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Beat Balzli: Treuhänder des Reichs
5. Unterwandert, bestochen, angezapft
Teil 1: Deutsche Devisenfahnder und die Gestapo haben beste Verbindungen. Korrupte Angestellte lüften das Bankgeheimnis - oder lassen Vermögen verschwinden -- Der Kontenraub im Falle Josef Blum bei der SBG / UBS, Position 21300 -- Thesen: Alle jüdischen Konten mit unauffindbarem Kontoinhaber wurden 1941 liquidiert - als 'Vorsorge' vor einem Hitler-Einmarsch - oder weitere Möglichkeiten -- Unterwandert: Finanzspionage des Dritten Reiches in der Schweiz ab 1933 - deutsche Bestechungsgelder für schweizer BankangestelltePräsentation von Michael Palomino (2013 / 2015)
Die kriminelle Schweizerische Bankgesellschaft SBG in Zureich (Zürich) - die Schweinz (Schweiz) wurde 1945 NICHT entnazifiziert, und die Nazi-Mentalität besteht weiterhin: Die SBG bot der Familie Blum [nach 25 Jahre Kampf gegen die Familie] im Februar 1997 einen Vergleich an.
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aus: Peter Balzli: Treuhänder des Reichs. Eine Spurensuche. Werd-Verlag, Zürich 1997
* Die mit * gekennzeichneten Namen wurden aus Gründen des Personenschutzes vom Verfasser geändert (S.15)
<Unterwandert, bestochen, angezapft
Deutsche Devisenfahnder und die Gestapo haben beste Verbindungen. Korrupte Angestellte lüften das Bankgeheimnis - oder lassen Vermögen verschwinden.
[Jüdische Depots "verschwinden" in der Schweiz unter "mysteriösen Umständen"]
Hitlers Raubritter arbeiteten gründlich [und beschenkten schweizer Unternehmer und Politiker mit arisierten Betrieben...]. Ob kommissarische Verwalter oder erzwungene Vollmachten, ein bedeutender Teil der Flucht-Millionen floss von schweizer Konten zurück, ins Dritte Reich und sorgte dort für den dringend benötigten Nachschub in der Kriegskasse. Nicht in allen Fällen kamen die beiden üblichen und einfach nachvollziehbaren Heimschaffungsmethoden zum Zug. Ein Teil der Gelder verschwand unter äusserst mysteriösen Umständen, so auch das Depot Nr. 21300.
[Der Kontenraub im Falle Josef Blum bei der SBG / UBS, Position 21300]
[Der Fall Josef Blum: Die "Position 21300" verschwindet nach seinem Tod - die Dokumente müssen wegen NS-Verfolgung in der CSSR vernichtet werden]
Wie viele seiner Freunde entschloss sich der jüdische Wodkafabrikant Josef Blum aus dem tschechischen Prostejov, sein Vermögen in Sicherheit zu bringen. Da er weder über Beziehungen zu Kurieren noch zu ausländischen Bekannten verfügte, schaffte er sein Geld auf eigene Faust in die Schweiz. Am 5. Mai 1938 betrat Blum die Schalterhalle der Schweizerischen Bankgesellschaft an der Zürcher Bahnhofstrasse. Der schwer herzkranke Mann liess sein 1936 eröffnetes Konto in ein Depot umwandeln, das auf seinen eigenen sowie auf die Namen seiner beiden Kinder Heinz und Luise lautete. Als vorbeugende Massnahme gegen allfällige Erpressungen oder gefälschte Vollmachten von Behörden vereinbarte er mit der SBG einen Code. Die Bank durfte auf schriftliche Anweisungen nur reagieren, wenn sich neben der Unterschrift ein "B." befand.
Ab diesem Zeitpunkt verwaltete die SBG unter der Position 21300 einen Cheque über 14.785,2 US-Dollar, der unter anderem zum Ankauf von Treasury bonds [Obligation des Finanzministeriums] und American Telf. u. Telegraf Company Bonds [Obligationen der Amerikanischen Telefongesellschaft] diente. Josef Blum kannte niemanden in der Schweiz und reiste darum sofort wieder in die Tschechoslowakei zurück. Dort starb er kurze Zeit später, am 18. Mai, nur dreizehn Tage nach seinem Bankbesuch in Zürich.
Seine Tochter Luise war damals 19 Jahre alt, ihr Bruder Heinz erst 16. Die beiden mussten zusehen, wie die deutsche Wehrmacht im Oktober (S.111)
zuerst das Sudetenland übernahm und im März 1939 auch noch die sogenannte Rest-Tschechei schluckte. Kaum ein Jahr nach dem Tod ihres Vaters sahen Heinz und Luise nur noch einen Ausweg, um ihr Leben vor der deutschen Vernichtungsmaschinerie zu retten. Sie planten die Auswanderung. Zuvor wollten sie in der Schweiz den Depotinhalt bei der SBG abholen, um sich danach in die USA oder nach Palästina, wo der vorsichtige Vater ebenfalls ein Depot eröffnet hatte, durchzuschlagen. Doch der Plan scheiterte. Auch an eine Flucht war nicht zu denken, [denn] die Deutschen hatten die Grenzen bereits hermetisch abgeriegelt.
