Bei Kriminellen kann man keine Werbung machen

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Kriminelle Schweizer (Teil 9)

Auch dieses Kapitel kann man nicht verhindern - aber in der Schweiz wird generell ein Schweizer nur befördert, im schlimmsten Fall wegbefördert...

Meldungen ab 21.10.2017

präsentiert von Michael Palomino


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Ein Fest im Fricktal 21.10.2017: Typische schweizer Kriminalität: Deutsches Autos mit Hakenkreuz beschmiert
Wütender Bauer beschmiert Autos mit Altöl
https://www.derbund.ch/panorama/vermischtes/wuetender-bauer-beschmiert-autos-mit-altoel/story/11896473

"Ein Oktoberfest in Wallbach AG endete für einige Besucher mit einer bösen Überraschung.

Der Festbesuch der «Wallbacher Wiesn» im Aargauer Fricktal brachte nicht für alle Besucher ein gutes Ende mit sich. Bei der Rückkehr zu den auf einer Wiese parkierten Autos mussten einige feststellen, dass ihre Fahrzeuge mit Altöl verschmiert waren. Ein weisser Audi mit deutschem Kennzeichen war sogar mit einem Hakenkreuz versehen, wie eine Leserreporterin schreibt. Die Stimmung sei sehr angespannt gewesen.

Der Übeltäter war ein verärgerter Bauer. Ein Sprecher der Kantonspolizei Aargau bestätigt den Vorfall. Die Betroffenen hätten sich vor Ort mit dem Bauern auf eine Entschädigung einigen können.

Keine Absperrung

Ob dennoch Anzeigen wegen Sachbeschädigung eingehen werden, ist derzeit noch unklar. «Ich selbst überlege mir, ob ich eine Anzeige machen soll», so die Leserreporterin, deren Wagen ebenfalls verschmiert wurde. «So wie die Polizei vor Ort erklärte, hatte der Bauer Reue gezeigt, nachdem er mit der Tat konfrontiert wurde.»

Informationen, ob eine Parkbewilligung vorlag, konnte die Polizei noch nicht erteilen. Laut Leserreporterin sei das betroffene Feld aber einige Tage zuvor extra für das Fest gemäht und präpariert worden. Bauern aus dem näheren Umkreis hätten dies bestätigt.

In früheren Jahren sei dieser Teil der Wiese abgesperrt gewesen. Dieses Mal sei ein allfälliges Parkverbot jedoch nicht deutlich gemacht worden. (kaf)"

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25.10.2017: Kriminelle Schweinzer (Schweizer) in Thailand heiraten pro forma Thai-Frauen mit Kindern, um CH-Kinderrenten zu erhalten
282'000 Franken pro Jahr: Schweizer heiraten Thai-Mütter für höhere Renten
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/21847158

"Die Zahl der Kinderrenten für Schweizer AHV-Rentner in Thailand ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Sie profitieren von höheren Beträgen als Erwerbstätige.

Wer es sich im Rentenalter gut gehen lassen will, geht nach Thailand. Nebst viel Sonnenschein, schönen Stränden und tiefen Preisen bekommt man dort auch ordentlich Zulagen – wenn man es richtig macht. Zum einen kann die AHV auch im Ausland voll und steuerfrei bezogen werden. Zum anderen gibt es zusätzliche Möglichkeiten, wie das Pensioniertensackgeld aufgestockt werden kann.

«Es gibt Spezialisten, die heiraten pro forma eine Thailänderin mit Kindern, damit sie auch noch in den Genuss von Kinderrenten kommen», sagt ein pensionierter Schweizer zur NZZ. Hat ein Rentner Kinder unter 18 Jahren oder Jugendliche unter 25 Jahren in Ausbildung zu betreuen, stehen ihm Kinderzulagen zu. Das gilt auch, wenn der Partner oder die Partnerin Kinder mit in die Ehe bringt.

Dass sich dies bezahlt macht, zeigt der Vergleich mit den Zulagen bei erwerbstätigen Paaren. Sie bekommen 200 bis 250 Franken pro Kind und Monat, während Rentner 470 bis 940 Franken einstreichen können. Begründet wird dies mit dem in der Regel tieferen Einkommen der Pensionierten.

Ein Herrenleben

Im Dezember 2016 wurden laut Bundesamt für Sozialversicherungen knapp 400 AHV-Kinderrenten an Schweizer in Thailand im Gesamtwert von 282'000 Franken überwiesen. Durchschnittlich also rund 700 Franken pro Kind, wie die NZZ weiter schreibt. Damit könne man sich locker 70-mal massieren lassen oder 600-mal in einer thailändischen Garküche zu Mittag essen.

Die Zahl der Kinderrenten in Thailand ist laut Bericht seit 2011 um fast 90 Prozent gestiegen. «Da wird Geld aus dem Fenster geworfen, die Politik muss endlich handeln», so der pensionierte Schweizer zur NZZ. Er selbst verbringe jeweils im Winter ein paar Monate in Thailand. Über seine ausgewanderten Bekannten, die mittels Kinderzulagen ihre Renten aufbessern, ärgert er sich.

(kaf)"

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27.10.2017: Aber manche Rentner verwenden die Kinderzulagen für die Thai-Kinder
Rentner beziehen Kinderzulagen: «Brauche das Geld für die Ausbildung des Kindes»
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/17596577

"von Thomas Mathis -

Senioren, die in Thailand leben und Kinderrenten erhalten, sagen, dass sie diesen Zustupf brauchen. Sie wollen ihren Kindern eine gute Zukunft ermöglichen.

Schweizer AHV-Bezüger, die im Ausland leben und dort Kinder haben, erhalten eine Kinderrente. Das gilt auch, wenn der Partner Kinder mit in die Ehe bringt. Der Betrag liegt zwischen 470 und 940 Franken. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Kinderrenten, die nach Thailand ausbezahlt werden, stark gestiegen. Das sorgt für Kritik. Die betroffenen Rentner wehren sich.

Kurt Rotman, ein bekannter Schweizer Architekt, wohnt seit 21 Jahren in Thailand. Vor bald 20 Jahren hat der 72-Jährige einen thailändischen Jungen adoptiert, der damals zwei Jahre alt war. «Ich habe aus Liebe geheiratet», sagt er über seine thailändische Frau. Erst als er ins Pensionsalter kam, habe ihn die AHV darauf hingewiesen, dass er Anspruch auf eine Kinderrente hat.

«Ich habe aus Liebe geheiratet»

«Grundsätzlich finde ich es gut, dass es Kinderrenten gibt», so Rotman. Kein Verständnis hat der 72-Jährige aber für Senioren, die eine Thai-Frau bloss der Kinderrente wegen heiraten. «Nur Rentner, die es ehrlich meinen, haben die Rente verdient», sagt er. Seinen heute 19-jährigen Sohn habe er schon früh adoptiert, nicht erst als es um die Kinderrente ging.

Die Rente von monatlich 640 Franken hat Rotman in die Ausbildung seines Sohnes gesteckt. Das findet er sehr wichtig. «Die Schulen in Thailand sind im Gegensatz zur Schweiz aber sehr teuer.»

Rente reicht kaum für Schulbesuch

Auch ein 66-jähriger Senior rechtfertigt den hohen Betrag mit den hohen Bildungskosten. «Wenn das Kind eine internationale Schule besuchen soll, damit ihm später alle Türen offen stehen, reicht die Kinderrente kaum», sagt er. In der Hauptstadt Bangkok seien die Lebenshaltungskosten vergleichbar mit der Schweiz.

Der Rentner, der vor fünf Jahren temporär nach Thailand gezogen ist und dort geheiratet hat, setzt das Geld für die Ausbildung seiner Tochter ein. Der deutschsprachige Kindergarten koste 600 Franken monatlich. Er gibt aber auch zu, dass die Kinderrente bei der Heirat eine Rolle gespielt habe. Sie sei jedoch nicht entscheidend gewesen.

Kinder leben nicht immer bei den Eltern

Die Diskussion in der Schweiz versteht er aber gut. «Es gibt nicht wenige Rentner, deren adoptierte Kinder bei den Grosseltern auf dem Land wohnen und nichts vom Geld sehen», ärgert er sich. Im Unterschied zu Einheimischen seien Ausländer dafür bekannt, auch für uneheliche Kinder zu zahlen.

Fragwürdig findet er es, wenn Senioren zusätzliche Renten erhalten für Thai-Kinder aus früheren Ehen oder für adoptierte Thai-Kinder, insbesondere wenn sie keine westliche Schule besuchten und auf dem Land lebten. «In solchen Fällen erhöht die Rente den Lebensstandard der Familie.»"

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30.10.2017: Der Hass auf Velofahrer steigt in der Schweinz (Schweiz): Seile über Wege gespannt
Seile, Steine, Stangen: Velo-Hasser verüben gefährliche Sabotage-Akte
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/12026866

"Mit über einen Weg gespannten Seilen wurden Velofahrer in Basel in Lebensgefahr gebracht. Es ist nicht der erste Sabotageakt von Velo-Hassern in der Schweiz.

Unbekannte spannten Seile über den Veloweg in der Langen Erle in Basel – und brachten so zwei Velofahrer zu Fall. Beide zogen sich Verletzungen zu. Ein dritter Velofahrer, der sich der Stelle ebenfalls näherte, konnte von einem der Verunfallten rechtzeitig gewarnt werden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat gegen die Täter ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Verkehrs und Gefährdung des Lebens eingeleitet.

