Kriminelle Schweizer im
Fussballstadion am 1.12.2025: Berner waren in Birmingham
nicht so anständig: YB: Englisches Gericht verhängt fünf Jahre Stadionverbot
für Chaoten
https://www.nau.ch/sport/fussball/yb-englisches-gericht-verhangt-funf-jahre-stadionverbot-fur-chaoten-67071629
Keystone-SDA - Bern - Ein Gericht in Birmingham hat drei
Anhänger von YB zu je fünf Jahren Stadionverbot
verurteilt. Es fallen Geldstrafen von 1700 Franken an.
Chaoten im YB-Gästeblock sorgten
vergangene Woche für einen Skandal.
Mehrere Berner Anhänger wurden daraufhin
verhaftet.
Nun hat ein englisches Gericht ein
happiges Urteil gefällt.
Ein
Gericht im englischen Birmingham hat drei Fans von YB zu
fünf Jahren Stadionverbot verurteilt. Zudem müssen sie
Geldstrafen in der Gesamthöhevon umgerechnet 1700 Franken zahlen.
Das
teilte die zuständige Justizstelle am Montag auf Anfrage
der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Zuvor war
bereits ein 36-jähriger YB-Anhängerzu zwei Monaten Gefängnisverurteilt
worden.
Hintergrund
sind die Ausschreitungen imStadionvon Aston
Villa beim Europa-League-Spiel in der vergangenen Woche.
Nach
dem 36-Jährigen mussten sich am Samstagnachmittagdrei weitere Männerim
Alter von 18, 24 und 38 Jahren vor dem Birmingham
Magistrates’ Court verantworten. Sie wurden nach der
Verhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen, wie das
Gericht mitteilte.
Der
sogenannte Football Banning Order (FBO) ist eine Art
offizielles Stadionverbot, das nicht von einem Verein,
sondern vom Gericht auf Antrag der Polizei oder
Staatsanwaltschaft verhängt wird. Er verbietet einer
Person, bestimmte Fussballspiele zu besuchen oder sich in
der Nähe des Stadions aufzuhalten.
Acht Fans festgenommen
Zur
Anwendung kommt der FBO, wenn jemand anGewaltoder Unruhen
beteiligt war oder wenn die Gefahr besteht, dass er dies
künftig tun könnte. Auf diesen Passus wies auch das
Gericht in Birmingham in seiner Urteilsbegründung hin.
Insgesamt
acht Berner Fans waren festgenommen worden. In vier
Fällen ist nicht bekannt, ob es zu einer Anklage kam.
Laut Polizei hatten YB-Fans einen Polizeibeamten
angegriffen und Stadionsitze, Bierbecher und Münzen in
Richtung gegnerischer Spieler und Sicherheitskräfte
geworfen.
Der
BSC YB hatte nach dem Spiel angekündigt, er wolle die
Geschehnisse umfassend aufarbeiten.
Kriminelle
Eierstöcke in Widnau (Schweiz) am 3.12.2025:
"Überraschungskiste" hat Steine, Feuerzeug und Gräser
zum Inhalt: Mädchen verkaufen Dietmar Wabersich
«Überraschungskiste» – als er sie öffnet, fühlt er
sich betrogen: «Hoffentlich gibt es nicht noch
mehr Opfer»
https://www.blick.ch/schweiz/ostschweiz/st-gallen/maedchen-verkaufen-dietmar-wabersich-ueberraschungskiste-als-er-sie-oeffnet-fuehlt-er-sich-betrogen-hoffentlich-gibt-es-nicht-noch-mehr-opfer-id21483950.html
Marian
Nadler -- Redaktor News -- Dietmar Wabersich
wurde von einer Mädchengruppe hereingelegt. Jetzt
macht er sich Sorgen, dass auch andere Anwohner in
Widnau SG ausgetrickst werden.
Es passiert am 21. November. Eine Gruppe Mädchen im
Primarschulalter klingelt gegen 14.45 Uhr bei Dietmar
Wabersich (63) in Widnau SG. Sie wollen dem pensionierten
Lehrer eine «Überraschungskiste» verkaufen.
Wabersich gefällt die Geschäftstüchtigkeit der ihm
unbekannten Primarschülerinnen. Die geforderten 10 Franken
zahlt er gerne, gibt ihnen noch fünf weitere Franken für
Schoggi mit.
Inhalt sorgt für Enttäuschung
Doch als Wabersich in seine Wohnung zurückkehrt und das
Paket mit einem Cuttermesser öffnet, macht ihn der Inhalt
fassungslos. «Im Päckli waren feuchte Steine, ein
rotes Feuerzeug und ein paar Gräser»,
berichtet er Blick am Mittwoch.
Die Enttäuschung war gross. «Sie haben die Sachen
vermutlich kurz vorher von der Strasse aufgesammelt. Es
hat geregnet.»
Adressetikette weggerissen
Ein netter Brief oder etwas Gebasteltes? Fehlanzeige!
Wabersich fühlt sich betrogen. «Ich dachte, die Kinder
hätten die Steine zumindest bemalt und mit schönen
Sprüchen verziert.»
Laut dem Widnauer sprechen gleich mehrere Indizien dafür,
dass die Übeltäterinnen ihn austricksen wollten. «Während
des Gesprächs kicherten einige von ihnen immer wieder. Die
Adressetikette auf der Schachtel haben sie extra
weggerissen.»
