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Merkblatt über das Zusammenleben in der Schweiz (2008)

von Michael Palomino (2008)

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Verschiedene Ereignisse haben mich dazu angeregt, im Jahr 2006 ein Merkblatt über das Zusammenleben in der Schweiz zu verfassen, das an verschiedene Quartiervereine versandt wurde. Insbesondere sind in diesem Merkblatt die Bezüge zu den Gesetzen enthalten. Die Hausordnung bezieht sich auf den Basler Mietvertrag. Im Jahr 2008 wurden einige Sachen noch ergänzt.
Michael Palomino, 27.5.2008


Merkblatt über das Zusammenleben in der Schweiz

Die schweizer Gesetze gelten in der Schweiz für alle Menschen. Das Wissen um die Zusammenhänge fördert die Integration aller Menschen. Information gibt die Polizei, jede Buchhandlung oder jede Bibliothek. Ein Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) mit einem Auto ist "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs".

Ruhezeiten gemäss Hausordnung
Die Ruhezeiten gemäss Hausordnung: Mittagszeit (12-13 Uhr) und ab 20 Uhr, Nachtruhe 22-7 Uhr (im Sommer vielleicht ab 23 Uhr wegen der Sommerzeit), ausserdem Sonntagsruhe.

Ringhörige Häuser
Für ringhörige Mietshäuser sollten spezielle Hausordnungen gelten.

In ringhörigen Häusern, wo man jeden Wassertropfen der Nachbarn hört, ist es z.B. angebracht, die Badezeiten so anzupassen, dass möglichst wenig Leute vom Glucksen des planschenden Badewassers und vom Lärm des abfliessenden Badewassers gestört werden. In ringhörigen Häusern sollte man also erst ab 8 Uhr morgens baden.

Ferner sollten in ringhörigen Häusern alle Türen gepolstert sein, um Türenknallen zu vermeiden.

Hupen und anderer Lärm durch Autos, Töff und Vespa

Hupen ist nur bei Gefahr erlaubt. Unnötiges Hupen ohne Gefahrensituation ist verboten (SVG, Art. 40). Jede vermeidbare Auswirkung mit einem Fahrzeug ist verboten, v.a. Lärm (z.B. Hupen, Motor laufen lassen), Staub, Rauch (z.B. Vollgas) und Geruch (Motor laufen lassen). Durch Huperei und Vollgas werden nicht nur Menschen, sondern auch Tiere erschreckt (SVG Artikel 42, Absatz 1). Das gilt auch für Taxis, Vespas und Töffs (logisch). Der überflüssige Lärm belastet Nerven und Gesundheit, in der Stadt und auf dem Land (ärztliche Aussage). Rufzeichen mit der Hupe (Ankunftshup, Abschiedshup, Freundschaftshup und hupende Alarmanlagen) sind verboten (SVG Artikel 40). Wenn man einmal 10 Sekunden warten muss, so ist das keine Gefahr, und Hupen ist dann nicht erlaubt, sondern allenfalls eine Lichthupe. Man kann auch mündlich protestieren (logisch). Bei mutwilligem Hupen ohne Gefahr oder Raserei droht Anzeige bis zum Führerscheinentzug (SVG Artikel 54, Absatz 3).

Leute ohne Hupen mit dem Auto abholen - Ladevorgänge ohne Autolärm
Leute ohne Lärm mit dem Auto abzuholen erfolgt bei abgestelltem Motor (SVG Artikel 42, Absatz 1), nicht mit Hupen (SVG Artikel 40), sondern mit der Hausglocke oder mit dem Handy, eventuell Warnblinkanlage laufen lassen. Auch das Abladen von Leuten oder Ladevorgänge erfolgen bei abgestelltem Motor (SVG Artikel 42, Absatz 1). Das gilt für alle Motorfahrzeuge!

