Bei Kriminellen kann man keine Werbung machen

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Kriminelle schweizer Polizei (Teil 2)

Es gibt da einige Polizisten in der Schweiz, die sind total daneben, neben all den Guten, die die Gesetze einhalten...

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino


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Kriminelle Schlägerpolizei in Zürich Kreis 4 - wahrscheinlich Turicum-Schläger:

Tagesanzeiger
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22.6.2012: <Stadtpolizisten wegen Amtsmissbrauch vor Gericht> - wegen schwerer Körperverletzung an einem Pfarrer verurteilt

aus: Tagesanzeiger online; 22.6.2012;
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Stadtpolizisten-wegen-Amtsmissbrauch-vor-Gericht/story/14207545

<Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 22.06.2012

Drei Beamte der Stadtpolizei mussten sich wegen Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch und fahrlässige Körperverletzung vor Gericht verantworten. Alle drei plädierten auf unschuldig, zwei wurden verurteilt.

Der Fall, für welchen sich die drei Stadtpolizisten verantworten müssen, ereignete sich im Sommer 2007. Dem damaligen Einsatzleiter wird vorgeworfen, einen Mann unrechtmässig gefangen gehalten zu haben, einem weiteren beteiligten Beamten, dass er diesen fahrlässig verletzt habe. Alle drei müssen sich schliesslich wegen Amtsmissbrauch verantworten. Die Beamten plädierten in allen Anklagepunkten auf unschuldig.

Einer der Angeklagten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 6'750 Franken verurteilt. Er hatte dem Opfer einen so starken Tritt in die Kniekehle versetzt, dass der Mann ein gebrochenes Kniegelenk davontrug. Der Einsatzleiter der drei Ordnungshüter wurde wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch schuldig gesprochen, auch er zu einer bedingten Geldstrafe von 6'600 Franken. Beide müssen eine Busse in der Höhe von jeweils 1000 und 1500 Franken bezahlen. Der dritte Angeklagte wurde freigesprochen. Der Richter begründete sein Urteil mit der Unverhältnismässigkeit, mit der die Polizisten gehandelt hätten.

Im Juli 2007 wurden die drei Beamten an die Sihlstrasse gerufen, weil eine Patrouille des polizeilichen Assistenzdienstes von einem Passanten dabei gestört wurde, einen Drogenkonsumenten zu kontrollieren. Der spätere Geschädigte, ein reformierter Pfarrer in der Stadt Zürich, hatte «das polizeiliche Vorgehen kritisiert, kommentiert und sich in den Vorgang eingemischt», wie es in der Anklageschrift heisst. Er sei dabei sehr aufgebracht gewesen und habe sich nicht beruhigt.

Verhaftung trotz klarer Identität

Der Einsatzleiter, ein heute 37-jähriger Stadtpolizist, verlangte daraufhin den Ausweis des Pfarrers. Diesen konnte er erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen, da er im Auto seiner damaligen Lebensgefährtin lag. Ein zweiter Beamter forderte ihn danach auf, seine Hände aus den Taschen zu nehmen. Der Pfarrer folgte der Aufforderung nicht, deshalb banden die beiden Polizisten seine Hände mit Handschellen auf dem Rücken zusammen. Die Lebensgefährtin des Pfarrers brachte kurz darauf die fehlende Identitätskarte. Obwohl die Beamten ihn nun definitiv identifizieren konnten und die Kontrolle des Drogenabhängigen bereits durchgeführt worden war, nahmen sie den Pfarrer mit auf den Posten. Dort wurde der 49-jährige Geistliche fast eineinhalb Stunden festgehalten.

Auf dem Posten wurde er nicht sogleich befragt, sondern auf Anweisung des Einsatzleiters in eine Zelle geführt, um eine Leibesvisitation durchzuführen. Der – immer noch gefesselte – Pfarrer wehrte sich gegen die Behandlung und hinderte die Beamten daran, ihn in die Zelle zu bringen, indem er sich mit einem Bein am Türrahmen abstiess. Ein heute 33-jähriger Beamter drückte daraufhin in die Kniekehle des Pfarrers, um einen Nasen-Kopf-Drehgriff anwenden zu können.

Der Pfarrer stürzte daraufhin unkontrolliert zu Boden. Sein rechtes Kniegelenk war gebrochen, sein vorderes Kreuzband gerissen und sein Seitenband gezerrt. Zudem erlitt er kleinere, oberflächliche Verletzungen. Danach musste sich der Pfarrer nackt ausziehen, damit er einer Leibesvisitation unterzogen werden konnte. An dieser war ein dritter, heute 35-jähriger Beamter beteiligt.

