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Krimineller Kanton Basel-Land: Migrationsamt Pratteln 01
Das Migrationsamt in Pratteln: Hier sind die Nazis im Migrationsamt in Pratteln. -- Eine Extremistin "führte" 2020 bis 2024 ALLE Mitarbeitenden in die hohe Kriminalität mit Dokumentenfälschung und Erfindung von Gründen gegen EU-Menschen -- menschenverachtend - und ALLE machen mit - bis die Meldung kommt -- und die Justizministerin Frau Schweizer greift erst 2026 im Zuge des Prozesses ein (!).
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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Nazis im Migrationsamt in Pratteln (Basel-Land) am 23.6.2026: EU-Menschen mit ERFINDUNGEN blockieren oder einschüchtern - und ALLE MitarbeiterInnen haben MITGEMACHT:
MIGRATIONSBEHÖRDE: «Ich lotete die Grenzen aus»: Hat Beamtin Ausländer schikaniert?
https://www.20min.ch/story/migrationsbehoerde-ich-lotete-die-grenzen-aus-hat-beamtin-auslaender-schikaniert-103588624
Justin Arber -- Eine ehemalige Leiterin der Migrationsbehörde in Basel-Land muss sich wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.
Darum gehts
Eine ehemalige Abteilungsleiterin des Amts für Migration Basel-Landschaft steht wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung vor dem Strafgericht Baselland.
Sie soll in vier Jahren mindestens 489 formlose Ausreiseaufforderungen verschickt und Ausländer unrechtmässig über Einreiseverbote informiert haben.
Die Verteidigung fordert Freispruch; die Staatsanwältin beantragt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 200 Franken. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.
Vor dem Strafgericht Baselland muss sich eine ehemalige Abteilungsleiterin im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft verantworten. Ihr werden Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen, berichtet SRF (Link).
Die Frau arbeitete vier Jahre lang bei der Behörde. In dieser Zeit soll sie auf mehreren Wegen Ausländerinnen und Ausländer unrechtmässig behandelt haben.
Die Vorwürfe - [Gründe für Einreiseverweigerung ERFUNDEN]
Der Ex-Abteilungsleiterin werden mehrere Tätigkeiten zum Nachteil von Ausländerinnen und Ausländern vorgeworfen:
Vorbestraften EU-Bürgern gab sie auch bei geringfügigen Vergehen an, eine Einreise und ein Aufenthalt in der Schweiz seien nicht möglich. Dies, obwohl im Freizügigkeitsabkommen nur wenige Gründe für eine Einreiseverweigerung vorgesehen sind.
[Ausreisebefehle ERFUNDEN]
Mindestens 489 Briefe sollen die Angeklagte oder Mitarbeiter in ihrem Auftrag versendet haben. In diesen forderte sie die Empfänger zur Ausreise auf. Die Briefe sollen aber formlos ohne Rechtsmittelbelehrung versendet worden sein, damit keine Beschwerden eingehen.
[Spionage wegen Auslandsaufenthalten beim Amt für Ergänzungsleistungen]
Die Amtsgeheimnisverletzung soll im Austausch mit der Stelle für Ergänzungsleistungen erfolgt sein. Dort soll die Abteilungsleiterin nachgefragt haben, ob Ausländer geplante Auslandaufenthalte, die länger als einen Monat dauern, dort angekündigt hätten. Die Absenzinformation hat sie dann ohne gesetzliche Grundlage weitergegeben.
Einige Anklagepunkte fallen gelassen
Mehrere weitere Punkte berücksichtigt die Staatsanwaltschaft nicht weiter:
Die Strafbehörden sehen keinen Vorsatz im Umstand, dass die Abteilungsleiterin Gesuchstellenden für Prämienverbilligung angegeben hatte, da dies eine Sozialhilfeleistung sei, könnten sie ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verlieren. In einem Bundesgerichtsurteil ist laut SRF festgehalten, dass Prämienverbilligung keine Sozialhilfe ist.
Nicht mehr vorgeworfen wird der Ex-Abteilungsleiterin auch Rassendiskriminierung. Sie soll sich in E-Mails abfällig über Muslime geäussert haben. Laut Staatsanwältin ist dies nur «unprofessionell», nicht aber strafbar.
