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13. Schweizer Terror: Sturmgewehr-Terror in der Schweiz und tote Frauen

Abgestellte
                        schweizer Sturmgewehre
Abgestellte schweizer Sturmgewehre
Wieso muss man in der Schweiz dieses
                            Scheiss-Sturmgewehr zu Hause aufbewahren,
                            wenn kein einziger Europäer sonst solche
                            Waffen zu Hause hat?
Wieso muss man in der Schweiz dieses Scheiss-Sturmgewehr zu Hause aufbewahren, wenn kein einziger Europäer sonst solche Waffen zu Hause hat?

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


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Der Waffenzwang in der Schweiz

-- bis heute (Stand 2007) muss jeder Soldat in der Schweiz die Kriegswaffe mit nach Hause nehmen, es handelt sich um eine Zwangsbewaffnung

-- kein anderer Staat in Europa ist dermassen bewaffnet wie die Schweiz, und Unfälle und Tötungsdelikte mit der Armeewaffe werden bis heute in Kauf genommen. Das Sturmgewehr ist ein dauernder Psychoterror und eine dauernde Todesdrohung gegen Mitmenschen. Die schweizer Regierung begünstigt somit jeglichen Mord mit der Armeewaffe

-- das Gewehr im Schrank gibt aber auch ein besonderes Gefühl der Zusammengehörigkeit unter den Soldaten. Automatisch etabliert sich ein Gefühl, mehr Rechte zu haben als Menschen ohne Gewehr, weil man ja im Zweifelsfall schiessen kann

-- insofern hat die Schweiz bis heute kosovarische Zustände, zumindest in mentaler Hinsicht

-- der Kanton Genf, der seine Soldaten von dieser Zwangsbewaffnung entbindet und die Waffen auch in Zeughäusern aufbewahrt, handelt gemäss dem militaristischen Bundesrat der SVP gesetzeswidrig... (Stand November 2007)

-- gemäss Statistik sind schweizerische Armeeangehörige fast doppelt so kriminell wie Menschen ohne Armeezugehörigkeit:

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Dies geht aus Zahlen des Personalinformations-Systems der Armee (PISA) und einer Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) für die «SonntagsZeitung» hervor. Unter den Schweizer im wehrfähigen Alter sind gegen drei Prozent vorbestraft, in der Armee mehr als sechs Prozent.

Vorbestrafte Schweizer Soldaten sind nach dem Tötungsdelikt an einer 16-Jährigen in Zürich-Höngg ins Zentrum des Interessen gerückt. Der Täter war wegen eines Molotow-Anschlags vorbestraft und wurde dennoch rekrutiert und mit einem Sturmgewehr ausgerüstet.

Laut Angaben der «SonntagsZeitung» waren Ende Oktober von 220 000 Armeeangehörigen 13 570 Wehrmänner als verurteilt registriert.>

Begründung für die fast doppelt so hohe Kriminalitätsquote bei schweizer Soldaten

-- die schweizer Soldaten mit dem Sturmgewehr zu Hause fühlen sich besonders "stark"
-- die schweizer Soldaten mit dem Sturmgewehr zu Hause sind deswegen nicht sehr dazu angehalten, über gewaltfreie oder phantasievolle Lösungen der Lebensprobleme nachzudenken
-- die schweizer Soldaten mit dem Sturmgewehr zu Hause vertrauen mehr dem Sturmgewehr und mehr der Einbildung, "stark" zu sein, als dem Staat, und so meint der hohe kriminelle Anteil der Schweizer, dass Gesetze für sie nicht gelten.

Schlussfolgerung: Das Sturmgewehr zu Hause bringt einen Grössenwahn mit sich, der zur Desintegration und zur Kriminalität verleitet. Die Frauen leiden und müssen deswegen sterben, und die Justiz profitiert davon, denn die Justiz bezieht durch die Regelung von Kriminalitäten ihren Lohn. Man sieht, die Menschenrechte in der Schweiz sind noch lange nicht realisiert.

