

Gemeinsam mit anderen Partnerorganisationen hat die Kantonspolizei Zürich am Mittwoch mehrere Edelmetallhänder in der Stadt kontrolliert. Wie die Polizei in einer Mitteilung schreibt, stellten die Einsatzkräfte bei 10 von 14 kontrollierten Betrieben Verstösse fest.

Unter anderem verstiessen die Händler gegen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, es fehlten Bewilligungen für den Ankauf von Edelmetallen und es wurden ungeeichte Waagen entdeckt.

200 Gramm Gold ohne Marke
Weiter werden in der Medienmitteilung Mängel bei der Preisangabe sowie Verletzungen des Mehrwertsteuergesetzes erwähnt. In einem Geschäft fanden die Kontrolleure rund 200 Gramm Goldschmuck ohne Verantwortlichkeitsmarke oder Feinheitsangabe. Der Schmuck wurde sichergestellt und der Händler bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Bereits im November informierte die Kantonspolizei Zürich über 13 kontrollierte Betriebe, von denen bei 6 Verstösse registriert wurden.
Empfehlungen der Polizei

Die Polizei empfiehlt Gold, Schmuck und andere Wertgegenständ nur an autorisierte und vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der Eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein.

Es sollten auch mehrere Angebote eingeholt werden, um zu vermeiden, dass man sein Gold unter Wert verkauft. «Lassen Sie sich beim Verkauf nicht unter Druck setzen und verlangen Sie eine Quittung. So können Sie sich besser vor Betrug schützen», schreibt die Polizei.




Das Lügen-TV der Schweiz am 6.2.2026: kann auch mit nur 50% der Knete weiterlügen:
SRG-Generaldirektorin gegenüber Investoren: SRG könnte Auftrag mit halbem Budget weiterhin erfüllen

Die «Weltwoche» deckte auf, dass Susanne Wille bezüglich der SRG-Initiative «200 Fr. sind genug!» hinter verschlossenen Türen das Gegenteil sagte als gegenüber der Öffentlichkeit.

https://transition-news.org/srg-generaldirektorin-gegenuber-investoren-srg-konnte-auftrag-mit-halbem-budget

Ein Hauptargument der Gegner der SRG-Initiative «200 Fr. sind genug!», durch die die Zwangsgebühren von 335 Franken jährlich auf 200 gesenkt und auf Haushalte beschränkt werden sollen, lautet: Die SRG könnte bei einer Annahme ihren Auftrag nicht mehr erfüllen. Ins selbe Horn bläst auch die SRG-Generaldirektorin Susanne Wille. In einem Interview mit dem Sonntagsblick erklärte sie beispielsweise, dass die Halbierung der SRG «das Ende der SRG, wie wir sie heute kennen» wäre.

«Von einem Sparprogramm zu sprechen, ist eine Verharmlosung. Die Initiative will die SRG kaputt machen. (…) Zu behaupten, man kann mit der Hälfte des Geldes das Gleiche machen, ist unredlich», bekräftigte Wille.

Nun deckte die Weltwoche allerdings auf, dass sich die SRG-Generaldirektorin hinter verschlossenen Türen ganz anders äußerte. So habe sie im Rahmen einer geplanten Anleiheemission gegenüber Investoren genau das Gegenteil behauptet. In der entsprechenden Präsentation stehe nämlich:

«Die Annahme [der Initiative] würde eine strategische Anpassung erfordern – die SRG könnte ihren Auftrag aber weiter erfüllen. (…) Bei einer Annahme der Halbierungsinitiative kann die SRG ihrer Meinung nach mit substanziellen Kostensenkungsmaßnahmen und einem halbierten Budget ihren verfassungsrechtlichen Auftrag im Rahmen der Konzession weiterhin erfüllen.»

In der an der Konferenz gezeigten Präsentation steht laut der Weltwoche «nichts von einer Notwendigkeit einer neuen Konzession, nichts von Kaputtmachen, nichts von Zerstörung und Chaos». Die Zeitschrift weiter:

«Vielmehr wird explizit und in aller Seelenruhe die Beständigkeit und Kontinuität der SRG angepriesen, ganz unabhängig von den direktdemokratischen Unwegsamkeiten, dem anstehenden Volksentscheid vom 8. März. Egal, ob die SRG-Initiative durchkommt oder nicht, so die Botschaft an die Investoren, die SRG bleibe eine ‹attraktive Anlageoption›.»

Wie die Weltwoche erläutert, besteht beim Geldsammeln bei Investoren eine gesetzliche Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Informationen. So warne die SRG in einem Prospekt für Investoren zwar vor «besonderen Risiken» bei einem Ja. Kleingedruckt werde auch darauf hingewiesen, dass die SRG-Konzession in dem Fall mit einem eingeschränkten Leistungsauftrag angepasst werden müsste. Beobachtern zufolge handle es sich dabei aber um einen handelsüblichen Disclaimer. Im Prospekt werde dann auch vor Risiken im Zusammenhang mit technologischen oder unternehmerischen Veränderungen gewarnt. Die Weltwoche kommentiert:

«Politisch ist die Kommunikation der SRG indes höchst fragwürdig. Den Investoren bietet Wille den Staatsfunk als beständige, resiliente Anlagemöglichkeit an, den Gebührenzahlern gegenüber propagiert sie die gleiche SRG als fragile Institution, die vor dem Untergang steht.»

Auf Anfrage der Zeitschrift schreibe die Medienstelle der SRG, man habe die Auswirkungen einer möglichen Annahme der Initiative gegenüber den interessierten Investoren «eingeordnet». Man habe klargemacht, dass das Gesetz dann vom Parlament revidiert werden müsse. Danach müsse der Bundesrat die Verordnung anpassen und eine neue Konzession erteilen.

«Die Aussage, dass die SRG ihren verfassungsrechtlichen Auftrag weiterhin erfüllen kann, ist unter dieser Bedingung zu sehen», so die Medienstelle der SRG.