Die Angeklagte sagte zum Prozessbeginn am Montag, sie tue ihre Arbeit heute «anders und besser». Ihr sei der Schutz vor Kriminalität wichtig, weshalb sie «Grenzen ausgelotet» habe. Laut SRF ist sie inzwischen für die [Alkoholiker-Bibel]-SVP tätig. Am Dienstag wird das Urteil erwartet. Die Verteidigung fordert einen vollumfänglichen Freispruch, die Staatsanwältin will eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 160 Tagessätzen à 200 Franken verhängen.
Pratteln (Kanton Basel-Land) im Juni 2026 ca.: Kriminelle Selbstjustiz im Nazi-Migrationsamt Pratteln - Juristenverein DJS fordert Aufarbeitung + Wiedergutmachung für EU-Menschen:
Jahrelange Missstände beim Migrationsamt Basel-Landschaft
https://www.djs-jds.ch/de/sektion-basel/aktivitaeten/medienmitteilungen-djs-basel/jahrelange-missstaende-beim-migrationsamt-basel-landschaft
pdf: https://www.djs-jds.ch/images/djs-jds/basel/Medienmitteilungen/20260601_DJS-MM_AMIB.pdf
Die Demokratischen Jurist*innen Region Basel (DJS Basel) fordern neben dem laufenden Strafverfahren die verwaltungsrechtliche und politische Aufarbeitung der Vorfälle sowie Wiedergutmachung für die hunderten Geschädigten.
Den Medien konnte kürzlich entnommen werden, dass sich eine ehemalige leitende Mitarbeiterin des Migrationsamts des Kantons Basel-Landschaft (AMIB) vor Gericht unter anderem wegen Nötigung, Amtsmissbrauch, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung verantworten muss (BAZ vom 21.05.2026 „500 rechtswidrige Briefe – so soll eine Baselbieter Migrationsbeamtin ‘gewisse’ Ausländer vertrieben haben“; bz vom 22.05.2026, “Ausländer schikaniert: Ehemalige Abteilungsleiterin des Migrationsamtes vor Gericht”).
Gemäss Ausführungen der Basler Zeitung soll die ehemalige Abteilungsleiterin im Migrationsamt systematisch und über Jahre hinweg gegen geltendes Recht verstossen haben. Angeklagt sei die heutige SVP-Funktionärin u.a., weil sie Ausländer:innen unter gesetzeswidriger Androhung des Bewilligungsentzugs genötigt haben soll, auf Prämienverbilligungen der Krankenkasse zu verzichten. Auch soll sie, ebenfalls im Wissen um die Gesetzeswidrigkeit, Personen mit formlosen Schreiben (welche Lai:innen häufig nicht von bindenden Entscheiden unterscheiden können) zur Ausreise aufgefordert haben. Die Staatsanwaltschaft soll knapp 500 solcher Schreiben allein in den Jahren 2022 und 2023 ermittelt haben. Auch seien die Verlängerungen von Bewilligungen teils grundlos um mehrere Jahre verzögert und in schikanöser Weise unnötig kurze Rückreisevisa ausgestellt worden. Selbst einen gerichtlich angeordneten Ausstand habe die Mitarbeiterin ignoriert und sich weiterhin heimlich im Hintergrund am Fall beteiligt.
Die infrage stehenden Delikte soll sie dabei während mindestens viereinhalb Jahren bis zur Beendigung ihrer Anstellung im August 2024 verübt haben. Nach Angaben diverser Rechtsvertreter:innen, die seit Jahren im Kanton Basel-Landschaft tätig sind, fiel das kritische Verhalten allerdings bereits Jahre zuvor auf. Dies wurde auch gegenüber der Amtsleitung und der Sicherheitsdirektion kommuniziert.