«Will mit den Eltern reden»
Damit nicht genug, kann sich Wabersich auch erklären,
warum unbedingt bei ihm geklingelt wurde. «Meine Klingel
ist ganz oben, ich brauche also die meiste Zeit, um wieder
in die Wohnung zu kommen und das Paket aufzumachen. So
hatten sie genug Zeit, wegzusecklen.» Zudem drängten die
Kinder ihn, das Paket erst in der Wohnung zu öffnen.
Nach der bösen Überraschung stieg der Ex-Lehrer in sein
Auto und fuhr die Strassen des Dorfes erfolglos ab. Keine
Spur von den Mädchen!
Den Vorfall hat er der Polizei gemeldet. Auch an die
Primarschule hat er sich gewandt. «Die Mädchen sagten, sie
würden in die zweite und dritte Klasse gehen. Doch bei der
Schule konnte man mir aus Datenschutzgründen nicht helfen.
Dabei will ich doch nur mit den Eltern reden.»
Das sagt die Kapo St. Gallen
Wabersich macht sich Sorgen um seine Nachbarn. Er
fürchtet, dass die Mädchen, weil sie bei ihm Erfolg
hatten, es auch anderswo probieren könnten. Sein Fazit:
«Es ist erschreckend, dass schon Kinder dieses Alters
solche miesen Aktionen starten.» Er fragt sich: «Was geht
da nur in den Köpfen von Kindern vor? Hoffentlich gibt es
nicht noch mehr Opfer dieser Mädchen-Gang!»
Der Kantonspolizei St. Gallen ist der Vorfall bekannt, wie
sie auf Blick-Anfrage mitteilt. Von einer bekannten
Betrugsmasche will Mediensprecher Milo Frey aber nicht
sprechen. Was auch daran liegt, dass es der einzige
bekannte Fall dieser Art im Kanton ist.
Matthias Sieber, Schulpräsident in Widnau, erklärt, man
habe den Vorfall genutzt, um in den entsprechenden Klassen
über faires Verhalten, Ehrlichkeit sowie den Umgang mit
Geld und Vertrauen zu sprechen. «Da der geschilderte
Vorfall ausserhalb des Schulbetriebs stattfand, liegt die
weitere Beurteilung des Sachverhalts in der Verantwortung
der Eltern», so Sieber weiter. «Die Schule kann in solchen
Fällen lediglich sensibilisierend wirken, was wir getan
haben.»
Verdacht kriminelle Schweizer-IT-Spione am
Werk am 4.12.2026: z.B. wie der kr. Gabriel Eichenberger
aus Allschwil: Kanton Bern: Fake-Inserat macht Frau
zur «Hobby-Hure»: Freier rufen laufend an
https://www.20min.ch/story/kanton-bern-fake-inserat-macht-frau-zur-hobby-hure-freier-rufen-laufend-an-103462576
Sebastian Richter -- Ein
gefälschtes Sex-Inserat führte zu Belästigungen und
Rufschaden für eine Frau. Der Täter wurde nun per
Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Ein Mann aus dem Kanton Bern
veröffentlichte eine Sex-Anzeige. Er gab darin ohne
Einverständnis die Adresse und Telefonnummer einer Frau an.
Die Frau wurde daraufhin von fremden
Männern kontaktiert.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den
Mann nun per Strafbefehl. Er erhielt eine bedingte
Geldstrafe von 13'500 Franken.
«Hallo, ich bin die Laura, eine kleine Medizinstudentin.
Komm bei mir auf ein Sex-Treffen vorbei, bin sehr spontan»,
schrieb ein Mann aus dem Kanton Bern im August auf einem
Schweizer Kleinanzeigenportal.
In der Anzeige, in der eine «Hobby-Hure» ihr Angebot bewarb,
folgten dann die genaue Adresse, mit Angabe des Stockwerks,
der Tür, an welcher geklingelt werden soll, sowie der
Handynummer. Der Preis für die Dienstleistung: 300 Franken,
so die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in ihrem
Strafbefehl.
Veröffentlichung der Adresse ohne Zustimmung
Das Problem: Wohnadresse und Handynummer sind echt, nur
hatte der Mann kein Einverständnis zur Veröffentlichung der
Daten der betroffenen Frau. Die Identität, insbesondere die
Adresse inklusive Wohnungszugang und Telefonnummer der Frau,
soll ohne Zustimmung veröffentlicht worden sein.
Mit dem Inserat habe der Mann veranlasst, dass fremde Männer
die Frau telefonisch für sexuelle Dienstleistungen
kontaktierten.
Mann soll gezielt gehandelt haben
Die Frau habe es massiv verstört, dass sie von einem Freier
auf das Inserat hingewiesen worden sei. Das Inserat habe den
Ruf der Frau geschädigt.
Der Beschuldigte soll das Inserat wissentlich und
willentlich veröffentlicht haben. Er habe um die Folgen
eines solchen Inserats gewusst, so die Staatsanwaltschaft.
Er habe gezielt und mit ruf- und persönlichkeitsschädigender
Absicht gehandelt.
Bedingte Strafe von 13'500 Franken
Die Staatsanwaltschaft erklärte den Mann nun wegen übler
Nachrede, Missbrauch einer Fernmeldeanlage und
Identitätsmissbrauch per Strafbefehl für schuldig. Er wird
mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 270 Franken,
was 13’500 Franken ausmacht, bestraft. Die Geldstrafe muss
der Mann nur zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei
Jahre noch einmal straffällig wird.
