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Schweinz: KESB=Kriminelle Organisation
Fälle 01
Die KESB-Funktionäre sind destruktive Diktatoren in der Schweinz mit hohem Lohn...
Die KESB mit ihren unqualifizierten Entscheidungen ist eine TERRORORGANISATION der "hohen Pädophilen" Hubacher, Ospel und Villiger.
Text: Rechtsschutzversicherung gegen die kriminelle KESB
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG gegen kriminelle KESB: Jede/r muss eine Rechtsschutzversicherung gegen die kriminelle KESB abschliessen!!! Die Schweiz mit der KESB ist eine HÖLLE geworden, seit 1.1.2013. Michael Palomino, Ex-CH-Bewohner, 22.5.2017 - www.chdata123.com - www.med-etc.com
Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden, schlimmer als ein Nazi-Staat. Schweinz=Terrorstaat.
DIE SCHWEIZ MUSS SICH REINIGEN: Denn die KESB ist eine Vereinigung von Terroristen!
KESB heisst: Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung gegen Familien im höchsten Masse.
Jede/r braucht eine Rechtsschutzversicherung - gegen die KESB!
Die Schweiz ist schlimmer als die Nazis.
Es herrscht Krieg in der Schweinz.
Fuck You KESB!
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Meldungen
präsentiert von Michael Palomino (ab 2017)
Adressen für Hilfe gegen die kriminelle KESB
-- Guido-Fluri-Stiftung mit Anwälten gegen die kriminelle KESB
-- Website von Schriftstellerin Zoë Jenny: http://www.kindergerechte-justiz.ch - geleitet von Max Ruchti - Freiestrasse 166 - 8032 Zürich
Kontaktformular: http://kindergerechte-justiz.ch/impressum/
Achtung KESB
Ämter unter Einfluss der kriminellen KESB
-- Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES)
Stiftungen unter Einfluss der kriminellen KESB
-- "Stiftung Arkadis" ist eine selbsternannte Stiftung (https://www.arkadis.ch/), die meint, sie sei für "begleiten, beraten, bewegen" zuständig.
Jede/r muss eine Rechtsschutzversicherung gegen die kriminelle KESB abschliessen
http://bazonline.ch/basel/stadt/Zoe-Jenny-zieht-gegen-die-Kesb-ins-Feld/story/18430799
Sara Hasler ========
Kriminelle KESB="Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde" seit 1.1.2013
Es ist eine satanistische Tradition der Freimaurer und Illuminaten, kriminelle Behörden mit dem Wort "Schutz" zu benennen.
Die KESB wurde am 1.1.2013 installiert und ist Nachfolgerin des Kinder- und Jugendschutz, der zum Teil auch kriminell gegen Kinder agierte, aber nicht in dem Ausmass, wie es die kriminelle KESB seit dem 1.1.2013 tut. Seit dem 1.1.2013 hat die KESB die Kinderschutzmassnahmen in die Höhe schnellen lassen. Das heisst: Mit klarer Amtswillkür werden Kinder reihenweise entführt und die protestierenden Eltern dann jeweils als psychisch krank erklärt.
Die kriminelle Organisation KESB ist ganz klar eine Organisation, die gerne Familien trennt und Kinder in Kinderheime steckt, um die Kinderheime zu füllen.
Bei den Kindsentführungen durch die KESB kollaboriert die Polizei, die die Eltern dazu zwingt, sich Kinder rauben zu lassen. Diese Szenen sind in der kriminellen Schweinz seit dem 1.1.2013 - seit der Gründung der kriminellen KESB - trauriger ALLTAG. So werden Kinderheime mit traumatisierten Kindern gefüllt. Das psychische Vorgehen heisst "Trauma Based Mind Control".
Die KESB ist dann auch Zuhälterin für kriminelle Elternteile und kriminelle Pflegefamilien, die dann diese Heimkinder "erhalten".
Oder noch schlimmer: Die kriminelle KESB ist - wie vor 2013 die Vormundschaft auch - die Zuhälterin für die kriminellen Pädophilen der Schweinz: "Basler Tierkreis" mit Helmut Hubacher, Marcel Ospel, Villiger etc. Denn ausgewählte Heimkinder machen dann "Ausflüge", und irgendwann kommen sie von einem solchen "Ausflug" nicht mehr zurück. Das heisst: Die geraubten Kinder werden zum Teil für Kindersex der "hohen Schichten" für deren Clubs weiterverkauft: "Basler Tierkreis" etc.
Erziehende Eltern, die sich gegen die kriminelle KESB für ihre entführten Kinder wehren, werden mit falschen und geschmierten Gutachten systematisch gerufmordet. Kriminelle, geschmierte Richter verwerfen ALLE Beweise der erziehenden Eltern, die die kriminelle KESB überführen würden. Am Ende landen die Kinder im Dunkelzimmer der Schweinz, gehen auf einen "Ausflug" und kommen nie mehr wieder...
Das schweinzer Dunkelzimmer
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
Thun 27.1.2013: Kindsentführung durch die kriminelle KESB 5 Tage nach der Geburt OHNE Begründung (!) - Eltern werden in die Psychiatrie zwangseingewiesen (!) - unkontrollierter Anstieg der "Kinderschutzmassnahmen" durch die kriminelle KESB etc.
Ein Paar kämpft um sein Kind
http://www.derbund.ch/bern/kanton/Ein-Paar-kaempft-um-sein-Kind/story/30893574
<Fünf Tage nach der Geburt ihres dritten Kindes erfährt eine Thuner Mutter noch im Wochenbett, dass ihr die Obhut über das Kind entzogen wird. Sie ist nicht die einzig Betroffene.
igentlich war es ein freudiges Ereignis. Und doch beginnt Mark Meier* zu weinen, als er davon erzählt. Ende November sind er und seine Partnerin Noëmi Müller* Eltern geworden. Doch das Glück ist von kurzer Dauer: Noch während des Wochenbetts der Mutter im Spital erhalten die Eltern Besuch von den damaligen Vormundschaftsbehörden Thun. Mittels einer superprovisorischen Verfügung wird dem nicht verheirateten Paar eröffnet, dass der Mutter die Obhut über ihr fünf Tage altes Kind entzogen wird.Die Eltern sind fassungslos – bis heute. Im Spital verschaffen sie ihrer Enttäuschung Luft. Die Verantwortlichen lassen die Polizei kommen. Als die Situation nach Eintreffen der Polizei zu eskalieren droht, werden beide Elternteile im Rahmen eines fürsorgerischen Freiheitsentzugs in eine Klinik eingewiesen: Mark Meier in eine psychiatrische Klinik, Noëmi Müller in eine Privatklinik, in welcher sie bis heute ist – mit ihrem Kind.
Gegen die Behörden in Thun erhebt das Paar nun schwere Vorwürfe: Es lägen weder genügende Gründe für einen Obhutsentzug vor, noch sei der Sachverhalt genügend abgeklärt worden. Ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden, zudem mangle es den heute zuständigen Behörden sowie den vorgängigen Behörden an Objektivität.
Wenn die neue Behörde die alte ist
Seit dem 1. Januar ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es hat das über 100-jährige bisherige Vormundschaftsrecht abgelöst. Nach neuem Recht ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde als Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde (KESB) einzusetzen, welche die jeweiligen Vormundschaftskommissionen der einzelnen Gemeinden ablöst. Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der neuen Behörde muss neu direkt ein Gericht sein und nicht mehr wie bis anhin der Regierungsstatthalter.
Mark Meier begrüsst das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht. Und doch: Meier bemängelt, dass in den neuen Gremien auch Leute aus den früheren Kommissionen Einsitz nehmen können. Er befürchtet, dass diese jene Fälle, die noch während des alten Rechts aktenkundig geworden sind, «alles andere als unabhängig» beurteilen würden. «Ich kann mir gut vorstellen, dass die ehemaligen Kommissionsmitglieder, die in der neuen Behörde Einsitz nehmen, auf Biegen und Brechen versuchen werden, ihre bereits früher gefällten Entscheide durchzubringen.»
