Der Steuertrick sei besonders bei vermögenden Paaren
beliebt, sagt der Lausanner Scheidungsanwalt Franck
Ammann zur Zeitung. Er schätzt, dass sich fünf Prozent
der von ihm beratenen Ehepaare wegen der tieferen
Steuern scheiden lassen oder trennen. Bei jährlich rund
17'000 Scheidungen in der Schweiz wären dies pro Jahr
mehr als 800 Fälle.
Die Heiratsstrafe gibt es auch für Rentner. Nach
geltendem AHV-Recht erhalten Ehepaare höchstens 150
Prozent der Maximalrente. Ein unverheiratetes
Rentnerpaar bekomme dagegen die volle Rente pro Person,
das heisst also 200 Prozent. Gemäss «SonntagsZeitung»
melden sich beim Zürcher Rechtsanwalt Roger Groner
deshalb pro Jahr vier bis fünf Paare im Rentenalter, die
sich scheiden lassen wollen, um eine höhere Rente zu
erhalten. Pro Jahr kann das bis zu 14'100 Franken
ausmachen.
(afo)>Vor jedem Toiletten-Gang müssten die Kinder den
jeweiligen Lehrer um Erlaubnis bitten. Laut den Eltern
liegt es im Ermessen der Lehrkräfte, ob sie den
Schlüssel zu den Schul-WCs aushändigen oder nicht.
«Einige Kinder genieren sich zu fragen. Es ist ihnen
unangenehm und dann müssen sie es sich notgedrungen
zurückhalten», sagen die Eltern der Schülerin.
Die Regelung sei bei einigen Schülern auch schon «in
die Hose gegangen». Die Mutter weiss: «Bei den Kleinen
sind schon Unfälle passiert», erzählt die Mutter. Das
WC-Regime wirke sich vor allem bei den Schülerinnen
negativ auf ihr Wohlbefinden aus. «Die jungen Frauen
müssen während ihrer Periode doch problemlos zur
Toilette können», sagt sie genervt. An der Weisung
stören sich auf Nachfrage von 20 Minuten mehrere
Familien. «Meine Tochter belastet das», sagt eine andere
Mutter, die ebenfalls anonym bleiben möchte.
Von Seiten der Schule werden die Richtlinien mit
massiven Vandalen-Akten gerechtfertigt, die in der
Vergangenheit stattgefunden hätten. «Brünneli und
Toiletten wurden verstopft, Wasserhähne voll aufgedreht
und laufen gelassen, an Türen und Wände wurde uriniert»,
sagt Simon Thiriet, Leiter Kommunikation des
Erziehungsdepartements. «Wir mussten handeln.»
Die Lehrpersonen würden jedoch gesunden
Menschenverstand walten lassen. Gleich zu Beginn oder
zum Ende der Pause sei der WC-Besuch möglich. Während
des Unterrichts sei es jederzeit erlaubt. Lediglich die
Pause müssten die Kinder auf dem Schulplatz an der
frischen Luft verbringen, da die Türen verschlossen
blieben. «Die Massnahme haben wir sicher nicht auf alle
Zeit festgelegt, sondern es wird regelmässig überprüft,
ob sie noch nötig ist», sagt Thiret.
(jd)><Bern - 22 Personen sind im
vergangenen Jahr vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
als mögliches Sicherheitsrisiko für die Schweiz
eingeschätzt worden. Der Grossteil von ihnen hatte Bezug
zum islamistischen Terror und zum Syrienkonflikt.
Gemäss dem Bericht stellten neun der Personen ein
Asylgesuch, zwei wollten sich einbürgern und vier eine
Aufenthaltsbewilligung verlängern lassen. Fünf Personen
hatten zudem ein Visum beantragt und zwei Personen
wollten sich im ausländischen Dienst akkreditieren
lassen.
Bei den Gesuchen habe der NDB relevante
Sicherheitsbedenken angebracht, sagte Carolina Bohren,
die Pressesprecherin des NDB auf Anfrage. «Wir geben
aber lediglich eine Empfehlungen an das
Staatssekretariat für Migration (SEM) ab.» Ob dieses die
Gesuche dennoch gutheisse oder wie empfohlen ablehne,
sei dem SEM überlassen.
Der grosse Rest - insgesamt 1,29 Millionen - waren
Flugpassagiere. Die Anzahl der überprüften
Personen betrug im Jahr 2011 noch 350'000 Personen
und ist seither stetig angestiegen.
<Bern - Um fast 30 Kilogramm pro
Person ist in der Schweiz der Müllberg allein im Jahr
2014 gewachsen. Mit 730 Kilogramm je Einwohner liegt das
Land bei den Siedlungsabfällen europaweit an zweiter
Stelle.
Nur in Dänemark wird noch mehr weggeworfen. 2014 waren
es rund 760 Kilogramm pro Kopf, wie Zahlen der
europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigen. Hinter
der Schweiz folgen mit jeweils gut 600 Kilogramm Zypern,
Deutschland und Luxemburg. Nicht einmal halb so gross
ist das Abfallaufkommen in Rumänien, Polen und Lettland.
In der EU nimmt die Menge der Siedlungsabfälle je
Einwohner seit Jahren kontinuierlich ab. Aktuell liegt
der Durchschnitt bei 475 Kilogramm. Anders in der
Schweiz: Nach einem Rückgang in den Jahren 2009 und
2011 wächst die Pro-Kopf-Abfallproduktion wieder an,
2014 um 28 Kilogramm. Mitgerechnet sind
Haushaltsabfälle sowie vergleichbare Abfälle aus
Industrie und Gewerbe.
Gut die Hälfte wird wiederverwertet
Bedingt durch die wachsende Bevölkerung und den
zunehmenden Wohlstand, hat sich die Gesamtmenge der
Siedlungsabfälle in der Schweiz in den letzten 30
Jahren verdoppelt. 2014 überstieg sie gemäss Bundesamt
für Umwelt (BAFU) erstmals die Schwelle von 6
Millionen Tonnen.
Davon wurden 54 Prozent separat gesammelt und
verwertet. Noch höher ist die entsprechende Quote in
Belgien, Österreich und Slowenien. Europameister in
den Disziplinen Recycling und Kompostieren ist
Deutschland mit einem verwerteten Anteil von 64
Prozent.
(jz/sda)>
========
29.3.2016: Lehrveranstaltungen von NOVARTIS in
den "USA" sind MANIPULATION
[Kriminelle Pharma gegen kriminelle "USA" - so trifft
sich, was zusammengehört].
aus: US-Justiz verschärft Kurs gegen Novartis;
http://www.fuw.ch/article/us-regierung-nimmt-novartis-an-die-kandare/
<New
Yorker Staatsanwaltschaft weitet
Bestechungsuntersuchungen gegen den Pharmamulti aus.
Preet Bharara hat schon Schweizer Banken das Fürchten
gelehrt. Nun nimmt der New Yorker Staatsanwalt
fast 80 000 Lehrveranstaltungen von Novartis in einem
laufenden Bestechungsverfahren gegen den Pharmamulti
unter die Lupe.
Geht es nach Bharara, waren die Veranstaltungen
vorgetäuscht, um US-Ärzte zu bestechen. Der
Pharmakonzern soll zwischen 2002 und 2011 im
luxuriösen Rahmen wissenschaftliche Vorträge
veranstaltet haben, «die wenig bis nichts mit der
Weiterbildung von Ärzten zu tun hatten», schreibt
Bharara jüngst in einem Brief. Ziel sei es gewesen,
Ärzte für ein Herz-Kreislauf-Medikament von Novartis
zu gewinnen. Es brauche nun mehr Details, um
festzustellen, ob der Konzern mit den systematischen
Anreizen staatliche Gesundheitsprogramme um Hunderte
Millionen Dollar betrogen habe. [...]>
========
Rapperswil-Jona SG 29.3.2016: Kriminelles
Schweinzerlein legt 12 Brände
aus: 20 minuten online:
Rapperswil-Jona SG: Über
12 Brände gelegt– Brandstifter ermittelt;
29.3.2016;
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/30739325
<In Rapperswil-Jona war von September bis Dezember
2015 ein Feuerteufel unterwegs. Nun konnte ihn die
Kantonspolizei St. Gallen überführen.
Begonnen hatte die mysteriöse Brandserie am 16.
September 2015. Damals ging um 2.35 Uhr in der
Gartenstrasse eine Kartonsammlung in Flammen auf. Zudem
wurden an der Neuen Jonastrasse zwei Plakatwände
angezündet. Rund einen Monat später, am 21. Oktober,
brannten ein Unterstand, ein Sonnenschirm und ein
Papierkorb. Am frühen Morgen des
18. November legte der
Brandstifter dann gleich zweimal Feuer: Er zündete den
Sichtschutz einer Baustelle und einen weiteren
Papierkorb an. Am
15. Dezember wurden an drei Orten
innert kurzer Zeit fünf Brände gelegt. Dabei musste eine
Person ins Spital eingeliefert werden. Am
19. Dezember wurden schliesslich
zwei Container an der Burgeraustrasse angezündet.
Für den Forensiker Thomas Knecht war
damals klar: «Solange der Täter frei ist, macht er
weiter. Er wird nun von der Polizei gesucht und die
Medien schenken ihm Aufmerksamkeit.» Dies könnte ihm
einen zusätzlichen Ansporn geben.
Täter ist 28-jähriger Schweizer
Inzwischen konnte der Täter festgenommen werden, wie
die «Südostschweiz» schreibt.
Dingfest gemacht wurde er bereits im Dezember,
allerdings war er lange nicht geständig. «Mittlerweile
sitzt der 28-jährige Schweizer in Untersuchungshaft.
Bis er die Brandstiftungen zugab, dauerte es
allerdings eine Weile», so Gian Andrea Rezzoli,
Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen. Der
Täter stammt laut Rezzoli aus der Region und ist der
Polizei bereits bekannt, allerdings nicht wegen
Brandstiftung, sondern wegen anderer Delikte. «Die
Ermittlungen laufen noch», so Rezzoli. Der Täter gab
in den Befragungen an, die Brände wahllos gelegt zu
haben.
(taw)>
========
Kanton Zug 14.4.2016: Verursacherprinzip im
Verkehr: Unfallverursacher muss Polizeikosten
bezahlen - aber für Atomabfall gilt das
Verursacherprinzip nicht (!)
Novum im Kanton Zug: Unfallverursacher
werden zur Kasse gebeten
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/24712427
<Der Zuger Kantonsrat hat beschlossen,
Unfallverursachern künftig die Sicherung der
Unfallstelle durch die Polizei in Rechnung zu stellen.
Für die Sicherung der Unfallstelle und die
Verkehrssicherheit sollen Unfallverursacher künftig
zahlen müssen. Dies hat der Zuger Kantonsrat gestern
beschlossen. Unvallverursacher müssen zahlen, wenn der
Polizeieinsatz länger als zwei Stunden dauert. Die
Regierung rechnet damit, dass mit dieser Änderung rund
700'000 Franken zusätzlich in die Zuger Staatskasse
fliessen.
Eine ähnliche Praxis kennen auch andere Kantone: So
werden etwa in Luzern, Uri und Appenzell Ausserrhoden
Pauschalen angewendet. Anders in den Kantonen Schwyz,
Aargau oder Baselland. Dort wird ein Polizeieinsatz je
nach Aufwand verrechnet.
Regierung hofft auf präventiven Effekt
Zur Kasse gebeten werden künftig auch Betrunkene, die
sich oder andere gefährden. Werden sie zur
Ausnüchterung auf den Posten mitgenommen oder von
Polizisten ins Spital gebracht, wird für diese
«Übernachtung» und Begleitung künftig ebenfalls etwas
verrechnet. Die Regierung rechnet hier zwar nur mit
bescheidenen Zusatzeinnahmen von etwa 10'000 Franken
pro Jahr. Sie hofft aber auf einen «gewissen
präventiven Effekt», wie Sicherheitsdirektor Beat
Villiger sagte.
Mit einem grossen Sparprogramm soll die laufende
Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken
entlastet werden. Ein erstes Paket konnte der
Regierungsrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt in
Eigenregie beschliessen. Das nun diskutierte
42-Millionen-Paket enthält nun jene Kürzungen, über
die der Rat entscheiden muss. (sda)>
Umfrage
Was halten Sie von
dieser neuen Regelung?
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Kriminelle Schweinz 14.4.2016:
Hydrantenplaketten klauen und als Kunstwerk
verkaufen
Bezirk Affoltern: Diebe klauen
Hydranten-Plaketten im grossen Stil
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/16483686
<Um die 150 Nummer-Plaketten von
Wasser-Hydranten sind in den letzten Wochen im
Bezirk Affoltern gestohlen worden. Sie werden in
Online-Shops verkauft oder zur Gürtelschnalle
verarbeitet.
Seit einigen Wochen kam es in mehreren Gemeinden
des Bezirks Affoltern immer öfter zu
Strafanzeigen, weil Nummern-Plaketten von
Wasserhydranten abmontiert und gestohlen worden
waren.
Es sind ovale, rote Metallguss-Schilder von zirka
zehn Zentimetern Länge, die an den Wasserhydranten
angeschraubt sind, um diese gemäss dem
Hydranten-Plan der Gemeinden und Feuerwehren zu
nummerieren. Sie sind äusserst massiv und robust,
da sie für mehrere Jahrzehnte am Hydranten lesbar
sein sollten, wie die Kantonspolizei Zürich
mitteilte.