Pro Velo verurteilt den Vorfall mit den Velofahrer in der Langen Erle entschieden. «Das war sehr gefährlich – die beiden Betroffenen hätten schwer verletzt werden können», sagt Sprecherin Bettina Maeschli.

Mit dem Hals in Schnur hängen geblieben

Leser-Reporter A. H.* hat im letzten Jahr einen ähnlichen Zwischenfall erlebt: Eines Nachts war er mit dem E-Bike auf dem Schweizerhofquai in Luzern unterwegs, als er plötzlich mit rund 35 km/h mit dem Hals auf eine Schnur traf, die über den Weg gespannt war, erzählt er. «Sie war zwischen zwei Bäumen gespannt. Es hing nichts daran.» Der Vorfall sei spät abends passiert, als H. von der Arbeit als Koch nach Hause fahren wollte, in einem Bereich, der eigentlich kein Veloweg ist.

Gestürzt sei er nicht, erzählt H. «Ich blieb in der Schnur hängen und wurde dadurch gewürgt. Mein Arzt sagte, wäre sie dünner gewesen, hätte das weit schlimmer enden können.» Zwei Passanten hätten ihm geholfen. «Ich habe die Schnur daraufhin abgenommen und bin weiter gefahren.» Der Polizei meldete er den Vorfall nicht.

Ähnliche Fälle in Zürich, Bern und Graubünden

Glücklicherweise handle es sich um Einzelfälle – man habe bei Pro Velo in der letzten Zeit keine Häufung von Sabotageakten gegen Velofahrer beobachten können, sagt Maeschli. «Wenn mal ein solcher Fall auftritt, dann eher in Zusammenhang mit Nutzungskonflikten zwischen Mountainbikern, Wanderern und Hündelern, wie es etwa in Zürich am Uetliberg der Fall ist. Aber auch das sind Einzelfälle», sagt Maeschli.

Im Mai dieses Jahres hatte ein Unbekannter Eisenstangen in einen von Mountainbikern genutzten Weg am Uetliberg gesteckt. Und in diesem Juli wurden in Oberhofen BE wiederholt Hindernisse für Mountainbiker auf Wanderwegen postiert.

Zu Sabotageakten kam es im Herbst des letzten Jahres auch im Bündnerland: Dort wurde der Bike-Trail zwischen Alp Muntatsch und Samedan mit Steinen und Holz für die Mountainbiker unbenutzbar gemacht, wie die «Südostschweiz» berichtete.

Wander- und Biker-Wege entflechten

Maeschli bestätigt, dass Nutzungskonflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern auch in den Schweizer Tourismusregionen auftreten. «Darauf reagieren die Ferienorte, indem sie Wander- und Bikewege zunehmend entflechten.»

*Name der Redaktion bekannt

(lüs/vro)"

Kommentar: Die IG-Velo schürt den Hass auf Velofahrer
Die IG-Velo, die nur für "schnelle Velofahrer" und GEGEN Autos Politik macht, schürt den Hass, statt endlich die Strategie der deutschen Fahrradwege und Übergänge zu übernehmen. Der Hass auf Velofahrer ist nur die logische Folge der Politik der IG-Velo.
Michael Palomino, 30.10.2017

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Selber Schuld, wer in der kriminellen Gift-Schweinz wohnt:

Basler
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Schweinz (Schweiz) 20.11.2017: Bevölkerung wird planmässig mit Glyphosat vergiftet - über 40% der Lebensmittel mit Glyphosat vergiftet
Fast die Hälfte der Lebensmittel enthält Glyphosat
https://bazonline.ch/wissen/natur/fast-die-haelfte-der-lebensmittel-enthaelt-glyphosat/story/26624956

"Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel kommt in rund 40 Prozent der Lebensmittel in der Schweiz vor. Teigwaren, Müesliflocken und Hülsenfrüchte sind besonders belastet.

In der Schweiz enthalten rund 40 Prozent der Lebensmittel messbare Spuren des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat. Allerdings in geringen Mengen, die unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Dies zeigen erste Ergebnisse einer Untersuchung des Bundes.

Den Auftrag zu dieser Untersuchung hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) 2016 aufgrund eines Postulats aus dem Nationalrat erhalten. Die Resultate sollen «in einigen Wochen» in Form eines Berichts publiziert werden, wie das Amt Anfang November verlauten liess.

Allerdings sind auf der Internet-Seite des BLV bereits erste Schlussfolgerungen des Lebensmittelmonitorings aufgeschaltet. Darauf machte am Wochenende der «SonntagsBlick» aufmerksam.

Über 230 Lebensmittelproben wurden im Rahmen des Monitorings auf Rückstände des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hin untersucht, das auch in der Schweiz eingesetzt wird. Unter die Lupe genommen wurde etwa Honig, Wein, Brot, Kartoffeln oder Gemüse.

Pasta und Müsli-Flocken

Die ersten Ergebnisse zeigten, dass ungefähr 40 Prozent der Lebensmittel messbare Spuren von Glyphosat enthalten, schreibt das BLV auf seiner Internetseite. Die höchsten Konzentrationen seien in Teigwaren, Frühstücksflocken und Hülsenfrüchten gefunden worden.

Allerdings lägen die gemessenen Mengen von Glyphosat alle unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte. Das Monitoring sei noch nicht abgeschlossen, aber diese erste Beurteilung bestätige, dass die Glyphosat-Rückstände in den Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit darstellen, heisst es weiter.

Um die Ungefährlichkeit des Verzehrs von Lebensmitteln mit Glyphosat-Spuren zu illustrieren, ziehen die Autoren das Beispiel der Teigwaren heran. Denn diese stellen die am höchsten belastete Lebensmittelkategorie dar.

Eine erwachsene Person müsste pro Tag 71 Kilogramm der am stärksten kontaminierten Probe verzehren, um die maximal akzeptable Tagesdosis von 30 Milligramm aufzunehmen, schreibt das BLV. Schweizer konsumieren im Jahr aber durchschnittlich 10 Kilogramm Teigwaren, also deutlich weniger als an einem einzigen Tag verzehrt werden dürfte.

Laut WHO krebserregend

Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Herbizid. In der Schweiz werden schätzungsweise 300 Tonnen pro Jahr eingesetzt.

Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stufte Glyphosat 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» für Menschen ein. Die EU-Lebensmittelbehörden EFSA und die EU-Chemikalienagentur ECHA hingegen kamen zum Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine solche Einstufung nicht ausreichten.

Derzeit wird die Zulassung von Glyphosat in der EU überprüft. Bisher ist keine Mehrheit für eine Verlängerung der Zulassung um weitere fünf Jahre zu Stande gekommen.

Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Glyphosat in der Schweiz. Ein Glyphosatverbot wäre aus verschiedenen Gründen problematisch, schrieb die Regierung in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion der Grünen Fraktion. Für zahlreiche Anwendungsbereiche gebe es zurzeit als einzige Alternative die mechanische oder thermische Vernichtung. Diese Bekämpfungsmethoden erforderten mehr Energie und Arbeitsaufwand. (nag/sda)"

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Und hier ist wieder mal ein Beispiel, wie die Schweinz einfach ein durchaus KRIMINELLER STAAT IST, der NICHTS lernen will:

Basler
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22.11.2017: MOBBING DURCH LEHRER IN DER MILITÄR-CH - Wenn Militaristen eine Schule führen - Beispiel Reinach (BL): Beleidigung, Mobbing, Auslachen, tendenziöse Tests etc. etc. etc.
Reinach: Elternaufstand gegen «unhaltbare Zustände»
https://bazonline.ch/basel/gemeinden/elternaufstand-gegen-unhaltbare-zustaende/story/25622699

Genau wegen solchen Militär-Arschlöchern bin ich noch so gerne aus der kriminellen Schweinz ausgewandert...

Der Artikel:

"Mobbing und unfaire Tests: Gegen mehrere Lehrer und die Schulleitung der Sek Reinach wird starke Kritik laut.

Eigentlich hätte die Krisensitzung vom Dienstag letzter Woche um 19.30 Uhr in der Sekundarschule Reinach zur Problemlösung beitragen sollen. 24 Eltern einer 4. Klasse nahmen an einem Gespräch mit der Schulleitung teil, um endlich konkrete Antworten zu erhalten: Warum schreien der Klassenlehrer und andere Lehrkräfte die Kinder an und schikanieren sie? Weshalb hagelt es so viele schlechte Noten, vor allem in Mathematik? Wieso sind trotz der zahlreichen Reklamationen bislang keine Verbesserungen eingetreten?

Die angespannte Stimmung im Raum 3.05, so erzählen es Teilnehmer, löste sich zu keinem Moment. Um ein geordnetes Gesprächsklima sicherzustellen, war sogar eine externe Mediatorin aufgeboten worden.

Die Stühle im Klassenzimmer zu einem grossen Kreis angeordnet, sassen sich die Erziehungsberechtigten, sechs Lehrer der Schulklasse, eine Sozialarbeiterin und die beiden Schulleiter, Michael à Wengen und Roland Herz, gegenüber. Die Schülerschaft, die ebenfalls an der Aussprache hatte teilnehmen wollen, war von den Sek-Verantwortlichen nicht zugelassen worden. In der Kreismitte lag eine Zeichnung auf dem Boden, darauf abgebildet war ein farbig gemaltes Schiffchen – gedacht wohl als Botschaft, dass Schüler und Lehrer im selben Boot sitzen.

