Bei Kriminellen kann man keine Werbung machen

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Kriminelle Schweizer (Teil 3)

Auch dieses Kapitel kann man nicht verhindern - aber in der Schweiz wird generell ein Schweizer nur befördert, im schlimmsten Fall wegbefördert...

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino


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20.12.2011: Schweizer Rotlicht-Leuchte mit falschen Ölgeschäften, Bestellungsbetrügen und Verkauf von geleasten Autos

aus: 20 minuten online: Hochstapler aus Thalwil: Millionenbetrug mit Heizöl; 20.12.2011;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/18920459

<von Attila Szenogrady
- Am Dienstag wurde der Prozess gegen eine schillernde Figur aus dem Zürcher Rotlicht-Milieu eröffnet. Der Angeklagte hat mit schmierigen Ölgeschäften, Bestellungsbetrügen sowie dem Verkauf von geleasten Autos Geldsummen in Millionenhöhe ergaunert.

Der heute 58-jährige Hochstapler aus Thalwil gilt als einer der letzten klassischen Schweizer Vertreter des Zürcher Rotlicht-Milieus. Der Sohn eines langjährigen Appenzeller Polizeikommandanten galt lange Zeit als unauffällig und arbeitete als zuverlässiger Korrektor bei verschiedenen Zeitungen. Bis er Mitte der achtziger Jahre mit der Gründung eines Escort-Services sein Leben grundsätzlich änderte und kriminelle Wege einschlug. So auch als notorischer Berufsbetrüger, der ein luxuriöses Leben führte, aber auch bald mit dem Gefängnis Bekanntschaft machte.

Millionenbetrüger

Am Dienstag musste sich der Millionenschwindler in einem Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Der Beschuldigte wehrte sich gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich. Dieses hatte ihn im Sommer 2010 zu einer hohen Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Anklage lastete dem Ostschweizer zahlreiche Wirtschaftsdelikte zwischen den Jahren 2001 und 2008 an. So hatte er serienweise Heizöl bestellt und gewinnbringend weiterverkauft. Zum Schaden der geprellten Lieferanten, welche auf ihren offenen Rechnungen sitzen blieben.

Hinzu kam der Verkauf von zahlreichen geleasten Fahrzeugen. Wobei er mit der inzwischen verstorbenen Milieu-Figur Felix Drittenbass zusammenarbeitete.

Hoffen auf Strafsenkung

Der Angeklagte erklärte vor Obergericht, dass er inzwischen aus der Haft entlassen worden sei und geruhigt habe. „Man wird halt auch älter“, gab er zu Protokoll. Allerdings habe er vor 14 Tagen eine Verkehrsbusse von der Polizei erhalten. Der Verteidiger verlangte Teilfreisprüche wegen Opfermitverantwortung und eine Strafsenkung auf fünfeinhalb Jahre.

Das Obergericht wird aufgrund der zahlreichen Akten das Urteil im nächsten Jahr eröffnen.>


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23.12.2011: Banker Ueli A. tötete seine Ehefrau mit Schlägen gegen den Kopf - steckte sie in einen Schacht - und meldete sie als vermisst - statt dass er einen Psychologen sucht

aus: 20 minuten online: Tot im Schacht: Banker hat seine Frau Andrea A. getötet; 23.12.2011;

<von A. Hirschberg
- Der 49-jährige Ueli A. hat gestanden. Er hat seine Frau mit Schlägen gegen den Kopf umgebracht. Danach steckte er sie in einen Schacht hinter dem Haus und meldete sie als vermisst.

Der 49-jährige Banker Ueli A. hat gestanden, seine seit Anfang Dezember vermisste Ehefrau getötet zu haben. Für Staatsanwaltschaft und Polizei besteht kein Zweifel mehr, dass es sich bei der Leiche um die 43-jährige Andrea A. handelt. Sie war am Mittwoch in einem Schacht hinter dem Haus der Familie in Untereggen SG gefunden worden. Die Frau ist offenbar von ihrem Mann erschlagen worden. «Die Frau wies Schlageinwirkungen am Kopf auf», schreibt die Kantonspolizei St. Gallen in ihrer Medienmitteilung.

Hintergrund der grausamen Tat sind vermutlich eheliche Probleme: Sowohl der Mann als auch die Frau hatten andere Partner, wohnten aber noch gemeinsam im Einfamilienhaus. Das Ehepaar hatte drei Kinder im Alter von 7, 10 und 12 Jahren.

Ehemann und Angehörige suchten nach der Vermissten

Der Geständige hat offenbar ein ganzes Lügenkonstrukt aufgebaut, um seine Tat zu vertuschen. Gegenüber der Polizei hatte er angegeben, seine Ehefrau am Freitagabend, 2. Dezember, letztmals gesehen zu haben. Am nächsten Morgen habe er ihr Verschwinden festgestellt.

Den ganzen Samstag suchten der Ehemann und weitere Familienangehörige nach der Vermissten. Dabei fanden sie das Auto von Andrea A. unverschlossen im benachbarten Goldach. Heute muss man davon ausgehen, dass Ueli A. dieses in der Tatnacht dort abgestellt hat.

Polizei vermutete bald ein Verbrechen

Am späten Abend wurde der Polizei das Verschwinden gemeldet. Diese suchte in den Tagen darauf in der Umgebung des Wohnortes und des Fundorts des Autos nach der Mutter. Aufgrund der angespannten Familiensituation ging sie schon bald von einem Verbrechen aus. Doch erst als sie sich direkt dem Haus der Familie zuwandte und den überdeckten Schacht fand, bestand Gewissheit: Andrea A. war umgebracht worden.

Unklar ist, ob Banker Ueli A. die Tat im Affekt beging oder die Handlungen schon länger geplant hatte. «Das werden die weiteren Befragungen ergeben», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen.

Auch zum Schacht, in dem die Leiche aufgefunden wurde, möchte sich die Polizei noch nicht äussern. Wann dieser erstellt wurde und welche Funktion er hat, ist nicht bekannt. Dorfbewohner rätselten bereits am Donnerstag, ob Ueli A. den Schacht für seine Frau gegraben hatte.>

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4.1.2012: Bankdirektor der Bank Vontobel fälscht Kredite für 5 Millionen Franken - mit Unterschriftenfälschung - und verspielt das Geld

aus: 20 minuten online: Spielsüchtig: Bankdirektor ergaunerte fünf Millionen; 4.1.2012;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/22160890


<von Attila Szenogrady
- Ein spielsüchtiger Direktor der Bank Vontobel hat mit gefälschten Krediten fünf Millionen Franken ertrogen. Nun wurde der geständige Jurist zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt.

Der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli sprach während der Urteilseröffnung von einem tiefen Fall eines ehemals angesehenen Juristen. Der heute 45-jährige Familienvater arbeitete ab September 2007 als Teamleiter bei der Zürcher Bank Vontobel. Als besonders wichtig galt der als «Politically Exposed Person (PEP)» eingestufte Kunde «K», der eine Stiftung in Liechtenstein vertrat.

Laut Anklage schlug der Schweizer Kadermann bereits Ende 2007 das erste Mal zu. Im Namen seines ahnungslosen Kunden «K» nahm er bei der Bank einen Kredit für zwei Millionen Franken auf. Dabei ahmte er die Unterschrift eines Rechtsvertreters von «K» nach.

Gefälschte Millionenkredite

Der Trick gelang, worauf der Beschuldigte bis Ende Juni 2008 den grössten Teil des gefälschten Millionenkredites verlor. Einerseits gab er das Geld für Forderungen und private Auslagen aus. Andererseits mit verlustreichen privaten Intraday-Geschäften in spekulativen Warrants. Nicht zuletzt besuchte der spielsüchtige Direktor auch zahlreiche Kasinos, wo er sich nur noch weiter verschuldete.

Im Sommer 2008 erhöhte der Beschuldigte den Kredit um weitere drei Millionen Franken, die er bis Ende 2008 ebenfalls mit hochspekulativen Geschäften und Geldspielen verlochte. Der Angeklagte erkannte, dass es nur noch eine Frage der Zeit war, bis er auffliegen würde und erstattete Selbstanzeige. Ende 2008 wurde er von der betrogenen Bank freigestellt.

Am Mittwoch stand er im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens vor dem Bezirksgericht Zürich, wo er ein umfassendes Geständnis ablegte.

Heute Lehrer und Rechtsberater

Der Ex-Direktor führte aus, dass er sich heute als selbstständiger Lehrer und Rechtsberater durchschlage. Dabei verdiene er monatlich rund 5000 Franken. Die Schuldpunkte wegen Betrugs und Urkundenfälschung waren nicht umstritten. Ebenso wenig der Antrag auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Sechs Monate davon soll der frühere Kadermann absitzen. Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Verteidigung verzichteten auf ein Plädoyer.

Mit einem blauen Auge davongekommen

Das Gericht segnete den Urteilsvorschlag ab, wobei Präsident Aeppli festhielt, dass der Beschuldigte angesichts des hohen Deliktsbetrags mit einem blauen Auge davongekommen sei. Allerdings hätten das Geständnis und die Spielsucht für den Angeschuldigten gesprochen, erklärte Aeppli. Er fügte hinzu, dass der Ex-Kadermann die Sanktion in Halbgefangenschaft verbüssen könne.

In einem weiteren Punkt des Urteils wurde der frühere Direktor verpflichtet, der Bank Vontobel den gesamten Schaden von über fünf Millionen Franken zurückzuzahlen. Zudem eine Prozessentschädigung von rund 20 000 Franken. Nicht zuletzt soll er die Verfahrenskosten von 20 765 Franken tragen.>


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10.1.2012: <Bschiss mit System? Media Markt preist Occasionen als neu an>

aus: 20 minuten online; 10.1.2012;
http://www.20min.ch/finance/news/story/22452047

<Mit dem Slogan «Wir wissen was ihr wollt!» wirbt Media Markt um Kunden. Was diese sicher nicht wollen, ist für blöd verkauft zu werden. Ihnen soll gebrauchte Ware als neu angedreht werden.

Im «Kassensturz» erhebt eine ehemalige Mitarbeiterin des Media Markts schwere Vorwürfe. Benutzte, von Kunden zurückgegebene Geräte würden im Laden wieder als neu verkauft. Die SF-Sendung berichtet beispielsweise über einen Kunden, in dessen brandneuem Autoradio sich eine selbstgebrannte CD befand.

Offenbar hatte ein Kunde das Gerät gekauft, es ausprobiert und dann zurückgebracht. Im Media Markt wurde die Schachtel ein zweites Mal verschweisst und wieder ins Regal gelegt – als wäre nichts gewesen. Der Kunde reklamierte und bekam von Media Markt einen Gutschein im Wert von 50 Franken. Dutzende Zuschauer der Fernsehsendung reklamierten in deren Onlineforum umgehend, ihnen sei dasselbe passiert.

Auf Befehl der Vorgesetzten

Media Markt ist an sich kundenfreundlich. Wem ein gekaufter Artikel nicht gefällt, der kann ihn ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeben. Aber wohin mit diesen Geräten? Im «Kassensturz» deckt eine ehemalige Kundendienst-Mitarbeiterin der Filiale in Oftringen auf: Sie gelangen wieder in den Verkauf.

Sie hätten die Geräte entgegen genommen und in einen Hinterraum gebracht, erzählt die Ex-Angestellte. «Dort versuchten wir, die Geräte wieder möglichst original zu verpacken, was eigentlich fast unmöglich ist. Dann stellten wir das Paket aufs Regal und am gleichen Tag, oder einen Tag später, kam es wieder zu den neuen Geräten in den Verkauf.»

Ein Geheimnis ist das intern nicht. In diese Praxis würden Mitarbeiter vom ersten Tag an eingeweiht, berichtet die Frau weiter. Ob Fernseher, Computer oder Handys: Alle Geräte seien später im Laden wieder als «neu» angepriesen worden. Bevor sie gekündigt habe, habe sie sich mehrfach bei Vorgesetzten über dieses Vorgehen beschwert.

Media Markt widerspricht

Der Chef von Media Markt Schweiz, Michael Rupp, bestätigt in der Fernsehsendung, dass es ein «klares Prozedere» gibt im Umgang mit Waren, die gebraucht zurückkommen. Die Geräte würden von Fachleuten geprüft: auf Vollständigkeit, auf Beschädigungen und auch darauf, ob auf Speichermedien Daten zu löschen sind.

«Wenn alles zu unserer Zufriedenheit gelöst ist», so Rupp, «wird der Karton mit einem Aufkleber versehen, der klar macht, dass es sich um ein Vorführgerät handelt.» So gehe der Artikel zurück in den Laden. Der Vorwurf der Ex-Mitarbeiterin, das das Gerät ein zweites Mal als «neu» angepriesen werde, stimme aber nicht: «Es wird mit einem Preisabschlag verkauft.»

Bleibt die Frage, ob es sich um Einzelfälle handelt oder ob wirklich System dahinter steckt. Er könne nie ausschliessen, dass Fehler gemacht werden, sagt Media-Markt-Chef Michael Rupp dazu. Die Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterin würden sehr ernst genommen. Doch er verspricht: «Es steht mit Sicherheit keine Methode dahinter.»

(rme)>


Kommentar

War lustig festzustellen, als ich meinen Laptop kaufte, dass da schon Musikdateien drauf waren - gekauft bei Plaza Vea in Peru vor 1 1/2 Jahren. Aber zurückgeben wollte ich den Lap nicht und der Preis war akzeptabel.

Micahel Palomino, 11.1.2012


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Tagesanzeiger online, Logo

24.1.2012: Sexuelle Belästigung durch einen Arbeitsvermittler im RAV-Büro

aus: Tagesanzeiger online: Wen der RAV-Berater zum Sex auffordert; 24.1.2012;
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Wenn-der-RAVBerater-zum-Sex-auffordert/story/20123233

<Von Jvo Cukas.

Ein Arbeitsvermittler nutzte das Abhängigkeitsverhältnis seiner Klientinnen aus, um sie mit seiner Peniscorsage, Sex mit Tieren und anderen Vorlieben zu belästigen. Heute steht er vor Gericht.

Während rund anderthalb Jahren soll der heute 6o-jährige RAV-Berater in der Stadt Zürich drei Frauen zum Teil mehrfach belästigt haben. Dies nicht in seiner Freizeit, sondern während Beratungssitzungen in seinem Büro bei der Arbeitsvermittlung. Heute steht er deswegen vor Gericht.