In Onlineshops verkauft
Die Kantonspolizei ermittelt nun in mehreren
Richtungen nach den Tätern. Solche
Original-Hydranten-Plaketten würden zum Teil zu
Gürtelschnallen verarbeitet oder aber im
Originalzustand online oder in Shops verkauft.
Laut Kapo sind für die Diebe nicht alle Zahlen
interessant, sondern nur solche, die entweder zu
Jahrgängen und Kalendertagen passen oder
auffällige Zahlenkombinationen darstellen.
Der Schaden für die Gemeinden beläuft sich
inzwischen auf einige tausend Franken. Laut einem
Kapo-Sprecher kostet eine Plakette im Ankauf etwa
30 bis 40 Franken. Für wie viel die Plaketten im
Internet angeboten werden, ist unklar. Jedenfalls
sei ein solcher Diebstahl im Kanton Zürich noch
nie vorgekommen.
«Das ist äusserst ärgerlich»
Auch für Dominik Grab, Brunnenmeister von
Affoltern am Albis, ist dies ein neues Phänomen.
Gegen 80 Plaketten wurden in der Gemeinde in den
letzten eineinhalb Wochen bereits bestohlen – der
Schaden beläuft sich auf 2500 Franken, wie er
sagt: «Das ist äusserst ärgerlich.»
Dabei habe man extra Vorkehrungen getroffen,
damit die Plaketten nicht so einfach abgeschraubt
werden könnten, so Grab: «Dazu braucht man schon
das nötige Wissen und das richtige Werkzeug.» Die
Gemeinde will nun ihre Plaketten noch besser
sichern und sich neue anschaffen, die nicht so
attraktiv für Diebe sind: «Vielleicht solche aus
Plastik.» Ebenfalls hofft er, auf aufmerksame
Bürger: «Man kann es ruhig der Polizei melden,
wenn jemand auffällig lange bei einem Hydranten
herum steht.»
(som)>
========
Kriminelle Schweinz 14.4.2016:
Fussballfans des FC Basel hinterlassen Müllhalde
im Zug - SBB tun machtlos!
Machtlose SBB:
Fussball-Fans hinterlassen im
Extrazug Müllhalde
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/20944170
<Die Sauerei, welche FCB-Fans auf ihrer
Heimreise vom Super League-Spiel in Lugano am
Mittwoch hinterlassen, ist riesig. Die SBB sind
machtlos.
Auf der Heimfahrt von Lugano nach Basel feierten die
FCB-Fans offenbar ausgelassen und hinterliessen dann
im Extra-Zug eine Riesensauerei. Trotz angebrachter
Abfallsäcke lagen im Zug überall leere Bierdosen,
Essensreste und Unmengen an anderem Abfall herum,
wie ein Leser-Video zeigt.
Laut Informationen von 20 Minuten sei die
Stimmung auf der ganzen Zugfahrt ruhig und gut
gewesen. Zudem seien während der langen Fahrt von
rund 4,5 Stunden keine Sachschäden entstanden.
Dies sei in einem Protokoll von den SBB bestätigt
worden.
Gesetzliche Transportpflicht
Für die SBB gehören solche Bilder zur Normalität.
«Zugemüllte Extrazüge gibt es immer wieder», sagt
Mediensprecher Daniele Pallecchi. Ziel sei es,
dass die Fans ihren Abfall selbst einsammelten und
korrekt entsorgten. Mehrere Fanclubs hätten daher
entsprechende Littering-Konzepte, sagt er
gegenüber 20 Minuten. Über das Littering-Konzept
mit dem FCB war auf Anfrage nichts zu erfahren.
Das Bereitstellen von Extrazügen für Fussballfans
ist für die SBB kein lohnendes Geschäft. Jährlich
entstehen laut Pallecchi ungedeckte Kosten in
einer Höhe von drei Millionen Franken «Es gibt
aber eine gesetzliche Transportpflicht», so
Pallecchi weiter. So rollen die Fanzüge weiter,
auch mit unerzogenen Fans.
(fh)>
========
21.6.2016: Jugo-Serben-Partisan ermordete
schweinzer Arztgehilfin, die ihn als IV-Betrüger
entlarven wollte
Urteil gegen IV-Betrüger: 20 Jahre
Gefängnis für «Eliminationsmord»
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/27872425
<Das
Urteil ist gefallen: Der Angeklagte D.* wurde am
Donnerstag wegen Mordes an der Arztgehilfin
R.*zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Der
Richter spricht von einem «Eliminationsmord».
D.* war angeklagt, im Oktober 2013 in Thunstetten
BE die Arztgehilfin R.* mit einem Messer angegriffen und
kaltblütig getötet zu haben. Seit Montag
stand er vor dem Regionalgericht
Emmental-Oberaargau, am Donnerstag fiel das Urteil
in einem vollbesetzten Gerichtssaal in Burgdorf.
Richter Jürg Bähler verurteilte den 56-jährigen
Serben wegen Mord, Betrug und Urkundenfälschung zu
20 Jahren Gefängnis.
Trotz erdrückender Beweislage hatte der Angeklagte
vorab die Tat abgestritten und sich geweigert,
Fragen zu beantworten. D. zeigte im Gerichtssaal
ein wirres und apathisches Verhalten. Doch der
Richter nahm dem nun Verurteilten dieses Benehmen
nicht ab – Familienmitglieder hätten ihn als
fröhlich und klar beschrieben. «Bei Ihnen zu Hause
ist niemandem aufgefallen, dass Ihr Gedächtnis so
schlecht ist.» Auch bei den psychiatrischen
Abklärungen soll D. simuliert haben: «Laut Tests
sind Sie schwer dement – Ihrer Familie wäre das
aufgefallen», so Richter Jürg Bähler bei der
Urteilsverkündung. «Ich gehe davon aus, dass Sie
hier Theater gemacht haben, um sich zu schützen.»
Geknickte Haltung
Der Angeklagte nahm das Urteil stillschweigend
zur Kenntnis. Im Rollstuhl sitzend, mit
Fussfesseln um die Knöchel, in einem grauen Sakko
und blauen Jeans, sass der Mann in geknickter
Haltung vor dem Richter. Als Bähler während der
Urteilsverkündung detailliert die vier tödlichen
Messerstiche ausführte und von Zeugenaussagen über
«markerschütternde Schreie» sprach, flossen im
Gerichtssaal Tränen. Angehörige hielten sich in
den Armen.
Zehn Jahre lang hatte D. eine IV‐Rente wegen
einer Gehbehinderung nach einem leichten
Arbeitsunfall bezogen. Die 38‐jährige Arztgehilfin
R. hatte den Mann aber zufällig dabei beobachtet,
wie er einkaufen ging und Taschen trug. Sie
meldete dies ihrem Chef, dem Hausarzt von D. Im
anschliessend eingeleiteten IV-Verfahren hätte die
Arztgehilfin als Zeugin aussagen sollen.
«Damit können wir zufrieden sein»
Weil der Verurteilte die Zeugin vorab kaltblütig
in ihrer Wohnung niederstach, sprach der Richter
am Donnerstag von einem «Eliminationsmord». D.
hätte ungeschoren aus dem Verfahren wegen
IV-Betrugs kommen wollen und habe dafür getötet.
«Sie konnten den Mord nur begehen, weil Sie die
Leiden, die Sie Ihren Ärzten vormachten, eben
nicht hatten», sprach Richter Bähler D. ins
Gewissen. Weil beim Verurteilten akute
Fluchtgefahr bestehe, wurde seine Sicherheitshaft
auf sechs Monate verlängert. Ob D. ausgeschafft
wird oder sein Bleiberecht behält, konnte Bähler
nicht sagen: «Gemäss der Gesetzeslage hat dieses
Gericht nicht darüber zu entscheiden.»
Die Anklage hatte am Montag in ihrem Plädoyer 20
Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert, das
Gericht folgte der Forderung von Staatsanwältin
Géraldine Kipfer: «Er kommt nun für lange Zeit ins
Gefängnis, damit können wir alle zufrieden sein»,
so Kipfer nach der Urteilsverkündung.
Pflichtverteidiger Gian Genna hatte auf einen
Freispruch plädiert und gar Genugtuung verlangt.
Ob er Berufung gegen das Urteil einlegen wird,
könne er noch nicht sagen: «Wir behalten uns alle
Optionen offen.»
*Namen der Redaktion bekannt
(aha/cho)>
========
Kriminelle Schweinz 21.4.2016: Kesb
entführt Kinder und wird NIE bestraft
Anwalt klagt an: «Die Kesb hat eine
Straftat begangen»
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/16740082
Kesb="Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde" in der
kriminellen Schweinz
<Jetzt meldet sich der Anwalt der Mutter des aus
dem Schulzimmer abgeführten Samuel* zu Wort. Er
bezichtigt die St. Galler Behörden der
Kindsentführung und der Willkür.
«Eine derartige Behördenwillkür wie hier habe ich sonst
noch nie erlebt», sagt Daniel U. Walder in einem
Interview mit den
«Obersee-Nachrichten». «Ganz viele
Beteiligte, die den Fall zu verantworten haben, müssten
sich tief schämen.»
Walder ist der Anwalt der Mutter von Samuel*. Der
heute 10-jährige Bub war vor zwei Jahren im Auftrag
der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) für
die Region Linth aus dem Schulzimmer von der Polizei
abgeführt und in eine Pflegefamilie gebracht worden.
Bis heute weiss die Mutter nicht, wo ihr Kind
untergebracht ist. Einmal im Monat darf sie ihren Sohn
sehen.
«Haltlose mütterliche Fantasien»
Im Vorfeld hatte sich die Mutter gegen die
Vaterbesuche ihres Buben gewehrt. Dies, nachdem der
Amtsarzt von Rapperswil-Jona und eine
Kinderpsychologin wegen Verdachts auf sexuellen
Missbrauch vor den Besuchen gewarnt hatten. Angesichts
dieser Warnungen sei es die Pflicht der Mutter
gewesen, dem Rat der Experten zu folgen, findet der
Anwalt.
Anders sieht es die Kesb: Die Behörde wirft der
Mutter laut deren Anwalt «haltlose mütterliche
Fantasien» vor. Für Walder ein skandalöser Vorgang:
«Es wäre die Pflicht der Kesb gewesen, die Fakten zu
klären und vor allem Konfliktlösungen zu finden, statt
das Kind und die Mutter abzustrafen.»
Langes Verfahren
Für den Zürcher Anwalt ist klar, dass die
Kindeswegnahme illegal war und damit eine Entführung
vorliegt. Deshalb täten sich die St. Galler Richter
schwer, den Fall zu entscheiden. Dabei dauere das
Verfahren in Anbetracht dessen, dass es um ein Kind
geht, schon jetzt «sträflich lange». Walder gibt sich
kämpferisch: «Wenn Samuel vom Kantonsgericht St.
Gallen nicht zur Mutter gebracht wird, wird das
Bundesgericht über diesen Fall entscheiden.» Und fügt
an: «Wenn das, was die Kesb in diesem Falle getan hat,
rechtens wäre, müsste sie künftig flächendeckend
Kinder fremdplatzieren.» Differenzen zwischen Eltern
gebe es schliesslich Tausende quer durch die Schweiz.
* Name geändert
(eli)>
========
Kriminelle in der Schweinz 21.4.2016:
"Handwerker" mit Deutsch mit ausländischem Akzent
ohne Werkzeug verlangen hohe Preise...
Pfuscher unterwegs: «Handwerker hatte
nicht einmal Werkzeug dabei»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11383382
<Pfusch-Handwerker sind gemäss Rückmeldungen von
20-Minuten-Lesern schweizweit unterwegs. In den meisten
Fällen würden diese Arbeiten an der Fassade und an den
Fensterläden anbieten.
Rund 20 Fälle von sogenannten Pfusch-Handwerkern wurden
der Kantonspolizei Aargau im April gemeldet. Nach einem
Bericht über die Pfuscher haben
sich mehrere 20-Minuten-Leser gemeldet, die bereits mit
solchen Personen Erfahrungen gemacht haben.
Aus den Rückmeldungen geht hervor, dass vor allem
Arbeiten an der Fassade wie reinigen und malen und
Arbeiten an Fensterläden von den Pfusch-Handwerkern
angeboten werden. Zudem scheinen diese schweizweit
aktiv zu sein.
«Sie wollen dann meistens das Haus betreten»
«Diese Handwerker tauchen auch in der Innerschweiz
seit rund drei Wochen wieder praktisch täglich auf»,
schreibt Leserin N. H.* aus Rothenburg LU. «Als
Mieterin eines älteren Bauernhauses gehöre ich
zweifelsohne zur primären Zielgruppe.» Es würden
meistens Malerarbeiten oder Arbeiten an den
Fensterläden angeboten. Diesen Mittwoch seien ihr
sogar neue Dachkännel angeboten worden. «Diese hatten
die Handwerker angeblich von einer Baustelle, auf der
sie arbeiten. Die Kännel seien übriggeblieben,
behaupteten sie.»
Dass die angeblichen Handwerker bei der Akquise
offensiv vorgehen, könne sie nur bestätigen: «Sie
wollen dann meistens das Haus betreten, um es zu
vermessen», sagt H. Im letzten Sommer habe sie sogar
die Polizei mehrmals kontaktiert. «Es nervt und
manchmal verängstigt es auch», schreibt H. «Ich bin
froh, wenn unser Hofhund jeweils lautstark Präsenz
markiert.»
