Bei Kriminellen gibt es keine Werbung.

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Kriminelle schweizer Richter

Der Sumpf der schweizer Justiz im Sinn der "öffentlichen Meinung" - die ja von den Richtern selbst gemacht wird - die katastrophale "Praxis" gegen die Menschenrechte, gegen die Wahrheit in der Geschichte, und zugunsten der Gewalt gegen Frauen im Islam - und der Bundesrat schreitet nicht ein

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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20 minuten
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"Basiskriminelle" werden zu organisierten Kriminellen hochgestuft - zur Dauerüberwachung

aus: Lorenz Hanselmann: Willkür. Heftige Vorwürfe an die schweizer Richter; In: 20 minuten online, 17.12.2008; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/19525844

Kriminologe Veio Zanolini, Portrait
Kriminologe Veio Zanolini.

Ein Kriminologe wirft schweizer Richtern Willkür vor. Sie würden Kleingaunern organisierte Kriminalität unterstellen, um sie leichter überwachen zu können.

«In der Schweizer Rechtsprechung herrschen Zustände wie im 18. Jahrhundert», sagt der Kriminologe Veio Zano­lini. Er bezieht seine Aussage auf den Artikel 260ter im Strafgesetzbuch. Dieser stellt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation unter Strafe. Die Richter wenden ihn aber hauptsächlich auf Kleingauner an: In mindestens 9 der insgesamt 17 Fälle zwischen 1994 und 2004 seien sogenannte Basiskriminelle als Mitglieder einer kriminellen Organisation verurteilt worden, so Zanolini in einer universi­tären Studie. So hatten die Richter etwa zwei Personen verurteilt, die mit gestohlenen Kreditkarten Bahnbillette gekauft und dann gegen Geld eingetauscht hatten. Ein anderer Fall betrifft drei Kolumbianer, die mit mehreren Kilo Kokain handelten.

In beiden Fällen waren keine Beweise vorhanden, dass kriminielle Organisationen hinter den Angeklagten steckten. Zudem waren die Urteile nicht begründet. «Das ist staatliche Willkür», sagt Zanolini. Er vermutet, dass die Richter den Artikel willkürlich anwenden, weil die Polizei viel einfacher verdeckt ermitteln oder ­Telefone abhören kann,
wenn jemand wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisa­tion verurteilt wird. Zudem ist dann das Strafmass höher. Vom Bundesstrafgericht wollte niemand Stellung nehmen.>

[Kommentar: Die schweizer Justiz ist die organisierte Kriminalität selbst - Klau von Steuergeldern durch falsche Überwachung
Es ist klar, dass die Richter der Polizei und den "Detektiven" Arbeit verschaffen, indem sie Basiskriminelle zu organisierten Kriminellen hochstufen. Die Richter sind selber nicht fähig, sich dabei als Kriminelle zu begreifen. Sie missbrauchen ihre Macht - und Kontrollorgane gibt es kaum - und die Opfer sagen nichts. Es fehlen neutrale Kriminologen, wie Veio Zanolini, und scheinbar sollte man am Strafverfahren etwas ändern, so dass der Richter nicht die ganze Macht hat, und man sollte an den Strukturen der korrupten schweizer Justiz etwas ändern, so dass die Richter jeweils nach 10 Jahren ausgewechselt werden. Nun gibt es aber kaum eine Regierung, die sich dafür einsetzt, dass Menschen, die zu Hochkriminellen gestempelt werden, weniger überwacht werden. Die korrupte schweizer Justiz kann also weiterhin schalten und walten, wie sie will, und die Hochkriminellen sitzen also weiterhin auf den Richterstühlen und in den Zimmern der schweizer Staatsanwaltschaften, denn die Leute, die da bei der Überwachung "mitmachen" und Lohn abzocken, die beklauen den schweizer Steuerzahler, die klauen systematisch schweizer Steuergelder. Das ist dann wirklich organisierten Kriminalität, die Stawa selbst, mit deinen immer-dummen Detektiven,

