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Kriminelle in der Schweiz: Meldungen 05 (ab 1.12.2025)

Kriminelle Firmen in der Schweiz:

-- ACHTUNG: Inkassofirma Arvato Infoscore aus Schlieren (ZH) wird schon aktiv, bevor überhaupt eine Mahnung verschickt wurde (!)


Meldungen

präsentiert
von Michael Palomino
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Kriminelle Schweizer im Fussballstadion am 1.12.2025: Berner waren in Birmingham nicht so anständig:
YB: Englisches Gericht verhängt fünf Jahre Stadionverbot für Chaoten
https://www.nau.ch/sport/fussball/yb-englisches-gericht-verhangt-funf-jahre-stadionverbot-fur-chaoten-67071629

Keystone-SDA - Bern - Ein Gericht in Birmingham hat drei Anhänger von YB zu je fünf Jahren Stadionverbot verurteilt. Es fallen Geldstrafen von 1700 Franken an.

  • Chaoten im YB-Gästeblock sorgten vergangene Woche für einen Skandal.
  • Mehrere Berner Anhänger wurden daraufhin verhaftet.
  • Nun hat ein englisches Gericht ein happiges Urteil gefällt.

Ein Gericht im englischen Birmingham hat drei Fans von YB zu fünf Jahren Stadionverbot verurteilt. Zudem müssen sie Geldstrafen in der Gesamthöhe von umgerechnet 1700 Franken zahlen.

Das teilte die zuständige Justizstelle am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Zuvor war bereits ein 36-jähriger YB-Anhänger zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Hintergrund sind die Ausschreitungen im Stadion von Aston Villa beim Europa-League-Spiel in der vergangenen Woche.


Nach dem 36-Jährigen mussten sich am Samstagnachmittag drei weitere Männer im Alter von 18, 24 und 38 Jahren vor dem Birmingham Magistrates’ Court verantworten. Sie wurden nach der Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen, wie das Gericht mitteilte.

Der sogenannte Football Banning Order (FBO) ist eine Art offizielles Stadionverbot, das nicht von einem Verein, sondern vom Gericht auf Antrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft verhängt wird. Er verbietet einer Person, bestimmte Fussballspiele zu besuchen oder sich in der Nähe des Stadions aufzuhalten.

Acht Fans festgenommen

Zur Anwendung kommt der FBO, wenn jemand an Gewalt oder Unruhen beteiligt war oder wenn die Gefahr besteht, dass er dies künftig tun könnte. Auf diesen Passus wies auch das Gericht in Birmingham in seiner Urteilsbegründung hin.


Insgesamt acht Berner Fans waren festgenommen worden. In vier Fällen ist nicht bekannt, ob es zu einer Anklage kam. Laut Polizei hatten YB-Fans einen Polizeibeamten angegriffen und Stadionsitze, Bierbecher und Münzen in Richtung gegnerischer Spieler und Sicherheitskräfte geworfen.

Der BSC YB hatte nach dem Spiel angekündigt, er wolle die Geschehnisse umfassend aufarbeiten.




Kriminelle Eierstöcke in Widnau (Schweiz) am 3.12.2025: "Überraschungskiste" hat Steine, Feuerzeug und Gräser zum Inhalt:
Mädchen verkaufen Dietmar Wabersich «Überraschungskiste» – als er sie öffnet, fühlt er sich betrogen: «Hoffentlich gibt es nicht noch mehr Opfer»
https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/st-gallen/maedchen-verkaufen-dietmar-wabersich-ueberraschungskiste-als-er-sie-oeffnet-fuehlt-er-sich-betrogen-hoffentlich-gibt-es-nicht-noch-mehr-opfer-id21483950.html

Marian Nadler -- Redaktor News -- Dietmar Wabersich wurde von einer Mädchengruppe hereingelegt. Jetzt macht er sich Sorgen, dass auch andere Anwohner in Widnau SG ausgetrickst werden.
Es passiert am 21. November. Eine Gruppe Mädchen im Primarschulalter klingelt gegen 14.45 Uhr bei Dietmar Wabersich (63) in Widnau SG. Sie wollen dem pensionierten Lehrer eine «Überraschungskiste» verkaufen.
Wabersich gefällt die Geschäftstüchtigkeit der ihm unbekannten Primarschülerinnen. Die geforderten 10 Franken zahlt er gerne, gibt ihnen noch fünf weitere Franken für Schoggi mit.

Inhalt sorgt für Enttäuschung
Doch als Wabersich in seine Wohnung zurückkehrt und das Paket mit einem Cuttermesser öffnet, macht ihn der Inhalt fassungslos. «Im Päckli waren feuchte Steine, ein rotes Feuerzeug und ein paar Gräser», berichtet er Blick am Mittwoch.

Die Enttäuschung war gross. «Sie haben die Sachen vermutlich kurz vorher von der Strasse aufgesammelt. Es hat geregnet.»

Adressetikette weggerissen
Ein netter Brief oder etwas Gebasteltes? Fehlanzeige! Wabersich fühlt sich betrogen. «Ich dachte, die Kinder hätten die Steine zumindest bemalt und mit schönen Sprüchen verziert.»