«Deutsch mit ausländischem Akzent gesprochen»
Leserin B. S.* aus Büron LU hat ebenfalls bereits
Erfahrungen mit einem solchen Handwerker gemacht: «Vor
rund zwei Wochen läutete es an der Tür», erzählt sie.
«Ein Mann mit einem dunklen Schnauz und einer
blau-weissen Trainerjacke wollte mir eine
Fassadenreinigung und -behandlung aufschwatzen.» Der
Mann habe Deutsch gesprochen, jedoch mit einem
ausländischen Akzent. Als der Mann weggefahren sei,
sei ihr aufgefallen, dass noch eine weitere Person im
silbernen Auto gesessen sei und dieses keinen
Werbeschriftzug gehabt habe.
Auch im Gebiet Murtensee seien diesen Dienstag solche
Handwerker unterwegs gewesen: «Er war mit einem
unbeschrifteten Minibus unterwegs und fuhr mehrmals im
Quartier herum», sagt Leser U. Z.* «Der Handwerker
klingelte sich mehrmals pro Tag durchs Quartier und
bot an, Platten und Hauswände zu entmoosen.»
«Er wollte mit übelriechenden Chemikalien die
Fassade putzen»
Dubiose Handwerker scheinen sich auch im Kanton
Schaffhausen aufzuhalten: Leser A. S.* aus Lohn wurde
am vergangenen Freitag an die Türe geholt: «Ein
ausländischer Arbeiter stand vor der Tür und wollte
die Hausfassade mit übelriechenden Chemikalien
reinigen», erzählt er. «Der Mann wollte sofort
beginnen, hatte aber keine Leiter und kein Werkzeug
dabei.» Zudem sei der Mann nicht einmal mit dem blauen
Renault Kombi, den er fuhr, vertraut gewesen: «Er
konnte nicht einmal die Fahrzeugtür öffnen.»
Für die Fassadenreinigung habe der Mann 1800 Franken
gefordert. S. konnte ihn am Freitag abwimmeln. «Obwohl
er sehr aggressiv vorging», sagt S. Doch am Montag sei
der Mann bereits wieder vor der Türe gestanden und er
habe ihn wieder wegschicken müssen.
*Namen der Redaktion bekannt.
(qll)>
========
Kriminelles Mobbing in der Schweinz - bis heute legal -
Stand 2016:
Kriminelle Schweinz 22.4.2016: Kriminelles
Mobbing und Hetze gegen Deutsche und Franzosen ohne
Ende - alles straffrei! - Buch von Marie Maurisse
"Bienvenue au paradis - enquête sur la vie des
Français en Suisse"
Mobbing in der Romandie: Franzosen sind
die neuen Deutschen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22476691
Die Zeugin: <Marie
Maurisse ist freie Journalistin und arbeitet
unter anderem als Korrespondentin der
französischen Zeitung «Le Monde». Kürzlich ist
ihr Buch mit dem Titel «Bienvenue au paradis –
enquête sur la vie des Français en Suisse
(Willkommen im Paradies – eine Untersuchung über
das Leben der Franzosen in der Schweiz) im
Verlag Stock erschienen. Ein längeres Interview
über das Buch hat «Swissinfo» geführt (auf
Französisch).>
Der Artikel:
<Kulturschock, Vorurteile und Rassismus: Laut
einer Journalistin haben französische Einwanderer in
der Romandie nichts zu lachen.
Die Schweiz ist bei französischen Einwanderern
äusserst beliebt: Mittlerweile leben laut den
neusten Zahlen des Bundes rund 120'000 Franzosen in
der Schweiz – das sind doppelt so viele wie noch vor
15 Jahren. Auch in den letzten zwölf Monaten
wanderten 6500 Franzosen mehr ein als aus. Damit
lassen sie die Deutschen in Sachen Neuzuzüger locker
hinter sich.
Naturgemäss lassen sich viele der Zuwanderer in der
Westschweiz nieder. Die in Lausanne wohnhafte
französische Journalistin Marie Maurisse (33) hat nun
ein Buch über die Erfahrungen französischer Zuwanderer
in der Schweiz geschrieben. Darin berichtet sie, dass
Franzosen in der Romandie mit ähnlichen Vorurteilen zu
kämpfen haben wie Deutsche in der Deutschschweiz.
«Franzosen gelten als arbeitsscheu»
«Es sind nicht alle Immigranten und Grenzgänger
unglücklich in der Schweiz, aber viele leiden unter
den Ressentiments, die ihnen die Schweizer
entgegenbringen», sagt Maurisse. Die antifranzösische
Haltung sei sehr stark zu spüren. «Franzosen gelten
als arbeitsscheu, ständig am Apéro, als
kompromissunfähige Nörgler, die ständig Stunk machen.»
Zudem würden ihre Landsleute als arrogante Schmarotzer
betrachtet, die von den höheren Schweizer Löhnen
profitierten.
Laut Maurisse halten die Schweizer mit ihrer
Abneigung auch nicht hinter dem Berg: beispielsweise
mit verletzenden Sprüchen, die über normale Witzeleien
hinausgingen. Die Franzosen versuchten dann, möglichst
unsichtbar zu bleiben und bloss nie zu spät zu kommen.
Dass diese Abneigung bis hin zu offenem Hass gehen
kann, zeigt Maurisse am Beispiel der Tötung eines
französischen Kadermitglieds der Genfer
Verkehrsbetriebe im Jahr 2011. «Der Mörder erhielt
Gratulationsbriefe, dass er wenigstens einen der
Grenzgänger zur Strecke gebracht habe», sagt Maurisse.
«Das ist schockierend.» Sie selbst hat nach der
Veröffentlichung ihres Buches zahlreiche Schmähbriefe
erhalten. Der Tenor: Wenn es ihr hier nicht passe,
solle sie heimgehen. «Offenbar ist Kritik von aussen
nicht gern gesehen.»
«Vertikale Hierarchien»
Von «Rassismus» spricht Welschland-Kenner und
Publizist Peter Rothenbühler nicht. In der Westschweiz
herrsche ein offenes Klima. Aber: «Es gibt
zweifelsohne gewisse Ressentiments.» Obwohl man den
Franzosen in der Schweiz anders als den Deutschen
nicht sogleich an der Sprache erkennen könne, sieht er
kulturelle Unterschiede. Beispielsweise sei
Frankreichs Arbeitswelt durch vertikale Hierarchien
geprägt. «Der Chef hat immer recht, während er in der
Schweiz auf die Leute hören und sich beweisen muss.»
Passten sich die Franzosen nicht an, komme es zu
Konflikten.
Laut Rothenbühler grenzen sich Westschweizer stark
von Franzosen ab, ganz ähnlich wie die
Deutschschweizer von Deutschen. «Gerade den Pariser
hält man für arrogant, unhöflich und zu direkt.»
Gleichzeitig habe der Welsche ein
Überheblichkeitsgefühl, weil man in einem Land mit
weniger Arbeitslosigkeit, höherem Wohlstand und
direkter Demokratie lebe.
Maurisse macht in ihrem Buch denn auch eine
überraschende Feststellung: Für Franzosen sei es trotz
Sprachbarriere fast einfacher, in der deutschen
Schweiz Tritt zu fassen. Sie würden dort als charmant
und sympathisch wahrgenommen.
(daw)>
========
28.4.2016: Basler Frauenbad verbietet weite
Burkinis und Kinder im Frauenbad -
muslimisch-kriminelle Familien-Invasionen werden
gestoppt
Basler Frauenbad: Nur noch enge
Burkinis erlaubt – Kinder verboten
http://www.20min.ch/schweiz/basel/story/11134353
<Wegen verhüllter
Muslimas hat das Sportamt die Kleiderordnung für die
Frauenbadi geändert. Erlaubt ist nur noch, was
eindeutig als Badekleid erkennbar ist.
Das Sportamt zieht die Reissleine und erlässt eine neue
Kleiderordnung für das Frauenbad im Gartenbad Eglisee.
Dies, nachdem in den letzten Jahren verhüllte Muslimas
aus dem französischen Elsass im Fraueli für massiven
Ärger gesorgt hatten. Ihre Badekleider waren als solche
schlicht nicht erkennbar. Zudem beleidigten sie
einheimische Badegäste, insbesondere andere Muslimas,
die sich im Frauenbad lockerer kleideten.
Neu sind Burkinis nur noch erlaubt, wenn sie eng am
Körper anliegen und eindeutig als Badeanzug erkennbar
sind. «Wir sind keine Sittenwächter, aber das Bad ist
kein Park und hier trägt man grundsätzlich
Badekleidung», sagt Peter Howald, Leiter des
Sportamts. Die Burkinimode habe sich in den letzten
Jahren verändert und sei teilweise kaum mehr von
Strassenkleidung zu unterscheiden, so Howald. «Das
Badeaufsichtspersonal muss einen klaren Unterschied
zur Strassenbekleidung erkennen können», erklärt er
die Regelung.
Die SVP Basel-Stadt verlangte in einer umgehenden
Reaktion am Donnerstag ein totales Burkini-Verbot in
den öffentlichen Bädern des Kantons. Die Partei
kündete aber keine dahingehende Initiative an.
Burkini-Konflikte mit Polizei beenden
Die neue Kleiderordnung will Howald nicht in einen
kulturellen Zusammenhang gestellt sehen. «Das ist
keine Burkini-Diskussion», betont er. Es gehe darum,
die hohen Hygieneanforderungen durchzusetzen. Klarere
Regeln würden dies vereinfachen. Der kulturelle
Konflikt im Fraueli ist dennoch nicht von der Hand zu
weisen. An Spitzentagen kreuzen laut Howald bis zu 500
Muslimas aus dem Elsass auf, die sich nicht an die
Regeln halten wollten.
Die neuen Regeln werden nun ohne Übergangsfrist ab
Saisonstart Mitte Mai mit Nachdruck durchgesetzt.
Konkret heisst das: Im Fraueli ist zusätzliches
Personal der Protectas aufgeboten und «wenn nötig wird
auch die Polizei zugezogen», sagt Howald. Man werde
auch gezielt im Elsass informieren. Hierzu hat die
Basler Muslim-Kommission Hand geboten. Denn die
muslimische Zielgruppe liest offenbar keine Zeitung.
Entsprechende Berichte in elsässischen Medien letztes
Jahr seien von den radikalen Muslimas nicht gelesen
worden, sagte der Mediensprecher des Basler
Erziehungsdepartements.
Auch Kinder nicht mehr erwünscht
Weiter sind auf die kommende Saison auch keine Kinder
mehr im Fraueli erlaubt. Das neue
Mindesteintrittstalter liegt bei 16 Jahren. Ausnahme
sind Säuglinge bis ins Krabbelalter. Das Frauenbad sei
eine Ruhezone, wird die Regel begründet. An heissen
Sommertagen tummeln sich im eher kleinen Bad bis zu
2000 Frauen und Kinder. Zu viel, fand man beim
Sportamt. Das Kinderbecken wurde denn auch durch eine
Sonnenterasse aus Holz bei der neuen Buvette ersetzt.
(lha)>
========
Kriminelle Schweinz am 27.4.2016: Kinderraub
und Folter in "christlichen" Kinderheimen in der
Schweinz
Geschlagen, gezüchtigt, gepeinigt: Die Schuld der
Nonnen
http://m.srf.ch/news/schweiz/geschlagen-gezuechtigt-gepeinigt-die-schuld-der-nonnen
<Rahel Sahli und Romina Loliva
Mittwoch, 27. April 2016, 16:41 Uhr, aktualisiert um
22:05 Uhr
Kinder wurden in der Schweiz
während Jahrzehnten systematisch den Eltern
weggenommen, in Heime gesteckt – und dort von
Ordensschwestern teilweise schwer misshandelt. Die
«Rundschau» berichtet, dass viele Opfer noch immer auf
eine Entschuldigung der beschuldigten Orden warten.
Video
«Die dunkle Seite der Kirche»
Die dunkle Seite der
Kirche
12 min, aus Rundschau
vom 27.4.2016
Während Jahrzehnten wurden in der Schweiz Familien
systematisch auseinander gerissen, weil die Eltern
für die Behörden als «liederlich» und «unfähig»
galten, oder weil sie schlichtweg arm waren.
Die Kinder landeten in Heimen, die oft katholisch
geführt wurden und in welchen manche
Ordensschwestern einen gewalttätigen Erziehungsstil
hatten. Die Kinder waren den Täterinnen schutzlos
ausgeliefert. Dieses düstere Kapitel wird aber nur
auf Druck der Öffentlichkeit aufgerollt, viele Opfer
warten immer noch auf eine erste Entschuldigung der
beschuldigten Orden und auf die Aufarbeitung ihrer
Leidensgeschichte.
Video «Birchler: «Sie nannten mich
Teufel
Birchler: «Sie nannten
mich Teufel»
0:34 min, vom 27.4.2016
Brutale Gewalt der Ordensschwestern
Die «Rundschau» begleitet die ehemaligen Heimkinder
Clara Bärwart (76), Otto Zumsteg (76) und Marlies
Birchler (66) zurück an die Orte, wo sie ihre
schreckliche Kindheit verbringen mussten. Clara
Bärwart und Marlies Birchler lebten im ehemaligen
Waisenhaus Einsiedeln (SZ). Sie erzählen von
physischer und psychischer Gewalt: «Wenn wir abends
im Bett lagen kam die Nonne und hat allen Kindern
unter die Decke geschaut. Wenn man das Hemd oben am
Bauch hatte, wurde man bestraft. Man musste aus dem
Bett aufstehen, und in einem Eimer mit kaltem Wasser
sitzen», sagt Clara Bärwart.
