1.9.2016: Bundesgericht beschliesst
Schutzalter 14 Jahre - die Hetze der kriminellen
SVP wirkt nicht mehr
Bundesgerichtsurteil: 19-Jähriger darf
mit 14-Jähriger schlafen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19691773
<Ein junger Mann wird für den sexuellen Kontakt mit
einer Minderjährigen nicht bestraft. Im Verfahren habe
sich gezeigt, dass Jugendliebe bestanden habe, urteilt
das Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen
Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem
Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle
Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle
solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten
die Richter fest.
Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mann
wegen dem Sex mit der 14-Jährigen und Verkehrsdelikten
zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu
50 Franken und einer Busse von 1350 Franken
verurteilt.
Besondere Umstände
Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag
publizierten Urteil zum Schluss, dass in diesem Fall
besondere Umstände vorliegen, wie sie im
Strafgesetzbuch vorgesehen sind.
So kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden,
wenn der Täter zur Tatzeit noch nicht 20 Jahre alt und
wie vorliegend eine Liebesbeziehung zwischen ihm und
der noch nicht 16-jährigen Person bestand.
Veränderte gesellschaftliche Auffassung
Solche Fälle habe der Gesetzgeber aufgrund der
veränderten gesellschaftlichen Auffassung
entkriminalisieren wollen. Die Bundesrichter halten
fest, dass sich im Verfahren gezeigt habe, dass eine
Jugendliebe bestanden habe.
Es würden keine Umstände darauf hindeuten, dass der
Mann den Altersunterschied ausgenutzt habe. Vielmehr
habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den
sexuellen Kontakten geführt habe. (Urteil 6B_485/2016
vom 17.08.2016)
(sda)>
========
4.9.2016: Schweinzer Nationalbank ist
NWO-Bank - Beispiel Facebook-Aktien:
Schweizer Notenbank hält mehr an Aktien an Facebook
als Mark Zuckerberg
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/09/04/schweizer-notenbank-haelt-mehr-an-aktien-an-facebook-als-mark-zuckerberg/
<Die Schweizerische
Notenbank hält mehr öffentlich handelbare Aktien an
Facebook als Firmengründer Mark Zuckerberg. Die SNB
hat sich wegen den exzessiven Geld-Politik wie andere
Zentralbanken auf den Einstieg bei Unternehmen
verlegt.
========
9.9.2016: Horrorpreise in der Schweinz für
Notfalldienste: 500 Franken für 15 Minuten Arbeit
etc. (!!!)
Abzocke oder gerechtfertigt? Ärger um
Preise von Pikett-Handwerkern
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23634285
<20-Minuten-Leser berichten von überhöhten
Rechnungen, die ihnen Notfall-Handwerker ausstellten.
Diese wehren sich: Hohe Preise am Wochenende seien
gerechtfertigt.
Ausgesperrte Bewohner, verstopfte Toiletten, kaputtes
Glas: Am Wochenende braucht es vor allem
Notfall-Handwerker. Die Kunden sind auf die
Dienstleistungen angewiesen – und den geforderten
Preisen ausgeliefert. Diese sind aber nicht immer
fair: Die 80-jährige Lisa H.* sollte rund 500 Franken bezahlen, weil
sie am Samstag einen Handwerker einer
Rohrreinigungsfirma aufbot. Dieser hatte das Problem
in 15 Minuten erledigt. Im Arbeitsrapport verrechnete
er jedoch 1,5 Stunden Arbeitszeit.
Auch andere Leser haben schlechte Erfahrungen mit
Pikett-Diensten gemacht. Ein Schlüsseldienst teilte
Anita Weber aus Basel mit, dass das Öffnen der Tür an
einem Sonntag 280 Franken koste. Als sie ihn auf 200
Franken runtergehandelt hatte, kam er vorbei – und
öffnete die Tür laut Weber in 10 Sekunden. «Ein guter
Stundenlohn», sagt sie.
100-Prozent-Zuschlag
Marcel Rancetti musste noch tiefer ins Portemonnaie
greifen: Als er um 2 Uhr nachts Handwerker aufbot,
weil die Toilette verstopft war und überlief, musste
er 1700 Franken bezahlen. Rancetti ist sich bewusst,
dass das Aufbieten in der Nacht teuer ist: «Ein
Zuschlag auf die Arbeitszeit ist völlig okay, aber
auch auf die Geräte?»
Denn die Firma verrechnete einen Nachtzuschlag von
100 Prozent auf den Gesamtbetrag. Kein Wunder:
Rancetti war an die dubiose «00:00-24:00
Handwerkerservice GmbH» geraten – über die bereits das
SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet hatte.
Schlechte Erfahrungen machten Leser auch mit Glasern.
R.F.* aus Biel erzählt: «Bei unserem Geschäft fand um
3 Uhr ein Einbruchsversuch statt. Der Einbrecher
konnte ein 15 cm kleines Loch ins Sicherheitsglas
schlagen.» Die Polizei habe daraufhin den
Pikett-Glaser avisiert. Dieser sei in zwei Minuten
Entfernung stationiert. «Er klebte innert zehn Minuten
ein altes Stück Glas als Notverglasung an – die
Rechnung belief sich auf 765 Franken.»
«Man soll auch was verdienen an der Arbeit»
Sanitär Walter Thalmann wehrt sich gegen den Vorwurf,
dass Pikett-Handwerker überhöhte Preise verlangen.
«Wenn ich am Wochenende zuerst in die Firma fahren
muss, dann zum Kunden und die Maschinen danach voll
Fäkalien sind – da soll man auch was verdienen für die
Arbeit.» Er bittet um Verständnis für Notfall-Dienste.
Zumal es oft – wenn man die Wochenend-Zuschläge
erwähne – plötzlich kein Notfall mehr sei.
Bei einer anderen Rohrreinigungs-Firma heisst es,
dass die Kosten für ein verstopftes WC am Wochenende
wegen des Pikett-Zuschlags schnell einmal 1000 Franken
betragen können. Dies sei in der Branche üblich. Leser
Markus Hoch empfiehlt in einem Fall wie Lisa H., die
sofort eine Rohrreinigungsfirma aufbot: «Man ruft
immer zuerst den Hauswart an!» Dieser könne das
Problem oft selbst lösen.
(num)>
========
10.9.2016: Ex-Bundesrat Egli war Mitglied in
der Geheimorganisation "Blasius" - Vorläufer des
kriminellen Netzwerks P26
Deckname «Blasius»: Alt-Bundesrat war
Mitglied einer Geheimorganisation
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22494485
<Alphons Egli ist am 5. August dieses Jahres
gestorben. Erst in einer Todesanzeige wird endgültig
klar: Er engagierte sich in der Vorgängerorganisation
der P 26.
Der im August verstorbene Alt-CVP-Bundesrat Alphons
Egli diente im Kalten Krieg der geheimen
Vorläuferorganisation der P 26. Unter dem Decknamen
«Blasius» beurteilte er die Neukonzeption und leistete
einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Widerstands
für den Notfall.
Dies geht aus einer Todesanzeige der
«Ehemaligenvereinigung der Kaderorganisation für den
Widerstand im feindbesetzten Gebiet C 717» und der
militärhistorischen Gesellschaft des Kantons Zürich
hervor. Die Anzeige erschien am Samstag in der «Neuen
Luzerner Zeitung».
Vermutung bestätigt
Eglis Tochter Franziska Peyer-Egli bestätigte auf
Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass sich ihr
Vater in einer geheimen Kaderorganisation engagiert
hatte. Man habe aber zu Hause nicht darüber
gesprochen.
Eglis Tätigkeit in einer geheimen
Widerstandsorganisation war vermutet worden. So nannte
im vergangenen Jahr der ehemalige Waadtländer
Militärkader Alfred Segessenmann gegenüber dem «Boten
der Urschweiz» Alphons Egli als P-26-Mitglied.
1971 beigetreten
Gemäss Anzeige wurde Egli am 1. Januar 1971 als Major
in die P-26-Vorgängerorganisation UNA aufgenommen.
Damals gehörte der Anwalt dem Luzerner
Kantonsparlament an. Egli erhielt den Decknamen
«Blasius» und eine nachrichtendienstliche
Grundausbildung. Später wurde er zum Oberstleutnant
befördert.
Zusammen mit dem ehemaligen Urner CVP-Ständerat Franz
Muheim (1923–2009) beurteilte Egli die Neukonzeption
der damaligen Widerstandsvorbereitungen aus
rechtlicher und politischer Sicht. Damit habe er einen
massgeblichen Beitrag für die Weiterentwicklung der
Organisation in den Jahren 1976 bis 1990 geleistet,
schreibt die Ehemaligenvereinigung.
Heinrich Eichenberger von der Ehemaligenvereinigung
erklärte auf Anfrage, dass sich Egli nicht direkt für
die P 26 engagiert hatte. Egli liess sich zwei Jahre
nach seiner Wahl in den Ständerat 1975 vom Dienst
dispensieren. Die P 26 wurde danach aufgebaut. Nach
seiner vierjährigen Zeit als Bundesrat wurde Egli Ende
1989 aus der Wehrpflicht entlassen.
Nach Fichenaffäre aufgeflogen
Das «Projekt 26» war eine während des Kalten Krieges
ab 1979 aufgebaute geheime Kaderorganisation, die im
Fall einer feindlichen Besetzung der Schweiz
Widerstand aufbauen und leisten sollte. Bestrebungen
dazu gab es bereits seit dem Zweiten Weltkrieg.
Die P 26 wurde Nachfolgerin des Spezialdienstes in
der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr (UNA).
1990 flog die Geheimorganisation in der Folge der
Fichenaffäre auf und wurde vom Bundesrat aufgelöst.
Noch lange unter Verschluss
Finanziert wurde die von Armee und Verwaltung
unabhängige P 26 aus verschiedenen Quellen – jedoch
ausschliesslich aus Kreditrubriken des damaligen
Eidgenössischen Militärdepartements. Bei der Auflösung
hatte sie 400 Mitglieder, der Sollbestand betrug 800
Personen. Sie verfügte auch über Waffen.
Die Auflösung der P 26 bedeutete nicht die
vollständige Offenlegung: 2009 entband der Bundesrat
die Veteranen des geheimen Widerstandes im Zweiten
Weltkrieg und im Kalten Krieg zwar von ihrer
Schweigepflicht. Sie durften sich aber nur über ihre
Zugehörigkeit zu einer Gruppe und über eigene
Diensterlebnisse äussern.
Die Akten zur P 26 dagegen bleiben bis etwa ins Jahr
2040 unter Verschluss. Der Bundesrat wies in einer
2010 veröffentlichten Antwort auf eine Motion auf die
gesetzliche Sperrfrist von 50 Jahren für besonders
schützenswerte Personendaten hin.
(mch/sda)>
========
16.9.2016: Kriminelle schweinzer Security in
Zürich prügelt im Bahnhof unschuldigen Ausländer
nieder
Freispruch für Pendler: Wegen falschen
Zugbilletts vor Gericht
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/30604000
<Ein
Securitrans-Mitarbeiter klagte einen 54-jährigen
Pendler wegen Gewalttätigkeit an. Dieser wiederum
sagte, er sei schikaniert worden.
Die Anklage lautet auf Gewalt und Drohung gegen
Behörden und Beamte: Der Beschuldigte, ein 54-jähriger
französischer Tänzer ohne Vorstrafen, habe im Zug von
Brugg nach Zürich bei einer Kontrolle den
erforderlichen Fahrschein nicht zahlen wollen. Im
Hauptbahnhof angekommen, habe er, nach Aussage des
betroffenen Securitrans-Mitarbeiters, diesen
«anlässlich der geplanten Personenkontrolle zweimal
mit der flachen Hand gegen den Hals im
Kehlkopfbereich» geschlagen.
Der Beschuldigte gab zwar zu, vor der Zugfahrt das
falsche Ticket gelöst zu haben, schilderte vor Gericht
aber eine ganz andere Geschichte, wie die NZZ am
Freitag schreibt: So habe der Kontrolleur verlangt,
dass er ein neues Billett zahlen müsse – obwohl das
bereits gekaufte nicht günstiger gewesen sei. Nach
einem kurzen Hin und Her habe er dann 7.50 Franken
gezahlt. Er sei zwar wütend, aber nicht aggressiv
gewesen – trotzdem habe der Kontrolleur die Polizei
alarmiert.
«Billettlösen ist nicht einfach»
Am Hauptbahnhof hätten zwei Securitrans-Mitarbeiter
auf ihn gewartet und einen Ausweis verlangt. Weil die
Sache für ihn mit der Zahlung das Billetts erledigt
gewesen sei, habe er sich geweigert, den Ausweis zu
zeigen. Die Sicherheitsleute hätten ihn daraufhin zu
Boden gedrückt und in Handschellen gelegt, ihn zudem
als Schwulen und Terroristen beschimpft.
Er habe die Security nicht angefasst – als
54-Jähriger sei er schon gar nicht auf die Idee
gekommen, auf zwei junge, durchtrainierte Leute
loszugehen. So sah es auch der Richter: Er sprach den
Tänzer frei. Es falle auf, das der betroffene
Securitrans-Mitarbeiter den Vorfall zweimal völlig
anders geschildert habe: zuerst als Schläge mit der
offenen Hand gegen den Hals, dann als Griffe – das
wirke nicht sehr überzeugend. Zudem schien es dem
Einzelrichter unwahrscheinlich, dass ein
unbescholtener 54-Jähriger einen 24-jährigen
Sicherheitsmann angreifen würde.
Abgesehen davon sei das Verhalten des Tänzers zudem
ein Stück weit nachvollziehbar, sagte der Richter. Er
habe ja ein Ticket gehabt – Anschlussbillette zu
lösen, sei nicht einfach.
(ced)>
========
16.9.2016: Deutsche wollen die schweinzer
Rassisten nicht mehr sehen
Umfrage: Deutsche haben Österreicher
lieber als uns
http://www.20min.ch/panorama/news/story/12776980
<26 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich
von den Nachbarländern am stärksten mit Österreich
verbunden. Die Schweiz schafft es nicht einmal in die
Top 3.
Österreich ist das Nachbarland, mit dem sich die
Menschen in Deutschland am stärksten verbunden fühlen.
Die Schweiz folgt abgeschlagen auf Platz vier.
Wenn erwachsene Deutsche gefragt werden, welchem
Nachbarland sie sich auf persönlicher Ebene am
nächsten fühlen, lautet die meistgenannte Antwort
Österreich. Das ergab eine Online-Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der
Nachrichtenagentur dpa.
Schweiz auf Platz 4
26 Prozent nannten Österreich, es folgen die
Niederlande (17 Prozent), Frankreich (13 Prozent),
Dänemark und die Schweiz (jeweils 8 Prozent), Polen
und die Tschechische Republik (jeweils 3 Prozent) und
danach Belgien und Luxemburg (jeweils 2 Prozent). Der
Rest machte keine Angabe.
Wer die Menschen fragt, was ihre gefühlte Identität
am besten beschreibe, erhält demnach von 31 Prozent
die Antwort «Ich bin Deutscher». 13 Prozent fühlen
sich mehr ihrer Region verbunden (also etwa als
Schwabe), 12 Prozent einer Stadt, 11 Prozent ihrem
Bundesland und jeweils 10 Prozent behaupten von sich,
in erster Linie «Europäer» oder gar «Weltbürger» zu
sein. Der Stadtteil oder das Viertel ist 3 Prozent am
wichtigsten, ein anderes Land (zum Beispiel die
Türkei) lediglich 2 Prozent, der Rest nannte Sonstiges
oder machte keine Angabe.
Vom «Deutschsein»
Der YouGov-Umfrage zufolge verbindet eine grosse
Mehrheit von 61 Prozent mit «Deutschsein» etwas
Positives (31 Prozent «sehr positiv», 30 Prozent «eher
positiv»). Ein Viertel (26 Prozent) sieht im
Deutschsein «etwas Neutrales», 6 Prozent finden es
«eher negativ», 2 Prozent «sehr negativ».
