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10h. Schweizer Justiz-Terror: Krimineller Inlandsgeheimdienst mit Fichen-Praxis

von Michael Palomino (2007 / 2009 / 2010)


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Der schweizer Inlandgeheimdienst arbeitet mit kriminellen Praktiken der systematischen Verleumdung und Rufmord per Fiche - und verleumdet dabei vor allem AusländerInnen, sogar wenn diese im Ausland leben

Im Erfinden von verleumderischen Zusammenhängen ist der schweizer Inlandgeheimdienst so begabt wie ein Bub im Sandkasten seine Tunnels baut. Durch das Erfinden neuer Zusammenhänge werden beim Inhlandsgeheimdienst - ohne jede Recherche - neue Fälle geschaffen und Menschen systematisch verfolgt, damit der Inlandgeheimdienst immer genug Arbeit für seine schweizerischen "Detektive" und "Spione" hat.

Es ist ein absolutes Trauerspiel, wie durch den schweizerischen Inlandgeheimdienst Millionen Franken Steuergelder verschwendet werden, und der schweizer Steuerzahler weiss nichts davon - da ja der Geheimdienst ein Geheimdienst sein soll. Nicht nur Michael Palomino wurde vom "Geheimdienst" in die "rechte Kiste" geworfen, sondern es passiert auch anderen Leuten. Am vorliegenden Beispiel wurde eine Person grundlos dem "Schwarzen Block" zugeordnet, weil die Person an einer Demonstration gegen die Globalisierung teilgenommen hat. Dabei hätte der Inlandsgeheimdienst wirklich genügend Arbeit, z.B. mit den gewaltbereiten Fussballfans aufzuräumen. Aber das überlässt man der Polizei, denn die will ja auch Arbeit haben. Also, der Gehemidienst und die Polizei teilen sich die Kriminellen auf, bzw. der Geheimdienst schafft sich neue Kriminelle, um beim Bund Arbeitsrapporte abzugeben. Aber lesen Sie selbst, was die Kriminellen im schweizer Inlandsgeheimdienst so treiben, wenn ihnen die Arbeit auszugehen droht, und wo dann die Steuergelder landen.

Der Terror des "Inlandsgeheimdienstes" hat System und kennt schlichtweg keine Grenzen, weil das Wort "Recherche" im Vokabular des Geheimdienstes nicht vorkommt, und weil er seine falschen Informationen und Verdächtigungen systematisch auch ins Ausland an seine "Bruder"-Geheimdienste weiterleitet. Man kann somit durchaus sagen: Der schweizer Inlandsgeheimdienst ist eine "kriminelle Vereinigung", die sich mit Verleumdungen immer neue Arbeit verschafft, die sich mit Verleumdungen im Ausland brüstet, und die mit ihrer Steuergeldverschwendung die Schweiz gefährdet. Über die Steuergeldverschwendung schweigen sich die vorliegenden Artikel bisher aus, und Rehabilitationen von Verleumdeten gibt es bisher auch keine, und Lohnkürzungen wegen krimineller Tätigkeit in einem Geheimdienst gibt es auch nicht, das ist so üblich in der Schweiz. Die Justiz will doch ihren Geheimdienst nicht "auseinandernehmen", denn die Justiz hat ja auf die Verleumdungen des Geheimdienstes vertraut und ihre Gerichtsurteile gemäss den Angaben des Geheimdienstes gefällt, z.B. gegen Michael Palomino, der beim Geheimdienst als "gefährlich für die Schweiz" eingestuft ist. So nen Schwachsinn aber au.

Es bewahrheitet sich auch beim schweizer Inlandsgeheimdienst: Der mit dem grossen Lohn kann alles behaupten und wird dafür nie bestraft. Es liegen ja 100e, ja 1000e von Fällen des Amtsmissbrauchs in der Schweiz vor. Die "Briderchen" im Ausland aber sind manipuliert, dort wird nichts korrigiert werden. Das ist doch dem Inlandsgeheimdienst egal. Aber lesen Sie selbst:

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30.6.2010: Abgewatscht: Geheimdienst legt illegale Fichen an

aus: 20 minuten online; 30.6.2010; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/21033925

<von Lukas Mäder, Bern - Der schweizer Geheimdienst muss harsche Kritik einstecken. Er erfülle mit seiner Fischen-Praxis elementare Auflagen des Gesetzes nicht, sagt die parlamentarische Aufsicht.

Die Fichen des Geheimdienstes entsprechen nicht dem gesetzlichen Auftrag

Ende 1989 erschütterte der Fichenskandal die Schweiz: Eine Parlamentarische Untersuchungskommission deckte auf, dass der Staatsschutz falsche, unnütze und belanglose Daten gesammelt habe. Rund 900 000 Fichen legte der Staat an. Deshalb sollte nach der Affäre die Fichierung beschränkt werden: auf relevante Informationen und Personen. Insbesondere sieht das Gesetz auch eine periodische Überprüfung der Daten vor. Doch ein heute veröffentlichter Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) stellt dem Inlandgeheimdienst in dieser Hinsicht ein vernichtendes Zeugnis aus. Zu viele Informationen seien unerheblich, würden zu lange aufbewahrt und nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend periodisch überprüft, schreibt die für die Kontrolle von Staatsschutz und Nachrichtendienste zuständige GPDel.