Marlies Birchler erkennt sogar den Ort, wo sie als
Kind im Estrich zur Strafe festgehalten wurde: «Hier
oben bin ich stunden-, ja tagelang gesessen. Ich
habe mich nur noch einsam gefühlt. Ich hatte das
Gefühl, die vom Heim haben mich sogar vergessen. Als
wüssten sie gar nicht mehr, dass ich da bin.»
Video «Birchler: «Wir wollen
Mitgefühl, kein Mitleid
Birchler: «Wir wollen
Mitgefühl, kein Mitleid»
0:08 min, vom 27.4.2016
Geleitet wurde das Heim von den Ingenbohler
Schwestern. Als die Geschehnisse rund um das
Luzerner Kinderheim Rathausen publik wurden, wo
Kinder durch schwere Misshandlungen starben,
entschuldigten sich die Ordensschwestern öffentlich.
2013 wurde ein Bericht über die Tätigkeiten der
Ingenbohler Schwestern in Kinderheimen publiziert.
Für die Schwestern ist das Kapitel damit
abgeschlossen, auch wenn immer wieder weitere Taten
ans Licht kommen.
Otto Zumsteg verbrachte seine Kindheit im
Kinderheim Hermetschwil (AG), das von
Benediktinerinnen aus Melchtal (OW) geführt wurde.
Zumsteg kämpft heute noch mit den dunklen
Erinnerungen aus jenen Tagen: «Ich habe bis 35
gestottert. Wenn ich etwas vor Publikum sagen
wollte, musste ich mich umdrehen. Ich habe nichts
herausgebracht. Ich habe viel geweint deswegen.»
Er versucht nun sein Leiden durch psychologische
Beratung zu verarbeiten. Als er seit fast 70 Jahren
wieder vor dem Kinderheim steht, sagt er: «Wenn ich
hier durchfahre, spüre ich immer ein Messer in der
Brust.»
Benediktinerinnen entschuldigen sich
Video «Birchler: «Ich
wünsche mir, dass man genau hinschaut
Birchler: «Ich wünsche
mir, dass man genau hinschaut»
0:21 min, vom 27.4.2016
Die Benediktinerinnen sind bereit, Otto Zumsteg und
die «Rundschau» zu empfangen, als sie seine
Geschichte hören. Schwester Daniela, die heutige
Oberin des Ordens, bittet beim Treffen Otto Zumsteg
für die Taten der mittlerweile verstorbenen
Schwestern um Verzeihung. Für Otto Zumsteg eine
grosse Genugtuung: «Das hilft mir sehr. Ich finde es
sehr schön. Es hilft mir abzuschliessen.»
========
Kriminelles Mobbing in der kriminellen Schweinz - bis
heute legal!
Zug 6.5.2016: Kündigung eines Lehrers auf
Verdacht wegen krimineller Fantasie von Eltern -
KEIN SCHADENERSATZ!
Unschuldiger Lehrer verlor Job wegen
Sex-Vorwürfen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/20655736
<Schadenersatz
abgelehnt
Ein Lehrer wurde vom Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs freigesprochen. Seinen Job ist er
trotzdem los. Auch auf Geld von den Strafbehörden
kann er nicht hoffen.
in vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
freigesprochener Lehrer aus dem Kanton Zug erhält für
den erlittenen Jobverlust keine Entschädigung von den
Strafbehörden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Die Mutter eines Mädchens beschuldigte den Lehrer im
Sommer 2009, ihre Tochter in den Jahren 2006 bis 2008
mehrfach sexuell missbraucht und einmal vergewaltigt
zu haben. Der Lehrer verbrachte wegen der
Strafuntersuchung acht Tage in Untersuchungshaft. Die
Schulleitung stellte ihn zunächst frei und entliess
ihn im Dezember 2009.
Das Strafgericht des Kantons Zug sprach den Mann im
Oktober 2013 von allen Vorwürfen frei. Für die
Untersuchungshaft wurde er mit 2400 Franken
entschädigt. Zudem richtete das Gericht ihm eine
Genugtuung von 20'000 Franken aus.
Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatz- und
Genugtuungsforderungen wies das Strafgericht ab.
Ebenso entschied das Obergericht als zweite Instanz.
Vor Bundesgericht beantragte der Lehrer einen
Schadenersatz von mindestens 235'000 Franken.
Klarer Zusammenhang
Die Strafprozessordnung sieht vor, dass der Staat für
den Schaden aufkommen muss, der einer ganz oder
teilweise freigesprochenen Person aufgrund eines
Strafverfahrens entstanden ist. Oftmals handelt es
sich dabei um die wirtschaftlichen Einbussen aufgrund
eines Stellenverlusts.
Wie das Bundesgericht in einem am Freitag
publizierten Urteil festhält, hat es sich selbst noch
nie dazu äussern müssen, in welchen Fällen eine
Entschädigungspflicht besteht.
In der juristischen Lehre und in einigen Kantonen
gehe man davon aus, dass der Staat für den gesamten
Schaden aus einem Strafverfahren aufkommen müsse,
schreibt das Bundesgericht.
Dafür muss gemäss den Lausanner Richtern jedoch die
Voraussetzung erfüllt sein, dass die Strafbehörden in
rechtlicher Hinsicht für die Entlassung verantwortlich
sind. Es muss also, wie in Haftungsfragen üblich, ein
Kausalzusammenhang zwischen Strafverfahren und
Entlassung bestehen.
Ungewöhnlicher Lauf der Dinge
Im vorliegenden Fall treffe die Strafbehörden keine
Verantwortung, folgert das Bundesgericht. Die
Schulgemeinde habe den Lehrer nämlich ohne sachliche
Rechtfertigung entlassen. Es habe sich um eine
unzulässige Verdachtskündigung gehandelt.
Dieses unkorrekte Verhalten der Schulbehörde hätten
die Strafbehörden nicht auszubaden. Sie hätten mit
diesem Vorgehen der Schule auch nicht rechnen müssen,
kommt das Bundesgericht zum Schluss.
Und: Allein der Umstand, dass gegen den Lehrer eine
Strafuntersuchung geführt wurde, «sei nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen
Lebenserfahrung nicht geeignet», dessen Entlassung zu
bewirken.
(woz/sda)>
========
8.5.2016: Russische Hacker sollen
Personendaten der geheimen "schweizer Elitetruppe"
AAD gestohlen haben
Cyber-Attacke auf Ruag: Hacker
enttarnen geheime Schweizer Elitetruppe
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12116781
<Bei der Attacke auf die Firma Ruag sind den
russischen Hackern angeblich die Personendaten der über
30'000 Bundesangestellten sowie der militärischen
Eliteeinheit AAD in die Hände gefallen.
ie russischen Hacker haben dank ihrem Angriff auf den
Rüstungskonzern Ruag wohl Zugang zu sensiblen
Informationen über sämtliche Bundesangestellte und
nationalen Parlamentarier. Seit letztem Jahr horte die
Ruag über 30'000 Personendaten berichtet die
«SonntagsZeitung». Demnach habe
das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
die Daten 2015 an den Betrieb ausgehändigt.
Über den Grund der Datenlieferung schweigt sich die
Behörde aus; «diese Datentransfers» hätten mit der
Attacke «keinen Zusammenhang» gehabt, betont
BIT-Mediensprecherin Sonja Uhlmann auf Anfrage einzig.
Man müsse sich darauf verlassen können, «dass sich
jeder einzelne geeignet gegen Cyberangriffe schützt.»
Bei der Ruag heisst es mit Verweis auf die
Untersuchung, man könne «nichts Neues zum Ausmass oder
der Art und Weise eines Datenabflusses» berichten.
Dem Vernehmen nach sollen Firmenvertreter gegenüber
Parlamentariern bestritten haben, dass besagte
Personendaten abhanden gekommen seien. Dem
widersprechen andere involvierte Personen allerdings
vehement.
Auch VBS-Daten gestohlen
Auch die «NZZ
am Sonntag» vermeldet unter Berufung auf gut
informierte Quellen aus dem Verteidigungsdepartement
(VBS), dass die Hacker den Zugang zu Personendaten
erhalten hätten. Die Angreifer hätten alle Personalien
der Angehörigen des Armee-Aufklärungsdetachements 10
abgegriffen. Diese Berufstruppe ist auf riskante
Auslandeinsätze ausgerichtet, die Zahl sowie die
Identität ihrer Angehöriger ist geheim, die Anonymität
könnte nun aber bedroht sein. Unklar ist, welche Daten
beim Angriff wirklich abgeflossen sind.
Im Verteidigungsdepartement (VBS) werde jedoch sogar
geprüft, ob den Elitesoldaten für zivile Auslandreisen
eine neue Identität gegeben werden müsse. Bundesrat
Guy Parmelin hält dazu im Interview mit der «NZZ
am Sonntag»lediglich fest, der Angriff sei auf
die Ruag und nicht auf das VBS erfolgt.
In einer Zwischenbilanz hält der Präsident der
Geschäftsprüfungsdelegation Alex Kuprecht gegenüber
der «Zentralschweiz am Sonntag» fest, dass der
Rüstungsbetrieb und das VBS zu eng verwoben seien.
(afo)>
Kommentar: Russland-Hetze ist K300-Gehabe -
der wahre Täter ist wahrscheinlich der BND
Michael Palomino, 21.6.2016
========
Die Schweiz ist ein Stück Scheisse!
Kotz-Schweinz am 10.5.2016: Überwachungskamera
im Kantonsspital ist Intimspionage und ist
Verletzung JEGLICHER Privatsphäre - bleibt
straffrei!
Kamera in Untersuchungszimmer: Auch andere
Spitäler filmen ihre Patienten
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/19772991
<Eine Patientin des
Kantonsspitals St. Gallen wurde gefilmt, als sie
sich in einem Behandlungszimmer auszog. Auch andere
Schweizer Spitäler lassen in solchen Räumen Kameras
laufen.
Die Betroffene war empört: Als
eine Patientin in einem
Behandlungsraum in der Notaufnahme des Kantonsspitals
St. Gallen für eine Untersuchung ihre Kleider ablegen
musste, bemerkte sie plötzlich, dass sie von einer
Überwachungskamera gefilmt wurde. Der
Patientenschutz kritisiert diese Überwachungspraxis,
doch um einen Einzelfall handelt es sich nicht: Auch
andere Schweizer Spitäler lassen in Räumen, in denen
Patienten behandelt werden, Kameras laufen – oder haben
entsprechende Pläne.
Auch am Departement Kinder- und Jugendmedizin des
Kantonsspitals Winterthur sind Kameras in den
Behandlungsräumen der Notaufnahme installiert.
Sprecher André Haas bestätigt eine entsprechende
Beobachtung eines Leser-Reporters. «Die Kameras wurden
beim Umbau der Notaufnahme vor zwei Jahren vorsorglich
angebracht.» Sie seien jedoch noch nicht in Betrieb.
«Derzeit wird ein Konzept erarbeitet, wie und wofür
die Kameras genutzt werden sollen», so Haas.
«Angedacht ist, dass die Aufnahmen beispielsweise
Schulungszwecken dienen könnten.»
Aufnahmen sollen Abläufe rekonstruieren helfen
Natürlich werde man vor der Inbetriebnahme der
Kameras abklären, welche Nutzung der Datenschutz
überhaupt zulasse. «Zudem werden wir die Patienten
über die Videoüberwachung informieren», so Haas.
Keinerlei Videoüberwachung in Behandlungsräumen hat
das Kinderspital Basel. Anders das Kinderspital
Zürich: Dort gibt es schon seit Jahren Videokameras in
einzelnen Untersuchungszimmern wie dem Schockraum auf
der Notfallstation oder in einzelnen
Isolierungszimmern der Intensivstation, wie die
Medienverantwortliche Manuela Frey auf Anfrage sagt.
Die Aufnahmen würden gespeichert, aber nach 48 Stunden
automatisch gelöscht.
Ansehen könnten sie nur die Ärzte auf Anfrage beim
Zuständigen für die Sicherheit: «Etwa dann, wenn sie
den Ablauf einer Behandlung rekonstruieren wollen.»
Konkrete Fälle, in denen solche Aufnahmen tatsächlich
konsultiert wurden, kenne sie jedoch nicht. Die
Videoüberwachung werde gegenüber den Patienten
transparent gemacht und sei auch mit dem Datenschützer
abgesprochen worden.
Patientenschutz: Eltern müssen Nein sagen können
Patientenschützerin Margrit Kessler steht
Videoüberwachung generell sehr kritisch gegenüber. Sie
sagt aber, sie habe ein gewisses Verständnis dafür,
wenn im Bereich der Kindermedizin Kameras eingesetzt
würden: «Hier ist das Sicherheitsbedürfnis natürlich
besonders gross.» Doch eine Bedingung müsse unbedingt
erfüllt sein: «Die Eltern müssen um ihr Einverständnis
gebeten werden, bevor ihr Kind gefilmt wird. Sie
müssen die Möglichkeit haben, dies zu verweigern.»
Das Argument, Patienten würden durch die Kameras
sicherer, ziehe zudem nicht, findet Kessler: «Das ist
Pseudosicherheit. Wenn man auf Videoaufnahmen sieht,
wie ein unruhiger Patient im Gipszimmer von der Liege
fällt, ist es schon passiert.» Helfen könne hier nicht
eine Person, die dies auf dem Bildschirm beobachte,
sondern nur jemand, der neben dem Bett stehe.
