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Beat Balzli: Treuhänder des Reichs

8. Die Mär vom guten Glauben (Georg Leuch und der Vergleich mit 700 Juden in Holland von 1951)

Der begrenzte Raubgutbeschluss bis Ende 1947 - schweizer Bankiers bekämpfen die Verlängerung des Raubgutbeschlusses, der ja schon grosse Teile des Judentums ausschliesst -- Die jüdische Sammelklage aus Holland vom 31. Dezember 1947 mit über 700 Fällen - und Bundesrichter Georg Leuch droht mit einem "guten Glauben" - der Vergleich vom 12. Januar 1951 -- Globale Gesichtspunkte ab 1948
Seite 219: Leuch (Bundesrichter, Ex-Chef der kriminellen Börse in Zureich (Zürich)), Nobs (SP-Finanzminister) und Iklé: Georg Leuch (oben) und seine Gegenspieler: SP-Bundesrat Ernst Nobs (links) und Max Iklé, Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung (rechts)
Seite 219: Leuch (Bundesrichter, Ex-Chef der kriminellen Börse in Zureich (Zürich)), Nobs (SP-Finanzminister) und Iklé: Georg Leuch (oben) und seine Gegenspieler: SP-Bundesrat Ernst Nobs (links) und Max Iklé, Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung (rechts) 


Präsentation von Michael Palomino (2013)

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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997

* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15)

[Dieser Krimi ist lesenswert. Globale Veränderungen der politischen Situation sind angemerkt - und WICHTIG, um das Handeln der schweizer Bankiers ansatzweise zu verstehen].

<Die Mär vom guten Glauben

Ein Bundesrichter übt den Alleingang. Um die Machenschaften der Banken unter den Teppich zu kehren, verhindert er einen Jahrhundertprozess.

[Der begrenzte Raubgutbeschluss bis Ende 1947 - schweizer Bankiers bekämpfen die Verlängerung des Raubgutbeschlusses, der ja schon grosse Teile des Judentums ausschliesst]

Die schweizer Bankiers waren die erbittertsten Gegner des Raubgutbeschlusses.
[Die Sozialisten waren ab 1945 in der Regierung im Bundesrat und hatten wahrscheinlich den Raubgutbeschluss gegen die rechtsradikale SVP und die kapitalistisch-schweizerische FDP erzwungen. Die Abstriche im Gesetz waren wahrscheinlich auf genau diese beiden raubenden Parteien SVP und FDP zurückzuführen, und sie torpedierten mit Vertretern das Gesetz, wo sie nur konnten, um ihre antisemitische Linie fortzufahren. Entnazifizierung gab es in der Schweiz ja nicht, sondern unterschwelliger Antisemitismus war weiterhin legal]
Zwar hatten sie [die Bankiers] die erste Runde verloren, wodurch Anfang 1946 die Wertpapiere in den Geltungsbereich des Gesetzes sowie in die Untersuchungen der Verrechnungsstelle miteinbezogen wurden. Doch sie gaben sich nicht geschlagen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Spezialregelung nahmen sie erneut einen Anlauf [Bankiers der rechtsradikalen SVP und der Kapitalistenpartei FDP], um die gesetzlich verankerte Entschädigung der Nazi-Opfer zu torpedieren
[wobei ja schon alle deutschen Juden von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen waren und tote und verschleppte Juden in der Schweiz "Antrag" stellen sollten].
Ansatzpunkt war ein spezieller Passus. Der Bundesrat hatte die Geltungsdauer des Raubgutbeschlusses ursprünglich auf Ende 1947 begrenzt. Das bedeutete, dass die Einreichung einer Klage bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein musste. Die konkreten Prozesse vor dem Bundesgericht - wie die bereits geschilderten Fälle Wilhelmy oder Sergoynne zeigten - gingen dann ein, zwei oder drei Jahre später über die Bühne. Im Spätsommer 1947 sickerte durch, dass das Eidgenössische Politische Departement (EPD, schweizer Aussenministerium) eine allfällige Verlängerung dieser Eingabefrist prüfe. Ein Plan, den die Banken mit allen Mitteln bekämpften.

Am 4. September 1947 intervenierte die Schweizerische Bankiervereinigung direkt beim Vorsteher des EPD, Bundesrat Max Petitpierre. Für sei war eine Geltungsdauer von zwei Jahren schon mehr als genug. Die Bankiers meinten, dass, auch bei Berücksichtigung der Schwierigkeiten, die unter Umständen bei der Einreichung eines Rückerstattungsbegehrens zu beheben waren, die genannte Zeitdauer zur Geltendmachung eines Herausgabeanspruches von während des Krieges unrechtmässig abhanden gekommenen Werten in allen ¨Fällen sicherlich ausgereicht habe.
[Ergänzung: Die Manipulation der Geschichte durch die jüdischen Organisationen mit der Behauptung von 6 Millionen toten Juden provoziert die Bankiers, dies zu glauben!!!
Die jüdischen Organisationen wie z.B. der WJC behaupteten ja immer, es habe 6 Millionen jüdische Todesopfer gegeben, uns folglich konnten alle Bankiers schlussfolgern, dass keine Juden mehr kommen würden und auch keine mehr da wären. Dabei stimmte die Behauptung von 6 Millionen jüdischen Todesopfern nur teilweise, und zwar mit Massentod in Ghettos, im Bunkerbau, in Lagern, in der Roten Armee, und auch im Gulag der kommunistischen Sowjetunion nach heimlichen Deportationen zwischen Hitler und Stalin. Viele Juden aber hatten überlebt und waren mittellos oder waren in der Sowjetunion gefangen und hatten keine Chance, jemals die Schweiz zu erreichen!. Aber wieso sollte man denn präzise Geschichte betreiben, wenn die Massenmedien und der WJC dauernd 6 Millionen Todesopfer behaupten? Und deswegen fanden nicht nur die Bankiers sondern sicher auch Teile der Medien, dass es ein Entschädigungsgesetz nicht mehr brauche. Nur die Insider wie die Vertreter des Roten Kreuzes wussten, was der WJC da mit der jüdischen Bevölkerung für ein schwarzes Spiel trieb, indem er Millionen lebende Juden für tot erklärte...]

Obwohl die Bankiervereinigung wissen musste, in welchen Dimensionen sich der Handel mit geraubten Wertpapieren während des Krieges (S.207)

abgespielt hatte, versuchte sie das Problem zu verniedlichen. Dabei profitierte sie von dem Umstand, dass zahlreiche Nazi-Opfer nicht überlebt hatten und damit ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen konnten
[bzw. der WJC behauptete 6 Millionen tote Juden, so dass quasi keine Juden mehr in Europa leben würden - ohne zu erwähnen, dass ab 1935/36 ab den Nürnberger Gesetzen weltweit vier Millionen MEHR Menschen als "Juden" galten. Dies wurde in den 1950er Jahren klimmklammheimlich zurückkorrigiert].

[Die Bankierkommission behauptet, der Raubgutbeschluss verstosse gegen den "guten Glauben" - es brauche den Raubgutbeschluss gar nicht]

"Die Tatsache, dass bis heute lediglich einzelne Fälle von angeblichen Raubgütern gemeldet worden sind, weist zudem darauf hin, dass die Tragweite des Problems der Kriegsbeutegüter in der Schweiz wesentlich überschätzt wurde. Um so mehr ist es zu bedauern, dass eine Regelung getroffen wurde, welche grundlegende Normen unserer Rechtsordnung durchbrochen hat. Wie unsere Vereinigung wiederholt geltend machte, wären zur Erfüllung der den Alliierten gegenüber eingegangenen Verpflichtungen nicht derart weitgehende Massnahmen notwendig gewesen", musste Petitpierre lesen. Unter dem Bruch der Rechtsordnung verstanden die Banken die Abschaffung des Grundsatzes, dass bis zur Einführung der Beutegesetzgebung ein gutgläubiger Käufer die Ware nicht zurückgeben musste, auch wenn sie gestohlen war.

Die Bankiers stützten sich in ihrem Protest aber nicht nur auf juristische Argumente ab. Durchaus richtig stellten sie fest, dass die Schweiz nach dem Krieg nicht aus eigener Überzeugung gehandelt hatte. Die Ausnahmegesetzgebung sei seinerzeit vornehmlich aus Gründen erlassen worden, die mit der internationalen Lage des Landes zusammengehangen haben. "Diese Verhältnisse haben in der Zwischenzeit eine ganz wesentliche Änderung erfahren, indem die Schweiz ihre aussenpolitische Stellung in hohem Masse verbessern und festigen konnte. Unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu den Alliierten haben sich nicht nur normalisiert, sondern die Schweiz hat sich sogar eine ansehnlich starke Position schaffen können. Aus aussenpolitischen Gründen kann daher (...) heute keine Veranlassung bestehen,, die Kriegsbeutegesetzgebung weiter in Kraft zu belassen."