Zudem muss der Beschuldigte eine Busse von 2700 Franken und
Verfahrensgebühren in Höhe von 500 Franken bezahlen.
Kriminelle Schweizer am 8.12.2025: Hotel
Hilton verlangt 13 Franken für eine Flasche Wasser -
alesnumegaga! Schweizer Hotel verlangt 13 Franken
für Wasser
https://www.nau.ch/news/schweiz/schweizer-hotel-verlangt-13-franken-fur-wasser-67068760
Riccardo Schmidlin -- Zürich -- 13 Franken für eine
Flasche Wasser – und ein Influencer, dem augenblicklich
der Durst vergeht. Wie kann ein Schluck in einem Schweizer
Hotel so teuer sein?
In einem Schweizer Hilton-Hotel kostet eine Flasche Wasser
13 Franken.
Ein Tourist ist darüber schockiert. Doch der hohe Preis
kommt nicht von ungefähr.
Der Branchenverband rät Hotels, die Roomservice-Gebühren
transparent zu kommunizieren.
Uptin Saiidi hat bei seinem Besuch in der Schweiz ordentlich
Durst. Und das wird dem US-Reiseinfluencer zum Verhängnis.
Der 33-Jährige checkt kürzlich in der Schweiz in ein
Hilton-Hotel ein. In der Mini-Bar findet er eine Flasche
Mineralwasser vor, die er leert.
Kurzerhand nimmt er den Hörer in die Hand und will bei der
Rezeption flüssigen Nachschub bestellen. Doch als er den
Preis hört, hat er plötzlich nicht mehr Durst ...
Das Hotel verlangt nämlich stolze 13 Franken für eine
normale Flasche Wasser! «Oh, wow», staunt der Influencer.
Sechs Franken für die Flasche, sieben Franken für die
Lieferung ins Zimmer. Auch die Rezeptionistin am Hörer
gesteht, dass das «ein bisschen teuer» sei.
Nur wer die Flasche selbst holt, zahlt den Aufpreis nicht.
Da hört für Saiidi der Spass auf: «Vielleicht trinke ich
doch eher vom Hahn.»
Hilton schweigt zu teurem Wasser
13 Franken für eine Flasche Wasser – wie ist das zu
rechtfertigen? Die global tätige Hilton-Kette will sich
trotz mehrmaligen Anfragen nicht zum Thema äussern.
Dafür meldet sich der Branchenverband Hotelleriesuisse. «Die
Preisgestaltung und Leistungsumfang unterliegen der
unternehmerischen Freiheit der einzelnen Betriebe», sagt
Sprecher Vinzenz van den Berg zu Nau.ch.
Zu Einzelfällen will er sich deshalb nicht äussern. Er hält
aber fest: «Roomservice-Angebote, inklusive allfälliger
Lieferpauschalen, werden je nach Hotelkategorie,
Positionierung und Serviceumfang individuell festgelegt.»
Und er ergänzt: «Ein Zuschlag für die Lieferung ins Zimmer
ist im Roomservice nicht unüblich.» Damit werden zusätzliche
Leistungen wie Personalaufwand, Servicezeiten oder interne
Logistik abgedeckt.
Van den Berg sagt: «Wird eine fixe Pauschale erhoben, fällt
diese bei einer einzelnen Flasche Wasser natürlich stärker
ins Gewicht als bei der Bestellung eines kompletten Menüs.»
Statistiken zur Höhe dieser Gebühren hat Hotelleriesuisse
keine.
Gebühren sollten transparent kommuniziert werden
Unabhängig von der Höhe sei entscheidend, «dass Gebühren und
Leistungen an Gäste transparent kommuniziert werden».
Denn: «Eine klare und verständliche Gästeinformation trägt
wesentlich zur Erwartungshaltung bei», so van den Berg. Also
so, wie das die Hilton-Rezeptionistin am Telefon gemacht
hat.
Andere angefragte Hotelketten wollen sich – wie Hilton –
ebenfalls nicht in die Roomservice-Karten blicken. Nur der
internationale Hotelgigant Accor (u.a. Novotel, Ibis) meldet
sich.
«Die Preisgestaltung für Roomservice-Angebote – auch für
Wasser – hängt von Faktoren wie Standort, lokalen
Marktpreisen und Betriebskosten ab.» Die Preise sind also
von Hotel zu Hotel unterschiedlich.
«Etwaige zusätzliche Gebühren sind einem erhöhten Aufwand
für das Hotel geschuldet», so Accor. Gäste könnten die
Gebühren aber mit einem Pick-up-Service umgehen. «Gäste
bestellen über einen QR-Code im Zimmer und holen die
gewünschten Produkte an der Hotelrezeption ab.»
Wer Privatsphäre will, nutzt den Roomservice
Zudem böten viele Accor-Hotels eigene Bereiche an, in denen
Gäste Essen und Getränke kaufen können. In Novotel-Hotels
stünden zudem Gratis-Wasserspender zur Verfügung.
«Grundsätzlich wird der Roomservice häufiger in Anspruch
genommen, je höher die Hotelkategorie ist», so die
Hotelkette. «Gerade Gäste, die ihre Privatsphäre geniessen
oder nach einem langen Tag komfortabel im Zimmer bleiben
wollen, schätzen diese Option sehr.»