Laut dem Widnauer sprechen gleich mehrere Indizien dafür, dass die Übeltäterinnen ihn austricksen wollten. «Während des Gesprächs kicherten einige von ihnen immer wieder. Die Adressetikette auf der Schachtel haben sie extra weggerissen.»

«Will mit den Eltern reden»
Damit nicht genug, kann sich Wabersich auch erklären, warum unbedingt bei ihm geklingelt wurde. «Meine Klingel ist ganz oben, ich brauche also die meiste Zeit, um wieder in die Wohnung zu kommen und das Paket aufzumachen. So hatten sie genug Zeit, wegzusecklen.» Zudem drängten die Kinder ihn, das Paket erst in der Wohnung zu öffnen.

Nach der bösen Überraschung stieg der Ex-Lehrer in sein Auto und fuhr die Strassen des Dorfes erfolglos ab. Keine Spur von den Mädchen!

Den Vorfall hat er der Polizei gemeldet. Auch an die Primarschule hat er sich gewandt. «Die Mädchen sagten, sie würden in die zweite und dritte Klasse gehen. Doch bei der Schule konnte man mir aus Datenschutzgründen nicht helfen. Dabei will ich doch nur mit den Eltern reden.»

Das sagt die Kapo St. Gallen
Wabersich macht sich Sorgen um seine Nachbarn. Er fürchtet, dass die Mädchen, weil sie bei ihm Erfolg hatten, es auch anderswo probieren könnten. Sein Fazit: «Es ist erschreckend, dass schon Kinder dieses Alters solche miesen Aktionen starten.» Er fragt sich: «Was geht da nur in den Köpfen von Kindern vor? Hoffentlich gibt es nicht noch mehr Opfer dieser Mädchen-Gang!»

Der Kantonspolizei St. Gallen ist der Vorfall bekannt, wie sie auf Blick-Anfrage mitteilt. Von einer bekannten Betrugsmasche will Mediensprecher Milo Frey aber nicht sprechen. Was auch daran liegt, dass es der einzige bekannte Fall dieser Art im Kanton ist.

Matthias Sieber, Schulpräsident in Widnau, erklärt, man habe den Vorfall genutzt, um in den entsprechenden Klassen über faires Verhalten, Ehrlichkeit sowie den Umgang mit Geld und Vertrauen zu sprechen. «Da der geschilderte Vorfall ausserhalb des Schulbetriebs stattfand, liegt die weitere Beurteilung des Sachverhalts in der Verantwortung der Eltern», so Sieber weiter. «Die Schule kann in solchen Fällen lediglich sensibilisierend wirken, was wir getan haben.»





Verdacht kriminelle Schweizer-IT-Spione am Werk am 4.12.2026: z.B. wie der kr. Gabriel Eichenberger aus Allschwil:
Kanton Bern: Fake-Inserat macht Frau zur «Hobby-Hure»: Freier rufen laufend an
https://www.20min.ch/story/kanton-bern-fake-inserat-macht-frau-zur-hobby-hure-freier-rufen-laufend-an-103462576

Sebastian Richter -- Ein gefälschtes Sex-Inserat führte zu Belästigungen und Rufschaden für eine Frau. Der Täter wurde nun per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

    Ein Mann aus dem Kanton Bern veröffentlichte eine Sex-Anzeige. Er gab darin ohne Einverständnis die Adresse und Telefonnummer einer Frau an.
    Die Frau wurde daraufhin von fremden Männern kontaktiert.
    Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann nun per Strafbefehl. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 13'500 Franken.

«Hallo, ich bin die Laura, eine kleine Medizinstudentin. Komm bei mir auf ein Sex-Treffen vorbei, bin sehr spontan», schrieb ein Mann aus dem Kanton Bern im August auf einem Schweizer Kleinanzeigenportal.

In der Anzeige, in der eine «Hobby-Hure» ihr Angebot bewarb, folgten dann die genaue Adresse, mit Angabe des Stockwerks, der Tür, an welcher geklingelt werden soll, sowie der Handynummer. Der Preis für die Dienstleistung: 300 Franken, so die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem Strafbefehl.

Veröffentlichung der Adresse ohne Zustimmung
Das Problem: Wohnadresse und Handynummer sind echt, nur hatte der Mann kein Einverständnis zur Veröffentlichung der Daten der betroffenen Frau. Die Identität, insbesondere die Adresse inklusive Wohnungszugang und Telefonnummer der Frau, soll ohne Zustimmung veröffentlicht worden sein.

Mit dem Inserat habe der Mann veranlasst, dass fremde Männer die Frau telefonisch für sexuelle Dienstleistungen kontaktierten.

Mann soll gezielt gehandelt haben
Die Frau habe es massiv verstört, dass sie von einem Freier auf das Inserat hingewiesen worden sei. Das Inserat habe den Ruf der Frau geschädigt.

Der Beschuldigte soll das Inserat wissentlich und willentlich veröffentlicht haben. Er habe um die Folgen eines solchen Inserats gewusst, so die Staatsanwaltschaft. Er habe gezielt und mit ruf- und persönlichkeitsschädigender Absicht gehandelt.