Laut Staatsanwaltschaft «in Grundfreiheiten eingegriffen»

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beamten nun verschiedene Tatbestände vor. Alle drei werden wegen Amtsmissbrauch angeklagt, weil die Leibesvisitation als unverhältnismässig anzusehen sei. Laut Anklageschrift hätten sich «keinerlei Verdachtsmomente» ergeben, dass der Geistliche «Drogen oder gefährliche Gegenstände» auf sich tragen könnte. Das Vorgehen habe also seine Menschenwürde und Persönlichkeit verletzt.

Der 37-jährige Einsatzleiter wird zudem der Freiheitsberaubung angeklagt, da eine Verhaftung des Pfarrers zu diesem Zeitpunkt kaum Sinn machte. Der Drogenabhängige war bereits kontrolliert worden, die Identität des Pfarrers geklärt. Der Einsatzleiter habe «in Grundfreiheiten eingegriffen, ohne dass die gesetzlich notwendigen Voraussetzungen gegeben waren».

Der 33-jährige, beteiligte Beamte wird zudem der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Da es Alternativen zum Stoss in die Kniekehle gegeben habe und keine Gefahr vom Pfarrer ausging, sei die Gewaltanwendung unverhältnismässig.

Leibesvisitation: «Standardisiertes Vorgehen»

Die drei Beschuldigten machten in der Gerichtsverhandlung bisher einen ruhigen Eindruck. Sie alle plädieren auf unschuldig in allen Anklagepunkten. Der Einsatzleiter begründete die Verhaftung des Pfarrers damit, dass er den Wohnort des Pfarrers mit der Identitätskarte nicht eruieren konnte und die Situation allgemein äusserst hochgeschaukelt gewesen sei.

Der wegen fahrlässiger Körperverletzung Angeklagte berief sich auf ein «standardisiertes Vorgehen», wenn sich ein Verhafteter körperlich gegen Anweisungen wehrt. Er habe dem Geschädigten nicht ins Knie getreten, sondern ihm in die Kniekehle gedrückt, damit dieser in die Zelle geführt werden konnte.

Alle drei Beamten sagten zudem aus, dass Leibesvisitationen (und das damit verbundene Nacktausziehen) im Jahr 2007 ebenfalls ein standardisiertes Vorgehen im Falle einer Verhaftung gewesen sei.

Seit 2008 Leibesvisitationen strenger geregelt

Bereits 2006 war die Polizei wegen dieser Vorgehensweise scharf kritisiert worden. Damals musste sich eine 15-jährige Kifferin auf dem Polizeiposten ausziehen. Als es in den Medien und aus der Politik Kritik hagelte, wurde eine Geschäftsprüfungskommission eingeschaltet, die mehrere Fälle untersuchte. Fazit: Die Polizei sei unverhältnismässig und teilweise unprofessionell vorgegangen.

Deshalb ist nun seit 2008 ein revidiertes Dienstreglement in Kraft. Vor jeder Leibesvisitation die übers Abtasten hinausgeht, müssen die Ordnungshüter ihren Vorgesetzten informieren. Dieser entscheidet, ob tatsächlich Notwendigkeit für eine Leibesvisitation und das damit verbundene Nacktausziehen besteht.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)>


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Kriminelle schweizer Polizei:

20 minuten
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St. Gallen 24.2.2013: <Auf Posten abgeführt: Polizei hindert Juso am Unterschriften-Sammeln> - eine Zweiergruppe, die legal Unterschriften sammelte

aus: 20 minuten online; 24.2.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/13369840


<von Manuel Jakob
-

In St. Gallen sind zwei Mitglieder der Juso von Beamten in Zivil abgeführt worden, als sie Unterschriften für eine Initiative sammelten - obwohl das Bundesgericht die Sicht der Jungsozialisten stützt.

amstagmittag, kurz vor ein Uhr: Moritz Hofstetter, Mitarbeiter des Kampagnenteams Campa der Jungsozialisten, steht zusammen mit einer erst 15-jährigen Gleichgesinnten auf der Marktgasse in St. Gallen. Sie haben ein Sammelschild aufgestellt, welches auf ihr Anliegen hinweist: Sie sammeln Unterschriften für die Spekulationsstopp-Initiative, wie sie das in Luzern und anderen Schweizer Städten bereits seit einem halben Jahr tun. Doch diesmal wird alles anders kommen.