Doch kaum jemand bestelle nur eine Flasche Wasser ins
Zimmer. «Meist bestellen Gäste nicht nur Getränke, sondern
auch Speisen.»
Wie kann man nur:
Schweizer Armee mit Armasuisse 4.12.2025:
Neue Pistole ist UNtauglich mit Mängeln - Firma Sauer sagt
"Nachbesserungen" zu: Entscheid ist gefallen: Armee
erhält schweizer Pistole - sie hat Mängel: Schüsse lösen
sich von selbst (!!!)
https://www.blick.ch/politik/trotz-technischer-maengel-armee-erhaelt-schweizer-pistole-id21487090.html
Das Bundesamt für Rüstung kauft 140'000 neue
Armeepistolen vom Modell SIG Sauer P320 für 90 Millionen
Franken. Die Wahl fiel bewusst auf ein Schweizer Produkt –
obwohl dieses in Tests durchgefallen ist.
Der Entscheid ist gefallen. Das Bundesamt für Rüstung
(Armasuisse) kauft für 90 Millionen Franken 140'000 neue
Armeepistolen vom Modell SIG Sauer P320. Ganz bewusst ist
ein Schweizer Produkt ausgewählt worden. Das entspreche
der Rüstungsstrategie des Bundesrats, sicherheitsrelevante
Fähigkeiten im eigenen Land zu erhalten und aufzubauen,
begründet die Armasuisse.
Zuvor hatte das Auswahlverfahren einiges Stirnrunzeln
ausgelöst. Insgesamt waren drei Anbieter im Rennen:
-- Glock aus Österreich,
-- Heckler & Koch aus Deutschland sowie
-- SIG Sauer.
Der einstige Schweizer Konzern stellt seine P320-Pistole
derzeit eigentlich in den USA her, er hatte aber
zugesichert, die Waffe für die Schweizer Armee an seinem
Standort in Neuhausen SH herzustellen.
Die Waffe ist umstritten
Zuvor hatten sich schon Schweizer Offiziere
für diese Lösung eingesetzt – gerade eben, um die
hiesige Rüstungsindustrie und so auch die
Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stützen. Und sogar
Rüstungschef Urs Loher (58) selber soll sich für das
SIG-Modell starkgemacht haben, wie das Magazin «Saldo»
berichtete.
Dabei sei die Waffe höchst umstritten, weil sich
Schüsse von selbst lösen könnten. Auch im
Truppentest der Schweizer Armee soll sie eigentlich
durchgefallen sein. Der Sicherheit der Schweiz
durch lokale Wertschöpfung sei besonders berücksichtigt
worden.
Stimmen aus der Armee hingegen betonen, dass das Schweizer
Militär seit Jahrzehnten gute Erfahrungen mache mit dem
Sturmgewehr und anderen Pistolen von SIG Sauer. Gleichzeitig
könnten alleine in Neuhausen mindestens zehn zusätzliche
Mitarbeitende eingestellt und etwa 70 weitere Arbeitsstellen
bei Lieferanten angebunden werden. Wie beim Sturmgewehr
blieben rund 93 Prozent der Wertschöpfung in der Schweiz.
«Truppentauglichkeit» nicht erreicht
Armasuisse hingegen räumt durchaus Mängel ein. Alle drei
Modelle seien einer «intensiven und umfassenden technischen
Erprobung, einem Truppenversuch und der Prüfung logistischer
Aspekte» unterzogen worden.
Allerdings erfüllte nur die Glock G45 alle Kriterien.
Wirtschaftliche und strategische Aspekte haben für die SIG
Sauer dennoch den Ausschlag gegeben. Diese erfüllt
tatsächlich eine technische Anforderung nicht
und führte ausserdem zu einer «Nichterteilung der
Truppentauglichkeit». Alle sicherheitsrelevanten
Aspekte seien aber gesichert. Der Hersteller habe nun Nachbesserungen
«verbindlich» zugesagt.
Die neue Dienstpistole verursacht gemäss einer Überprüfung
über die geplante Nutzungsdauer von 30 Jahren die geringsten
Gesamtkosten im Vergleich zu den anderen Testmodellen.
Insgesamt braucht es 140'000 Stück davon. Mit der
Armeebotschaft 26 will Armasuisse zunächst 50'000 bestellen.
Für die Beschaffung sei gemäss aktuellem Budget ein
mittlerer zweistelliger Millionenbetrag eingestellt.
KI-Spionage am Unispital Zürich am
13.12.2025: ist KOMPLETT ILLEGAL+KRIMINELL! Zürcher Unispital führt KI-Überwachung ein
https://www.nau.ch/news/schweiz/zurcher-unispital-fuhrt-ki-uberwachung-ein-67076517
Anna Baumert -- Zürich -- Das Unispital Zürich überwacht
Patientinnen und Patienten per KI. Dafür erntet es Kritik
von Datenschutz-Experten.
Das Unispital Zürich nutzt fürs
Patientenmonitoring ein Kamerasystem mit KI.
Eine Datenschutz-Expertin kritisiert dies
als «massiven Eingriff in die Privatsphäre».
Der dänische Hersteller und das Spital
wehren sich gegen die Kritik.