«Unbestritten» sei aus Sicht der SRG: Wie man immer kommuniziert habe, könne der Auftrag der geltenden Konzession mit gekürztem Budget nicht mehr erfüllt werden. Die Weltwoche ordnet ihrerseits ein:

«Die offizielle SRG-Präsentation an der Investorenkonferenz vom vergangenen August spricht derweil eine andere Sprache. Wille und Co. wollen freiwillige Geldgeber beruhigen, dass bei einem Ja alles beim Alten bleibt. Den ‹gebundenen› Geldgebern, den Zahlern der Zwangsgebühren, droht man, dass sie die SRG zerstörten, wenn sie ihre ‹Investition› kürzen sollten. Zwei alternative Narrative an der Spitze des vermeintlichen Qualitätsmediums – die Direktorin erzählt den Gebührenzahlern etwas komplett anderes als den Investoren.»

Die rechtliche Lage gibt der Zeitschrift zufolge einen Hinweis darauf, was nun gelte: Was als sachgemäße Information durchgehe, sei am Finanzmarkt «an glasklare Kriterien geknüpft». Bei Zuwiderhandlung mache man sich strafbar. «Das wird auch Susanne Wille wissen. Schließlich wird sie in dieser Sache von Profis der UBS, der ZKB und der Raiffeisenbank beraten», stellt die Weltwoche fest. Im Abstimmungskampf werde hingegen «großzügig ausgelegt», was als sachgemässe Information durchgeht.

Was den Auftrag der SRG betrifft, ist hinzuzufügen: Laut kritischen Zuschauern erfüllt die SRG diesen insbesondere bezüglich der Informationen gegenwärtig nicht. In der bundesrätlichen Konzession heißt es nämlich: 

«Die SRG sorgt in ihren Informationsangeboten für eine umfassende, vielfältige und sachgerechte Berichterstattung.»

Zum Beispiel bezüglich Kriege, Klima, Migration und der «Pandemie» ist das jedoch nicht der Fall. Die häufigste journalistische Sünde ist dabei die Omission. Am Geld kann die Erfüllung dieses Auftrages also nicht liegen. Und würde das Geld sinnvoller eingesetzt, könnten auch mit 200 Franken Gebühren alle Sprach- und Randregionen weiterhin problemlos bedient werden.

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Mehr zum Thema:

«Medien mit Zukunft» wie «Infosperber» lehnen SRG-Halbierungsinitiative ab – SRG-Qualität steht außer Frage

Gebührenstaat mit Meinungsmacht – warum 200 Franken genug sind

Quelle:

Weltwoche: «Die SRG kann mit einem halbierten Budget ihren Auftrag weiterhin erfüllen» - 4. Februar 2026


Eiertätsch an einer Mohammed-Fantasie-Moschee-Türe in Zürich-Örlikon:
Verdacht kriminelle Schweizer in Zürich am 6.2.2026: haben mit Eiern gegen eine Mohammed-Fantasie-Moschee gespielt:
«Es reicht jetzt!»: Eier-Angriff auf Zürcher Moschee
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/es-reicht-jetzt-eier-angriff-auf-zuercher-moschee-id21667836.html

Janine Enderli -- Redaktorin News -- Bei einer Moschee in Zürich-Oerlikon kam es vergangene Woche zu einem Eierangriff. Betroffene sind schockiert und fordern: «Es reicht jetzt!»

Angriff auf die türkische Moschee Mimar Sinan in Zürich-Oerlikon: Am vergangenen Donnerstag wurde ein Gebäude der Moschee mit rohen Eiern beworfen. Das meldet ein Leserreporter. Bilder vom Eingang des Hauses zeigen, wie wohl eine ganze Schachtel rohe Eier gegen die Tür geworfen wurde.

In den sozialen Medien hat der Vorfall ebenfalls Aufmerksamkeit erregt. «Es reicht», schreibt die SP-Politikerin und regelmässige Besucherin der Moschee, Vera Çelik (20), in einem Instagram-Beitrag. Solche Aktionen seien kein «Jungenstreich», sondern «Hass», der sie schmerze. «Ich wünsche mir, dass solche Aktionen ernst genommen werden», schreibt Çelik.

«Kein Randphänomen»
Sie stellt klar: «Wir gehören auch zu dieser Stadt.» Unter dem Post tummeln sich viele Kommentare, die die Tat verurteilen. Laut der 20-Jährigen sei es auch in den Strassen rund um die Moschee zu Eierwürfen gekommen. «Es ist kein Randphänomen», betont sie.

Kein Sachschaden
«Der Vorfall wurde der Stadtpolizei Zürich gemeldet. Die Fachstelle Brückenbauer steht in Kontakt mit den Verantwortlichen der Moschee. Da kein Sachschaden entstanden ist, wurde vonseiten der Moscheeverantwortlichen keine offizielle Anzeige erstattet», erklärt Mediensprecher Pascal Siegenthaler.

Die Fachstelle Brückenbauer setzt sich für ein respektvolles Miteinander zwischen Menschen verschiedener Kulturen ein, heisst es auf der Website der Stadt Zürich. Eine ihrer Aufgaben ist es, verschiedene Gemeinschaften und Vereine bei interkulturellen Herausforderungen zu beraten.


Kriminelle Schweizer am 6.2.2026: Firma ohne Ausstiegsklausel aus dem Vertrag:
Wie ein Fitnessabo für eine Kundin zum rechtlichen Albtraum wurde -- Jetzt droht die Betreibung
https://www.blick.ch/schweiz/jetzt-droht-die-betreibung-wie-ein-fitnessabo-fuer-eine-kundin-zum-rechtlichen-albtraum-wurde-id21668230.html

Maria-Rahel Cano -- Beobachter -- Hannah Baier bucht für 4300 Franken ein sechsmonatiges Onlinecoaching, doch dann kommt sie mit der App nicht klar. Vorzeitig kündigen ist unmöglich – jetzt droht die Betreibung.