Einmal mehr spricht Hofstetter einen Passanten an, der soeben ein Geschäft verlassen hat, und will dazu ansetzen, ihm die Initiative zu erläutern. Doch bevor er dazu kommt, hält ihm der Mann einen Ausweis unter die Nase: Der 24-Jährige ist an einen Polizisten in Zivil geraten. Der Mitarbeiter der Stadtpolizei St. Gallen fragt die beiden, ob sie eine Bewilligung hätten. Den Hinweis von Hofstetter, dass für eine Unterschriftensammlung ohne Stand keine Bewilligung nötig sei, ignorieren der Beamte und sein Kollege geflissentlich. Mehr noch: «Der Zivilpolizist war ziemlich giftig und hat meine Argumente gar nicht anhören wollen», erzählt Hofstetter gegenüber 20 Minuten Online. «Er hat uns mit einer Anzeige gedroht und gesagt: ‹Das klären wir jetzt auf dem Posten.›»

Erst eine halbe Stunde später seien sie von drei Polizisten in einem Kastenwagen abgeholt worden. «Diese Aktion war unter aller Sau und eine massive Verschwendung von Steuergeldern», empört sich Hofstetter. Und der Ärger des Studenten der Agrarwissenschaften geht noch weiter: «Die Polizei hat uns bis Montag ein Sammelverbot erteilt und gedroht, dass wir uns strafbar machen, wenn wir dennoch sammeln.» Offenbar will die Polizei erst die rechtliche Situation abklären.

Bundesgerichtsentscheid stützt Sicht der Juso

Diese scheint jedoch klar zu sein. Bettina Surber, Rechtsanwältin und SP-Präsidentin der Stadt St. Gallen: «Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2009, der festhält, dass das blosse Unterschriftensammeln durch bis zu drei Personen nicht bewilligungspflichtig ist.» Damals ging es um einen Fall aus dem Vorjahr, als das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen ein Urteil gegen die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) verhängt hatte. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Stadt dagegen gut. Seitdem ist klar: Das Sammeln von Unterschriften durch höchstens drei Personen auf öffentlichem Grund stellt keinen «gesteigerten Gemeingebrauch» dar, ergo ist es nicht bewilligungspflichtig. «Gesteigerter Gemeingebrauch» würde beispielsweise dann vorliegen, wenn für eine Aktion ein Stand aufgestellt wird.

«Wir von der SP haben seither auch nie Probleme mit der Polizei gehabt», so Surber weiter, «und wir haben nie eine Bewilligung eingeholt, wenn wir nur zu zweit oder dritt Unterschriften gesammelt haben, ohne einen Stand aufzustellen.» Zum verhängten zweitägigen Sammelverbot, das laut der Juso für die gesamte Partei gelten soll, meint Surber: «Es gibt diesen Bundesgerichtsentscheid, und insofern ist ein solches Verbot nicht zulässig.» Die Jungsozialisten haben in einer Mitteilung angekündigt, rechtliche Schritte prüfen zu wollen. Sie fühlen sich in ihrer persönlichen Freiheit und der Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt. «Das Ganze riecht nach Polizeischikane», lässt sich Angelo Zehr, Präsident und Stadtparlamentarier der Juso St.Gallen in der Mitteilung zitieren.

Zwar heisst es in dem Bundesgerichtsentscheid: «Sollten im Einzelfall namhafte Störungen auftreten, so können allgemeine polizeiliche Massnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ergriffen werden.» Dass im konkreten Fall allerdings eine solche «namhafte Störung» vorliegt, ist fraglich. Das meint auch Bettina Surber: «Wenn das Ganze am Rande eines Stadtfestes stattgefunden hätte, würde die Sache allenfalls anders beurteilt werden. Aber heute war ja ein ganz gewöhnlicher Samstag.»

Polizei widerspricht

Bei der Stadtpolizei St. Gallen widerspricht man der Darstellung der Juso in gewissen Punkten. Dass bei den beiden Unterschriftensammlern eine Personenkontrolle durchgeführt wurde, bestätigt die Polizei. Man habe auf die Anrufe von Bürgern reagiert, die sich durch die Unterschriftensammlung gestört fühlten, und wollte die Juso-Aktivisten kontrollieren, sowie abklären, ob sie eine Bewilligung hätten einholen müssen. Die Stadtpolizei verweist auf das Polizeireglement, welches gewisse Zonen in der Innenstadt als bewilligungspflichtig ausweist.