z.B. die kriminelle Stawa Basel, gegen Michael Palomino, dessen neue Holocaustdaten bis heute als "Relativierung des Holocaust" dargestellt werden und kriminalisiert werden, und die Stawa Basel verweigerte 6 Jahre lang (2001-2007) jegliche Recherche und Prüfung der neuen Daten. Die Stawa Basel hat 6 Jahre lang falsch überwacht, und ihre eigentliche Aufgabe, die Recherche und Prüfung in alle Richtungen, wurde nicht im Geringsten erfüllt. Dasselbe gilt für den Richter, in diesem Fall Herr "Dr." Stephenson in Basel. Kriminelle Abzocker mit Dr.-Titel, das ist gar nicht so selten. Es fehlen also viele unabhängige Kriminologen, die die kriminelle Organisation "Schweizer Justiz" endlich in ihrem Verhalten korrigieren. Ui,da kommt viel Arbeit auf die Kriminologen zu...]

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2008: Krimineller schweizer Richter Stephenson meint, es gäbe 2 Holocausts

Der Kriminelle ist der Richter - und die dummen "Detektive" merken es nicht...

Bericht des falsch Angeschuldigten Michael Palomino (2008)

Michael Palomino, Portrait Michael Palomino hat jahrelang die Judenverfolgung untersucht, und kam im Jahre 2004 auf einen neuen Holocaust mit neuen Todesarten (Holocausttabelle), aber die kriminelle Justiz in Deutschland und in der Schweiz will bis heute (2010) nichts davon wissen und bezeichnet Michael Palomino sogar als Leugner des Holocaust. Die Justiz ist absolut pervers und unzurechnungsfähig. Aber bei einer Justiz, die zum Teil aus Alkoholikern und Extremisten besteht, kann man nichts anderes erwarten, denn Weiterbildung steht nicht im Berufsplan dieser kriminellen Richter...

Beim Holocaust und mit dem Antirassismusgesetz (ARG), das nachweislich so formuliert ist, dass jeder gegen die Angeschuldigten hetzen kann, sie seien "Rassisten", ist die Sache der schweizer "Justiz" noch viel schlimmer:

Die Richter reden nie mit den Angeschuldigten, und die Staatsanwaltschaften sind nicht fähig, die Daten der Angeschuldigten ernst zu nehmen, sondern die Richter und die Staatsanwaltschaften sind in ihren Vorurteilen verhaftet und machen systematisch alle Menschen, die sich mit neuen Daten des Holocausts beschäftigen, zu Hochkriminellen. In meinem Fall hat die Staatsanwaltschaft Basel mit all ihren hochbezahlten Angestellten und "Detektiven" 6 Jahre lang jegliche Recherche meiner neuen Daten VERWEIGERT. Sie hat mich 6 Jahre lang zu einem Hochkriminellen gemacht, überwacht, die Kommunikation verweigert, 6 Jahre lang gegen mich auf Internetseiten gehetzt, hat mich dann 2 mal lange einvernommen, wo ich alle Daten zum Holocaust angegeben habe, aber die Detektive haben keine einzige Zahl ernst genommen, und nichts wurde nachgeprüft. NICHTS.

Die Stawa Basel streute stattdessen 6 Jahre lang Gerüchte, ich sei ein Krimineller, ich sei ein Rassist, meine Daten seien alle nur "scheinwissenschaftlich" etc.

Die Stawa liess mich 6 Jahre lang überwachen, auf Kosten von Steuergeldern, und das alles hatte überhaupt keinen Sinn, weil meine Daten eben Fakten sind, die man nachprüfen kann. Aber die Stawa hat mich 6 Jahre lang kriminalisiert und hat 6 Jahre lang Steuergelder geraubt und für nichts ausgegeben, so dass bis heute die Pattsituation besteht: Die Stawa verweigert jegliche Nachprüfung meiner Daten.

Am Ende behauptete der kriminelle, hochbezahlte Richter Stephenson vom "Strafgericht" Basel Ende 2007, meinen Holocaust habe es nicht gegeben, und er behauptete dies auch in seiner schriftlichen Urteilsbegründung von 2008. Ergo behauptete der Richter, es habe 2 Holocausts gegeben, den seinen, und den meinen.