Die Argumente der Bankiers machten klar, dass sie von einer finanziellen Vergangenheitsbewältigung nichts wissen wollten.
[Es kam auch niemand auf die Idee, einen Deal mit den jüdischen Gemeinden auszuarbeiten oder abzuschliessen. Die schweizer Nazi-Bankiers, die auch den Nazi-Grössen bei ihrer Flucht nach Argentinien und Chile eifrig geholfen hatten, wollten einfach das gesamte Gut und Vermögen, das von Juden übrigblieb, "behalten" bzw. in die eigene Tasche stecken, und dies haben sie dann auch getan - unter dem Deckmantel des Bankgeheimnisses und am Volk vorbei].

Der Übergang zur Tagesordnung sollte so schnell wie möglich vollzogen werden. In dem Schreiben an Bundesrat Petitpierrre gipfelte daher das Schlussplädoyer in dem Satz: "Das Wirtschaft- und Rechtsleben bedarf nunmehr einer möglichst baldigen Normalisierung."
[Will heissen: Das Judentum soll nicht mehr Eingang in den Geschäftsablauf der schweizer Banken finden, wobei ja schon ein grosser Teil des Judentums rechtlos belassen wurde!]

[Die Eidgenössische Finanzverwaltung: Der Raubgutbeschluss sei "Notrecht" - stünde nicht "im eigenen Interesse" - und "flottante internationale Kreise" wolle man nicht als "Opfer" sehen]

Das EPD [schweizerische Aussenministerium] wurde nicht nur aus Finanzkreisen beschossen. Auch die Eidgenössische Finanzverwaltung wehrte sich mit Händen und Füssen gegen eine Verlängerung der Eingabefrist. In einer Eingabe ans EPD (S.208)

die bereits einen Tag vor derjenigen der Bankiervereinigung auf dem Tisch von Petitpierre landete, machte die Finanzverwaltung darauf aufmerksam, dass eine Verlängerung dem Binnenrecht widerspreche, weil die Beutegesetzgebung Notrecht sei. Zudem stünden dabei fremde und nicht eigene Interessen im Vordergrund. Damit waren die Argumente aber nicht erschöpft. Im Gegenteil. Die Finanzverwaltung lieferte für ihren Widerstand noch eine weiter, erschreckende Begründung:

"Wir möchten festhalten, dass die in den Raubgutverfahren zutage tretenden Tatbestände öfters überraschen. Handelt es sich beim Geschädigten doch vielmals nicht um den von der Besatzungsmacht bedrückten Landeseinwohner, sondern um Angehörige eines etwas flottanten internationalen Kreises, deren Bindungen zum Gastland locker genug waren, um die Annahmen nahezurücken, sie hätten in der Gefahr ihre Habe ohne zu zögern im Stiche gelassen. Vom schweizerischen Standpunkt aus möchten wir diese Geschädigten nicht als einer Ausnahmebehandlung bedürftige Kriegsopfer betrachten."

Diese antisemitsiche Arroganz eines kriegsverschonten Beamten zeigt, wie kalt der Nazi-Terror einen Teil der offiziellen Schweiz gelassen hatte.
[Die Schweiz wurde eben NIE entnazifiziert].
Die dahinterstehende Motivation war allerdings eine ganz andere als bei den Banken, deren Machenschaften ganz einfach vertuscht werden sollten. Als Vertreterin der Eidgenossenschaft in den Prozessen vor dem Bundesgericht wollte die Finanzverwaltung die drohenden Entschädigungszahlungen für gutgläubige Raubgutkäufer so klein wie möglich halten. Offenbar heiligte der Zweck jedes Mittel - und man hatte Erfolg. Der Bundesrat lehnte schliesslich eine Verlängerung der Eingabefrist ab. 
[Dies mag vor allem durch die dauernde Behauptung von 6 Millionen ermordeten Juden durch den dummen und rassistisch-zionistischen WJC motiviert sein, der sich damit von Deutschland entsprechende Entschädigungen erstreiten konnte, wobei das deutsche Geld alles nach Israel in die IL-Armee floss und den einzelnen Juden NICHT zugute kam].

[Die jüdische Sammelklage aus Holland vom 31. Dezember 1947 mit über 700 Fällen - und Bundesrichter Georg Leuch droht mit einem "guten Glauben" - der Vergleich vom 12. Januar 1951]

Doch weder die Finanzverwaltung noch die Bankiervereinigung konnten sich über den Entscheid richtig freuen, denn die holländische Regierung machte den beiden einen Strich durch die Rechnung. Wahrend bis Dezember 1947 beim Bundesgericht tatsächlich nicht viele Klagen hängig waren, änderte sich die Situation am 31. Dezember drastisch. Einen Tag vor Ablauf der Frist präsentierten die Holländer auf einen Schlag eine Sammelklage mit über 700 Fällen. Dabei ging es um gestohlene

-- Obligationen der SBB und des Bundes im Wert von total 167.000 Franken.,
-- Obligationen des Kantons Neuenburg im Wert von total 365.000 Franken,
-- amerikanische und niederländische Papiere im Wert von total 122.917 Franken und
-- Royal-Dutch-Aktien im Wert von total 328.00 Franken (S.209).
[Hollands Sammelklage - ohne Koordination mit anderen Ländern - und für die deutschen Juden setzt sich niemand ein - Hollands Krieg in Indonesien
Der Wertunterschied im Vergleich zu Ende der 1940er Jahre ist etwa 1:8 oder 1:10.
Die Klage gegen die schweizer Banken wegen verwerteten Raubguts hätte man nun auch mit anderen Ländern koordinieren können, wurde aber scheinbar nicht so gemacht. Für die überlebenden und beraubten deutschen Juden scheint sich nie jemand jemals eingesetzt zu haben. Die Niederlande war gleichzeitig nicht so humanistisch gesinnt, wie es den Anschein hatte, denn Hollands Regierung hatte gleichzeitig einen Krieg in Indonesien begonnen, um die Unabhängigkeit von Indonesien zu verhindern. Hierzu wurden systematisch Gelder des Marshall-Plans der "USA" missbraucht - statt ebenfalls einen guten Deal auszuhandeln...].
[Schweizer Regierung und schweizer Bankiers erörtern eine Strategie gegen die holländisch-jüdische Sammelklage]

Die Schweizer waren perplex. Das angeblich überschätzte Problem, das man schon vom Tisch zu haben glaubte, hatte plötzlich das Zeug zu einer ausgewachsenen Affäre. Zwar handelte es sich bei den Papieren im Wert von rund einer Million Franken nur um einen Bruchteil der von den Schweizern verwerteten Ware, dennoch bekam die Raubgutthematik damit eine Dimension, die sich gegenüber der Öffentlichkeit kaum mehr als Ausrutscher verkaufen liess. Während die einzeln eingereichten Klagen im Wert von ein paar tausend Franken in der Folge routinemässig vom Bundesgericht abgehandelt wurden, brauchte es für die Massenklage der holländischen Regierung ein spezielles Vorgehen.

Die Interessen der beteiligten schweizer Stellen sind einfach zusammenzufassen: Der Bund wollte möglichst wenig zahlen, und die Banken wollten, dass das wahre Ausmass ihrer Hehlerei mit der Nazi-Beute nicht ans Tageslicht kam. Es herrschten somit beste Voraussetzungen für eine Allianz, die die Angelegenheit unter den Teppich kehren wollte. Diese Gedanken machte sich bald auch ein Mitarbeiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Am 29. Mai 1948 notierte er, dass die Banken an einem allfälligen Vergleich ebenso interessiert sein würden wie der Bund Wenn die Prozesse durchgefochten würden, so werde man doch in vielen Fällen den "guten Glauben der Banken in Zweifel ziehen" können. Jedenfalls habe die letzte Besprechung bei Herrn Bundesrat Petitpierre ergeben, dass es nicht die Meinung des Bundesrates gewesen sei, in jedem Falle den gesamten Schaden zu ersetzen. "Ich erinnerte auch daran, dass seinerzeit von den Banken in Zürich falsche Affidavits ausgestellt wurden, was dann zu Strafklagen führte. Die Banken hätten daher sicher kein Interesse daran, dass die Prozesse zum Austrag kommen. Wenn aber schon verglichen werden müsse, dann sollten die Banken neben dem Bund auch ein entsprechendes Opfer bringen", hiess es in der Aktennotiz zuhanden von Franz Luterbacher vom Rechtsdienst der Finanzverwaltung.