Ausserdem, hält die Polizei fest, läge das Versäumnis bei der Juso. Wenn diese, so die Argumentation, sich vorab erkundigt hätten, ob ihre Unterschriftensammlung bewilligungspflichtig ist, hätte man bei der Stadt davon gewusst – unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig gewesen wäre.

Als die Zivilbeamten mit den beiden Aktivisten auf den Kastenwagen gewartet hatten, kam es laut Hofstetter zu einer witzigen Situation. Hofstetter: «Wäre die Aktion nicht dermassen haarsträubend gewesen, ich hätte in diesem Moment gerne laut herausgelacht.» Drei Passanten sprachen die Polizisten an – die die Unterschriftenbögen hielten – und fragten, ob sie noch ihre Unterschrift ergänzen dürften. Sie durften nicht.>

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20 minuten online, Logo

24.9.2013: <Polizeigewalt: Europäischer Gerichtshof verurteilt Schweiz> - Genfer Schlägerpolizei brach einem Afrikaner das Schlüsselbein - Genugtuung von 34.000 Franken

aus: 20 minuten online; 24.9.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/22312784

<Der Fall eines Staatsbürgers aus Burkino Faso, der 2005 während einer Polizeikontrolle brutal zu Boden geworfen wurde, hat Strassburg beschäftigt. Die Schweiz muss eine Abfindung bezahlen.

Die Schweiz ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen polizeilicher Gewalt gegen einen Mann bei einer Polizeikontrolle in Genf im Jahr 2005 verurteilt worden. Sie muss dem Staatsbürger aus Burkina Faso eine Abfindungssumme von umgerechnet gut 34'000 Franken bezahlen.

Der 38-Jährige war 2005 von zwei Genfer Polizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, als er sich auf einem als Drogenumschlagplatz bekannten Ort aufhielt. Anschliessend wurde er von den Polizisten brutal zu Boden geworfen.

Später wurde bei einem medizinischen Befund festgestellt, dass der Afrikaner sein rechtes Schlüsselbein gebrochen hatte. Gemäss dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wurde der Mann Opfer von schlechter Behandlung durch die Genfer Polizei.

Bruch eines Schlagstocks

Die Schweiz hat damit laut dem Strassburger Urteil Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, welche Folter und unmenschliche sowie erniedrigende Behandlung von Menschen verbietet. Weiter wirft der Gerichtshof der Genfer Justiz vor, dass eine eigentliche Untersuchung gefehlt habe.

Die Beweisaufnahmen seien unvollständig gewesen, insbesondere was die Umstände rund um den Schlüsselbeinbruch betrifft. Ausserdem hätte ein Gegengutachten zu einem zerbrochenen Schlagstock eines der Polizisten erstellt werden müssen. Die Untersuchung habe auch zu lange gedauert, kritisiert der Gerichtshof weiter.

Schaden wegen Kündigung erlitten

Nach seiner Festnahme und dem Schlüsselbeinbruch musste der Afrikaner die Arbeit aussetzen und verlor in der Folge den Job. Dem Umstand Rechnung tragend, dass der Mann dadurch einen materiellen Schaden erlitt, muss die Schweiz ihm 15'700 Euro Abfindung zahlen. Hinzu kommen 4000 Euro Genugtuung und 6000 Euro für Anwaltskosten.

Was die Vorwürfe rassistischer Beschimpfungen und Todesdrohungen seitens des Klägers betrifft, nimmt der Menschengerichtshof «mit Besorgnis» von einem Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Kenntnis. Nach dem Bericht vom 2. April 2009 gab es in der Schweiz mehrere Fälle von missbräuchlichem Verhalten der Polizei gegen Nicht-Schweizer, Asylbewerber, Schwarze und andere Minoritäten.

(sda)>

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20 minuten
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Winterthur (Kanton Zürich) 1.10.2013: Kriminelle Polizei Winterthur hat mit Gummigeschoss wieder ein Auge fast ausgeschossen - noch 16% Sehfähigkeit

aus: 20 minuten online; 1.10.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31809127

Fakten: Noch 16 Prozent des Sehvermögens. Die schweizer Polizistenschweine schossen auf die Köpfe, und bei den Zürcher Polizistenschweinen fühlt sich wieder einmal niemand schuldig. Ein Europa ohne diese Polizistenschweine wäre wirklich ein Fortschritt.