Nicht förderlich für Vertrauensverhältnis
Im Übrigen tangiere die zunehmende Videoüberwachung
auch das Spitalpersonal: «Ich kenne Ärzte, denen es
sehr unangenehm ist, sozusagen auf Schritt und Tritt
kontrolliert zu werden. Das ist auch kaum förderlich,
um eine Vertrauensbasis zwischen Patient und Arzt
aufzubauen.»
(lüs)>
========
Nachtruhe in der Schweinz 11.5.2016:
Kuhglockenlärm wird in der Nacht nicht mehr geduldet
- und wann kommt endlich das generelle Verbot der
Nacht-Kirchenglocken?
Zürcher Verwaltungsgericht: Bauer muss
Kühen um 22 Uhr Glocken abnehmen
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/27356625
<Nachtruhe ist
wichtiger als Kuhglocken, entschied das
Verwaltungsgericht. Damit dürfte der
Kuhglockenstreit im Zürcher Oberland jedoch noch
nicht beendet sein.
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Entscheide des
Gemeinderates von Wald und des Baurekursgerichts im
sogenannten Kuhglockenstreit gestützt. Die Kühe von
Manuel Zwischenbrugger dürfen nachts keine Glocken
tragen. Anwohner hatten sich über den Lärm beschwert.
Der Fall ist verzwickt: Der Bauer ziehe seinen Tieren
die Glocken aus Sicherheitsgründen an, um entlaufene
Rinder dank dem Glockengeläut schneller wieder zu
finden, begründet der Landwirt aus Wald. Gleichzeitig
fürchten die Anwohner um ihre Nachtruhe: Aufgrund der
Lärmimmissionen sei es selbst bei geschlossenen
Fenstern nicht mehr möglich, nachts Schlaf zu finden,
heisst es im Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts.
Beschwerde abgewiesen
Der Walder Gemeinderat ordnete deshalb im November
2014 an, dass die Kühe von 22 bis 7 Uhr im Umkreis von
200 Metern zur Liegenschaft des in der Ruhe gestörten
Ehepaares keine Glocken tragen dürfen. Das
Baurekursgericht wies danach im August 2015 eine
Beschwerde des Bauern ab.
Es gewichtete die Nachtruhe höher als die Interessen
des Landwirts, «da mit Blick auf die örtlichen
Gegebenheiten kaum mit entlaufenen Tieren zu rechnen
ist und solche gegebenenfalls auch ohne Glocken gut
auffindbar wären».
Aussergerichtliche Einigung scheiterte
Die Parteien setzten sich daraufhin zusammen. Die
aussergerichtliche Einigung scheiterte jedoch im
Herbst des vergangenen Jahres, woraufhin
Zwischenbrugger ans Zürcher Verwaltungsgericht
gelangte.
In seiner Beschwerde beantragte er eine Lärmmessung,
denn der Augenschein vor Ort, den das Baurekursgericht
durchgeführt habe, sei nicht korrekt gewesen. Zudem
sah er von einer ausführlichen schriftlichen
Begründung seiner Eingabe ab und wollte lieber
persönlich befragt werden.
Protest des Bauern
Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheide des
Baurekursgerichts und des Gemeinderats gestützt und
die Beschwerde des Landwirts abgewiesen. Eine
persönliche Befragung sei im Gesetz nicht vorgesehen
und eine zusätzliche Lärmmessung nicht notwendig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans
Bundesgericht weitergezogen werden. Ein Ende des
Streits scheint noch lange nicht in Sicht zu sein.
Denn wie der «Zürcher Oberländer» am Mittwoch
berichtete, habe der Bauer Anfang Woche sogar noch
mehr Tiere als vorher auf die Weide gelassen und
diesen noch grössere Glocken umgehängt.
(woz/sda)>
========
14.5.2016: Armes Zureich ohne Tramlinie 1 -
wie es dazu kam
Öffentlicher Verkehr: Darum hat Zürich
weder ein Tram 1 noch ein Gleis 1
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/17144393
<Sowohl das
1er-Tram der Verkehrsbetriebe Zürich als auch das
Gleis 1 am Hauptbahnhof Zürich sucht man vergeblich.
Doch das könnte sich künftig ändern.
Haben Sie sich auch schon gefragt, warum es in Zürich
kein 1er-Tram gibt? Tatsächlich war dem nicht immer so –
von 1906 bis 1954 war in der Stadt Zürich das 1er-Tram
unterwegs, bis es in den 50ern in Verruf geriet.
«Es entsprach nicht mehr dem damaligen Zeitgeist»,
erklärt Bruno Gisler, Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe
Zürich (VBZ): «Darum wurde 1954 die Linie 1 auf
Busbetrieb umgestellt und verschwand.» Zuletzt
verkehrte die Linie 1 auf der Strecke Burgwies –
Kreuzplatz – Kunsthaus – Hauptbahnhof – Hardplatz.
Tram-Routen ändern sich wegen Stadtentwicklung
Bis zum heutigen Tag ist gemäss Gisler die Linie 1
die einzige, die aufgehoben und durch die Buslinie 31
ersetzt wurde: «Mittlerweile weiss man das Tram wegen
des grösseren Platzangebots wieder zu schätzen.»
Aufgrund der Entwicklung der Stadt haben sich die
Routen der Tramlinien in Zürich entsprechend immer
wieder geändert, so Gisler: «Die letzte grosse
Umstellung kam 1986 mit der Routen-Änderung der Linien
7 und 9. 2011 folgte mit dem Tram Zürich-West die
jüngste Anpassung des VBZ-Tramnetzes.»
Die Nummer 1 ist ein absolutes Mysterium
Ob es je wieder eine Linie 1 in Zürich geben wird,
ist unklar. Laut Gisler haben die VBZ allerdings ein
Projekt am Laufen, das den Arbeitstitel «Linie 1»
trägt und sich mit einer Verbindung zwischen
Hauptbahnhof Zürich und Bahnhof Zürich-Altstetten
beschäftigt.
«Die Nummer 1 umgibt irgendetwas Magisches, was die
Leute fasziniert – ein absolutes Mysterium. Wirklich
erklären kann ich mir dieses Phänomen auch nicht»,
sagt Gisler. Natürlich besteht mit dem Fehlen der
Linie 1 eine Lücke, doch zwischen 15 und 17 gibt es
ebenfalls eine, so Gisler weiter: «Nach dem Verbleib
des 16ers fragt sich jedoch kaum jemand.» Sowohl Linie
1 als auch 16 würden als Reserve behalten für mögliche
zukünftige Tramlinien-Projekte.
Gleise von Süden nach Norden nummeriert
Auch im Hauptbahnhof Zürich sucht man heute bei den
Gleisen vergeblich nach der Zahl 1: «Noch vor 25
Jahren hatte der Hauptbahnhof ein oberirdisches Gleis
1, von dem aus die Gotthard-Züge losfuhren», sagt
SBB-Sprecher Reto Schärli. Mit der Inbetriebnahme der
Sihltal Zürich Uetliberg Bahn (SZU) 1990 sei die
Gleisnummerierung überarbeitet worden.
«Im HB Zürich wurde seit jeher das südlichste Gleis
mit der niedrigsten Nummer gekennzeichnet und das
nördlichste mit der höchsten», sagt Schärli. So kam
es, dass die unterirdischen Gleise des Bahnhofs SZU
mit 1 und 2 beziffert wurden. Und die oberirdischen
Gleise seither von 3 bis 18 nummeriert sind.
Von Gleisen und Hotelzimmern
23 Jahre später fand im Zuge des Fahrplanwechsels im
Dezember 2013 auch eine erneute Umnummerierung statt:
Die Gleise 1 und 2 der SZU wurden in 21 und 22
umgewandelt, laut Schärli der Übersicht halber. Die
drei unterirdischen Bahnhöfe im HB Zürich seien für
die Kunden auch dank der Nummerierung gut zu
unterscheiden: «So wie man bei einem Hotel weiss, dass
mit dem Zimmer 213 das Zimmer 13 im zweiten Stock
gemeint ist, so sind die Gleise 21 und 22 unterirdisch
und kennzeichnen den Bahnhof SZU», sagt Schärli.
Generell habe man bei jedem Bahnhof einen 10er-Sprung
gemacht. Die Gleisnummern am Bahnhof Löwenstrasse
gehen von 31 bis 34 und am Bahnhof Museumsstrasse von
41 bis 44. Auch wenn es das ursprünglich Gleis 1 heute
nicht mehr gibt, existiert es nach wie vor – als Gleis
3. Somit könnte die Gleisnummer 1 wieder vergeben
werden. Laut Schärli ist vorerst aber nichts
dergleichen geplant.
(rad)>
========
16.5.2016: Schweinzer Zensurmedien - Beispiel
TA Media
Die verlogenen Machenschaften des
Schweizer Medienkonzerns TAMEDIA
https://dudeweblog.wordpress.com/2016/05/16/die-verlogenen-machenschaften-des-schweizer-medienkonzerns-tamedia/
<von Dude
Nachdem ich gestern beabsichtigte, den neuen aufschlüsselnden Bericht
von Amerika21 zum Schafsmedienpropaganda-Organ
Tagesanzeiger der TAMedia im Kommentarstrang des
älteren Meisterwerks von Jens Gloor
beizufügen, musste ich betrübt feststellen, dass die
gesamte Seite Jcx1 der Zensur zum Opfer
gefallen ist.
Auch unter der gratis gehosteten Wördpress-Domain
ist die Seite verschwunden gelassen worden…
Daher folgt hier die erste Backup-Publikation einer
Reihe von Werken, die früher auf Jcx1 zu lesen waren.
Vorab aber mein dort eingestellter Kommentar als
Intro:
Auch wenn ich schon länger klariter im Bilde bin,
wie lächerlich verkommen unsere hiesigen
Schafsmedien (NZZ, Ringier und Co. mischen ja in der
Gleichschaltungsschmierenkomödie munter mit)
berichten, und auch wenn der Artikel scheinbar
endlos ist, handelt es sich wahrlich um ein
Meisterwerk, welches die Zeit (nicht die Zeitung )
gelesen zu werden mehr als Wert ist.
Als früherer Stammleser und Abonnent
der in Zürich verlegten Tageszeitung TAGES-ANZEIGER
(mit zahlreichen ‘angelehnten’ Titeln in der ganzen Schweiz –
z.B. BERNER ZEITUNG, DER BUND, BASLER ZEITUNG, etc.)
des TAMEDIA-Konzerns – glaubte ich seinerzeit noch an
die Ethik der dort arbeitenden
JournalistInnen. Mittlerweile hat sich dies –
umfassend dokumentiert – vollständig
verflüchtigt; Dank eigener Betroffenheit, können die
damals für ‘JournalistInnen’ gehaltenen Schreiberlinge
mittlerweile mit schriftlichen Beweisen, mehrheitlich
als ausserordentlich üble Presstituierte
disqualifiziert werden. Entgegen dem Pressekodex, der
lautet “Eine Quelle allein ergibt keine
Nachricht. Für eine Nachricht braucht es
mindestens zwei voneinander unabhängige Quellen.”,
verstösst die TAMEDIA täglich gegen
diesen Kodex. Aber auch diese Erklärung der journalistischen
Pflichten des Schweizer Presserats wurden von
der TAMEDIA (nicht nur in meinem Fall) nachweislich x-fach
verletzt: “Sie halten sich an die
Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für
sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht
der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu
erfahren.” – ein ganz üble Farce,
wie ich ausführlich zu dokumentieren in der Lage bin
und in ‘diesem Stil’ publiziert die TAMEDIA täglich
frisch-fröhlich weiter. Das Recht der Öffentlichkeit,
die Wahrheit zu erfahren, wird von der TAMEDIA
täglich, bewusst und vorsätzlich mit Füssen getreten.
Die Nähe der TAMEDIA-Redaktionen zu Politik, Finanz und Wirtschaft (‘google’
Konzernmedien) behindert aktiv eine faktenbasierte,
wahrheitsgetreue Berichterstattung, sämtlicher durch
die TAMEDIA physisch verlegten Publikationen und
online oder audiovisuell publizierten Nachrichten –
hierzu möchte ich nachfolgend gerne einige Belege
anführen. Prinzipiell ist anzumerken, dass
Konzernmedien in den seltensten Fällen noch in eigene
Recherchen investieren und vorzugsweise die national
und international verabreichten Info-Konserven
der grossen Nachrichtenagenturen unbesehen
und gänzlich unkritisch übernehmen (‘Copy &
Paste’), wie zahlreiche Beweise bestätigen. Von einem
aufklärenden, investigativen Journalismus im
TAMEDIA-Konzern kann mit Garantie nicht
mehr ausgegangen werden. Zusätzlich stossend ist die
Nähe der TAMEDIA-Geschäftsleitung im Wesentlichen auch
zur Schweizer Nachrichtenagentur (SDA),
was offensichtlich dazu dient den wabrigen Schweizer
Informationsbrei möglichst konsistent und
einheitlich zu gestalten, so dass er von den (mit
Verlaub – verarschten) LeserInnen ohne Argwohn und
Brechreiz, unbesehen geschluckt wird – was in Tat und
Wahrheit einer regelrechten Gehirnwäsche gleichkommt.