1940 stürmte die Gestapo ihr Haus. Die Schergen Hitlers verhafteten den Mann der inzwischen verheirateten Luise Blum und durchwühlten die gesamte Wohnung, allerdings mit mässigem Ergebnis. Das versteckte Notizbuch des Vaters mit Bankbelegen und Vermögensangaben fanden sie nicht. Dennoch war Luise Blum klar, dass die Deutschen nichts dem Zufall überliessen. Es bestand die hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Notizbuch bei einer nächsten Hausdurchsuchung entdeckt würde. In ihrer Panik vernichtete sie das Buch und alle Depotformulare. Die entscheidenden Angaben notierte sie mit Abkürzungen in einem Kochbuch, das sie wiederum versteckte.
[Überleben in Konzentrationslagern - nach 1945 sagt die SBG / UBS, dass die Position "nicht mehr existent"]
Die Geschwister Blum konnten sich dem Zugriff durch die Nazis nicht mehr entziehen. Wie Millionen andere Juden wurden auch sie [deportiert]. "Die beiden wurden im Sommer 1942 nach Theresienstadt gebracht. Im Frühling 1944 kam Heinz in ein Arbeitslager, und Luise wurde nach Auschwitz verlegt", erzählt heute die in Israel lebende Vera Blum, die Frau des inzwischen verstorbenen Heinz Blum. Wie durch ein Wunder überlebten die zwei Kinder von Josef Blum die [Konzentrationslager] hinter Stacheldraht. "Meine Schwägerin war am Ende des Krieges halbtot. Die Nazis hatten sie von Auschwitz nach Bergen-Belsen gebracht und dann wieder zurück nach Theresienstadt. Ihr Mann war bereits in Auschwitz ermordet worden", sagt Vera Blum.
Heinz und Luise hatten die Konzentrationslager überlebt, aber für die Herauslösung ihres ausländischen Vermögens fehlten alle Beweise. Es existierten einzig die Vermerke im Kochbuch, von dem aber jede Spur fehlte. Damit waren ihnen die Hände gebunden - über 25 Jahre lang.
Erst im Januar 1971 entdeckte die zum zweiten Mal verheiratete Luise Rosenberg-Blum durch einen Zufall das alte, tschechische Kochbuch wieder. Mit diesen Angaben wurde ihr Bruder Heinz in Israel (S.112)
kurze Zeit später fündig. Ursprünglich in den dreissiger Jahren bei der Anglo-Palestine Bank deponiert, ruhte ein Teil des väterlichen Vermögens im Safe N* 131c beim Custodian of Foreign Property [Ausländische Gutsverwaltung].
Die Suche in der Schweiz verlief jedoch nicht annähernd so glücklich. Nach mehreren Anfragen kam am 11. Februar 1971 die erste ernüchtende Antwort der Schweizerischen Bankgesellschaft:
"Wir danken Ihnen für Ihr Schreiben vom 5. ds. und haben anhand der erhaltenen, wenigen Angaben nochmals Nachforschungen nach einem im Jahre 1938 eröffneten Konto oder Depot Ihres verstorbenen Vaters bei uns vorgenommen, leider jedoch ohne Erfolg."
In einem freundlichen Ton boten die Verantwortlichen Blum an, die Recherche "aufgrund von evtl. weiteren Anhaltspunkten" fortzusetzen. Die Bankiers stellten aber klar, dass bei einer erneuten Suche kein Geld zum Vorschein kommen würde.
"Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass sich unsere Nachforschungen nur noch auf die Art der Auflösung eines evtl. vorhanden gewesenen Kontos oder Depots beziehen können, denn in unseren gegenwärtigen Büchern sind diese nicht mehr existent. Überdies ist eine Nachforschung bis in das Jahr 1938 zurück ohne konkrete Angaben kaum mehr möglich, da die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Büchern, nach der letzten Eintragung, nur 10 Jahre beträgt."
[Die schweizer Grossbank SBG / UBS führt also in manchen Fällen kein Archiv...]
[Die Position 21300 hat es gegeben, wurde aber Ende 1941 "saldiert"]
Luise Rosenberg-Blum, die inzwischen in Frankreich lebte, liess sich vom höflichen, aber bestimmten Abwimmlungsversuch der SBG [heute UBS] nicht beeindrucken. Sie war überzeugt, das Geld ihres Vaters an der Zürcher Bahnhofstrasse 45 zu finden. Hartnäckig legte sie den Schweizern ihre Geschichte nochmals auf den Tisch. Das Nachhaken lohnte sich. Beim ersten Durchlauf hatte man offenbar nicht allzu gründlich gesucht. Am 26. Februar 1971 schrieb die SBG:
"Nach sehr zeitraubender Durchsicht sämtlicher in unseren Archiven noch vorhanden gewesenen, alten Register über früher eröffnete, aber vor dem 31. Dezember 1941 wieder ausgegangenen Depots haben wir nun festgestellt, dass bei uns am 5. Mai 1938 tatsächlich ein Depot Nr. 21300 auf die Namen: Herrn Josef Blum, Fräulein Luise Blum und Herrn Heinz Blum eröffnet wurde. Andererseits konnten wir einwandfrei feststellen, dass diese Depot vor Ende 1941 wieder saldiert und zu den ausgegangenen Depots abgelegt wurde. Das genaue Datum der Saldierung ist allerdings nicht mehr feststellbar, weil sämtliche bis zum Jahre 1941 saldierten Depots mit der dazugehörenden Korrespondenz schon längst vernichtet wurden."