Bedingte Strafe von 13'500 Franken
Die Staatsanwaltschaft erklärte den Mann nun wegen übler Nachrede, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und Identitätsmissbrauch per Strafbefehl für schuldig. Er wird mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 270 Franken, was 13’500 Franken ausmacht, bestraft. Die Geldstrafe muss der Mann nur zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre noch einmal straffällig wird.

Zudem muss der Beschuldigte eine Busse von 2700 Franken und Verfahrensgebühren in Höhe von 500 Franken bezahlen.




Kriminelle Schweizer am 8.12.2025: Hotel Hilton verlangt 13 Franken für eine Flasche Wasser - alesnumegaga!
Schweizer Hotel verlangt 13 Franken für Wasser
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-hotel-verlangt-13-franken-fur-wasser-67068760

Riccardo Schmidlin -- Zürich -- 13 Franken für eine Flasche Wasser – und ein Influencer, dem augenblicklich der Durst vergeht. Wie kann ein Schluck in einem Schweizer Hotel so teuer sein?

In einem Schweizer Hilton-Hotel kostet eine Flasche Wasser 13 Franken.
Ein Tourist ist darüber schockiert. Doch der hohe Preis kommt nicht von ungefähr.
Der Branchenverband rät Hotels, die Roomservice-Gebühren transparent zu kommunizieren.
Uptin Saiidi hat bei seinem Besuch in der Schweiz ordentlich Durst. Und das wird dem US-Reiseinfluencer zum Verhängnis.

Der 33-Jährige checkt kürzlich in der Schweiz in ein Hilton-Hotel ein. In der Mini-Bar findet er eine Flasche Mineralwasser vor, die er leert.

Kurzerhand nimmt er den Hörer in die Hand und will bei der Rezeption flüssigen Nachschub bestellen. Doch als er den Preis hört, hat er plötzlich nicht mehr Durst ...

Das Hotel verlangt nämlich stolze 13 Franken für eine normale Flasche Wasser! «Oh, wow», staunt der Influencer.

Sechs Franken für die Flasche, sieben Franken für die Lieferung ins Zimmer. Auch die Rezeptionistin am Hörer gesteht, dass das «ein bisschen teuer» sei.

Nur wer die Flasche selbst holt, zahlt den Aufpreis nicht.

Da hört für Saiidi der Spass auf: «Vielleicht trinke ich doch eher vom Hahn.»

Hilton schweigt zu teurem Wasser
13 Franken für eine Flasche Wasser – wie ist das zu rechtfertigen? Die global tätige Hilton-Kette will sich trotz mehrmaligen Anfragen nicht zum Thema äussern.
Dafür meldet sich der Branchenverband Hotelleriesuisse. «Die Preisgestaltung und Leistungsumfang unterliegen der unternehmerischen Freiheit der einzelnen Betriebe», sagt Sprecher Vinzenz van den Berg zu Nau.ch.
Zu Einzelfällen will er sich deshalb nicht äussern. Er hält aber fest: «Roomservice-Angebote, inklusive allfälliger Lieferpauschalen, werden je nach Hotelkategorie, Positionierung und Serviceumfang individuell festgelegt.»
Und er ergänzt: «Ein Zuschlag für die Lieferung ins Zimmer ist im Roomservice nicht unüblich.» Damit werden zusätzliche Leistungen wie Personalaufwand, Servicezeiten oder interne Logistik abgedeckt.
Van den Berg sagt: «Wird eine fixe Pauschale erhoben, fällt diese bei einer einzelnen Flasche Wasser natürlich stärker ins Gewicht als bei der Bestellung eines kompletten Menüs.»
Statistiken zur Höhe dieser Gebühren hat Hotelleriesuisse keine.

Gebühren sollten transparent kommuniziert werden
Unabhängig von der Höhe sei entscheidend, «dass Gebühren und Leistungen an Gäste transparent kommuniziert werden».
Denn: «Eine klare und verständliche Gästeinformation trägt wesentlich zur Erwartungshaltung bei», so van den Berg. Also so, wie das die Hilton-Rezeptionistin am Telefon gemacht hat.
Andere angefragte Hotelketten wollen sich – wie Hilton – ebenfalls nicht in die Roomservice-Karten blicken. Nur der internationale Hotelgigant Accor (u.a. Novotel, Ibis) meldet sich.
«Die Preisgestaltung für Roomservice-Angebote – auch für Wasser – hängt von Faktoren wie Standort, lokalen Marktpreisen und Betriebskosten ab.» Die Preise sind also von Hotel zu Hotel unterschiedlich.
«Etwaige zusätzliche Gebühren sind einem erhöhten Aufwand für das Hotel geschuldet», so Accor. Gäste könnten die Gebühren aber mit einem Pick-up-Service umgehen. «Gäste bestellen über einen QR-Code im Zimmer und holen die gewünschten Produkte an der Hotelrezeption ab.»