[Die Feststellung der Orte der Aktien von 1948]

Doch es stellte sich noch ein anderes Problem. Ob Vergleich oder nicht, zuerst musste festgestellt werden, welche Banken die geraubten Titel importiert hatten. Keine leichte Aufgabe, denn vor allem die Aktien hatten inzwischen fünf- bis zehnmal die Hand gewechselt. Dennoch gab es einige Anhaltspunkte. Aufgrund von Informationen des Zürcher Börsenkommissariats wusste man beispielsweise, dass die Eiba Royal-Dutch-Papiere samt Übertragungsvermerk der deutschen Besatzungsbehörde verkauft hatte. Daneben war bekannt, dass der Bankverein (S.210)

nicht nur in die Zürcher Affidavitsaffäre verwickelt war. Untersuchungen der Verrechnungsstelle im Jahr 1947 hatten aufgezeigt, wie der SBV [Schweizerischer Bankverein, heute der Basler Teil der kriminellen UBS AG] im grossen Stil für die unter deutscher Zwangsverwaltung stehende Lippmann, Rosenthal Bank Obligationen aus jüdischem Besitz verwertet hatte. Auszug aus einer Akte der Schweizerischen Verrechnungsstelle vom 19. Dezember 1947:
"Fr.a 10.000.- 3% Obl. Schweiz. Bundesbahnen 1935, Nrn. 31072/77, 31082/85, zu nom. Fr. 1000.-;

Diese 10 Obligationen wurden per 1943 ausgelost. Den Gegenwert von Fr. 10.000.- hat der Schweizerische Bankverein [mit seiner Filiale in] Zürich am 10. März 1943 dem Bankhaus Lippmann, Rosenthal & Co., Sarphatistraat, Amsterdam, gutgeschrieben. (...)

Fr. 3500.- 3% Obl. Schweiz. Bundesbahnen 1903, Nrn. 86391, 244536/39, 244542/43, zu nom. Fr. 500.-: Diese 7 Obligationen wurden per 1942 ausgelost. Der Gegenwert von Fr. 3500.- wurde am 13.11.42 bezw. 15.6.43 vom Schweizerischen Bankverein in [der Filiale in] Zürich dem Bankhaus Lippmann, Rosenthal & Co., Sarphatistraat, Amsterdam, gutgeschrieben."

Trotz all dieser Informationen bereitete dem Rechtsdienst der Finanzverwaltung der Nachweis, "dass die als Importeure der Wertpapiere auftretenden Grossbanken die anrüchige Herkunft der Titel kannten oder doch hätten kennen sollen, zum Teil fast unüberwindliche Schwierigkeiten."

[Die schweizer Seite sucht nach gutgläubigen "Vorhändlern" - die "Schleudertage" mit geraubten, holländisch-jüdischen Wertpapieren von 1940 / 1941]

Der Nachweis war entscheidend, um die Banken in einen allfälligen Vergleich einzubinden. Die Finanzverwaltung scheute daher keinen Aufwand. Ende Januar 1949 beauftragte sie die Schweizer Gesandtschaft in Den Haag mit der Abklärung, "durch welche Kanäle diese Papiere ins Ausland abgestossen worden sind, soweit sie nicht bei Lippmann und Rosenthal  bleiben oder zur Finanzierung von Konzentrationslagern verwendet wurden. Wir müssen uns fragen, ob diese Papiere nicht vor ihrem Export nach der Schweiz in Holland noch einen Handwechsel erfahren haben, der nach holländischem Recht als gutgläubig geschützt wird." Einer der Gründe für diese Frage war die Tatsache, dass ein Teil der Papiere direkt an der Amsterdamer Börse gekauft worden war. Allerdings konnte das kein Beweis für den guten Glauben sein. Die den Juden geraubten Aktien wurden von den deutschen Besatzern [der SS]] immer an sogenannten Schleudertagen auf den Markt geworfen. Ein Umstand, von dem nicht nur die Insider wussten, sondern der damals auch in den holländischen Zeitungen stand.

Die Abwicklung der Holland-Affäre bereitete nicht nur juristische Probleme. In der schweizer Öffentlichkeit herrschte gegenüber ausländischen (S.211)

Forderungen ein angespanntes Klima. Die groben Züge der Angelegenheit waren bekanntgeworden und damit ein gefundenes Fressen für nationalistische Scharfmacher in der schweizer Presse. So meinte beispielsweise die "Finanz und Wirtschaft" (FuW) am 17. Dezember 1948 unter dem Titel "Kein weiteres Feilschen mit Holland", dass die Schweiz sicher nicht zu jenen Ländern gehört, die für die Lage der vom Krieg heimgesuchten Völker zu wenig Verständnis aufgebracht hätten. Sie habe es nicht an deutlichen Beweisen dafür fehlen lassen, dass auch ihr an einer raschen Erholung und Wiederaufrichtung der kriegsgeschädigten Länder sehr gelegen sei.

"Sie bildet sich allerdings auf ihr Verständnis und ihre Hilfsbereitschaft nicht das geringste ein. (...) Wenn sie aber nicht gewillt ist, der Hochhaltung des Rechtsgedankens in den zwischenstaatlichen Beziehungen Konzessionen zu machen, die ganz offen so weit gehen, dass füglich von einer Verhöhnung des geschriebenen und praktischen Rechts gesprochen werden muss, dann wird man ihr das wohl kaum verargen können. Denn wenn in den internationalen Beziehungen das Recht mit Füssen getreten wird, dann ist nicht abzusehen, wie es zu einer endgültigen Gesundung kommen soll."
[Ein paar Ergänzungen: Die Ferienlager in der Schweiz - aber einen Deal mit den jüdischen Gemeinden gab es nicht - und die falsche "6-Millionen-Zahl" der Zionisten - und da kam ein neuer Staat "Israel" ohne Grenzen - und die schweizer Bankiers schliefen sicher nicht...
Die militaristische Schweiz mit ihrem gottähnlichen General Guisan hatte eine gute Fassade aufgebaut: Kinder aus halb Europa - ausser aus Deutschland - durften in der Schweiz Ferien verbringen - mit dem Hintergedanken, dass sie als Erwachsene dann Touristen in der Schweiz sein würden, was zum Teil dann auch bis heute so geschieht. Dies wurde nun als Grund angeführt, die "Hilfsbereitschaft" der Schweiz zu betonen, um Europa wieder aufzubauen. Nun, dass die Schweiz nicht einmal zu einem Deal mit den jüdischen Gemeinden in Bezug auf das Raubgut fähig war, mag vor allem deswegen so gewesen sein, weil die von den entrechteten Juden geraubten Wertsachen bzw. die verwerteten Summen eben viel zu hoch waren, um dies auch nur ansatzweise zuzugeben. Das Bankgeheimnis half, diesen Massenraub zu verdecken. Und die jüdisch-zionistischen Organisationen gaben den schweizer Bankiers sogar noch die Rechtfertigung dazu: Es sollen in Europa 6 Millionen Juden ermordet worden sein. Mit dieser Behauptung konnte am Stammtisch jeglicher Anspruch von Juden herunterspielt werden, etwa so: Die sind ja alle nicht mehr da, da kommt niemand mehr. Die jüdischen Organisationen mit ihren falschen Behauptungen hatten die überlebenden Juden quasi am Stammtisch entrechtet, und die jüdischen Gemeinden konnten auch nicht auf Rückgabe von Geldern pochen, wo es keine anwesenden Besitzer gab (viele waren in den "USA", Australien, Neuseeland, oder im Gulag und hatten keine Mittel, in die Schweiz zu kommen bzw. sie galten ja als "ermordet".