Die Schlussfolgerung der SBG entbehrte jeglicher Logik. Obwohl (S.113)
offiziell keine genauen Akten mehr vorhanden waren, stellte die Bank die kühne Behauptung auf: "Ohne Zweifel erfolgte aber seinerzeit (vor dem 31. Dezember 1941) die Auflösung dieses Depots auf absolut einwandfreie und rechtsgültige Weise."
Um allfällige Forderungen im Keim zu ersticken, teilten die Bankiers der Auschwitzüberlebenden mit, dass ihr "heute in keiner Form noch irgendwelche ¨Ansprüche zustehen könnten". Die SBG betrachtete "diese Angelegenheit als erledigt".
Die Antwort der schweizer Grossbank ist nur schwer nachzuvollziehen [bzw. es sollte einfach ein Kontenraub vertuscht werden]. Schliesslich war Josef Blum 13 Tage nach der Depoteröffnung gestorben, und seine Kinder befanden sich während des ganzen Krieges nicht in der Lage, das Geld abzurufen. Zudem kannte Blum niemanden in der Schweiz, womit die Möglichkeit eines bevollmächtigten Strohmannes ausgeschlossen werden konnte. Auch die dritte Variante einer erpressten Vollmacht oder einer Anweisung durch einen kommissarischen Verwalter stand nicht zur Diskussion. Weder Heinz noch Luise hatten nach eigenen Angaben vor oder im Konzentrationslager eine Vermögenserklärung oder eine Vollmacht unterschrieben. Da bei der Hausdurchsuchung das Notizbuch des Vaters nicht entdeckt worden war, konnten somit die Nazis von diesem geheimgehaltenen Vermögen nichts wissen. Hinzu kam: Die wiedergefundenen Vermögenswerte in Israel, bestehend aus Obligationen und einem Grundstück, lauteten ebenfalls alle auf die drei Namen. Die Details dieser Positionen wie beispielsweise der Zinssatz stimmten mit den Vermerken im Kochbuch exakt überein. Über die Richtigkeit der Angaben der Familie Blum konnte demnach kein Zweifel bestehen. Ein Umstand, der der SBG [heute UBS] bekannt war.
Die Antwort der Grossbank hatte aber noch einen anderen krassen Logikfehler. Damals wie heute [1997] erklären die Banken immer wieder, dass Akten zehn Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung restlos vernichtet werden. Im Fall Blum hätte die SBG [heute UBS] spätestens 1951, also zehn Jahr nach der angeblichen Saldierung, theoretisch keine Angaben mehr machen können. Stattdessen behauptete sie noch 1971, dass das Depot vor 1941 rechtmässig saldiert worden war, obwohl sie das 30 Jahre danach offiziell gar nicht mehr wissen konnte.
"Es ist schlicht unmöglich, dass dieses Depot nicht mehr da sein soll", meint heute Vera Blum.
Dasselbe sagte sich auch ihre Schwägerin vor 25 Jahren und ging aufs Ganze.
[Das mehrmalige Nachfragen von Anwalt Nicolier erbringt bei der SBG KEIN Resultat - das nazihafte Bankenrecht der Schweiz begünstigt die sich verweigernde, schweizer Bank - kein Prozess]
Um den Druck zu verstärken, beauftragte sie nach dem (S.114)
negativen Bescheid der SBG das spezialisierte Büro von Veith Wyler mit dem Fall. Bernhard Nicolier, Mitarbeiter der bekannten, Zürcher Anwaltskanzlei, ging mit der neuen Klientin nochmals alle denkbaren Varianten durch. Unter anderem stellte er folgende Fragen:
"Sollte das Datum des 5. Mai 1938 stimmen, so hätte Ihr Vater wenige Tage vor seinem Tod am 18. Mai diesen Check überwiesen. War das noch möglich? Hat Ihr Vater kurz vor seinem Tode weitere Transaktionen durchgeführt? Könnte er selber das Konto wieder saldiert haben? Bei seinem Tod waren Sie und Ihr Bruder noch minderjährig, wer hat die Verwaltung über das Familienvermögen übernommen? Gab es eine bevollmächtigte Person, die nach dem 18. Mai 1938 noch Verfügungen hätte vornehmen können? Wussten andere Personen ausser Ihnen und Ihrem Bruder vom Bestehen dieses Kontos?"
Weiter wollte Nicolier wissen, ob es Transaktionen zwischen den Banken in Israel und der Bankgesellschaft gegeben hatte. Luise Blum, die laut eigenen Angaben bereits mit 18 Jahren für volljährig erklärt wurde, konnte alle Fragen klar beantworten. Ein minimales Restrisiko bestand einzig im Bereich der "anderen Personen". Aufgrund der damaligen Situation ging sie aber von der begründeten und logischen Annahme aus, "dass niemand darüber wusste."
Nachdem die Geschichte der Blums auf alle erdenklichen Schwachstellen hin überprüft worden war [wobei die Schwachstelle des Diebstahls durch schweizer Bankiers nach 1945 scheinbar NICHT untersucht wurde], nahmen die Anwälte einen erneuten Anlauf Richtung SBG. Doch die Bankiers blockten das Anliegen auch jetzt ab.