Üblicherweise überwachenSpitäler
verwirrte und sturzgefährdete Patientinnen und Patienten
mit Sensormatten oder im Rahmen von Sitzwachen.
Das
Universitätsspital Zürich (USZ) setzt jedoch seit dem
Sommer aufeine neue Technologie: In verschiedenen
Abteilung wurde eine «digitale, KI-unterstützte
Mobilitätsüberwachung» eingeführt. Das bestätigt das
Spital gegenüber dem «Tagesanzeiger».
Aufnahmen werden [offiziell]
anonymisiert [aber in Wahrheit wohl für Millionen
Franken weiterverkauft]
Konkret
wurden über den Spitalbetten 180-Grad-Kameras montiert.
Das System der dänischen Firma Teton überwacht mithilfe
von Infrarottechnologie das Verhalten von Patientinnen
und Patienten.
Die
KI-Überwachung von Patientinnen und Patienten ist imHinblick auf den Datenschutzumstritten.
In Frankreich etwa ist es verboten, Kameras in
Spitalzimmern einzusetzen.
Das
USZ hingegen hält das System datenschutztechnisch für
harmlos. Das Spital stellt klar: «Wir sind uns der
Sensibilität im Umgang mit Personen- und Patientendaten
bewusst und achten auf die Einhaltung der geltenden
Datenschutzvorgaben.»
Das System der Firma Teton
nutzt KI fürs Patientenmonitoring. - X
Das Zürcher Unispital
setzt diese Technologie ein. - keystone
Datenschutz-Experten sehen
den Einsatz von Kamerasystemen mit Künstlicher
Intelligenz kritisch. - keystone
Das Spital sieht jedoch
«kein Risiko, dass auf Personen- oder
Patientendaten irgendwelcher Art zugegriffen
werden kann». - keytone
Es
würden «keine persönlichenDatenerfasst,
gespeichert oder weiterverarbeitet, weder visuell noch
als Datensatz». Die Aufnahmen würden anonymisiert –
statt Menschen seien eine Art Strichmännchen zu sehen.
Die
für kantonale Einrichtungen zuständige Datenschützerin
wurde vor der Einführung des Systems nicht zu Rate
gezogen. Der eidgenössische Datenschutz-Beauftragte
Adrian Lobsiger sagt dazu: «In einem solchen Fall hätten
die Spitäler, die diese Systeme verwenden,
wahrscheinlich ihre kantonale Behörde informieren
müssen.»
Und
was sagen Datenschutz-Experten zur Überwachung in den
Zürcher Spitalzimmern?
«Massiver Eingriff in die
Privatsphäre»
Rechtsanwalt
Matthias R. Schönbächler erklärt gegenüber der Zeitung:
«Besonders kritisch ist die Überwachung in
Patientenzimmern, da Betroffene der Überwachung
permanent ausgesetzt sind und sich schwerlich davon
distanzieren können.»
Bei
einem solchen schweren Eingriff seien erhöhte
Anforderungen an die Grundsätze wie Zweckbindung,
Verhältnismässigkeit, Transparenz und Sicherheit zu
stellen. Und wo immer möglich, seien
«datenschutzfreundlichere Alternativen zu prüfen».
Auch
Ursula Sury, Rechtsprofessorin an derHochschule Luzern, hält fest: «Kameras
in Spital- und Altersheimzimmern bedeuten selbst mit
Verpixelung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre
der Betroffenen.» Ein solcher Eingriff sei nur zulässig,
wenn andere Interessen wie Sicherheit oder Gesundheit
überwögen.
USZ sieht «kein Risiko»
Der
Anbieter Teton wehrt sich gegen die Kritik: «Unsere
Lösungen sind nicht für Überwachung ausgelegt – kein
Livestreaming, keine Aufzeichnung.» Die Verarbeitung
erfolge lokal in Echtzeit.
«Wir
sind im Gesundheitswesen tätig, nicht im Bereich
Überwachung», so die Firma.
Und
auch das USZ hält dagegen: Es würden «keinerlei
Personendaten», weder lokal noch in einer Cloud,
gespeichert. Somit bestehe «kein Risiko, dass auf
Personen- oder Patientendaten irgendwelcher Art
zugegriffen werden kann».
Weder
durch Mitarbeitende, noch durch andere Personen.
Kriminelle Schweizer in Aarau am 15.12.2025:
Betonplatte auf Gleis gelegt: Jugendliche legen Betonplatte auf Gleis – Zug fährt
darüber
https://www.nau.ch/news/schweiz/jugendliche-legen-betonplatte-auf-gleis-zug-fahrt-daruber-67077003
Keystone-SDA -- Aarau -- Ein Schnellzug hat in Aarau grosses
Glück. Mit 140 km/h rast er über eine Betonplatte, die von
Jugendlichen platziert wurde.
Drei
Jugendliche haben am Sonntagabend in Aarau eine
Betonplatteauf die SBB-Schienengelegt.Ein Schnellzugfuhr
über die Platte. Wäre die Platte mit Armierungseisen
verstärkt gewesen, hätte der Zug entgleisen können.
Ein
Lokführer habe um 21 Uhr gemeldet, er sei mit 140 km/h
im Bereich Wöschnau über eine Betonplatte gefahren,
teilte die Kantonspolizei Aargau am Montag mit. Nur dank
viel Glück sei es nichtzu einem Zugunglückgekommen.