In Thun zumindest steht an der Spitze der heutigen KESB der Sekretär der früheren Vormundschaftskommission Thomas Büchler. Der Jurist bestätigt, den vorliegenden Fall zu kennen und mit den Betroffenen bereits in der Vergangenheit zu tun gehabt zu haben. Konkret wollen aber weder Büchler noch andere in den Fall involvierte Personen Auskunft geben. Sie berufen sich auf das Amtsgeheimnis. Das Angebot, Auskunft zu geben, sollte Mark Meier die KESB schriftlich vom Amtsgeheimnis entbinden, wird von Thomas Büchler nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des kantonalen Jugendamts wieder zurückgezogen.
Ein Leben mit Akten
Noëmi Müllers Leben ist seit 2010 in schriftlichen Gutachten, Protokollen und Briefen festgehalten. Ein Leben, ausgebreitet über Hunderte von Seiten, eingeklemmt für immer zwischen Aktenordnern in Amtsstuben. Es ist ein Leben, über das seit spätestens 2010 vor allem Ärzte, Behördenmitglieder und Juristen entscheiden – seit sich die Ereignisse nach der Geburt ihres zweiten Kindes überschlagen haben: Trennung vom damaligen Partner, Diagnose einer postnatalen Depression, Gefährdungsmeldung durch die damalige Hebamme, Diagnose einer schizoaffektiven Störung.
Und als Müller wegen eines Sturzes des Zweitgeborenen ins Inselspital überwiesen und ihre Vorakte bekannt wird, passiert kurz darauf das, was die dreifache Mutter noch heute erschüttert: Ihr wird die Obhut über ihre beiden Kleinkinder entzogen. Diese werden fremdplatziert – in einer freikirchlichen Pflegefamilie und damit in einem Umfeld, welches Müllers eigenen Werten nicht entspricht.
Ein ewiger Kampf
Noëmi Müllers Leben wird fortan zum Kampf: Gegen Verfügungen, gegen Mutmassungen, Vorurteile und Diagnosen. Nach zwei Jahren wird der Obhutsentzug aufgehoben – Noëmi Müller lebt nun mit ihrem neuen Partner Mark Meier in Thun, Müllers Kinder dürfen bei ihr leben. Meier wie Müller sind regelmässig auf dasselbe psychopharmakologische Medikament angewiesen und beide wollen sie nur eines: eine Familie sein. Und zeigen, dass das, was in Müllers und auch in Meiers Akten steht, eine Episode in ihrem Leben ist.
Sie werden eng begleitet, Situationen in der Familie werden schriftlich festgehalten, ebenso Gespräche mit der Familienbegleiterin, der Beiständin und anderen staatlichen Betreuungspersonen. Es werden Beobachtungs- und Verlaufsberichte geschrieben, es wird zu Sitzungen und Anhörungen eingeladen, zu Arzt- und Psychiaterterminen – es ist ein Leben unter dauernder Beobachtung. Und Bewährung.
Irgendwann lässt der unablässige Disput mit den Behörden, die Situation so eskalieren, dass Mark Meier in die Klinik eingewiesen wird – Müller verliert kurz darauf erneut die Obhut über ihre Kinder. Seither leben diese bei ihrem leiblichen Vater.
Zu ihrer Vergangenheit stehen Müller und Meier. Aber: «Wir haben kaum eine Chance zu beweisen, dass wir uns heute an einem anderen Ort befinden, weil immer wieder diese früheren Akten hervorgeholt werden, auf welche sich alle heutigen Beschlüsse stützen», sagt Mark Meier.
Der Präsident der KESB Thun ist nicht erstaunt, dass der Obhutsentscheid der Behörde bei den betroffenen Eltern Missmut verursacht. Unabhängig vom vorliegenden Fall hält Büchler fest, dass sich sowohl die früheren Vormundschaftsbehörden wie auch die heutige KESB Thun bewusst sei, «in einem ganz heiklen Gebiet zu arbeiten – wir kommen bei unserer Arbeit in sehr sensible Bereiche». Bei allen Kindesschutzmassnahmen stehe indes stets das Kindeswohl im Vordergrund. Doch: «Gerade bei elterlichen Streitigkeiten und dem Thema Sorgerecht kommt es oft vor, dass beide Elternteile mit unserem jeweiligen Entscheid nicht einverstanden sind.»
Noëmi Müller ist nicht die Einzige, welcher die Obhut über die eigenen Kinder entzogen worden ist. Unter der Obhut versteht man das Recht der Eltern, über den Aufenthaltsort ihrer Kinder zu bestimmen. Der Obhutsentzug ist damit ein schwerer Eingriff in die elterliche Sorge. Die Zahl der Obhutsentzüge ist in den letzten Jahren massiv angestiegen, wie der schweizerischen Vormundschaftsstatistik zu entnehmen ist. Wurde 2001 schweizweit in 499 neuen Fällen den Eltern die Obhut entzogen, stieg die Zahl bis 2010 sprunghaft an: 2006 wurde in 619 Fällen den Eltern die Obhut entzogen, 2010 bereits in 1032 Fällen. Insgesamt bestanden per Ende 2011 schweizweit 3546 Obhutsentzüge (alte und neue Fälle).
Dies deckt sich mit der Zunahme anderer Massnahmen im Kindesschutzbereich, etwa dem sprunghaften Anstieg der Erziehungsbeistandschaften. Von insgesamt 10'311 neu angeordneten Kindesschutzmassnahmen im Jahr 2001 ist die Zahl auf 16'232 neu angeordnete Massnahmen per Ende 2011 angestiegen. Damit bestanden 41'878 Kinderschutzmassnahmen Ende 2011.
Angst, etwas zu verpassen
Doch wie ist diese massive Zunahme der Kinderschutzmassnahmen zu erklären? Sind Behörden heute sensibilisierter oder hat die Zahl schwieriger Familiensituationen wirklich zugenommen? In den Gesprächen mit den in den Thuner Fall involvierten Personen fällt etwas auf: die Angst, Entscheidendes zu verpassen. «Das Schlimmste wäre, wenn etwas passieren würde. Wir stünden als Erste in der Kritik», sagt KESB-Präsident Thomas Büchler.
Experten suchen Erklärungen
Christoph Häfeli befasst sich seit Jahrzehnten mit Kindes- und Erwachsenenschutzfragen. Er hat zahlreiche Publikationen dazu veröffentlicht. Der ehemalige Rektor der Hochschule für Soziale Arbeit in Luzern sagt, die Behörden in der Schweiz würden beim Kindesschutz nicht überreagieren. «Im Gegenteil: Es gibt nach wie vor eine grosse Hemmschwelle, massiv einzugreifen.» Häfeli bestätigt aber auch, dass sich die Behörden Einflüssen kaum entziehen könnten: «Als in Deutschland einige Kinderschutzfälle katastrophal und tödlich endeten und diese breit ausgeschlachtet wurden, machte sich in der Schweiz eine grosse Unsicherheit breit.» Entsprechend würden sicher ab und zu auch Massnahmen getroffen, die nicht angebracht seien.
Seit Jahren suchen die Experten denn auch nach «plausiblen Antworten», welche die deutliche Zunahme der Kinderschutzmassnahmen begründen würden. Häfeli persönlich hält drei Gründe für wahrscheinlich: Mit der Zunahme der Bevölkerung stieg auch die Zunahme der Kinderschutzmassnahmen, es gibt eine höhere Bereitschaft von Schulen und Behörden, Gefährdungsmeldungen zu machen. Daneben sei es insgesamt anspruchsvoller und schwieriger geworden, «in der heutigen Welt Kinder zu erziehen».