(chk/sda)>
========
20.9.2016: Neues Post-Konzept auf dem Land
im Dorfhotel - Postschalter ist 24h offen
Kastanienbaum LU: Schweizweit erste
24-h-Postfiliale in Hotel
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/20745494
<Im Seehotel Kastanienbaum wird am 7. November eine
Postagentur mit einem 24-Stunden-Betrieb eröffnet. Sie
ist die erste ihrer Art in der ganzen Schweiz.
Wegen rückläufiger Nachfrage nach Dienstleistungen
soll die Poststelle im Kastanienbaum aufgehoben
werden. Bei den Bewohnern sorgte dies für viel Wirbel.
Deshalb schafft das Seehotel Kastanienbaum jetzt
Abhilfe: Am 7. November eröffnet auf der
gegenüberliegenden Strassenseite der aktuellen
Poststelle eine neue Agentur und setzt gleich noch
eins oben drauf: Die Postagentur an der Rezeption des
Seehotels wird 24 Stunden täglich in Betrieb sein. Die
aktuelle Poststelle wird geschlossen.
Für die klassische Hotellerie und die bekannten
Dienstleistungen der Post sei diese Neueröffnung eine
Innovation, teilte das Hotel mit. Auch der
Hoteldirektor freut sich: «Bald sind wir die
offizielle Post im Kastanienbaum und damit ein
wichtiger Teil des Gemeindelebens», so Dominik
Grossenbacher. Ende Oktober wird die neue Filiale im
Hotel installiert und danach werden die
Rezeptions-Mitarbeitenden durch die Post geschult.
«Das Angebot wird von der Bevölkerung sehr
geschätzt»
Das Seehotel werde damit Teil eines modernen
Serviceangebotes. Wie in jeder Postfiliale wird auch
dort von Paket- und Briefabgabe über Bargeldbezüge bis
hin zu bargeldlosen Einzahlungen alles möglich sein.
«Schweizweit führen wir rund 800 solcher
Postagenturen», sagt Markus Werner, Kommunikation
Postnetz. «Das Angebot wird von der Bevölkerung sehr
geschätzt.» Von diesem Rundum-Service profitieren nun
nicht nur Hotelgäste des Seehotels, sondern auch die
Bewohner des Kastanienbaums.
(jak)>
========
21.9.2016: Militarismus in der Ostschweinz:
Er liess einen Panzerwagen bauen: "Der Panzer ist
mein Baby"
Aadorf TG: «Der Panzer ist mein Baby –
es soll weiterleben»
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/15747375
<Ein Thurgauer bietet auf tutti.ch eine
Mowag-Panzerattrappe zum Verkauf an. Der Wagen kann
auch durch die Stadt gefahren werden.
«Das Fahren des Panzerautos ist für mich jedes Mal ein
spezielles Erlebnis», sagt Thomas Bachmann aus Aadorf.
Völlig verständlich, denn ein Panzerauto auf der
Strasse ist nicht eben alltäglich.
Nach knapp acht Jahren will sich der Aadorfer nun von
seiner Mowag-Panzerattrappe trennen. Auf tutti.ch bietet er das Fahrzeug
für 5650 Franken zum Verkauf an.
Dieses Auto ist kaum zu zerstören
«Ich habe insgesamt fünf Militärfahrzeuge, aber
keinen Platz mehr», begründet Bachmann seinen
Entscheid. Für das über fünf Tonnen schwere Gefährt
gab es bereits einige Interessenten: Sammler von
Armeefahrzeugen sowie ein Feldküchenverein hätten fast
zugebissen. «Der Verein war kurz davor, das von der
Mowag Kreuzlingen hergestellte Fahrzeug zu kaufen»,
erzählt Bachmann. Wegen internen Unstimmigkeiten sei
es aber nicht zum Vertragsabschluss gekommen.
Die 1957 gebaute Panzerattrappe 4 x 4 erreicht bis zu
knapp 60 km/h und hat 108 PS. «Sie darf mit bis zu 50
Stundenkilometern auf öffentlichen Strassen gefahren
werden», sagt Bachmann. Dies dank der Seitenfenster,
die der Vorbesitzer seinerzeit eingebaut hat.
Das von einem 3,7-Liter Chrysler-Sechszylinder
angetriebene Fahrzeug ist mit zehn Millimeter dickem
Stahl versehen. Zudem hat es eine Vollgummibereifung
mit Luftkammern. Bachmann: «Die beiden Hinterräder
sind deshalb nicht platt zu kriegen.»
Kategorie C1 ist ein Muss
«Jedes Fahrzeug kann, wenn es die Zulassungskriterien
erfüllt und erfolgreich vorgeführt wurde, im Rahmen
der gültigen Verkehrsregeln und unter allfälligen im
Fahrzeugausweis eingetragenen Auflagen am
Strassenverkehr teilnehmen», schreibt Ernst Rudolf
Anderwert vom Strassenverkehrsamt Thurgau auf Anfrage
von 20 Minuten. Ausserdem sei für schwere
Personenwagen mit nicht mehr als 7500 Kilogramm
Gesamtgewicht mindestens die Führerauswei-Kategorie C1
erforderlich.
«Nur auf Wiesen und Landwegen gefahren»
Bachmann selbst hat die Panzerattrappe noch nie
eingelöst. Er sei aber vor fünf Jahren kurz davor
gewesen. «Etwa fünfmal pro Jahr bin ich auf den
naheliegenden abgesperrten Wiesen und Landwegen
gefahren», sagt er. «Dieses Panzerauto ist
einzigartig, ich kenne keines auf der ganzen Welt, das
auf die Strasse darf.»
Schweren Herzens würde er sich von seinem Panzerwagen
verabschieden, so der 57-jährige Allrounder. «Ich will
das Ding in gute Hände übergeben. Dieser Wagen ist
mein Baby, es soll weiterleben.»
(fej)>
========
Region Luzern 22.9.2016: Gerücht einer
Vergewaltigung bewirkt, dass alle Frauen nur noch
Frauentaxis haben wollen
Luzern: «Kundinnen haben Angst, bei
Täxelern einzusteigen»
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/23495081
<Seit ein
Taxichauffeur in Kriens eine Schülerin vergewaltigt
haben soll, sind Taxi-Kundinnen verunsichert. Viele
steigen nur noch bei Taxi-Chauffeusen ein.
«Wir spüren, dass viele Kundinnen Angst haben, zu einem
Mann ins Taxi zu sitzen», sagt Othmar Lang, Inhaber des
Smiley-Taxi aus Stans. Langs Vorteil: Er fährt viele
treue Stammkunden in der Zentralschweiz herum. «Diese
Kunden kennen mich und wissen, dass ich nie eine Frau
sexuell belästigen würde», sagt Lang. Wenn die
Passagiere ihn aber nicht kennen würden, sei eine
gewisse Skepsis zu spüren. Lang: «Es gibt Frauen, die
nicht mehr nach vorne, sondern eher zögerlich auf die
Hinterbank sitzen.» Ausserdem sei auch zu beobachten,
dass Frauen nicht mehr alleine in ein Taxi steigen.
«Aus Sicherheitsgründen wollen junge Frauen lieber
von Frauen gefahren werden», sagt Monika Baumgartner
von der Taxi Zentrale Luzern. Sie spricht sogar von
einem Anstieg um bis zu 70 Prozent der weiblichen
Kundschaft seit dem Vergewaltigungsfall. Baumgartner:
«Viele junge Frauen erzählen mir, dass sie von
Taxi-Chauffeuren sexuell belästigt wurden.» Sie rate
jedesmal, solche Fahrer zu melden – aber viele würden
sich nicht getrauen sich zu wehren.
HIV-positiver Täter
Grund für die Verunsicherung unter den Taxi-Kundinnen
ist der Fall von Ende März in Kriens. Ein
Taxichauffeur (43) soll eine Austauschschülerin (18)
vergewaltigt haben. Ende Mai konnte er mittels
DNA-Spuren überführt werden und befindet sich seither
in Untersuchungshaft. Inzwischen ist klar: Der Mann, der ein eigenes
Transportunternehmen hat, hat noch weitere Taten
begangen.
Zudem zeigte sich, dass der Pakistani HIV-positiv
ist. Er soll gewusst haben, dass er mit dem Virus
angesteckt wurde. «Dadurch ist die Zahl der möglichen
Opfer nochmals um weitere acht gestiegen», sagte
Staatsanwaltsprecher Simon Kopp der Luzerner Zeitung.
Glücklicherweise habe der Mann aber niemanden
angesteckt. Dieser ist teilweise geständig und bleibt
in Untersuchungshaft. Kopp: «Für den Beschuldigten
gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.»
(dag/gwa)>
========
23.9.2016: Kriminelle Polizei in Zürich hat
wieder mit lebensgefährlichem Gummischrot geschossen
Tränengas und Gummischrot:
Politikerinnen kritisieren Polizeieinsatz an Party
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/10959968
<Mithilfe von Gummischrot und eines Wasserwerfers hat
die Polizei vergangenes Wochenende eine illegale Party
am Letten aufgelöst. Dafür gibts Kritik von zwei
SP-Gemeinderätinnen.
Auf beiden Seiten des Zürcher
Letten-Viadukts an der Limmat fand in der Nacht auf
Samstag vergangener Woche eine illegale Outdoorparty
mit 200 bis 300 Personen statt. Nachdem
zahlreiche Lärmklagen bei der Stadtpolizei eingegangen
waren, hat diese die Party am frühen Samstagmorgen
nach Ablauf eines Ultimatums mit einem Megafon-Aufruf
aufgelöst.
Dabei wurden die Einsatzkräfte gemäss Meldung mit
Flaschen und Steinen beworfen – zwei von ihnen
erlitten leichte Verletzungen. Das Areal wurde darauf
mithilfe eines Wasserwerfers und des Einsatzes von
Gummischrot und Reizstoff geräumt.
Unangebrachtes Einschreiten in friedliche Party?
Für die beiden SP-Gemeinderätinnen Ursula Näf und
Linda Bär stellt sich die Frage nach der
Verhältnismässigkeit des Vorgehens und den gewählten
Einsatzmitteln. In einer schriftlichen Anfrage
schreiben sie, dass der Polizeiaufruf zur Auflösung
nur für einen kleinen Teil der Teilnehmern hörbar
gewesen sei. Der weitaus grössere Teil der Menge habe
erst vom Einsatz erfahren, als die Räumung mit
Wasserwerfer, Tränengas und Gummischrot bereits in
vollem Gange gewesen sei.
Die beiden SP-Politikerinnen fragen zudem, ob der
Stadtrat die Einschätzung teile, dass «das harsche
Einschreiten der Polizei, zumal es die mehrheitlich
friedlich feiernden Partygäste unvorbereitet traf,
unangebracht war». Zudem wollen sie wissen, in welchen
Situationen die Stadtpolizei Gummischrot einsetzt.
Dieser könne zu erheblichen Verletzungen führen.
Partygäste in die Limmat gefallen?
Auch sollen gemäss Berichten von Beteiligten eine
oder mehrere Personen in die Limmat gefallen sein,
schreiben Näf und Bär. «Hat die Stadtpolizei
berücksichtigt, dass sich die grosse Menschenmenge
unter sehr engen Platzverhältnissen in unmittelbarer
Nähe der Limmat befand?», wollen sie wissen. Im
Generellen stelle sich auch die Frage, wie sich die
Stadt zwischen dem Interesse nach Ruhe und Ordnung und
jenem nach nicht kommerziellem Freiraum positioniere.
Die Zürcher Stadtpolizei wollte die Vorwürfe auf
Anfrage der NZZ nicht kommentieren, da es
sich um eine Angelegenheit im Gemeinderat handle. Der
Polizei sei nichts bekannt von weiteren Verletzten
oder Besuchern, die in die Limmat gefallen seien.
(som)>
========
23.9.2016: Drogenschweinz: "Zauberpilze"
(Drogenpilze) wachsen in der Schweinz inzwischen in
der freien Natur (!)
Eingeschleppter Drogenpilz breitet sich in der
Schweiz aus
http://bazonline.ch/wissen/natur/eingeschleppter-drogenpilz-breitet-sich-in-der-schweiz-aus/story/12605293
<Immer mehr fremde Pilze verbreiten
sich in der Schweiz. Manche richten grosse ökologische
Schäden an.
Die Klimaerwärmung und der globale Handel führen dazu,
dass sich gebietsfremde Pilze in der Schweiz vermehren.
Ein Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für
Wald, Schnee und Landschaft WSL dokumentiert rund 300
eingeschleppte Pilzarten.
Häufig sind die neuen Pilze, sogenannte Neomyceten,
Parasiten von Garten- oder Wildpflanzen. Manche
richten grossen wirtschaftlichen und ökologischen
Schaden an, wie die WSL am Freitag mitteilte. Da viele
der eingewanderten Pilze kaum bekannt sind, hat das
Bundesamt für Umwelt (Bafu) die WSL mit der ersten
umfassenden Erhebung in der Schweiz beauftragt.
Drei Viertel sind Parasiten
Einige der Neomyceten wurden schon vor längerer Zeit
entdeckt. So etwa der ursprünglich aus Australien
stammende, rote, nach Aas stinkende Tintenfischpilz.
Er wurde 1942 das erste Mal in der Schweiz
nachgewiesen und kommt inzwischen im ganzen Jura und
im Voralpenbogen vor. Erst im vergangenen Jahr wurde
dagegen im Tessin ein auffällig oranger, tropischer
Hutpilz entdeckt.
Drei Viertel der Neulinge sind Parasiten, die auf
ebenfalls nicht in der Schweiz heimischen Pflanzen
leben. Viele Neomyceten sind Krankheitserreger von
Gartenpflanzen, wie WSL-Pilzexperte Ludwig Beenken
erklärt. 35 Pilze haben die Fachleute dokumentiert,
die auch einheimische Pflanzen befallen.
Ein Fünftel der neuen Pilze lebt dagegen von
abgestorbenen Pflanzen und richtet keine Schäden an.
Dazu gehört auch der oben genannte Tintenfischpilz.
Entwischte Zucht- und Zauberpilze
Die Experten gehen davon aus, dass viele der Pilze
mit Holzlieferungen, Verpackungsholz oder
Holzschnitzeln nach Europa eingeführt wurden. Sie
haben in freier Wildbahn jedoch auch aus Zuchten
stammende Speisepilze entdeckt, wie etwa den
Rotbraunen Riesen-Träuschling.
Ebenfalls aus Zuchten - allerdings aus illegalen -
dürfte der «Zauberpilz» Psilocybe cyanescens
stammen, ein halluzinogener Rauschpilz,
wie es in der Mitteilung heisst. In Acht nehmen
sollten sich Pilzsammler auch vor dem Parfümierten
Trichterling aus Nordafrika, der schwere Vergiftungen
verursacht und leicht mit den einheimischen
Trichterlingen und Rötelritterlingen verwechselt
werden kann.
Beunruhigend sei die rasante Verbreitung von
Krankheitserregern, schreiben die Pilzexperten. Ein
bekanntes Beispiel ist das Eschentriebsterben durch
einen aus Ostasien eingeschleppten Pilz, der Blätter
und Stämme der Esche befällt.
Acht Pilze sind gefährliche Erreger
Die Krankheit wurde 2008 zum ersten Mal in Basel
nachgewiesen. Sie hat sich innerhalb von kurzer Zeit
auf der Alpennordseite ausgebreitet und tritt seit
2003 auch südlich der Alpen auf, so dass heute 90
Prozent aller Eschenbestände betroffen sind.
Insgesamt werden acht Pilze aufgelistet, die als
gefährliche, invasive Krankheitserreger eingestuft
werden. Nicht darin eingeschlossen sind Pilzkrankheiten
von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen. Um der
Einschleppung neuer Neomyceten vorzubeugen, sollten
Importe lebender Pflanzen, aber auch Substrate wie Holz
und Erde, umfassender kontrolliert werden, raten die
WSL-Pilzexperten.