Es ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, dass die schweizer Justiz und die schweizer Stawa mit ihren Beamten und "Detektiven" eine kriminelle Vereinigung ist, denn alle "machen mit" bei diesem "Spiel" gegen Angeschuldigte, auch wenn man noch so viele neue Daten bringt.

Es ist der schweizer Justiz auch eine Wohltat, mehrere Sachverhalte zu vermischen. Da werden private Auseinandersetzungen im gleichen Prozess abgehandelt wie politische Sachen bzw. die Holocaust-Sache, und so kann man die Person noch mehr kriminalisieren. Das hat der Untersuchungsbeamte Ramsauer in Zürich mit mir so gemacht, und das hat Richter Stephenson in Basel mit mir so gemacht. Krimineller geht es nicht.

Vielleicht kann man diese Thematik der kriminellen schweizer Justiz endlich einmal publik machen, die in Sachen Holocaust absolut im öffentlichen Interesse steht. Die kriminelle schweizer Justiz blockiert die Holocaust-Forschung, die seit 40 Jahren mit neuen Daten nicht ernstgenommen wird. Es handelt sich auch um systematischen Missbrauch des Antirassismusgesetzes in Sachen Holocaust, zugunsten der Stawa, die systematisch Steuergelder missbraucht zur Kriminalisierung von Personen missbraucht, die die neue Daten präsentieren.

Der am besten bezahlte Kriminelle in der Schweiz - ist der Richter - mit Steuergeldern bezahlt, und die dummen "Detektive" merken es nicht...

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Basler Zeitung
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16.4.2010: CH-Justiz schützt Hetze des Sekretärs der Basler Muslimgemeinde (Aziz Osmanoglu), dass Nicht-Muslime "niederer als Tiere" seien

Im Namen einer "Religion", die "Islam" heisst, darf man jegliche Diffamierung gegen Andersgläubige öffentlich äussern. So handelt die Basler Staatsanwaltschaft, und sie torpediert damit die Menschenrechte. Aber das ist doch denen egal, so lange der Lohn stimmt. Aber lesen Sie selbst:

aus: Basler Zeitung online: Nach TV-Auftritt: Basler Behörden ermitteln gegen Muslim-Sekretär; 16.4.2010;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Nach-TVAuftritt-Basler-Behoerden-ermitteln-gegen-MuslimSekretaer/story/15178546

<Nach seinen Aussagen im Dokumentarfilm «Hinter dem Schleier» des Schweizer Fernsehens ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel.

Die Basler Behörden ermitteln gegen ihn: Aziz Osmanoglu, Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel.

Die Basler Staatsanwaltschaft hat gegen den Sekretär der muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, ein Strafverfahren eingeleitet. Grund sind Aussagen des Mannes in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens. Ein Verfahren gegen einen Imam wurde dagegen eingestellt.

Osmanoglu wird in einer Anzeige vorgeworfen, in dem am 1. April ausgestrahlten Film «Hinter dem Schleier» das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten gerechtfertigt zu haben. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Im Strafverfahren geht es um öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit.

Hetze gegen Ungläubige «keine Diskriminierung» - [skandalöse Verfahrenseinstellung gegen die Formulierung "Ungläubige sind niedriger als Tiere"]

Eingestellt wurde dagegen nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren, das durch die gleiche Sendung ausgelöst worden war. Es richtete sich gegen einen Imam, dem in einer Strafanzeige der Jungen SVP Basel Rassendiskriminierung, Angriff auf die verfassungsmässige Ordnung und staatsgefährdende Propaganda vorgeworfen worden waren.

Der Imam soll in einer Predigt in einer Basler Moschee gesagt haben, Ungläubige seien niedriger als Tiere. Diese Aussage, die in Basel einen Aufschrei der Empörung und politische Vorstösse ausgelöst hat, erfüllt indes nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Tatbestände nicht. So richte sich die Diskriminierung nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religionsgemeinschaft. Betroffen sei vielmehr die unbestimmte Gesamtheit aller Anders- oder Nichtgläubigen.