Michael Palomino, Dezember 2007

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<Auch Berner Sturmgewehre sollen ins Zeughaus>

aus: 20 minuten online, 24.1.2008; http://www.20min.ch/news/bern/story/25736096

<Nach Genf macht nun auch die Stadt Bern gegen Sturmgewehre mobil: Der Grosse Rat setzt ein Zeichen für die Hinterlegung der Armeewaffe im Zeughaus und nimmt ein Postulat mit 106:17 Stimmen überaus deutlich an.

Nach dem Kanton Genf hat am Donnerstag auch der Kanton Bern ein allerdings weniger starkes Zeichen für die Hinterlegung der Armeewaffe im Zeughaus gesetzt. Die Regierung prüft, ob die Bestimmungen gelockert werden sollen.

Während im Kanton Genf die Initiative für den Schritt von der Kantonsregierung ausging, haben im bernischen Grossen Rat zwei SP-Parlamentarierinnen das Anliegen aufs Tapet gebracht. Nachdem sie ihren Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abgeschwächt hatten, stimmte das Parlament mit 106:17 Stimmen deutlich zu.

Die vorgeschlagene Regelung soll auf freiwilliger Basis funktionieren. Begründet wurde das Anliegen vor allem mit dem Schutz von Familienangehörigen. Zudem erhöhe es die Sicherheit der gesamten Bevölkerung, wenn die Armeewaffe im Zeughaus lagere.

Die Regierung hatte zu bedenken gegeben, dass es keine kantonale Regelungskompetenz für den Schritt gebe. Sie erklärte sich aber bereit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Hinterlegung der Waffe grosszügiger ausgelegt werden könnten.

Konkret möchte die Regierung abklären, in wie weit Dritte, zum Beispiel Familienangehörige, eine Hinterlegung der Armeewaffe beantragen können, wenn sie sich bedroht fühlen oder schon bedroht werden.

Quelle: SDA/ATS>

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27.11.2009: <Armeewaffe: Das Sturmgewehr darf ins Zeughaus>

aus: 20 minuten online; 27.11.2009; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/27551251

<Wer seine Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahren will, kann sie von Neujahr an in einem Zeughaus deponieren, ohne dafür bezahlen zu müssen. Wer die persönliche Waffe hinterlegt, muss zudem keine Gründe dafür angeben.

Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Verordnung angepasst und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Delikte und Unglücksfälle mit Ordonnanzwaffen hatten die Debatte darüber in Gang gesetzt, ob Militärs weiterhin verpflichtet werden sollten, ihre Waffen zu Hause aufzubewahren.

Als erster Kanton ermöglichte es Genf Anfang 2008, Ordonnanzwaffen kostenlos im Zeughaus aufzubewahren. In anderen Kantonen wurden parlamentarische Vorstösse zum gleichen Thema eingereicht.

Ende Februar war die Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt» bei der Bundeskanzlei eingereicht worden. Sie verlangt die Verbannung der Dienstwaffe aus dem Haushalt und auch noch weitere drastische Verschärfungen des Waffenrechts. (sda)>

Kommentar: Alle Waffen gehören ins Zeughaus
Der Bundesrat geht leider zu wenig weit: Um die Gewalt durch Sturmgewehr aus dem zivilen Bereich zu verbannen, müssten alle Sturmgewehre und Militärwaffen nur noch im Zeughaus aufbewahrt werden, als Pflicht, und nicht aus "Freiwilligkeit".

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Die vielen Schusswaffen in der Schweiz bringen der Schweiz einen Rekord bei Selbstmorden mit Schusswaffen:

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5.1.2011: <Suizid durch Schusswaffe: Schweiz hält traurigen Europarekord>

aus: 20 minuten online; 5.1.2011;
http://www.20min.ch/news/dossier/waffenschutz/story/15318303

<Die Rate der Schusswaffen-Suizide in der Schweiz ist mehr als dreimal so hoch wie der Durchschnitt der europäischen Länder.

Kein europäisches Land hat so viele Schusswaffensuizide pro 100 000 Einwohner wie die Schweiz, heisst es in einem Artikel der «Schweizerischen Ärztezeitung» vom Mittwoch. Die Aussage stützt sich auf die Auswertung von mehreren Studien.