(fal/sda)>
========
26.9.2016: UBS AG mit über 45.000 Konten mit
Fluchtgeldern aus F
Frankreich will Daten von über 45.000
Kontoinhabern von Schweizer Großbank
https://de.sputniknews.com/wirtschaft/20160926312703369-frankreich-konten-schweizer-grossbank/
<Französische Behörden haben von der Schweizer
Großbank UBS die Herausgabe der Daten von mehr als
45.000 Kontoinhabern verlangt, wie die Zeitung „Le
Parisien“ berichtet.
Demnach geht es genau um 45.161 Konten. Die
französischen Behörden werfen der schweizerischen
UBS vor, mittels eines Systems von geheimen
Buchungen zwischen 2004 und 2012 Milliarden Euro an
Kundengeldern am französischen Haushalt
vorbeigeschleust zu haben. 2014 verurteilten sie die
Großbank zu einer Kaution von 1,3 Milliarden
Schweizer Franken (etwa 1,19 Milliarden Euro).
Die französischen Steuerbehörden stützten sich bei
ihrer Anfrage auf Daten von 2006 und 2008, die sie
von den deutschen Behörden erhalten haben sollen.
Zurzeit sind Frankreich die Daten von knapp 5000
Kontoinhabern bekannt.>
========
26.9.2016: Krimineller Deutscher in Bülach mit
Massenbetrug durch Autovermietung - aus U-Haft
entlassen - 50.000 Franken werden an die
Geschädigten verteilt (!)
Bülach ZH: Dubioser Autovermieter aus
U-Haft entlassen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/15682216
<Ein Bülacher Autovermieter wurde wegen des Verdachts
auf Betrug und weitere Delikte gut vier Monate in U-Haft
gesetzt. Nun ist er wieder auf freiem Fuss.
Auf der Homepage warb er mit Schnäppchenpreisen, im
Kleingedruckten stecken aber lauter versteckte Kosten.
Viele Kunden fielen auf den Lieferwagen-Vermieter in
Bülach herein. Er stellte danach horrende Rechnungen
aus, berechnete Leistungen, die für die Opfer nicht
ersichtlich waren. Daraufhin meldeten sich immer mehr
Opfer bei der Polizei.
Die Staatsanwalt durchsuchte Anfang Mai die Wohn- und
Büroräume des dubiosen Autovermieters und seiner
Geschäftspartnerin. Wegen Verdachts auf Betrug und
weitere Delikte setzte die Staatsanwaltschaft den
Betreiber der Firma in U-Haft. Mittlerweile geht die
Staatsanwaltschaft nicht mehr von Betrug aus, sondern
führt eine Untersuchung wegen unlauterem Wettbewerb.
50'000 Franken sichergestellt
Der Beschuldigte soll Lieferwagen zu Lockvogelpreisen
vermietet und dann horrend hohe, versteckte
Nebengebühren verrechnet und die gesamte Kaution
einbehalten haben. Der 34-jährige Deutsche verhalte
sich kooperativ, wie Staatsanwalt Andreas Wicky am
Montag Berichte der Zürcher Regionalzeitungen vom
Samstag bestätigte.
Die Staatsanwaltschaft hat auf einem Konto in
Österreich rund 50'000 Franken sichergestellt. Das
Geld reicht aus, um die Geschädigten zu bezahlen und
auch einen Grossteil der Verfahrenskosten zu decken.
Zurzeit wird ein Entschädigungsmodus ausgearbeitet.
Anhand von sichergestellten Mietverträgen konnten rund
240 mutmassliche Geschädigte identifiziert werden.
Gewerbsmässiger Betrug?
Der Vorwurf, der Beschuldigte habe die Mietverträge
zum Nachteil seiner Kunden nachträglich abgeändert,
erhärtete sich nicht. Weil sich der Autovermieter auf
seiner Homepage als «Testsieger» ausgab, obwohl er nie
an einem Vergleichstest teilgenommen hat, ermittelt
die Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigem Betrug.
Unlauter sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft
auch die, auf der Rückseite der Mietverträge im
Kleingedruckten versteckten, Zuschläge. Die
Ermittlungen ins Rollen gebracht hatten neben Anzeigen
von Geschädigten ein Bericht der Sendung «Kassensturz»
des Schweizer Fernsehens SRF sowie Artikel der
Lokalpresse.
(qll/sda)>
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29.9.2016: Neues Gesetz:
Kriminelle Schweinz will kriminelle Ausländer ab
1 Jahr Gefängnisstrafe automatisch ausweisen
Neues Gesetz: Schweiz weist ausländische
Straftäter künftig automatisch aus
http://www.focus.de/politik/ausland/neues-gesetz-schweiz-weist-auslaendische-straftaeter-kuenftig-automatisch-aus_id_6005127.html
<Die Poster-Botschaft war so simpel wie
einprägsam: Ein weißes Schaf auf der roten Fahne mit
dem Schweizer Kreuz befördert ein schwarzes mit
einem Tritt über die Grenze.
Daneben in großen Lettern: "Kriminelle Ausländer
ausschaffen!" Die Forderung der
nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei
(SVP) wurde bereits 2010 bei einem Referendum von
52,9 Prozent der Teilnehmer angenommen. Um die
konkrete Umsetzung wurde lange gerungen. Doch nun
ist es soweit: Am Samstag (1.10.) tritt in der
Schweiz ein Gesetz in Kraft, mit dem die Ausweisung
straffälliger Ausländer zum Automatismus wird.
Muss künftig jeder verurteilte Ausländer die
Schweiz verlassen?
Fahrraddiebe oder Schwarzfahrer müssen die Gerichte
auch künftig nicht aus dem Alpenland verbannen, aber
bei schwereren Straftaten von Ausländern haben sie
kaum noch einen Entscheidungsspielraum. Zwingend ist
das bei Verbrechen, für die das Strafgesetzbuch
mindestens ein Jahr Haft vorsieht. Bei besonderen
Härtefälle sind allerdings Ausnahmen möglich.
Was für Straftaten führen automatisch zur
Ausweisungsanordnung?
An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und
Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter
Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und
Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen
auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug
in der Sozialhilfe - etwa der unrechtmäßige Bezug
von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf
die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr
stehen.
Gilt die Ausweisung dann lebenslang?
Zunächst gilt sie für mindestens 5, höchstens
jedoch 15 Jahre. Im Wiederholungsfall kann sie auf
20 Jahre ausgedehnt und bei besonders schweren
Verbrechen auch lebenslang verhängt werden.
Wer also weniger als ein Jahr bekommt oder wegen
weniger gravierender Delikten verurteilt wird, darf
bleiben?
Nicht unbedingt. Gerichte können bei
Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten von
der Ausweisung absehen - sofern es kein deutliches
"öffentliches Interesse" an einer Abschiebung gibt.
Bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Monaten bis zu
einem Jahr ist dies schon nur noch in Ausnahmefällen
möglich.
Wieso konnte die SVP keinen totalen
Ausweisungsautomatismus durchsetzen?
Das war Gegenstand einer weiteren
SVP-Volksintiative. Mit der sogenannten
Durchsetzungsinitiative wollte sie erreichen, dass
ihre die ursprüngliche Initiative von 2010 in ein
Gesetz ohne Ausnahmen mündet. Dann hätten Richter
bei Ausländerkriminalität überhaupt keinen Spielraum
mehr gehabt. Die Durchsetzungsinitiative ging den
Schweizern aber zu weit. Sie wurde im Februar mit
58,9 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Wann können Gerichte von einer eigentlich
obligatorischen Ausweisung absehen?
Ausnahmen sind für Ausländer zulässig, die eine
"enge Beziehung mit der Schweiz haben" - also zum
Beispiel schon viele Jahre dort leben und arbeiten
-, sofern eine Strafe von unter zwölf Monaten
beantragt wurde. Zudem können Gerichte bei
sogenannten Secondos - in der Schweiz geborene
Ausländer, die den größten Teil ihres Lebens dort
verbracht haben - von der Ausweisung absehen.
Unabhängig davon gibt es eine Schutzklausel für
Flüchtlinge. Hier greift das Asylgesetz. Wenn die
Ausweisung eines von der Schweiz anerkannten
Flüchtlings dazu führen würde, dass sein Leben - zum
Beispiel wegen seiner Rasse, Religion oder
politischen Anschauungen - bedroht ist, muss sie
aufgeschoben werden. Die Behörden müssen dann
regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen für den
Aufschub noch gegeben sind. Das entspricht
internationalem Recht.
Auch in Deutschland sind gesetzliche Regelungen
zur Ausweisung straffälliger Ausländer verschärft
worden. Was ist der Unterschied zur Schweiz?
Der Automatismus. Schweizer Gerichte müssen die
Ausweisung bei den genannten Straftaten verfügen und
dürfen nur in besonderen Härtefällen davon absehen.
Deutsche Richter dagegen haben immer abzuwägen
zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und
dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen. Ansonsten
sind die Voraussetzungen für eine Ausweisung recht
ähnlich. chz/dpa>
========
3.10.2016: Krimineller Schweinzer mit
EU-Grenzübertritt nur mit Führerschein - beim 21.
Mal war Schluss
Grenzübertritt verwehrt: «Ich wurde
behandelt wie ein Krimineller»
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/30285283
<Peter Meier (62)
wollte bloss von Basel nach Weil am Rhein zum
Nachtessen. Deutsche Beamte verwehrten ihm den
Grenzübertritt – weil er sauer reagierte, hat er nun
eine Anzeige am Hals.
In aufgeräumter Stimmung sass der 62-jährige Basler
Peter Meier am Sonntagabend vor einer Woche im
8er-Tram nach Weil am Rhein. Er wollte in Begleitung
einer Kollegin in der deutschen Grenzstadt gepflegt
dinieren. Doch es kam anders.
Vor dem Grenzübergang gab es eine Durchsage des
Tram-Chauffeurs, dass die Grenzbehörden
Ausweiskontrollen durchführen werden. Zwei deutsche
Grenzpolizisten und zwei Schweizer Grenzwächter
führten die Kontrolle durch. «Die deutschen
Grenzbeamten verlangten, dass ich aussteige», sagt
Meier. «Der Mann raunzte mich an, ich hätte keinen
gültigen Ausweis.» Eine Identitätskarte hatte Meier
nicht auf sich – stattdessen wies er sich vor dem
Grenzbeamten mit seinem Führerausweis aus. «Mit diesem
bin ich sicher schon 20-mal problemlos über die Grenze
nach Deutschland gekommen», sagt er.
«Es war blamabel»
Dass er von den Beamten in einem scharfen Ton nach
draussen komplementiert wurde, empfand er als
unangenehm. «Sie behandelten mich, als wäre ich ein
Krimineller. Vor allen so vorgeführt zu werden, war
sehr blamabel», sagt Meier. Vom Grenzwächter hätte er
sich etwas mehr Augenmass gewünscht. Doch der bärtige
Beamte blieb konsequent und sagte mehrmals schroff:
«Das ist kein Beweis, dass sie Herr Meier sind. Sie
haben keinen Zutritt nach Deutschland.»
Wohl oder übel mussten Meier und seine Begleitung die
Geleise überqueren, um mit dem Tram zurück nach Basel
zu gelangen. Meier fühlte sich schikaniert: «Ich fand,
dass das Verhalten des Polizisten sehr kleinlich war.
Er hätte ja auch meine Personalien überprüfen können,
um sicherzugehen, dass ich wirklich Peter Meier bin.»
Während Meier auf das nächste Tram wartete,
verabschiedete er sich vom Beamten, indem er ihm den
«Scheibenwischer» zeigte, also mit der Hand vor dem
Gesicht wedelte. Das wiederum kränkte den Polizisten.
«Er warf mir deswegen Beamtenbeleidigung vor», so
Meier.
Anzeige am Hals
Daraufhin nahm der Grenzer Meier zur Befragung mit
aufs Revier. «Ich sass rund eine Stunde auf dem Posten
und habe nun eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung am
Hals», sagt Meier.
Helmut Mutter, Pressesprecher der Bundespolizei,
bestätigt auf Anfrage, dass Meier wegen Beleidigung
angezeigt wird. «Er war alkoholisiert und hat dem
Beamten den Scheibenwischer gezeigt.» Das könne mit
einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit
einer Geldstrafe geahndet werden. Auch eine Busse wird
Meier erhalten, weil er keinen gültigen Ausweis auf
sich trug.
«Der nationale Führerschein ist kein anerkanntes
Reisedokument», so Mutter. Er führt aus, dass auch in
Staaten mit Schengen-Abkommen sowohl bei der Ein- als
auch bei der Ausreise ein gültiger Pass oder
Passersatz mitzuführen sei. Letzteres kann etwa ein
seit fünf Jahren ungültig gewordener Pass oder eine ID
sein
(aj)>
========
3.10.2016: 2 Glas schweinzer Leitungswasser =
2,60 Franken - Restaurant im Kt. St. Gallen
Hahnenwasser für 2.60: «Gratis-Wasser
gibt es auf der Toilette»
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/16596661
<Ein Glas Hahnenwasser für 2.60 Franken – das hat
hohe Wellen geschlagen. In wenigen Stunden wurde der
Artikel dazu über 1000 Mal kommentiert.
Gerhard Wolfs Erlebnis im
Restaurant Bildhus in Ricken SG
sorgt bei den 20-Minuten-Lesern für Diskussionen. Der
74-Jährige bestellte nach Kaffee und Kuchen zwei Gläser
Hahnenwasser. Dafür musste er je 2.60 Franken bezahlen.
Der Lichtensteiger konnte es nicht fassen: «Sowas habe
ich noch nie erlebt. Das ist eine bodenlose Frechheit.»
In den Kommentaren wurde heftigst diskutiert
In den Kommentaren zum Artikel teilten viele Leser
die Meinung des Rentners. «Wenn ich noch anderes im
Restaurant konsumiere, darf ich ein Glas Wasser
kostenlos erwarten», heisst es in einem der rund 1400
Leser-Meinungen.
«Es ist doch ganz einfach. Wer etwas bestellt, hat
dies auch zu bezahlen. Gratis Wasser gibt es auf der
Toilette. Da muss der Wirt auch kein Glas abwaschen
und das Servicepersonal ist nicht involviert»,
schreibt hingegen Leser Jöggeli.
«Grundsätzlich finde ich es kleinlich, wenn man für
über 30 Franken konsumiert hat, dass dann das
Leitungswasser noch verrechnet wird. Der Wirt hätte
mindestens bei der Bestellung darauf aufmerksam machen
müssen, oder es hätte auf der Getränkekarte vermerkt
sein müssen. Andernfalls ist es eine fiese,
hinterlistige Abzocke», meint Tommy H.
Thom kommentiert: «Früher wurde die Schweiz für das
Gratis-Wasser gelobt. Und dann fragt sich die Branche
noch, wieso alle ins nahe Ausland fahren.»
Die meisten Leser verstehen Wolfs Unmut
Wie die Umfrage im Artikel zeigt, sind 65 Prozent der
etwa 27'000 Teilnehmer der Meinung, dass
Leitungswasser im Restaurant nicht verrechnet werden
soll. Ein Viertel der Befragten kann das Handeln der
Wirtin nachvollziehen. Sieben Prozent finden, dass der
Gast freiwillig etwas dazuzahlen sollte. Die
restlichen drei Prozent sind unentschlossen.
Laut Branchenverband hat Wirtin nicht unrecht
Wirtin Bea Artho argumentierte am Sonntag wie folgt:
«Ein Glas Wasser zu servieren ist nicht gratis,
dahinter steht eine Serviceleistung, und die soll auch
bezahlt werden.»
Laut Linus Thalmann, Vorstandsmitglied von Gastro St.
Gallen, ist es jedem Wirt selber überlassen, etwas
fürs Hahnenwasser zu verlangen.
(fej)>
========
4.10.2016: Schweinzer Pensionäre der
1968er-Drogengeneration - nun kiffen und fixen sie
im Altersheim (!)
Junkie-Senioren: Rauchen, Kiffen und
Fixen im Altersheim
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/24273016
<Der Bieler Fotograf Rolf Neeser porträtierte die
Drogensüchtigen im Altersheim Solina in Spiez. Ihr
Alltag wird weiterhin von ihrer Sucht dominiert.