Die 19-jährige Angela D. zeigt im Fernsehen ihre
              Verletzung. Das Auge hat noch 16% Sehvermögen


<Interne Untersuchung: Gummigeschoss trifft 19-Jährige ins Auge.

Bei der «Tanz dich frei»-Demonstration in Winterthur ist eine 19-Jährige von einem Gummigeschoss schwer verletzt worden. Die Stadtpolizei will eine Untersuchung gegen einen ihrer Mitarbeiter eröffnen.

ie Winterthurer Stadtpolizei leitet wegen ihres Einsatzes gegen die «Tanz dich frei»-Demonstration vom 21. September eine interne Untersuchung ein. Grund ist eine 19-jährige Demonstrantin, die durch ein Gummigeschoss am Auge schwer verletzt wurde. Sie musste notoperiert werden.

Wie Kommandant Fritz Lehmann am Dienstag gegenüber «Schweiz Aktuell» von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) sagte, will die Stadtpolizei untersuchen, wie es zu diesem Vorfall kommen konnte.

Hielten die Polizisten den Mindestabstand ein?

Abzuklären ist unter anderem, ob die Polizei den Mindestabstand einhielt, als sie die Gummigeschosse auf die Demonstranten abgab. Im Kanton Zürich beträgt dieser 20 Meter. Lehmann ist optimistisch, dass der Vorfall rekonstruiert werden kann. Der Polizeieinsatz sei von allen Blickwinkeln her aufgezeichnet worden.

Die 19-jährige Angela D. bekräftigte in der Sendung, dass sie nur friedlich habe tanzen wollen. Sie habe die Polizei nicht provoziert. «Plötzlich wurden wir eingekesselt, und dann schossen die Beamten Gummischrot in die Menge. Ich wurde direkt ins Auge getroffen, sah nichts mehr und lag nur noch schreiend am Boden.» In einer Notoperation konnten die Ärzte am Unispital Zürich vor fünf Tagen das Auge vorläufig retten - allerdings besitzt Angela auf dem rechten Auge derzeit nur noch 16 Prozent ihres Sehvermögens. Sie will Anzeige gegen die Polizei erstatten.

Polizei erfuhr erst von SRF von der schweren Verletzung

Die Polizei hat gemäss eigenen Aussagen erst gestern Montag erfahren, dass bei der Demo jemand schwer verletzt worden ist. Bei der Auflösung der unbewilligten Tanzdemonstration wurden 93 Demonstranten verhaftet und 11 verletzt.

Die Polizei setzte Wasserwerfer und Gummischrot ein und stellte zahlreiche Pflastersteine, Schutzbrillen und Hämmer sicher. Mit der Demonstration sollte gegen die Kommerzialisierung in der Stadtentwicklung protestiert werden.

(jam/sda)>

Kommentar: Die kriminelle Zürcher Polizei schiesst seit den 1960er Jahren Augen aus - und ein Polizeigericht schützt die kriminelle Zürcher Polizei

Die Zürcher Schlägerpolizei ist seit den 1960er Jahren seit den Demonstrationen gegen Atomkraftwerke mit Gummigeschossen unterwegs und hat damit schon Dutzende Augen zerstört, vor allem zu Zeiten der AJZ-Bewegung in Zürich. Die Polizisten schiessen einfach auf die Köpfe und es ist ihnen egal, was dann passiert, denn die Polizisten sind ja mit Helmen unterwegs. Die kriminelle, schweizer Justiz schützt bisher IMMER die kriminellen Polizisten, vor allem im Kanton Zürich. Hier in dem vorliegenden Fall gibt die kriminelle, Winterthurer Polizei an, sie habe nicht gewusst, dass jemand schwer verletzt worden sei. Logisch, die kriminelle Polizei hörte sie die Schreie der Verletzten nicht, und sie sah sicher auch den Krankenwagen nicht, der das Opfer ins Spital transportierte, denn schweizer Polizisten sind generell taub, wenn es um kriminelle Handlungen der schweizer Polizei geht. Ein Polizeigericht im Kanton Zürich schützt dann IMMER die Polizisten vor Anzeigen und Strafen, das war schon zur Zeit des Autonomen Jugendzentrums in Zürich so. Es wird den Opfern dann immer vorgeworfen, sie seien an einer illegalen Demonstration beteiligt gewesen, oder man könne keinen Täter feststellen. Die Anzeige gegen die Polizei wird somit KEINE Chance haben, weil Zürcher Polizisten speziell generell immer taub sind, wenn es um deren Kriminalität geht.