[Schlussendlich schrieb das Anwaltsbüro Wyler an Frau Blum]: "Wir haben der Schweizerischen Bankgesellschaft [heute UBS] aufgrund der vorhandenen Angaben den mutmasslichen Ablauf der Kontoeröffnung dargelegt und betont, dass die angebliche, nachträgliche Saldierung seitens der wirklich Berechtigten mit grösster Wahrscheinlichkeit auszuschliessen ist. Die Bank hat sich darauf beschränkt, erneut auf die in ihrer Kontenkontrolle eingetragene Saldierung hinzuweisen", schrieb das Büro Wyler am 10. September 1971.
Nach einer weiteren Besprechung mit der Grossbank konnte sich der beauftragte Jurist Bernhard Nicolier die Sache kaum noch erklären. Im Sinne eines letzten Strohhalms fragte er seine Klientin, ob vielleicht ein tschechisches Familienmitglied noch mit einer Vollmacht ausreisen konnte oder ob der Vater zusätzlich zu den drei Namen noch ein Pseudonym verwendet hatte. Alles Fehlanzeige. In einem Brief an Nicolier im November 1971 erinnerte sich Rosenberg-Blum an eine Szene, die auch die letzten denkbaren Erklärungen zunichte machte:
"Einige Stunden vor seinem (S.115)
Tod verlangte mein Vater, dass ich, bevor ich den Arzt rufe, die Bestätigung von der SBG aus einem kleinen, verborgenen Safe hole und vernichte, was ich auch tat. Ich erinnere mich sehr klar, dass diese Bank-Bestätigung das Format eines halben Briefpapiers hatte, aus ganz dünnem, durchsichtigem Papier war und der Druck darauf sehr schwarz erschien. Mein Vater beauftragte uns auch dringend, niemandem, auch niemandem aus der Familie, je die Kontonummer bekanntzugeben oder je eine Vollmacht zu geben. Es ist also vollkommen ausgeschlossen, dass mein Vater selbst jemandem eine Vollmacht gegeben hätte. (...) Ich wiederhole also nochmals, dass es vollkommen ausgeschlossen ist, dass mein Vater oder mein Bruder oder ich selbst das Konto bei der SBG saldiert hätten oder dass einer von uns dreien eine Vollmacht erteilt hätte", schrieb Blum.
Sie konnte auch die Frage nach dem Pseudonym verneinen, da ihr Vater eine andere Sicherung eingebaut hatte. "Auch wenn also jemand von unserer Familie oder von unseren Freunden vom Bestehen des Kontos gewusst hätte, was natürlich nicht vollkommen ausgeschlossen ist, hätte er über unser Depot-Konto nicht disponieren können. Um so mehr, da mein Vater aus Vorsichtsmassnahmen den Buchstaben 'B' mit Punkt unter unsere Unterschrift setzen liess."
Am Ende ihres ergebnislosen Anrennens gegen die SBG [heute USB] kamen die Geschwister Blum an jenen Punkt, an dem auch heute suchende Holocaustopfer immer wieder stehen: Vor Gericht oder nicht? Im Gegensatz zu den USA ist ein solcher Entscheid in der Schweiz nicht leicht zu fällen. Eine Niederlage kann im Extremfall den Ruin der Kläger bedeuten, weil alle Kosten getragen werden müssen und die beklagte Bank zusätzlich noch eine Entschädigung erhält. Ein bankenfreundliches Rechtssystem, vor dem die meisten kapitulieren.
[Ergänzung: Das schweizer Rechtssystem für die Banken
Dieses "Rechtssystem" war vom Bundesrat "eingerichtet" worden in einer Schweiz, die eben 1945 NICHT entnazifiziert worden war, sondern wo immer noch bis in die 1960er Jahre Nazi-Professoren lehren und wirken durften und ihre Nachfolger in Nazi-Manier des Schweigens erzogen. Vor allem behaupteten die schweizer Banken immer, die jüdischen Holocaustopfer sollten beweisen, dass sie damals ein Konto hatten. Dabei mussten die Juden, um nicht verhaftet zu werden und um zu überleben, alle Beweise ja vernichten. Ab diesem Zeitpunkt an entwickelte die gesamte Schweiz ein "kaltes Herz" und ist es sich gewöhnt, seither die Armen auszulachen und nicht nach den Ursachen von Problemen mehr zu suchen, weil man so "besser durchkommt"...]
Kein Wunder also, das die Banken allfällige Ansprüche zuerst einmal vom Tisch wischen. Im Fall Blum war Jurist Nicolier überzeugt, dass die Bank auch weiterhin alle Ansprüche abweisen würde und "nichts anderes übrigbleibt, als den Rechtsweg zu beschreiten." Bei einem geschätzten Streitwert von rund 50.000 Franken rechnete er im Falle einer Niederlage mit einer Entschädigung für die Bank von 6000 bis 8000 Franken, zuzüglich der eigenen Anwaltskosten. Selbst für die kämpferische Luise Rosenberg-Blum war das zu viel. Nach fast eineinhalb Jahren musste sie aufgeben, und die SBG [heute UBS] hatte mit ihrer Verweigerungshaltung das Ziel erreicht [wie auch gegen viele andere Juden, die den Holocaust überlebten]. Die Verantwortlichen konnten (S.116)
jetzt die Angelegenheit als erledigt betrachten - zumindest für mehr als zwei Jahrzehnte.