Was passiert mit Junkies, wenn sie alt werden? Sie gehen
ins Altersheim. So wohnen im Solina Spiez 14
Drogensüchtige zwischen 50 und 70 Jahren und verbringen
ihre Tage mit Rauchen, Reden – und Fixen. «Es war schon
komisch, einem alten Mann statt einem jungen
zuzuschauen, wie er sich einen Schuss setzt», sagt
Fotograf Rolf Neeser zu 20 Minuten. Der Bieler
verbrachte eine Woche bei den Junkie-Senioren und hielt
ihren Alltag im Bild fest.
Die meisten von ihnen stammten aus dem Kanton Bern.
Viele von ihnen traf Neeser bereits bei früheren
Reportagen in Bern und Biel. «Es war befremdlich, die
bekannten Gesichter von der Gasse im sauberen,
modernen Heim wiederzusehen.» Dort läuft ihr Leben
deutlich geregelter ab: Aufstehen, Frühstücken und
dann je nachdem eine Dosis Heroin oder Methadon. «Bei
der Ankunft im Heim wird ihr Blut gemessen und
bestimmt, wie viel Stoff sie bekommen», erklärt
Neeser.
Heroin wird aus Bern geliefert
Heroin und Methadon werden von der
Suchthilfe-Stiftung Contact aus Bern geliefert. Die
Angestellten bereiten die Spritzen dann vor und
bringen sie zu den Süchtigen ins Zimmer. «Den Schuss
setzen sie sich selber, aber es ist eine
Aufsichtsperson dabei», sagt Neeser. Jede Einnahme
wird in einem Buch verzeichnet, pro Tag erhalten die
Drögeler ein bis zwei Dosen ihres Stoffs.
Den Rest des Tages könne die Junkies selber
gestalten. Meistens verbringen sie ihre Zeit im
Raucherraum im öffentlichen Restaurant. «Die meisten
von ihnen sind stark nikotinabhängig und deshalb
Kettenraucher», so Neeser. Einige würden auch
rausgehen und Cannabis konsumieren. «Kiffen ist nicht
erlaubt, also besorgen sie sich das Zeug ausserhalb
des Heims.»
«Manche wollen zurück auf die Gasse»
Ein paar verbringen ihre Zeit auch mit anderen der
rund 180 Bewohner. «Es haben sich schon Freundschaften
ergeben», meint Neeser. «Die Drogensüchtigen sind gut
integriert.» Dabei helfe bestimmt auch der Mix aus
Pflege- und Altersheim: «Im Solina hat es nicht nur
alte Menschen, sondern auch behinderte und demente
Personen.» Die Süchtigen könnten sich um sie kümmern
und hätten so eine neue Aufgabe. Es gebe natürlich
auch Bewohner, die nichts mit diesen zu tun haben
wollen – «aber das Gebäude ist gross genug, dass sie
einander ausweichen können».
Nicht alle Drögeler sind laut Neeser glücklich mit
ihrem neuen Wohnort: «Manche wollen wieder zurück auf
die Gasse.» Dazu seien sie aber meistens nicht in der
körperlichen Verfassung. Doch die anderen hätten in
Spiez ein neues Daheim gefunden – «und das ist schön».
Neeser blanziert: «Ich wollte den Leuten einen Teil
von Bern zeigen, der nie wahrgenommen wird.» Denn auch
Junkies würden älter: «Mit gutem Heroin können sie
auch 80 werden – wenn sie ihre Sucht überleben.»
(kaf)>
========
4.10.2016: Kanton Bern: Umbau von
Bauernhäusern wird erschwert
Kanton Bern: Umbau von Bauernhäusern
wird erschwert
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/29123294
<Der Kanton Bern
muss strenger werden: Der Bund will, dass das Bauen
ausserhalb des Baugebiets erschwert wird. Über
hundert Bauvorhaben wurden nun sistiert.
Alte Bauernhäuser haben einen besonderen Charme – mit
einem umgebauten Innenleben werden sie schnell zu
Liebhaberobjekten und stattlichen Wohnhäusern.
Der Kanton Bern ist dabei besonders grosszügig, wenn
es darum geht, auch bei alten Häusern, die sich
ausserhalb der heutigen Bauzone befinden, neuen
Wohnraum zu schaffen. Wie «Der Bund» berichtet, liess
es der Kanton in aller Regel zu, dass bei solchen
altrechtlichen Häusern die Wohnfläche sogar über das
bestehende Gebäudevolumen hinaus erweitert werden
konnte – um 30 Prozent respektive maximal 100
Quadratmeter.
Kanton muss strenger werden
Nun greift das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in
diese Praxis ein: Der Kanton Bern müsse seine
Handhabung verschärfen. Dies tat er nun, indem alle
Baugesuche oder Voranfragen, die betroffen sein
könnten, sistiert wurden. Dabei geht es um über
hundert Fälle. Leute, die ihre Gebäude umbauen
möchten, müssen sich daher gedulden.
Zudem fordert das Bundesamt den Kanton Bern auf,
künftig alle Baubewilligungen in diesem Bereich dem
ARE zustellen – damit dieses allenfalls Beschwerde
erheben kann.
Kritiker wehren sich
Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) kann diese
restriktivere Praxis nicht verstehen. Einerseits
treibe der Kanton Bern die innere Verdichtung voran,
gleichzeitig werde er dabei vom Bund gebremst, gibt er
zu bedenken. Neuhaus versucht daher, mit dem Bund
einen Kompromiss auszuhandeln, sei doch der Kanton
Bern als Landkanton mit grossen Bauernhäuser stark
betroffen. Sonst müsse sich «künftig ein Landwirt
fragen müssen, ob es nicht besser ist, ein Areal zu
über- als das Haus auszubauen.»
(miw)>
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6.10.2016: Bank CS zu 90 Millionen Dollar
Geldbusse verurteilt - Leitlinien für Private
Banking nicht eingehalten
US-Börsenaufsicht bestraft die CS
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/usboersenaufsicht-bestraft-die-cs/story/28222597
<Die Credit Suisse ist von der amerikanischen
Börsenaufsichtsbehörde zu einer Busse von 90 Millionen
Dollar verurteilt worden.
Die
Credit Suisse ist
von der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC zu einer Busse von
90 Millionen Dollar verurteilt worden. Der Grossbank
wurde vorgeworfen, in früheren Jahren die eigenen
Leitlinien zur Neugelddarstellung im Private Banking nur
bedingt eingehalten zu haben.
Durch die Mängel seien die von der Credit Suisse
gemachten Angaben zum Nettoneugeld «wesentlich
irreführend» gewesen, teilte die Securities and
Exchange Commission (SEC) am Mittwochabend mit.
Laut den Aufsehern wurde die Praxis mindestens ab dem
vierten Quartal 2011 bis zum vierten Quartal 2012
mangelhaft eingehalten. Die Bank habe die ihr zur Last
gelegten Punkte eingeräumt und auch den Umstand, dass
man gegen geltende Bundeswertpapiergesetze verstossen
habe.
Gelder umklassifiziert
Der Bericht des SEC beleuchtet den Umgang der CS mit
den Geldern von vier Kunden in dieser Zeit (Client A
bis D). Der namentlich nicht genannte «Kunde B» sei
ein Unternehmer, der sein Geschäft im Jahr 2011 für
einen Milliardenbetrag verkauft habe. Um den
Neugeldausweis insgesamt vorteilhafter darzustellen,
habe die Credit Suisse gewisse Gelder dieses Kunden
von Custody zu Assets under Management (AuM)
umklassifiziert, so die SEC.
Einer zweiten Mitteilung zufolge hat der damalige COO
des Private Banking, Rolf Bögli, in diesem Prozess
eine entscheidende Rolle gespielt. Bögli habe
Mitarbeiter in bestimmten Fällen unter Druck gesetzt,
bestimmte Kundenvermögen als AuM zu klassifizieren.
Bögli kann seinen Fall mit der Bezahlung von 80'000
Dollar beilegen.
Messgrösse für Attraktivität
Der Nettoneugeldzufluss stellt im Private Banking
eine wichtige Messgrösse bezüglich Attraktivität eines
Instituts für reiche Kunden sowie für die künftige
Ertragskraft der Bank dar.
Die Klassifizierung des Neugelds oder welche Gelder
als AuM gelten, ist dabei aber keine exakte
Wissenschaft. Vielmehr stellen die Banken dazu
Leitlinien auf, welche bei der Klassifizierung zu Rate
gezogen werden sollen. Im Einzelfall obliegt der
abschliessende Entscheid, was tatsächlich als Neugeld
ausgewiesen wird, dem Management.
In einer Stellungnahme schreibt die CS, sie habe
mittlerweile Verbesserungsmassnahmen eingeleitet.
Zudem betont die Bank, ihr sei kein absichtliches
Fehlverhalten vorgeworfen worden und auch nicht, die
Neugeldzahlen falsch ausgewiesen zu haben. Kunden
seien zudem nicht zu Schaden gekommen.
CS-Kunden seien nicht zu Schaden gekommen
In einer Stellungnahme teilte die Credit Suisse heute
morgen mit, dass sie dem Vergleich zugestimmt und
damit die Auseinandersetzung mit der SEC beigelegt
habe. Die Bank habe bereits Verbesserungsmassnahmen
umgesetzt und legt Wert auf die Feststellung, dass ihr
kein absichtliches Fehlverhalten vorgeworfen werde.
Auch werde ihr nicht vorgeworfen, sie habe
Neugeldzahlen falsch ausgewiesen. Kunden von Credit
Suisse seien auch nicht zu Schaden gekommen. (fal/chk/sda)>
========
6.10.2016: Schweinzer Sozialhilfe ist
Sklaverei - man hat keine Zeit mehr, da
rauszukommen
Zwangsarbeit in der
Sozialhilfe: «Ich komme aus diesem System nicht
mehr raus»
https://www.woz.ch/-72d9
<Wer heute Sozialhilfe
bezieht, verpflichtet sich, Gegenleistungen zu
erbringen – sprich: zu arbeiten. Eine alleinerziehende
Mutter erzählt von ihrem Leben zwischen Sozialhilfe,
Teillohnstelle und Kinderbetreuung.
Von Anouk Eschelmüller (Text)
und Stephan Schmitz (Illustration)
«Manchmal schaue ich in den Spiegel und wundere mich,
dass ich nicht das Gesicht einer hundertjährigen Frau
habe», sagt Sandra Keller*. Dabei scheint ihr Leben
auf den ersten Blick nicht ungewöhnlicher als andere:
Die 45-Jährige teilt sich mit ihren drei Kindern eine
kleine Wohnung in einer Schweizer Grossstadt. Die
Kinder sind inzwischen im Teenageralter. Es sei ihnen
mittlerweile peinlich, wenn sie mit ihren Freunden auf
dem Sportplatz zusammensitzen und ihre Mutter
vorbeikommt, erzählt Keller schmunzelnd.
Das Lachen vergeht ihr, sobald sie auf ihre
Fünfzigprozentstelle im Verkauf zu sprechen kommt.
Sandra Keller ist Sozialhilfebezügerin. Die
Arbeitsstelle hat ihr das Sozialamt als Programm der
beruflichen Arbeitsintegration vermittelt. Gefragt, ob
sie im Verkauf arbeiten möchte, habe sie niemand, sagt
sie.
Monatlich erhält Keller für den Job hundert Franken
ausbezahlt – ein kleiner Extrabatzen, mehr nicht.
Er soll als Arbeitsanreiz dienen. Seit drei Jahren
läuft das Programm, seit drei Jahren macht Keller
denselben Job wie jene VerkäuferInnen, die normal
angestellt sind. «Wenn ich krank bin, kommt meine
Chefin oftmals in einen personellen Engpass», erzählt
sie.
Keller versucht schon lange, den Sprung vom staatlich
geförderten zweiten Arbeitsmarkt in den ersten,
regulären Arbeitsmarkt zu schaffen. Bisher vergeblich.
«Meine Chefin weigert sich, mir ein Referenzschreiben
auszustellen. Sie will mich nicht gehen lassen.
Natürlich nicht, sie profitiert schliesslich von
meiner billigen Arbeit. Ich komme aus diesem System
nicht mehr raus», sagt Keller.
Abstieg in die Armut
Bevor Sandra Keller von der Sozialhilfe abhängig
wurde, hatte sie lange Zeit eine Festanstellung im
ersten Arbeitsmarkt. Etwa acht Jahre arbeitete sie bei
einem staatlichen Betrieb. Es sei ein guter Job
gewesen, sie habe ihn gerne gemacht, sagt Keller.
Damals, Anfang der nuller Jahre, war die junge Mutter
verheiratet. Als ihr ältestes Kind drei Jahre alt und
sie mit dem dritten Kind schwanger war, reichte sie
die Scheidung ein. Ihr Mann war gewalttätig, ein Leben
mit ihm kaum ertragbar. Nach der Scheidung zog sie mit
den drei Kindern um. Für die alleinerziehende Mutter
begann eine schwierige Zeit. Aufgrund der
Kinderbetreuung konnte sie nicht mehr arbeiten.
Alimente erhielt sie keine.
Der Job wurde ihr schliesslich gekündigt. Es war der
Beginn des sozialen Abstiegs. Die junge Mutter
versuchte, irgendwie über die Runden zu kommen. Immer
wieder arbeitete sie temporär, immer in Fabriken.
Mittlerweile hatte sie eine Tagesmutter gefunden. Dies
erlaubte ihr, manchmal mehrere Schichten
hintereinander zu arbeiten. Das Geld war trotzdem
stets knapp, die Sozialhilfe musste streckenweise
einspringen. Von ihrer Familie erhielt sie keinerlei
Unterstützung.
Dann folgte ein neuer Schicksalsschlag: Kellers
ältestes, damals achtjähriges Kind wurde krank. Die
Diagnose: eine unheilbare Stoffwechselkrankheit. Die
dünnen Fäden, so mühsam zusammengehalten, begannen zu
reissen. Für die junge Mutter war es ein Schock. «Es
hat mir richtiggehend den Teppich unter den Füssen
weggezogen», erzählt sie. Sie verbrachte zunächst
einige Wochen mit dem Kind im Spital. Gemeinsam
mussten sie lernen, mit der schweren Krankheit
umzugehen. Sandra Keller war inzwischen kaum mehr
belastbar, erlitt schliesslich ein Burn-out – und
konnte nicht mehr arbeiten. «Das war der Moment, als
ich vollständig in die Sozialhilfe gerutscht bin»,
sagt sie.
«Geh arbeiten oder zieh weg!»
Ihre Betreuungsperson – keine ausgebildete
Sozialarbeiterin – sah damals keinen Grund für
die Arbeitsunfähigkeit der alleinerziehenden Mutter
und gab ihr kaum Zeit, sich mit der Krankheit ihres
Kindes zu arrangieren. «Mir wurde immerzu gesagt, ich
solle entweder eine Arbeit suchen oder wegziehen»,
erzählt Keller.
Schliesslich kürzte die Sozialhilfe die
Unterstützungsgelder. Der Grund: Arbeitsverweigerung.
Die Familie musste aus der Wohnung ausziehen, die
Miete war zu hoch. Keller verschickte zwei Dutzend
Wohnungsbewerbungen – vergeblich: «Das
Sozialhilfegeld ist schlichtweg zu knapp bemessen.
Ausserdem vergeben Vermieter ihre Wohnungen nur ungern
an Sozialhilfebezüger», sagt sie.
Die Familie wurde mangels Alternativen schliesslich
in einer von der Gemeinde zur Verfügung gestellten
«Notwohnung» untergebracht. «Diese Zeit war für mich
sehr schwierig», erzählt Keller. «Der Hausteil, in dem
ich mit meinen Kindern lebte, war kaum bewohnbar.» Die
Fenster waren teilweise kaputt, die Waschmaschine war
nur zeitweise benutzbar.