Gegenstand der GPDel-Untersuchung war das Staatsschutzinformationssystem (ISIS), der eigentlichen Fichen-Datenbank. Darin sind rund 120 000 Personen erfasst, die relevant sind für den Staatsschutz. Hinzu kommen rund 80 000 Drittpersonen, die im Zusammenhang mit erfassten Informationen stehen, aber nicht direkt als gefährlich für die Schweiz eingestuft werden. Eine solche Gefährdung für die Schweiz ist die Voraussetzung, dass Daten im ISIS erfasst werden dürfen. Die gesetzliche Grundlage, das sogenannte BWIS, nennt insbesondere Terrorismus, Spionage oder gewalttätigem Extremismus.

Basler Grossräte unrechtmässig fichiert

Beim Erfassen neuer Daten im ISIS, muss geprüft werden, ob eine Gefährdung für die Schweiz gegeben ist. Doch dies war laut GPDel nicht immer der Fall. Die von ihr durchgeführten Stichproben ergaben, dass zu viele Informationen gar nie erheblich genug waren, um in der Staatsschutz-Datenbank erfasst zu werden. Dies treffe insbesondere bei den Basler Grossräten türkischer Herkunft zu, bei denen vor zwei Jahren bekannt wurde, dass der Inlandgeheimdienst Fichen über sie angelegt hatte. Die GPDel erreichte die Löschung des Eintrags eines Politikers, für dessen Registrierung es gar nie einen ausreichenden Grund gegeben habe. Die Fiche eines zweiten Basler Grossrats löschten die Staatsschützer erst, nachdem das Bundesamt für Justiz zum Schluss kam, dass es keine schlüssigen Hinweise auf staatsgefährdende Aktivitäten gebe. Bei zwei weiteren vermutet die GPDel, dass deren Einträge bereits früher gelöscht wurden.

Der Inlandgeheimdienst habe Daten von zehntausenden Personen auf Vorrat bearbeitet, ohne dass dafür die rechtliche Grundlage gegeben war, schreibt die GPDel. Dieses Vorgehen betrifft vor allem Drittpersonen im ISIS, die aufgrund der sogenannten Fotopasskontrolle registriert wurden. Dabei werden Personen aus einem Dutzend Staaten an der Schweizer Grenze erfasst, wenn sie ein- oder ausreisen. Für die GPDel reichen die Staatsangehörigkeit und die Einreise in die Schweiz alleine nicht, um eine Person zu fichieren. Denn laut Verordnung müssen Drittpersonen einen Bezug haben zu einer staatsschutzrelevanten Person oder Meldung.

Qualitätskontrolle hat versagt

Doch nicht nur an der Erfassung der Daten übt die parlamentarische Aufsichtsdelegation scharfe Kritik. Insbesondere habe die Qualitätskontrolle versagt. Das Gesetz schreibt vor, dass Personeneinträge alle fünf Jahre in einer Gesamtbeurteilung daraufhin überprüft werden müssen, ob diese für den Staatsschutz noch relevant seien. Diese Pflicht haben die Nachrichtendienste in grossem Ausmasse vernachlässigt. Im Zuge der technischen Umstellung auf ein neues Datenbanksystem sei die Qualitätskontrolle während fast vier Jahren aufgeschoben worden. Es könne angesichts der Zehntausenden von ausstehenden Gesamtbeurteilungen nicht mehr von Pendenzen gesprochen werden. Das vernichtende Fazit des Berichts zur Qualitätskontrolle: «Diese fundamentale Auflage des Gesetzes hat der DAP [Inlandgeheimdienst] bzw. das EJPD [Justizdepartement] nicht erfüllt.»

Für die GPDel hat die schlechte Qualität der Informationen im Staatsschutzinformationssystem (ISIS) weitreichende Folgen: «Dieser Zustand der ISIS-Daten stellt die Zweckmässigkeit des Staatsschutzes grundlegend in Frage», heisst es im Bericht. Die falschen und unnötigen Daten würden eine wirksame Arbeit zugunsten der inneren Sicherheit beeinträchtigen. Das könne zu Pannen führen, «welche letztlich die Sicherheit des Landes gefährden.» Mit 17 Empfehlungen fordert die GPDel den Bundesrat auf, die Missstände zu beheben.>

Schlussfolgerung
Genau: Der Inlandgeheimdienst mit seinen vielen "Kisten", denen die Menschen willkürlich ohne Recherche zugeordnet werden, dieses Treiben des "Inlandgeheimdienstes" gefährdet die schweizer Sicherheit, und die wirklich Kriminellen laufen unbehelligt weiter, z.B. ein US-Ex-Präsident, der sich ähnlich wie "Busch" schreibt, und der grundlos mit 4 Löchern ohne Boeings und mit einem gesprengten WTC halb Europa in seine Kriege in Asien hineingezogen hat.