Ausserdem existierte seit Mai 1948 ein neuer Staat "Israel" (ohne definierte Grenzen!), der auch immer "6 Millionen ermordete Juden" behauptete, obwohl dann dieses Israel gar nicht möglich gewesen wäre. Deutschland wurde ausserdem dazu verdammt, für 6 Millionen Menschen Entschädigung zu leisten. Diese Sachlage ist bis heute (2013) NICHT diskutiert geschweige denn gelöst. Aber die schweizer Bankiers, die mit Alt-Nazis in Argentinien und Chile vielleicht sogar weiterhin noch in Kontakt standen, mögen sich gedacht haben, dass hier niemand doppelt abkassieren soll und blockierten folglich jegliche weitere Entschädigung. Gleichzeitig entlastet diese Sachlage aber das moralische Verhalten der schweizer Bankiers keineswegs, Raubgüter einzubehalten und jüdische Konten abzuräumen. Man hätte mit den Geldern sehr wohl eine Stiftung gründen können, die bis heute in der Welt vieles hätte zum Guten verändern können. Was die jüdischen Gemeinden in der Schweiz dazu zu sagen hatten, wäre abzuklären. Vielleicht schwiegen sie lieber, um nicht auch noch in den Medien zu erscheinen. Die 6-Millionen-Zahl stimmt dann schlussendlich, wenn man nicht geborene Juden nach 1945 berücksichtigt - siehe Holocausttabelle: Aufteilung der 6 Millionen...]
Die schweizer Bankkunden, die solche Aktien gutgläubig gekauft hatten, sollten unbedingt geschützt werden. Zwar forderte der FuW-Autor, dass die Importeure "jetzt hinstehen und ihre Verantwortung dafür übernehmen" sollen, doch für ihn waren die Holländer gleich mitschuldig. Die Verantwortung dafür, dass "eine beschränkte Zahl von Titeln nicht ganz einwandfreier Herkunft in die Schweiz" gelangt sei, liege nicht ausschliesslich auf schweizerischer Seite. "Die holländische Regierung befand sich während des Krieges in London. Sie war nicht von sämtlichen Verbindungen mit der Schweiz abgeschnitten. Sie hätte also vor dem Handel mit diesen Titeln in der Schweiz warnen könne. Sie hat es nicht getan."

[Das Manöver gegen die holländisch-jüdische Sammelklage von schweizer Banken, Regierung und Bundesgericht - Bundesrichter Georg Leuch]

Die FuW-Meinung illustriert, dass sich in den Finanzkreisen die wenigsten einer Mitschuld bewusst waren. Ausländische Forderungen interpretierte man generell als Erpressung und den Raubgutbeschluss als Zumutung. Einzig die Importeure, die damals in der Öffentlichkeit nur gerüchteweise bekannt waren, sollten zur Verantwortung gezogen werden. Doch die betroffenen Banken machten, abgesehen von der Eiba, keinerlei Anstalten, zusammen mit dem Bund einen Vergleich mit den Holländern durchzuziehen. Diese Verweigerung hatte einen guten (S.212)

Grund und einen bekannten Namen: Bundesrichter Georg Leuch, ehemaliger Zentralpräsident des Schweizerischen Alpenclubs [SAC].

Der Vorsitzende der Raubgutkammer versuchte alles, um die Banken aus der Affäre herauszuhalten. Seinen ersten Schachzug lancierte er im März 1949. An einer Sitzung mit dem Direktor der Finanzverwaltung, Max Iklé in Lausanne, wurde unter anderem festgestellt, dass laut einem Informanten die Obligationen des Kantons Neuenburg vom Bankverein und von A. Hofmann & Co. importiert worden waren. Leuch übernahm den Auftrag, via Bankiervereinigung die restlichen Importeure festzustellen und gleichzeitig den Bankverein sowie Hofmann direkt anzufragen. Der Bundesrichter machte gleichzeitig klar, dass er mit den Vergleichsverhandlungen nicht zuwarten wolle, bis die Importeurbanken festgestellt seien. Sie sollten gleichzeitig mit den Erhebungen der Bankiervereinigungen aufgenommen werden. Iklé konnte damals die Bedeutung dieses Vorstosses noch nicht abschätzen.

Für wen Leuch wirklich arbeitete, dämmert dämmerte der Finanzverwaltung nur ganz langsam. In einem Bericht an den Bundesrat vom 29. August 1950 schrieb der Bundesrichter. "Für die holländischen Titel, die Gegenstand des Vergleiches sind, kommen, mit Ausnahme der schon erwähnten Eidgenössischen Bank, schweizerische Grossbanken nach ihren glaubwürdigen Erklärungen als Importeure nicht in Betracht", schrieb Leuch. Er behauptete, dass die Titel zu einem grossen Teil durch Private aus Frankreich in die welsche Schweiz gebracht worden seien. Andere Papiere hätten kleinere Banken und Kassen entlang der deutschen Grenze übernommen. Für diese Fälle sah Leuch eine Chance, den Bund von einer Entschädigung zu entlasten. Im Gegensatz zu den von den Grossbanken gekauften Papieren, da "hier ein Grund zur Zurückhaltung im Handel mit deutschen Privatbanken nicht bestand, weil sie nachweisen konnten, dass die Papiere im regelrechten Börsenverkehr in Amsterdam erstanden waren, im Unterschied zum Kauf von der amtlichen Reichsbank oder Golddiskontbank, die sonst den militärischen und zivilen deutschen Stellen im besetzten Gebiet das Raubgut abnahmen und versilberten."

Dass der Börsenverkehr in Amsterdam alles andere als "regelrecht" war, verschwieg Leuch ebenso wie die Tatsache, dass den Grossbanken in anderen Raubgutprozessen die Kontakte mit Reichsbank und Golddiskontbank bereits nachgewiesen worden waren. Stattdessen prophezeite Leuch dem Bundesrat in einem allfälligen Prozess einen Freispruch der Grossbanken (S.213).

[Leuch verlangt einen Vergleich, um Ruhe im Land zu haben - Leuch lässt Bundesrat Nobs abblitzen - Leuch behauptet, die Importeure seien nicht mehr feststellbar und die Bundesrichter würden auf "guten Glauben" entscheiden]

Um den Bundesrat von der Notwendigkeit eines Vergleichs ohne Grossbanken zu überzeugen, bemühte Leuch in seinem Fazit fadenscheinige Argumente. Einerseits machte er auf die "hohen Kosten" aufmerksam, die die zahlreichen Prozesse nach sich ziehen würden. Zudem könne das Bundesgericht eine so umfassende Prozesszahl gar nicht bewältigen. Andererseits gäbe es ein öffentliches Interesse daran, "dass die durch die Sperre und die Raubgutprozesse im Wertpapierhandel verursachte Beunruhigung endlich aufhöre". Daher gab es für Leuch keinen Zweifel, dass sich die Annahme des vorgeschlagenen Vergleichs durch den Bund "gebieterisch aufdrängt". Wie diese Botschaft in der Finanzverwaltung verstanden wurde, zeigt eine handschriftliche Bemerkung auf dem Bericht des Bundesrichters: "Gebieter = Leuch".

Eineinhalb Monate später bekam SP-Bundesrat Ernst Nobs den gebieterischen Bundesrichter auch noch hautnah zu spüren. Während der Vorsteher des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements (FZD) in Lausanne mit einem anderen Bundesrichter eine Verhandlung führte, wünschte Leuch ein Gespräch. Nobs ergriff die Gelegenheit und wollte Leuch von der Existenz der krummen Grossbankengeschäfte überzeugen. Doch der ehemalige Zürcher Volkswirtschaftsdirektor biss auf Granit. "Herr Bundesrichter Leuch zeigte sich allen Argumenten des Vorstehers des FZD unzugänglich, der als ehemaliger Präsident der Zürcher Börse darauf hinweisen konnte, dass es im Jahre 1941/42 dem Börsen-Kommissär in Zürich möglich gewesen war, die Bankgesellschaft (SBG, heute UBS] festzustellen, welche über 1000 Royal-Dutch-Aktien aus den besetzten Gebieten eingeführt, mit falschen Affidavits versehen und in der Schweiz in den Handel gebracht hatte", heisst es in einer internen Notiz vom 14. Oktober 1950.

Leuch liess sich von Nobs tatsächlich nicht beeindrucken. Er beharrte stur auf seinem Standpunkt. "Herr Bundesrichter Leuch hielt (...) daran fest, dass die Importeure der Aktien nicht mehr festgestellt werden könnten und selbst, wenn es der Fall wäre, so halte er daran fest, dass die Importeure guten Glaubens gewesen seine. Im Prozessfall werde der Richter über den guten Glauben entscheiden, und der Bund werde den Prozess verlieren. Herr Bundesrichter Leuch war sehr erregt. Alle gegen ihn ins Feld geführten Tatsachen liess er nicht gelten."