Auch beim Verein «Kinderanwaltschaft Schweiz», der sich für eine kinderfreundliche Justiz einsetzt, hat man für die Zunahme der Massnahmen keine abschliessenden Erklärungen parat. Grundsätzlich, hält Fachbereichsleiterin Christina Weber Khan fest, «sollte ein staatlicher Eingriff ins Leben eines Kindes und in die Familie immer sorgfältig erwogen werden». Oft würden «weichere» Massnahmen wie eine sozialpädagogische Familienbegleitung oder auch schulische oder therapeutische Angebote gar nicht oder nur zögernd angeordnet – «nicht zuletzt aus finanziellen Gründen». Oder es werde überreagiert und Kinder sofort fremdplatziert.
Für Weber Khan ist klar, dass einmal angeordnete Massnahmen regelmässig überprüft und entsprechend angepasst werden sollten. «Dies wird jedoch leider oft nicht gemacht, und zwar aus zeitlichen Gründen, etwa weil die Beistände überlastet sind.» Als Manko bezeichnet die Fachfrau auch den Umstand, dass im Falle betroffener Jugendlicher «diese eine Überprüfung der Massnahmen nicht selber beantragen können und ihre Meinung dazu leider auch zu wenig bei der Anordnung oder Änderung einer Massnahme einbezogen wird».
Ohnmacht und Angst
Noch kann Noëmi Müller mit ihrem Kind in der Privatklinik bleiben. Tritt sie bis zum 31. Januar nicht in ein Mutter-Kind Haus ein, wird ihr das Kind weggenommen und fremdplatziert. Mittlerweile fühlt die Mutter nur noch eines: Angst und Ohnmacht. Und Mark Meier wünscht sich nur eines: «Dass wir als Familie zusammenbleiben können – und dass wir während einer ambulanten Begutachtung zeigen können, wie wir mit unserem Kind umgehen und interagieren – von mir aus einen ganzen Tag lang.» Gegen den Entscheid der Behörden hat das Paar nun Beschwerde erhoben. Ob indes eine Anhörung vor Ablauf der Behördenfrist zustande kommt, daran zweifeln die beiden heute.
* Die Namen sind geändert, und auch das Bild zeigt nicht die betroffenen Personen. (Der Bund)>
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
Gelterkinden 30.6.2014: Mutter und kriminelle KESB verleumdeten unbescholtenen Vater, der nur begleitetes Besuchsrecht erhielt - Kantonsgericht BL gibt volles Besuchsrecht
Vater sieht Sohn in zwei Jahren nur zweimal
http://bazonline.ch/basel/land/Vater-sieht-Sohn-in-zwei-Jahren-nur-zweimal/story/23930641
<Das Baselbieter Kantonsgericht kippt einen Entscheid der Vormundschaftsbehörde zugunsten eines Vaters. Der Kampf um seinen Sohn ist damit aber noch längst nicht ausgestanden.
Martin H.* ist aus dem Häuschen. Gewonnen – nach zweijährigem Streit. «Ich freue mich enorm, habe meinen Glauben in die Behörden ein Stück weit wiedergefunden», sagt der Vater des siebenjährigen Manuel*. Das Baselbieter Kantonsgericht hat den Grundstein dafür gelegt, dass Martin H. seinen Sohn wieder ohne staatliche Aufsicht wird sehen können: Die Richter hoben einen Entscheid der Vormundschaftsbehörde einer Oberbaselbieter Gemeinde auf, den die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Gelterkinden-Sissach (Kesb) durch alle Böden verteidigt hat und im November 2013 bestätigte. Dabei ging es um ein begleitetes Besuchsrecht des Vaters für seinen Sohn, das für die Dauer von wenigen Monaten ausgesprochen worden ist.Auf Betreiben der Mutter von Manuel, von der sich Martin H. vor fünf Jahren trennte, hatte die damalige Vormundschaftsbehörde verfügt, dass der Vater seinen Sohn nur noch unter Aufsicht bei der Einrichtung Begleitete Besuchstage Baselland in Binningen sehen dürfe. Darauf aber wollte sich H. nicht einlassen. Kinderbesuche bei dieser Institution würden für Drogenabhängige, Sexualstraftäter oder Gewaltverbrecher angeordnet, hatte er argumentiert, dazu bestehe bei ihm kein Anlass. Er sei unbescholten und habe seinem Sohn nie etwas angetan. Würde er das Besuchsrecht in dieser Form wahrnehmen, sei er «stigmatisiert», was ihm im Verfahren über das Sorgerecht für zwei weitere Söhne, die bei ihm leben, zu seinen Ungunsten ausgelegt werden könnte, befürchtete er.
Tatsächlich empfiehlt sich die Organisation Begleitete Besuchstage Baselland in Binningen für Situationen mit Angst vor Entführung, Gewalt oder sexueller Ausbeutung oder bei Suchtproblematik. Sie bietet ihre Dienste aber ebenso an bei ungelösten Paarkonflikten in Trennungssituationen, mangelhaftem Vertrauen in den anderen Elternteil oder schlicht bei fehlenden oder ungünstigen Räumlichkeiten.
Vorwürfe und Klagen
Die Furcht vor der Stigmatisierung wog für H. aber schwerer. Obwohl ihm die in seinem Wohnkanton zuständige Kesb das Sorgerecht für seine beiden weiteren Söhne 2010 und 2013 zugesprochen hat, sah er Manuel in den vergangenen zwei Jahren bloss zweimal – einmal an einer Schulveranstaltung und einmal bei einer Abklärung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes. Die Distanz zwischen Vater und Sohn wuchs, der Vater machte für die Entfremdung die Mutter und die Kesb verantwortlich. Die Kesb aber ging auf seine Forderungen nicht ein, so laut und oft er auch rief. Im Gegenteil: Je heftiger der Vater insistierte, desto härter wurden die Fronten zwischen ihm und Reinhard Studer, dem Leiter der Kesb Gelterkinden-Sissach, und der Mutter von Manuel, bei der das Kind lebt. Es kam zu Beschuldigungen, Beschwerden und Klagen von Vater und Mutter.
Ist H. nun ein notorischer Querulant mit einer völlig verzerrten Wahrnehmung? Dem Gericht zufolge ist er das nicht. Es entschied im Sinn des Vaters. Das begleitete Besuchsrecht sei nicht indiziert gewesen. Der Vater erwägt nun juristische Schritte gegen die Kesb, macht dies aber abhängig von der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung.
Mehr als zwei Jahre liegt der Fall nun schon bei den Behörden. Mit dem Urteil des Kantonsgerichts ist die Auseinandersetzung aber längst nicht ausgestanden. Liegt das schriftliche Urteil vor, haben die unterlegenen Parteien, die Kesb und die Mutter von Manuel, die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten. Verzichten sie darauf, werden sich die Konfliktparteien demnächst wieder bei der Kesb Gelterkinden-Sissach treffen. Voraussichtlich wieder mit Reinhard Studer, was H. mit einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Kesb-Leiter bei der Baselbieter Sicherheitsdirektion (SID) zu verhindern versucht hatte. Die SID aber hat keine Pflichtverletzung der Kesb und deren Leiter festgestellt. Zur von H. geforderten Ausstandspflicht Studers bestehe kein Anlass. Das heisst: Studer kann federführend bleiben, wenn die Kesb das strittige Besuchsrecht neu beurteilen und regeln wird. H. aber hält Studer wegen Befangenheit und gestörtem Vertrauensverhältnis für untragbar.
«Nicht nur Schwarz und Weiss»
Die Niederlage vor Gericht will Studer nicht kommentieren, ehe die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Ohne auf Details des Falls einzugehen, spricht er von einem «Fall mit grossem Konfliktpotenzial», bei dem es «nicht nur Schwarz und Weiss» gebe. Man habe beim Entscheid eine Gewichtung aufgrund der vorliegenden Fakten und Beurteilungen vorgenommen «und nicht bloss den Finger in die Luft gestreckt».