Wer Privatsphäre will, nutzt den Roomservice
Zudem böten viele Accor-Hotels eigene Bereiche an, in denen Gäste Essen und Getränke kaufen können. In Novotel-Hotels stünden zudem Gratis-Wasserspender zur Verfügung.
«Grundsätzlich wird der Roomservice häufiger in Anspruch genommen, je höher die Hotelkategorie ist», so die Hotelkette. «Gerade Gäste, die ihre Privatsphäre geniessen oder nach einem langen Tag komfortabel im Zimmer bleiben wollen, schätzen diese Option sehr.»
Doch kaum jemand bestelle nur eine Flasche Wasser ins Zimmer. «Meist bestellen Gäste nicht nur Getränke, sondern auch Speisen.»




Wie kann man nur:
Schweizer Armee mit Armasuisse 4.12.2025: Neue Pistole ist UNtauglich mit Mängeln - Firma Sauer sagt "Nachbesserungen" zu:
Entscheid ist gefallen: Armee erhält schweizer Pistole - sie hat Mängel: Schüsse lösen sich von selbst (!!!)
https://www.blick.ch/politik/trotz-technischer-maengel-armee-erhaelt-schweizer-pistole-id21487090.html

Das Bundesamt für Rüstung kauft 140'000 neue Armeepistolen vom Modell SIG Sauer P320 für 90 Millionen Franken. Die Wahl fiel bewusst auf ein Schweizer Produkt – obwohl dieses in Tests durchgefallen ist.

Daniel Ballmer -- Redaktor Politik

Der Entscheid ist gefallen. Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) kauft für 90 Millionen Franken 140'000 neue Armeepistolen vom Modell SIG Sauer P320. Ganz bewusst ist ein Schweizer Produkt ausgewählt worden. Das entspreche der Rüstungsstrategie des Bundesrats, sicherheitsrelevante Fähigkeiten im eigenen Land zu erhalten und aufzubauen, begründet die Armasuisse.

Zuvor hatte das Auswahlverfahren einiges Stirnrunzeln ausgelöst. Insgesamt waren drei Anbieter im Rennen:
-- Glock aus Österreich,
-- Heckler & Koch aus Deutschland sowie
-- SIG Sauer.
Der einstige Schweizer Konzern stellt seine P320-Pistole derzeit eigentlich in den USA her, er hatte aber zugesichert, die Waffe für die Schweizer Armee an seinem Standort in Neuhausen SH herzustellen.

Die Waffe ist umstritten

Zuvor hatten sich schon Schweizer Offiziere für diese Lösung eingesetzt – gerade eben, um die hiesige Rüstungsindustrie und so auch die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stützen. Und sogar Rüstungschef Urs Loher (58) selber soll sich für das SIG-Modell starkgemacht haben, wie das Magazin «Saldo» berichtete.

Dabei sei die Waffe höchst umstritten, weil sich Schüsse von selbst lösen könnten. Auch im Truppentest der Schweizer Armee soll sie eigentlich durchgefallen sein. Der Sicherheit der Schweiz durch lokale Wertschöpfung sei besonders berücksichtigt worden.

Stimmen aus der Armee hingegen betonen, dass das Schweizer Militär seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mache mit dem Sturmgewehr und anderen Pistolen von SIG Sauer. Gleichzeitig könnten alleine in Neuhausen mindestens zehn zusätzliche Mitarbeitende eingestellt und etwa 70 weitere Arbeitsstellen bei Lieferanten angebunden werden. Wie beim Sturmgewehr blieben rund 93 Prozent der Wertschöpfung in der Schweiz.

«Truppentauglichkeit» nicht erreicht
Armasuisse hingegen räumt durchaus Mängel ein. Alle drei Modelle seien einer «intensiven und umfassenden technischen Erprobung, einem Truppenversuch und der Prüfung logistischer Aspekte» unterzogen worden.

Allerdings erfüllte nur die Glock G45 alle Kriterien. Wirtschaftliche und strategische Aspekte haben für die SIG Sauer dennoch den Ausschlag gegeben. Diese erfüllt tatsächlich eine technische Anforderung nicht und führte ausserdem zu einer «Nichterteilung der Truppentauglichkeit». Alle sicherheitsrelevanten Aspekte seien aber gesichert. Der Hersteller habe nun Nachbesserungen «verbindlich» zugesagt.

Die neue Dienstpistole verursacht gemäss einer Überprüfung über die geplante Nutzungsdauer von 30 Jahren die geringsten Gesamtkosten im Vergleich zu den anderen Testmodellen. Insgesamt braucht es 140'000 Stück davon. Mit der Armeebotschaft 26 will Armasuisse zunächst 50'000 bestellen. Für die Beschaffung sei gemäss aktuellem Budget ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag eingestellt.




KI-Spionage am Unispital Zürich am 13.12.2025: ist KOMPLETT ILLEGAL+KRIMINELL!
Zürcher Unispital führt KI-Überwachung ein
https://www.nau.ch/news/schweiz/zurcher-unispital-fuhrt-ki-uberwachung-ein-67076517

Anna Baumert -- Zürich -- Das Unispital Zürich überwacht Patientinnen und Patienten per KI. Dafür erntet es Kritik von Datenschutz-Experten.
  • Das Unispital Zürich nutzt fürs Patientenmonitoring ein Kamerasystem mit KI.
  • Eine Datenschutz-Expertin kritisiert dies als «massiven Eingriff in die Privatsphäre».
  • Der dänische Hersteller und das Spital wehren sich gegen die Kritik.