Der erste Fall betrifft eine damals 28-jährige Frau, welche er bereits während einem ersten Beratungsgespräch im Oktober 2009 auf sexuelle Themen ansprach. Dabei interessierte ihn insbesondere, ob sie seine Vorliebe für sadomasochistische Praktiken teile und auch bereit wäre, dabei mitzumachen. Zudem zeigte er ihr Bilder von Frauen in eindeutigen Posen und Männern, die Peniscorsagen trugen, also deren Glied in Leder gehüllt war.

Angst vor finanziellen Nachteilen

Doch damit nicht genug: Der Schweizer drängte die junge Frau auch dazu, seine eigene Peniscorsage zu betrachten und seine Hoden anzufassen, was sie auch tat. Er erzählte ihr zudem detailliert von sexuellen Praktiken von Frauen mit Tieren mit der Bemerkung, dass er dies «geil» finde. Auch forderte der Mann sie mehrfach auf, sich aufreizend für ihn anzuziehen oder fragte sie, wie viel es kosten würde, wenn sie ihm für sexuelle Dienste zur Verfügung stände. Weiteren Aufforderungen ihn anzufassen, welche in späteren Sitzungen geäussert wurden, kam die Frau nicht mehr nach.

Die junge Frau fühlte sich durch den RAV-Berater zwar stets grob sexuell belästigt, hatte aber Angst vor ihm als Amtsperson und davor, dass ihr finanzielle Nachteile beim Arbeitslosengeld drohten, wenn sie sich weigerte, auf seine Forderungen einzugehen.

Gleich ging es zwei weiteren Frauen: Eine damals 50-Jährige brachte er 2010 dazu, dass er ihren entblössten Busen küssen durfte. Eine damals 27-Jährige sprach er im gleichen Jahr wiederholt auf das Thema Lederbekleidung an und machte ihr gegenüber anzügliche Bemerkungen.

Zwei Jahre Berufsverbot

Bei einer Hausdurchsuchung an seinem Arbeitsort stellte die Polizei zudem pornographisches Material sicher, welches er von einschlägigen Internetseiten heruntergeladen hatte und ausdruckte. Die Bilder, welche meist sexuelle Interaktionen von Frauen mit Hunden oder Pferden zeigten, nahm er in einem Aktenkoffer mit in sein Büro.

Der RAV-Berater steht heute Nachmittag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn des mehrfachen Amtsmissbrauchs, der mehrfachen Ausnützung einer Notlage, mehrfacher Pornographie sowie möglicher sexueller Belästigung an. Sie fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 1000 Franken.

Des Weiteren soll der Mann während seiner Probezeit «nicht als Berufsberater oder als anderweitiger Berater mit weiblicher Klientel tätig sein», wie es in der Anklageschrift heisst. Zudem befindet das Gericht auch über Zivilansprüche der betroffenen Frauen. Derzeit tritt allerdings nur eine als Privatklägerin auf.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)>

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20 minuten
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31.1.2012: <Steuerstreit mit den USA: Schweiz liefert codierte Bankdaten>

aus: 20 minuten online; 31.1.2012;
http://www.20min.ch/finance/news/story/22078457

<Erneute Datenlieferung an die USA: Wie das Finanzdepartement bestätigt, handelt es sich um codierte Daten. Der Schlüssel zur Decodierung sollen die USA erhalten, wenn eine Lösung im Steuerstreit vereinbart ist.

Die Schweiz liefert erneut Bankdaten an die USA. Es handelt sich um codierte Daten: Den Schlüssel zur Decodierung sollen die USA im Rahmen von Amts- und Rechtshilfeverfahren erhalten - oder wenn eine Lösung im Steuerstreit vereinbart ist.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigte am Dienstag entsprechende Informationen von Schweizer Radio DRS und der Zeitung «Blick». Bei den Daten handelt es sich laut EFD nicht um Kundendaten, sondern um «Daten zum US-Geschäft der Banken». Kundendaten würden nicht geliefert, sagte EFD-Sprecher Roland Meier auf Anfrage.

Zudem seien die Namen der Bankmitarbeiter codiert. Der Bundesrat habe letzte Woche beschlossen, dass grundsätzlich auch weiterhin nur codierte Daten geliefert würden. Dies habe er am Montag der Wirtschaftskommission des Nationalrates mitgeteilt.

Nennung von Namen geplant

Den Codierungsschlüssel sollen die USA erhalten, sobald im Steuerstreit eine Globallösung vereinbart ist. Allerdings können einzelne Namen schon vorher genannt werden. Dies aber nur im Rahmen eines ordentlichen Aufsichtsamtshilfe- oder Rechtshilfeverfahrens. Die US-Behörden müssen also darlegen dass sich bestimmte Personen strafbar gemacht haben - und zwar sowohl nach US- als auch nach Schweizer Recht.

Wie viele Daten übermittelt werden, ist offen: «Die Menge der bisher konkret zur codierten Übermittlung vorgesehenen Daten beträgt nicht Millionen», hält das EFD fest. Bei einer der Banken stehe eine Lieferung von rund 20'000 Seiten codierter Daten an. Den Namen dieser Bank nennt das EFD nicht. Die Datenlieferung sei wichtig im Rahmen der Verhandlungen mit den USA, hält es fest.

Elf Banken am Pranger

Offen bleibt auch, ob alle elf Banken betroffen sind, welche die US-Steuerbehörden im Visier haben. Den Medienberichten zufolge geht es vor allem um E-Mail-Wechsel zwischen Bankern und ihren US-Kunden.

Unter den Banken, die in den USA am Pranger stehen, ist die Bank Wegelin, deren Eigentümer jüngst bekannt gaben, dass sie ihre Bank mit Ausnahme des US-Geschäfts an die Raiffeisengruppe verkaufen. Die Privatbank reagierte damit auf eine drohende Klage in den USA. Am Pranger stehen auch die CS, die Bank Julius Bär und die Basler Kantonalbank.

(sda)>

Kommentar

Banken-Codes für Geldwäsche

Bei den Banken-Codes handelt es sich vor allem um Codes, die bis heute die Geldwäsche für das organisierte Verbrechen verschleiern, indem Schwarzgeld willkürlich über private, schweizer Konten geleitet wird. Gewisse Logen-und Mafia-Mitglieder hängen da mit drin. Und weil die schweizer Regierung die Courage nicht hat, selber vorzugehen, gibt sie die Verantwortung an die USA ab. Irgendwie ist das feige, aber vielleicht auch richtig.

Michael Palomino, 31.1.2012

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n-tv
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13.2.2012: Schmidheiny kassiert 16 Jahre Haft für kalkulierte Asbest-Vergiftung von italienischen Arbeitern

aus: Prozesse: Hohe Haftstrafen in Turiner Asbest-Prozess; 13.2.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Hohe-Haftstrafen-in-Turiner-Asbest-Prozess-article5484936.html

<Turin (dpa) - In einem Mammutprozess um den Tod hunderter italienischer Arbeiter an Asbest-Vergiftungen sind in Turin hohe Haftstrafen verhängt worden. Das Gericht verurteilte den Schweizer Milliardär und Unternehmer Stephan Schmidheiny und seinen belgischen Geschäftspartner Baron Louis de Cartier in erster Instanz zu jeweils 16 Jahren Gefängnis. In dem Ende 2009 begonnenen Prozess hatte die Staatsanwaltschaft die beiden Angeklagten als Einzelpersonen für das italienische Eternit-Unternehmen und damit für etwa 3000 Asbest-Opfer verantwortlich gemacht.

Quelle: n-tv.de / dpa>

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4.3.2012: Schweizer Geheimdienste sind kriminelle PC-Sex-Spanner-Spitzel im Internet

aus: Meine digitale Identität: Den Datenspionen auf der Spur; 4.3.2012;
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/Den-Datenspionen-auf-der-Spur-18733301

<von F. Voegeli
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Sie lesen Shakespeare? Blödsinn! Amazon & Co wissen genau, dass Sie Songtexte von DJ Bobo runterladen, Danielle Steel verschlingen und sich bei Youporn tummeln. Denn: Sie werden verfolgt.

Wer sich im Internet bewegt, nimmt unweigerlich eine zweite Identität an. Hier ist nicht die Rede davon, dass man wünschenswerte Charaktereigenschaften vortäuscht, im Chat ein Alter Ego erfindet oder sich im Blog mit fremden Lorbeeren schmückt. Im Gegenteil. Die digitale Identität wird geformt von den eigenen Vorlieben, Wünsche und Interessen, die möglicherweise näher an der Wahrheit sind, als man in der Öffentlichkeit zugeben würde. Oder wem erzählen Sie, dass Sie zusammengeschnittene Kussszenenen aus Rosamunde-Pilcher-Filmen auf Youtube anschauen oder den Songtext von DJ Bobos Chihuahua runterladen?

Das Gute daran: Diese Identität wird nicht einer Person zugeordnet, sondern einem Rechner, einer Zahl, irgendeinem Code, der nicht direkt mit der physischen Person in Verbindung gebracht wird. Ausserdem sind die Informationen nicht zentral, sondern auf verschiedenen Servern in der ganzen Welt gespeichert. Das Schlechte daran: Wer garantiert, dass das so bleibt? Die Mauer zwischen dem Datensatz und der realen Person ist dünn. Bricht sie, könnte das unbewusst angelegte Profil schnell einen Namen erhalten. Sie lesen vor allem Shakespeare? Von wegen! Amazon weiss genau, dass hinter Ihrem Computer jemand sitzt, der einen Danielle-Steel-Schmöker nach dem anderen verschlingt und regelmässig Selbsthilfebücher bewertet.

Die eigenen Spuren aufspüren

Während die analoge Identität von Daten wie dem Namen, dem Pass, der AHV-Nummer oder der Adresse erfasst wird, besteht die digitale Identität aus einer Fülle von Details, die mit Cookies gesammelt werden. Wo man sich über das Weltgeschehen informiert, wie oft man sein E-Mail-Konto checkt, für welche Schuhmodelle man sich interessiert, ob man diese auch tatsächlich kauft, wie viele Nächte man auf Pornoseiten verbringt - die digitale Spur zieht sich durch das gesamte Internet.

Die Praktiken von Facebook lösen sogar bei Unvorsichtigen Nutzern Alarmsignale aus. Man ist sich bewusst, dass das Internet nie vergisst und wird immer vorsichtiger mit der Preisgabe von persönlichen Informationen oder im Umgang mit Fotos. Und auch bei Google ist man auf der Hut: Die neuen «Spielregeln» des US-Konzerns kommen dem Wunsch nach Anonymität nicht gerade entgegen. Doch die riesengrossen Brüder sind bei Weitem nicht die einzigen Datensammler.

Was tun? Mit Collusion, einem Add-on für Firefox, kriegt man zumindest einmal einen Überblick darüber, was das bedeutet. Damit «soll der Nutzer ganz schnell und einfach visualisieren können, welche Firmen ihnen auf den Fersen sind und ihr Verhalten studieren», schreibt «Chip Online».

Das probieren wir aus. Mit Collusion im Browser-Gepäck surfen wir los, und beginnen gerade bei uns selbst. Siehe da, schon werden wir zum ersten Mal verfolgt. Wie die Grafik zeigt, gehen von 20 Minuten Online elf Pfeile weg. Je einer zu Facebook und Twitter; auf diesen Plattformen kann man gelesene Artikel teilen. Auch Google erhält einen Datenfluss, zudem die drei Online-Werbungs-Netzwerke zanox.com, doubleclick.net (gehört zu Google) und adtech.de. Als weitere Seiten werden nicht bestätigte Firmen angegeben, die möglicherweise ebenfalls Daten sammeln. Beim «Blick», der «NZZ» oder dem «Tages-Anzeiger» sieht es kaum anders aus, ebenso auf ebookers, Zalando und Youtube. Nach einem Ausflug auf Youporn wird auch diese Seit erfasst, wenn auch mit nicht bestätigten Trackern. Kaum ein Klick vergeht, bei dem keine neue Website in der Collusion-Grafik erscheint.

Der Schuh, der einen verfolgt

Während Sie durch die Weiten des Webs surfen, hinterlassen Sie so kleine Informationshappen, die alle aufgesammelt werden. Daraus lässt sich lesen, wie Sie sich verhalten, welcher Typ Sie sind, welcher Klasse Sie angehören, wo sie leben und wem sie ähnlich sind. Alter, Downloads, Suchanfragen, E-Mail, Politische Partei, Kinderzahl, Sternzeichen, Ausgaben, Flugreisen ... alles wird von Werbefirmen festgehalten und an Interessierte weiterverkauft. Je genauer das Bild, desto personalisierter die Werbung, desto grösser die Chance, dass Sie das angebotene Produkt kaufen.

Wer sich über das Marathonlaufen informiert und dann plötzlich auf einem Kochblog Werbung für Joggingschuhe entdeckt, und zwar genau im richtigen Preissegment, dem kommt das möglicherweise Spanisch vor. Man fühlt sich irgendwie beobachtet, schätzt sich aber immer noch in der Anonymität des Internets. Dieser Service, wie er von den Werbefirmen angeboten wird, nennt sich retargeting und funktioniert so:

Jemand kommt in einen virtuellen Laden, kauft aber nichts. Während dem Besuch kriegt er ein Cookie, eine digitale Wanze, verpasst. Danach werden auf anderen Seiten Werbungen des Ladens platziert, im Wissen, dass der Kunde zumindest ein bisschen am Produkt interessiert ist. Auch kann analysiert werden, wer schlussendlich zurück in den Laden kommt und doch noch etwas kauft. Mit der Zeit werden dann nur noch diese Kunden angegangen, bei denen die Chancen gut stehen, dass sie irgendwann mal etwas kaufen werden. Das funktioniert natürlich besonders gut, wenn dem Nutzer nicht mal bewusst wird, dass sein Interesse ursprünglich für den Einsatz der Werbung verantwortlich ist. Es ist kein Zufall, wenn ein Sportschuh aus einem bestimmten Laden plötzlich überall aufploppt. Sie wurden verfolgt.

Den Snob im Ghetto aufspüren

Werber können wählen, auf welchen Plattformen die Werbung laufen soll. Im Unterschied zu herkömmlicher Werbung kauft man sich nicht den Werbeplatz in einer bestimmen Publikation, sondern man kauft das Publikum selbst, wie es es «The Atlantic» ausdrückt. Wer den «NZZ»-Leser will, braucht nicht auf dem Portal der «NZZ» zu insererien, denn die Tracker-Firmen spüren den erwünschten Leser auch dann auf, wenn er sich über verschiedene Fusscremes informiert. Und das kostet weniger.