Nach knapp zwei Stunden endete die Versammlung im Eklat. Ein Vater mochte sich die beständigen Rechtfertigungen nicht mehr anhören. «Wir brauchen gute Pädagogen und keine Fachidioten», rief er aus. Danach verliess er den Raum. Unbefriedigt und erzürnt gingen auch die restlichen Eltern nach Hause.

Rauswurf wegen lauten Niesens - [Beleidungen und Sprüche nonstop gegen die Gesundheit der SchülderInnen]

Mobbing, Ausgrenzung, Psychoterror: Bereits vor Monaten wurde die BaZ auf die «unhaltbaren Zustände» hingewiesen, die an der Sekundarschule Reinach herrschen würden. So pflege beispielsweise ein Mathematik- und Sportlehrer seit Jahren den beleidigenden Standardspruch «Deine Mutter hätte besser die Pille genommen» zu gebrauchen, wenn ein Schüler eine Frage falsch beantworte. Eine andere Lehrperson werfe die jungen Menschen aus dem Unterricht, wenn sie laut niesen müssten. Oder lasse sie nicht auf die Toilette, da der «Jahres-Joker» bereits aufgebraucht sei. Wer gegen dieses Regime protestiere, werde vor der Klasse blossgestellt: «Hast du etwa ein Blasenproblem?» Suche jemand trotzdem die Toilette auf, dürfe er zur Strafe nicht mehr in die Schulstunde zurückkehren.

[Schulleitung Sekundarschule Reinach (BL) versagt total]

Die Hoffnung der Betroffenen, mit E-Mails, Telefonanrufen und direkten Gesprächen die Lage im Unterricht für ihre jugendlichen Söhne und Töchter aufzuwerten, hat sich am vorletzten Dienstag endgültig zerschlagen. «Die Missstände an der Sekundarschule in Reinach unter der Leitung vor allem von Herrn Herz (weil er zuständig ist für dieses Thema) sind nicht mehr erträglich!», heisst es in einer Beschwerde von mehreren Eltern an den Schulrat, die am 14. November eingereicht wurde. Weil alle anderen Versuche nichts gebracht hätten, müsse auch die Öffentlichkeit über die Vorfälle und das Nichtstun der Vorgesetzten informiert werden.

[Manchmal renitente SchülerInnen]

Klar ist: Gerade in der Sekundarstufe ist die Lernvermittlung mit pubertierenden Jugendlichen eine schwierige und manchmal nervenzehrende Aufgabe. Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, müssen Lehrer gelegentlich laut werden und Sanktionen aussprechen, um ihre Autorität durchzusetzen. In Reinach gehen die von vielen Seiten der BaZ gemeldeten Vorkommnisse jedoch weit über das nachvollziehbare Mass hinaus.

[Tobsuchtsanfäle von Lehrpersonen, Beschimpfungen gegen das geistige Niveau, Beschimpfungen gegen Eltern - keine Lösungen aufgezeigt]

Beschrieben werden Lehrer, die ihre Tobsuchtsanfälle an den Sek-Schülern auslassen und ihnen mit Beschimpfungen wie «Ihr solltet die Elite sein, aber so macht mir die Zukunft Angst» das Selbstvertrauen nehmen. Selbst in Elterngesprächen soll es immer wieder zu Ausfälligkeiten kommen. Eine Mutter erzählt der BaZ, wie ihr der Klassenlehrer in Anwesenheit ihres Sohnes ins Gesicht sagte: «Er kann nichts, so wird er nichts und es reicht ihm höchstens, im Coop Regale aufzufüllen.» Bei dem Treffen sei es um das schlechte Zwischenzeugnis gegangen. Statt Lösungen aufzuzeigen, wie ihr Sohn einen genügenden Notendurchschnitt erzielen könne, seien bloss herabsetzende Bemerkungen gefallen.

[Diskriminierung durch Turnlehrer: Wegen einem Basketballwurf eine halbe Note Abzug]

Auch was die Benotung betrifft, werden Missstände beklagt. Da agiert offenbar ein Turnlehrer, der die Kinder anweist, sich während einer halben Stunde joggend mit einem Ball zu bewegen – ohne einen Pieps von sich zu geben oder eine Pause einzulegen. Weil ein Jugendlicher bei diesem «Test» einmal kurz stoppte, um den Ball in den Basketballkorb zu werfen, erhielt er eine halbe Note Abzug.

[Diskriminierung durch Mathematiklehrer: Anderer Lösungsweg wird als "falsch" bewertet]

Ein Mathematik-Lehrer bewertet bei Prüfungen die Lösungen von Schülern als falsch, obwohl sie das richtige Resultat berechnet haben. Begründung: Es sei ein anderer Herleitungsweg gewählt worden. «Er habe es nicht so erklärt und behauptet, dass das Resultat abgeschrieben sei», kritisieren die Eltern in ihrer Beschwerde an den Schulrat. Betroffen seien Schüler, die extra Nachhilfeunterricht genommen hätten, um sich in Mathe zu verbessern.

Flucht in die Privatschulen - [krimineller Lehrer provoziert 5 Austritte, 3 an Privatschulen - Depression und Selbstzerstörung bei Schülern]

Es ist denn auch diese seit mehr als drei Jahrzehnten in Reinach unterrichtende Lehrkraft, nennen wir sie X., welche im Zentrum der Vorwürfe steht. Die Klasse, für welche X. aktuell hauptverantwortlich ist, verzeichnete dieses Jahr fünf Austritte. Drei davon wechselten in eine Privatschule. In einem Elternbrief schob der Lehrer im Juli die Schuld für die vielen Abgänge auf die Schüler ab: «Die Klasse hatte, schon bevor ich sie übernahm, den Ruf, sehr schwatzhaft und unruhig zu sein.» Er hoffe sehr, dass «unsere Interventionen» rasch zu einer «spürbaren Beruhigung» im Unterricht führten.

Diese «billigen, aber typischen Ausreden» verärgern Franziska Glaser. Sie hat gemeinsam mit ihrem Lebenspartner im Sommer die Notbremse gezogen und ihren 15-jährigen Jungen ans Freie Gymnasium umplatziert. «An der Sek Reinach wurde unser Sohn depressiv und selbstzerstörerisch. Er kam nach Hause und sagte: ‹Ich bin nichts und ich kann nichts.› Obwohl er eigentlich gerne zur Schule ging, nahmen ihm die Lehrer mit ihren deplatzierten Äusserungen sämtliche Motivation. Seine Noten wurden immer schlechter.»

Unverschämte Äusserungen - [Pauschalurteile gegen Schüler ohne Verbesserungsmöglichkeiten zu nennen]

Bereits mit ihrem älteren Sohn hatte Glaser vor drei Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Weil Klassenlehrer X. bei einem persönlichen Gespräch beleidigend geworden sei, habe sie es abgebrochen. «X. sagte mir, dass meinem Sohn die blauen Augen und sein Charme nichts nützen würden, weil er mit seinen schlechten Noten nicht einmal eine Antwort erhalte, wenn er sich irgendwo auf eine Lehrstelle bewerbe.» Das habe sie sich nicht bieten lassen. «Eine Unverschämtheit.»

[Die kriminelle Schulleitung der Sekundarschule Reinach (BL) deckt die kriminellen Mobbing-Lehrer]

Nur – und das beklagen alle Personen, mit denen die BaZ gesprochen hat: Die Schulleitung interessiere sich nicht für derlei Ereignisse. «Es wird systematisch unter den Teppich gekehrt», sagt Glaser. «Proteste werden zwar angehört, unternommen wird dann aber nichts

[Kinder müssen vor der kriminellen Sekundarschule Reinach geschützt werden - Privatschule bringt bessere Noten+Leistungen]

Das sieht auch Marianne Peter* so, die ihren Sohn ebenfalls aus der Sek Reinach genommen hat. Seit August besucht er die Privatschule Academia. «Er hat nun wieder viel bessere Noten, sogar bei den Sprachen. Der beste Entscheid, den wir treffen konnten», sagt Peter. Und doch ärgert sie sich gewaltig: «Nicht alle haben genügend Geld, um sich auf diese Weise zu wehren. Und eigentlich darf es ja nicht sein, dass man seine Kinder vor der öffentlichen Schule schützen muss.»

Wegen des Verhaltens von Lehrer X., unter dem ihr Sohn gelitten habe, sei sie auf die Schulleitung zugegangen. «Ich informierte darüber, dass wir uns eine Umplatzierung an die Privatschule überlegen. Eine Reaktion blieb aus. Als ich ihn dann definitiv von der Schule abmeldete, kam ebenfalls keine Rückmeldung.» Es scheine die Herren à Wengen und Herz überhaupt nicht zu kümmern, aus welchen Gründen Schüler von der Sek Reinach abwanderten. «Dabei müssten doch eigentlich die Alarmglocken läuten», findet Peter.

[Fall: Kein Geld für Privatschule vorhanden]

«Wenn ich die finanziellen Mittel dazu hätte, wäre mein Sohn längst weg», sagt auch Petra Meier*. Sie hat der BaZ Schriftenwechsel und Akten übergeben, um Einblick in ihren verzweifelten Kampf gegen die Tatenlosigkeit der Reinacher Schulchefs zu geben. Tatsächlich geht daraus Fragwürdiges hervor.