Üblicherweise überwachen Spitäler verwirrte und sturzgefährdete Patientinnen und Patienten mit Sensormatten oder im Rahmen von Sitzwachen.

Das Universitätsspital Zürich (USZ) setzt jedoch seit dem Sommer auf eine neue Technologie: In verschiedenen Abteilung wurde eine «digitale, KI-unterstützte Mobilitätsüberwachung» eingeführt. Das bestätigt das Spital gegenüber dem «Tagesanzeiger».



Aufnahmen werden [offiziell] anonymisiert [aber in Wahrheit wohl für Millionen Franken weiterverkauft]

Konkret wurden über den Spitalbetten 180-Grad-Kameras montiert. Das System der dänischen Firma Teton überwacht mithilfe von Infrarottechnologie das Verhalten von Patientinnen und Patienten.

Die KI-Überwachung von Patientinnen und Patienten ist im Hinblick auf den Datenschutz umstritten. In Frankreich etwa ist es verboten, Kameras in Spitalzimmern einzusetzen.

Das USZ hingegen hält das System datenschutztechnisch für harmlos. Das Spital stellt klar: «Wir sind uns der Sensibilität im Umgang mit Personen- und Patientendaten bewusst und achten auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorgaben.»

Es würden «keine persönlichen Daten erfasst, gespeichert oder weiterverarbeitet, weder visuell noch als Datensatz». Die Aufnahmen würden anonymisiert – statt Menschen seien eine Art Strichmännchen zu sehen.

Die für kantonale Einrichtungen zuständige Datenschützerin wurde vor der Einführung des Systems nicht zu Rate gezogen. Der eidgenössische Datenschutz-Beauftragte Adrian Lobsiger sagt dazu: «In einem solchen Fall hätten die Spitäler, die diese Systeme verwenden, wahrscheinlich ihre kantonale Behörde informieren müssen.»

Und was sagen Datenschutz-Experten zur Überwachung in den Zürcher Spitalzimmern?

«Massiver Eingriff in die Privatsphäre»

Rechtsanwalt Matthias R. Schönbächler erklärt gegenüber der Zeitung: «Besonders kritisch ist die Überwachung in Patientenzimmern, da Betroffene der Überwachung permanent ausgesetzt sind und sich schwerlich davon distanzieren können.»

Bei einem solchen schweren Eingriff seien erhöhte Anforderungen an die Grundsätze wie Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Sicherheit zu stellen. Und wo immer möglich, seien «datenschutzfreundlichere Alternativen zu prüfen».


Auch Ursula Sury, Rechtsprofessorin an der Hochschule Luzern, hält fest: «Kameras in Spital- und Altersheimzimmern bedeuten selbst mit Verpixelung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen.» Ein solcher Eingriff sei nur zulässig, wenn andere Interessen wie Sicherheit oder Gesundheit überwögen.

USZ sieht «kein Risiko»

Der Anbieter Teton wehrt sich gegen die Kritik: «Unsere Lösungen sind nicht für Überwachung ausgelegt – kein Livestreaming, keine Aufzeichnung.» Die Verarbeitung erfolge lokal in Echtzeit.

«Wir sind im Gesundheitswesen tätig, nicht im Bereich Überwachung», so die Firma.

Und auch das USZ hält dagegen: Es würden «keinerlei Personendaten», weder lokal noch in einer Cloud, gespeichert. Somit bestehe «kein Risiko, dass auf Personen- oder Patientendaten irgendwelcher Art zugegriffen werden kann».

Weder durch Mitarbeitende, noch durch andere Personen.





Kriminelle Schweizer in Aarau am 15.12.2025: Betonplatte auf Gleis gelegt:
Jugendliche legen Betonplatte auf Gleis – Zug fährt darüber
https://www.nau.ch/news/schweiz/jugendliche-legen-betonplatte-auf-gleis-zug-fahrt-daruber-67077003

Keystone-SDA -- Aarau -- Ein Schnellzug hat in Aarau grosses Glück. Mit 140 km/h rast er über eine Betonplatte, die von Jugendlichen platziert wurde.

Drei Jugendliche haben am Sonntagabend in Aarau eine Betonplatte auf die SBB-Schienen gelegt. Ein Schnellzug fuhr über die Platte. Wäre die Platte mit Armierungseisen verstärkt gewesen, hätte der Zug entgleisen können.

Ein Lokführer habe um 21 Uhr gemeldet, er sei mit 140 km/h im Bereich Wöschnau über eine Betonplatte gefahren, teilte die Kantonspolizei Aargau am Montag mit. Nur dank viel Glück sei es nicht zu einem Zugunglück gekommen.

Die Polizei hielt drei Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren bei der Fussgängerunterführung Wöschnauring an. Die zwei Jugendlichen und eine Jugendliche stammten aus der Region.