Es gibt Tools, mit denen man die Möglichkeit hat, die personalisierte Werbung abzustellen (z.B. Do Not Track; NAI Opt-Out). Das Datensammeln jedoch geht trotzdem weiter, und Werbung wird einem ebenfalls vorgesetzt, möglicherweise einfach für ein Produkt, das nicht den Interessen der digitalen Identität entspricht. Das Add-on Do Not Track Plus geht noch weiter. Es blockiert die Online-Spione. Nach dem Surfen mit dem installierten Add-on wird nach nur vier besuchten Websites erneut klar, wie weit die Überwachung des digitalen Ichs geht: 13 Mal wurde geblockt, davon zwei Social Buttons, eine Werbefirma und zehn Tracking-Firmen.

Gemäss Privacyscore ist Google der aktivste Tracker, und auf der Facebook-App Pet Ville tummeln sich am meisten Tracker aufs Mal. Auf den 1598 überwachten Seiten wurden 605 Tracker entdeckt und 8389604 Tracking-Vorgänge registriert.

Kampf zwischen Datenschützern und Online Werbefirmen

«Es gibt in der Schweiz keine Regelung, die das anonymisierte Sammeln von Daten verbietet», so Bruno Bäriswyler, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. Ausserdem gebe es keine Kontrolle darüber, ob sich die Webseiten daran halten, keine Daten zu sammeln, auch wenn ein entsprechendes Add-on installiert wurde. Natürlich ist es auch dem riesigen Werbenetzwerk zu verdanken, dass das Internet grösstenteils frei und gratis bleibt. Doch was wir gemeinhin als Privatsphäre verstehen, entspricht nicht den Möglichkeiten, die allen Websites zur Verfügung stehen.

Die vermeintliche Anonymität besteht nur, weil der Name hinter dem Surfer nicht bekannt ist. Doch ein Einkauf oder Formulareintrag, und schon ist man erfasst, kann die Verbindung gemacht werden. Im Rahmen der grossen Google-Welt ist das seit dem 1. März schon der Fall. Irgendwann wird es wohl möglich sein, alle existierenden Datensätze über uns zu einem grossen Ganzen zu verbinden. Und wenn die Werbebranche dazu berechtig ist, wird sie wohl auch unseren Namen aus der realen Welt auf das Dossier schreiben.

Wunsch analysiert, Wunsch erfüllt

Wissen die Werber, was auf unseren Bildschirmen abgeht, ist die Werbung weniger wahllos und deshalb lukrativer. Wir können uns darüber aufregen, zusammen mit den Datenschützern dagegen ankämpfen, oder resignieren und uns darüber freuen, dass uns das Netzt so gut kennt. Indem es uns genau das anbietet, was wir - wenn wir ehrlich sind - eigentlich wollen.



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8.3.2012: "Kundenberaterin" der UBS zweigt 1 Mio. Franken ab

aus: 20 minuten online: Für ein Leben in Luxus: Eine Million Franken veruntreut; 8.3.2012;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/13619635

<von Attila Szenogrady
- Eine Schweizerin aus Flaach hat als Kundenberaterin einer UBS-Filiale rund eine Million Franken abgezweigt und für einen luxuriösen Lebensstil ausgegeben. Gestern kassierte die geständige Dame eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie 2000 Franken Busse.

«Ich wollte einfach dazu gehören und mit meinen reichen Freunden mithalten», erklärte die heute 39-jährige Angeschuldigte aus Flaach am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Meilen. Das bedeutete, dass sich die Dame nicht nur teure Restaurants und kostspielige Reisen, sondern auch diverse erlesene Luxusgüter und exquisite Kleider leistete. Allerdings war der Frau klar, dass ihr Lohn nicht mit ihre hohen finanziellen Ansprüchen Schritt halten konnte.

In 30 Monaten eine Million Franken veruntreut

Die Angeschuldigte trat im Februar 2005 ihre neue Stelle bei der UBS an. Sie verschwieg damals, dass gegen sie wegen eines Vergehens bei der Bank Julius Bär bereits ein Strafverfahren lief. Ebenfalls als sie im April 2006 per Strafbefehl verurteilt wurde.

Erstaunlich ist, dass die Täterin bereits im Juni 2005 ein erstes UBS-Konto eines in Brasilien wohnhaften Kunden plünderte. Wobei sie mit gefälschten Unterschriften operierte und regelmässig weiterfuhr. Ebenso aussergewöhnlich war, dass der Geschädigte lange Zeit nichts bemerkte. Als die Beschuldigte im Frühjahr 2008 endlich aufflog, hatte er bereits rund 395 000 Franken verloren.

Die Bankfachfrau verbrachte einige Wochen in Untersuchungshaft, wo sie weitere illegale Transaktionen zugab. So hatte sie weitere zehn ahnungslose Kunden erleichtert. Der gesamte Deliktsbetrag betrug rund eine Million Franken.

Auch gefälschte Arbeitszeugnisse eingereicht

Vor Gericht zeigte sich die Beschuldigte umfassend geständig und führte aus, dass sie sich heute als Event-Managerin durchschlage und eine Psychotherapie besuche. „Ich will wissen, weshalb ich das getan habe“, erklärte sie und sprach von einer festgestellten Persönlichkeitsstörung.

Sie musste sich aber nicht nur für die Veruntreuungen verantworten. So klagte die Staatsanwaltschaft auch auf mehrfache Fälschung von Ausweisen. So hatte die Schweizerin nur dank getürkten Arbeitszeugnissen wiederholt neue Stellen erlangt.

Der zuständige Staatsanwalt verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Verbunden mit einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken. Die Verteidigung plädierte auf 18 Monate bedingt.

22 Monate bedingt und Psychotherapie

Das Gericht kam weitgehend zu Schuldsprüchen und setzte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie 2000 Franken Busse fest. Zudem wurde der Beschuldigten die Weisung erteilt, die Psychotherapie fortzusetzen. Das Gericht ging von einem erheblichen Verschulden aus, kritisierte aber auch die UBS, da die internen Kontrollen ausgefallen seien.>

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22.3.2012: "Betrug und Gläubigerschädigung": <Rolf Erb zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt>

aus: Tagesanzeiger online; 22.3.2012;
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/winterthur/Rolf-Erb-zu-acht-Jahren-Freiheitsstrafe-verurteilt/story/28572919

<Geht es nach den Bezirksrichtern, soll er hinter Gitter: Rolf Erb am Donnerstag vor Gericht in Winterthur.

Von Pia Wertheimer

Der Milliardenpleitier ist vom Bezirksgericht Winterthur schuldig gesprochen worden. Er wurde unter anderem wegen Betrug und Gläubigerschädigung zu einer hohen Strafe verurteilt.

Hohe Freiheitsstrafe für Rolf Erb: Der Erbe des milliardenschweren Familien-Imperiums ist am Donnerstagnachmittag vom Bezirksgericht Winterthur zu acht Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Erb-Konzern war 2003 unter der Last von über zwei Milliarden Franken Schulden zusammengebrochen.

Die Verzögerungstaktik seiner Verteidigung hatte nichts gebracht. Der gescheiterte Unternehmer wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung für schuldig befunden. Es folgte damit in weiten Teilen der Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für den 60-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert hatte.

Weiterzug offen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Erb in den Jahren 1998 bis 2003 Jahresabschlüsse manipuliert hatte, um die desolate finanzielle Situation des Konzerns vor den Banken zu verheimlichen. Erb selber beteuerte immer seine Unschuld. Die Erb-Gruppe beschäftigte vor dem Konkurs rund 5000 Angestellte.

Ob der Verurteilte den Richterspruch akzeptieren wird ist offen. Denkbar ist, dass Rolf Erb das Verfahren an die nächsthöhere Instanz weiterziehen wird. Obschon das Urteil im Erb-Prozess für heute Morgen angekündigt war, liess es auf sich warten. Das Winterthurer Bezirksgericht konnte erst heute Nachmittag sein Urteil eröffnen – rund neun Jahre, nachdem der Milliarden-Konkurs bekannt wurde.

37 Millionen für die Verwandten

Die Verteidigung hatte Fragen zur Einziehung von Vermögenswerten aufgeworfen, die im Besitz sind von Christian Erb, dem jüngeren Bruder des Angeklagten, Erbs Partnerin und den beiden Söhnen. Dabei geht es um Vermögenswerte von mehr als 37 Millionen Franken. Was damit nach dem Schuldspruch geschieht, ist offen.

Die vier waren vom Gericht Anfang Februar als Nebenparteien in den Prozess einbezogen worden, weil die Staatsanwaltschaft die Einziehung der Güter zugunsten der Gläubiger forderte. Christoph Hohler, der Anwalt von Erbs Lebenspartnerin und den gemeinsamen Zwillingen, beantragte daraufhin Ende Februar, als amtlicher Verteidiger eingesetzt zu werden – was das Bezirksgericht Winterthur abwies.

Lebenspartnerin abwesend

Hohler wollte diesen Beschluss nicht gelten lassen und rief das Obergericht Zürich an. Das Obergericht verlangte daraufhin von den Winterthurer Richtern eine Begründung für ihren Entscheid. Gleichzeitig forderte Hohler eine öffentliche Verhandlung, bei der seine Mandanten sich zur Einziehung ihrer Güter äussern können. Worauf das Bezirksgericht Erbs Lebenspartnerin für die bereits angesetzte Verhandlung von heute Donnerstag vorlud. Anwesend ist sie trotzdem nicht: Ein ärztliches Zeugnis dispensiert sie bis auf weiteres von der Verhandlung und von Einvernahmen.

Gestern Mittwoch verfügte das Obergericht, dass, bevor es über die Beschwerden befunden habe, die Winterthurer Richter kein Urteil bezüglich der Vermögen von Rolf Erbs Bruder, seiner Partnerin und seinen Kindern fällen dürfen. Noch heute Morgen stellte das Bezirksgericht Winterthur ein Wiedererwägungsgesuch, das 15 Minuten vor der Verhandlung abgewiesen wurde.

Erb drohen zehn Jahre Haft

Das Gericht hat sich über Mittag zur abschliessenden Beratung zurückgezogen. Gerichtspräsident Bernhard Sager zeigte sich heute Donnerstagmorgen sehr verärgert über die Verzögerung durch die Verteidigung. Angesichts der «offensichtlichen Obstruktion» im aktuellen Prozess erstaune der mittlerweile immense Umfang der Unterlagen nicht, sagte er.

Die Staatsanwaltschaft will den 60-jährigen Erb wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung zu zehn Jahren Haft verurteilt sehen. Sie wirft ihm vor, jahrelang die Überschuldung der Erb-Firmen vertuscht zu haben. Mit geschönten Bilanzen habe er Banken getäuscht und damit Kredite erwirkt. Die Schadenssumme belaufe sich auf weit über eine Milliarde Franken.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Erb zudem, seine Gläubiger geschädigt zu haben. Er soll nach dem Motto «Retten, was noch zu retten ist» kurz vor dem Zerfall der Erb-Gruppe Aktien, Bargeld und Liegenschaften im Wert von 36 Millionen Franken an seine Zwillinge und an seine Lebenspartnerin verschenkt haben. Darunter befindet sich auch das stattliche Anwesen Schloss Eugensberg im thurgauischen Salenstein. Dort lebt Rolf Erb mit seinen zwei Söhnen und seiner Partnerin heute.

Der Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe. Er wird vor Gericht von vier Anwälten vertreten. Die zwei Pflichtverteidiger Adrian Klemm und Petar Hrovath hatten zu Beginn des Prozesses beantragt, zugunsten der zwei Wahlverteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy aus ihrem Mandat entlassen zu werden. Davon wollte Gerichtspräsident Bernhard Sager zwar nichts wissen, er liess aber die beiden Wahlverteidiger zu.

Der Zusammenbruch des Erb-Imperiums ist nach der Swissair die zweitgrösste Firmenpleite der Schweizer Finanzgeschichte. Das von Hugo Erb erschaffene Familienimperium zerfiel 2003, nachdem die Banken den Geldhahn zugedreht hatten. (pia/sda)

Tagesanzeiger.ch ist vor Ort und informiert sie laufend. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet>

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20 minuten
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10.4.2012: <Esswaren verteilt: Wohltäterin droht saftige Busse> - wer ist denn nun kriminell, die Wohltäterin oder die Justiz?

aus: 20 minuten online; 10.4.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/13988946

<von Gianni Walther - Andrea S.* verschenkt am Bahnhof Luzern Esswaren an Bedürftige - nun hat sie die Stadt angezeigt, weil sie gegen eine Verordnung verstösst. Von links ernten die Behörden wenig Verständnis.

Andrea S. (66) parkiert ihr Auto regelmässig beim Bahnhofplatz und lädt dort Lebensmittel für die bedürftigen Menschen von Luzern aus. Damit hat sie gemäss Stadt gegen die Verordnung über die Nutzung des öffentlichen Grundes der Stadt Luzern verstossen. Nun droht ihr eine Busse von 360 Franken.

Bei S. stösst die Strafanzeige auf Unverständnis: «Ich finde das schon sehr merkwürdig. Ich will doch nur den Armen helfen», so die Wohltäterin, die sich seit rund vier Jahren um Bedürftige und Randständige kümmert.

Zu den Verteilaktionen kämen jeweils 15 bis 20 Personen. «Viele nehmen aber auch zusätzliches Essen für andere Bedürftige mit», sagt Andrea S.

Kein Verständnis für die Reaktion der Stadt hat auch SP-Grossstadtrat Dominik Durrer. «Die öffentliche Hand sollte mit so etwas grosszügiger umgehen können», sagt er. Durrer freut sich über die private Initiative von Andrea S. und wünscht sich von der Stadt etwas mehr Nachsicht: «Die Stadt sollte sich flexibel zeigen, damit sie in diesem Fall eine gute Lösung finden kann.» S. hat Einsprache gegen die Strafanzeige erhoben. Eine Antwort steht zurzeit noch aus. Bei der Stadt war gestern niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

*Name von der Redaktion geändert>

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Kriminelle Schweizer kriminalisieren Ausländer: Der Schweizer Geheimdienst bezeichnet seine Schnüffelei als wichtige Arbeit - ist ja logisch, sonst könnte man ja nicht weiterschnüffeln:

Basler
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19.5.2012: Krimineller Schweizer Geheimdienst will sich "legalisieren", indem Schnüffelei und Abhörerei als "Staatsschutz" bezeichnet wird - der "Geheimdienst" will für Finanzen und Energie zuständig sein

aus: Basler Zeitung online: «Wir machen Staatsschutz, nicht Gesinnungsschnüffelei»; 19.5.2012;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Wir-machen-Staatsschutz-nicht-Gesinnungsschnueffelei/story/13439803

<Von Rudolf Burger. Aktualisiert am 19.05.2012

Es gebe keinen Grund mehr, Nachrichtendienstler als «Schlüssellochgucker» zu bezeichnen, sagt Geheimdienstchef Markus Seiler im Interview.