Die
Polizei hielt drei Jugendliche im Alter von 13 bis 15
Jahren bei der Fussgängerunterführung Wöschnauring an.
Die zwei Jugendlichen und eine Jugendliche stammten aus
der Region.
Die
Jugendanwaltschaft ordnete eine Untersuchung an. Sie
nahm den mutmasslichen Hauptverantwortlichen der Gruppe
vorläufig fest, wie die Polizei weiter mitteilte.
Bevor
die drei Jugendlichen ausfindig gemacht wurden, hatte
eine Drittperson gemeldet, dass während der Fahrt ein
Stein auf sein Auto geworfen worden sei. Daher fahndeten
Patrouillen der Stadtpolizei Aarau und der
Kantonspolizei nach der Täterschaft.
Bei
beiden Fällen entstandSachschaden. Personen wurden nicht
verletzt.
Kriminelle Schweizer in Bern am 15.12.2025:
Aufruf zur Bespitzelung von Gespräche auf dem
Fantasie-"Weihnachtsmacht"
https://t.me/attiladerkluge/26567
Kampagne "Wir schauen hin":
Vorsicht! Bern schaut direkt in deinen Glühweinbecher! Witze
über Nonbinäre? Denunzianten aufgepasst - jetzt könnt ihr es
sofort melden und andere bespitzeln! Pfui! Orwell lässt
grüssen!
Kommentar:
Wir schauen hin:
-- Die kriminellen Freimaurer-Regierungen sollen endlich
normal werden!
-- Die ewigen LügnerInnen, die LehrerInnen und
JournalistInnen heissen, sollen sich endlich neutral
weiterbilden, damit sie NICHT MEHR LÜGEN!
-- WO ist der Gratis-Container mit 8m2 für ALLE? Das ist ein
Menschenrecht!
Michael Palomino NIE IMPFEN - 15.12.2025
15.12.2025: IT-Spione missbrauchen Daten von
Personen zum Schwarzfahren: Fall von Identitätsmissbrauch: Frau in Luzern wegen
Schwarzfahrens gebüsst – doch sie war gar nicht da!
https://www.blick.ch/schweiz/zentralschweiz/luzern/fall-von-identitaetsmissbrauch-frau-in-luzern-wegen-schwarzfahrens-gebuesst-doch-sie-war-gar-nicht-da-id21519801.html
Daniel Macher -- Redaktor News -- Eine
Frau aus Davos erhält fälschlicherweise eine Busse für
Schwarzfahren in Luzern, obwohl sie nachweislich nicht
dort war. Wie kann eine Unbekannte mit fremder Identität
im Bus davonkommen? Und warum landen am Ende alle
sensiblen Daten bei der falschen Person?
Eine Davoserin erlebt einen Alptraum mit dem öffentlichen
Verkehr: Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) schicken ihr eine
Busse über 100 Franken wegen Schwarzfahrens. Problem nur:
Die Frau war am angeblichen Tattag gar nicht in Luzern.
Laut VBL soll sie am 25. Juni 2025 ohne Ticket unterwegs
gewesen sein. Doch die Bündnerin kann belegen, dass sie an
diesem Tag in Davos gearbeitet und abends an einem
Mitarbeiterevent teilgenommen hat, wie SRF berichtet. Für
sie ist klar: Eine Unbekannte muss sich als sie ausgegeben
haben.
Als sie bei den VBL interveniert, heisst es zunächst, ein
Fehler sei ausgeschlossen. Die Identifikation erfolge über
den Swisspass und das hinterlegte Foto. Trotzdem muss die
Frau ihre Unschuld beweisen – mithilfe ihres Arbeitgebers
gelingt ihr das schliesslich. Die Busse wird storniert. Verkehrsbetriebe sprechen von «absolutem Einzelfall»
Der eigentliche Schock folgt aber erst danach: Mit dem
Original-Bussenbeleg erhält die Davoserin ein Dokument, auf
dem sämtliche ihrer persönlichen Daten stehen – Name,
Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und sogar ihre
E-Mail-Adresse. Genau diese Informationen hat nun auch die
mutmassliche Schwarzfahrerin.
«Wenn diese Frau wieder etwas anstellt, kann sie sich
problemlos als mich ausgeben», sagt die Betroffene besorgt.
Wer die Unbekannte ist und wie sie an die Daten kam, können
die VBL nicht mehr rekonstruieren.
Die Verkehrsbetriebe entschuldigen sich und sprechen von
einem «absoluten Einzelfall». Die Branchenorganisation
Alliance Swisspass sieht keinen Handlungsbedarf. Für die
Davoserin ist klar: Die Kontrollsysteme im ÖV sind veraltet
– und öffnen Identitätsmissbrauch Tür und Tor.
Kriminelle
Preise in Zürich am 20.12.2025: "Wahnsinnig": Brite zahlt 140 Franken am
Weihnachtsmarkt
https://www.20min.ch/story/polarzauber-zuerich-das-ist-raub-brite-zahlt-140-franken-am-weihnachtsmarkt-103472988
Selina
Keller -- Lara Hofer -- Auf
Tiktok geht das Video eines britischen Content
Creators viral. Er testet sich durch Speisen und
Getränke am Zürcher Weihnachtsmarkt.
Ein britischer Essenstester besuchte den Zürcher
Weihnachtsmarkt «Polarzauber» im Hauptbahnhof.
Er gab fast 140 Franken für Speisen und Getränke
aus.