Das (Un)Wesen der
‘Nachrichtenagenturen’
Das ‘Wahrheits’-Monopol der handvoll wichtigsten, ‘westlichen’ Player
der Nachrichtenagenturen auf diesem Globus setzt sich
zusammen aus Associated Press (AP), Reuters, Agence France-Presse (AFP) und Deutsche
Presseagentur/Nachrichtenagentur (dpa / dapd), wie auch der Fotoagentur
Keystone. Das sind die
Hauptakteure welche sogenannten Basis-Content für die
Medieninhalte der allermeisten ‘offiziellen’
Redaktionen liefern und damit selbigen,
‘Convenience-Büchsenfrass’ real-time in die
Redaktionsstuben katapultieren. Wenn die Artikel der
offiziellen Nachrichtenagenturen als Quellen für einen
von Ihnen konsumierten Medienartikel verwendet werden,
steht meist anstelle des Namens eines Journalisten der
eingeklammerte Kürzel-Name dieser Agentur/en (in der
Schweiz ‘Quelle: sda’) beim entsprechenden ‘Erguss’ –
achten Sie einmal explizit darauf. Dies ist der
Hinweis, dass bei der Publikation der entsprechenden –
meist Propaganda – praktisch keine redaktionelle
Eigenleistung eingeflossen ist. Auf diese Art und
Weise kann jeder dahergelaufene Sepp eine Zeitung
herausgeben – dies ist dann kein Kunststück mehr,
sondern allhöchstens faul, fade, gleichschalterisch
und ‘billig’, resp. schlicht unverantwortlich und
völlig gegen eine aufgeklärte Gesellschaft, die sich
an demokratischen Grundsätzen zu orientieren versucht.
Dafür sollte man sein Geld nicht weiter aus dem
Fenster werfen.
Die Agenturen wählen die für sie und der Ihnen
verbundenen Kunden/Interessen die (angeblich)
wichtigsten Themen aus den weltweiten (meist Konzern-
und offiziellen Polit-)Nachrichten (genannt ‘Pool’)
aus, bereiten sie als Volltext (fixfertige Artikel –
inkl. Färbung für Ansichten/Meinungsvorgaben – als
‘Copy&Paste’-Grundlage) auf und schicken diese
hochfrequent in die sogenannten Newsfeeds, welche in den
Redaktionen solche ‘Nachrichten’ sprudeln lassen, dass
unsereins die Ohren flattern. Die Agenturen
entscheiden auch, welche Informationen nicht in die
Newsfeeds gelangen, resp. mit einem Bann (Fachjargon ‘Blackout‘ – trotz angeblicher Informations- und
Meinungsäusserungsfreiheit) belegt werden –
davon lesen Sie dann nie etwas in
den sog. ‘offiziellen Qualitätsmedien’ (u.a. auch
nicht Ihrer Lieblingszeitung) – höchstens in
aufmerksamen, engagierten, alternativen Medien. So gleichen
sich ‘Qualitätsnachrichten’ dann logischerweise wie
ein Ei dem anderen – ausnahmlos erscheinen
gleiche Themen national und international und
bestimmen die Schlagzeilen. Wenn z.B. Obama irgendwas
‘Wichtiges’ gefurzt hat, werden Sie es international
zwangsläufig erfahren In Zürich, New York, Tokio,
Sydney, São Paulo, Mumbai, Toronto, Kapstadt,
Rosenheim und Hintertupfingen – auf sämtlichen,
offiziellen Kanälen (hier ein kleines, nicht unbedingt
sachbezogenes – Witzchen diesbezüglich mit Hillary das es nicht in diese
Schlagzeilen geschafft hat). Speziell kleinere
Publikationen (z.B. Landzeitungen/Wochenblätter) haben
aus finanziellen Gründen gar keine andere Wahl als
solche Agenturmeldungen weiterzuverbreiten; So
entsteht vermeintlicher Konsens, der
jedoch mit ‘Guttenberg-Journalismus’ eine bessere
Bezeichnung erfährt, resp. die inter/nationale
Gleichschaltung zweifelsfrei sicherstellt,
resp. die Geschichtsschreibung nach Gusto der
Regierenden konditioniert. Auftrag erfüllt.
Ein Beispiel, dieser Vorselektion der Nachrichten
durch Agenturen zeigte die angebliche Tötung des so
genannten Terroristenführers Osama bin Laden in 2011.
In einem früheren Artikel (“Osama bin Fischfutter“) auf
diesem Blog stellte ich fest, dass die Agenturen
global beinahe stündliche neue Ergänzungen zur Tötung
Bin Ladens in den Äther schossen, was z.B. dazu führte
dass der TAGES-ANZEIGER am Montag 2. Mai 2011 sage und
schreibe siebzehn Artikel zum Thema
Bin Laden veröffentliche – das ist ein
bemerkenswerter Rekord zu einem
internationalen Einzelthema. Jedoch auch an den
Folgetage riss diese Flut, nicht von den Redaktionen
nachgeprüften Behauptungen, um die Vorgaben in den
Köpfen der Leser zu zementieren, noch lange nicht ab.
Die allermeisten diesbezüglich von der TAMEDIA
publizierten Artikel tragen unter dem Text dann auch
meist den Kürzel-Hinweis irgendwelcher Agenturen, von
welchen auch die SDA diese Konserven/Vorgaben
ebenfalls nur übernommen und übersetzt hat – alles
schön abgestimmt, mit dem übergeordneten ‘Wording’
(Begriffsvereinheitlichungen). Scheinbar war es im
Falle von Bin Laden überaus zentral, keine Fragen
aufkommen zu lassen, resp. alle möglichen Antworten zu
liefern, bevor überhaupt Fragen gestellt werden
konnten. Landläufig darf dies als herausragendes
Beispiel einer koordinierten Gehirnwäsche gelten – da dem
überforderten Leser gar keine Zeit zum Atmen, resp.
eigenständigem Denken zugestanden wurde. Und so war
und ist es auch bei anderen Medien, die am Tropf
solcher Newsfeeds hängen. Wenn ein wichtiges Thema
vorgegeben wird, haut es flächendeckend voll rein und
die Redaktionen veröffentlichen betriebsblind eine
Agenturmeldung nach der Nächsten, dass einem
schwindlig (Schweizer Dialektausdruck hierfür
“trümlig”) wird.
Hierfür ein weiteres, plakatives Beispiel einer
Gleichschaltung der Wahrnehmung (Quelle SDA); “Schattenbanken
sind ein Schönwettersystem”. Das
TAMEDIA-Konglomerat umfasst u.a. den TAGES-ANZEIGER, die BASLER ZEITUNG, die BERNER-ZEITUNG und DER BUND (dies nur schon
allein innerhalb der TAMEDIA-Gruppe, welche alle diese
Titel – nebst zahlreichen Weiteren – besitzt) –
weshalb sich in allen vier Zeitungen der Wortlaut mit
keiner Silbe unterscheidet – vier Zeitungen, drei
Regionen, ein und dieselbe Meinungsdarstellung.
Zumindest was diesen Artikel betrifft macht es z.B.
dann in der Region Bern (Regierungshauptsitz Schweiz)
nicht den geringsten Unterschied welche der beiden
Tageszeitungen – BERNER ZEITUNG oder DER BUND – man
konsumiert. Jedoch auch hier, hier, hier und hier werden die mit dieser
Meldung in Zusammenhang stehenden SDA-Vorgaben
unbesehen von weiteren Dritten übernommen, resp. in
der eigenen Auswahl verlinkt und weiter verbreitet.
Oder machen Sie einen ‘Seitensprung’ nach Italien, wo
es eine Witzfigur, namens ‘Cavaliere’ mit Hilfe seiner
eigenen Medien schafft, sich medial und
(pseudo-)politisch wieder in den Fokus zu rücken.
Meinungsvielfalt wird damit zur Fata Morgana.
Die unglaubliche Bin
Laden-Story
International möchte ich nochmals auf das Bin
Laden-Beispiel zurückkommen. Anlässlich des Todes Bin
Ladens wurde das nebenstehende Bild (angenommene
Aussage: “Die USA sind die
Allergeilsten!”) von REUTERS
veröffentlicht; So siehts es im TAGES-ANZEIGER aus,
so in der BERLINER Zeitung (2.
Bild), so in der WASHINGTON POST (Bild # 8), so
bei MAIL ONLINE (letztes Bild im
Artikel), so bei der STUTTGARTER ZEITUNG (Bild # 3),
so in DIE PRESSE (Bild # 3), so bei 48 HOURS, so in der LA REPUBBLICA (Auswahlpunkt
Fotostrecke # 10) oder so bei der zionistischen HAARETZ (Bild # 10 –
Fotostrecke); Alle jubeln über die
Tötung eines Bin Laden, welcher weder in den USA von
der Justiz gesucht (offenbar wurde nie ein Haftbefehl
gegen ihn erlassen), noch einem ordentlichen Gericht
gegenübergestellt wurde. Man freut sich – basierend
auf angeblich christlichen Werten – über
die gewaltsame Tötung eines Menschen, für den die
Unschuldsvermutung niemals zu gelten schien – so
zumindest der Tenor dieser Beiträge und entgegen aller
Regeln; Es wurde als normal dargestellt. Da kann es
dann schon mal vorkommen, dass sich VertreterInnen von
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hochoffiziell über die Tötung eines nicht
rechtsstaatlich verurteilten Menschen freuen –
ohne dass dies ausreichend Empörung auslöst.
Über die
GOOGLE-Bildsuchfunktion können Sie ebenfalls
Bilder (nebenstehend die Abwandlung eines der umstrittensten Bilder
im o.g. Zusammenhang) z.B. von Newsmeldungen direkt
ins Suchfeld ziehen, um in Erfahrung zu bringen,
welche Artikel zum entsprechenden ‘Offizial’-Bild aus
welchen Quellen erschienen sind, um die entsprechenden
Grundaussagen der Artikel dieser Quellen zu
vergleichen. Sie werden ernüchtert feststellen, dass
der Grundtenor der Artikel zu Agenturbildern, in den
westlichen Medien praktisch identisch ist. Dabei gibt
es kaum Recherchen vor Ort, resp. hiess es auch im
vorliegenden Fall zuerst, Bin Laden sei an einem
unbekannten Ort beerdigt worden, dann sei er ’nach
islamischer Sitte’ kremiert worden (was gänzlich
un-islamisch ist) und dann wieder wurde er irgendwo im
Meer versenkt (die Reihenfolge dieser Behauptungen
variierte je nach Medium). Bis heute wurde kein
einziger Beweis, sondern nur Worte,
für dies oder das andere abgedruckt, wo
hingegen Saddam Husseins (für den auch nie die
Unschuldsvermutung bis zur ordentlichen
Gerichtsbarkeit galt, in einem dümmlich getürkter
Prozess vorgeführt wurde, resp. heute erwiesen ist,
dass er keine Massenvernichtungswaffen
besass, womit der Grund für den Kriegseintritt nichtig
ist und dies für die Verantwortlichen trotzdem keine
Konsequenzen hat) Hinrichtung für Voyeure global im TV
übertragen wurde. Im Falle von Libyen sind die
Verstösse gegen internationales Recht noch
gravierender. Müssen wir also jedes Detail einfach
blind ‘fressen’, das die Medien uns auf den Tisch
wuchten – ist das der journalistische Anspruch in
einer (scheinbar) modernen Zeit und ebenso
aufgeklärten Gesellschaft? Entscheiden Sie selbst.
Sämtliche Fragen die der TAMEDIA gestellt und
sämtliche, zusätzlichen Fakten, die der TAMEDIA- und
der SDA-Redaktion zur Verfügung gestellt
(‘eingeliefert’) wurden (und werden), wurden/werden
praktisch ausnahmslos ignoriert, resp. nicht
beantwortet oder ungelesen gelöscht.
Stellungnahmen werden regelmässig stillschweigend
verweigert. Mit dieser Feststellung stehe ich
keineswegs alleine da, wie ich noch weiter ausführen
werde. Diese Behauptungen kann ich persönlich, anhand
vorliegender eMail-Empfangsquittungen zur Genüge
dokumentieren. Hinweise, dass mit dem angeblichen Tod
von Osama Bin Laden im Jahre 2011 etwas
Grundsätzliches nicht stimmen kann, finden Sie massig
im Internet. Die offiziellen ‘Qualitätsmedien’
ignorieren diese Hinweise (sprich ‘Faktenresistenz’),
bis heute höchst verbissen.
Schweizer Nachrichtenagentur SDA
Nachfolgend ein Beispiel wie
Nachrichten/Fakten von der Schweizer
Nachrichtenagentur SDA unterdrückt (ge-‘Blackout‘-et)
werden. Umso wichtiger wird damit
die Rolle alternativer Medien und
die dringend nötige Distanzierung von angeblichen
Quellen wie einer TAMEDIA/SDA, resp. der ihr
angeschlossenen Redaktionen vieler Verlage, welche es
sich heutzutage nicht mehr leisten können, saubere,
journalistische Arbeit zu erbringen und aus
Überlebensgründen praktisch nur noch die
TAMEDIA-/SDA-Informationskonserven unverändert in die
Köpfe ihrer LerserInnen hämmern. So kann
verständlicherweise kein objektives Bild der
wahren, globalen Zustände mehr vermittelt
werden. Gehen Sie online und nutzen Sie die im
Internet verfügbaren (alternativen) Nachrichtenquellen
um die Informationen zu vergleichen und sich ihr
eigenes Bild zu machen, um kompetent an der Demokratie
teilzunehmen. Blinder Medienkonsum führt zu einer
unsäglichen Verdummung statt Weiterbildung und
Aufklärung.