Ein Onlinequiz, ein Telefonat, ein charismatischer Verkäufer – und am Ende ein Vertrag über mehrere Tausend Franken, der sich nicht vorzeitig kündigen lässt. So schildern mehrere Frauen das Vorgehen der Firma Fit on Time. Das Unternehmen bietet Online-Fitnesscoachings mit individueller Betreuung in den Bereichen Training, Ernährung und mentaler Gesundheit an.

«Es ging alles so schnell», sagt Hannah Baier (Name geändert) später gegenüber dem Beobachter. Angelockt durch Onlinewerbung, liess sie sich am Telefon von einem Verkäufer zu einem Vertragsabschluss überreden. Noch am selben Tag buchte sie mit nur einem Klick das sechsmonatige Coachingpaket für 4300 Franken.

Doch die Ernüchterung folgte prompt: Das Programm basiert fast ausschliesslich auf einer App. Baier, digital wenig versiert und körperlich eingeschränkt, scheiterte an der Umsetzung. Knapp zwei Wochen später bat sie um die Vertragsauflösung. Die Firma lehnte jedoch ab. Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei eine Kündigung nur aus «wichtigem Grund» möglich. Dass Baier mit der App nicht zurechtkam, zählte für die Firma nicht als solcher.

Fit on Time verspricht persönliche Betreuung

Gegenüber dem Beobachter betont man bei Fit on Time, dass man die technische Versiertheit der Kundinnen und Kunden aktiv prüfe und sie vorab umfassend über das Angebot aufkläre. Bei technischer Überforderung im Onboarding-Prozess biete die Firma auch analoge Alternativen an.

Die hohen Kosten erklärt das Unternehmen mit dem Aufwand für die intensive Betreuung, der über ein klassisches Fitnessabo hinausgehe: «Vergleichbar ist unser Angebot mit der Betreuung durch einen Personal Trainer sowie persönlicher Ernährungs- und Gesundheitsberatung.»

Auflösung des Vertrags nur gegen Stornogebühr

Im Fall Baier bot das Unternehmen als «Kulanzmassnahme» eine Vertragsauflösung gegen 800 Franken an, später stieg die Forderung auf 1400 Franken. Baier weigerte sich zu zahlen, da sie sich auf den Standpunkt stellte, keine Leistungen in dieser Höhe bezogen zu haben. Kurz darauf erhielt sie eine Betreibung über 5000 Franken.



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Randalierer=meistens Alkoholiker:
Verdacht krimineller schweizer Alkoholiker in Como (Italien) am 6.2.2026:
Anzeige in Como: Schweizer (47) randaliert auf Strasse und zerstört Autos
https://www.blick.ch/ausland/anzeige-in-como-schweizer-47-randaliert-auf-strasse-und-zerstoert-autos-id21668049.html

Janine Enderli -- Redaktorin News -- Ein Schweizer wurde am Donnerstag in Como von der Polizei abgeführt. Der Grund: Er hatte mehrere Autos im Stadtzentrum beschädigt.

Randale in Como (I): Am Donnerstagnachmittag zeigte die Polizei in der norditalienischen Stadt einen 47-jährigen Schweizer an, der im Stadtzentrum mehrere Autos beschädigt haben soll.

Der Einsatz begann um 13.30 Uhr, nachdem ein Notruf von mehreren Anwohnern eingegangen war. Offenbar hatte der Mann es vor allem auf die Scheibenwischer der Autos abgesehen, die teilweise verbogen oder abgerissen waren.

Spitzige Nagelfeile dabei
Nach kurzer Zeit konnten die Polizisten den Mann ausfindig machen. Laut dem Nachrichtenportal Varese News ist er nicht vorbestraft und verfügt über keinen Wohnsitz in Italien. Er konnte sich offenbar nur auf Französisch verständigen. Weil er keine Ausweispapiere dabei hatte, wurde er zunächst auf eine Polizeiwache verbracht.

Der Mann wurde kontrolliert und schliesslich angezeigt. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten in seinem Rucksack ein Küchenmesser und in der Tasche seines Sweatshirts eine Nagelfeile mit spitzer Spitze.




Ostschweiz am 9.2.2026: Schweizer Audi-Fahrer will das Benzin immer gratis haben - bis er auffliegt:
Audi-Fahrer (21) tankt 26-mal ohne zu zahlen
https://www.nau.ch/news/schweiz/audi-fahrer-21-tankt-26-mal-ohne-zu-zahlen-67092652

Vivian Balsiger -- Frauenfeld -- Für 2500 Franken «gratis» getankt: 26-mal machte sich ein 21-Jähriger im Thurgau und in St. Gallen nach dem Tanken aus dem Staub – nun wird es teuer für ihn.
  • Während 100 Tagen tankte ein 21-Jähriger 26-mal gratis – für rund 2500 Franken.
  • Vor Gericht in Frauenfeld musste er sich noch für weitere Tatbestände verantworten.
  • Der Schweizer wurde zu einer Gesamtstrafe von 4710 Franken verurteilt.

Zwischen dem 19. April und dem 27. Juli 2025 hat ein 21-Jähriger seinen Audi ganze 26-mal getankt, ohne zu bezahlen.

An sechs verschiedenen Tankstellen im Thurgau und in St. Gallen ergaunerte er so Benzin im Wert von rund 2500 Franken. Immer mit demselben Auto, demselben Nummernschild und teils mehrfach an derselben Tankstelle, wie das «Tagblatt» berichtet.


Dabei hatte der mittlerweile verurteilte Straftäter einen beachtlichen Benzin-Verschleiss. Über genau 100 Tage tankte er 1231 Liter. Genug für rund 15'000 Kilometer bei einem durchschnittlichen Verbrauch von acht Litern pro 100 Kilometer.