[Eine kleine Entschädigung 1996]
Ende 1996 wurde die SBG [heute UBS] erneut von dieser konkreten Vergangenheit eingeholt. Im Zuge von Recherchen der "SonntagsZeitung" landete der Fall Blum zum zweiten Mal auf ihrem Tisch. Die Rechtsabteilung anerkannte jetzt zwar, dass "damals wohl irgendetwas schiefgelaufen" war, doch von einem Verschulden der Bank wollte man nichts wissen. Ob der Fehler auf Kunden- oder auf Bankenseite passiert sei, könne schliesslich nicht nachgewiesen werden, hiess es. Dennoch bot die SBG [heute UBS] der Familie im Februar 197 eine bescheidene Vergleichssumme an - die internationale Kritik am schweizer Finanzplatz hatte ihre Wirkung nicht verfehlt.
[Dabei wurde NIE erwähnt, dass die Alliierten ja 1946 behauptet hatten, alle Juden seien vernichtet worden, und dass die deutsche Justiz in den 1960er Jahren nochmals behauptet hatten, alle Juden seien in Auschwitz umgekommen. Auch in dieser Angelegenheit fehlt bis heute jede neutrale Untersuchung, bzw. die deutsche Regierung verweigert bis heute die Veröffentlichung der Wahrheit (siehe Holocaust-Tabelle). Die deutschen Lager wurden in Hitchcock-Filmen 1945 falsch dargestellt, indem die Rheinwiesenlager von Eisenhower mit den ausgehungerten und sterbenden, deutschen Soldaten als Juden in deutschen KZs dargestellt wurden: http://www.hist-chron.com/eu/D/1945-rheinwiesenlager/004-deutsche-Leichen-fuer-Hitchcocks-KZ-filme.html. Offiziell konnten also die schweizer Banken behaupten, dass gar kein Jude überlebt habe!].
[Thesen: Alle jüdischen Konten mit unauffindbarem Kontoinhaber wurden 1941 liquidiert - als 'Vorsorge' vor einem Hitler-Einmarsch - oder weitere Möglichkeiten]
Unter welchen Umständen das Depot Nr. 21300 verschwunden ist, bleibt wohl für immer ungeklärt. Doch heute sind neben erpressten Vollmachten und kommissarischen Verwaltern noch ganz andere Erklärungen denkbar, warum selbst nachweisbare Bankbeziehungen, die auf die wahren Namen der Besitzer lauteten, plötzlich im Nichts verlaufen. Depots wie das der Familie Blum können sich nach den Regeln der Logik nicht in Luft aufgelöst haben. Wenn kein ominöser Bevollmächtigter im Spiel ist, müssen also die Ursachen bei den Banken selbst liegen. Der ehemalige Grossbankangestellte Peter K. entdeckte eines Tages eine längst vergessene Notiz zu einem jüdischen Vermögen:
"Liquidieren, das geht sonst sowieso über den Rhein."
Aus Angst, bei einem Einmarsch der deutschen Wehrmacht als Nazi-Feind und Judenhelfer dazustehen, wurden so die Spuren gleich prophylaktisch beseitigt. Das Geld landete auf anonymen Sonderkonten oder in der Tasche des Bankbeamten.
[Ergänzung: Das Depot wurde 1941 von deutschen "Kommissaren" abgeräumt, oder von schweizer Anwälten oder Bankiers nach 1945 abgeräumt - statt es bei der jüdischen Gemeinde abzugeben
Dieses Depot ist entweder von deutschen "Kommissaren" im Jahre 1941 abgeräumt worden, wobei die Schweiz Ende 1941 extrem erpressbar war, weil sie rundherum von NS-Territorien umgeben war und die Niederlage der Wehrmacht noch nicht absehbar war. Oder das Depot ist noch da, aber in schweizer Händen "gelandet" - einfach nach 1945 abgeräumt in der Annahme, Vera Blum sei im KZ umgekommen. Dann wäre die Saldierung von Ende 1941 erfunden. Die Alliierten hatten ja nach 1945 auch gerichtlich festgesetzt, dass alle Juden in Konzentrationslagern umgekommen sein sollen, und die Alliierten und die deutsche Justiz hat ja in den 1960er Jahren selber juristisch festgesetzt, dass alle Juden in Auschwitz umgekommen sein sollen. Das hat der WJC doch auch so festgesetzt - gegen alle Wahrheit. Und dann haben sich schweizer Anwälte und Bankiers vielleicht gesagt: Dann übernehmen wir die Vermögen der Verstorbenen - anstatt die Gelder bei den jüdischen Gemeinden abzugeben und einen Prozentsatz für die Bank auszuhandeln. Wieso im schweizerischen Bundesrat niemand auf die Idee kam, die jüdischen Vermögen, die nach 1945 noch übrig waren, bei schweizerischen, jüdischen Gemeinden abzugeben, wäre eine eigene Untersuchung Wert. Die Schweiz wurde ja NIE entnazifiziert, sondern der Antisemitismus lebt zum Teil bis heute weiter, um eben den grossen Kontenraub von nach 1945 zu vertuschen...]
