aus: 20 minuten online: Zürcher
Mörder nach 23 Jahren aufgeflogen; 21. April 2008;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/12286078
290 000 Mark (
238
000 Franken) betrogen hatte.
Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass
der Bankdirektor auch andere Anleger um 1,5 Millionen
Schweizer Franken geprellt hatte. Der Bankier leugnete
aber entschieden, die Münchnerin ermordet zu haben.
Quelle: SDA/ATS>
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20.5.2008: Ein schweizer Bankier verursacht
seiner Ex-Freundin eine Gehirnerschütterung und
lässt sie liegen
aus: 20 minuten online: Freundin
flog durch die Lüfte; 20.05.08;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/17955226
<von Attila Szenogrady
Bei einem heftigen Streit hat ein Banker aus Hütten
[Kanton Zürich] seine Freundin durch die Wohnung
geschleudert und am Kopf erheblich verletzt. Nun
wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 60
Tagessätzen zu 170 Franken verurteilt.
Eifersucht ist die Leidenschaft, die Leiden schafft,
sagte der Volksmund. Diese Erfahrung machte auch eine
heute 42-jährige Hausfrau aus Hütten. Es war im Juli
2005, als sie zufällig im Portemonnaie ihres Freundes
das Foto einer fremden Dame entdeckte. Ein Fund mit
massiven Folgen. So verlangte die eifersüchtige Frau von
ihrem Freund ein klärendes Gespräch und setzte den
Termin für einen Freitagabend fest. Vorsorglich brachte
sie ihre Kinder zu ihren Eltern.
Aus der geplanten Diskussion wurde aber nichts, da der
heute 38-jährige Bankangestellte seine Partnerin wegen
eines angeblich wichtigen Kundengesprächs versetzte und
erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kam.
Ohrfeigen, Schläge und Schleudereinlage
Als der Angeklagte seine bereits eingeschlafene Freundin
weckte und kaltschnäuzig das Ende der Beziehung in
Aussicht stellte, eskalierte die Situation. Sie
verpasste ihm aus Wut zwei schallende Ohrfeigen. Worauf
laut Anklageschrift eine wilde Keilerei folgte. Wobei
der körperlich überlegene Mann den „Sieg“ davon trug. So
schleuderte er seine Gegnerin so stark durch die
Wohnung, dass sie durch die Luft flog und mit ihrem Kopf
auf den Boden aufschlug. Wenig später liess der
Beschuldigte das Opfer mit einer Gehirnerschütterung
alleine in der Wohnung zurück.
Schuldspruch in Horgen
Die verletzte Frau rächte sich nach sieben Wochen mit
einer Strafanzeige. Was den inzwischen mit einer anderen
Frau liierten Angeklagten im Mai 2007 vor das
Bezirksgericht Horgen brachte. Dieses verurteilte den
Bänker wegen Körperverletzung zu einer bedingten
Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 90 Franken. Von einem
weiteren Vorwurf der sexuellen Handlung mit Kindern
wurde er dagegen freigesprochen. Laut Anklage hatte er
seine vierjährige Tochter an einem Besuchstag unsittlich
im Schambereich berührt. Was sich aber als unhaltbare
Anschuldigung entpuppte.
Dank Notwehrexzess Strafe gesenkt
Am Dienstag verlangte der Angeklagte im Berufungsprozess
einen vollen Freispruch und berief sich auf Notwehr. So
habe ihn seine damalige Freundin angegriffen, erklärte
er. Zum Teil mit Erfolg. So nahm das Obergericht im
Gegensatz zur Vorinstanz eine Notwehrlage als gegeben
an. Allerdings habe der Angeschuldigte die die Grenze
der berechtigten Selbstverteidigung massiv
überschritten. Dieser Notwehrexzess hatte eine
Strafsenkung auf noch 60 Tagessätze auf Bewährung zur
Folge. Allerdings zu 170 Franken pro Tag, da der
Angeschuldigt heute viel mehr Geld verdient. Zudem wurde
der verpflichtet, seiner Ex-Freundin ein Schmerzensgeld
von 2000 Franken zu bezahlen.>
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31.5.2008: 10 Jahre Gefängnis für schweizer
Wallstreet-Banker wegen Insiderhandel
aus: 20 minuten
online: Ex-CS-Mann muss in den Knast; 31.5.2008;
http://www.20min.ch/news/wirtschaft/story/13203586
<Ein früherer Investmentbanker der Credit Suisse ist
in New York wegen Insiderhandels zu
10 Jahren Haft
verurteilt worden. Bezirksrichter Robert Patterson
erklärte zur Begründung für die vergleichsweise hohe
Strafe, Händler an der Wall Street hätten noch nicht
begriffen, dass es eine schwere Straftat sei, auf den
Aktienmärkten zu betrügen. Sie «müssen verstehen, dass
sie zahlen müssen, wenn sie erwischt werden». Der
Verurteilte hatte einem Banker in Pakistan Tipps
gegeben, der damit 7,8 Millionen Dollar (5 Millionen
Euro) an illegalen Gewinnen machte. Dem Urteil zufolge
büsst der 37-jährige Exbanker ausserdem 7,5 Millionen
Dollar ein.
Quelle: AP>