Doch der 21-Jährige hat noch mehr auf dem Kerbholz. Vor Gericht im Thurgau musste er sich noch für weitere Tatbestände verantworten.


Tankstellen-Sünder klaute auch noch bei Coop

Bei dem hohen Benzinverbrauch liessen auch seine Reifen zu wünschen übrig: Bei Kontrollen waren zwei Reifen so abgefahren, dass bereits das Grundgerüst zu sehen war. Tatbestand: Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs.

Mal nicht mit dem Audi, sondern einem Seat, verursachte er in der Nacht vom 8. August in Münchwilen TG Lärm. Vor Gericht lautete der Tatbestand auf «Einfache Verkehrsregelverletzung».

Vor seinen Gratis-Tank-Besuchen klaute er auch bei Coop, so das «Tagblatt». Gemeinsam mit einer Komplizin stahl er Ware im Wert von 400 Franken aus der Filiale im Einkaufszentrum Rickenbach ZH.

21-Jähriger muss jetzt über 7000 Franken blechen

Das daraufhin verhängte schriftliche Hausverbot schien ihn wenig abzuschrecken: Ein paar Monate später stahl er im Coop in Uzwil SG erneut Ware im Wert von 42 Franken.

Auch dies führte zu einem weiteren Tatbestand vor Gericht: Diebstahl und Hausfriedensbruch.


Die Frauenfelder Staatsanwaltschaft sprach den 21-Jährigen in allen Tatbeständen schuldig. Für die Vergehen wurde er mit einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken belegt. Eine Busse von 2000 Franken kommt noch obendrauf.

Mit den Verfahrenskosten beläuft sich die Gesamtsumme auf 4710 Franken.

Den Tankstellen schuldet der Verurteilte 2593 Franken. Diese Summe müssen die Betreiber zivilrechtlich von ihm einfordern.




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Lügen-TV der Schweiz am 9.2.2026: berichtet tendenziös gegen JEDE Neutralität - soll verduften!
Stinkhässig nach SRF-Doku: Baufirma-Chef spendet 100'000 Franken für Halbierungs-Initiative
https://www.blick.ch/wirtschaft/stinkhaessig-nach-srf-doku-baufirma-chef-spendet-100000-franken-fuer-halbierungs-initiative-id21677405.html

Robin Wegmüller -- Redaktor Wirtschaft -- Unternehmer Balz Halter unterstützt die Kampagne gegen die SRG mit 100'000 Franken. Kürzlich war er Protagonist in einem SRF-Beitrag, den er als «tendenziös» einstuft.

Damit haben die Unterstützer der Halbierungs-Initiative nicht mehr gerechnet. Kurz vor Meldeschluss erhalten sie nochmals 100'000 Franken aufs Konto. Spender ist die BFG Halter KLG mit Sitz in Schlieren ZH. Sie gehört mehreren Mitgliedern der Familie Halter – ein grosser Brocken in der Immobilienbranche. Das Paradoxe daran: Auslöser war ein Dok-Beitrag von SRF, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

In der Sendung «Wo-wo-Wohnungsnot – Das Zürcher Monopoly» tritt Balz Halter, Verwaltungsratspräsident der Halter Gruppe und in der Leitung der KLG, als einer der Hauptprotagonisten auf. Er führt über 500 Mitarbeitende und ist für Projekte in der ganzen Schweiz verantwortlich. Das Problem: Der Dokfilm ist für Halter zu «tendenziös», wie es im Bericht heisst.

SRF anderer Meinung
Der VR-Präsident ist der einzige Vertreter der Immobilienindustrie im Beitrag. Die Filmemacherin setzte den Fokus auf Themen wie Profitgier, Leerkündigungen und die explodierenden Mietpreise. «Wie ist es, wenn man Hunderte von Leuten verdrängt?», lautete die erste Frage an Halter. Bürgerliche Meinungen kamen wenige vor – zu wenige für den Bauunternehmer. Im TV zu sehen war die Sendung am 22. Januar. Die Familie Halter tätigte die Spende am 2. Februar.

«Das hat tatsächlich den Ausschlag gegeben», erklärt Halter gegenüber der Zeitung. Er habe die Initiative schon vorher unterstützt. Am SRF-Bericht lässt er im Artikel kein gutes Haar: «Der Film hatte einzig zum Zweck, die Immobilienbranche zu diskreditieren», sagt Halter. Darum hat sich die Familie zur Spende entschieden.

Das SRF will von einer tendenziösen Berichterstattung nichts wissen. «Die Ausgewogenheit ergibt sich aus der Gesamtschau der vertretenen Positionen», so SRF gegenüber der «Aargauer Zeitung». Man stehe weiterhin hinter dem Beitrag.




Es wird behauptet am 10.1.2026: Schweiz fällt im Korruptions-Ranking zurück
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweiz-fallt-im-korruptions-ranking-zuruck-67093079

Keystone-SDA, Nicolas Eggen -- Die Schweiz hat Rückschritte gemacht bei der Bekämpfung von Korruption im öffentlichen Sektor. Das geht aus dem Bericht einer Transparenz-Organisation hervor.

Die Schweiz hat Rückschritte gemacht bei der Korruptionsbekämpfung.
Laut der NGO deutet der Rückgang für eine gestiegene Bereitschaft zur Korruption hin.
Den 6. Rang im Index teilt sich die Schweiz mit Schweden.
Kein gutes Zeugnis für die Schweiz: Wir haben Rückschritte bei der Korruptionsbekämpfung gemacht.

In der Rangliste von Transparency International fiel die Schweiz im internationalen Vergleich um einen Platz auf Den 6. Rang zurück.

Der Schweizer Ableger der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International sieht einen klaren Abwärtstrend. Sie fordert in einer Mitteilung vom Dienstag Bund, Kantone und Gemeinden zum Handeln auf.