[Krimineller Lehrer behauptet ADHS bei Schülern und will ihnen Ritalin verschreiben - statt dass der Lehrer sich verbessert]

Mehr als ein Jahr habe Lehrer X. darauf gedrängt, dass ihr 15-jähriger Sohn auf die Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung ADHS abgeklärt werde. «Am Telefon erklärte er mir, ich sollte doch 1000 Franken in die Untersuchung investieren. Er setzte uns unter Druck und hat uns psychisch malträtiert.» Später habe sie erfahren, dass X. bei weiteren männlichen Jugendlichen, die ihm nicht passten, den Verdacht auf ADHS ins Feld führte. Das bestätigen andere Eltern gegenüber der BaZ, die Gleiches erlebt haben.

Nur die Schwächen aufgezählt

Als Meier wegen der Probleme in der Schule den schulpsychologischen Dienst einschaltete und dieser an X. einen Fragebogen zum Ausfüllen verschickte, stellte der Lehrer seinem Schüler ein vernichtendes Zeugnis aus. Er sei laut, extrovertiert, könne sich nicht konzentrieren und lasse keine Gelegenheit für ungefragte Zwischenrufe aus. Das Feld «Stärken des Schülers» liess X. hingegen komplett aus. In der Rubrik «An welche weiteren Lösungen denken Sie?» notierte er: «Medikament (Ritalin, o. ä.).»

Ein Sekundarlehrer, der am liebsten gleich Ritalin verschreiben will: Für Meier eine unfassbare Anmassung. «Es ist nicht an einem Pädagogen, solches zu beurteilen, dafür gibt es Ärzte.» Ohnehin sei es eine Respektlosigkeit, wie X. von seinem eigenen Versagen ablenken wolle, indem er dreist Behauptungen aufstelle.

«Ich kenne mein Kind, es ist sicherlich kein Engel, aber ganz sicher ist es nicht krank und nicht der Teufel, als den ihn X. beschreibt.» Vielmehr hätten die Psychospiele des Lehrers dazu geführt, dass ihr Sohn erniedrigt und massiv verunsichert worden sei. «X. stand beispielsweise vor die Schulklasse und sagte im Hinblick auf das bevorstehende Projektlager, er müsse schauen, ob mein Sohn überhaupt dabei sein werde, weil er provisorisch befördert wurde. Dabei verdrehte er seine Augen auffällig.»

Kein lernförderndes Klima - [Kriminelle Schulleitung Herz+Wengen schützt kriminelle Lehrpersonen konsequent - der Verstoss gegen das Bildungsgesetz]

Meier ist bislang bei der Schulleitung aufgelaufen. Sie wirft Roland Herz vor, die kritisierten Lehrkräfte pauschal in Schutz zu nehmen. «Man deckt sich gegenseitig. Immer sind die Schüler schuld, nie die unterrichtenden Personen.»

Dieser Vorwurf kommt auch in der von Eltern eingereichten Beschwerde an den Reinacher Schulrat zum Ausdruck. «Im Bildungsgesetz steht, dass an den Schulen ein pädagogisch wertvolles, lernförderndes Klima herrschen sollte, das unseren Schülern eine gute Grundausbildung vermitteln müsste und ihre Handlungsfähigkeit sowie auch ihr Verantwortungsbewusstsein fördert», heisst es in dem Schreiben. «Das trifft aber hier an der Sekundarschule in Reinach leider nicht zu!»

Die Beschwerdeführer betonen, dass sie nicht die gesamte Lehrerschaft in Sippenhaft nehmen wollen. Es gebe auch gute Lehrerinnen und Lehrer. Aber so dürfe es einfach nicht weitergehen.

Der neunköpfige Schulrat unter dem Präsidium von Doris Vögeli (BDP), aktuell Gemeinderatskandidatin, will sich heute Mittwoch mit der Angelegenheit auseinandersetzen. Die beiden Schulleiter Michael à Wengen und Roland Herz halten derweil auf Anfrage der BaZ fest, dass die Vorwürfe gegenwärtig geprüft würden. Sie seien «Gegenstand eines laufenden Beschwerdeverfahrens», weshalb sie sich vorerst nicht inhaltlich dazu äussern wollten. «Dies haben wir mit dem Schulrat so vereinbart.»

* Name geändert

(Basler Zeitung)"

Kommentar: Lehrpersonen psychologisch testen
Jede Gemeinde hat das Recht, die Angesatellten auf psychologische Grundkompetenzen zu untersuchen. Einige Lehrpersonen an der Sek Reinach (BL) scheinen diese Grundkompetenten nicht zu haben: Vorbild sein - Vormachen-Nachmachen berücksichtigen. Und die Gemeinde Reinach scheint diese Kenntnisse auch nicht zu haben? Komisch...
Michael Palomino, 23.11.2017

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E-Mail an Sekundarschule Reinach - 3 Prinzipien

Hallo Sek Reinach,
 
da sind Meldungen wegen Problemen?
 
Es gibt 3 einfache Prinzipien:
1. Vorbild sein
und
2. Vormachen - Nachmachen.
 
Der Mischmasch bei den Fächern bringt ausserdem die Kreativität. Also sollte man Mathe z.B. auch im Werken anwenden, oder Gesang im Deutsch und im Franz (La haut sur la montagne etc.).
 
Und da ist noch Prinzip 3:
 
Lehrer dürfen nicht Syndrome gegen Kinder entwickeln. Einfach mal 6 Monate Auszeit nehmen zum neu auftanken - und neue Themen erschliessen - Lehrer sollen das dürfen. Denn Lehrpersonen sollen den feinen Humor nicht verlieren.
 
Gruss
Michael Palomino, Lima, Ex-CH-Bewohner

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25.11.2017: Rassistisches SVP-Arschloch Gerhard Blocher wurde krank und produzierte Schulden (!) - statt sich mit Natron oder Kokosöl zu heilen (!)
Konkurs: Gerhard Blocher hatte Schulden beim Bruder
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/25744819

"Vor einem Jahr ist der Bruder von Alt-Bundesrat Christoph Blocher verstorben. Über Gerhard Blocher wurde nun der Konkurs eröffnet.

Am 17. November erschien im Amtsblatt für den Kanton Schaffhausen ein Schuldenaufruf: Auf den Nachlass von Gerhard Blocher kam es zu einer Konkurseröffnung, wie der «Blick» schreibt. Dieses Verfahren werde angewendet, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, was die beiden Töchter des ehemaligen Seelsorgers laut der Zeitung taten. Der Grund: Gerhard Blocher hatte Schulden.

Gläubiger ist sein Bruder Christoph Blocher. Der bestätigt gegenüber dem «Blick», dass Gerhard Blocher 2015 eine schwere Krankheit erlitt. Der Alt-Bundesrat hat die anfallenden Kosten «in Form eines Darlehens» übernommen. Deshalb habe Gerhard Blocher kein Vermögen, sondern eine Schuld hinterlassen. «Den Verlust trage ich in Dankbarkeit gegenüber meinem Bruder ohne jede Gram», wird Christoph Blocher zitiert.

Die Familie Blocher schaffte es laut neuster «Bilanz» erstmals in die Top 1o der reichsten Schweizer.

(chk)"

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Tagesanzeiger
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Bern 1.12.2017: Sexuelle Belästigung im Bundeshaus - da gibt es gewisse Herren, mit denen frau nicht gerne in den Lift geht
Das Bundeshaus – ein Hort der Grabscher?
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/das-bundeshaus-ein-hort-der-grabscher/story/31196813

"SVP-Frau Céline Amaudruz klagt über sexuelle Belästigung im Bundeshaus. Andere Parlamentarierinnen bestätigen: Verbreitet ist vor allem eine Form.

Der Fall Buttet ist auch ein Fall Bundeshaus: Diesen Eindruck erweckten gestern mehrere anonyme Quellen, nachdem bekannt geworden war, dass gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet ein Strafverfahren läuft. Er soll seine Ex-Geliebte gestalkt und Parlamentarierinnen sexuell belästigt haben. Auch die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz erzählte im Westschweizer Radio RTS von Übergriffen im Bundeshaus: Mit «manchen Leuten» gehe sie gar nicht mehr in den Lift; ein Parlamentarier habe sie unlängst mit einer «deplatzierten Geste» in Bedrängnis gebracht.

Das Bundeshaus – ein Hort der Grabscher und Lüstlinge? Gespräche mit zahlreichen Parlamentarierinnen zeigen: So einfach ist es nicht. So sind zum Beispiel die individuellen Grenzen, was als akzeptabel gilt, unterschiedlich. Oder die Vorfälle je nach Kontext anders zu bewerten. Vereinzelt berichten die Frauen zwar ebenfalls von körperlichen Grenzüberschreitungen, einer Hand auf dem Knie oder einer ungefragten Umarmung etwa, doch weit verbreiteter seien verbale Belästigungen. Die geschilderten Aussagen sind teilweise weit unter der Gürtellinie.

«Anzügliche verbale Entgleisungen habe ich in meinen zehn Jahren im Parlament mehrfach erlebt, körperliche Übergriffe aber nicht», sagt etwa CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. In solche Situationen komme sie unter anderem deshalb nicht, weil sie bewusst diejenigen Abendveranstaltungen während der Session meide, an denen erfahrungsgemäss viel Alkohol getrunken werde.