In der Schweiz gewinnt die kriminelle Polizei immer, wie in diesem Fall auch zu erwarten sein wird.

Michael Palomino, 2.10.2013

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Basler
              Zeitung online, Logo

Basel 9.10.2013: Schweizer Polizist ist gleichzeitig Genossenschaftspräsident und bespitzelt, spioniert und terrorisiert Mieterin

aus: Basler Zeitung online: Polizist bespitzelt als Privatperson eine Mieterin; 9.10.2013;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Polizist-bespitzelt-als-Privatperson-eine-Mieterin-/story/12950725

<Von Daniel Wahl

Ein Polizist geht mit Polizeimitteln gegen ein Mitglied seiner Wohngenossenschaft vor. Er scheint in seinem «Privatkrieg» vor nichts zurückzuschrecken und reicht Klage nach Klage ein.

«Der Polizist und Genossenschaftspräsident will mich aus meiner Wohnung vertreiben und macht mich mit Strafanzeigen fertig.» Etwa so muss es am Telefon geklungen haben, als sich Mieterin Senta Weber von einer Wohngenossenschaft beim Zeughaus in Basel in ihrer Not an eine Polizeiwache wandte und von den Schwierigkeiten mit dem Genossenschaftspräsidenten und langjährigen Polizisten M.G. erzählte. Dieser drohe ihr mit dem Genossenschaftsausschluss und mache ihr das Leben mit Strafanzeigen schwer. Daraufhin hätten ihr die Polizeikollegen von M.G. den brisanten Rat erteilt: «Wir können nichts tun, gehen Sie mit der Geschichte an die Öffentlichkeit.»

Was ist der Hintergrund? Senta Weber liegt mit der Wohngenossenschaft seit Längerem im Clinch. Der Sohn und die Schwiegertochter des Präsidenten bewohnen eine der Nachbarwohnungen von Senta Weber und reklamieren Klavierspielen, Kinderlärm oder mangelnde Ordnung. Das übliche Waschküchengeplänkel gemeinhin.

Erster Höhepunkt im Streit aber war, dass Sohn oder Schwiegertochter die Sicherung im Kasten von Senta Weber entfernt hatte und in der Folge ihr Tiefkühlgut auftaute. Es kam zur Aussprache im Genossenschafts-Sitzungszimmer. Das Protokoll hält fest, dass Senta Weber die Bässe ihrer Stereoanlage reduziert und die jungen G. ihr «den noch zu beziffernden Schaden im Tiefkühler bezahlen». Senta Weber verkaufte ihr Klavier und stellte 288.50 Franken für den Verlust des Tiefkühlguts in Rechnung. Das war in den Augen von M.G. zu viel. Nicht der Sohn, sondern Papa in seiner Eigenschaft als Genossenschaftspräsident schrieb Senta Weber einen Brief mit dem Titel: «Nichteintreten auf Ihre Rechnungsstellung». Senta Weber, Mutter von zwei Kindern, erklärt: «Seit dieser Rechnung ist der Teufel im Haus erst recht los.»

Inspektion in Privaträumen

In einem ersten Akt verschaffte sich der Genossenschaftspräsident Zutritt zu Webers Büroraum im Keller, indem er der Mieterin unterstellte, sie würde das Büro gewerblich nutzen. Eine Inspektion muss ergebnislos verlaufen sein; der Punkt wurde nicht weiterverfolgt. Im März dieses Jahres erging ein Brief an Senta Weber, in welchem ihr die «Erwägung des Ausschlusses aus der Genossenschaft» unterbreitet wird. Minutiös sind Verfehlungen aufgelistet. Etwa, dass Weber die ersten beiden Mieten im Jahr 2007 erst auf Monatsende statt auf Monatsanfang einbezahlt hatte, oder dass sich Senta Weber in Trennung befinde.

Inzwischen hat M. G. den Druck auf Senta Weber erhöht. Am 16. Juni dieses Jahres reichte der Polizist als Privatmann zwei Strafanzeigen ein. Zum einen hat er bemerkt, dass Senta Weber zwei Autos besitzt und ein Wechselkontrollschild hat. Von der Hecknummer besass sie aber ein hohes und ein queres Schild – was nicht erlaubt ist. Dies hat der Tiefgaragenspitzel beanzeigt.