Herr Seiler, kürzlich ist der Sicherheitsbericht 2012 veröffentlicht worden. Wie sicher ist die Schweiz?
Einigermassen sicher. In diesem Bericht geht es nicht um Kriminalität oder die gefühlte Sicherheit, sondern um Bedrohungen, die der Nachrichtendienst bearbeitet. Da stellen wir fest, dass es trotz der relativen Sicherheit strategische Herausforderungen für die Schweiz gibt.

Was wären denn solche strategische Herausforderungen?
Einerseits das Europa der leeren Kassen, das dazu führt, dass der Druck insbesondere auf unsere finanz- und wirtschaftspolitische Souveränität noch zunehmen wird. Dann gibt es auch durch die Veränderungen des arabischen Frühlings Herausforderungen für die Schweiz.

Sie thematisieren die Schuldenkrise – das würde man eher in einem Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) erwarten.
Unsere Aufgabe ist es auch, das strategische Umfeld der Schweiz auszuleuchten. Da gibt es viele Herausforderungen. Eine davon ist das Europa, das enorme Haushaltsprobleme hat. Damit verbunden gibt es den Druck auf gewisse Regelungen, die die Schweiz anders getroffen hat als das europäische Ausland. Eine andere strategische Herausforderung sehen wir zum Beispiel auch bei der langfristigen Energieversorgung, insbesondere wegen der Abhängigkeit von Öl und Gas von gewissen Ländern.

Sie stellen da aber fest, die Energieversorgung sei gewährleistet.
Kurz- und mittelfristig ja, langfristig nimmt beim Gas insbesondere die Abhängigkeit von Russland zu.

Die grösste Gefahr für die Sicherheit wäre ein Krieg. Dieses Szenario kann man doch für Zentraleuropa ausschliessen.
Wir sagen dazu: Mit hoher Gewissheit ist ein Krieg klassischen Zuschnitts in Mitteleuropa in den nächsten 10 Jahre sehr unwahrscheinlich.

Könnten Sie nicht optimistischer sagen: für die nächsten 50 Jahre?
Das wäre nicht seriös. Wichtig ist, dass wir wissen, wovon wir reden, von Zentraleuropa, nicht von der Peripherie. Im Kaukasus hatten wir 2008 in Georgien einen klassischen Krieg.

Würde man per Umfrage ermitteln, was die grösste Bedrohung für die Schweiz sei, bekäme man zur Antwort «Terrorismus».
Terrorismus ist ein grosses Problem. 2011 beim Anschlag in Marrakesch haben Schweizer Staatsbürger ihr Leben verloren. Aber nach dem heutigen Kenntnisstand ist die Schweiz kein direktes Ziel für den jihadistischen Terrorismus. Trotzdem haben die Leute ein diffuses Gefühl von Angst. Grund dafür ist das Phänomen der radikalisierten Einzeltäter. Es gab die Anschläge in Toulouse und Norwegen. In einer offenen Gesellschaft ist nie auszuschliessen, dass ein solcher Fall passieren kann.

Sie schreiben in Ihrem Bericht, mehrere Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hätten sich in Somalia, Afghanistan oder Pakistan aufgehalten, um zu kämpfen.
Wir sagen nicht, sie kämpften, sondern sie bildeten sich zu Kämpfern aus. Wir wissen von einer Person, die sich als Kämpfer betätigt. Bei andern vermuten wir, dass sie sich zumindest ausbilden lassen. Dann besteht die Möglichkeit, dass sie in diesen Ländern aktiv werden – wir wollen ja Terror auch nicht exportieren.

Sie schreiben weiter, es gebe Indizien, dass solche Personen in die Schweiz zurückkehrten. Sind sie nun schon da oder noch nicht?
Dazu sagen wir: Wir haben erste unbestätigte Hinweise, dass Leute auf dem Weg zurück in die Schweiz sind.

Aber Sie wüssten doch, wenn sie schon hier wären?
Ich kann nicht weiter in die Details gehen. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder sind wir relativ sicher, was diese Leute unternommen haben, aber sie sind noch nicht zurück, oder – als Beispiel – sie waren in Somalia, kommen zurück, und wir müssen annehmen, dass sie dort in Ausbildungslagern waren und das Gelernte auch anwenden wollen. Das können wir nicht mit Sicherheit sagen, weil sie in Somalia vielleicht nur als Sprachschüler waren.

[Die Behauptung von "Rechtsgrundlagen"]:

Werden solche Leute in der Schweiz überwacht?
Nein, wie denn? Auf welcher Rechtsgrundlage? Die gesetzlichen Grundlagen setzen uns klare Grenzen: Wir dürfen in der Schweiz Personen an öffentlichen Plätzen beobachten, aber nur, wenn wir Grund zur Annahme haben, es liege eine staatsschutzrelevante Tätigkeit vor. Wir können diese Person auch ansprechen, sie ist aber nicht verpflichtet, mit uns zusammenzuarbeiten. An privaten Orten – in der Wohnung, im Hotel – dürfen wir nichts unternehmen.

[Alle Muslime werden überwacht, um "Terroristen" zu finden]:

Aber Sie können im Internet prüfen, ob diese Person irgendwelche Aktivitäten entfaltet.
Ja. Das «Jihadismus-Monitoring» haben wir in den letzten Jahren verstärkt: Wir verfolgen Internet-Aktivitäten im Bereich des islamistischen Terrorismus. Wir hoffen, so rechtzeitig zu erkennen, wenn sich ein Gewalttäter manifestiert.

Was tun Sie, wenn das der Fall ist – verlangen Sie von einem Gericht, dass diese Person überwacht wird?
Das können wir nicht. Das wird von Gerichten nur bei Straftaten angeordnet. Der grosse Unterschied ist der: Der Nachrichtendienst arbeitet präventiv, damit etwas nicht passiert. Die Strafverfolgungsbehörden werden aktiv, wenn etwas passiert ist oder unmittelbar zu passieren droht. Wir können die zuständigen Strafverfolgungsbehörden informieren, und sie können allenfalls Überwachungsmassnahmen beantragen.

[Forderung nach "präventiver Überwachung" - das wird soch schon praktiziert, seit es den "Geheimdienst" gibt]:

Ist diese Situation der Grund, wieso Bundesrat Maurer ein neues Nachrichtendienstgesetz will – möchten Sie präventiv Überwachungen anordnen können?
Die Gründe, weshalb es ein neues Nachrichtendienstgesetz braucht, sind viel breiter. Vor zwei Jahren wurden der In- und der Auslandnachrichtendienst fusioniert. Es gelten aber noch die alten gesetzlichen Grundlagen, die ein Kind des Fichenskandals vor 20 Jahren sind. Das neue Gesetz soll die Reorganisation und den technischen Fortschritt nachvollziehen und bestimmen, was für einen Nachrichtendienst wir brauchen, welche Aufträge und Mittel er haben und wie er kontrolliert werden soll.

Soll der Nachrichtendienst die gesetzliche Möglichkeit für präventive Überwachungen erhalten?
Das werden wir mit Sicherheit nie bekommen, höchstens die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, der dann von einem unabhängigen Organ genehmigt werden müsste. Letztlich geht es aber um die höchst politische Frage, wie viel Freiheit und wie viel Sicherheit es geben soll. Die Antwort können nur der Bundesrat und das Parlament geben.

Kennen Sie Fälle, bei denen Sie eine Überwachung anordnen möchten?
Es gibt vor allem sehr viele Fälle, bei denen ich absolut überzeugt bin, dass es keine Überwachung braucht. Wenn ich manchmal lese, was zu diesem Thema geschrieben wird, muss ich sagen: Wer sich mit dem Thema beschäftigt und trotzdem von «Lauschangriff» schreibt, versteht nichts oder will von der Sache nichts verstehen. Wir reden nämlich von insgesamt etwa zehn Anwendungsfällen pro Jahr, in den Bereichen Terrorismus, Spionageabwehr, Proliferation von Atomwaffen oder biologisch-chemischen Waffen. Wer aus rund zehn Fällen einen Lauschangriff auf die Schweizer Bevölkerung konstruiert, übertreibt.

[Von 114.000 werden neu noch 50.000 Leute fichiert]

Man liest aber auch, dass bei Ihnen eine Datensammlung existiert, in der 114'000 Personen erfasst sind.
Wo haben Sie diese Zahl her?

Aus Zeitungsberichten.
Das ist nicht immer eine gute Quelle.

Wie viele sind es denn?
Wir reden jetzt von der Staatsschutz-Datenbank. Da haben wir uns nach der Kritik der parlamentarischen Aufsicht zwei Jahre Zeit gegeben, um diese Datenbank in Ordnung zu bringen. Nach Ablauf dieses Jahres werden wir den Datenbestand um etwa zwei Drittel auf rund 50'000 reduziert haben. Das hat bei uns einen Kulturwechsel verlangt. Es gibt also keinen Grund mehr, uns als «Schlüssellochgucker» zu bezeichnen. Was unsere Leute heute machen, ist Staatsschutz, nicht Gesinnungsschnüffelei.

[Vor allem Ausländer fichieren]:

Sind unter diesen 50'000 Personen Ausländer in der Mehrzahl?
Möglich, aber das ist ein Bereich, in dem ich weniger gesprächig bin, weil das Rückschlüsse auf Schwerpunkte unserer Arbeit erlauben würde. Es handelt sich aber nicht um eine Liste von Verdächtigen. Wenn Sie zum Beispiel Wohnungen vermieten und eine der Wohnungen von Terroristen benützt wird, dann ist es möglich, dass Sie in dieser Kartei erfasst sind. Aber eigentlich ist es für Sie als Bürger weniger schlimm, bei uns als im Polizeiregister verzeichnet zu sein. Vom Nachrichtendienst erfährt es niemand.

[2011 mit 244 linksextremen Gewaltereignissen - und 51 rechtsextremen Gewaltereignissen  - Linksextremismus ist "nicht staatsgefährdend"]

Ein Thema des Sicherheitsberichts sind Links- und Rechtsextremismus. Sie kommen auf 244 links- und 51 rechtsextreme Ereignisse im Jahr 2011. Um was für Vorfälle geht es?
Gewalttätige Vorfälle. Wichtig ist: Rassisten, Holocaust-Leugner und andere Zeitgenossen interessieren uns nicht. Dabei handelt es sich um politischen Extremismus. Erst wenn ein Gewaltelement dabei ist, dürfen wir uns diese Personen anschauen. Unsere Statistik lässt den Schluss zu, dass die Zahl der gewalttätigen Vorfälle im rechtsextremen Bereich seit einigen Jahren auf eher tiefem Niveau stabil ist. Beim gewalttätigen Linksextremismus ist die Anzahl Fälle höher, aber auch nicht staatsgefährdend.

Kann man aus dieser Statistik schliessen, dass Sie Linksextremismus als grössere Gefahr ansehen?
Nein, beide Strömungen sind als gewalttätige Extremismen nicht staatsgefährdend, aber das Gewaltpotenzial ist im linksextremen Bereich höher.

Auf solche Aussagen gibt es Protest, etwa von Hans Stutz, einem Kenner der rechtsextremen Szene. Rechtsextremismus werde in der Schweiz zu wenig beobachtet, heisst es dann.
Dann sollen Kritiker etwas dagegen unternehmen. Der Nachrichtendienst ist nicht dazu da, rechts- und linksextremistische Strömungen zu erforschen. Das wäre illegal. Der Bund hat für ein Forschungsprogramm über Rechtsextremismus vier Millionen ausgegeben.

Setzen Sie die beiden Extremismen gleich? Beim Linksextremismus geht es in der Regel um Sachbeschädigung, beim Rechtsextremismus wer- den häufig Personen angegriffen.
Hätten Sie gesehen, wie das Büro von Swissnuclear in Olten nach dem Briefbombenanschlag aussah, würden Sie anders urteilen. Es war ein Glück, dass die Sekretärin den Anschlag überlebt hat.

[Staaten spionieren per Computerspione andere Staaten aus]

Als grösste Gefahr für das Funktionieren unseres Landes sehen viele Leute den Cyberwar.
«Cyber» ist ein Modewort, man braucht Cyber für alles, was mit Internet und Elektronik zu tun hat. Meistens geht es um Kriminalität, etwa wenn versucht wird, übers Internet eine Bank auszuräumen. Was uns stark beschäftigt, ist die staatlich unterstützte Spionage. Früher hat das ein Staat mit Agenten gemacht – das macht man heute auch noch –, aber es kommen zunehmend Cyber- Elemente, Computer, Internet dazu.

Gibt es die klassische Spionage überhaupt noch?
Ja. Die Amerikaner glaubten auch einmal, der klassische Spion habe ausgedient. Wir staunen, was einem heute neue und alte Medien frei Haus liefern, aber am Schluss führt nichts an menschlicher Arbeit vorbei: Wenn Sie wirklich verstehen wollen, wie etwas funktioniert, wenn Sie eine Information wirklich einordnen wollen, brauchen Sie auch Leute vor Ort. Das sieht man jetzt auch bei den grossen Diensten und ihren Konflikten etwa in Afghanistan und Pakistan.

Dann rechnen Sie damit, dass es in der Schweiz noch Spione gibt?
Ja.

["Befreundete" Staaten mit "Handelsabkommen" spionieren die Schweiz aus - Bern und Genf]

Sie haben aber schon lange keinen mehr erwischt.
Doch, aber wir haben es nicht unbedingt an die grosse Glocke gehängt, aus gutem Grund. Es gibt Staaten, die mit uns freundschaftlich funktionieren, aber gleichzeitig auch Spionage einsetzen. Es wäre aus einer Gesamtsicht heraus oft nicht die richtige Lösung, wenn man eine Person mit Pauken und Trompeten aus dem Land jagt. So würde man zum Beispiel riskieren, dass ein Handelsabkommen nicht zustande kommt.

Was wird denn heute in der Schweiz ausspioniert?
Heute geht es nicht mehr um das militärische Potenzial, sondern um staatliche Interessen: Was hat die Schweiz für Strategien, im Bereich von diplomatischen Fragen, von Fragen, die multilateral verhandelt werden? Dann ist die Schweiz mit Genf und all seinen internationalen Organisationen auch ein Ort, wo man sich gegenseitig ausspioniert. Wir als Gastland haben aber die Verpflichtung, einen spionagefreien Raum bereitzustellen. Da sind wir schon sehr froh, wenn es uns gelingt, die Spitze des Eisberges zu bekämpfen. Schliesslich geht es auch darum, dass gewisse Staaten ihre Bürger, die in die Schweiz geflüchtet sind, drangsalieren.