Das dunkle Kapitel der skrupellosen Bereicherung ist eines der bestgehütetsten Geheimnisse der schweizer Bankiers. Denn die Vermögensverwalter in Nadelstreifen fürchten bis heute nichts mehr als den Verdacht, dass man sich in der Branche gelegentlich an Fluchtkapitalien vergreift. Weil sich Steuerflüchtlinge in der Regel vor einem kompromittierenden Prozess fürchten, schlachten kaltblütige Verwalter die anvertrauten Depots aus. Dass das während des Zweiten Weltkrieges auch mit jüdischen Vermögen geschah, bestätigt der Small talk [die leise geführte Stammrunde] der Insider.
"An den Cocktailparties der Zürcher Finanzkreise sind derzeit die damaligen Machenschaften ein beliebte Thema. Hinter vorgehaltener (S.117)
Hand erzählen pensionierte Direktoren, wie ihre früheren Vorgesetzten zum Beispiel die Wertschriften der Nazi-Opfer verkauften und sich den Erlös auf das eigene Konto buchen liessen. Ich bin überzeugt, dass diese Geschichten nicht erfunden sind", erzählt ein prominenter Branchenkenner, der nicht genannt werden will.
Die zweite Möglichkeit, wie Konten von Nazi-Opfern spurlos verschwinden konnten, geht davon aus, dass devote Geheimniskrämer aus dem Alpenstaat im Dienste der Deutschen standen und das Bankgeheimnis mit den NS-Behörden teilten [aus "neutralem" Boden]. Für die Nazis war das eine wichtige Hilfe, um sicher an die schweizer Konten zu gelangen und sie mit gefälschten Vollmachten zu räumen. Im Falle der jüdischen Firmen war dies oft einfach, weil der kommissarische Verwalter vielfach schon in der Buchhaltung darüber stolperte. Bei Privatpersonen hingegen, die nicht denunziert wurden und auch nicht extrem wohlhabend wirkten, brauchte man willige Mithelfer in schweizer Banken.
[Unterwandert: Finanzspionage des Dritten Reiches in der Schweiz ab 1933 - deutsche Bestechungsgelder für schweizer Bankangestellte]
["Lecks" und Nazi-"Maulwürfe" in der Schweizerischen Nationalbank - NS-Deutschland besticht schweizer Bankangestellte]
Bereits drei Tage nach Hitlers Machtübernahme waren die Lecks im Finanzplatz Diskussionsthema in der Chefetage der Schweizerischen Nationalbank. "Direktor Schwab berichtet, dass nach ihm zugekommenen verlässlichen Mitteilungen amtlichen Stellen in Deutschland Angaben über deutsche Kunden schweizerischer Banken zugetragen worden sind. Die Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, dass versucht wird, auch Angestellte der Nationalbank zu Indiskretionen zu verleiten", heisst es im Direktionsprotokoll der SNB vom 2. Februar 1933. Die Währungshüter beschlossen deshalb, an die Aussenstellen ein Zirkular mit der Aufforderung zu verschicken, "dem Personal die Schweigepflicht und die Haftbarkeitsbestimmungen in Erinnerung zu rufen und im Übrigen auf mögliche Indiskretionen ein wachsames Auge zu behalten". Das Rundschreiben wurde jedoch nie abgeschickt. Vielmehr wurde die brisante Angelegenheit an der nächsten Direktorenkonferenz behandelt. Anlass für diesen Umschwung dürfte eine Mitteilung Schwabs vom 16. März gewesen sein. Er berichtete, "dass er letzten Montag Gelegenheit hatte, mit der schweizerischen Bundesanwaltschaft zu sprechen und sich die Mithilfe dieser Amtsstelle zu sichern. Es sei namentlich auch der Fall der Zürcher Kantonalbank diskutiert worden. Im Weiteren gibt er Kenntnis von einem der Nationalbank zugekommenen, anonymen Schreiben, in welchem der Verfasser meldet, dass er in der Lage wäre, diejenigen Personen zu nennen, welche die Nationalbank schädigen." (S.118)
Die Affäre bei der Zürcher Kantonalbank war gravierend. Bereits ab Sommer 1932 meldeten sich bei der ZKB-Leitung immer wieder deutsche Kunden aus dem Raum Singen, die von ihrem Finanzamt unerwartet vorgeladen worden waren. Die Steuerfahnder hatten die Betroffenen jeweils mit den exakten Angaben über ihre Konten in der Schweiz konfrontiert. Die Zürcher Bankiers schalteten daraufhin die Polizei ein. Doch die Untersuchung brachte erst nach vielen Monaten konkrete Ergebnisse. Es stellte sich heraus, dass ein Angestellter der Depotabteilung gegen ein Bestechungsgeld von 2500 Reichsmark - das entsprach einem halben Jahreslohn - zahlreiche Informationen nach Deutschland weitergegeben hatte. "Der Bankbeamte wurde im September 1933 fristlos entlassen", bestätigt heute ein Sprecher der ZKB.