Der Verein Demokratische Jurist*innen Region Basel und seine Mitglieder setzen sich für den Ausbau eines demokratischen Rechtsstaats und die Bekämpfung von Machtmissbrauch ein. Ein derart gravierender Fall von Machtmissbrauch erschüttert das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat massiv und ist nicht mit einer strafrechtlichen Untersuchung gegen die Angeklagte erledigt. Es braucht eine umfassende Aufarbeitung, wie solches Verhalten in einer Leitungsfunktion lange Zeit unentdeckt bleiben oder gar hingenommen werden konnte. Es ist darüber hinaus zwingend in formellen verwaltungsrechtlichen Verfahren (inkl. Staatshaftung) über die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände und Wiedergutmachungen zu befinden. Hierzu sind die betroffenen Personen durch den Kanton Basel-Landschaft proaktiv zu kontaktieren und über ihre Rechte aufzuklären. Da offenbar auch Verfahren betroffen sind, die nicht formell durch diese leitende Mitarbeiterin geführt wurden (oder geführt werden durften), ist mit geeigneten Mitteln nach weiteren Betroffenen zu suchen.
Aus Kreisen der DJS ist nicht bekannt, dass die Geschädigten (z.B. die Adressat:innen der 500 ermittelten rechtswidrigen Briefe) über die Missstände oder das Strafverfahren (siehe aber Art. 118 Abs. 4 StPO) informiert wurden. Dadurch wird einerseits verhindert, dass die geschädigten Personen ihre Rechte wahrnehmen können, und die mangelnde Transparenz schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat noch weiter.
Personen, die von diesen Missständen betroffen sein könnten, empfehlen wir, sich schnellstmöglich rechtliche Beratung zu suchen und das Migrationsamt Basel-Landschaft sowie die Staatsanwaltschaft resp. das Strafgericht Basel-Landschaft zu informieren.
Die Demokratischen Jurist*innen Region Basel fordern deshalb den Kanton Basel-Landschaft, die Sicherheitsdirektion und das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht (AMIB) auf:
Das AMIB habe sämtliche von den Missständen betroffene Personen zu kontaktieren und sie über die missbräuchlichen Vorgänge, wie sie im Strafverfahren thematisiert werden, zu informieren. Sind Personen nicht mehr erreichbar, so sind ihre ehemaligen Rechtsvertretungen zu informieren und es ist ein öffentlicher Aufruf zwecks Meldung durch betroffene Personen zu publizieren.
Sämtliche Verfahren mit erloschenen, widerrufenen oder nicht verlängerten/erteilten migrationsrechtlichen Bewilligungen aus diesem Zeitraum seien unter Wahrung des rechtlichen Gehörs zu überprüfen und ggf. von Amtes wegen ein Wiedererwägungs-/Revisionsverfahren zu eröffnen. Bei gegebenen Voraussetzungen seien die Bewilligungen rückwirkend (wieder) zu erteilen und bereits ins Ausland abgereisten oder noch nicht eingereisten Personen eine Einreisebewilligung zu erteilen.
Sämtlichen Personen, die aufgrund des Handelns der Angeklagten auf Prämienverbilligung oder sonstige Leistungen verzichtet haben, seien diese Leistungen rückwirkend auszurichten.
Sämtliche Verfahrenskosten (Verfügungsgebühren, Kosten für Rückreisevisa, Akteneinsichtsgebühren, Rechtsmittelgebühren, Anwaltskosten, Beratungskosten etc.), die aufgrund rechtswidriger Schreiben oder Entscheiden der Angeklagten entstanden sind und von den betroffenen Personen getragen werden mussten, seien diesen zurückzuerstatten.
Es sei eine externe Untersuchung über die Vorfälle und Abläufe zu erstellen. Insbesondere sei zu prüfen, weshalb ein solches Verhalten in einer Leitungsfunktion lange Zeit (offenbar gar nach Ausstandsentscheid und dessen Ignorieren) unentdeckt bleiben oder gar bewusst hingenommen werden konnte.
Es sei die Öffentlichkeit schnellstmöglich zu informieren, wie der Kanton Basel-Landschaft solche Machtmissbräuche künftig (z.B. Qualitätssicherung, Personalrekrutierung, Anforderungen an eine Beförderung) verhindern kann.