Für mich sind die News-Prioritäten der
SDA-kontrollierten Schweizer Medienlandschaft somit
nur im manipulativen Bereich erkennbar. Einige
Quellen behaupten die nachfolgende Story sei eine
‘Fake-Meldung’ – was dahingestellt bleiben muss, zumal
die entsprechende Beurteilung der ‘offiziellen
Qualitätsmedien’ schliesslich gänzlich fehlt, was für
mich impliziert, dass an der Sache etwas dran sein
könnte. Da die SDA zudem zur Hauptsache ebenfalls
TAMEDIA-kontrolliert ist – zumal die Geschäftsleitung
der TAMEDIA auch im SDA-Verwaltungsrat prominent
einsitzt – hat auch die Schweizer Medienlandschaft
diesen Vorfall nie abgebildet. Faktenzustellungen an
die SDA werden in der Regel weder kommentiert, noch
verwendet. Dies schliesst für mich grundsätzlich aus,
dass dieser sog. ‘Nachrichtenagentur’ vertraut werden
kann, zumal dort undemokratische Grundsätze zu gelten
scheinen und eine unglaubliche Ignoranz gegenüber der
Öffentlichkeit zum Geschäftsgebahren gehört. Auf
Anfrage teilt die SDA sogar schriftlich mit, dass sie
darauf verzichtet die Autoren ihrer Artikel namentlich
zu nennen, resp. somit verweigert, dass diese von den
Lesern direkt angesprochen, resp. mit evtl.
zusätzlichen Hinweisen oder Fakten beliefert werden
können. Das ist ist das Paradebeispiel von
Intransparenz – weshalb sollten wir also
glauben, was uns über die Kanäle der SDA (und folglich
via TAMEDIA) erreicht, wenn es den Eindruck von
Willkür widerspiegelt und nicht nachprüfbar ist?
Setzen Sie sich mit Engagement diesem Missbrauch Ihrer
Person und der Sie umgebenden Gesellschaft in der Sie
leben entgegen. Setzen Sie der pluralistischen Ignoranz etwas
entgegen!
Manipulative Berichterstattung und/oder
Propaganda/Unterdrückung
Am 25. Oktober 2012 reichte die Spire Law Group in New York
Anklage (Aktenzeichen/Verfahrensnummer 12-cv-04269-JBW-RML – via
‘Google’-Suchfenster eingeben) gegen zahlreiche
Bank(st)er und Regierungsangehörige der USA ein,
welche insbesondere der organisierten
Kriminalität und Geldwäsche im Umfang von
43 Billionen (US = ‘Trillions’ oder USD
43’000’000’000’000) bezichtigt werden. Die
Sammelkläger fordern darin in einer über 900-seitigen
Anklageschrift, dass die
Zwangsversteigerungen bei den Hauseigentümern gestoppt
werden, bis der Forderungsbetrag von USD 43 Billionen
auf einem Sperrkonto deponiert wurden, wie auch die
Untersuchung der FED und ihrer Bailout-Programme durch
einen unabhängigen Konkursverwalter. Es geht darum,
dass zahlreiche Banken u.a. seriell Unterschriften
gefälscht haben (z.B. hier, hier oder hier), um unverschuldet in Not
geratene Hauseigentümer zwangszuenteigenen. Angeklagt
sind u.a. US-Generalbundesanwalt (faktisch
Justizminister) Eric Holder, US-Finanzminister Timothy F. Geithner (verzichtet
nun auf eine zweite Amtszeit) als Privatpersonen oder
Vikram Pandit (kürzlich zurückgetretener
Vorstandsvorsitzender der Citigroup),
Regierungsberater Robert Rubin (welcher u.a. am
Bilderberg-Meeting in St. Moritz 2011 in der Schweiz
zugegen war) uvm. Die Anklageschrift liest sich wie
das ‘who-is-who’ der amerikanischen Elite. Die entsprechende Medienmitteilung
wurde auf PR NEWSWIRE veröffentlicht, von wo sie
sämtlichen Nachrichtenagenturen und News-Redaktionen
automatisch zugänglich ist. Bis heute haben weder die
SDA, noch die TAMEDIA oder andere Schweizer
‘Qualitätsmedien’-Redaktionen über diese
Jahrhundert-Anklage berichtet, obschon diese Stellen
nachweislich und mehrfach auf diese Fakten schriftlich
hingewiesen wurden. In den USA berichtete als einziges
Medium CNBC Online über diesen Justizfall gegen
Regierung und Banken, allerdings wurde der Bericht
innert Stunden wieder von CNBC Online entfernt. Einen
Tage später wurden zwei Kinder des Verantwortlichen von CNBC
Online, Kevin Krim, ermordet – angeblich durch
deren Haushälterin, zu der vorher ein ausgezeichnetes
Verhältnis bestanden habe. Ein möglicher Zusammenhang
mit der Berichterstattung von CNBC Online wird erst
gar nicht in Frage gestellt und nur marginal über
diesen Kindsmord berichtet – nicht jedoch über den
online entfernten Bericht zur 43-Billionen-Klage auf
CNBC Online, resp. über die Klage grundsätzlich und an
sich.
Dann unterzeichnete Präsident Obama am 21. November
2012 hochoffiziell ein Memorandum mit dem Titel ‘National Defense Authorization Act’
(NDAA), welches für Stirnrunzeln sorgte.
Danach folgte ein beispielloses Köpferollen innerhalb
der militärischen Führungsriege, wobei verschiedenen
Personen plötzlich nach langjährigen, treuen Diensten
(im Grunde genommen) Bagatellen zur Last gelegt
wurden. Und kurz danach hatte sogar die viel gereiste
Hillary Clinton keine Lust mehr auf eine zweite
Amtszeit unter Obama, obschon gemunkelt wird, dass sie
2016 ggf. erneut als Präsidentschaftskandidatin in den
Ring steigen könnte. Ihr Nachfolger ist nun –
‘traraaaa!’ – Ex-Präsidentschaftskandidat und
Ketchup-Hersteller John Kerry und so schliesst sich
der Kreis der grossen, ’netten’ US-Polit-Familie
wieder. Andere nennen dies ‘Revolving-Doors’
oder ein unsägliches gefilze der US-Polit-Show, die
uns seit Jahr und Tag in unserem Leben scheinbar
begleiten muss, wobei die Qualitätsmedien es
vorziehen, dieses abartige Klimbim trivial zu kommentieren,
statt echte Hintergründe bereit zu stellen. Haben Sie
sich noch nie gefragt, weshalb Hollywood ständig
Blockbuster in die Kinos bringt, die letztlich
politische Motivation untermauern und rechtfertigen
soll – möglichst in ‘3D’?
Der Wirbelstrum ‘Sandy’ – kurz vor den
Präsidentschaftswahlen – ist auch so ein seltsames
Phänomen, dass von den Qualitätsmedien nur ungenügend
beleuchtet wurde und wird. Im Zuge des Stimmenfangs
erschien Obama noch flott im Katastrophengebiet um
telegen in die globalen Kameras zu grinsen, doch nun
nach seiner Wiederwahl beklagen sich noch immer
Tausende Opfer über die mangelnde Solidarität, da sich viele
‘Sandy’-Opfer von der Regierung schändlich ignoriert
und im Stich gelassen vorfinden. Aus der
TAMEDIA-Berichterstattung ist dieses Thema jedoch
bereits praktisch gänzlich verschwunden und wird auch
auf Aufforderung hin nicht wieder aufgegriffen oder
weiter verfolgt. Folglich war die TAMEDIA eine reine
Wahlhelferin, resp. eine weitere, US-hörige
Propagandaschleuder – mehr nicht. Die TAMEDIA bedient
ihre Redaktionen ausschliesslich aus ‘offiziellen
Quellen’, obschon diese – nun nachvollziehbar – immer
mehr Anlass zu massiver Beanstandung geben. Neustes
Beispiel unterdrückter Fakten durch
die TAMEDIA ist die Schul-Schiesserei in Newtown
(‘Sandy Hook’-Massaker). Auch hier hält sich die
TAMEDIA wieder an die internationalen Vorgaben zur
Story-Konsistenz. Hinweise an die Redaktion werden
erneut ignoriert und gelöscht – einen Recherchebedarf
bei Hinweisen hat die selbstgefällige TAMEDIA somit
praktisch nie – das ist beispiellos überheblich,
intransparent, manipulativ und bildet somit
allerhöchstens eine Teilwahrheit ab.
‘Sandy Hook’ und die
Verschärfung der US-Waffengesetze
‘Sandy Hook’ – erscheint witzigerweise auf der
Stadtkarte von ‘Gotham City’ als Ort, wo ein
Anschlag geplant ist. Aber wenn das möglicherweise nur
reiner Zufall ist, ist es kein Zufall, dass mehrere
Zeugen von mehreren Schützen
sprechen (z.B. hier, hier, hier und hier) – was die offiziellen
‘Qualitätsmedien’ (wozu sich auch die TAMEDIA
‘dichtet’) kategorisch ausblenden, dabei müssten
ethisch einwandfreie JournalistInnen solchen Hinweisen
nachgehen um nicht in die gleichen Nebelschwaden zu
geraten wie bei 9/11, wo eine Gruppe
von Architekten und Ingenieuren in Abrede
stellen, dass es so geschehen sei, wie uns hochoffiziell ‘verkauft’ – u.a.
erwähnt der Untersuchungsbericht das WTC 7 nicht, ein
drittes Gebäude, welches in diesem Zusammenhang
ebenfalls in der gleichen, physikalischen
Unmöglichkeit einstürzte – wie WTC 1 und WTC 2. Diese
Fakten sind zumindest in die Kategorie ’nicht
nachvollziehbar’ einzustufen – wobei die Darstellung
dieses Falles für die offiziellen Medien, trotz
zahlreicher Ungereimtheiten und neuen Hinweisen, noch
immer dem Stand von vor einigen Jahren entspricht. Das
Thema 9/11 ist somit medial ‘eingesargt’ und offiziell
erledigt, Bin Laden tot; Das Dogma ist mittlerweile
zur Pflicht verkommen. Wenn ich den früheren
Präsidentenberater Rahm (‘Rhambo’) Emanuel zitieren
darf; “Lass eine Krise nie ungenutzt
verstreichen”. Besteht nun ein
Zusammenhang darin, dass die US-Regierung für sich
(Inlandeinsätze) 1.6 Milliarden Schuss Munition
gekauft hat und den Bürgern das Recht auf
Waffenbesitz entziehen möchte? Liebe TAMEDIA und all
die lieben Nachrichtenagenturen – bitte klärt
uns endlich auf!
Zur Schiesserei in ‘Sandy Hook’
brachte CNN die bewegende Story eines leidenden
Vaters, namens Robbie Parker, die Sie hier sehen
können. Allerdings gibt es von den Sekunden vor einer
Video-Aussage mit dem gleichen Mann auch noch eine
Aufnahme, die Sie hier miterleben dürfen;
Anschliessend die Frage zu stellen; ‘Vater oder
Schauspieler?’ ist also durchaus legitim finde ich,
resp. müsste man spätestens jetzt ziemlich stutzig
werden – zumindest mir geht es so. Googlen Sie einfach
‘Robbie Parker’, wenn Sie weitere Hinweise zu diesem
verstörenden Umstand in Erfahrung bringen wollen. Oder
hier Anderson Cooper – wieder
von CNN – der ein Elternpaar einige Tage nach dem
Verlust ihrer Tochter zu Hause besucht hat; Reagieren
so Eltern, die seit wenigen Tagen
einen schmerzlichen Verlust einer 7-jährigen Tochter
zu bewältigen haben? Ich glaube – aufgrund selbst
attestiertem, gesundem Menschenverstand und einiger,
psychologischer Kenntnisse, sowie Lebenserfahrung –
dass man eine solch ‘verharmlosende’ Reaktion
psychologisch, in so kurzer Zeit, schlicht und einfach
nicht ‘herbeizaubern’ kann; Entweder gehört das ins
Kapitel der ‘Robbie Parker-Inszenierung’, es handelt
sich um Aliens oder die Leute sind auf Drogen; Das
sieht mir alles zu deutlich nach einer Form von
Hollywood aus oder wie die Verschwörungstheoretiker
sagen würden, eher nach einer ‘False Flag’- oder
‘Stand Down’-Operation und ich kann mich beim besten
Willen nicht gegen das Aufkeimen solcher Gedanken
wehren, denn ich empfinde die Summe dieser
Seltsamkeiten als äusserst eigenartig, resp.
besorgniserregend.
Auch aus alternativen Quellen (ganz speziell schräg
sind die Anmerkungen hierzu von Benjamin Fulford – von
dem man halten mag, was man will) gibt es zahlreiche
Hinweise, dass es sich bei ‘Sandy Hook’ um einen
bewusst geplantes Attentat (womit die US-Regierung herausragende Erfahrung
vorweisen kann) handelt, zumindest sollte man das
thematsieren, statt kategorisch mit einem Blackout zu
belegen. Oder war einer der
TAMEDIA/SDA-JournalistInnen vor Ort um mit Zeugen zu
sprechen und den Hinweisen auf den Zahn zu fühlen?