Die Jugendanwaltschaft ordnete eine Untersuchung an. Sie nahm den mutmasslichen Hauptverantwortlichen der Gruppe vorläufig fest, wie die Polizei weiter mitteilte.

Bevor die drei Jugendlichen ausfindig gemacht wurden, hatte eine Drittperson gemeldet, dass während der Fahrt ein Stein auf sein Auto geworfen worden sei. Daher fahndeten Patrouillen der Stadtpolizei Aarau und der Kantonspolizei nach der Täterschaft.

Bei beiden Fällen entstand Sachschaden. Personen wurden nicht verletzt.




Kriminelle Schweizer in Bern am 15.12.2025: Aufruf zur Bespitzelung von Gespräche auf dem Fantasie-"Weihnachtsmacht"
https://t.me/attiladerkluge/26567

Kampagne "Wir schauen hin":

Vorsicht! Bern schaut direkt in deinen Glühweinbecher! Witze über Nonbinäre? Denunzianten aufgepasst - jetzt könnt ihr es sofort melden und andere bespitzeln! Pfui! Orwell lässt grüssen!


Kommentar:
Wir schauen hin:
-- Die kriminellen Freimaurer-Regierungen sollen endlich normal werden!
-- Die ewigen LügnerInnen, die LehrerInnen und JournalistInnen heissen, sollen sich endlich neutral weiterbilden, damit sie NICHT MEHR LÜGEN!
-- WO ist der Gratis-Container mit 8m2 für ALLE? Das ist ein Menschenrecht!
Michael Palomino NIE IMPFEN - 15.12.2025



15.12.2025: IT-Spione missbrauchen Daten von Personen zum Schwarzfahren:
Fall von Identitätsmissbrauch: Frau in Luzern wegen Schwarzfahrens gebüsst – doch sie war gar nicht da!
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/luzern/fall-von-identitaetsmissbrauch-frau-in-luzern-wegen-schwarzfahrens-gebuesst-doch-sie-war-gar-nicht-da-id21519801.html

Daniel Macher -- Redaktor News -- Eine Frau aus Davos erhält fälschlicherweise eine Busse für Schwarzfahren in Luzern, obwohl sie nachweislich nicht dort war. Wie kann eine Unbekannte mit fremder Identität im Bus davonkommen? Und warum landen am Ende alle sensiblen Daten bei der falschen Person?

Eine Davoserin erlebt einen Alptraum mit dem öffentlichen Verkehr: Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) schicken ihr eine Busse über 100 Franken wegen Schwarzfahrens. Problem nur: Die Frau war am angeblichen Tattag gar nicht in Luzern.

Laut VBL soll sie am 25. Juni 2025 ohne Ticket unterwegs gewesen sein. Doch die Bündnerin kann belegen, dass sie an diesem Tag in Davos gearbeitet und abends an einem Mitarbeiterevent teilgenommen hat, wie SRF berichtet. Für sie ist klar: Eine Unbekannte muss sich als sie ausgegeben haben.

Als sie bei den VBL interveniert, heisst es zunächst, ein Fehler sei ausgeschlossen. Die Identifikation erfolge über den Swisspass und das hinterlegte Foto. Trotzdem muss die Frau ihre Unschuld beweisen – mithilfe ihres Arbeitgebers gelingt ihr das schliesslich. Die Busse wird storniert.

Verkehrsbetriebe sprechen von «absolutem Einzelfall»
Der eigentliche Schock folgt aber erst danach: Mit dem Original-Bussenbeleg erhält die Davoserin ein Dokument, auf dem sämtliche ihrer persönlichen Daten stehen – Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und sogar ihre E-Mail-Adresse. Genau diese Informationen hat nun auch die mutmassliche Schwarzfahrerin.

«Wenn diese Frau wieder etwas anstellt, kann sie sich problemlos als mich ausgeben», sagt die Betroffene besorgt. Wer die Unbekannte ist und wie sie an die Daten kam, können die VBL nicht mehr rekonstruieren.

Die Verkehrsbetriebe entschuldigen sich und sprechen von einem «absoluten Einzelfall». Die Branchenorganisation Alliance Swisspass sieht keinen Handlungsbedarf. Für die Davoserin ist klar: Die Kontrollsysteme im ÖV sind veraltet – und öffnen Identitätsmissbrauch Tür und Tor.





Kriminelle Preise in Zürich am 20.12.2025:
"Wahnsinnig": Brite zahlt 140 Franken am Weihnachtsmarkt
https://www.20min.ch/story/polarzauber-zuerich-das-ist-raub-brite-zahlt-140-franken-am-weihnachtsmarkt-103472988

Selina Keller -- Lara Hofer -- Auf Tiktok geht das Video eines britischen Content Creators viral. Er testet sich durch Speisen und Getränke am Zürcher Weihnachtsmarkt.

  • Ein britischer Essenstester besuchte den Zürcher Weihnachtsmarkt «Polarzauber» im Hauptbahnhof.
  • Er gab fast 140 Franken für Speisen und Getränke aus.
  • Sein Tiktok-Video über die hohen Preise ging viral.
  • Der Veranstalter betont, dass die Standbetreiberinnen und Standbetreiber ihre Preise selbst festlegen können.