Gerichtsverhandlung:
Selbstjustiz im Migrationsamt Basel-Land am 22.6.2026: Krimineller Nazi-Eierstock (Name wird verheimlicht!) verschickte reihenweise ERFUNDENE Briefe, um EU-AusländerInnen zu blockieren:
-- Amtsmissbrauch: winzige Strafen als Blockadegrund gegen EU-Menschen aufgebauscht
-- KEINE Verfügungen mit Rechtsmittelbelehrung verschickt, sondern "formlose Schreiben" mit FANTASIE, gegen die man nicht rekurrieren kann
-- FALSCHE Frist von 30 Tagen für Auslandsaufenthalte angegeben, aber es gelten 90 Tage
-- Drohung mit Entzug von B- und C-Ausweisen wegen "Prämienverbilligung"
-- und die MitarbeiterInnen kollaborieren, statt die kriminellen Manöver gegen EU-Ausländer zu melden:
Migrationsbeamtin wegen Rassendiskriminierung vor Strafgericht
https://www.srf.ch/news/schweiz/strafgericht-baselland-migrationsbeamtin-soll-jahrelang-auslaender-schikaniert-haben
02:54 min, aus Regionaljournal Basel Baselland vom 22.06.2026
Um den Staat vor Unterstützungsbeiträgen zu schützen, habe die heute 49-Jährige vielfach gegen das Recht verstossen, wirft ihr die Staatsanwaltschaft vor.
Sie soll EU-Bürgern mit Strafregistereinträgen trotz Personenfreizügigkeit die Einreise verweigert haben. Darüber hinaus soll sie einer anderen Behörde unzulässig Informationen über Auslandreisen ihrer Kundschaft gegeben haben.
Am Montag begann der zweitägige Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft hat überraschend die Hälfte der Anklagepunkte fallen gelassen. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe. Das Urteil folgt am Dienstag.
Die Frau arbeitete von Januar 2020 bis August 2024 als Abteilungsleiterin im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft. Laut der Staatsanwältin wiegt der Anklagepunkt des Amtsmissbrauchs im Umgang mit vorbestraften EU-Bürgern am schwersten: Solchen gab sie selbst bei geringfügigen Strafregistereinträgen an, dass so keine Einreise und kein Aufenthalt in der Schweiz möglich sei. Tatsächlich aber lässt das Freizügigkeitsabkommen nur sehr wenige Einreisebeschränkungen zu.
500 Briefe mit Falschinformationen
Die Angeklagte ging gemäss Staatsanwaltschaft taktisch vor: Sie liess den Betroffenen statt der vorgeschriebenen formellen Verfügungen samt Rechtsmittelbelehrung bloss formlose Schreiben zukommen. Dies um Beschwerden zu vermeiden, die wohl meist erfolgreich gewesen wären. Mindestens 489 Briefe mit der Aufforderung zur Ausreise sollen die Frau selbst oder Mitarbeitende in ihrem Auftrag verschickt haben.
[Spionage bei der Sozialversicherungsanstalt SVA in Binningen+Lüge mit einer Frist von 30 Tagen für EL - es gelten 90 Tage]
Als Amtsgeheimnisverletzung taxiert die Staatsanwaltschaft Kontakte der Angeklagten mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons: Bei deren Stelle für Ergänzungsleistungen (EL) habe die Frau nachgefragt, ob Ausländer geplante Auslandsaufenthalte, die länger als einen Monat dauern, dort angekündigt hätten. So wurde die Absenzinformation weitergegeben, wofür eine Rechtsgrundlage fehlt. EL werden bei Auslandaufenthalten von höchstens 90 Tagen weiter ausbezahlt.
[Lüge: Drohung mit Entzug von B- und C-Ausweisen wegen "Prämienverbilligung"]
Fallen liess die Staatsanwältin im Plädoyer andere Punkte der Anklageschrift. So habe die Frau zwar entgegen eines Bundesgerichtsurteils Prämienverbilligungen als Sozialhilfeleistungen betrachtet und Gesuchstellenden angegeben, damit stünde deren Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung auf dem Spiel. Aber ein Vorsatz sei ihr dabei nicht nachzuweisen.
Unprofessionelle Bemerkungen nicht strafbar - [die "MitarbeiterInnen" haben mit der kriminellen Vorarbeiterin kollaboriert+NIE Meldung gemacht]
Auf Freispruch plädierte die Staatsanwältin heute auch beim Vorwurf der Rassendiskriminierung: Abfällige Bemerkungen über Muslime in Mails und Chats über angeblichen Fundamentalismus seien zwar «unprofessionell und salopp», aber nicht strafbar.