Der aufgeflogene Maulwurf der Kantonalbank war, wie die Verantwortlichen der SNB richtig vermuteten, kein Einzelfall. Zur selben Zeit gab es beispielsweise auch beim Schweizerischen Bankverein mindestens eine Filiale, die den deutschen Behörden zur Informationsbeschaffung diente. Der Ableger in Schaffhausen schickte regelmässig Kontoinformationen über die Grenze, bis auch diese Sache aufflog. Die Mitarbeiter wurden entlassen. Diese ersten schweizer Bankspione im Dienste des aufziehenden Dritten Reiches blieben keine Ausnahmen. Je mehr Fluchtkapital in die Schweiz floss und je grösser der Devisenbedarf der Nazis wurde [bei gleichzeitigem Handelsboykott durch die "USA", provoziert von den Zionisten und dem WJC], um so intensiver beschäftigten sich die zuständigen NS-Behörden mit dem kleinen Nachbarstaat. Parallel zur militärisch orientierten Spionage bauten verschiedene Steuer- und Devisenfahndungsstellen regelrechte Agentennetze auf. Daran änderte sich das 1934 strafrechtlich verankerte Bankgeheimnis nichts. Zahlreiche Schweizer kassierten einen Nebenverdienst, indem sie den Deutschen versteckte Vermögen meldeten. Um diese Hobbyagenten zu betreuen, neue Spitzel anzuwerben und die fraglichen Vermögen abzuholen, kamen die Chefs dieser Organisationen manchmal auch gleich persönlich in die Schweiz. Die hiesigen Behörden standen dieser Art von Wirtschaftsspionage äusserst nachsichtig gegenüber []da ja das Dritte Reich von den "USA" boykottiert wurde und ausserdem DER Hoffnungsträger gegen den Kommunismus Stalins war]. Verhaftungen fanden nur selten statt.
[Der Fall Wilhelm Kämpfer von 1935 - 1 Monate Gefängnis und 10 Jahre Landesverweis]
Eine dieser Ausnahmen war der Prokurist der Deutschen Revisions- und Treuhand AG, Wilhelm Kämpfer. Im Auftrag seiner Firma und der Devisenstelle Düsseldorf versuchte er 1938, sein Informantennetz zu pflegen, und wurde geschnappt. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte ihn aufgrund des Bundesbeschlusses zum Schutz der Eidgenossenschaft (S.119)
vom 21. Juni 1935 - des sogenannten Spitzelgesetzes - zu einem Monat Gefängnis und 10 Jahren Landesverweis.
Die Deutschen, die auf Schweiz-erfahrene Schnüffler nicht verzichten wollten, verlangten ein Jahr später die Begnadigung von Kämpfer. Die Abteilung für Auswärtiges gab daraufhin am 1. September 1939 der Schweizer Gesandtschaft in Berlin die Anweisung, lediglich sanften Gegendruck auszuüben. Die Diplomaten sollten den Nazis erklären, "dass das Departement in Angelegenheiten solcher Art nie rigoros vorgegangen sei, trotzdem etwa zu seiner Kenntnis kam, dass Privatpersonen behördlicherseits veranlasst wurden, sich zur Durchführung von Erhebungen in Devisenstrafsachen nach der Schweiz zu begeben", schrieben die Berner, die gleich mehrere Fälle zur Illustration aufzählen konnten.
Fazit der diplomatischen Zentrale: "Damit neue Verurteilungen vermieden und die schweizerisch-deutschen Beziehungen nicht belastet werden, wäre es angezeigt, wenn von massgebender deutscher Seite aus die weitere Entsendung von Devisenberatern, Bankangestellten usw. nach der Schweiz zum Zwecke von Ermittlungen unterbunden würde."
[Hemmungslose Finanzspionage ab 1940 - ein Warnschreiben über einen Verräter namens "Skapovkehr" in Zürich]
Die Bitte der Schweizer kümmerte in Berlin niemanden. Im Gegenteil. Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und der damit verbundenen Besetzung verschiedener Länder intensivierten die Nazis ihre Finanzspionage erst recht. Jetzt sollten auch die Gelder der Juden aus den besetzten Gebieten zurückgeholt werden. Spätestens ab 1940 waren viele schweizer Banken für die Deutschen ein offenes Buch. Für diese Tatsache gab es genug Hinweise, die auch den Behörden nicht verborgen bleiben. Vor allem die Auslandsvertretungen der Schweiz hörten regelmässig von undichten Stellen bei schweizer Banken. [Je mehr Arisierungsgeschenke an schweizer Unternehmer gemacht wurden, desto höher war die Bereitschaft, jüdische Konten zu verraten, scheint es!]
So leitete das Generalkonsulat in Prag im April 1940 ein anonymes Schreiben nach Bern weiter:
"Wichtige Information !!!! In Prag arbeitet jetzt ein gewisser Skapovkehr. Er ist Advokat jüdischer Abstammung und wohnt im Hotel "Alcron", Zimmer 105 und 106. Von der deutschen Regierung ist er für 'wirtschaftlich unentbehrlich' erklärt worden. Diese wirtschaftliche Unentbehrlichkeit ist von einer kuriosen Natur. Unter anderem verhandelt er mit Prager Gestapostellen die Angelegenheit hiesiger Juden und für entsprechende Bestechungsgelder erzielt er Vorteile für sie. Dieser Jude hat einen Bruder in Zürich. Er ist Beamter in einer dortigen Bank, und - das ist das wichtigste und dürfte auch für die hiesige, schweizerische Vertretungsbehörde von Interesse sein - dieser soll ein (S.120)
Vertrauensmann der Gestapo sein in Sachen Devisenübertretungen. Dieser Mann verrät nämlich den Halunken der Gestapo alle diejenigen, die in der Schweiz für ihr Geld Schutz suchen, um es den Klauen der Nazisten zu entreissen. Dabei soll er nicht nur Leute aus Deutschland, sondern auch aus Holland und anderen Ländern verraten. Aufgrund seiner Denunziationen führt nachher die Gestapo Verhaftungen aus und bringt die Denunzierten ins Gefängnis wegen Übertretungen der Devisenvorschriften."