In dem am Dienstag veröffentlichten Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) 2025 der Organisation Transparency International erreicht die Schweiz 80 von 100 möglichen Punkten. Das ist ein Punkt weniger als im Vorjahr.

Laut der Organisation deutet der Rückgang auf eine gestiegene Bereitschaft zur Korruption hin.

Schweizer Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung unzureichend
Transparency International kritisiert die bestehenden Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als unzureichend.

Die neue Anti-Korruptionsstrategie des Bundes sei zwar ein wichtiges Instrument, weise aber Lücken auf.

So fehle etwa die Förderung der Transparenz im Lobbying auf Verwaltungsebene. Auch für Wartefristen beim Wechsel von Führungspersonen aus der Verwaltung in die Privatwirtschaft formuliere die Strategie keine Ziele.

Zudem gebe es keine eigentliche Antikorruptionsbehörde, sondern nur eine interdepartementale Arbeitsgruppe ohne Durchsetzungsbefugnisse.


Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden. (Symbolbild)
Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden. (Symbolbild) - keystone
Transparency International kritisiert die bestehenden Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als unzureichend. (Symbolbild)
Transparency International kritisiert die bestehenden Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung in der Schweiz als unzureichend. (Symbolbild) - keystone
Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt steige, so die Organisation. (Symbolbild)
Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt steige, so die Organisation. (Symbolbild) - keystone

Fast gänzlich fehlen laut der Organisation Strategien zur Korruptionsbekämpfung in den Kantonen und Gemeinden.

Dies sei problematisch, da die Kantone 43 Prozent und die Gemeinden 24 Prozent der öffentlichen Ausgaben der Schweiz verantworten. Entsprechend hoch sei dort das Potenzial für Vetternwirtschaft und Interessenkonflikte.

Jüngster Punktverlust ist Teil einer längerfristigen negativen Entwicklung
Laut Transparency International ist der jüngste Punkteverlust der Schweiz Teil einer längerfristigen negativen Entwicklung. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Schweiz insgesamt sechs Punkte eingebüsst.

Im gleichen Zeitraum betrug der durchschnittliche Rückgang in den westeuropäischen Ländern zwei Punkte.

Dieser Trend deute darauf hin, dass das Risiko der Korruption im öffentlichen Sektor der Schweiz insgesamt steige, so die Organisation.

Sollte die Schweiz mehr Geld für Korruptionsbekämpfung ausgeben?

1
Ja.

2
Nein.
Urs Thalmann, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz, verweist in der Mitteilung auf Studien: Demnach sei der Anteil an Schweizer Geschäftsleuten, die Bestechung von Amtsträgern als üblich bezeichnen, stark angestiegen.

Gleichzeitig zeige eine andere Studie eine Schwächung der korruptionshemmenden Institutionen. Der Rückgang im CPI lege nahe, dass die Bereitschaft zur Korruption gestiegen sei.

Der Index wird seit 1995 erhoben. Er ist ein zusammengesetztes Verzeichnis, das auf verschiedenen Erhebungen und Einschätzungen von unabhängigen Institutionen basiert.

Den 6. Rang im Index teilt sich die Schweiz mit Schweden. Bessere Werte als die Schweiz erreichten: Dänemark (Rang 1), Finnland (Rang 2), Singapur (Rang 3), Neuseeland und Norwegen (beide Rang 4).




Kriminelles Lügen-TV der Schweiz am 12.2.2026: in sozialen Netzwerken mit 150 Kanälen: Instagram 44 -- YouTube 40 -- Facebook 39 -- TickTock 21 -- WhatsApp 6:
Volksabstimmung: SRG betreibt immer noch 150 Kanäle in den sozialen Medien
https://www.20min.ch/story/volksabstimmung-srg-nach-wie-vor-mit-150-kanaelen-in-den-sozialen-medien-103503242

Stefan Lanz -- Christina Pirskanen -- Taddeo Cerletti -- Die SRG verbreitet die Inhalte ihrer Sender nach wie vor sehr breit in den sozialen Medien. Eine Zählung von 20 Minuten ergibt 150 Kanäle – mindestens.
  • Die SRG verbreitet ihre Inhalte über mindestens 150 Social-Media-Kanäle.
  • Dies ergab eine aktuelle Zählung von 20 Minuten.
  • Kritiker sehen darin eine Abweichung vom Service-public-Auftrag.
  • Die SRG nutze die Kanäle, um junge Menschen zu erreichen.

Die Sender der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verbreiten ihre Programme – anders, als es der Name vermuten lässt – längst nicht nur auf den klassischen Radio- und TV-Kanälen wie SRF, RTS oder RSI. Auch online sind die Angebote stark präsent.

Das ist seit Jahren ein Politikum. Im Abstimmungskampf zur SRG-Initiative nutzen die Initianten die vielen Kanäle als Argument für ein Ja. Sie fordern: Die SRG solle sich auf den «zentralen Auftrag des Service public konzentrieren».

Auch seitens der privaten Medien ertönte Kritik: Diese fühlten sich durch die gebührenfinanzierten Angebote konkurrenziert. Die SRG und die Gegner der Initiative argumentieren hingegen, dass sie im Netz die junge, aber auch andere Zielgruppen erreiche, die das klassische lineare TV- und Radioprogramm nicht nutzten.

20 Minuten hat nachgezählt – 150 Kanäle

Im Sommer 2023 prüfte 20 Minuten ein erstes Mal, wie viele Kanäle die SRG in den grössten sozialen Netzwerken besitzt. Ergebnis: insgesamt mindestens 169 auf den Plattformen Instagram, Youtube, Facebook und Tiktok.

Nun hat 20 Minuten erneut nachgezählt. Neu kommt die Plattform Whatsapp hinzu: Die Funktion, dort über «Kanäle» zu kommunizieren, existierte im Juli 2023 noch nicht. Ergebnis: Im Februar 2026 bespielt die SRG mindestens 150 Kanäle in mehreren Sprachen in den sozialen Medien.