Wie eine Geschäftsreise

Genau diese Ambiance sei es, die bei manchen männlichen Parlamentariern die Hemmschwelle sinken lasse, sagt GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy. «Während der Session herrscht eine Stimmung wie auf einer intensiven Geschäftsreise, auf der man auch den Abend gemeinsam verbringt.» Bertschy betont, dass sich die grosse Mehrheit der männlichen Kollegen im informelleren Austausch völlig normal und anständig verhalte. «Wie überall gibt es aber auch unter der Bundeshauskuppel ein paar Typen, die enthemmter sind und die die Grenzen nicht kennen.»

In solchen Situationen sei es wichtig, sich sofort zu wehren, sagt SVP-Nationalrätin Nadja Pieren. «Das erwarte ich sogar von einer Parlamentarierin. Schliesslich sind wir alle selbstbewusste Frauen, sonst wären wir nicht gewählt worden.» Auch die Bernerin hört «blöde Sprüche». Sie staune aber, dass nun plötzlich zumeist anonyme Quellen von «Übergriffen» sprächen. «Betroffene Frauen sollten besser sofort Anzeige erstatten als sich später anonym über die Medien zu beklagen.» Immerhin trage die Diskussion aber wohl dazu bei, Männer dafür zu sensibilisieren, dass die Grenze nicht bei jeder Frau gleich liege.

Chauvinismus verbreitet

Auch ihre Fraktionskollegin Natalie Rickli findet es falsch, dass nun alle Männer im Bundeshaus unter Generalverdacht gestellt würden. «Wir sind alle erwachsen: Wenn jemand Grenzen überschreitet, sagt man das dem Betreffenden direkt; wenn es strafrechtlich relevant ist, macht man eine Anzeige.» Sie sei im Parlament noch nie sexuell belästigt worden, sagt die Zürcherin. Solche Stimmen gibt es auch auf linker Seite. Wer sich dahingehend äussert, will aber nicht namentlich genannt werden.

Grössere Einigkeit besteht hingegen bei der am weitesten verbreiteten Form des Sexismus im Bundeshaus. «Patriarchales Denken ist in den Köpfen der Parlamentarier noch immer verankert. Männer sind für sie die Norm und Frauen die Ausnahme», sagt Grünen-Präsidentin Regula Rytz. Auch Bertschy stellt das fest: «Anliegen wie Elternzeit, die Frauenvertretung in Führungsgremien oder Lohngleichheit haben im Parlament kaum Chancen. Auch darin widerspiegelt sich die Geringschätzung der Frauen.» Für SP-Nationalrätin Mattea Meyer zeigen sich «diese ungleichen Machtverhältnisse» in abschätzigen Bemerkungen und Gesten. «Diese Männer weisen uns damit den Platz im Parlament zu. Und der ist nicht auf ihrer Augenhöhe», sagt sie.

Dass das Thema nun in die Öffentlichkeit gelangt, hat gemäss mehreren langjährigen Parlamentarierinnen zwei Gründe: «Seit den Entgleisungen von Donald Trump und weiteren Skandalen wird viel stärker über Sexismus diskutiert», sagt Rytz. «Das ermuntert betroffene Frauen, das Schweigen zu brechen.» Zudem träfen unter der Bundeshauskuppel Welten aufeinander: junge emanzipierte Städterinnen auf ländlich-konservativ geprägte Männer. Das beobachtet auch Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan. Auf erlebte verbale Entgleisungen habe sie umgehend reagiert. «Den Männern wird auf diese Weise die Grenzüberschreitung bewusst und sie haben auch die Chance, sich zu entschuldigen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)"

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Berner
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Bern 14.12.2017: Verwaltungsdelegation verteilt Merkblatt zu Flirt oder Belästigung - Anlaufstelle "Fachstelle Mobbing und Belästigung"
Von der Belästigung zur Belustigung
https://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/die-grenze-zwischen-flirt-und-sexueller-belaestigung/story/23235943

"Die Debatte um Übergriffe im Bundeshaus entgleist: Die Parlamentsspitze erklärt den Damen und Herren National- und Ständeräten, was der Unterschied zwischen Flirt und Belästigung ist. Das ist leider kein Witz.

Also doch. Hinter der ehrwürdigen Fassade des Bundeshauses jagen ­Hor­den triebgesteuerter Neander­taler parteiübergreifend allen Frauen nach, die ihnen über den Weg laufen. Das ist zwar unglaublich, aber die Beschlüsse, welche die Verwaltungsdelegation (VD) der Bundesversammlung – und die muss es ja wissen – am Mittwoch kundgetan hat, lassen leider keine anderen Schlüsse zu.

Das ist eine dicke Überraschung. Wer hätte erwartet, dass ein ­Gremium, das Verwaltungs­delegation heisst, eines Tages etwas Aufregendes beschliesst? Es handelt sich dabei um das ­Leitungsorgan des Parlaments, bestehend aus sechs Personen: den Vorsitzenden beider Räte, Dominique de Buman (CVP) und Karin Keller-Sutter (FDP), sowie deren vier Vizepräsidenten Marina Carobbio Guscetti (SP), Isabelle Moret (FDP), Jean-René Fournier (CVP) und Géraldine Savary (SP).

Dieses Gremium sah sich infolge des Geredes um sexuelle Be­lästigung im helvetischen Machtzentrum zu einer Intervention veranlasst. Nachdem vor zwei Wochen eine echte Bombe – die Stalkingvorwürfe gegen CVP-Nationalrat Yannick Buttet – hochgegangen war, legte die Sechserspitze des Parlaments am Mittwoch den nächsten ­Grüsel­sprengsatz. Der knallt auch ganz ordentlich.

Nun steht nicht mehr nur Buttet, sondern die gesamte männliche Bundeshauspopulation unter Grabscher­verdacht. Jedenfalls hielt es die VD allen Ernstes für notwendig, sämtlichen Rats­mitgliedern ein Papier mit dem verklemmten Titel «Thematik sexuelle Belästigung» auszuteilen. Darauf wird schön übersichtlich definiert, wo die Grenze zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung verläuft. Was nach einem billigen Scherz tönt, ist ­leider bittere ­Realität. Dieses Papier gibt es wirklich.

Es lehrt die National- und Ständeräte unter anderem, dass ein Flirt «eine gegenseitige Entwicklung» sei, die beidseits Freude auslöse. Belästigung hingegen stelle eine «einseitige Annäherung» dar, die «nicht erwünscht, erniedrigend und beleidigend» sei und «Ärger auslöst». Viele Parlamentarier wussten das nicht. Sonst hätte es ihnen die VD ja nicht erklären müssen.

Sie steht aber auch den Opfern zur Seite. Wer sich ­belästigt fühlt, soll sich an die Fraktionschefs wenden. Zudem organisiert die VD neu auch professionelle Hilfe: Betroffene Parlamentarier können sich anonym bei der privaten «Fachstelle Mobbing und Belästigung» melden. Die Kosten – die VD geht von 3600 Franken im Jahr aus – trägt der Bund."

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Kanton Genf 18.12.2017: Pöstler meint, er dürfe die Paketlieferung verweigern
Vernier GE: Pöstler liefert «zu grosses Paket» nicht aus
http://www.20min.ch/schweiz/romandie/story/11203278

"Ein junger Pöstler lieferte ein Paket auf seiner Tour nicht aus, weil es angeblich zu gross war. Die Post entschuldigt sich.

Voller Freude wartete ein Kunde auf seine Onlinebestellung: Einen Apple-TV sowie einen Topf für Basilikumpflanzen. Doch Letzteres kam nicht bei Florent an, der im Erdgeschoss eines kleinen Hauses in Vernier GE lebt. Der Grund: Der zuständige Pöstler erachtete das sperrige Päckli als zu gross und unförmig, um es beim Kunden in den Milchkasten zu legen.

Stattdessen hinterliess er dort eine Einladung, das Paket am Postschalter abzuholen. «Sie teilten mir mit, dass sie mir die Sendung nicht eigenhändig ausliefern könnten», sagt Florent. Obwohl er für eine Heimlieferung bezahlte, begab er sich zur nächsten Poststelle, um das fehlende Paket in Empfang zu nehmen.

Post entschuldigt sich

Olivier Flüeler, Sprecher der Post, räumt auf Anfrage einen Fehler ein: «Der Pöstler handelte in diesem Fall falsch und wir entschuldigen uns.» Die Post habe ihre Mitarbeitenden daran erinnert, dass stets alle Pakete ausgeliefert werden müssen.

«Wenn man eine Unterschrift braucht oder ein Paket für den Milchkasten zu gross ist, ist jeder Pöstler angewiesen, beim Kunden zu läuten», so Flüeler weiter. Im Falle einer Abwesenheit des Empfängers bestehe die Möglichkeit, die Sendung einem Nachbarn abzugeben. Oft könne man bei Onlinebestellungen den Lieferort bei Abwesenheit sogar angeben.

(jef/duf)"

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Kriminelles Zureich (Zürich) 18.12.2017: Kriminelle schweinzer Justiz verweigert einer Mutter, bei der Tochter und beim Schwiegersohn zu wohnen
Verwaltungsgericht: Mutter von Schweizerin darf nicht hier leben
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/24535032

"Eine Schweizerin wollte ihre ausländische Mutter ins Land holen. Doch das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass diese die Bedingungen nicht erfüllt.

Bereits zweimal versuchte eine Schweizerin, ihre 73-jährige ausländische Mutter in die Schweiz zu holen. Doch das Migrationsamt wies beide Anträge ab, wie die NZZ berichtet.