Leuchs konkrete Beziehungen zu den Grossbanken lassen sich nicht mehr rekonstruieren. Jedenfalls wurde sein Verhalten immer fragwürdiger. Er weigerte sich strikt, bei der Bankiervereinigung gerichtlich (S.214)

die Ermittlung der Importeure zu verlangen. Stattdessen verhandelte er hinter den Kulissen gleich selbst mit den Holländern. Sein offizieller Vorschlag war, dass sich die Banken mit einer Summe von 100.000 bis 150.000 Franken beteiligen. In Wirklichkeit wollte er jedoch alle Kosten auf den Bund abwälzen [auf den schweizer Steuerzahler, wobei auch ausländische Firmen in der Schweiz Steuern zahlen...]

[Die kriminellen, schweizer Grossbanken beteuern ihre Unschuld - Leuchs Manöver zugunsten des "guten Glaubens" der kriminellen Grossbanken werden von Iklé klar festgestellt]

Die Grossbanken waren sich Leuchs Loyalität absolut sicher. Ihr Mann im Bundesgericht würde mit allen Mitteln kompromittierende Prozesse verhindern, womit sie getrost auf Zeit spielen konnten. Ausser der längst aufgeflogenen Otto-Wolff-Kundin Eiba, die sich an einer geheimen Sitzung bei der Finanzverwaltung mit einer Zahlung von 50.000 Franken aus der Affäre zu ziehen versuchte, verweigerten SKA [Schweizerische Kreditanstalt, heute CS], SBV [Schweizerischer Bankverein, heute UBS AG] und SBG [heute UBS AG, vom Bankverein übernommen] jegliche Beteiligung. Kaltschnäuzig behaupteten sie, dass sie sich von solch anrüchigen Importen stets ferngehalten hätten [obwohl in Prozessen von 1945-1947 schon oft das Gegenteil festgestellt worden war!!!] Die Käufe an der Amsterdamer Börse galten als gutgläubig, von "Schleudertagen" wollte niemand etwas wissen.

Einen Tag vor Weihnachten platzte dann Max Iklé [Direktor der Finanzverwaltung in Lausanne] der Kragen. In einem Bericht zuhanden von Nobs, datiert auf den 23.12.1950, stellte der Chef der Finanzverwaltung in drastischen Worten klar, wer für das Komplott verantwortlich war. Leuch wurde mit den härtesten Vorwürfen geradezu bombardiert [wobei eben NIE erwähnt wird, dass die jüdischen Organisationen praktisch alle Juden in Europa für tot erklärt haben].

-- Er wolle die ganze Sache zu Lasten des Bundes durchziehen;
-- er verhandle autonom mit den Holländern und wolle die Importeure der fraglichen Papiere nicht feststellen.
-- Leuch habe alles unternommen, dass keine Kosten auf die Banken abgewälzt würden. "Er soll den Banken auch nach einer Sitzung auf der Finanzverwaltung erklärt haben, die Prozesse werden nicht durchgeführt und der Bund werde die Vergleichskosten schon tragen. Dass unter diesen Umständen die Vergleichsbereitschaft der Banken nicht gross war, ist verständlich", schrieb Iklé.

Iklé warf dem Bundesrichter gar Erpressung vor. "nachdem das Bundesgericht die Prozesse während 3 Jahren verschleppt hat, ist es ein starkes Stück, der Finanzverwaltung eine Verzögerungstaktik vorzuwerfen und dem Bundesrat ein kurzfristiges Ultimatum zu stellen und zu erklären, man werde dann schon dafür sorgen, dass der Bund die Prozesse verliere. Das sind Methoden, die eines Richters nicht würdig sind." [Was Leuch da gemacht hat, ist eigentlich nur eine falsche Prahlerei].

Der Chef der Finanzverwaltung beurteilte Leuchs Erpressung nicht nur als eine Geldfrage. Für ihn stand einerseits das Prestige des obersten Gerichts und andererseits dasjenige der Regierung auf dem Spiel. Wenn der Bund die volle Vergleichssumme zahle, so setze sich (S.215)

der Bundesrat dem Vorwurf aus, dass er sich schützend vor die Banken stelle, die in schwerer Zeit trotz der Mahnung ihres Berufsverbandes damals höchst zweifelhafte Wertpapiergeschäfte tätigten, meinte Iklé.

Sein Fazit liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: "Die Transaktionen, die zu diesen Raubgutprozessen geführt haben, haben mit Privatwirtschaft und Kapitalismus nichts zu tun. Das waren in der grossen Mehrzahl leichtfertige Geschäfte, die die seriöse Bankenwelt abgelehnt hat, mag Herr Leuch auch von seinem juristischen Standpunkt aus den Importeuren den guten Glauben zubilligen."

Bernhard Müller, der damals als Anwalt im Rechtsdienst der Finanzverwaltung arbeitete, kann sich heute noch an diesen Schlagabtausch erinnern. "Ich hatte dieselbe Meinung wie Iklé. Aber Leuch war ein eigensinniger Mann mit einer sehr starken Persönlichkeit. Die Banken haben ihn sicher nicht gekauft. Vielmehr war er wohl gekränkt, dass man gegen seine Pläne opponierte", meint Müller. Iklé selber, der später zur Nationalbank wechselte, weiss heute von seinen Attacken gegen Leuch nichts mehr. Allerdings kann er sich noch an den Eindruck erinnern, den die Raubgutprozesse auf ihn machten. "Wir hatten das Gefühl, dass es sich dabei wahrscheinlich nur um die Sitze des Eisbergs handelte."

[Der Vergleich vom 12. Januar 1951 mit der holländischen Sammelklage (700 holländischen Klagen): Von 1.000.000 auf 635.000 Franken - 435.000 Franken werden vom Steuerzahler und 200.000 von der Bankiervereinigung bezahlt]

Leuch erreichte sein Ziel nicht ganz. Der Vergleich mit den Holländern wurde am 12. Januar 1951 abgeschlossen. Die Schweizer hatten die ursprüngliche Forderung von einer Million auf 635.000 Franken herunterfeilschen könne. Leuchs Schützlinge kamen dabei erschreckend billig davon. Denn während die Steuerzahler 435.000 Franken hinblättern mussten, durfte sich die Bankiervereinigung ihren Ablass für bescheidene 200.000 Franken erkaufen.

Damit war die Affäre aber nicht vom Tisch. Im Juli 1952 teilte die Gesandtschaft in Den Haag der Finanzverwaltung mit, dass der holländische Staat die völkerrechtswidrig enteigneten Gläubiger von Lippmann-Rosenthal mit 82 Prozent entschädige. Die holländischen Raubgutprozesse erschienen den schweizer Kassenwarten plötzlich in "einem ganz neuen Licht". Sie witterten die Chance, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen. In Bern herrschte offenbar die Meinung, dass eine doppelte Entschädigung der meist jüdischen Gläubiger von Lippmann-Rosenthal nicht in Frage kam. Für die Beamten war es daher (S.216)

legitim, von der betroffenen Bank oder allenfalls von der holländischen Regierung den entsprechenden Betrag zurückzufordern. Die Schweizer Gesandtschaft in Den Haag bekam den Auftrag, das Inkasso in die Wege zu leiten. Doch die unsensiblen Rappenspalter kassierten nur eine klare Abfuhr. Auszug aus einem Bericht des Rechtsdienstes der Eidgenössischen Finanzverwaltung vom 18. Oktober 1952:

"Die Gesandtschaft in Den Haag hat sich bei den niederländischen Behörden über die Angelegenheit informiert. Die Auskunft geht dahin, dass der holländische Staat die völkerrechtswidrig enteigneten Bürger alle in gleicher Weise entschädigte, und zwar aus einem einzigen Fonds. Dieser Fonds wurde einerseits mit staatlichen, holländischen Geldern und andererseits mit der von der Schweiz bezahlten Vergleichssumme gespeist. Daher lehnt Holland jede Rückzahlung an die Schweiz ab. Auch von Lippmann-Rosenthal könne (...) nichts geholt werden."