Nach zwei Jahren musste die Familie auch aus der
Notwohnung ausziehen. Dies verlangten die Richtlinien
der Gemeinde. Weil Keller noch immer nicht
arbeitsfähig war, kürzte die Sozialhilfe erst die
Sozialhilfegelder und strich dann sämtliche
Leistungen. Die Behörden drohten bereits mit
Kindesentzug, falls Keller keine neue Wohnung finden
würde. Die junge Mutter wusste sich nicht mehr zu
helfen.
In ihrer Not wandte sich Keller an die IG
Sozialhilfe, einen Unterstützungsverein für
Armutsbetroffene, und bat um Hilfe. Die IG reagierte
unverzüglich: «Ich erhielt einen Teil der gestrichenen
Gelder vom Sozialamt zurück», erzählt Keller.
«Offenbar sind der Gemeinde in meinem Fall Fehler
unterlaufen.» Ausserdem habe ihr der Verein geholfen,
eine neue Wohnung in einer anderen Gemeinde zu finden.
Noch nie in den Ferien
Seit gut drei Jahren lebt die Familie nun in der
Stadt. Sie habe sich in der neuen Gegend gut
eingelebt, sagt Keller, trotz einiger
Anfangsschwierigkeiten. Ihren Kindern sei es zum Glück
schon immer leicht gefallen, sich auf die
verschiedenen Lebenssituationen einzustellen.
Seit die Kinder selbstständiger seien, habe sie
wieder etwas mehr Zeit für sich selbst, sagt sie. Sie
sei gerne in der Natur. Ausserdem bekommt sie oft
Besuch von ihrer Tante. «Das hat sich mittlerweile so
eingespielt», sagt sie. Sie selbst könne schliesslich
nicht wegfahren, das Zugbillett sei zu teuer. Auch
seien die Ausgaben für Kleider, Essen und so weiter
mit dem zunehmenden Alter der Kinder stetig gestiegen.
Auf die Seite legen könne man da nichts. «Ich bin mit
meinen Kindern noch nie in die Ferien gefahren», sagt
Keller.
Sandra Keller ist froh, wieder arbeiten zu können.
Sie müsse etwas tun, mit anderen Menschen zusammen
sein. Allerdings wäre sie gerne etwas mehr gefordert.
Vor allem aber macht sie sich grosse Sorgen darüber,
ob sie den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt wieder
schafft. «Ich möchte endlich wieder einer richtigen,
einer normalen Arbeit nachgehen», sagt Keller.
Der Hundertfrankenjob
Sie hat Mühe zu verstehen, weshalb sie nach wie vor
in einem Programm der Arbeitsintegration beschäftigt
ist. Beim Arbeitsantritt teilte ihr die Betreuerin
mit, dass sie als Sozialhilfebezügerin lediglich als
Zusatzhilfe arbeite, um dem regulären Personal unter
die Arme greifen zu können. Schliesslich seien die
Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt «geschützt», die
Anforderungen weniger hoch. In ihrem Fall treffe das
allerdings nicht zu, sagt Keller. Sie arbeite
selbstständig und mache denselben Job wie jene
VerkäuferInnen, die normal angestellt seien. Doch im
Unterschied zu ihnen erhält Keller für ihre
Arbeitsleistung nur den bereits erwähnten Extrabatzen
von hundert Franken.
Das Prinzip dieses Zusatzverdienstes wird in vielen
Schweizer Gemeinden innerhalb der Sozialhilfe als
Arbeitsanreiz genutzt: Wer Sozialhilfegelder bezieht
und sich im Rahmen eines Arbeitsintegrationsprogramms
im zweiten Arbeitsmarkt betätigt, erhält zusätzlich zu
den regulären Leistungen der Sozialhilfe einen
sogenannten Einkommensfreibetrag. Die Beträge
variieren je nach Kanton und Gemeinde stark und liegen
zwischen 100 und 400 Franken.
Keller ist wütend: «Natürlich sehe ich, dass solche
Teillohnstellen durchaus sinnvoll sein können.» Sie
würden bestimmten Leuten eine Arbeit ermöglichen, die
sonst unter normalen Umständen kaum möglich wäre.
Nicht aber bei ihr: «Ich arbeite doch wie alle anderen
auch.»
Die Situation ist vertrackt: Die dreifache Mutter
muss einerseits den Ansprüchen ihrer Chefin genügen:
«Die setzt auf mich.» Wegen Personalmangel müsse
Keller andererseits manchmal sogar andere Leute aus
dem Arbeitsprogramm betreuen und einarbeiten. «Und
wenn ich mich weigere weiterzumachen, werden meine
Sozialhilfegelder gekürzt. Die Teilnahme an diesem
Programm ist für mich verpflichtend.» Und sie wolle ja
arbeiten.
Gleichzeitig muss Keller auch den Erwartungen ihrer
Wohngemeinde nachkommen. Die zuständige
Sozialarbeiterin habe zwar Verständnis für ihre
Situation, erwarte aber gleichzeitig, dass sich Keller
schnellstmöglich eine reguläre Anstellung sucht. Nur
wie? Sandra Keller hat bereits verschiedene Male
erfolglos versucht, sich auf eine reguläre Stelle zu
bewerben. «Ich erhalte nur Absagen», erzählt sie.
Zurzeit verschickt sie jede Woche drei bis vier
Bewerbungen.
* Name geändert.>
========
26.10.2016: Bundesrat senkt Zins der
Pensionskassen auf 1%
Pensionskassen:
Bundesrat senkt Zins in der Vorsorge
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/31847931
<Der Mindestzinssatz in der beruflichen
Vorsorge sinkt im nächsten Jahr auf 1 Prozent. Der
Bundesrat folgt damit der Empfehlung der zuständigen
Kommission.
Der Mindestzinssatz in der
beruflichen Vorsorge sinkt 2017 von heute 1,25 auf 1
Prozent. Der Bundesrat hat am Mittwoch die
Empfehlung der zuständigen Kommission übernommen.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem
Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten mindestens
verzinst werden muss. In der Eidg. Kommission für
berufliche Vorsorge waren Vorschläge von 0,5 bis 1,25
Prozent diskutiert worden. Sie einigte sich
schliesslich auf 1 Prozent.
Rekordtiefe Rendite
Angesichts der aktuellen Negativverzinsung von
Obligationen guter Qualität sei ein Zinssatz von 1
Prozent vergleichsweise attraktiv, argumentierte sie.
Entscheidend für die Festlegung des Satzes ist die
Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der
Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die Rendite der Bundesobligationen ist gemäss
Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen
(BSV) weiter gefallen und auf rekordtiefe Werte
gesunken. Die Verzinsung der 7-jährigen
Bundesobligationen betrug Ende September 2016 minus
0,73 Prozent. Ein Jahr zuvor lag die Verzinsung noch
bei minus 0,39 Prozent.
Ist 1 Prozent «deutlich zu hoch»?
Tiefe Zinsen im Bereich der Anleihen liessen sich
weltweit beobachten. Die Performance der Aktienmärkte
sei sowohl 2015 als auch in diesem Jahr
unbefriedigend. Gemäss BSV konnte hingegen mit
Immobilien «eine ansprechende Rendite erzielt werden».
Allerdings betrage der Anteil Immobilien am
Vorsorgevermögen nur 18 Prozent.
Bei der Bekanntgabe des Vorschlags der Kommission
Anfang September hatte der Schweizerische
Versicherungsverband SVV die Empfehlung von 1 Prozent
als «deutlich zu hoch» kritisiert. Kritik kam auch vom
Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB): Die
Zinssenkung sei Ausdruck der «tiefen Krise» der
zweiten Säule und bedeute für die Versicherten nichts
anderes als tiefere Renten, schreibt der SGB in einer
Medienmitteilung.
(mch/sda)>
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26.10.2016: Die Schweinz hat kein Geld: Bis zu
600 Poststellen sollen bis 2020 geschlossen werden
Heftige Kritik gegen «Poststellen-Kahlschlag»
http://bazonline.ch/schweiz/standard/post-schliesst-weitere-500-filialen/story/25830669
<Bis zu 600 Poststellen sollen bis
2020 verschwinden. Gewerkschaften und SP sehen den
Service public gefährdet. Die Post-Chefin verteidigt
die Pläne.
Die Schweizerische Post will in den nächsten vier Jahren
bis zu 600 weitere Poststellen schliessen. 1200
Mitarbeitende könnten davon betroffen sein. Kündigungen
soll es keine geben, das Angebot sogar ausgebaut werden.
Trotzdem sprechen die Gewerkschaften und die SP von
einem «Poststellen-Kahlschlag.»
Post-Chefin Susanne Ruoff machte gleich zu Beginn der
Medienkonferenz am Mittwoch deutlich, warum für sie
diese Umstrukturierung unumgänglich ist: Die
Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger veränderten
sich laufend, die Menschen seien mobiler und ihr
Verhalten digitaler geworden. «Dieser Veränderung
tragen wir Rechnung», sagte Ruoff.
Die Umsätze am Schalter seien in den letzten 15 Jahren
stark zurückgegangen: bei den Briefen um 63 Prozent, bei
den Paketen um 42 Prozent, beim Zahlungsverkehr um 37
Prozent. Gleichzeitig seien die Dienstleistungen der
Post rund um die Uhr und elektronisch gefragt. «Die Post
als Dienstleisterin will und soll die Bedürfnisse der
Kunden abdecken», sagte Ruoff.
Mehr Zugangspunkte
Deshalb sei diese «Umlagerung» nötig. Dabei sollen
von den heute 1400 Poststellen bis in vier Jahren nur
noch 800 bis 900 übrigbleiben. Gleichzeitig werde
jedoch die Zahl der Zugangsstellen von 3700 auf 4000
ausgebaut.
«Nicht die Anzahl der Poststellen bestimmt die
Zukunft, sondern die Dienstleistungen», sagte Thomas
Bauer, Leiter Poststellen und Verkauf. So soll es bis
in vier Jahren 200 bis 400 Aufgaben- und Abholstellen,
My post 24-Automaten und Geschäftskundenstellen mehr
geben.
Im Gegenzug zum Abbau bei den traditionellen
Poststellen soll die Zahl der sogenannten
Postagenturen in KMU und Geschäften um 400 bis 500
ausgebaut werden. Und diese Dienste könnten in Zukunft
auch in Apotheken, Hotellobbys oder sogar Altersheimen
angeboten werden.
Trotzdem wird es zu einem Stellenabbau kommen. Denn
«eins zu eins» könnten die Stellen der Postfilialen
nicht ersetzt werden, sagte Ruoff. Wie viele Stellen
am Ende gestrichen werden, ist noch nicht bekannt. Von
den 1200 betroffenen Mitarbeitenden würden in den
nächsten vier Jahren viele in Pension gehen. Mit
anderen werde die Post nach passenden Lösungen suchen.
Kündigungen sollen vermieden werden.
Betroffene Filialen nicht bekannt
Auch welche Post-Filialen geschlossen werden, wollte
die Führung noch nicht bekannt geben. Sie hätten zwar
eine Vorstellung davon, doch der definitive Entscheid
über das künftige Poststellennetz werde erst nach
Diskussionen mit den Kantonen und den Gemeinden
fallen, sagte Bauer.
So sollen auch die «regionalen Gegebenheiten» in die
Planung einfliessen. Und diese seien von Kanton zu
Kanton verschieden. Dazu werde die Post in den
nächsten Monaten aktiv den Kontakt zur betroffenen
Bevölkerung und zu den lokalen Medien suchen und sie
an Diskussionsveranstaltungen über die Veränderungen
informieren.
Ruoff betonte, dass auch mit den Neuerungen die
Grundversorgung gewährleistet bleibe und das Angebot
der Post «weiter über dem liegt, was der Gesetzgeber
vorschreibt». Doch der Auftrag des Bundesrates laute
auch, dass die Post «eigenwirtschaftlich» arbeite. Sie
müsse ihre Dienstleistungen schliesslich bezahlen
können.
Heftige Kritik von Gewerkschaften und SP
Bei diesem Punkt setzt die Gewerkschaft syndicom mit
ihrer Kritik an: Der «massivste Abbau in der
Geschichte der Post» sei nichts anderes als eine
Auslagerung von Dienstleistungen an Subunternehmen mit
deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen und tieferen
Löhnen. Ausserdem bedeute der Abbau der Poststellen
auch einen Abbau bei der Qualität und dem Service
public.
Auch die SP befürchtet, dass der «Abbau von
Dienstleistungen bei immer höheren Spitzenlöhnen» die
Akzeptanz des Service public gefährdet. Und die
Autonome Pöstlergewerkschaft wirft der Post-Leitung
gar vor, sie interessiere sich nicht mehr für das
Schweizer Poststellennetz.
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) befürchtet,
dass vor allem ältere Menschen mit der Geschwindigkeit
der Veränderungen nicht Schritt halten könnten. Sie
seien auf ein dichtes Poststellen- oder Agenturnetz
angewiesen. Die SKS kritisiert deshalb, dass im
Vergleich mit den geplanten Schliessungen von
Poststellen 100 Agenturlösungen weniger geplant seien.
Transfair zeigte zwar ein gewisses Verständnis für
den Abbau beim stark defizitären Geschäft der
Poststellen. Dieser sei langfristig nicht zu
verhindern. Warum jedoch innerhalb von nur drei Jahren
hunderte Stellen abgebaut werden müssten, sei nicht
nachvollziehbar. Als «Katastrophe» bezeichnet die
Gewerkschaft die Tatsache, dass sie nicht im Vorfeld
über die Abbaupläne informiert worden sei.>
========
26.10.2016: Noch mehr Spionage: Bundesrätin
Sommaruga plant eine "Lohnpolizei" - um die
Lohngleichheit zu kontrollieren
Sommaruga setzt auf «Lohnpolizei»
http://bazonline.ch/schweiz/standard/sommaruga-will-firmen-zu-lohnanalysen-zwingen/story/26196849
[Arbeitgeber werden immer Wege finden, irgendwelche
Löhne höher zu gestalten. Da nützt keine "Lohnpolizei".
Der Artikel]:
<Die Löhne in Unternehmen mit mehr
als 50 Angestellten sollen extern überprüft werden.
Der Bund will damit die Lohngleichheit zwischen Frauen
und Männern fördern.
Der Bundesrat will gegen Lohndiskriminierung vorgehen.
Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sollen zu
Lohnanalysen verpflichtet werden. Daran hat der
Bundesrat trotz Kritik in der Vernehmlassung
festgehalten.
Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird bis
nächsten Sommer einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Der
Bundesrat erachte die Lohngleichheit als wichtiges
Ziel bei der Gleichstellung der Geschlechter, schreibt
das EJPD.
Unerklärbare Lohnunterschiede
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann
ist seit 1981 in der Bundesverfassung verankert.
Frauen verdienen für gleichwertige Arbeit aber immer
noch weniger als Männer. Gemäss dem Bundesamt für
Statistik lag der unerklärbare Lohnunterschied im Jahr
2012 bei 8,7 Prozent, was 678 Franken pro Monat
entspricht.
Weil freiwillige Massnahmen wie der Lohndialog nichts
daran änderten, schickte der Bundesrat vor rund einem
Jahr Vorschläge für eine Gesetzesänderung in die
Vernehmlassung. In den wesentlichen Punkten bleibt er
dabei. Staatliche Lohnkontrollen sind nicht geplant:
Der Bundesrat setzt darauf, dass Unternehmen die Löhne
anpassen, wenn die Ungleichheit sichtbar wird.
Prüfung durch Revisionsstelle
Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 50
Mitarbeitenden. Sie sollen verpflichtet werden, alle
vier Jahre eine Lohnanalyse durchzuführen und diese
von einer Revisionsstelle überprüfen zu lassen. In den
Medien war nach Bekanntgabe des Plans von einer
«Lohnpolizei» die Rede.
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat
vorgeschlagen, auch staatlich anerkannte
Selbstregulierungsorganisationen für die Prüfung
zuzulassen. Darauf will er nun verzichten. Er will
aber Möglichkeiten für ein Zertifizierungssystem
prüfen. Zudem sollen die Unternehmen bei der
Durchführung der Lohnanalysen Gewerkschaften
einbeziehen können anstelle der Kontrolle durch eine
Revisionsstelle.