2009 versuchte die Mutter über ihren mittlerweile verstorbenen Ehemann vergeblich, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Als sie sich daraufhin weigerte, auszureisen, wurde sie zwei Jahre später ausgeschafft. Als auch der zweite Versuch im Jahr 2016 über ihre Schweizer Tochter scheiterte, reichten die beiden Frauen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich ein.

Bedingungen nicht erfüllt

Die Tochter führte aus, dass ihre Mutter die Landessprache, das ÖV-System sowie die schweizerischen Gegebenheiten kenne. Zudem könne sie bei ihr wohnen und somit dem Staat nicht zur Last fallen, schreibt die Zeitung weiter.

Für das Verwaltungsgericht waren damit die Bedingungen für eine Niederlassungsbewilligung aber nicht erfüllt. Diese besagen, dass jemand mindestens 55 Jahre alt, besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz sowie die nötigen finanziellen Mittel haben muss, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Sprachkenntnisse und Finanzen fehlen

Eine Schweizer Tochter zu haben, reiche noch nicht aus, um eine besondere persönliche Beziehung zum Land nachweisen zu können, heisst es im Urteil. Die Deutschkenntnisse der Mutter seien zudem lediglich rudimentär und die finanziellen Verhältnisse der Tochter und deren Ehemann eher knapp.

Die Mutter verfüge selbst auch nicht über die nötigen finanziellen Mittel, um sich hier selbst versorgen zu können. Deshalb wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde ab, womit die Frau die Beschwerde nur noch vor Bundesgericht ziehen könnte, wenn sie das Urteil nicht akzeptiert.

(duf)"

Kommentar: Schweinzer Justiz in Zureich weiss nicht , wie bescheiden man leben kann
Die schweinzer Justiz hat keine Ahnung, wie bescheiden Menschen leben können. DAS haben die "hohen, studierten Schweiner" ja verlernt, sonst wären sie nicht "da oben" in Zureich!
Michael Palomino, 18.12.2017

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4.1.2018: Kriminelles schweinzer (schweizer) Fernsehen ist linksextrem verseucht und behauptet, Volksabstimmungen seien "rechtsextrem": AfD, FPÖ, PVV etc.
Ombudsmann: «10 vor 10» darf AfD nicht rechtsextrem nennen
http://m.20min.ch/schweiz/news/story/25983019

<Ein Zuschauer hatte beanstandet, dass SRF die Parteien AfD, FPÖ und PVV als rechtsextrem bezeichnete. Nun gab ihm der Ombudsmann recht.

«Viele wählten lieber das rechtsextreme Original», sagt die Off-Stimme zur österreichischen FPÖ. «Mit nur 13 Prozent blieb der Rechtsextreme weit hinter seinen Erwartungen zurück», hiess es zu Geert Wilders von der holländischen Partei für die Freiheit PVV.

Die Rede ist weiter von der «rechtsextremen AfD in Deutschland» und dem «Aufstieg der Rechtsextremen» in Europa. Insgesamt viermal verwendete «10 vor 10» in einem Beitrag vom 16. Oktober 2017 den Begriff «rechtsextrem».

«Üble politische Indoktrination»

Schon während der Sendung griff «10 vor 10»-Redaktionsleiter Christian Dütschler ein. Von zu Hause aus habe er telefonisch im letzten Moment eine umgehende Entschuldigung veranlasst, teilt er mit. So sagte Moderatorin Andrea Vetsch am Ende der Sendung: «Im ersten Beitrag ist offenbar das Wort Rechtsextreme in Zusammenhang mit der FPÖ mehrmals verwendet worden. Dafür möchten wir uns entschuldigen.» Zudem wurde auf der SRF-Website ein «Korrekt» publiziert.

Trotzdem hat ein Zuschauer wegen des Begriffs beim Ombudsmann die Sendung beanstandet. Die Rechtsparteien als rechtsextrem zu bezeichnen, sei «üble politische Indoktrination und Machtmissbrauch». Nun meldet sich Ombudsmann Roger Blum und gibt dem Zuschauer in einer Stellungnahmeteilweise recht.

«Unterschiede zu Nazis und Faschisten»

Zwar sei die Bezeichnung «rechtsextrem» für die drei Parteien nicht grundsätzlich falsch. «Dennoch gibt es Unterschiede im Vergleich zu den deutschen Nationalsozialisten Hitlers, den italienischen Faschisten Mussolinis, der spanischen Falange Francos, den ungarischen Pfeilkreuzlern Szálasis oder der kroatischen Ustascha von Pavelic. Solange diese Unterschiede (noch) bestehen, ist es richtig, von rechtspopulistischen und nicht von rechtsextremen Parteien zu reden», sagt Blum.

Die Redaktion habe jedoch «vorbildlich» reagiert, indem sie sich noch während der Sendung entschuldigte. Das sei lobenswert. (hal)>

Kommentar: Kriminelles schweinzer Fernsehen meint, Volksabstimmungen seien "rechtsextrem"
Die AfD ist die EINZIGE Partei, die Volksabstimmungen in ihrerm Reglement hat. Also scheint es sehr eigenartige, dass ausgerechnet das schweinzer (schweizer) Fernsehen die AfD als "rechtsextrem" bezeichnet. Scheinbar soll eine Stimmung gegen Volksabstimmungen erzeugt werden, indem Volksabstimmungen als "rechtsextrem" bezeichnet werden sollen, um Volksabstimmungen generell abzuschaffen.
Michael Palomino, 4.1.2018

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Michael
                Palomino, Portrait

Schweiz 12.1.2018: Kriminelle Pädophile werden aus dem Verkehr gezogen: Hubacher und Ospel sind nicht mehr da

von Michael Palomino, Lima

Gemäss Insider-Angaben ist der Sturm von Trump auch in der Schweinz (Schweiz) aktiv, und es ist auch bereits etwas geschehen:

Helmuth Hubacher, der Gründer des "Basler Tierkreis", wurde seit November nicht mehr gesehen.

Die Villa von Marcel Ospel ist gemäss Angaben von Nachbarn verwaist. Ospel hat in der Generaldirektion des Bankvereins, heute UBS AG, die Feste für kriminelle Pädophile organisiert und hat jeweils die Zahlungen für den Kauf von Kindersex an seinen Festen abgewickelt.

Der Sturm ist auch in der Schweinz (Schweiz) am Laufen, um das Land vor den hohen Pädophilen-Kriminellen zu befreien.

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Kriminelle Schweinz (Schweinz) wird zum Nazi-Staat:

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Polizeistaat Schweinz (Schweiz) 20.1.2018: Im Kanton Bern darf gegen JEDE Person ermittelt werden
«Das ist ein Recht, welches wir der Polizei bewusst einräumen»
https://www.derbund.ch/bern/kanton/das-ist-ein-recht-welches-wir-der-polizei-bewusst-einraeumen/story/31730604

Künftig soll die Polizei gegen jedermann ohne dessen Wissen ermitteln dürfen. Das sei der Preis, den man für mehr Sicherheit zahlen müsse, sagte Regierungsrat Käser.

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Kriminelle Schweinz (Schweinz) wird zum Nazi-Staat:

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Polizeistaat Schweinz (Schweiz) 20.1.2018: Neues "Polizeigesetz" für den Kanton Bern: Grundrecht auf Demonstrationen wird abgeschafft
Demonstrieren ist kein Grundrecht
https://www.derbund.ch/bern/kanton/demonstrieren-ist-kein-grundrecht/story/10289277

<Organisatoren von unbewilligten Demos können künftig mit bis zu 30'000 Franken belangt werden. Das sei «gefährlich für die Demokratie», warnen Politiker.

Mehr als sechs Jahre hat es gedauert. Nun liegt sie auf dem Tisch: die Revision des Polizeigesetzes von Regierungsrat Hans-Jürg Käser (FDP). Es ist ein umfassendes Stück geworden. Das neue Gesetz beinhaltet beinahe dreimal so viele Artikel wie das bisherige. Darunter zu finden ist eine Verschärfung, die bei der Beratung im Grossen Rat nächste Woche besonders viel zu reden geben wird. Es geht um die Frage: Wer bezahlt die Polizeieinsätze bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund? Der Kanton? Die Gemeinde? Die Organisatoren? Oder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt diese Fragen in einer Kaskade von sieben Artikeln.

Was einige Politiker besonders stört: Drei der Artikel – Nummer 54 bis 57 – haben vorab politische Kundgebungen im Visier. Demnach sollen bei einer Demonstration die Kosten des Polizeieinsatzes neu auch den Organisatoren auferlegt werden können. Initianten von Kundgebungen müssten so mit zusätzlichen Kosten von bis zu 30'000 Franken rechnen, wenn es beim Anlass zu «Sach- und Personenschäden» kommt und der Anlass nicht bewilligt ist oder vorsätzlich gegen die Auflagen der Bewilligung verstossen wird.

Schwierige Umsetzung

Die neuen Regelungen werden im Grossen Rat für Zündstoff sorgen. «Diese Regelung hemmt die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und ist für unsere Demokratie gefährlich», sagt Adrian Wüthrich, SP-Grossrat. Das Polizeigesetz sei per se ein starker Eingriff in die Grundrechte der freien Bürgerinnen und Bürger. «Hier geht man aber zu weit.» Denn Demonstrieren sei ein Grundrecht. Und mit der Gesetzesverschärfung würden sich weniger Menschen trauen, ihre Meinung frei zu äussern und eine politische Demonstration auf die Beine zu stellen.