«Ich habe den teuersten Weihnachtsmarkt der Welt besucht», sagt Harrison Webb in seinem neuen Tiktok-Video. Der 28-jährige Content Creator ist derzeit in Zürich zu Besuch. Im Video testet er mehrere Essensstände am Weihnachtsmarkt «Polarzauber» im Zürcher Hauptbahnhof. Sein Video geht derzeit auf Tiktok viral: Userinnen und User sind fassungslos über die hohen Preise für Essen und Getränke.

Der Food-Content-Creator probierte sich durch weihnachtliche Snacks und Heissgetränke und kam am Ende auf eine Rechnung von 138.90 Franken. In den zahlreichen englischsprachigen Kommentaren bezeichnen Userinnen und User die Summe als «wahnsinnig» und «völlig übertrieben».

«Das ist Raub»

Begonnen hat der Besuch noch relativ harmlos mit einer Brezel für sechs Franken. Danach wurde es schrittweise immer teurer. Besonders viel Kritik löste bei den Userinnen und Usern eine heisse Schokolade zusammen mit einem Cookie für insgesamt 19 Franken aus. «Habe ich da gerade fast 20 Franken für heisse Schokolade und einen Cookie gesehen?», schreibt eine Person fassungslos.

Auch ein Crêpe für acht Franken sei nicht gerechtfertigt: «Ein Crêpe kostet fast nichts in der Herstellung. Das ist einfach Raub», kommentiert jemand. Am Essen selbst übte der Brite nur einmal scharfe Kritik – beim Burger für 18 Franken. «Ich bin richtig enttäuscht», sagt er im Video.

Auch Schweizer reklamieren

In den Kommentaren wird die Preisgestaltung generell kritisiert. Eine Person nennt den Weihnachtsmarkt eine «Touristenfalle».

Doch auch Schweizerinnen und Schweizer melden sich zu Wort – und stellen klar: Teuer sei der Markt nicht nur für Touristinnen und Touristen. «Jetzt versteht ihr unser Leiden», schreibt eine Schweizerin. Ein anderer kommentiert: «Schweizer hier. Genau, wir können uns das nicht leisten.» Statt an den Weihnachtsmarkt zu gehen, weiche man halt auf Alternativen aus: «Wir essen stattdessen einen Grittibänz aus der Migros.»

«Das ist Clickbait»

Auf Anfrage von 20 Minuten sagt Stefan Miani, Mediensprecher des Weihnachtsmarktes: «Wir nehmen Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit ernst.» Die Diskussionen nehme man auf und lasse sie in die Weiterentwicklung kommender Ausgaben einfliessen.

Weiter betont Miani, dass Inhalte auf Social Media oft zugespitzt werden. «Der im Video verwendete Titel ist aus unserer Sicht als Clickbait einzuordnen und spiegelt die Gesamtrealität des Polarzaubers nicht wider.»

Veranstalter hat keinen Einfluss auf Preise

Die Preise können die Standbetreiberinnen und Standbetreiber selbst festlegen. «Als Veranstalter haben wir keinen Einfluss auf die Verkaufspreise», sagt Miani. Voraussetzung sei einzig eine transparente Auszeichnung der Preise.

Bekannt ist, dass ein Stand am Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof Tausende Franken kosten kann. Wer dort seine Produkte verkaufen will, muss tief ins Portemonnaie greifen. Ob sich das auf den Verkaufspreis auswirkt?

«Die Standmieten dienen der Kostendeckung des gesamten Events und basieren auf einer sehr komplexen Aufstellung», stellt Miani klar. Als teuer würde er sie nicht einordnen. «Sie bewegen sich auf einem branchenüblichen Niveau.»


Kriminelle schweizer Behörden:
Oberrickenbach (Kanton Nidwalden, Schweiz) am 20.12.2025: Kleiner Naturteich soll wegen grossem Stausee trockengelegt werden - weil eine Lizenz 2025 ausläuft:
Behördenwahnsinn bei Bauer Matthias Christen (42): Diesem Bergsee soll das Wasser abgedreht werden
https://www.blick.ch/schweiz/behoerdenwahnsinn-bei-bauer-matthias-christen-42-diesem-bergsee-soll-das-wasser-abgedreht-werden-id21534603.html

Beat Michel -- Reporter -- Bauer Matthias Christen hat vom Umweltamt Nidwalden eine schlechte Nachricht erhalten. Er darf künftig kein Wasser mehr aus einem Bach in sein Seeli umleiten. Er kämpft mit juristischen Mitteln dagegen an. Verliert er, vertrocknet der schöne Naturteich.

Paradiesli in Oberrickenbach NW in Gefahr: Dort, wo die Bergwände steil aufragen und nur noch Wanderwege und Seilbahnen hochführen, da besitzt der Bauer Matthias Christen (42) auf 900 Meter über Meer eine kleine Oase, den Fellboden. Im Zentrum liegt ein Naturteich mit Insel. Ein gutes Dutzend Meter weiter talwärts liegt ein grosses Schwimmbecken. Direkter Nachbar: das Turbinenhaus eines Kraftwerks.