Das schweizer Konsulat war von der Glaubwürdigkeit des Schreibens überzeugt. Die Angaben, welche sich auf Prag bezogen, hatten sich bei einer Überprüfung als richtig herausgestellt. Ob die Abteilung für Auswärtiges die Empfehlung ihrer tschechischen Aussenstelle ernst nahm und die Meldung an die Bundespolizei weitergab, ist allerdings unklar. Zumindest in den entsprechenden Akten des EPD [Eidgenössisches Polizeidepartement] finden sich keine weiteren Spuren zur Affäre Skapovkehr.
[1941: Deutsche Devisendetektive reisen von Budapest nach Zürich, um schweizer Banken zu schmieren]
Einen ähnlichen Fall bekam Bern ein Jahr später, am 17. März 1941, aus dem Konsulat in Budapest gemeldet. Demnach waren "7 bis 8 Devisendetektive" am 11. oder 12. März nach Zürich gefahren, um dort mehrere Beamte verschiedener Grossbanken zu bestechen. Auch hier ist unklar, ob das EPD entsprechende Schritte eingeleitet hat. Jedenfalls beginnt und endet das betreffende Dossier mit dem Brief der Vertretung in Budapest.
[Ende 1942 haben Deutschland und Italien grosse Kenntnisse über ausländische Konten in der Schweiz]
Spätestens zwölf Monate nach diesem Vorfall musste es Bern endgültig klar sein, dass die Achsenmächte Einsicht in Kontoblätter von schweizer Banken hatten. Der schweizerische Geschäftsträger in Rom hatte aus zuverlässigen Quellen erfahren, dass sich ein in Mailand tätiger Geheiminspektor des Istituto nazionale per i Cambi con l'Estero [Nationales Institut für Währungswechsel mit dem Ausland] seiner engen Zusammenarbeit mit einschlägigen, deutschen Kontrollbehörden, vermutlich Zollfahndungsstellen, gerühmt hatte. Der Inspektor behauptete, dank diesen Beziehungen wertvolle Informationen über Guthaben erhalten zu haben, die italienische Staatsangehörige bei schweizerischen Banken besassen.
"Aus diesen Ausführungen ist zu schliessen, dass trotz des in der Schweiz respektierten Bankgeheimnisses die in Betracht fallenden deutschen Behörden in gewissem Umfang Informationen besitzen über die bei schweizerischen Banken bestehenden ausländischen Konten", warnte der schweizer Diplomat. (S.121)
Die nazifreundlichen Löcher im Bankgeheimnis kamen bald auch dem amerikanischen Geheimdienst zu Ohren. Gemäss Dokumenten des Nationalarchivs in Washington waren die Agenten unter anderem überzeugt, dass die Gestapo bei führenden Banken französischsprechende Sympathisanten eingeschleust hatte, um jüdische Vermögen auf Nummernkonten aufzuspüren. Waren die Deutschen erst einmal im Besitz dieser Informationen, lief danach das immer gleiche Prozedere ab. Falls noch nicht ausgewandert, wurde von den betroffenen Juden entweder eine Vollmacht erpresst, oder man machte ihnen das Angebot, sich freikaufen zu können (S.122).
Quellen
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Seite 132: Die Todesurkunde von Josef Blum von 1938: Der schwer herzkranke Josef Blum starb zwei Wochen nach seinem Besuch bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) in Zureich (Zürich)
Seite 133: Die Hochzeit von Heinz Blum in Prag mit Vera Jokl im Herbst 1946
Seite 134: Heinz Blum und Vera Blum: 1971 fand man den Safe des Vaters mit Notizen über ein Konto bei der SBG
Seite 135 Dokument von 1971: Die Bankiers der kriminellen Bankgesellschaft SBG lehnen jeden Antrag von Vera Blum ab, dass da ein Konto existieren würde: Briefwechsel über den Fall Blum: Obwohl die Schweizerische Bankgesellschaft den Beweis für die "rechtsgültige" Saldierung des Depots nicht erbringen konnte, wimmelten die Bankiers Luise Rosenberg-Blum mit wiedersprüchlichen Argumenten ab.
Die kriminelle Schweizerische Bankgesellschaft SBG in Zureich (Zürich) - die Schweinz (Schweiz) wurde 1945 NICHT entnazifiziert, und die Nazi-Mentalität besteht weiterhin: Die SBG bot der Familie Blum [nach 25 Jahre Kampf gegen die Familie] im Februar 1997 einen Vergleich an.
Seite 137 Direktionsprotokoll der Schweizerischen Nationalbank von 1933: Auszug aus dem Direktionsprotokoll der Schweizerischen Nationalbank vom 16. März 1933: Kurz nach Hitlers Machtergreifung waren die undichten Stellen in schweizer Banken bereits ein Thema
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