Der Iran zum Beispiel.
Ich möchte nicht auf einzelne Länder eingehen. Aber es ist ein Problem, das wir ernst nehmen müssen.

[Die Anzahl "Angestellte" des kriminellen Schweizer Geheimdienstes ist geheim...]

Wie viele Leute arbeiten eigentlich für Ihren Dienst?
Das darf ich nicht sagen.

[Schweizer Spione im Ausland unter falschem Namen "organisieren" die Datenbeschaffung - krimineller geht es nicht]

Gibt es den Schlapphut noch, den Mann, der im Freien irgendetwas beobachtet?
Wenn Sie fragen: Gibt es den Agenten noch?, sage ich: jawohl. Wir nennen sie im Inland Fachkommissäre, im Ausland Führungsoffiziere. Ihre Hauptaufgabe ist es, Informanten oder Quellen zu rekrutieren, zu führen und Informationen zu erhalten. Das dürfen wir im Ausland schon heute auch mit falscher Identität machen, um die Sicherheit der Leute zu gewährleisten. Im Inland braucht es dazu eine Gesetzesrevision.

["Gesetzestreue" ist "ganz wichtig"!!! - eine schlimmere Lüge gibt es nicht]

Ich nehme an, die Arbeit eines Agenten findet meistens im Büro statt.
Wir haben fast so viele Berufe wie Angestellte. Vom Physiker über den Theologen bis zum Koch gibt es alles. Je nachdem, ob sie in der Beschaffung, also als Agent, im technischen Bereich oder als Analyst, arbeiten, sieht ihr Tagesablauf anders aus. Was man auf jeden Fall sagen kann: Wissenschaftliches Arbeiten und Gesetzestreue sind ganz wichtig, die Vorstellung von Abenteuer wäre falsch.

[Der kriminelle Schweizerische Geheimdienst hat "Spezialisten"... - zum Fichieren vor allem von Ausländern - auch im Ausland]

Haben Sie Schwierigkeiten, Leute zu rekrutieren?
Bis jetzt haben wir gute und tolle Leute gefunden, obwohl unsere Anstellungsbedingungen materiell nicht die attraktivsten sind. Wir stellen fest, dass auch Konzerne und andere private Akteure an unseren Spezialisten sehr interessiert sind; aber die Möglichkeit, beim Nachrichtendienst zu arbeiten, scheint doch auch so spannend zu sein, dass wir immer wieder gute Leute finden.

[Die Schweiz soll kein Raum für Vorbereitung von Terrorismus sein - und die Grossbanken refinanzieren alle Kriege der "USA" mit...]

Eine Schwierigkeit ist doch, dass Sie vor etwas warnen müssen, Terrorismus, das dann doch nicht eintrifft.
Ich habe mir von Ihren Berufskollegen schon vorwerfen lassen müssen, wir seien zu wenig alarmistisch, was ich als Kompliment empfand. Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren widerstanden, eine Terrorwarnung herauszugeben, obwohl Deutschland, Frankreich und England Ende 2010 das getan haben. Wir verzichteten, weil wir eine Vorstellung der Bedrohungslage in der Schweiz hatten. Aber es gibt ein Restrisiko. Wir möchten auch kein Vorbereitungsraum, Ruheraum oder Finanzierungsraum sein, aus dem Terror exportiert werden könnte.

Sollte aber einmal etwas geschehen, heisst es: Wofür haben wir eigentlich einen Nachrichtendienst, wenn der das nicht gewusst hat . . .
. . . oder falsch eingeschätzt hat. Wenn wir etwas nicht wissen, etwa im Fall eines radikalisierten Einzeltäters, ist das letztlich ein von Gesellschaft und Politik akzeptiertes Restrisiko. Der andere Fall wäre der: Wir hatten die Information, haben sie aber falsch interpretiert. Bis heute haben wir zum Glück immer etwa die richtige Einschätzung gemacht, auch dank unserer Mitarbeiter, die hier wirklich eine tolle Arbeit machen. (Der Bund)>

[Die "tolle Arbeit" besteht aus Ausländer jagen, im In- wie im Ausland. Einer der schlimmsten Schnüffler und Intriganten ist Helmuth Hubacher von der SP Schweiz, dessen MItgliedschaft beim kriminellen Schweizerischen Geheimdienst nur vermutet werden kann. Und die Schweizer bringen sich mit dem Sturmgewehr auch noch gegenseitig um - ohne Warnung vom Geheimdienst. Total versagt hier immer der Geheimdienst. Schlimmer geht es nicht...]

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Und nun folgt eine Meldung über einen Sadisten. Von dieser Sorte gibt es in der Schweiz leider viele Menschen, vor allem in den Chefetagen, denn Mobbing ist in der Schweiz gesetzlich erlaubt, auch in Schulen. Aber lesen Sie selbst:


Tagesanzeiger online, Logo

11.5.2012: <Stationen aus dem Leben eines bekennenden Sadisten> - Mutter und Tochter zur Schlachtung angeboten

aus: Tagesanzeiger online; 11.5.2012;
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Stationen-aus-dem-Leben-eines-bekennenden-Sadisten/story/16021367

<Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 11.05.2012 25 Kommentare

Ein 53-jähriger Schweizer, bereits wegen Raubmordes verurteilt, bietet eine Mutter und deren Tochter im Internet zur Schlachtung an. Schon seine Jugend war von Gewalt und Aggressionen geprägt.

«Bizarr, abstossend, abscheulich.» Die Worte hingen den ganzen Mittwoch über im Saal des Bezirksgerichts Winterthur. Mit ihnen wurde umschrieben, was in der Sprache der Anklage versuchte Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung, zu sexueller Nötigung sowie zu Freiheitsberaubung und Entführung heisst.

Einem 53-jährigen Mann aus dem Bezirk Winterthur wird bekanntlich vorgeworfen, er habe in einem einschlägigen Forum eine vermeintlich 27-jährige Mutter und deren 12-jährige Tochter einem sadistischen Schlächter angeboten. Im Inserat, das von der Mutter persönlich geschrieben schien, war der Wunsch enthalten, «zu willenlosen Geschöpfen» erzogen zu werden. Gesucht wurden Interessenten, «die uns am Spiess braten wollen».

Frustrationserfahrungen

«Bizarr, abstossend, abscheulich.» Damit war auch das sadomasochistische Milieu gemeint, in dem sich der 53-Jährige bewegt: Für viele Menschen ist es nicht nachvollziehbar, was Menschen Freude am Quälen oder Lust am Leiden verschafft. Die Psychiatrie hat dagegen schon eine Erklärung: Sie geht davon aus, dass am Anfang einer sadomasochistischen Entwicklung oft eine gestörte Sexualentwicklung in der Kindheit steht, verbunden mit einer pathologischen Beziehung zur Primärperson, beispielsweise zur Mutter.

Auch der 53-jährige Schweizer schilderte dem Gericht eine von Gewalt und Aggression geprägte Beziehung zu seiner Mutter, die ihn physisch und psychisch missbraucht hatte. Ihren Tod vor drei Jahren beweinte er – nicht wegen des Verlusts der Mutter, sondern wegen des Verlusts seines Feindbildes. Bei Sadisten, so Fachleute, sei festzustellen, dass sie ihre mit Hass und Aggression gegenüber der Primärperson verbundenen Frustrationserlebnisse aus frühkindlicher Zeit generalisieren. In der Folge werden die eigenen Befürchtungen und Ängste, nicht geliebt zu sein, aktiv an anderen, masochistisch veranlagten Personen ausgelebt.

«Ich war todunglücklich, als die RS zu Ende war»

Der 53-Jährige, im Kanton Zürich aufgewachsen und dann mit der Familie weggezogen, musste eine Käserlehre absolvieren, weil sich sein Vater bei der Übernahme einer Käserei vertraglich verpflichtet hatte, dafür zu sorgen, dass der Erstgeborene auch Käser wird. Schon als 17-Jähriger fühlte er sich zur Sadomaso-Szene hingezogen. Seine massiven Aggressionen baute er aber zunächst mit Handlungen und Straftaten ab, die mit Waffen, Sprengstoff, Feuer und Explosionen zu tun hatten.

Als 19-Jähriger wurde er beispielsweise verurteilt wegen unerlaubten Sprengstoffgebrauchs in einer Telefonkabine. Zudem hatte er auf einen Benzintank geschossen, was ihm eine Bestrafung wegen Brandstiftung eintrug. Seine Faszination für Militär und Krieg erhielt einen schweren Dämpfer, als er nach der RS keinen Vorschlag fürs Weitermachen erhielt. «Ich war todunglücklich, als die RS zu Ende war», sagte er dem Gericht.

Und als er seinen letzten WK absolviert hatte – «das waren für mich jeweils drei zusätzliche Ferienwochen» –, schoss er im April 1988 auf einer Autobahnraststätte im Kanton Bern mit einer Pistole auf ein Auto. Der «Aggressionsabbau» hatte gravierende Folgen: Er tötete mit den Schüssen eine im Fahrzeug schlafende Frau. Dass er die Leiche in den Wald fuhr, sie auszog, mit einem Ast verunehrte und das Auto leerräumte, begründete er später mit dem Versuch, ein Sexualdelikt vorzutäuschen.

Zu Hause ein Archiv an Sado-Bildmaterial

Der Mann wurde zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt und nach Verbüssung von zwei Dritteln der Strafe im April 1998 bedingt entlassen. Mindestens zehn Berichte und Gutachten, die zwischen 1980 und 2006 über ihn verfasst wurden, versuchten, seine Persönlichkeit und seine psychischen Zustand zu erfassen. Dass er offen zu seinen sadomasochistischen Fantasien stand, wurde prognostisch als günstig eingeschätzt. Dass er als nicht gemeingefährlich beurteilt wurde, erstaunt nicht: Handlungen auf dem Hintergrund sadomasochistischer Störungsmuster sind fast ausschliesslich auf Gegenseitigkeit ausgerichtet. Deshalb sind strafrechtlich relevante Delikte in diesem Zusammenhang sehr selten.

Der 53-Jährige hatte sich im Gefängnis zum Schreiner ausbilden lassen, musste den Beruf wegen eines Bandscheibenvorfalls aber aufgeben. Er bildete sich weiter, erhielt eine Stelle in der Winterthurer Stadtverwaltung – und baute sich zu Hause ein Archiv auf, das mehrere Tausend Bilder und Filme mit sadomasochistischen Praktiken umfasste. Es sei nicht falsch, meinte er, wenn man davon ausgehe, dass er in den letzten Jahren durchschnittlich zwei Stunden pro Tag mit dem Erwerb, dem Besitz, der Herstellung und dem Anbieten derartiger Bilder zugebracht habe.

Unbegrenzte Grandiosität

Im Kontakt mit «unterwürfigen Sklavinnen» oder anderen Kunden griff er auch selber zur Digitalkamera. Dokumentiert sind Bilder eines «Chris», der sich vom 53-Jährigen seit 2008 etwa vier- bis sechsmal pro Jahr für jeweils 200 bis 500 Franken in einem Wald im Zürcher Unterland kreuzigen liess. Die Nägel, die in die Füsse eingeschlagen werden, sind real. Bilder solcher Szenen nahm er an die Stammtische mit, wo sie mit Gleichgesinnten ausgetauscht wurden.

In der Sadomasoszene oder bei einschlägigen Computerspielen konnte der Mann ausleben, was das pure Gegenteil seines wirklichen Lebens war: das Gefühl von Macht und Manipulation, die Fantasien von unbegrenzter Grandiosität. «Es ist reizvoll und faszinierend, im Mittelpunkt zu stehen», sagte er dem Gericht. Die Furcht vor den Selbstzweifeln ist dann ganz weit weg. (Tages-Anzeiger)>

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Basler
                  Zeitung online, Logo

Kriminelle schweizer Spione mit SS- und Stasi-Methoden - und mit gutem Lohn (800 bis 1000 Franken - pro Tag!!!)

2.9.2012: Spitzel wie im Dritten Reich und im Kommunismus: Kriminelle, schweizer Spione arbeiten wie die SS-Spitzel oder wie die Stasi-Spitzel - und sind noch "stolz" auf ihre "Methoden"

aus: Basler Zeitung online: Auf der Jagd nach Ehebrechern; 5.9.2012;
http://bazonline.ch/basel/land/Auf-der-Jagd-nach-Ehebrechern/story/14911174

<Von Dina Sambar.

Privatdetektiv Max Steiner erzählt, wie man betruügerischen Partnern auf die Schliche kommt. Er hat einen krisensicheren Job.

Ist mein Ehemann, meine Freundin treu? Schlagerstar Francine Jordi stellte sich diese Frage auch. Als ihr die nagende Unsicherheit keine Ruhe mehr liess, las sie in der Nacht heimlich eine verfängliche SMS ihres Partners Florian Ast. Es war das Ende der Vorzeige-Promi-Beziehung. Was Jordi getan hat, haben schon viele getan – obwohl das heimliche Lesen von fremden SMS moralisch fragwürdig ist. Die Kontrolle via elektronische Medien hat Einzug in unsere Gesellschaft erhalten. SMS- und E-Mailkontrolle sind nur der Anfang. Für 397 Euro kann man im Internet ein Programm kaufen, mit dem man nicht nur die SMS und E-Mails eines Telefons lesen kann, sondern auch aufgezeichnete Telefonate abhören, das Handy via GPS orten, den Umgebungston des Natels aufnehmen und Fotos schiessen. Der in Deutschland ansässige Versand verkauft dieses Produkt 700-mal – täglich! Allerdings nur für gewerbliche und behördliche Zwecke. Andere Online-Shops bieten vergleichbare Programme jedoch explizit auch Normalbürgern an. Lediglich eine kleine Notiz weist darauf hin, dass man doch bitte die Gesetzgebung im eigenen Land beachten solle.

Wer sich die Hände nicht selber dreckig machen will, beauftragt einen Privatdetektiv. In Zürich sei das richtig «in», sagt Max Steiner von der Privatdetektei Basilisk. In der Limmatstadt hat er doppelt so viele Aufträge wie in Basel, Bern und Luzern zusammen. Doch auch hier in der Region laufe das Geschäft nicht schlecht.

Wie auf Befehl klingelt sein Handy. Eine Frau will das Fahrzeug ihres Ehemannes mittels GPS überwachen lassen. Sie vermutet, dass er sie mit einer anderen Frau betrügt. «Das Problem ist, dass das Fahrzeug ihr gehören muss, damit wir das GPS-Gerät anbringen dürfen. Aber wenn sie verheiratet sind, gehört es ja irgendwie auch ihr. Es ist eine Grauzone», sagt Steiner. Er bittet die Frau, ihm ein Foto, Interessen und Gepflogenheiten ihres Ehemannes zu mailen.