Sein Tiktok-Video über die hohen Preise ging viral.
Der Veranstalter betont, dass die
Standbetreiberinnen und Standbetreiber ihre Preise
selbst festlegen können.
«Ich
habe den teuersten
Weihnachtsmarkt der Welt besucht», sagt Harrison
Webb in seinem neuen Tiktok-Video. Der 28-jährige Content
Creator ist derzeit in Zürich zu Besuch. Im Video testet
er mehrere Essensstände am Weihnachtsmarkt
«Polarzauber» im Zürcher Hauptbahnhof. Sein Video
geht derzeit auf Tiktok viral: Userinnen und User sind
fassungslos über die hohen Preise für Essen und Getränke.
Der
Food-Content-Creator probierte sich durch weihnachtliche
Snacks und Heissgetränke und kam am Ende auf eine Rechnung
von 138.90 Franken. In den zahlreichen
englischsprachigen Kommentaren bezeichnen Userinnen und
User die Summe als «wahnsinnig» und «völlig übertrieben».
«Das ist Raub»
Begonnen
hat der Besuch noch relativ harmlos mit einer Brezel für
sechs Franken. Danach wurde es schrittweise immer teurer.
Besonders viel Kritik löste bei den Userinnen und Usern
eine heisse Schokolade zusammen mit einem Cookie für
insgesamt 19 Franken aus. «Habe ich da gerade fast 20
Franken für heisse Schokolade und einen Cookie gesehen?»,
schreibt eine Person fassungslos.
Auch
ein Crêpe für acht Franken sei nicht gerechtfertigt: «Ein
Crêpe kostet fast nichts in der Herstellung. Das ist
einfach Raub», kommentiert jemand. Am Essen selbst übte
der Brite nur einmal scharfe Kritik – beim Burger für 18
Franken. «Ich bin richtig enttäuscht», sagt er im Video.
Auch Schweizer reklamieren
In den
Kommentaren wird die Preisgestaltung generell kritisiert.
Eine Person nennt den Weihnachtsmarkt eine
«Touristenfalle».
Doch
auch Schweizerinnen und Schweizer melden sich zu Wort –
und stellen klar: Teuer sei der Markt nicht nur für
Touristinnen und Touristen. «Jetzt versteht ihr
unser Leiden», schreibt eine Schweizerin. Ein anderer
kommentiert: «Schweizer hier. Genau, wir können uns das
nicht leisten.» Statt an den Weihnachtsmarkt zu gehen,
weiche man halt auf Alternativen aus: «Wir essen
stattdessen einen Grittibänz aus der Migros.»
«Das ist Clickbait»
Auf
Anfrage von 20 Minuten sagt Stefan Miani, Mediensprecher
des Weihnachtsmarktes:
«Wir nehmen Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit ernst.»
Die Diskussionen nehme man auf und lasse sie in die
Weiterentwicklung kommender Ausgaben einfliessen.
Weiter
betont Miani, dass Inhalte auf Social Media oft zugespitzt
werden. «Der im Video verwendete Titel ist aus unserer
Sicht als Clickbait einzuordnen und spiegelt die
Gesamtrealität des Polarzaubers nicht wider.»
Veranstalter hat keinen
Einfluss auf Preise
Die
Preise können die Standbetreiberinnen und Standbetreiber
selbst festlegen. «Als Veranstalter haben wir keinen
Einfluss auf die Verkaufspreise», sagt Miani.
Voraussetzung sei einzig eine transparente Auszeichnung
der Preise.
Bekannt
ist, dass ein Stand am Weihnachtsmarkt im Zürcher
Hauptbahnhof Tausende Franken kosten kann. Wer dort seine
Produkte verkaufen will, muss tief ins Portemonnaie
greifen. Ob sich das auf den Verkaufspreis auswirkt?
«Die
Standmieten dienen der Kostendeckung des gesamten Events
und basieren auf einer sehr komplexen Aufstellung», stellt
Miani klar. Als teuer würde er sie nicht einordnen. «Sie
bewegen sich auf einem branchenüblichen Niveau.»
Kriminelle schweizer Behörden:
Oberrickenbach (Kanton Nidwalden, Schweiz)
am 20.12.2025: Kleiner Naturteich soll wegen grossem
Stausee trockengelegt werden - weil eine Lizenz 2025
ausläuft: Behördenwahnsinn bei Bauer Matthias Christen (42): Diesem Bergsee soll das Wasser abgedreht
werden
https://www.blick.ch/schweiz/behoerdenwahnsinn-bei-bauer-matthias-christen-42-diesem-bergsee-soll-das-wasser-abgedreht-werden-id21534603.html
Beat Michel -- Reporter -- Bauer
Matthias Christen hat vom Umweltamt Nidwalden eine
schlechte Nachricht erhalten. Er darf künftig kein Wasser
mehr aus einem Bach in sein Seeli umleiten. Er kämpft mit
juristischen Mitteln dagegen an. Verliert er, vertrocknet
der schöne Naturteich.
Paradiesli in Oberrickenbach NW in Gefahr: Dort, wo die
Bergwände steil aufragen und nur noch Wanderwege und
Seilbahnen hochführen, da besitzt der Bauer Matthias
Christen (42) auf 900 Meter über Meer eine kleine Oase, den
Fellboden. Im Zentrum liegt ein Naturteich mit Insel. Ein
gutes Dutzend Meter weiter talwärts liegt ein grosses
Schwimmbecken. Direkter Nachbar: das Turbinenhaus eines
Kraftwerks.