Demnach stellen die Suizide mit Schusswaffen 34 Prozent aller Selbsttötungen in der Schweiz dar. Der europäische Durchschnitt beträgt knapp 10 Prozent. Rang zwei in der traurigen Statistik belegt mit 25 Prozent Finnland, gefolgt von Island mit 16 Prozent.

Zirka 13 Prozent Anteil von Schusswaffensuiziden weisen Luxemburg, Portugal, Slowenien und Spanien auf. Knapp über 10 Prozent sind es in Deutschland, zwischen 5 und 10 Prozent in Estland, Irland und Italien. Unter 5 Prozent werden genannt für England, Ungarn, die Niederlande und Schottland.

Hohe Selbstmordrate mit der Armeewaffe

Aus weiteren fünf zitierten Studien geht hervor, dass knapp die Hälfte der Schusswaffensuizide in der Schweiz mit Armeewaffen verübt werden - deutlich mehr als die 8 Prozent, die eine Ende Dezember veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Statistik aufführt.

Suizidprävention durch Verringerung der Verfügbarkeit von Schusswaffen müsse die Losung lauten, heisst es in der «Ärztezeitung». Die Ärztevereinigung FMH untermauert damit ihre bereits publizierte Parole für eine Annahme der Eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» am 13 Februar.>

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12.11.2011: Nach einem neuen Sturmgewehr-Mord in St-Léonard (Kanton Wallis) wollen die Kantone "den Informationsaustausch verbessern"

aus: 20 minuten online: Nach Sturmgewehr-Mord: Kantone sollen die Armee warnen; 12.11.2011;
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/19501328

<Der Mord-Fall von St-Léonard VS, wo ein junger Mann mit dem Sturmgewehr seine Freundin erschoss, zeigt Informationslücken auf. Diese sollen nun geschlossen werden, meint Karin Keller-Sutter.

Nachdem in St-Léonard VS ein Mann seine Freundin mit einer Armeewaffe getötet hat, wollen Armee und Kantone den Informationsaustausch verbessern. Eine Arbeitsgruppe soll Lösungen suchen.

Man wolle Wege finden, um den Informationsaustausch zwischen der Armee und der Polizei zu «optimieren», sagte Karin Keller-Sutter, Präsidentin der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) am Samstag in der Sendung «Heute Morgen» von Schweizer Radio DRS.

Zu prüfen sei etwa, ab wann die Kantone überhaupt autorisiert seien, eine Gefährdungsmeldung an die Armee weiterzugeben. Bei einem Strafverfahren gelte die Unschuldsvermutung, «da ist man auf relativ dünnem Eis», sagte Keller-Sutter weiter.

Auch KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger geht davon aus, dass ein automatischer Informationsaustausch nicht rasch umgesetzt werden könne, da dies mit der aktuellen Gesetzgebung nicht unbedingt möglich sei. «Eventuell braucht es Gesetzesänderungen», sagte Schneeberger im Radiobeitrag.

Auch Wallis will Praxis ändern

Auch der Kanton Wallis will nach dem Tötungsdelikt nicht untätig bleiben. Eine Arbeitsgruppe soll prüfen, auf welcher legalen Basis im Falle einer Untersuchung die Armeewaffe eingezogen werden kann, wie Generalstaatsanwalt Jean-Pierre Gross am Donnerstag in einem Zeitungsinterview bekannt gab.

Der 23-jährige Walliser, der seine 21-jährige Freundin am 4. November mit dem Sturmgewehr 90 getötet hat, war 2010 wegen verschiedener Vermögensdelikte - etwa Diebstahl und Sachbeschädigung - sowie wegen Hausfriedensbruchs und Konsums von Betäubungsmitteln gerichtspolizeilich erfasst worden.

Zudem war der Mann 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Polizei geht davon aus, dass das Paar einen Streit in der Wohnung hatte. Dabei fiel gegen 23.15 Uhr der tödliche Schuss. Der mutmassliche Täter sitzt in Haft.

(sda)>








Fotoquellen
-- schweizer Sturmgewehre abgestelle: http://www.20min.ch/news/bern/story/25736096
-- Sturmgewehr im Schrank: http://tagiforum.kaywa.ch/p55.html


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