Regierungspräsident Morin kritisiert Rede

Aufgrund der Vorstösse hatte letzten Mittwoch im Grossen Rat auch der Basler Regierungspräsident Guy Morin zur umstrittenen Predigt Stellung genommen. Er sprach von einer fundamentalistischen «Erweckungspredigt», die ohne zeitgemässe Interpretation «diskriminierend» wirke. (oku/sda)>

Kommentar: Impotente Basler Justiz - und impotente schweizer Bevölkerung
Die Tatsache, dass die Formulierung "niedriger als Tiere" nicht rassistisch sei, weil sie gegen alle Nicht-Muslime gerichtet sei, ist ein Skandal. Rassistischer kann man gar nicht predigen. Es gibt somit nur eine Schlussfolgerung: Die Basler Justiz ist von Muslimen unterwandert und gleichzeitig vom Steuerzahler bezahlt. Nun, die Schweizerinnen und Schweizer haben es selbst in der Hand, am Antirassismusgesetz etwas zu verändern, aber diesen Schritt wagen die Schweizerinnen und Schweizer ja mehrheitlich auch nicht. Also ist auch die schweizer Bevölkerung - impotent, denn sie ist nicht mehr zur geistigen Landesverteidigung fähig.

Michael Palomino
16.4.2010

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23.4.2010: "Ungläubige" darf man beleidigen - die meist kriminellen Asylbewerber nicht

Es erscheint eigenartig, dass ein Basler Gericht kürzlich beschloss, die Formulierung eines muslimischen Immams, dass alle Nicht-Muslime weniger als Tiere seien, nicht rassistisch sein soll, und dass auch die Formulierung des Rassisten Rudolf Steiners, dass alle Nicht-Steiner-Menschen "Missgeburten" sein sollen, nicht rassistisch sein soll, aber die Formulierung, dass Asylbewerber "Primaten" seien, wird vom Obergericht Bern als "rassistisch" beurteilt. "Ungläubige" darf man also beleidigen, aber Asylbewerber, die zu 90% kriminellen Geschäften nachgehen, nicht. Nun, mit den "Asylbewerbern" handelt es sich um eine riesige Menschengruppe, so wie "die Ausländer" oder "die Deutschen", die normalerweise immer beleidigt werden dürfen, weil es sich um eine grosse, nicht näher definierte Gruppe handelt. Wenn also die Gruppe der "Asylbewerber" vor Beleidigungen geschützt werden soll, dann sollten auch andere grosse Gruppen wie "Ausländer" oder "Deutsche" oder "Nicht-Muslime" oder "Nicht-Steiner-Menschen" vor Beleidigungen geschützt werden. Dann hätte man einige Beleidigungen weniger in der schweizer Öffentlichkeit. Aber das wollen die Richter nicht, denn die Richter wollen scheinbar die "Asylbewerber" speziell schützen, die anderen Gruppen aber nicht. Man soll also weiter gegen Nicht-Muslime, gegen Nicht-Steiner-Menschen, gegen Deutsche und gegen Ausländer hetzen dürfen, aber gegen Asylbewerber, die zu 90% kriminell sind und systematisch das Gesetz missbrauchen und sich - unter Drogeneinfluss - zum Teil wirklich etwas affenartig verhalten, nicht. Das ist schon sehr eigenartig. Irgendwie fehlt hier ein Machtwort der Regierung ("Bundesrat"), aber der will gar keine Macht, sondern will auch lieber hetzen lassen, aber die kriminellen Asylbewerber soll man schützen. Die Regierung scheint also absolut impotent und zum Schutz des Landes nicht mehr fähig. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Urteil bestätigt: «Primaten im Asylbereich» ist rassistisch; 23.4.2010; http://www.20min.ch/news/bern/story/12648294

<Was genau sind Primaten? Auch das Zitieren des Dudens half dem Präsidenten der kantonalen Autopartei nichts: Willi Frommenwiler wurde wegen einer rassenfeindlichen Äusserung verurteilt.

