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CH-Justiz Meldungen 05
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
NZZ am 5.9.2025: Schweizer kriminellen
Parteichefs diktieren den RichterInnen immer mehr die
Entscheide:
Der Druck aus der Politik nimmt zu. Jetzt reden die
Richter: "Man ist seiner Partei auf Gedeih und Verderb
ausgeliefert"
https://t.me/standpunktgequake/205859
Als wenn wir es nicht schon lange gewusst hätten:
Die Schweizer Justizsystem ist von der Politik total
unterwandert und urteilt nicht neutral!
Dies haben wir spätestens während des Corona-Terrors
erfahren müssen. Das bei weitem bemerkenswerteste Beispiel
ist dabei die Strafanzeige von Rechtsanwalt Philipp Kurse
LL.M, Dr. jur. Markus Zollinger und anderen gegen die
Swissmedic (https://corona-anzeige.ch/). Die Anzeigeschrift
alleine hat einen Umfang von mehr als 450 Seiten, ohne
Evidenzbericht (650 Seiten) und anderer wichtiger
Unterlagen.
Diese Strafanzeige in ihrer ersten Version datiert vom 14.
Juli 2022. Die verbesserte zweite Version stammt vom 7.
Februar 2024.
Bis heute hat es die Staatsanwaltschaft nicht für not wendig
befunden, ihre verdammte Pflicht zu erfüllen und diesem
wichtigen Fall ernsthaft nachzugehen.
Ganz im Gegenteil, am 30. Mai 2025 verfügte die
(verpolitisierte) Staatsanwaltschaft des Kantons Bern in
äusserst schnoddriger Art die Nichtannahme der
Strafanzeige. Die Beschwerde auf die Nichtannahme ist
beim Obergericht noch pendent.
☝️Fazit: Es ist höchste Zeit, dass unserer Justizsystem
komplett überholt wird und entpolitisiert wird. Wir brauchen
wirklich unabhängige Gerichte mit ebensolchen Richtern und
Richterinnen. Von den «Staats»-Anwaltschaften müssen gar
nicht erst reden. Deren fehlende Unabhängigkeit ergibt sich
ja schon aus deren Namen. Wer nicht sicher dieser
äussert wichtigen Aufgabe an?
Kriminelle Justiz Schweiz am 9.1.2026:
Einsprachen gegen die E-ID-Abstimmung werden einfach nicht
behandelt (!):
E-ID-Abstimmung ohne gerichtliche Prüfung – ein
demokratiepolitischer Befund
https://t.me/VereinWIR/16179
Zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 28. September 2025
über das E-ID-Gesetz wurden mehrere Stimmrechtsbeschwerden
eingereicht. Keine davon wurde materiell geprüft. Sämtliche
Beschwerden scheiterten nicht an einer inhaltlichen
Widerlegung, sondern an formellen Hürden: Nichteintreten,
vereinfachtes Verfahren, ungenügende Begründung oder
fehlende Anfechtbarkeit.
Dieser Befund ist juristisch korrekt dokumentiert und
demokratiepolitisch hochproblematisch.
⚖️ Mehrere Beschwerden, kein einziges materielles Urteil
Das Bundesgericht hatte sich in insgesamt sieben Verfahren
mit Beschwerden zur eidgenössischen Abstimmung über das
E-ID-Gesetz zu befassen. Konkret handelte es sich um die
Verfahren 1C_655/2025, 1C_604/2025, 1C_602/2025,
1C_585/2025, 1C_595/2025, 1C_605/2025 sowie 1C_601/2025.
Alle Urteile hier
(https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=simple_query&query_words=1C_655%2F2025&lang=de&top_subcollection_aza=all&from_date=&to_date=)
Alle sieben Verfahren endeten ohne materielle Prüfung der
vorgebrachten Rügen. Weiterlesen...
(https://www.vereinwir.ch/e-id-abstimmung-ohne-gerichtliche-pruefung-ein-demokratiepolitischer-befund/)
Wo dieses Recht nur noch theoretisch besteht, beginnt der
schleichende Abbau demokratischer Substanz.
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Quellen
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