Geschwindigkeit und "freie" Strassen, die nicht "frei" sind, weil die Anwohner dazuzuzählen sind

Fahren Sie langsam, dann kommen Sie immer schnell ans Ziel ohne Unfall. Das gilt für Autos und Velos gleichermassen (logisch). Denn: Ungeduld bringt neue Schuld. Jeder Raser findet seinen Baum, oder eine Mauer, oder das Jenseits (logisch).

Es ist vorteilhaft, immer 5 km/h unter der Limite zu fahren. So kann man Bussen und Unfälle vermeiden (logisch). Es gilt die "Vorsichtspflicht" (SVG Artikel 31, Absatz 1) mit der Anpassung der Geschwindigkeit nach unten, um Unfälle zu vermeiden (SVG Artikel 32, Absatz 1). Eigentlich ist jedes Auto, das über 120 km/h fahren kann, ein Verstoss gegen die "Vorsichtspflicht", weil diese Raser-Autos viel zu stark sind (auch Töff).

Laute Auspuffe, Vollgas und Raserei sind vermeidbarer Lärm und sind verboten (SVG Artikel 42, Absatz 1). Das gilt auch dann, wenn die Strasse "frei" ist, denn die Menschen in den Häusern wollen den Krach nicht. Die Strasse ist also nicht "frei", wenn sie "frei" ist, sondern die Anwohner sind miteinzuberechnen. Tempo 30 gilt also auch in der Nacht, für Taxis, Vespas und Töffs auch (logisch).

Kurze Wege ohne grosses Gepäck sind mit dem Velo schneller als mit dem Auto zu bewältigen, und Lärm und Gestank wird vermieden, was dem Gesetz entspricht (SVG Artikel 42, Absatz 1).

Bei Haltestellen von Tram und Bus müssen Autofahrer besonders vorsichtig fahren, denn die Passagiere dürfen nicht gefährdet werden (SVG Artikel 33, Absatz 3, sowie Artikel 38, Absatz 3).

Licht muss sein
Velo und Auto ohne Licht sind untauglich (logisch). Intaktes Licht am Auto und Velo vermittelt Sicherheit (logisch). Fahrzeuge bei Nacht ohne Licht sind eine Unfallgefahr (SVG Artikel 93, Absatz 1+2). In der Schule sollte man lernen, wie man das Licht am Velo repariert (logisch). Schwarze Autos auf schwarzen Strassen sollten immer mit Licht fahren (logisch). Es wäre vorteilhaft, wenn der Asphalt hellgrau wäre und nicht schwarz (logisch).

Abstand halten
Fahrzeuge müssen genügend Abstand halten (SVG Artikel 34, Absatz 4). Wenn ein Auto einen Velofahrer nicht überholen kann, ist 10 m Abstand gut, um dem Velofahrer keine Angst zu machen (logisch) und als "Vorsichtspflicht" (SVG Artikel 31, Absatz 1). Wer ein kleineres Auto fährt, kann leichter überholen (logisch). Mercedes und breite Autos (z.B. Süffel-Geländewagen) sind unpraktisch und brauchen breite Strassen zum Überholen, können also Velofahrer oft nicht überholen (logisch).

Kinder dürfen und sollen spielen, aber wann und wo

Spielen ist ein Menschenrecht. Kinder dürfen dabei nicht zum Verkehrshindernis werden (SVG Artikel 4, sowie Artikel 26, Absatz 1). Wenn die Hinterhöfe zugebaut und alle Strassen mit Parkplätzen und Bäumen zugebaut werden, haben Kinder keinen Platz mehr zum Spielen und weichen auf wenig befahrene Strassenstücke aus. Kinder spielen also auf wenig benutzten Trottoirs in wenig befahrenen Tempo-30-Strassen oder in geschützten Garageneinfahrten, wo kaum oder keine Autos fahren, mit Trottinets oder Kindervelos etc., denn dann sind Kinder kein grosses Verkehrshindernis. Ballspiele aber sollten eher auf einer Wiese stattfinden (logisch). Die erwachsenen Menschen sind gleichzeitig aufgefordert, die Hinterhöfe jeweils so herzurichten, dass Kinder dort wieder spielen können (logisch).