Arbeitnehmende informieren
Die Arbeitgeber müssten die Arbeitnehmenden über das
Ergebnis der Kontrolle und das Ausmass einer
allfälligen Lohndiskriminierung informieren. Diese
Informationspflicht soll für das Unternehmen einen
Anreiz schaffen, Unstimmigkeiten zu korrigieren.
Als Variante hatte der Bundesrat eine Meldepflicht an
eine staatliche Stelle und eine öffentlich zugängliche
Liste säumiger Arbeitgeber zur Diskussion gestellt.
Weil die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer dies
ablehnte, will der Bundesrat nun aber darauf
verzichten.
Selbstverantwortung der Arbeitgeber
Der Bundesrat setze damit voll auf die
Selbstverantwortung der Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber, heisst es in der Mitteilung. Er sei
überzeugt, dass durch die geplante schlanke
Gesetzesregelung ohne staatliche Kontrollen eine
positive Dynamik für die Verwirklichung der
Lohngleichheit entstehe.
Ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit findet, ist
indes offen. In der Vernehmlassung hatten sich SVP,
FDP und CVP mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden
gegen eine Regulierung gestellt. Eine geschlossene
Ablehnung durch die bürgerlichen Parteien ist
allerdings nicht zu erwarten: Die CVP- und die
FDP-Frauen sprachen sich für Massnahmen aus. Den
Arbeitnehmerorganisationen wiederum gingen die
Vorschläge des Bundesrates zu wenig weit.
Gemäss einer Regulierungsfolgeabschätzung, die der
Bundesrat vor einem Jahr veröffentlichte, würde der
Aufwand für mittlere Unternehmen zwei Tage betragen.
Zudem zeigte die Untersuchung, dass die Lohnanalyse
wirkt: Von jenen Unternehmen, die bereits eine solche
durchgeführt haben, hat die Hälfte Korrekturmassnahmen
vorgenommen. In erster Linie wurden die Löhne von Frauen
angepasst. Zwei Drittel der Unternehmen befürworten laut
der Studie staatliche Massnahmen.
(ij)>
========
27.10.2016: Man kann sich nicht mehr im
Restaurant treffen vor dem Fussballspiel: GC-Hools
prügeln YB-Fans
GC-Attacke beim
Wankdorf: «Unter den Verletzten waren
viele Frauen»
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/10756398
<von Christian Holzer -
Vor dem Cupspiel der Young Boys gegen die
Grasshoppers kam es zu wüsten Szenen. Im Eleven
flogen Fäuste und Stühle.
Es war eine Glanzleistung,
die YB am Mittwochabend im
Wankdorfstadion zeigte. 5:0 siegten die
Gelb-Schwarzen gegen GC und sicherten sich so den Einzug
in die Cup-Viertelfinals. Vor der Partie zeigte sich auf
dem Quartierplatz vor dem Stadion jedoch die dunkle
Seite des Fussballs: Vermummte Hooligans überfielen das
Fan-Lokal Eleven. Die Bilanz: 8 Verletzte. Nun sind
erste Details bekannt.
«Es war eine überfallartige Aktion», sagt
YB-Mediensprecher Albert Staudenmann. Aus dem Nichts
seien vermummte GC-Fans plötzlich auf Matchbesucher
beim Restaurant Eleven gestürmt und hätten diese
angegriffen. «Wir sind immer noch fassungslos: Völlig
unbeteiligte Personen wurden verletzt.» Laut
Staudenmann flogen auch Stühle durch die Luft.
Zwei Dutzend Vermummte GC-Fans
Laut Polizei waren über 20 Personen aus dem
GC-Fanlager an der Attacke beteiligt, dabei wurden
sieben YB-Fans und ein GC-Anhänger verletzt – zwei
Personen mussten ins Spital. «Unter den Verletzten
waren auffällig viele Frauen», so Staudenmann. Es
entstand auch Sachschaden: «Dieser ist jedoch viel
leichter zu verkraften als die Verletzungen der
Personen.»
Es sei das zweite Mal in der Geschichte des Stade de
Suisse, dass ein Angriff dieses Ausmass stattgefunden
habe. Beim ersten Mal hatten 2008 Chaoten aus Brügge
für Ausschreitungen gesorgt.
Die Kantonspolizei Bern spricht von einer gezielten
Aktion. Grund: Fast zeitgleich fuhr der Extrazug am
Bahnhof Wankdorf ein. «Eine Gruppe Zürcher Fans
marschierte danach mit hohem Tempo Richtung
Quartierplatz», so Kapo-Mediensprecher Christoph
Gnägi. Um die beiden Fanlager schliesslich zu trennen,
setzten die Polizisten an der Sempachstrasse
Gummischrot ein. Während der Intervention wurde ein
GC-Fan von einem Diensthund gebissen.
GC-CEO ist sprachlos
In den Fanforen sorgte der Vorfall für hitzige
Einträge. So schreibt etwa Fan KingOne: «Huere feigs
Dräckspack. Uf Froue u Vättere mit Ching, ganz gross.»
Auch bei den Fussballclubs sorgte die Attacke für
rote Köpfe. «Wir verurteilen dieses Vorgehen von
Chaoten, die sich dem GC- Lager zugehörig fühlen, aufs
Schärfste», teilt GC-CEO Manuel Huber mit. Er sei
sprachlos und entschuldige sich beim BSC YB dafür,
«dass Chaoten im Namen von GC das gewährte Gastrecht
missbraucht haben».>
========
28.10.2016: Saudis regieren die Schweinz:
Kopftuchverbot in Schulen im Kt. St.Gallen ist
aufgehoben
Neues Schulgesetz: St. Galler
Regierung kippt Kopftuchverbot
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/16321647
<Die St. Galler Regierung will das Kopftuchverbot
an Schulen streichen. Sie folgt einem Entscheid des
Bundesgerichts.
Während des jahrelangen Streits um das Kopftuchverbot
an der Volksschule hatte der St. Galler
Kantonsrat die St. Galler Regierung beauftragt,
gesetzliche Grundlagen an öffentlichen Schulen und
über die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum
auszuarbeiten. Nun schickt sie mehrere
Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung.
Der Entscheid des Bundesgerichts
An der Volksschule sollen die Schülerinnen und
Schüler verpflichtet werden, sich korrekt zu kleiden.
Auf Bekleidung, die den ungestörten Unterricht oder
den Schulfrieden gefährden, müssen sie laut einem
neuen Passus im Volksschulgesetz verzichten. Die
örtlichen Schulgemeinden sollen ergänzende
Vorschriften erlassen können. Verstösse sollen bei den
Eltern geahndet werden.
Mitte 2010 hatte der St. Galler Erziehungsrat unter
SVP-Erziehungsdirektor Stefan Kölliker den Schulen
empfohlen, Kopftücher und andere Kopfbedeckungen im
Unterricht zu verbieten. Im Dezember 2015 gab das
Bundesgericht dann jedoch einer aus Bosnien stammenden
Schülerin aus St. Margrethen recht, weil das von der
Schule erlassene Kopftuchverbot die Glaubens- und
Gewissensfreiheit verletze. Die Schülerin war
zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil
sie sich geweigert hatte, ohne Kopftuch zur Schule zu
gehen.
Verbot nur vor Behörden
Auch im öffentlichen Raum will die St. Galler
Regierung kein Gesichtsverhüllungsverbot, wie es in
einem Communiqué vom Freitag weiter heisst. Ein
solches Verbot lasse sich nicht mit dem öffentlichen
Interesse begründen. Im Kontakt mit
Behörden,beispielsweise mit der Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), dem Sozialamt oder
bei Elterngesprächen, soll ein eingeschränktes
Verhüllungsverbot eingeführt werden.
Der von der Regierung vorgeschlagene Weg stehe im
Einklang mit integrationspolitischen Abwägungen. «Ein
allgemeines Gesichtsverhüllungsverbot könnte nämlich
dazu führen, dass sich gewisse Frauen gar nicht mehr
im öffentlichen Raum bewegen würden», schreibt der
Regierungsrat. Allerdings trügen von den im Kanton
ansässigen Musliminnen nur sehr wenige einen
Gesichtsschleier. Bei Burka- und Nikabträgerinnen
handle es sich meist um Touristinnen, die das Land
ohnehin wieder verlassen würden.
(fal/sda)>
========
25.10.2016: Europäischer Gerichtshof meint:
Unfallopfer darf man nicht ausspionieren
EGMR schützt Privatsphäre von Unfallopfern
http://www.infosperber.ch/Artikel/Gesellschaft/Sozialversicherung-Privatdetektive
<Red. /
25. Okt 2016 - Europäischer
Gerichtshof f. Menschenrechte: Einsatz von
Privatdetektiven durch Sozialversicherungen verletzt
Recht auf Privatsphäre
Red. Am letzten Dienstag, 18.
Oktober 2016, hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte EGMR einer vor vielen Jahren
verunfallten Schweizerin recht gegeben und
entschieden, der Einsatz von Privatdetektiven durch
Versicherungen verletze das Recht auf Privatsphäre.
Ein solcher Eingriff bedürfe einer präzisen
rechtlichen Grundlage, die in der Schweiz fehle. In
der Berichterstattung über dieses Urteil stand oft
der Missbrauch durch Versicherungsbezüger*innen im
Vordergrund. Im Gespräch mit Andrea Huber
(Geschäftsführerin Schutzfaktor
M) erklärt der Anwalt der Beschwerdeführerin,
Philip Stolkin, aus der Perspektive von
Unfallopfern, weshalb dieses Urteil so wichtig sei,
um, umgekehrt, die Versicherten vor dem Missbrauch
durch die Versicherungen zu schützen, denn
Überwachung sei für Versicherungen oft das letzte
Mittel, um die Auszahlung von Renten zu umgehen.
Philip Stolkin führt eine
Anwaltskanzlei in Zürich. Er vertritt mehrere
Mandant*innen bei Beschwerden an den Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte. Philipp Stolkin war
früher u.a. als Leiter des Rechtsdienstes der
Gewerkschaft Syna und stellvertretender Leiter der
Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende tätig.
---
Andrea Huber: Ihre Mandantin
ist 1995 von einem Motorrad angefahren und am Kopf
verletzt worden. Der Vertrauensarzt der
Unfallversicherung und mehrere externe Gutachter
haben ihr dann eine 100-prozentige
Arbeitsunfähigkeit attestiert. Wie kam es zur
Observierung und dem Weiterzug nach Strassburg?
Philip Stolkin: Es war ein langer
Kampf. Etliche Gutachten wurden angefertigt, die
meisten zugunsten meiner Mandantin. Die wenigsten
wissen, dass die Frau bei zwei kantonalen
Gerichtsverfahren gewonnen hat. Beim ersten
Verfahren entschieden die kantonalen Richter, meine
Mandantin sei zu 100 Prozent arbeitsunfähig und die
gesundheitlichen Beschwerden seien eindeutig auf den
Unfall zurückzuführen.
Und wie ging es weiter?
Das Gericht trug der
Unfallversicherung auf, endlich die Höhe der Rente
zu definieren. Die Unfallversicherung gab aber
stattdessen ein neues Gutachten bei handverlesenen
Ärzten in Auftrag. Wir machten die Versicherung auf
das Urteil des kantonalen Gerichtes aufmerksam und
darauf, dass meine Mandantin deswegen für keine
weiteren Gutachten zu Verfügung stehe. Daraufhin
veranlasste die Versicherung eine Observation wegen
«fehlender Kooperation». Das Observationsmaterial
diente einem erneuten Aktengutachten. Dieses kam zum
Schluss, meine Mandantin sei nur zu zehn Prozent
arbeitsunfähig.
Das
kantonale Gericht entscheidet zugunsten des
Unfallopfers
Wie konnte sich Ihre
Mandantin dagegen wehren? Die Versicherung hat
damit doch offensichtlich gegen den Entscheid des
Sozialversicherungsgerichts gehandelt.
Ja. Darum gelangte meine
Mandantin erneut ans Sozialversicherungsgericht, das
ihr natürlich wieder recht gab. Das kantonale
Gericht sprach auch bereits die fehlende gesetzliche
Grundlage für den Einsatz von Privatdetektiven an.
Es hat diese neue Einschätzung der Versicherung
nicht akzeptiert und erneut verfügt, die
Versicherung müsse eine vollständige Rente
ausbezahlen.
Die Unfallversicherung erhob
dann Beschwerde beim Bundesgericht gegen den
erneuten Entscheid des
Sozialversicherungsgerichts. Wie war es möglich,
dass das Bundesgericht trotz der beiden kantonalen
Entscheide zu einer anderen Einschätzung kam?
Die Versicherung nutzte aus, dass
die sozialrechtlichen Kammern des Bundesgerichts
keinerlei Affinität zu den Grundrechten haben und
sehr versicherungsfreundlich urteilen. Hier wirkten
der Verdacht des Missbrauchs und ein paar
nichtssagende Aufnahmen des Privatdetektives. Nach
jahrelanger Zwängerei erhielt die Versicherung
schliesslich recht. Ein harter Schlag für meine
Mandantin.
Greifen Versicherungen oft
zum Mittel der Observation?
In meiner langjährigen Erfahrung
als Anwalt im Bereich der Sozialversicherungen
erlebe ich es immer wieder. Observationen werden
immer dann eingesetzt, wenn die Aktenlage gegen die
Versicherungsgesellschaft spricht. Das Ziel der
Versicherungen ist es, die Unfallopfer in Verruf zu
bringen, ihnen einen Missbrauch zu unterstellen, die
Ärzte und deren Gutachten in Misskredit zu bringen.
Deshalb lassen sie Unfallopfer und Geschädigte oft
über einen längeren Zeitraum von Detektiven
überwachen.
Damit könnte doch aber
allfälligen Betrüger*innen auf die Schliche
gekommen werden?
Ich habe viele solche Aufnahmen
gesehen. Da ist meist wenig Spektakuläres. Mal parkt
ein Geschädigter das Auto ein, mal läuft eine Frau
auf Pumps durch die Gegend. Mit solchen Aufnahmen
versuchen die Versicherungen aufzuzeigen, dass
ernsthafte und nach wissenschaftlichen Kriterien
erstellte Gutachten nicht wahr sein können. Einfach,
weil das Unfallopfer zum Beispiel mit dem Hund
spazieren ging, im falschen Moment lächelte und Auto
fuhr. Ob und wie die Sequenzen ausgewählt wurden,
wie die Filmaufnahmen zustande gekommen sind und
welche Ausschnitte verwendet werden, ist vollständig
von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Kommt
hinzu, dass die Detektive darauf angewiesen sind,
Erfolge aufzuzeigen, um sich künftige Aufträge zu
sichern.
Und mit dieser Methode
erreichen Versicherungen ihr Ziel?
Die Versicherungen nutzen dieses
Mittel, um den Verdacht des Versicherungsbetrugs zu
schüren. Sie setzen Rentenbezüger*innen so unter
Druck. Sie hoffen, so mit den Versicherten einen
möglichst günstigen Vergleich zu erreichen. Oder sie
versuchen, Richter*innen dazu zu bringen, trotz
anderslautender Aktenlage zu ihren Gunsten zu
entscheiden. Sie wollen Geld sparen. Punkt. Niemand
kontrolliert die Versicherungen beim Einsatz von
Observationen. Obwohl diese missbräuchlich genutzt
werden können und einen massiven Eingriff in die
Privatsphäre darstellen.
Strassburg
schützt die Kleinen vor den Grossen
Gut 20 Jahre nach dem Unfall
hat ihre Mandantin nun in Strassburg am EGMR
gewonnen. Was bedeutet das für sie?
Strassburg schützt die Kleinen
vor den Grossen und Mächtigen. Meine Mandantin hat
viel erlitten in diesen Jahren. Es ist für sie und
auch für mich eine grosse Genugtuung, dass Macht und
Geld nicht die einzige Währung sind, die zum Ziel
führt. In Strassburg wird Recht gesprochen, keine
Politik gemacht.
Welche Folgen hat dieses
Urteil für die bisherige Praxis?