Das Obergericht des Kantons Bern hält die Formulierung «Primaten im Asylbereich» für unzulässig. Es bestätigte am Freitag das Urteil der Vorinstanz gegen den Präsidenten der kantonalen Autopartei wegen Rassendiskriminierung.

Der Angeschuldigte Willi Frommenwiler sagte vor Obergericht, mit dem Gebrauch des Ausdrucks «Primaten» habe er niemanden verletzten wollen. Er stütze sich dabei auf den Duden. Gemäss dessen Definition sind Primaten «Angehörige einer Menschen, Affen und Halbaffen umfassenden Gattung der Säugetiere».

Das Obergericht glaubte ihm nicht, dass er den Ausdruck in seinem Blog-Eintrag im Internet in guten Treuen gemacht habe. Die vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung, wenn jemand als Primat bezeichnet werde, entgegne er in aller Regel: «Ich bin doch kein Affe».

Bei Publikationen, die sich an die Allgemeinheit richteten, sei vom «unbefangenen Durchschnittsleser» auszugehen. Das bedeute, dass der angefochtene Eintrag so verstanden werde, als seien hier Asylbewerber mit Affen gleichgesetzt worden. Damit würden sie in ihrer Menschenwürde verletzt. Somit habe der Verfasser Willi Frommenwiler gegen die Antirassismusnorm verstossen.

Frommenwiler, der die bernische Autopartei präsidiert, will erst nach Rücksprache mit dem Präsidium über einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht entscheiden.

Notiz: Laut Frommenwiler nennt sich die Freiheitspartei wieder wie früher Autopartei.

(sda)>

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Basel 10.9.2010: Basler Strafgericht schützt die Hetze des Sekretärs der Basler Muslimgemeinde (Aziz Osmanoglu), der öffentlich am schweizer Fernsehen verkündete, man dürfe Frauen schlagen

Schon wieder kommt aus Basel ein falsches Signal für die Muslime: Ein "Gerichtspräsident" des Basler Strafgerichts meinte, man dürfe öffentlich verkünden, dass man Frauen schlagen darf, denn dies sei "Meinungsfreiheit". Damit torpediert der "Gerichtspräsident" jegliches Menschenrecht und jegliche Entwicklung gegen Gewalt im Islam. Die Willkür und die Unzurechnungsfähigkeit der schweizer Justiz gegen Menschenrechte und Wahrheit schreitet damit fort. Scheinbar ist hier eine absolute Fehlbesetzung am Basler Strafgericht vorhanden. Aber so lange für die kriminellen Gewaltbefürworter der Basler Justiz der Lohn stimmt, macht scheinbar niemand etwas.

Eigentlich wäre es an der Zeit, dass die Justizministerin Schlumpf in Basel im Namen der muslimischen Frauen einschreitet. Bundesrätin Schlumpf ist mitverantwortlich für die Vorgänge in der Justiz und hat als einzige die Kompetenz, gegen kriminelle Richter vorzugehen. Aber auch bei ihr scheint der Lohn zu "stimmen", und sie macht einfach nichts, und "überlässt" muslimische Frauen weiter dem Terror der Muslim-Männer. Blocher hat es vorher auch nicht anders gemacht. Es ist eine Katastrophe. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online: Basler Strafgericht: Freispruch für Sekretär der Muslimgemeinde; 10.9.2010; http://www.20min.ch/news/basel/story/Freispruch-fuer-Sekretaer-der-Muslimgemeinde-11404150

<Der Sekretär der Basler Muslimgemeinde soll das Schlagen von Ehefrauen gerechtfertigt haben. Das Strafgericht hat ihn nun freigesprochen – und sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Vor Gericht stand der 34-jährige Sekretär der Basler Muslimgemeinde wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft wegen Aussagen, die der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel in der Dok-Sendung «Hinter dem Schleier - Muslim Report Schweiz» des Schweizer Fernsehens gemacht hatte. Er soll im Film das Schlagen von Ehefrauen gerechtfertigt haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess vom Freitagmorgen eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken. Dagegen verlangte die Verteidigung erfolgreich Freispruch. Der Gerichtspräsident befand, dass die umstrittenen Äusserungen des Angeklagten durch die Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt seien. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, liess sie am Freitag offen.