Eine Liste mit all ihren Onlinekanälen wollte die SRG trotz Anfrage nicht zur Verfügung stellen. Somit bleibt ungewiss, ob die 20-Minuten-Recherche alle SRG-Konten ans Licht gebracht hat – sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Tiktok – der grösste Ausbau

Bei der ersten Zählung vor zweieinhalb Jahren sendeten die Anstalten der SRG auf 12 Tiktok-Kanälen. Jetzt sind es mindestens 21. Zwei Konten verschwanden, zehn neue kamen hinzu. Ein Kanal blieb während der Recherche 2023 unentdeckt.

Facebook – der grösste Abbau

Am meisten Kanäle gestrichen hat die SRG auf Facebook.

Im Netzwerk, das gerade beim jungen Zielpublikum etwas aus der Mode gekommen ist, sendet die SRG noch auf mindestens 39 Konten regelmässig, ganze 23 weniger als noch vor zweieinhalb Jahren. Neue Konten liessen sich keine finden.

Youtube – Kanäle reduziert

Ihre aktiven Youtube-Kanäle hat die SRG auf 40 reduziert. Bei der letzten Zählung von 20 Minuten waren es noch 48 – allerdings zeigte die aktuelle Recherche, dass damals drei Kanäle unentdeckt blieben. 2023 wären es also eigentlich 51 gewesen.

Weniger Konten bedeuten ausserdem nicht unbedingt einen Rückgang an Präsenz. So sind im Kanal «SRF Dokus & Reportagen» unter anderem die Formate «Dok», «Mona mittendrin» und «rec.» zusammengefasst.
Instagram – unterdessen Kanal-Leader

Nach der Einstellung vieler Kanäle auf Facebook ist die ebenfalls zum Meta-Konzern gehörende Plattform Instagram nun das soziale Medium mit den meisten SRG-Konten. 44 Stück sind es heute – vor zweieinhalb Jahren waren es 48 Profile, inklusive zweier Konten, welche die erste Recherche vor zweieinhalb Jahren nicht ans Licht brachte. Das bedeutet: ein Rückgang um vier Konten seit 2023.

Whatsapp – der neue Kanal

Im September 2023, also nur wenige Monate nach der ersten 20-Minuten-Zählung, stellte Whatsapp die neue Funktion der «Kanäle» vor. Die SRG hat auch auf dieser Meta-Plattform Konten erstellt – sie ist aktuell mit mindestens sechs auf dem Messaging-Dienst präsent.

Das sagt die SRG

Die SRG selbst bestätigt auf Anfrage die Konzentration auf weniger Social-Media-Kanäle: Dies sei «Teil der Unternehmensstrategie» und noch nicht abgeschlossen. Die Auftritte auf Drittplattformen seien zuletzt «überall stark reduziert» worden, meint die SRG. Nach Zählung von 20 Minuten sind seit 2023 insgesamt 19 Kanäle weniger online oder aktiv. Zur Erinnerung: Damals zählte 20 Minuten mindestens 169. Eine eigene Zählung der Kanäle will die SRG «zu gegebenem Zeitpunkt» kommunizieren.

Auf die Frage, wie viele Mitarbeitende oder Stellenprozente die Bewirtschaftung der sozialen Medien bindet, sagt das Unternehmen, dass diese Aufgabe in den «trimedialen Redaktionen» meist neben anderen Aufgaben erledigt werde – deshalb lasse sich keine Anzahl nennen. Die Bewirtschaftung der Plattformen mache oft nur einen kleinen Teil der Aufgaben aus.

Ob neue Kanäle in den sozialen Medien geplant sind, will die SRG nicht genau sagen. Es heisst lediglich: «Der Fokus liegt bei eigenen digitalen Kanälen.» Damit gemeint sind unter anderem etwa Apps wie Play SRF.

Nach der Publikation des Artikels weist ein Sprecher der SRG darauf hin, dass die Kanäle der regionalen SRG-Trägerschaften, von diesen Organisationen selbst verwaltet werden.


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Kanton Basel-Land am 12.2.2026: Krimineller Schweizer ERFINDET Rechnungen für über 1,3 Mio. Franken - knapp 10% bezahlen - 120.000 Stutz ergaunert:
Anklage erhoben: 20-Jähriger ergaunert mit Fake-Rechnungen 120'000 Franken
https://www.20min.ch/story/anklage-erhoben-20-jaehriger-ergaunert-mit-fake-rechnungen-120-000-franken-103504878

Daniel Krähenbühl -- Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage gegen einen 20-Jährigen erhoben. Er hatte Scheinrechnungen im Wert von mindestens 1,3 Millionen Franken verschickt.

  • Ein 20-Jähriger muss sich wegen Betrugs vor Gericht verantworten.
  • Er verschickte Scheinrechnungen im Wert von 1,3 Millionen Franken.
  • Damit verdiente er über 120'000 Franken.
  • Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat Anklage erhoben.

Wer in der Schweiz eine Firma gründet und diese im Handelsregister eintragen will, muss zwischen 80 und 700 Franken zahlen. Kriminelle versuchen aber, mit offiziell anmutenden Rechnungen Unternehmensgründer dazu zu bewegen, Gelder für nutzlose Eintragungen in private Firmenregister zu zahlen. Die kantonalen Handelsregister und die Polizei warnen seit Jahren vor diesem sogenannten «Adressbuchschwindel» (siehe Box).

Der Kanton Basel-Stadt warnt vor solchen gefälschten Rechnungen.Kanton Basel-Stadt

Auch in Baselland trieb ein solcher Schwindler sein Unwesen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat nun Ermittlungen gegen einen heute 20-jährigen Schweizer abgeschlossen und am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs erhoben, wie sie heute mitteilt.