Als Präsidentin der Träger- und Standortgemeinde Gelterkinden hat Christine Mangold Kenntnis von einem Gerichtsfall – mehr aber auch nicht. So könne sie sich weder zum Fall an sich noch zum Urteil äussern. Das sei eine Sache zwischen den involvierten Parteien, dem Gericht und der Kesb, die, wie Mangold betont, eigenständig agiere. Die Trägerschaft habe bei deren Entscheiden keinerlei Befugnisse. «Die Kesb ist uns gegenüber noch nicht einmal auskunftspflichtig.»
Einfluss nehmen könnten die Gemeinden als Anstellungsbehörde allenfalls über die personelle Besetzung der Kesb. Zum Beispiel, wenn sich solche Dinge laufend ereignen sollten oder sie zur Überzeugung kommen sollten, dass die Arbeit nicht in ihrem Sinn geleistet werden sollte. «Davon sind wir aber weit entfernt», betont Mangold.
Zu Streitigkeiten über Entscheide in Vormundschaftssachen kommt es immer wieder. Nach altem Recht seien Differenzen verwaltungsintern geregelt worden, heute müssten die Richter entscheiden, sagt Reinhard Studer. Bei seiner für den Bezirk Sissach zuständigen Behörde seien zurzeit zwischen fünf und zehn Fälle der Kesb Gelterkinden vor Gericht hängig – im Verhältnis zu jährlich 500 erledigten Verfahren pro Jahr stuft er die Zahl als gering ein.
* Namen geändert. (Basler Zeitung)>
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
Basel-Land 18.7.2014: 3 Brüder ohne Mutter wurden von der kriminellen KESB bei VERSCHIEDENEN Familien untergebracht - und der Vater darf die Kinder nicht mehr sehen (!!!)
Ein Kampf, der nur Verlierer kennt
http://bazonline.ch/basel/land/Ein-Kampf-der-nur-Verlierer-kennt/story/28836755
<Trotz Vaterschaftsbeweis kann Michael Ghebremeskel seine Kinder nicht mehr sehen. Die drei Knaben seien durch die Wiederannäherung überfordert. Alles kam anders: Der Eritreer Michael Ghebremeskel mit seinem Freund Ernst Madörin.
Michael Ghebremeskel setzte grosse Hoffnung in den angeordneten Vaterschaftstest. Seit seine Frau Zufan sich im November 2012 nach einem gescheiterten Ausschaffungsversuch in der Psychiatrie Baselland in Liestal erhängt hatte, kämpft er um seine Kinder, die bei verschiedenen Pflegefamilien untergebracht wurden (die BaZ berichtete). Der Eritreer war überzeugt: Ist seine Vaterschaft erst mal erwiesen, dürfen seine drei Söhne endlich bei ihm wohnen. Doch es kam anders. Obwohl seine Vaterschaft nun wissenschaftlich belegt ist, kann er seine Kinder seit April gar nicht mehr sehen.Die Geschichte des 36-jährigen Flüchtlings wird immer beklemmender – vor allem, weil es nur Verlierer gibt. Besonders tragisch ist das Schicksal der drei kleinen Knaben. Sie mussten sich einen Selbstmordversuch ihrer Mutter ansehen, verloren diese später tatsächlich und wurden, da den hiesigen Behörden der Vater nicht bekannt war, in verschiedene Pflegefamilien platziert. Zufan hatte ihren Ehemann aus asyltaktischen Gründen verheimlicht.
Keine Besuche mehr
Diese Schicksalsschläge sind nicht spurlos an den Kleinen vorbeigegangen. Umso wichtiger ist das weitere Vorgehen. Bis dahin sind sich alle einig. Das Problem: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und Michael Ghebremeskel haben sehr verschiedene Vorstellungen davon, was für die sieben, fünf und drei Jahre alten Buben am besten ist. Der ursprüngliche Plan der Kesb war, den Übergang von der Pflegefamilie zum Vater behutsam vonstattengehen zu lassen. Einen Zeitrahmen gab es nicht. Es wurde herausgestrichen, dass die Kinder schon früher mehrere Male für Monate vom Vater getrennt lebten. Diese Beziehungsbrüche hätten die Kindseltern zu verantworten. Die Kinder hätten nun bei den Pflegefamilien seit geraumer Zeit das erste Mal einen einigermassen sicheren Hort gefunden.
Der Vater hätte seine Kinder am liebsten sofort bei sich gehabt. Er machte sich Sorgen, dass sich seine Söhne von ihm entfremden, wenn er sie nur an einem Nachmittag pro Woche sehen kann – zumal die Besuchstage auch oft ausgefallen seien. Seit April darf Michael Ghebremeskel seine Kinder nun gar nicht mehr besuchen. Die Kesb hat die Sistierung der Besuchskontakte beantragt. Die Kinder seien durch die Art und Weise der versuchten Wiederannäherung überfordert und reagierten mehr und mehr mit Verhaltensauffälligkeiten und mit grossem Widerstand. Bei einer Weiterführung des Verkehrs im bisherigen Rahmen seien das Kindswohl und die Entwicklung aller drei Kinder gefährdet, heisst es in einem Zwischenbericht der Kesb, der auch der BaZ vorliegt.
Schlimme Befürchtung bestätigt
Ernst Madörin, ein kämpferischer, 71-jähriger Unternehmer aus Seltisberg, der Ghebremeskel von Anfang an unterstützte, kann seine Empörung nicht verbergen. Er hat ordnerweise Material zum Fall gesammelt und dem Vater einen Anwalt besorgt, der seit Monaten Einsprache um Einsprache einlegt. Für Madörin ist ganz klar die Kesb daran schuld, dass sich die Kinder von ihrem Vater entfremdet haben. Bereits im März sagte er gegenüber der BaZ: «Ich finde dieses Spiel auf Zeit eine Schweinerei. Der älteste Knabe klammert sich schon sehr stark an die Pflegemutter. Wenn das noch lange so weitergeht, werden bald auch die beiden Kleineren so reagieren.» Nun sieht er seine schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Immer wieder verweist er auf einen Bericht, den die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland vor etwas mehr als einem Jahr verfasst hat. In diesem wird empfohlen, die Kinder beim Vater zu platzieren, falls er ein gesichertes Aufenthaltsrecht hat – was seit einem Jahr der Fall ist.
Bisher waren die Bemühungen von Michael Ghebremeskel und Ernst Madörin jedoch erfolglos. Das Präsidium des Kantonsgerichts hat die Sistierung des Besuchsrechts auf Antrag der Kesb verfügt. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde, mit dem Verweis auf das Wohl der Kinder, vom Kantonsgericht abgewiesen. Dabei spiele es keine Rolle, ob die derzeitige Situation durch das Verhalten des leiblichen Vaters zustande gekommen sei oder nicht.
Einsprache beim Bundesgericht
Bis am 30. Juni musste die Kesb dem Kantonsgericht einen umfassenden Situationsbericht mit Anträgen für das weitere Verfahren unterbreiten. Bis die Verhandlung vor Kantonsgericht Ende Juli stattgefunden hat, werde sich die Kesb nicht öffentlich zu diesem Fall äussern, heisst es auf Anfrage.
Michael Ghebremeskel hat jedoch auf Ernst Madörins Rat hin eine Einsprache gegen die Sistierung des Besuchsrechts beim Bundesgericht eingereicht. Madörin hat den Kampf des Eritreers längst auch zu seinem eigenen Kampf gemacht. Aufgeben kommt für ihn nicht infrage. (Basler Zeitung)>
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
27.7.2014: Täglich 3 Kindsentführungen durch die kriminelle KESB (!!!) - KESB raubt systematisch Kinder, auch aus dem Spital 1 Tag nach der Geburt (!) - erfundene Begründung: "mit ihrer Aufgabe überfordert" - "fehlt ihr die emotionale Nähe zum Kind"
Mütter klagen an: Gebt uns unsere Kinder zurück!
http://www.blick.ch/news/schweiz/muetter-klagen-an-gebt-uns-unsere-kinder-zurueck-id3014003.html
<Täglich werden [in der kleinen Schweiz] drei Kinder ihren Eltern weggenommen. Am meisten leiden die Kleinen darunter. Betroffene wehren sich.