(sda)>

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Krimineller Richter im Obergericht Zürich: Schlimmer geht's nimmer:

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Zürich 12.10.2012: Privat Geheimdienst "spielen" und Leute dafür erpressen ist nicht strafbar

aus: 20 minuten online: Skurril, aber nicht strafbar: Stadtzürcher spielte Geheimdienst-Chef; 12.10.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/zuerich/story/18692352

<von Attila Szenogrady
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Ein selbst ernannter Geheimdienst-Chef zwang eine ehemalige Angestellte, eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterschreiben. Das Bezirksgericht sah darin ein strafrechtliches Problem, das Zürcher Obergericht nicht.

Der heute 41-jährige Stadtzürcher sorgt schon seit mehreren Jahren immer wieder komische Geschichten. So gibt sich der langjährige IV-Rentner als «Geheimdienst-Chef» und «Mitarbeiter des Staatschutzes» aus. Der Mann ist also ein begeisterter Fan von Agenten und Spitzeln.

Ein Oberrichter empfahl ihm einst, seine Grössenphantasien zu zügeln und weniger James-Bond-Filme zu sehen.

Frauen für Spionagedienste

Doch der Mann hörte nicht, heuerte statt dessen immer wieder Frauen für angebliche Spionagedienste an. Vor fünf Jahren war es eine iranische Dolmetscherin, die auf die Masche hereinfiel. Zuerst bot er ihr eine Stelle als normale Uebersetzerin an. Dann verlangte er plötzlich Einsätze als Spionin.

Als die Perserin aussteigen wollte, verlegte sich der Angeklagte auf perfide Drohungen: Man werde bei ihr Drogen finden und sie aus der Schweiz schaffen, sagte er und handelte sich damit im April 2008 eine erste Vorstrafe wegen versuchter Nötigung ein.

Linke Szene ausspionieren

Am Donnerstag musste sich der Beschuldigte erneut wegen Nötigung vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Diesmal hatte er laut Anklage eine 35-jährige Deutsche in seine Falle gelockt. Zuerst war in einem Inserat von einem Escort-Service die Rede. Doch dann bot der kahlköpfige Chef andere «Arbeiten» an. So musste die Frau die linke Zürcher Szene bei deren Veranstaltungen ausspionieren und dem Chef jeweils Rapport erstatten.

Eine Zeit lang ging alles gut. Es soll sogar zu intimen Beziehungen gekommen sein. Doch dann wollte die Fürsorgeempfängerin nicht mehr für den unheimlichen Chef tätig sein. Zudem schuldete er ihr noch über 2000 Franken. Der Angeklagte reagierte sauer und forderte seine Noch-Angestellte auf, eine für sie nachteilige Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen. Ansonsten werde er sie nicht nur beim Sozialamt verpetzen, sondern auch ihren Freund über das sexuelle Abenteuer unterrichten. Die eingeschüchterte Frau unterschrieb, erstattete aber später Strafanzeige.

Vom Schuld- zum Freispruch

Zuerst musste sich der Pseudo-Agent im Herbst 2011 vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er wurde wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem wurde die ehemals bedingte Vorstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken widerrufen.

Der Zürcher legte Berufung ein und hatte diesmal Glück. So kam das Obergericht aufgrund einer schlechten Anklage neu zu einem Freispruch. Dem Beschuldigten sei in diesem Fall schlicht kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen. Obwohl sein Vorgehen alles andere als in Ordnung gewesen sei, bemerkte dazu der Gerichtsvorsitzende. Sämtliche Verfahrenskosten wurden auf die Gerichtskasse genommen.>

Bei Kriminellen gibt es keine Werbung.

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