Es braucht Unverfrorenheit

Die Handy-Überwachungsprogramme aus dem Internet sind für Steiner jedoch tabu: «Wir haben viele Anfragen, bei denen Kunden eine Handy-Überwachen wünschen. Davon lassen wir die Finger. Das ist höchst illegal.» Für den privaten Computer gilt dieses Tabu hingegen nicht. Jedoch muss der Auftraggeber schriftlich bestätigen, dass der Computer auch ihm gehört. «Ich installiere ein Programm, das jeden Tastenanschlag aufzeichnet und alle zwei Minuten einen Screenshot macht. Ich mache das zwar nicht gerne, komme aber nicht darum herum», so der Baselbieter Detektiv.

Steiner ist nicht nur Cyber-Detektiv. Er schleicht seinen Zielpersonen auch real nach. Verfolgt sie mit dem Auto, fotografiert sie mit dem Teleobjektiv, versteckt sich hinter Büschen und horcht Nachbarn aus. Dabei geht er bei Frauen deutlich vorsichtiger vor als bei Männern: «Frauen werden viel schneller misstrauisch, wenn sie ein Gesicht mehrmals sehen. Männer sind offenbar viel unbesorgter und vertrauen darauf, sowieso nicht entdeckt zu werden.»

Wichtigstes Hilfsmittel bei seinen Ermittlungen ist eine gute Portion Unverfrorenheit. Um unauffällig in ein Mehrfamilienhaus zu gelangen, verteilt er beispielsweise irgendwelche Flyer in Briefkästen. Geht die Zielperson an ihm vorbei, schiebt er einen Fuss in die Haustür und merkt sich, in welchen Stock sie geht. Danach lauscht er an der Wohnungstür, um zu erfahren, was im Innern von sich geht. Wieder so eine Grauzone. Für Detektive sei es enorm wichtig, die Grenzen dieser Grauzonen zu kennen und auszuloten, was noch möglich sei: «Solange mich niemand wegweist, darf ich an der Haustür lauschen. Doch ich darf in privatem Raum den Ton weder verstärken noch aufzeichnen», sagt Steiner. Das sei auch der Vorteil der Privatdetektive gegenüber Polizisten. Polizisten könnten es sich nicht leisten, beim Lauschen an ­einer Wohnungstür erwischt zu werden. Herzklopfen habe er aber schon, wenn er lausche: «Ich brauche eine verdammt gute Ausrede, wenn ein neugieriger Nachbar durch den Spion beobachtet, wie ich fünf Minuten an einer Wohnungstür klebe», sagt Steiner. Unverfrorenheit hilft auch in einer solchen Situation. «Ich kann mich beispielsweise als Zeuge Jehovas ausgeben und die Zeitschrift ‹Wachtturm› anbieten. Meist gehen die Türen dann sehr schnell wieder zu, ohne dass weiter nachgefragt wird», sagt Steiner.

Nachbarn als Hilfsspione

Solche Tricks hat der Privatdetektiv massenhaft auf Lager. So schafft er Kontakt zu Nachbarn, indem er vorgibt, ein Kurier zu sein, der dem Bespitzelten ein wichtiges Paket abgeben muss. «Nachbarn wissen viel mehr, als sie denken. Sie sind eine extrem gute Informationsquelle», sagt Steiner und erzählt von einer Aufgabe in der Detektivschule: «Wir mussten einen Nachbarn überzeugen, uns zum Kaffee einzuladen. Dabei erfährt man einiges.»

Wenn Steiner hingegen einen offiziellen Eindruck erwecken will, zückt er seine glänzende Privatdetektiv- Plakette, die aussieht wie eine amerikanische Polizeimarke. Er nennt sie schmunzelnd seine Hundemarke: «Die Leute denken, dass ich eine staatliche Funktion habe und erzählen mehr.» Die Tricks sind dieselben, egal ob er hinter einem untreuen Partner oder, wie an diesem Morgen, hinter einem notorischen Blaumacher her ist, der lieber in der Beiz ein Bier trinken geht, anstatt zu arbeiten. Kein schlechtes Gewissen

Skrupel, so ungehemmt im Leben fremder Leute rumzuschnüffeln, hat Steiner nicht: «Ich finde es nicht gut, wenn jemand Leute derart verschaukelt. Deshalb habe ich kein schlechtes Gewissen. Zudem müssen nur Leute Angst haben, die etwas zu verstecken haben.» Für ihn ist das Herumschnüffeln ein legitimes Mittel, das er, wenn Verdacht bestünde, durchaus auch bei seiner eigenen Frau anwenden würde. «Es wäre schizophren, wenn ich ausgerechnet bei mir und meiner Frau eine Ausnahme machen würde», findet Steiner. Auch die scherzhaften Sticheleien seiner Freunde, die ihn Spanner nennen, stören ihn nicht: «Das ist ja genau, was ich tue. Ich spanne. Wenn auch aus anderen Motiven.»

Wichtig sei jedoch, dass ein berechtigtes Interesse für eine Überwachung bestehe. Das kläre er im Vorfeld ab. «Die Dame, die vorher angerufen hat, verdächtigt ihren Ehemann, weil sein Fahrzeug viel zu viele gefahrene Kilometer anzeigt. Das ist ein plausibler Grund», sagt der Detektiv. Prophylaktisch dürfe er niemandem hinterherschnüffeln – weder im geschäftlichen noch im privaten Bereich: «Wenn eine Frau ihren Mann bespitzeln lassen will, nur weil er auf der Strasse anderen Frauen nachsieht, reicht das nicht», so Steiner. Die meisten Leute, denen er schlussendlich nachschleiche, könne er der Untreue überführen – Frauen gleich oft wie Männer. Absurde Fälle habe er trotzdem schon erlebt. Zum Beispiel einen betrogenen Betrüger. «Ein Wirt hat uns den Auftrag gegeben, seine Serviertochter zu observieren. Sie gehe einem unerlaubten Zweitverdienst nach. Am Schluss stellte sich heraus, dass die Kellnerin die Affäre des verheirateten Wirtes war. In Wahrheit wollte er wissen, ob seine Affäre ihn betrügt – was sie auch tat.»

Dies zu verkünden, sei die einzige Aufgabe, die er unangenehm finde an seinem Job: «Es ist zwar ein Erfolgserlebnis, jemanden in flagranti zu ertappen. Doch die Betrogenen mache ich in diesem Moment unglücklich. Es ist nicht schön mit anzusehen, wenn jemand weint.»

Max Steiner hat einen krisensicheren Job. Zwar sind die Dienstleistungen eines Detektivs ein Luxusgut (ein Tag kostet rund 800 bis 1000 Franken), doch Fremdgänger gibt es laut Studien zuhauf. Je nach Erhebung betrügen zwischen 30 bis 70 Prozent der Schweizer und Schweizerinnen ihre Partner – Tendenz steigend. (Basler Zeitung)>

Kommentar

Probleme sollte man nicht mit Spionage lösen. Ekelhaft diese Spione.

Michael Palomino, 5.9.2012


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Basler
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Liesberg (Kanton Basel-Land) 25.9.2012: Kriminelle Schweizer schiessen auf die Katzen des Nachbarn

aus: Basler Zeitung online: Tierquäler schiessen auf Katzen; 25.9.2012;
http://bazonline.ch/basel/gemeinden/Tierquaeler-schiessen-auf-Katzen/story/18099636

<Von Kurt Tschan.

Der Gemeinderat von Liesberg glaubt, dass es noch weitere, nicht gemeldete Fälle gibt. Betroffen sind bisher nur Katzen einer Familie, die Täterschaft unklar.

In der Gemeinde Liesberg geht die Angst vor unbekannten ­Katzenquälern um. «Im Wohngebiet Ficht/Huebacker wurden innerhalb der letzten neun Monate zwei zahme Hauskatzen mit hausnahem Revier und Halsband durch gezielte Abschüsse schwer verletzt», schreibt der Gemeinderat in einem Kreisschreiben, das diese Woche an die Haushalte im Dorf verschickt wird.

Die Haustiere hätten «irreparable Verletzungen mit sehr grossen Qualen und Schmerzen» erlitten. Um Ähnliches in Zukunft zu verhindern, wird die ­Bevölkerung aufgefordert, sich bei der Suche nach den Tätern zu beteiligen und Beobachtungen zu melden. Der ­Gemeinderat geht nach bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass es weitere, bis jetzt allerdings nicht gemeldete Fälle gibt. «Wir brauchen deshalb Klarheit», sagt Verwalter Andreas Dobler.

Bein amputiert

Die Katzen stammten von ein- und derselben Familie. Sie habe die schwer verletzten Tiere gefunden und notfallmässig dem Tierarzt gebracht, sagt ­Dobler gegenüber der BaZ. Einer Katze musste ein Bein amputiert werden. Die andere leidet unter Lähmungserscheinungen im hinteren Bereich ihres Körpers. Sie hatte einen Durchschuss. Das Projektil wurde bis jetzt nicht gefunden. «Die Familie geht davon aus, dass es sich um verschiedene Täter handeln muss», sagt Dobler. Jede der Katzen habe ein anderes Revier gehabt. Die eine habe sich eher nördlich der Liegenschaft aufgehalten, die andere eher südlich. Keine Aufschlüsse ergaben sich auch nach Gesprächen mit dem örtlichen Jagdverein.

Die Identität der Täter sei bis jetzt nicht bekannt. «Wir sind dringend auf Wahrnehmungen aus der Bevölkerung angewiesen. Die betroffene Familie lebt in einem Gebiet östlich der Kirche mit herrlichem Weitblick auf die Jurahügel. Da sie nur zwei Katzen besass, geht Dobler nicht davon aus, dass sich die Nachbarschaft durch die Tiere übermässig belästigt gefühlt haben könnte. Einige der Nachbarn hätten selber Katzen. Die Motive, die zum Abschuss der Katzen geführt hätten, lägen deshalb völlig im Dunkeln. Die Besitzer der Katzen haben Strafanzeige eingereicht.

Sadistische Züge

Dobler kann sich nicht erinnern, dass es in den letzten 20 Jahren in ­Liesberg ähnliche Vorfälle gegeben hat. Allerdings hätten in seiner Jugendzeit Jugendliche mit Luftgewehren auf Katzen und Vögel geschossen. Allerdings seien die Tiere dadurch nicht erheblich verletzt worden.

Geschockt auf die Nachricht der BaZ reagiert Mario Kummli, Tierschutzbeauftragter des Tierschutzvereins beider Basel. «Ich verurteile solche Gewalt aufs Schärfste», sagt er. Glücklicherweise würde nur selten auf Katzen geschossen. Wer so etwas tue, verachte Tiere zutiefst. «Ganz pauschal lässt sich sagen, dass solche Täter über sadistische Züge verfügen, die auch eine Gefahr für die Menschen darstellen können», ist Kummli überzeugt. Entweder sie hätten Freude am Schiessen oder wollten mit absolut unerlaubten Mitteln die Tiere vertreiben.

Auch Menschen sind bedroht

Schüsse auf Haustiere stellten einen krassen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Täter müssten mit hohen Bussen oder sogar mit Gefängnis rechnen. Schliesslich handle es sich um eine besonders grausame Form der Tierquälerei, betont Kummli. Wer in Wohngebieten auf Tiere schiesse, gefährde aber auch Menschen. Wichtig für ihn ist deshalb, dass die Schweiz nicht nur strenge Gesetze gegen Tierquäler hat, sondern dass sie von den Gerichten auch konsequent angewendet werden. Eine grösstmögliche Abschreckung sei erforderlich, um Nachahmungstäter abzuhalten. Für Kummli ist klar, dass Tierquälerei immer geahndet werden muss. Die Polizei Baselland konnte gestern keine ergänzenden Angaben zu den Vorfällen in Liesberg machen. (Basler Zeitung)>

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20 minuten
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Kriminelle Sozialisten10.10.2012: Die Juso Zürich will Probleme lösen, indem Häuser besetzt werden - leere Häuser stehen im Internet am Pranger

aus: 20 minuten online: Wirbel um neues Portal: Juso ruft zur Besetzung von Häusern auf; 10.10.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/22960237

<von Roman Hodel
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Auf einer neuen Internetseite listet die Juso des Kantons Zürich leer stehende Häuser auf. Damit will sie auf die «unnötige Verschleuderung von Wohnraum» hinweisen. Der Hauseigentümerverband ist empört.

«Schöne, alte Villa mit ruhiger Lage auf dem Lindberg mit Sicht auf die ganze Stadt Winterthur» oder «Sonneggstrasse Zürich, gerade mal 10 Minuten zur Uni – jetzt müssen alle raus, frei ab 1. Oktober.» Das sind zwei potenzielle Objekte für Hausbesetzer auf der neuen Internetseite live-for-free.ch.

Hinter dem Portal steckt die Juso Kanton Zürich, sie will mit dem Service auf die «unnötige Verschleuderung von Wohnraum» hinweisen. «Es herrscht Wohnungsknappheit, etwas Bezahlbares zu finden, wird immer schwieriger und dennoch stehen Liegenschaften über Monate leer – das geht gar nicht», sagt Juso-Co-Präsidentin Ursula Näf. Alle können Vorschläge mit unbewohnten Häusern im Kanton Zürich mitsamt Foto hochladen. «Die Juso überprüft die Uploads so gut es geht, offensichtliche Witzvorschläge werden gestrichen», sagt Näf. Bedenken, dass eine Veröffentlichung von leer stehendem, aber fremdem Wohneigentum heikel sein könnte, hat sie nicht: «Wir rufen ja nicht explizit zum Besetzen auf, sondern weisen lediglich auf die Objekte hin.»

Trotzdem ist Albert Leiser, Direktor des Hauseigentümerverbands Zürich, empört: «Damit fördert die Juso Hausbesetzungen aktiv.» Selbst wenn ein Haus nur ein paar Tage leer stehe, steige nun die Gefahr einer Besetzung. «Wir werden die Entwicklung genau beobachten und wenn nötig dagegen vorgehen.»>

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Kriminelle Diskriminierung:

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27.11.2012: <Es bleibt bei sieben Bundesräten> - die kriminelle Diskriminierung kleinerer Parteien in der Schweiz geht weiter und weiter und weiter

Wenn man bedenkt, dass es vor 30 Jahren mit 4,5 Millionen Einwohnern 7 Bundesräte waren, und heute mit über 7 Millionen Einwohnern ebenfalls 7 Bundesräte, dann scheint doch etwas nicht zu stimmen in der Schweiz, was die Grösse der Regierung angeht. Die Diskriminierung kleinerer Parteien in der Schweiz geht einfach weiter und weiter und weiter - und das ist ein krimineller Vorgang. Aber vielleicht will die Mehrheit der Parlamentarier ja einfach "Baukosten sparen". Aber lesen Sie selbst:

aus: Basler Zeitung online;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Es-bleibt-bei-sieben-Bundesraeten/story/31069994

<Das Kernstück ist vom Tisch: Der Ständerat hat sich gegen einen neunköpfigen Bundesrat ausgesprochen. Damit bleibt von der geplanten Regierungsreform nur wenig übrig.