Details aus dem Führerschein

Weiter will M.G. bemerkt haben, wie Senta Webers Lebenspartner Lernfahrten unternommen hat – angeblich nur im Beisein von Senta Weber selber, die noch keine drei Jahre den Führerausweis besitzt. Um diesen Sachverhalt überhaupt feststellen zu können, muss Polizeimann G. die Frau polizeilich durchleuchtet haben und die Details aus dem Führerschein von Senta Weber kennen.

Inwieweit auch das Untersuchungsgeheimnis verletzt ist, wird sich noch zeigen müssen: Aus dem Mailverkehr, der in den Akten der Basler Staatsanwaltschaft ist, geht jedenfalls weiter hervor, dass M.G. von seinem Arbeitskollegen P.B. über den Ermittlungsstand informiert wurde und dass der «Privatanzeiger» G. selber weitere Ermittlungen im Dienste der Polizei anstellte: Seinem Arbeitskollegen, mit dem G. per Du ist, schreibt er: «Zum Vorhalt der Lernfahrt muss ich erwähnen, dass die Frau sehr raffiniert und berechnend vorgeht. Ich habe deshalb auch speziell auf die Marke geachtet.» Und er erwähnt im selben Mail auch, dass Senta Weber schon auch recht habe, wenn sie sage, Drittpersonen seien im Auto gewesen. Zeugen hat M. G. aus der Genossenschaft aufgeboten.

Strafbefehle ausgelöst

Ohne den Hintergrund der Genossenschaftsstreitigkeiten zu kennen: Die Staatsanwaltschaft nahm die Aussagen des Privatmanns G. in seiner Eigenschaft als Polizist für bare Münze. Am 30. September ergingen zwei Strafbefehle an Senta Weber und ihren Lebenspartner wegen Verkehrsdelikten. Die Bussen betragen je rund 1000 Franken. Die letzte Eskalation im Fall Weber gegen G. hat am Montagabend stattgefunden. Vor einer Viererkommission der Genossenschaft, unter ihnen Präsident G., sollte Senta Weber antraben, um zu erfahren, wie ihr ein «Abgang in Würde» bereitet werden könne. Sie durfte eine Begleitperson mitnehmen und entschied sich, die BaZ miteinzubeziehen.

G. war damit nicht einverstanden und liess die Sitzung spontan platzen. Er drohte der BaZ mit rechtlichen Schritten, sollte eine Zeile über den Fall erscheinen. Den Sachverhalt, dass er eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft machte, stritt er kalt ab, fertigte Tonaufnahmen an und informierte Senta Weber gegen Ende des Gesprächs darüber. Weitere Aussagen will er dazu nicht machen. Wie aus dem Umfeld der Basler Staatsanwaltschaft zu erfahren war, ist das Vorgehen von M.G., der in seinem Amt als Polizist verpflichtet ist, Verfehlungen zu melden, mehr als heikel. Man schule die Polizisten und weise sie immer darauf hin, dass Privatangelegenheiten mit dem Beruf nicht vermischt werden dürfen und dass ein solcher Fall abgetreten werden müsste.

Problematischer Fall schon 2002

In die Medien geraten ist M.G. im Jahr 2002 bereits einmal, als er in der Funktion als leitender Beamter der Basler Sittenpolizei in Begleitung einer Nachtclub-Managerin ein Konkurrenz-Cabaret besuchte und sich dort einladen liess. Im Internet sind die Berichte noch heute mit Leichtigkeit abrufbar. Es handelte sich um einen Vorfall, der zu einer Strafuntersuchung wegen Nötigung, Bestechung und Verletzung von Amtsgeheimnissen führte.

Der damalige Polizeidirektor Jörg Schild stufte den Fall «als problematisch» ein. Strafrechtlich hatte es für G. keine Konsequenzen. Polizeiintern wurde aber von höchster Stelle der sensitive Ermittlungsbereich überprüft und ein personelles Rotationssystem gegen Filz­erscheinungen installiert. (Basler Zeitung)>


Kommentar: DEM POLIZIST FEHLT SINNVOLLE WEITERBILDUNG

Polizist M.G. hat scheinbar das grosse Problem, dass er nicht weiss, was er in der Freizeit anfangen soll. Geschichte, Soziologie oder Medizin wären Studienfelder für das Leben. Da kann man auch als Gasthörer reinsitzen und die Bücher nachlesen. Seine Neugier nach Neuem scheint ja stark genug. Zuerst aber kommt ein Schmerzensgeld an Frau W. u. 1 Klavier.