«Die Organisatoren können bei einer friedlich geplanten Kundgebung nicht für Leute haften, die dennoch Gewalt ausüben und randalieren. Das kann kein Veranstalter», so Wüthrich. Er hat aber noch einen anderen Vorbehalt gegen die Gesetzespassage. Wüthrich glaubt nicht an die Umsetzbarkeit der Paragrafen. «Der Abschnitt wäre für die Galerie bestimmt, weil er in der Praxis nicht umsetzbar ist.» Für Wüthrich sind etwa viele Bestimmungen zu schwammig formuliert. Für ihn ist der Fall deshalb klar: Er beantragt im Grossen Rat, die entsprechenden Artikel 54 bis 57 ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Im Ermessen der Gemeinden

Aus wissenschaftlicher Sicht fällt das Urteil über die neue Gesetzespassage hingegen positiver aus. «Die Regelung ist absolut korrekt», hält Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, fest. Man müsse klären, wer die Verantwortung für Ausschreitungen und Schäden zu übernehmen und dafür allenfalls geradezustehen habe.

Das Gesetz treffe hier eine «verhältnismässige» Lösung. «Es setzt klare Bedingungen, unter welchen Umständen den Organisatoren die Polizeikosten auferlegt werden können. Nämlich nur, wenn die gewaltsame Demonstration unbewilligt ist oder wenn grobfahrlässig oder vorsätzlich gegen die Bewilligungsauflagen verstossen wird», sagt Müller. Ferner können die Gemeinden durch die Kann-Formulierung selber ermessen, ob sie die Kosten den Organisatoren tatsächlich aufbürden wollen. Damit könne das Gesetz sachgerecht in jedem Einzelfall angewendet werden.

Im Übrigen gebe es keinen unbedingten «grundrechtlichen Anspruch», eine Demonstration durchführen zu können, so Müller weiter. «Man erhält das Demonstrationsrecht erst mit einer staatlichen Bewilligung.» Das ermögliche dem Staat, die zahlreichen Nutzungsinteressen zu koordinieren und Konflikte zu verhindern. Gerade in der Stadt Bern dürfte eine Koordination der zahlreichen Kundgebungen unabdingbar sein.

Eine praktische Schwierigkeit im vorliegenden Gesetzesentwurf sieht allerdings auch Müller. Die neuen Vorschriften seien – wie im Polizeirecht kaum anders möglich – sehr «offen» formuliert, was hohe Anforderungen an die praktische Umsetzung stelle. Er glaubt aber, dass mit der Regelung vor allem präventive Wirkungen beabsichtigt seien. Es soll klargemacht werden, «dass es verboten ist, ohne erforderliche Bewilligung zu demonstrieren und wer es trotzdem tut, damit ein finanzielles Risiko eingeht». Die Kantonspolizei selbst will sich zum neuen Gesetz nicht äussern. (Der Bund)>

Kommentar: Gummischrot-Schweiz
Die Gummischrot-Schweiz macht sich ein Gummischrot-Gesetz, indem man Demos gleich mit 30.000 Stutz belegt. Eigenartige Kultur.
Michael Palomino, 20.1.2018

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Wochenzeitung WOZ,
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19.4.2018: Krimineller Polizeikommandant in Bern lässt Demonstration gegen Syrien-Krieg mit Kessel blockieren - und reihenweise Körperverletzung
Polizeieinsatz in Bern: Schwere Vorwürfe
https://www.woz.ch/1816/polizeieinsatz-in-bern/schwere-vorwuerfe

<Bei einer Demonstration Anfang April kesselt die Berner Kantonspolizei 239 Personen ein und führt sie ab. Die Festgenommenen erheben nun schwere Vorwürfe in Bezug auf den Einsatz. Was war da los?

Vom Baldachin am Berner Hauptbahnhof hängen einige Demonstrantinnen ein Transparent: «Schweizer Waffen, Schweizer Geld morden mit in aller Welt» steht darauf. Am 7. April scheint die Sonne, mehrere Hundert Personen gehen auf die Strasse, um zu demonstrieren. Aus Solidarität mit Afrin, gegen den Militäreinsatz der türkischen Armee, die den kurdischen Kanton in Nordsyrien seit Mitte Januar bombardiert und Mitte März in der Stadt Afrin einmarschiert ist. In den vergangenen Monaten gab es in der Schweiz zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen – Ende Januar gingen in Zürich etwa geschätzte 15 000 Menschen auf die Strasse. Für die Demonstration vor zwei Wochen in Bern war keine Bewilligung eingeholt worden.

«Ich wollte für den Frieden einstehen und mich solidarisieren mit Menschen in Not», sagt die 17-jährige Aktivistin Mona Girard, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. «Die Demonstration in Bern war sehr schön und vielfältig. Es hatte Eltern mit Kinderwagen und auch ältere Leute.» Girard ist eine von 239 DemonstrantInnen, die später an diesem Samstag eingekesselt werden. Eine von vierzig Minderjährigen.

«Kessel aus Kalkül»

Die Demonstration bewegt sich ab vier Uhr nachmittags durch die Berner Innenstadt. Am Rand des Umzugs werden teils Parolen an die Wände gesprüht, ein Brunnen wird rot gefärbt – als Symbol für das Blutvergiessen in Afrin. Dann, eine gute Stunde später, kurz vor dem Bundesplatz, stellen sich PolizistInnen in Kampfmontur in den Weg. Drängen die Demonstration in die Spitalgasse zurück. Der öffentliche Verkehr wird dort für Stunden blockiert sein.

«Wie aus dem Nichts haben sie uns mit Gummischrot beschossen», berichtet die junge Berner Aktivistin Girard. «Ich war etwa zweieinhalb Stunden im Polizeikessel. Trotz der Hitze haben sie uns Wasser verweigert und uns keinerlei Informationen gegeben, wie es weitergeht. Wir durften nicht in den Schatten und auch nicht auf die Toilette.» Als Girard nach Wasser fragte, habe man ihr geantwortet: «Ihr steht auf der falschen Seite für das Recht auf Wasser.» Einem anderen Demonstranten habe man gesagt: «Mit wie viel Bar – aus dem Wasserwerfer – denn?»

Jérémie Reusser studiert Biochemie und ist im Vorstand der Berner Juso. Er ist überzeugt, dass die Polizei aus «Kalkül» mit dem Kessel den öffentlichen Verkehr in der Spitalgasse über Stunden blockierte – so ärgere sich die Bevölkerung über die linken DemonstrantInnen. «Man wollte mit dem Polizeieinsatz junge politisierte Leute einschüchtern», sagt Reusser, Leute, die vielleicht zum ersten Mal an einer Demonstration teilgenommen hätten. «Die Polizei wollte provozieren. Das wäre alles nicht nötig gewesen. Als der Befehl kam, die Demo solle umkehren, gab es einen kleinen Moment Verwirrung, weil das nicht alle gehört hatten. Aber man wollte dem Befehl Folge leisten.» Reusser wirft der Polizei zudem zahlreiche Regelverstösse vor: Unbeteiligte Passanten und Touristinnen seien in den Kessel geraten. Minderjährige Frauen seien von männlichen Polizisten durchsucht worden. «Sie schroteten auf Kopfhöhe in die Demo hinein, um eine Reaktion zu provozieren», so der 21-Jährige. Aber die DemonstrantInnen seien ruhig geblieben. «Trotzdem versucht man nun, den Polizeieinsatz politisch zu nutzen, und stellt uns als gewalttätig und als Chaoten hin.»

Videos, die der WOZ vorliegen, zeigen, wie PolizistInnen ihr Gummigeschossgewehr auf Kopfhöhe halten und abdrücken. Wie ein Greifertrupp von vier Polizisten plötzlich in den Kessel stürmt, eine Person packt und herausschleift. «Hey, hey», sind die Stimmen aus dem Kessel zu hören. «Beruhigt euch mal!» Ein 28-jähriger Demonstrant berichtet, wie ihm ein Polizist im Kessel grundlos mit einem Teleskopschlagstock mehrere Schläge verpasst habe – einen Schlag knapp oberhalb des Handgelenks. Andere PolizistInnen hätten reagiert und den Polizisten nach weiter hinten befohlen. Der Einsatzleiter habe die Sanität gerufen.

«Recht gewaltsam»

Nach etwa zweieinhalb Stunden wird die 17-jährige Girard aus dem Kessel geführt. «Recht gewaltsam» – obschon sie gesagt habe, sie komme freiwillig mit. «Sie haben mir Handschellen angelegt und mich ins Auto verfrachtet. Ich wurde zusammen mit einem Mann in eine Art Hundezwinger gesperrt. Es war sehr eng. Wir wussten nicht, wohin es geht oder was passiert. Die Polizei sagte uns nichts. Sie liessen uns im Auto warten. Wir hatten wenig Luft. Es hatte Leute mit Platzangst da drin.» Girard wird in eine Zelle in der Polizeiwache Neufeld gebracht – zusammen mit dreissig Frauen zwischen 16 und 50 Jahren, sagt sie. «Wir sassen auf dem Boden und warteten etwa vier Stunden.» Dann wird sie aus der Zelle zur polizeilichen Befragung geholt.

«Ich war das erste Mal im Neufeld. Für die jüngere Generation wird dieser Käfig wohl normal», sagt ein 43-jähriger Aktivist. Der Vater zweier Kinder wurde ebenfalls im Polizeikessel festgenommen. Das Vorgehen der Polizei ist für ihn völlig unverständlich. «Ich konnte kein Gewaltpotenzial an der Demonstration feststellen», sagt er. Er sei am Ende des Umzugs mitgelaufen und habe keine Durchsagen der Polizei gehört.