Trotzdem nennt sich das immer noch offiziell
‘Journalismus’, was das da ‘Guttenberg’-mässig von AP,
REUTERS, CNN oder wem weiss ich – unbesehen durch die
TAMEDIA unter die Leute gebracht wird. Dass mir das
persönlich höchst suspekt ist, interessiert nur leider
die TAMEDIA/SDA-Redaktionen einen feuchten Dreck. Und
so wie mir geht es noch zahlreichen Anderen, wie
Recherchen im Internet beweisen – Recherchen, zu denen
hauptberufliche JournalistInnen ganz offensichtlich
nicht fähig sind. Dass ich beileibe nicht der Einzige
bin, welcher der TAMEDIA Zensur und
Meinungsmanipulation vorwirft – können Sie gleich
anschliessend nachvollziehen. Meine Frage somit an den
TAMEDIA-Verwaltungsratspräsidenten: “Alles
nur ‘Verschwörungstheorie’ (bevorzugtes
Killer-Argument um Kritiker vom Platz zu fegen) lieber
Herr Supino? Wenn
Sie schon darauf verzichten, beweisbare Lügen (mein persönlicher Fall) zu
korrigieren, dann traue ich Ihnen gerne zu, dass Sie
Ihre LeserInnen auch an anderer Stelle massiv und
absichtlich in den ‘dunklen Wald’ führen, um
irgendwelche ‘Vorgaben’ zu erfüllen.” Der Titel
TAGES-ANZEIGER der TAMEDIA kann und darf mit
Sicherheit nicht mehr als neutrales, transparentes
Medium betrachtet werden. Meines Erachtens
ist in der Schweiz bereits seit Längerem ‘Status
Quo’, was österreichische JournalistInnen des ORF in
diesem Protestvideo aktuell
öffentlich anklagen.
Am 31. Dezember 2012 kommentierte ich bei der TAMEDIA
acht Artikel und einen
Blogbeitrag. Kein einziger meiner
Kommentare – die sich allesamt an die auferlegten
Regeln für Leserkommentare halten – wurde
freigeschaltet/publiziert (Beweise können bei mir
jederzeit angefordert werden), womit die TAMEDIA die
in der Schweiz geltende Meinungsäusserungsfreiheit
in krasser Weise aktiv behindert. Bei einem
System-Kritiker wie mir sogar kategorisch und
permanent – die öffentliche Wahrnehmung meiner Person
und Ansichten muss scheinbar auf ‘Teufel-komm-raus’
unterdrückt werden. Aber ich bin nicht der/die
Einzige, welche(r) sich über die gesetzesbrecherische
TAMEDIA-Zensur beklagt, wie z.B. hier, hier (das kommt mir übrigens
sehr, sehr bekannt vor!), hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier, an nur einigen
Beispielen in schockierender Weise
ersichtlich ist.
Mit Sicherheit bemerken dies somit und künftig
weitere, noch nicht ganz abgestumpfte LeserInnen, denn
sonst gäbe es auch das hier nicht zu beklagen.
Ehrlich gesagt, bin ich froh darum, dass ‘diese
Rechnung’ langsam zur Begleichung ansteht und
unfähige, wahrnehmungsverzerrende, rechtsbrecherische
JournalistInnen ihre Jobs verlieren –
es ist dringend nötig und der der
Öffentlichkeit zustehenden Warheit gegenüber nur
fair. Ganz speziell, wenn man selbst Andere
der Zensur (z.B. hier, hier oder hier) bezichtigt, selbst aber
päpstlicher als der Papst wahrgenommen zu werden
versucht und auch mal gröberes Geschütz auffährt, wenn
dann einmal der TAMEDIA selbst etwas ‘von Aussen’
nicht in den Kram passt; “Das Vorgehen von TAMEDIA
empfinde ich als Nötigung”.
Hässlich. Überaus hässlich sogar – solche Medien
sollten möglichst heute noch von der
Bildfläche verschwinden – man darf ihnen keine einzige
Träne nachweinen.
Ist Geld und ‘politische Handlangerei’
wichtiger als Wahrheit, Herr Supino? Auch
Sie treten eines Tages vor ‘den Herrn’ (zumindest
hoffen wir das doch alle!) und müssen sich erklären –
dies zu wissen, ist irgendwo doch schon beruhigend.
“Der TA-Chefredaktor und
die Kampagne” titelt die
TAMEDIA in einem selbstdarstellenden Artikel zu den Vorwürfen der WELTWOCHE
bezüglich des Chefredaktors des ‘Tages-Anzeiger’,
Andreas (Res) Strehle, der linksextremen
Kreisen zugeordnet wird. Hier (sehr lesenswert!) wird z.B.
bemängelt, dass der TA-Chefredaktor seine Position
missbraucht um sich auf der eigenen Plattform
ins ideale Licht zu rücken – eine
Möglichkeit, die andere Betroffene nicht erhalten
und somit die nächste Schweinerei aus dem Hause
TAMEDIA! Auffällig in diesem Zusammenhang ist auch die
massive, fortlaufende Zensur von
Leserkommentaren durch die TAMEDIA-Redaktion,
resp. deren Geschäftsleitung. Nebenstehend sehen Sie
ein solches Zensurbeispiel; Leser Peter H.
Kuhn verfasste am 9.2.2013
um 18:43 zum eingangs erwähnten
Artikel folgenden Leserkommentar –
der nun mittlerweile aus der Gesamtübersicht der
Online-Leserkommentare zu diesem Artikel bereits wieder
verschwunden ist – d.h. ebenfalls
‘wegzensiert’ wurde. Der Inhalt dieses Leserkommentars
ist äusserst bezeichnend für die TAMEDIA;
“Sind das nun journalistische Mafia-Methoden oder
nicht? Praktisch alle negativen Kommentare werden
von diesem links-extremen ‘Chefredaktor’ persönlich
abgeblockt. Nur sein eigenes eigenartiges Umfeld
wird aufgeschaltet! Ein Horror und eine Schande,
dass es in unserer Demokratie einen solchen
‘Chefredaktor’ gibt, der nach stalinistischen
Methoden die freie Meinungsäusserung bösartig
zensiert!”
Diese interne Praxis bei der TAMEDIA
stelle ich seit längerere Zeit fest
und dokumentiere dies auch regelmässig zu Handen des
Ombudsmanns und der TAMEDIA-Geschäftsleitung – wo man
jedoch die Sache arrogant totschweigt.
“Wo kein Kläger – kein Richter”? Scheint so,
dass die TAMEDIA Ihre Leser für superdämlich hält und
diese einen solchen Missbrauch seit längerer Zeit
nicht bemerken, resp. sich gegen diesen üblen
Missbrauch zur Wehr setzen könnten. Medienkonsum
bildet eben nicht.
Strehle wirft der WELTWOCHE eine “politische
Kampagne” vor – wobei genau dies die
‘Hausspezialität’ der TAMEDIA ist –
schäbiger kann man sich einfach nicht verhalten, als
den Anderen die eigene Arbeitsweise vorzuwerfen. Die
TAMEDIA darf öffentlich somit erwiesenermassen als fiese
Propagandaschleuder betitelt werden, welche
höchst manipulativ in die Meinungsbildung
ihrer Leser eingreift. Diese Zustände sind
der TAMEDIA-Geschäftsleitung dokumentierterweise seit
mindestens Monaten bekannt, welche jedoch diese
Schweinereien scheinbar in vollem Bewusstsein deckt.
Langsam wird auch immer klarer, dass es sich bei der TAMEDIA
um eine subversive, linksextreme Gruppe
handelt, welche tagtäglich die Standards für Journalisten des
Schweizer Presserats und die in der Schweiz
geltende Meinungs- und Informationsfreiheit
vorsätzlich und bewusst verletzt – eigentlich
kriminell. Dieses schändliche Verhalten der
TAMEDIA muss mit Boykott belegt und der
TAMEDIA endlich ihr dreckiges ‘Handwerk’
gelegt werden. Allerdings scheint auch der Schweizer
Presserat wenig zu taugen, da er trotz Kenntnis um
diese Zustände nichts unternimmt – aber das ist ja
auch kein Wunder, hat doch die TAMEDIA auch dort ‘ihre
Leute’ (genau wie bei der SDA) untergebracht. Dadurch
hat die TAMEDIA in der Schweiz ein einmaliges Meinungsmonopol,
resp. ein Informations-Kartell erschaffen. Das sind
vergleichbare Zustände, wie in Italien oder
z.B. in Österreich. Und jetzt will die TAMEDIA noch eine Paywall
einführen, wo betrogene Leser für diesen Dreck
der TAMEDIA-Presstituierten auch noch zahlen sollen –
tun Sie das BITTE nicht!
Aufgrund all dieser bestürzenden Vorkommnisse bei der
TAMEDIA bin ich heute absolut überzeugt, dass die
WELTWOCHE mit den Anschuldigungen gegen den
Chefredaktor des ‘Tages-Anzeiger’ recht haben muss und
bin gespannt auf die weiteren Enthüllungen von dieser
Seite. Was die TAMEDIA hier abzieht ist eine
ganz, ganz üble Schweinerei, der sofort Einhalt
geboten werden muss!!!
Nachtrag 17.05.2016, 22:00
Gemäss eben erhaltener Epost-Info vom Autor dieses
Meisterwerks sollte Jcx1 demnächst wieder online
sein!>
========
Die Schweiz ist ein Stück Scheisse!
Kriminelle Schweinz am 18.5.2016: Müttern wird
gekündigt, statt dass eine Kinderkrippenpflicht in
Firmen eingeführt wird!
Arbeit: Wegen Baby den Job los – drei
Mütter erzählen
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23233064
<Kaum
ist das Kind auf der Welt, gibt es vom Chef die
Kündigung. Drei Mütter berichten, wie der
Arbeitgeber sie abserviert hat.
Kündigungen während und nach der
Schwangerschaft seien ein grundlegendes Problem: Das
schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf einen
parlamentarischen Vorstoss von Nationalrätin Silvia
Schenker (SP). Wie es ist, vor oder nach der
Geburt eines Kindes plötzlich auf der Strasse zu stehen,
erzählen drei 20-Minuten-Leserinnen.
Nathalie Dick (31): «Mein Name war nicht mehr
aufgeführt!»
Nathalie Dick aus Zollikofen BE arbeitete über elf
Jahre im gleichen Betrieb – bevor sie am ersten Tag
nach ihrer Rückkehr aus dem 14-wöchigen
Mutterschaftsurlaub rausgeworfen wurde. «Und dies,
nachdem ich meinen Arbeitgeber frühzeitig über meine
Schwangerschaft informiert hatte und mir ein
reduziertes Pensum angeboten worden war!»
Als dann aber im sechsten Monat ihrer Schwangerschaft
eine Betriebsversammlung zur Information über eine
Reorganisation stattfand, musste sie voller Schrecken
feststellen: «Mein Name war nicht mehr aufgeführt! Und
so wusste ich, dass mir nach der Geburt meines Kindes
gekündigt wird.» Genau so war es dann am ersten Tag
nach dem Mutterschaftsurlaub auch. Sie seien sogar vor
ihrer Tür gestanden, um ihr die Kündigung zu
überreichen, schildert Dick. «Ein schrecklicher
Besuch! Zudem wusste ich nicht, dass mir laut dem
Gleichstellungsgesetz innerhalb der ersten 16 Wochen
nach der Geburt nicht gekündigt werden darf.» Die
rechtliche Situation sei aber auch sehr verwirrend, da
müsse unbedingt besser informiert werden.
Noch hat Nathalie Dick keine neue Stelle: «Überall
wird grosse Flexibilität erwartet, das kann ich mit
einem kleinen Kind nicht bieten.»
Daniela M. (33)*: Keine Lust auf Mütter mit
kranken Kindern
Daniela M. hatte vor drei Jahren in Zürich einen Job
bei einem international tätigen Finanzdienstleister
angenommen – vor allem aufgrund der Versprechungen der
Personalabteilung, Mütter könnten dann auch ohne
Probleme Teilzeit arbeiten. Als sie aber schwanger
geworden sei, sagt Daniela M., habe die Teamleiterin
sie wissen lassen, man wolle keine
Teilzeitangestellten, vor allem keine Mütter mit
Kindern. Diese würden zu oft fehlen, wenn ihre Kinder
krank seien. «Und so eine Aussage kam von einer
weiblichen Chefin!» Am Ende des Mutterschaftsurlaubs
habe sie dann einen Aufhebungsvertrag vorgesetzt
bekommen – und unterschrieben.
Der Rechtsschutz habe ihr geraten, den Fall aufgrund
des hohen Aufwandes nicht vor die Schlichtungsbehörde
zur Aushandlung einer finanziellen Entschädigung
weiterzuziehen. «Der Aufwand dafür wäre zu gross
gewesen – gerade mit einem kleinen Kind!»
Lara L.* (30): «Nur 100 Prozent? Ich fühle mich
als Frau und Mutter angegriffen!»
Auch Lara L. aus Luzern war bei einem
Gastronomie-Unternehmen angestellt, das sich als eines
der «besten Teilzeitarbeitgeber der Schweiz» bewirbt.
Als sie dort erzählt habe, dass sie schwanger sei,
hätten sich zuerst alle gefreut. Auch ihr wurde für
die Zeit nach dem Mutterschaftsurlaub eine
Teilzeitstelle in Aussicht gestellt. «Angeblich
aufgrund einer Umstrukturierung wurde mir diese aber
nicht mehr gewährt – und das zwei Monate vor der
Geburt!»
Das Personalbüro habe ihr nahegelegt, nach ihrer
Auszeit wieder mit einem Vollzeitpensum zu arbeiten
oder zu kündigen. Das tat sie dann auch. Denn um
weiterhin 100 Prozent zu arbeiten, hätte sie keine
Kinder bekommen müssen. «Ich fühle mich als Frau und
Mutter angegriffen!» Vor lauter Ärger hätten dann auch
noch die Wehen frühzeitig eingesetzt.
*Namen geändert
(jh)>