[Mutter Marianne Kutzsche]
Bunte Bilder hängen an den Wänden im Kinderzimmer, in Körben und Kisten türmen sich Stofftiere, Autos und Musikinstrumente. Die Spielsachen sind unbenutzt. Auch im Kajütenbett mit Rutschbahn hat noch nie ein Kind geschlafen. «In diesem Zimmer spielen nur die Katzen», sagt Marianne Kutzsche (37) traurig. Die alleinerziehende Mutter aus Zürich kämpft um ihre Kinder. Dafür, dass Jasmin (4) und Noah (3) bei ihr aufwachsen dürfen. «Die Kinder gehören zur Mutter!»«Mit ihrer Aufgabe überfordert»
Das sehen die Behörden anders. Marianne Kutzsche sei nicht in der Lage, ihre Kinder grosszuziehen, heisst es in den Akten. Sie sei «mit ihrer Aufgabe überfordert», es «scheine, als fehle ihr die emotionale Nähe zum Kind». Deshalb leben Jasmin und Noah in einem Heim, dürfen ihre Mutter nur alle zwei Wochen sehen, für zwei Stunden, unter Aufsicht.
Auslöser für den erbitterten Streit: Schon vor der Geburt ihrer Tochter erhielt Kutzsche für das ungeborene Kind einen Beistand, weil der Vater die Vaterschaft nicht anerkennen wollte. «Die Beiständin hat jedes Detail in meiner Wohnung kontrolliert und mir die Hölle heiss gemacht», sagt Kutzsche.
Behördenvertreterin rausgeworfen - [kriminelle KESB kommt mit Polizei und entführt das Baby]
Als die Behördenvertreterin nach zwei Wochen einen leichten Gewichtsverlust des Babys monierte, kam es zum Eklat. «Ich habe sie rausgeworfen und ihr am nächsten Tag die Türe nicht geöffnet.» Ein folgenschwerer Fehler. Tage später standen uniformierte Polizisten und ein Beamter der Vormundschaftsbehörde vor der Tür der gelernten Kauffrau. «Sie nahmen mein schlafendes Kind und brachten es weg», sagt Marianne Kutzsche, «es war ein Horror.»
Ein Jahr später brachte sie Noah zur Welt. Der Albtraum ging weiter: «Als ich nach der Geburt aufwachte, war der Bub schon weg.»
Marianne Kutzsche ist verzweifelt. Sie kämpft mit allen Mitteln um ihre Kinder, gegen die Behörden, seit vier Jahren schon. Während sie sich mit Paragrafen, Eingaben und Gutachten beschäftigen muss, werden ihre Kinder mit jedem Tag grösser – und sie darf sie dabei nicht begleiten.
[Der Teufelskreis für die Eltern nach dem Kinderraub durch die kriminelle KESB]
Wie Tausende andere Eltern, die um ihre Kinder kämpfen, befindet sie sich in einem Teufelskreis: Weil sie sich von den Behörden ungerecht behandelt fühlt, lehnt sie sich auf, wird wütend – doch mit jedem neuen Streit sinken ihre Chancen, ihre Kinder jemals wieder in Obhut nehmen zu können.Weder Alkohol- noch Drogenprobleme
«Ich bin nicht aggressiv, habe noch nie einem Kind ein Haar gekrümmt», schrieb Kutzsche kürzlich ans Gericht. «Ich bin gesund und habe weder Alkohol- noch Drogenprobleme. Ich bin doch keine schlechte Mutter!»
Ihr Psychiater empfiehlt in einem Gutachten, die Kinder bei der Mutter leben zu lassen und unangemeldete Stichkontrollen durchzuführen. «Sie stellt keine Gefahr für die Kinder dar.»
Doch Marianne Kutzsche ist bei den Behörden abgeblitzt. Jetzt bereitet sie eine Klage ans Obergericht vor, um die Obhut über Jasmin und Noah wieder zu erhalten. Irgendwann.
[Terror-Schweinz mit Terror gegen Familien 2012: 1115 Fälle - pro Tag 3 Fälle von Kindsentführung und Kinderraub - Kinder haben KEINE Stimme - und KEINE Weiterbildung der Eltern]
Eltern ohne Rechte: Im Jahr 2012 entzogen die Behörden 1115 Müttern und Vätern die Obhut über ihre Kinder. Jeden Tag dürfen drei Kinder nicht länger bei ihren Eltern leben. Extrem zugenommen hat auch die Zahl der Beistandschaften: Hatten im Jahr 2004 noch 19.273 Kinder einen Beistand, der Mutter oder Vater im Auftrag der Behörden zur Seite stand, waren es 2012 bereits 26.239.
["Stiftung" "Kinderschutz Schweiz"]
Gratwanderung für die Behörden
Für die Behörden ist jeder Entscheid eine Gratwanderung. Sie müssen abwägen, ob die Eltern ihr Kind wirklich gefährden – weil sie suchtkrank sind – das Kind körperlich oder psychisch misshandeln, es vernachlässigen. Oder ob die Familie mit professioneller Hilfe intakt bleiben kann.
«Wenn das Kindeswohl nicht anders gewährleistet werden kann, muss eine Obhutsentziehung verfügt werden», sagt Talia Bongni von der Stiftung Kinderschutz Schweiz. Dabei müsse allen klar sein: «Die Trennung des Kindes von den leiblichen Eltern ist eine extrem einschneidende Massnahme.»
Deshalb müssten die Behörden viel früher hinschauen und die Eltern mit einer Familienbegleitung oder durch die Ernennung eines Erziehungsbeistands unterstützen. Bongni: «Es darf kein Tabu sein für Eltern, Hilfe zu holen.»
[KESB-Fall in Frieswil (Kanton Bern): Kinderraub durch die kriminelle KESB nach Operation der Mutter - ein gefälschtes Gutachten - 3 Kinder in 3 verschiedenen Kinderheimen platziert]
Der grösste Fehler
Doch genau das wurde Nadine Vogler (36) aus Frieswil BE zum Verhängnis. Die alleinerziehende Mutter erlitt einen Zwerchfell-Durchbruch, konnte nicht mehr richtig essen und trinken, eine Operation war unausweichlich. Bei den Behörden suchte sie Hilfe, um ihre drei Kinder in dieser Zeit unterzubringen. «Das war der grösste Fehler meines Lebens.»
Vogler unterschrieb eine Erklärung, dass sie mit dem Obhutsentzug einverstanden sei. «Die Behörden sagten mir, das sei reine Formsache, nur so könne man die Kinder in der Zeit der Operation platzieren. Danach würde ich die Obhut wieder zurückbekommen.»
Doch dann gab es Probleme mit ihrem ältesten Sohn. Er ist auffällig dominant, unruhig, zappelig. Die zuständige Sozial- und Vormundschaftskommission beauftragte eine Psychologin, ein Erziehungsfähigkeitszeugnis über Vogler zu erstellen. Das Resultat war für die Mutter niederschmetternd. Sie sei in ihrer Erziehungsfähigkeit eingeschränkt, könne wenig Stabilität, Kontinuität und Klarheit bieten. Die Kinder seien bis zum Abschluss einer Ausbildung fremdzuplatzieren.
«Ich fühle mich hilflos und ohnmächtig gegenüber den Behörden», sagt Nadine Vogler. Besonders bitter: Ihre drei Kinder sind in verschiedenen Institutionen untergebracht. «Dabei sollten sie doch zusammen aufwachsen können!»
Jetzt erhält Nadine Vogler Unterstützung von einem Anwalt der Guido-Fluri-Stiftung, die sich für Menschen in Not einsetzt. Wie Marianne Kutzsche hat sie nur einen Traum: Sie will, dass ihre Kinder wieder bei ihr Leben, in dem Zimmer, das sie mit so viel Liebe für sie eingerichtet hat.>
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
26.9.2014: Kriminelle KESB provoziert Milliarden neue Sozialhilfekosten (!!!) - Sozialhilfe den Gemeinden zurückgeben!