Die Schweiz muss jetzt über die
Bücher und klare Regeln für Observationen
aufstellen. Das war auch schon mal Thema, aber es
fehlte offensichtlich der Druck, es anzugehen. Dank
dem Entscheid aus Strassburg kommt die Notwendigkeit
einer soliden Rechtsgrundlage nun definitiv auf die
Agenda. Observationen werden vermutlich auch künftig
gemacht werden können, aber wir werden mit klaren
Regeln und Kontrollmechanismen alle besser vor dem
Missbrauch, der Willkür und der Allmacht von
Versicherungen geschützt sein.
Welche Regelungen schlagen
Sie konkret vor?
Meines Erachtens müssten wir auf
die Kompetenzaufteilung verweisen. Nach Art. 57 der
Bundesverfassung sind Observationen Sache der
Polizei. Sozialversicherungsträger verfügen in der
Verfassung über keine Kompetenznorm. Folgerichtig
sollte man verlangen, dass einzig die Polizei und
die Strafermittlungsbehörden berechtigt sind, solche
Ermittlungen durchzuführen. Und dies nur mit
hinreichendem Tatverdacht, der von einem Richter zu
beurteilen ist. Oder man macht ein spezielles Gesetz
für den Einsatz von Privatdetektiven, das, abgesehen
von der Notwendigkeit eines hinreichenden
Anfangsverdachtes, ganz klar die Zuständigkeiten der
Richter*innen klärt, das Verfahren definiert und
auch regelt, was nach einer Observation mit dem
Material geschehen soll. Eins ist klar: Die
Unschuldsvermutung muss auch für Unfallopfer gelten.
Sie haben das Recht, als ehrbare Menschen zu gelten,
bis das Gegenteil bewiesen wird. Bislang gilt das
Gegenteil: Wer einen grösseren körperlichen Schaden
hat, dem wird Missbrauch unterstellt, womit das
Unfallopfer gleich zweimal bestraft wird: Zum einen
durch die körperlichen Beeinträchtigungen, zum
anderen durch die Bespitzelung. Das wird sich nun
ändern, dank dem wichtigen Entscheid aus Strassburg.
Die Unschuldsvermutung gilt jetzt auch für
Unfallopfer.
---
Dieses Gespräch erstmals auf der
Website
von Schutzfaktor M veröffentlicht.
Themenbezogene Interessen
(-bindung) der Autorin/des Autors
Andrea Huber ist Geschäftsführerin von
Schutzfaktor M. Die Informationskampagne «Schutzfaktor
M – Menschenrechte schützen uns» wurde vom
Verein Dialog EMRK anlässlich des 40-jährigen
Jubiläums der Ratifizierung der Europäischen
Menschenrechtskonvention durch die Schweiz lanciert.
Schutzfaktor M bildet mit 80 Partnerorganisationen
die NGO-Koalition gegen die
«Anti-Menschenrechtsinitiative» («Schweizer Recht
statt fremde Richter»).>
=======
1.11.2016: Versicherungen sollen alle
Versicherten "bei Verdacht" ausspionieren dürfen
Versicherungsmissbrauch: Observieren
soll für die Versicherer erlaubt sein
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11572068
<Versicherer
sollen bei Verdacht auf Sozialmissbrauch Detektive
einsetzen dürfen. Der Bund will nun die
gesetzlichen Voraussetzungen schaffen.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte (EGMR) wollen die Bundesbehörden eine
gesetzliche Grundlage für die Observation von
Versicherten schaffen. Geplant ist eine Bestimmung, die
für alle Sozialversicherungsleistungen gilt, wie Rolf
Camenzind, Sprecher des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (BSV), auf Anfrage der
Nachrichtenagentur sda sagte. Sie soll also auch für
private Versicherer gelten, die solche Leistungen
abwickeln.
Das BSV will die Bestimmung im Bundesgesetz über den
Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
verankern. Dieses wird ohnehin angepasst: Der
Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Jahr eine Revision
in die Vernehmlassung zu schicken. Er will damit
parlamentarische Vorstösse umsetzen.
Reaktion auf das Urteil aus Strassburg
Nun soll gleichzeitig eine gesetzliche Grundlage
dafür geschaffen werden, Versicherte bei Verdacht auf
Sozialmissbrauch observieren zu dürfen. Der Bundesrat
muss diesem Vorhaben noch zustimmen.
Das Innendepartement reagiert damit auf einen
EGMR-Entscheid vom Oktober. Der Gerichtshof hatte
einer 62-jährigen Zürcherin Recht gegeben, die
mithilfe von Privatdetektiven eines Versicherers
observiert worden war.
Der EGMR kam zum Schluss, dass die heimliche
Überwachung einen Eingriff in die Privatsphäre der
Frau darstelle - auch wenn die Observationen
ausschliesslich im öffentlichen Raum durchgeführt
worden sind.
Das Vorgehen sei nicht gesetzeskonform, rügten die
Richter. Die entsprechenden Vorschriften in der
Schweiz seien zu vage. So werde nicht präzisiert, wie
lange die Überwachung dauern und was eine Versicherung
mit den gesammelten Informationen tun dürfe.
In 140 Fällen erfolgreich
Eine explizite Grundlage für Observationen gibt es
heute im Invalidenversicherungsgesetz. Dort ist
verankert, dass die IV-Stellen Spezialisten beiziehen
können, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu
bekämpfen.
Laut dem Hintergrunddokument «Bekämpfung des
Versicherungsmissbrauchs» hatten im Jahr 2015
Ermittlungen der IV in 540 Fällen eine Herabsetzung
oder Aufhebung der Rentenleistung zur Folge. Damit
sparte die Versicherung rund 154 Millionen Franken
ein. In 140 dieser Fälle wurde auf Observationen
zurückgegriffen.
Forderung der Suva
Künftig soll das Observieren beispielsweise auch der
Suva erlaubt sein, die in den EGMR-Fall nicht
involviert war, aber vom Urteil betroffen ist. Nach
dem Urteil hatte sie den Einsatz von Detektiven gegen
mögliche Versicherungsbetrüger gestoppt. Gleichzeitig
forderte die Suva, dass das Parlament rasch eine
gesetzliche Grundlage schaffen müsse, damit sie die
Praxis mit klaren Regeln wieder aufnehmen könne.
Die Suva setzt nach eigenen Angaben in rund 15 Fällen
pro Jahr Detektive ein. Sie greife auf dieses Mittel
zurück, wenn grosse Summe im Spiel seien und
«praktisch sicher» ein Missbrauch vorliege, betonte
die Suva.
In die gleiche Kerbe schlägt der Schweizerische
Versicherungsverband (SVV). Es fehlten derzeit
gesetzliche Grundlagen zur effizienten
Missbrauchsbekämpfung, sagte Sprecherin Sabine Alder
der sda. Diese müssten nun von der Politik geschaffen
werden.
Noch kein Rekursentscheid
Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezeichnet
die derzeitige Rechtslage auf Anfrage als unsicher.
Dadurch sei der Verzicht auf den Einsatz von
Privatdetektiven «im eigenem Interesse der
Unfallversicherer».
Ob die Schweiz ein Gesuch um Neubeurteilung des Falls
durch die Grosse Kammer des EGMR stellen soll, ist
derweil noch nicht entschieden. Dies sagte Folco
Galli, Informationschef im Bundesamt für Justiz (BJ),
auf Anfrage. Entschieden werde nach Konsultation der
betroffenen Behörden - im vorliegenden Fall sind dies
das Bundesgericht, der Kanton Zürich und die
Zürich-Versicherungs-Gesellschaft.
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) räumt
den Vertragsstaaten eine Frist von drei Monaten ein,
um eine Neubeurteilung zu beantragen. Im vorliegenden
Fall dauert diese Frist bis zum 18. Januar 2017.
(fal/sda)>
========
1.11.2016: Zureich schon wieder ohne Strom
Zürich: Sihlcity war fast eine Stunde
lang ohne Strom
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27308692
<Ausgerechnet an
Allerheiligen, wenn im Sihlcity Tausende aus der
Zentralschweiz shoppen, ist der Strom ausgefallen.
Seit 16.45 Uhr sind alle Läden wieder versorgt.
Wer im Sihlcity am Shoppen ist, musste am
Dienstagnachmittag mit weniger Licht auskommen. Auch
WC-Anlagen, Lifts und Rolltreppen streiken teilweise.
Grund dafür war ein Stromausfall um 15.53 Uhr.
Eine Sprecherin des Elektrizitätswerks Zürich (EWZ)
bestätigte dies. Betroffen gewesen seien aber nur
Teile von Sihlcity. Bei einer Trafostation sei ein
Schalter ausgelöst worden, deshalb fiel der Strom aus.
«Das Problem war kundenseitig – von Seite EWZ hat zu
jeder Zeit alles funktioniert», so die Sprecherin. Um
16.45 Uhr war die Störung behoben.
Nur Bares ist Wahres
Der Stromausfall traf das Sihlcity ausgerechnet an
Allerheiligen, wenn Tausende aus der Zentralschweiz
zum Shoppen hier her kommen. «Die Leute können
momentan in vielen Läden nicht einkaufen, da die
Verkäufer aus Sicherheitsgründen keine Leute
reinlassen», sagte Leser-Reporter Yves René Lauber
(28) aus Luzern. Er gehe deshalb nun weiter in die
Zürcher Innenstadt.
Ein anderer Leser-Reporter berichtete, dass man in
gewissen Läden nur mit Bargeld bezahlen konnte. Gemäss
einer weiteren Leser-Reporterin gab es Geschäfte, die
kurzerhand ein «Night-Shopping» ausgerufen hatten. Sie
sei mit ihrer Kollegin zwar schauen gegangen, «gekauft
haben wir aber nichts.»
(rom)>
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3.11.2016: 44% der schweinzer Bevölkerung
übergewichtig
Fast die Hälfte ist übergewichtig
http://bazonline.ch/wissen/medizin-und-psychologie/fast-die-haelfte-ist-uebergewichtig/story/25172008
<44 Prozent der Personen in der Schweiz bringen zu
viele Kilos auf die Waage.
2000 Personen in der Schweiz wurden zu ihren
Essgewohnheiten befragt. Das Ergebnis ist alarmierend.
Zu viel Gewicht, zu wenig Früchte und Gemüse. So
lautet das Resultat einer repräsentativen Studie von
menuCH. Dafür wurden rund 2000 Erwachsene aus der
ganzen Schweiz befragt. Beim Körpergewicht zeigen die
Auswertungen des Body Mass Index (BMI), dass 54
Prozent ein normales Körpergewicht haben, wie das
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. 44
Prozent seien dagegen von Übergewicht betroffen.
Bei Männern sei der Anteil der Übergewichtigen mehr
als doppelt so hoch wie bei Frauen. Nur rund zwei
Prozent der Bevölkerung weisen gemäss der Befragung
ein zu niedriges Körpergewicht auf, wobei dies Frauen
drei Mal häufiger betrifft als Männer.
Empfehlung stösst auf geringe Resonanz
Die offiziellen Empfehlungen zum Früchte- und
Gemüsekonsum werden nur schlecht befolgt, wie die
Befragung weiter zeigte. Nur gerade 13 Prozent
befolgen demnach die Ernährungsempfehlung und essen
täglich fünf oder mehr Portionen Früchte und Gemüse.
Etwa 87 Prozent der Befragten im Alter von 18 bis 75
Jahren verzehren täglich eine oder mehrere Portionen
Früchte und Gemüse, wie es weiter heisst. Gut ein
Viertel der Befragten gab an, drei bis vier Portionen
pro Tag zu essen.
Daten von 18- bis 64-Jährigen
Die Erhebung wurde vom Institut für Sozial- und
Präventivmedizin der Universität Lausanne im Auftrag
des BLV und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG)
durchgeführt.
Die am Donnerstag veröffentlichten Ergebnisse sind
Teil einer neuen Broschüre zum Monitoring-System
Ernährung und Bewegung des BAG, die Anfang November
erscheinen wird. Dabei beschränkt sich die Darstellung
der Daten zur Ernährung und Bewegung in der Schweiz
aber auf die 18- bis 64-Jährigen, was zu anderen
Werten führe.
Nach Abschluss der Auswertung von menuCH sollen im
kommenden Jahr die gewonnenen Erkenntnisse und
Schlussfolgerungen umfassend kommuniziert werden. (woz/SDA)>
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Gute Nachricht:
Volketswil (Kanton Zürich) 4.11.2016:
Islam-Kindergarten wird vom Bundesgericht
untersagt
Volketswil ZH: Bundesgericht sagt Nein
zum Islam-Chindsgi
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/21685061
<Der Verein al Huda erhält keine
Bewilligung für einen Kindergarten in Volketswil ZH.
Die Gründe des Bundesgerichts.
Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat dem Verein
al Huda zurecht keine Bewilligung für den islamischen
Kindergarten in Volketswil erteilt. Das
Betriebskonzept erfüllt gemäss Bundesgericht nicht die
gesetzlichen Anforderungen für eine Privatschule mit
religiöser Ausrichtung.
Das Lausanner Gericht stützt damit das Urteil des
Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Juli 2015.
Dieses hatte bemängelt, der auf den Arabisch- und
Koranunterricht entfallende Anteil von 25 Prozent der
zur Verfügung stehenden Stellenprozente gefährde die
zu erreichenden Bildungsziele der Volksschule. Zudem
verfügten die mit dem Arabisch- und Koranunterricht
betrauten Personen nicht über einen anerkannten
pädagogischen Ausweis.
Religiöses Wissen als Basis?
Die Vorinstanz bemängelte darüber hinaus, dass im
Kindergartenkonzept eine Trennung zwischen religiösen
und weltlichen Inhalten fehle. Vielmehr bestehe die
Auffassung, das religiöse Wissen bilde die Basis von
allem, was später erlernt und erlebt werde. Das geht
gemäss Verwaltungsgericht über die für Privatschulen
zulässige Setzung eines religiösen Schwerpunktes
hinaus.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das im
Volksschulgesetz festgehaltene Bekenntnis zu
humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen.
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass es
im Betriebskonzept an einem solchen Bekenntnis fehle.
Glaubensfreiheit nicht verletzt
Entgegen der Auffassung des Vereins wird gemäss
Bundesgericht die Glaubens- und Gewissensfreiheit
durch die Verweigerung der Betriebsbewilligung nicht
verletzt. Die Glaubensfreiheit verpflichte den Staat
zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität.
Die Bewilligung für den Betrieb des Kindergartens sei
in diesem Fall aber nicht verweigert worden, weil der
Verein einer bestimmten Religion verbunden sei.
Vielmehr sei der Grund, dass die Bedingungen für das
Führen einer Privatschule nicht erfüllt worden seien.
Wie aus dem Entscheid hervorgeht, begründet die
Glaubens- und Gewissensfreiheit keinen absoluten
Anspruch, im Bereich der obligatorischen Schulbildung
eine Privatschule führen zu dürfen.
Jüdische und christliche Kindergärten zugelassen
Auch der Anspruch auf Gleichbehandlung werde mit dem
Entscheid des Volksschulamtes nicht verletzt. Der
Verein hatte sinngemäss einen Anspruch auf eine
Gleichbehandlung im Unrecht geltend gemacht, weil der
Kanton Zürich 17 jüdische und christliche Kindergärten
zugelassen habe.
Ob diesbezüglich Korrekturen bei den Bewilligungen
vorzunehmen sind, will die Behörde nun prüfen. Den
Ausschlag dafür hat das vorliegende Verfahren um den
Kindergarten al Huda gegeben.
Nähe zum Zentralrat
Der Verein «al Huda» hatte im Juni 2013 beim
Volksschulamt ein Gesuch für die Bewilligung eines
privaten Kindergartens in Volketswil eingereicht.
Dieses wurde abgelehnt. Die daraufhin eingereichten
Rekurse und Beschwerden wurden abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht führte in seiner Begründung
unter anderem auch die ehemalige Mitgliedschaft und
Tätigkeit der administrativen Leiterin des geplanten
Kindergartens beim «Islamischen Zentralrat Schweiz»
ins Feld. Weil dieser Punkt nicht entscheiderheblich
war, ist das Bundesgericht nicht näher darauf
eingegangen.