Der Ständerat lehnt die Vergrösserung des Bundesrats von sieben auf neun Mitglieder ab. Damit hat er einen Schlussstrich unter die grosse Regierungsreform gezogen, an der Bundesrat und Parlament über zehn Jahre lang gearbeitet hatten.

Der Nationalrat hat die Staatsleitungsreform bereits in der Herbstsession abgeschrieben. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerats beantragte jedoch, weiter an der Vorlage zu arbeiten. Von einem grösseren Bundesrat versprach sie sich unter anderem eine Entlastung der einzelnen Mitglieder und eine bessere Vertretung der einzelnen Sprachregionen.

Er könne zwar nicht sagen, ob neun Bundesräte besser wären als sieben, sagte Fabio Abate (FDP/TI). Es sei aber wichtig, eine Türe offen zu lassen, um die Diskussion weiter führen zu können. Raphaël Comte (FDP/NE) äusserte eine gewisse Verzweiflung darüber, dass das Parlament in der Frage so lange Zeit keine Einigung finden konnte: «Wir sind einig über die Diagnose, aber uneinig, welches die beste Kur ist.»

Kuprecht: «Schicklich beerdigen»

Angesichts der Tatsache, dass die Vorlage aus dem Jahr 2001 stammt und bereits zum dritten Mal auf dem Pult der Ständerätinnen und Ständeräte liegt, plädierte eine Kommissionsminderheit für einen klaren Schnitt. Manchmal sei es gescheiter, eine solche Vorlage schicklich zu beerdigen satt weiter daran «herumzuschustern», sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ).

Es sei wichtig, sich immer wieder mit diesen Fragen auseinanderzusetzen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Auch sie sprach sich aber dafür aus, einen Schlussstrich unter die Vorlage zu ziehen und die Diskussion ohne Altlasten neu zu lancieren. Die Ratsmehrheit liess sich überzeugen: Mit 25 zu 13 Stimmen schrieb der Ständerat die Staatsleitungsreform endgültig ab.

Damit schrieb er zugleich die Verlängerung des Bundespräsidiums auf zwei Jahre ab, welche in der Vorlage enthalten war. Vom Tisch ist diese Idee damit nicht: Schon 2010 hat der Bundesrat dem Parlament einen neuen Entwurf unterbreitet, um das zweijährige Präsidium doch noch zu verwirklichen.

Zwei Klassen im Bundesrat

Der Nationalrat hat die Vorlage bereits abgelehnt, die Kommission des Ständerats sistierte deren Behandlung bis zum Entscheid über die Staatsleitungsreform. Schon heute aber wurde aber klar, dass Zweifel an dem Vorschlag auch in der kleinen Kammer weit verbreitet sind.

Peter Föhn (SVP/SZ) und Hans Stöckli (SP/BE) wiesen darauf hin, dass es bei einer zweijährigen Amtsdauer nicht mehr alle Bundesrätinnen und Bundesräte die Chance hätten, ins Präsidium zu gelangen. Stöckli warnte, dadurch zwei Klassen von Bundesräten zu schaffen.

Neben der Verlängerung des Präsidiums sind zwei Tessiner Standesinitiativen hängig. Diese haben eine bessere Vertretung aller Landesteile im Bundesrat zum Ziel. Ein einziges Element der grossen Regierungsreform hat das Parlament bisher unter Dach und Fach gebracht: Der Bundesrat kann bei Bedarf vier bis sechs zusätzliche Staatssekretäre ernennen. Diese sollen ihn vor allem im Kontakt mit dem Ausland vertreten. (mw/sda)>


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Der kriminelle Aberglaube im Kanton Bern - ist stärker als jede rationale Denkweise:

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                      minuten online, Logo

Kanton Bern 11.12.2012: <Drama in Schafhausen: Polizisten-Mord im Emmental vor Gericht> - der kriminelle Aberglaube im Kanton Bern bewirkt, dass jemand sein Haus nicht verkaufen kann

aus: 20 minuten online; 11.12.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/24723863

<von Sophie Reinhardt -

Heute beginnt der Prozess gegen Polizisten-Mörder Roger F. Er hat letztes Jahr in Schafhausen BE den 39-jährigen Familienvater Hansruedi K. erschossen. Das Drama lässt die Emmentaler nicht los.

«Das Dorf ist noch immer von der Bluttat traumatisiert. Und jetzt kommt das Ganze wieder hoch», sagt Walter Scheidegger, Gemeindepräsident von Hasle. Schafhausen erlebte am 24. Mai 2011 den dunkelsten Tag seiner Geschichte. Roger F. erschoss damals den Polizisten und Familienvater Hansruedi K. (39), der mit einem Kollegen und einem Betreibungsbeamten vor Roger F.s Wohnung auftauchte, um die Zwangsräumung zu vollstrecken.

Der damals 35-jährige Täter verletzte zudem den zweiten Polizisten schwer. Ab heute muss sich Roger F. vor Gericht verantworten. Die Anklageliste ist lang: Mord, vorsätzliche Tötung, Gefährdung des Lebens sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte.

Überlebender Polizist weiter im Dienst

«Ich kann nicht mehr ruhig schlafen, uns verfolgt die Geschichte bis heute», sagt eine Nachbarin von Roger F. - und bricht in Tränen aus. Immer wenn sie das Nachbarhaus sehe, müsse sie an den schlimmen Tag denken. «Der Onkel von Roger will das Haus schon lange verkaufen, aber niemand will es», sagt sie. Auch die Eltern von Roger leiden weiter unter der Tragödie. «Sie sind im Dorf aber gut integriert und nach wie vor im Hornusserverein aktiv», sagt Scheidegger.

Auch die Berner Polizei blickt mit Spannung auf die Verhandlung: «Wir hoffen, mit dem Prozess einen weiteren Schritt zur Bewältigung des Ereignisses machen zu können», so Polizeisprecher Michael Fichter. Der überlebende Polizist sei wieder im Dienst. Ihm stehe nach wie vor Unterstützung zur Verfügung. Wird Roger F. schuldig gesprochen, droht ihm lebenslange Haft.

20 Minuten Online berichtet laufend vom Prozess.>

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Januar 2013: Der "Rütli-Bomber" war KEINER - der Blick ist der kriminelle Hetzer - zusammen mit einem Psychiater

aus:
http://vetterliwirtschaft.weebly.com/

<Dr. med. Stefan Vetter äusserte sich als Psychiater und Leiter des FZKWP in einem in der Boulevardzeitung “Blick” erschienenen Interview (6. März 2008, Seite 3) zum mutmasslichen Urheber der Rütli-Bombe.

Die Schweizer Boulevardzeitung "Blick" spielte gleichzeitig Spitzel und Handlanger für die Polizei und die Justiz.

Durch die Aussage und die Ferndiagnosen, die Dr. Vetter durch eine auflagenstarke Boulevardzeitung in der ganzen Schweiz verbreiten liess, übte er Einfluss auf ein laufendes Verfahren zum Nachteil einer Person aus, indem er das Prinzip der Unschuldsvermutung ebenfalls verletzte.>


Und die kriminelle Justiz hat immer die falsche Richtung ermittelt:

Rütli-Bombe von 2009: 0 Beweise - 0 Indizien - alle Ermittlungen liefen in die falsche Richtung

aus: Schweizer Radio DRS;
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/10/18/Schweiz/Ruetli-Bomber-Trotz-Trojaner-Einsatz-Verfahren-eingestellt

<Rund vier Jahre nach dem gewaltigen Kracher auf der Rütliwiese wird das Verfahren eingestellt. Die Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), Walburga Bur, bestätigte einen entsprechenden Bericht von «20 Minuten online». Die BA habe die Strafuntersuchung zum Sprengkörper abgeschlossen und am 11. Oktober die Einstellung verfügt.

Die Straftatbestände haben sich laut Bur «nicht erhärten lassen, oder die Privatkläger zogen ihre Anträge zurück». Gebüsst wird der Mann lediglich im Zusammenhang mit einem anderen Fall – wegen Übergabe von Sprengstoffen und Drohung gegen Beamte.>

Und der wahre Täter bleibt ungestraft und wurde NICHT ermittelt, und Millionen Steuergelder sind für die Katz ausgegeben worden...

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14.4.2013: Kriminelle Schweizer schmeissen Abfall ins benachbarte Ausland - Beispiel Deutschland und Frankreich

aus: Basler Zeitung online: Mit dem Abfall schnell über die Grenze; 14.4.2013;
http://bazonline.ch/basel/land/Mit-dem-Abfall-schnell-ueber-die-Grenze/story/16772905

<Von Silvana Guanziroli und Mischa Hauswirth

Um sich die Gebühren für den Bebbi-Sack zu sparen, entsorgen viele Basler ihren Müll illegal in Deutschland und Frankreich.

Bussen bis 100'000 Euro möglich. Dreiste Abfallsünder werfen die Müllsäcke einfach in den Wald.

[Müll wird im Parkhaus stehengelassen]

Zwei Franken und 30 Rappen kostet der 35-Liter-Bebbi-Sack. Eine hohe Abfallgebühr, die für viele Basler ein Ärgernis ist. Deshalb greifen immer mehr Basler zu einem unschönen Mittel – sie fahren mit ihrem Hausmüll einfach mal schnell über die Grenze und entsorgen ihn illegal. Dabei gingen sie auch noch richtig schamlos vor, wie Günther Merz, Centermanager im Rheincenter Weil am Rhein, berichtet. «Wir müssen täglich Tüten und Abfallsäcke wegräumen, die meist Schweizer Kunden im Parkhaus stehen lassen», sagt er. «Ich habe schon Schweizer da­rauf angesprochen und bekam zu hören, dass sie die Waren bei uns gekauft hätten und wir deshalb den Müll auch wieder nehmen sollen. Oft wird auch vorgebracht, dass man sich die teuren Bebbi-Säcke sparen wolle.» Das Rheincenter verzichtet darauf, die Schweizer Abfallsünder zu büssen. «Wir wollen ja unsere Kunden nicht verlieren», sagt Merz.

[Kriminelle Schweizer-Abfall-Grenzgänger in Lörrach schmeissen den schweizer Müll in den Wald]

Weniger Verständnis zeigen die Behörden im Landkreis Lörrach. Denn die dreisten Abfall-Grenzgänger schrecken nicht davor zurück, die Müllsäcke einfach in den Wald zu werfen. «Aktuell haben wir den Fall eines Baselbieters», sagt Hans-Albert Oswald, Sachbearbeiter im Bereich Umweltrecht beim Landratsamt Lörrach. «Er hat in Badisch Rheinfelden zwei Müllsäcke entsorgt und wurde dabei von Zeugen beobachtet. Sie konnten seine Autonummer notieren», sagt Oswald. Gegen den Baselbieter wurde Anzeige erstattet. «Es wird eine Busse geben. Die Bussenhöhe hängt stark von der Menge und der Gefährlichkeit des entsorgten Stoffes ab», so Oswald. «Es sind Bussen bis 100'000 Euro möglich.»

Bevölkerung verärgert über Abfalltourismus

Doch damit nicht genug: Dem Baselbieter Kehricht-Sünder drohen noch weitere Kosten. In den nächsten zwei Wochen muss er den Müll in Rheinfelden wieder einsammeln. «Sonst wird das eine Firma für uns erledigen. Das verrechnen wir dann dem Mann.» Das Landratsamt bestätigt, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt. «Allerdings können wir nicht jeden Sünder überführen. Obwohl die Polizei jeden Sack durchforstet, kann leider nicht jeder Müll einer Person zugeordnet werden», sagt Oswald.

[Schweizer Sperrmüll-Touristen an deutschen Recycling-Höfen - ohne Jahresgebühr zu zahlen]

Mittlerweile ärgert sich auch die Lörracher Bevölkerung über den Abfalltourismus aus der Schweiz. «Wir erhalten regelmässig Hinweise, dass auf unseren Recycling-Höfen Autos mit Basler Kennzeichen vorfahren», sagt Michael Hellmann, Sprecher der Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach. In Deutschland können die Anwohner dort ihren Sperrmüll ohne zusätzliche Kosten entsorgen, weil sie eine jährliche Abfallgebühr zahlen. Dass die Schweizer sich dort auch anstellen, ohne dafür zu zahlen, kommt nicht gut an. Im Februar haben die Behörden auf das Drängen der Bevölkerung reagiert und an einem Samstagvormittag eine Grosskontrolle auf den vier Recycling-Höfen im Bezirk durchgeführt. Tatsächlich wurden die Kontrolleure fündig. «Bei 14 Fahrzeugen mit einem Basler Autokennzeichen stellten wir eine unberechtigte Benutzung fest. Wir haben die Lenker verwarnt», so Hellmann.

Arzt schnitt Adressen aus - [15 Fälle pro Jahr im Elsass]

Sorgen mit dem Schweizer Abfall haben längst nicht nur die Lörracher und der deutsche Grenzbereich zur Schweiz. Auch die französischen Behörden kennen das Problem. Betroffen ist vor allem der französisch-schweizerische Grenzabschnitt zwischen Saint-Louis und Leymen. «Es gibt jedes Jahr um die 15 Fälle», sagt Jean-Paul Linder von der Brigade Verte in Hagenthal-le-Bas. «Meistens deponieren die Schweizer die Abfallsäcke einfach am Strassenrand, darunter haben wir auch immer wieder solche, die im Elsass einen Zweitwohnsitz haben.»

Vergangenes Jahr ging der Brigade Verte ein Baselbieter Arzt ins Netz, der mehrere Säcke mit Hausmüll im Elsass wegwarf. Von einer Verwarnung liess der Mann sich nicht beeindrucken und schnippelte vorsorglich alle Adressen von den Couverts, die er in den Abfallsack stopfte. Nur weil ihm eine Unachtsamkeit unterlief, konnte die Brigade Verte den Wiederholungstäter dingfest machen. «Es drohen bis zu 1000 Euro Busse», sagt Linder.