Wenn Funktionäre die Macht an sich reissen
http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/wenn_funktionaere_die_macht_an_sich_reissen-1943
<Die Sozialhilfe-Kosten entgleisen dramatisch
[Schmerikon (SG): Sozialhilfe spricht 142.000 Stutz für 1 Person]
Ein Jahres-Segelturn für 142‘000 Franken als «Sozialhilfe» an einen Vierzehnjährigen in Schmerikon/SG, der offenbar keine Erziehung genossen hat, hält nur den vorläufig letzten Höhepunkt in der Geschichte über den völlig aus dem Ruder laufenden Sozialhilfe-Missbrauch fest.Der aktuelle Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit» vom 26. September 2014,
von Ulrich Schlüer, Chefredaktor «Schweizerzeit»[Hagenbuch bei Winti: Mehrere fremdplatzierte Kinder kosten rund 60.000 Stutz PRO MONAT!!!!!]
Die kleine Gemeinde Hagenbuch in der Nähe von Winterthur, die für eine einzige Familie mit mehreren fremdplatzierten Kindern Monat für Monat rund 60‘000 Franken als sog. «Sozialhilfe» aufzubringen hat, hat die Öffentlichkeit aufgerüttelt. Doch nur allzu klar ist: Der «Fall Hagenbuch» ist nur einer von vielen.
[Kriminelle KESB verteilt Geld im Voraus, das von den Gemeinden "blind" bezahlt werden muss]
Die Kesb befiehlt - [und die Sozialhilfekosten EXPLODIEREN - die kriminelle KESB hat die "Allmacht" in der kriminellen Schweiz gegen alle Familien]
Seit in der Schweiz den «Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörden» (Kesb) [seit dem 1.1.2013] die Allmacht übertragen wurde über Sozialhilfeleistungen, entgleist das, was früher der Fürsorge-Hoheit der Gemeinden unterstellt war, buchstäblich grenzenlos. Da werden Gemeinden reihenweise durch ihnen zugemutete Sozialhilfeleistungen in den Ruin getrieben. Die Kesb erklären sich für die Ausrichtung solcher Leistungen als ausschliesslich zuständig – lassen die Rechnungen für das von ihnen Verfügte aber einfach den Wohngemeinden der von ihren Anordnungen Beglückten zustellen. Die Wohngemeinden dürfen – beziehungsweise müssen – blindlings bezahlen. Oft erfahren sie überhaupt nichts über die Hintergründe von Verfügungen, zu denen ihnen die Rolle stummer Zahlstellen zugewiesen worden ist.
Die Kesb handelt, wenn sie so vorgehen, nicht illegal. Ein relativ neues eidgenössisches Gesetz stellt ihnen die Allmacht, die sie heute innehaben, ausdrücklich aus. Diesem Gesetz entspringen Fehlentscheidungen, die jetzt gigantische Kostenlawinen auslösen.
[Kriminelle KESB koordiniert die Fälle NICHT mit Arbeitgebern, Familien, Nachbarn, Hilfswerken oder anderen Vertrauten etc.]
Gemeinden entmachtet - [die Einzelfall-bezogenen Fürsorge - Normen helfen NICHT! - jeder Fall hat seine eigenen Bedingungen]
Bis zur Machtübertragung der Kesb in der Sozialhilfe war wohl jede Gemeinde der Schweiz regelmässig mit Fürsorge-Aufgaben konfrontiert. Immer gab es Familien und Einzelne, die, in Notlage geraten, Unterstützung nötig hatten. Solange Unterstützungs-Massnahmen abschliessend von den Gemeinden verfügt und finanziert wurden, erfolgte Hilfe in aller Regel Einzelfall-bezogen – zumeist unter Einbezug von Arbeitgebern, von Familienangehörigen, von Nachbarn, von privaten Hilfswerken oder von anderswie mit der eingetretenen Notlage Vertrauten. Weil dabei immer auf die konkrete Notlage von Betroffenen eingegangen werden musste, fühlten sich die in Not Geratenen meist auch menschlich unterstützt. Sie blieben Persönlichkeiten, wurden nicht «Fälle». Und entwickelten dadurch gar nicht selten auch Eigenanstrengungen mit dem Ziel, sich Schritt für Schritt aus ihrer Unterstützungs-Situation herauszuarbeiten.
Das Unterstützungssystem war im Gleichgewicht – auch finanziell. Nicht Normen – heute allzu oft die Skos-Richtlinien – dominierten die Sozialhilfe. Dafür dem jeweiligen Einzelfall gerecht werdende individuelle Anstrengungen – keineswegs bloss finanzieller Natur.
«Professonalisierung» - [SP und Grüne wollen alle Menschen VEREINHEITLICHEN! - KESB=Funktionärsgremium mit aller Verfügungsmacht - OHNE Rechenschaftspflicht über die Ausgaben (!!!)]
Die politische Linke – sich in den staatlichen Funktionärsapparaten nicht zuletzt dauernd abhängige und damit auch treue Anhängerschaft sichernd – nahm zunehmend Anstoss an dieser bemerkenswert gut funktionierenden Einzelfall-bezogenen Fürsorge. Sie erhob den Ruf nach «Professionalisierung». In den Städten und in den zunehmend an abstrakten internationalen Normen orientierten Gerichten fanden sie Unterstützung – und setzte sich schliesslich politisch durch.
Die Gemeinden wurden zu reinen Zahlstellen ohne Mitsprache degradiert. Reine Funktionärsgremien wie die Kesb erhielten per Gesetz alle Verfügungsmacht. Gerichte befreiten sie davon, über ihre Ausgaben-Entscheide Rechenschaft ablegen zu müssen: Dies könnte Hilfsbedürftige vor der Öffentlichkeit «blossstellen» – und das sei «menschenrechtswidrig».
[Kriminelle KESB-Diktatur in der kriminellen Schweinz seit 1.1.2013 - OHNE Kostenbewusstsein]
Seither diktieren die Kesb das Geschehen. Sie erlassen Massnahmen – frei von allem Kostenbewusstsein. Die Gemeinden haben dafür zu bezahlen, ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten.Missbrauchs-Inflation - [Sozialhilfebezüger wohnen dort, wo es am meisten gibt - und das soll ein "Menschenrecht" sein]
Je grosszügiger Leistungen ausgerichtet werden, desto mehr Arbeitsfaule möchten sich am Topf der Sozialhilfe laben. Die «Basler Zeitung» dokumentiert (24. September 2014), wie sich Sozialhilfe-Missbraucher neuerdings ihre Wohnorte aussuchen. Sie lassen sich dort nieder, wo sie – aufgrund aufwändiger telefonischer Abklärungen – am meisten ergattern können. Und sie erklären frank und frei, unter gar keinen Umständen je zu persönlicher Arbeitsleistung bereit zu sein. Und fast immer gelangen sie an die Töpfe, die ihnen ein Dasein ohne Anstrengung garantieren.
Wer solch offensichtlichen Missbrauch noch mit Menschenrechten glaubt rechtfertigen zu müssen, macht sich zweifellos der «Beihilfe zum Missbrauch» schuldig. Er müsste – eher heute als morgen – aus seiner Position entfernt und für den von ihm mitverursachten Schaden haftbar gemacht werden.
[Die kriminelle KESB überfordert sich selbst mit immer mehr Fällen - keine Zeit für Abklärungen mehr nach einer "Gefährdungsmeldung" - 1 Fremdplatzierung kostet über 60.000 Franken pro Jahr]
Kesb zunehmend überfordert
Die Folge des wachsenden Ansturms auf Sozialhilfe-Leistungen im verhängnisvoll zentralisierten System zeichnen sich ab: Die Kesb sind zunehmend hoffnungslos überlastet. Und das verursacht eine weitere Kostenlawine: Wird einer Kesb eine «Gefährdungsmeldung» z.B. bezüglich gewisser Kinder übermittelt, fehlt aber der angesprochenen Kesb die erforderliche Zeit, den Hintergrund der eingegangenen Meldung genauer abzuklären, dann entscheiden sich die Kesb-Funktionärsgremien in der Regel sofort für Fremdplatzierungen – weil sie nicht verantwortlich sein wollen, wenn der Gefährdungsmeldung – selten genug – je ein schwerwiegendes Ereignis folgen sollte.