Hier ist ein spezieller Fall einer "falschen Zuordnung":

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30.6.2010: <Illegale Fichen: Aus bravem Bürger wird Staatsfeind>

aus: 20 minuten online; 30.6.2010; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/10544901

<Wie schnell jemand in der Datenbank des Geheimdienstes landet, zeigt das Beispiel von A.L. Grundlos wurde sieplötzlich als Mitglied des Schwarzen Blocks verdächtigt.

Der Inlandgeheimdienst hat Personen vorschnell fichiert, kritisiert ein Bericht der parlamentarischen Aufsichtsbehörde GPDel.

Der Inlandgeheimdienst sollte Personen registrieren, die eine Gefährdung für die Schweiz sind. Dass es in der Realität jedoch keine konkreten Hinweise braucht, damit eine Person plötzlich im Visier der Staatsschützer ist, zeigt das Beispiel der Baslerin A.L. aus dem Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel).

Die Geschichte der Fichierung von A.L. begann 1998. Damals verlangte ein benachbarter Nachrichtendienst Auskunft über zwei Personen aus Nordafrika, weil der Verdacht bestand, dass diese extremistisch-islamischen Gruppierungen angehören könnten. In den Ermittlungen über die beiden Personen tauchte auch die Telefonnummer von A. L. auf. So geriet die Frau in den Fokus des Staatsschutzes des Kantons Basel-Stadt.

Gutmütige Person ohne kriminelle Neigung

Der kantonale Staatsschutz erstellte einen detaillierten Bericht und vermerkte, dass A.L. als Fürsprecherin von Randgruppen Kontakte zu Ausländern islamischer Herkunft gehabt haben dürfte. A.L. wurde aber als gutmütige und grosszügige Person ohne jegliche kriminelle Neigung beschrieben. Dem ausländischen Nachrichtendienst wurde mitgeteilt, dass A.L. durch ihr Engagement für Personen aus Drittweltländern Kontakt zu den beiden Terrorismusverdächtigen gehabt haben könnte.

Die Frau und ihr Ehemann wurden auf Grund der gesammelten Informationen als Drittpersonen in der Fichen-Datenbank ISIS vermerkt. Drittpersonen sind keine direkte Gefährdung für den Staat, haben aber eine Verbindung zu Personen, die als mögliche Gefahr eingestuft werden. Laut der GPDel könnte beispielsweise ein Vater als Drittperson registriert werden, wenn sein Sohn im elterlichen Auto an ein Neonazi-Treffen fährt.

An Demonstration teilgenommen

Bei A.L. verschärfte sich im September 2002 der Ton in den Unterlagen. Die Frau tauchte auf einer Liste von Aktivisten auf, die an Anti-Globalisierungs-Demonstrationen teilnahmen. Auf der gleichen Liste war ein Vermerk «Anzeige wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung» notiert. Zudem wurde ihr ISIS-Eintrag als registrierte Drittperson auf der Liste geführt.

Dem Schweizer Staatsschutz genügte dies bereits: A.L. wurde fortan nicht mehr als Drittperson sondern als «Person mit eigener Staatsschutzrelevanz» geführt. Das heisst, dass der Inlandgeheimdienst die Baslerin als potentiell gewalttätig ansah — obwohl die Anzeige gegen A.L. offenbar nie eröffnet wurde. Mehr noch: Der DAP vermerkte den Verdacht, A.L. gehöre dem Schwarzen Block an. Einen konkreten Hinweis darauf gab es nicht.

Informationen nicht geprüft

«Bereits eine oberflächliche Prüfung hätte aufzeigen müssen, dass A.L. keine Bedrohung für die innere Sicherheit der Schweiz darstellte», schreibt die GPDel in ihrem heute veröffentlichten Bericht zu dem Fall. Dass A.L. ein Mitglied des Schwarzen Blocks sein könnte, sei schon wegen des Alters und ihrem Hintergrund unwahrscheinlich.

Die Informationen, die 1998 über A. L. gesammelt wurden und sie als Person ohne kriminelle Neigung beschrieb, wurde für die Beurteilung offenbar nicht beigezogen. Vielmehr wurde sie zur staatsschutzrelevanten Person, weil innert vier Jahren zwei Meldungen des kantonalen Staatsschutzes vorlagen und eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs und Hinderung einer Amtshandlung vorlag. Die Anzeige, dies ergaben die Untersuchungen, wurde aber offenbar nie eröffnet und somit von den Behörden offenbar auch nicht weiter verfolgt.

Erinnerung an Fichenskandal

Im System aber war A. L., die sich für Personen aus Drittweltländern engagiert und auch schon mal an einer Demonstration mitlief, eine staatsschutzrelevante Person mit «Verdacht Schwarzer Block». Diese vorschnelle Fichierung erinnert GPDel-Präsident Claude Janiak an den Fichenskandal, der 1989 aufgrund einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK-EJPD) aufflog: «Diesen Fall hätte man auch vor 20 Jahren im PUK-Bericht lesen können.»>







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