Rechnungen an 10'000 Personen verschickt

Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» Scheinrechnungen im Gegenwert von insgesamt mindestens 1,3 Millionen Franken an insgesamt knapp 10'000 Personen verschickt hat.

So sieht eine echte Rechnung des Basler Handelsregisteramts aus.Kanton Basel-Stadt

75'000 Franken beschlagnahmt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, durch dieses mutmassliche Betrugssystem Zahlungen an ihn in der Höhe von über 120'000 Franken verdient und dabei mehrere Hundert Personen geschädigt zu haben.

Im Zuge des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft am 4. März 2025 eine Webseite sperren lassen und Vermögenswerte in der Höhe von rund 75'000 Franken beschlagnahmt.

Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Was ist «Adressbuchschwindel»?

Bei sogenanntem Adressbuchschwindel oder Registerbetrug durchforsten die Tatpersonen typischerweise systematisch amtliche Register (beispielsweise das Handelsregister oder das Markenregister) nach Neueinträgen und verschicken den gefundenen Firmen anschliessend Rechnungen für neue Registereinträge oder Mutationen.

Die verschickten Rechnungen muten aufgrund der gewählten Sprache und des Layouts amtlich und offiziell an. Dass es sich dabei jedoch um nutzlose Einträge in private Register handelt, wird in der Regel geschickt getarnt. Die Täterschaft spekuliert typischerweise darauf, dass Rechnungen mit kleineren Beträgen im dreistelligen Bereich in vielen Firmen wenig auffallen und nicht eingehend kontrolliert werden.

Gründer sollten Rechnungen genau prüfen
Oft werden die Rechnungen zudem mit einer kurzen Zahlungsfrist von wenigen Tagen versehen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft warnt daher Personen, die Neueintragungen oder Mutationen in einem amtlichen Register vornehmen lassen, vor dieser Betrugsmasche.
Es wird empfohlen, eingehende Rechnungen für Registergebühren genau zu kontrollieren, bevor eine Zahlung durchgeführt wird. Weitere Informationen zum Phänomen sind auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO sowie in dessen Broschüre «Vorsicht vor Adressbuchschwindlern!» erhältlich.





Kriminelle Schweizer: Die Mossad-Propaganda-Maschine von 20minuten hetzt wieder mit dem Wort "rechtsradikal" - der Krieg gegen Wahrheitswisser geht schon wieder los:

Verdacht kriminelle Antifa in Lyon am 14.2.2026: MORD gegen Nemesis-Mitglied:
Rechtsradikaler Aktivist zusammengeschlagen – tot
https://www.msn.com/de-ch/nachrichten/other/rechtsradikaler-aktivist-zusammengeschlagen-tot/ar-AA1WmizL?ocid=BingNewsVerp

In Lyon wurde am Donnerstag ein Aktivist der identitären Gruppe Nemesis von Unbekannten zusammengeschlagen. Am Samstag erlag er seinen Verletzungen.

Ein 23-jähriger, identitärer Aktivist wurde am Donnerstag in Lyon angegriffen. Am Samstag ist er seinen Verletzungen erlegen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der Mann war laut der identitären, feministischen Gruppe Nemesis Teil ihres Sicherheitsteams, dass die Aktivisten bei einer Demonstration schützen sollte.

Waren Täter Linksextreme?

Nemesis macht auf Social Media linksextreme Aktivisten verantwortlich für den Angriff. Demnach identifizierte Nemesis Mitglieder der Jeune Garde, einer antifaschistischen Gruppe, die laut «Le Monde» im Juni 2025 aufgelöst wurde.
Die Polizei hat noch keine Täter identifiziert. «Die Ermittlungen dauern an und werden nun neben der schweren Körperverletzung unter drei Umständen auch wegen Totschlags geführt», teilte die Staatsanwaltschaft am Samstag mit.

Der Verstorbene erhielt mehrere Schläge gegen den Kopf, wie «Le Monde» erfuhr. Er wurde schwer verletzt ins Spital eingeliefert und dort in ein künstliches Koma versetzt, ehe er infolge einer Gehirnerschütterung verstarb.

Macron meldet sich zu Wort

Der französiche Präsident Emmanuel Macron verurteilte in den sozialen Medien einen «beispiellosen Gewaltausbruch» und rief zu «Ruhe, Zurückhaltung und Respekt » auf . «Seiner Familie und seinen Angehörigen spreche ich mein Beileid und die Unterstützung der Nation aus », erklärte er und fügte hinzu: «Keine Sache, keine Ideologie kann jemals das Töten rechtfertigen.»



Kriminelle Schweizer vom Mossad-SVP-BLICK am 15.2.2026: hetzen gegen Beziehungen, die in der Statistik auffallen - immerzu der kriminelle SVP-BLICK mit seiner Spionage-Scheisse:
Tatsächlich Liebe? -- Ex-Google-CEO Schmidt (70) und Model Burkandt (27) sollen ein Paar sein
https://www.blick.ch/gesellschaft/ex-google-ceo-schmidt-70-und-model-burkandt-27-sollen-ein-paar-sein-tatsaechlich-liebe-id21691832.html

Er tut es erneut: Stolz zeigt sich Ex-Google-CEO Eric Schmidt (70) mit Gloria-Sophie Burkandt, gerade mal 27 Jahre alt, Model, Influencerin und Politikertochter. Angst vor dem Altern trifft auf Vaterkomplex? Oder steckt mehr dahinter?

Sandra Casalini

Eins vorweg: Ausgeschlossen ist Liebe auch bei 43 Jahren Altersunterschied nicht. «Bei Liebespaaren herrscht stets ein Geben und ein Nehmen. Wenn Unähnlichkeiten auftauchen, werden diese durch andere Ressourcen ausgeglichen», sagt Psychologieprofessor Guy Bodenmann, Autor des Ratgebers «Was Paare stark macht», in einem Gespräch mit dem «Beobachter». Will heissen: Es gibt Paare, die auf irgendeiner Ebene – sei es emotional, intellektuell oder auch sexuell – so gleich ticken, dass der Altersunterschied nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.