Sonnenbrille und Ballone

Die Polizei sagt wiederum, sie habe die DemonstrantInnen mehrfach gebeten, sich zu entfernen, und habe «aus Sicherheitsgründen» Gummigeschosse abgefeuert, um Abstand zu halten. Bei genauerer Nachfrage verweist der Sprecher von Sicherheitsdirektor Reto Nause an die Kantonspolizei, obschon sich Nause gegenüber der «Berner Zeitung» pointiert geäussert hatte: etwa dazu, dass «der Krieg in Afrin nur ein Vorwand» für die Demonstration und dass «ein politischer Inhalt nicht vorhanden» gewesen sei. Dass nur die «gewaltextremistischen» Sachbeschädigungen im Vordergrund gestanden hätten.

Hans-Jürg Käser ist Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern. Auch er verweist für «Erläuterungen zu einzelnen Einsätzen» an die Mediensprecher der Kantonspolizei Bern. Die Kantonspolizei wiederum schreibt, sie habe angesichts des «sehr umfangreichen und detaillierten Fragenkatalogs» der WOZ keine Zeit für Antworten – und verweist auf bereits getätigte Aussagen und ihre Pressemeldungen. Einer Medienmitteilung ist ein Foto angehängt. Es zeigt die beschlagnahmten Gegenstände hübsch sortiert: Neben ein paar Spraydosen und schwarzen Mützen liegen Ballone, ein Plastikeimer und eine Sonnenbrille.

Warum die Polizei von «Selbstschutz» spricht, erscheint dem Rechtsanwalt Viktor Györffy schleierhaft. Der Präsident des Vereins Grundrechte.ch sagt: «Das sind pauschale Behauptungen. Die bringt die Polizei zwar oft, aber sie erscheinen nicht fundiert.» Schliesslich habe niemand ernsthaft behauptet, dass es sich um eine extrem gefährliche Situation für die Polizei gehandelt habe. Zudem sei zu prüfen, ob das polizeiliche Vorgehen nicht schon im Ansatz illegal gewesen sei, so Györffy: «Der fast dreistündige Kessel und der mehrstündige Polizeigewahrsam kommen einer Freiheitsentziehung gleich.» Artikel 5 der EMRK zähle die zulässigen Gründe für einen Freiheitsentzug abschliessend auf. Solche Gründe könne er in diesem Fall nicht erkennen. Die Polizei hätte nach dem Kessel den DemonstrantInnen die Möglichkeit lassen müssen, sich zu entfernen. Oder aber sie hätte konkrete Gründe angeben müssen, warum sie einzelne Personen länger in Gewahrsam behalte. «Ob die Demonstration bewilligt war oder nicht, spielt dabei keine Rolle», so der Anwalt.

Als Mona Girard entlassen wird, scheint die Sonne nicht mehr. Es ist inzwischen Mitternacht. Ihre Mutter hat schon seit Stunden vor dem Gefängnis gewartet. «Wir wurden die ganze Zeit über psychisch fertiggemacht – teils mit sehr persönlichen Sprüchen», sagt die junge Aktivistin. «Sie sperrten uns ein wie Tiere, ohne dass wir irgendetwas verbrochen hatten.»

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2.5.2018: Kriminelle GC-Schweinzer in Lausanne gegen Zugpersonal der SBB und Transportpolizei - Notbremse gezogen:
Übergriffe auf Mitarbeiter: SBB zeigt Fussball-Fans an und streicht Extra-Zug
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/SBB-zeigt-Fussball-Fans-an-und-streicht-Extra-Zug-19883948

<Auf der Rückreise des GC-Fanzugs aus Lausanne eskalierte die Gewalt. Gegen das Zugpersonal der SBB sowie die Transportpolizei kam es zu massiven Übergriffen.

Wüste Szenen haben sich nach dem Fussballspiel zwischen Lausanne und GC am Samstagabend im Extrazug nach Zürich abgespielt: Die Zugbegleiter wurden von gewalttätigen Fans dermassen bedroht, dass sie selber die Notbremse zogen und den Zug verliessen.

Eigentlich wäre das Schlussresultat in Lausanne für den Zürcher Fusballclub GC positiv ausgefallen. Doch das hinderte ein rundes Dutzend gewaltbereiter Fans anscheinend nicht daran, im Spezialzug jegliche Hemmungen fallen zu lassen.

Auf der Fahrt betätigten die Hooligans dann zuerst über ein Dutzend Mal die Notbremse. Danach bedrohten sie die zwei Zugbegleiter und zwei Bahnpolizisten verbal wie auch physisch, sodass sich diese in den hintersten Wagen zurückziehen mussten. Dabei wurden sie von den gewaltbereiten Fans verfolgt.

SBB ziehen Konsequenzen

Auch zu Sachbeschädigungen sei es gekommen, hiess es. Gemäss dem Bericht der Zeitung «Tages-Anzeiger» versuchten die Hooligans unter anderem, die verriegelte Durchgangstür einzuschlagen, und sie versprühten einen Feuerlöscher.

Wie die SBB, GC und die Swiss Football League in einer Mitteilung schreiben, verurteilen diese die Übergriffe in aller Deutlichkeit. «Die SBB akzeptiert keine Gewalt gegen Mitarbeitende und wird gegen die Vorfälle Strafanzeige einreichen. In Absprache mit den Fanorganisationen wird am kommenden Wochenende kein Extrazug für GC geführt», heisst es weiter. Für die SBB sind jegliche Tätlichkeiten gegen Mitarbeitende absolut inakzeptabel und werden in jedem Fall geahndet.

Grundsätzlich gute Erfahrung

Die SBB mache grundsätzlich gute Erfahrungen mit der Trennung von Fantransporten in Extrazügen und der Fahrt von anderen Kunden in fahrplanmässigen Zügen, so die Bahn. Die SBB stellt grösseren Fangruppen von Clubs Extrazüge zur Verfügung, in welchen Fussballfans gemeinsam zu einem Match fahren können.

So könnten Fussballfans und übrige Reisende getrennt werden, was für alle von Vorteil sei. «Für die Planung und die Durchführung der Fanfahrten steht die SBB in regelmässigem und gutem Kontakt mit den Fussballclubs, den Fanorganisationen und den Verantwortlichen der Swiss Football League (SFL) und dem Schweizer Fussballverband (SFV)», schreibt die SBB.

Für Manuel Huber, CEO der Grasshopper Fussball AG, sind die Vorfälle der vergangenen Wochen «absolut nicht tolerierbar». «Einmal mehr haben einige wenige gewaltbereite Personen den Sport missbraucht und mit ihren verwerflichen Taten die 99 Prozent gewaltlosen und am Sport interessierten Fans in Mitleidenschaft gezogen», so Huber.

(bee/woz)>

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Betrug in der schweizer Bäckerei am 28.3.2023: Das Brot ist zu leicht - bei 11% der Bäckereien:
Über 11 Prozent der Betriebe mit zu leichten Broten
https://www.swissinfo.ch/ger/ueber-11-prozent-der-betriebe-mit-zu-leichten-broten/48397934
(Keystone-SDA)

2022 haben 11,3 Prozent der Betriebe zu leichte Brote verkauft. Zudem nahmen es etliche Bäckereien und Konditoreien sowie angegliederte Tea-Rooms mit den Preisangaben nicht so genau.

Das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nahmen in ihrer letztjährigen Kontrollkampagne Bäckereien, Confiserien, Tea-Rooms und Tankstellen unter die Lupe, wie sie am Dienstag mitteilten.

Die Gewichte der Brote kontrollierten die Eichmeisterinnen und Eichmeister in den Kantonen und in Liechtenstein. Gemäss dem dabei federführenden Metas kamen 9000 Brote bei 439 Bäckereien und Tankstellenshops auf die Waage.

Dabei waren bei 14,4 Prozent der handwerklichen Bäckereien Brote zu leicht, bei 10,4 Prozent der industriellen Betriebe und bei 5,7 Prozent der Tankstellenshops. Die Zahl der inkorrekten Betriebe blieb gleich hoch wie bei der Kontrolle vor zehn Jahren. Den betroffenen Betrieben schauen die Kantonsbehörden nun genauer auf die Finger.

Unwissen bei Preisanschriften

Das Seco liess die Preisanschriften von Bäckereien, Confiserien und angegliederten Tea-Rooms kontrollieren. 22 Kantone überprüften 1214 Geschäfte. Dabei stellten sie in 16 Prozent der Backbetriebe mit Tea-Rooms unvollständige oder fehlerhafte Preisanschriften fest. Bei vier Prozent fehlten die Angaben ganz.

Innerhalb der Geschäfte waren in 36 Prozent der kontrollieren Bäckereien und Confiserien Preisanschriften nicht korrekt und bei einem Prozent fehlten sie. In den Schaufenstern schrieben 22 Prozent der Betriebe die Preise mangelhaft an. Sieben Prozent stellte ihre Produkte ohne Preis aus.

Die Kantone führten die Mängel meist auf Unwissen über die Preisbekanntgabeverordnung zurück. In sechs Fällen gab es Strafanzeigen, in der Regel, weil die Betriebe trotz Mängelfeststellung, Belehrung und Frist die Vorschriften nicht erfüllten.










Bei Kriminellen gibt es keine Werbung.

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