Das ist der Grund dafür, dass die Zahl der Fremdplatzierungen inflationär zunimmt. Und dass die Kosten der Sozialhilfe regelrecht explodieren. Denn Fremdplatzierungen erfordern nur allzu rasch jährliche Aufwendungen von 60‘000 Franken und mehr. Das System, beruhend auf einem radikal verunglückten Gesetz, entgleist. Die Kosten explodieren.
[Kriminelle Ex-KESB-Funktionäre gründen Firmen für "Betreuungsfunktionen"]
Bereits eröffnen sich auch Perspektiven für neue private «Geschäftstätigkeit»: Ehemalige Kesb-Funktionäre gründen Firmen, die – gegen reiche Entschädigung – Betreuungsfunktionen (im Fachjargon auch «Sondersettings» genannt) übernehmen. Gute Beziehungen zu ehemaligen Kolleginnen und Kollegen in den Funktionsapparaten garantieren rasch volle Kassen.
[SP will die kriminelle KESB retten: Kantone und Bund sollen den Gemeinden helfen]
Die Linke reagiert
Der «Fall Hagenbuch» hat jetzt Reaktionen ausgelöst. Besonders die politische Linke sieht sowohl wohlbezahlte Pfründen als auch ihre sich darin einnistende Anhängerschaft gefährdet. Deshalb erhebt sie den Ruf nach «Vergemeinschaftung» der Kosten. Den hoffnungslos überlasteten Gemeinden sei Hilfe zu leisten – aus den Kantonskassen, aus der Bundeskasse.
[Mit den Linken mit der anonymen, kriminellen KESB nimmt der Sozialmissbrauch immer mehr zu]
Wer solcher Kostenverlagerung nach dem Gusto der Linken zustimmt, leistet Beihilfe zur Verewigung offensichtlicher Missbräuche. Je rigoroser Anordnungskompetenz und Kostenpflicht voneinander getrennt, Anonymisierung der Leistungserbringung also gefördert wird, desto stärker werden Missbräuche zunehmen, desto unkontrollierbarer werden die Ausgaben steigen. Nach den Gemeinden würden einfach auch die Kantone und schliesslich der Bund zugrunde gerichtet.
Es geht bei der Sozialhilfe-Abzockerei, die längst eingerissen hat, nicht um einige hunderttausend Franken. Es geht insgesamt mit Sicherheit bereits um Milliardenbeträge pro Jahr. Und die Kostenexplosion geht weiter.
[Fürsorge-Hoheit den Gemeinden zurückgeben]
Die Lösung
Soll das öffentliche Fürsorgewesen nicht entgleisen, dann ist die Hoheit darüber vollumfänglich den Gemeinden zurückzugeben. Entscheidungen über Fürsorgeleistungen gehören in die Hoheit der Gemeinden, die diese Leistungen finanzieren und den Stimmbürgern über Finanzierungen Rechenschaft ablegen müssen. Nicht Maximalnormen, vielmehr demokratische Entscheidungen – so wie sie die Verfassung vorsieht – müssen auch für die Sozialhilfe Geltung haben.
[Kriminelle KESB muss bisher KEINE Rechenschaft über ihre verursachten Kosten abgeben (!!!)]
Die Funktionärsapparate der Kesb dagegen sind niemandem Rechenschaft schuldig. Deshalb fehlt bei ihnen jeglicher Ansporn auf Eindämmung der Tatsache gewordenen Kostenlawine.Wer die Degradierung des Sozialwesens zu einer Missbrauchs-Anstalt verhindern will, muss die gesamte Hoheit über das Fürsorgewesen den Gemeinden zurückgeben. Dort wird Hilfe sowohl menschlich als auch kostenbewusst geleistet. Dafür wurde während Jahrzehnten der Beweis erbracht.
Ulrich Schlüer>
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Die KESB ist eine kriminelle Organisation, eine Terrororganisation, die in der Schweinz Kinder entführt und an Kriminelle weitergibt. Die schweinzer Regierung toleriert diesen Terror gegen Familien. Somit ist die Schweinz auch in Sachen Familien zum Terrorstaat geworden. Schweinz=Terrorstaat. Die Schweiz ist seit 1.1.2013 schlimmer als die Nazis!
7.10.2014: Schweizer Schriftstellerin Zoë Jenny: KESB=Diktatur wie in China
Zoë Jenny zieht gegen die Kesb ins Feld
http://bazonline.ch/basel/stadt/Zoe-Jenny-zieht-gegen-die-Kesb-ins-Feld/story/18430799
<Die Basler Bestsellerautorin und Mutter erhebt Vorwürfe gegen die Kindes und Erwachsenenschutzbehörden und gründet eine Plattform für betroffene Eltern.
[Kostensteigerung bei Sozialkosten durch kriminelle KESB: 10x mehr in Buckten, 3 bis 7x mehr in vielen CH-Gemeinden]
Seit Wochen stehen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) in der öffentlichen Kritik. Einerseits wegen der explodierenden Kosten: Die BaZ berichtete, dass sich die Ausgaben der Baselbieter Gemeinden für das Vormundschaftswesen seit der Kesb-Einführung massiv verteuert haben. Im prominentesten Fall Buckten betrug der Anstieg das Zehnfache, viele andere Dörfer zahlen im Vergleich zum alten System den drei- bis siebenfachen Betrag.Andererseits sind es konkrete Fälle, welche die Qualität der neuen Behörde, die nunmehr ausschliesslich von professionellen Fachleuten geführt wird, infrage stellen. Zu den Kritikern gesellt sich nun auch die prominente Basler Schriftstellerin Zoë Jenny, die in diversen Medien schwere Vorwürfe gegen die Kesb erhebt.
[Schriftstellerin Jenny: Die kriminelle KESB ist eine intransparente CH-Diktatur wie in China]
Die Mutter einer vierjährigen Tochter, die geschieden von ihrem Ex-Mann lebt, fühlt sich von den Kesb-Beamten schikaniert und ungerecht behandelt. Es geht um das Besuchsrecht des Vaters, mit dem Jenny nicht einverstanden ist.Inkompetent, technokratisch und intransparent
Am Donnerstag beschrieb sie ihre Erfahrungen noch unter einem Pseudonym in der Weltwoche. Die Schriftstellerin schilderte, was ihr bei einem Treffen mit Behördenvertretern widerfahren sei: «Frau K. klopft auf einen Stapel mit Akten. Wir haben es im Griff, will sie damit sagen. Wir haben die Macht. Sie lehnen sich jetzt beide über den Tisch, reden von Massnahmen, Verfügungen.»
Im Sonntagsblick trat Jenny aus der Anonymität heraus und holte zum Rundumschlag gegen die Kesb aus: «Diese Behörde ist nicht nur inkompetent und technokratisch, sondern vollkommen intransparent. Man bekommt keine vernünftige Auskunft, es ist, als wäre man in China.»
Die Basler Bestsellerautorin will das Erlebte nicht auf sich sitzen lassen. Sie forciert und organisiert den Widerstand gegen die Kesb, indem sie die Website www.kindergerechte-justiz.ch gegründet hat. Eltern, die ebenfalls betroffen sind, sollen sich mittels der Plattform austauschen und gegen Anordnungen der Behörde zur Wehr setzen können.