Kommentar:

WANN wird die kriminelle Scheiss-SVP aufhören, im BLICK mit Spionagedaten gegen Beziehungen zu hetzen?



Mobbing in der Schweiz gegen Ausländer - ganz normale Diskriminierung:
Amis in der Schweiz am 17.2.2026: nicht immer sehr beliebt - und schweizer Nachbarn scheinen von kriminellen Pfarrern oder Parteibonzen manipuliert:
Thurgau: US-Amerikanerin weint: «Warum hassen mich die Schweizer?»
https://www.20min.ch/story/thurgau-us-amerikanerin-weint-warum-hassen-mich-die-schweizer-103508238

Deborah Gonzalez -- Die US-Amerikanerin Adri klagt in einem viralen Tiktok-Video über Ablehnung im Thurgau. In den Kommentaren entbrennt eine Debatte über Integration und Sprache. Wie stehst du dazu? Melde dich.

    Eine US-Amerikanerin im Thurgau klagt in einem viralen Tiktok-Video über Ablehnung in der Schweiz.
    Sie berichtet von ignorierenden Nachbarn und fühlt sich wegen ihrer Herkunft ausgegrenzt.
    In den Kommentaren diskutieren User und Userinnen über Integration, Sprache und unterschiedliche Erfahrungen von Ausländern.
    Laut dem Bundesamt für Statistik hängt Integration stark vom Alltag und dem Umfeld ab.

«Was habe ich denn gemacht – ausser in einem anderen Land geboren zu sein?» Unter Tränen richtet sich die US-Amerikanerin Adri in einem viralen Tiktok-Video an ihre Zuschauer. Die Userin lebt seit rund einem Jahr im Thurgau – und sagt offen, sie fühle sich hier nicht wohl.

Der Clip wurde bereits über 328’000-mal aufgerufen und mehr als 15’600-mal kommentiert. Darin erzählt sie, sie könne nicht verstehen, wie Menschen jemanden hassen könnten, «nur weil er aus einem anderen Land kommt». Die Schweiz sei «theoretisch ein grossartiger Ort», doch sie erlebe im Alltag viel Ablehnung.

«Es gibt aber auch viele freundliche Personen»

Besonders ihre Nachbarschaft belaste sie: Sie grüsse regelmässig, werde aber stets ignoriert. Eine Nachbarin schaue sie jedes Mal an, «als wäre ich das Schlimmste, was sie je gesehen hat». Sie habe diesen Menschen nie etwas getan – ausser hierhergezogen zu sein, wie sie weiter erzählt. Zwar gebe es auch viele freundliche Personen, betont sie. Trotzdem habe sie nirgendwo sonst so viel Ablehnung erlebt. Ein Jahr in der Schweiz sei für sie härter gewesen als sechs Jahre in den Niederlanden zusammen.

In den Kommentaren wird über ihre Aussagen diskutiert. Einige User und Userinnen relativieren: «Wir Europäer machen kaum Smalltalk – du siehst aus wie wir, wir wissen gar nicht, dass du Ausländerin bist», schreibt eine. Andere sehen die Integration als Problem: Ein Geflüchteter berichtet, er habe erst grosse Mühe gehabt, schnell die Sprache zu lernen und sich anpassen zu müssen. Und weiter: «Heute kommen viele Expats, lernen die Sprache nicht und erwarten, dass sich alle anderen anpassen.» Einer fragt direkt: «Hast du versucht, die Sprache zu lernen?»

Eine Userin widerspricht Adri und schreibt: «Ich lebe in der Schweiz und bin auch Ausländerin. Die Leute sind nett hier.» Eine andere hingegen meint: «Ich bin jetzt seit zwei Jahren hier und die einzigen Freunde, die ich gefunden habe, sind andere Einwanderer – ich sehe es also genauso wie du.»
Integration hängt stark vom Alltag ab

Migration beschäftigt die Schweiz stark. Rund 2,3 Millionen Menschen – etwa ein Viertel der Bevölkerung – besitzen keinen Schweizer Pass. Rechnet man Eingebürgerte hinzu, hat deutlich über ein Drittel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Viele kommen wegen Arbeit oder besserer Lebensbedingungen – genau jene Gründe, die auch die Tiktok-Userin in ihrem Video nennt.

Studien des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass Integration stark vom Alltag abhängt: Nachbarschaft, Arbeitsplatz oder Vereine entscheiden oft darüber, ob sich Zugewanderte willkommen fühlen. Gleichzeitig berichten Betroffene häufig von subtiler Ablehnung – etwa Ignorieren, abweisenden Blicken oder abschätzigen Bemerkungen.
Thema ist aktuell politisch präsent

Dass solche Erfahrungen nicht nur online vorkommen, zeigte bereits die Geschichte einer Deutschen, die wegen eines Jobs in die Schweiz gezogen war. Sie wurde beim Spazieren von einem Mann als «Scheiss Ausländerin» beschimpft und zu Boden gestossen. Der Täter wurde verurteilt, die Frau zog kurz darauf weg, weil sie sich nicht mehr sicher fühlte.

Auch politisch ist das Thema präsent. Das neue Vertragspaket mit der EU (Bilaterale III) sieht vor, dass rund 690’000 EU-Bürger langfristig ein gefestigtes Aufenthaltsrecht erhalten könnten – das hat die Debatte über Zuwanderung neu angeheizt. In Gesprächen mit 20 Minuten schilderten Zugewanderte sehr unterschiedliche Erfahrungen – von «gut aufgenommen» bis zu regelmässigen Beschimpfungen.

Wie sieht es bei dir aus? Wie erlebst du das im Alltag? Hast du selbst schon ähnliche Situationen erlebt – oder ganz andere Erfahrungen gemacht? Erzähl es uns unten im Formular.



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