Im Sommer parken auf der Wiese Wohnmobile. Zweimal im Jahr
findet am lauschigen Ort sogar ein Musikfestival statt. Ein
grosser Spielplatz mit Sonnenschirmen lockt Familien aus dem
Tal auf den Fellboden. Obwohl es ein privates Gelände ist,
handelt es sich um ein wichtiges Naherholungsgebiet für die
ganze Region. Das Seeli in der Mitte des Geländes gibt dem
Ganzen das gewisse Etwas. Doch damit könnte es bald vorbei
sein.
Es droht der Trockentod
Denn dem Naturteich droht der baldige Trockentod. Der
einzige Zufluss zum Teich soll nicht den Gesetzen
entsprechen. Das hat das Amt für Umwelt und Energie des
Kantons Nidwalden bei einer Begehung festgestellt. Das
Wasser für das Seeli wird 90 Meter weiter oben vom
Duftbächli abgezapft. «Geht so nicht!», sagt das Amt.
Die Beamten überprüfen im ganzen Gebiet die Wassernutzung.
Grund: Die 80-jährige Lizenz des Kraftwerks Oberrickenbach
läuft Ende 2025 aus. Ein neues Nutzungsrecht zur
Stromerzeugung gibt es nur, wenn das Gewässerschutzgesetz
erfüllt ist. Das ganze Gebiet unterhalb des
Bannalp-Stausees, 600 Höhenmeter abwärts bis zum Fellboden,
wird darum genau unter die Lupe genommen.
«Wir gehen bis vor Gericht»
«Wenn sich der Kanton durchsetzt, haben wir nur noch Sumpf,
keinen See mehr», warnt Matthias Christen. Er hat sich bei
Blick gemeldet, weil er eine öffentliche Diskussion
lancieren will. «Es kann nicht sein, dass die Wasserfassung
plötzlich illegal sein soll.» Er kündigt an: «Wir kämpfen
gegen die Verfügung, wir gehen vor Gericht.»
Das Problem: Eine bestimmte Restwassermenge, also das
Wasser, das unterhalb eines Stausees trotz Stromproduktion
noch durch die Natur fliesst, darf nicht unterschritten
werden. Dabei sind nicht nur die Abflüsse aus dem Stausee
wichtig, wie das Amt für Umwelt und Energie auf Anfrage
schreibt. «Es müssen ausreichende Restwassermengen gesichert
werden, ansonsten können Gewässer unterhalb der Anlage
austrocknen oder stark beeinträchtigt werden.» Deshalb darf
Christen nicht wie bisher Wasser aus dem Duftbächli
abzweigen, um das Fellbodenseeli mit Frischwasser zu
versorgen.
Bauer soll auf Wasser verzichten
Der Landwirt versteht das nicht. Er hatte 1996 das Gelände
samt See und Schwimmbecken von der Stadt Luzern gekauft. Für
die Versorgung des Seelis mit Wasser hat er eine
Vereinbarung, die aus dem Jahre 1936 stammt. Er hat das
Anrecht auf eine bestimmte Menge Wasser sogar im Grundbuch
erwähnt. «90 Meter fliesst der kleine Bach im Rohr, und das
seit Jahrzehnten. Wenn er nicht in den See fliessen würde,
sondern in den nächsten Bach, wäre nichts gewonnen. Er würde
vermutlich versickern.»
Keine Probleme macht das Schwimmbecken: Es ist am
Trinkwassernetz angeschlossen. Da sind sowieso alle Vorgaben
erfüllt.
Der Streit ums Fellbodenseeli gärt bereits seit Januar 2022.
Damals erhielt Christen den ersten amtlichen Brief. Ein
Schock für den Bauern: «Es steht bereits heute fest, dass
eine künftige Wasserentnahme mit dem Gesetz nicht vereinbar
ist.» Als Grund ist aufgeführt: Es handle sich um ein
öffentliches Gewässer und es existiere keine Konzession für
die Wasserentnahme. Im Schreiben heisst es auch gleich:
«Eine direkte Einleitung eines Konzessionsverfahrens
erachten wir nicht als zielführend.» Die Ansage des Amts für
Umwelt und Energie ist klar: Der Bauer soll auf das Wasser
aus dem Bach verzichten.
Jetzt beginnt der Kampf vor Gericht
Unverständlich ist für den Bauern, warum die Vereinbarungen
von früher nicht mehr gelten. Und warum der Duftbach für das
Restwasser relevant sein soll. «Die Fassung liegt ja weit
unterhalb des Stausees», sagt Christen. «Mit dem Seeli ginge
ein wertvolles Element in der Landschaft verloren», sagt er.
«Es hat Fische und Amphibien drin, auch viele Insekten.»
Aktuell ist eine Beschwerde des Bauern gegen die Verfügung
des Amts für Umwelt und Energie hängig. Doch jetzt wird es
langsam brenzlig. «Jetzt haben wir den Fall einem Anwalt
übergeben», sagt Christen. Für das nötige Geld hat er zudem
eine Go-Fund-Me-Kampagne gestartet. «Der Kampf vor Gericht
wird teuer, aber da müssen wir durch», sagt der Landwirt
kämpferisch.