Im Sommer parken auf der Wiese Wohnmobile. Zweimal im Jahr findet am lauschigen Ort sogar ein Musikfestival statt. Ein grosser Spielplatz mit Sonnenschirmen lockt Familien aus dem Tal auf den Fellboden. Obwohl es ein privates Gelände ist, handelt es sich um ein wichtiges Naherholungsgebiet für die ganze Region. Das Seeli in der Mitte des Geländes gibt dem Ganzen das gewisse Etwas. Doch damit könnte es bald vorbei sein.

Es droht der Trockentod
Denn dem Naturteich droht der baldige Trockentod. Der einzige Zufluss zum Teich soll nicht den Gesetzen entsprechen. Das hat das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Nidwalden bei einer Begehung festgestellt. Das Wasser für das Seeli wird 90 Meter weiter oben vom Duftbächli abgezapft. «Geht so nicht!», sagt das Amt.

Die Beamten überprüfen im ganzen Gebiet die Wassernutzung. Grund: Die 80-jährige Lizenz des Kraftwerks Oberrickenbach läuft Ende 2025 aus. Ein neues Nutzungsrecht zur Stromerzeugung gibt es nur, wenn das Gewässerschutzgesetz erfüllt ist. Das ganze Gebiet unterhalb des Bannalp-Stausees, 600 Höhenmeter abwärts bis zum Fellboden, wird darum genau unter die Lupe genommen.

«Wir gehen bis vor Gericht»
«Wenn sich der Kanton durchsetzt, haben wir nur noch Sumpf, keinen See mehr», warnt Matthias Christen. Er hat sich bei Blick gemeldet, weil er eine öffentliche Diskussion lancieren will. «Es kann nicht sein, dass die Wasserfassung plötzlich illegal sein soll.» Er kündigt an: «Wir kämpfen gegen die Verfügung, wir gehen vor Gericht.»

Das Problem: Eine bestimmte Restwassermenge, also das Wasser, das unterhalb eines Stausees trotz Stromproduktion noch durch die Natur fliesst, darf nicht unterschritten werden. Dabei sind nicht nur die Abflüsse aus dem Stausee wichtig, wie das Amt für Umwelt und Energie auf Anfrage schreibt. «Es müssen ausreichende Restwassermengen gesichert werden, ansonsten können Gewässer unterhalb der Anlage austrocknen oder stark beeinträchtigt werden.» Deshalb darf Christen nicht wie bisher Wasser aus dem Duftbächli abzweigen, um das Fellbodenseeli mit Frischwasser zu versorgen.

Bauer soll auf Wasser verzichten
Der Landwirt versteht das nicht. Er hatte 1996 das Gelände samt See und Schwimmbecken von der Stadt Luzern gekauft. Für die Versorgung des Seelis mit Wasser hat er eine Vereinbarung, die aus dem Jahre 1936 stammt. Er hat das Anrecht auf eine bestimmte Menge Wasser sogar im Grundbuch erwähnt. «90 Meter fliesst der kleine Bach im Rohr, und das seit Jahrzehnten. Wenn er nicht in den See fliessen würde, sondern in den nächsten Bach, wäre nichts gewonnen. Er würde vermutlich versickern.»

Keine Probleme macht das Schwimmbecken: Es ist am Trinkwassernetz angeschlossen. Da sind sowieso alle Vorgaben erfüllt.

Der Streit ums Fellbodenseeli gärt bereits seit Januar 2022. Damals erhielt Christen den ersten amtlichen Brief. Ein Schock für den Bauern: «Es steht bereits heute fest, dass eine künftige Wasserentnahme mit dem Gesetz nicht vereinbar ist.» Als Grund ist aufgeführt: Es handle sich um ein öffentliches Gewässer und es existiere keine Konzession für die Wasserentnahme. Im Schreiben heisst es auch gleich: «Eine direkte Einleitung eines Konzessionsverfahrens erachten wir nicht als zielführend.» Die Ansage des Amts für Umwelt und Energie ist klar: Der Bauer soll auf das Wasser aus dem Bach verzichten.

Jetzt beginnt der Kampf vor Gericht
Unverständlich ist für den Bauern, warum die Vereinbarungen von früher nicht mehr gelten. Und warum der Duftbach für das Restwasser relevant sein soll. «Die Fassung liegt ja weit unterhalb des Stausees», sagt Christen. «Mit dem Seeli ginge ein wertvolles Element in der Landschaft verloren», sagt er. «Es hat Fische und Amphibien drin, auch viele Insekten.»

Aktuell ist eine Beschwerde des Bauern gegen die Verfügung des Amts für Umwelt und Energie hängig. Doch jetzt wird es langsam brenzlig. «Jetzt haben wir den Fall einem Anwalt übergeben», sagt Christen. Für das nötige Geld hat er zudem eine Go-Fund-Me-Kampagne gestartet. «Der Kampf vor Gericht wird teuer, aber da müssen wir durch», sagt der Landwirt kämpferisch.




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