Die Staatsanwältin hielt der Beamtin zugute, dass diese keine persönlichen Vorteile gewonnen, sondern geglaubt habe, im Interesse der Schweiz zu handeln. «Für den Rechtsstaat fatal» sei jedoch, dass die anderen Mitarbeitenden keinen Widerstand geleistet hätten.
Die Angeklagte selber blieb wortkarg. Sie sagte nur, heute würde sie es «anders und besser machen». Der Schutz vor Kriminalität sei ihr sehr wichtig, und dabei habe sie «Grenzen ausgelotet». Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch in allen Punkten.
Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 200 Franken wegen Amtsmissbrauchs und Amtsgeheimnisverletzung. Durch den Verlust ihrer Kaderstelle sei die Beschuldigte bereits gestraft. Sie ist inzwischen als Mitarbeiterin bei der SVP tätig.
Regionaljournal Basel Baselland, 22.6.2026, 12:30 Uhr ; lanr;wilh
Schweizer Nazis gegen EU-Menschen im Migrationsamt Pratteln (Basel-Land) 30.7.2026: Es soll ein "Kulturwandel" im Gange sein - die Massnahmen von Justizministerin Frau Schweizer:
Baselbieter Migrationsamt-Affäre: Schweizer kündigt Untersuchung an
https://www.swissinfo.ch/ger/baselbieter-migrationsamt-affäre%3A-schweizer-kündigt-untersuchung-an/91820253
Nach dem Skandal um eine fehlbare Abteilungsleiterin im Baselbieter Migrationsamt hat Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) eine externe Untersuchung der Vorfälle angekündigt. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte über Jahre hinweg Ausländerinnen und Ausländer schikaniert.
(Keystone-SDA) Die Geschehnisse müssten ein zweites Mal aufgearbeitet werden, sagte Schweizer in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der «bz Basel». Sie werde die externe Untersuchung formell beim Regierungsrat beantragen.
[Justizdirektorin Frau Schweizer war seit 2024 INFORMIERT]
Schweizer erklärte im Interview, sie sei seit einem Bericht der Ombudsstelle im Jahr 2024 über das volle Ausmass der Affäre informiert gewesen. Bereits 2022 sei die ungewöhnlich hohe Zahl erfolgreicher Beschwerden gegen Verfügungen der Abteilungsleiterin aufgefallen.
Eine ehemalige Abteilungsleiterin im kantonalen Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht hatte zwischen 2020 und 2024 hunderte Personen mit formlosen Schreiben drangsaliert. Sie versuchte damit, die Betroffenen von der Niederlassung in der Schweiz oder vom Bezug von Prämienverbilligungen abzuhalten. Ende Juni sprach das Baselbieter Strafgericht die Frau allerdings von den Vorwürfen der Rassendiskriminierung und der Amtsgeheimnisverletzung frei.
«Kein Justizskandal»
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe der Kanton rund 700 Dossiers überprüft, das Vier-Augen-Prinzip für strittige Fälle eingeführt oder Weiterbildungen eingeleitet, heisst es weiter.
Zudem ist laut Schweizer ein «Kulturwandel» im Amt angestossen worden. Mitarbeitende sollten sich stärker als Dienstleistende für ihre Kundschaft verstehen. Sie verlange künftig einen konstruktiven Umgang mit der «Kundschaft». Der Kulturwandel sei noch nicht abgeschlossen, erste Verbesserungen zeigten sich aber in weniger Reklamationen und einer tieferen Gutheissungsquote bei Beschwerden.
Das Verhalten der ehemaligen Abteilungsleiterin bezeichnete Schweizer als grobes Fehlverhalten in der Verwaltung, nicht aber als «Justizskandal».
Nazi-Migrationsamt Pratteln (Basel-Land) am 3.8.2026: Geschäftsprüfungskommission GPK will "untersuchen":
Untersuchung: Nach Skandal im Baselbieter Migrationsamt: Auch die GPK des Landrats will Geschehnisse aufarbeiten
https://www.bzbasel.ch/basel/baselland/nach-skandal-im-migrationsamt-auch-gpk-des-landrats-will-affaere-aufarbeiten-ld.4211087
Von Dimitri Hofer -- Mit ihrer Ankündigung, dieVerfehlungen der ehemaligen Abteilungsleiterin extern untersuchen zu lassen, sorgt Regierungsrätin Kathrin Schweizer für Kritik.
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