[Kriminelle Schweizer auch in den Regionen Konstanz und Waldshut]

Es sind aber nicht nur die Basler, die sich als Abfallsünder entlang der Schweizer Grenze unbeliebt machen. Auch in anderen Landesteilen wird versucht, auf diesem Weg Abfallgebühren zu sparen. So haben die Behörden in Konstanz und Waldshut ebenfalls schon Bussen gegen Schweizer ausgesprochen. (Basler Zeitung)>

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Zürich 17.4.2013: Direktor der PH Zürich war auch "Berater" der Hochschule und verschob fast 900.000 Franken an seine Beraterfirma

aus: 20 minuten online: Pädagogische Hochschule: Ex-Direktor kassiert 30 Monate wegen Betrugs; 17.4.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/18852453

<von Attila Szenogrady
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Der ehemalige Verwaltungsdirektor der Pädagogischen Hochschule in Zürich hat fast 900'000 Franken ertrogen und damit unter anderem einen Luxus-Wintergarten angelegt. Jetzt ist er verurteilt worden.

Es war eine Bilderbuchkarriere: Im Juli 1998 trat der junge Aargauer FDP-Lokalpolitiker aus Rohr bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich die Stelle als stellvertretender Amtschef beim Hochschulamt (HSA) an. Bereits drei Jahre später stieg der Kadermann mit Doktortitel zum Verwaltungsdirektor der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) auf. Jahrelang führte der Familienvater scheinbar klaglos sein Amt aus. In seinem Heimatsort Rohr brachte er es zum Gemeinderat. Zudem bekleidete er das Ehrenamt eines Präsidenten des Lions Clubs.

Bis er am 25. April 2008 vom Kanton Zürich plötzlich fristlos entlassen wurde. Ein anonymer Informant der PHZH hatte die Behörden auf finanzielle Unregelmässigkeiten aufmerksam gemacht.

Geständiger Berufsbetrüger

Am Mittwoch musste sich der heute 48-jährige und inzwischen geschiedene Ex-Politiker als Berufsbetrüger vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens gab der umfassend geständige Aargauer alle Schuldpunkte zu. Es handelte sich um gewerbsmässigen Betrug, um mehrfache Urkundenfälschungen sowie um ungetreue Amtsführung. Die Anklageschrift zeigte auf, wie der Beschuldigte bereits ab 1998 mittels Doppelmandaten erste Geldbeträge illegal in den Kanton Aargau verschob.

So war der Beschuldigte in Aarau gleichzeitig Geschäftsführer einer Beraterfirma und erteilte der PHZH diverse fiktive Aufträge, die er als Verwaltungsdirektor absegnete. Alleine zulasten des Zürcher Hochschulamtes liess er über 111'000 Franken auf das Konto der privaten Firma in Aarau überweisen. Später leitete der Beschuldigte auch noch eine zweite Beraterfirma im Kanton Luzern.

895'000 Franken ertrogen

Im Weiteren liess sich der Chefbeamte auf Kosten der Steuerzahler über Jahre hinweg sein Privatleben finanzieren. So den Bau eines Wintergartens für über 72'000 Franken. Oder Schmuckstücke für seine Ehefrau oder Ersatzteile für sein Luxusfahrzeug der Marke BMW. In einem Fall finanzierte er in Zürich illegal ein Essen für 35 Mitglieder des Lions Clubs, wobei er sich die Kosten durch die Clubangehörigen rückerstatten liess.

Laut der zuständigen Staatsanwältin betrug der gesamte Deliktsbetrag rund 895'000 Franken.

30 Monate teilbedingt

Vor Gericht gab der Beschuldigte an, dass er heute bei der Privaten Fachhochschule angestellt sei und pro Monat rund 8000 Franken verdiene. Davon müsse er aber rund 4900 Franken seiner Ex-Frau und seinem Kind abliefern. Zudem habe er Schulden in der Höhe von 300'000 Franken. Er stehe heute noch in psychologischer Behandlung.

Der Strafantrag von 30 Monaten Freiheitsentzug teilbedingt war nicht umstritten. Sechs Monate davon soll der Ex-Kadermann absitzen, was auch in Halbgefangenschaft möglich ist.

Das Gericht hielt fest, dass aufgrund des erheblichen Verschuldens infolge Gier grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren angemessen gewesen wäre. Eine sehr lange Verfahrensdauer und das umfassende Geständnis hätten jedoch zur Strafreduktion geführt. Zudem hat der Beschuldigte laut Gericht schon Rückzahlungen geleistet und die Zivilansprüche der Bildungsdirektion anerkannt.>

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Kriminalität ohne Grenzen in der Schweiz:

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19.4.2013: Systematische Hilfe zur Steuerhinterziehung bei der UBS - zum Beispiel für reiche Franzosen - mit Bleistift und Radiergummi

aus: Spiegel online: UBS-Hilfe zur Steuerhinterziehung: "Frankreich musste gemolken werden"; 19.4.2013;
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/wie-die-ubs-reichen-franzosen-angeblich-beim-steuersparen-hilft-a-895271.html

<Von Stefan Simons, Paris

Mitarbeiter der Schweizer Großbank UBS sollen systematisch reiche Franzosen geworben haben, um deren Vermögen am Fiskus vorbei ins Ausland zu schaffen. Die Bücher führten sie offenbar mit Bleistift und Radiergummi, außerhalb der Bilanz.

UBS-Gebäude in Zürich: "Milchhefte" für reiche Franzosen

"Milchheft": Dabei denkt man an Vieh und grüne Almwiesen, an frische Bergluft und gesundes Leben. Tatsächlich trugen Schweizer Landwirte in solche Kladden lange Zeit ein, wie viel Milch sie verkauften. Und ganz offenbar hat sich die bäuerliche Buchführung mit Bleistift und Radiergummi bis heute erhalten: Schweizer Banker aus dem Haus UBS sollen unter diesem Tarnbegriff diskrete Listen mit wohlhabenden Bürgern aus Frankreich geführt haben, die von Schweizer Handelsvertretern geworben wurden.

Mehr noch: Die ehemalige Superbank, einst Aushängeschild der Alpenrepublik, soll sich nach Angaben von Pariser Behörden in Frankreich illegal um reiche Kundschaft bemüht haben - offenbar mit dem Ziel das Kapital der Steuer zu entziehen. Sollten sich die Vermutungen bewahrheiten, droht dem Schweizer Bankhaus ein neuer Skandal. Es geht immerhin um eine Gesamtsumme von rund 850 Millionen Euro und der Ruf der UBS ist bereits durch die Steueraffäre von Ex-Minister Jérôme Cahuzac beschädigt.

Das Pariser Wirtschaftsministerium, so berichtet es die Tageszeitung " Le Monde", ist derzeit auf der Fährte von mehr als 350 französischen Vermögen, um festzustellen, ob die Citoyens Steuern hinterzogen haben. Rund 50 der namentlich aufgeführten Bankkunden sollen über Konten in der Schweiz verfügen - dabei ist unklar, ob die Vermögenswerte beim französischen Fiskus deklariert wurden oder nicht.

Immer neue Events, um begüterte Bürger zu ködern

Zudem haben sich zwei Pariser Ermittlungsrichter des Falles angenommen, nachdem die Staatsanwaltschaft bereits im Dezember 2012 ersten Hinweisen auf merkwürdige Praktiken der UBS-Bank nachgegangen war. Gegen drei Verantwortliche der französischen UBS-Filialen wird bereits ermittelt: Den Unterlagen zufolge, schreibt "Le Monde", hätten die fleißigen Banker aus der Schweiz "ein System zum systematischen Anwerben französischer Vermögen" installiert.

Zwar wies der Präsident der UBS-Gruppe Frankreich, Jean-Frédéric de Leusse, die Vorwürfe zurück, frühere Angestellte der Großbank aber äußern sich anders. "Es galt Frankreich zu melken", zitiert die Zeitung einen Ex-Mitarbeiter, derzeit verwickelt in einen Rechtsstreit mit seinem früheren Arbeitgeber. Aus dem Umfeld von ehemaligen UBS-Angestellten kamen vor zwei Jahren die ersten Hinweise. Eine Mitteilung an die Pariser Bankenaufsicht brachte jene "Milchhefte" ans Tageslicht, in denen UBS-Vertreter von 2002 bis 2007 nicht deklarierte Konten führten - so tauchten die Beträge nicht in der Bilanz der UBS auf. Die Kunden-Details wurden anschließend in einem Dossier zum Stammsitz weitergeleitet, wo sie als "Kuh-Kartei" geführt wurden.

Bei ihren Nachforschungen stellten die Richter fest, dass die UBS-Filialen in Frankreich ein Netz von "Events" auslegten, um begüterte Bürger zu ködern: Sie wurden zu Golfturnieren, Opernkonzerten oder Regatten eingeladen, die nur dem Zweck dienten mit den vermögenden Franzosen anzubandeln. Bei solchen Gelegenheiten reisten die Vertreter aus der Schweiz ein, um die möglichen Kandidaten - im Geschäftsjargon "prospects" genannt - zu hofieren und dann Vorschläge zur "Restrukturierung" ihrer Anlagen zu machen.

Die UBS weist derartige Schilderungen der Geschäftspraktiken rundweg zurück und bezeichnet die Ex-Angestellten als Verschwörer, die "verrückt" seien oder unter "Paranoia" litten und nur auf höhere Abfindungen hofften. Ein internes Dokument der Schweizer UBS, aus dem "Le Monde" zitiert, zeigt indes ein anderes Bild der Arbeit der Schweizer Kundenakquisiteure .

Unter dem Stichwort "Öffnung von Beziehungen nach Frankreich", heißt es in dem Rundschreiben vom November 2005: "Die UBS Vertragsunterlagen sollten, so weit wie möglich, außerhalb von Frankreich abgefasst werden. Der Handelsreisende darf keine unterschriebenen Dokumente mitführen. Diese Dokumente müssen direkt in die Schweiz geschickt werden.">

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                          minuten online, Logo

1.5.2013: Blatter war es nicht - so sagt eine "Ethikkommission"

aus: 20 minuten online: Aufatmen: Blatter-Freispruch im ISL-Korruptionsfall; 1.5.2013;
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/12355920

<Sepp Blatter hat sich im ISL-Korruptionsfall korrekt verhalten. Der Fifa-Präsident wird von der Ethikkommission vom Verdacht der Korruption freigesprochen.

ifa-Präsident Sepp Blatter ist im Bericht der Ethikkommission zum ISL-Korruptionsfall im Gegensatz zu seinem Vorgänger João Havelange vom Verdacht der Korruption freigesprochen worden.

Blatter darf aufatmen. «Ich stelle mit Zufriedenheit fest, dass in diesem Bericht bestätigt wird, dass mein Verhalten unter keinerlei Fehlverhalten von Ethikregeln fallen konnte», sagte der Walliser unmittelbar nach der Veröffentlichung des Schlussberichts der Ethikkommission zur Bestechungsaffäre um die inzwischen bankrotte Vermarktungsagentur ISL. Blatters Verhalten sei höchstens «ungeschickt» gewesen, heisst es im Bericht.

Havelange gab sich früh einsichtig

Indes sah es die Kommission unter dem Vorsitz des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert als erwiesen an, dass der ehemalige Fifa-Präsident Havelange, dessen Schwiegersohn Ricardo Teixeira und auch Nicolas Leoz Gelder von der ISL bekommen hatten, «ohne dass erkennbar ist, dass sie in irgendeiner Form eine Gegenleistung erbracht haben». Der automatischen Aberkennung der Ehrenpräsidentschaft kam der 96-jährige Havelange nun zuvor. Per 18. April trat der Brasilianer, der die Fifa von 1974 bis 1998 geführt hatte, zurück.

Havelange, für dessen Absetzung als Ehrenpräsident sich auch Blatter ausgesprochen hatte, wird eine «moralisch und ethisch verwerfliche Handlungsweise» vorgeworfen. Eckert stellte abschliessend fest: «Der Fall ISL ist für die Ethikkommission abgeschlossen.» Blatter geht auch nicht davon aus, dass sich so etwas - dank der eigenen Initiative - in der Fifa wiederholen könnte. «Ich bin überzeugt, dass die Fifa dank dem Governance-Reformprozess, den ich selbst angeregt habe, nun über angemessene Mechanismen und Instrumente verfügt, um einen solchen Vorfall in Zukunft zu verhindern», sagte er.

Die Fifa hatte vom Dezember 1997 bis Juli 2000 eine Reihe von Verträgen mit dem Medien- und Marketingunternehmen ISL abgeschlossen. Dabei waren dreistellige Millionenbeträge in Schweizer Franken und US-Dollars als Entschädigung für die Fifa vereinbart worden, hiess es im Bericht der Ethikkommission.

(si)>

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Er machte in Bern einen Banküberfall und floh mit einem Teil des Geldes nach Thailand:

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Thailand 17.5.2013: <Schweizer Bankräuber in Hua Hin festgenommen>

aus: Wochenblitz online; 17.5.2013;
http://www.wochenblitz.com/nachrichten/38972-schweizer-bankraeuber-in-hua-hin-festgenommen.html

<Prachuab
Khiri Khan - Am 16. Mai verhaftete die Polizei in Hua Hin einen Schweizer, der im März in Bern einen Banküberfall verübte und dabei 4,85 Millionen Schweizer Franken erbeutete. Nach dem Überfall setzte er sich nach Thailand ab.

Der Mann wurde als Enzo G., 42, identifiziert, gab der Direktor der Sondereinheit der Polizei (DSI), Tarit Pengdith, bekannt.

G. habe eine thailändische Frau und sei nach Thailand geflohen, nachdem seine mutmaßlichen Komplizen von Schweizer Behörden verhaftet worden waren. G. hatte für fünf Millionen Baht ein Haus in Hua Hin gekauft, in dem er mit seiner Frau lebte. Die Polizei beschlagnahmte bei der Verhaftung 60.000 Schweizer Franken Bargeld, 13,5 Baht Gold (Wert zurzeit ca. 270.000 Baht) und 19 Fahrzeuge und Motorräder. Ein Vermögen von rund drei Millionen Baht soll sich auf diversen Konten befinden, die eingefroren werden sollen.

G. gilt als Drahtzieher des gut geplanten Banküberfalls. Er hatte kurz vorher die Thailänderin geheiratet, offenbar um bei seiner Flucht von ihr Hilfe zu erhalten.

Die Ermittler versuchen jetzt herauszufinden, wie es G. möglich war, das gestohlene Geld nach Thailand zu transferieren ohne dass dies auffiel.

G. soll an die Schweiz ausgeliefert werden.>



Bei Kriminellen gibt es keine Werbung.

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