Erstellt: 07.10.2014, 14:10 Uhr>
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Leserbriefe zu Zoë Jenny
Kind in die Schweiz genommen soll strafbar sein
Hj MeierKriminelle KESB behandelt Kinder, Eltern und Alte entwürdigend, intransparent und ohne Fingerspitzengefühl
Urs Gujer ========
Leserbriefe 2014-2017: Die KESB-Diktatur seit 1.1.2013 in der Schweinz - haufenweise Leserbriefe, die Kinderraub und Terror beschreiben
Die kriminelle Schweinz ist seit der Einführung der KESB am 1.1.2013 SCHLIMMER ALS DIE NAZIS. Die Leserbriefe BEWEISEN ES:
http://bazonline.ch/basel/stadt/Zoe-Jenny-zieht-gegen-die-Kesb-ins-Feld/story/18430799
Terror-KESB in Küsnacht trennt Kinder von Mutter und gibt sie dem Schlägervater
Josy Lenz Kriminelle KESB macht Diktatur gegen unverheiratete Eltern wie im Mittelalter (!)
gaby mattli Todkranker Bruder - dringende Gefährdungsmeldung dauert mehrere Wochen Bearbeitungszeit, Entscheid gegen Beistand!
Roger Utz Kriminelle KESB ist arrogant mit arrogantem Personal ohne Ahnung von Sozialpraxis - KESB RAUS!
Ruedi Meyer Kriminelle KESB übersieht einen Vater und provoziert neue Kosten mit Heimeinweisung
dani blaas
Familien muss man stützen und nicht zerschlagen - KESB braucht es NICHT
Mary-Anne Renée Kriminelle KESB-Beiständin entfermden die Tochter der Mutter - kriminelle KESB lügt gegen die Mutter - ist ein Monster
Claudia Langhart Kriminelle KESB lügt gegen die Mutter und befragt keine Zeugen - Kindsentführung - Eltern und Kinder ohne Menschenrechte
Christina Riedler Kriminelle KESB bringt nur Tod, Verderben und hohe Kosten
Yvonne Heinzelmann Der kriminellen KESB fehlt ein Spiegel
barbara Busch In 50 Jahren wird ein Fond für Wiedergutmachung bei KESB-Opfern kommen
Kurt Gschwind Kriminelle KESB wollte wegen ERFOLGREICHER Behandlung der Tochter bei einem zweiten Arzt die Tochter in ein Jugendwohnheim stecken (!!!)
Eveline Johner Kriminelle KESB ist ein Alptraum - absolut UNPROFESSIONELL: KEIN Kinderschutz, KEIN Gehör, KEIN Kindswohl - und sie entscheiden ALLES!!!
Cornelia Walther Kriminelle KESB zerstört Familienstruktur mit Mutter und Oma - 3 Kinder getrennt fremdplatziert OHNE Grund - und Lügen der KESB gegen die Oma!!!
Tina Ineichen Kriminelle KESB verursacht Kostenexplosion und wird Steuererhöhungen provozieren
Thomas Schaub Mitch Glowacki Kriminelle KESB bevormundet auch Erwachsene - kriminelle KESB ist ein Elefant im Porzellanladen
Brigitte Schmid Kriminelle KESB terrorisiert kranke Erwachsene, die wehrlos sind
jürg arnold Kriminelle KESB eint die Bevölkerung gegen die KESB
rudolph stucki Kriminelle KESB VERSCHLIMMERT das Sozialwesen der Schweinz - unqualifiziertes Personal
Franz Mueller Der Bundesrat kontrolliert die KESB nicht - und das Personal bildet sich nicht weiter
Dietmar Hund
Kriminelle KESB=Monster mit Fachidioten ohne Menschlichkeit, dafür mit Machtmissbrauch ohne Ende - KESB RAUS!
roland wenger Kriminelle KESB verlangt Finanzangaben OHNE Vorgespräch
Roberto Lanz Kriminelle KESB hat PRAKTISCH KEINE FACHLEUTE sondern DILETANTEN - Anwalt gegen KESB muss IMMER sein
martin burget Jede/r muss eine Rechtsschutzversicherung gegen die kriminelle KESB abschliessen
Jede/r muss gegen die kriminelle KESB eine Rechtsschutzversicherung abschliessen!!!
Sara HaslerAnwälte: KEINEN Anwalt vom eigenen Wohnort wählen - und KEINEN KESB-Anwalt wählen - die sind alle manipuliert
Dietmar Hund Sara HaslerKriminelle KESB-Leute kennen das Recht gar nicht!!!
Sara HaslerKriminelle KESB kann ALLES entscheiden, bis ein teurer und langer Rekurs den Entscheid VIELLEICHT aufhebt
Mike SchrammKriminelles Gesetz zur KESB: Von BLOCHER erfunden! - Und darf SCHWEIGEN!!!
Urs Engler
Die kriminelle KESB wurde von Blocher erfunden und darf schweigen - die KESB ist ein Blocher-Terror der kriminellen Nazi-SVP!!!
Kriminelle KESB hat schon 2014 viele Missbräuche begangen - immer mehr "Untersuchungskommissionen"
Sara Hasler Kriminelle KESB RAUS!
Sara Hasler Kriminelle KESB provoziert den finanziellen RUIN in schweinzer Gemeinden
Maria Germann Kriminelle KESB löst die Tradition der Verdingkinder ab
damian meier Bei der kriminellen KESB arbeiten "gescheiterte Anwälte"
Mike Schramm Mike SchrammFred BaumannMike SchrammFred BaumannMike Schramm
Kriminelle KESB=Steuergeldvernichtungsmaschine
U. Tanner Kriminelle KESB verrechnet für 370 Minuten Betreuung 1900 Franken - lehnt jedes Gespräch ab - Rechtsmittel läuft in 30 Tagen aus (!!!)
Marius SteffenLukas LöfflerKriminelle KESB soll zu frauenfreundlich sein? - Je nach Kanton sind KESB-Kader auch in Frauenorganisationen tätig und voreingenommen (!)
Mario MüllerPatrick Le Cloarec
Kriminelle KESB hat hohe Löhne - Eltern und Kinder sind nicht wichtig (!)
Marek GolderKriminelle KESB=BerufsschikaniererKriminelle KESB=Macht - Kinder und Eltern zählen nicht
Dietmar Hund
Silvia MüllerTheo PeterKriminelle KESB=Leidbringer
Marguerite Schachtler Kriminelle KESB hat nicht mal einen Ombudsmann!!!
Kriminelle KESB hat nicht mal einen Ombudsmann, hat keine interne Reklamationsstelle
Ronnie KönigFranklin MyrKriminelle KESB: KEINE Spezialisten!!!
pascal jetzerMike Schramm
Jede Familie muss einen Vorsorgeauftrag installieren mit Leuten, die VOR der KESB dransind - ZGB Art.360
patrick meierMartina Hagenhans egger
Kriminelle KESB steckt Alte ins Heim und verkauft Häuser der Alten willkürlich für sich
Gaby Looser Kriminelle KESB in Zürich: Manche Sozialämter füllen gern Kinderheime mit entführten Kindern
Sara Hasler Kriminelle KESB missbraucht ihre Macht überall und auf jede Weise gegen Kinder, Eltern und Erwachsene - Raub von Vermögen
Lena MüllerMatthias Kirchner Silvia MüllerVormund war manchmal auch schlecht, aber man konnte immer mit ihm reden! - Kriminelle KESB lehnt Gespräche ab!!!
Franz Mueller KESB terrorisiert Behinderte, die sich nicht wehren können
Matthias KirchnerKriminelle KESB wertet Scheidung oder Jobverlust als Makel für die Erziehung von Kindern (!!!)
Gerhard BergerKriminelle KESB macht nichts besser als vorher - nur viel TEURER
Max Oppliger
In Deutschland werden reihenweise Menschen zwangseingewiesen und Kinder geraubtKriminelle KESB befiehlt wie die Militärs und behandelt Menschen als "Nummer"
Roland Huber
Mike Schramm Kriminelle KESB kann Behinderte terrorisieren, wie sie will - Behinderte können sich juristisch kaum wehren
Ronnie König
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Quellen