Die Schweizer waren nicht immer so kleinlich gewesen. Während des Krieges hatte man sich des öftern auch von einer grosszügigen Seite gezeigt - allerdings nicht für die Opfer, sondern für die Täter.> (S.217)

[Globale Gesichtspunkte ab 1948
Kommentar: Was bisher nicht erwähnt wurde: Globale politische Umstände und das Nazitum in der Schweiz generell

Die Schweiz wurde ab 1945 NICHT entnazifiziert. Die Nazi-Kader BLIEBEN in der Schweinz (Schweiz) erhalten, deswegen ist auch das Wort "Schweinz" richtig. Der einzige Unterschied bestand nun aber darin, dass in der Schweinz (Schweiz) auch eine Hetze gegen Deutsche losgetreten wurde, die bis heute (2018) andauert, denn eine Freundschaft zwischen Schweinz (Schweiz) und Deutschland ist im globalen Spiel der Rothschilds in Europa (Komitee der 300 in London) nicht vorgesehen.

Die Bankiers waren nach 1948 keine Rappenspalter, wenn man die gesamte, globale Weltsituation betrachtet. Bundesrichter Georg Leuch hat sehr wohl seine Kompetenzen total überschritten, indem er mit der holländischen Seite selber verhandelte. Dies war absolut illegal.

Insgesamt hatte sich die Weltlage aber sehr geändert. Es wird im Buch von Beat Balzli in dieser Beziehung mehr verschwiegen als besprochen:
-- die rassistischen Zionisten behaupteten eine falsche 6-Millionen-Zahl (alle Juden in Europa sollen ermordet worden sein)
-- die rassistischen Zionisten setzten mittels der falschen 6-Millionen-Zahl in der UNO die Billigung für einen Staat Israel durch, definierten aber bis heute keine offiziellen Grenzen, sondern vertrieben 10.000e Palästinenser und hielten sie z.T. in Wüsten-KZs
-- die Millionen toten Juden in der Roten Armee und im Gulag werden nie erwähnt
-- die überlebenden, in den Gulag heimlich deportierten Juden, die dann hinter dem Eisernen Vorhang leben mussten und in der Schweiz keinen Ton sagen konnten, werden auch nie erwähnt
-- und die deutschen Juden, die überlebt hatten und in der Schweiz keinen Ton sagen durften, werden auch nie erwähnt
-- und die Meinung der jüdischen Gemeinden in der Schweiz zu den Raubgutprozessen wird auch nie erwähnt.

Ausserdem hatte Holland in Indonesien mit den missbrauchten Geldern des Marshall-Plans 5 Jahre Krieg geführt und Indonesien zerstört und Massenmorde en masse begangen, statt mit einem unabhängigen Indonesien von Anfang an gute Beziehungen zu pflegen.

Und es wäre ebenfalls abzuklären, in welchem Umfang andere Staaten Raubgut für das Dritte Reich verkauften, und wie diese Staaten damit umgegangen sind: Spanien, Portugal, Türkei, Schweden, Länder in Süd-"Amerika" etc. Vielleicht war das Raubgutgesetz in der Schweiz weltweit das einzige überhaupt, und die anderen Staaten wurden nie belangt, was den Widerstand der schweizer Bankiers ebenfalls noch verständlicher machen würde.

Aber da sind noch andere Faktoren:

Die schweizer Bankiers und Anwälte waren für soziales Denken in solchen Fällen nicht ausgebildet - keine Stiftung gegründet - die Schweiz wurde eben NIE entnazifiziert... - Beispiele

Es gäbe also noch viel zu recherchieren, wie das Umfeld zu diesen Raubgutprozessen war. Moralisch ist es aber verheerend, dass die schweizer Bankiers und Anwälte die jüdischen Konten und Werte, die ab den späten 1930er Jahren nicht mehr bedient wurden, einfach selber abkassierten, und dass sie den deutschen SS-Leuten und Nazi-Deutschland quasi freiwillig jüdische Konten übertrugen oder einfach überwiesen, da im Gegenzug arisierte Firmen verschenkt wurden. Man hätte mit den jüdischen Geldern und Werten in der Schweiz ab 1945 sehr wohl eine grosse Stiftung für ausgleichende Leistungen gründen können, um den Unterschied zwischen Arm und Reich etwas abzufedern, vor allem deswegen, weil der rassistische Zionismus vielen überlebenden Juden kaum etwas vom Geld abgab, das danach als deutsche Entschädigung an die zionistische Zentrale floss.

Aber zu einer solchen Leistung - zur Gründung einer grossen Stiftung mit den übriggebliebenen, jüdischen Geldern in der Schweiz - zu einer solchen Leistung des sozialen Anstands fühlten sich die schweizer Bankiers und Anwälte - die meistens der rechtsextremen SVP oder der Kapitalistenpartei FDP angehörten - nicht berufen. Sie waren für Sozialpolitik schlichtweg nicht ausgebildet. Soziales Verhalten würde die Firma schädigen, so lehrten es die Profit-Bücher der Handelsschulen. Das Fach Sozialkunde oder Ethik gab es damals in der Schule noch nicht, und auch an der Universität gab es Soziologie noch nicht. Dafür durften an schweizer Universitäten die Rassisten-Professoren noch bis in die 1960er Jahre ihre Rassenlehren verbreiten und schweizer Studenten rassistisch "weiterbilden".
In schweizer Antiquariaten waren solche "wissenschaftlichen" Rassistenbücher über Kopfformen und Körperformen noch in den 1990er Jahren zu finden (eigene Erfahrung an einer Herbstmesse in Basel in den 1990er Jahren). Und die Polizei schützte die kriminellen Bankiers, und diejenigen, die die Wahrheit über die kriminelle Schweiz sagen, werden verfolgt.

Viele machen Selbstmord, weil sie die Nazi-Schweiz nicht mehr aushalten - andere lassen sich in die Armut "schreiben"

Die "Psychologen" der Schweiz hatten dieses schweizer Nazitum seit 1933 zu akzeptieren und statt gegen das Nazitum in der Schweiz nach 1945 vorzugehen, müssen sie bis heute die Menschen für den "schweizer Staat" "präparieren", sonst würden sie ihre Erfolgsquote nicht erfüllen. Viele Leute in der Schweiz begehen in der Folge Selbstmord, weil sie diese zerstörerische Nazi-Schweiz mit den kriminellen Banken und Anwälten nicht mehr aushalten. Es gibt aber einen Ausweg: Die schweizer "Psychologie" schreibt die Menschen "invalid" mit der einfachen Angabe: "Machen Sie, was Sie wollen, aber lassen Sie das System in Ruhe." Armut wird dann eben in Kauf genommen, aber man hat den Nazi-Staat Schweiz umschifft. Die "Psychologen" in der Schweiz meinen für sich einfach, staatliche Kriminalität wie das Bankgeheimnis, die Förderung der Armut mittels Bankgeheimnis oder die Finanzierung von Kriegen mittels Rückgesellschaften oder schweizer Rüstungsexporte oder die milliardenschwere Geldwäsche durch den Bankverein (heute UBS AG) für das Internationale Verbrechen müsse man einfach akzeptieren und das sei nicht "ihre Angelegenheit". Haben auf diese Weise der "Psychologe" und hat die "Psychologie" in der Schweiz dann ihre Funktion erfüllt? NEIN. Die Psychologie in der Schweiz lässt die Menschen sogar im Stich, und die Schreibtischtäter an den Banken-Schreibtischen der schweizer Generaldirektionen der SVP und der FDP machen weltweit einfach "weiter so". Die kriminellste Bank in der Schweiz ist der Bankverein in Basel, heute der Basler Teil der UBS AG. Dabei hat der Bankverein die UBS übernommen und die kriminellen Machenschaften mit Geldwäsche für das Internationale Verbrechen, kriminellen Spekulationen und Manipulationen vom Hauptsitz des Bankverein von Basel aus in der ganzen UBS verbreitet (Haupttäter: Ospel). Die Regierung der Schweiz lässt die UBS AG schalten und walten, wie sie will (Haupttäter: Villiger), weil die UBS AG Leute im Geheimdienst hat, um die Politik mit privaten Daten zu erpressen.