(woz/sda)>
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Gute Nachricht:
Hunzenschwil 4.11.2016: <Coop eröffnet
erste Wasserstoff-Tankstelle>
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/standardcoop-eroeffnet-erste-wasserstofftankstelle/story/30971063
<Die erste öffentliche Wasserstoff-Tankstelle der
Schweiz steht im aargauischen Hunzenschwil.
Die Coop Mineralöl AG ist die Betreiberin der ersten
öffentlichen Wasserstoff-Tankstelle der Schweiz. Sie
plant weitere Anlagen in anderen Regionen. Man wolle
dazu beitragen, dass eine zukunftsweisende Technologie
den Durchbruch schaffe, wird Coop-Chef Joos Sutter in
einer Medienmitteilung zitiert. Die Tankstelle wurde
heute eröffnet. Detailhändler Coop rüstete seine
Fahrzeugflotte gleichzeitig um einen ersten
Wasserstoff-Lastwagen und um zwölf
Wasserstoff-Personenwagen auf. Das Unternehmen ist
zunächst selbst der grösste Abnehmer des Wasserstoffs.
Der Wasserstoff für die erste öffentliche Tankstelle
wird am Laufwasserkraftwerk IBAarau in Aarau durch H2
Energy AG mittels Elektrolyse produziert. Die
Elektrolyse am Laufwasserkraftwerk findet vor allem
dann statt, wenn die Nachfrage nach Strom im Netz
gering ist.
Keine Abgase
Bei der Produktion des Wasserstoffs werden weder CO2
noch andere Schadstoffe ausgestossen. Beim Fahren mit
dem Wasserstoff-Auto und -Lastwagen strömt einzig
Wasserdampf aus dem Auspuff. Coop Mineralöl will mit
der Tankstelle in Hunzenschwil Erfahrungen sammeln.
Die Nachfrage nach fossilen Treibstoffen sinke,
Mobilität werde es aber immer geben, hiess es.
Wasserstoff gilt als Treibstoff interessant, weil er
sich als Speicher für erneuerbare Energie eignet.
Fällt aus Solar- oder Windparks ein Überschuss an,
liesse sich dieser Strom verwenden, um mittels
Elektrolyse Wasser zu Sauerstoff und Wasserstoff zu
spalten. Ein Wasserstoff-Fahrzeug unterscheidet sich
in der Handhabung nur unwesentlich von einem mit
fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeug. Die
Betankungszeit, Reichweite mit einer Tankfüllung sowie
Betriebskosten pro gefahrenem Kilometer sind praktisch
identisch.
Versuch mit Hightech-Bussen endet
Trotz der rosigen Aussichten wird in der Region Brugg
AG nach fünf Jahren der Versuchsbetrieb mit
Brennstoffzellen-Bussen eingestellt. Eine Verlängerung
des Projektes liefere kaum weitere Erkenntnisse zur
Technik und zum Betrieb , teilte die Postauto Anfang
September wird.
Fünf Brennstoffzellen-Postautos, die ausschliesslich
mit Wasserstoff betankt werden, sind seit 2011 in
Betrieb. Die Zukunft der ersten Schweizer
Wasserstoff-Tankstelle für Busse in Brugg ist noch
ungewiss. (thu/sda)>
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4.11.2016: <Propaganda in Schweizer
Medien? – Swiss Propaganda - was verschwiegen
wird, ist wichtig!>
https://swisspropaganda.wordpress.com/2016/05/01/propaganda-in-schweizer-medien/
[Diese interessante Webseite, wie die kriminelle Elite
der Schweinz (Tettamanti und Villiger etc.) die Medien
in der Schweinz zensieren, war Mitte März 2017 schon
wieder gelöscht].
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6.11.2016: Bei der UBS AG fehlt 1 Tonne Gold
des deutschen Unternehmers Püschmann
Industrieller hortete über 1 Tonne Gold bei
der UBS - Wo ist der
verschwundene Millionen-Schatz?
http://www.blick.ch/news/schweiz/zuerich/industrieller-hortete-ueber-1-tonne-gold-bei-der-ubs-wo-ist-der-verschwundene-millionen-schatz-id5712805.html
<ZÜRICH/BERLIN - Ein deutscher
Unternehmer verwahrte bei der UBS hunderte
Kilogramm Gold. Jahre später will er es zurück –
doch dann war es verschwunden.
Der Wuppertaler Unternehmer Günter Püschmann
bunkerte in den 80er- und 90er-Jahren eine
Sicherheitsreserve aus Gold bei Banken in der
Schweiz und in Kanada.
Viel Gold. Über tausend Kilo an Münzen und Barren sind
es laut Bankbelegen.
Mit dieser wollte er im Notfall schnell aus
Deutschland verschwinden können. Denn der gebürtige
Sachse war 1956 nach Westdeutschland geflohen und noch
bis zum Fall der Mauer fürchtete er sich davor, dass
die Sowjetunion die DDR einnehmen würden.
Plötzlich ist das Gold weg
Heute wäre der Goldschatz gut 43 Millionen Franken
wert, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel»
schreibt. Die Banken, mit denen Püschmann arbeitete,
gehören heute allesamt zur UBS. Doch von dem Gold ist
auf der UBS kein Gramm mehr da. Es ist verschwunden.
Püschmann kämpfte jahrelang mit seinen Anwälten
um dieses Vermögen. Kurz vor seinem Tod in
diesem Jahr entschloss er sich 81-jährig,
den Fall öffentlich zu machen.
Und der klingt sonderbar: Die UBS in Kanada soll
einen Teil seines Goldvermögens «einfach
einkassiert» haben. Die UBS bezeichnet diese
Beschuldigungen jedoch als «haltlos», wie das
Nachrichtenmagazin «Spiegel» berichtet.
UBS soll Gold für Verluste gebraucht haben
Als Püschmann 2010 seine Notreserve auflösen
wollte, teilte ihm die UBS Canada in wenigen
Zeilen mit, dass sämtliche Konten bereits 1998
aufgelöst worden seien.
Beim Hauptsitz in Zürich hiess es, sämtliche in der
Schweiz bei der UBS AG eingelieferten
Goldbestände seien «an die UBS Bank
(Canada) zurücktransferiert» worden.
Diesbezüglich könne man keinerlei Auskünfte
erteilen.
Vermutlich sei das Gold in Kanada zur Deckung
der erlittenen hohen Verluste aus
umfangreichen Devisentransaktionen
verwendet worden, mutmassten UBS-Anwälte 2011
gegenüber der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Denn Püschmann ist nach dem Verkauf
seiner Verpackungsfirma Anfang der
Neunzigerjahre in grossem Stil in den
Devisenhandel eingestiegen. Die Geschäfte wickelte
er über die UBS ab.
Insgesamt verlor der Wuppertaler Unternehmer
damit um die zehn Millionen Dollar, wie der
«Spiegel» berichtet. Sollte die Summe stimmen,
müsste von dem Gold aber noch einiges übrig sein.
1998 verklagte Püschmann deshalb die UBS – ohne
Erfolg.
Püschmann verarmte
Püschmanns Fall war «aussichtslos»,
fand dann auch der Schweizer Ombudsmann für
Bankangelegenheiten, als er 2009 Kontakt
aufnahm. Er wollte dies jedoch nicht so auf sich
beruhen lassen. Einen Anwalt nach dem anderen
heuerte er an, sogar der ehemalige
Fraktionsvorsitzende der Linken, Gregor Gysi,
nahm sich seinem Fall an. Auch dessen Beziehungen
halfen nichts.
Der Kampf hinterliess seine Spuren: Püschmann
verarmte durch die vielen Klagen – lebte noch von
einer Rente von 1400 Euro. Sein Vater sei ein
psychisches Wrack geworden, sagt sein Sohn
gegenüber «Spiegel».
Obwohl er in diesem Jahr im Spital landete, kämpfte
er weiter. Als er am 8. Mai an einem Schlaganfall
starb, war nicht einmal mehr genügend Geld da, um
seine Beerdigung zu bezahlen. Einzig Schulden blieben
zurück und ein Zimmer voller UBS-Akten. Und nach wie
vor die Frage: Wo ist das ganze Gold geblieben?
(nbb)>
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Neuenburg 6.11.2016: Kriminelle Universität
Neuenburg überwacht Studenten mit Kameras
Neuenburg: Uni überwacht ihre
Studenten mit Kameras
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/15886486
<Die Universität Neuenburg darf auf ihrem Areal
Videokameras installieren. Das geht aus einem neuen
Beschluss des Kantons hervor. Die Studenten sind
empört.
Die Studenten der Universität Neuenburg werden mit
Videokameras überwacht – ganz legal. Der Grosse Rat
des Kantons hat am Mittwoch ein neues Gesetz zur
Universität abgesegnet. Darin enthalten: Ein Artikel,
der es der Fakultät erlaubt, auf ihrem Areal
Videokameras anzubringen, schreibt die Zeitung
«L'Express».
«Dieses neue Gesetzt ermöglicht der Uni, jegliche
Bewegung von uns zu überwachen», sagt ein verärgerter
Student zur Zeitung. «Das ist eine eindeutige
Verletzung unserer Privatsphäre.» Romain Dubois,
Generalsekretär des Studentenverbands, sagt: «Wir
fragen uns, warum solche Kameras überhaupt nötig sind.
Wir haben vorher nie von schwerwiegenden
Beschädigungen oder Diebstählen gehört, die eine
solche Überwachung berechtigen würden.»
Aufnahmen werden 96 Stunden aufbewahrt
Doch nicht nur das neue Gesetz stört die Studenten.
Auch das Vorgehen der Hochschule stösst auf Empörung.
Die Universität hatte nämlich bereits vor einem Jahr
fünf Videokameras installiert – ohne das dies eine
Rechtsgrundlage autorisierte. Fabian Greub, Sprecher
der Uni, vereidigt die Massnahme: «Vorher gab es
diesbezüglich eine Rechtsunsicherheit.» Diese sollte
beseitigt werden. «Das ist nun mit dem neuen Gesetz
der Fall.»
Die Videoaufnahmen sollen maximal 96 Stunden
aufbewahrt werden. «Später werden sie gelöscht», sagt
Greub. Ausserdem sollen sie nur im Falle eines
Problems angeschaut werden. «Es geht nicht darum, die
Studenten zu kriminalisieren.» Die Kameras seien aus
Sicherheitsgründen nötig gewesen. «Weil gewisse
Personen auf das Dach der Naturwissenschaftlichen
Fakultät gestiegen sind, um zu rauchen.»
Die Kameras sollen aber auch helfen, Sachschäden zu
vermeiden. «Die Türen der Wirtschaftlichen Fakultät
bleiben am Abend geöffnet», sagt Greub. So können die
Studenten auch nach den Vorlesungen in der Universität
lernen. «Wir wollten keine Aufsichtsperson einstellen
und haben deshalb eine Videokamera am Eingang des
Gebäudes installiert», sagt Greub. Diese Kamera habe
vor kurzer Zeit ermöglicht, einen Diebstahl
aufzuklären.
(kün)>
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Genf 7.11.2016: Falsche Bombendrohung am
Flughafen Genf kostet 50.000 Franken
Flughafen Genf: Falsche Bombendrohung
kostet 50'000 Franken
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/30479037
<Er wollte sein Flugzeug nicht verpassen und
versuchte, es mit einer Bombendrohung aufzuhalten. Das
gelang – allerdings kommt ihn der «Scherz» teuer zu
stehen.
Ein Flugzeug der russischen Fluggesellschaft Aeroflot
musste am 13. Oktober auf dem Rollfeld des Flughafens
Genf gestoppt werden: Ein Mann war an den Schalter
gekommen und hatte angegeben, dass sich an Bord eine
Bombe befinde.
Bei der Befragung gab der Mann zu, dass es sich bei
der Drohung um einen Scherz gehandelt habe. Der
schlechte Scherz kommt ihn nun teuer zu stehen. Die
Kantonspolizei Genf wird ihm eine Rechnung von 50'000
Franken schicken, berichtet «Le Matin».
Sechs Monate Haft
Dies seien die Kosten für den Polizeieinsatz,
bestätigt François Waridel von der Genfer
Kantonspolizei. «Wir mussten das Flugzeug stoppen und
durchsuchen, die Zone sichern, die Passagiere
beruhigen», erklärt Waridel. Jede Bedrohung müsse
ernst genommen werden.
Der 39-jährige Inder, der in Montreux lebt, war zuvor
schon zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Zu «Le
Matin» sagte er, er hoffe, sie in Halbgefangenschaft
absolvieren zu können.
90'000 Franken für 145 Polizisten
Es ist dieses Jahr nicht das erste Mal, dass jemand
wegen eines falschen Bombenalarms am Flughafen Genf
verurteilt wird. Ende Juli erhielt eine 41-jährige
Französin deswegen eine sechsmonatige Gefängnisstrafe,
drei Monate davon musste sie absitzen.
Zudem wurden ihr 90'000 Franken in Rechnung gestellt
– für die 145 aufgebotenen Polizisten. Die Frau wollte
die angebliche Geliebte ihres Mannes am Abflug
hindern.
(num)>
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Gute Nachricht:
Luzern 7.11.2016: Uni Luzern beginnt später
mit Vorlesungen - Entlastung der Pendlerzüge
Studenten dürfen länger schlafen
http://bazonline.ch/schweiz/standard/studenten-sollen-laenger-schlafen/story/26192578
<Die Hochschule Luzern und die SBB wagen ein
Experiment: Neue Vorlesungszeiten sollen Pendlerzüge
entlasten.
Die Hochschule Luzern passt ihre Vorlesungszeiten an
und schafft so während der Hauptverkehrszeiten mehr
Sitzplätze in den Zügen. Auf dem neu gegründeten
Departement Informatik auf dem Campus Zug-Rotkreuz
beginnen die Vorlesungen darum erst ab 9 Uhr und enden
gestaffelt.
Während der Hauptverkehrszeiten ist das Bahnnetz in
der Schweiz stark ausgelastet. 57 Prozent der Kunden
pendeln während der Hauptverkehrszeiten an ihren
Arbeitsort oder in die Schule, schreiben die SBB
und die Hochschule Luzern in einer gemeinsamen
Medienmitteilung vom Montag. In den
Nebenverkehrszeiten sind die Züge hingegen deutlich
weniger stark ausgelastet.
Weniger Studenten, mehr Platz in den Zügen
Dieses Potenzial will die Hochschule Luzern nutzen.
In Zusammenarbeit mit den SBB passt sie den Beginn der
Vorlesungen des neu gegründeten Departements
Informatik in Rotkreuz an. Diese starten ab 9 Uhr und
enden gestaffelt um 11.25 Uhr, 15.20 Uhr, 18 Uhr oder
20.55 Uhr.
Den Studenten stünden dadurch einerseits mehr
Sitzplätze in den Zügen zur Verfügung, und sie könnten
in Ruhe lernen oder sich auf Vorlesungen vorbereiten,
wird René Hüsler, Direktor des Departements Informatik
der Hochschule Luzern, in der Medienmitteilung
zitiert. Andererseits ist dadurch die intensiv
genutzte Strecke Luzern–Zug–Zürich weniger stark
ausgelastet.
Erstes Projekt dieser Art
Laut eigenen Angaben ist die Hochschule Luzern die
erste Bildungsinstitution in der Schweiz, die ihre
Vorlesungszeiten zugunsten der Pendler anpasst. Seit
Semesterbeginn im September sind es rund 1000
Studenten und Mitarbeiter auf dem Campus in Rotkreuz.
Rund 194'000 Studentinnen und Studenten waren 2014 an
den zehn grössten Schweizer Hochschulen
eingeschrieben. Laut Medienmitteilung zeigt eine
Studie, dass gestaffelte Vorlesungszeiten durchaus
einen Effekt auf die Pendlerspitzen hätten: Rund
18'500 oder 16 Prozent aller Studenten könnten so
ausserhalb der Hauptverkehrszeit am Morgen zwischen 7
und 8 Uhr reisen. (jdr)>