Michael Palomino, 9.10.2013

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20 minuten online, Logo

7.11.2013: <Entlassen: Bundespolizist mit Kinderpornos erwischt>

aus: 20 minuten online; 7.11.2013;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/11273379

<Gegen einen Mitarbeiter des Bundesamts für Polizei ist ein Verfahren wegen Kinderpornographie eröffnet worden. Er wurde fristlos entlassen.

ie Fahndung nach verbotenem pornografischem Material ist eine der Aufgaben des Bundesamts für Polizei (Fedpol). Nun ist ein Fedpol-Mitarbeiter selber wegen des Besitzes von verbotenen Pornos ins Visier der Justiz geraten. Die Berner Staatsanwaltschaft hat gegen den langjährigen Fedpol-Mitarbeiter ein Verfahren eröffnet, weil er Kinderpornos heruntergeladen und konsumiert haben soll. Auf seinem Computer wurde entsprechendes Material sichergestellt, wie «Tele Bärn» am Donnerstagabend berichtet. Der 53-Jährige hatte zuvor sechs Jahre lang beim Fedpol gearbeitet.

Fedpol-Sprecherin Danièle Bersier bestätigt gegenüber 20 Minuten den Fall: «Gegen einen Mitarbeiter von Fedpol ist im Sommer 2013 die fristlose Kündigung ausgesprochen worden, nachdem gegen ihn in einem Kanton ein Strafverfahren eröffnet worden war.»

Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der laufenden Strafuntersuchung könnten keine weiteren Details zu dem Fall bekannt gegeben werden, für den Betroffenen gelte die Unschuldsvermutung.

Schlechte Kommunikation

In der Politik zeigt man sich ab den Enthüllungen schockiert. «Die Leute, die für eine solche Stelle in Frage kommen, müssen natürlich genau auf Sicherheitsrisiken überprüft werden. Auch wenn hier weiterhin die Unschuldsvermutung gilt», sagte FDP-Frau Christa Markwalder gegenüber Tele Bärn. Es sei nun an den Gerichten den Fall aufzuklären.

Die Behörde habe zwar schnell reagiert, wie man dies auch schon in anderen Fällen getan hat. Jedoch stört sich Markwalder daran, dass das Fedpol den Fall nicht aktiv kommuniziert hat. «Es sieht fast so aus, als wollte man den Fall unter den Tisch kehren», so die Politikerin.

(lüs/dia)>

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20 minuten
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Kanton Aargau 27.9.2018: Strassenverkehrsamt hat geschlampt - Polizei wollte Punkte sammeln und muss Bussen zurückzahlen
Aargau: 330 Temposünder erhalten Bussgeld zurück
https://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/330-Bussen-zurueckzahlen-23270367

<Wegen einer nicht deutlich gekennzeichneten Temporeduktion erhielten zahlreiche Autofahrer eine Busse oder wurden sogar angezeigt. Jetzt wurden die Temposünder begnadigt.

Gewöhnlich gilt auf der Hauptstrasse in Full-Reuenthal AG eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Für das Gippinger Radrennen Grosser Preis des Kantons Aargau am 7. Juni wurde die Geschwindigkeit aber auf 30 reduziert. Zwar hatte die Polizei in der Region zehn Tage im Voraus vor Radarkontrollen an dem Tag gewarnt, trotzdem tappten 330 Autofahrer in die Falle. Viele Autofahrer erhielten eine Busse, einige wurden sogar angezeigt.

Temporeduktion nicht deutlich genug gekennzeichnet

Weil ein paar Tage danach zahlreiche Meldungen eingingen, dass die Temporeduktion nicht deutlich genug gekennzeichnet war, nahm sich die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach der Sache an. Und diese entschied zu Gunsten der Temposünder, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. «Konkret hätte bei jeder Abzweigung erneut auf Tempo 30 aufmerksam gemacht werden müssen», erklärt René Lippuner, Chef der Regionalpolizei Zurzibiet.

Die eingeleiteten Anzeigeverfahren werden deshalb fallen gelassen. Auch die bereits bezahlten Ordnungsbussen erhalten die Autofahrer zurück: «Es würde der Rechtsgleichheit widersprechen, wenn angezeigte Autofahrer ungeschoren davonkämen, nicht aber jene, die eine Ordnungsbusse erhielten», sagt Lippuner. In der Zwischenzeit hat sich die Polizei sowie das OK der Radsporttage Gippingen in einer Mitteilung bei den Betroffenen entschuldigt.

(tam)>

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Fotoquellen
[1] Auge nach Gummigeschoss hat noch 16% Sehvermögen: http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/31809127



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