Die schweizer Polizei schützt die kriminellen schweizer Banken - die schweizer Regierung schützt die kriminellen schweizer Banken

Und die schweizer Polizei (die Nazis in Blau) mit all ihren Folter- und Spionageinstrumenten ist so feige und schützt bis heute (2013) die hochkriminellen, schweizer Banken mit dem Ospel und dem Villiger, und lässt dafür die IV-Menschen für Milliarden Franken observieren und wahrscheinlich auch durch Interpol verfolgen, wenn IV-Menschen dann die Schweiz verlassen. Aber die kriminellen schweizer Banken werden NICHT verfolgt, denn Interpol ist höchstwahrscheinlich auch am Internationalen Verbrechen beteiligt, und die kriminelle UBS AG ist ja de facto de schweizer Regierung... Man kann es auch so sagen: Die Kriminalität der schweizer Banken ist inzwischen (2013) total entwickelt und global - und alles wird verschwiegen, so gut es (noch) geht. Das egoistische, schweizer Nazitum lebt im Bankverein, heute UBS AG, grenzenlos weiter, mit Zentrum in Basel an der Aeschenvorstadt an der Tramhaltestelle "Bankverein", durch ein weltweites Filialnetz, das nur die UBS AG hat (die Filialnetze von Bankverein und UBS zusammen). Haupttäter sind: Ospel, Villiger, und die weiteren CEOs der UBS AG bis heute und die CEOs des Bankvereins von vorher ab den 1960er Jahren. Die grosse UBS AG wurde 1998 gegründet, indem der kriminelle Bankverein die UBS in Zürich übernommen hat. Es ist anzunehmen, dass diese Fusion die "Antwort" der kriminellen Bankiers auf die Niederlage in Sachen Judengeldern von 1996 / 1997 gegen den "US"-Kongress war. Ein krimineller, "christlicher", schweizer Milliardär (Blocher), der gerüchteweise auch Kampfhunde zu Hause hält, behauptete dabei, Raubgold sei "Volksvermögen". Was diese neue UBS AG vollbracht hat, wird in weiteren Werken noch ausgeführt werden.

An der Geldwäsche für das Internationale Verbrechen verändert sich bis heute NICHTS. Die schweizer Regierung "Bundesrat" ist nicht fähig, die Welt vor den kriminellen, schweizer Banken zu schützen, seit den 1960er Jahren nicht. Schweizer Banken sind auch für alle Diktatoren da in der Meinung, die Bevölkerungen in Afrika und Asien seien doch "selber Schuld", wenn sie einen Diktator hätten, der das Geld in die Schweiz bringt. Über den eigenen Schatten zu springen und die Schweiz als Ursache zu erkennen und die Wahrheit zu sagen, das lernt man in der schweizer Schule und in der Handelsschule nicht. Das wäre ja eine "Verletzung des Bankgeheimnisses". Im Gegenteil: In der schweizer Handelsschule muss man sogar das Folgende lernen: "Krieg bring Fortschritt", denn jeder neue Krieg bringt neue technische Entwicklungen und spült wieder Geld in die Schweiz. Tote, Flüchtlinge und Zerstörungen durch Kriege sind in der Schweiz NICHT bekannt. Das heisst: Die Schweiz liebt ihre blinden Nazi-Augen, unterminiert mit dem Bankgeheimnis die Moral auf der ganzen Welt, hilft allen Diktatoren dieser Welt, lacht die Armen und die kriegsführenden Parteien aus und ist damit bis heute "gut durchgekommen". Ist es da ein Wunder, dass Intellektuelle "abschalten" oder durchdrehen und sich IV schreiben lassen, weil sie mit diesem schweizer Nazi-System der Banken und der Polizei und Justiz NICHTS zu tun haben wollen? Nein, das ist kein Wunder, sondern das ist sogar moralische Pflicht, diesem schweizer Nazi-Staat mit den Weltmanipulanten UBS AG etc. etwas entgegenzustellen.

Weitere Beispiele für die NIE entnazifizierte Schweiz: Der Dauer-Bürgerkrieg um die Wahrheit - Deutsche wurden massenweise ausgewiesen, aber das Bankgeheimnis zieht massenweise Diktatorengelder an - und ein KZ-Hollywood-Film

Die schweizer Bevölkerung ist emotional also total blockiert. Die Herzen werden immer kälter. Viele wollen die Wahrheit sagen, aber das schweizer Gesetz verbietet die Wahrheit. Die schweizer Polizei (Nazis in Blau) schützt die schweizer Verbrecherbanken und verfolgt die Leute, die die Wahrheit sagen, und alle IV Menschen. Von den IV-Menschen wird eigentlich erwartet, dass sie Drogen nehmen und in 10 Jahren nicht mehr da sind - so wie die Juden nach 1945. Das ist die Problemlösung auf "schweizerische Art". Wenn da IV-Menschen sind, die die IV über 10 Jahre lang überleben, dann werden sie erst recht observiert, denn dann soll der IV-Mensch der Polizei und der schweizerischen Justiz zumindest neue Arbeitsplätze bescheren. Das heisst, die Schweiz ist seit 1945 in einem Dauer-Bürgerkrieg um die Wahrheit. Dabei werden die Herzen immer kälter, die Erpressungen und Verleumdungen durch den kriminellen SVP-FDP-Staat Schweiz immer grösser, und die Opfer immer mehr.

Man muss sich das Folgende einmal vor Augen halten, was in dieser Nazi-Schweiz ab 1945 geschah: Zum Schein wurden 1945 massenweise Deutsche aus der Schweiz ausgewiesen, die sich dann in den grenznahen deutschen Städten eine Bleibe suchen mussten. Der gesamte Raub an Raubgut wurde verschwiegen, so gut es ging - mittels Bankgeheimnis. Die UNO in Genf hatte einen vollen Erfolg bei den neu gegründeten Staaten in Asien und Afrika ab 1945 - weil die Bank mit dem Bankgeheimnis gleich neben der UNO liegt und so die Regierungsfamilien (darunter viele kriminelle Diktatoren) weltweit ihre Gelder in der Schweiz bunkern und die Welt insgesamt arm bleibt - die Schweiz aber dabei immer reicher wird. Ab den 1960er Jahren wurde dann die Einwanderung von Deutschen in die Schweiz wieder zugelassen, aber der Hass auf Deutsche in der Bevölkerung wurde in der Schweiz nie kuriert. Der KZ-Film aus Hollywood mit einem Herrn "Schulz" als KZ-Wächter war und ist bis heute ein gefundenes Fressen für hirnamputierte, militaristisch orientierte Schweizer, vor allem bei den Militärs, beim kriminellen, schweizer Geheimdienst (der gerne Daten weiterverkauft, oder gerne auch FALSCHE Daten weiterverkauft) und bei militaristischen, schweizer Lehrpersonen (die gerne gewisse Schüler "fertigmachen").

Das Prinzip der falschen Einträge in schweizer Polizeiakten - die ausländischen Regierungen glauben alles aus Angst um ihr Bankkonto in der Schweiz

Die Schweiz wurde eben NIE entnazifiziert, sondern die Schweiz war auch ab 1945 ein Nazi-Staat und hat ihre Nazi-Strukturen ab 1945 zum Teil sogar noch ausgebaut und ist zum Teil bis heute (2013) ein Nazi-Staat geblieben, nicht nur, was die Bankenpraktiken anbelangt, die bis heute jegliche Geldwäsche für das Internationale Verbrechen betreiben (Bankverein), sondern z.B. auch, was die Spionage durch den kriminellen, schweizer Geheimdienst gegen Ausländer anbelangt, die sogar im Ausland verfolgt werden, wenn die Ausländer einmal in ihrem Leben in der Schweiz gelebt haben - vor allem, wenn es sich um Deutsche handelt. Die Schweizer machen das ganz einfach: Man schreibt einfach ein paar falsche Einträge in schweizerische Polizeiakten, und sofort kann die falsche Verfolgung losgehen. Die Regierungen und Interpol auf der ganzen Welt folgen den Aussagen der schweizer "Spionage", auch wenn alles gelogen ist, weil die Regierungen ja Konten in der Schweiz haben und dort ihre Guthaben vor der Bevölkerung verstecken. Und so können die "Beamten" des kriminellen, schweizer Geheimdienst 100.000 Sachen sagen, auch wenn es 100.000 falsche Sachen sind. Aus Angst um das Bankkonto in der Schweiz glauben die ausländischen Regierungen ALLES, was diese Schweizer sagen - und das Kalkül der kriminellen Schweiz geht auf: Sie hat "neue Freunde" gefunden oder Freundschaften "gefestigt" gegen Leute, die die Wahrheit sagen...

Die Nazi-Schweiz hat eben bis heute (2013) nicht aufgehört zu existieren, sondern das Naziverhalten bekommt weiterhin einen hohen Lohn in der Schweiz, wenn es mit einem "schweizer Interesse" gerechtfertigt werden kann. Grausamer als die Schweiz kann ein Staat nicht agieren. Die schweizer Herzen bleiben kalt, und viele Deutsche haben diese kriminelle Schweiz bereits wieder verlassen - aber der schweizer Geheimdienst verlässt die Deutschen nicht. Dafür sorgen die alten, schweizer Rentner-Knacker der Schweiz, die mit hohen Renten oder mit Hilfe eines gewissen Milliardärs (Blocher) eigene kleine Geheimdienste führen, vor allem von der rechtsextremen SVP aus.