Der Verkehr (Auto, Velo und fäG) muss bei Kindern und älteren Leuten speziell vorsichtig fahren (SVG Artikel 26, Absatz 2). Fahrzeuge haben kein Recht, durch Provokation oder Lärm Menschen zu gefährden (ärztliche Aussage, Menschenrecht), auch Tiere nicht (Tierrecht).

Wenn Kapitalisten die Hinterhöfe zerstören und alles Spiel von Kindern verbieten, werden die Kinder krank. Das Tiefbauamt kann Strassenräume zu Lebensräumen umgestalten (tun! Antrag stellen!).

Kinderspiel richtet sich nach der Hausordnung. Am Sonntag ist leiseres Kinderspiel erlaubt (Menschenrecht). Feuerwerk ist kein Kinderspiel, sondern Lärm (Hausordnung) bzw. Kriegslärm.

Musik machen - Musik hören - Musiksucht

Musik ist ein möglicher Ausgleich zum Alltag, muss aber auch für die Mitmenschen erträglich sein. Musik ist nur bei geschlossenen Fenstern in Zimmerlautstärke erlaubt (Hausordnung). Disco findet in der Disco statt, es sei denn, es handelt sich um ein eigenes Einfamilienhaus oder um eine isolierte Garage (logisch). Musizieren ist bei geschlossenen Fenstern zu bestimmten Zeiten erlaubt (Hausordnung). Dauernde laute Musik ist psychische Gewalt (Anti-Folter-Konvention) und stört die Konzentrationsfähigkeit anderer Menschen, auch lauter Fernseher und Radio (ärztliche Aussage).

Musik im Freien ist erlaubt an Fasnacht, bei Strassenmusik und Freiluftkonzerte. Elektrischer Verstärker ist nur bei Konzerten oder im Keller erlaubt. Jede laute Stereo-Anlage ist ein elektrischer Verstärker. Musik auf dem Spielplatz ist nicht erlaubt ausser ein bewilligtes Fest.

Laute Musik im Auto verstösst gegen die "Vorsichtspflicht" (SVG Artikel 31, Absatz 1), bei Stillstand in Wohngegenden gegen die Hausordnung.

Musiksucht ist Flucht und Verdrängung von Problemen, bzw. laute Musik ist Ausdruck von Gewalt. Meldungen erfolgen an Hausbesitzer, Beratungsstellen, Polizei, bis zum FFE (fürsorglicher Freiheitsentzug).

Fussballfan-Psychoten (z.B. beim FC Basel, Deutschland, England etc.)

Gesetze gelten auch bei Fussballspielen. Hupen, Vollgas, Autorennen oder Steine werfen sind psychotische Symptome schwerer Ausweglosigkeit, Manie oder Depression (ärztliche Aussage, eventuell muss ein FFE erfolgen).

Die Kirchen und Schulhausglocken brechen bis heute die Nachtruhe und Sonntagsruhe
Kirchenglocken und Schulhausglocken verstossen gegen die Hausordnung, verstossen gegen Nachtruhe und Sonntagsruhe (Menschenrechte). Wieso ist das bis heute noch so? Hier fehlt eine Gesetzesanpassung in der Schweiz, um die Nachtruhe und die Sonntagsruhe vor den penetranten Kirchenglocken und Schulhausglocken zu schützen.

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Blatt an einer Hauswand zur Rücksichtnahme in einem hellhörigen Haus

Es wird gebeten,

die Nachtruhe einzuhalten
und erst ab 8 Uhr morgens zu baden
weil in diesem hellhörigen Haus die Wasserleitungen sehr stark rauschen.

Laute Diskussionen veranstaltet man am besten im Wald, im Stadion oder in der Beiz.





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