Geisteskrankheit in der Schweiz ist normal: SVP, FDP, und Psychologen...

Die psychologische Erklärung für das rechtsextreme Verhalten der SVP gegen Deutsche ist einfach, egal, ob es sich um deutsche Professoren oder um deutsche Handwerker oder um Deutsche im Ausland handelt, die die Schweiz kennen: Die Schweizer vor allem der SVP haben kaum etwas gelesen und wollen gleichzeitig einfach nicht entdeckt werden. In einem Wort: Die Mitglieder der rechtsextremen SVP sind in vielen Fällen ohne Bildung aber mit viel Bier und einem Reflex gegen Deutsche einfach geisteskrank. Und die FDP mit ihrer "Wirtschaftsmacht" in der Schweiz macht weiter so mit der Geldwäsche und dem Bankgeheimnis für das Internationale Verbrechen. Auch das ist einfach geisteskrank - aber alles wird von den Psychologen "bewilligt" und die Denkenden werden dann als "invalid" bezeichnet und weltweit verfolgt und mit der Verbreitung von falschen Daten "fertiggemacht" - also ist die Psychologie in der Schweiz auch geisteskrank, bis es eines Tages einfach nicht mehr weitergeht. Alle warten aufeinander, wer zuerst den Selbstmord macht. Es ist somit absolut gerechtfertigt, die Schweiz als "Nazi-Schweiz" zu bezeichnen, die vor einen Gerichtshof in Den Haag gehört. Gemäss dem Verhalten der kriminellen Bankiers und der schweizer Regierung scheint auch der Ausdruck "Arschloch-Schweiz" nicht abwegig, sondern trifft den Nagel auf den Kopf. Wer die Armut dermassen konsequent mit einem weltweiten Filialnetz mit Bankgeheimnis fördert und über Arme und Kriegsopfer und über die Wahrheit lacht und Leute verfolgt, die die Wahrheit sagen, der ist das, was das Wort "Arschloch" bezeichnet: Ein Stück Scheisse ist die Schweiz.

Die schweizer Regierung sieht das natürlich ein bisschen anders. Sie feierte - als einziges Land in der Welt - im Jahre 1989 den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges und behauptete, die Bankgeheimnis-Schweiz sei ein "Diamant" in Europa gewesen...

Das System der Zensur in der Nazi-Schweiz seit 1945 - die kriminellen Teile der UBS AG ausmisten - die Fusion von 1998 rückgängig machen

Die Zensur in der Nazi-Schweiz funktioniert ganz einfach: Die Militärpflicht wurde 1945 nicht abgeschafft sondern sogar noch ausgebaut, und wer dort "falsche Sachen" sagte, wurde denunziert und dessen Karriere wurde abgeklemmt. Folter im schweizer Militär war bis in die 1990er Jahre an der Tagesordnung. Wer das Militär und die Folter im schweizer Militär verweigerte, kam bis in die 1990er Jahre 6 Monate ins Gefängnis. Die grosse Mehrheit der Schweizer empfand dieses Verhalten eines Staates und der Armee-Diktatoren als "normal" und das Nazitum der Schweiz wurde als "schweizerisches" Verhalten bezeichnet. Der Zivildienst wurde dann - nachdem das Stimmvolk zweimal auf Betreiben der rechtsextremen SVP den Zivildienst zweimal abgelehnt hatte - erst in den 1990er Jahren eingeführt. Das heisst: Die rechtsextreme SVP sorgte in der Schweiz dafür, dass die Folter durch das schweizer Militär in der Schweiz möglichst lange weiterging. Seit den 1990er Jahren seit der Einführung eines Zivildienstes in der Schweiz muss nun niemand mehr wegen Wehrdienstverweigerung ins Gefängnis, dafür herrscht nun Handy- und Computerspionage und entsprechend werden wahrheitsliebende Leute vom schweizerischen Geheimdienst im Namen der kriminellen schweizer Banken "fertiggemacht", wenn sie nicht an Drogensucht sterben. Ausländer werden in der Schweiz praktisch ALLE überwacht, weil sie nicht im Militär "untersucht" und gefoltert werden können. Diese Praxis hat sich auch mit dem Zivildienst nicht geändert. Rufmord an Personen, die die Wahrheit lieben, ist eine beliebte Methode des schweizerischen Geheimdienstes, um die kriminellen, schweizer Banken zu schützen. Man benutzt die falschen Einträge in den Polizeiakten und verbreitet nur diese Einträge in der ganzen Welt via Interpol, ohne jemals mit dem Opfer in Kontakt zu treten. Auf diese Weise wird die wahrheitsliebende Person als unglaubwürdig dargestellt und das kriminelle Bankgeheimnis und die Geldwäscherei im Bankverein (heute der Basler Teil der UBS AG) geschützt. Die schweizer Regierung macht bis heute NICHTS dagegen. Die Schweiz ist eben bis heute NICHT entnazifiziert. Im Gegenteil: Die rechtsextreme schweizer Partei SVP will das kriminelle Bankgeheimnis sogar in der schweizer Verfassung "verankern", damit die Welt immer ärmer werde und Schweizer nur sitzen und schweigen und Geld verwalten sollen.

Psychologisch ist dies eine Repetitionshandlung: Die Nazi-Schweizer in der Oberschicht foltern die Bevölkerung und die ganze Welt in der Weise, wie sie früher im Militär gefoltert wurden. Die Mitglieder in der schweizer Regierung von heute (2013) - vor allem auch die weiblichen Mitglieder - sehen diese Wahrheiten leider NICHT und stoppen das Nazitum in der Schweiz ebenfalls bis heute NICHT. Man möge ihnen wünschen, endlich das Schattenspringen zu üben, um die Welt von der Kriminalität der schweizer Banken vor allem in der Basler Abteilung der heutigen UBS AG, die früher Bankverein hiess, zu befreien. Man muss eben die Mistgabel endlich einmal in die Hand nehmen, um die kriminellen Teile der UBS AG auszumisten. Eventuell sollte sogar die Fusion von 1998 rückgängig gemacht werden. Es gibt keinen Grund, die Hauptkriminellen Ospel und Villiger zu schonen für das, was die UBS AG in den letzten 10 Jahren mit falschen Börsenprodukten und Manipulationen verbrochen hat. Gerüchteweise ist in dem Basler Teil der UBS AG, der früher Bankverein hiess, auch ein Pädophilenclub mit hochkarätigen Mitgliedern aus ganz Europa, der mit Bankengeldern finanziert wird. Mit Mistgabeln umzugehen lernen schweizer Kinder oft im "Landdienst". Ich lernte es in einem Ferienhaus in Grafenort...]

Quellen
Seite 207 - 208 - 209 - 210 - 211 - 212 - 213 - 214 - 215 - 216 - 217

Seite 218: Dokument der Eidgenössischen Finanzverwaltung 1950: Bundesrichter Leuch (Ex-Boss der kriminellen Börse in Zureich (Zürich)) wehrt Nobs ab: Aktennotiz der Eidgenössischen Finanzverwaltung von 1950: Ernst Nobs, Chef des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements, hatte selbst mit seinen Insiderinformationen keine Chance. Bundesrichter Georg Leuch verschloss vor den dubiosen Machenschaften der Schweinzer (Schweizer) Banken beide Augen.  Seite 219: Leuch, Nobs und Iklé: Georg Leuch (oben) und seine Gegenspieler: SP-Bundesrat Ernst Nobs (links) und Max Iklé, Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung (rechts)
Seite 218: Dokument der Eidgenössischen Finanzverwaltung 1950: Bundesrichter Leuch (Ex-Boss der kriminellen Börse in Zureich (Zürich)) wehrt Nobs ab: Aktennotiz der Eidgenössischen Finanzverwaltung von 1950: Ernst Nobs, Chef des Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements, hatte selbst mit seinen Insiderinformationen keine Chance. Bundesrichter Georg Leuch verschloss vor den dubiosen Machenschaften der Schweinzer (Schweizer) Banken beide Augen.

Seite 219: Leuch, Nobs und Iklé: Georg Leuch (oben) und seine Gegenspieler: SP-Bundesrat Ernst Nobs (links) und Max Iklé, Chef der Eidgenössischen Finanzverwaltung (rechts)
 
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